Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 07.07.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

nicht anwesend: Rm Baran (SPD)

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR’in Jägers

StR Lürwer
StR´in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde
StR’in Zoerner

Städt. VwR Pompetzki
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.06.2016

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft des Kindermuseums Adlerturm - Dortmund im Mittelalter - im Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03486-16)

2.2 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Bündnis für regionale Baukultur in Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04952-16)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Feststellungsbeschluss mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04355-16)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 4); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04058-16)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 03.06.2016

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04758-16)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 30.05.2016; III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04793-16)
3.5 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I - Stadtkrone Ost -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Beifügung der aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung; IV. Feststellungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04744-16)

3.6 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Ap 191 -Herrenstraße-
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des gefassten Beschlusses

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04427-16)

3.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Beifügung der aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04779-16)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 180 – Ortszentrum Marten – im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 9 Abs. 2 b BauGB
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04738-16)

3.9 Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04039-16)

3.10 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04923-16)

3.11 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

3.12 Nachwahl der Vertretung für die Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04713-16)

3.13 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)


3.14 Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04778-16)

3.15 Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

3.16 Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04770-16)

3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

3.18 Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04757-16)

3.19 Umbenennung einer Teilfläche des "Max-von-der-Grün-Platz"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04775-16)

3.20 Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04091-16)

3.21 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04442-16)

3.22 Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04465-16)

3.23 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04134-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-16)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04514-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

5.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

5.3 Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04438-16)

6.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04577-16)

6.3 Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04946-16)

6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 02.06.2016 versandt. -
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04849-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04446-16)

9.2 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-16)

9.3 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04910-16)

9.4 Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

9.5 Jahresabschluss 2015 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buschstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Informationen über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04882-16)

9.6 Klinikum Dortmund gGmbH - Verstärkung des Eigenkapitals durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen mit dem Ziel der Ermöglichung von zukunftsweisenden Investitionen der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04899-16)

9.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04940-16)

9.8 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05078-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04117-16)

10.2 Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05081-16)



10.3 Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

10.4 Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Krause (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

6.5 Teilsanierung Heizung (Zentralanlage) des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05156-16)



9.9 Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“: Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder; (nachrichtlich: „Mainzer Erklärung 2016“. „Mainzer Forderung“). – Weitere Finanzhilfen für Dortmund aufgrund der besonderen Belastungssituation durch Flüchtlinge.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04991-16)

9.10 Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05139-16)

und
9.11 Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05164-16)

zu erweitern.


Ferner schlug OB Sierau vor, den Punkt

3.11 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 21.09.2016 geschoben hat. Es wurde gebeten, die Vorlage für die weitere Beratung aufzubewahren.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig gebilligt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.06.2016

Die Niederschrift (öffentlich) über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.06.2016 wurde einstimmig bei Enthaltung von OB Sierau genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft des Kindermuseums Adlerturm - Dortmund im Mittelalter - im Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03486-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft des Kindermuseums Adlerturm - Dortmund im Mittelalter - im Bundesverband Deutscher Kinder- und Jugendmuseen e.V.“


zu TOP 2.2
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Bündnis für regionale Baukultur in Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04952-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Hauptausschuss und Ältestenrat der Stadt beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im Bündnis für regionale Baukultur in Westfalen.“


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 55. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 218 - östlich Schnettkerbrücke -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Feststellungsbeschluss mit der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016;
III. Satzungsbeschluss;
IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 20.04.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04355-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 4); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04058-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 03.06.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04758-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 162n - Tulpenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 30.05.2016; III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04793-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I - Stadtkrone Ost -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; III. Beifügung der aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung; IV. Feststellungsbeschluss; V. Beifügung der aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04744-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.06.2016 vor:
„(…) ein Ortstermin im Geltungsbereich der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I
hat ergeben, dass auf eine Fassadenbegrünung des geplanten Parkhauses westlich „Pariser
Bogen“ verzichtet werden kann, weil das Parkhaus von der B 236 nicht einsehbar ist.

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger (Anlage der o. g.
Beschlussvorlage) wird daher entsprechend geändert:

· In § 1 (1) des Vertrages entfällt der Text hinter dem zweiten Aufzählungszeichen
· § 3 (2) e) des Vertrages entfällt
· In § 3 (3) des Vertrages entfällt „e)“.

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und Beachtung bei der Beschlussfassung.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt dem o. g. Schreiben der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplans Ap 191 -Herrenstraße-
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des gefassten Beschlusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04427-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Beifügung der aktualisierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04779-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Lü 180 – Ortszentrum Marten – im beschleunigten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 9 Abs. 2 b BauGB
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04738-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Bereichsplanung Umfeld Dortmund Hbf
hier: Durchführung einer Planungswerkstatt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04039-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten im Brückstraßenviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04923-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.12
Nachwahl der Vertretung für die Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04713-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 29.06.2016 vor:
Frau Rm Weyer schlägt für ihre Fraktion Frau Rm Albrecht-Winterhoff vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

· schlägt ein neues Mitglied für die Jury zur Vergabe des Umweltpreises vor und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dieses in die Jury zu bestellen.
Der Rat der Stadt Dortmund

· beruft die vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen benannte Person als persönliche Stellvertreterin / persönlichen Stellvertreter der Juryvorsitzenden Bürgermeisterin Birgit Jörder in die Jury zur Vergabe des Umweltpreises.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04778-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Stadterneuerung Dorstfeld
Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept Dorstfeld und Gebietsfestlegung Stadtumbau Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03772-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 30.06.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 29.06.16 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 21.06.2016:

„Herr Rm Frebel führt an, dass auf Seite 20 zur Anlage der Vorlage die Rede davon sei, dass die Verwaltung in Bezug auf die Situation rund um den Wilhelmsplatz ggf. Bedarf für einen zusätzlichen Vollsortimenter sehe. Hierzu verdeutlicht er, dass seine Fraktion diese Vorgehensweise zukünftig nicht mittrage.

Herr sB Auffahrt führt an, dass sich seine Fraktion dieser Aussage anschließe.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

AUSW 29.06.2016:
Herr sB Auffahrt und Herr Rm Logern teilen beide mit, dass sie die heutige Empfehlung für ihre jeweilige Fraktion unter Einbeziehung der bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün gemachten Aussagen aussprechen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die RECHTE), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Handlungskonzept Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt dieses im Grundsatz.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Gebiet Dorstfeld, dessen Geltungsbereich in der Anlage 6 dargestellt ist, als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB.

Die Durchführung aller Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Dorstfeld steht dabei unter dem Vorbehalt der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion nur mit Hinweis auf die bereits gemachten Aussagen, der Vorlage zustimmen werde (siehe Ausführungen im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün).

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/ Grünen) schließt sich dem an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt o. g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04770-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Benennung von Plätzen nach Dortmunder Partnerstädten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04757-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Umbenennung einer Teilfläche des "Max-von-der-Grün-Platz"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04775-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 Satz 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlage „ Helle ‟ von Brückstraße bis Ludwigstraße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04091-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage „ Balkenstraße ‟ von Brauhausstraße bis Prinzenstraße / Friedensplatz.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04442-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Ausbau Kohlensiepenstraße/Meinbergstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04465-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.23
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04134-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04090-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04514-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit aus der Sitzung am 05.07.2016 vor:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Empfehlung erneut auf die Tagesordnung genommen, da inzwischen abweichende Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates vorliegen.

Dem Ausschuss liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates, die die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes beinhaltet, vor:
zu TOP 4.2
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Dem Seniorenbeirat liegt folgende erweiterte (fett) Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur
Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.
2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.

3. In die weiteren Planungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk eng eingebunden. Die barrierefreie Gestaltung der Seniorenbegegnungsstätten zur inklusiven Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Dortmund muss oberste Priorität haben.

Der Seniorenbeirat ist sich einig diese Empfehlung unter Punkt 3 um den Zusatz „und der Seniorenbeirat“ zu ergänzen sowie das Wort „oberste“ zu streichen. Weiterhin wird die Empfehlung um Punkt 4 „Die Träger der Einrichtungen sollten jedoch vertraglich dazu verpflichtet werden, dass in den einzelnen Begegnungsstätten, bei den Angeboten insbesondere die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger (60+) zu berücksichtigen sind. Der Seniorenbeirat erwartet dementsprechend, dass die unter Punkt 6 und 7 Buchstaben a) – d), in dem als Anlage 1 beigefügten Konzept gemachten Erläuterungen auch umgesetzt werden“ ergänzt.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.

2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.

3. In die weiteren Planungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk und der Seniorenbeirat eng eingebunden. Die barrierefreie Gestaltung der Seniorenbegegnungsstätten zur inklusiven Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Dortmund muss oberste Priorität haben.


4. Die Träger der Einrichtungen sollten jedoch vertraglich dazu verpflichtet werden, dass in den einzelnen Begegnungsstätten, bei den Angeboten insbesondere die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger (60+) zu berücksichtigen sind. Der Seniorenbeirat erwartet dementsprechend, dass die unter Punkt 6 und 7 Buchstaben a) – d), in dem als Anlage 1 beigefügten Konzept gemachten Erläuterungen auch umgesetzt werden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie des Seniorenbeirates zur Kenntnis, lehnt beide Empfehlungen jedoch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Weiterhin ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, den Beschluss um folgenden Punkt zu erweitern:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erwartet von der Liegenschaftsverwaltung, dass für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 Kosteneinschätzungen für zwei Einrichtungen vorgelegt werden.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.


2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04438-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04577-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Weiterentwicklung der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, bauliche Erweiterung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04946-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2016/2017 für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04613-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Teilsanierung Heizung (Zentralanlage) des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05156-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016 vor:
„ (…) in seiner Sitzung am 11.05.2016 lehnte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Beratung der Vorlage im Wege der Dringlichkeit ab. Im Rahmen der fraktionellen Beratungen zeigte sich, dass der Beschlussvorschlag nicht mehrheitsfähig ist.
Die Verwaltung schlägt daher unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

§ 2 Abs. 7 der Satzung lautet zukünftig wie folgt:


Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u.ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag.

Zu Ihrer Information darf ich anmerken, dass diese Änderung der Satzung für alle Träger (also z.B. FABIDO, AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Lebenshilfe, Elterninitiativen) gelten würde. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen. Die Elternbeiträge würden ab dem ersten Tag erstattet werden, sofern die Arbeitskampfmaßnahme in Summe mehr als drei Tage umfasst.“

Ferner lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 30.06.2016 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 25.05.16 die Beratungen dieser Vorlage in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen erneut folgende Empfehlungen vor:

· Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 11.05.16
· Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der Sitzung vom 19.05.16
· Schreiben der Verwaltung vom 18.05.16 mit neuem Beschlussvorschlag

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 15.06.16 vor:
Es lagen vor:

1. Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung am 19.05.2016
2. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend, und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 11.05.2016

=> mit Antrag CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E1
=> mit Antrag SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E2
3. Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

4. folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 03359-15-E4:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet die Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung am 15.06.2016 um schriftliche Darstellung, wie viel Personalkosten pro Streiktag für die Mitarbeiter in Fabido-Einrichtungen eingespart werden. Dies möge bitte am Beispiel der Streikphase in 2015 dargestellt werden.“

5. folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03359-15-E5):
„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet: Pro Streiktag wurden in 2015 bei FABIDO Personalkosten in Höhe von 163.900 € eingespart.“

6. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03359-15-E6):
„…die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag
Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.

Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für gezahlte Beiträge. Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet.
Begründung

Für die Tage, an denen Kita-Einrichtungen geschlossen sind, haben Eltern zum Teil einen hohen organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand. Um diesen ansatzweise kompensieren zu können, sollen die Eltern pro Tag, an dem die zuständige Einrichtung wegen Arbeitskampfmaßnahmen geschlossen ist, ihre bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen.
Die Summen der Rückerstattung, die hier in Rede stehen können nicht die wahrscheinlichen alternativen Betreuungskosten der Elternhäuser ersetzen, allerdings sind sie als symbolischer Akt der Kompensation zu sehen.
Da es sich hier um eine Satzungsänderung der Elternbeiträge handelt, ist es nicht vereinbar, dass Elternteile, die beitragsbefreit sind, etwaige „Entschädigungszahlungen“ bekommen. Bei der Rückzahlung ist eine Verrechnung des verwaltungsseitigen Arbeitsaufwandes der beteiligten Ämter unzulässig. Organisatorische Verwaltungskosten können mit den jeweils nicht ausgezahlten Kita-Personalkosten verrechnet werden, die bisher in allen Aufstellungen nicht erwähnt wurden. Die bisher in der Gegenrechnung aufgestellten Verwaltungskosten müssen in voller Höhe in die Rückerstattung fließen, die dadurch höher würde.“
7. Gemeinsamer Antrag der SPD/Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03359-15-E7):

„… die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und LINKE/PIRATEN bitten um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.

2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.
Begründung:

Die momentane Satzung sieht eine Erstattung von Elternbeiträgen während einer Tarifauseinandersetzung und daraus resultierenden Streiks in den Kindertageseinrichtungen nicht vor. In den Jahren 2009 und 2105 wurde während der bereits laufenden mehrwöchigen Arbeitskampfmaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen der politische Beschluss gefasst, die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag vorzunehmen. Das war eine richtige und wichtige Entscheidung, um die Eltern zumindest anteilig von den ihnen anderweitig entstehenden Betreuungskosten zu entlasten.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Veränderung der Satzung wird vor einem Streik eine rechtssichere Grundlage geschaffen und in der Satzung verankert, die unabhängig von politischen Mehrheiten während einer Tarifauseinandersetzung Bestand hat.
Dabei bleibt die Erstattung pro Tarifauseinandersetzung ab dem ersten Tag bestehen, wenn die Streikmaßnahmen in der Summe länger als drei Tage dauern, also über einen kurzen Warnstreik hinausgehen. Einzelne Warnstreiktage würden dabei nicht zu einer Erstattung führen, wohl aber in ihrer Addition.
Diese Regelung bezieht auch ein, dass die Ermittlung der Erstattungen durch die Verwaltung einen hohen organisatorischen und personellen Aufwand nach sich zieht. Darüber hinaus sollen alle im Eigenbetrieb eingesparten Gelder zur Verbesserung der Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen verwendet werden. Das kommt auch den Kindern zu Gute, deren Eltern von der Zahlung der Beiträge befreit sind.“

Es bestand Einvernehmen, dass die Anträge der CDU-Fraktion (s. 2., Drucksache-Nr.: 03359-15-E1) sowie der SPD-Fraktion (s. 2., Drucksache Nr.: 03359-15-E2) als hinfällig anzusehen sind.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (4 Ja – CDUFraktion und Herr Ortmann, 11 Nein) folgenden Antrag der CDU-Fraktion (s. 6., Drucksache Nr.: 03359-15-E6) ab:

Der § 2 Abs. 7 der oben genannten Satzung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen und ähnliches haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die auch zur Schließung von Einrichtungen führen, besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag und trägerunabhängig ein Rückerstattungsanspruch für
gezahlte Beiträge.
Anteilig zum Monatsbeitrag wird für jeden Schließungstag, der durch Arbeitskampfmaßnahmen an einer einzelnen Kita verursacht ist, der Beitragsanteil erstattet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss folgenden geänderten gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (s. 7., Drucksache Nr. 03359-15-E7; Einzelabstimmung der Punkte):

1. § 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignissen u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer Schließung der Einrichtung führen und die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.

(Abstimmung: mehrheitlich beschlossen;
11 Ja, 4 Nein – CDU-Fraktion, Herr Ortmann)

2. Der Ausschuss bekräftigt erneut, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmen eingesparten Gelder im Eigenbetrieb FABIDO zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb verbleiben.

(Abstimmung: einstimmig beschlossen;

mit der Empfehlung an den Rat, dieser Empfehlung beizutreten nach Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit/Vereinbarkeit mit dem KiBiz – bis zur Ratssitzung am 07.07.2016)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 3 Nein – CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund, die Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund entsprechend dem gemeinsamen Antrag (s. o.) zu beschließen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (+ Anlagen – alte und neue Fassung der Elternbeitragssatzung und geänderter Satzungsentwurf) vom 28.06.16 vor:

in seiner Sitzung am 15.06.2016 beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie auf gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drucksache Nr. 03359-15-E7) den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
§ 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignisse u.ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer Schließung der Einrichtung führen und die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.

In Anbetracht der beschlossenen Änderung erhalten Sie zur Beratung und Beschlussfassung anliegend eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Elternbeitragssatzung (Anlage 1) sowie einen geänderten Satzungsentwurf (Anlage 2).
Zu der Empfehlung des Ausschusses, dass auch zukünftig alle darüber hinaus durch Arbeitskampfmaßnahmeneingesparten Gelder zur Verbesserung der Ausstattung der Kitas im Eigenbetrieb FABIDO verbleiben, merke ich an, dass in Übereinstimmung mit den landesrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist, dass nicht verausgabte Mittel dem Träger weiter zur Verfügung gestellt werden können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung und die Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 15.06.16 und

empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderung (fett) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen der beiden anliegenden folgenden Entwurf Entwürfe als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
a.) Alternative 1

Eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten erfolgt ab dem sechsten Tag,
oder
b.) Alternative 2

Eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten erfolgt ab dem elften Tag.

§ 2 Abs. 7 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen der Betreuung, die von der Stadt Dortmund nicht zu vertreten sind, insbesondere durch Betriebsstörungen, Naturereignisse u. ä. haben die Abgabepflichtigen keinen Anspruch auf Beitragsminderung. Bei Arbeitskampfmaßnahmen, die zu einer Schließung der Einrichtung führen und die in der Summe mehr als drei Streiktage umfassen, besteht ein Rückerstattungsanspruch ab dem ersten Streiktag. Diese Regelung gilt pro Tarifauseinandersetzung und für die Einrichtungen aller Träger.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o. g. Schreibens der Verwaltung vom 18.05.2016 sowie der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04849-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der SBB DORTMUND GMBH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04446-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.06.2016 vor:
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Westfalenhallen Do GmbH heute mitgeteilt habe, dass Frau Frances Hetzke ihr Arbeitsverhältnis bei der KHC GmbH gekündigt habe. Frau Hetzke stehe auf der Vorschlagsliste der Arbeitnehmer für die Aufsichtsrat-Bestellung gemäß § 108a GO NRW, drittletzter Platz. Er bittet, den Namen von der Liste zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt dem o. g. Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04910-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 9.4
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 06.07.2016 vor:
In der Sitzung des AFBL vom 30.06.16 hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung gebeten, den zukünftigen durchschnittlichen Flächenbedarf pro Mitarbeiter nach Renovierung des Gebäudes Luisenstraße zu berechnen.

Die zur Beschlussfassung stehende Vorlage beinhaltet eine Grundsatzentscheidung über die weiteren Umgang des Gebäudes. Grundlage der Empfehlung seitens Verwaltung sind gutachterliche Begehungen, grundsätzliche Machbarkeitsbetrachtungen sowie eine erste Kostenschätzung gemäß Baukostenindex. In dieser Planungsphase (sog. Planungsphase 0) finden noch keine Detailbetrachtungen bezüglich der architektonischen Eingriffe statt. Gleiches gilt für eine gegebenenfalls sinnvolle funktionale Neuordnung innerhalb des Gebäudes.


Ein wesentliches Ziel der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Variante ist die deutliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes. Die gewünschten Betrachtungen erfolgen in der nächsten Planungsphase. Die eigentliche Investitionsentscheidung wird der Rat erst auf dieser Grundlage treffen. Zu diesem Zeitpunkt sind die gewünschten Kennzahlen eindeutig zu bestimmen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt dem o. g. Schreiben ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Jahresabschluss 2015 der Sparkasse Dortmund

hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buschstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Informationen über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04882-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Klinikum Dortmund gGmbH - Verstärkung des Eigenkapitals durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen mit dem Ziel der Ermöglichung von zukunftsweisenden Investitionen der Gesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04899-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 9.7
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04940-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05078-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
- Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte":
Resolution an den Präsidenten des Bundesrates und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder; (nachrichtlich: "Mainzer Erklärung 2016", "Mainzer Forderung").
- Weitere Finanzhilfen für Dortmund aufgrund der besonderen Belastungssituation durch Flüchtlinge.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04991-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05139-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05164-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung


zu TOP 10.1
Einstellung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04117-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14. Mai 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05081-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.

Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Christiane Krause
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer