Niederschrift

über die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am Mittwoch, 03.09.2008,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen) – stellvertretende Vorsitzende -


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) - bis 18:10 Uhr
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen) - bis 18:30 Uhr
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste) - bis 17.30 Uhr
Herr RM G. Branghofer (DVU) - bis 17:45 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Heynen- 68/BL
Herr Spaenhoff – 33/AL
Frau Brechensbauer – 33/BE
Frau Bertram – 68/1
Frau Skodzik – StA 01
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr von der Kluse – Firma WIBERA

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.09.2008, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 12450-08)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.05.2008

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2008

1.7 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.06.2008

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- unbesetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11373-08)

3.2 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11205-08)

3.3 Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12384-08)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2008
Anlagen zur Empfehlung des Behindertenpolitschen Netzwerkes vom 12.08.2008
(Drucksache Nr.: 12384-08-E1)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Thierbrauerei
hier: Ergebnis des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des neuen Thier-Areals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12326-08)

4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 252, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103), Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12441-08)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008

4.3 Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "PHOENIX West" und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 "PHOENIX West"
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 -PHOENIX West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12404-08)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008





4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-08)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 266 -Wohnanlage Max-Eyth-Straße-
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12433-08)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12290-08)

4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 -Borussiastraße-
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12406-08)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2008

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-08)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 264 -Berchumweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12455-08)

4.10 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg - (Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12377-08)

4.11 Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 104/1 - Burgtor/Burgwall -
hier: Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan InW 104, Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes InW 104/1 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nord III Ost)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12429-08)




4.12 Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee -; hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung III: Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-08)

4.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12427-08)

4.14 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 11.06.2008 vor.

4.15 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Energieeffizienzquartier Rheinische Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12267-08)

4.16 Konzept für Kreisverkehre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11517-08)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 28.05.2008 vor und wurden am 11.06.2008 nochmals vertagt.
Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2008
Schreiben des Herrn StD Sierau vom 09.06.08
(Drucksache Nr.: 11517-08-E1)

4.17 Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 203
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11974-08)
Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2008
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11974-08-E1)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 11.06.2008 vor.

4.18 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)
hier: Information zur Einleitung des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12091-08)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 09.04.2008 vor und wurden am 11.06.2008 nochmals vertagt.

4.19 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße - und 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12442-08)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2008

4.20 Mobilitätskonzept Dortmunder Berufskollegs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11925-08)

4.21 Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11894-08-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11894-08-E3)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 11.06.2008 vor.

4.22 Soziale Stadt NRW
Nordstadt
Tafelhaus, Dortmunder Tafel e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11815-08)

4.23 Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12434-08)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12327-08)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Sanierung des Karl-Schiller-Berufskollegs im Brügmann-Zentrum (Ausführungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12317-08)

6.2 Fachraumerneuerung an der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12349-08)

6.3 Neubau des Feuerwehr-Ausbildungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11268-08)

6.4 Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

6.5 Investive Energiesanierungsmaßnahmen 2008/2009 an städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12311-08)

6.6 Energieeinsparprogramm 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11343-08)

6.7 Energiebericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12295-08)

6.8 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12500-08)

6.9 Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10806-08)

6.10 Energieausweis, Stellungnahme; Drucksache Nr.: 11687-08-E1
Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2008
(Drucksache Nr.: 11687-08)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11687-08-E1)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Höhenweg von Limbecker Postweg bis Ende (Wendehammer/Hausgrundstück Höhenweg 25)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-08)

7.2 Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12331-08)

7.3 Abwassertechnische Erschließung Hohenbuschei, B-Plan Br 203
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12202-08)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

- unbesetzt -

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Wohnungsmarktbericht 2008 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12226-08)

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12221-08)
Hinweis:
Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2007 liegt den Fraktionen vor.

10.2 2. Quartalsbericht 2008 für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12495-08)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12323-08)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008

11.2 Planfeststellungsverfahren 'Oberlauf der Emscher - Ökologische Verbesserung von km 2,24 (PHOENIX See) bis km 5,87 (Vieselerhofstraße) in Dortmund-Schüren/-Aplerbeck'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12575-08)

12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

- unbesetzt -

13. Anfragen

- unbesetzt -






Die Sitzung wird von der Vorsitzenden – Frau RM Reuter – eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 12450-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Frau Britta Lüdeking wird zur Schriftführerin des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestellt. Herr Michael Pompetzki sowie Frau Sabine Brückner werden als stellvertretender Schriftführer/als stellvertretende Schriftführerin benannt.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Zupfer benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende RM Reuter weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion FDP/Bürgerliste schlägt vor, die Tagesordnung um den TOP „Fehlender Kanalanschluss der Neubauhäuser Am Pleckenbrink in Wickede“ (Drucksache Nr.: 12762-08) im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.

StD Sierau informiert den Ausschuss mit Schreiben vom 01.09.2008 über den Sachverhalt und begründet die Ablehnung der Dringlichkeit.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste betrachtet den Vorschlag zur Tagesordnung aufgrund der Ausführungen des Stadtdirektors als erledigt.

Auf Vorschlag der Fraktion SPD/Bündnis 90/Die Grünen soll die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den „Verkauf von 11.000 Wohnungen der LEG und Ruhr-Lippe in Dortmund“ (Drucksache Nr.: 12786-08) erweitert werden. Hierzu wurde eine Bitte um Stellungnahme vorgelegt (Drucksache Nr.: 12786-08-E1).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt die Dringlichkeit für den Vorschlag zur Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei 1 Enthaltung (DVU) an und setzt diesen unter TOP 2.1 „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ auf die Tagesordnung.

Die Vorlage „Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008“ läuft auf Vorschlag der CDU-Fraktion weiter in den Haupt- und Finanzausschuss.

Die Tagesordnung wird mit vorgenannten Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.05.2008

Die Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.05.2008 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2008

Die Niederschrift über die 42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.05.2008 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.7
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.06.2008

Die Niederschrift über die 43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.06.2008 wird einstimmig genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Verkauf von 11.000 Wohnungen der LEG und der Ruhr-Lippe in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12786-08)
Gemeins. Stellungnahme zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12786-08-E1)

RM Falkenstein-Vogler begründet die gemeinsame Bitte um Stellungnahme zur Tagesordnung wie folgt:
Der Rat der Stadt Dortmund hat sich am 18.05.06 mehrheitlich gegen die Privatisierung von städtischen Wohnbeständen ausgesprochen. Die Bestände in Dortmund könnten in Zusammenarbeit mit der DOGEWO erhalten werden.

Sie kritisiert, dass die Landesregierung die Wohnungsbestände der LEG mit einem Gesamtvolumen von 3,4 Milliarden Euro am 11.06.08 an das Unternehmen Whitehall verkauft hat. Hierdurch wurden die Schulden der LEG gedeckt werden. Die Weiterführung der sozialen Investitionsprogramme wurde nicht in den Kaufverträgen verankert.

Die Grundsätze der Sozialcharta könnten keinen angemessenen Schutz der Mieterinteressen gewährleisten. Für alle nach dem 29.08.08 abgeschlossenen Mietverträge gilt die Sozialcharta nicht, d. h. wer beispielsweise das sechzigste Lebensjahr zum Stichtag noch nicht erreicht hat, erhält kein Dauerwohnrecht. Die SPD-Fraktion beanstandet in diesem Zusammenhang die mangelnde Information über die Sozialcharta.

Das Aktionsbündnis „Zukunft der LEG“ fordert Garantien für die Weiterführung der Sozialprojekte in Dortmund. Die Vielfalt und Vernetzung mit kommunalen und freien Trägern könnten andere Wohnungsunternehmen nicht aufweisen. Ohne die Beteiligung der großen Wohnungsunternehmen an der Stabilisierung und Weiterentwicklung von Stadtteilen, an den vom Land vorgeschriebenen kommunalen Handlungskonzepten und u.a. den Programmen „Stadtumbau West“ oder „Soziale Stadt NRW“ drohe ganzen Stadtteilen der soziale Absturz.

RM Falkenstein-Vogler verdeutlicht die Wichtigkeit von stadtteilbezogenen Projekten am Beispiel von Scharnhorst-Ost, Hörde-Clarenberg und der Nordstadt. Sie hebt die Sorge um den Sanierungsstand der 1.400 veräußerten Wohnungen in Dortmund-Wickede hervor.

Nach dem Verkauf der Wohnungsbestände der LEG ist eine Verringerung der Investitionsausgaben bis auf die vorgeschriebene Instandhaltungspauschale zu befürchten. Dies wäre ein herber Rückschlag für das geplante Modernisierungsprogramm der LEG. Aufgrund dessen herrscht Unsicherheit bei den Handwerksunternehmen.

RM Falkenstein-Vogler fragt nach, wie es in Dortmund mit den sozialen Wohnungsprogrammen, mit dem Kündigungsschutz für ältere Mieter, mit den Mieterhöhungen sowie mit der Veräußerung von Wohnungsbestand und vor allem mit der Sanierung der Siedlung in Dortmund Wickede weitergeht. Sie nimmt auf den eingereichten Fragenkatalog aus der Bitte um Stellungnahme Bezug.

Die Bitte um Stellungnahme wurde durch Herr Hans-Peter Neuhaus (Amt für Wohnungswesen) mündlich in der Sitzung beantwortet.

Herr Neuhaus erläutert die Grundsätze der Sozialcharta, die zum einen Mieterschutzinteressen und zum anderen Regelungen des Arbeitnehmerschutzes beinhaltet. Die Sozialcharta gilt für 10 Jahre. Die LEG hat angekündigt, darauf hinzuwirken, dass der Kündigungsschutz für Menschen über 60 Jahre zum Bestandteil des Mietvertrags wird.

Herr Neuhaus merkt kritisch an, dass die Sanierungs-/Instandhaltungsaufwendungen aufgrund unterschiedlicher Mieterhöhungsspielräume landesweit abweichen können. Zur Zeit kann keine Aussage seitens der Verwaltung getroffen werden, wie es mit der Modernisierung der Wohnungen in Dortmund-Wickede weitergeht.

Die DOGEWO und der Spar- und Bauverein haben im letzten Jahr rund 34,00 €/m² Wohnfläche für Instandhaltung und Modernisierung jährlich aufgebracht. Dies ist nahezu das Dreifache des in der Sozialcharta vereinbarten Wertes. Die Modernisierungs-/Instandhaltungsaufwendungen der LEG lagen in 2007 bei ca. 40,00 €/m² Wohnfläche.

Knapp 60 % der Wohnungen sind noch öffentlich gefördert, d.h., von rund 93.000 Wohnungen gelten ca. 40.000 Wohnungen als frei finanziert. Zur Zeit liegt der Verbraucherindex bei 3,3 % zuzüglich des Erhöhungsspielraumes von 1,5 % in den ersten fünf Jahren. Das bedeutet, eine Mieterhöhung von bis zu 4,8 % kann jährlich für frei finanzierte Wohnungen vorgenommen werden. Dies schließt aber nicht aus, dass es durchaus zu Mieterhöhungen bis zur Kappungsgrenze nach dem BGB von 20 % kommen kann, denn diese Mieterhöhungen beziehen sich wiederum nur auf Durchschnittswerte des gesamten Unternehmens. Gibt es in einigen Gebieten keine Mieterhöhung, so könnte die Mieterhöhung in anderen Gebieten bis zur Kappungsgrenze voll ausgeschöpft werden. Der Verwaltung liegen keine Informationen über weitere Mieterhöhungen vor. Die Verwaltung darf keine Rechtsberatung leisten, sie kann lediglich Auskünfte zum Mietspiegel geben. Die beiden Dortmunder Mietervereine sind jedoch als Ansprechpartner zu nennen, falls Mieter Fragen zu Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen haben.

Wohnungsgesellschaften können jährlich 2,5 % ihres Wohnungsbestandes verkaufen. Davon ausgenommen sind Mieterprivatisierungen und Verkäufe an kommunale Wohnungsunternehmen. Herr Neuhaus erwähnt, dass die Mieterprivatisierung in Dortmund in den letzten Jahren stark zurückgegangen sei. Dies belegen die Zahlen des Wohnungsmarktberichtes. Abschließend gibt er zur Kenntnis, dass Wohnungsmarktprojekte durch die LEG bislang unterstützt worden sind. Zu befürchten sei, dass die Beteiligung an solchen Projekten zukünftig abnimmt.

Frau Pohlmann-Rohr stellt ihre Befürchtung dar, dass durch die Reduzierung der Instandhaltungspauschale keine ausreichende Modernisierung mehr stattfindet und Stadtteile verkommen. Sie vermutet, dass Whitehall der DOGEWO in absehbarer Zeit Wohnungsbestand anbieten wird, um Eigenkapital neu zu generieren. Vor diesem Hintergrund stellt sie den Verkauf von Wohnungsbestand einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in Frage und bekräftigt die Notwendigkeit zur frühzeitigen Befassung mit diesem Thema.

Der Ausschuss nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11373-08)

RM Lührs spricht sich für die Vorlage aus und wünscht sich zudem einen Bericht über die genannten weitergehenden Projekte, wie z. B. Passivhäuser, Nullenergie- und Plusenergiehäuser, sobald diese für Dortmund aktuell werden. Unter Punkt 3.3.3 auf Seite 10 der Vorlage fehlt ihr ein Vorschlag zur Koordinierung der Beratung in der Stadt.

RM Gerber spricht sich gegen die verbindliche Festlegung von Energiestandards aus, er befürwortet dagegen die Schaffung von positiven Anreizen.

RM Pisula lehnt die Vorlage ab. Die Maßnahmen an sich sind zwar gut, verbindliche Vorgaben hält aber auch er nicht für angemessen. Die Bürger sollten lediglich beraten werden. Bei den steigenden Energiepreisen geht er davon aus, dass die Bauherren von sich aus energiesparendes Bauen verfolgen. Die negativen Effekte von verbindlichen Vorgaben lägen darin, dass Fernwärmeleitungen aus wirtschaftlichen Gründen in Neubaugebieten nicht mehr verlegt werden und die Versorgung von Bürgern nicht mehr gewährleistet werden kann.

RM Pohlmann-Rohr widerspricht mit dem Hinweis, dass die Bundesregierung ab 2009 vorschreibt, dass alle Neubauten mit 25 % durch regenerative Energien versorgt werden müssen.

Stadtdirektor Sierau führt Frankfurt und Münster an, welche die Vorreiterrolle für energiesparendes Bauen übernommen haben. Die Handwerkskammer begrüsst die Maßnahmen, da eine negative Beeinträchtigung der Auftragslage in den Handwerksbetrieben hierdurch nicht feststellbar ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU, FDP/Bürgerliste und DVU wie folgt zu beschließen:





Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mindestens der sog. KfW-60-Standard für alle neuen Einfamilienhäuser, die auf Grundstücken der Stadt oder von Gesellschaften an denen die Stadt beteiligt ist, erreicht werden soll.
2. Für kompaktere Wohngebäude (Geschosswohnungsbau) auf städtischen Grundstücken wird mindestens der sogenannte KfW-40-Standard vorgegeben.
3. Für Neubauvorhaben mit weniger als 50 Wohneinheiten, für die kein Energiekonzept erstellt werden muss, gelten die Anforderungen des KfW-60 für Einfamilienhäuser bzw. KfW-40 Standards für Mehrfamilienhäuser. Dieser Standard soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für private Flächen und bei der Veräußerung städtischer Flächen vertraglich vereinbart werden.
4. Für Neubauvorhaben mit Nichtwohngebäuden, wie Bürogebäude, Schulen, Einkaufszentren, Gewerbehallen etc., müssen die Standards des „GreenBuildung-Programm“ der europäischen Kommission eingehalten werden. Das GreenBuilding-Programm sieht eine Verringerung des Primärenergieverbrauchs gegenüber der Energieeinsparverordnung um 25% vor. Dieser Standard soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für private Flächen und bei der Veräußerung städtischer Flächen vertraglich vereinbart werden. Darüber hinaus muss die Statik in großen Teilen der Dächer von Nichtwohngebäuden so bemessen sein, dass sie das zusätzliche Gewicht von Photovoltaikanlagen aufnehmen können.
5. Diese Vorgaben sind in den Grundstückskaufverträgen, städtebaulichen Verträgen und soweit rechtlich zulässig durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan verbindlich zu regeln.

zu TOP 3.2
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11205-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen in den Haupt- und Finanzausschuss.


zu TOP 3.3
Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12384-08)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2008
Anlagen zur Empfehlung des Behindertenpolitschen Netzwerkes vom 12.08.2008
(Drucksache Nr.: 12384-08-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis und regt an, die folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in die weitere Beratung mit einfließen zu lassen:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Geschäftsbericht des Vereins für StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt auf Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig:

1. Der StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. wird seine Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der barrierefreie Informationstechnik-Verordnung NRW und der Grundlagen barrierefreier Kommunikation wie im Thesenpapier „Barrierefreie Kommunikation in den Sitzungen des Rates und seiner Gremien sowie in Veranstaltungen der Stadt Dortmund“ beschrieben gestalten.

2. Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen des StadtbezirkMarketing Dortmund e.V. berücksichtigt den beigefügten Leitfaden „Vorbereitung, Durchführung und Sitzungsleitung für barrierefreie Veranstaltungen“.“



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Thierbrauerei
hier: Ergebnis des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des neuen Thier-Areals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12326-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des neuen Thier-Areals Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg (nachstehend ECE genannt) zu vereinbaren, den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurf weiter zu entwickeln und der weiteren Planung und Realisierung zugrunde zu legen.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verzicht auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 252, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103), Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2008
(Drucksache Nr.: 12441-08)

RM Münch erklärt, dass Fluglärm den hochqualitativen Zukunftsstandort PHOENIX gefährdet und stellt folgenden Antrag: „Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Phoenix-Ost Phoenixsee ein Gutachten in Auftrag zu geben, dass bei den gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens Dortmund eventuelle negative Auswirkungen auf den Zukunftsstandort beschreibt.“

RM Gerber kritisiert zum einen, dass genauere finanzielle Auswirkungen in der Vorlage nicht dargestellt werden. Zum anderen bemängelt er den Begriff „Zukunftsstandort“ für den PHOENIXSee und wünscht sich, dass dieser Begriff für alle Projekte der Stadt Dortmund Anwendung findet.

Stadtdirektor Sierau bekräftigt, dass die Ergebnisse einer intensiven Befassung mit fluglärmbedingten Lärmimmissionen in der Vorlage bereits dargestellt werden. Eine Überschreitung der Richtwerte liegt nicht vor. Diese Thematik wird ausführlich in Veranstaltungen zu Integrierten Stadtentwicklungskonzepten in den Stadtbezirken Hombruch, Hörde, Aplerbeck und Brackel erörtert. Für einen Ausbau des Flughafens liegt bisher kein politischer Beschluss vor. Sollte dieser eingeholt werden, müsste der Flughafenausbau in einem ordentlichen Planfeststellungsverfahren beschlossen werden. An diesem Verfahren werden die anliegenden BewohnerInnen des Phoenixgeländes beteiligt, die ihre Meinung hierzu äußern können.

StD Sierau beschreibt den PHOENIXSee als vielfältigen zukunftsfähigen Standort, geprägt durch städtebauliche Qualität mit einem hohen naturräumlichen und ökologischen Anteil, der nicht nur Wohnen, sondern auch die ökonomische Nutzung als Freizeitstätte, Büronutzung und Wirtschaftsstandort in sich vereint und unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt.

RM Pisula sieht keine Risiken für die zukünftigen BewohnerInnen des Phoenixsees.

Der mündliche Antrag des RM Münch wird durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bei Enthaltung der DVU-Fraktion abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Bürgerliste wie folgt zu beschließen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt für den unter der Ziffer 2.2 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (11. Änderung ).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zu verzichten (Ziffer 3.3 dieser Vorlage ).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebbauungsplan Hö 252 – PHOENIX See – Teilbereich A – unter Ziffer 14 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 2.2dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 30.07. 2008 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich A, - Seequartier - , für den unter der Ziffer 2.1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 30.07.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "PHOENIX West" und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 "PHOENIX West"
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (10. Änderung), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 -PHOENIX West-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12404-08)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008
Stellungnahme des StD Sierau und des StR Steitz vom 29.08.2008
(Drucksache Nr.: 12404-08-E1)

RM Pohlmann-Rohr teilt die Bedenken des Beirates der unteren Landschaftsbehörde und schlägt vor, diese in das weitere Verfahren mit einfließen zu lassen.

Das beratende Mitglied Prof. Dr. Finke begrüsst als Vertreter des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde grundsätzlich die Freiraumplanung auf dem PHOENIX-Gelände. Er räumt ein, dass die Option, Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, nicht als Drohung verstanden werden sollte, hält aber für eine Reduzierung von Wegeflächen für notwendig.

RM Münch stellt folgenden mündlichen Antrag: „Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Maßnahmen zum Erhalt der europaweit geschützten FFH-Art Kreuzkröte zu treffen, sowie die frühzeitige Ersatzlebensraumgestaltung, Anlage zusätzlicher Laichgewässer, Reduzierung des Wegenetzes und eine ökologische Durchlässigkeit zwischen den Landschaftskeilen Nord und Süd rechtsverbindlich im Bebauungsplan festzusetzen und öffentlich auszulegen.“

RM Eigenbrod gibt seine Einschätzung als Biologe wieder. Die Kreuzkröte ist nicht Teil der gefährdeten Arten auf der roten Liste. Diese Krötenart weist durch eine Riesennachkommenschaft eine gute Population auf .

Herr Wilde empfiehlt, das Protokoll des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 21.08.08 dahingehend zu bereinigen, die Ankündigung zur Beschwerde bei der EU-Kommission herauszunehmen. Weiterhin unterbreitet er das Angebot, jederzeit Einblick in die im Verfahren erstellten Gutachten zu gewähren. Die Belange der Kreuzkröte haben bereits im Bebauungsplanverfahren eine Rolle gespielt. Er sagt aber zu, das Wegekonzept einschließlich der geforderten Amphibiendurchlässe im Rahmen der Ausführungsplanung genauer zu untersuchen. Eine konkrete Festsetzung der schützenswerten Belange der Kreuzkröte im Bebauungsplan hält er für schädlich, um formelle Änderungsverfahren zu vermeiden und flexibel auf im Monitoring auftretende Anforderungen reagieren zu können.

Der Antrag des RM Münch wird durch den Ausschuss einstimmig abgelehnt.

Die gemeinsame Stellungnahme des Stadtdirektors Sierau sowie des Stadtrates Steitz vom
29. August 2008 wird durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (10. Änderung – PHOENIX West).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zu verzichten (Ziffer 6.2 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Hö 253 (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 19 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 30. Juni 2008 öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 253 „PHOENIX West“ für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 30. Juni 2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008
(Drucksache Nr.: 12369-08)

RM Pisula bittet um Auskunft, warum an der Nortkirchenstraße kein Kreisverkehr errichtet wird.

Herr Wilde führt aus, dass die Einrichtung eines Kreisverkehres aufgrund der Höhe der prognostizierten Verkehrsbelastung und der Rückstaugefahr aufgrund des kurzen Abstandes zur B54 an dieser Stelle nicht geboten sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:




Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang und Einwohnerversammlung) unter Ziffer 12 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 251 – Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 30.06.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 266 -Wohnanlage Max-Eyth-Straße-
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12433-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung der DVU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.03.2008 dem Bebauungsplan Hö 266 –Wohnanlage Max-Eyth-Straße- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 266 –Wohnanlage Max-Eyth-Straße – für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss, Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12290-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:



Beschluss:
Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes (Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen,
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);

II. beschließt die Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.02.2008 offen gelegenen Inhalt als Satzung
Rechtsgrundlage: §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. beschließt, der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ma 107 die Begründung vom 14.12.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 -Borussiastraße-
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2008
(Drucksache Nr.: 12406-08)

Es liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 19.08.2008 vor: „Die BV Lüdo empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und zusätzlich die Verwaltung aufzufordern, auf der östlichen Seite der Straße „Zeche Oespel“ einen Gehweg zum Schutz der Fußgänger einzurichten.“

RM Tönnes erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zum Antrag.

Herr Wilde befürwortet den Vorschlag der Bezirksvertretung, schlägt aber vor, die Empfehlung als Prüfauftrag an die Verwaltung zu formulieren. Falls zur Umsetzung des Fußgängerweges Fremdeigentum erworben werden müsste, wäre ein Enteignungsverfahren mit ungewissem Ausgang erforderlich, dies würde Zeitverzögerungen nach sich ziehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt der Verwaltung die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund als Prüfauftrag weiter und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:


Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um den Bereich der Grabelandflächen an der Straße Zeche Oespel zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.

III. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 176 - Borussiastraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 19.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) .

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü176 - Borussiastraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der Vorhaben.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12385-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 – 11.4 nicht zu berücksichtigen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsentwurf und die Begründung gemäß Punkt 12 zu ändern und die geänderte Begründung vom 22. Juli 2008 der Bebauungsplanänderung Lü 101 Nr. 4 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 , § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 101 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 264 -Berchumweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12455-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des Hinweises, dass im Beschlussvorschlag unter I.b) fälschlicherweise genannt ist, dass „die Anregungen unter Punkt 16.7 zu berücksichtigen“ sind. Es müsste hier richtigerweise heißen „Punkt 16.6“. Der Beschlussvorschlag I.a) ist ebenfalls zu ändern. Es muss hier lauten „die Anregungen unter Punkt 16.1-16.5 sind nicht zu berücksichtigen.“

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Hom 264 –Berchumweg- geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 16. 1 – 16.6 nicht zu berücksichtigen

b) die Anregung unter Punkt 16. 7 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) entsprechend Ziffer 13 dieser Vorlage vom 05.02.2008 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.07.2008 dem Bebauungsplan Hom 264 –Berchumweg- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 264 –Berchumweg- für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.






zu TOP 4.10
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg - (Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2008
(Drucksache Nr.: 12377-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 – Apolloweg – geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter Punkt 7 dieser Vorlage im Wesentlichen nicht zu berücksichtigen. Lediglich die Festsetzung zu den Nebenanlagen soll dahingehend modifiziert werden, dass die Nebenanlagen nicht nur zu den öffentlichen Flächen, sondern auch zu den privaten Grundstücksgrenzen einen Abstand von mindestens 1 m einhalten müssen und mit einer 2 m hohen Hecke einzugrünen sind.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanänderungs-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 16.01.2008 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 03.07.2008 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 200
- Apolloweg - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Bebauungsplan InW 104/1 - Burgtor/Burgwall -
hier: Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan InW 104, Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes InW 104/1 (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nord III Ost)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12429-08)

Das beratende Mitglied Müller vom Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ empfiehlt, in weiteren Verfahren Maßnahmen zu treffen, um die Wahrnehmung der Unterführung an der Bahnlinie Am Burgtor als Angstraum zu vermeiden.

Stadtdirektor Sierau informiert darüber, dass im Rahmen des Knotenausbaus am Hauptbahnhof bahnseitig auch im weiteren Umfeld Optimierungen geplant sind und die Zielsetzung nicht aus den Augen verloren werden sollte.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InW 104 - Burgtor/Burgwall - vom 08.05.1980, den Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InW 104 und Neubezeichnung seiner Teilbereiche vom 04.02.1988 sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs InW 104/1 vom 04.02.1988 aufzuheben,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nord III Ost teilweise zu ändern,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich den Bebauungsplan InW 104/1 - Burgtor/Burgwall – im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB neu aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m.§ 13a BauGB und §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee -; hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung III: Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-08)

RM Münch stellt die Frage, welche Maßnahmen die Verwaltung verfolgt, um die Zerschneidung des Lebensraumes von Tierarten durch Straßen zu kompensieren bzw. zu mildern, um die ökologische Durchlässigkeit sicherzustellen.

Herr Wilde verweist auf den Umweltbericht, der zur Zeit die Einrichtung eines Amphibientunnels nicht vorsieht, er wird diese Lösung prüfen und diese Maßnahme gegebenenfalls bis zum Satzungsbeschluss zu ergänzen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Beschluss:
Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 18),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - und der Begründung vom 01.08.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -; hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches, II. Beschluss zur erneuten Offenlegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12427-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen unter Berücksichtigung des redaktionellen Hinweises des RM Harnisch, dass S. 9 der Begründung inhaltlich nicht richtig ist. Der Rat hat am 13.03.2008 nicht beschlossen, den Standort Gneisenau als Autohof-Standort zu entwickeln.

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,

I. den am 10.06.1998 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - und den Ratsbeschluss zur Erweiterung des Planbereiches vom 26.08.1999 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches erneut zu verändern und diesen nunmehr wie unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Entwurf des Bebauungsplanes Scha 131 – Gneisenau-Allee – und die Begründung vom 01.08.2008 erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 BauGB.


zu TOP 4.14
Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

RM Pisula regt an, die Vorlage dem Konsultationskreis Bau- und Immobilienwirtschaft zur Information zuzuleiten.

Dem beratenden Mitglied Herrn Müller fehlt eine deutlichere Befassung mit den Bedürfnissen von behinderten Menschen. Zwar soll zukünftig auf die Gestaltung fußgänger- und fahrradfreundlicher Eingänge hingewirkt werden, im Besonderen sollte aber auf Stufenlosigkeit im Zugangsbereich sowie im Inneren der Gebäude, Unterstellmöglichkeiten für Rollatoren in Nähe der Einkaufswagen sowie für Rollatoren und Rollstühle geeignete Gangbreiten zwischen den Kassen hingewirkt werden.

Stadtdirektor Sierau stimmt zu, die Vorlage dem Konsultationskreis Bau- und Immobilienwirtschaft zuzuleiten. Zudem ist geplant, einen Konsultationskreis Barrierefreiheit zu bilden. Herr Müller wird eingeladen, sich in diesem Konsultationskreis fachlich einzubringen.

RM Tönnes erkundigt sich, in welcher Form die in der Vorlage genannte Broschüre an die Öffentlichkeit bzw. an potentielle Investoren gegeben wird.

StD Sierau teilt mit, dass die Broschüre, die fortgeschrieben wird, im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für Interessierte ausgelegt und potenziellen Bauherren und Investoren an die Hand gegeben wird. Darüber hinaus wird sie im Internet bekannt gemacht. Die Anregungen des Herrn Müller werden in die Broschüre eingearbeitet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:
Der Rat beschließt, bei der Ansiedlung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
grundsätzliche Qualitätsanforderungen zu stellen, die auf den Inhalten des Handbuchs „Lebensmitteldiscounter und Supermärkte: Anforderungen an ihre Gestaltung und ihr räumliches Umfeld“ basieren. Die Verwaltung wird diese Leitlinien für die Standort- und Objektgestaltung bei allen zukünftigen Planungen und Verfahren anwenden.


zu TOP 4.15
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Energieeffizienzquartier Rheinische Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12267-08)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12267-08-E2)

Stadtdirektor Sierau bezieht sich auf den Antrag der FDP/Bürgerliste und stellt heraus, dass die Stelle eines Energiesparberaters extern ausgeschrieben werden soll. Eine kommunale Stellenausweitung erfolgt nicht.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des Hinweises, dass nicht die Bezirksvertretung Innenstadt-West, sondern der Rat der Stadt das beschlussfassende Organ ist:

Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das o.g. Projekt belaufen sich auf 550.000 €.




zu TOP 4.16
Konzept für Kreisverkehre
Beschluss
Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2008
(Drucksache Nr.: 11517-08)
Schreiben des Herrn StD Sierau vom 09.06.08
(Drucksache Nr.: 11517-08-E1)

RM Harnisch schlägt vor, sich der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.06.2008 anzuschließen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss unter Einbeziehung der mit Schreiben vom 09.06.2008 mitgeteilten Anregungen der Verwaltung:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Konzept für Kreisverkehre mit den vorgeschlagenen Ausführungsprioritäten 1 bis 3 zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, bei jeder Neu- und Umplanung Kreisverkehre vorrangig zu planen. Die Kreisverkehre der Priorität 1 sollen kurz- bis mittelfristig realisiert werden, sobald die Finanzierung im Haushalt sichergestellt ist.


zu TOP 4.17
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 203
Beschluss
Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2008
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2008
(Drucksache Nr.: 11974-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11974-08-E1)

Der Vorsitzende RM Hengstenberg wies in der Sitzung am 11.06.2008 darauf hin, dass sich der Ausschuss darauf verständigt habe, nur die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung zu stellen und den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die inhaltliche Behandlung in der nächsten Sitzung am 03.09.2008 durchzuführen.

Daraufhin wurde in der Sitzung am 11.06.2008 folgender Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Br 203 – Hohenbuschei – sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründungen.“

RM Münch stellt am 03.09.2008 mündlich folgenden Antrag: „Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, auf die Bebauung östlich der Planstraße 12 zu verzichten und den Bebauungsplan mit dieser Änderung öffentlich auszulegen.“

Der Antrag des RM Münch wird durch den Ausschuss einstimmig abgelehnt.

Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der zur Sitzung am 11.06.2008 vorlag, wird am 03.09.2008 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU, FDP/Bürgerliste und DVU beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Erarbeitung eines mit den Naturschutzverbänden und der Biologischen Station Unna abgestimmten Wegekonzeptes als Bestandteil eines umfassenden Biotopmanagementplans dafür zu sorgen, dass die Naturschutzbelange ausreichend berücksichtigt werden. Eine Wegeführung auf der ehemaligen Panzerstraße kommt nur in Frage, wenn eine beidseitige Benjeshecke die Zugänglichkeit des Naturschutzgebietes effizient beschränkt.

Der Ausschuss empfiehlt, der Empfehlung des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde zu folgen und eine Ausweitung bzw. Arrondierung des Naturschutzgebietes nach Südosten vorzusehen.

Im Energiekonzept wird zusätzlich die Zielvorgabe eines Mindestanteils von
50 % KfW-40- Standard-Häusern formuliert. Nach dem Abschluss der ersten 200 Kaufverträge wird überprüft, inwieweit dieses Ziel erreicht worden ist und gegebenenfalls nachgesteuert.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst am 03.09.2008 mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Bürgerliste bei 1 Enthaltung unter Einbeziehung des Beschlusses vom 11.06.08 sowie des Zusatz-/Ergänzungsantrags SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der zur Sitzung am 11.06.08 vorlag, folgenden Beschluss:

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – um
externe Ausgleichsflächen zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist unter Ziffer 3
dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zum Bebauungsplan Br 203 (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 10 dieser
Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung
dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite
11974-08 2

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der
5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 6. Mai 2008 öffentlich
auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen
des Bebauungsplan-Entwurfes Br 203 – Hohenbuschei - für den unter der Ziffer 3
dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich (gleichzeitig tlw. Änderung
der Bebauungspläne Br 155 – Heßlingsweg, Br 176 und Br 217 – Fußballpark
Borussia) und der Begründung vom 6. Mai 2008 zu und beschließt die öffentliche
Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.18
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 - Einzelhandelsstandort Roßbachstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Einleitungsbeschluss; II: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146; III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11055-08)
hier: Information zur Einleitung des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12091-08)

Die Bezirksvertretung Huckarde hat die Vorlage am 09.04.08 empfohlen mit dem Zusatz, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diese hat am 20.05.08 stattgefunden. Über das Ergebnis hat die Verwaltung mit der zusätzlichen Vorlage zur Kenntnisnahme mit Datum vom 23.05.2008 informiert. Die Vorlage wurde mit der weiteren Information zur Einleitung des Verfahrens am 11.06.2008 nochmals vertagt.

Die Information über die Bürgerinformationsveranstaltung nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 03.09.2008 zur Kenntnis.
(Drucksache Nr.: 12091-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst am 03.09.2008 einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig

I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hu 146
– Einzelhandelsstandort Roßbachstraße – für den unter Punkt 1 dieser
Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 146 mit Begründung vom 07.03.2008 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7
und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW
2023).

III. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden
Durchführungsvertrag – Teil A – (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.19
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 177 - Einkaufszentrum (EKZ) Provinzialstraße - und 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2008
(Drucksache Nr.: 12442-08)

Herr Wilde kündigt an, in der nächsten Sitzung des Ausschusses eine Vorlage für den nördlich angrenzenden Teil vorzulegen. Die von der Bezirksvertretung Lütgendortmund beschlossene Einwohnerversammlung wird für beide Teilflächen gemeinsam durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung sowie dem Ausschuss bekannt gegeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12. 2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (20. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Lü 177 – Einkaufzentrum (EKZ) Provinzialstraße – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.









zu TOP 4.20
Mobilitätskonzept Dortmunder Berufskollegs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11925-08)
(Drucksache Nr.: 11925-08-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 4.21
Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11894-08-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11894-08-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

Vor diesem Hintergrund hat keine Abstimmung über den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD/Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 11894-08-E1) stattgefunden. Die Vorsitzende RM Reuter hat in diesem Zusammenhang die Verwaltung gebeten, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Ergebnisse im weiteren Verfahren zur Kenntnis zu geben.



zu TOP 4.22
Soziale Stadt NRW
Nordstadt
Tafelhaus, Dortmunder Tafel e.V.
Kenntnisnahme
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.08.2008
(Drucksache Nr.: 11815-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und schließt sich dem Votum des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 26.08.08 an.



zu TOP 4.23
Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12434-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zum Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Kenntnis.








5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12327-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.




6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Sanierung des Karl-Schiller-Berufskollegs im Brügmann-Zentrum (Ausführungsbeschluss)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12317-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig wie folgt zu beschließen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Sanierung des Karl-Schiller Berufskollegs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 11.969.710 Euro (Ausführungsbeschluss)

2. Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40W00301074171, Finanzposition 780800, ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2008 1.500.000 €
Haushaltsjahr 2009 7.567.100 €
Haushaltsjahr 2010 2.465.760 €
Für das bewegliche Vermögen sind in der Finanzplanung unter der Investitionsfinanzstelle 40W00301074171, Finanzposition 780500, nachfolgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009 150.000 €
Haushaltsjahr 2010 150.000 €
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 273.193,55 €. Die Ergebnisrechnung des StA 40 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 23.076,92 € belastet.

Der Differenzbetrag in Höhe von 136.850,00 € stellt aktivierte Eigenleistung des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. Zusätzlich fallen bei der Sanierungsmaßnahme Aufwendungen für den Umzug i.H.v. 102.840 € an. Die Finanzierung der Aufwendungen ist aus den vorhandenen Immobilienansätzen bei StA 65 (Auftrag 650138011000) sicherzustellen.

4. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Baumaßnahme.


zu TOP 6.2
Fachraumerneuerung an der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12349-08)

RM Gerber bemängelt, dass der zu sanierende Fachraum seit Jahren nicht mehr genutzt werden konnte, bis heute aber nichts passiert sei.

StD Sierau hält entgegen, dass jährlich ca. 60 Millionen Euro für Schulsanierung ausgegeben werden. Die Fachraumsanierung wird ebenfalls aus diesem Haushaltsansatz finanziert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Erneuerung eines naturwissenschaftlichen Fachraumes Biologie an der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 308.000 € (Planungs- und Ausführungsbeschluss)
Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40_00301014500 ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2009 270.200 €
Der Differenzbetrag in Höhe von 37.800 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 7.200 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird jährlich mit 1.538,46 € belastet.

2. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Baumaßnahme
beauftragt.



zu TOP 6.3
Neubau des Feuerwehr-Ausbildungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11268-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. den Neubau des Feuerwehr-Ausbildungszentrums an der Seilerstraße in Eving mit einem Investitionsvolumen von 10.800.000 Euro (Ausführungsbeschluss).


2. Die Finanzierung im Budget des StA 37 (Feuerwehr) bei der Investitionsfinanzstelle
37E00217004140 ist mit folgenden investiven Auszahlungen versehen:
Haushaltsjahr 2008 6.545.541,25 €
Haushaltsjahr 2009 2.000.000,00 €
Für das bewegliche Vermögen sind auf der Investitionsfinanzstelle 37E00217000057 nachfolgende Mittel veranschlagt:
Haushaltsjahr 2008 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2009 180.000,00 €

Mehrauszahlungen in Höhe von 825.500,00 € werden durch Minderauszahlungen auf der Investitionsfinanzstelle 37N00217004138 gedeckt.

Der Differenzbetrag in Höhe von 1.054.500 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden. Weiterhin wurden für Planungsleistungen im Jahre 2007 bereits 94.458,75 € verausgabt.

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 383.205,83 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 37 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 35.000 € belastet.
3. Für die Durchführung der Maßnahme ist es erforderlich, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2008 in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden.

4. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Baumaßnahme.




zu TOP 6.4
Neubau der Hausmeisterwohnung am Gymnasium Schweizer Allee 18-20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12439-08)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der Vorlage bis zur Beantwortung der Fragen, welche die Bezirksvertretung Aplerbeck der Verwaltung gestellt hat.




zu TOP 6.5
Investive Energiesanierungsmaßnahmen 2008/2009 an städtischen Gebäuden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12311-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen RM Gerber wie folgt zu beschließen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu den investiven Energieeinsparmaßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, die Maßnahmen voranzutreiben.


zu TOP 6.6
Energieeinsparprogramm 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11343-08)

RM Pohlmann-Rohr fragt nach, wann der 21-Punkte-Antrag vom 12.06.2007 (Drucksache-Nr.: 8982-08-E1) durch die Verwaltung beantwortet wird.

StD Sierau kündigt an, bis zum Ende des Jahres dem Ausschuss und dem Rat eine Vorlage vorzulegen, die die Ergebnisse der Befassung des Antrages beinhaltet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

1. Die Durchführung der Maßnahmen
-Wärmedämmung des Daches einschl. Nebenarbeiten in der Sporthalle Nord
-Fenstererneuerung von Einfach- auf Wärmeschutzverglasung in der TEK
Wellinghofen
-Dämmung der Außenhülle (Dach, Wände, Boden) in der Turnhalle der Friedrich-
Ebert-Grundschule
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 409.200 €.

2. Die Finanzierung im Budget des Amtes 2D bei der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2008 387.250 €
Der Differenzbetrag in Höhe von 21.950,00 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bewirkt eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 8.638,24 €.




zu TOP 6.7
Energiebericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12295-08)

RM Lührs möchte zu dem auf Seite 23 der Vorlage erwähnten Pilotprojekt am Stadtgymnasium wissen, welche Ergebnisse der dort eingeführte bedarfsorientierte Energiepass im Verhältnis zum verbrauchsorientierten Energiepass geliefert hat. Auf Seite 9 sind die Aktivitäten in 2008 genannt, u. a. ein Pilotprojekt zum Einsatz von Abfallwärme, auch hierzu fragt sie nach Ergebnissen. Darüber hinaus fragt RM Lührs vor dem Hintergrund der Kosteneinsparungen in 2007 nach einer Einschätzung zu den Auswirkungen der Energiepreiserhöhung in 2008.

Herr Limberg sagt zu, die Fragen kurzfristig zu beantworten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.8
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12500-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planungsänderungen zur Kenntnis.


zu TOP 6.9
Untersuchung von Pavillongebäuden an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2008
(Drucksache Nr.: 10806-08)

Das beratende Mitglied des Ausschusses Herr Müller gibt die Anregung weiter, zukünftige Umbaumaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen an Pavillons barrierefrei vorzunehmen.

StD Sierau führt vor dem Hintergrund der Feststellung der Gemeindeprüfungsanstalt aus, dass es in Dortmund einen Raumüberhang bei Schulen gibt. Er hält es für sachgerecht, nach einer genauen Bedarfsanalyse die nicht benötigten Pavillons abzubrechen und möglichst auf die Nutzung von Pavillons zu verzichten. Bei Neubauten, u. a. auch bei den Offenen Ganztagsschulen und den Tageseinrichtungen für Kinder wird besonderer Wert auf Barrierefreiheit gelegt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.10
Energieausweis, Stellungnahme; Drucksache-Nr. 11687-08-E1
Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2008
(Drucksache Nr.: 11687-08)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11687-08-E1)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Höhenweg von Limbecker Postweg bis Ende (Wendehammer/Hausgrundstück Höhenweg 25)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt gegen die Stimme von RM Gerber wie folgt zu beschließen:



Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäss § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) und der Satzung zur Änderung und Ergänzung der Satzung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006) für die Anlage Höhenweg von Limbecker Postweg bis Ende (Wendehammer/Hausgrundstück Höhenweg 25)


zu TOP 7.2
Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche der "Silberstraße" in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.08.2008
(Drucksache Nr.: 12331-08)

RM Prof. Richter gibt als beratendes Mitglied den Hinweis, dass das Privatisieren von öffentlichen Straßenräumen nicht umkehrbar ist. „Überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles“ als Begründung für die Einziehung von öffentlichem Raum anzuführen, hält er im vorliegenden Fall für nicht zutreffend, da ausschließlich private Interessen vorliegen. Er schlägt vor, die beiden Verkaufsflächen neben der Silberstraße baulich nicht miteinander zu verknüpfen. Zudem merkt er an, dass es seiner Auffassung nach nicht dauerhaft möglich sein wird, die Straße nach Privatisierung Tag und Nacht für Fußgänger und Radfahrer offen zu lassen.

Die Vorsitzende RM Reuter weist darauf hin, dass der Rat mehrheitlich die jederzeitige Durchgängigkeit der Silberstraße für Rad- und Fußverkehr beschlossen hat.

Herr Wilde schildert, dass sich private und öffentliche Interessen bei der Entwicklung des Thier-Geländes erfreulicherweise decken. Die Steigerung der Attraktivität der Dortmunder City liegt im öffentlichen Interesse. Die Teileinziehung der Silberstraße dient diesem Zweck. Nach rechtlicher Prüfung durch das Rechtsamt handelt es sich um ein Projekt von überbezirklicher Bedeutung. Da die Überbauung der Silberstraße und damit die Einziehung Bestandteil der Thier-Fläche ist, liegt die Angelegenheit formell in der Zuständigkeit des Rates. Inhaltlich sind sich die Bezirksvertretung und der Rat aber einig.

Herr Müller regt als beratendes Mitglied an, barrierefreie Querungsmöglichkeiten in alle Richtungen und auf allen Ebenen sicherzustellen. Auf den Plänen war nicht erkennbar, ob barrierefreie Aufzugsanlagen und barrierefreie ebenerdige Wege Teil der Planung sind.

Laut Herrn Wilde wird die dauerhafte Öffnung der Silberstraße für den Fuß- und Radverkehr in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor verankert. Die Barrierefreiheit in dem geplanten Einkaufszentrum wird selbstverständlich sichergestellt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Einziehungsverfahrens der Teilfläche der Silberstraße zwischen der „Martinstraße“ und der „Potgasse“.






zu TOP 7.3
Abwassertechnische Erschließung Hohenbuschei, B-Plan Br 203
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12202-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt gegen die Stimme von RM Gerber bei 1 Enthaltung folgende Beschlussfassung:


Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung einen Vertrag mit der Hohenbuschei AG über den Bau der Abwasserkanäle im Zuge der Erschließung des Baugebietes Hohenbuschei abzuschließen.




8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

- unbesetzt -




9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Wohnungsmarktbericht 2008 - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12226-08)

RM Falkenstein-Vogler hebt hervor, dass die quantitative Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit niedrigem Einkommen trotz des Rückgangs an Sozialwohnungen gesichert ist. Man kann nach wie vor in allen Teilbereichen des Mietwohnungsmarktes gut und preiswert wohnen. Auf den Aspekt der qualitativen Nachfrage sollte aber verstärkt eingegangen werden. Der Erwerb von Immobilien im Bestand wird aufgrund günstiger Preise immer interessanter. Sie äußert ihre Sorge darüber, dass es bisher kaum gelungen ist, Kooperationsbeziehungen aufzubauen und Investitionsbereitschaft bei den neuen Wohnungsmarktakteuren zu wecken.

RM Horitzky wendet sich mit der Frage an die Verwaltung, warum noch immer Nachholbedarf bei der Wohnraumversorgung von Familien mit vielen Kindern vorliegt.

Herr Neuhaus erläutert anhand der über „empirica“ bezogenen Immobilienpreisdatenbank, dass große Wohnungen erwiesenermaßen einen größeren Durchschnittspreis pro Quadratmeter aufweisen. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Nachfrage am Wohnungsmarkt größer ist als das Angebot. Er kündigt eine Vorlage an den Ausschuss und den Rat an, die inhaltlich auf ein besseres Wohnraumangebot für den Personenkreis junge Familien mit Kindern ausgelegt ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.







10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12221-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich gegen die Stimme von RM Gerber folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund entlastet:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von RM Gerber wie folgt zu beschließen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2007, abschließend mit einer Bilanzsumme von 78.582.577,37 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 771.419,61 EUR, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 771.419,61 EUR wird an die Stadt Dortmund ausgeschüttet.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.




zu TOP 10.2
2. Quartalsbericht 2008 für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12495-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.




11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; II. Quartalsbericht 2008
Kenntnisnahme
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 20.08.2008
(Drucksache Nr.: 12323-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 11.2
Planfeststellungsverfahren 'Oberlauf der Emscher - Ökologische Verbesserung von km 2,24 (PHOENIX See) bis km 5,87 (Vieselerhofstraße) in Dortmund-Schüren/-Aplerbeck'
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12575-08)

RM Münch regt die Neuanlage je eines stehenden Stillgewässers im östlichen und westlichen Regenrückhaltebecken an.

Herr Dr. Mackenbach sagt zu, diese Anregung der Emschergenossenschaft vorzutragen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, die ökologische Verbesserung des Emscher-Oberlaufs auf insgesamt ca. 3.630 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.



12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün

- unbesetzt -



13. Anfragen

- unbesetzt -



Zur Information:
Broschüre "Der Umbau des Asselner Hellwegs"
(Drucksache Nr.: 12798-08)

Die Broschüre wurde dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Information vorgelegt.




Die Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 18.45 Uhr.





Reuter Zupfer Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage zu TOP 6.7:

(See attached file: 12295-08_SN AUSW.pdf)