Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 30.03.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Rita Brandt (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Frank Krueger – 2/Dez.-Stadt-Con
Bernadette Weinberg – 40/1
Sylvia Schadt – 50/6
Jens Peick – 1/GB1
Andreas Hibbeln – 51/FBL
Pascal Ledune – 8/stellv. GF
Jürgen Krause – 1/GB1
Ralf Dallmann – 40/2
Martin Krieg – 66/3
Uwe Linke 11/1
Stefan Abbing – 11/1
Eveline Draht – 50/4
Ulf Meyer-Dietrich – 62/AL
Dirk Meyer-Jäkel – 10/ stellv. AL

3. Gäste:


./.




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 30.03.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017


2. Finanzen

2.1 Haushalt 2016/2017
mündlicher Bericht

2.2 Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06637-17)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des Sonderversandes für den Rat.

2.3 Kinderferienparty
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06833-17-E1)
Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 09.02.2017


2.4 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07124-17)

2.5 Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07305-17)

2.6 Fördermittel des Bundes und des Landes für Hochbaumaßnahmen in den Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07320-17)

2.7 Behindertenfahrdienst - Ergebnisse des Städtevergleichs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07189-17)

2.8 Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07264-17)

2.9 Solidarbeitrag der Stadt Dortmund für die Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07224-17)

2.10 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2016 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07277-17)

2.11 Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen - Erweiterung der Maßnahme und Anpassung des Gesamtinvestitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06643-17)

2.12 Schulgirokonten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07375-17)

2.13 Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07376-17)

2.14 Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07383-17)

2.15 Familiennachzug anerkannter und kommunal zugewiesener Flüchtlinge
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07378-17)





3. Beteiligungen

3.1 Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017
(Drucksache Nr.: 06662-17)

3.2 Städt. Seniorenheime gGmbH - hier: Geplante Verlegung des Standortes des Seniorenheims Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07138-17)

3.3 Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07194-17)


4. Liegenschaften

4.1 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06548-16)

4.2 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06585-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017
(Drucksache Nr.: 06585-16)

4.3 Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)

4.4 Umgestaltung Vogelpothsweg von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee, einschließlich Erneuerung der LSA 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06968-17)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2017
(Drucksache Nr.: 06968-17)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017
(Drucksache Nr.: 06968-17)

4.5 Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)


5. Sondervermögen

5.1 Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei - 2. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06593-16)

6. Sonstiges

6.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des Sonderversandes für den Rat.

6.2 Aktueller Sachstand zum Thema „Aufbau von internen Kontrollsystemen (IKS) in der Stadtverwaltung Dortmund“.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06685-17)

6.3 Partnerschaft Deutschland GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06690-17-E1)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Garbe benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:




Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen
Projektantrag der Stadt Dortmund: Service Center lokale Arbeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07209-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.16 behandelt.

40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dortmund vom 3.6.-6.6.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07400-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.17 behandelt.

Verschiebung des Jahresabschlusses 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07459-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.18 behandelt.

Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07319-17)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.4 behandelt.


Obdachlose Menschen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07318-17)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.4 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017

Die Niederschrift über die 21. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Haushalt 2016/2017

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt einen mündlichen Bericht zum Haushalt 2016/2017
(Anlage 1) und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.




zu TOP 2.2
Wirkungsorientierter Haushalt 2017 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06637-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2017 gemäß der in
der Anlage beschriebenen Form.

zu TOP 2.3
Kinderferienparty
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06833-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bezüglich der finanziellen Unterstützung der
Kinderferienparty und den entsprechenden Regelungen nehme ich wie folgt Stellung:
Für das Jahr 2017 wurde zwischen dem Jugendamt der Stadt Dortmund und dem Verein Kinderferienparty e.V. für die Kinderferienparty in den Sommerferien 2017 ein Zuschuss i. H .v. 38.000 € vereinbart. Diese Regelung gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanentwurfs 2017 durch die Bezirksregierung Arnsberg. Dieses Verfahren wurde analog auch in 2016 durchgeführt.

Im Jahr 2015 wurde ein städtischer Zuschuss durch die Sport- und Freizeitbetriebe geleistet. In
den Haushaltsjahren 2013 und 2014 fand keine Förderung der Kinderferienparty statt.
Die Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt der Stadt Dortmund und dem Verein Kinderferienparty e.V. wurden abhängig von der Genehmigung des städtischen Haushaltes i.d.R. vor den Sommerferien getroffen. Der einmalige Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe wurde aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 25.06.2015 (Drucksache Nr.: 01164-15) gezahlt.
Die durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfohlene Entwicklung eines Gesamtkonzepts „Ferienspiele in Dortmund“, unter Einbeziehung der Kinderferienparty, um Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu gewährleisten, befindet sich in der abschließenden Beratung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2017/18
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07124-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 10.070 Plätze auf 10.570 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2017/2018 und um weitere 30 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.

zu TOP 2.5
Funktionsprüfung privater Grundstücksanschlussleitungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07305-17)
hierzu->Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07305-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
am 16.2.2017 hat der Rat der Stadt Dortmund die Vorlage Funktionsprüfung privater
Grundstücksanschlussleitungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund haben wir die
nachstehenden Fragen:

1) Welchen sächlichen Wert haben die im öffentlichen Straßenraum gelegenen privaten
Anschlussleitungen nach § 2 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
in der Stadt Dortmund?

2) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen das Eigenkapital
des Eigenbetriebes Stadtentwässerung verändern?

3) Wie würde sich bei einer unentgeltlichen Übernahme dieser Leitungen die allgemeine
Rücklage des städtischen Haushaltes verändern?

4) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen den Bürgerinnen und Bürgern eine unentgeltliche
Übernahme von Teilen der privaten Grundstücksanschlussleitungen
anzubieten?

5) Wie könnte aus Sicht der Fachverwaltung eine Satzungsänderung aussehen, um
Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und der
Stadt Dortmund zu vermeiden, was die Frage des Fremdverschuldens bei defekten
privaten Anschlussleitungen unterhalb des öffentlichen Straßenraums angeht?

6) Nach derzeitigem Sachstand aus der mündlichen Erläuterung der Verwaltung im
AFBL werden individuelle Lösungen und Kostenteilungen bei Konflikten in Einzelgesprächen
erreicht, sofern die Stadt Dortmund eine Mitschuld an der Beschädigung
einer privaten Anschlussleitung im öffentlichen Raum trifft. Wie viele Mitarbeiterstunden
sind für solche Konfliktfälle eingeplant? Welche Prognose zum Arbeitsaufwand
gibt es vor dem Hintergrund der beschlossenen Vorlage für die Zukunft?
Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung am 24.05.17 zugesagt.

zu TOP 2.6
Fördermittel des Bundes und des Landes für Hochbaumaßnahmen in den Kommunen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07320-17)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07320-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 30.03.17 vor.

Bund und Land fördern die Kommunen aktuell mit unterschiedlichsten Investitionsprogrammen.
So ist das Kommunalinvestionsförderprogramm des Bundes mit einer Gesamthöhe von bundesweit 3,5 Mrd. Euro (davon knapp 76 Mio. Euro für Dortmund) in der Umsetzung.
In gleicher Höhe legt der Bund nun ein Förderprogramm für die kommunale Schulinfrastruktur auf.
Aus dem sog. Digitalpakt sollen insgesamt bundesweit 5 Mrd. Euro ab 2019 für die weitere Digitalisierung der Schulen fließen.
Das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ ist in diesem Jahr angelaufen und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 2 Mrd. Euro ( davon für Dortmund 94 Mio.€).
Alleine anhand dieser größeren Beispiele wird deutlich, dass den Kommunen aktuell eine Vielzahl von Fördermitteln zur Sanierung der eigenen Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie sich alle diese Förderprogramme des Bundes und des Landes für die Stadt Dortmund im Hochbaubereich auswirken können.
Zudem bitten wir um eine Stellungnahme, welche eigenen und geförderten Investitionsmittel die Stadt Dortmund insgesamt in den Jahren 2014 – 2017 für Hochbaumaßnahmen in den Stadtbezirken aufgewendet hat bzw. plant.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 13.03.2017 nehme ich wie folgt Stellung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die Projektliste zum Kommunalinvestitions-Förderungsfonds KIF beschlossen. Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wurde der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Mit der vom Rat beschlossenen Projektliste sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von rd. 75,9 Mio. € vollständig in Maßnahmen gebunden.

Über die aktuellen Sachstände zum KIF wird der Rat halbjährlich informiert. Der 2. Sachstandsbericht wurde am 16.02.2017 vom Rat zur Kenntnis genommen (Drucksache-Nr.: 06497-16). Bisher konnten insgesamt 8 Hochbaumaßnahmen sowie 1 Tiefbaumaßnahme baulich fertiggestellt werden. Bis zum Jahresende 2016 wurden insgesamt 10 Projekte abgeschlossen. Bei weiteren 3 Maßnahmen haben bereits die Bauarbeiten begonnen. Alle übrigen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen befinden sich zurzeit in der Planungsphase.

Mit Ausnahme der Reinoldi Sekundarschule können alle Maßnahmen bis Ende 2018 umgesetzt werden.

Der Rat hat zudem am 16.02.2017 einen Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ gefasst (Drucksache Nr.: 06584-16).

Für die Stadt Dortmund ergibt sich hier die Möglichkeit, in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils bis zu 23,5 Mio. € (insgesamt rd. 94 Mio €) zins- und tilgungsfreie Darlehen aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zu erhalten.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern, die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau, Sanitäranlagen, Außen-/Sportanlagen) und die digitale Infrastruktur flächendeckend und umfassend bereitzustellen
.

Für die Jahre 2018 bis 2020 wird dem Rat der Stadt Dortmund jährlich eine überarbeitete, weiter entwickelte Vorlage zur Konkretisierung weiterer Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Schulaußenanlagen etc.) zur Entscheidung vorgelegt. Die Hochbaumaßnahmen werden im Rahmen der gleichfalls jährlich vorzulegenden gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste mit Hinweis auf die Finanzierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ benannt.

Das Bundeskabinett hat zudem im Nachtragshaushalt 2016 die Aufstockung des "Kommunalinvestitions-Förderungsfonds" für die Sanierung von Schulen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro beschlossen. Aus diesem Programm erwartet die Verwaltung ab dem Jahr 2017 weitere Mittel in Höhe zwischen 40 und 80 Mio. Euro für Schulbaumaßnahmen.

Die gesetzliche Umsetzung mit den begleitenden Förderrichtlinien wird im ersten Halbjahr 2017 erwartet. Die Verwendung dieser weiteren Schulbaumittel steht auch im Kontext zur Verwendung der Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“.

Daraus kann sich ab Mitte 2017 eine Neujustierung der Maßnahmen ergeben, die dem Rat im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Die Aufstockung der Mittel im Rahmen des "Kommunalinvestitions-Förderungsfonds" wird den politischen Gremien zur Kenntnis bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

Das Förderprogramm „Digitalpakt“ der Bundesregierung befindet sich noch in der Ankündigung und ist inhaltlich noch nicht weiter verifiziert. Aktuelle Beziehungen und Auswirkungen lassen sich daher noch nicht darstellen, sind aber einer weiteren Ausgestaltung im Hinblick auf mögliche Beziehungen zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu prüfen.

Eine Zusammenstellung investiver und konsumtiver Hochbaumaßnahmen der Jahre 2014 - 2017 ff. nach Stadtbezirken und Portfolio sortiert, ist diesem Schreiben in der Anlage beigefügt.

Anlage

Übersicht Investitionen im Hochbau (siehe Anlage 2)
zu TOP 2.7
Behindertenfahrdienst - Ergebnisse des Städtevergleichs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07189-17)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage insgesamt kritisch sehe. „Ohne Qualitätseinbußen“ sage nicht aus, was für eine Art von Behindertenfahrtdienst gewünscht sei. Zuerst müsse die Definition festgelegt werden, dann könne man am Markt sehen, was zu welchem Preis vom wem zu bekommen sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass es demnächst eine Vorlage aus der Sozialverwaltung geben werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erläutert, dass bereits ausführlich diskutiert worden sei, welche Anforderungen an den Behindertenfahrdienst gestellt würden. Das was hier bekräftigt werde, sei die Beschlusslage nach der Haushaltsberatung 2016.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde, da genau das mehrheitlich im Rat beantragt worden sei. Ein Städtevergleich sei gewollt gewesen. Ohne Qualitätseinbußen heiße nicht automatisch, dass es beim gleichen Betreiber mit gleichen Kosten bleiben müsse.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion das Ergebnis zur Kenntnis nehme, aber die Beauftragung der Verwaltung nicht befürworte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des auf Basis des Ratsbeschlusses vom 08.12.2016 (Drucksache Nr.: 05199-16) durchgeführten Städtevergleichs zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann, unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortzuführen und die Ergebnisse dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 2.8
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07264-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und LIegenschaften nimmt die Übertragung von Ermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.649.766,16 Euro, in der Finanzrechnung von 134.543.047,13 Euro und Auszahlungsermächtigungen für nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel in Höhe von 3,1 Mio. Euro zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Solidarbeitrag der Stadt Dortmund für die Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07224-17)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion zustimmen werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass auch seine Fraktion zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die finanzielle Unterstützung der Klage der StädteRegion Aachen gegen den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Tihange 2 mit einem Aufwand in Höhe von 1.000 Euro im HJ 2017. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Fachbereichs 1 unter „Transferaufwendungen (15)“

zu TOP 2.10
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2016 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07277-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.11
Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen - Erweiterung der Maßnahme und Anpassung des Gesamtinvestitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06643-17)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Sachstand, da keine Planungsunterlagen vorliegen würden und in der Vorlage von Abriss, barrierefreier Ausbau von dem Bestandsgebäude und von einem Neubau gesprochen werde.

Herr Hibbeln (Fachbereichsleitung Jugendamt) gibt an, dass in Bövinghausen kein geeigneter Kinder- und Jugendtreff vorhanden gewesen sei. Es sei lediglich eine Noteinrichtung unter einer Turnhalle vorhanden gewesen, die dazu in einem schlechten Zustand gewesen sei. Diese Einrichtung sollte ertüchtigt werden. Dazu habe es Beschlüsse gegeben. Entsprechende Planungen seien durchgeführt worden. Zudem habe man das Glück gehabt, gegen Ende des Jahres noch auf ein Landesförderprogramm zugreifen zu können. Das ermögliche, die Gesamtkosten deutlich zu erhöhen und damit ein besseres Angebot zu schaffen und die städtischen Aufwendungen zurück zu fahren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erweiterung der Maßnahme und die damit verbundene Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 231.372 €, der bereits im Jahr 2015 beschlossenen (DS-Nr.: 02473-15V) baulichen Arbeiten zur Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in den Haushaltsjahren 2015 ff. in Höhe von 509.972 € (davon 10.300 € aktivierbare Eigenleistungen).

zu TOP 2.12
Schulgirokonten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07375-17)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Drucksachen-Nummer 06321-16-E2 „Schulgirokonten“ weist aus, dass im Jahr 2015 insgesamt 4.938.782,72 Euro auf den Schulgirokonten der Dortmunder Schulen in das nächste Jahr übertragen worden sind. Angesichts der Haushaltslage der Stadt ist das ein Zustand, der so durchaus Nachsteuerungsbedarf mit sich bringt.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass die Schulgirokonten besser abgewickelt werden im Sinne einer bedarfsgerechten Zuweisung der Finanzmittel, um so die Überträge in das nächste Jahr möglichst zu minimieren.

Eine Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung am 24.05.17 zugesagt.

zu TOP 2.13
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07376-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07376-17-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07376-17-E3)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 07383-17-E1)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07383-17-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, diesen TOP 2.13 zusammen mit dem nächsten TOP 2.14 zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Konsequenzen ergeben sich im Bezug auf die Umsetzung der der Ausweitung
des Unterhaltsvorschusses auf der Personalebene der Stadt Dortmund. Müssen neue
Personalstellen geschaffen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Kosten?

2. Sieht die Verwaltung darüber hinaus einen Mehrkostenaufwand auf die Stadt Dortmund
zukommen und sofern ja, in welcher Höhe wird dieser für 2017 und 2018 prognostiziert?

3. Wenn Mehrbelastungen für den städtischen Haushalt entstehen, sind diese zusätzlichen
Kosten durch das Konnexitätsprinzip gedeckt?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu
o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfasssung:

I. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften begrüßt grundsätzlich
die Verständigung von Bund und Ländern und den Beschluss der Bundesregierung
über eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses durch die Anhebung der Altersgrenze
von 12 auf 18 Jahre und die Aufhebung der Befristung der Bezugsdauer
von derzeit 72 Monaten bzw. 6 Jahren.
2. Mit einem kommunalen Kostenanteil von 80 Prozent belastet das Land Nordrhein-
Westfalen die Kommunen im Bereich des Unterhaltsvorschusses so stark wie kein
anderes Bundesland.
3. Eine stärkere Beteiligung des Landes an der Finanzierung und Refinanzierung des
Unterhaltsvorschusses ist als Anreiz notwendig, damit die Landesregierung auch ihr
Engagement verstärkt, mehr Rückgriffansprüche durchzusetzen als bisher.

II. Der Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert
die Landesregierung auf:

1. Die Kommunen finanziell zu entlasten, indem deren Anteil an dem in Nordrhein-
Westfalen zu tragenden Teil der Kosten des Unterhaltsvorschusses von derzeit 80
auf 50 Prozent abgesenkt wird. Damit verringert sich der kommunale Anteil an den
Unterhaltsvorschusskosten insgesamt auf 30 Prozent des landesweiten Gesamtaufwandes.
Dafür ist dem Landtag umgehend der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes NRW vorzulegen,
mit dem die in § 1 geregelte landesinterne Verteilung der Aufwendungen
am Unterhaltsvorschuss gerecht zwischen Land und Kommunen aufgeteilt wird.
2. Analog zu Bayern die zentrale Zuständigkeit für die Geltendmachung und Vollstreckung
von übergegangenen Ansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei
den nordrheinwestfälischen Finanzverwaltung zu bündeln und durch eine Gesetzesänderung
sie so zu den zentralen Durchsetzungsbehörden bei Rückgriffen zu
machen.
3. Sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat dafür einzusetzen,
dass neben der Einfügung einer Evaluierungsklausel, um die finanziellen Auswirkungen
nach einem Jahr zu überprüfen, zusätzlich vereinbart wird, dass eine Kommission
aus Vertretern Bund, Ländern, Kommunen und Bundesrechnungshof eingesetzt
wird, die den ersten Schritt zum Abbau der Doppelbürokratie bewerten (Vorrang
der SGB-II-Leistungen bei Kindern ab 12), um daraus Empfehlungen und Änderungsnotwendigkeitenableiten zu können.

III. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den o.g. Beschluss des Ausschusses
an die Landtagspräsidentin sowie die im nordrhein-westfälischen Landtag
vertretenden Fraktionen zu übermitteln.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Bund und Länder haben sich im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab 01.07.17 geeinigt.
Bisher zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder eines nicht zahlenden Elternteils bis zum zwölften Lebensjahr und höchstens sechs Jahre (72 Monate) lang. Zukünftig sollen Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro verdient. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten (6 Jahre) soll entfallen. Damit können Kinder ohne zeitliche Einschränkungen bis zu ihrem 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss erhalten. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen.

Die Kostenaufteilung zwischen Land/Bund soll zukünftig 60:40 (bislang 70:30) betragen. Das Land teilt die Kosten mit den Kommunen mit einem Schlüssel von 80 (Kommunen) zu 20 (Land) auf. Die kommunalen Spitzenverbände verhandeln momentan mit dem Land, um eine Kostenaufteilung von 50:50 zu erreichen. Der Städtetag hat darüber hinaus die deutliche Forderung erhoben, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses nach einem Jahr zu evaluieren. Die Verwaltung rechnet mit einer zusätzlichen Kostenbelastung jährlich in Höhe von insgesamt rund 7 Mio. € (Personalaufwand und Transferleistungen).

Vor diesem Hintergrund bitten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, über folgenden Antrag in der Ausschusssitzung beraten und abstimmen zu lassen:
1. Der AFBL stellt fest, dass der Rat der Stadt Dortmund bereits in seiner Sitzung am 08.12.16 beschlossen hat, dass die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sozialpolitisch sinnvoll ist, es aber zu keiner zusätzlichen Kostenbelastung für die Kommunen kommen darf.
2. Der AFBL fordert den Bund auf, die Kommunen endlich von ihren Sozialleistungen dauerhaft und vollständig zu entlasten. Dazu zählen auch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Trotz steigender Steuereinnahmen und Überschüssen in den Sozialleistungssystemen ist der Bund bislang nicht bereit, die Kommunen von weiteren Sozialleistungen frei zu stellen. Ohne diese strukturellen Entlastungen werden sich viele Kommunen insbesondere im Ruhrgebiet nicht aus ihrer Haushaltsmisere befreien können. Der Bund wird aufgefordert, seinen Anteil an der Kostenaufteilung im Rahmen des Unterhaltsvorschusses auf zunächst 50 Prozent zu erhöhen.
3. Das Land NRW wird aufgefordert, seinen kommunalfreundlichen Finanzierungskurs zu Gunsten der Kommunen fortzusetzen. Eine Verteilungsquote zwischen Land und Kommunen von zukünftig mindestens 50:50 ist anzustreben, solange der Bund nicht die vollen Kosten übernimmt. Das Land wird aufgefordert, zur Entlastung der Kommunen eine effizientere Gestaltung der Rückgriffe zu prüfen und umzusetzen.
4. Der AFBL unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Evaluierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Das Land wird aufgefordert, die Interessen der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses angemessen zu vertreten. Bei einer eventuellen Bündelung der Anspruchsverfolgung bei den Finanzbehörden ist sicherzustellen, dass die Einnahmen den Kommunen zugerechnet werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Kenntnisnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

wir bitten darum, dass beigefügte Schreiben den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion keinem der vorliegenden Anträge zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Veränderung des Gesetzes eine Notwendigkeit gewesen sei, um insbesondere den Frauen zu helfen. Die Frage der Finanzierung sei in der Tat eine Diskussion, an denen die Kommune nicht beteiligt sei. Seine Fraktion sehe das kritisch und deshalb habe sie den vorliegenden, sachgerechten Antrag gestellt. Auch den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte seine Fraktion für sachgerecht und würde zustimmen, sofern dem CDU-Antrag auch zugestimmt werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass sich beide vorliegenden Anträge ergänzen. Seine Fraktion würde beide Anträge mittragen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass trotz verschiedener „Stoßrichtung“, der gemeinsame Konsens sei, dass es für die Kommune unter dem Strich zu keiner Mehrbelastung kommen dürfe. Dies gelte es festzuhalten. Deshalb werde seine Fraktion auch dem CDU-Antrag folgen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion beide Resolutionen für richtig halte und zustimmen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen die Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes sei. Deshalb stimme seine Fraktion beiden Anträgen nicht zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

Die Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste ist für die nächste Sitzung am 24.05.17 zugesagt.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zur Kenntnis.

zu TOP 2.14
Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07383-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07376-17-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07376-17-E3)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 07383-17-E1)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 07383-17-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, diesen TOP 2.14 zusammen mit dem vorherigen TOP 2.13 zu behandeln.

… siehe TOP 2.13!

zu TOP 2.15
Familiennachzug anerkannter und kommunal zugewiesener Flüchtlinge
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07378-17)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 07378-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Familiennachzugs von anerkannten und
kommunal zugewiesenen Flüchtlingen in Dortmund?

2. Kann für die Jahre 2017 und 2018 eine Prognose abgegeben werden?

3. Welche finanziellen Belastungen sind durch die Entwicklungen, auch im Hinblick auf die
zusätzliche Zahl an kommunal zugewiesenen Flüchtlingen und des Familiennachzugs, für
die Stadt Dortmund zu erwarten?

4. Welche finanzielle Unterstützung im Bezug auf die Materie ist von der Bundes - und
Landesebene zu erwarten?
Die Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung am 24.05.17 zugesagt.



zu TOP 2.16
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Implementierung eines sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen
Projektantrag der Stadt Dortmund: Service Center lokale Arbeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07209-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Umsetzung des Modellprojekts vorbehaltlich einer Bewilligung durch das Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und stimmt der (befristeten) Einstellung externen Personals zu.

zu TOP 2.17
40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dortmund vom 3.6.-6.6.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07400-17)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion zustimmen werde, sie fragt nach, ob in den 300 T € ein Zuschuss für die Fraktionen für die angedachte Bewirtung der Fraktionen aus anderen Städten enthalten sei. Außerdem fragt sie nach, wie sich die Kosten und Aufwendungen verhalten, die die Fraktionen für die Fraktionsarbeit in Dortmund erhielten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung am 06.04.17.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass sich diese Frage auch andere Fraktionen gestellt hätten. Klar sei, dass es aus den für die Geschäftsführung zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zu finanzieren sei. Entweder sei es im Betrag enthalten oder es müsse noch eine Regelung gefunden werden. Es gäbe auch Überlegungen, die Idee an den Städtetag heranzutragen, einen gemeinsamen Abend als zentrale Veranstaltung zu organisieren, auch um Mittel einzusparen. Diese und auch andere Fragen würden im nächsten Ältestenrat erörtert werden. Für den Moment sei das noch nicht klar.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, Dortmund sei eine der wenigen größeren Städte in NRW, die überhaupt noch die freiwilligen Leistungen beschließen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Durchführung der 40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages (DST) vom 3.6.-6.6.2019 in Dortmund und beschließt eine entsprechende Einladung an das Präsidium des DST auszusprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführungsvorbereitungen zur 40. Hauptversammlung des DST zu treffen und entsprechende Verhandlungen zu führen.

zu TOP 2.18
Verschiebung des Jahresabschlusses 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07459-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die verzögerte Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Übernahme der KSBG-Anteile von DEW21 durch DSW21
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2017
(Drucksache Nr.: 06662-17)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06662-17-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der Sitzung vom 16.02.17 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 09.02.2017 vor:

„Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die in der Vorlage genannte
Wertberichtigung nach oben oder unten stattfinde? Angenommen die Wertberichtigung würde
negativ ausfallen, würde die DSW21 vermehrt unter Druck geraten und die RWE wäre damit nicht belastet. Er bitte um Erläuterung.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet in dieser Stellungnahme aufzunehmen, um welche
Größenordnung es sich bei einer solchen Werberichtung handele.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung am
16.02.2017 zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne
Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06662-17-E1) vom 16.02.2017 vor:

„ … in der Sitzung des AFBL am 09.02.2017 hatte Herr Rm Rettstadt eine Nachfrage bezüglich
der Übertragung der KSBG-Anteile von DEW21 auf DSW21 vorgebracht. Eine Beantwortung bis zur Ratssitzung wurde zugesagt und nach Rücksprache mit DSW21 kann ich Ihnen die folgendeErläuterung geben:

Nach derzeitigen Erkenntnissen wird bei der KSBG im Jahresabschluss zum 31.12.2016 eine
Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert an der Steag GmbH in Höhe von ca. 100 Mio. €
erwartet. Eine Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG auf Ebene von
DSW21/DEW21 im Jahresabschluss 2016 ist nicht vorgesehen.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nahm Bezug auf die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2017, wonach keine Auswirkungen auf die Bilanz in 2016 zu erwarten sind, obwohl die Abwertungen bei der Steag 100 Mio. € betragen. In diesem Zusammenhang stellte Rm Rettstadt die Nachfrage, ob dies bedeute, dass die Abwertung bei der DSW21 dann in 2017 durchschlage und wie hoch wäre diese dann?

StD Stüdemann sagte eine schriftliche Beantwortung zu, da zunächst erst Rücksprache mit DSW21 gehalten werden müsse.

Rm Garbe (AfD) stellte ebenfalls unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Verwaltung die Frage, warum, angesichts des erheblichen Bewertungsaufschlags auf die Stücke, in 2016 keine
Wertberichtung erfolgt bzw. keine Wertberichtigung vorgesehen ist?
Es bestand Ei vernehmen, die Beantwortung der Nachfragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzunehmen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt der Übernahme der von DEW21 gehaltenen KSBG-Anteile (KSBG Kommunale
Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH) durch DSW21 zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in der Sitzung des Rates am 16.02.2017 hatten Herr Rm Rettstadt und Herr Rm Garbe Nachfragenbezüglich der Übertragung der KSBG-Anteile von DEW21 auf DSW21 vorgebracht.

Eine Beantwortung bis zur Sitzung des AFBL am 30.03.2017 wurde zugesagt.

Auf der Grundlage von seitens DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich zu
den beiden Fragen wie folgt Stellung:

Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt kein Wertberichtigungsbedarf auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG auf Ebene von DSW21.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zukünftig eine Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert der KSBG vorzunehmen ist, hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der KSBG/STEAG ab.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass er im Anhang nicht von einem Bewertungsaufschlag, sondern von einem Bewertungsabschlag gesprochen habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis

zu TOP 3.2
Städt. Seniorenheime gGmbH - hier: Geplante Verlegung des Standortes des Seniorenheims Weiße Taube
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07138-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Verlegung des Standortes des Seniorenheimes Weiße Taube durch die Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH nach Hombruch/Barop zur Kenntnis und stimmt ihr vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse der Planung durch die Gesellschaft grundsätzlich zu.

zu TOP 3.3
Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07194-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Fortführung der Zusammenarbeit der EDG Holding GmbH im Verbund der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK) bis zum 31.12.2027 zu.
2. Der Rat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EDG Holding GmbH die Geschäftsführung mit dem Abschluss einer Vereinbarung zur Fortführung der Zusammenarbeit im AMK-Verbund bis zum 31.12.2027 in Form einer Kündigungsverzichtserklärung zu den bestehenden Verträgen zu beauftragen.
zu TOP 3.4
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07319-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat bestellt aus der von den Beschäftigten der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die sechs in der Begründung dieser Vorlage genannten Personen als in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendende Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund;
hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06548-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.17 vor.
Zum vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt die Fraktion Die Linke
& Piraten zum dritten Spiegelstrich an, dass sie die Formulierung im Ton für nicht richtig
hält. Es wird sich auf die nachstehende Formulierung geeinigt:

- „ Gemeinsam mit den Schulleitern der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
wird ein Konzept erarbeitet Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden, um die hohe Zahl von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen,
sondern in der Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

Der Antragsteller erklärt sich mit der Änderung einverstanden.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder lässt über den vorliegenden geänderten Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln abstimmen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung
Innenstadt-Nord stimmen wie folgt über den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen ab:

Der Schulentwicklungsplan wird um folgende Maßnahmen ergänzt:

- Der Neubau der Lessing-Grundschule wird so gestaltet, dass Raumressourcen für
einen vierzügigen Betrieb zur Verfügung stehen.

Die Schülerzahlprognose für den Unterbezirk Hafen zeigt für die Zukunft eine
maximale Auslastung der Schülerplätze im dreizügigen Betrieb. Unter
Berücksichtigung des Wunsches nach kleinen Klassen ist ein vierzügiger Betrieb
anzustreben. Die rechnerischen Fehlkapazitäten der dreizügigen Lessing-Grundschule
durch Ausweichen auf Schulen im Unterbezirk Nordmarkt auszugleichen erscheint bei
Betrachtung der Prognosen für den Unterbezirk Nordmarkt nicht schlüssig. Vielmehr
könnte die vierzügige Lessing-Grundschule Schüler/innen aus dem Nordmarktquartier
aufnehmen.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

- Maßnahmen Unterbezirk Borsigplatz

Die Verwaltung wird aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, um die adäquate
Versorgung mit Grundschulplätzen im Unterbezirk Borsigplatz sicherzustellen. Trotz
der zu erwartenden Überschreitung der Höchstschülerzahl (Oesterholz Grundschule)
sind keine Maßnahmen geplant.

Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

- Den Schulen müssen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die hohe Zahl
von Schüler/innen, die nicht in die dritte Klasse übergehen, sondern in der
Schuleingangsphase verbleiben, zu reduzieren.

Dem geänderten Punkt wird einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Urbanek – AfD)
zugestimmt.

- Die Verwaltung stellt sicher, dass zum Schuljahresbeginn 2017/18 ausreichend
Raumcontainer zur Verfügung stehen.
Diesem Punkt wird einstimmig zugestimmt.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter
Berücksichtigung des oben genannten Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt,
a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen
Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen
Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu
realisieren,
b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur
bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig
notwendigen Schulraumressourcen.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Abstimmung der Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Nord mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:





Der Rat beschließt,

a) die in Ziffer II.3 beschriebenen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2017/18 notwendigen Maßnahmen zur Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb notwendigen Schulraumressourcen in Form von mobilen Raumsystemen schnellstmöglich zu realisieren,

b) die Prüfung der in Ziffer IV vorgeschlagenen mittelfristigen Maßnahmenvarianten zur bedarfsgerechten Bereitstellung der für einen geordneten Schulbetrieb nachhaltig notwendigen Schulraumressourcen.

zu TOP 4.2
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Glasgestaltung der Zugangsanlagen - Gestaltungswettbewerb - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06585-16)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 14.03.17 vor:
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung
vom 08.02.2017:

„Die Fraktion Die Linke & Piraten teilt mit, dass sie sich enthalten werden, weil nicht zu
übersehen ist, wozu zugestimmt wird. Das Ergebnis des Gestaltungswettbewerbs wurde,
abgesehen von einer nichtssagenden Skizze und einiger beschreibender Worte, vorenthalten
und sollte, im Prinzip unbekannt, zur Kenntnis genommen werden. Allerdings sollte für diese
"Katze im Sack" eine Erweiterung beschlossen werden. Hierzu kann keine Empfehlung
ausgesprochen werden.

Herr Urbanek / AfD teilt mit, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn die Verwaltungsvorlage
Entwürfe enthalten hätte. Er zweifelt auch daran, dass das verwendete Material Vandalismus
sicher ist. Zu den Einzelheiten wurde aus seiner Sicht auch nichts gesagt. Herr Urbanek teilt
mit, dass er sich bei der Abstimmung daher enthalten wird.

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt bei 12
Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 5
Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek / AfD, Herr Borchardt / Die
Rechte) einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

ABVG 14.03.2017:

Herr Rm Kowalewski und Herr Rm Urbanek führen an, dass die Argumentation ihrer jeweiligen
Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beibehalten und man sich demzu folgeheute ebenfalls enthalten werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt der Stadt Dortmundeinstimmig, bei Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD),
nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20 durchgeführten
Glasgestaltungswettbewerbs der Zugangsanlagen zur Kenntnis.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Erhöhung der mit Beschluss vom 07.05.2015 (Drucksachennummer: 00471-15) beschlossenen Gesamtinvestitionskosten für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen von 255.000,00 Euro um 70.000,00 Euro auf nun 325.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2016: 60.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 220.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 14.560,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20 durchgeführten Glasgestaltungswettbewerbs der Zugangsanlagen zur Kenntnis.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Erhöhung der mit Beschluss vom 07.05.2015 (Drucksachennummer: 00471-15) beschlossenen Gesamtinvestitionskosten für die Glasgestaltung der Zugangsanlagen von 255.000,00 Euro um 70.000,00 Euro auf nun 325.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014138 – Umbau SB Hauptbahnhof – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2016: 60.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 45.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 220.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 14.560,00 Euro.

zu TOP 4.3
Stadtumbau West – Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Abschluss der Machbarkeitsstudie und Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05912-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Machbarkeitsstudie zum Stadtteil- und Bildungs-
zentrum Dortmund-Wichlinghofen (Beschluss unter DS-Nr. 10411-13) zur Kenntnis.

Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie einen architektonischen Realisierungswettbewerb durchzuführen sowie weitere erforderliche Planungsschritte zu beauftragen, die der Konkretisierung der Baukosten und somit der qualifizierten Förderantragstellung (Städtebauförderung) dienen.

Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens „Generationenübergreifendes Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen“ beträgt einschließlich der Planungskosten in Höhe von 550.000 € (Planungskosten für den architektonischen Realisierungswettbewerb sowie die Leistungsphasen 2 – 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) nach jetzigem Kenntnisstand 8.883.600 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Stadtämter 40 und 64. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in den entsprechenden Ausführungsbeschlüssen dargestellt.

zu TOP 4.4
Umgestaltung Vogelpothsweg von Emil-Figge-Straße bis Marie-Curie-Allee, einschließlich Erneuerung der LSA 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06968-17)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2017
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.17 vor:
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen werde, die Vorlage abzulehnen.
Ein Kreisverkehr sei gemäß Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2008, „Konzept für
Kreisverkehre“, Drucksache-Nr. 11517-08, an dieser Kreuzung als machbar eingestuft
worden. Er verweist auf seine Ausführungen unter TOP 11.6 der 7. BV-Sitzung vom
17.03.2015 und den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Vorlage des
Tiefbauamtes „Umgestaltung des Vogelpothswegs/Emil-Figge-Straße, Drucksache –Nr.
13217-14. Ziel der CDU-Fraktion sei es, dort einen Kreisverkehr einzurichten.

BV-Mitglied Michael Twardon stellt für die SPD-Fraktion drei Anträge, die einstimmig von
der BV-Hombruch beschlossen werden. Anschließend händigt er der Geschäftsführung der
BV-Hombruch die Anträge schriftlich aus. Auch die SPD-Fraktion befürworte den
Kreisverkehr.

Beschluss:
Anträge 1 - 3 der SPD-Fraktion:
1. Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt eine Empfehlung des Beschlussvorschlags ab, da in
ihm eine Ertüchtigung der Signalanlage an der Kreuzung Emil-Figge-Straße vorgeschlagen
wird. Die Bezirksvertretung bleibt bei ihrer Empfehlung zur Errichtung eines Kreisverkehrs
an dieser Kreuzung. Bei der Planung dieses Kreisverkehrs kann auf die Interessen der
Sehbehinderten und Blinden insofern Rücksicht genommen werden, als dass der Kreisverkehr
gemäß den Hinweisen des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Verbindung
mit dem Beschluss des Deutschen Verkehrsicherheitsrates für Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit für blinde und sehbehinderte Fußgänger bei Kreisverkehren ausgestaltet wird.

2. Zudem empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss statt zweier Schutzstreifen für
Radfahrer/-innen von jeweils 1,5 Meter auf dem Vogelpothsweg an der westlichen Seite einen
Schutzstreifen auf die Mindestbreite von 1,25 Meter zu beschränken und dafür auf der
östlichen Seite einen Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Meter möglichst in Verbindung
mit einem Trennstreifen zum Fahrbahnrand einzurichten. Die westliche Fahrbahn wird
begrenzt von einem Grünstreifen; hier reicht die Mindestbreite aus. Auf der östlichen Seite
parken durchgängig Fahrzeuge zum Teil in die Fahrbahn leicht hineinragend; hier ist ein
breiterer Schutzstreifen mit Trennstreifen angebracht.

3. Weiterhin empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss zu beschließen, auch nach
Umsetzung der Baumaßnahme auf Grund des starken Fußgängerverkehrs Tempo 30
beizubehalten.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.03.17 vor:
Hierzu liegt vor: Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom07.03.2017:

„Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfehlen werde, die Vorlage abzulehnen.
Ein Kreisverkehr sei gemäß Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2008, „Konzept für
Kreisverkehre“, Drucksache-Nr. 11517-08, an dieser Kreuzung als machbar eingestuft
worden. Er verweist auf seine Ausführungen unter TOP 11.6 der 7. BV-Sitzung vom
17.03.2015 und den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch zur Vorlage des
Tiefbauamtes „Umgestaltung des Vogelpothswegs/Emil-Figge-Straße, Drucksache –Nr.
13217-14. Ziel der CDU-Fraktion sei es, dort einen Kreisverkehr einzurichten.
BV-Mitglied Michael Twardon stellt für die SPD-Fraktion drei Anträge, die einstimmig von
der BV-Hombruch beschlossen werden. Anschließend händigt er der Geschäftsführung der
BV-Hombruch die Anträge schriftlich aus. Auch die SPD-Fraktion befürworte den Kreisverkehr.

Beschluss:
Anträge 1 - 3 der SPD-Fraktion:
1. Die Bezirksvertretung Hombruch lehnt eine Empfehlung des Beschlussvorschlags ab, da in
ihm eine Ertüchtigung der Signalanlage an der Kreuzung Emil-Figge-Straße vorgeschlagen
wird. Die Bezirksvertretung bleibt bei ihrer Empfehlung zur Errichtung eines Kreisverkehrs
an dieser Kreuzung. Bei der Planung dieses Kreisverkehrs kann auf die Interessen der
Sehbehinderten und Blinden insofern Rücksicht genommen werden, als dass der Kreisverkehr
gemäß den Hinweisen des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Verbindung
mit dem Beschluss des Deutschen Verkehrsicherheitsrates für Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit für blinde und sehbehinderte Fußgänger bei Kreisverkehren ausgestaltet wird.
2. Zudem empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss statt zweier Schutzstreifen für
Radfahrer/-innen von jeweils 1,5 Meter auf dem Vogelpothsweg an der westlichen Seite einen
Schutzstreifen auf die Mindestbreite von 1,25 Meter zu beschränken und dafür auf der
östlichen Seite einen Schutzstreifen mit einer Breite von 1,75 Meter möglichst in Verbindung
mit einem Trennstreifen zum Fahrbahnrand einzurichten. Die westliche Fahrbahn wird
begrenzt von einem Grünstreifen; hier reicht die Mindestbreite aus. Auf der östlichen Seite
parken durchgängig Fahrzeuge zum Teil in die Fahrbahn leicht hineinragend; hier ist ein
breiterer Schutzstreifen mit Trennstreifen angebracht.
3. Weiterhin empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss zu beschließen, auch nach
Umsetzung der Baumaßnahme auf Grund des starken Fußgängerverkehrs Tempo 30
beizubehalten.“

ABVG, 14.03.2017:
Herr sB Jütte teilt mit, dass man insgesamt die geplante Umgestaltung aufgrund der damit zukünftig höheren Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit sehr begrüße, man aber trotzdem die Errichtung eines Kreisverkehres an dieser Stelle für besser halte.
Herr Rm Bartsch bezieht sich auf den als Anlage beigefügten Plan und teilt hierzu mit, dass es für ihn nicht verständlich sei, warum man an dieser Stelle keinen Kreisverkehr errichten möchte. Aufgrund der Zeichnungen hierin, würde sich ein Kreisverkehr seiner Meinung nach dort sehr anbieten.
Herr Rm Gebel führt an, dass man sich bereits in der Vergangenheit für den Kreisverkehr
ausgesprochen habe und fügt hinzu, dass seine Fraktion auch weiterhin für die Errichtung eines
Kreisverkehres dort sei.
Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass auch seine Fraktion weiterhin für die Errichtung eines
Kreisverkehres dort sei, da es mit diesem zu einer Entschleunigung des dortigen Verkehrs kommen würde.
Frau Rm Pulpanek-Seidel teilt mit, dass ihre Fraktion ursprünglich auch für die Errichtung eines
Kreisverkehrs dort war. Da aber dann das Behindertenpoltische Netzwerk mit ernst zu nehmenden Argumenten an die politischen Gremien herangetreten sei, habe man sich inzwischen anders entschieden. Hierzu erläutert sie, dass man an dieser wichtigen Stelle eine Ausnahme machen müsse, da man inzwischen zu dem Ergebnis gekommen sei, dass für behinderte Menschen dort ohne Lichtsignalanlage kein sicheres Überqueren der Straße möglich sei.
Herr Rm Mader teilt mit, dass man der Vorlage grundsätzlich zustimmen werde, jedoch die geplante Lichtzeichenanlage ablehne.
Herr Rm Dudde schließt sich den Worten von Frau Rm Pulpanek-Seidel an, da die Argumentation des Behindertenpoltischen Netzwerkes letztendlich auch seine Fraktion mehr überzeugt habe.
Herr Rm Berndsen betont, dass man in der heutigen Entscheidung einen absoluten Sonderfall sehe, was bedeute, dass man aufgrund der jetzigen Argumentation zukünftig nicht generell überall Lichtsignalanlagen errichten wolle.
Des Weiteren bezieht er sich auf Punkt 3 des Antrages aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch und möchte dementsprechend wissen, ob das Tempo 30 an dieser Stelle beibehalten werde.
Hierzu teilt Frau Uehlendahl mit, dass man dies mit den entsprechenden Beteiligten prüfen werde.
Herr Herkelmann bezieht sich auf den Wortbeitrag von Herrn Rm Berndsen und teilt mit, dass das Behindertenpoltische Netzwerk in den Vorgesprächen mit den Fraktionen klar zum Ausdruck gebracht habe, dass man sich nur an dieser Stelle den genannten Argumenten der dortigen Nutzer anschließe und dies nicht automatisch für weitere Maßnahmen gelte.

Nach der Diskussion wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD, Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion
FDP/BL) sowie einer Enthaltung (CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Umgestaltung der Straße Vogelpothsweg und die Erneuerung der LSA Anlage 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Str. mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 595.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014416
-Vogelpothsweg von Otto-Hahn-Straße bis Emil-Figge-Straße- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2016 572,00 Euro
Haushaltsjahr 2017 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 234.428,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 25.900,00 Euro.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion immer noch einen Kreisverkehr für die beste Lösung halte. Deshalb lehne seine Fraktion die Vorlage und auch die Empfehlung der Bezirksvertretung ab.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass auch seine Fraktion die Einrichtung einer Lichtsignalanlage für überflüssig halte und ein Kreisverkehr die bessere Lösung sei. Mit diesem Hinweis werde er heute der Vorlage zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass im Bauausschuss unter Einbeziehung der Hinweise des Behindertenpolitischen Netzwerkes sehr ausführlich diskutiert worden sei. Vor Ort handele es sich um eine besondere Situation. Mit Rücksicht auf diese Klientel folge ihre Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) und trage die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch nicht mit. Sie bittet die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG dem Rat zu empfehlen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mt, dass die Vorlage mehr umfasse, als die Frage Lichtsignalanlage oder Kreisverkehr. Seine Fraktion werde deshalb heute die Vorlage mittragen. Er gibt an, dass auch seine Fraktion die jetzige Lösung für keine gute Lösung halte.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion ablehnen werde, da auch seine Fraktion den Kreisverkehr für sinnvoll halte.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) erläutert, dass bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün umstritten gewesen sei, ob es sich tatsächlich um eine Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes handelt. Es sei letztendlich nicht zu klären gewesen. Deshalb habe er, als Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün, die Verwaltung gebeten, die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes nur noch zuzulassen, wenn ein entsprechender Protokollauszug der Sitzung beigefügt sei, so wie bei jedem anderen Gremium auch.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Umgestaltung der Straße Vogelpothsweg und die Erneuerung der LSA Anlage 0353 Vogelpothsweg/Emil-Figge-Str. mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 595.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014416 -Vogelpothsweg von Otto-Hahn-Straße bis Emil-Figge-Straße- mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2016 572,00 Euro
Haushaltsjahr 2017 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 234.428,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 25.900,00 Euro.

zu TOP 4.5
Rahmenplanung südliche Speicherstraße am Stadthafen und allgemeiner Sachstand Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06938-17)

Herr Suck (CDU-Fraktion) stellt folgenden mündlichen Antrag und bittet um Abstimmung:
Durch geeignete Instrumente (z. B. Planungsrecht, dingliche Absicherungen) ist sicherzustellen, dass der Verkauf von Grundstücken keine negativen Auswirkungen in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten im Industrie- und Gewerbegebiet des Dortmunder Hafens entfalten kann.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) sieht sich so schnell nicht in der Lage ein Votum abzugeben. Er meldet deshalb Beratungsbedarf an.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem an und bittet um schriftliche Einreichung bis zum Rat.

Herr Suck sagt dies zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o. g. mündlichen Antrag der CDU-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br 149 - Wohnpark Stadtgärtnerei - 2. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06593-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt die verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes im Bebauungsplangebiet Br 149 – Wohnpark Stadtgärtnerei – in der 2. Ausbaustufe in Höhe von 700.000,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Br 149 – Wohnpark Stadtgärtnerei – in der 2. Ausbaustufe in Höhe von 700.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“, sowie nach der Fertigstellung der Maßnahme die unentgeltliche Übertragung des Erschließungsanlagen in das städtische Vermögen.


Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2017: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, voraussichtlich dem Haushaltsjahr 2019, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro beim FB 66.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2016 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06920-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.



zu TOP 6.2
Aktueller Sachstand zum Thema „Aufbau von internen Kontrollsystemen (IKS) in der Stadtverwaltung Dortmund“.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06685-17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den aktuellen Sachstand zum Thema „Aufbau von Internen Kontrollsystemen in der Stadtverwaltung Dortmund“ zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Partnerschaft Deutschland GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06690-17-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 12.01.2017 (DS-Nr. 06690-17-E1)
nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Angesichts der gegenwärtig geringen Zinsrate für städtische Kredite und der aktuell zur
Verfügung stehenden Fördermittel (Gute Schule 2020, Bundesinvestitionsgesetz „Schulische
Infrastruktur“ etc.) sind ÖPP-Modelle gegenwärtig nicht als wirtschaftlich einzustufen. Daher
gibt es gegenwärtig keine Bestrebungen, sich an der Partnerschaft Deutschland GmbH zu
beteiligen oder derartige Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Zu Frage 2:
Auf der Grundlage der einschlägigen rechtlichen Grundlagen handelt sich nicht um ein ÖPPProjekt.

Zu Frage 3:
Es bestehen derzeit keine Absichten zur Realisierung von Vorhaben im ÖPP – Modell.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.4
Obdachlose Menschen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07318-17)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.2017
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2017


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.03.17 vor:
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) führt in die Beschlussvorlage ein. Er gibt an, dass es im April ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Akteuren geben werde. Die Ergebnisse aus dieser Runde würden dann in der Ausschuss-Sitzung im Mai vorgelegt werden. Er plädiert dafür, die Planungen bezogen auf die Männerübernachtungsstelle heute zu empfehlen, um so schnell wie möglich mit den Erneuerungen beginnen zu können.

Zu Beginn der Diskussion kritisiert Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion), dass die Vorlage im Nachversand verschickt wurde und somit im Vorfeld nicht ausreichend beraten werden konnte.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass in der Vorlage zwar die Rede von einem ersten Schritt sei, ihm fehle aber die Aussage, wo es konzeptionell hin gehe. Die Vorlage sei eine Zustandsbeschreibung, wie die Situation aktuell sei. In Bezug auf den Antrag der CDU-Fraktion gibt er an, dass seine Fraktion diesem zustimmen werde.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) gibt an, dass er heute noch nicht über die Frauenübernachtungsstelle entscheiden könne. In Bezug auf die Männerübernachtungsstelle halte er die Lösung der Verwaltung für akzeptabel und kostenmäßig vernünftig und könne und wolle daher auch heute darüber abstimmen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei seiner Meinung nach momentan nicht zustimmungsfähig.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) äußert, dass sie davon ausgegangen sei, dass die Container-Lösung in Bezug auf die Männerübernachtungsstelle, nur vorübergehend sei, bis eine weitere Planung für einen Neubau zur Verfügung stünde. Das was jetzt geplant werde, müsse eine qualitative Verbesserung sein. Ihr fehle diesbezüglich die Planung, was ein Neubau kosten werde. In Bezug auf die Frauenübernachtungsstelle geht sie auf den Antrag ihrer Fraktion ein, der ihr sehr wichtig sei.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erläutert, dass ihre Fraktion sich mit der Vorlage und dem Begleitpapier etwas schwer tue. Aus dem Grunde sei es ihr wichtig, dass ein Teil der Vorlage in Bezug auf die Frauenübernachtungsstelle auf jeden Fall geschoben werde. Zur nächsten Sitzung im Mai hätte sie gern einen Überblick zu den finanziellen Auswirkungen. Sie schlägt vor, die Anträge als eingebracht zu betrachten und im Mai zu entscheiden, wenn die entsprechenden Informationen vorliegen würden.

Herr Süshardt antwortet, dass es in der Vorlage darum ginge, die Einrichtung an der Unionstraße abzureißen, da sich die Sanierung nicht lohne. An der gleichen Stelle solle eine neue, moderne und größere Lösung gefunden werden. Die Idee sei gewesen, die im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung käuflich erworbenen Modulbauten umzusetzen. Von der Qualität her handele es sich um einen Neubaustandard. Da die Modulbauten bereits bezahlt sind, sei dies die kostengünstigste Lösung. Mit Planungsvorlauf benötige man dafür ungefähr ein Jahr, so dass man in der Zwischenzeit während des Abrisses einen Ersatzstandort benötige. Der Beschluss der Vorlage sei erforderlich, da es ohne den Auftrag noch keine Angaben über die Kosten geben könne, da ohne Auftrag keine Planung und keine Kostenvoranschläge erfolgen könnten. Aus diesem Grunde könne er zu den Kosten momentan noch nicht viel sagen. Er gibt an, dass die Fragen zu der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (TOP 7.1) zum Teil durch die Vorlage beantwortet seien und zum Teil aus dem vorgenannten Grund momentan noch nicht beantwortet werden können.

Herr Langhorst erläutert den Antrag seiner Fraktion aus der letzten Sitzung zu TOP 4.1 und bittet darum, über diesen Antrag heute abzustimmen.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 4.1 sowie dem Antrag der CDU-Fraktion zu TOP 2.4 zustimmen könne. Den Vorschlag der Verwaltung für den Neubau der Männerübernachtungsstelle und die Nutzung der Module halte sie für sinnvoll. Die vorgeschlagene Unterbringung der Frauenübernachtungsstelle hingegen sei so nicht sinnvoll. Die Anfahrt dorthin würde z. B. eine ¾ Stunde dauern.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Frauenübernachtungsstelle in Syburg für seine Fraktion keine Möglichkeit sei. Die Lösung zur Männerübernachtungsstelle sei günstig und auch erforderlich. Ihm fehle allerdings in der Vorlage die konkrete weitere Planung. Letztendlich sei der Bedarf an der Unionstraße nicht ausreichend, so dass weitere Möglichkeiten geschaffen werden müssten. Er habe es so verstanden, dass man aufgrund der unterschiedlichen Problemlagen die Leute auch nicht alle in einer Einrichtung unterbringen könne. In der Vorlage seien verschiedene Möglichkeiten angesprochen worden. Ihm fehle dazu eine Kostenübersicht. Weiterhin habe er das Gefühl, dass die chronisch Alkoholkranken hier raus fallen würden. Als Vertreter der Nordstadt habe er Bedenken in Bezug auf die harten Drogensüchtigen. Diese würden der Nordstadt zugeordnet und seiner Ansicht müsse daher auch dort eine Hilfeeinrichtung angesiedelt werden. Er erinnert an die Diskussion zu dem Druckraum, der an der Kapitelwiese eingerichtet werden sollte. Er glaube, dass wenn in der Nordstadt eine Einrichtung für schwerst Drogenabhängige geschaffen würde, die letztendlich über die ganze Stadt verteilt seien und in die Nordstadt vertrieben worden seien, diese Ansiedlung dort ein großes Problem sei und bittet, dieses auch zu Protokoll zu nehmen.

Frau Grollmann signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu der Vorlage, wenn dies erforderlich sei, um die finanziellen Auswirkungen und Planungskosten zu ermitteln. Sie plädiert dafür, den Fokus auf die Obdachlosigkeit zu legen und nicht nur auf die Männerübernachtungsstelle und bittet um Zustimmung zu dem Antrag ihrer Fraktion. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde ihrer Fraktion ebenfalls mittragen.

Frau Magerstedt (Fraktion FDP/BL) gibt an, dass die Arbeit, die in diesem Bereich geleistet würde gut sei. Ihr fehlten in der Vorlage konkretere Angaben darüber was, wann gemacht würde und welche Auswirkungen es habe. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ginge ihr etwas zu weit. Ihrer Meinung nach brauche es viel mehr Zeit, so ein ausführliches Konzept zu erarbeiten. Ihr Anliegen sei, hier schnell etwas umzusetzen, um die vorhandene Situation verbessern zu können.

Herr Taranczewski schlägt vor, da es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handele, darüber nachzudenken, einen Fachtag einzurichten, bei dem der Sozialausschuss gemeinsam mit den Akteuren diskutieren könne.

Frau Rabenschlag erklärt, dass in diesem Jahr die zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose 40 Jahre wird. Zu diesem Thema würde es im September eine Fachtagveranstaltung geben. Hierzu würde auch die Politik eingeladen. Dies sei vielleicht ein geeigneter Rahmen, diesen Fachtag gemeinsam durchzuführen.

Zur Abstimmung:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, dem Ausschuss für die Frauenübernachtungsstelle (FÜS), die sich derzeitig in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße 5 befindet, andere Ersatzstandorte als das ehemalige Landhaus Syburg vorzuschlagen. Der neue Standort sollte weitaus besser mit dem ÖPNV als das Landhaus Syburg zu erreichen sein.

Der Ausschuss wird darüber hinaus über die nötigen Sanierungs- oder Renovierungs- bzw. Umbaukosten der in Frage kommenden Ersatzstandorte für die FÜS informiert.

Begründung

Zwar ist das ehemalige Landhaus Syburg von seiner baulichen Ausstattung bestens als Frauenübernachtungsstelle geeignet, jedoch aufgrund seines Standortes und der relativ schlechten Anbindung an den ÖPNV, vor allem in den Abendstunden, als Ersatzstandort der jetzigen Übernachtungsstelle keine vorteilhafte Alternative. Gerade für die Gäste der Frauenübernachtungsstelle ist die Nähe beispielsweise zum Sozialamt, Jugendamt oder auch der Arbeitsagentur sehr wichtig und muss in Kürze erreichbar sein. Ebenso negativ ist für das Landhaus Syburg der Sachstand zu bewerten, dass dort keine Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf zur Verfügung stehen.



Nach eingehender Diskussion aller Fraktionen stimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion zu.

Unter Einbeziehung des Zusatz-/Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, den Beschlussvorschlag der Vorlage wie folgt zu ändern und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Männerübernachtungsstelle (MÜS) und die Frauenübernachtungsstelle (FÜS).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Sinne der Punkte zu 3.1 Männerübernachtungsstelle (MÜS) eine Planung bis zur Ausschuss-Sitzung im Mai 2017 vorzulegen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.17 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungssituation, hat aber Bedenken wegen des abgelegenen Standortes für Frauen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt daher einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Männerübernachtungsstelle (MÜS) und die Frauenübernachtungsstelle (FÜS).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Männerübernachtungsstelle (MÜS).

Die in der Vorlage dargestellten ersten Schritte zu einer bedarfsorientierten Anpassung der Notunterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund bezogen auf die Frauenübernachtungsstelle (FÜS) sind aufgrund des abgelegenen Standortes auf seine Sinnhaftigkeit bzw. auf Alternativen hinsichtlich zentraler gelegener Standorte hin zu überprüfen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt mündlich folgenden Antrag:

(wortgleich bereits schriftlich in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 07.02.17, unter der Drucksachen Nr.: 06797-17, „Neukonzeptionierung der Wohnungslosenhilfe“ gestellt)


die Fraktion Bündnis 90/DIEGRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, das bisherige Konzept zur Verhinderung drohender
und Beseitigung bestehender Wohnungslosigkeit grundlegend inhaltlich zu überarbeiten.
Die Überarbeitung erfolgt in Abstimmung mit den in Dortmund im Bereich der
Wohnungslosigkeit tätigen Akteuren. Das neue Konzept wird dem Ausschuss zur Beratung
vorgelegt.

2. Grundlage des Konzepts soll eine umfangreiche aktualisierte Bestandsaufnahme der
Anzahl und Lebenssituationen der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in
Dortmund sein. In die Betrachtung einbezogen werden sollen dabei auch die Menschen,
die nicht im Sinne des SGB XII §67ff wohnungslos sind und deshalb keine Sozialleistungsansprüche haben. Dies sind in der Regel Zuwander*innen aus EULändern.

3. Neben der inhaltlichen Überprüfung der bisherigen Bestandteile des Konzepts sollen
auch neue, differenzierte Ansätze aufgenommen werden, die in anderen Städten inzwischen
erfolgreich umgesetzt werden wie z. B. Housing First, ein Nachtbus sowie
unterschiedliche Formen der Tagesaufenthalte. Dabei ist immer auch die Niedrigschwelligkeit
der Angebote zu berücksichtigen und konzeptionell zu bedenken.

Begründung:
Das bisherige „Konzept zur Verhinderung drohender und zur Beseitigung bestehender
Wohnungslosigkeit“ stammt aus dem Jahr 2007. Eine Anfrage der GRÜNEN Ratsfraktion
zur Wohnungslosenhilfe aus dem vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, dass dieses
Konzept an vielen Stellen nicht mehr passt, teilweise an den Bedarfen vorbei geht und in
Teilen überlastet ist. Es muss deshalb dringend überarbeitet werden.
Die Zahl wohnungsloser Menschen hat sich auch in Dortmund in den letzten Jahren nicht
nur durch Wohnungsnot und zunehmende Armut, sondern auch durch den Zuzug von EUZuwanderer* innen und mutmaßlich auch von Geflüchteten erheblich vergrößert. Dass es
eine stetige Zunahme an Übernachtungen in der Männer- wie in der Frauenübernachtungsstelle
gibt, wurde in der Antwort der Verwaltung auf die Grüne Anfrage zur Auslastung der
Stellen deutlich.
Notwendig sind deshalb eine umfangreiche aktualisierte Bestandsaufnahme der Anzahl und
Lebenssituationen von wohnungslosen Menschen sowie eine Überprüfung der Konzeptionen
und Kapazitäten aller bereits vorhandenen Hilfen.
Notwendig ist darüber hinaus aber auch eine Weiterentwicklung des Dortmunder Hilfesystems.
Insbesondere zugewanderte Menschen sind von den integrierenden Hilfeleistungen
ausgeschlossen, für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird.
Wichtig ist an dieser Stelle auch der Bedarf eines Nachtbusses zur Versorgung wohnungsloser
Menschen ohne Übernachtungsplatz. Wohnungslosigkeit zeigt sich darüber hinaus zunehmend nicht nur durch das offensichtliche „Leben auf der Straße“. Eine größere Anzahl von Menschen ohne Wohnung bleibt vorübergehend in Billigpensionen oder findet bei Freund*innen, Verwandten oder Bekannten zeitweise Unterschlupf. Menschen in prekären Wohnverhältnissen sind nach der Definition der BAG Wohnungslosenhilfe auch Wohnungslose und sind in die konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen.
Zum Teil wollen sich Wohnungslose aus unterschiedlichen Gründen nicht in den städtischen
Übernachtungsstellen aufhalten. Wichtig sind deshalb nicht nur der Ausbau von Sozialwohnungen, sondern auch neue innovative Angebote wie das „Housing first“, das seit
einigen Jahren in anderen europäischen Ländern praktiziert wird und eine Alternative zum
herkömmlichen System von Notunterkünften und vorübergehender Unterbringung ist. Während
die meisten anderen Programme - auch in Dortmund - mit einem Stufenmodell der
„Wohnfähigkeit“ arbeiten, geht das Konzept des „Housing first“ davon aus, dass jeder
Mensch wohnen kann und sich nicht erst dafür qualifizieren muss. Auch das Sozialministerium
NRW favorisiert diesen Ansatz.



Die CDU-Fraktion erklärt sich mit folgender Änderung ihres Antrages (Drucksache Nr.: 07318-17-E1) aus der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 28.03.17, einverstanden:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit Der Rat fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, dem Ausschuss für die Frauenübernachtungsstelle (FÜS), die sich derzeitig in der Prinz-Friedrich-Karl-Straße 5 befindet, andere Ersatzstandorte als das ehemalige Landhaus Syburg vorzuschlagen. Der neue Standort sollte weitaus besser mit dem ÖPNV als das Landhaus Syburg zu erreichen sein.

Der Ausschuss Der Rat wird darüber hinaus über die nötigen Sanierungs- oder Renovierungs- bzw. Umbaukosten der in Frage kommenden Ersatzstandorte für die FÜS informiert.




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage einschließlich des o. g. Antrages der CDU-Fraktion und des o. g. mündlichen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.






Monegel Garbe Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage 1:

(See attached file: doc02038520170504150611.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: doc02038620170504150647.pdf)