Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Schulausschusses


am 04.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB D.T. (AfD)

2. Beratende Mitglieder:


Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)


Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)

Tugay Can Iscan i. V. f. Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Martina Raddatz-Nowack


Ralf Dallmann
Volker Werner
Ahmet Mustafa Gönen

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Dr. Garbe
Thomas Hilsmann (Schulamt)
Catharina Schulze (Schulamt)
Dorottya Mitsalis (Schulamt)
Nicole Willeke (Schulamt)

Abwesend:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)

Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Schulausschusses,
am 04.03.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 28.01.2015
- wird nach versandt -


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Zweiter Bericht "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00372-15)

3.2 Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
(Drucksache Nr.: 14810-14-E3)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Alfred-Adler-Schule
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2015
(Drucksache Nr.: 00329-15)

3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2015/16 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00160-15)

3.4 Schultoiletten - Aktivitäten- u. Zeitplan
mündlicher Bericht
Drucksache Nr.: 11790-14 + 14489-14-E1

3.5 Mieteinnahmen in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00058-15-E2)

3.6 Schulhausmeister
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00056-15-E1)
- wird nach versandt -

3.7 Schulsekretärinnen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00057-15-E1)
- wird nach versandt -

3.8 SchulbegleiterInnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13866-14-E7)

3.9 Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
mündlicher Bericht
DS Nr. 13185-14


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 1. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00447-15)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00483-15)





1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.
Sie begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Gottwald benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Schulausschusses am 28.01.2015

Frau Dr. Schauenberg bat darum, folgende Änderungen in die Niederschrift aufzunehmen:
1. Tagungsort: Saal der Partnerstädte
2. TOP 3.1 (zum Antrag der Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen): Die CDU-Fraktion werde nicht die Um-Interpretierung der Zahlen mittragen. Es gebe die klare Aussage, dass lediglich ein Viertel der Eltern längeres gemeinsames Lernen wünsche. Insofern plädiere sie dafür, dass der Antrag die Wahrheit der Befragung widerspiegeln solle.
3.
Der Schulausschuss stimmte dem Antrag mehrheitlich bei 8 Nein-Stimmen (CDU, FDP/Bürgerliste, AfD) und 2 Enthaltungen (Die Linke & Piraten) zu.

Herr Drolshagen bat darum, zum TOP 3.8 die Beiträge der beratenden Mitglieder aufzunehmen:

Die beratenden Mitglieder des BPN, IR, der Stadteltern und Schülervertretung sprachen die Bitte aus, die Vorlage zu empfehlen. Der Inklusionsprozess könne ohne Schulsozialarbeit nicht gelingen. Wichtig sei mindestens eine Positionierung des Schulausschusses zur definitiven Fortsetzung der Schulsozialarbeit.

Herr Dingerdissen bat darum, die Formulierung zu TOP 3.8 – wie folgt zu vermerken: Der Schulausschuss empfiehlt bei 8 Enthaltungen ….

Mit diesen Änderungen wurde die Niederschrift einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt.
2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Zweiter Bericht "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00372-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00372-15-E1)

Herr Dr. Garbe stellte den Bericht mit einer kurzen Präsentation vor (s. Anlage).

Der Schulausschuss dankte für die Präsentation und nahm die Vorlage zur Kenntnis.


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zum o. g. Tagesordnungspunkt.
1. Im Bericht wird „beispielhaft“ die Stellensituation an Grundschulen dargestellt (S. 10 f.). Wie gestaltet sich in Dortmund das Stellenbudget an den weiterführenden Schulen konkret?
1.1 Wie sieht die Verteilung nach Schulformen aus?
1.2 Wie verteilen sich die Stellen nach Förderschwerpunkten?
1.3 Wie verteilen sich die Stellen im Stadtgebiet?
2. Im Bericht wird erwähnt, dass nicht alle Fortbildungswünsche der Schulen erfüllt werden können (S. 11).
2.1 Seit wann sind die genannten 6 Personen in Dortmund im Bereich der Fort-
bildung eingesetzt?
2.2 Wie viele Schulen haben seit Programmstart um Fortbildung gebeten?
2.3 Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Schulen, deren Wunsch nicht erfüllt
werden konnte?
2.4 Nach welchem Verfahren wurde und wird entschieden, welche Schulen
Fortbildungen bekommen?
3. Inklusionsfachberater (S. 12)
3.1 Wie viele der 50 in ganz NRW eingesetzten Inklusionsfachberater werden
in Dortmund tätig sein?
3.2 Welche spezifischen Qualifikationen haben Inklusionsfachberater?
3.3 Wann ist mit der Besetzung der Stellen zu rechnen?
4. Ergebnisse der Befragung

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass es „Passschwierigkeiten mit den spezifischen Fachrichtungen der Sonderpädagogen und der vorliegenden Bedarfe der Kinder“ gibt (S. 27). Wie ist der Widerspruch zu erklären, der sich aus den ganz anderslautenden Aussagen von Frau Blasberg-Bense auf die Anfrage der CDU im Schulausschuss vom 22.08.2014 ergibt? Sie schreibt, dass alle eingesetzten Lehrkräfte die Förderschwerpunkte Lern- und Entwicklungsstörungen abdecken und für die anderen Förderschwerpunkte „Lehrkräfte (…) mit diesen Förderschwerpunkten“ zur Verfügung stehen.

5. Konsequenzen
5.1 Auf S. 29 heißt es: „Geographisch liegen die stärksten Erfahrungen im KsF-
Netzwerk für den Primarbereich vor – die Übertragung auf die anderen Stadtteile müsste in ähnlichem Maßstab vorangetrieben werden.“ Hier handelt sich vermutlich um einen Druckfehler – es fehlt die tatsächlich geographische Verortung der bestehenden Erfahrungen. Wo sind diese konzentriert gemacht worden?
5.2 Inwiefern werden bei der angestrebten Übertragung der erarbeiteten Kon-
zepte auf andere Bereiche der Stadt die dortigen jeweils spezifischen Situationen berücksichtigt?
5.3 Ist die Aussage, dass es besondere Herausforderungen bei zieldifferentem
Lernen am Gymnasien gibt (S. 29 f.), so zu verstehen, dass der Einbau von Küchen und Werkstätten für Arbeitslehre in Gymnasien angestrebtes Ziel in Dortmund ist?
5.4 Ist die Aussage, dass das Nichtvorhandensein des Schulfaches
Arbeitslehre in Gymnasien eine besondere Schwierigkeit darstellt (S.30), so zu

verstehen, dass auf Landesebene auf eine Angleichung aller Schulfächer
hingewirkt werden soll? Worin würde dann noch die Zieldifferenz bestehen,
wenn die Lerninhalte in dieser Weise angeglichen werden?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 3.2
Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Ergänzung zum Beschlussvorschlag
(Drucksache Nr.: 14810-14-E3)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
(Drucksache Nr.: 14810-14)
Alfred-Adler-Schule
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2015
(Drucksache Nr.: 00329-15)


A: Es lag folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Bezirksregierung Arnsberg vor:
„… mit Schreiben vom 22.01.2015 wurde die Bezirksregierung Arnsberg über die schulorganisatorischen Anpassungsvorschläge im Bereich der Förderschullandschaft Lernen in Dortmund informiert. Die schulorganisatorischen Maßnahmen sind nach Beschluss des Schulträgers durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu genehmigen.
Grundsätzlich sind die Anpassungsvorschläge in der o.g. Vorlage im Sinne der Bezirksregierung.
Die Bezirksregierung Arnsberg gab jedoch den Hinwies, den Beschlussvorschlag dahin gehend zu ergänzen und eine Formulierung aufzunehmen, aus der hervorgeht, dass die Fröbelschule (Punkt 6 des Beschlussvorschlags) und die Langermannschule (Punkt 7 des Beschlussvorschlags) zum 01.08.2015 sukzessiv aufgelöst werden.
Hinter dieser Formulierung steht, dass ab 01.08.2015 grundsätzlich keine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehr möglich ist. Dies ist auch in der Gremienvorlage (Drucksache-Nr. 14810-14) für die Fröbel- und die Langermann-Förderschule so festgeschrieben.

Es gibt an diesen beiden Förderschulen kein Aufnahmeverfahren mehr zum Schuljahr 2015/16. Ab 01.08.2017 erfolgt dann die endgültige Auflösung.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine redaktionelle Ergänzung des Beschlussvorschlages auf Empfehlung der Bezirksregierung Arnsberg.
Der Fachbereich Schule bittet daher den Schulausschuss in der Sitzung am 04.03.2015 folgende Empfehlungen zu fassen und an den Rat weiterzuleiten:
Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

Punkte 1. bis 5. - wie in der Vorlage Drucksache-Nr. 14810-14 beschrieben
6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule,
Sendstraße 100-102 als zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Brackel
7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59,
zum 31.07.2015 und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk Innenstadt-West“


B: Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vor, die sich auf die Verwaltungsvorlage „Schulorganisatorische Anpassung der Förderschullandschaft im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen“ (Drucksache Nr.: 14810-14) bezieht:
„Auf Grund veralteter Bedarfsberechnungen steht die Alfred-Adler-Schule zur Disposition. Neue Anmeldewünsche werden nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise geht an den Wünschen der Betroffenen vorbei. Darüber hinaus wäre der günstige Standort es wert in ein Kompetenzzentrum entwickelt zu werden, um den Schulbetrieb erhalten zu können. Ich wünsche, dass der Stadtrat noch mal darüber nachdenkt.
Darüber hinaus liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.02.2015 (Drucksache Nr.: 00329-15) vor:
„Die beigefügte Anfrage bezieht sich auf die o. g. Beschlussvorlage. Die Verwaltung kann zu den Ausführungen der Petentin folgende Information geben:
Den in der Vorlage aufgeführten Berechnungen liegen die aktuellen Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik zugrunde. Diese wird jedes Jahr zum Stichtag 15.10. erstellt.
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Schule über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern. In der Vergangenheit gab es keine Vorgaben, Anmeldewünsche nicht entsprechend zu berücksichtigen.
Die Bildung von Kompetenzzentren sind keine im Schulgesetz vorgesehenen Organisationsformen von Schulen.“

Rm Klausmeier schlägt vor, die Angelegenheit in den Schulausschuss als zuständigem
Fachausschuss zu überweisen.
Rm Schnittker erläutert den Beratungsgang der Verwaltungsvorlage und kann die Petition gut nachvollziehen. Auch sie hält eine Überweisung an den Schulausschuss für sinnvoll, macht aber darauf aufmerksam, dass es dahingestellt ist, inwieweit Änderungen vorgenommen werden können, da dies Auswirkungen aus dem Schulrechtsänderungsgesetz sind, welche die Kommunen umzusetzen haben.
Die Ausschussvorsitzende Frau Krause kann die Petition auch gut nachvollziehen, da sie aus persönlicher Kenntnis weiß, dass die Alfred-Adler-Schule gute Arbeit leistet in Kombination mit der Jungferntal-Grundschule. Darüber hinaus gibt es einen sehr guten Förderverein. Aus ihrer Sicht wäre es schade, wenn die Schule geschlossen wird. Auch sie sieht eine Überweisung an den Schulausschuss als sinnvoll an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist einstimmig die Angelegenheit an den Schulausschuss als zuständigen Fachausschuss.“

Der Schulausschuss bittet die Verwaltung, die Stellungnahme dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

Hinweis:
Nach Mitteilung des Fachbereiches 40 ist die Stellungnahme Inhalt der Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Eine weitere Stellungnahme erfolgt nicht.


C: Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:

Bezirksvertretung Hombruch vom 03.02.15:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom
16.12.2014 zur Kenntnis. Eine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund möchte die BV nicht aussprechen, da keine Schule im Stadtbezirk DO-Hombruch betroffen ist. Für dieKinder aus dem Stadtbezirk DO-Hombruch, die eine der in der Vorlage aufgeführten Schulen besuchen, sollten ortsnahe Lösungen gefunden werden.

Bezirksvertretung Huckarde 28.01.15:
Die Bezirksvertretung Huckarde folgt dem nachfolgend aufgeführten Beschlussvorschlag
nicht und lehnt diesen einstimmig ab:…

Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 28.01.15:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke), folgenden Beschluss zu fassen mit dem Hinweis, dass dieser lediglich für Punkt 7. Auflösung der Langermannschule (bezirklich) gilt verbunden mit der Frage und der Bitte um zeitnahe Antwort nach der Folgenutzung für das Schulgebäude.

Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 04.02.15:
Die Fraktion Die Linke & Piraten kann der Empfehlung nicht folgen, da aus ihrer Sicht die Inklusion nicht wie versprochen verläuft. Sie vermissen eine Evaluation bevor die Schulen geschlossen werden.
Herr Urbanek lehnt eine Empfehlung auch ab, da aus seiner Sicht die Infrastruktur
zerschlagen wird.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgendenBeschlussvorschlag abzulehnen, da der Prozess zu ungenau und zu schnell ist:…

Bezirksvertretung Mengede vom 04.02.15:
Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede halten die Planung der
Landesregierung für eine traurige Entwicklung mit der Folge, dass 4 Förderschulen aufgelöst werden sollen, die sich in unmittelbarer Nähe von Mengede, u. a. in Huckarde und Lütgendortmund befinden. Sie befürchten, dass bei der Auflösung der Förderschulen in den benachbarten Stadtbezirken die Klassen in der Wilhelm-Rein-Schule in Mengede überfüllt sein werden. Es wird auch befürchtet, dass für die Schüler, die dann von der Regelschule zurückwollen, kein Platz mehr vorhanden ist.
Außerdem weist Herr Reddig von der CDU-Fraktion darauf hin, dass die Schüler nach 12 – 13 Jahren Schule auf den gleichen Bildungsstand gebracht werden müssen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt in Bezug auf Inklusion dar, dass der Schülertransport sich zu einem Problem entwickeln wird. Viele Erziehungsberechtigte, welche sich insbesondere bei der anstehenden Nichtnahversorgung um den Schülertransport kümmern müssen, werden Probleme bekommen, dies mit ihrem Beruf in Einklang zu bringen, insofern dies ein sozialpolitisches Problem sei.Im Anschluss ergeht folgende negative Empfehlung:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 5 Enthaltungen
(SPDFraktion und Fraktion Die Linke/Piratenpartei) und 12 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDUFraktion und Fraktion B’90/Die Grünen) folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) nicht zu beschließen:…


Frau Raddatz-Nowack erläuterte nochmals kurz die Vorlage. Sie sprach den Leitgedanken des Prozesses an:
- den betroffenen Kindern der Förderschulen solle die geringst mögliche Veränderung
zugemutet werden,
- die Eltern sollen nach wie vor das Wahlrecht bekommen, beide Schulformen – die
Förder- oder Regelschule – zu wählen.
Der schulorganisatorische Anpassungsprozess der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen habe frühzeitig unter Einbeziehung aller Beteiligten und der zu berücksichtigenden Eckpunkte wie z. B. Verkehrsverbindungen, Schulgebäude etc. begonnen.
Nach Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes wurde die Stadt Dortmund von der Bezirksregierung Arnsberg zum weiteren Handeln aufgefordert, da keine der 10 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen die Mindestgröße von 144 Schülern/Schülerinnen (Teilstandorte 72 SchülerInnen) erreichte. Ohne Anpassungsprozess hätten diese Schulen nach Rechtslage geschlossen werden müssen.
Das in der Vorlage beschriebene Konzept könne nur aufgehen, wenn die aufzulösenden Schulstandorte die Kinder in die zu erhaltenden Schulen überführen, um die Mindestgröße zu erreichen. Es wird auch möglich sein, SchülerInnen, die aus der Regelschule in die Förderschule zurückkommen wollen, aufzunehmen.

Frau Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen) erklärte, dass die Förderschulen gute Arbeit leisten, jedoch auch eine langfristige Perspektive für diese Arbeit brauchten. Nicht alle SchülerInnen könnten nach ihrer Ansicht im gemeinsamen Lernen unterrichtet werden, Förderschulen leisteten gute individuelle Arbeit, insbesondere auch im Bereich der Berufsorientierung. Aus diesen Gründen bat sie um Unterstützung im angestrebten Prozess.

Herr Rieger sprach die letztendlich geringen Schülerzahlen vieler Standorte an, die es unmöglich machten, den Anspruch eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes aufrecht zu erhalten. Der hohe Bildungsanspruch könne nur umgesetzt werden, wenn angemessene Strukturen und bestimmte Mindestgrößen an Schulen vorhanden sind.

Frau Schnittker dankte für die Vorlage und bat darum, im Fall der Alfred-Adler-Schule zu prüfen, ob für die nach Schuljahresende verbleibenden 6 Primarschüler und –schülerinnen eine Rückkehrmöglichkeit zur Jungferntalgrundschule gefunden werden könne.

Die Frage von Frau Schnittker, ob die Förderschülerinnen und –schüler, die ggf. wg. mangelnder Leistungen von den Regelschulen in die Förderschulen zurück wechseln müssen, berücksichtigt worden sind, beantwortete Frau Raddatz-Nowack mit ja.

Die Vorsitzende gab nach Rückfrage von Frau Schnittker die Information, dass die Bezirksvertretungen Lütgendortmund, Innenstadt-Ost, Scharnhorst, Eving, Brackel und Aplerbeck Empfehlungen zum Beschluss an den Rat ausgesprochen haben.

Frau Konak stellte klar, dass ihre Fraktion das gemeinsame Lernen und die Inklusion begrüße, dazu müssten jedoch zuerst die Voraussetzungen geschaffen werden. Dann könne über die Schließung von Förderschulen diskutiert werden.

Frau Landgraf dankte für die Vorlage und hob die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Förder- und Regelschule hervor.

Herr Dingerdissen bedankte sich für die Ausführungen und hob nochmals die hervorragende Arbeit der Verwaltung hervor, die auch die Möglichkeiten der Elternwahl einbezogen hat.
Er werde sich jedoch nicht für die Vorlage aussprechen, da er nicht die Mitverantwortung für die gesetzmäßige Landespolitik tragen wolle, die schrittweise die Qualität der Inklusion einschränkt. Die Qualität der besonderen Betreuung eines behinderten Kindes in der inklusiven Schule darf sich nicht gegenüber dem vorherigen Zustand in einer Förderschule verschlechtern.
Wenn das Angebot immer mehr eingegrenzt werde, gebe es mehr belastende Kriterien für Eltern, sich gegen die Förderschule zu entscheiden. Die Umstrukturierung der Förderschulen sei in der Gesamtentwicklung schädlich.

Frau Dr. Schauenberg erklärte, dass die strikte Mindestgrößenverordnung der Landesregierung es leider notwendig mache, Schulen zu schließen. Jede Förderschule leiste gute Arbeit, das von der Schulverwaltung erarbeitete Konzept sei aber ein Modell, das den Eltern dauerhaft Wahlmöglichkeiten biete. Angesichts der landesgesetzlichen Vorgaben und der Gesamtsituation sei die Vorlage das maximal Mögliche, und sie signalisierte für ihre Fraktion die Zustimmung.

Herr Spieß sprach ebenfalls die Vorgaben des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes an, die keine Alternativen möglich machten.

Herr Drolshagen erklärte, dass das BPN die Förderschulen für Lern- und Entwicklungs-störungen nicht unterstütze. Inklusion bedeute, dass Menschen mit Behinderungen Teilhabe und Partizipation haben können, d. h., dass sie in der Lage sein sollen, den Prozess aktiv mit zu gestalten. Inklusion wolle SchülerInnen nicht in bestimmte Schubladen wie Lernbehinderung stecken, sondern das gemeinsame Lernen favorisieren.

Frau Staar stellte klar, dass sich die Haltung zur Inklusion verändert habe. Es gebe genügend Beispiele für eine gelungene Inklusion. Es sei wichtig, alle betroffenen Personen an dem Prozess zu beteiligen.
Frau Cüceoglu bat darum, auch Sprachbarrieren zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, diese zu überwinden. Außerdem sollten die unterschiedlichen Kompetenzen der zu schließenden Förderschulen weiterhin genutzt werden.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass dieses im Prozess Referenzrahmen zur schulischen Inklusion berücksichtigt werde.

Frau Plieth dankte ebenfalls für die Arbeit der Verwaltung. Der Weg der Inklusion sei geebnet und Dortmund auf einem guten Weg.

Auch Herr Obenaus sprach sich für eine Zustimmung zu der Vorlage aus.

Herr Drolshagen erklärte, eine Entscheidung für die Förderschule sei ein Argument dafür, dass sich die allgemeinbildende Schule weiter entwickeln müsse.

Herr Dingerdissen erläuterte, dass es eine objektive und neutrale Elternbefragung seiner Meinung nach nicht gebe. Es sei heute möglich, ein Kind mit schwachen Schulleistungen ins Gymnasium zu bringen; aber zu sagen, man möchte als Eltern eines Kindes mit einer festgestellten Behinderung dieses in eine Förderschule zu schicken, ginge nicht.

Herr Rieger erklärte, dass gemeinsames Lernen kein Sparmodell sei. Es seien u. a. viele zusätzliche Lehrerstellen nötig. Außerdem gebe es die Mindestgrößenverordnung für Förderschulen seit vielen Jahren. Die bisherige ließ allerdings die Ausnahme zu, Förderschulen mit der Hälfte dieser Mindestgröße betreiben zu können. Die Bezirksregierung habe auch noch ein Abweichen von dieser Ausnahme zugelassen. Dieses sei nun nicht mehr möglich.

Die Vorsitzende beendete die Diskussion mit einem Zitat von Richard von Weizsäcker:
„Es ist normal, verschieden zu sein. Es gibt keine Norm für das Menschsein. Manche Menschen sind blind oder taub, andere haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung – aber es gibt auch Menschen ohne Humor, ewige Pessimisten, unsoziale oder sogar gewalttätige Männer und Frauen.
Dass Behinderung nur als Verschiedenheit aufgefasst wird, ist ein Ziel, um das es uns gehen muss. In der Wirklichkeit freilich ist Behinderung nach wie vor die Art von Verschiedenheit, die benachteiligt, ja die bestraft wird. Es ist eine schwere, aber notwendige, eine gemeinsame Aufgabe für uns alle, diese Benachteiligung zu überwinden.“ (s. Broschüre 2. Bericht zum Prozess „Inklusive Schulentwicklung“ in Dortmund)
Sie erklärte, dass dieses Zitat die geführte Diskussion im Schulausschuss recht gut zusammenfasse. Mit diesem Statement jetzt könnte man jetzt, auch Frau Konak oder Herr Dingerdissen, in sich gehen und das Jahr 1993 wieder aufrufen.

Herr Dingerdissen erklärte, zuerst eine persönliche Erklärung abgeben und dann zum Abstimmungsverfahren einen Vorschlag zur Geschäftsordnung machen zu wollen.
„Zunächstmal, Frau Vorsitzende, steht es Ihnen nicht zu, mit einem Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten und ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, die Verbindung herzustellen zu Frau Konak und mir und zu sagen, wir sollen in uns gehen. Das ist eine Frechheit ohnegleichen, das sage ich hier auch ganz deutlich und bitte das zu protokollieren. Und außerdem sollten Sie sich über solche Zitate, wenn Sie sie beliebig einsetzen, näher erkundigen, von wem sie kommen. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Richard von Weizsäcker, hat sich besonders um das Förderschulsystem in Berlin verdient gemacht.“

Die Vorsitzende bat um Protokollierung, wie von Herrn Dingerdissen gewünscht, und erklärte, dass man sich manchmal bestimmte Zitate herausnehme. Sie habe dieses Zitat aus dem Bericht „Inklusive Schulentwicklung“ der heutigen Tagesordnung, und dieser Bericht passe zum heutigen Tag. Das Zitat sei geeignet und auch passend eingebracht
Der Antrag zur Geschäftsordnung der FDP-Fraktion auf Einzelabstimmung der Punkte 1-7 wurde mehrheitlich (1 Ja, 11 Nein, 9 Enthaltungen) abgelehnt.

Der Antrag der FDP-Fraktion, den Punkt 6 wie folgt (Änderung fett) zu ändern:

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum Schuljahresende 2016/17
(31.07.2017) - 2020/2021 oder später - – Stadtbezirk Brackel

wurde mehrheitlich (4 Ja, 14 nein, 3 Enthaltungen) abgelehnt.


Unter Berücksichtigung der Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zu den Punkten 6 und 7 empfahl der Schulausschuss mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen fett):

Der Rat beschließt folgende schulorganisatorische Anpassungen im Bereich der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG):

1. Auflösung der Alfred-Adler-Schule, Jungferntalstraße 60-64, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Huckarde

2. Auflösung der Frenzelschule, Entenpoth 34, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Hörde

3. Auflösung der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37, zum Schuljahresende 2014/15 (31.07.2015) – Stadtbezirk Eving

4. Änderung des Schulstufenaufbaus der Kielhornschule, Flurstraße 70a, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5. Änderung des Schulstufenaufbaus der Dellwigschule, Westermannstraße 21, zum Schuljahr 2015/16 (ab 01.08.2015 nur noch Sekundarstufe I) – Stadtbezirk Lütgendortmund

6. Prüfung seitens der Verwaltung den Standort der Fröbelschule, Sendstraße 100-102 als
zweiten Standort für den Förderschwerpunkt Sprache einzurichten mit der gleichzeitigen
sukzessiven Auflösung des Förderschwerpunkts Lernen zum 31.07.2015 und der
endgültigen Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) –
Stadtbezirk Brackel

7. Sukzessive Auflösung der Langermannschule, Harnackstraße 57-59, zum 31.07.2015
und endgültige Auflösung zum Schuljahresende 2016/17 (31.07.2017) – Stadtbezirk
Innenstadt-West


zu TOP 3.3
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2015/16 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00160-15)

Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Anmeldeverfahren 2015/16 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Schultoiletten - Aktivitäten- u. Zeitplan
- Mündlicher Bericht -

Herr Dallmann führte aus, dass der schriftliche Bericht in Bearbeitung sei. Dieser solle für die Sitzung am 06.05.2015 vorliegen. In Zusammenarbeit mit der städtischen Immobilienwirtschaft wurden bisher, wenn möglich, Sofortmaßnahmen eingeleitet, so dass vielerorts deutliche Verbesserungen eingetreten sind.


zu TOP 3.5
Mieteinnahmen in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00058-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Grundlage für die Überlassung von Schulräumen ist die vom Rat der Stadt Dortmund
beschlossene Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und
Pausenflächen der Stadt Dortmund. Diese findet auch Anwendung bei der Vermietung von
Schulräumen für Dauerveranstaltungen. Um Dauerveranstaltungen handelt es sich dann, wenn
der Raum mindestens einmal wöchentlich und über einen Zeitraum von mindestens zwei
Monaten genutzt wird. Dauernutzungen nehmen in der Regel Vereine, Musikschulen und die
Volkshochschule in Anspruch. Die Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt.

Die Vermietung von Kellerräumen zu Lagerzwecken wird durch eine vertragliche
Vereinbarung geregelt. Es wird ein jährlicher Mietzins in Höhe von 51,13 € pro Kellerraum
erhoben. Nutzer sind in der Regel verschiedene politische Parteien.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Schulhausmeister
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00056-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der CDU-Fraktion gestellten Anfragen zum Tagesordnungspunkt „Schulhausmeister“ beantworte ich wie folgt:

zu Punkt 1:
Der Fachbereich Schule verwaltet aktuell 55 Dienstwohnungen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Derzeit sind davon 51 Dienstwohnungen bewohnt. Weitere 4 Dienstwohnungen werden mit Wiederbesetzung der Schulhausmeisterstellen neu bezogen.

Zu Punkt 2:
Die Bewirtschaftung der städt. Dienstwohnung für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister richtet sich nach der „Verordnung über Dienstwohnungen für die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Dienstwohnungsverordnung–DWVO) v. 03.05.2012“. Die Stadt Dortmund hat diese landesrechtlichen Regelungen im Sinne der „Vorschriften über Dienstwohnungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen (Dienstwohnungsvorschriften für Tarifbeschäftigte –DWVT-) v. 29.05.2012“ als eigene Regelungen übernommen. Entsprechend diesen Regelungen ist für jede Dienstwohnung auf der Grundlage des örtlichen Mietwertes eine Dienstwohnungsvergütung (… Betrag, der dem Dienstwohnungsinhaber während der Dauer des Dienstwohnungsverhältnisses auf das Entgelt angerechnet wird) festzusetzen.
Die aktuellen Dienstwohnungsvergütungen liegen je nach Baualtersklasse, Lage, Zustand und Ausstattung der Dienstwohnungen zwischen 4,42 - 6,40 Euro je qm.

Zu Punkt 3:
Seit Einführung des „Tarifvertrag Öffentlicher Dienst für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V)“ ist der Bezug einer Dienstwohnung am Arbeitsplatz nicht mehr Bestandteil des Arbeitsvertrages als Schulhausmeister. Mit den Dienstkräften werden heute Nebenabreden zum Arbeitsvertrag über die Verpflichtung zum Bezug einer Schulhausmeisterdienstwohnung abgeschlossen.
Dienstwohnungen für Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister werden nicht unentgeltlich überlassen.

Zu Punkt 4:
Schulhausmeisterdienstwohnungen werden aufgegeben, wenn der Schulstandort geschlossen wird oder die Wohnung aufgrund schwerwiegender baulicher Mängel nicht mehr zumutbar ist und eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr vertreten werden kann. Über die weitere Verwendung früherer Schulhausmeisterdienstwohnungen entscheidet der für die Verwaltung der städt. Immobilien zuständige Fachbereich Liegenschaften der Stadt Dortmund.

Zu Punkt 5:
Grundsätzlich ist der Nachweis einer handwerklichen Ausbildung Einstellungsvoraussetzung. In Ausnahmefällen werden Bewerberinnen und Bewerber mit einer entsprechenden langjährigen Berufserfahrung berücksichtigt.

Zu Punkt 6:
Hinsichtlich der vorhandenen Qualifikationen wird auf die beigefügte Auflistung verwiesen.

Zu Punkt 7:
In dem Zeitraum seit 2009 wurden 5 Bürgerarbeiter bzw. „Ein-Euro-Jobber“ im Anschluss an die Maßnahme auf eine feste Planstelle als Schulhausmeister übernommen.“


Herr Barrenbrügge erklärte zu Punkt 1, ihm seien aus seinem Stadtbezirk Brackel Hausmeisterwohnungen bekannt, die nicht bewohnt werden und bat um Beantwortung folgender Fragen:
- welche anderen Fachbereiche sind noch eingebunden in nicht mehr scheinbar schulisch
genutzte Hausmeisterwohnungen?
- wie viele und mit welcher Verwendung sind diese noch im Bestand der Stadtverwaltung?

Frau Raddatz-Nowack beantwortete diese Fragen wie folgt:
- als weitere Fachbereiche sind die Liegenschaftsveraltung als Eigentümerin der Wohnungen und die städtische Immobilien-wirtschaft als Dienstleistungsunternehmen
- z. Zt. erfolgt eine Überprüfung des Zustandes der Wohnungen zur Nutzung als Flüchtlingsunterkünfte.

Die Stellungnahme wird dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis gegeben.
Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Schulsekretärinnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00057-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die von der CDU-Fraktion gestellten Anfragen zum Tagesordnungspunkt „Schulsekretärinnen“ beantworte ich wie folgt:

Zu 1:
Schulsekretär/in ist kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher werden die Arbeitsplätze in den Schulsekretariaten vorrangig mit ausgebildeten Verwaltungsfachkräften besetzt.
Die Erstkräfte an weiterführenden Schulen müssen die ausbildungsmäßigen Voraussetzungen und die Eignung zur tariflichen Eingruppierung auf diese Planstellen erfüllen.
Können Stellen nicht mit diesen Kräften besetzt werden, kommen Personen mit einer Ausbildung als Kaufmann / Kauffrau für Bürokommunikation, als Fachangestellter / Fachangestellte für Bürokommunikation, als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte bzw. vergleichbarer Büroausbildung auf diesen Arbeitsplätzen zum Einsatz. Soweit die Zahl der durch die Stadt Dortmund ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten nicht ausreicht, werden insbesondere die Zweitkraftstellen mit extern eingestellten Bewerbern und Bewerberinnen besetzt. Diese „Seiteneinsteiger“ und „Seiteneinsteigerinnen“ werden dann intern entsprechend für die Anforderungen eines Schulsekretariates qualifiziert.
Zu 2:
Die Zahl der internen Bewerber und Bewerberinnen im Rahmen von Stellenwechseln reicht nicht aus um alle Arbeitsplätze in den Schulsekretariaten zu besetzen. Daher ist die Einstellung von „Seiteneinsteigern“ und „Seiteneinsteigerinnen“ erforderlich. Zurzeit arbeiten rund 60 % „Seiteneinsteiger“ und „Seiteneinsteigerinnen“ in den Schulsekretariaten. In den letzten Jahren musste der überwiegende Teil der vakanten Stellen in Schulsekretariaten durch „Seiteneinsteiger“ und „Seiteneinsteigerinnen“ besetzt werden.

Zu 3:
Die Arbeitszeit für die Schulsekretariate der allgemeinbildenden Dortmunder Schulen und Weiterbildungskollegs wird auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens zur Personalbemessung und Arbeitszeiterfassung „Reorganisation der Schulsekretariate“ aus dem Jahre 2002, welches vom Dortmunder Systemhaus (Dosys) unter der Beteiligung der Sekretärinnen und Sekretäre sowie der Schulleitungen erstellt wurde, bemessen. Dieses Gutachten wird regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Für die Berechnung der Sollarbeitszeit sind die jeweiligen Schülerzahlen der Amtlichem Schulstatistik zum 15.10. eines Jahres maßgeblich. Weitere benötigte Statistikdaten werden direkt bei den Schulen erfragt.
In der unten dargestellten Tabelle werden die Jahresarbeitsminuten abgebildet, die bei der aktuellen Berechnung zugrunde gelegt werden. Aus der Summe der Jahresarbeitsminuten der einzelnen Schule errechnet sich dann der wöchentliche Stundenumfang, der dem
Sekretariat zur Verfügung steht.


* Kein Zeitzuschlag, da beim Klassen- und Schüler- und Schülerinnenwert bereits der Ganztagsbetrieb berücksichtigt wird.

Die Unterschiede in der Festsetzung der Jahresarbeitsminuten bei den Abhängigkeiten Migrationshintergrund, Klassen, Schüler und Schülerinnen ergeben sich dadurch, dass die Bearbeitungszeiten und Arbeitsvorgänge schulscharf erfasst und bemessen wurden.“


Frau Dr. Schauenberg dankte für die Beantwortung, bat jedoch um genauere Erläuterung des letzten Absatzes.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich um objektivierbare Kriterien handle. Die Sollarbeitszeit könne nicht nach subjektiven Kriterien bearbeitet werden. Der zuständige Bereichsleiter für den Bereich Schulsekretariate habe ein Berechnungsbeispiel gegeben, dass dem Protokoll beigefügt werden könne (s. Anlage).

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
SchulbegleiterInnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13866-14-E7)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Stellungnahme zur DS-Nr. 13866-14-E3 -auf die sich diese Bitte um Stellungnahme bezieht- wurde dargelegt, dass Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen grundsätzlich von Leistungserbringern (Freie Träger und private Personaldienstleister) eingestellt werden. Die jeweiligen Leistungserbringer regeln in eigener Verantwortung die Organisation der Personalgewinnung. Zu den Einstellungsunterlagen gehört auch bei privaten
Personaldienstleistern ein erweitertes Führungszeugnis.

Die notwendige persönliche und fachliche Qualifikation der Schulbegleiterinnen und
Schulbegleiter richtet sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf der jeweils zu
betreuenden Schüler und Schülerinnen. Ihre Erfüllung liegt in der Personalhoheit und der
Verantwortung der Leistungserbringer. Die Stadt Dortmund kooperiert aktuell mit 27
verschiedenen Leistungserbringern. Eine Darstellung, anhand welcher Kriterien jeder dieser
Leistungserbringer die Auswahl seines Personals vornimmt und in welcher Art und Weise das
Personal fachlich auf seine Tätigkeit vorbereitet wird, könnte von der Verwaltung nur mit
erheblichem Personalaufwand erarbeitet werden. Dieser Verwaltungsaufwand steht nach
meiner Auffassung in keinem angemessenen Verhältnis zum Informationsbedürfnis der
anfragenden Fraktion.

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter stehen den Schulen als unterstützendes Personal für
die Bildungs- und Erziehungsarbeit zur Verfügung. Sie nehmen am Schulbetrieb teil, der in
Verantwortung des schulischen Personals (Schulleitung und Lehrkräfte) durchgeführt wird.

Die Schulleitung ist Vorgesetze oder Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen und ist
berechtigt, zur Erfüllung der schulischen Aufgaben Weisungen erteilen. Daher obliegt es dem
Lehrpersonal den fachlich korrekten Umgang mit Schülerinnen und Schülern sicherzustellen.
Bei eventuell entstehenden, nicht im System Schule lösbaren Problemsituationen wird die
Projektgruppe SchubiDo (Schulbegleitung in Dortmund) vermittelnd oder korrigierend tätig.“


Herr Strack wünschte eine detailliertere Stellungnahme zu den Leistungserbringern.

Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass es sich dabei um 900 Einzelleistungen handele. Sie bitte um Verständnis, dass diese nicht komplett in die Antwort einfließen können.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
- Mündlicher Bericht –
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass in der Sitzung am 22.10.2014 um Information über die Zunahme von Zwischenfällen an der Schule gebeten wurde. (s. Vorgang DS Nr.: 13185-14)

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Sitzung am 06.05.2015.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
1. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00447-15)

Herr Gönen stellte den Bericht vor und erklärte, dass leider ein Berechnungsfehler bei den Bezirksvertretungsmaßnahmen aufgetreten sei. Die Endsumme betrage 15.407.549,00 €.

Der Schulausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)

Frau Landgraf führte aus, dass diese Vorlage auch im Integrationsrat behandelt worden sei. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie der Integrationsrat hätten sich dafür ausgesprochen, dass Fachwissen und Schulungen erforderlich seien. Sie würde es begrüßen, wenn auch der Schulausschuss weitere Informationen zu dem Thema erhielte.

Der Schulausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 00483-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

„… wir bitten unter diesem Tagesordnungspunkt um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thermenkomplex Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen (Erstklässler).

Hintergrund ist der Schulunterricht, wie er im Deutschunterricht für Erstklässler an der Buschei-Grundschule in Dortmund-Scharnhorst praktiziert wird. Dort wird den Erstklässlern der Buchstabe „Ü“ beigebracht und zugleich statt Deutsch die Sprache Türkisch beigebracht, d.h. als Beispiele für Worte mit „Ü“ werden türkische Worte gewählt. Das Unterrichtsblatt ist als Anlage beigefügt.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion kann es nicht angehen, dass Erstklässler im Deutschunterricht die Buchstaben anhand von Worten aus anderen Sprachen erklärt bekommen. Dies führt zu einer Irritation und ist nicht akzeptabel. Dies gilt umso mehr, als gerade Worte mit „Ü“ häufig der türkischen Sprache zugeschrieben werden und man hier unter Umständen sogar von einer gewissen Missachtung ausgegangen werden kann.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:
1. Handelt es sich hierbei um einen Einzelfall oder wird die „Erklärung“ der Buchstaben durch fremdsprachliche (türkische) Worte systematisch angewandt?
2. Falls es sich um eine Systematik handelt, bitten wir um Mitteilung, ob und inwieweit es sich um eine landesweite Regelung nach Lehrplan oder eine „interne Dortmund Regelung“ handelt.
3. Falls es sich um eine „interne Dortmunder“ oder eine Regelung handelt, die an einzelnen Schulen (Buschei-Grundschule) praktiziert wird:

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann eine derartige Vorgabe gemacht werden und welche Möglichkeiten bestehen ggf., hiergegen vorzugehen?
4. Falls es sich um einen Einzelfall handelt, der von keinerlei Vorgaben gedeckt war, wird die Verwaltung gebeten, zu klären, wie es dazu kam und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um derartiges für die Zukunft zu vermeiden.“

Da es sich bei der o. g. Anfrage um innere Schulangelegenheiten handelt, kann die Beantwortung nur durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Anfrage entsprechend weiterzuleiten.







Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.45 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e G o t t w a l d F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin