Niederschrift  (öffentlich)

über die 47. Sitzung des Rates der Stadt

(Sondersitzung)

am 12.08.2020

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer:            16:00  -  17:30 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 52 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)

An der Sitzung nahmen nicht teil:

./.                                                                 

Von der Verwaltung waren anwesend:       

OB Sierau                                                     

StD Stüdemann
StR Dahmen                                                  

StR Rybicki                                                                                                                              

StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde

StR’in Zoerner                                                                                                                            

Herr Westphal                                               

LStRD’in Seybusch

Herr Bußmann                                                                                                                           

Herr Güssgen

Frau Bohm

Frau Wosny

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 47. Sitzung des Rates der Stadt, öffentliche Sondersitzung

am 12.08.2020, Beginn 16:00 Uhr,

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1.           Regularien

1.1         Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2         Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3         Feststellung der Tagesordnung

2.           Extrem unangemessenes Fehlverhalten von Oberbürgermeister Ullrich Sierau in der städtischen Pressekonferenz am 23. Juni 2020

              Antrag zur TO (AfD Fraktion)

              (Drucksache Nr.: 18095-20) 

3.           Dringlichkeitsentscheidungen

3.1         Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -)

              Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 17975-20) 

3.2         Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.

              Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

              (Drucksache Nr.: 18094-20) 

              hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 28.07.2020

              (Drucksache Nr.: 18094-20-E1) 

4.           Anfragen

4.1         Rückzahlung von Fördergeldern bei Bebauung der Frerichwiese in Dorstfeld mit einem Supermarkt

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 18168-20) 

4.2         Zerstörung eines Viertels des Geschützten Landschaftsbestandteil durch Fällung einer 120-jährigen Platane am Platz von Rostow am Don / S-Bahnhof Stadthaus

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 18167-20) 

4.3         Fällung von 16 ca. 100-jährigen Platanen beim Stadtbahnumbau an der Haltestelle Max Eyth Straße

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 18166-20) 

4.4         Nichtinformation der Öffentlichkeit über die Vergewaltigung einer 11-Jährigen und einer 13-Jährigen am 20. Juni und 24. Juli 2020 in der Nordstadt mutmaßlich durch den gleichen 23-jährigen Täter aus Afghanistan

              Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

              (Drucksache Nr.: 18165-20) 

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1.         Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

 

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Pieper benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

 

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Um dem Rechnung zu tragen kündigt OB Sierau an, die Sitzungsleitung schon zur Feststellung der Tagesordnung an Bm’in Jörder abzugeben.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

 

Bm’in Jörder weist zunächst gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) beantragt, die Ratssitzung um 30 Minuten auf 16:40 Uhr zu verschieben. Er begründet den Antrag damit, dass sich vor dem Rathaus Jagdszenen mit Linksextremisten ereignet hätten und er und Rm Thieme als Ratsvertreter dadurch gehindert worden seien das Rathaus zu betreten. Man habe deshalb erst sehr knapp vor Beginn der Ratssitzung den Ratssaal erreicht und sich so nicht angemessen vorbereiten können. Sollte diesem Antrag nicht stattgegeben werden, werde man einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Ratssitzung beantragen.

Bm‘in Jörder stellt den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte, unter Verweis auf das pünktliche Erscheinen aller Ratsmitglieder und der darüber hinaus festgestellten Beschlussfähigkeit, zur Abstimmung.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag auf Verschiebung der Ratssitzung mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Rm Bohnhof (AfD-Fraktion) beantragt den TOP 2 der Tagesordnung als Tagesordnungspunkt von besonderer Bedeutung zu behandeln. Er begründet dies indem er die Worte des Herrn Oberbürgermeister Sierau zitiert und als „Sprech von Clans und Neonazis etc.“ bezeichnet.

Bm‘in Jörder weist darauf hin, dass dies bereits zuvor in der Sitzung des Ältestenrates erörtert wurde und man zu dem Schluss gekommen sei, das der TOP bereits an zweiter Stelle, direkt nach den Regularien stehe. Sie stellt den Antrag vor diesem Hintergrund zur Abstimmung.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.

Rm Brück beantragt die Verabschiedung einer Resolution gegen Linksextremismus und begründet dies mit dem Hinweis darauf, dass der Rat der Stadt linksextreme Gewalt verherrliche oder zumindest toleriere. Ihm dränge sich der Eindruck auf, dass die Eskalation vor dem Rathaus politisch so gewollt war, um zu verhindern, dass die Gruppe an der Ratssitzung teilnehme.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Bm’in Jörder informiert den Rat darüber, dass Rm Münch (FBI) eine Aufnahme zur Tagesordnung der folgenden Angelegenheit im Wege der Dinglichkeit beantragt habe:

            Politische Konsequenzen nach der Vergewaltigung

            von 2 Kindern in der Nordstadt mutmaßlich durch

            einen polizeibekannten 23-jährigen Zuwanderer

            aus Afghanistan          

            Dringlichkeitsanatrag zur Tagesordnung (FBI)

            (Drucksache Nr.: 18254-20) 

Auf Nachfrage von Rm Münch erklärt sie, dass mit Änderung des § 15 GeschO des Rates kein Anspruch auf mündliche Antragsbegründung mehr bestehe.

Rm Münch (FBI) erwidert, dass die Anwesenden schlechte Demokraten seien und er einen neuen Antrag mit folgendem Wortlaut stellen wolle: 1. Ausufernde Kriminalität in der Dortmunder Nordstadt und Zunahme von Sexualstraftaten ohne Nennung der Täterherkunft. 2. Der Bericht zur Kriminalität in der Nordstadt verweise auf den Rückgang der Kriminalität in der Nordstadt, dies treffe nicht auf Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten zu. Er begründet die Dringlichkeit mit der Aktualität der Vergewaltigung zweier geflüchteter Kinder, die hier einen sicheren Hafen gesucht hätten. Die nächste Ratssitzung fände erst im Oktober statt, das Thema müsse zeitnah vom Rat befasst werden.

Rm Mader (CDU) spricht sich für seine Fraktion gegen eine Dringlichkeit des Antrags aus. Er begründet dies mit dem Legalitätsprinzip und der entsprechenden Aufsicht der Polizei, die vor Gerichten ausgeübt werde. Darüber hinaus sei es keine „echte“ Angelegenheit des Rates. Auch habe Rm Münch in der Formulierung des Dringlichkeitsantrags durch Unterstellungen jegliche Neutralität vermissen lassen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärt, Rm Münch habe seinen Antrag entgegen der Geschäftsordnung des Rates begründet und darüber hinaus die Mitglieder des Rates als Nicht-Demokraten bezeichnet. Daher fordert er die Sitzungsleitung auf, Rm Münch dafür einen Ordnungsruf zu erteilen.

Bm’in Jörder greift dies auf und erteilt Rm Münch einen Ordnungsruf.

Rm Münch weist in einer persönlichen Rede den Ordnungsruf zurück und beantragt eine Entscheidung des Rates darüber, ob dem Ordnungsruf stattgegeben werde. Er habe den Begriff „schlechte Demokraten“ deshalb genannt, weil er massiv durch die Mitglieder des Rates in seinem Wortbeitrag gestört wurde, wogegen die Bürgermeisterin hätte eingreifen müssen.

Bm’in Jörder weist Rm Münch darauf hin, dass sie für einen Ordnungsruf nicht legitimiert werden müsse und den Antrag auf Rücknahme daher nicht zur Abstimmung stelle.

Rm Brück ist der Meinung, dass es sich hier um Realsatire handele. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen werde sich darüber freuen. Er warnt Frau Bürgermeisterin Jörder mit den Worten „Frau Jörder passen Sie auf! Treiben Sie es nicht zu weit! Der Oberbürgermeister habe es zu weit getrieben und kassiere dafür eine Niederlage nach der nächsten.“ Sie solle nicht versuchen in seine Fußstapfen zu treten. Er warnt die Bürgermeisterin weiter, es beim Verwaltungsgericht nicht zu weit zu treiben, dieser Ordnungsruf sei rechtswidrig und wenn er nicht zurückgenommen werde, beginge sie den nächsten Gesetzesverstoß.

Rm Garbe (AfD) gibt an, den Ordnungsruf für nicht angebracht und nicht zulässig zu erachten. Es habe sich um eine normale Meinungsäußerung des Rm Münch gehandelt.

Bm’in Jörder entgegnet, dass man bezüglich der Aussage des Rm Münch auf die Mitschrift zurückgreifen könne und dies auch gerichtlich geklärt werden könne.

Bm’in Jörder lasst sodann über den von Rm Münch (FBI) gestellten Dringlichkeits-Antrag (Drucksache

Nr.: 18254-20) abstimmen.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) ab.

Weiter lässt Bm’in Jörder über den mündlich durch Rm Münch gestellten Dringlichkeits-Antrag (s.o.) abstimmen.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) ab.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) beantragt, nach üblicher Vorgehensweise des Rates eine Redezeitbegrenzung von 3 Minuten.

Rm Brück entgegnet in seiner Gegenrede, dass hier „schlechte Demokraten at work“ seien. Es sei absurd und juristisch zu überprüfen, bei einer Tagesordnung mit nur einem Tagesordnungspunkt die Redezeit zu begrenzen. Es mache einen Unterschied, eine Redezeitbegrenzung bei einer Tagesordnung mit Hundert Tagesordnungspunkten wie bei der letzten Sitzung einzuführen und daher sei der Antrag aus seiner Sicht abzulehnen.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Redezeitbegrenzung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) zu.

Bm‘ Jörder informiert darüber, dass die Genehmigung einer Niederschrift in dieser Sitzung entfalle und für die nächste Sitzung des Rates am 08.10.20 vorgesehen sei.

Der Rat der Stadt stimmt der Tagesordnung mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) zu.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 2.
Extrem unangemessenes Fehlverhalten von Oberbürgermeister Ullrich Sierau in der städtischen Pressekonferenz am 23. Juni 2020

Antrag zur TO (AfD Fraktion)

(Drucksache Nr.: 18095-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 06.07.2020 vor:

Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 18095-20-E1) der Gruppe NPD/Die Rechte vom 10.08.2020 vor:

„…Der Rat verfasst zusätzlich folgende Resolution: Die Entgleisungen von Oberbürgermeister Ullrich Sierau in der Pressekonferenz am 23. Juni 2020 sind auf das Schärfste zu verurteilen. Gerade ein Oberbürgermeister, der immer wieder behauptet, von „Rechten“ in seinem Wohnumfeld eingeschüchtert worden zu sein, kann nicht ohne Konsequenzen bei Vertretern der Landesregierung Hausbesuche androhen, da ihm die dortige Informationspolitik nicht passt. Ullrich Sierau hat dem Ansehen der Stadt Dortmund schweren Schaden zugefügt, es braucht eine parteiübergreifende Distanzierung von diesem Oberbürgermeister, unabhängig von einem zu begrüßenden Abwahlverfahren. Die Parteien im Rat der Stadt Dortmund stehen für eine demokratische Streitkultur und möchten nicht in Ghetto Gangster-Manier regiert werden!

Bm’in Jörder informiert die Mitglieder des Rates zunächst darüber, dass der Antrag der AfD vom 06.07.2020 (Drucksache Nr. 18095-20) aus vier Punkten bestehe. Hinsichtlich der ersten drei Punkte des Antrags solle eine Abstimmung erfolgen. Zu Punkt 4 des Antrages sei festzustellen, dass es gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW hinsichtlich der Einleitung des Abwahlverfahrens eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gestellten Antrages bedürfe. Bei insgesamt 94 Mitgliedern des Rates (ohne OB) hätte der Antrag daher von 47 Ratsmitgliedern gestellt sein müssen. Da der vorliegende Antrag allein von der AfD-Fraktion gestellt worden ist – wobei dieser auch nicht von den Ratsmitgliedern der AfD-Fraktion unterzeichnet ist - mangelt es an dem gesetzlich vorgeschriebenen Quorum. Ein Abwahlverfahren i.S.d. § 66 Abs. 1 GO NRW sei aufgrund des nicht erfüllten Antragsquorums daher nicht wirksam eingeleitet. Eine Abstimmung darüber, ob die erforderliche Zahl von Ratsmitgliedern den Antrag unterstütze, wäre unzulässig, da sie einer Probeabstimmung über den Antrag gleich käme. Eine Abstimmung über den Antrag sei damit obsolet.

Rm Bohnhof (AfD) begründet den Antrag seiner Fraktion. Herr Oberbürgermeister Sierau habe 7 Wochen gewartet um dann eine 12-minütige persönliche Erklärung abzugeben. Letztendlich sei dabei keine Entschuldigung herausgekommen. Es sei nicht demokratisch, dass man ihm jetzt nur 3 Minuten gewähre. Weiter zeigt er sein Unverständnis darüber, dass Oberbürgermeister Sierau, der selbst Opfer solcher Aktionen sei, seine Aussage nun als humoristisch darstelle. Nach der Auffassung der AfD-Fraktion habe er gegen die drei Säulen verfassungsrechtlicher Grundsätze verstoßen. Ob ein Verstoß gegen staatliche Neutralitätspflicht vorliege wolle seine Fraktion gerichtlich prüfen lassen. Er fordert die Mitglieder des Rates auf, Demokratie zu üben und auf einer vorbereiteten Unterstützungsliste für den Antrag zu unterschreiben.

Rm Münch (FBI) gibt an, dass man dieser Sonderratssitzung, die sinnentleert sei, seiner Ansicht nach einen Sinn hätte geben können, in dem man das Thema Kriminalität in der Nordstadt behandelt hätte. Er wirft der AfD-Fraktion vor, den Rat für Ihre Parteipolitik zu missbrauchen. Er führt weiter an, dass man auch einem Oberbürgermeister zugestehen müsse, dass er in seiner engagierten Sprache Fehler machen könne und dürfe, ohne dass man versuche dies politisch zu instrumentalisieren. Ein Fehler der letzten Endes nicht einmal eine Konsequenz habe. Ein Oberbürgermeister wie Ullrich Sierau, der sich mit so viel Kompetenz, Engagement und Empathie für diese Stadt einsetze, der könne auch einmal aus einer emotionalen Situation heraus ein wenig rhetorisch überdrehen. Der Antrag der AfD sei unwürdig.

Rm Garbe (AfD) erklärt, dass die Aussagen des Herrn Oberbürgermeister Sierau wohl kalkuliert und von vorn herein geplant gewesen wären, er halte einen spontanen Ausraster in diesem niveaulosen Stil vom höchsten Wahlbeamten der Stadt für unwahrscheinlich. Sie seien inszeniert und Teil seines laufenden Abschiedsdrehbuches. Er wolle damit die Verantwortung für die gescheiterte Integration und anhaltende Migration abgeben, die ihm nun vor die Füße falle.

Rm Schilff (SPD) erklärt  warum diese Ratssitzung am heutigen Tage einerseits keine Sternstunde sei, aber andererseits unter Umständen doch eine Sternstunde werden könne. Keine Sternstunde sei sie deshalb, weil durch das von der AfD in Anspruch genommene Recht eine Sondersitzung zu beantragen, Steuergelder verschwendet würden. Das hätte man sich sparen können, so Rm Schilff. Weil die AfD aber sechseinhalb Jahre nichts geboten und zum Wohle dieser Stadt beigetragen habe, mache sie nun dieses Tamtam. Der Wandel der AfD von biederen konservativen Eurogegnern bis hin zu massiv ausländerfeindlichen Menschen zeige sich schon am immer stärker werdenden Beifall ihrer äußersten rechten Kameraden ganz hinten im Rat. Eine Sternstunde sei diese Sitzung aber gleichwohl, weil die AfD hier nicht landen werde, genauso wie sie in den letzten sechseinhalb Jahren in der Stadt nicht gelandet sei.

Aufgrund der technischen Probleme mit der Sprechanlage, nennt Frau Bm‘in Jörder zur besseren Nachvollziehbarkeit namentlich die noch ausstehende Rednerliste. Demnach hätten sich Rm Monegel, Rm Kowalewski, Rm Dinderdissen, Rm Brück, Rm Thieme und Rm Garbe eingedrückt.

Rm Monegel (CDU) berichtet, bei allem Respekt und unter Berücksichtigung, dass sich ein Oberbürgermeister auch mal zugespitzt und pointiert äußern dürfe, sei die Tonlage zu der Oberbürgermeister Sierau am 23.06. gegriffen habe, nicht wünschenswert gewesen. Auch dann nicht, wenn die Beweggründe, die dazu geführt hätten, an dem einen oder anderen Punkt zu unterstreichen seien. Es gehe hier um eine Stilfrage und nicht um eine rechtliche Bewertung. Er äußere dies gegenüber einem respektierten Oberbürgermeister, der sich insbesondere auch dadurch auszeichne sehr subtil, sehr sensibel und sehr gewählt mit der deutschen Sprache umgehen zu können. Das was gesagt wurde war falsch, aber der Antrag der AfD sei ein Armutszeugnis und die Veranstaltung ein Kasperletheater.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erinnert daran, was das eigentliche Thema der besagten Pressekonferenz gewesen sei. Es sei darum gegangen für Dortmund eine Situation zu beschreiben, die tatsächlich sehr unangenehm sei, weil Bund und Land das Konnexitätsprinzip gegenüber Dortmund grundsätzlich missachteten. Aus seiner Sicht sei es in einer solchen Situation durchaus verständlich etwas über das Ziel hinaus zu schießen. Man hätte evtl. andere Worte wählen können, in der Sache sei es jedoch richtig gewesen und daher läge hier kein Grund und auch kein Thema für einen Sondersitzung vor. Es passe zu dem, was man in den letzten sechs Jahren von der AfD gesehen habe. Darüber hinaus sei es ungebührlich und ungeheuerlich die Gemeindeordnung zu missbrauchen, um Teile des Wahlkampfes von der Bevölkerung mit Steuergeldern finanzieren zu lassen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass auch seine Fraktion aufgrund der Formulierung des Oberbürgermeisters irritiert gewesen sei und sich eine andere Wortwahl gewünscht hätte. Dass aber die AfD-Fraktion nicht auf den Inhalt der Aussage einginge, sondern ausschließlich auf die Frage des Stils, zeuge von der Tatsache, dass sie im Grunde an einer inhaltlichen Diskussion überhaupt nicht interessiert sei. Er zitiert in diesem Zusammenhang auf Bundesebene der AfD getätigte Aussagen um zu unterstreichen, dass es unsäglich sei, dass sich eine solche AfD sich nun als Hüterin des Stils der Stadt aufblähe.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass auch seine Fraktion nicht wolle, dass eine letzte Sitzung vor der Kommunalwahl dazu genutzt werde irgendeinen Wahlkampf zu beeinflussen. Auch ginge es nicht darum, für einen Oberbürgermeister, der aus Sicht seiner Fraktion, mit allen Ecken und Kanten geschnitzt, in den Jahren zum Wohl der Stadt Dortmund agiert habe, einen schlechten Schlussstrich zu ziehen. Das sei unangemessen. Sich nun aber nur mit der antragsstellenden Fraktion zu beschäftigen, sei auch nicht richtig. Es ginge hier allein um das Verhalten des Oberbürgermeisters am 23.06.20. Dazu habe der OB eine persönliche Erklärung verfasst, in der er auf das einginge was Sache war. Nicht eine der Fraktionen des Rates habe die Vorgänge am 23.6. skandalisiert, sondern die Ruhr Nachrichten und daher stelle sich die Frage ob dies berechtigt war. Damit hätte man sich in einer normalen Ratssitzung auseinandersetzen können. Dies sei Politik. Man solle aber vor den Einzelfällen nicht das Ganze vergessen und hiermit am Schluss der Laufbahn eines Oberbürgermeisters einen miesen Zug hinein bringen. Egal welche Fraktion einen Antrag stelle, der an die Frage angrenze, ob Herr Sierau ein guter Oberbürgermeister sei, davon distanziere sich auch seine Fraktion. Entscheidend sei, hier das Verhalten zu kritisieren, das sollte es aber dann auch gewesen sein.

Rm Gebel (Die Linke & Piraten) beantragt das Ende der Debatte.

Bm’in Jörder kündigt an, zuvor den Mitgliedern der Gruppe NPD/Die Rechte Gelegenheit geben zu wollen ihren Antrag zu begründen.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begründet den Antrag seiner Gruppe. Es brauche ein breites Signal aus der Mitte des Rates. Als gute Demokraten solle man sich gemeinsam von den Worten des Oberbürgermeisters distanzieren.

Rm Urbanek (AfD) hält die Gegenrede zum Antrag auf Ende der Debatte. Man habe eine Sondersitzung ohne Punkt von besonderer Bedeutung. Man habe weiter zu dem Punkt, der die Mitglieder des Rates zur Sondersitzung habe zusammen kommen lassen, eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten. Und jetzt solle auch noch die Debatte abgewürgt werden, dies führe die heutige Veranstaltung ad absurdum. Er wolle auf den soeben begründeten Zusatz- und Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte eingehen, den seine Fraktion ablehnen wolle, da die Gruppe sich selber der Mittel bedient habe, die sie nun skandalisieren wollten.

Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Ende der Debatte mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI) zu.

Bm’in Jörder stellt fest, dass nach Ende der Debatte einige Ratsmitglieder signalisiert hätten eine persönliche Rede halten zu wollen und ruft diese nacheinander auf.

Rm Bohnhof setzt sich zu Wehr gegen die Äußerung von Rm Schliff. Er lasse sich nicht als Kamerad der Ratsmitglieder der Gruppe NPD/Die Rechte bezeichnen. Dies weise er ausdrücklich zurück.

Rm Brück weist die Anschuldigung des Rm Urbanek zurück, der behauptet habe, er Rm Brück, habe Herrn Sierau einen Hausbesuch angedroht. An Rm Bohnhof gerichtet entgegnet er, dass man dennoch auf der gleichen Seite des politischen Koordinatensystems stehe. Er sei der Meinung man solle auch im neuen Rat mit einer kameradschaftlichen Front für Gegenwind bei den Multi-Kulti-Block-Parteien sorgen.

Rm Thieme gibt an, dass er die Hälfte der Zeit in der Rednerliste ignoriert worden sei. Heute habe es einen Höhepunkt des merkwürdigen Demokratieverständnisses dieses Rates gegeben.

Rm Garbe erklärt zur Aussage von Rm Schilff, dass seine Fraktion trotz der vergifteten Atmosphäre im Rat, ihre seriöse sachliche Arbeit fortgesetzt habe.

Rm Urbanek macht noch einmal deutlich, dass die Mitglieder seiner Fraktion und die der Gruppe NPD/Die Rechte keine Kameraden seien. Man habe nicht zusammen gedient und im Übrigen stehe es Rm Brück nicht zu, zu ihm oder sonst jemanden Kamerad zu sagen.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz- und Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 18095-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Bm’in Jörder stellt die einzelnen Punkte 1 - 3 des Antrags der AfD-Fraktion vom 06.07.20 (Drucksache Nr.: 18095-20) zur Abstimmung.

Der Rat der Stadt lehnt Punkt 1 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt lehnt Punkt 2 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt lehnt Punkt 3 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

3.         Dringlichkeitsentscheidungen


zu TOP 3.1
Bauleitplanung, Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) (Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -; Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch -)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 17975-20)

OB Sierau übernimmt wieder die Sitzungsleitung und bedankt sich bei Frau Bm’in Jörder.

Rm Schilff (SPD) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet daher darum, die Vorlage heute nicht zu behandeln.

OB Sierau entgegnet, dem Wunsch - der Tradition folgend - stattgeben zu wollen.

Rm Münch (FBI) beantragt die Vorlage abzustimmen, sie sei sinnvoll und der Beratungsbedarf sachlich nicht nachvollziehbar.

OB Sierau stellt den Antrag von Rm Schilff, die Vorlage vor dem Hintergrund des Beratungsbedarfes zu schieben, zur Abstimmung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und des Rm Münch (FBI), die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW in die Sitzung am 08.10.2020 zu vertagen.


zu TOP 3.2
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020.

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

(Drucksache Nr.: 18094-20)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 28.07.2020 vor:

ergänzend zur Vorlage zur Genehmigung einer Dinglichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1

GO NRW – Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Offener Ganztagsschule

im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020 (DS-Nr. 18094-20) teile ich Ihnen

folgendes mit:

Die Dringlichkeit der getroffenen Entscheidung ergibt sich daraus, dass zur rechtzeitigen

technischen Umsetzung der Vereinbarung der Landesregierung NRW und der kommunalen

Spitzenverbände NRW, keine Elternbeiträge für den Bereich der Offenen Ganztagsschule in

den Monaten Juni und Juli 2020 zu erheben, bereits eine Entscheidung bis Mitte Juli erforderlich

war.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) beantragt aufgrund von Beratungsbedarf seiner Fraktion, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben.

OB Sierau stellt fest, dass er mangels Wunsch nach Gegenrede von einer Zustimmung des Rates ausgehe.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO in die Sitzung am 08.10.2020 zu vertagen.

4.         Anfragen


zu TOP 4.1
Rückzahlung von Fördergeldern bei Bebauung der Frerichwiese in Dorstfeld mit einem Supermarkt

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 18168-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 4.2
Zerstörung eines Viertels des Geschützten Landschaftsbestandteil durch Fällung einer 120-jährigen Platane am Platz von Rostow am Don / S-Bahnhof Stadthaus

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 18167-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.  


zu TOP 4.3
Fällung von 16  ca. 100-jährigen Platanen beim Stadtbahnumbau an der Haltestelle Max Eyth Straße

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 18166-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 4.4
Nichtinformation der Öffentlichkeit über die Vergewaltigung einer 11-Jährigen und einer 13-Jährigen am 20. Juni und 24. Juli 2020 in der Nordstadt mutmaßlich durch den gleichen 23-jährigen Täter aus Afghanistan

Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

(Drucksache Nr.: 18165-20)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

Der Oberbürgermeister

Ullrich Sierau                                        Ute Pieper                                                       Iris Wosny

                                                           Ratsmitglied                                                     Schriftführerin