Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 25.01.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)


RM Thomas Bahr (CDU)
RM Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
RM Jenny Brunner (B`90/Die Grünen)
sB Frank Fischer (Die Partei)
RM Thorsten Hoffmann (CDU)
RM Uwe Kaminski (SPD)
sB Janina Kleist (SPD)
RM Andrea Keßler (SPD) i. V. für RM Susanne Meyer
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
RM Dirk Thomas (AfD) i. V. für RM Tino Perlick
RM Rüdiger Schmidt (SPD)
sB Petra Dresler-Döhmann (Die LINKE+) i. V. für sB Christiane Tenbensel
RM Michaela Uhlig (CDU)
RM Daniela Worth (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Martin Fischer (Seniorenbeirat)


RM Emre Gülec (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)

3. Beratende Mitglieder:

Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Frau Lanwert-Kuhn (Der Paritätische)
Fred Weingardt (Deutsches Rotes Kreuz)
Ansgar Funcke (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Katja Hobucher, 5/Dez
Sandra Galbierz, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA 50
Peter Externbrink, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 25.01.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.12.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Sachstand zum Projekt "Ausbildung im Quartier"
mündl. Bericht / Präsentation

2.2 Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht

2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

nicht besetzt

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Aufnahme und Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23277-21)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Schuleingangsuntersuchungen
Sachstandsbericht Umstrukturierung

mündlicher Bericht

5.2 "Belehrung nach §43 IfSG"
Antwort der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23125-21-E2)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

6.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

6.3 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

6.4 Rahmenkonzept Kita-Sozialarbeit
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2021
(Drucksache Nr.: 22652-21)


6.5 Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

6.6 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Angebote in städtischen Seniorenbegegnungsstätten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23333-22)

7.2 Erzwingungshaft gegen Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23340-22)

7.3 Verantwortlicher Cannabis-Konsum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23341-22)

7.4 Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23270-21)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.

Ferner weist er darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der am 13.01.2022 in der Sitzung des Ältestenrates festgelegten Rahmenbedingungen für die Durchführung von Gremiensitzungen mit einer Sollstärke von 70% durchgeführt wird.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und wird auf eine der nächsten Sitzungen verschoben.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kaminski (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aufgrund der am 13.01.2022 in der Sitzung des Ältestenrates festgelegten Rahmenbedingungen für die Durchführung von Gremiensitzungen werden die TOP´s
1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger
und
2.1 Sachstand zum Projekt „Ausbildung im Quartier“

von der Tagesordnung abgesetzt und in eine der nächsten Sitzungen geschoben.

Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass sie die Bitte um Stellungnahme
zu TOP 2.2
„Bericht zur aktuellen Corona-Lage“
(Drucksache-Nr.: 23468-21-E1)

zurückzieht.

Die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion
zu TOP 2.2
„Bericht zur aktuellen Corona-Lage“
(Drucksache Nr. 23468-21-E2)

wird zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie überwiesen und heute von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 7.4
„Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden“
Anfrage der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 23270-21)
Der Punkt wird zuständigkeitshalber erneut an den Rat der Stadt überwiesen und heute von der Tagesordnung abgesetzt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.12.2021

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 07.12.2021 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Sachstand zum Projekt "Ausbildung im Quartier"
mündlicher Bericht / Präsentation

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und in eine der nächsten Sitzungen geschoben.



zu TOP 2.2
Bericht zur aktuellen Corona-Lage
mündl. Bericht
(Drucksache Nr.: 23468-22)

Frau Zoerner (Stadträtin), Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) und Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichten zum aktuellen Stand der Corona-Lage und beantworten im Anschluss die Nachfragen dazu.

Frau Zoerner berichtet über die aktuellen Zahlen, die einen deutlichen Anstieg zeigen. In Bezug auf die Krankenhäuser habe man immer noch eine relativ moderate Situation, vor allem auf den Intensivstationen. Sie ginge aber davon aus, dass selbst bei einem milderen Verlauf der Omikron-Variante, allein aufgrund der Vielzahl auch dort die Zahlen steigen werden. Das müsse in den nächsten Tagen beobachtet werden. Bisher hätten die Krankenhäuser noch keine Überlastung signalisiert.
Geimpft werde weiterhin auch durch die städtischen Angebote. Die Zahlen gingen hier allerdings zurück. Die Impfquote sei mit deutlich über 50 % Geboosterten und fast 80 % zweifach geimpften gut, aber immer noch nicht ausreichend. Bei den Kinderimpfungen gebe es eine gute Auslastung. Sie geht auf die ab 16.03. geplante Impfpflicht ein. Dies bedeute einen erheblichen Zuwachs an Aufgaben für die örtlichen Gesundheitsämter. Man warte derzeit auf weitere Konkretisierungen. Auf Bundes- und Länderebene gebe es keine größeren Veränderungen. Ein Abknicken der Omikron-Welle werde Mitte/Ende Februar erwartet.

Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) ergänzt, dass es ab 16.01. neue Quarantäneregeln gebe, bei denen die Quarantänezeiten deutlich verkürzt worden seien. Eine wichtige Änderung sei auch, dass es jetzt verpflichtend sei, dass derjenige, der nach einem PCR-Test positiv getestet werde, sich selbst in Quarantäne begeben müsse und auch verpflichtet sei, die Kontaktpersonen entsprechend zu informieren.

Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) berichtet aus der Jahrespressekonferenz mit dem Rückblick auf das letzte Jahr. Sie sei ganz froh, dass man auf dem Arbeitsmarkt relativ robust aus dem Jahr gegangen sei mit einer Arbeitslosenquote von 10,5 %. Das seien 33.800 Menschen. Auch sei dies ein leichter Rückgang noch mal vom November zum Dezember. Bei dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit habe die Pandemie deutlich zugeschlagen. Es gebe einen kräftigen Anstieg von 24 % zum Vorjahr. Bei den jungen Menschen läge die Quote bei 8,1 %, was sehr gut gewesen sei. Hier habe man die Möglichkeiten, auch in Ausbildung zu vermitteln, gut nutzen können.
Dortmund sei stark betroffen von dem Thema Fachkräftebedarf. Gemeinsam mit der Agentur und dem Jobcenter sei man an dem Thema Qualifikation dran, werde aber auch darüber nachdenken müssen, was es bedeute, wenn immer mehr Fachkräfte in den Ruhestand gingen.


zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor. Diese Überweisung enthält folgende 4 Punkte für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit:

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Überweisung mit der Bitte, die für Ihren Ausschuss zutreffenden Anträge zu behandeln!
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022 bis 2023
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat sich darauf verständigt, den Punkt in die Sitzung am 05. April 2022 zu schieben und folgende Fragen/Anmerkungen aufzunehmen:

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Antrag im April mit allen – auch den beratenden Mitgliedern – beraten werden soll. (Aufgrund der Sollstärken-Regelung für die heutige Sitzung sind einige Mitglieder nicht anwesend.) Ihre Fraktion frage sich, wie das Projekt in die bisherige Trägerlandschaft passe. Sie wünsche sich da einen Abgleich mit anderen Maßnahmen z. B. eine Stellungnahme durch das Jobcenter und gerne auch eine Einordnung durch die Interessensgemeinschaft Sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass ihre Fraktion sich gewundert habe, dass dieser Antrag jetzt gestellt werde, da es mehrere Anbieter solcher Maßnahmen gebe. Ihr sei nicht klar, warum ausgerechnet dieses Projekt bezuschusst werden sollte.








Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis`90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein Thema sei, das nicht nur in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gehöre. Es sei aber gut, sich auch aus sozialpolitischer Sicht diesem Thema zu widmen. Er wünsche sich hierzu ein paar Hintergrundinformationen der Verwaltung. Insbesondere interessiere ihn, wie die Verwaltung das einschätzt, welche Auswirkungen das auf bestimmte Bereiche von Personengruppen oder Institutionen habe, die bisher von der Sexsteuer betroffen seien. Vielleicht könne in dem Zusammenhang die Verwaltung gebeten werden, Stellungnahmen dazu von der Mitternachtsmission einzuholen.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass man diverse Gespräche führen müsse, um die Frage richtig beantworten zu können. Dazu gehöre nicht nur die Mitternachtsmission, sondern auch die AIDS-Hilfe, neonlicht und unterschiedliche Angebote, die es in der Stadt gebe. Das würde die Verwaltung auch tun, allerdings dauere das dann einige Zeit.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er es begrüßen würde, hier tiefer in die Materie einzusteigen und den Punkt später noch mal auf die Tagesordnung zu setzen.

Frau Zoerner ergänzt, dass es voraussetze, dazu ein paar Recherchen durchzuführen, wenn man es in der Tiefe besprechen wolle. Wenn das gewünscht sei, würde man das machen.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit damit einverstanden ist und so verfahren wird.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.


Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bezieht sich auf die vorausgegangene Berichterstattung zu TOP 2.1 „Bericht zur aktuellen Corona-Lage“. Besser könne er im Grunde nicht argumentieren, als mit der Aussicht, Mitte März noch mal mit Anforderungen konfrontiert zu werden, die man heute noch nicht überblicke. In dem Antrag solle Flexibilität gewährleistet werden, um auf neue Anforderungen reagieren zu können, die noch kommen oder die man noch gar nicht absehen könne. Dabei ginge es nicht ausschließlich um Kontaktverfolgung, sondern um eine Vielzahl von Aufgaben, die momentan zurückstehen müssten. Seine Fraktion wünsche sich ein funktionierendes Gesundheitsamt für diese Stadt, was auch in dieser harten Zeit den Anforderungen standhalten könne. Er bittet daher um Zustimmung.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) äußert seine Bedenken. Er verweist auf die vielen Aufgabenbereiche, die das Gesundheitsamt insgesamt hat. Vor dem Hintergrund der Pandemie sei das Gesundheitsamt sicherlich im Fokus. Er fände es aber fraglich, pauschal zu sagen, dass das Gesundheitsamt jetzt 1 Mio. Euro mehr bekäme. Pauschal seien dann auch andere Bereiche, wie z. B. das Sozialamt oder auch Jobcenter betroffen. Seine Fraktion werde dem Antrag daher in der Form nicht zustimmen. Er wünsche sich dazu eine konkrete Auflistung dessen, was Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) für unbedingt erforderlich halte.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass es auch ein systematisches Problem sei, außerhalb der Haushaltsberatungen eine Mio. Euro nachzulegen. Er schließe sich im Wesentlichen Herrn Bahr an. So sei es auch für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig. Der gesamte Ausschuss habe das Interesse, dass das Gesundheitsamt seinen Arbeiten nachkommen könne. Er zweifle aber auch nicht daran, dass die Verwaltung bei konkreten Bedarfen auf die Politik zukommen werde.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich hierzu auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wo der eigentliche Beschlusstext auch schon keine Mehrheit gefunden habe und nach der Behandlung von dem Betrag 1 Mio. Euro keine Rede mehr gewesen sei. Es sei die Überschrift, die jetzt in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wurde mit dem Anspruch, zu gucken, wo es Lücken im System gebe.

Frau Worth (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Bahr und Herrn Beckmann an. Auch ihrer Fraktion sei es nicht möglich, dem Antrag aufgrund der Allgemeinheit zuzustimmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass sie schon die Wichtigkeit sehe, den Gesundheitsdienst zu stärken. Es müsse aber konkretisiert werden, für welche Aufgaben, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Herr Ossau, erklärt, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass der Text noch mal neu zu formulieren sei. Zu der Frage, welche Dinge nicht erledigt werden können oder weiterer Unterstützung bedürfen, verweist er auf die Aussagen auf der Homepage.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.



Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache-Nr.: 22100-21-E9)


9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Im kommenden Haushalt werden in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung gestellt, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in den Aktionsräumen soziale Stadt, jeweils 1 Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.


Herr Fischer (Die Fraktion/Die Partei) bittet darum, den Punkt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu schieben.



3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

Nicht besetzt


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Aufnahme und Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23277-21)

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass vereinbart worden sei, dass mit der Informationsvorlage, auch die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen beantwortet würde. Lediglich die Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen aktuell zur Umsetzung von Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften ergriffen würden, sei damit noch nicht beantwortet worden, da die entsprechenden Konzepte der Einrichtungsträger zu umfänglich seien. Er gehe daher kurz mündlich darauf ein und stehe auch für Nachfragen zur Verfügung.
Grundsätzliches zum Inhalt der Konzepte der Einrichtungsträger: Zum einen hätten die Konzepte einen großen präventiven Teil, d. h. die Frage werde beantwortet, was man tun könne, damit Konflikte erst gar nicht entstünden, nicht von außen hereingetragen würden und auch nicht aus dem Einrichtungsbetrieb heraus entstünden. Das habe mit Hausordnung, mit konsequenter Gleichbehandlung zu tun. Die Hausordnung werde auch in der Landessprache bei Neuaufnahmen erklärt und erläutert und somit die Spielregeln kommuniziert. Es gebe Bewohnenden Versammlungen, in denen verschiedene Themen im Bedarfsfall angesprochen würden und es gebe eine strickte Gleichbehandlung bei allen Menschen aus allen Kulturkreisen, die dort Aufnahme fänden. Es gebe also konsequent eine muttersprachliche Kommunikation in der Belegschaft. Die Kultursensibilität sei gesichert. Bei den Belegungskonzepten seien die Träger sehr aufwändig unterwegs, um homogene Gemeinschaften innerhalb der Einrichtungsmöglichkeiten zu bilden. Das ginge im Grevendicksfeld in den Wohnungen einfacher als in der Mergelteichstraße, aber auch dort sei das möglich und funktioniere. Die Menschen, die dort leben, würden am Leben in der Einrichtung und an integrationsvorbereitenden Aktivitäten beteiligt, sowie im Freizeitbereich aktiviert. Das Personal werde regelmäßig fortgebildet. Im Bedarfsfalle erfolge auch Mediation. Es gebe eine 24-Stunden-Präsenz in der Mittarbeiterschaft bei den sozial betreuenden, die sehr sensibel für die Frage seien, wo ein Konflikt entstünde und was man tun könne, um diesen zu verhindern. Es bestehe dort entsprechendes, geschultes Wissen. Aus den Rückmeldungen aus der Praxis der letzten Jahre habe man bis auf absolute Einzelfallproblemlagen ein sehr friedliches und gut laufendes Geschäft. Aktuell könne er entspannt sagen, dass das sehr gut und ruhig liefe.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt für den Bericht und die ergänzenden mündlichen Ausführungen. Ihn interessiere ob sich die Sollquote im Vergleich zur Aufnahmeverpflichtung in dem Bereich Erfüllungsquote und Wohnsitzauflage in den Anlagen auf Seite 3 und 4 unterscheide und ob die Leute, die dort gezählt würden für immer in der Erfüllungsquote mit Wohnsitzauflage verblieben.

Herr Süshardt antwortet, dass bei den Quoten das große Ärgernis im Grundsatz sei, dass die Art und Weise der Berechnung nicht nachvollzogen werden könne. Die Quoten würden leider nicht miteinander verschnitten und veränderten sich fast täglich.

Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt dazu, dass die Unterschiedlichkeit der Quoten sich immer noch regelgerecht abbilden würde. An der Wohnsitzauflagenquote könne man nach wie vor erkennen, dass Dortmund in den Jahren 2014/2015 teilweise sehr deutlich die Flüchtlingsaufnahmequote übererfüllt habe und die Menschen da geblieben seien, da es keine doppelte Zuweisung gegeben habe. Ein Mensch, der einmal zugewiesen worden sei, wäre nicht weiter verteilt worden, wenn dadurch in der betreffenden Stadt die Quote nach oben gegangen wäre. Egal wie die Mathematik dahinter sei, könne man heute noch erkennen, wer in den Jahren 2014 bis 2016 besonders viele Menschen aufgenommen habe und wer nicht.

Auf die Nachfrage von Herrn Bahr (CDU-Fraktion), wie weit das in Punkt 4 bzw. 5 genannte Wohnraumvorhalteprogramm fortgeschritten sei und was man dort genau vor habe, antwortet Herr Süshardt, dass es dazu noch keine konkreten Pläne gebe. Die Strategiepläne liefen noch. Wenn was zu entscheiden sei, werde ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den aktuellen Lagebericht der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Schuleingangsuntersuchungen
mündlicher Bericht

Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt) berichtet mündlich und kündigt für die nächste Sitzung eine Präsentation dazu an. Die Schuleingangsuntersuchung solle dann einmal insgesamt durch die verantwortlichen Ärztinnen dargestellt werden.
Trotz der pandemischen Situation werde weiter untersucht und die Zahlen sollen kurzfristig auch erhöht werden, wenn der gesetzliche Rahmen es weiterhin zulasse, wovon er aktuell ausginge. Die Kolleg*innen hätten die von Herrn Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) im Dezember geschilderten Überlegungen auch bereits umgesetzt. Neben dieser kurzfristigen Lösungen brauche man auch mittelfristig eine Lösung und auch ein nachhaltiges Konzept, wie langfristig Schuleingangsuntersuchungen umgesetzt werden können.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass in den Haushaltsberatungen genau für diesen Bereich zusätzliche Haushaltsmittel eingestellt worden seien. Ihn interessiere, wie diese verausgabt werden sollen, um dadurch die Schuleingangsuntersuchungsanzahl zu erhöhen. Für die Sitzung im März frage er daher schon vorab, ob dazu externe Dienstleister angesprochen werden oder das Thema überhaupt schon in Bearbeitung sei.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) bedauert, dass das heute noch nicht stattfände und frage sich, ob es sich dabei um ein Zukunftsprojekt handele und die Umstrukturierung in diesem Jahr noch gar nicht aktuell sei. Wenn in diesem Jahr weiterhin mit der Testung gearbeitet werde, was hieße dann eine deutliche Erhöhung, wenn man im letzten Jahr von 16% ausgegangen sei?

Herr Keßling erklärt, dass das Problem sei, dass man aktuell keine Kinderärzt*innen bekäme. Von den bereits freiberuflich beauftragten, sei noch einer übrig geblieben. Ansonsten sei es schwierig. Mit dem eigenen Personal würde man das grundsätzlich schaffen, wobei das Problem hierbei aktuell die pandemische Lage sei und die Tatsache, dass dadurch vermehrt Kinderärzt*innen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit KiTa´s und Schulen eingesetzt würden. Gleichwohl habe man entschieden, die Frequenz zu erhöhen und die neue Struktur umzusetzen. Diese Bestandteile des Konzeptes würden dann in der nächsten Sitzung vorgestellt.


zu TOP 5.2
"Belehrung nach §43 IfSG"
Antwort der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23125-21-E2)

Zum Prüfauftrag aus der letzten Sitzung liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Antwort der Verwaltung vor.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass ihn die Antwort etwas irritiert habe. Er hätte mehr Prüfung bzw. mehr Ausführungen dazu erwartet, wie z. B. ob es eine Stelle gebe, an der sich Ausnahmegenehmigungen erwirken ließen. Ihm fehlten hier Lösungsvorschläge oder Möglichkeiten.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) antwortet dazu, dass in der Frage der Fokus ganz klar auf dem Schulpersonal gelegen habe. Trotzdem sei es wichtig, an diesem Thema weiter zu arbeiten. Man würde sich hier schon wünschen, dass zumindest in pandemischen Notlagen die Möglichkeit eröffnet würde, dass auch andere Institutionen diese Belehrung durchführen könnten.

Auf die Nachfrage von Herrn Beckmann, wie die Belehrungen durchgeführt werden, antwortet Herr Keßling (stellv. Leiter Gesundheitsamt), dass diese aktuell online durchgeführt würden. Er beantwortet die Nachfragen dazu und gibt an, dass man die Belehrung von Anfang der Pandemie immer hinbekommen hätte, da bei vielen auch ein Arbeitsplatz da dran hinge. Das habe auf unterschiedliche Arten funktioniert, auf die er kurz eingeht. Bei Gelegenheit könne das Thema auch noch mal angesprochen werden, ob hier nicht auch über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes eine Belehrung auf anderweitig qualifiziertes Personal an Schulen delegiert werden könne. Ausnahmeregelungen gebe es aufgrund der vorherrschenden Formalien aktuell nicht.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt hierzu ein ergänzendes Schreiben der Verwaltung vor.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt das Schreiben und die Verwaltungsvorlage, die der Rat bereits am 16.12.2021 beschlossen hat, zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage, die bereits am 16.12.2021 vom Rat beschlossen wurde, zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22221-21-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.

Begründung:
Der Schwerpunkt des Beratungsangebots des ZEÖ liegt aktuell in der Nordstadt. Aus diesem Grund sollte die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord im Beirat des ZEÖ vertreten sein. Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage festgehalten, dass die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zukünftig eine Steigerung der Nachfrage des Angebots des ZEÖ vermuten lassen. Aus diesem Grund hat der Beirat des ZEÖ empfohlen, das Beratungsangebot auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Erste Auswertungen zeigen bereits jetzt eine zunehmende Nachfrage von migrantischen Gründenden aus der Gesamtstadt.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie sich über den Antrag gewundert habe, da das Angebot nach ihrer Kenntnis der gesamten Stadt bereits zur Verfügung stehe und das auch in Anspruch genommen werde. Bzgl. der Zusammensetzung des Beirates sei aufgefallen, dass dort nur zwei Menschen mit Migrationshintergrund seien. Ihre Fraktion würde daher anregen, auch den Vorsitzenden des Integrationsrates mit aufzunehmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Herr Gülec (BTV) schließt sich dem an. Beide Vorschläge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte er für sinnvoll. Seiner Meinung nach sei das Zentrum bei den Migrant*innen nicht so bekannt, daher mache es Sinn, dass auch der Vorsitzende des Integrationsrates dort aufgenommen werde.

Frau Brunner gibt an, dass ihre Fraktion mit der Ergänzung von Frau Worth einverstanden sei und das mit aufnehmen wolle.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig ist, die Ergänzung von Frau Worth mit aufzunehmen und lässt über den ergänzten Antrag abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden, ergänzten (Fett) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.


zu TOP 6.4
Rahmenkonzept Kita-Sozialarbeit
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2021
(Drucksache Nr.: 22652-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:
zu TOP 3.2
Rahmenkonzept Kita-Sozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22652-21)

Herr Barrenbrügge (CDU) bat darum, die Vorlage auch dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben und fragte ob die Rolle der freien Träger ausreichend berücksichtigt sei.

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) zeigte sich erfreut, dass das Projekt in die Umsetzung gehe. Sie sei jedoch irritiert, da der Beginn vorbehaltlich der Stellenbesetzung ab 01.09.2021 war und fragte ob das Projekt mit den vorgesehenen 6,5 Stellen gestartet sei, zumal der Förderzeitraum am 31.12.21 ende. Des Weiteren fragt sie nach der Zusammenarbeit mit den Jugendhilfediensten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach (FBL 51) führte aus, dass der Bereich der Kindertagesstätten das größte Handlungsfeld der Jugendhilfe sei, wo viel Kontakt zu Eltern und Kindern bestehe. Dies sei eine wichtige Ressource, um unterhalb der Jugendhilfe rechtzeitig, notwendige Unterstützungsleistungen anbieten zu können. Das Rahmenkonzept wurde mit Blick auf Erfahrungen anderer Kommunen entwickelt und soll die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Kindertageseinrichtungen besser gestalten. Dies sei ein Baustein von Fachstandard+, mit dem man beabsichtige, im Sinne von sekundärer Prävention tätig zu werden, um riskante Entwicklungen frühzeitig wahrzunehmen und zu reagieren.

Frau Dahl (BL 51) ergänzte, dass zum 01.09. alle Stellen besetzt waren und das Projekt starten konnte. Die Mitarbeiterinnen befinden sich noch in der Einarbeitung, da das Team pandemiebedingt pausieren musste. Nach der Vorstellung des Konzeptes im Ausschuss, werde die Projektlenkungsgruppe, unter Beteiligung der freien Träger initiiert. Das Projekt ende zwar zum 31.12., soll jedoch fortgeführt werden und ist dementsprechend schon beantragt.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) wies darauf hin, dass der Ausschuss sich in Kiel 2013 über so eine Modell informiert habe und dort habe man erklärt, dass es wichtig sei, dass bei den Bring- und Abholzeiten die Sozialarbeiter anwesend sein sollten, dies würde sie im Konzept noch vermissen.

Frau Beckmann (BPN) bat, da es in Einrichtungen auch Kinder mit Beeinträchtigungen gebe, um eine Vernetzung zur Behindertenhilfe, damit die Sozialarbeiter*innen bestmöglich informiert würden, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Kinder mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen gebe.

Herr Gehrmann (Caritas) findet das Konzept gut, da es in die richtige Richtung gehe. Nach der der Pilotphase, wenn die Kita-Sozialarbeit flächendeckend in der Stadt implementiert werde, sei es sinnvoll, auch die freien Träger, als Träger von Kita-Sozialarbeit mit einzubinden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Rahmenkonzept „Kita-Sozialarbeit“ zur Kenntnis und leitet die Vorlage zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit weiter.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt das Rahmenkonzept „Kita-Sozialarbeit“ zur Kenntnis.


zu TOP 6.5
Immobilien Management-Bericht (3. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23141-21)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost“ zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Angebote in städtischen Seniorenbegegnungsstätten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23333-22)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23333-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages.
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Berichterstattung über die derzeitigen Angebote und Öffnungszeiten der städtischen Seniorenbegegnungsstätten gebeten.

Darüber hinaus wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

2. Welche Angebote gibt es in allen Begegnungsstätten?
3. Gibt es Angebote, die nur in einzelnen Begegnungsstätten vorgehalten werden und wenn ja, wo und welche?
4. Welche Angebote können noch aufrecht gehalten werden?
5. Welches Konzept zur möglichst raschen und kompletten Wiederaufnahme des Betriebs hat die Verwaltung vorbereitet?
6. Welche Erfahrungsberichte aus Seniorenbegegnungsstätten nichtstädtischer Träger und Einrichtungen liegen vor?

Begründung:
Die Öffnungszeiten und Rahmenbedingungen zur Nutzung der Seniorenbegegnungsstätten sind seit Beginn der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Dadurch erfüllen die Begegnungsstätten ihren Zweck zur sozialen Teilhabe von Senior*innen nahezu nicht mehr, da auch Angebote von den Nutzer*innen gemieden werden.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Erzwingungshaft gegen Obdachlose
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23340-22)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23340-22-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Inwieweit ist die Sozialverwaltung eingebunden in Bußgeld-Maßnahmen des Ordnungsamtes gegen obdachlose Menschen?

2. Welche Arbeitsorganisation zwischen Sozial- und Ordnungsverwaltung gibt es hinsichtlich des Umgangs mit obdachlosen und/oder bettelnden Menschen?

3. Wie bewertet die Sozialverwaltung grundsätzlich die Verhängung von Bußgeldern gegen mittellose obdachlose Menschen?

4. Wie werden obdachlose Menschen über aktuelle Verordnungen (Coronaschutzverordnung, aggressives Betteln etc.) und mögliche Bußgelder informiert und unterrichtet?

5. Welche Kooperationen gibt es an dieser Stelle mit den Organisationen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe?

6. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über aktuell noch laufende Bußgeldverfahren gegen obdachlose Menschen? (Anzahl der Verfahren, Höhe der Bußgelder)?
7. Gibt es aktuell weitere Verfahren der Stadt gegen obdachlose Menschen hinsichtlich Erzwingungshaft bzw. Ersatzfreiheitsstrafe? Wenn ja, wie viele?

Begründung:
Im Dezember hat das Amtsgericht Dortmund eine von der Stadt angeordnete Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann sollte 7.325 EUR Bußgelder wegen diverser Geldbußen aufgrund von Betteln und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung zahlen. Das Gericht hatte ausgeführt, dass der Mann nicht ansatzweise in der Lage sei, derartige Geldbußen zu zahlen und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist, Zahlungsunwillige zur Zahlung der Geldbuße zu zwingen. Demzufolge setzt deren Anordnung voraus, dass es den Betroffenen nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar sein muss, die Geldbuße zu zahlen.

Schon 2020 im und nach dem ersten Corona-Lockdown hatte die Stadt für Verstöße gegen das damals geltende Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen Ordnungsstrafen in zum Teil vierstelliger Höhe verhängt. Damals hatte die Stadt die Option eingeräumt, dass Betroffene auf Antrag die Geldbußen auf 20 Euro reduzieren konnten. An der grundsätzlichen Sanktionspraxis wurde aber festgehalten.

Statt der Verhängung von nicht eintreibbaren Ordnungsgeldern gegen mittellose obdachlose Menschen muss es darum gehen, durch geeignete Informations- und sozialpolitische Maßnahmen Sanktionierungen zu verhindern. Wenn Bußgelder sich nicht verhindern lassen, sollten die Beträge in einer realistischen Höhe angesetzt sein, die obdachlosen Menschen eine Bezahlung ermöglicht.


Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass nach Durchsicht der Fragen, die erst im Nachversand verschickt wurden, festgestellt worden sei, dass die Zuständigkeit dafür nicht beim Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit läge. Hier handele es sich um Themen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass es sich bei der Angelegenheit um einen höchst unerfreulichen Umgang handele. Dennoch sei es ein Beispiel für ein ungeklärtes Vorgehen. Ihre Fraktion würde hier gern eine Gesprächsrunde initiieren, wo man alle Beteiligten an einen Tisch hole, um dann ein entsprechendes Vorgehen zu besprechen. Sie schlägt daher vor, fraktionsübergreifend eine Gesprächsrunde zu initiieren.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) merkt an, dass eine Erzwingungshaft juristisch nur dann stattfinden könne, wenn auch Bonität vorhanden sei und aus bösem Willen nicht gezahlt würde. Sie würde daher auch Frau Worth unterstützen, um zu schauen, wie man zukünftig damit umgehe, wenn obdachlose Menschen solche Ordnungswidrigkeiten begingen und was man an Hilfe anbieten könne. Den Vorschlag, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, fände sie gut.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) erläutert die ihm bekannten Informationen zu dem angesprochenen Fall und teilt die Auffassung, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hier nicht zuständig sei. Die angesprochene Gesprächsrunde halte er diesbezüglich für überflüssig.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) plädiert dafür, zu eruieren und die Anfrage in abgewandelter Form in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einzubringen. Im Nachhinein könne man dann immer noch überlegen, einen Gesprächskreis zu initiieren. Er schlägt vor, dass sich zunächst die Kolleg*innen aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden damit auseinandersetzen sollen.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) merkt an, dass die Empörung über diesen Fall alle Fraktionen eint. Er schließt sich dem Vorschlag von Herrn Beckmann an, den Vorgang zunächst an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden abzugeben.

Die Anfrage wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eingebracht.


zu TOP 7.3
Verantwortlicher Cannabis-Konsum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23341-22)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23341-22-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE+ vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Vor dem Hintergrund der geplanten Legalisierung von Cannabis wird die Verwaltung beauftragt, unter Federführung des Gesundheitsamtes Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, um einen verantwortlichen Cannabis-Konsum zu stärken. Diese Maßnahmen sollen unter anderen umfassen:
- Die Entwicklung eines Informationsangebots zum Konsum von Cannabis, das auf Beratung und Information sowie auf Prävention und Suchthilfe zielt. Dieses Informationsangebot soll insbesondere Eltern sowie die Arbeit von Lehrkräften, Jugend- und Sozialpädagog*innen unterstützen.
- Die Entwicklung eines Street-Work-Projekts mit einer geeigneten Akteurin der Suchthilfe, analog zu vergleichbaren Projekten wie „Kenn dein Limit“.
- Die Vorbereitung einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne, die auf Kinder- und Jugendschutz in Bezug auf Cannabis zielt und über die Risiken übermäßigen Konsums aufklärt. Die Kampagne soll zudem auf einen Konsum hinwirken, der die Interessen nicht-rauchender Menschen respektiert, insbesondere wenn Cannabis im öffentlichen Raum geraucht wird.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause über den Umsetzungsstand des Antrags Bericht zu erstatten.

Begründung::
Die Bundesregierung hat angekündigt, den Konsum von Cannabis zu legalisieren. In der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen.“

Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass der bislang privat stattfindende Konsum von Cannabis künftig verstärkt im öffentlichen Raum stattfinden wird und damit zu Konflikten zwischen Konsumierenden und anderen führen wird. Trotz der Legalisierung von Cannabis bleibt die Substanz, analog zum Alkohol, ein Rauschmittel, mit dem ein verantwortlicher Umgang eingeübt werden muss.


Frau Worth (SPD-Fraktion) erläutert den gemeinsamen Antrag.

Herr Fischer (Die FRAKTION / Die PARTEI) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Frau Uhlig (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt diesem Antrag nicht zustimmen könne. Es handele sich lediglich um eine Ankündigung im Koalitionsvertrag. Wann, ob und unter welchen Rahmenbedingungen dieser zur Umsetzung käme, sei zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Gesundheitsamt derzeit so überlastet sei, es mit der Aufgabe so frühzeitig zu betrauen, halte sie für voreiligen Gehorsam. Rein inhaltlich sei man dem sehr nahe und würde den Antrag gern diskutieren und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Gesetzesgrundlagen klar seien, auch mittragen können. Heute würde ihre Fraktion aber ablehnen.

Herr Thomas (AfD-Fraktion) schließt sich Frau Uhlig an. Die gesetzlichen Grundlagen seien noch nicht 100%ig klar. In dem Antrag stünde, dass eine geeignete Akteurin dazu geholt werden solle. Er frage sich, ob das nicht auch ein Mann sein könne. Zudem werde in der Begründung zitiert, dass die kontrollierte Abgabe an Erwachsene eingeführt werde. Hier erschließe sich ihm nicht, warum unter Punkt 1 darauf abgezielt würde, das an Jugend-Informationsangebote zu koppeln.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert ebenfalls seine Bedenken. Man könne nicht auf alles reagieren, was im Koalitionsvertrag stünde. Er gehe davon aus, dass die regierenden Parteien sicherlich auch Programme dazu aufsetzen würden, die im Zuge dieser Gesetzesnovelle auch greifen. Eine kommunale Initiative für so ein umgreifendes Bundesgesetz halte er für kurz gegriffen. Auch seine Fraktion würde heute ablehnen.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) geht auf die genannten Bedenken ein. Seiner Meinung nach sei es trotzdem sinnvoll, sich jetzt schon darauf vorzubereiten. Er glaube nicht, dass die Verwaltung hier dem blinden Aktionismus verfiele. Es soll im Wesentlichen etwas vorbereitet werden und man werde sicherlich noch die ganz genaue gesetzliche Ausgestaltung abwarten müssen. Es gebe allerdings Punkte, die besser jetzt vorbereitet werden sollten.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) merkt an, dass man hier eine Chance habe, zu schauen, das besser in den Griff zu bekommen, als mit dem Alkohol. Deshalb unterstütze ihre Fraktion diesen Antrag.

Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) bittet ebenfalls darum, zunächst abzuwarten, bis die Grundlagen da seien.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP/Bürgerliste und AfD den o. g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE+.


zu TOP 7.4
Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23270-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 15.06.2021 wurde der CDU-Antrag, dass eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren geprüft werden und, dass das Ergebnis dieser Prüfung zum 3. Quartal 2021 erfolgen möge, mehrheitlich beschlossen – ebenso wie im Rat am 24.06.2021. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass unterversorgte Bereiche – insbesondere im Innenstadtbereich – kenntlich gemacht werden.

Die Antwort von OB Westphal im Oktober beinhaltete lediglich eine Übersicht, aus der nach einer gesamtstädtischen Abfrage hervor geht, welche Stadtämter Defibrillatoren vorhalten und welche nicht. Daraus ist auch ersichtlich, dass es bei diversen Stadtämtern (Jugendamt, Ordnungsamt, Kulturbüro, Rechtsamt, Bürgerdienste) keine Defibrillatoren gibt. Allerdings beinhaltete unser Antrag/unsere Anfrage sehr viel mehr Punkte, als eine Abfrage bei den Stadtämtern.

Die CDU-Fraktion bittet daher die Verwaltung darzustellen, bis wann die Abarbeitung des Antrags/der Anfrage erfolgt. Sollte bereits der Antrag von der Verwaltung aufgegriffen worden sein, bitten wir um Vorstellung, welche Punkte bereits angegangen/umgesetzt wurden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ festgelegt, die Bitte um Stellungnahme zuständigkeitshalber an den Rat der Stadt zu überweisen und hat den Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.







Langhorst
Kaminski
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin