Niederschrift

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 16.01.2001 Ratssaal, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:00 Uhr


Ende: 16:15 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Christiane Adomeit
Rm Jürgen Böhm
Rm Wulf Erdmann
Rm Jens Gierok
Rm Reinhold Giese
Rm Frank Hengstenberg
Rm Ingeborg Kräft
Rm Margret Lehmann
Rm Gerti Zupfer i. V. für Rm Monika Lührs
Rm Siegfried Mielicki
Rm Thomas Offermann
Rm Daniela Schneckenburger
Rm Dieter Schneider
Rm Ute Uhrmann
Rm Birgit Unger
Rm Renate Weyer
sB Markus Besserer
sB Rudi Gaidosch
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah
sE Horst-Erhardt Knoll






3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert


4. Verwaltung:

Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers

Holger Keßling
Dr. Udo Lepper
Stadtrat Siegfried Pogadl
Gerd Ufer





Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Daniela Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 05.12.2000

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung



2.1 Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
Vorlage wird nachversandt

Bitte Haushaltspläne und die beigefügte Lesehilfe zur Sitzung mitbringen!



2.2 Bau, Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes
Vorlage wird nachversandt

3. Angelegenheiten des Sozialamtes

3.1 Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG
- Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2000
Unterlagen werden nachversandt

3.2 Modellprojekt zur Unterstützung der häuslichen Pflege durch Bildkommunikation
- Ausschussvorlage
Vorlage wird nachversandt

4. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

4.1 Sicherstellung der sozialen Arbeit mit Prostituierten in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.2000

4.2 Kündigung der Verträge zwischen der Stadt Dortmund und den anerkannten Betreuungsvereinen in Dortmund
- Ausschussvorlage -
Drucksache Nr. 00337-00


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Frau sB Krämer-Knorr benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Auschuss ist sich darüber einig, TOP 4.1 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sicherstellung der sozialen Arbeit mit Prostituierten in Dortmund - mit TOP 2.1 - Beratungen zum Etat-Entwurf - zu verknüpfen. Die Mitglieder des Ausschusses stimmen daraufhin der Tagesordnung in der so geänderten Fassung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 05.12.2000

Herr Rm Giese bittet um Korrektur der Anwesenheitsliste, in der er nicht aufgeführt wird. Die Niederschrift des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 05.12.2000 wird mit dieser Ergänzung einstimmig genehmigt.

zu TOP 2.1
Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
zu TOP 4.1
Sicherstellung der sozialen Arbeit mit Prostituierten in Dortmund
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.00
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dem Ausschuss zusätzlich ein Schreiben des Vereins MOBILE und ein Antrag der CDU-Fraktion zum heutigen Haushalt vorliegt und die Fraktionen sich bereits dahingehend verständigt haben, zum heutigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung vorzunehmen, sondern den Haushalt lediglich einzubringen und zu beraten.

Herr Pogadl führt aus, dass der Sozialetat den zweitgrößten Einzelposten im Verwaltungshaushalt der Stadt Dortmund ausmacht. Dort sind die Ausgaben für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen der wesentlichste kostenmäßige Ansatz. Allein für diesen Bereich sind 191 Mio. DM im Haushalt vorgesehen, hinzu kommen weitere Ausgaben für einmalige Beihilfen, Krankenversicherungsbeiträge u.ä. in Höhe von rd. 61.000.000 DM. In der Veranschlagung entspricht das etwa dem Niveau des Haushaltes 2000. Dabei gilt es zu beachten, dass in Dortmund in den letzten Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, Sozialhilfeempfänger wieder zu verselbständigen.

Eine solch positive Entwicklung ist aber nicht beliebig fortsetzbar, die Potentialanalyse zeigt, dass der Anteil der tatsächlich in Arbeit vermittelbaren Sozialhilfeempfänger geringer ist als die Gesamtzahl glauben machen könnte. Die ersten Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass zum 30.9.2000 von den zu diesem Zeitpunkt im Leistungsbezug stehenden 38.158 Personen nur 4.689 Sozialhilfeberechtigte direkt für eine Vermittlung infrage kommen. Daran zeigt sich, dass die überdurchschnittlichen Abgänge der letzten Jahre bereits in ganz erheblichem Umfang zu einer Verringerung des Vermittlungspotentials geführt haben. Die Zahl der direkt vermittelbaren Sozialhilfeberechtigten erhöht sich um diejenigen, bei denen Vermittlungshemmnisse wie Sucht und Schulden durch intensive Unterstützungsmaßnahmen der Sozialarbeit abgebaut werden konnten. Darüber hinaus stellen auch die Neuzugänge von jährlich mehr als 10.000 Sozialhilfeempfängern eine Hauptzielgruppe für Verselbständigungshilfen dar.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Halten des jetzigen Fallbestandes aus der Sicht der Sozialverwaltung bereits als Erfolg anzusehen wäre. Insofern reichen die in den Haushalt eingestellten Mittel, die in etwa der Veranschlagung des Jahres 2000 entsprechen, gerade aus, die vorhandenen Fälle zu finanzieren und Kostensteigerungen, wie z.B. bei den Mietnebenkosten und der Regelsatzerhöhung aufzufangen. Außerdem werden aus diesem Ansatz vermehrt Kosten für die gemeinnützige Arbeit und für die Qualifizierung im Einzelfall bezahlt. Die Beschäftigungsprogramme müssen darüber hinaus fortgeführt und zu einem wirtschaftlichen Erfolg, auch durch das Dortmund-Projekt, geführt werden, um das einzubringen, was heute bereits als Ersparnis eingerechnet wurde.

Im Rahmen der Krankenhilfe nach § 37 BSHG werden Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Arzneimitteln u.ä. nach dem Bedarfsdeckungsprinzip übernommen. Hierfür sind jetzt rund 23 Mio. DM vorgesehen, die verwaltungsseitig kaum zu beeinflussen, sondern durch ärztliche Verordnung weitestgehend fremdbestimmt sind. Die Umsetzung einer Pflichtversicherung aller Sozialhilfeberechtigten scheitert nach wie vor an den überzogenen Beitragsvorstellungen der gesetzlichen Krankenversicherung.


So gibt es im Bestand der Sozialverwaltung zur Zeit 8.350 Personen, die aus persönlichen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht für eine freiwillige Krankenversicherung in Frage kommen. Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung wird mit dem Ziel neu verhandelt, durch intensivere Bedarfsprüfungen bei Heil- und Hilfsmitteln, bei Krankenhausbehandlungen sowie des Verordnungsverhaltens der niedergelassenen Ärzte mittelfristig Einsparungen zu erzielen. In welchem Verhältnis der sächliche und personelle Aufwand dieser Prüfungen letztlich zu den erzielten Einsparungen stehen wird, bleibt abzuwarten. Auswirkungen daraus werden sich bestenfalls in den nächsten Haushaltsjahren ergeben.

Bei der Eingliederungshilfe gewinnen die Aufgabenschwerpunkte Wohnen und Schaffung eines Lebensmittelpunktes für behinderte Menschen immer mehr an Bedeutung, was aber auch steigende Kosten zur Folge hat. Im Haushalt 2000 standen 9 Mio. DM für die Eingliederungshilfe, jetzt sind es rd. 11,3 Mio. DM. Diese Kostensteigerung ist vorwiegend auf den Vorrang ambulanter, vorstationärer Maßnahmen sowie auf die Reformen in der Erwachsenenpsychiatrie zurückzuführen. Durch das neue Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - werden weitere Kostensteigerungen erwartet, durch intensive Bedarfsprüfung und neue Entgeltverhandlungen wird von der Sozialverwaltung der Versuch unternommen, dies unter Kontrolle zu halten.

Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege ist im Vergleich zum Vorjahr eine Ausgabensteigerung in Höhe von rd. 1 Mio DM auf jetzt rd. 13,8 Mio. DM zu verzeichnen. Trotz der vorübergehenden Entlastung durch das Pflegeversicherungsgesetz müssen in immer mehr Fällen aufstockende Sozialhilfeleistungen erbracht werden. Auch im stationären Bereich wird der örtliche Träger in den nächsten vier Jahren sukzessive an eine 100%ige Kostenübernahmepflicht herangeführt. Die daraus resultierende Belastung, und die Überprüfung, inwieweit diese durch eine Senkung der Landschaftsverbandsumlage aufgefangen werden könnte, bleibt zunächst abzuwarten.

Im Bereich der Unterbringungen sind insbesondere die Personengruppen Asylbewerber, Aussiedler und Wohnungslose betroffen. Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ergibt sich in der Veranschlagung von 2000 auf 2001 eine Steigerung von über 3 Mio. DM auf jetzt 14,5 DM. Die für das HJ 2000 veranschlagten Mittel haben dabei jetzt schon nicht ausgereicht. Anstelle der veranschlagten 11,27 Mio. DM wurden tatsächlich 13,4 Mio. verausgabt. Die Mehrausgaben wurden im letzten Haushaltsjahr durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen aufgefangen und sind darauf zurückzuführen, dass in vielen Fällen aufgrund der tatsächlichen Aufenthaltszeiten die höheren Leistungen analog zum Recht des BSHG erbracht werden müssen.

Die Förderung der Wohlfahrtsverbände war mehrfach Gegenstand der Beratungen. Die von den Verbänden beantragte Erhöhung der Zuweisung hat der Ausschuss vom Grundsatz her beschlossen. Mit dem Ergebnis der zurzeit laufenden Verhandlungen ist im Frühjahr zu rechnen, und die konkrete Ausprägung bleibt somit den weiteren Beratungen vorbehalten.

Ein wesentlicher Bereich der Veranschlagung sind auch die Haushaltsmittel für Beschäftigungsmaßnahmen. Das Landesprogramm ASS ist in den letzten Jahren vom Umfang her erheblich zurückgefahren worden, für das Kommunalprogramm sind 30 Mio. DM im Haushaltsjahr 2001 vorgesehen. Das Sozialamt ist nach dem Haushaltsplanentwurf für einen Anteil von 14,5 Mio. DM verfügungsberechtigt, der Rest umfasst im wesentlichen Personalausgaben und den Zuschuss an die Dortmunder Dienste. Die 14,5 Mio. DM verteilen sich mit 6 Mio. DM auf das kommunale ASS, mit 7 Mio. DM auf das Projekt "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" und mit 1,5 Mio. DM auf die Grünerhaltung.


Für das kommunale ASS sieht die Sozialverwaltung Beratungsbedarf, weil die dafür vorgesehenen 6 Mio. DM nicht ausreichen werden, um die in 2000 begonnenen Maßnahmen zu Ende zu führen. Neue Maßnahmen könnten nach Auslaufen der alten damit nicht initiiert werden. In der Vergangenheit hat die Sozialverwaltung erhebliche Beiträge zur Haushaltsverbesserung erbracht. Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass die jetzt im HPL-Entwurf veranschlagten Mittel gerade ausreichen werden und keine weiteren Sicherheitsreserven enthalten. Die Sozialverwaltung wird jedoch den beschrittenen Weg, hin zur Hilfeplanung und zum Fallmanagement mit dem Schwerpunkt der Verselbständi-
gungshilfen, konsequent weiterverfolgen und versuchen, die in den letzten Jahren erabeiteten Erfolge zu halten.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die kommunale Seniorenpolitik in einem Umbruch befindet. Der Rat der Stadt hat die Verwaltung am 11.08.99 beauftragt, die gegenwärtige Angebotsstruktur der kommunalen Seniorenarbeit zu beschreiben und Vorschläge für das künftige Angebot zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden z.Zt. eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Betätigungsmöglichkeiten für ältere Menschen und eine Befragung von 2000 Personen zur Bewertung des derzeitigen Angebotes und zu den Erwartungen des Kundenkreises durchgeführt sowie die auch vom Ausschuss beschlossene kleinräumige Untersuchung der Altershilfestrukturen in vier ausgewählten Stadtbezirken durchgeführt.

Im Haushalt des Gesundheitsamtes wird die Drogenhilfe einen besonderen Akzent setzen. Es ist vorgesehen, einen Drogenkonsumraum mit allen dazugehörigen Angeboten einzurichten. Hierfür stehen im Verwaltungshaushalt 700.000 DM und im Vermögenshaushalt 800.000 DM zur Verfügung, und die Ansätze aus dem Jahr 2000 in Höhe von 700.000 DM sollen übertragen werden. Darüber muss jedoch noch diskutiert werden, weil nach Mitteilung der Kämmerei eine solche Übertragung aufgrund des § 10 der GHVO so ohne weiteres nicht möglich sein wird, da es bis jetzt keine Veranschlagung und Beschlussfassung in der Sache gibt, sondern nur einen Projektauftrag. Sie müssten also über die Veränderungslisten für das Jahr 2001 neu aufgenommen werden.

Zum Ende des Jahres 2000 liefen die Landeszuwendungen für das kommunale Methadon-Programm aus. Da die Verwaltung weiterhin eine kommunale Methadon-Ambulanz für erforderlich hält, wurde der entsprechende Zuschussbedarf um 200.000 DM erhöht.



Weitere Schwerpunkte werden im Bereich der legalen Süchte - Alkohol- und Spielsucht - gesetzt, entsprechende Verhandlungen laufen bereits mit den Trägern der Suchtkranken-
hilfe. Eine separate Vorlage wird dem Ausschuss im Frühjahr vorgelegt werden. Auch zur Thematik "Hilfe für Prostituierte" werden weitere Beschlussfassungen erfolgen müssen.

Herr Giese macht daraufhin deutlich, dass die Aufgabe, Gelder gerecht zu verteilen, der Quadratur des Kreises gleicht. Dennoch sind die sozialpolitisch Verantwortlichen in Dortmund aufgerufen, die Finanzmittel so zu fordern, dass Gerechtigkeit so weit wie möglich umgesetzt wird. Es ist ihm wichtig, dass der Ausschuss heute nicht über feststehende Etatposten beschließt, sondern wegen der anstehenden Haushaltssicherung nur Markierungen setzt und Größenordnungen nennt.

Er führt weiter aus, warum es schwierig ist, zusätzliche Forderungen einzubringen, und dass dies höchstens durch Umschichtungen gelingen könnte. Der Ausschuss wird sich jedoch darauf einigen müssen, dass im kommunalen ASS die Mittel nicht ausreichen und deshalb dort zusätzlich 3-4 Mio. DM eingestellt werden müssen.


Darüber hinaus liegt ihm die Förderung der freien Wohlfahrtsverbände und eine kontinuierliche Fortführung ihrer Arbeit besonders am Herzen. Die SPD-Fraktion stützt darüber hinaus die bei der Prostituiertenarbeit im Haushalt eingestellten Mittel. Besonders dankbar ist Herr Giese dafür, dass ins Methadon-Programm zusätzlich 200.000 DM eingestellt werden sollen, und fordert an dieser Stelle, dass die bereits für einen Druckraum beschlossenen 700.000 DM in die Veränderungsliste 2001 übergehen sollen.

Frau Unger erläutert, dass bereits bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfs bekannt war, dass das Gesamtdefizit 2001 voraussichtlich bei 132 Mio. DM liegen wird. Sie appelliert aber an alle politisch Verantwortlichen, sich davor zu hüten, den Sozialhaushalt als Einzelposten mit den höchsten Belastungen für die Stadt, da investiv vermeintlich sehr teuer, finanziell aber vermeintlich wenig ertragreich, mit besonders hohen Einsparpotentialen im Rahmen einer Haushaltssicherung zu belasten.

Ihre Fraktion sieht den Handlungsbereich einer sozialen, solidarischen Stadt weniger aus finanzpolitischer als aus gesellschaftspolitisch-sozialer Sicht. Deshalb orientiert sich ihr stadtpolitisches Handeln 2001 am gesteckten Ziel, ein Leitbild für eine soziale Stadt zu entwickeln, was auch finanzpolitisch positive Auswirkungen haben wird, denn eine soziale Stadt ist attraktiv für InvestorInnen, ArbeitnehmerInnen, BürgerInnen, EinwohnerInnen.



Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertretene Sozialpolitik akzeptiert, dass Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug für manche Menschen bleibt, dass Drogenkonsum als Problematik modernen, menschlichen Lebens dauerhaften Handlungsbedarf mit sich bringt, dass Prostitution auch eine Antwort auf menschliche/männliche Bedürfnisse ist und Raum, Zeit, Zuwendung benötigt, dass Armut und Beschäftigungslosigkeit mit Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung beantwortet werden muss, und dass Gewalt in der Stadt - insbesondere gegen AusländerInnen und Frauen - keinen Platz haben darf und deshalb Konzepte dagegen auch der angemessenen Finanzierung bedürfen.

Das bedeutet - trotz aller notwendigen Haushaltssicherung - , das Drogenhilfekonzept weiterzuentwickeln, u.a. mit einem Druckraum, mit Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung, vielfältig und bedarfsentsprechend, in pluraler Trägerschaft von Maßnahmen Armut zu bekämpfen, zur Sicherung der engagierten Arbeit für eine soziale und solidarische Stadt die bewährte Arbeit der Träger im sozialpolitischen Raum abzusichern, und mit diesen gemeinsam ein Leitbild für eine soziale Stadt zu entwickeln und insbesondere in den nächsten Jahren umzusetzen. Für die Fraktion gibt es bis zur endgültigen Beschlussfassung zu fünf Schwerpunktbereichen Handlungsbedarf, der zu Veränderungen im aktuell vorliegenden Entwurf führen muss. Diese Bereiche sind

· die Förderung der Wohlfahrtsverbände,
· die soziale Arbeit mit Prostituierten,
· eine notwendige Kampagne gegen Kinderarmut,
· das kommunale Arbeit-statt-Sozialhilfe-Programm,
· die Sicherung der Arbeit von Frauen helfen Frauen e.V. im Frauenhaus und in der Frauenberatungsstelle.

Zu den einzelnen Posten fasst Frau Unger noch einmal den Sachstand zusammen und macht dann deutlich, dass die finanzielle Vertragsgrundlage für Frauen helfen Frauen nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Summe von jährlich 35.550 DM mehr ausgestattet werden muss, um die angestrebte 15%ige Zuschusserhöhung zu erreichen. Dafür wird sich die Fraktion im Rahmen der Beschlüsse einsetzen.
Herr Hengstenberg macht aus der Sicht seiner Fraktion deutlich, dass der Sozialhaushalt nicht kleiner, sondern bedarfsgerechter werden muss. Vor dem Hintergrund eines fehlenden Haushaltssicherungskonzeptes ist es schwierig, auf der einen Seite Schwerpunkte für den Haushalt, die natürlich auch eine haushaltsmäßige Auswirkung haben, zu setzen, wenn auf der anderen Seite gar nicht bekannt ist, was auf die Stadt zukommt.

Insgesamt vermerkt Herr Hengstenberg, dass der Sozialhaushalt größer geworden ist und viele Schwerpunkte genannt worden sind. Aus Sicht seiner Fraktion ist das Thema Wohlfahrtsverbände mit einer hohen Priorität ausgestattet, die Interimslösung ist beschlossen, über die Frage der grundsätzlichen Förderung des Ansatzes muss sich der Ausschuss noch auseinandersetzen. Das Thema Druckraum wird ebenfalls eine konkrete haushaltsmäßige Bedeutung haben, und Herr Hengstenberg ist gespannt, an welcher anderen Stelle die rot-grüne Projektmehrheit zu Einsparungen kommen wird.

Er führt weiter aus, dass beim kommunalen ASS Mittel fehlen; unglücklich ist für ihn die Aufteilung zwischen Dortmunder Diensten und kommunalem ASS. Die Frage, wieviel Menschen aus dem Sozialhilfebezug vermittlungsfähig sind, muss auch noch einmal diskutiert werden, weil für die genannten Hemmnisse die Rahmenbedingungen verändert werden müssen. Dazu wird es noch Anträge der CDU-Fraktion geben. In der Zukunft wird sich der Ausschuss interfraktionell Gedanken machen müssen, ob der bisher beschrittene Weg der Festanstellung für ein Jahr der richtige ist, und ob das auf Dauer finanzierbar und durchhaltbar ist. Bei den diversen Einzelprojekten müssen politische Prioritäten gesetzt werden, und zwar immer vor dem Gesichtspunkt eines Gesamthaushaltsansatzes, d.h. es muss auch entschieden werden, an welch anderer Stelle man sich Einsparungen vorstellen könnte.

Seit jeher ist es Ziel der CDU-Fraktion, möglichst neue Arbeitsplätze zu schaffen, um damit den Menschen wieder Lebensinhalte zu geben. Auf welchem Arbeitsmarkt das stattfindet, hängt stark von der Frage ab, wie die Potentialanalyse der Sozialverwaltung zu werten ist. Hier ist festzustellen, dass es sich um eine sehr heterogene, aber tendenziell qualitativ fallende Struktur handelt. Gewisse Marken seien mit dem heutigen Tage gesetzt worden, deshalb appelliert Herr Hengestenberg an die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Folgen aus den Mehrkosten, die aus diesen einzelnen Projekt resultieren, zu bedenken, zu überlegen, wo diese Mehrkosten herkommen sollen, und an welcher Stelle wem wehgetan wird, damit z.B. das Projekt "Druckraum" realisiert werden kann.

Frau Schneckenburger stellt im Anschluss daran fest, dass eine Ausprache zu den haushaltspolitischen Erklärungen der Fraktionssprecher nicht gewünscht wird.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 4.1 - Sicherstellung der sozialen Arbeit mit Prostituierten in Dortmund beantwortet Frau Dr. Düsterhaus wie folgt:

1. Um den Beschluss des Ausschusses vom 19.12.2000 zur Straßenprostitution umzusetzen, sind 239.500 DM je Jahr notwendig.
2. Andere Aufgabenfelder der sozialen Arbeit mit Prostituierten sind die Sozialarbeit bei Prostituierten in der Bordellstraße Linienstraße und in Clubs oder bordellähnlichen Betrieben. Neben der in der Vergangenheit geleisteten sozialen Arbeit möchte das Gesundheitsamt die Pflichtaufgabe der aufsuchenden Beratung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten für Personen, deren Lebensumstände eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich oder andere mit sich bringen, § 19 Infektionsschutzgesetz, in Kraft seit 1.1.2001) delegieren. Um dies umzusetzen, sind 220.000 DM je Jahr notwendig.

3. In der Summe ergibt sich eine Erfordernis von 459.500 DM pro Jahr
für den Städtischen Haushalt.

Dazu gibt es keine Rückfragen. Daraufhin beginnt die Vorsitzende mit dem ersten Durchgang durch die Unterabschnitte des Sozialhaushaltes und bittet die Ausschussmitglieder um Anzeige, wenn es Rückfragen oder Bemerkungen zu den einzelnen Unterabschnitten gibt. Sie ruft dann auf den Haushalt des Sozialamtes mit den Unterabschnitten 1126, 3123, 4000, 4105, 4106, 4115, 4125, 4135, 4136, 4145, 4146, 4200, 4201, 4310, 4321-4370, 4390, 4391, 4400-4490, 4700, 4900-4980 und 5001.

Für diesen Bereich ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationsfragen, so dass die Vorsitzende den Haushalt des Gesundheitsamtes aufruft mit den Unterabschnitten 2451, 2452, 4860, 5000, 5010, 5030, 5050, 5400, 5420 und 5450. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit betrachtet die Ausschussvorlage zu den Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001, das Schreiben des MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. vom 11. Januar 2001 sowie den Antrag der CDU-Fraktion vom 16. Januar 2001 als eingebracht.

Einstimmig beschließt der Ausschuss daraufhin, die erforderlichen Beratungen hierzu in der Sitzung am 06. Februar 2001 durchzuführen.


zu TOP 2.2
Bau, Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes

Hierzu liegen dem Ausschuss eine Verwaltungsvorlage zum aktuellen Sachstand und ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.01 vor.

Herr Pogadl ruft in Erinnerung, dass die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes Beschluss des Rates ist und damit Auftrag für die Verwaltung, entsprechende notwendige Vorarbeiten zu leisten. Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie der Schaffung entsprechender Richtlinien über den Betrieb von Drogenkonsumräumen gibt es eine rege Diskussion darüber, wo ein solcher Druckraum optimal platziert wäre, welche Größenordnung er haben müsste und welche komplementären Dienste damit verbunden wären. Die heute vorgestellte Vorlage legt dar, was bisher überprüft und bewertet wurde, wo Möglichkeiten oder Restriktionen gesehen werden, um damit eine politische Entscheidungshilfe zu geben.

Die Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, warum der Weg vom Grundsatzbeschluss bis zum heutigen Tage erwartungsgemäß kein einfacher war. Im weiteren Prozess werden notwendige Schritte zu gehen und Hindernisse zu überwinden sein, aber mit dem heutigen Tage ist der Ausschuss seinem Ziel auch einen entscheidenden Schritt näher gekommen.



Frau Unger bringt ihre Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass es gelungen ist, den vorliegenden gemeinsamen Antrag zu formulieren. Die jetzt gefundene Standortlösung ist szenennah und bringt die räumlichen Grundlagen mit sich. Weil auch an die sonstigen Einrichtungen im Hause gedacht werden muss, sind die Räume so zu gestalten, dass das eine nicht dem anderen Anliegen widerspricht. Sie erwartet deshalb möglichst zügig die Vorstellung der entsprechenden Grundlagen und Kosten.

Herr Giese erinnert den Ausschuss an die 45 Drogentoten des letzten Jahres und daran, dass es um Menschen geht, die zwar durch eigenes Zutun in schwierige und aussichtslose Situationen gekommen sind, aber allein den Weg hinaus nicht mehr schaffen. Deshalb ist dringend Hilfe nötig. Der heutige Antrag zielt darauf ab, eine Vorlage zu erstellen, die solche festen Inhalte enthält und auf die Synergieeffekte hinweist, die an diesem Ort mit dem Café Kick und der drogentherapeutischen Ambulanz bereits vorhanden sind.

Herr Hengstenberg begründet, warum sich die CDU-Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen wird, und Herr Böhm glaubt, dass nicht alles getan wird, um den Zugang zu Drogen zu verhindern. In diesem Zusammenhang interessiert es ihn zu erfahren, wie die Umsetzung rein organisatorisch lösbar wäre.

Frau Dr. Düsterhaus hält vom Grundsatz her das Gesundheitsamt durchaus für einen geeigneten Standort, weil dort schon Einrichtungen der Drogenhilfe existieren, die auch etabliert sind. Ein Drogenkonsumraum muss allerdings zwingend im Parterre untergebracht werden, weil Drogenkonsum potenziell immer tödlich sein kann, Reanimation vorkommen kann, und es nur schwerlich denkbar ist, Menschen unter Reanimationsbedingungen über Treppen zu transportieren. Außerdem würden sich bei einer anderen Unterbringung unübersichtliche Toträume bilden, die geradezu dazu einladen, zu dealen und/oder illegal zu drücken. Zudem ist eine Durchmischung von Besuchern des Gesundheitsamtes und eines Druckraumes zu vermeiden.

Der zurzeit im Parterre untergebrachte Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit 2.500 Einschulungsuntersuchungen und weiteren 2.500 Untersuchungen zu unterschiedlichen Anlässen pro Jahr müsste umgesiedelt werden. Das wird weitere Schritte nach sich ziehen, die mit Sicherheit nicht für 1,5 Mio. zu haben sind. Eine alte, längst überholte Kostenschätzung zur Gesamtsanierung des Gesundheitsamtes belief sich auf 30 Mio. DM.

Frau Unger und Herr Giese lehnen die Verknüpfung der Einrichtung eines Druckraumes mit der Gesamtsanierung des Gesundheitsamtes ab, wohingegen Herr Hengstenberg befürchtet, dass mit der erforderlichen Infrastruktur für einen Druckraum immense, nicht vorhersehbare Kosten auf die Stadt zukommen werden.

Herr Pogadl macht deutlich, dass der Hinweis auf eine 30 Mio. DM teure Gesamtsanierung nachrichtlicher Natur sei. Wenn der gemeinsame Antrag angenommen wird, werden unverzüglich Gespräche mit der Bauverwaltung geführt. Über die Ergebnisse wird der Ausschuss so schnell wie möglich informiert.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den aktuellen Sachstand der Standortprüfungen für einen Drogenkonsumraum zur Kenntnis.

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Januar 2001 wird einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion beschlossen.

zu TOP 3.1
Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.01

Hierzu liegt dem Ausschuss zusätzlich eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01 mit der Bitte um Stellungnahme vor.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt zur Kenntnis, dass beide Anfragen in der Sitzung am 06. Februar 2001 beantwortet werden.

zu TOP 3.2
Modellprojekt zur Unterstützung der häuslichen Pflege durch Bildkommunikation
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00417-01

Die Vorlage wird ausführlich von Herrn Pohlmann vorgestellt. Nach einer regen Diskussion und dem Wunsch, über die Ergebnisse informiert zu werden, fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden Beschluss:

Der Fachausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Information zum Modellprojekt "Unterstützung der häuslichen Pflege durch Bildkommunikation" zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Kündigung der Verträge zwischen der Stadt Dortmund und den anerkannten
Betreuungsvereinen in Dortmund
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00337-00

Hierzu meldet sich Herr Ortmann zu Wort und ruft in Erinnerung, dass seit dem Bestehen der Betreuungsvereine erhebliche Mittel für die Stadt eingespart worden sind, weil die Arbeit mit der Justizkasse abgerechnet werden konnte. Er hofft, dass es in diesem Zusammenhang bei den Vertragsverhandlungen nicht zu einer Qualitätsverschlechterung kommt.

Weitere Wortmeldungen dazu gibt es nicht.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.






Schneckenburger
Krämer-Knorr
Stahnke
Vorsitzende
sachkundige Bürgerin
Schriftführerin


zu TOP 2.1
Beratungen zum Etat-Entwurf 2001
zu TOP 4.1
Sicherstellung der sozialen Arbeit mit Prostituierten in Dortmund
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.12.00
Stellungnahme der Verwaltung gemäß § 14 (1) GeschO

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dem Ausschuss zusätzlich ein Schreiben des Vereins MOBILE und ein Antrag der CDU-Fraktion zum heutigen Haushalt vorliegt und die Fraktionen sich bereits dahingehend verständigt haben, zum heutigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung vorzunehmen, sondern den Haushalt lediglich einzubringen und zu beraten.

Herr Pogadl führt aus, dass der Sozialetat den zweitgrößten Einzelposten im Verwaltungshaushalt der Stadt Dortmund ausmacht. Dort sind die Ausgaben für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen der wesentlichste kostenmäßige Ansatz. Allein für diesen Bereich sind 191 Mio. DM im Haushalt vorgesehen, hinzu kommen weitere Ausgaben für einmalige Beihilfen, Krankenversicherungsbeiträge u.ä. in Höhe von rd. 61.000.000 DM. In der Veranschlagung entspricht das etwa dem Niveau des Haushaltes 2000. Dabei gilt es zu beachten, dass in Dortmund in den letzten Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, Sozialhilfeempfänger wieder zu verselbständigen.

Eine solch positive Entwicklung ist aber nicht beliebig fortsetzbar, die Potentialanalyse zeigt, dass der Anteil der tatsächlich in Arbeit vermittelbaren Sozialhilfeempfänger geringer ist als die Gesamtzahl glauben machen könnte. Die ersten Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass zum 30.9.2000 von den zu diesem Zeitpunkt im Leistungsbezug stehenden 38.158 Personen nur 4.689 Sozialhilfeberechtigte direkt für eine Vermittlung infrage kommen. Daran zeigt sich, dass die überdurchschnittlichen Abgänge der letzten Jahre bereits in ganz erheblichem Umfang zu einer Verringerung des Vermittlungspotentials geführt haben. Die Zahl der direkt vermittelbaren Sozialhilfeberechtigten erhöht sich um diejenigen, bei denen Vermittlungshemmnisse wie Sucht und Schulden durch intensive Unterstützungsmaßnahmen der Sozialarbeit abgebaut werden konnten. Darüber hinaus stellen auch die Neuzugänge von jährlich mehr als 10.000 Sozialhilfeempfängern eine Hauptzielgruppe für Verselbständigungshilfen dar.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Halten des jetzigen Fallbestandes aus der Sicht der Sozialverwaltung bereits als Erfolg anzusehen wäre. Insofern reichen die in den Haushalt eingestellten Mittel, die in etwa der Veranschlagung des Jahres 2000 entsprechen, gerade aus, die vorhandenen Fälle zu finanzieren und Kostensteigerungen, wie z.B. bei den Mietnebenkosten und der Regelsatzerhöhung aufzufangen. Außerdem werden aus diesem Ansatz vermehrt Kosten für die gemeinnützige Arbeit und für die Qualifizierung im Einzelfall bezahlt. Die Beschäftigungsprogramme müssen darüber hinaus fortgeführt und zu einem wirtschaftlichen Erfolg, auch durch das Dortmund-Projekt, geführt werden, um das einzubringen, was heute bereits als Ersparnis eingerechnet wurde.

Im Rahmen der Krankenhilfe nach § 37 BSHG werden Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Arzneimitteln u.ä. nach dem Bedarfsdeckungsprinzip übernommen. Hierfür sind jetzt rund 23 Mio. DM vorgesehen, die verwaltungsseitig kaum zu beeinflussen, sondern durch ärztliche Verordnung weitestgehend fremdbestimmt sind. Die Umsetzung einer Pflichtversicherung aller Sozialhilfeberechtigten scheitert nach wie vor an den überzogenen Beitragsvorstellungen der gesetzlichen Krankenversicherung.


So gibt es im Bestand der Sozialverwaltung zur Zeit 8.350 Personen, die aus persönlichen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht für eine freiwillige Krankenversicherung in Frage kommen. Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung wird mit dem Ziel neu verhandelt, durch intensivere Bedarfsprüfungen bei Heil- und Hilfsmitteln, bei Krankenhausbehandlungen sowie des Verordnungsverhaltens der niedergelassenen Ärzte mittelfristig Einsparungen zu erzielen. In welchem Verhältnis der sächliche und personelle Aufwand dieser Prüfungen letztlich zu den erzielten Einsparungen stehen wird, bleibt abzuwarten. Auswirkungen daraus werden sich bestenfalls in den nächsten Haushaltsjahren ergeben.

Bei der Eingliederungshilfe gewinnen die Aufgabenschwerpunkte Wohnen und Schaffung eines Lebensmittelpunktes für behinderte Menschen immer mehr an Bedeutung, was aber auch steigende Kosten zur Folge hat. Im Haushalt 2000 standen 9 Mio. DM für die Eingliederungshilfe, jetzt sind es rd. 11,3 Mio. DM. Diese Kostensteigerung ist vorwiegend auf den Vorrang ambulanter, vorstationärer Maßnahmen sowie auf die Reformen in der Erwachsenenpsychiatrie zurückzuführen. Durch das neue Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - werden weitere Kostensteigerungen erwartet, durch intensive Bedarfsprüfung und neue Entgeltverhandlungen wird von der Sozialverwaltung der Versuch unternommen, dies unter Kontrolle zu halten.

Auch im Bereich der Hilfe zur Pflege ist im Vergleich zum Vorjahr eine Ausgabensteigerung in Höhe von rd. 1 Mio DM auf jetzt rd. 13,8 Mio. DM zu verzeichnen. Trotz der vorübergehenden Entlastung durch das Pflegeversicherungsgesetz müssen in immer mehr Fällen aufstockende Sozialhilfeleistungen erbracht werden. Auch im stationären Bereich wird der örtliche Träger in den nächsten vier Jahren sukzessive an eine 100%ige Kostenübernahmepflicht herangeführt. Die daraus resultierende Belastung, und die Überprüfung, inwieweit diese durch eine Senkung der Landschaftsverbandsumlage aufgefangen werden könnte, bleibt zunächst abzuwarten.

Im Bereich der Unterbringungen sind insbesondere die Personengruppen Asylbewerber, Aussiedler und Wohnungslose betroffen. Im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes ergibt sich in der Veranschlagung von 2000 auf 2001 eine Steigerung von über 3 Mio. DM auf jetzt 14,5 DM. Die für das HJ 2000 veranschlagten Mittel haben dabei jetzt schon nicht ausgereicht. Anstelle der veranschlagten 11,27 Mio. DM wurden tatsächlich 13,4 Mio. verausgabt. Die Mehrausgaben wurden im letzten Haushaltsjahr durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen aufgefangen und sind darauf zurückzuführen, dass in vielen Fällen aufgrund der tatsächlichen Aufenthaltszeiten die höheren Leistungen analog zum Recht des BSHG erbracht werden müssen.

Die Förderung der Wohlfahrtsverbände war mehrfach Gegenstand der Beratungen. Die von den Verbänden beantragte Erhöhung der Zuweisung hat der Ausschuss vom Grundsatz her beschlossen. Mit dem Ergebnis der zurzeit laufenden Verhandlungen ist im Frühjahr zu rechnen, und die konkrete Ausprägung bleibt somit den weiteren Beratungen vorbehalten.

Ein wesentlicher Bereich der Veranschlagung sind auch die Haushaltsmittel für Beschäftigungsmaßnahmen. Das Landesprogramm ASS ist in den letzten Jahren vom Umfang her erheblich zurückgefahren worden, für das Kommunalprogramm sind 30 Mio. DM im Haushaltsjahr 2001 vorgesehen. Das Sozialamt ist nach dem Haushaltsplanentwurf für einen Anteil von 14,5 Mio. DM verfügungsberechtigt, der Rest umfasst im wesentlichen Personalausgaben und den Zuschuss an die Dortmunder Dienste. Die 14,5 Mio. DM verteilen sich mit 6 Mio. DM auf das kommunale ASS, mit 7 Mio. DM auf das Projekt "Ganz Dortmund - eine saubere Sache" und mit 1,5 Mio. DM auf die Grünerhaltung.


Für das kommunale ASS sieht die Sozialverwaltung Beratungsbedarf, weil die dafür vorgesehenen 6 Mio. DM nicht ausreichen werden, um die in 2000 begonnenen Maßnahmen zu Ende zu führen. Neue Maßnahmen könnten nach Auslaufen der alten damit nicht initiiert werden. In der Vergangenheit hat die Sozialverwaltung erhebliche Beiträge zur Haushaltsverbesserung erbracht. Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass die jetzt im HPL-Entwurf veranschlagten Mittel gerade ausreichen werden und keine weiteren Sicherheitsreserven enthalten. Die Sozialverwaltung wird jedoch den beschrittenen Weg, hin zur Hilfeplanung und zum Fallmanagement mit dem Schwerpunkt der Verselbständi-
gungshilfen, konsequent weiterverfolgen und versuchen, die in den letzten Jahren erabeiteten Erfolge zu halten.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die kommunale Seniorenpolitik in einem Umbruch befindet. Der Rat der Stadt hat die Verwaltung am 11.08.99 beauftragt, die gegenwärtige Angebotsstruktur der kommunalen Seniorenarbeit zu beschreiben und Vorschläge für das künftige Angebot zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden z.Zt. eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Betätigungsmöglichkeiten für ältere Menschen und eine Befragung von 2000 Personen zur Bewertung des derzeitigen Angebotes und zu den Erwartungen des Kundenkreises durchgeführt sowie die auch vom Ausschuss beschlossene kleinräumige Untersuchung der Altershilfestrukturen in vier ausgewählten Stadtbezirken durchgeführt.

Im Haushalt des Gesundheitsamtes wird die Drogenhilfe einen besonderen Akzent setzen. Es ist vorgesehen, einen Drogenkonsumraum mit allen dazugehörigen Angeboten einzurichten. Hierfür stehen im Verwaltungshaushalt 700.000 DM und im Vermögenshaushalt 800.000 DM zur Verfügung, und die Ansätze aus dem Jahr 2000 in Höhe von 700.000 DM sollen übertragen werden. Darüber muss jedoch noch diskutiert werden, weil nach Mitteilung der Kämmerei eine solche Übertragung aufgrund des § 10 der GHVO so ohne weiteres nicht möglich sein wird, da es bis jetzt keine Veranschlagung und Beschlussfassung in der Sache gibt, sondern nur einen Projektauftrag. Sie müssten also über die Veränderungslisten für das Jahr 2001 neu aufgenommen werden.

Zum Ende des Jahres 2000 liefen die Landeszuwendungen für das kommunale Methadon-Programm aus. Da die Verwaltung weiterhin eine kommunale Methadon-Ambulanz für erforderlich hält, wurde der entsprechende Zuschussbedarf um 200.000 DM erhöht.



Weitere Schwerpunkte werden im Bereich der legalen Süchte - Alkohol- und Spielsucht - gesetzt, entsprechende Verhandlungen laufen bereits mit den Trägern der Suchtkranken-
hilfe. Eine separate Vorlage wird dem Ausschuss im Frühjahr vorgelegt werden. Auch zur Thematik "Hilfe für Prostituierte" werden weitere Beschlussfassungen erfolgen müssen.

Herr Giese macht daraufhin deutlich, dass die Aufgabe, Gelder gerecht zu verteilen, der Quadratur des Kreises gleicht. Dennoch sind die sozialpolitisch Verantwortlichen in Dortmund aufgerufen, die Finanzmittel so zu fordern, dass Gerechtigkeit so weit wie möglich umgesetzt wird. Es ist ihm wichtig, dass der Ausschuss heute nicht über feststehende Etatposten beschließt, sondern wegen der anstehenden Haushaltssicherung nur Markierungen setzt und Größenordnungen nennt.

Er führt weiter aus, warum es schwierig ist, zusätzliche Forderungen einzubringen, und dass dies höchstens durch Umschichtungen gelingen könnte. Der Ausschuss wird sich jedoch darauf einigen müssen, dass im kommunalen ASS die Mittel nicht ausreichen und deshalb dort zusätzlich 3-4 Mio. DM eingestellt werden müssen.


Darüber hinaus liegt ihm die Förderung der freien Wohlfahrtsverbände und eine kontinuierliche Fortführung ihrer Arbeit besonders am Herzen. Die SPD-Fraktion stützt darüber hinaus die bei der Prostituiertenarbeit im Haushalt eingestellten Mittel. Besonders dankbar ist Herr Giese dafür, dass ins Methadon-Programm zusätzlich 200.000 DM eingestellt werden sollen, und fordert an dieser Stelle, dass die bereits für einen Druckraum beschlossenen 700.000 DM in die Veränderungsliste 2001 übergehen sollen.

Frau Unger erläutert, dass bereits bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfs bekannt war, dass das Gesamtdefizit 2001 voraussichtlich bei 132 Mio. DM liegen wird. Sie appelliert aber an alle politisch Verantwortlichen, sich davor zu hüten, den Sozialhaushalt als Einzelposten mit den höchsten Belastungen für die Stadt, da investiv vermeintlich sehr teuer, finanziell aber vermeintlich wenig ertragreich, mit besonders hohen Einsparpotentialen im Rahmen einer Haushaltssicherung zu belasten.

Ihre Fraktion sieht den Handlungsbereich einer sozialen, solidarischen Stadt weniger aus finanzpolitischer als aus gesellschaftspolitisch-sozialer Sicht. Deshalb orientiert sich ihr stadtpolitisches Handeln 2001 am gesteckten Ziel, ein Leitbild für eine soziale Stadt zu entwickeln, was auch finanzpolitisch positive Auswirkungen haben wird, denn eine soziale Stadt ist attraktiv für InvestorInnen, ArbeitnehmerInnen, BürgerInnen, EinwohnerInnen.



Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertretene Sozialpolitik akzeptiert, dass Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfebezug für manche Menschen bleibt, dass Drogenkonsum als Problematik modernen, menschlichen Lebens dauerhaften Handlungsbedarf mit sich bringt, dass Prostitution auch eine Antwort auf menschliche/männliche Bedürfnisse ist und Raum, Zeit, Zuwendung benötigt, dass Armut und Beschäftigungslosigkeit mit Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung beantwortet werden muss, und dass Gewalt in der Stadt - insbesondere gegen AusländerInnen und Frauen - keinen Platz haben darf und deshalb Konzepte dagegen auch der angemessenen Finanzierung bedürfen.

Das bedeutet - trotz aller notwendigen Haushaltssicherung - , das Drogenhilfekonzept weiterzuentwickeln, u.a. mit einem Druckraum, mit Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung, vielfältig und bedarfsentsprechend, in pluraler Trägerschaft von Maßnahmen Armut zu bekämpfen, zur Sicherung der engagierten Arbeit für eine soziale und solidarische Stadt die bewährte Arbeit der Träger im sozialpolitischen Raum abzusichern, und mit diesen gemeinsam ein Leitbild für eine soziale Stadt zu entwickeln und insbesondere in den nächsten Jahren umzusetzen. Für die Fraktion gibt es bis zur endgültigen Beschlussfassung zu fünf Schwerpunktbereichen Handlungsbedarf, der zu Veränderungen im aktuell vorliegenden Entwurf führen muss. Diese Bereiche sind

· die Förderung der Wohlfahrtsverbände,
· die soziale Arbeit mit Prostituierten,
· eine notwendige Kampagne gegen Kinderarmut,
· das kommunale Arbeit-statt-Sozialhilfe-Programm,
· die Sicherung der Arbeit von Frauen helfen Frauen e.V. im Frauenhaus und in der Frauenberatungsstelle.

Zu den einzelnen Posten fasst Frau Unger noch einmal den Sachstand zusammen und macht dann deutlich, dass die finanzielle Vertragsgrundlage für Frauen helfen Frauen nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Summe von jährlich 35.550 DM mehr ausgestattet werden muss, um die angestrebte 15%ige Zuschusserhöhung zu erreichen. Dafür wird sich die Fraktion im Rahmen der Beschlüsse einsetzen.
Herr Hengstenberg macht aus der Sicht seiner Fraktion deutlich, dass der Sozialhaushalt nicht kleiner, sondern bedarfsgerechter werden muss. Vor dem Hintergrund eines fehlenden Haushaltssicherungskonzeptes ist es schwierig, auf der einen Seite Schwerpunkte für den Haushalt, die natürlich auch eine haushaltsmäßige Auswirkung haben, zu setzen, wenn auf der anderen Seite gar nicht bekannt ist, was auf die Stadt zukommt.

Insgesamt vermerkt Herr Hengstenberg, dass der Sozialhaushalt größer geworden ist und viele Schwerpunkte genannt worden sind. Aus Sicht seiner Fraktion ist das Thema Wohlfahrtsverbände mit einer hohen Priorität ausgestattet, die Interimslösung ist beschlossen, über die Frage der grundsätzlichen Förderung des Ansatzes muss sich der Ausschuss noch auseinandersetzen. Das Thema Druckraum wird ebenfalls eine konkrete haushaltsmäßige Bedeutung haben, und Herr Hengstenberg ist gespannt, an welcher anderen Stelle die rot-grüne Projektmehrheit zu Einsparungen kommen wird.

Er führt weiter aus, dass beim kommunalen ASS Mittel fehlen; unglücklich ist für ihn die Aufteilung zwischen Dortmunder Diensten und kommunalem ASS. Die Frage, wieviel Menschen aus dem Sozialhilfebezug vermittlungsfähig sind, muss auch noch einmal diskutiert werden, weil für die genannten Hemmnisse die Rahmenbedingungen verändert werden müssen. Dazu wird es noch Anträge der CDU-Fraktion geben. In der Zukunft wird sich der Ausschuss interfraktionell Gedanken machen müssen, ob der bisher beschrittene Weg der Festanstellung für ein Jahr der richtige ist, und ob das auf Dauer finanzierbar und durchhaltbar ist. Bei den diversen Einzelprojekten müssen politische Prioritäten gesetzt werden, und zwar immer vor dem Gesichtspunkt eines Gesamthaushaltsansatzes, d.h. es muss auch entschieden werden, an welch anderer Stelle man sich Einsparungen vorstellen könnte.

Seit jeher ist es Ziel der CDU-Fraktion, möglichst neue Arbeitsplätze zu schaffen, um damit den Menschen wieder Lebensinhalte zu geben. Auf welchem Arbeitsmarkt das stattfindet, hängt stark von der Frage ab, wie die Potentialanalyse der Sozialverwaltung zu werten ist. Hier ist festzustellen, dass es sich um eine sehr heterogene, aber tendenziell qualitativ fallende Struktur handelt. Gewisse Marken seien mit dem heutigen Tage gesetzt worden, deshalb appelliert Herr Hengestenberg an die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Folgen aus den Mehrkosten, die aus diesen einzelnen Projekt resultieren, zu bedenken, zu überlegen, wo diese Mehrkosten herkommen sollen, und an welcher Stelle wem wehgetan wird, damit z.B. das Projekt "Druckraum" realisiert werden kann.

Frau Schneckenburger stellt im Anschluss daran fest, dass eine Ausprache zu den haushaltspolitischen Erklärungen der Fraktionssprecher nicht gewünscht wird.

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 4.1 - Sicherstellung der sozialen Arbeit mit Prostituierten in Dortmund beantwortet Frau Dr. Düsterhaus wie folgt:

1. Um den Beschluss des Ausschusses vom 19.12.2000 zur Straßenprostitution umzusetzen, sind 239.500 DM je Jahr notwendig.
2. Andere Aufgabenfelder der sozialen Arbeit mit Prostituierten sind die Sozialarbeit bei Prostituierten in der Bordellstraße Linienstraße und in Clubs oder bordellähnlichen Betrieben. Neben der in der Vergangenheit geleisteten sozialen Arbeit möchte das Gesundheitsamt die Pflichtaufgabe der aufsuchenden Beratung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten für Personen, deren Lebensumstände eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich oder andere mit sich bringen, § 19 Infektionsschutzgesetz, in Kraft seit 1.1.2001) delegieren. Um dies umzusetzen, sind 220.000 DM je Jahr notwendig.

3. In der Summe ergibt sich eine Erfordernis von 459.500 DM pro Jahr
für den Städtischen Haushalt.

Dazu gibt es keine Rückfragen. Daraufhin beginnt die Vorsitzende mit dem ersten Durchgang durch die Unterabschnitte des Sozialhaushaltes und bittet die Ausschussmitglieder um Anzeige, wenn es Rückfragen oder Bemerkungen zu den einzelnen Unterabschnitten gibt. Sie ruft dann auf den Haushalt des Sozialamtes mit den Unterabschnitten 1126, 3123, 4000, 4105, 4106, 4115, 4125, 4135, 4136, 4145, 4146, 4200, 4201, 4310, 4321-4370, 4390, 4391, 4400-4490, 4700, 4900-4980 und 5001.

Für diesen Bereich ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationsfragen, so dass die Vorsitzende den Haushalt des Gesundheitsamtes aufruft mit den Unterabschnitten 2451, 2452, 4860, 5000, 5010, 5030, 5050, 5400, 5420 und 5450. Auch hierzu gibt es keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit betrachtet die Ausschussvorlage zu den Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2001, das Schreiben des MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. vom 11. Januar 2001 sowie den Antrag der CDU-Fraktion vom 16. Januar 2001 als eingebracht.

Einstimmig beschließt der Ausschuss daraufhin, die erforderlichen Beratungen hierzu in der Sitzung am 06. Februar 2001 durchzuführen.


zu TOP 2.2
Bau, Einrichtung und Betrieb eines Drogenkonsumraumes

Hierzu liegen dem Ausschuss eine Verwaltungsvorlage zum aktuellen Sachstand und ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.01.01 vor.

Herr Pogadl ruft in Erinnerung, dass die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes Beschluss des Rates ist und damit Auftrag für die Verwaltung, entsprechende notwendige Vorarbeiten zu leisten. Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie der Schaffung entsprechender Richtlinien über den Betrieb von Drogenkonsumräumen gibt es eine rege Diskussion darüber, wo ein solcher Druckraum optimal platziert wäre, welche Größenordnung er haben müsste und welche komplementären Dienste damit verbunden wären. Die heute vorgestellte Vorlage legt dar, was bisher überprüft und bewertet wurde, wo Möglichkeiten oder Restriktionen gesehen werden, um damit eine politische Entscheidungshilfe zu geben.

Die Vorsitzende verdeutlicht noch einmal, warum der Weg vom Grundsatzbeschluss bis zum heutigen Tage erwartungsgemäß kein einfacher war. Im weiteren Prozess werden notwendige Schritte zu gehen und Hindernisse zu überwinden sein, aber mit dem heutigen Tage ist der Ausschuss seinem Ziel auch einen entscheidenden Schritt näher gekommen.



Frau Unger bringt ihre Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass es gelungen ist, den vorliegenden gemeinsamen Antrag zu formulieren. Die jetzt gefundene Standortlösung ist szenennah und bringt die räumlichen Grundlagen mit sich. Weil auch an die sonstigen Einrichtungen im Hause gedacht werden muss, sind die Räume so zu gestalten, dass das eine nicht dem anderen Anliegen widerspricht. Sie erwartet deshalb möglichst zügig die Vorstellung der entsprechenden Grundlagen und Kosten.

Herr Giese erinnert den Ausschuss an die 45 Drogentoten des letzten Jahres und daran, dass es um Menschen geht, die zwar durch eigenes Zutun in schwierige und aussichtslose Situationen gekommen sind, aber allein den Weg hinaus nicht mehr schaffen. Deshalb ist dringend Hilfe nötig. Der heutige Antrag zielt darauf ab, eine Vorlage zu erstellen, die solche festen Inhalte enthält und auf die Synergieeffekte hinweist, die an diesem Ort mit dem Café Kick und der drogentherapeutischen Ambulanz bereits vorhanden sind.

Herr Hengstenberg begründet, warum sich die CDU-Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen wird, und Herr Böhm glaubt, dass nicht alles getan wird, um den Zugang zu Drogen zu verhindern. In diesem Zusammenhang interessiert es ihn zu erfahren, wie die Umsetzung rein organisatorisch lösbar wäre.

Frau Dr. Düsterhaus hält vom Grundsatz her das Gesundheitsamt durchaus für einen geeigneten Standort, weil dort schon Einrichtungen der Drogenhilfe existieren, die auch etabliert sind. Ein Drogenkonsumraum muss allerdings zwingend im Parterre untergebracht werden, weil Drogenkonsum potenziell immer tödlich sein kann, Reanimation vorkommen kann, und es nur schwerlich denkbar ist, Menschen unter Reanimationsbedingungen über Treppen zu transportieren. Außerdem würden sich bei einer anderen Unterbringung unübersichtliche Toträume bilden, die geradezu dazu einladen, zu dealen und/oder illegal zu drücken. Zudem ist eine Durchmischung von Besuchern des Gesundheitsamtes und eines Druckraumes zu vermeiden.

Der zurzeit im Parterre untergebrachte Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit 2.500 Einschulungsuntersuchungen und weiteren 2.500 Untersuchungen zu unterschiedlichen Anlässen pro Jahr müsste umgesiedelt werden. Das wird weitere Schritte nach sich ziehen, die mit Sicherheit nicht für 1,5 Mio. zu haben sind. Eine alte, längst überholte Kostenschätzung zur Gesamtsanierung des Gesundheitsamtes belief sich auf 30 Mio. DM.

Frau Unger und Herr Giese lehnen die Verknüpfung der Einrichtung eines Druckraumes mit der Gesamtsanierung des Gesundheitsamtes ab, wohingegen Herr Hengstenberg befürchtet, dass mit der erforderlichen Infrastruktur für einen Druckraum immense, nicht vorhersehbare Kosten auf die Stadt zukommen werden.

Herr Pogadl macht deutlich, dass der Hinweis auf eine 30 Mio. DM teure Gesamtsanierung nachrichtlicher Natur sei. Wenn der gemeinsame Antrag angenommen wird, werden unverzüglich Gespräche mit der Bauverwaltung geführt. Über die Ergebnisse wird der Ausschuss so schnell wie möglich informiert.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den aktuellen Sachstand der Standortprüfungen für einen Drogenkonsumraum zur Kenntnis.

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Januar 2001 wird einstimmig bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion beschlossen.

zu TOP 3.1
Umsetzung gemeinnütziger Arbeit nach § 19 BSHG
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.01.01

Hierzu liegt dem Ausschuss zusätzlich eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.01 mit der Bitte um Stellungnahme vor.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt zur Kenntnis, dass beide Anfragen in der Sitzung am 06. Februar 2001 beantwortet werden.

zu TOP 3.2
Modellprojekt zur Unterstützung der häuslichen Pflege durch Bildkommunikation
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00417-01

Die Vorlage wird ausführlich von Herrn Pohlmann vorgestellt. Nach einer regen Diskussion und dem Wunsch, über die Ergebnisse informiert zu werden, fasst der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit folgenden Beschluss:

Der Fachausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Information zum Modellprojekt "Unterstützung der häuslichen Pflege durch Bildkommunikation" zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Kündigung der Verträge zwischen der Stadt Dortmund und den anerkannten
Betreuungsvereinen in Dortmund
- Ausschussvorlage
Drucksache Nr. 00337-00

Hierzu meldet sich Herr Ortmann zu Wort und ruft in Erinnerung, dass seit dem Bestehen der Betreuungsvereine erhebliche Mittel für die Stadt eingespart worden sind, weil die Arbeit mit der Justizkasse abgerechnet werden konnte. Er hofft, dass es in diesem Zusammenhang bei den Vertragsverhandlungen nicht zu einer Qualitätsverschlechterung kommt.

Weitere Wortmeldungen dazu gibt es nicht.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.






Schneckenburger
Krämer-Knorr
Stahnke
Vorsitzende
sachkundige Bürgerin
Schriftführerin