Niederschrift

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 16.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Ute Pieper (SPD) i. V. für Rm Jutta Starke bis
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Horst-Günter Nehm – 8/GF
Markus Kollmann – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Lothar Staschik – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Michael Bonan – StA 51
Bodo Weirauch – StA 51
Gabriele Kilian – StA 69
Sven Hegener

3. Gäste:

Stefan Thabe – 61/2






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 16.02.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.11.2011

2. Finanzen

2.1 Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11-E5)
Stand: 30.11.2011 und 31.12.2011

2.2 Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06058-11)

2.3 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)
Die Unterlagen sind Ihnen bereits mit Sonderversand Anfang diesen Jahres zugegangen.

2.4 Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-12)

2.5 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)

2.6 Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06199-12)
3. Beteiligungen

3.1 Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E11)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E12)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 22.09.11 und 17.11.2011 verteilt

3.2 STEAG GmbH - hier: Besetzung von Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06090-11)

3.3 Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06221-12)

3.4 Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06100-11)


4. Liegenschaften

4.1 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)

4.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06255-12)

4.3 Vertragliche Vereinbarungen der Stadt mit den Betreibern des FZW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06428-12)

4.4 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06254-12)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –



6. Sonstiges

6.1 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05952-11)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

Als Information erhalten alle Ausschussmitglieder folgende Unterlagen:

Schreiben Bezirksregierung Arnsberg vom 03.02.12

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert sehr ausführlich das Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg und die Antwort der Stadtverwaltung Dortmund, die in der kommenden Woche fertig sein wird und dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werde. Auch die Antwort der Stadtverwaltung vom 12.12.11 sei von der Bezirksregierung akzeptiert und bedürfe keiner Nacharbeitung.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Berndsen benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.11.2011

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.11.2011 wird genehmigt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
Berichterstattung zur Personal- und Organisationsentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04938-11-E5)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen die Berichte zur Personal- und Organisationsentwicklung zum 30.11. und 31.12.11 vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichte zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06058-11)

Herr Dr. Brunsing (Faktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es mit der neuen Anlage auf jeden Fall die Möglichkeit geben müsse, dass Hörgeschädigte ihren Kopfhörer dort anschließen können und entsprechende Funkfrequenzen freigehalten würden. Lautsprecher an jedem Sitzplatz reichten in keinem Fall aus. Er bittet dringend, auf die Belange der Hörgeschädigten einzugehen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass beabsichtigt sei, die neue Anlage mit der bereits vorhandenen FM-Anlage kompatibel und verbindbar zu halten. Er nehme aber gerne den Hinweis von Herrn Dr. Brunsing auf.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-12)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die SPD-Fraktion sieht in der Vorlage zu starke Einschränkungen bei der allgemein
gebräuchlichen Nutzung des neuen Freizeitgebietes rund um den PHOENIX See. Eine
Auflistung von 37 Tatbeständen als Ordnungswidrigkeit im § 23 ist nicht zu rechtfertigen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisieren besonders, dass das Grillen, das
uneingeschränkte Befahren des Sees mit einem Schlauchboot und Genuss von alkoholischen
Getränken verboten werden soll. Durch die Gebühren für die Nutzung des Sees mit Booten
könnten Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen zugunsten besser verdienender
Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden. Der Begriff des allgemeinen
„Erholungsgebietes“ im § 16 würde dadurch sehr zweifelhaft.
Das Einzelmitglied der Bürgerliste, Herr Müller-Späth, spricht sich ebenfalls gegen die
Satzung aus. Er ist der Meinung, es muss gleiches Recht für Alle gelten, d.h. gleiche
Regelungen in allen Naherholungsgebieten im Stadtgebiet.
Die CDU-Fraktion lehnt die Satzung ebenfalls ab. Es muss nach dem Gleichheitsgrundsatz
gehandelt werden, nämlich gleiches Recht für alle Stadtbezirke und nicht ein Sonderrecht für
den PHOENIX See.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgendes
nicht zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit
Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet für Ihre Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion für den Rat noch einen Antrag stellen möchte, der die Überarbeitung des Ortsrechts für 2013 behinhalte.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) schließt sich Frau Pohlmann an und bittet auch um Durchlauf zum Rat.

Herr Penning (CDU-Fraktion) beantragt ebenfalls für seine Fraktion, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Auch Herr Rettstadt (FDP/Fraktion) schließt sich den anderen Fraktionen an, da auch er noch Überarbeitungsbedarf sehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 2.5
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
3. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06084-11)

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert ausführlich den Status des Projektes und antwortet auf die gestellten Fragen.

Die Fraktionssprecher der einzelnen Fraktionen tauschen die allgemeinen Situationseinschätzungen in einer ausführlichen Diskussion aus, wobei Herr Reppin (CDU-Fraktion) und auch Herr Rettstadt (FDP-Fraktion) den vorliegenden Bericht kritisieren, Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilen diese Auffassung allerdings nicht.

Herr Weirauch (Bereichsleiter Erzieherische Hilfen) sowie Herr Bonan (Dienstleiter Jugendamt) nehmen im Anschluss an die Diskussion ausführlich und detailliert Stellung und weisen darauf hin, dass dieser Bericht an die Bezirksregierung gerichtet sei und es sich nicht vordergründig um eine Information für diesen Ausschuss handele. Insgesamt sei dies bereits der 3. Bericht an die Bezirksregierung.

Herr Stüdemann verweist auf die anstehende Fachkonferenz hin, in der Politik und Verwaltung Gelegenheit haben werden, das Thema gemeinsam anzugehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - nach dem Stand vom 03.01.2012 zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Haushaltbegleitbeschlüsse 2010, Maßnahme 36902 H - Revision der Pachtverträge für Stadtbahnanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06199-12)

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, mit welcher Marschrichtung, bezogen auf die Erhöhung der Pachteinnahmen, vorgegangen werde. In der Vorlage sei deutlich gemacht worden, dass die Pachteinnahmen nicht einmal die Abschreibungen deckten.

Herr Reppin (CDU–Fraktion) bittet folgenden Satz im vorletzten Absatz zu erläutern: „Die Verwaltung wird bei nächster Gelegenheit darauf hinwirken....“.

Herr Kollmann (Stadtkämmerei) antwortet aus Sicht der Kämmerei.
Frau Kilian (Stadtbahnbauamt) ergänzt die Ausführungen von Herrn Kollmann aus Sicht des Stadtbahnbauamtes.

Herr Krüger bittet noch mal zu erläutern, wann ein Abschluss der Verhandlungen zu erwarten sei, mit der Maßgabe, dass zum 01.01.13 andere, höhere Pachteinnahmen erzielt werden. Weiterhin bittet er zu erläutern, warum es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handele, wenn eine Pachteinnahme erzielt werde, die zu 100 % die Abschreibung beinhalte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, entsprechende Gespräche mit der DSW21 zu führen, mit der Maßgabe eine Ergebnisverbesserung für den städtischen Haushalt im Rahmen des „Zukunftspaketes DSW21“ zu erzielen und dem Ausschuss zu berichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entwicklung der Pachtzahlungen für die an DSW21 verpachteten Stadtbahnanlagen zur Kenntnis und beschließt, dass bei nächster Gelegenheit auf eine Verbesserung der Pachtkonditionen zugunsten der Stadt hingewirkt werden soll.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Public Corporate Governance für die Stadt Dortmund - Dortmunder Kodex für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E10)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E11)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E12)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03191-11-E13)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03191-11-E14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E15)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen die Stellungnahmen der Verwaltung vom 22.09.11, 17.10.11und vom 09.11.11 vor.
Außerdem liegt dem Ausschuss folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

zu o.g. Tagesordnungspunkt bittet die CDU-Fraktion die Beteiligungsverwaltung um die Beantwortung
nachfolgender Frage:
Empfiehlt die Verwaltung eine positiv rechtliche, sprich ausdrückliche Regelung hinsichtlich der
Weisungsfreiheit der Aufsichtsratsmitglieder städtischer Gesellschaften, bei denen sich diese nicht
aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt (insbesondere fakultativer Aufsichträte)?
Begründung:
Unter dem Eindruck des Urteils des BverwG vom 31.8.2011 – Az. 8 C 16.10, besprochen in
GmbH-StB 1/2012 – besteht im Rahmen der Verabschiedung des PCG aus Sicht der CDUFraktion
die Notwendigkeit einer Klärung, inwieweit die Weisungsfreiheit des Aufsichtsrates einer
kommunalen GmbH positiv rechtlich festzuschreiben ist. Dies würde die Auslegung der Satzungen
in dieser Hinsicht obsolet machen, birgt jedoch gleichzeitig die Gefahr eines Verstoßes gegen §
108 V Nr. 2 GO NW. Dennoch raten Praktiker zu einer ausdrücklichen Regelung. Daher stellt sich
die Frage, wie die Beteiligungsverwaltung mit dieser Problematik umzugehen gedenkt.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zum oben genannten Antrag der CDU-Fraktion möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Im Regelfall sehen die Satzungen/Gesellschaftsverträge der Konzerngesellschaften der Stadt Dortmund
folgende Regelung zum Weisungsrecht der Aufsichtsratsmitglieder städtischer Gesellschaften
vor, sofern nicht höherrangiges Recht (z. B. Aktienrecht) dem entgegensteht:
„Die von der Stadt Dortmund bestellten Aufsichtsratsmitglieder unterliegen den Weisungen des
entsendungsberechtigten Gemeinderates.“
Diese Regelung steht im Einklang mit § 108 Abs. 5 Nr. 2 der Gemeindeordnung NRW und erfüllt
die Anforderungen der Kommunalaufsicht, welche eine Aufnahme des Weisungsrechtes bei fakultativen
Aufsichtsräten in den Gesellschaftsverträgen vorsieht.
Eine Änderung des Verfahrens wird seitens der Beteiligungsverwaltung nicht angestrebt.

Überdies liegt dem Ausschuss folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass folgende Punkte Bestandteil der „Standards
für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der Stadt Dortmund“ werden. Die
Verwaltungsvorlage wird dementsprechend angepasst und in einer überarbeiteten Fassung
dem Rat erneut vorgelegt:
I.
1. Die gemäß § 108 Abs. 5 GO zwingend der Gesellschafterversammlung zugeordneten
Aufgaben verbleiben dort.
2. Die gemäß GmbHG zwingend der Gesellschafterversammlung zugeordneten Aufgaben
verbleiben dort.
3. Die gemäß § 119 AktG zwingend der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
zugeordneten Aufgaben verbleiben dort.
4. Unbeschadet ihrer grundsätzlichen Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen
(§ 111 AktG),beraten die Aufsichtsräte der städtischen Tochtergesellschaften
(GmbH) künftig über die folgenden Punkte/Maßnahmen und geben empfehlende
Beschlüsse dazu ab (soweit nicht bereits gesellschaftsvertraglich geregelt):
 die Feststellung des Jahresabschlusses;
 die Verwendung des Jahresergebnisses und den Vortrag oder die Abdeckung
des Verlustes;
 die Feststellung des Wirtschaftsplanes (Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan)
und seiner Nachträge;
 die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer;
 den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der
§§ 291 und 292 Abs. 1 AktG;
 die Gründung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen.
5. Der Aufsichtsrat beschließt über:
 die Bestellung und Abberufung der Prokuristen;
 den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung;
 die Führung eines Rechtsstreites von wesentlicher Bedeutung, der nicht dem
normalen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist, sowie eines Rechtsstreites gegen
die Geschäftsführer und Prokuristen;
 die Gewährung von Versorgungszusagen;
 die Beauftragung des Abschlussprüfers;
 die Festlegung der Anstellungsbedingungen einschließlich des Abschlusses,
der Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer.
6. Der Punkt 1.1.1 des Kodex NRW/Städtetag wird an die Stelle des Punktes 1.2.1, 1.
Absatz des Dortmunder Kodex eingearbeitet:
Die Kommune Dortmund ist Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaften. Der
Stadtrat der Kommune Dortmund ist das Hauptorgan der Kommune Dortmund. In
der Gesellschafterversammlung kann jedoch nicht der Stadtrat der Kommune
Dortmund in seiner Gesamtheit als Gesellschafter tätig werden, sondern er wird
durch vom Stadtrat gestellte Personen vertreten. Die Vertreter der Kommune Dortmund
üben ihre Funktion auf der Grundlage der Beschlüsse des Stadtrates aus.
Nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat über die „Standards für eine verantwortungsvolle
Unternehmensführung der Stadt Dortmund“ werden die einzelnen städtischen
Gesellschaften aufgefordert, ihre Gesellschafterverträge gemäß obiger Vorgaben
anzupassen. Dazu sind die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
herbeizuführen, diese sind sodann notariell beglaubigen zu lassen und im Anschluss dem
jeweiligen Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion aufgrund des CDU-Antrages noch Beratungsbedarf habe und bittet, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, den Antrag der CDU-Fraktion, die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und alle Stellungnahmen der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.2
STEAG GmbH - hier: Besetzung von Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06090-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Entsendung von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Herrn Ratmitglied Ulrich Monegel in den Aufsichtsrat der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft mbH und die Entsendung von Herrn Vorstandsvorsitzenden Guntram Pehlke und Herrn Geschäftsführer Dr. Frank Brinkmann in den Aufsichtsrat der STEAG GmbH zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Weiterentwicklung MVA Hamm-Verbund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06221-12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06221-12-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06221-12-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme,
folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Andienungsverpflichtungen existieren gegenüber den Standorten Hagen und
Iserlohn?
2. Wie ist die Entwicklung des thermischen Restmülls aus Privathaushalten und von Gewerbebetrieben
im Einzugsbereich der Stadt Dortmund bis 2021 zu bewerten und wie
hoch sind die entsprechenden über die EDG zu entsorgenden Restmüllanteile zu prognostizieren?
3. Welche vertraglichen Vereinbarungen greifen, wenn die Anlieferungsmengen in Höhe
von 111.500 t/a im Zuge der „take or pay-Verpflichtung“ nicht erfüllt werden?
4. Welche Investitionsaufwendungen sind in Bezug auf die Weiterentwicklung des MVAHamm-
Verbunds in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in Abstimmung mit der EDG Holding GmbH beantworte ich Ihre Anfragen wie folgt:

1. Welche Andienungsverpflichtungen existieren gegenüber den Standorten Hagen und Iserlohn?

Die vertraglichen Andienungsverpflichtungen betragen gegenüber dem Standort Iserlohn (MHKW Iserlohn) 60.000 Mg/a und gegenüber dem Standort Hagen (MVA Hagen) 20.000 Mg/a.

2. Wie ist die Entwicklung des thermischen Restmülls aus Privathaushalten und von Gewerbebetrieben im Einzugsbereich der Stadt Dortmund bis 2021 zu bewerten und wie hoch sind die entsprechenden über die EDG zu entsorgenden Restmüllanteile zu prognostizieren?

Unter Abschätzung demographischer sowie abfallwirtschaftlicher und –rechtlicher Einflussfaktoren wird das Dortmunder Abfallaufkommen der thermisch vorzubehandelnden Stoffströme Hausmüll, Sperrmüll zur Beseitigung, Straßenkehricht zur Beseitigung sowie krankenhausspezifische Abfälle für das Jahr 2021 mit einer Gesamtmenge von 141.700 Mg/a bilanziert. Hierzu können erläuternde Anmerkungen dem mit Ratsbeschluss vom 15.12.2011 fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund (Kap. 4 „Prognose“, S. 67-78) entnommen werden.

3. Welche vertraglichen Vereinbarungen greifen, wenn die Anlieferungsmengen in Höhe von 111.500 t/a im Zuge der „take or pay-Verpflichtung“ nicht erfüllt werden?

Einleitend ist zu bemerken, dass EDG und folglich nicht die Stadt Dortmund die Verpflichtung übernimmt. Grundsatz der „take or pay-Verpflichtung“ ist, dass die vereinbarten Kontingente auch bei Nichtinanspruchnahme zu vergüten sind. Die gezeichneten Kontingente dienen u. a. der Aufrechterhaltung der 10-jährigen Entsorgungssicherheit der Stadt Dortmund. Der EDG-Unternehmensverbund hätte zudem bei nicht vollständiger Inanspruchnahme durch das Mengenaufkommen der Stadt Dortmund Kompensationsmöglichkeiten durch anderweitige Abfallmengen.

4. Welche Investitionsaufwendungen sind in Bezug auf die Weiterentwicklung des MVA-Hamm-Verbunds in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?

Die Finanzplanung der Stadt Dortmund ist nicht berührt.

Herr Dr. Brunsing
(Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, die Essenz der Beschlussfassung zu erläutern.

Herr Kollmann (Stadtkämmerei) beantwortet die Fragen von Herrn Dr. Brunsing, mit dem Hinweis, nicht auf die Ausführungen von Herrn Niesmann in der Ratssitzung vorgreifen zu wollen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) fragt nach, ob die Gebühren deutlich steigen werden, wenn die vertraglich vereinbarten Müllmengen nicht erfüllt seien. Er verstehe nicht, warum für die Müllverbrennungsanlage in Hamm ein derart kompliziertes Unternehmensgeflecht aufgestellt werde.

Herr Kollmann beantwortet die Frage von Herrn Reppin ausführlich.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung um schriftliche Ergänzung folgender Fragen bis zur Ratssitzung:

Punkt 3 der Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion bittet er erneut zu beantworten, da die vorliegende Antwort nicht ausreichend sei. Er bittet um Antwort im nichtöffentlichen Teil.

Die Stadt gehe in Hamm Verpflichtungen in Höhe von 115 T Tonnen ein und es gebe weitere Verpflichtungen gegenüber den Standorten Iserlohn und Hagen in der Gesamtmenge von 200 T Tonnen. Nach Abfallwirtschaftskonzept werde, bezogen auf die Frage in welchem Umfang es Abfälle gebe, die einer thermischen Verwertung zugeführt würden, zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Aussage getroffen, dass es etwa 140 T Tonnen seien. Er bittet um Beantwortung, welche Folgen das für die EDG auslösen könne, wenn hier im entsprechenden Umfang die „take or pay-Verpflichtung“ greife.
Zu Punkt 4 gehe er davon aus, dass aus dem städtischen Haushalt keine Investitionsmaßnahmen für eine Müllverbrennungsanlage in Hamm eingestellt worden seien. Wenn aber in diesem Zusammenhang entsprechend größere umfangreiche Investitionen notwendig würden, sei es eine Angelegenheit, die die EDG als Gesellschaft mitzufinanzieren habe. Es gäbe Diskussionen auf die Frage, wie man mit der MVA Hagen umgehe. In der Beurteilung sei das Thema der notwendigen Nachrüstungen relativ groß. Die Frage sei weniger darauf gezielt, inwieweit die Finanzplanung der Stadt Dortmund berührt sei, sondern mehr unter dem Gesichtspunkt, dass dieser Ausschuss auch Beteiligungsausschuss sei. Er bittet um entsprechende Ergänzung.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt dies zu und schlägt vor, Herrn Niesmann für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 23.02.12 einzuladen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich damit einverstanden und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Darüber hinaus übersendet die Verwaltung den Ratsmitgliedern zwei weitere folgende Folien zur weiteren Beratung im Rat am 23.02.12.





-3-




-3-









-3-









zu TOP 3.4
Kapitalerhöhung 2011 der RWE AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06100-11)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass die Vorlage den Rat im Dezember hätte erreichen müssen. Es erschließe sich ihm nicht, warum die DSW 7,8 Mio. € investiere, um 300 T Aktien für andere Gesellschafter zu parken. Es sei für ihn wichtig zu wissen, welcher Gesellschafter die Aktien kaufen möchte, wann die Aktien gekauft werden und was mit den bis dahin anfallenden Zinsen sei. Außerdem gibt er an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion diese Vorlage positiv begleiten werde. Er kritisiert aufs Schärfste den Zeitpunkt, wann die Vorlage dem Ausschuss vorgelegt wurde.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Meinung von Herrn Reppin an, verstehe aber nicht, warum die CDU-Fraktion dann trotzdem der Vorlage zustimme. Er halte es für notwendig, bei den Beteiligten auf diese Weise einen Lernprozess auszulösen. Seine Fraktion werde die Vorlage nicht empfehlen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) räumt ein, dass die Angelegenheit nicht ganz glücklich gelaufen sei und erläutert dem Ausschuss das Verfahren und den Sachverhalt.

Herr Stammnitz (Fraktion Die Linke) nimmt die Erläuterungen von Herrn Stüdemann zur Kenntnis. Seine Fraktion werde die Vorlage nicht empfehlen.


Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion der Empfehlung beitreten werde. Auch sie hätte sich eine Vorlage zur Ratssitzung im Dezember gewünscht und ihre Fraktion sei auch mit dem Verfahren nicht einverstanden.

Herr Kollmann (Stadtkämmerei) gibt daraufhin noch Hinweise in Bezug auf die aufgeworfenen, offenen Fragen.

Herr Krüger stellt an Herrn Stüdemann die Frage, ob es so sei, dass das Engagement der Stadt Dortmund bzw. der Stadtwerke, aber auch des LWL´s zum Erhalt des Schachtelprivilegs (15 %) überhaupt nicht notwendig gewesen sei.

Herr Stüdemann erläutert, dass die 15 % zwar nicht erreicht gewesen seien, es aber kurz davor gewesen sei. Es habe eine unterschiedliche Situationswahrnehmung gegeben. Der LWL habe in seinen Gremien festgehalten, dass es im Moment aktuell nicht notwendig sei. Falls Gefährdungen drohen würden, sei die Verwaltung des LWL autorisiert, sofort agieren zu dürfen.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) merkt an, dass alle Fraktionen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften übereinstimmend der Auffassung seien, dass die Mitwirkungs- und Zuständigkeitsrechte des Rates in erheblichem Umfang missachtet wurden. Es wäre zeitgerecht, wenn auch im Wege der Dringlichkeit, möglich gewesen, die Sitzung des Rates am 15.12.11 zu erreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften rügt und missbilligt das Verfahren ausdrücklich und geht davon aus, dass es sich bei vergleichbaren Fällen nicht wiederholen werde. Der Ausschuss ist sich einig, dies dem Rat zur Kenntnis zu geben.

Mit diesen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt genehmigt den von DSW21 getätigten Erwerb von RWE-Aktien zur Sicherung des kommunalen Einflusses auf die RWE AG.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die abweichende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der Sitzung vom 08.02.12 vor.
zu TOP 3.1.3
hierzu -> 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05893-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.11.2011 vor -

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05893-11-E1)

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05893-11-E2)

hierzu -> Vorlage: Ergebnisse des empirica-Gutachtens "Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030" für die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06126-11)
hierzu -> 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes – Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05689-11)

Frau Stadträtin Zoerner spricht einige einleitende Worte zu den Ergebnissen des empirica-Gutachtens. Hierbei stellt sie heraus, dass es im Ansatz besonders interessant ist, dass nicht nur auf den Bedarf sondern auch auf die zukünftige Nachfrage abgestellt wurde. Selbst wenn es der Menge nach, aufgrund der demographischen Entwicklung, Wohnungsüberhänge geben wird, heißt dies danach ihrer Meinung nach nicht, dass die Ansprüche, welche Wohnungssuchende haben werden, automatisch erfüllt sind. Das bedeutet für die Modernisierung des Bestandes, dass man sich zukünftig prioritär mit der qualitativen Veränderung auseinanderzusetzen hat.

Herr Wilde präsentiert den der Vorlage „2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des
Kommunalen Wohnkonzepts – Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung“
(Drucksache Nr.: 05689-11) bereits beigefügten (zur Sitzung um einige Folien erweiterten)
Powerpoint –Vortrag (siehe Anlage).

Fragen hierzu werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Herr Neuhaus weist darauf hin, dass soweit es möglich ist, die Fragen aus den
beiden o.a Anträgen der Fraktion Bündnis 90 die Grünen zur nächsten Sitzung
beantwortet werden. Für die Punkte, die bis dahin noch nicht beantwortet werden
können, kündigt er eine zeitnahe Bearbeitung zu einer der Folgesitzungen an.

Nachdem die Sprecher/-innen der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu den
vorliegenden Anträgen und Vorlagen verdeutlicht haben, werden hierzu folgende
Vereinbarungen bzw. Beschlüsse gefasst:

Zu den beiden Anträgen der Fraktion B’90 Die Grünen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
betrachtet die beiden o.a Anträge der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen
Drucksache Nr.: 05893-11-E1) sowie (Drucksache Nr.: 05893-11-E2) als
eingebracht. Die Befassung und Beschlussfassung hierzu erfolgt in der
einer der nächsten Sitzungen.

Zur Vorlage : Ergebnissen des empirica-Gutachtens „Entwicklung der quantitativen
und qualitativen Neubaunachfrage auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030“ für
Die Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 06126-11) :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt
die Stellungnahme der Verwaltung zu den Ergebnissen des empirica-
Gutachtens „Entwicklung der quantitativen und qualitativen Neubaunachfrage
auf den Wohnungsmärkten in NRW bis 2030“ für die Stadt Dortmund zur
Kenntnis.

Zur Vorlage: -> 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes –
Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung (Drucksache Nr.: 05689-11):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung zur Kenntnis und stimmt dem dort formulierten weiteren Vorgehen bezüglich der Umsetzung des Baulandmonitorings zu.

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalen Wohnkonzeptes - Grundzüge der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung zur Kenntnis und stimmt dem dort formulierten weiteren Vorgehen bezüglich der Umsetzung des Baulandmonitorings zu.




zu TOP 4.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06255-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.12 vor:

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nimmt der Schulausschuss einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort
Davidisstraße 13 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2014 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird. ...

Unter Berücksichtigung dieser Veränderung empfiehlt der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Entschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass es sich aus Sicht seiner Fraktion um eine Vorlage handele, die man intensiv diskutieren sollte und seine Fraktion das Verfahren der Schließung dieser Schulen kritisiere.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass Herr Reppin im Grunde Recht hätte, wenn sich zwischen der Meinungsbildung über eine Schulschließung und der politischen Befassung etwas mehr Raum befinden würde. Bezüglich der Liegenschaften kündigt er eine Art Werkstattbericht an, der diesem Ausschuss dann entsprechend vorgestellt werde.

Herr Spieß (SPD-Fraktion) erklärt, dass die SPD Fraktion im Schulausschuss diesbezüglich einen Antrag gestellt habe und bittet um Empfehlung der Vorlage unter Einbeziehung der abweichenden Empfehlung des Schulausschusses.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) hält es auch für wichtig, früh genug sagen zu können, welche Nachnutzung realistisch sei oder welche nicht, da es Begehrlichkeiten vor Ort gäbe. Sie hoffe auf Antworten im März.

Herr Monegel (Vorsitzender CDU-Fraktion) macht den Verfahrensvorschlag, generell als Fraktion einen Antrag zu formulieren und der Verwaltung als Handlungsanweisung an die Hand zu geben. Das wäre auch zur nächsten Ratssitzung möglich, um der Sache ein anderes Gewicht zu geben. Seine Fraktion würde das gerne übernehmen. Die anderen Fraktionen könnten ebenfalls entsprechende Formulierungen machen. Da sich alle einig seien, könne man sicherlich auch Einigkeit herstellen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der Ausschuss Interesse daran habe, möglichst wenige Liegenschaften selbst betreiben zu müssen. Die Frage sei deshalb, ob man eine Formulierung einbaue, die beinhalte, dass eine Vermarktung primär zu prüfen sei.

Frau Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion grundsätzlich zustimmen werde. Sie merkt an, da es Unterschiede bezogen auf den Stadtteil gäbe, dass die Formulierung eine gewisse Offenheit beinhalten müsse.

Herr Spieß bittet um Abstimmung des Antrages von Herrn Reppin.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt folgendem, mündlich von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt folgenden Satz im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2014 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Ergänzung und der Empfehlung des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

zu TOP 4.3
Vertragliche Vereinbarungen der Stadt mit den Betreibern des FZW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06428-12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06428-12-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 ZDIE GRÜNEN bittet die Veraltung, im Rahmen einer Stellungnahme
auf folgenden Sachverhalt einzugehen:

Laut Medieninformationen sind Änderungen an dem Vertrag zwischen der Stadt Dortmund
und dem Betreiber des FZW vorgenommen worden bzw. gibt es einen neuen Vertrag.
Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe für diese Änderungen zu erläutern und die Änderungen
gegenüber den ursprünglichen politischen Beschlüsse zu dokumentieren.
Die Veraltung wird gebeten darzustellen, welche Konsequenzen es haben könnte, wenn
die sogenannte Negativliste nicht mehr Bestandteil des Vertrages mit dem Betreiber ist.
Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, welche Folgen für die Stadt Dortmund und den
jetzigen Betreiber entstehen können, wenn anhängige Verfahren zu Ungunsten der Stadt
entschieden werden.

Darüber hinaus bitten wir um Beratung und Abstimmung folgenden Antrages:

Der Ausschuss kritisiert ausdrücklich die Nichtbefassung der Gremien des Rates mit erfolgten
Vertragsänderungen. dies gilt insbesondere für die sogenannte Negativliste, die im
Vorfeld Gegenstand einer intensiven politischen Auseinandersetzung war.
Der Ausschuss erwartet, dass die Verwaltung unabhängig von anhängigen Verfahren für
die notwendige Transparenz und entsprechende Information und Einbeziehung der zuständigen
politischen Gremien sorgt, wenn es um wesentliche Änderungen bei der Umsetzung
von politischen Beschlüssen geht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften teilt diesen TOP auf und wird im späteren Verlauf das Thema im nichtöffentlichen Teil behandeln.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet den Ausschuss diesen Aspekt zu berücksichtigen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es bereits einen ausführlichen Austausch gegeben habe und seine Fraktion bereits mitgeteilt habe, wie sie das Verfahren beurteile. Auch der Rat habe entsprechende Beschlüsse gefasst. Er kritisiert, dass der Rat bei den Abänderungen der Pachtverträge nicht angemessen beteiligt gewesen sei. Er bittet, den Antrag seiner Fraktion im öffentlichen Teil zur Abstimmung zu bringen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert ausführlich das Verfahren der Vertragskonstruktion und zur Gesamtsituation.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) wird dem Antrag im öffentlichen Teil nicht zustimmen, da er sich noch Informationen im nichtöffentlichen Teil erhoffe, die die Beurteilung vielleicht erleichtern werden.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, den Antrag im nichtöffentlichen Teil abzustimmen.

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu und ist sich darüber einig, den Antrag im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung abzustimmen, ebenso wird dort Herr Beckschewe (RA, Dortmund) über den aktuellen Stand per Dato und über den Ablauf der betriebenen Verfahren Auskunft geben.

zu TOP 4.4
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06254-12)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende abweichende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.12 vor:

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) nimmt der Schulausschuss
einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:
Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort Lützowstraße
75 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2015 für den Schulbetrieb einer
Hauptschule genutzt wird.
Unter Berücksichtigung dieses Änderungsvorschlages empfiehlt der Schulausschuss
einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr,
Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75,
44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule
Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012)
gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt folgendem, mündlich von Herrn Reppin (CDU-Fraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt folgenden Satz im Beschlussvorschlag zu ergänzen:

Die Verwaltung legt bis zur Schließung im August 2015 rechtzeitig einen entscheidungsfähigen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Schule vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Ergänzung und der Empfehlung des Schulausschusses einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr, Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)

5. Sondervermögen

- nicht besetzt –

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05952-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.





Monegel Berndsen Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin