Niederschrift

über die 40. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 18.12.2003
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:50 Uhr


Anwesend waren:

Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 78 von z. Z. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm AdomeitCDU
Rm BitterCDU
Rm HengstenbergCDU
Rm ReppinCDU

Von der Verwaltung waren anwesend
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Als Gast war anwesend
Herr Dipl.-Ing. SchulleDrees & Sommer GmbH zu TOP 2.2



Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:



1. Regularien


1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 20.11.2003


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bauleitplanung
99. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur
99. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05244-03)

2.2 Sanierung des Südbades
hier: Entkernung zur Vorbereitung der Gesamtsanierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05345-03)






3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
3.1 Bauleitplanung
130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123
- Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der
130. Änderung des Flächennutzungsplanes,
II. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes In W 123,
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
(130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 123)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03913-03)

3.2 Mobilfunk in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04922-03)

3.3 Bauleitplanung
Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch -
hier: Beifügung einer Begründung und Satzungbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05057-03)

3.4 Bauleitplanung
149. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht vom 07.11.2003
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 07.11.2003
V. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung zum Durchführungsvertrag
- Teil B - vom 17.04.2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05007-03)











3.5 Bauleitplanung
139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum
Sölder Straße -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennut- zungsplanes, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durch- führungsvertrages, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes Ap 210
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05178-03)

3.6 1. Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund:
- Ehemalige Kokerei Hansa - das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst - ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm - ehemalige Zeche Fürst Hardenberg
2. Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05109-03)

3.7 European Energy Award® (eea®): Beteiligung der Stadt Dortmund am Programm der Energieagentur NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05227-03)

3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungs- beschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforder- lichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05217-03)

3.9 Umbaumaßnahmen am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
hier: Einbau von Fachräumen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05079-03)


3.10 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Helene-Lange-Gymnasium (Massivpavillon)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05093-03)

3.11 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Derne (Massivpavillon)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05080-03)

3.12 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05077-03)

3.13 Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05078-03)



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04891-03)

4.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Verlängerung des Projektes "2. Chance - Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung".
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05018-03)

4.3 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Gewerbevereine Borsigplatz, Münsterstraße, Schützenstraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05020-03)




4.4 Wirtschaftsplan 2004 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05145-03)



5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05136-03)

6.2 Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05137-03)



7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05110-03)

7.2 Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in
DO-Eving (Eckeystadion)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05200-03)







8. Schule

8.1 Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Sprachförderung" der Fachschule für Sozialpädagogik am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05202-03)

8.2 Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05179-03)



9. Kinder und Jugend

9.1 Resultat der Vermarktung von Spielplätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05302-03)



10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Überführung weiterer Stadtämter in das Neue Kommunale Finanzmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05040-03)

10.2 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushalts-
jahres 2003 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05108-03)

10.3 Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das
3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05107-03)

10.4 - Ergebnis der Jahresrechnung 2002 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2002 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2002 und Übertragung von
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2003 im Neuen Kommunalen Haushalt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04972-03)

10.5 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05174-03)

10.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05213-03)

10.7 RWE Gas AG
Integration der RWE Gas AG in die neue Struktur des RWE-Konzerns
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05243-03)

10.8 Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05084-03)

10.9 Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 -Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05318-03)



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stadtmarketing der 2. Generation
hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04853-03)

(Drucksache Nr.: 04853-03-GME)



12. Anfragen

12.1 Anfragen von Rm Münch

12.1.1 Moschee - Standorte in Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05251-03)

12.1.2 Maßnahmen gegen die steigende, überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit von Ausländern in Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05252-03)

12.1.3 Sozialhilfeempfänger in Dortmund
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05253-03)

12.1.4 Artensterben in Dortmunder Naturschutzgebieten
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05255-03)

12.1.5 Konzertierte Aktion gegen verbotswidriges Reiten im Wald durch die unteren Landschafts- und Forstbehörden
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05256-03)

12.1.6 Benachteiligung der Bezirksvertretung Aplerbeck bei der Offenlage des FNP
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05257-03)

12.1.7 Mitnahme eines Fahrrades mit dem Schoko-Ticket
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05258-03)

12.1.8 Neu geplante Wohnsiedlung an der zukünftigen Hauptverkehrsstraße Am Gardenkamp
Anfrage zur TO (Ratsmitglied Münch)
(Drucksache Nr.: 05278-03)


12.2 Anfragen der DVU

12.2.1 Wehrmachtsausstellung
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 05306-03)



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Lührs (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

6.3 Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05218-03)

10.9 Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000
- Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
(Drucksache Nr.: 05318-03)

erweitert.

Weiterhin wurde, wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss, der Punkt

3.12 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05077-03)

von der Tagesordnung abgesetzt.


Des weiteren machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass man sich im Ältestenrat darauf verständigt habe, die Tagesordnung um den Punkt

10.0 Unterrichtung des Rates der Stadt über wichtige Angelegenheiten
- Ergebnisse Vermittlungsausschuss
- Förderung von Phoenix

zu ergänzen, so dass auch dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Darüber hinaus machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 17.12.2003 beantragt habe, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt

- Abläufe in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 09.12.2003

zu erweitern.


Hierzu nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

“Nach den Geflogenheiten des Rates werden unterschiedliche Auffassungen zur Sitzungsleitung im Ältestenrat diskutiert. Das hätte ich auch in Ihrem vorliegenden Fall gemacht, wenn Sie nicht die Verwaltung gebeten hätten, eine rechtliche Auskunft zu geben. Die rechtliche Auskunft ist erteilt worden. Wenn Sie mit diesem Ergebnis dieser Beurteilung nicht einverstanden sind, weil Sie das eine oder andere anders beurteilen, dann kann das so sein. Ich habe nichts dagegen, dieses vom Rechtsamt untersuchen zu lassen.

Worum ich aber dringend bitten möchte, ist, dass Sie unwahre Behauptungen, so wie Sie diese in Ihrem Schreiben dokumentiert haben, unterlassen.“


Rm Münch nahm daraufhin das Angebot von OB Dr. Langemeyer, die Angelegenheit nochmals durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, an und zog daraufhin seinen o. a. Dringlichkeitsantrag zurück.


Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 20.11.2003

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 39. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 20.11.2003.








2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bauleitplanung;
99. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan InW 120
- Entwicklung Hauptbahnhof -
hier:
I. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
II. Feststellungsbeschluss mit modifiziertem Erläuterungsbericht zur 99. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 120
IV. Beifügung einer modifizierten Begründung mit integriertem Umweltbericht
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen
(Drucksache Nr.: 05244-03)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen neben zwei Schreiben der Verwaltung mit redaktionellen Änderungen bzw. weiteren Informationen zur Vorlage folgende Empfehlungen vor:

a) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.12.2003
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bleibt bei ihrer Auffassung, dass die in der erneuten Bürgerbeteiligung und dem Bebauungsplan-Vorentwurf vorgestellte Variante - Nordspange - die richtige verkehrliche Erschließung ist.
Die nun in der Vorlage vorgeschlagene Anbindung über die Treibstraße kann nur eine erste Teillösung für die Erschließung des 3do-Projektes sein.
Die Bezirksvertretung erkennt, dass die ursprüngliche Lösung aufgrund bestehender Sachzwänge derzeit nicht möglich erscheint. Um im Interesse der Gesamtstadt und der Nordstadt zur zügigen Umsetzung des Gesamtprojektes beizutragen, trägt die Bezirksvertretung die offengelegte Planung mit.
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Entwicklung der westlich angrenzenden - von der Bahn nicht mehr benötigten - Betriebsflächen darauf hinzuwirken. dass die Verkehrsanbindung langfristig über die Heinrich-August-Schulte-Straße oder die Westfaliastraße erfolgt.
Um die heute schon starken Verkehrsbeeinträchtigungen in diesem Bereich längs der Innenstadttangente Heiligegartenstraße, Steinstraße, Grüne Straße, Treibstraße zu minimieren, fordern wir im Interesse der betroffenen Bürger die Verwaltung auf, kurz-fristig die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
(1) Das Mobilitätskonzept der Stadt Dortmund ist mit all seinen Facetten der
umweltfreundlichen Verkehrsabwicklung konsequent und möglichst rasch zu verwirklichen.
(2) Der Investor hat im Einvernehmen mit der DB AG und dem betroffenen
Einzelhandel ein Logistikkonzept zu erarbeiten, das bereits geeignete
Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen während der Bau-phase berücksichtigt, aber insbesondere einen möglichst störungsfreien Lkw-Anlieferungsverkehr vorsieht. Im Sinne des Umweltbundes ist zu prüfen, weiche Bahngleise für Transportzwecke genutzt werden können.
(3) Zur Erhaltung bzw. Stützung der Lebensqualität im angrenzenden Wohnquartier
ist es erforderlich, vornehmlich in der Blücher-, Gneisenau- und
Schamhorststraße geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sowie zur Leitung und Lenkung des Straßenverkehrs vorzusehen, z. B. gegenläufige Einbahnstraßen u. ä..

b) Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom
10.12.2003
Auf Vorschlag von Rm Giese hat der AUSW gefordert. dass die Schiene wichtiger wird als bisher im Konzept beschrieben. Außerdem soll die Zu- und Abwägung, also die Straße, so funktional und wenig störend wie möglich gebaut werden. Der AUSW spricht sich für die Nordspange aus, wie sie im Rahmen der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes geplant ist.


Unter Einbeziehung der o. a- Empfehlungen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Münch mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 99. Änderung des Flächennutzungsplanes/des Bebauungsplanes InW 120 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt,
- den Anregungen zu Pkt. 5.2.1 und 5.2.2 aus den dort genannten Gründen zu
folgen,
- den Anregungen zu Pkt. 5.2.3 aus den dort genannten' Gründen teilweise zu
folgen und teilweise nicht zu folgen,
- den Anregungen zu den Punkten 5.1.1 bis 5.1.11, 5.2.4 bis 5.2.7 und 5.3.l bis 5.3.6 nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.97(BGBl I S.2141, BGBl III/FNA 213-l) i.V. m. den §§7 und 41Abs. l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
II. beschließt, die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom
27.06.85 - Entwicklung Hauptbahnhof- mit modifiziertem Erläuterungsbericht vom 21.11.03 für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt vom 24.07.03 offengelegten Inhalt und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. l und 4 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. l GO.

III. beschließt den Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof- (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 23, 106, 108, 117, 166, Nord III Ost, InW 109, InN 106 und InN 217) für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 24.07.03 offengelegten Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 6-1 und 6.2 dieser .Beschlußvorlage beschriebenen Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m.§§ 7und 41Abs.l GO; .

IV. beschließt, dem Bebauungsplan InW 120 die modifizierte Begründung vom 21.11.03 mit integriertem Umweltbericht beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. l GO;

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Pkt. l .2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof" als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. l BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO



zu TOP 2.2
Sanierung des Südbades
hier: Entkernung zur Vorbereitung der Gesamtsanierung
(Drucksache Nr.: 05345-03)

OB Dr. Langemeyer wies zunächst daraufhin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates auf folgenden Beratungsablauf des o. a. Tagesordnungspunktes verständigt habe:

a) Berichterstattung über die Akteneinsicht durch Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Utech (SPD)

b) Berichterstattung durch die Gutachterfirma Drees & Sommer GmbH durch
Herrn Dipl.-Ing. Matthias Schulle

c) Behandlung der Verwaltungsvorlage sowie der dazu vorgelegten Anträge


zu a)

Zunächst berichtete Rm Frebel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) über die von ihm getätigte Akteneinsicht in o. a. Sache und zog hierbei folgendes Fazit:

“Aus der Akteneinsicht wird für mich deutlich, dass diese Probleme seit Jahren bekannt waren. Das ist klar. Es ist auch klar, dass am 13.11.2003 das Problem im Detail vorlag und erörtert wurde und auch hier Maßnahmen seitens des Gutachters vorgeschlagen wurden. Diese hießen tägliche Sichtkontrollen, 14tägige Kontrollen im Oberbau 4, Kontrollen durch ihn persönlich, eben halt unter dem Vorbehalt, dass man hier Versuche macht.

Das heißt, dass die Schließung unter dem Punkt, so wie die Aktenlage es hergibt, meines Erachtens aus sicherheitstechnischen Gründen ab dem 13.11. hätte stattfinden müssen. Die Schließung hätte am 13.11. vollzogen werden müssen und nicht erst am 20.11.2003. Ich glaube, wenn ich hier bewerte, was auf unserem Antrag der Grünen und der SPD stand, dieses Wörtchen dichtmachen, es hätte heißen sollen: sofort schließen. Somit bekommt diese Bewertung schon ein anderes Licht.

Fakt ist. Es hätte am 13.11.2003 geschlossen werden müssen oder dann eben so zu verfahren, wie es der Gutachter sagt. Mit kleinen Reparaturarbeiten hätte man hier erst einmal noch auf eine Schließung unmittelbar verzichten können, wenn man die notwendigen Maßnahmen vorher gemacht hätte.“


Anschließend berichtete Rm Utech (SPD) über seine Akteneinsicht in o. a. Angelegenheit und zog dabei folgendes Fazit:

Die Akteneinsicht hat aus meiner Sicht ergeben, dass die Arbeitabläufe der beteiligten Verwaltungseinheiten zeitgerecht und folgerichtig erfolgten.


Die kurzfristige, von Herrn Stadtdirektor Fehlemann angeordnete Schließung des Südbades ist erfolgt, da die Auflagen des Ingenieurbüros praktisch nicht durchführbar waren, eine Abwälzung der Verantwortung auf die Mitarbeiter vor Ort unmoralisch und unverantwortbar gewesen wäre sowie um Personenschäden vorzubeugen.
Kritisch anzumerken bleibt dennoch auf jeden Fall die Zuständigkeitsstruktur und die interne Kommunikationsstruktur der Stadtverwaltung. Hier scheinen mehrere Verwaltungseinheiten an der gleichen Sache anteilig gearbeitet zu haben. Daher waren Reibungspunkte und Irritationen quasi vorprogrammiert.
zu b)

Das Gutachten der Firma Drees & Sommer GmbH lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Herr Dipl.-Ing. Schulle erläuterte in seinem Wortbeitrag die wesentlichen Eckpunkte des genannten Gutachtens.



zu c)

Zu der o. a. Thematik leitete zunächst OB Dr. Langemeyer wie folgt ein:

“Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich möchte zunächst einmal den Blick kurz zurücklenken auf die vergangene Ratssitzung.
Wir haben ja gerade das Protokoll beschlossen. Insofern kann ich auch aus dem genehmigten Protokoll jetzt kurz zitieren. Ich habe das selbst gesagt, dass die Standsicherung im baurecht-
lichen Sinne nicht mehr gewährleistet ist, dann brauche ich kein zweites Gutachten, dann brauche ich keine weitere Untersuchung, sondern dann gibt es für mich eigentlich nur eine Konsequenz aus dem, was ich gehört habe.

Erstens sollte man akzeptieren, dass das Südbad sofort geschlossen wird. Aber nicht nach einem weiteren Gutachten, sondern mit der ganz klaren Zielsetzung, dass sofort mit der Reparatur und der Instandsetzung begonnen wird. Dieser Aussage in der letzten Sitzung hat niemand widersprochen. Im Gegenteil: Es gab dann einen Ratsbeschluss, den ich gerne auch noch einmal zitiere:

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit die Nichtbefassung folgenden Antrages von Rm Münch:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung eine Verkehrssicherheitsprüfung aller Dortmunder Schwimmbäder durchzuführen.

Herr Münch, inzwischen hat die Bauverwaltung sämtliche Hallenbäder untersucht. Und das, was an Maßnahmen erforderlich ist, diese sind alle in den Ferien organisierbar. Es gibt keinen weiteren Schließungsbedarf.
Zweitens: Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus fasst der Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU bei Punkt 3 des gemeinsamen Antrages folgenden Beschluss:





Das Dezernat 7 wird beauftragt mit im Haushalt veranschlagten Mitteln das Südbad kurzfristig verkehrssicher und winterfest zu machen. Die Dezernate 4 und 7 (Federführung Oberbürgermeister) , erhalten den Auftrag, ein Baucontrollingunternehmen damit zu beauftragen, den bereits von der Verwaltung überschlägig errechneten Sanierungsbedarf für das Südbad möglichst genau zu quantifizieren.

Drittens: Im Anschluss an die unter 1 und 2 erledigten Aufgaben wird der Rat bei Vorlage der entsprechenden Prüfungsergebnisse darüber entscheiden, inwiefern Investitionen zur Siche- rung der sportlichen Funktionsfähigkeit des Südbades wahrgenommen wird. Soweit der Beschluss.

Für mich ist es daher völlig klar, wir reden nicht mehr über die Frage, machen wir irgendwie eine Alternative zwischen Neubau und Erhalt, sondern der Rat hat in der letzten Sitzung im Grunde schon klar zum Ausdruck gebracht, das Südbad wird erhalten.

Ich habe heute vor der Sitzung eine umfangreiche Unterschriftenliste mit dem Titel ‚Rettet das Dortmunder Südbad – Sanierung sofort – wir fordern den Erhalt und die Sanierung des Dortmunder Südbades für den Schwimmsport, für die Vereine und Schulen und den Schwimmsport der Bevölkerung’ übergeben bekommen. Und parallel dazu hat es gerade noch vor der Ratssitzung ein Gesprächstermin bei mir gegeben, wo Vertreter des Leistungssportes im Bereich Schwimmen aus ganz Westfalen bei mir waren, um sich nachhaltig dafür einzusetzen, das zentrale Sportbad der Stadt Dortmund zu sanieren und zu erhalten.

Daraus ergeben sich für mich 4 ganz klare Handlungspunkte:

Der erste Punkt: Das Südbad bleibt erhalten.
Der zweite Punkt: Es bleibt das zentrale Sportbad der Stadt
Der dritte Punkt: Die Sanierungszeit wird im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten so verkürzt, wie es nur irgend möglich ist.
Der vierte Punkt: Der Leistungssport wird in die künftige Planungsphase eingebunden.

Auf diesen Rückblicken beruht im Grunde auch das, was StD Fehlemann als Ratsvorlage für die heutige Sitzung ausgearbeitet hat. Ich komme deswegen ganz bewusst noch einmal zu den einzelnen Beschlusselementen in diesem Beschlussvorschlag.

Dort heißt es:

a) die Durchführung der Grundsanierung des Südbades mit einem geschätzten Kostenvolumen von zur Zeit 11,6 Mio. Euro einschl. Ingenieurleistung (Grundsatzbeschluss).

b) die Erteilung des Planungsauftrages; die technische und rechtliche Sicherheitsplanung
einschließlich einer Erarbeitung des dazugehörigen Finanzierungskonzeptes zur Durchführung der Grundsanierung mit geschätzten Planungskosten von 1,98 Mio. Euro. Hiervon sind 880 000,00 Euro sofort zu finanzieren.

c) die Entkernungsdemontage von sanierungsbedürftigen Bauelementen mit geschätzten Kosten von zur Zeit 1,1 Mio. Euro.

Und hier an dieser Stelle, meine Damen und Herren, erinnere ich Sie wieder an die letzte Ratssitzung, denn das war der Ausgangspunkt für die ganze Debatte. Es war die Aussage des Ingenieurs, der gesagt hat, die Kraftfestigkeit der Deckenkonstruktion kann man erst dann beurteilen, wenn man die Decke abnimmt. Wenn man also jetzt in die Frage wirklich einsteigen will, welcher Sanierungsbedarf besteht überhaupt in diesem Gebäude, dann muss man schlicht und ergreifend ein Gerüst aufstellen, dann muss man direkt unter der Decke arbeiten und sie prüfen. Das gilt im übrigen auch für die statischen Elemente – für die Problematik an den Fenstern. Insofern ist es für mich absolut folgerichtig, dass wir jetzt sagen, die Entkernung als ein erster Schritt für die Analyse des Bestandes ist in jedem Fall unabweisbar, wenn man an das Thema „Südbad“ herangeht.

Im nächsten Beschlusspunkt hat der Rat folgendes zu beschließen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Baubeschluss zur Grundsanierung mit einem Zeitplan und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vor der Sommerpause 2004 vorzulegen. Dies bedeutet, wir beschließen heute nicht Ausgaben von 11,6 Mio. Euro. Wir beschließen heute eine Planung. Wir beschließen eine genaue Freilegung des Objektes, von den Elementen, die nicht mehr verwendbar sind, damit wir überhaupt eine verlässliche Grundlage haben für eine weitere planerische Beurteilung. Den eigentlichen Baubeschluss, wo wir genau festlegen, welche Qualität in welchen Teilelementen der Bau dann tatsächlich durchgeführt wird, das ist Thema der nächsten Beschlussvorlage zur Grundsanierung nach Abschluss der Planung.

Außerdem beauftragt der Rat die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Durchführung der Grundsanierung. Das heißt auch im Klartext: Wir nehmen natürlich außenstehenden Sachverstand mit hinzu und sorgen dafür, dass hier auch möglichst viel kluge Beiträge und Vorschläge hereinkommen.

Jetzt will ich auch noch etwas zum Thema Finanzierung sagen und zur haushaltstechnischen Beurteilung des Ganzen. Ich habe ja gerade gesehen, ganz schnelle Leute waren ja schon wieder bei der Bezirksregierung und haben dort nachgefragt, ob das alles richtig ist.

Ich denke, wir sollten uns erst einmal darauf verlassen, dass wir hier in diesem Hause und an dieser Stelle erst einmal klar stellen, was ist Wille der Mehrheit dieses Rates. Wenn die Mehrheit es will, dass will ich gerne mit den zuständigen Beamten das übliche Verfahren einleiten. Ich hatte ohnehin vor, mich Ende Januar mit der Bezirksregierung zusammenzusetzen, um zu beurteilen, welche Folgen sich aus dem Ergebnis der Beratungen im Bundesrat ergeben. Da werden wir ohnehin über die Frage der Genehmigungsfähigkeit Haushaltssicherungskonzept reden. Ich werde auf den Punkt gleich noch mal zurückblicken.

Ich glaube, das ist dann auch der richtige Zeitpunkt, wo wir uns dann auch mit der Bezirksregierung über ggfls. notwendige Verfahrensweisen unterhalten. Denn das, was hier als Sanierung als große Baumaßnahme eine Rolle spielt, spielt im beschlossenen Doppelhaushalt 2003/2004 nur insofern eine Rolle, als dass die im Haushalt veranschlagten Sanierungsmittel für die Bäder genau für diesen Zweck eingesetzt werden. Und das, was als Sanierungsaufwand wirklich ins Haus steht, wird in der Zahlungswirksamkeit mit dem Haushalt 2005 eine Rolle spielen. Da werden wir auch die notwendigen Prioritäten setzen können und dann werden wir auch klarstellen, wie wir dann die Reihenfolge wählen.

Mir ist an dieser Stelle eines ganz wichtig, dass ich die Verunsicherung der Bevölkerung und der Schwimmvereine immer wieder wahrnehme. Wir muten den Schwimmvereinen in Dortmund eine ganze Masse zu. Wir erwarten von ihnen, dass sie die Freibäder betreiben, wir erwarten jetzt auch von ihnen, dass sie einige der Bezirkshallenbäder übernehmen. Da fließt viel ehrenamtliches Arrangement mit ein. Das schätze ich sehr hoch ein. Ich glaube im Gegenzug haben sie von uns Verlässlichkeit zumindest zu erwarten. Verlässlichkeit in den Aussagen, in den Entscheidungen und in der Abarbeitung mit den Dingen, die wir miteinander verabredet haben.

Deswegen möchte ich all denjenigen, die jetzt Sorge haben, denen will ich ganz klar entgegenhalten: Ich bin davon überzeugt, dass es richtig und notwendig ist, das zentrale Sportbad genau an dieser Stelle zu erhalten. Nicht nur, weil es unter Denkmalschutz steht, sondern weil es in der Tat das zentrale Sportbad dieser Stadt ist.

Ich freue mich, dass viele Aktive dabei sind, die sich vorbereiten auf Olympia und auf andere Wettkämpfe. Ich habe vor diesem Hintergrund auch Verständnis dafür, dass wir die Frage weiter prüfen müssen, wie kommen wir dem Trainingsbedarf nach. Das werden wir weiter bearbeiten.

Ich sage noch einmal: Auch diese Gespräche über Übergangsmöglichkeiten, über Notsituationen kann man nur dann einfach führen, wenn man eine klare Position hat zudem, was im weiteren geschieht.

Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich ganz dringlich darum bitten heute zu entscheiden. Ich bin jetzt lange genug in diesem Geschäft und habe ja auch mal als Sportdezernent angefangen, und dabei eines der ersten Bäderkonzepte mitverfasst. Alle Argumente, die es in diesem Zusammenhang geben kann, sind rauf und runter diskutiert worden; das können wir uns alles sparen. Was für mich ganz klar ist, eine Botschaft war immer dabei. Wir müssen für den Schwimmsport in Dortmund ein entsprechenden Angebot haben, wir müssen dafür sorgen, dass wir zumindest eine hallenüberdachte 50 m-Bahn haben. Die haben wir im Südbad, die sollten wir in Ordnung bringen.




Es gibt natürlich auch Menschen, die sagen, wenn sich irgendetwas bei der nächsten Kommunalwahl verändert, müssen wir dann befürchten, dass alles das, was heute gesagt wurde, nicht mehr hält? Nein, meine Damen und Herren. Ich werde mich mit StD Fehlemann sehr darum bemühen, dafür zu sorgen, dass alle relevante Entscheidungen und damit auch die Aufträge vor den Wahltermin gefasst werden, damit auch klar gemacht wird, wir fackeln nicht, wir handeln und wir sorgen dafür, dass das Südbad in einer vernünftigen Art und Weise erhalten bleibt.“

In der anschließenden Diskussion machten sowohl Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis
90/Die Grünen im Rathaus) als auch Rm Prüsse (SPD) für ihre Fraktionen deutlich, dass
man den von OB Dr. Langemeyer dargelegten Weg mittragen werde. Von daher habe man
auch diesbezüglich einen weitergehenden gemeinsamen Antrag vorgelegt, der diesen Prozess
unterstützen und damit gleichzeitig auch ein Zeichen von kommunalpolitischer Verlässlichkeit darstellen solle.

Ablehnen dagegen werde man sowohl die von der CDU-Fraktion, als auch von der FDP vorgelegten Anträge, die ihrer Auffassung nach wenig geeignet seien, in der Sache weiter zu kommen.

Dagegen brachte auf Seiten der CDU-Fraktion Rm Sauer zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her für den Erhalt des Südbades und damit auch für eine Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage sei.

Nach Ansicht der CDU-Fraktion sei es jedoch erforderlich, dass zunächst die im Antrag der CDU-Fraktion dargelegten Maßnahmen erfüllt seien.

Außerdem machte er in seinen weiteren Ausführungen deutlich, dass der gemeinsam von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegte Antrag allein schon aus Gründen der Finanzierbarkeit nicht zustimmungsfähig sei.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte Rm Stratenwerth (FDP) den von ihm vorgelegten Antrag, der im Vergleich zu den anderen Anträgen sich letztendlich für den Abriss des Südbades und die Errichtung eines modernen Wettkampfbades ausspreche. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass es bedauerlich sei, dass die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen offensichtlich nicht bereit seien, diesen für ihn einzig sinnvollen Weg mit zu bestreiten.

Außerdem gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Meine lieben Kolleginnen und Kollegen,

ich denke, dass wir nach meinem ultimativen Beitrag, den ich natürlich zu Protokoll gebe, die Rednerliste wirklich schließen können.




Herr Oberbürgermeister, mit großer Freude habe ich es vernommen, dass Sie doch jetzt bereit sind, Unterschriftensammlungen wie z.B. zum Erhalt des Südbades entgegenzunehmen. Das war vor zwei Monaten bei den Moscheegegnern noch nicht so. Der Oberbürgermeister ist jetzt immer dabei und ich denke, Sie sind da wirklich auf einem guten Weg zu einem richtigen, bürgernahen Oberbürgermeister. Wenn Sie diese Anregungen und Wünsche der Unterschriftengeber künftig sogar auch noch berücksichtigen werden, denke ich, ist Dortmund auf dem richtigen Weg.

Die Sünden der Vergangenheit rächen sich nun. Es hätte eigentlich jedem schon vor Jahren allen Verantwortlichen klar sein müssen, dass ein Schwimmbad meistens nicht länger als 40 bis 45 Jahre alt wird. Das heißt, hier hat der Rat und damit Sie meine Damen und Herren ein großes Versäumnis begangen; einfach ein Schwimmbad so lange letztendlich betreiben zu wollen bis es nicht mehr geht. Meiner Meinung nach wird dieser Rat erst immer dann aktiv, wenn das Kind bereits in den Brunnen bzw. ins Bad gefallen ist.

Vor fünf Jahren war es darüber nur eine kurze Diskussion wert. Was braucht Dortmund? Ein Konzerthaus für wenige oder ein neues Top-Bad für alle? Leider haben sich alle großen Fraktionen hier im Rat für das Konzerthaus für wenige entschieden gegen ein Zentralbad mit allen Raffinessen für alle.

Jetzt allerdings einen Neubau zu fordern, ohne dass es einen Investor gibt, das hieße Luftschlösser zu bauen; obwohl durchaus auch Geld da ist. Das Land gibt ja Millionen für das 3doof (Entschuldigung) 3do-Projekt aus. Für den Phoenix-See sollen ja auch Gelder da sein. Aber ich denke, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie es wirklich ernst meinen, diese 10 Mio. Euro, vielleicht auch 15 Mio. Euro für die Sanierung des Südbades locker zu machen, dann wird sehr wahrscheinlich Ihr Phoenix-See baden gehen, wenn Sie nicht die Landesmittel bekommen. Denn das kann Dortmund dann wirklich nicht mehr aus eigener Kraft stemmen.

Ich denke aber schon, dass wir einen gewissen Zeitdruck haben. Die Bürger haben ein Recht darauf, nicht länger in Ungewissheit gelassen zu werden, wie es mit dem Südbad weiter geht. Und deshalb ist ein mutiger Beschluss heute absolut notwendig. Und da kann ich die CDU nicht verstehen, dass sie hier Nebelkerzen werfen, um diesen notwendigen Beschluss zu verkomplizieren; vielleicht auch dadurch zu verzögern. Aber, Herr Sauer, nicht alles was Sie gesagt haben, war falsch. Ich hoffe, dass die SPD und die Grünen sich das alles genau angehört haben. Denn Sie haben völlig recht. Mit dem neuesten Stand der Technik verkomplizieren die Grünen und die SPD in ihrem Antrag das ganze Verfahren nur. Die Verwaltung wird in recht enge Fesseln gelegt. Und deshalb halte ich es für wenig sinnvoll, zu der Verwaltungsvorlage überhaupt einen Zusatzantrag zu stellen. Ich kann also nicht verstehen, dass Rot-Grün noch ein bisschen Show machen will. Die Verwaltungsvorlage, die unser Oberbürgermeister vorgelegt hat, ist umfassend genug und erschöpfend. Und deshalb denke ich, wird alles andere die Sache nur verkomplizieren, verzögern und deshalb halte ich es nicht für sinnvoll, dieses wichtige Thema hier zu zerreden, sondern endlich zu beschließen.

Und nun zu den Ängsten, was die nächsten Kommunalwahlen angeht; auch ich bin dafür, dass wir vor der Sommerpause 2004 einen endgültigen Beschluss fassen. Aber nicht, weil ich Angst habe, dass sich dann im Oktober Mehrheiten ergeben werden, die diesen Beschluss hätten rückgängig machen wollen. Ich verspreche Ihnen, auch wenn die Partei Rechtsstaatlicher Offensive hier das Zünglein an der Waage im Rathaus werden sollte, wir stehen geschlossen an der Seite des Bürgers für dieses Bäderkonzept.“

Nach weiterer Diskussion fasste der Rat der Stadt daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 17.12.03 fasst bei Stimmenthaltung der Bürgerliste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss

1. Der Rat beschließt, die vollständige Sanierung des Südbades nach dem neuesten Stand der Technik vorzunehmen und mit den vorbereitenden Maßnahmen unverzüglich zu beginnen.
2. Die Entkernung, die winterfeste Versiegelung der Außenhaut und die sonstigen planerischen Vorarbeiten erfolgen unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss.
3. Der Baubeschluss wird vor der Sommerpause gefasst und die Auftragsvergabe beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die voraussichtlichen Sanierungskosten möglichst exakt erfasst und ein Beschluss zur Deckelung dieser Kosten vorbereitet.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf des Vermögenshaushaltes 2005 weitere notwendige Mittel für die Sanierung des Südbades vorzusehen.
5. Der Rat beschließt die Einrichtung einer Ratskommission, die während der Dauer der Bauarbeiten die Sanierungsmaßnahmen begleitet.
6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, wie den Schwimmvereinen für die Dauer der Schließungszeit eine Ausweichmöglichkeit für das Training der Schwimmer/innen verschafft werden kann. Dieser Prüfauftrag gilt auch für das Schulschwimmen.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme der FDP folgenden Antrag der FDP vom 18.12.03 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für die Errichtung eines modernen Wettkampfbades an einem mit ÖPNV gut erreichbaren Standort aus, das auch Anforderungen eines mehr freizeitorientierten Publikums mitberücksichtigt. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Errichtung und den Betrieb des Bades einen privaten Investor zu gewinnen. Über den Stand der Verhandlungen ist dem Rat zeitnah zu berichten.

Zugleich werden diejenigen Hallenbäder geschlossen, die bis zur Mitte nächsten Jahres nicht an einen privaten Investor verkauft werden konnten.

Zur Finanzierung des kommunalen Anteils an den Neubau werden die Mehrerlöse aus dem Verkauf des Südbad-Grundstücks, die für Hallenbad-Reparaturen zurückgestellten Haushaltsmittel sowie die nach der Schließung der noch nicht verkauften Hallenbäder eingesparten Haushaltsmittel herangezogen.

Für die Übergangszeit bis zur Eröffnung des Neubaus erhält ein Freibad eine Traghallenkonstruktion, um das Training für den Wettkampfbetrieb aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Ratssitzung eine Kosten- und Nutzenanalyse für die Standort-Auswahl vor.


3. Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU sowie der FDP folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 17.12.03 ab:

1. Vor Beginn jeglicher Entkernungsarbeiten erwartet der Rat der Stadt Dortmund vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 81 Gemeindeordnung NRW eine Genehmigung der Baumaßnahme durch die Kommunalaufsicht.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung des Bäderkonzeptes unter den sich nunmehr stark veränderten Rahmenbedingungen. Hierzu wird dem Rat der Stadt noch vor der Sommerpause und vor einer Baubeschlussfassung über die Sanierung des Südbades Bericht erstattet, inwieweit sich die Kernaussagen des Bäderkonzeptes auch weiterhin umsetzen lassen.
3. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Verhandlungen mit dem privaten Investor zur Übernahme der sieben Hallenbäder zügig zum Abschluss zu bringen. Der Abschluss der Verhandlungen hat in jedem Fall vor einer Baubeschlussfassung zur Sanierung des Südbades zu erfolgen. Entsprechende Vertragswerke werden dem Rat vor einem Baubeschluss vorgelegt.
4. Unter Einbeziehung des o. a. gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 17.12.03 fasst der Rat der Stadt auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 17.12.03 bei Stimmenthaltung der Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der DVU sowie der FDP folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
a) die Durchführung der Grundsanierung des Südbades mit einem geschätzten Kostenvolumen von z. Z. 11,6 Mio. Euro einschl. Ingenieurleistungen (Grundsatzbeschluss) –es handelt sich hier um eine große Kostenschätzung-.
b) Die Erteilung des Planungsauftrages (technische und rechtliche Sanierungsplanung (einschl. der Erarbeitung des dazugehörenden Finanzierungskonzeptes zur Durchführung der Grundsanierung mit geschätzten Planungskosten von 1,98 Mio. Euro. Hiervon sind 880.000 Euro sofort zu finanzieren (Planungsbeschluss).
c) Die Entkernung/Demontage von sanierungsbedürftigen Bauelementen mit geschätzten Kosten von z. Z. 1,1 Mio. Euro (Baubeschluss).
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Baubeschluss zur Grundsanierung mit einem Zeitplan und einer Kostenberechnung nach DIN 276 vor der Sommerpause 2004 vorzulegen.
3. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Durchführung der Grundsanierung.
Die Finanzierung – 1.980.000,00 Euro – ist im Haushaltsjahr 2004 im UA 5700 „Hallenbäder“, HHSt: 5700 9404 002 – Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff. -, vorgesehen.
Die Gesamtfinanzierung der Grundsanierung wird im Rahmen des vorzulegenden Baubeschlusses festgelegt.


Die öffentliche Sitzung wurde anschließend von 17:05 bis 17:35 Uhr für eine Pause unterbrochen.



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick -hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches der 130. Änderung des Flächennutzungsplanes, II. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In W 123, III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung, IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse (130. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 123)
(Drucksache Nr.: 03913-03)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hatte der Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, dem Vorschlag der Bezirksvertretung Hombruch, bei der Ausgleichsfläche 1 von 2 für den B-Plan In W 123 den eingezeichneten Weg vom Baroper Kirchweg bis zur Ostenbergstraße zu erhalten.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29. 11. 2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;




Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 123 vom 29. 11. 2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.6 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 130. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick –

IV. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 130. Änderung -Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06. 1985 und dem Erläuterungsbericht vom 10. 09. 2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick - und der Begründung vom 10. 09. 2003 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes In W 123 diesem widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte ersetzt und damit außer Kraft treten werden.



zu TOP 3.2
Mobilfunk in Dortmund
(Drucksache Nr.: 04922-03)

Bezug nehmend auf die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossene Empfehlung, die letztendlich auf einen Antrag ihrer Fraktion basierte, begrüßte Rm Kröger-Brenner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) nochmals die Absicht der Verwaltung und Mobilfunkbetreiber, den sog. „Dortmunder Weg“ hinsichtlich der Betrachtung der Nähe von Mobilfunkanlagen zu empfindlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulen, fortzuführen, um diese bei der Planung der neuen Mobilfunkbasisstationen zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hatte der Haupt- und Finanzausschuss folgende Empfehlung beschlossen:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt die Absicht der
Verwaltung und Mobilfunkbetreiber, den „Dortmunder Weg“ hinsichtlich der Betrachtung der Nähe von Mobilfunkanlagen zu empfindlichen Einrichtungen (z. B. Schulen) fortzuführen und diese bei der Planung der neuen Mobilfunkbasisstationen zu berücksichtigen.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, halbjährlich in den zuständigen Bezirks- vertretungen und dem AUSW über die zwischenzeitlich neu errichteten Basisstationen, die jeweiligen Standorte und die maximal zu erwarteten Feldstärken unter Berücksichtigung der Gebäude im Umfeld und der technischen Daten zu berichten und dies schriftlich zu dokumentieren.

3. Die Präsentation der entsprechenden Daten im Internet wird so aufgearbeitet, dass die aktuellen Standorte der Basisstationen erkennbar sind und die sonstigen unter zwei genannten Informationen zu jeder einzelnen Anlage direkt über entsprechende Links abrufbar sind.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den Konsensgesprächen mit den Mobilfunk-
betreibern darauf hinzuwirken, dass die technischen Daten der Anlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, um die öffentliche Zugänglichkeit zu den entsprechenden Informationen sicherstellen zu können.


Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der
Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Zuständigkeit der politischen Gremien nach den Regelungen des Delegationsbeschlusses vom 22.05.2003 dahingehend zu ändern, dass Mobilfunkanlagen, die entsprechend der Gesetzesänderung der Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen, (BauO NRW) nicht mehr der Genehmigungspflicht unterliegen, aber einer Befreiung nach dem Planungsrecht von der Art der baulichen Nutzung gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bedürfen, von der Vorlagepflicht ausgenommen werden.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch -
hier: Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05057-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

VI. Der Rat der Stadt beschließt die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwehrwache Bärenburch - offengelegte Begründung vom 21.01.2003 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I, S. 2141; BGBI. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) zur geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ma 122 - Feuerwache Bärenbruch - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 149. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 142 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht vom 07.11.2003
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 07.11.2003
V. Beschluss zum Abschluss der Ergänzung zum Durchführungsvertrag - Teil B - vom 17.04.2003
(Drucksache Nr.: 05007-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund



I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 11.1 zu folgen sowie den Anregungen zu Punkt 11.2 teilweise zu folgen und teilweise aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, BGBI. III - FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht vom 10.11.2003 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 22.05.2003 offengelegenen Inhalt jedoch mit den unter Pkt. 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 10.11.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt, der zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund zu schließenden Ergänzung zum Durchführungsvertrag - Teil B - vom 17.04.2003 (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.






zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße-
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung eines Erläuterungsberichtes, Beifügung einer Begründung, Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210
(Drucksache Nr.: 05178-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 139. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- geprüft und beschließt

a) die Anregungen unter der Ziffer 14.1 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen und
b) die Anregungen unter den Ziffern 14.2-14.4 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen, sowie die unter Ziffer 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210 einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 10.06.2003 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 15.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 10.11.2003 der 139. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einkaufszentrum Sölder Straße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.06.2003 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 15.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.11.2003 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die 139. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ap 210 -Einkaufszentrum Sölder Straße- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

IX. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

X. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 210.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.



zu TOP 3.6
1. Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund:
- Ehemalige Kokerei Hansa - das Gesamtprojekt
- Der Tomson-Bock und das Doppelbockfördergerüst - ehemalige Zeche Gneisenau
- Der Malakowturm - ehemalige Zeche Fürst Hardenberg

2. Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen der IDS an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05109-03)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

„Auf der Grundlage bestehender Beschlüsse der Bezirksvertretung Huckarde und des Rates der Stadt Dortmund zum Erhalt und zur möglichen Nutzung des Gasometers der Kokerei Hansa in Huckarde wird die Verwaltung aufgefordert, Verhandlungen mit dem Betreiber zu führen mit dem Ziel, einem Moratorium bezogen auf die Abrissentscheidung zuzustimmen.

Der Gasometer soll, um weitere Gespräche für eine Finanzierung und Nutzung führen zu können, zunächst erhalten bleiben.“

Dieses sollte zunächst für einen Zeitraum von einem halben Jahr gelten.

Außerdem gab bereits im Haupt- und Finanzausschuss seitens der CDU-Fraktion Rm Jostes zu Protokoll, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen werde. Dies gelte aber nicht für die Maßnahmen „ehemalige Kokerei Hansa“ und „Malakowturm“, die man ausdrücklich ablehne.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung von Rm Jostes (CDU) sowie der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu den Standorten der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) in Dortmund zur Kenntnis und stimmt der Durchführung der nachfolgend genannten, zwischen dem Land NRW und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur (IDS) verabredeten und finanziell gesicherten Maßnahmen an Industriedenkmalen im Stadtgebiet Dortmund zu.

- Bestandspflege der Stiftungsstandorte 2002 - 2005
- Umbau des ehemaligen Waschkauen- und Sozialgebäudes auf dem Areal der ehemaligen Kokerei Hansa, 2. Bauabschnitt, sowie der ehemaligen Zentralwerkstatt, 1. Bauabschnitt (Sicherung und Erhaltung des Historischen Erbes), und Illumination des Erlebnispfades C
- Dach- und Fachsanierung des Malakowturms, ehemalige Zeche Fürst Hardenberg


zu TOP 3.7
European Energy Award® (eea®): Beteiligung der Stadt Dortmund am Programm der Energieagentur NRW
(Drucksache Nr.: 05227-03)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Landesförderung, die Teilnahme am Programm "European Energy Award"® (eea®).
Die innerstädtische Koordinierung des Programms übernimmt 6/Agenda-Büro.



zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148
(Drucksache Nr.: 05217-03)

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus brachte Rm Kröger-Brenner zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die Verwaltungsvorlage zum o. a. Tagesordnungspunkt, so wie man dies ausführlich im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begründet habe, allein aus ökologischen Grünen, ablehnen werde.

Weiterhin brachte Rm Münch zum Ausdruck, dass auch er gegen den B-Plan Lü 148 – Steinsweg – sei, da die diesbezüglich vorgetragenen nicht unerheblichen Bedenken für ihn deutlich gemacht haben, dass eine Bebauung, so wie diese von der Verwaltung vorgeschlagen worden sei, vor Ort abgelehnt werde.

Dagegen sprachen sich Rm Harnisch (SPD) und auch Rm Neumann (CDU) für eine Beschlussfassung des B-Planes Lü 148 aus, da man durchaus der Meinung sei, dass es sich hierbei um ein attraktives Baugebiet handeln werde. Im übrigen habe sich die Planungsverwaltung Mühe gegeben, auf möglichst viele der aus der Bürgerschaft vorgebrachten Anregungen einzugehen.

Unter Einbeziehung der Ergänzung der Verwaltungsvorlage vom 17.12.03 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - geprüft und beschließt,

a) den Anregungen unter Punkt 15.1 bis 15.4 und 15.6 bis 15.9 gänzlich sowie den Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise nicht zu folgen;
b) die Anregungen unter Punkt 15.5 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen;
c) sowie die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.






V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 23.05.2003 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 15.5 und 16 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.11.2003 dem Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 148 - Steinsweg - einschließlich der unter der Ziffer 16 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 148.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.9
Umbaumaßnahmen am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
hier: Einbau von Fachräumen
(Drucksache Nr.: 05079-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Fachräumen für Bäcker/innen und Konditoren/innen im Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Hacheneyer Str. 185 in Dortmund-Hacheney mit Gesamtkosten von 1.200.000,00 €.

Die Mittel für die Investitionsausgaben sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:







Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2400 9411 0163
Haushaltssoll 0,00 € 850.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungsermächtigung 0,00 € 0,00 € 0,00 €

2400 9351 0163
Haushaltssoll 0,00 € 100.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungsermächtigung 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 250.000 € wird durch Mittelumschichtungen im investiven Budget des Schulverwaltungsamtes im Haushalt 2005 bereitgestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 3.10
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Helene-Lange-Gymnasium (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05093-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung des Helene-Lange-Gymnasiums (Massivpavillon), Am Hombruchsfeld 55a in Dortmund-Hombruch mit Gesamtkosten von 1.000.000,00 €.

Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2300 5014 0000
Haushaltssoll 0,00 € 766.900,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 233.100 € wird im HJ 2004 durch Mittelum- schichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 3.11
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Hauptschule Derne (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05080-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung der Hauptschule Derne (Massivpavillon), Altenderner Str. 54 in Dortmund-Derne mit Gesamtkosten von
462.000,00 €.

Die Mittel für diese Maßnahme sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2150 5014 0000
Haushaltssoll 0,00 € 400.000,00 € 0,00 €

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 62.000 € wird im HJ 2004 durch Mittelumschichtungen im Bereich der Schulsanierungen zur Verfügung gestellt.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.


zu TOP 3.12
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Josef-Grundschule (Massivpavillon)
(Drucksache Nr.: 05077-03)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.13
Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
(Drucksache Nr.: 05078-03)

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass neben o. a. Tagesordnungspunkt dem Rat der Stadt eine Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede, ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 11.12.03, ein Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.03 sowie ein Schreiben von Stadtdirektor Fehlemann, das einen Verfahrensvorschlag beinhalte, vorliegen.

Die diesbezügliche Diskussion machte deutlich, dass es einhellige Meinung des Rates der Stadt sei, die bauliche Erweiterung der Regenbogen-Grundschule zu beschließen.

Dissens dagegen gab es hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bezüglich der abgebrannten Turnhalle, die durch die hierzu vorgelegten Anträge zum Ausdruck kamen.

Vor der Abstimmung gab Rm Knieling (CDU) zu Protokoll, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimme, dagegen den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus ablehnen werde.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 11.12.03 fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:
1. Der Rat beschließt im Grundsatz die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Bauliche Erweiterung der Regenbogen-Grundschule in Dortmund-Mengede. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig zu prüfen, inwieweit der Erweiterungsbau mit dem Bau einer neuen Turnhalle gekoppelt werden kann und die Ergebnisse so zeitnah vorzulegen, dass der geplante Baubeginn nicht unverhältnismäßig verzögert wird. Insbesondere soll deutlich gemacht werden, welche Kosten im Fall eines gemeinsamen Baukörpers von Klassenräumen und Turnhalle zusätzlich entstehen würden und ob diese Lösung wirtschaftlich günstiger ist als die getrennte Abwicklung der Bauvorhaben.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, über die Verhandlungsergebnisse mit der Sachversicherung zum Schadensfall des Turnhallenbrandes zu berichten, sobald diese bekannt sind und diese in die weiteren Überlegungen einzubeziehen.
3. Es ist zu prüfen, inwieweit örtliche Vereine als Mitinvestoren für den Bau einer neuen Turnhalle gewonnen werden können.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.03 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich dafür aus, die abgebrannte Turnhalle an der Regenbogen Grundschule gänzlich abzureißen und dort eine neue Halle zu errichten.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie einer Bedarfsanalyse hinsichtlich der Errichtung einer neuen Turnhalle am Standort Regenbogen Grundschule zu beauftragen; dabei sollen auch alternative Finanzierungsmodelle berücksichtigt werden.

Dem Rat sind die Ergebnisse dieser Planungen zeitnah vorzustellen.

3. Unter Berücksichtigung der Protokollanmerkung von Rm Knieling (CDU) fasst der Rat der Stadt unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Bauliche Erweiterung der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Dortmund-Mengede mit Gesamtkosten von 2.984.000,00 €.
Die Mittel für die Investitionsausgaben sind wie folgt im Haushaltsplan 2003/2004 veranschlagt:

Finanzposition HJ 2003 HJ 2004 HJ 2005
2100 9411 0270
Haushaltssoll 100.000,00 € 2.300.000,00 € 300.000,00 €
Verpflichtungsermächtigung 2.300.000,00 € 0,00 € 0,00 €

2100 9351 0270
Haushaltssoll 0,00 € 24.000,00 € 0,00 €
Verpflichtungsermächtigung 24.000,00 € 0,00 € 0,00 €
Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 260.000 € wird durch Mittelumschichtungen im investiven Budget des Schulverwaltungsamtes im Haushalt 2005 bereitgestellt.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
Hier: Jahresabschluss 2002
(Drucksache Nr.: 04891-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2002 des Sondervermögens
fest.

. Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 1.925.150,51 € mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
. Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
. Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.


zu TOP 4.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Verlängerung des Projektes "2. Chance - Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung".
(Drucksache Nr.: 05018-03)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Dr. Eiteneyer (CDU), ob es sich so wie es im Haupt- und Finanzausschuss dargestellt wurde bei den Beschlüssen zu den Tagesordnungspunkten
4.2 und 4.3 um quasi Vorratsbeschlüsse handele, bis die diesbezüglichen Ungereimtheiten,
die derzeit durch das Rechnungsprüfungsamt untersucht werden, handele, bestätigte dies
OB Dr. Langemeyer.

Der Rat der Stadt fasste daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlängerung des Projektes "2.Chance - Individuelle Beratung nach Betriebsauflösung" im Programmschwerpunkt 2 der
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004.

Durch das aufgeführte Projekt werden nach Ablauf der Förderphase keine Folgekosten
für den städtischen Haushalt entstehen.


zu TOP 4.3
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie"
hier: Start des Teilprojekts "Gewerbevereine Borsigplatz, Münsterstraße, Schützenstraße"
(Drucksache Nr.: 05020-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung des Teilprojektes im Programm- schwerpunkt 2 der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II für zunächst zwei Jahre - vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2005.


zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan 2004 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 05145-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2004 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf
20 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 23.700 TEUR aufzunehmen.





5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 05136-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Spätaussiedler, ausländische Flüchtlinge und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


zu TOP 6.2
Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 05137-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.



zu TOP 6.3
Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05218-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Prozess der Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten
Öffnungszeit des Drogenkonsumraumes an sechs Werktagen in der Woche zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess zur Neuorganisation des Drogenhilfesystems in Dortmund weiter voranzutreiben.



7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2004
(Drucksache Nr.: 05110-03)

Nachdem OB Dr. Langemeyer auf die neue Seite 12 der Anlage 6 hingewiesen hatte, fasste der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2004 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung.

Die ausgewiesenen Zuschussbedarfe werden wie folgt kameral bereitgestellt:

Finanzposition 5500.7150.0000
(Zuschuss an den Eigenbetrieb
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) 16.026.700 €

Finanzposition 5500.9850.0001
(Zuschuss an den Eigenbetrieb
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) 2.378.000 €



zu TOP 7.2
Neubau einer Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung an der Probstheidastraße in DO-Eving (Eckeystadion)
(Drucksache Nr.: 05200-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, an der Probstheidastrasse in Dortmund–Eving eine Sportplatzanlage in Kunstrasenausführung zu den in der Begründung dargestellten Gesamt- kosten in Höhe von 1.132.848,00 € ohne MWSt zu errichten. Die erforderlichen Mittel sind von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund entsprechend des Finanzierungsvorschlages aufzubringen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist als zuständiger Werksausschuss im Rahmen der jeweiligen Quartalsberichterstattung über die genaue Maßnahmenfinanzierung zu unterrichten.

Die jährlichen Nutzungskosten der Sportplatzanlage in Höhe von 21.808,00 € (brutto) werden von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund ab dem Jahre 2005 im Rahmen des Budgets getragen.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, der im betreffenden Haushaltsjahr geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen und Auflagen zur Bewirtschaftung dieses Haus- haltsjahres.



8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Sprachförderung" der Fachschule für Sozialpädagogik am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05202-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 e des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) die Errichtung des Bildungsganges

"Sprachförderung" als Aufbaubildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik

am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund zum 01.02.2004.



zu TOP 8.2
Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
(Drucksache Nr.: 05179-03)

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus begründete zunächst Rm Dr. Kuhlmann den von seiner Fraktion im Schulausschuss vorgelegten Antrag, die Mitnahme von Fahrrädern bei Freizeitfahrten kostenfrei zu machen.

Seiner Auffassung nach könnte hierdurch die Nutzung des ÖPNV attraktiver gestaltet werden. Von daher halte seine Fraktion es für richtig, einen entsprechenden Vorschlag durch die VertreterInnen in der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr einbringen zu lassen.

In der weiteren Diskussion machten die Vertreter der CDU-Fraktion bzw. der SPD-Fraktion deutlich, dass bei einer Realisierung der durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus beantragten Forderungen es zum einen zu nicht unerheblichen Einnahmeverlusten und andererseits zu Kapazitätsproblemen führen würde.
Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie der Stimme von Rm Münch
folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus ab:

Der Rat spricht sich dafür aus, dass mit dem Bezug des Schokotickets zu einem Eigenanteil in Höhe von 8,00 Euro bzw. 5,20 Euro die Fahrradmitnahme bei Freizeitfahrten kostenfrei ist. Die VertreterInnen in der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr werden beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag einzubringen.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken
Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:
Der Entscheidung der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) vom 23.07.2003 zu folgen und den wegen der Nutzungsmöglichkeit des SchokoTickets für sonstige Angebote des öffentlichen Nahverkehrs ("Freizeitfahrten") festgesetzten monatlichen Eigenanteil für nach der Verordnung zur Ausführung des § 7 Schulfinanzgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO -) anspruchsberech- tigte Schülerinnen und Schüler zum 01.01.2004 von
- 7,70 € auf 8,00 € für jede/n volljährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in und für die/den 1. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie
- 5,00 € auf 5,20 € für die/den 2. minderjährige/n anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie anzuheben.



9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Resultat der Vermarktung von Spielplätzen
(Drucksache Nr.: 05302-03)

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass der Sachstandsbericht zur Vermarktung aufgegebener Spielplätze sowie die Stellungnahme zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus hinsichtlich der Vermarktung von Spielplätzen erst kurz-
fristig vorgelegt werden konnte. Da ohnehin die Beratung dieser Angelegenheit im Kinder- und Jugendausschuss am 14.01.2004 geplant sei, mache es von daher für ihn Sinn, sich in diesem Ausschuss intensiver mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen.



In einer Art Ersteinschätzung erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Frebel, dass die Verwaltungsvorlage für ihn deutlich mache, dass es zum einen bisher nicht gelungen sei, die prognostizierten Einnahmen zu erzielen und zum anderen aufgrund fehlender Einnahmen entsprechende Mittel für die Qualitätsverbesserung von Spielplätzen zur Verfügung zu stellen.


OB Dr. Langemeyer erwiderte hierauf:

“Es fällt mir überhaupt nicht schwer, aus heutiger Sicht zu sagen: Die Erwartungen, die wir gehabt haben, haben sich nicht erfüllt. Ich habe auch kein Problem damit zu sagen, die Kinder können heute auf diesen Flächen spielen.

Trotzdem ist der ganze Vorgang ein Teil unseres Haushaltssicherungskonzeptes und das können wir nicht mal so eben locker an die Seite schieben, wenn wir unser Haushaltssicherungskonzept nicht insgesamt in Frage stellen wollen. Das ist die rechtliche Problematik. Das weiß jeder in diesem Bereich.“

Außerdem erklärte anschließend Rm Sohn (SPD), dass auch er der Auffassung sei, dass man den vorliegenden Sachstandsbericht zur Vermarktung aufgegebener Spielplätze in Ruhe im Kinder- und Jugendausschuss beraten sollte, um dann letztendlich – sofern dies Auffassung des Ausschusses sei – dem Rat der Stadt eine entsprechende Empfehlung zu geben.


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.



10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.0
Unterrichtung des Rates der Stadt über wichtige Angelegenheiten
- Ergebnisse Vermittlungsausschuss
- Förderung von Phoenix

OB Dr. Langemeyer informierte den Rat der Stadt wie folgt:

“Ich hatte Ihnen schon bei der Aufstellung der Tagesordnung mitgeteilt, dass ich Sie gerne über aktuelle wichtige Angelegenheiten kurz unterrichten möchte.

Zunächst einmal zu den Ergebnissen im Vermittlungsausschuss in Berlin in der Abstimmung zwischen Bundesrat und Bundestag. Dort wird es morgen die entsprechenden Schlussabstimmungen geben. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Stadt Dortmund und ihre finanzielle Lage. Ich kann es mir einfach machen und kann sagen, es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, als Ergebnis des Vermittlungsausschusses werden die Kommunen bundesweit mit einem Gesamtvolumen - nach Angaben aus Berlin - von 5 Mrd. Euro entlastet. Der größte Teil der Entlastung allerdings kommt erst ab 2005, wenn die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe kommt.

Die schlechte Nachricht ist: Die Gemeindefinanzreform ist gescheitert. Der Vorschlag zur Erneuerung der Gewerbesteuer, der von den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegt worden ist, hat zwar die Zustimmung des Bundestages gefunden, ist aber im Vermittlungsausschuss am Widerstand der CDU gescheitert. Stattdessen haben wir eine Absenkung der Gewerbesteuerumlagen auf 20 %-Punkte bekommen. Das bringt uns eine jährliche Verbesserung in der Größenordnung von 2,5 Mrd. Euro jährlich. Möglicherweise steigend in den künftigen Jahren.

Diese Absenkung der Gewerbesteuerumlage auf 20 %-Punkte ist eigentlich nichts anderes als die Wiederherstellung eines Zustandes, den wir vor der Steuerreform gehabt haben. Parallel dazu sind eine Reihe von wichtigen Änderungen in der Steuergesetzgebung vollzogen worden. Das betrifft z. B. das Unternehmenssteuerrecht. Dort ist für die Körperschaftssteuer eine Mindeststeuer eingeführt worden, die vor allen Dingen Kapitalgesellschaften betrifft, die ein Gewinn oberhalb von 1 Mio. Euro pro Jahr vermelden können.

Oberhalb dieser Schwellengrenze können nur noch 60 % des Gewinnes mit Verlustvorträgen früherer Jahre verrechnet werden. Genauso ist die Gesellschaft der Fremdfinanzierung nicht mehr absetzbar und beide Effekte sollen eigentlich dazu dienen, steuerliche Gestaltungsmodelle zu beseitigen. Diese Verfahrensweisen sind für die Körperschaftssteuer und für die Gewerbesteuer gleichermaßen eingeführt worden.

Wir können also direkt von Anfang des kommenden Jahres durch diesen Vorgang im Bereich der Gewerbesteuer entsprechende Abführungen an den Bund vermeiden und haben damit eine sofort wirksame finanzielle Verbesserung. Aber ich sage auch ganz klar, das Thema ‚Gemeindefinanzreform’ bleibt auf der Tagesordnung und ist durch diesen Vorgang nicht erledigt. Ob es überhaupt mal wieder ein Zeitfenster gibt, wo ein Konsens über eine Gemeindefinanzreform möglich ist, das kann ich nicht absehen. Ich jedenfalls habe die Vermutung, dass wir so schnell nicht wieder eine Chance haben, dort zu gemeinsamen Positionen zu kommen, weil sich in der Tat die großen Parteien auf unterschiedliche Denkrichtungen festgelegt haben.

Die SPD und die Grünen stehen auf der Linie der kommunalen Spitzenverbände mit einer Reaktivierung der Gewerbesteuer. Die CDU hat auf ihren Parteitag in Leipzig ein Zuschlagsmodell zur Körperschaftssteuer und zur Einkommenssteuer beschlossen. Zwischen beiden Ansätzen gibt es keine Brücke.

Der zweite wichtige Vorgang im Vermittlungsverfahren ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Die im sog. Harz IV-Gesetz vorgesehene Zusammenlegung ist beschlossen; und zwar so, wie sie der Bundestag es vorgeschlagen hat.




Die Trägerschaft für die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Arbeitslosengeld, wird bei der neuen Bundesagentur für Arbeit liegen. Die Kommunen werden die Trägerschaft für einzelne Leistungen übernehmen und dies mit Wirkung ab 01.01.2005. Nicht – wie ursprünglich erwartet – in der Mitte des kommenden Jahres schon, so dass wir ein Jahr Vorbereitungszeit haben für die neue Struktur.

Um eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, sollen die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen Kommunen im Bezirk jeder Agentur für Arbeit eine Arbeitsgemeinschaft für die jeweiligen Jobcenter errichten. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt die Aufgaben der Bundesagentur als Leistungsträger wahr und die Kommunen sollen der Arbeitsgemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben übertragen. Die Arbeitsgemeinschaft soll berechtigt sein, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Verwaltungsakte und Bescheide zu erlassen und die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft führt ein Geschäftsführer, der gemeinsam von beiden Trägern, also Bundesagentur auf der einen Seite und Kommune auf der anderen Seite, bestellt wird. Wir haben also auch künftig hier als Kommune weiter Aufgaben innerhalb der Jobcenter zu erledigen. Aber wir tun das, indem wir die Leitung benennen, indem wir unsere Aufgaben, wie Jobcenter, abgeben.

Alle Erwerbsfähigen – die Erwerbsfähigkeit wird nach dem Rentenrecht definiert – einschließlich der Haushaltsgemeinschaft bekommen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; das Arbeitslosengeld II. Bei Streitigkeiten über die Erwerbsfähigkeit oder die Bedürftigkeit soll eine gemeinsame Einigungsstelle entscheiden. In den Beratungen des Vermittlungsausschusses ist ein sog. Optionsmodell mit eingeführt worden. Dieses Modell soll in einem separatem Gesetz im kommenden Jahr konkretisiert werden. Den Kreisen und den kreisfreien Städten soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, auf Antrag die komplette Trägerschaft auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Im Falle einer kompletten Trägerschaft sollen den Kommunen die Kosten pauschal erstattet werden; also keine Spitzabrechnung, so dass ich an dieser Stelle schon klar sagen kann, vor dem Hintergrund der Fallzahl, die in Dortmund existiert, wäre es ein finanzielles Abendteuer, sich in eine solche Aufgabenübernahme hinein zu begeben.

Und wie ich aus ersten Reaktionen höre, wird es nur ganz wenige Landkreise geben, die überhaupt von diesem Angebot Gebrauch machen. Entsprechende Meldungen waren gestern im Handelsblatt auch zu lesen.

Um die Kooperationsregelungen zwischen der neuen Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen zu sichern und eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern, ist im Verfahren entschieden worden, dass die Kommunen künftig unter anderem die Wohnkostenhilfen, das sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung für alle Arbeitslosengeld II-Empfänger finanzieren sollen. Das ist ein anderer Refinanzierungsvorschlag als der im Bundestagsgesetzgebungsverfahren angeboten wurde. Da war eine Abgabe von Umsatzsteuerpunkten zu Lasten der Länder und zugunsten des Bundes vorgesehen. Hier bekommen wir jetzt kommunal eine zusätzliche Aufgabe, nämlich die Wohnkostenhilfe auch für die bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher zu übernehmen. Damit haben wir auch im Jobcenter eine eigenständige Aufgaben und müssen uns für den Aspekt Wohnung bemühen. Das ist auch sozusagen die entsprechende Interessenquote, die mit dazu dienen soll, die Kommune zu ermutigen und ermuntern beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit behilflich zu sein.
Die Länder werden durch Gesetzgebung durch den Wegfall der besonderen Mietzuschüsse in der Wohngeldreform um rund 2,5 Mrd. Euro entlastet. Die Vereinbarung im Vermittlungsausschuss bedeutet, dass diese 2,5 Mrd. Euro an Entlastung direkt an die Kommunen durchgereicht werden. Allerdings muss man dabei sehen, dass diese Entlastung bei den Ländern ankommt und die Ländern sozusagen eigengesetzlich die Weitergabe dieser Mittel dann in Ländergesetzen festlegen müssen. Weshalb es notwendig ist, dass wir auch nachhaltig dafür eintreten müssen, dass das Ergebnis des Vermittlungsausschusses auch wortgetreu, so wie es zustande gekommen ist, umgesetzt wird. Wir werden uns auf jeden Fall hier in NRW massiv dafür einsetzen, dass zügig Klarheit in diese Frage kommt und dass dabei auch in der regionalen Verteilung dafür gesorgt wird, dass das Geld dort ankommt, wo es auch wirklich benötigt wird. Denn im Grunde war die Zusammenlegung Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor allen Dingen eine Entlastungsinitiative zugunsten der strukturschwachen Städte. Und Dortmund ist da ganz besonders betroffen. Insofern erwarte ich auch ganz deutlich, dass wir hier eine angemessene Berücksichtigung bekommen.

Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Steuergesetzen auch im Einkommenssteuerrecht massive Veränderungen. Das gilt zum Teil unter dem Stichwort ‚Subventionsabbau’. Sie werden das eine oder andere gesehen haben, z. B. Arbeitnehmerpauschale, all diese Dinge werden sich auch auswirken beim Einkommenssteueraufkommen. Sie werden sich deswegen auch auswirken auf die Einkommenssteuereinnahmen bei der Stadt Dortmund. Die Tatsache, dass die vorgezogene Steuerreform nur zum Teil realisiert wird, heißt auch im Gegenzug, dass die Einnahmeausfälle bei der Stadt Dortmund im Bereich der Einkommenssteuer nicht ganz so stark ausfallen, wie ursprünglich erwartet.

Da aber auf der anderen Seite das Land uns diese Zahlen kreditiert haben, hätte das für das kommende Jahr keine Auswirkungen.

Das Vermittlungspaket hat mehrere tausend Seiten. Bis heute gibt es noch kein verlässliches Gesetzexemplar, das man sich abrufen kann. Insofern ist man mit den gegenwärtigen Auf-
gaben auf das angewiesen, was die offiziellen Vertreter im Vermittlungsausschuss an der einen oder anderen Stelle mitgeteilt haben. Ich kann nicht ausschließen, dass bei einer genauen Lektüre der Gesetzestexte nach dem kommenden Freitag man noch bei weiteren Detailpunkten zu Differenzierungen kommt. Das gilt für allen Dingen auch für einen weiteren Komplex, der bisher in der öffentlichen Debatte noch keine Berücksichtigung gefunden hat; nämlich der Vermittlungsausschuss hat nebenbei auch eine durchgreifende Reform der Sozialhilfe beschlossen.

Das Bundessozialhilfegesetz wird in das Sozialgesetzbuch eingegliedert und wird damit das neue SGB XII. Das neue Gesetz tritt mit Wirkung vom 01.01.2005 in Kraft; also nicht schon im nächsten Jahr. Durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden viele einschlägige Regelungen des bisherigen Gesetzes nicht mehr notwendig sein und dementsprechend hat der Gesetzgeber Anpassungen vorgenommen.

Sie werden verstehen, dass die Verwaltung erst nach Prüfung der Gesetzestexte und der Details die finanziellen Auswirkungen im Detail für die Stadt Dortmund berechnen kann, wobei ich nicht weiß, ob wir überhaupt in der Lage sein werden, schon im Januar in allen Bereichen zu verlässlichen Fragen zu kommen. Denn vor allen Dingen die Veränderungen im Unternehmenssteuerrecht werden natürlich bei den Unternehmen noch heftige Reaktionen in Richtung der Gestaltungsmodelle auslösen. Das ist zumindest meine Erwartung. Wir werden aber den Versuch unternehmen, erste orientierende Zahlen im kommenden Januar/Februar vorzulegen und ich denke, dass wir uns im nächsten Haupt- und Finanzausschuss mit dieser Fragestellung dann erneut befassen können.

Ich hoffe, dass wir dann auch Orientierungsdaten von Seiten der kommunalen Spitzenver- bände bzw. von der Landesregierung zur Verfügung haben. Für mich ist damit klar, die große Finanzierungslücke, die bei den Kommunen gemeinsam errechnet wird auf eine Defizitsituation von 10 Mrd. Euro jährlich, dass die nicht geschlossen ist. Wir werden also weiter erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um finanziell klar zu kommen. Deswegen bleiben weitere Sparmaßnahmen auf der Tagesordnung.

Das als erste Zwischeninformation zum Thema Vermittlungsausschuss und damit Auswirkun- gen auf den kommunalen Bereich.

Ich würde dann gerne sofort ein zweites Thema ansprechen. Sie haben es heute schon der Presse entnehmen können. Inzwischen hat die europäische Union die Großprojektanmeldung für Phoenix-West genehmigt. Ich hatte gestern Gelegenheit in Düsseldorf zu erleben, wie von Vertretern des Landesministeriums, des Wirtschaftsministeriums aber auch von Seiten der Europäischen Kommission unser Phoenix-Projekt beurteilt wird. Das Fördergrundvolumen von insgesamt 80 Mio. Euro aus Mitteln des Landes und des Bundes gibt uns die Möglichkeit, alle Vorhaben, die auf Phoenix-West geplant sind, zügig in Angriff zu nehmen. Dieses Gebiet kann somit an den Start gehen.

Zum Verständnis der Zahl von 80 Mio. Euro will ich noch den Hinweis geben, dass sie sich aus mehreren Elementen zusammensetzt. Das ist der Landesfinanzierungsanteil für den Grundstücksfonds Ruhr, der von der LEG verwaltet wird. Es sind die Förderungen für Einzelprojekte. Die kommen noch einmal zusätzlich oben drauf und sind deshalb zusätzlich zu vermerken.

Ich will auch gerne in diesem Kreis berichten, was ich gestern von Experten aus dem Ausland gehört habe.

Wie nach den europäischen Regularien üblich, muss in der Hälfte der Periode eines Programms eine externe Evaluation für das Förderprogramm durchgeführt werden. Da ist
für die Ziel-II-Förderung ein umfangreiches Gutachten erstellt worden. Die Stadt Dortmund ist in diesem Gutachten an mehreren Stellen auffällig. Auffällig in der Höhe der Förderung und auffällig in der Tatsache, dass sie vor allen Dingen bei der Technologieförderung die Nase vorn hat.

Hier wird ganz deutlich auch von den Gutachtern angeregt, es müsste dafür gesorgt werden, dass andere Städte und Regionen im Ruhrgebiet in die Lage versetzt werden müssen, mit Dortmund nachzuziehen.

Für uns ist das natürlich nach wie vor ein Zwischenstand. Wir werden weiter an unseren Projekten arbeiten müssen. Ich selber würde gerne sagen, für mich war diese Nachricht aus Brüssel so etwas wie ein Weihnachtsgeschenk. Ich will nicht verhehlen, dass der eine oder andere Hinweis aus Brüssel gekommen ist, man möchte gerne eine Landschaftsplanung sehen. Man erwartet, dass wir für den Schwerpunkt ‚Mikrosystemtechnik’ in zusätzliche PR-Aktivitäten investieren. Das sind im Grunde alles Aspekte für die internen Planungen der Stadt. Diese Auflagen erzeugen bei uns nur ein höheres Tempo, bei den Dingen, die wir ohnehin schon vorgehabt haben.

Das war für Sie die Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten.“


zu TOP 10.1
Überführung weiterer Stadtämter in das Neue Kommunale Finanzmanagement
(Drucksache Nr.: 05040-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Überführung des Rechnungswesens der Stadtämter 20, 37 und 53 (Stadtkämmerei, Berufsfeuerwehr und Gesundheitsamt) in das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 01.01.2004 und die Erweiterung des Neuen Kommunalen Haushaltsplanes zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts, die der Stadtkämmerer analog § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 05108-03)

Der Rat der Stadt nimmt analog § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von

- den bewilligten Mehraufwendungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 198.980,92 Euro,
- den bewilligten Mehrauszahlungen des Neuen Kommunalen Haushalts für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 198.980,92 Euro.


zu TOP 10.3
Mehrausgaben, die der Stadtkämmerer gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 bewilligt hat.
(Drucksache Nr.: 05107-03)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW Kenntnis von den bewilligten Mehrausgaben für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2003 in Höhe von 6.682.684,58 Euro.

zu TOP 10.4
- Ergebnis der Jahresrechnung 2002 des kameralen Haushalts
- Jahresabschluss 2002 des Neuen Kommunalen Haushalts
- Bildung von kameralen Haushaltsausgaberesten 2002 und Übertragung von
Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2003 im Neuen Kommunalen Haushalt
(Drucksache Nr.: 04972-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis

a) von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2002 des kameralen Haushalts sowie
b) von dem Jahresabschluss 2002 des Neuen Kommunalen Haushalts.

Ferner genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die von der Verwaltung gebildeten kameralen Haushaltsausgabereste 2002 in Höhe von insgesamt 57.105.354,03 € sowie die beantragte Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2003 im Neuen Kommunalen Haushalt in Höhe von insgesamt 73.512,67 €. Darüber hinaus beschließt der Rat hinsichtlich der kameralen Haushaltsreste 2002 die Fortsetzung der daraus zu finanzierenden Maßnahmen.


zu TOP 10.5
Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 05174-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Betrieb wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 5.700.000 € zur Finanzierung der Investitionen entsprechend dem Vermögensplan 2004 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000 € festgesetzt.


zu TOP 10.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2002
(Drucksache Nr.: 05213-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002 des Eigenbetriebs" Städtische Immobilienwirtschaft",

2. die Entlastung der Werkleitung,

3. den Jahresgewinn 2002 abzüglich des Verlustvortrags und der erfolgten Vorabausschüttung an den Städtischen Haushalt abzuführen.


zu TOP 10.7
RWE Gas AG
Integration der RWE Gas AG in die neue Struktur des RWE-Konzerns
(Drucksache Nr.: 05243-03)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Annahme des Angebotes der RWE AG mit folgenden Eckpunkten zu:

1. Aufgabe der Beteiligung an der RWE Gas AG gegen Gewährung von quotal gleich hohen Anteilen an der neuen RWE Westfalen-Weser-Ems AG (RWWE),
2. Erhalt einer erhöhten jährlichen Garantiedividende von 48 Mio. € für 5 Jahre,
3. Erhalt eines Einmalbetrages in Höhe von 100 Mio. €,
4. Abgabe der kommunalen Anteile an der neuen RWWE AG an die RWE AG bzw. eine RWE-Konzerngesellschaft gegen Zahlung von 800 Mio. € nach Ablauf von 5 Jahren.

Der Gremienvorbehalt zu der gleichgerichteten Beschlussfassung der Gesellschafterversamm- lung der Kommunale Aktionärsvereinigung RWE Gas GmbH vom 12.11.2003 wird aufgehoben.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung der vorgenannten Beschlussfassung erforderlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.


zu TOP 10.8
Wirtschaftsplan der Städtischen Immobilienwirtschaft für das Wirtschaftsjahr 2004
(Drucksache Nr.: 05084-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

1. Den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2004.

2. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 25 Mio. Euro aufzunehmen.




zu TOP 10.9
Überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 -Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. -
(Drucksache Nr.: 05318-03)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die überplanmäßige Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle 0340.8410.0000 - Zinsen bei Steuerrückzahlungen u. a. - in Höhe von 953.059,38 € und die Deckung durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 0340.2602.0000 - Zinsen für Steuernachforderungen in Höhe von 749.787,11 € und 0340.2601.0000 - Stundungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen - in Höhe von 203.272,27 €.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Stadtmarketing der 2. Generation
Hier: Geplanter Förderantrag der Stadt Dortmund zu den Projekten "Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften" und "Leerstandsmanagement"
(Drucksache Nr.: 04853-03)

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Zupfer (SPD) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, ob eine Beteiligung des Stadtbezirkes Hörde an diesem Projekt, auch unter finanziellen Aspekten, möglich sei, lag den Mitgliedern des Rates der Stadt eine Stellungnahme der Verwaltung vor, wonach es nicht zielführend sei, weitere Projekte in anderen Stadtbezirken oder Quartieren in den Förderantrag mit aufzunehmen.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konzepte "Bildung von Immobilien- und Standort- gemeinschaften am Beispiel Rosenkarree" und "Leerstandsmanagement" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) des Landes Nordrhein-Westfalen - mit der Umsetzung.









12. Anfragen

zu TOP 12.1
Anfragen von Ratsmitglied Münch



zu TOP 12.1.1
Moschee - Standorte in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05251-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.2
Maßnahmen gegen die steigende, überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit von Ausländern in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05252-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.3
Sozialhilfeempfänger in Dortmund

(Drucksache Nr.: 05253-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.4
Artensterben in Dortmunder Naturschutzgebieten
(Drucksache Nr.: 05255-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Da der Bereich praktischer Arten- und Biotopschutz im Umweltamt nur mit zwei
Mitarbeitern besetzt ist, eine Stelle jetzt aufgrund Frühpensionierung wegfällt,
Herr Oberbürgermeister, werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass dieser
Ausfall in irgendeiner Weise kompensiert wird?“


OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf wie folgt:

„Herr Münch, ich kann Ihnen gerne versichern, dass ich mich ganz persönlich für jede ausgefallene Stelle einsetze; allerdings nur dann, wenn ich das kann. Sie wissen, dass
wir wegen des Haushaltssicherungskonzeptes gegenwärtig einen Einstellungsstopp haben.
Die Verwaltung muss in vielen Bereichen zusammenrücken und kann frei gewordene Stellen leider nicht wieder besetzen.“


zu TOP 12.1.5
Konzertierte Aktion gegen verbotswidriges Reiten im Wald durch die unteren Landschafts- und Forstbehörden

(Drucksache Nr.: 05256-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.6
Benachteiligung der Bezirksvertretung Aplerbeck bei der Offenlage des FNP
(Drucksache Nr.: 05257-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.7
Mitnahme eines Fahrrades mit dem Schoko-Ticket

(Drucksache Nr.: 05258-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.1.8
Neu geplante Wohnsiedlung an der zukünftigen Hauptverkehrsstraße Am Gardenkamp
(Drucksache Nr.: 05278-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.


zu TOP 12.2
Anfragen der DVU


zu TOP 12.2.1Wehrmachtsausstellung
(Drucksache Nr.: 05306-03)

Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18:50 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister



D r . L a n g e m e y e r L ü h r s
Ratsmitglied




F e u l e r
Schriftführer

Anlagen:

(See attached file: Gutachten001b_171203_drees_sommer.pdf)