Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 15.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Uta Schütte-Haermeyer (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Kathrin Klausmeier
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) i. V. für sB Janina Kleist
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste) i. V. für sB Katharina Magerstedt
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Regine Stephan
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regina Adams (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Josephin Tischner, 5/Dez
Jörg Süshardt, StA50
Sylvia Schadt, StA 50
Frank Schultz, StA 50
Gabriele Kirsten, StA 50
Pilar Wulff, StA 51
Sabine Janowski, StA 51
Dr. Frank Renken, StA 53
Holger Keßling, StA 53
Stephan Siebert, StA 53
Uta Agnes Nagel, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter Dortmund


5. Gäste:

Rainer Klein, Diakonisches Werk
Frau Romahn, Kontaktstelle
Herr Ketteler, Kontaktstelle
Herr Grosse, FH für öffentliche Verwaltung



Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.0 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gem. § 52 Abs.1 der Gemeindordnung NRW
(Drucksache Nr.: 10669-18)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.03.2018


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Psychische Erkrankungen
Berichterstatter: Herr Klein



3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10288-18-E1)
Die Unterlagen lagen zur letzten Sitzung vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10288-18-E2)

4.2 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Fachkonzept und Leistungsvereinbarung zum Einsatz von Gesundheitsfachkräften zur gesundheitsorientierten Familienbegleitung ab 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10539-18)


5.2 Weiterentwicklung in der Drogenhilfe

5.2.1 Druckräume für Heroin-Abhängige
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17-E1)
Die Unterlagen lagen bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017 und 21.11.2017 vor.

5.2.2 Drogenkonsumraum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E2)
Die Unterlagen lagen bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017 und 21.11.2017 vor.

5.2.3 Drogenpolitik in der Nordstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17-E1)
Die Unterlagen lagen bereits zu den Sitzungen am 19.09.2017 und 21.11.2017 vor.

5.2.4 Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10792-18)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Die Ratsmitglieder haben die Unterlagen bereits mit einem gesonderten Versand erhalten.




6.2 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

hierzu -> Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Sachstand Kommunale Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10988-18)

7.2 Gesundheitskonferenz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10989-18)

7.3 Koordinierungs- und Servicestelle für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10990-18)

7.4 Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10994-18)





Vor Beginn der Sitzung teilt Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) dem Ausschuss mit, dass die langjährige Geschäftsführerin des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Angelika Stahnke, die vor 2 ½ Jahren in den Ruhestand verabschiedet worden ist, in der letzten Woche verstorben sei. In Gedenken an Angelika Stahnke ruft er zu einer Gedenkminute auf.



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD-Fraktion) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.






1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gem. § 52 Abs.1 der Gemeindordnung NRW
(Drucksache Nr.: 10669-18)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig, Frau Simone Kornmaier zur stellv. Schriftführerin des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nach § 52 Abs. 1 GO NRW zu bestellen.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, den TOP 7.4 dem Oberpunkt TOP 5.2 zuzuordnen und unter TOP 5.2.6 zu behandeln.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass er am Donnerstag, den 07. Juni 2018 ab 12:00 Uhr zu einer Sondersitzung einladen wird. Die Tagesordnungspunkte werden die TOP´s 4.2 „Wohnungslose Menschen in Dortmund – Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe“ und TOP 5.2 „Weiterentwicklung in der Drogenhilfe“ mit den Unterpunkten 5.2.1 bis 5.2.6 sein.

Mit diesen Hinweisen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.03.2018

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 06.03.2018 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Psychische Erkrankungen
Berichterstatter: Herr Klein

Herr Klein (Diakonisches Werk) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 1) zum Thema „Psychische Erkrankungen“.

Der Vorsitzende und die Sprecher der Fraktionen bedanken sich für die Präsentation. Die Nachfragen dazu werden von Herrn Klein und Herrn Ketteler (Krisenzentrum) beantwortet.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Geduldete Geflüchtete in Ausbildung
Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10288-18-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10288-18-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung in einer Ausbildung (Schule/Beruf) sind von BAFÖG-leistungen und Leistungen nach SGB II sowie AsylbLG ausgeschlossen und müssen ihren Lebensunterhalt durch die Ausbildungsvergütung finanzieren.



Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage und um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Wie kann das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung, die sich in der Ausbildung befinden, gewährleistet werden?

Basierend auf die Beantwortung dieser Anfrage wird die Verwaltung gebeten, zur nächsten Sitzung des Ausschusses Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Begründung


Wie in der Einleitung bereits vorangestellt, sind Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung in einer Ausbildung (Schule/Beruf) von BAFÖG-Leistungen und Leistungen nach SGB II sowie AsylbLG ausgeschlossen. Sie müssen ihren Lebensunterhalt durch die Ausbildungsvergütung selbst finanzieren und verlieren ihr Anrecht auf Sozialleistungen. Bei Schülern steht nicht mal eine Ausbildungsvergütung zur Verfügung. Dies gefährdet das Anrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Hierzu hat das Sozialgericht in Dresden am 17.01.2018 (S20AY47/17 ER) die zuständige Behörde dazu verpflichtet Leistungen zumindest nach §3 AsylbLG auszuzahlen.
Eine erzwungener Schul- oder Ausbildungsabbruch wiederspricht internationalem Recht. So schreibt Art. 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) folgendes vor:




„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. (…) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts (…) die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen (…).“

Hierzu liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Grosse (Dozent für Sozialrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 2) zu dem Thema und beantwortet im Anschluss die Nachfragen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion einen Prüfauftrag an die Verwaltung dahingehend stellen möchte, wie viele geduldete Flüchtlinge es überhaupt seien, die von dieser Regelung betroffen sind und ebenso bittet sie um Überprüfung, welche anderen Auszubildenden auch von dieser Regelung betroffen seien. Auch sei interessant, mit welchen Kosten die Sicherstellung des Lebensunterhaltes für diese beiden Personengruppen verbunden sei, wenn es freiwillige Leistungen wären.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) merkt an, wie komplex und undurchdringlich dieses Thema sei. Auch er fragt nach, welche Personenkreise betroffen seien und welche Kosten entstehen würden.

Frau Schütte-Haermeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) regt an, dem Prüfauftrag noch hinzuzufügen, dass auch die Personen mit einer Aufenthaltsgestattung betrachtet werden müssten und nicht nur die mit einer Duldung.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) fasst zusammen, dass der Gesetzgeber den Fehler begangen habe, die Analogleistung an SGB XII anzuschließen und nicht an das SGB II. Dieser Fehler führe jetzt dazu, dass Menschen aufgrund einfacher Zuweisungen in einem System benachteiligt würden und diese ihre Ausbildung und damit auch ihre Zukunft praktisch abbrechen müssten und die Stadt dadurch mehr Leistungen auszahlen müsse, obwohl das gar nicht notwendig wäre, weil durch eine evtl. betriebliche Ausbildung genug Geld reinkäme und nur noch aufstockende Leistungen zu gewähren wären. Es handele sich um einen Personenkreis, der eine Aufenthaltsgestattung bis 15 Monate habe und einen Personenkreis, der eine Duldung nach dem 15 Monat habe. Hierbei handele es sich um einen sehr kleinen Personenkreis. Momentan gäbe es Personen, die kurz davor stünden, ihre Ausbildung abzubrechen, weil sie nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt weiterhin aufrecht zu erhalten. Im Hinblick darauf hofft sie auf eine schnelle Lösung und darauf, dass die Zahlen bis zur nächsten Sitzung vorliegen würden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) ergänzt, dass es nicht nur um Flüchtlinge, sondern um den gesamten Personenkreis ginge, der von dieser Regelung betroffen sei.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass den anfallenden Kosten aus den freiwilligen Leistungen auch die Kosten gegenübergestellt werden müssten, die anfielen, wenn die Stadt hier nichts mache.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigt sich darauf, dass die Ergänzung von Herrn Langhorst ebenfalls bei der Beantwortung berücksichtigt werden soll und beschließt einstimmig, folgenden von Frau Weyer mündlichen gestellten Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie viele Flüchtlinge in Ausbildung sind und von der Regelungslücke betroffen sind. Ebenso wird um Überprüfung gebeten, welcher andere Personenkreis ggfs. von dieser Regelung betroffen sei und keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalte. Mit welchen Kosten wäre eine Sicherstellung des Lebensunterhaltes für den betroffenen gesamten Personenkreis als freiwillige Leistung der Stadt Dortmund verbunden?


zu TOP 4.2
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10897-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.05.2018 vor:


die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm für EU-Zuwander*innen“ ergänzt. Die Verwaltung erarbeitet dafür Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, die sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientieren.
2. Das vorliegende Konzept der Wohnungslosenhilfe wird um den Punkt „Nothilfeprogramm Winter“ ergänzt. Das beinhaltet auch die Erarbeitung eines Konzeptes für den Betrieb eines Mitternachtsbusses, der jahreszeitenunabhängig wohnungslose Menschen ohne Übernachtungsplatz versorgt und ihnen unbürokratische Überlebenshilfen anbietet.
3. Die Angebote der Tagesaufenthalte werden über die im Konzept genannten Ausführungen hinaus erweitert. Dabei sollen zusätzliche dezentrale einfache Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere auch für die zunehmende Zahl jugendlicher Obdachloser.

Begründung:
Das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe beinhaltet vor allem bereits bestehende Maßnahmen und entwickelt sie quantitativ weiter.

Ergänzend und weitgehend muss auf die Situation von Zuwander*innen aus der EU eingegangen werden, die obdachlos sind oder in prekären Wohnverhältnissen leben. Sie besitzen weder einen Anspruch auf Sozialleistungen, noch einen Krankenversicherungsschutz und sind größtenteils von integrierenden Hilfeleistungen ausgeschlossen. Für sie bleiben im Fall der Bedürftigkeit meist nur die offenen Tagestreffs, Suppenküchen oder Notfallambulanzen, wo ihnen unabhängig von ihren rechtlichen Ansprüchen geholfen wird. Die Verwaltung spricht in ihrem Konzept davon, dass es für einige der Zuwander*innen insbesondere im vergangenen Winter teilweise zu lebensbedrohlichen Situationen kam. Demnach ist es wahrscheinlich nur Glück gewesen, dass dabei niemand zu Tode kam. Trotz dieser Feststellung fehlt im Papier der Verwaltung ein eigenständiges niedrigschwelliges Konzept bzw. Nothilfeprogramm zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen, das sich weniger an den Rechtsansprüchen, sondern an den konkreten Lebenslagen orientiert. Bestandteil eines solchen Programms muss insbesondere die medizinische Versorgung sein. Hier stoßen die vorhandenen Angebote an ihre Grenzen. Zudem sollten laufende Projekte im Rahmen des Wohnungsnotfallprogramms des Landes konzeptionell verknüpft werden.

In der Presseinformation zum Konzept spricht die Verwaltung davon, dass das Thema Wohnungslosigkeit insbesondere in den Wintermonaten in das öffentliche Bewusstsein rückt. Gleichzeitig wird aber ein Angebot der Notfallhilfe wie ein Kältebus abgelehnt, da solche Angebote „die Obdachlosigkeit lediglich erleichtern und faktisch als eine reguläre gesellschaftliche Lebensform anerkennen und zur Problemlösung nicht geeignet sind.“ Mit dieser Begründung werden Notfallhilfen gegen die Zielvorstellung ausgespielt, dass Menschen grundsätzlich in einer Wohnung leben sollten. Richtig ist aber, dass Notfallhilfen in manchen Situationen (über-) lebenswichtig sind. Ein Bus zur Versorgung wohnungsloser Menschen ohne Übernachtungsplatz sollte deshalb als Mitternachtsbus jahreszeitenunabhängig betrieben, ein entsprechendes Konzept dafür von der Verwaltung erarbeitet werden.

Laut Konzept sollen zwar die Öffnungszeiten der bestehenden Tagesaufenthalte erweitert werden. Notwendig sind aber aufgrund der gestiegenen und weiter steigenden Zahlen wohnungsloser Menschen weitere kleine dezentrale Möglichkeiten des Tagesaufenthalts. Hier sind insbesondere Möglichkeiten des Waschens und der Körperhygiene vorzuhalten. Das haben auch die Teilnehmer*innen der entsprechenden Arbeitsgruppe im Austausch der Verwaltung mit den Partner*innen der Wohnungslosenhilfe festgestellt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine Sondersitzung am 07. Juni 2018.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Fachkonzept und Leistungsvereinbarung zum Einsatz von Gesundheitsfachkräften zur gesundheitsorientierten Familienbegleitung ab 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10539-18)

Vorab präsentieren Frau Janowski und Frau Wulff vom Familien-Projekt sowie Frau Nagel (Koordinationsstelle Gesundheitsbereich) einen kurzen Film zum Thema „Frühe Hilfen in Bild und Ton“ und beantworten die Nachfragen dazu.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Präsentation. Dass es sich hierbei um eine Dauerförderung handele sei gut. Sie kritisiert allerdings, dass das Gesundheitsamt in dem Film nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das Gesundheitsamt sei in ganz vielen Dingen involviert, tauche aber im Film nicht auf. Es ginge bei dem Thema um Koordinierungsstellen, um Vernetzung, um Zusammenarbeit in dieser Stadt und dabei fülle das Gesundheitsamt einen sehr wichtigen Zweck aus. Sie würde sich daher wünschen, dass das Gesundheitsamt gerade in solchen Filmen berücksichtigt würde und bittet, darum, dies auch im Protokoll aufzunehmen.

Frau Wulff erklärt dazu, dass es zur Umsetzung der frühen Hilfen einen gesetzlichen Auftrag gegeben habe, der an die Jugendhilfe gegangen sei, mit den Vorgaben, mit allen Akteuren im Bereich der Prävention zusammenzuarbeiten, insbesondere mit dem Gesundheitswesen. Sie berichtet, dass die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt sehr gut sei. Eine Schwierigkeit sei gewesen, dass das Gesundheitsamt nur die Rolle des Kooperationspartners bekommen habe und nicht eine steuernde Rolle, wie sie sich das gewünscht hätte.

Frau Nagel berichtet, dass es ihr wichtiger gewesen sei, dass in dem Film inhaltlich erklärt wird, wie in dem Netzwerk gearbeitet werde. Viele Dinge, die sie für das Netzwerk mache, würden nach außen nicht sichtbar.

Frau Wulff ergänzt dazu, dass es in einigen wenigen Kommunen bereits eine Tandembesetzung der Koordination der Frühen Hilfen gäbe. Eine Koordinierungsstelle bei der Jugendhilfe und eine beim Gesundheitsamt. Das würde sie sich ebenfalls wünschen, allerdings gäben die Mittel das nicht her.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass es schön sei, dass aus dem, was vor 2 – 3 Jahren mal beschlossen worden sei, so ein toller Film entstehen konnte. Damals habe man sich nur über die Familienhebammen unterhalten und dafür gekämpft, die Maßnahmen zu verlängern. Das Beste daran sei, dass der Fonds nun unbefristet und dauerhaft angelegt sei.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) erklärt, dass in dem Film zwei kleine Fehler gemacht worden seien. Eine Familienhebamme des Gesundheitsamtes werde gezeigt, ohne dass darauf hingewiesen werde, dass es sich um eine Familienhebamme des Gesundheitsamtes handele. Im Weiteren tauche diese in der Kindergruppe auf, in dem Text werde aber von einer freien Familienhebamme gesprochen. Wären diese beiden kleinen Fehler nicht gemacht worden, wäre das Gesundheitsamt tatsächlich visuell als auch akustisch an zwei Stellen des Filmes aufgetaucht. Positiv sei aber, dass der Film sehr informativ sei und die Kolleginnen gut zusammen arbeiten, sich austauschen und die Familienhebammen akzeptiert würden. Er betont das sehr gute Verhältnis zwischen Jugend- und Gesundheitsamt.

Herr Taranczewski merkt an, dass der Film gut sei und die unproblematische Zusammenarbeit deutlich werde. Die Hilfen seien mehr als gut und es würde eine gute Arbeit geleistet. Er bedankt sich für die Präsentation.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt das Fachkonzept zum Einsatz von Gesundheitsfachkräften sowie die in diesem Zusammenhang geschlossenen Leistungsvereinbarungen zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt sowie Jugendamt und den vier Schwangerschaftsberatungsstellen zur Kenntnis.


5.2 Weiterentwicklung in der Drogenhilfe

zu TOP 5.2.1
Druckräume für Heroin-Abhängige
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08768-17-E1)

zu TOP 5.2.2
Drogenkonsumraum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E1)
zu TOP 5.2.2
Drogenkonsumraum
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08829-17-E2)


zu TOP 5.2.3
Drogenpolitik in der Nordstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08841-17-E1)

zu TOP 5.2.4
Drogenpolitik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr. 10792-18)

zu TOP 5.2.5
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
Empfehlung
(Drucksache-Nr. 10959-18)
Antrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10959-18-E1)



zu TOP 5.2.6
Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 14.05.2018
(Drucksache-Nr. 10994-18-E1)


Die Tagesordnungspunkte TOP 5.2.1, TOP 5.2.2, TOP 5.2.3, TOP 5.2.4, TOP 5.2.5 und der TOP 5.2.6 werden unter dem Oberpunkt TOP 5.2 zusammen behandelt. Der komplette Punkt wird in die Sondersitzung am 07.06.2018 geschoben.


Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Anträge vor:

Zu TOP 5.2.1
Antrag der CDU-Fraktion - Druckräume für Heroin-Abhängige
(Drucksache-Nr.: 08768-17-E1)

die CDU-Fraktion stellt zum genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, ein gesamtstädtisches Konzept zu der allgemeinen Drogenproblematik hinsichtlich des Drogenkonsums im öffentlichen Raum, des Drogenverkaufs und möglicher Konsumräume zu erstellen.

Das Konzept und mögliche Einzelmaßnahmen sind dem o. g. Ausschuss vorzustellen.

Die Verwaltung möge bei der Konzepterstellung zum einen die Lage von heroinabhängigen Frauen, die sich zwecks Geldbeschaffung prostituieren müssen, gesondert erfassen und darstellen, zum anderen ist die Situation nicht krankenversicherter Drogenabhängiger zu beachten. Diese Personenkreise sind einzeln zu betrachten, weil sie wegen verschiedener zusätzlicher Problemlagen ausgesprochen gefährdet sind.

Begründung

Aufgrund der positiven und anhaltenden Sanierung und Modernisierung der sogenannten Problemhäuser in Dortmund wird den drogenabhängigen Menschen ein Teil Ihrer Rückzugsmöglichkeiten genommen, so dass vermehrt der Drogenkonsum in den öffentlichen Raum verschoben wird.



Um die Situation des öffentlichen Drogenkonsums zukünftig wieder einzugrenzen, ist es wichtig, ein ganzheitliches Konzept zur allgemeinen Drogenproblematik mit all ihren Randerscheinungen für Dortmund zu entwickeln. Themen wie medizinische Versorgung, Beratung und Konsumvorgänge können nicht durch schnelle Einzelmaßnahmen zu einem dauerhaften Erfolg führen und müssen mit allen beteiligten Akteuren zukunftsfähig diskutiert werden.


Zu TOP 5.2.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E1)
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung legt in Abstimmung mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie mit dem Ordnungsdezernat einen Sachstandsbericht und eine Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit eines oder mehrerer zusätzlicher Drogenkonsumräume vor.

2. Die Verwaltung aktualisiert mit den in der Drogenhilfe tätigen Akteuren sowie der Mitternachtsmission die Vorlage und Einschätzung zur Vergabe von Diamorphin aus November 2014 (Drucksache Nr.: 13714-14-E3).
Der Bericht wird dem Ausschuss vorgelegt.

Begründung:
Der Presse waren Überlegungen der Ordnungsdezernentin hinsichtlich eines weiteren Drogenkonsumraums in der Nordstadt zu entnehmen. Unklar geblieben ist dabei, ob die Ordnungsdezernentin ihren Vorstoß mit der Sozialdezernentin abgeklärt hatte.

Die Notwendigkeit eines weiteren Konsumraums ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert, aber genauso oft vor allem wegen der sensiblen Frage eines möglichen Standorts verworfen worden. Der letzte Jahresbericht der Verwaltung zur Situation in der Nordstadt macht deutlich, dass der öffentliche Drogenhandel und -konsum zugenommen hat. Laut Bericht werden weiche und harte Drogen vielfach offen wahrnehmbar konsumiert und gehandelt – auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Grünanlagen. Bewohner*innen und Geschäftsleute aus der Nordstadt haben deshalb in der Vergangenheit mehrfach auch eine legale Abgabe von harten Drogen unter ärztlicher Aufsicht gefordert, um die Situation in einigen Bereichen der Nordstadt zu entspannen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass das auch funktionieren kann – mit positiven Auswirkungen für die Schwerstabhängigen sowie für die betroffenen Stadtteile.

Deshalb sollte die Diskussion über einen zusätzlichen Drogenkonsumraum verknüpft werden mit Überlegungen zu einem Diamorphin-Programm unter anderem für die hochgradig drogenabhängigen Frauen, die seit Jahren und ohne Perspektive in der Nordstadt der Prostitution nachgehen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von insgesamt ca. 80 Frauen, von denen nach Aussage der Verwaltung regelmäßig bis zu 35 auf den Straßen anzutreffen sind und die über diesen Weg ihre Sucht finanzieren. Viele von ihnen befinden sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation, die sich durch den hohen Kontrolldruck nach der Schließung des Straßenstrichs erheblich verschärft hat. Auch Strafverfahren und Freiheitsstrafen führen in der Regel jedoch nicht zu einem Ausstieg aus Prostitution und Sucht.

Der Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Erstellung eines Konzeptes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde zuletzt im November 2014 im Ausschuss abgelehnt. Die Situation insbesondere für die betroffenen Menschen hat sich seitdem nicht verbessert.


zu TOP 5.2.2
Antrag der SPD-Fraktion - Drogenkonsumraum
(Drucksache-Nr.: 08829-17-E2)
Dortmund verfügt über ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Drogenhilfesystem.
Mit einer Mischung aus präventiven Maßnahmen und dem Angebot von niedrigschwelligen Hilfen soll der Verfestigung von offenen Drogenszenen entgegengewirkt werden. So gibt es verschiedene, auf die einzelnen Szenen abgestimmte, Hilfe- und Anlaufstellen wie das Café Kick. Auch ein gut vernetztes Suchthilfesystem existiert in Dortmund bereits. Neben einer Jugendsuchtberatungsstelle gibt es in Dortmund auch ein betreutes Wohnen für Suchtkranke und mehr als 1500 Plätze für die Methadonsubstitution. Auch der Drogenkonsumraum hat in diesem Hilfesystem seinen festen integrierten Platz.
Gerade in der Nordstadt hat sich bis heute ein vielfältiges Angebot in der Drogenhilfe etabliert. In der Nordstadt befinden sich zum Beispiel die Alkoholberatungsstelle des Diakonischen Werkes, eine zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose, „Passgenau“ und die Beratungsstelle Nord des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Bevor in die hier gewachsenen Strukturen ein zusätzlicher Drogenkonsumraum gesetzt werden soll, müssen zwingend die Vor- und Nachteile eines weiteren Drogenkonsumraums abgewogen werden. Zusätzlich muss beleuchtet werden, wer überhaupt von einer solchen Einrichtung erreicht werden kann. Zunächst sollte im zuständigen Sozialausschuss eine fachpolitische Auseinandersetzung mit dem bestehenden System und möglichen Lücken geführt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Soziausschuss beauftragt die Verwaltung, alle relevanten Akteure in den Ausschuss einzuladen und eine eingehende fachpolitische Debatte zu dieser Thematik, inklusive Begehungen des Ausschusses vor Ort, zu organisieren.
Der Sozialausschuss verschiebt daher bis auf Weiteres eine mögliche Beschlussfassung über zusätzliche Drogenkonsumräume in der Stadt.

zu TOP 5.2.3
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste – Drogenpolitik in der Nordstadt
(Drucksache-Nr. 08841-17)
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Durch die Übernahme und Sanierung der sogenannten Problemhäuser in der Nordstadt, hat sich die offene Drogenszene verlagert und wird deutlich sichtbarer. Anwohner klagen über Drogenkonsum auf offener Straße und liegengebliebene Spritzbestecke.

Aus diesem Grund benötigen wir einen neuen drogenpolitischen Ansatz, um die drogenabhängigen Menschen mit einem sehr niederschwelligen Angebot zu erreichen und gleichzeitig für die dort lebenden Bürger ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen. Es muss eine verbesserte Balance zwischen Restriktion und Hilfe hergestellt werden. Der zwingend notwendige ordnungspolitische Ansatz ist bewusst nicht Teil dieses Antrages und soll in den entsprechenden Gremien behandelt werden.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob in der offenen Drogenszene in der Nordstadt, ein mobiler Drogenkonsumraum geschaffen werden kann.

Die Stadt wird beauftragt mit den handelnden Akteuren (z.B. Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) Gespräche hinsichtlich einer möglichen Realisierung zu führen.

Das Ergebnis der Gespräche ist zusammenzufassen und den Gremien inkl. einer Kostenschätzung zur erneuten Beratung vorzulegen.

Alternativ wird die Stadt zusätzlich beauftragt, mit den handelnden Akteuren (Aidshilfe, Gesundheitsamt, Pur e.V.) zu prüfen, ob unter den geänderten Bedingungen für die Diamorphinvergabe, diese in der Stadt möglich ist.

Dabei soll auch auf die Erfahrung anderer Kommunen zurückgegriffen werden.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu dem TOP 5.2.4 die Verwaltungsvorlage „Drogenproblematik im öffentlichen Raum – Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ zur Kenntnisnahme vor. Sowie zu TOP 5.2.5 die im Nachversand zugegangene Verwaltungsvorlage „Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems“ über die eine Empfehlung abzugeben ist.

Dazu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in Dortmund niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen Gespräche mit der Zielsetzung des Betriebs einer Diamorphinambulanz zu führen.

2. Die geplanten Tagesaufenthalte für Drogenabhängige im Dortmunder Norden werden als mittelfristig umzusetzende Maßnahme geplant.

Begründung:
In ihrer Vorlage geht die Verwaltung auf die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund ein. Die dabei genannte Zahl von ca. 50 schwerstkranken Opiatabhängigen in Dortmund, die bei einer Diamorphinbehandlung größere Effekte hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Stabilisierung im Vergleich zur Methadonbehandlung aufweisen würden, entspricht der Größenordnung in anderen Städten mit einer Diamorphin-Vergabe.
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wie z.B. in Düsseldorf die Möglichkeit haben, unter definierten Rahmenbedingungen die Substitution mit Diamorphin durchzuführen, die seit 2010 zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehört. Da das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Leistungen der GKV anbietet, kommt es daher laut Verwaltung als Träger einer Diamorphinambulanz in Dortmund nicht in Betracht.
Um trotzdem die Möglichkeit einer Diamorphin-Vergabe in Dortmund zu prüfen und möglichst umzusetzen, sollte das Gesundheitsamt koordinierend Gespräche mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führen.

In der Vorlage “Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht“ stellt die Verwaltung fest, dass insbesondere in der Dortmunder Nordstadt „ohne jede Scheu weiche und harte Drogen, vielfach auch offen und öffentlich wahrnehmbar konsumiert und gehandelt werden, also nicht nur in oder aus Wohnungen heraus oder an anderen entlegenen Örtlichkeiten und im Schutze der Dunkelheit, sondern auch tagsüber und mitten auf dem Spielplatz, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Grünanlagen oder in Hauseingängen.“
Um diese Situation zu entspannen und drogenabhängige Menschen stärker aus dem öffentlichen Raum herauszuführen, schlägt die Verwaltung im vorliegenden Konzept vor, geeignete Tagesaufenthalte für Drogenabhängige (analog Cafe Berta) im Dortmunder Norden einzuführen. Diese sollten allerdings nicht – wie im Konzept – als langfristige, sondern aufgrund der zugespitzten Situation zumindest als mittelfristige Maßnahme umgesetzt werden.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Frage:

Welche Auswirkungen würde eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Drogenhilfeeinrichtung KICK auf die Drogenproblematik im öffentlichen Raum nach Einschätzung der Verwaltung haben.

Der ursprünglich unter TOP 7.4 zugeordnete Punkt wurde unter dem Oberpunkt 5.2 „Weiterentwicklung in der Drogenhilfe“ zugeordnet und wird unter TOP 5.2.6 behandelt. Die schriftliche Beantwortung erfolgt zur Sondersitzung am 07.06.2018.



6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 08.05.2018 vor:
zu TOP 4.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10155-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:

1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen wird entsprechend den Vorgaben im Zielkonzept zum Masterplan Mobilität bis 2020 um jeweils 1,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2018: 54,1%, 2019:55,2%, 2020: 56,3%).

Die Verwaltung wird gebeten, dem AUSW entsprechende Maßnahmen zur Erreichung
der Zielwerte zur Beratung vorzulegen.

2. Der Planwert im WOH für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).

3. Die Bewertung des Sicherheitsgefühls von Fahrradfahrer*innen wird in die
Umfrage zum Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet im Rahmen des Zielfelds
„Sicherheit und Ordnung“ in den WOH aufgenommen.

Begründung:
Erfolgt mündlich“


AUSW, 02.05.2018:

Frau Rm Hawighorst - Rüßler begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion wie folgt:

Für ihre Fraktion sei der WOH bisher bemerkenswert und auch wichtig gewesen, um sich daran zu orientieren und auch, um Zielvorgaben für die nächsten Jahre festzulegen. Man habe mit diesem Antrag zunächst drei, den AUSW betreffende, Ergänzungsvorschläge vorgelegt.

Der Vorschlag laut Pkt.1. entspreche dem „Masterplan Mobilität“, wo dieser Umweltverbund mit einem prognostizierten 2/3 Anteil festgelegt werde. Dies würde man gerne auch in den Zielvorgaben des WOH wiederfinden.

Zu Pkt. 2. bittet sie darum, die Zahlen in der Klammer zu streichen, da es sich hierbei um Zahlen aus dem Haushaltsantrag ihrer Fraktion handeln würde, welche so heute nicht mehr stimmen würden. Es sei ihrer Fraktion aber wichtig, dass der Ausbau der regenerativen Energien gerade im Zusammenhang mit den städtischen Gebäudeflächen betrachtet und die Zahlen dort entsprechend aufgewertet würden.

Zu Pkt 3. Bezieht sie sich auf eine sogenannte Zielmarke, wonach Umfrageergebnisse die Basis dafür bilden würden, wie wohl oder sicher Menschen bestimmte Punkte in der Stadtentwicklung sehen. Das bisherige Umfrageergebnis habe den Punkt „subjektives Wahrnehmen von Umweltbelastungen“ ergeben. Dieser sei bereits seit 3 Jahren nicht mehr mit einem Plan-oder Zielwert hinterlegt worden. Sie vermute, dass es wahrscheinlich auch keine belastbaren Umweltergebnisse hierzu gebe. Ihre Fraktion würde nun gerne den Punkt “ Sicherheitsgefühl für Fahrradfahrer“ mit aufnehmen.
Im Übrigen habe man noch zu vielen anderen Punkten des WOH den Bedarf diese zu überprüfen. Das werde man dann aber in der Ratssitzung thematisieren, weil diese Punkte auch andere Ausschüsse tangieren würden.
Herr Rm Waßmann bittet hierauf darum, den heute vorliegenden Antrag als eingebracht mitzunehmen und die Verwaltung darum zu bitten, in absehbarer Zeit, in Erinnerung an den damaligen Arbeitskreis, welcher die Werte des WOH erarbeitet hatte und in Anlehnung an dessen Zusammensetzung, das Thema, zwecks Optimierung, insgesamt noch einmal aufzurufen, da dieser Bedarf auch in anderen Fachfraktionen gegeben sei.

Frau Rm Lührs bestätigt, dass auch in ihrer Fraktion die Optimierung der Kriterien immer mehr für wichtig gehalten werde, auch vor dem Hintergrund, dass man tatsächlich den einen oder anderen neuen Wert bräuchte, wenn man diese wirklich mal als Arbeitsgrundlage für die Kommunalpolitik zugrunde legen wolle.
Weiter nimmt sie zu den einzelnen Punkten des o.a. Antrages wie folgt Stellung:

Zu Pkt. 1.: Dieser Zielwert stehe tatsächlich im „Masterplan Mobilität“. Es sei aber fraglich, ob es tatsächlich sinnvoll sei, den Planwert des WOH hier entsprechend für jedes Jahr um ein Prozentpunkt zu erhöhen.

Zum 2. Pkt. Erläutert sie, dass sie auf Seite 54 im WOH gelesen habe, dass der prozentuale Anteil regenerativ erzeugter Energie in der Gesamtnutzung von Dortmund im Jahr 2019 schon bei 8 Prozent liegen werde und sie gerne dabei bleiben würde.

Zu Pkt.3. regt sie an, diesen besser an diejenigen weitergeben solle, die diese Umfrage vornehmen würden und daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) weiterzuleiten.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass er bisher herausgehört habe, dass der WOH mehrheitlich als bewegliches Instrument angesehen werde, welches im Laufe der Zeit entsprechend angepasst werden soll und daher nun auch bei den anderen Fraktionen der Wunsch bestehe, sich nochmal über die Indikatoren und Kriterien (zumindest aus der fachlichen Sicht dieses Ausschusses) zu verständigen. Das Verfahren hierzu solle aber aus Sicht seiner Fraktion kein langwieriger Prozess sein. Man stelle sich hierzu vielmehr vor, dass man sich zukünftig einmal jährlich darüber ins Benehmen setzen werde, um zu beurteilen, ob die Kriterien/ Indikatoren noch passen. Für die Zeitschiene, die ihm hierfür vorschwebe, sei der beste Zeitpunkt hierfür vor der Sommerpause, damit der Abstimmungsprozess nach der Sommerpause rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sei.
Wenn man sich bis zur Sommerpause auf dieses Verfahren verständigen könne und hier in diesem Ausschuss nochmal zur Diskussion aufrufen würde, könne man es heute mittragen, dass der Antrag einer Fraktion zunächst als eingebracht angesehen und in den weiteren Beratungen, mit dem zuvor geschilderten Zeithorizont, abgearbeitet werde.

Herr Wilde führt an, dass er als kleinsten gemeinsamen Nenner, den Vorschlag, alles, was jetzt an Anregungen, Anträgen und Hinweisen zu diesem Thema eingebracht wurde und noch eingebracht werde, insgesamt in eine Überarbeitungsphase des WOH einzubringen, positiv bewerte. Man könne somit an den bisherigen Prozess anknüpfen, die Kennzahlen noch einmal neu kalibrieren und auch miteinander darüber diskutieren, ob die bisherigen Kennzahlen noch passen. Wenn man heute damit einverstanden sei, könne der Ausschuss empfehlen, diesen Antrag in einen solchen Prozess einzubringen. Dort könne man gemeinsam über das Gesamtpaket diskutieren und die Ergebnisse anschließend im Zusammenhang mit einem fortgeschriebenen -Kennzahlenwerk WOH- in die Gremien einbringen.
Für den Fall, dass man sich heute nicht auf diese Vorgehensweise einigen könne, gehe er nachfolgend auf die drei Punkten des heute vorliegenden Antrages ein:

Zu Punkt 1. teilt er mit, dass der Rat dies bereits so beschlossen habe und das Ergebnis nur noch in den WOH eingepflegt werden müsse.

Was den Planwert für Solardächer auf städtischen Gebäuden (Pkt.2.) angehe, habe man das zuständige Fachamt für die heutige Sitzung darum gebeten, dies einmal zu überschlagen. Danach sei es kaum möglich, nur mit den städtischen Dächern den Planwert um 0,1 Prozentpunkte jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Überarbeitung müsse noch einmal überprüft werden, was realistisch sei, was sich die Stadt überhaupt für den WOH vornehmen könne. Es mache keinen Sinn, im WOH Planwerte aufzunehmen, von denen man heute bereits wisse, dass diese nicht einzuhalten seien.

Zu Pkt.3. schließe er sich dem Vorschlag an, diesen Punkt in den für Sicherheitsfragen zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) zu überweisen, wobei die hiesige Fachverwaltung natürlich bei der Formulierung der Fragestellung behilflich sein könne.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er es dringend für erforderlich halte, den WOH zu überarbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Systematiken zu erzielen. Der WOH sei heute von den betrachteten Perioden und auch der Grundsystematik her nicht mit dem Haushaltsplan vergleichbar und insofern auch nur bedingt für Haushaltsberatungen heranzuziehen. Wenn man insofern also mit einer Überarbeitungsphase auch dahingehend Abhilfe schaffen und auch Kennzahlen einarbeiten könnte, wie sie früher mal im Haushaltsplan gestanden hätten, würde der WOH deutlich gewinnen und die Akzeptanz an der Stelle nochmal steigen.

Herr Waßmann erinnert daran, dass man sich im Zusammenhang mit der damaligen gemeinsamen Erarbeitung der Kennzahlen und Indikatoren auch darin einig war, dass man kein „Datengrab“ schaffen wolle sondern möglichst präzise Eckdaten feststellen wollte. Durch eine Überarbeitung käme demnach auch aus seiner Sicht in einige Bereiche sicher „Bewegung“. Daher werbe auch er nochmal dafür.

Herr Dudde erinnert an seinen zuvor unterbreiteten Verfahrensvorschlag für die Zukunft (jährliche Überprüfung der Kritierien/Indikatoren-vor der Sommerpause-aus der Fachperspektive dieses Ausschusses heraus), beginnend mit der letzten Sitzung des AUSW vor der diesjährigen Sommerpause. Sollte man sich auf diese Vorgehensweise einigen, erkläre seine Fraktion sich damit einverstanden, dass der Antrag heute zunächst als eingebracht betrachtet werde. Weiter erklärt er ich damit einverstanden, dem 3. Punkt des Antrages zuständigkeitshalber an den ABÖAB zu überweisen.

Herr Rm Garbe bringt nochmal die Skepsis seiner Fraktion zum Thema „WOH“ zum Ausdruck und kündigt an, auch den o. a .Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abzulehnen.

Herr Wilde teilt zum Vorschlag von Herrn Dudde mit, dass die Verwaltung sicherlich nicht zur nächsten Sitzung neue Kennzahlen vorlegen oder von den Fraktionen entgegennehmen könne. Wenn man sich dem Thema widmen wolle, dann müsse man den damaligen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen des Dortmunder Stadtcontrollings, der Fachfraktionen sowie der betroffenen Fachbereiche wieder aktivieren, um die Kennzahlen und Ziele, die man sich damals gegeben habe, zu überprüfen. Hieran könne man dann als Ausschuss erneut ansetzen. Allerdings könne dies frühestens nach der Sommerpause erfolgen.

Zusammenfassend hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass mehrheitlich der Bedarf und auch die Notwendigkeit dafür gesehen werde, sich nochmal insgesamt dem Thema WOH, im Sinne einer Überarbeitung, zu widmen.

Darüber hinaus schlägt sie vor, dass man sich nach vorheriger interfraktioneller Beratung in der kommenden Ratssitzung grundsätzlich nochmal zu einer gemeinsamen Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH beraten möge.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Punkt 3. des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der vorstehenden Diskussion an den ABÖAB überwiesen werden soll, teilt Herr Rm Dudde mit, dass der Antrag, zunächst nur als eingebracht betrachtet und insgesamt nochmal in der nächsten Sitzung am 04.07.2018 aufgerufen werden solle. Dieses vor dem Hintergrund des Vorschlages, in der Ratssitzung am 17.05.2018 über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH zu befinden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten und den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seiner nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion werde hierzu in der Ratssitzung einen Antrag stellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN sowie der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt für das Jahr 2018 (WOH 2018) in der vorgelegten Form.


zu TOP 6.2
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Verwaltungsvorlage ein Informationsschreiben des Oberbürgermeisters vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die folgende Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018 vor:
Zu TOP 2.4
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat regt an, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigen sollte.

Des Weiteren bittet der Beirat gemeinsam mit den Naturschutzverbänden um eine intensive Beteiligung in dem folgenden Konsultationsprozess. In diesem Zusammenhang sollten verschiedene Szenarien ausgearbeitet werden, die später der Politik vorgelegt werden. Mindestens ein Szenario sollte den Freiraumschutz und die ökologische Stadtentwicklung in den Mittelpunkt stellen.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018 vor:
zu TOP 4.1
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)

Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass aufgrund des stark wachsenden Anteils der älteren Bevölkerung die Senioren bei den Planungen stärker zu berücksichtigen sind. Zur Zeit leben 160.000 Senioren in Dortmund und es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2030 sich diese Zahl und damit der proportionale Anteil der Senioren in der Bevölkerung erhöhen werde. Eine Abwanderung von Senioren sei eher unwahrscheinlich.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.

Ebenfalls liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Empfehlung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 08.05.2018 vor, der sich der Empfehlung des Seniorenbeirates angeschlossen hat.


Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) merkt an, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet, die Vorlage zu schieben.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) verweist auf die Passagen in der Vorlage zu Wohnraum und Wohnangebot und regt an, als Sozialausschuss für diese Vorlage anzumahnen, dass das Wohnraumangebot in Dortmund mit einem Schwerpunkt Sozialer Wohnungsbau versehen werde und dies als Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit von der Verwaltung auch einzufordern. Der Schwerpunkt sollte sein, für Dortmund erschwinglichen Wohnraum und sozialen Wohnungsbau zu präferieren.

Herr Helferich (Fraktion AfD) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf habe.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Sachstand Kommunale Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10988-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10988-18-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt einen aktuellen Sachstand zur Situation und Anzahl der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge zu geben.

Begründung:
Den letzten Sachstandsbericht zum Zuzug von Flüchtlingen gab es im Ausschuss vor einem Jahr. Damals hatte die Verwaltung berichtet, dass nach der Schließung der EAE auf der Grundlage der damaligen Situation und Flüchtlingszahlen ab Juli 2017 mit einer wöchentliche Zuweisung von 20 Flüchtlingen zu rechnen sei.
Der Rat hat im Februar einen Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zur Kenntnis genommen. Dort wurde ausgeführt, dass die Stadt ab dem 6. November 2017 wieder Zuweisungen erhält. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

seit Dezember 2017 ist das Landhaus Syburg erneut in Betrieb genommen worden für die Unterbringung von Flüchtlingen. Seither erreichen uns Beschwerden von Anwohnern bezüglich der Sauberkeit rund um das Gelände.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Flüchtlinge sind momentan im Landhaus Syburg untergebracht?
2. Ist es geplant, dass Landhaus Syburg als dauerhafte Flüchtlingsunterkunft – bzw. bis zum Auslaufen des Mietvertrages in 2025 – zu nutzen?

3. Welcher Träger betreut die Menschen in der Unterkunft?

4. Wer trägt dafür Sorge, dass mögliche Verschmutzungen im Umfeld der Einrichtung vermieden werden?

5. Gab es bei der Inbetriebnahme der Einrichtung erneute Gespräche mit Anwohnern, um diese auf die Situation hinzuweisen?

6. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen im Landhaus Syburg?



Aus der Übersicht, die zu der Vorlage zum fünften Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften, u.a. in der Sitzung des Sozialausschusses am 23.02.2018 zur Kenntnis vorlag geht hervor, dass das Landhaus Syburg ausgelegt ist für 240 Personen.


Gerne möchten wir diesbezüglich von der Verwaltung wissen,
1. wie viele Zimmer sich im Landhaus Syburg befinden, dass eine Unterbringung von 240 Personen dort problemlos händelbar ist,

2. warum die monatlichen Kosten für das Landhaus Syburg bei 637.263,09 Euro in 2017 lagen, beim Haus Husen allerdings nur bei 207.243,72 Euro,

3. ob weiterhin alternative Nutzungsmöglichkeiten für das Landhaus Syburg in Betracht gezogen werden oder, ob es bis zum Ende der Anmietzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll.


Darüber hinaus bitten wir um einen Sachstand,

- wie viele Flüchtlinge seit Anfang 2018 bis heute in Dortmund aufgenommen wurden,

- wie viele Flüchtlinge momentan in Dortmund in allen Flüchtlingsunterkünften leben und,

- wie die Belegung / Auslastung in den Flüchtlingsunterkünften ist.

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Gesundheitskonferenz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10989-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10989-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt über die Ergebnisse der letzten Gesundheitskonferenz zu berichten.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, die Themen und Termine der Konferenz in diesem Jahr mitzuteilen.

Begründung:
Die Verwaltung hatte im letzten Jahr mitgeteilt, dass die Dortmunder Gesundheitskonferenz am 16. Dezember 2017 zu den Themen „Lenkungsgruppe Präventionsgesetz und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Bereich der medizinischen Behandlung“ tagen sollte. Eine Berichterstattung darüber im Ausschuss fand nicht statt. Es ist wünschenswert, wenn der Ausschuss die geplanten Termine der Gesundheitskonferenz kennt, um gegebenenfalls selber Vorschläge für die Tagesordnung machen zu können.



Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
Koordinierungs- und Servicestelle für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10990-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10990-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie wird aktuell die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe von Seiten der Verwaltung konkret unterstützt?
2. Welche Erfahrungen sind bisher über das Projekt „lokal willkommen“ insbesondere hinsichtlich der Schnittstellenfunktion zu allen Behörden der Stadt, mit denen Flüchtlinge zu tun haben, gemacht worden?
3. Wie können auch ehrenamtlich Tätige diese Schnittstellfunktion nutzen?
4. Wie lässt sich diese Schnittstellen- und Koordinierungsfunktion schnellstmöglich für Ehrenamtliche aus allen Stadtbezirken übertragen?
5. Welche Mittel stehen der Stadt in 2018 aus dem Landesprogramm KOMM-AN-NRW zur Verfügung?
6. Wie und wofür werden diese Mittel im laufenden Jahr eingesetzt?

Begründung:
Der Rat hat im letzten Jahr den vorläufigen Abschlussbericht des Pilotvorhabens „lokal willkommen“ in den Stadtbezirken Brackel und Aplerbeck zur Kenntnis genommen und die Überführung in den Regelbetrieb beschlossen. Darüber hinaus hat der Rat der Ausweitung des Integrationsnetzwerkes zunächst für die Stadtbezirke Mengede & Huckarde und Hörde & Hombruch zugestimmt.

Wesentliche Aufgaben des Netzwerkes sind die Schaffung von Verbindungen von haupt- und ehrenamtlichen Strukturen sowie die Schnittstellenfunktion zu allen Behörden der Stadt, mit denen Flüchtlinge zu tun haben (Sachstandsbericht „Handlungsfeld Flüchtlinge, April 2017).

Rückmeldungen von ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe machen aber deutlich, dass es genau diese Schnittstellenfunktion ist, die sie vermissen. Konkret geht es darum, eine Ansprechperson in der Verwaltung zu haben, die Problemstellungen entgegen nimmt, bündelt und mit den zuständigen Ämtern und Abteilungen in der Verwaltung klärt.


Die schriftliche Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.4
Drogenproblematik im öffentlichen Raum
Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste

Der Punkt wurde unter TOP 5.2.6 zugeordnet und wird in der Sondersitzung am 07.06.2018 beantwortet.



Taranczewski
Hoffmann
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin


Anlage 1 zu TOP 2.1

(See attached file: Präsentation zu TOP 2.1 Psychische Erkrankungen.pdf)

Anlage 2 zu TOP 4.1

(See attached file: Sozialausschuss.pdf)