Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 05.04.2005
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 14:00 - 17:10 Uhr

Anwesend:


1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Daniela Schneckenburger (B’90/Die Grünen)
Rm Reinhold Giese (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Benjamin Beckmann (B`90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Kay Becker (FDP/Bürgerliste)i.V. für Rm Hannes Fischer (FDP/Bürgerliste)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
sB Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Nadja Lüders (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)i. V. für Rm Dr. Thomas Reinbold
sB Dieter Schneider (CDU)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)
sE Dr. F.-W. Hillnhütter (Seniorenbeirat)i.V. für sE Horst-Erhardt Knoll
3. Beratende Mitglieder:
Günter Baehr (Jüdische Kultusgemeinde)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (ARGE Dortmund)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)
4. Verwaltung:
Stadtrat Siegfried Pogadl
Peter Bartow
Joachim Beyer
Frank Gutzmerow
Helga Jänsch
Heidemarie Jeschke
Holger Keßling
Dr. Udo Lepper
Ingo Moldenhauer
Johannes Roeren
Manfred Stankewitz
Gerd Ufer
Dr. Ulrike Ullrich
5. Gäste:
Willehad Rensmann (Einrichtungsleiter KICK)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 05.04.2005, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15.02.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)
Die Unterlagen wurden Ihnen bereits für die Sitzung am 15.02.05 zur Verfügung gestellt

2.2 Umsetzung von Hartz IV
- mündlicher Sachstandsbericht
(Drucksache Nr.: 01110-05-E1)

2.3 Seniorenwirtschaft in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01550-05)

2.4 Auswirkungen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und Ausländerinnen und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01676-05)

3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.1 Lokale Agenda 21 - 5. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00734-04)
Die Mitglieder des Rates, die Fraktionen und die Presse haben die Vorlage bereits mit Schreiben vom 11.03.2005 erhalten. Aus Kostengründen wird daher von einer erneuten Übersendung an diesen Personenkreis abgesehen.

3.2 Dortmunder Ergebnisse 2004 bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der öffentlich Sitzung vom 23.02.2005
(Drucksache Nr.: 01153-05)

3.3 Kommunale Beschäftigungsförderung
- Bilanz des Kommunalen Arbeitsmarktfonds 2004 -
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der
öffentlich Sitzung vom 23.02.2005
(Drucksache Nr.: 01175-05)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

nicht besetzt

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Jahresbericht 2004 der Drogenhilfeeinrichtung KICK
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01607-05)

5.2 Neuauflage der Broschüre "rund um gesund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01612-05)
Broschüre wird nachgereicht


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Giese (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Frau Schneckenburger weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

TOP 3.1 wird vorgezogen behandelt. Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 15.02.2005

Die Niederschrift über die 2. Sitzung am 15.02.2005 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21 - 5. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00734-04)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01154-05)

Für Frau Unger (B’90/Die Grünen) hält es für außerordentlich wichtig, dass die Umstrukturierung des Sozialhaushalts sozialpolitisch engagiert flankiert werden und Politik mit aller Kraft daran arbeiten muss, die gewünschten Ergebnisse für die Menschen auf dem Arbeitsmarkt, in Wirtschafts- und Sozialpolitik zu erreichen. Auch wenn die Stadt in den nächsten Jahren weiter damit beschäftigt sein wird, die addierten Verluste der Vergangenheit mit den entsprechenden Haushaltssicherungskonzepten wieder loszuwerden, ist es notwendig, den Haushaltplanentwurf an einigen Stellen nachzubessern. Sie gibt daher folgendes, bereits mit dem Koalitionspartner Abgesprochenes, zu Protokoll: „Wir möchten gern, dass mit den Wohlfahrtsverbänden ein neuer 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen wird, damit die Verbände innerhalb dieses Vertrages die mit der Stadt Dortmund vereinbarten Aufgaben wieder sicher und kontinuierlich wahrnehmen können. Wir wissen, dass die Förderung der Wohlfahrtsverbände mangels der entsprechenden Summen im Haushalt in den letzten Jahren eher reduziert worden ist, wir glauben aber, dass es mittlerweile dringend notwenig ist, da auch etwas draufzupacken. Wenn man sich die Riesenzahlen im Haushalt anschaut, muss man ehrlich sagen, eine jährliche Summe von ungefähr 80.000 €, die anhand der Äußerungen der Wohlfahrtsverbände kalkuliert wurde, die wir in dem einen oder anderen Gespräch gehört haben oder in der Zeitung lesen konnten, wäre angemessen. Das würde bedeuten, dass man das Budget der Wohlfahrtsverbände über alles jährlich um 1,5 % anhebt. Da wir davon ausgehen, dass sich das ein oder andere in den letzten fünf, realistisch aber eher sieben bis acht Jahren doch vielleicht verändert hat, muss man gucken, ob Veränderungen in der Struktur oder der Priorität in der Aufgabenwahrnehmung erkennbar sind, daher glauben wir, dass es notwendig ist, diese evtl. Veränderungen mit Beschlüssen des Sozialausschusses tatsächlich auch umzusetzen. Ein anderer Teilbereich, der in der Koalitionsvereinbarung zwischen Rot-Grün festgeschrieben wurde, ist die Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage. Da wir davon ausgehen, dass es in dieser Stadt sowohl die Daten von damals als auch das Forschungsinstitut noch gibt, das seinerzeit daran gearbeitet hat, glauben wir, dass eine Summe von 70.000 € für eine solche Fortschreibung ausreicht. Da wir ebenfalls davon ausgehen, dass diese Fortschreibung uns neue Handlungsnotwendigkeiten erkennen lassen wird, wollen wir für die Umsetzung von evtl. notwendigen Maßnahmen weitere 100.000 € vorsehen. Mit Blick auf die Arbeitsmarktreform ist darüber hinaus festzustellen, dass insbesondere die Menschen, die im Hintergrund Minimalvermögen, einen Mitfinanzier oder einen berufstätigen Partner haben, vollständig aus dem Bezug von ALG II herausfallen. Daher muss für diesen Personenkreis, bevorzugt aber für davon betroffene Frauen, ein unabhängiges Beratungsangebot geschaffen werden, für das 50.000 € benötigt werden, d.h. wir haben ein Zusatzvolumen von insgesamt 300.000 €, die wir im HFA und Rat beschließen wollen.“

Herr Giese (SPD-Fraktion) bekräftigt, dass diese Forderungen von seiner Fraktion mitgetragen werden. Es ist ihm wichtig, für die Verbände eine Verlässlichkeit über mehrere Jahre zu schaffen und eine Indexziffer von 1,5 % pro Jahr einzubringen, um die vorhandenen Mängel behebbar zu machen. Angesichts dieses relativ geringen Betrages sind kontroverse Diskussionen mit den Verbandsvertretern zwar nach wie vor vorhersehbar, gleichwohl hofft er, dass man zu gemeinsam getragenen Absprachen kommt. Ein Bericht zur sozialen Lage bzw. einen Sozialstrukturatlas hält er für zwingend notwendig, um herunter gebrochene überschaubare Daten über Kinder- oder Altersarmut zur Verfügung zu haben. Und auch die aus Hartz IV resultierenden Probleme, die in Bedarfsgemeinschaften entstehen, sollen so weit sichtbar gemacht werden, dass man Probleme erkennen kann und Gegensteuerungen möglich sind. Er betont erneut, dass diese Mängelverwaltung nicht der Weisheit letzter Schluss ist, hofft jedoch, dass das Netz, das durch die beantragten Maßnahmen geknüpft wird, eng genug ist, um die Menschen, die sich in dieser misslichen Lage befinden, zu halten.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass Beschlüsse im HFA und im Rat getroffen werden, zum heutigen Tag müsste seine Fraktion den vorliegenden Entwurf ansonsten ablehnen. Die Verwaltung hat bei der Vorstellung des Entwurfes hervorgehoben, dass sie sich an die Vorgaben und Prognosen des Landes gehalten hat. Rot-Grün wird diese Vorgaben, gerade auch mit Blick auf den 22.05.05, als belastbar einstufen, Christdemokraten „lesen allerdings andere Zeitungen“. Darin steht, dass Bund und Land NRW mit geschönten Zahlen arbeiten, deshalb wäre er freudig überrascht, wenn die Prognosen dieses Mal ausnahmsweise zuträfen. Er betont jedoch ausdrücklich, dass die Ablehnung des Entwurfes nicht als Selbstbindung für die weitere Beratung und Entscheidung im HFA und Rat verstanden werden soll, und will nicht ausschließen, dass seiner Fraktion im Laufe der Beratungen Informationen zugänglich werden, die sie ihre Haltung überdenken lässt. Schließlich informiert er, dass die CDU bei der Haushaltsberatung auch eigene Schwerpunkte setzen möchte.

Herr Becker (FDP/Bürgerliste) erkennt an, dass die gesetzlichen Vorgaben und die ökonomische Situation in Dortmund mehr oder minder zu diesem Haushalt zwingen. Wenn überhaupt, sieht er Einsparpotenzial allenfalls bei den Wohlfahrtsverbänden, da sie das Ehrenamt und das soziale Engagement aber soweit irgend möglich fördern will, wird seine Fraktion dem Haushalt zustimmen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt fest, dass sich der Ausschuss damit einig ist, dass die Vorlage und der Haushaltsplanentwurf ohne Empfehlung weitergeleitet werden.

zu TOP 2.2
Umsetzung von Hartz IV - mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01110-05-E1)

Herr Pogadl (Sozialdezernent) informiert über den zweiten Standort. Diese Ausführungen werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE Dortmund) referiert ausführlich über die Arbeit der ARGE. Auch diese Ausführungen werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Frau Schmidt (AK „Der behinderte Mensch“) hält die vorgetragenen Strukturen im Hinblick auf Jugendliche und Erwachsene für sehr wichtig, es gab allerdings Äußerungen von höherer Ebene der Bundesagentur für Arbeit in der Presse, die verbrämt beschreiben, dass es sich nicht mehr lohne, behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Natürlich wird es schwieriger, behinderte Menschen einzugliedern, je mehr Arbeitslose es gibt, aber solche Bekenntnisse können nicht froh stimmen. Von daher würde sie gern wissen, ob es auch weiterhin verstärkte Bemühungen gibt, behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu geben.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) hat die Äußerungen von Herrn Weise nicht in dieser Art interpretiert, sie bezogen sich auch nicht auf behinderte, sondern auf ältere Menschen im Osten dieser Republik. Es sollte seines Erachtens dabei nur deutlich gemacht werden, dass es durchaus schwierig ist, diese Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Nichtsdestotrotz werden sowohl Agentur als auch ARGE einen Schwerpunkt setzen, gerade beeinträchtigte Menschen weiterhin zu fördern. Die ARGE Dortmund z.B. wird den Bereich der beruflichen Rehabilitation und Integration von Schwerbehinderten in den nächsten Monaten noch weiter deutlich ausbauen und auch zusätzliche neue Maßnahmen einrichten, um eine Integration der Menschen in den ersten Arbeits- oder Ausbildungsmarkt realisieren zu können.

Nach Überzeugung von Herrn Giese (SPD-Fraktion) ist Hartz IV ein Instrument, das im Verbund mit anderen Investitionen auslöst, die letztlich den Betroffenen helfen werden. Er fragt nach den 60 % der Neukunden, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, und bittet um Aufklärung, ob die Definition „arbeitsfähig“ eine tragfähige Grundlage für die Einbindung in das ALG II ist. Mit Freude hört er, dass schon 2005 in Dortmund 3.000 Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Das sind die Übergänge, die man braucht, um dieses Instrument in Richtung Investitionen auch scharf zu machen. Dass die Übergänge zeitlich begrenzt sind, hat er an manchen Stellen schon bedauert. Vernünftig hingegen findet er, dass eine Analyse erst später kommt, denn nach vier Monaten sind lediglich erste Schritte getan. Absolut negativ bewertet er die Aussage, dass das EDV-System A2LL nicht arbeitsfähig ist, und bittet um Auskunft, wann die Inkompatibilität der Systeme gelöst wird.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) betont, dass die 60 % der Kunden, die nicht arbeitslos gemeldet wurden, durchaus arbeitsfähig sind. Es sind 100 % arbeitsfähig, von diesen stehen aber tatsächlich nur 40 % dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung. Die anderen 60 % sind zum Großteil noch schulpflichtig, haben Kinder unter 3 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige und erfüllen damit die Ausnahmetatbestände des SGB II. Die Systeme Bund und Kommune sind seiner Meinung kompatibel, auch wenn teilweise sehr unterschiedliche Herangehensweisen festzustellen sind. Letztendlich war aber der Wunsch, an dem Problem zu arbeiten und zu einer konstruktiven Lösung zu kommen immer größer als diese Schwierigkeiten. In Bezug auf die Technik kann er die gerade geäußerte Einschätzung nur unterstützen, er hatte aber vor 14 Tagen die Gelegenheit, sowohl mit der BA-Spitze als auch mit Herrn Minister Clement darüber zu diskutieren. Auch wenn er kein genaues Datum nennen kann, geht er davon aus, dass das im Laufe des Jahres geregelt wird.

Für Frau Unger (B’90/Die Grünen) ist in der Diskussion noch einmal deutlich geworden, dass es zu wenig Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gibt, da unter den 60 %, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sicher eine größere Anzahl von Menschen Kinder unter drei Jahren ist. Zum Stichwort Behinderung glaubt sie, dass Politik die positive Entwicklung zur Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt weiterhin flankieren muss.

Herrn Offermann (CDU-Fraktion) interessiert die Anzahl der Widersprüche, und Frau Menzebach (CDU-Fraktion) fragt nach dem Betreuungsverhältnis von Fallmanagern zu Jugendlichen.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) kennt die aktuelle Zahl der Widersprüche nicht, aber Ende März 2005 waren es 815 Widersprüche, was etwas mehr war als im Arbeitslosenhilfebereich, aber deutlich weniger als befürchtet. Insofern kann die Anzahl der Widersprüche durchaus bewältigt werden. Die politisch intendierte Schlüsselzahl für das Betreuungsverhältnis bei den Jugendlichen ist 1 zu 75. Durch zusätzliche Einstellungen von Vermittlungsfachkräften und Konzentration von Fallmanagern in diesem Bereich konnte hier in Dortmund tatsächlich auch eine Betreuungsrelation von 1 zu 75 realisiert werden.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) dankt für die konstruktive Diskussion und erinnert an die Vereinbarung, das Thema Hartz IV kontinuierlich weiter zu begleiten. Insofern wird der Punkt in der nächsten Sitzung wieder aufgerufen.

zu TOP 2.3
Seniorenwirtschaft in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01550-05)

Frau Unger (B’90/Die Grünen) konstatiert, dass die Vorlage einerseits sehr informativ ist, zum anderen aber im Grunde bereits Erledigtes der Vergangenheit und Vorhaben 2005 beschreibt. Parallel konnte man der Zeitung entnehmen, dass verschiedene Stellen offensiv an dem Thema arbeiten, es gibt demnächst in jedem Stadtbezirk ein Seniorenbüro, es gibt die Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte oder neue Kooperationen für Beratungen im weitesten Sinne. Sie fragt sich, warum Politik diese Informationen der Zeitung entnehmen muss und findet es schade, dass auch in der Vorlage zu den 12 Seniorenbüros nicht viel steht. Da bereits in der Koalitionsvereinbarung zur Seniorenpolitik wichtige Stichworte zu finden sind, will sie sich auf der Grundlage des vorliegenden Antrags zum einen um Modellprojekte für neue Wohnformen, insbesondere um generationenübergreifendes Wohnen kümmern, zum anderen ein ausreichendes und vernetztes Angebot erreichen, damit ältere Menschen auch möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, und schließlich im Wohnungsbau bei Um- und Neubauvorhaben verstärkt auch gemeinschaftsorientierte Wohnungsformen fördern. Dazu bittet sie um Zustimmung.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) signalisiert Zustimmung zum Antrag, hinsichtlich der Vorlage bittet er aber um einen genaueren Termin zur Pflegemarktbeobachtung. Darüber hinaus bittet er um Informationen, wie es mit der Pflegekonferenz weitergeht. Schließlich äußert er die Hoffnung, dass die Beratung in den dezentralen Einrichtungen tatsächlich auch trägerneutral abläuft.

Herr Giese (SPD-Fraktion) hält die in der Vorlage beschriebenen Aktivitäten für ein kontinuierliches Fortführen der Ratsbeschlüsse aus den 90er Jahren. Auch die angesprochenen Kompetenzzentren resultieren aus dieser Beschlusslage. Besonders hervorheben möchte er den Begriff Seniorenwirtschaft, denn aus den Forderungen der Senioren an die Gesellschaft werden sich interessante wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Ansätze ergeben, z.B. bei ganz profanen Wohnungsumbauten oder in Bezug auf die Verbände, die jetzt schon Seniorenwirtschaft betreiben. Deshalb nimmt er die Vorlage besonders gern zur Kenntnis und ist auf die Beantwortung der Fragen, die mit dem gemeinsamen Antrag eingebracht wurden, gespannt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) verdeutlicht, dass es sich bei der Vorlage um einen Zwischenbericht handelt, der sich aus verschiedenen Quellen speist. Mit Ratsbeschluss vom 27.05.04 wurde die Verwaltung beauftragt, über die Bedarfsplanung und das Trägerangebot zu berichten, dieser Pflegemarktbericht wird in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt. Dann sollte eine Verknüpfung zwischen Sozialpolitik und Wirtschaftsförderung hergestellt werden, weil im Bereich der Seniorenwirtschaft in den nächsten Jahren Tausende von Arbeitsplätzen entstehen werden. Dies wurde ausgeweitet auf die Dezernate 5 und 6, die Wirtschaftsförderung und das Amt für Statistik und Wahlen. Der VV hat dazu in der letzten Woche beschlossen, ein Projekt mit dem Titel „Besser leben in Dortmund – Wohnen, Gesundheit, Service“ beim Oberbürgermeister anzusiedeln und an dieser Stelle eine Bündelung der Maßnahmen herzustellen. Die Ergebnisse der Analysen im Bereich des Pflegemarktes sind in den Prozess der Neuordnung der Dortmunder Seniorenarbeit einzubringen, es sind aber noch weitere Entscheidungen zu treffen, über Seniorenbegegnungsstätten und auch über die Pflegekonferenz, die neu definiert werden muss, weil sich Pflege mit dem vorstationären Bereich verknüpft. All diese Gesichtspunkte werden ebenfalls in der zweiten Jahreshälfte zur Entscheidung vorgelegt.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) freut sich als Sprecher der Wohlfahrtsverbände, dass nach einem mehrjährigen Prozess jetzt eine Phase beginnt, in der konkret angefangen wird, an den Problemen zu arbeiten. Die Vorlage geht noch nicht auf finanzielle Auswirkungen ein, gleichwohl bringt er die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Rat dieser Stadt schon bald erkennen möge, dass hier auf Dauer sehr stark investiert werden muss.

Herr Dr. Hillnhütter (Seniorenbeirat) begrüßt die Vorlage und ist auch über den Antrag erfreut. Er macht allerdings darauf aufmerksam, dass seitens des Seniorenbeirates Schwierigkeiten bestehen, die Termine einzuhalten. Am 20. 04.05 ist der Tag der Neukonstituierung des Beirates, da wird wahrscheinlich keine Möglichkeit bestehen, die Vorlage zu diskutieren. Aus seiner Sicht werden aber keine Einwände zu erwarten sein, weil der Seniorenbeirat an vielen Projekten mitgearbeitet hat.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es sich um eine Kenntnisnahme handelt, sodass es unschädlich wäre, wenn sich der Seniorenbeirat erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Vorlage befasst.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag von B’90/Die Grünen und SPD-Fraktion an:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zur Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.02.04 zum Wohnen im Alter bis zur Sommerpause eine Vorlage zu erstellen, die den Ausschuss informiert über:

Ø den Bedarf,
Ø die Anzahl und örtliche Zuordnung bereits vorhandener Angebote sowie
Ø bereits bekannter Planungen

von Modellprojekten für neue Wohnformen wie z.B. generationenübergreifendes Wohnen in Dortmund.

Zusätzlich erwartete der Ausschuss Informationen über Fördermöglichkeiten von Um- und Neubauvorhaben, die bevorzugt gemeinschaftsorientierte Wohnformen umsetzen bzw. einen möglichst langen Verbleib älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen in ihren eigenen Wohnungen bzw. ihrem gewohnten Wohnumfeld ermöglichen.

Mit dieser Ergänzung nimmt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit die Stellungnahme der Verwaltung anlässlich des Ratsbeschlusses (Drucksache-Nr.: 06622-04) vom 27.05.2004 zur Kenntnis.



zu TOP 2.4
Auswirkungen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und Ausländerinnen und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01676-05)

Für Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) sind die Integrationskurse der wichtigste Bestandteil der Vorlage. Aufgrund der Erläuterungen auf Seite 3 zum konzeptionellen Teil der Integrationsförderung, den gesetzlichen Mindestzielen und den benannten Schwierigkeiten würde ihn interessieren, wie man bei diesen Bedingungen das Beste herausholt.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) sichert zu, in einer der nächsten Sitzungen eine Aufrasterung dessen vorzulegen, was die Verwaltung integrativ im Sprachbereich leistet.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Sachstand über die Auswirkungen des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern/innen und Ausländern/innen (Zuwanderungsgesetz, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt [BGBl.] Teil I Nr. 41 vom 5.8.2004, S. 1950ff) in Dortmund zur Kenntnis. Detaillierte Informationen über die Integrationsförderung werden wunschgemäß in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.


3. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2
Dortmunder Ergebnisse 2004 bei der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2005
(Drucksache Nr.: 01153-05)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Wunsch des Ausschusses wird 80/WBF-DO in einer der nächsten Sitzungen ausführlich über die Regionalagentur informieren.

zu TOP 3.3
Kommunale Beschäftigungsförderung
- Bilanz des Kommunalen Arbeitsmarktfonds 2004 -
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2005
(Drucksache Nr.: 01175-05)

Herr Giese (SPD-Fraktion) bedauert, dass es den Kommunalen Arbeitsmarktfonds (KAF) nicht mehr geben wird, und fragt, ob seine Informationen richtig sind, dass die Mittel, die früher über den KAF in bestimmte Bereiche gegeben werden konnten, jetzt bei der ARGE vorgehalten und entsprechende Anträge positiv beschieden werden.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) bestätigt das vom Grundsatz her. Das Mittelvolumen, das bislang für den KAF verausgabt wurde, wird in der ARGE für 2005 und 2006 in Höhe von etwa 1,5 Mio. € vorgehalten. Die Anträge, die zum KAF vorliegen, befinden sich in einem Abstimmungsprozess zwischen WBF und ARGE. Bei einer Vorprüfung erster Anträge ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass voraussichtlich 2/3 der Anträge, die über den KAF gestellt wurden, auch über die Förderinstrumente der ARGE nach SGB III und SGB II gefördert werden können. Das bedeutet, dass beim restlichen Drittel Veränderungen in der Antragstellung erfolgen müssen, insbesondere bei investiven Kosten, bei denen die ARGE an die Fördermöglichkeiten des SGB II und III gebunden ist, während der KAF an der Stelle bislang ungebundener fördern konnte.

Frau Unger (B’90/Die Grünen) erinnert daran, dass der KAF mit seinen Mitteln immer nur 1/5 der notwendigen Mittel beigesteuert hat, 4/5 der Gelder kamen aus anderen Töpfen. Sie fragt sich, ob es auch der ARGE gelingen wird, so viel Geld aus anderen Bereichen in diese Stadt zu holen, ansonsten kann man mit dem vorhandenen Volumen allein nicht das erreichen, was vorher geleistet wurde.

Auch Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) findet es schade, dass es den KAF in der Form nicht mehr gibt, nicht nur wegen des Geldes, sondern wegen seiner Fördersystematik, der politischen Zielsetzung und auch des Willens, mit verhältnismäßig kleinen Maßnahmen aktiv und steuernd in dieses Beschäftigungsfeld eingreifen zu können und große Wirkung zu erzielen. Er hegt nach wie vor die Hoffnung, dass die Arbeitspraxis die Richtigkeit der Befürchtungen belegen wird, daraufhin bestehende Entscheidungen revidiert werden und der KAF wieder in kommunale Hand gelangt.

Für Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt sich die Frage, ob es gelingt, zusätzliche Mittel einzuwerben. Ansonsten kann sie der Sachlage lediglich entnehmen, dass es eine andere Finanzierung und einen anderen Träger gibt. Da es aber nach Aussage der ARGE einen Übergang der Anträge an die neue Bewilligungsstelle gibt, ist mitnichten ein Ende dieser Förderstruktur gegeben, unter welchem Namen sie jetzt auch immer läuft.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) weist darauf hin, dass alle Mittel, die in der ARGE zur Verfügung stehen, zu 50 % immer auch kommunale Mittel sind, weil die ARGE von der Leistungsträgerkonstruktion zu 50 % von der Kommune mit getragen wird, insofern gibt man da nichts aus der Hand. Er möchte auch nicht verschweigen, dass es sich aufgrund anderer gesetzlicher Grundlagen nicht mehr um genau die gleiche Förderstruktur wie beim KAF handelt. In den Förderkulissen, die SGB II und III eröffnen, wird man sich bewegen müssen und letztendlich auch die Anträge beurteilen. Das Einwerben von Mitteln bzw. die Kofinanzierung von Maßnahmen war für die Agentur für Arbeit in der Vergangenheit immer schon gängige Praxis, und das wird die ARGE zukünftig auch tun.

Herr Offermann (CDU-Fraktion) appelliert dringend, die unterschiedlichen Förderszenarien im Auge zu behalten, weil es zu Problemen kommen könnte, die unter Umständen sofortiges Handeln erfordern.

Herr Giese (SPD-Fraktion) ist dankbar, dass das Thema noch mal präzisiert wurde. Wie flexibel das Ganze wird, wird zu überprüfen sein, deshalb stellt er den mündlichen Antrag, in möglichst enger Zeit von den Verbänden und von der ARGE eine Mitteilung darüber zu erhalten, dass alles so funktioniert, wie der Ausschuss sich das vorgestellt hat bzw. an welcher Stelle nachgesteuert werden muss.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) findet es interessant zu hören, dass 2/3 der Anträge, die für den KAF vorliegen, auch bei der ARGE bewilligungsfähig zu sein scheinen, trotzdem hat sie ein gewisses Maß an Zweifeln und ist vom nahtlosen Übergang der Sache noch nicht überzeugt. So wie sie die Fördersystematik verstanden hat, wüsste sie gern mehr über die Kofinanzierungen, insbesondere für Arbeitsmarktprogramme. Über den KAF sind durch ganz flexible Instrumente und häufig mit kleinem Geld innerhalb der letzten Jahre viele Arbeits- und Qualifizierungsplätze geschaffen worden. Es wäre wünschenswert, dass dies so weiter geht. Daher hofft sie, dass sich der Ausschuss dieses Thema nach der Sommerpause noch einmal vornimmt.

Auch Frau Unger (B’90/Die Grünen) ist stark daran interessiert, das Thema nicht aus dem Auge zu verlieren, und stellt mündlich folgenden Antrag: „Der Ausschuss erwartet nach der Sommerpause einen detaillierten Bericht über die Antrags- und Bewilligungslage, die Bewilligungssumme und über die geförderten Arbeits- und Qualifizierungsplätze“.

Herr Neukirchen-Füsers (ARGE) geht erneut ausführlich auf die vorgetragenen Bedenken ein und sichert zu, das Verfahren nach der Sommerpause noch einmal detailliert darzustellen.

Frau Schneckenburger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) stellt fest, dass mit dieser Zusage die mündlich gestellten Anträge erledigt sind. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Nach der Sommerpause wird das Thema erneut aufgegriffen und ein detaillierter Bericht über die der ARGE übertragenen KAF-Maßnahmen vorgelegt.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

unbesetzt


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Jahresbericht 2004 der Drogenhilfeeinrichtung KICK
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01607-05)

Herr Rensmann (Einrichtungsleiter KICK) beantwortet zahlreiche Fragen des Gremiums.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Jahresbericht 2004 der Drogenhilfeeinrichtung KICK zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Neuauflage der Broschüre "rund um gesund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01612-05)


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


Die Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 17.10 Uhr.



Schneckenburger Giese Stahnke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin