Niederschrift

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 30.11.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:16 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU) bis 18:25 Uhr
Herr RM Neumann (CDU) bis 19:08 Uhr
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Hoffmann (CDU) i. V. f. Herr RM Spineux, bis 18:59 Uhr
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD) i. V. f. Frau RM Dr. Hetmeier, bis 18:02 Uhr
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD) bis 18:45 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Thiel (SPD) i. V. f. Frau RM Weyer
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Stackelbeck (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herrn sB Tietz
Herr RM Wittmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke) bis 19:16 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Clemens - Seniorenbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Wittling - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Schneemelcher - 60/1-3
Herr Bornkessel - 60/1-3
Herr Dr. Falk - 66/3
Herr Gerstkamp - 20/1-3
Frau Reder - 23/GB2
Frau Bertram - 68/GB 1-1
Herr Klein-Vehne - 65/2-4
Herr Trogisch - 10/A2
Herr Krause - 11/2
Herr Klüh - 6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Niesmann (EDG Dortmund)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 30.11.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05082-11)

3.2 Hochspannungsfreileitungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04887-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Beantwortung zwei mündlich gestellter Fragen aus der Sitzung 05.10.2011)
(Drucksache Nr.: 04887-11-E3)

hierzu -> Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05846-11)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Satzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-11)

4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/ modifizierten Begründung vom 28.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05583-11)

4.3 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05592-11)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04972-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05627-11)

4.5 Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04954-11)

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 02.11.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05684-11)

4.7 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 150 Burgweg, hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahren nach § 13 BauGB, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III: Beschluss, die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05740-11)

4.8 Stadtumbau West "Rheinische Straße", Projekt "Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung"
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05327-11)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 - Sportplatz Husen-Kurl -
hier: I. Information zum Verfahrensstand, II. Zustimmung zur Weiterführung des Verfahrens am ausgewählten Standort (westlich Kurler Straße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05114-11)

4.10 Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05644-11)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 - Prinz-Friedrich-Karl-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05691-11)

4.12 Bauleitplanung, 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 – Märkische Straße/Tewaagstraße –
hier: : I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 – Märkische Straße/Tewaagstraße –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05618-11)

4.13 Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte-
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (46. Änderung), Verkleinerung des Planbereiches Ap 116n, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 195 -Teigelbrand-, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05827-11)

4.14 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05354-11)

4.15 Zeche Crone
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05302-11-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.11.2011 vor -

4.16 Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05892-11)

4.17 Barrierefreier Hauptbahnhof
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 05600-11-E1)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05701-11)

7.2 Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05489-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.11.2011 vor -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Obereving-Süd"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05298-11)


10.2 Wohnungspolitik
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05893-11)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05540-11)

11.2 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-11)

11.3 Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05575-11)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Dortmunder Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05842-11)

12.2 Dortmunder Lärmaktionsplan
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05405-11)

12.3 Nickeldeposition im Umfeld des Dortmunder Hafens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05542-11)

12.4 Gesetzgebungen und gesetzgeberische Initiativen zum Klimaschutz und Klimawandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05757-11)

12.5 Illuminierung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals an der Hohensyburg
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05311-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05311-11-E2)

12.6 Abwasserwärmenutzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04680-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.07.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04680-11-E1)



12.7 Interkommunales Naturschutzgebiet Dortmund-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05921-11)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Radwegebenutzungspflicht
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05872-11)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schilff benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Erweiterungen:

Der TOP 10. 2 „Wohnungspolitik“ wurde abgesetzt, da auf Wunsch der Fraktion B’90/ Die Grünen ein Berichterstatter des zuständigen Ministeriums eingeladen werden sollte, der allerdings erst zur Sitzung am 08.02.2012 dem Ausschuss einen Powerpoint-Vortrag zum Thema vortragen wird.

Ergänzungen:

Weiter liegen folgende Vorlagen der Verwaltung vor, die wir im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung setzen müssten:
Ø Erlebniswelt Fredenbaum; hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05611-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 3.3 aufgerufen.

Des Weiteren liegt diese Vorlage vor:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 3.4 aufgerufen.

Des Weiteren liegt diese Vorlage vor:
Ø Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund, Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund
hier: Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05756-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 3.5 aufgerufen.

Des Weiteren liegt (als Tischvorlage) vor:
Ø Factory Outlet Center in Werl
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 06015-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 4.18 aufgerufen.

Des Weiteren liegt vor:
Ø Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05342-11) - Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 7.3 aufgerufen.

Des Weiteren liegt vor:
Ø Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erschließungsanlagen Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße, Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks 2105 - zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19 - , Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße, Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 05202-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 7.4 aufgerufen.
Änderungen:

Der TOP 10. 2 „Wohnungspolitik“ wurde abgesetzt, da auf Wunsch der Fraktion B’90/ Die Grünen ein
Berichterstatter des zuständigen Ministeriums eingeladen werden sollte, der allerdings erst zur Sitzung
am 08.02.2012 dem Ausschuss einen Vortrag zum Thema halten wird.

RM Pisula beantragt die TOP’e 3.3 (Erlebniswelt Fredenbaum...... Big Tipi) und 3.4
(Grundsatzentschluss zur Gründung eines Eigenbetriebes „Stadtentwässerung“ ) in den Rat der
Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

RM Harnisch beantragt TOP 4.15 ( „Zeche Crone“/ZE der CDU-Fraktion) wegen weiteren
Beratungsbedarfes erst in der AUSWI-Sitzung am 08.02.2012 zu behandeln.
Zusätzlich beantragt RM Harnisch TOP 7.1. (Satzung über die Straßenreinigung und über die Erhebung
der von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund 2012)in den Rat der Stadt Dortmund
durchlaufen zu lassen.

RM Münch beantragt aufgrund des heutigen großen öffentlichen Interesses TOP 7.2 (Übertragung der
Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG) vorzuziehen und als TOP 3.1 zu behandeln.

Dieser Antrag wird vom AUSWI mehrheitlich bei einigen Enthaltungen abgelehnt.

Außerdem beantragt RM Münch TOP 4.9 (Bauleitplan Scha 145-Sportplatz Husen-Kurl-...) vorzuziehen
und noch vor TOP 4.1. zu behandeln.

Dieser Antrag wird vom AUSWI mehrheitlich abgelehnt.

RM Kowalewski beantragt TOP 12.2 (Lärmaktionsplan) in die nächste AUSWI-Sitzung am 08.02.2012
zu schieben, da hierzu noch Klärungsbedarf besteht. Hierzu schlägt die Vorsitzende, Frau Reuter vor,
diesen TOP zunächst erst einmal in der heutigen Sitzung zu behandeln und bei weiter bestehendem
Klärungsbedarf dann in der Februarsitzung noch einmal aufzurufen.

Prof. Richter bittet die Verwaltung die Anzahl der Vorlagen, welche dem Ausschuss im Wege der
Dringlichkeit vorgelegt werden, zukünftig nach Möglichkeit zu reduzieren.

RM Pisula bittet um Abstimmung zu der Bitte der Bürgerinitiative „Pro Sportpatz – Pro Natur“ aus
Husen / Kurl auf Anhörung, vertreten durch Frau Grolla, zu TOP 4.9.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zu dieser Angelegenheit verdeutlicht haben,
stimmt der AUSWI wie folgt hierzu ab:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Wunsch
der Bürgerinitiative „Pro Sportplatz -Pro Natur“ aus Husen/ Kurl auf Anhörung zu TOP 4.9.,
vertreten durch Frau Grolla, mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP
- Fraktion zu.

Die Vorsitzende, Frau Reuter, schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass sich die
Fraktionssprecher zu Beginn des nächsten Jahres noch mal zu diesem Thema
zusammenzufinden, um zu sehen wie sich diese Form der Beteiligung bewährt hat und um hierzu,
ggf. eine grundsätzliche Regelung herbeizuführen.


Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Erweiterungen und Änderungen festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05082-11)

Herr Niesmann von der EDG führt mit einem Powerpoint-Vortrag in das Thema ein (siehe Anlage).

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Niesmann beantwortet.

RM Kowalewski führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wird, allerdings mit Ausnahme des Punktes 3 der Vorlage, wo es um die Kooperation mit dem Kreis Borken geht.

Danach erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke zu Punkt 3 der Vorlage nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt das anliegende Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund.


zu TOP 3.2
Hochspannungsfreileitungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04887-11)

Die Kenntnisnahme dieser Vorlage erfolgte bereits in der Sitzung am 05.10.2011

hierzu-> Zusatz/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04887-11-E1)-lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor.

„Anlässlich der von der Verwaltung zusammengestellten Grundlageninformationen bitten
wir um ergänzende Informationen zu folgenden Fragestellungen:

1. Welchen Bestand an Hochspannungstrassen gibt es in Dortmund?

2. Wie viele Wohneinheiten befinden sich derzeit in einer Zone von 180 Metern von Hochspannungstrassen
entfernt? (Grenzwertvorschlag des EU-Parlamentsausschusses für
Umwelt, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz bei einer angenommenen magnetischen
Flußdichte von 0,25 Mikrotesla)

3. Welche Wohnbauflächen sind von neuen Trassen oder von Veränderungen an bestehenden
Trassen betroffen?

4. Wie stellt sich die Reduzierung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Leistungsflussdichte
bei zunehmendem seitlichem Abstand von Hochspannungsleitungen dar?


Darüber hinaus bitten um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Wohnstandorten entlang der Hochleitungstrassen
in Dortmund Messungen der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Leistungsflussdichte
vorzunehmen. Diese Messungen erfolgen aufgrund der unterschiedlichen
Übertragungsleitung und Lufttemperatur zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten und
in unterschiedlichen Abständen zur Trasse.

2. Eine Auswertung dieser Messungen wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
vorgelegt.

3. Die DEW werden gebeten, aus ihrer Sicht darzulegen, welche technischen Maßnahmen
vorgesehen werden können, um die Belastung durch magnetische Felder zu minimieren
und welche Kosten dies in den jeweiligen Varianten verursachen würde.“

Herr Wilde sagt zu, dass die Stellungnahme der Verwaltung zu den bisher noch nicht beantworteten Fragen aus der o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen in einer der nächsten Sitzungen erfolgen wird.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zu dem Antrag verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Anträgen 1. bis 3. der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04887-11-E1) einstimmig zu

Weiter liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Beantwortung zwei mündlich gestellter Fragen aus der Sitzung am 05.102.2011) (Drucksache Nr.: 04887-11-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.

Weiter liegt vor: Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05846-11)

hierzu-> Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr.: 05846-11-E1)


die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrages:

Der AUSWI erwartet, dass die Stadt Dortmund und die Netzbetreiber Maßnahmen ergreifen,
mit denen mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch Hochspannungsfreileitungen
reduziert werden.
Dazu zählen insbesondere:

1. Die Netzbetreiber werden aufgefordert, unabhängige Experten mit der Messung
von Strahlenwerten in den Bereichen mit empfindlichen Nutzungen (Wohngebäude,
Kindertageseinrichtungen, Spielplätze, Kleingartenanlagen etc.) zu beauftragen.
Das Umweltministerium NRW wird aufgefordert, diese Messungen zu begleiten und
die ermittelten Werte zu kontrollieren.

2. Hochspannungsfreileitungen sollen - wo baulich möglich - unter die Erde verlegt
werden.

3. Wenn Masten von Hochspannungsfreileitungen aus Alters- oder sonstigen Gründen
zu ersetzen und nicht unter die Erden zu verlegen sind, sollen die neuen Masten in
Gebieten mit empfindlichen Nutzungen höher gebaut werden.

4. Bei der Einleitung neuer Verfahren zur Schaffung von Planrecht für empfindliche
Nutzungen wird ein Abstand von mindestens 50 Meter zu Hochspannungsfreileitungen
eingehalten.

hierzu liegt zur Sitzung folgende Änderungsmitteilung der SPD-Fraktion per mail vom 30.11.2011 vor:

„in unserem Antrag "Hochspannungsfreileitungen" (DS 05846-E1) ist unter Punkt 3 ein Fehler unterlaufen.

Wir bitten deshalb darum, folgende Fassung des Punktes 3 zu beschließen:

Wenn Masten von Hochspannungsfreileitungen aus Alters- oder sonstigen Gründen zu ersetzen und die Leitungen nicht unter die Erdoberfläche zu verlegen sind, sollen die neuen Masten in Gebieten mit empfindlichen Nutzungen höher gebaut werden.“

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zu diesem Antrag verdeutlicht haben, wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05846-11-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion in den Punkten 1.-3. und unter Berücksichtigung der o.a. Textänderung zu.

Punkt 4. des SPD-Antrages findet bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen keine Mehrheit.

zu TOP 3.3
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05611-11)

hierzu-> Zusatz-Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 05611-11-E1)

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie um eine ergänzende Stellungnahme zu dem in der
Vorlage erläuterten Sachverhalt:

Hat die Verwaltung überprüfen lassen, ob und inwieweit ein Rückforderungsanspruch
vermieden werden könnte, wenn der Indoorhochseilgarten in anderer Form und gegebenenfalls
in einer kostengünstigeren Hülle als in dem sanierungsbedürftigen Big Tipi erhalten
werden kann?

Wenn nein, bitten wir um eine ergänzende Auskunft.“

Herr Wilde führt hierzu an, dass bereits eine Abfrage zum Verhältnis (Funktion des Zeltes zum Umfeld) stattgefunden hat. Ob man den Hochseilgarten auch in einem anderen Baukörper darstellen kann und ob dies dann den Fördevorschriften entspricht ohne dass es zu Rückforderungen kommen wird, kann er heute nicht beantworten.
Er sichert zu, dass diese Abfrage nachgeholt wird.

Auf Nachfrage von RM Reuter teilt Herr Wilde mit, dass er versuchen wird, diese Information noch bis zur Ratssitzung am 15.12.2011 nachzuliefern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.4
Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05719-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.5
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund, Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund
hier: Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05756-11)

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05756-11-E1):

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet darum, den Beschlussvorschlag zum
og. TOP wie folgt zu ergänzen:

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden auf die späteren Windkraftbetreiber
umgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.“

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/ Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04916-11-E1) – Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2011 vor –


Herr Wilde beantwortet Nachfragen zur Vorlage und kündigt an, dass die noch offenen Fragen und Anregungen im nächsten Jahr beantwortet werden, da dann entsprechende Berichte und Gutachten hierzu vorliegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 057756-111-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu.

Der Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04916-11-E1) hat sich durch die Vorlage erledigt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der o.a. Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen (sog. Konzentrationszonen für Windkraftanlagen) mit einem Gesamtaufwand i.H.v. 50.000,00 € im Haushaltsjahr 2012.

Der Rat der Stadt ist über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.

Ergänzung aus dem vorliegenden SPD-Antrag:

„Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden auf die späteren Windkraftbetreiber
umgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.“


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Satzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 06.07.2011 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I 2414/BGBl III FNA 213-1), § 2 Abs. 1 BauGB , § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 13a und 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023);



II. beschließt, der Textsatzung zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 10.10.2011 beizufügen.


Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/ modifizierten Begründung vom 28.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05583-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
In W 220 – Friedrichstraße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 7.1 und 7.2 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).


II. beschließt den Bebauungsplan In W 220 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 21.07.2011 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem Bebauungsplan In W 220 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 28.10.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.3
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05592-11)

hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04972-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.10.2011 vor -

RM Waßmann erläutert noch mal den Hintergrund des CDU- Antrags und kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage nur unter Einbeziehung des CDU-Antrages zustimmen wird.

Die Sprecher der übrigen Fraktionen sowie RM Münch verdeutlichen ihre Haltung zur Vorlage und zum Antrag der CDU-Antrag.

Herr Wilde beantwortet eine Verständnisfrage von RM Waßmann zu den in der Vorlage erwähnten Förderanträgen und kündigt an, dass die Verwaltung im nächsten Jahr noch eine gesonderte Vorlage zur Finanzierung vorlegen wird.

Mit Hinweis auf die Ausführungen durch Herrn Wilde, erklärt RM Waßmann, dass seine Fraktion den o.a. Antrag zurückstellt, bis die von der Verwaltung angekündigte Vorlage zur Finanzierung vorliegt und dass die CDU-Fraktion, unter dieser Prämisse, der heutigen Vorlage zustimmen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Erhaltungssatzung öffentlich ausgelegte Begründung vom 16.08.2011 zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der beigefügten Erhaltungssatzung für den
unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel (Lanstroper Ei) einschließlich der ebenfalls beigefügten aktualisierten Begründung vom 04.11.2011.

Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW).


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05627-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 06.07.2011 offengelegenen Inhalt als Satzung,
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 147 die modifizierte Begründung vom 24.10.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW




zu TOP 4.5
Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04954-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen zur Ziffer 5.1 und 5.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen und der Stellungnahme zur Ziffer 5.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen..
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - für den unter Ziffer 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2010 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 27.10.11 beizufügen.



Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 02.11.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05684-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 8.1, 8.3, 8.4 und 8.5 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein –Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. beschließt, den Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost - /Teilbereich Ost mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 15 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 30.06.2011 offengelegenen Inhalt.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt, dem Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost - /Teilbereich Ost die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 02.11.2011 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 18 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 4.7
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 150 Burgweg, hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahren nach § 13 BauGB, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III: Beschluss, die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05740-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, das Verfahren für den Bebauungsplan Ev 150 als vereinfachtes Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen,

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes Ev 150 und der Begründung vom 02.11.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.

III. beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 22.12.2010 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg - um ein Jahr bis zum 16.02.2013 zu verlängern.



Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 4.8
Stadtumbau West "Rheinische Straße", Projekt "Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung"
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05327-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Auf den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 13.12.2007 (DS-Nr. 10311-07) wird verwiesen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gesamtinvestitionsvolumens für das Projekt „Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung“ von 365.000 € um 895.000 € auf insgesamt 1.260.000 € zu erhöhen.

Das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.260.000 € wird mit 1.008.000 € (80 %) im Rahmen des Landesprogramms Stadtumbau West, Rheinische Straße, bezuschusst.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 - Sportplatz Husen-Kurl -
hier: I. Information zum Verfahrensstand, II. Zustimmung zur Weiterführung des Verfahrens am ausgewählten Standort (westlich Kurler Straße)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05114-11)

Zunächst spricht Frau Grolla von der Bürgerinitiative Pro Sportplatz-ProNatur einige Themen, wie Standortalternativen, Lärmsituation am Altstandort, Prüfung der aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen, Bedarf des Vereins sowie den Artenschutz an, zu denen aus ihrer Sicht noch Klärungsbedarf besteht.

Hierzu teilt Herr Wilde mit, dass der Artenschutz noch nicht abschließend untersucht wurde, dies aber im weiteren Bebauungsplanverfahren noch erfolgen wird. Hierzu kündigt er eine Artenschutzuntersuchung an, welche im Rahmen des Umweltberichtes durchgeführt wird. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse werden dann in das weitere Verfahren mit einfließen.

Zu den anderen von Frau Grolla angesprochenen Themen kündigt er an, dass hierfür im weiteren Verfahren noch eine Bürgerveranstaltung mit allen Beteiligten vor Ort stattfinden wird, wo diese vertieft besprochen und geklärt werden können.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird zu der Vorlage wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung, das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Scha 145 -Sportplatz Husen-Kurl- am ausgewählten Standort (westlich Kurler Straße) weiterzuführen, zu folgen.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 2. Änderung des Bebauungsplanes In N 106 - Uniongelände/ Kalte Seite - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05644-11)

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist auf mögliche Verkehrsprobleme im
Zusammenhang mit der Errichtung der Kindertagesstätte hin und fordert, dass Lösungsansätze
im Einvernehmen mit der Verwaltung, Kindertagesstätte, den Anwohnern und der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gefunden werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
I. beschließt, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen
Geltungsbereich den Bebauungsplan In N 106 - Uniongelände /Kalte Seite - im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB zu ändern (2. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
II. stimmt den geplanten Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes In N 106
und der Begründung vom 20.10.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1
GO NRW.


zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 - Prinz-Friedrich-Karl-Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05691-11)

RM Pohlmann nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP teil.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, den Bebauungsplan 25 - Prinz-Friedrich-Karl-Straße - in dem unter Pkt. 1
dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern,
Rechtsgrundlage: §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs der Änderung Nr. 10 des Bebauungsplanes 25 und der Begründung vom 02.11.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB


zu TOP 4.12
Bauleitplanung, 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 – Märkische Straße/Tewaagstraße –
hier: : I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 – Märkische Straße/Tewaagstraße –
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05618-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße - wie unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB
III. beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 36 – Märkische Straße/Tewaagstraße – für den unter Punkt 1 genannten Änderungsbereich mit der Begründung vom 02.11.2011 öffentlich auszulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.´1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 4.13
Bauleitplanung; 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte-
hier: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (46. Änderung), Verkleinerung des Planbereiches Ap 116n, Beschluss zur Verkleinerung des Planbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 195 -Teigelbrand-, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung/Scoping, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Ap 116n -Bergparte-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05827-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage be-schriebenen Bereich zu ändern (46. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte- zu verkleinern. Der geänderte Geltungsbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.


III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Ap 195
-Teigelbrand- um die planexterne ökologische Ausgleichsfläche für den Bebauungs-plan Ap 116n und unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebene Fläche zu verklei-nern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.


IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergeb-nis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Ziffer 8 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 116n -Bergparte- unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 07.11.2011 öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 116n -Bergparte- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 07.11.2011 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Ausle-gung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
zu TOP 4.14
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 3. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05354-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.15
Zeche Crone
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05302-11-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt den o.a. Antrag in die nächste Sitzung am 08.02.2012.

zu TOP 4.16
Rheinische Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05892-11)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05892-11-E1)

RM Pohlmann erläutert den Hintergrund des Antrags.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung wird zur Sitzung am 08.02.2012 erwartet.

zu TOP 4.17
Barrierefreier Hauptbahnhof
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 05600-11-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vor:

„Der Sachverhalt kann von der Stadt Dortmund nicht geklärt werden, da es sich um eine
Angelegenheit der Deutschen Bahn handelt. Da sich der AUSWI aber schon mehrfach mit
dieser besonderen Problematik beschäftigt hat, ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Gesundheit einig, diese Bitte um Stellungnahme zur Behandlung an den AUSWI zu
überweisen.“

Hierzu liegt heute die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05600-11-E2):

„Für Ihre Zuschrift vom 16.11.2011 danke ich. Aufgrund Ihrer Anfrage hat sich das
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit der Angelegenheit befasst.
Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

1. Ist der Verwaltung die beschriebene Situation im Zusammenhang mit der
Barrierefreiheit des Dortmunder Hauptbahnhofes bekannt? Falls ja, seit
wann, falls nein, warum nicht?

Die unzulängliche Situation der Zugänglichkeit der Bahnsteige für Menschen mit
Behinderungen ist der Verwaltung schon seit längerer Zeit bekannt und bewusst.
Die Situation stellt sich zurzeit wie folgt dar:
Die Bahnsteige 6 und 7 (S-Bahn) sind seit 1995 mit einem Aufzug erreichbar. Die Bahnsteige
2 bis 5 (Regionalbahn) sind seit dem Umbau der Empfangshalle von dort mit einem Aufzug
zu betreten. Alle anderen Bahnsteige sind nur mit Hilfe von Bahnpersonal über die
Lastenaufzüge des ehemaligen Gepäcktunnels erreichbar. Auch die Bahnhofsmission (Tel.
526017) gibt Hilfestellung.
2007 wurde auf Anregung der Behindertenbeauftragten im Amt für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt, der Deutschen
Bahn AG (DB AG) und der DSW 21 die Beschilderung für Menschen mit Behinderungen am
Nordausgang des Bahnhofs (zurzeit nicht barrierefreie Treppenanlage) verbessert. Diese weist
den Weg über den U-Bahn-Zugang zur Königswallpassage zu einem Aufzug auf der Südseite
des Königswalls. Von dort kann man über die Fußgängerführung entlang der Stadt- und
Landesbibliothek die Bahnhofshalle erreichen (zum weiteren s. oben).

2. Gab es von Seiten der Verwaltung bislang Gespräche mit Vertretern der
Deutschen Bahn, in welchen das Thema der mangelnden Barrierefreiheit
des Dortmunder Hauptbahnhofes besprochen wurde? Wenn ja, welche
Ergebnisse hatten diese Gespräche? Wenn nein, warum nicht?

Die Verwaltung ist in stetem Kontakt mit den verschiedenen Geschäftsbereichen der DB AG,
zuletzt am 15.07.2011 mit der DB Station&Service AG. In diesem Termin ist seitens der
Stadt Dortmund noch einmal auf die Dringlichkeit einer barrierefreien Zuwegung auch
zwischen DB-Anlagen und den öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere auf der Nordseite
des Hauptbahnhofes sowie der Stadtbahn hingewiesen worden. Die Planungen der DB AG
für die Umgestaltung der Verkehrsstation haben begonnen. Die DB AG erklärte eine
schnellstmögliche Realisierung anzustreben, ein Zeitraum wurde jedoch noch nicht benannt.
Nach Beendigung dieser Maßnahme werden alle Bahnsteige barrierefrei erreichbar sein.

3. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, im Hinblick auf die von der Deutschen
Bahn zugesagte Förderung der Barrierefreiheit am Dortmunder
Hauptbahnhof die notwenigen Maßnahmen zu beschleunigen? Wenn ja,
welche? Wenn nein, warum nicht?

Nein, da die DB AG in dieser Angelegenheit autonom handelt. Die DB AG hat die
Sanierungsmaßnahmen des Dortmunder Hauptbahnhofes seit Jahren in Aussicht gestellt. Der
erste Bauabschnitt, die Sanierung des Empfangsgebäudes, ist weitgehend fertig gestellt. Die
oben angesprochenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Bahnsteigzugänge für Menschen mit
Behinderungen können nur im Zusammenhang mit dem Umbau der Verkehrsstation im
zweiten Bauabschnitt realisiert werden. Eine vorgezogene Insellösung für Einzelmaßnahmen
ist nach Auskunft der DB AG technisch und finanzierungsbezogen nicht möglich.

4. Hat die Verwaltung Kenntnis über Beschwerden von behinderten Menschen
über die mangelnde Barrierefreiheit des Dortmunder Hauptbahnhofes?
Wenn ja, wie wurden diese durch die Verwaltung behandelt?
Wenn nein, wie erklärt sich die Verwaltung diesen Umstand?

Im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit in Stadtamt 1 liegt zum Hbf
lediglich eine Beschwerde bezüglich der Benutzung eines Regionalzuges auf dem Gleis 21
vor, das zu den Gleisen gehört, die weder über Aufzug noch über Rolltreppe erreichbar sind.
Bei der Behindertenbeauftragten laufen regelmäßig Beschwerden behinderter Menschen über
den Hauptbahnhof ein.
Beschwerden zur Situation von Menschen mit Behinderungen am Hauptbahnhof wurden im
Behindertenpolitischen Netzwerk und seinen Arbeitsgruppen vorgetragen und beraten. Zuletzt
am 08.12.2009 forderte das Behindertenpolitische Netzwerk den Rat der Stadt Dortmund zur
Unterstützung dafür auf, dass der zweite Bauabschnitt bereits 2013/14 realisiert werden kann.

5. Hat die Verwaltung Kenntnis über die aufkommenden Kosten, welche im
Zusammenhang mit der Förderung der Barrierefreiheit des Dortmunder
Hauptbahnhofes auf die Deutsche Bahn zukommen? Wenn ja, welche
Kosten entstehen? Wenn nein, warum nicht?

Die Finanzierung ist Sache der DB AG, die die Kosten nicht im Einzelnen offenlegt.

6. Wurde die Verwaltung von Trägern caritativer bzw. sozialer Einrichtungen
in der Vergangenheit bereits auf den Umstand der mangelnden Barrierefreiheit
des Dortmunder Hauptbahnhofes informiert? Wenn ja, wann
und in welcher Form?

Dazu ist nichts bekannt.

7. Sofern die Verwaltung in der Vergangenheit von Trägern caritativer bzw.
sozialer Einrichtungen bereits auf den Umstand der mangelnden Barrierefreiheit
des Dortmunder Hauptbahnhofes hingewiesen wurde, wurden
Maßnahmen durch die Verwaltung zur Behebung dieses Missstandes verfolgt?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Zu dieser Frage kann lediglich auf den von der DB AG beabsichtigten Umbau der
Verkehrsstation und auf die Bemühungen der Stadt Dortmund, dies zu forcieren, verwiesen
werden (s. Antwort zu Fragen 2 und 3).


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05600-11-E2) zur Kenntnis.

RM Renkawitz erhebt folgende 4 Punkte zum Prüfauftrag: (dieser soll möglichst kurzfristig durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit DSW 21 bearbeitet werden):
1. Die zu steile Rampe an der Ostseite des Nordbahnhofs soll nach Möglichkeit flacher gestaltet und mit einem 2. Handlauf auf der linken Seite versehen werden.
2. Auf dem langen Gang in der Königswallpassage fehlen Bänke, damit sich ältere Personen oder generell Personen, die auf einen Rollator bzw. einen Gehstock angewiesen sind, dort hinsetzen können.
3. Zwecks besserer Orientierung soll die dortige Beschilderung möglichst größer gestaltet werden.
4. An der Rampe der Katharinenpassage soll der fehlende Handlauf wieder angebracht werden.


Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk befürwortet diese Verbesserungsvorschläge.

Herr Schließler erwähnt, dass die angesprochene Rampe im Nordeingang der Fußgängeranlage (sog. Verteilerebene) zur Stadtbahn gehört. Weiter teilt er hierzu mit, dass sich die Entschärfung dieser Rampe im Rahmen des Umbaus und Erweiterung der Stadtbahnanlage bereits in Planung befindet. Er sagt zu, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 trotzdem prüfen wird, ob hier bereits temporär eine Lösung herbeigeführt werden kann.

Er informiert weiter darüber, dass die Stadtbahn zu beiden Bahnsteigen mit Aufzügen versehen ist, der Zugang zur Verkehrsstation der DB jedoch nicht. Auch die städtische Fußgängeranlage ist stufenlos mit den öffentlichen Gehwegen nördlich und südlich des Hauptbahnhofes angebunden.

Zu den o.a. Punkten 2.- 4. teilt er mit, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit DSW 21 hier bereits prüft bzw. noch prüfen wird, inwieweit die vorgeschlagenen Verbesserungen realisiert werden können.

Weiter informiert er darüber, dass hinsichtlich der Planung der Verkehrsstation Einvernehmen zwischen dem Land und der DB besteht, dass auch hier die Barrierefreiheit möglichst in allen Punkten untersucht werden soll. Sobald der hierzu noch laufende Prüfprozess abgeschlossen ist, wir er über die Ergebnisse berichten.

Da, wie durch Herrn Schließler bereits erwähnt, mit der Prüfung zu den vier von RM Renkawitz eingebrachten Punkten bereits begonnen wurde, ist eine Abstimmung über diesen Prüfauftrag heute entbehrlich.

Herr Schließler sagt hierzu zur nächsten Sitzung (08.02.2012) einen Sachstandsbericht zu.


zu TOP 4.18
Factory Outlet Center in Werl
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 06015-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstand und die gemeinsame Erklärung zum Factory Outlet Center zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Vorhaben insofern zu begleiten, dass keine negativen Auswirkungen auf regionale Versorgungsstrukturen und die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Dortmund zu erwarten sind.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05701-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 7.2
Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05489-11)

hierzu-> Antrag der SPD (Drucksache Nr.: 05489-11) -lag bereits am 09.11.2011 vor-:

„die SPD-Fraktion schlägt og. TOP für die Ausschusssitzung am 09.11.11vor und stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Ausschuss erwartet, dass die Übertragung der Grünpflege der Stadt Dortmund auf die EDG in einem geordneten und strukturierten Verfahren ergebnisoffen geprüft wird. Dabei sind der Kämmerer, der Fachdezernent, die Geschäftsführung der EDG und der Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund sowie der Betriebsrat der EDG frühzeitig zu beteiligen.
Der Fachausschuss wird bei Vorliegen eines Ergebnisses entsprechend informiert.
2. Im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung sind das Volumen, die Qualität und die Kosten für die Aufgaben des Grünservice der Stadt zu beschreiben. Die zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen der EDG und der Stadt Dortmund sind hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und der vorgegebenen Standards und Dienstvorschriften darzustellen.
Hierbei ist auch das Volumen der Drittvergaben zu untersuchen.
3. Die betroffenen Beschäftigten der Verwaltung sind frühzeitig umfassend über die Prüfarbeiten zu informieren. Der Ausschuss betont, dass eine Überführung dieser Beschäftigten auf die EDG nur mit Besitzstandswahrung inkl. Rückkehrrechten zur Verwaltung durchgeführt wird. Im Falle einer Überführung auf die EDG sind den betroffenen städtischen Beschäftigten Entwicklungsperspektiven bei der EDG aufzuzeigen.“


Nachdem die Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre Haltung hierzu verdeutlicht haben, wurde wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.


zu TOP 7.3
Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05342-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 29.11.2011

RM Wittmann hat eine Verständnisfrage zur Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch.

Nachdem Herr Dr. Falk diese Frage beantwortet hat, geht er noch mal auf die Bedeutung dieser Vorlage ein.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.


zu TOP 7.4
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erschließungsanlagen Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße, Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks 2105 - zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19 - , Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße, Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05202-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 in der Fassung vom 16.05.2006 für die Erschließungsanlagen
- Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße,
- Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks
2105 -zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19-,
- Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße,
- Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße
(Gesamtmaßnahme).


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Obereving-Süd"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05298-11)

Herr Müller vom behindertenpolitischen Netzwerk vermisst erneut die Erhebung von Daten, die eine Aussage dazu treffen, wie viele Wohnungen in Dortmund barrierefrei sind und wie viele nicht. Er bittet hierzu die Verwaltung um Zusammenfassung und Übersendung der entsprechenden Daten aus allen Quartiersanalysen an das Behindertenpolitische Netzwerk.

Herr Neuhaus bietet Herrn Müller hierzu an, dass ein Mitarbeiter des Wohnungsamtes in eine der zukünftigen Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes entsandt wird, um die von Ihm aufgeworfenen Problematik gemeinsam zu diskutieren. Dies vor dem Hintergrund, dass eine umfassende, aussagekräftige Erhebung der gewünschten Daten für die Verwaltung zu aufwendig und eine niederschwelligere Datenerhebung nicht zielführend wäre.

Weitere Fragen zur vorliegenden Quartiersanalyse werden durch Herrn Neuhaus beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Obereving-Süd“ zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Wohnungspolitik
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05893-11)

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der Berichterstatter zu dieser Thematik erst zur Sitzung am 08.02.2011 kommen wird.

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05540-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


zu TOP 11.2
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-11)

Nachfragen von RM Münch und RM Wittmann zur bekannten Diebstahlproblematik auf Friedhöfen werden durch Frau Müller und RM Hoffmann beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2012.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 11.3
Friedhöfe Dortmund - 3. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05575-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Dortmunder Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05842-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Umweltpreises zu und beschließt die vorgeschlagene Änderung entsprechend der Anlagen zur Vorlage.


zu TOP 12.2
Dortmunder Lärmaktionsplan
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05405-11)

Herr Dr. Grote informiert per Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) zum Lärmaktionsplan sowie zu den verschiedenen, hierzu geplanten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit einem weiteren Vortrag informiert Herr Trogisch zu der geplanten Internetplattform zwecks elektronischer Öfffentlichkeitsbeteiligung. (siehe Anlage).

Nachfragen zu beiden Vorträgen werden beantwortet.

Ergänzend weist Herr Lürwer darauf hin, dass es sich beim Lärmaktionsplan lediglich um eine Dokumentation des Status Quo/der jeweiligen Situation handelt, sich hieraus aber kein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen ergibt. Dieser ergibt sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen (z. B.: Straßenrecht, Eisenbahnrecht etc.).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Entwurf des Dortmunder Lärmaktionsplans und die beabsichtigte Form der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Nickeldeposition im Umfeld des Dortmunder Hafens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05542-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.4
Gesetzgebungen und gesetzgeberische Initiativen zum Klimaschutz und Klimawandel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05757-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.5
Illuminierung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals an der Hohensyburg
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05311-11-E1)

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05311-11-E1) -lag bereits am 05.10.2011 vor -

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05311-11-E2

„seit einiger Zeit wird das Kaiser-Wilhelm-Denkmal an der Hohensyburg bei Dunkelheit von
Scheinwerfern angestrahlt. Wie die Verwaltung in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 05.10.2011 mitgeteilt hat, hat eine Überprüfung
ergeben, dass mit insektenfreundlichen Beleuchtungsmitteln gearbeitet wird; auch ist die
Beleuchtung relativ gedämpft. Arten- oder naturschutzrechtliche Bedenken bestehen somit
nicht.
Der AUSWI hat in der gleichen Sitzung darum gebeten, dass die Beleuchtung nach
Möglichkeit mit Hilfe regenerativer Energien – z.B. durch Installation einer Solaranlage am
Denkmal – erfolgt. In diesem Sinne hat die Verwaltung mit dem Betreiber der Anlage – der
„Syburger Innovationsgruppe“ (SIG) – sowie mit dem Energielieferanten – der Dortmunder
Energie- und Wasserversorgung (DEW) – Kontakt aufgenommen.

Die SIG hat mitgeteilt, dass die mit der DEW gefundene Lösung die preisgünstigste gewesen
sei, und die eingeworbenen Sponsorengelder sowie die Mittel des Vereins für eine alternative
Energieversorgung nicht ausgereicht hätten.

Die DEW hat in ihrem Antwortschreiben ausgeführt, dass aufgrund der installierten Leistung
von 0,55 kW bei 3950 Leuchtstunden pro Jahr ein Energieeinsatz von rund 2000 kWh
erforderlich sei. Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht sei der Einsatz einer
Fotovoltaikanlage nicht sinnvoll, zumal eine derartige Anlage das Denkmal optisch deutlich
beeinträchtigen würde. Möglich sei allerdings, den Energiebezug von konventionellem
Strommix auf rein regenerativen Ökostrom umzustellen.“


RM Harnisch bittet hierzu die Verwaltung, die Umstellung auf Ökostrom noch mal zu hinterfragen.

RM Münch bittet die Verwaltung darum gemeinsam mit der DEW prüfen, ob es hier aufgrund der Illuminierung zu negative Auswirkungen bezüglich des Tierschutzes, hier insbesondere bezogen auf die nachtaktiven Tierarten vor Ort, kommen kann.

Herr Dr. Grote bietet zum Beitrag von RM Münch an, dass er den LANUV bitten wird, dieses Problem einmal landesweit zu betrachten, damit man hierzu eine bessere Datengrundlage hat.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.







zu TOP 12.6
Abwasserwärmenutzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04680-11)

hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04680-11-E1):

„Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN beantworte ich wie folgt:
Die im Rahmen des Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 vorgeschlagenen Strategien zur
Verbesserung der Wärmeinfrastruktur behandeln auch die Abwasserwärmenutzung. Diese
Technik wurde aufgrund des relativ geringen CO2-Minderungsgrades jedoch nicht in die Liste
der 50 vorrangigen Maßnahmen eingeordnet. Das beigefügte Diagramm aus dem
Handlungsprogramm macht die unterschiedlichen Potenziale deutlich.

Die Verwaltung wird sich gleichwohl mit der Abwasserwärmenutzung befassen, sobald zum
Jahresbeginn 2012 die beiden neuen Stellen für das Klimaschutzmanagement besetzt sind.
Hierzu wird u.a. eine Bewertung von realisierten Pilotprojekten auf eine Übertragbarkeit für
Dortmund vorgenommen. Auf dieser Basis können dann mögliche Projektträger in der Stadt
angesprochen werden. Bisher lag der Arbeitsschwerpunkt jedoch noch in strukturellen
Vorkehrungen zur Einrichtung eines Dienstleistungszentrums Energieeffizienz.
Nach jetzigem Kenntnisstand existiert bei der Emschergenossenschaft kein konkretes
Pilotprojekt in Dortmund. Insofern dürfte eine Berichterstattung im Ausschuss bis auf
Weiteres nicht opportun sein.
Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten wird davon ausgegangen, dass bei Vorlage einer
richtungweisenden Konzeption für ein Abwasserwärmeprojekt durchaus Aussicht auf eine
Zuwendung aus Förderprogrammen der EU und des Bundesumweltministeriums besteht.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 12.7
Interkommunales Naturschutzgebiet Dortmund-Ost
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05921-11)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 05921-11-E1):

„Wir bitten den nachstehenden Antrag zum Tagesordnungspunkt „Interkommunales Naturschutzgebiet
Dortmund-Ost“ zur Beschlussfassung zu stellen.

Beschluss:

1) Der AUSWI bekundet seinen Willen, im Dortmunder Osten ein interkommunales
Naturschutzgebiet einzurichten. Dieses soll aus dem NSG Wickeder-Ostholz, dem
Gebiet des Pleckenbrinksees und dem Wald am Nordufer der Pleckenbrinksees,
der sich auf dem Gebiet der Stadt Kamen befindet, bestehen.

2) Der AUSWI beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Fachverwaltung der
Stadt Kamen über die Einrichtung eines interkommunalen Naturschutzgebietes aufzunehmen.
Ziel der Gespräche sollte es sein, eine Unterschutzstellung des Waldes
auf Kamener Gebiet zu erreichen und diesen zum Teilgebiet des gemeinsamen
NSG zu machen.

3) Die Verwaltung wird beauftragt, alle nötigen Schritte einzuleiten um eine Änderung
des Landschaftsplanes nach Ablauf der Periode der einstweiligen Sicherstellung in
die Wege zu leiten. Insbesondere wird darum gebeten, den zuständigen Gremien
eine Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, nach der der Pleckenbrinksee dauerhaft
im Sinne eines interkommunalen Naturschutzgebietes unter Naturschutz gestellt
wird.

Begründung:

Im Kommunalwahlkampf 2009 ist die Entwicklung eines interkommunalen Naturschutzgebietes
im Dortmunder Osten intensiv diskutiert worden. Insbesondere SPD, Grüne und
Linke, sowie der heutige Oberbürgermeister Ulrich Sierau, haben sich für die Einrichtung
eines interkommunalen Naturschutzgebietes ausgesprochen, und damit eine Forderung
des NABU positiv aufgenommen.
Erst kürzlich konnte im Rahmen einer Beratung der Fraktion DIE LINKE/GAL im Rat der
Stadt Kamen mit dem Kamener Planungsdezernenten festgestellt werden, dass auf Kamener
Seite diese Diskussion nicht bekannt ist. Gleichwohl scheint die Stadt Kamen für
die Idee eines interkommunalen Naturschutzgebietes zugänglich zu sein. Die Aufnahme
von Gesprächen zu diesem Thema scheint daher angezeigt.
Die Verwaltung beabsichtigt nach eigener Aussage zurzeit keine Neuauflage des Landschaftsplans,
aber es ist auch eine einfache Änderung des bestehenden Landschaftsplanes
möglich, um den Pleckenbrinksee nach Ablauf der einstweiligen Sicherstellung dauerhaft
als Naturschutzgebiet zu sichern (vergl. mit der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
der Fraktion DIE LINKE, die am 6.7.2011 im AUSWI beraten wurde; DS 04583-11).
Eine Konkurrenzsituation zum Thema OWIIIa (L 663 n) besteht nach Aussage der Verwaltung
nicht (siehe DS 00956-10).“


RM Kowalewski erläutert die Hintergründe zum o.a. Antrag.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen und RM Münch ihre Haltung zum vorliegenden Antrag verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie Die Linke ab.

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Radwegebenutzungspflicht
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05872-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage der FBI zur Tagesordnung vor (Drucksache Nr.: 05872-11):

„Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, welche Konsequenzen und Maßnahmen sie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgen lässt, das eine Radwegbenutzungspflicht durch Beschilderung nur bei besonderer Gefährdung für rechtlich korrekt hält?“

Des Weiteren liegt hierzu die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 05872-11-E1):

„Mit der o.g. Anfrage hat sich das Tiefbauamt, Abteilung für Straßen- und Verkehrsrecht
befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:
Die Verwaltung hat in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit Vertretern der Polizei und den
den Radverkehr vertretenden Verbänden ADFC und VCD die weitere Vorgehensweise
abgestimmt. Anschließend fanden bisher zwei Befahrungen ausgesuchter und beispielhafter
Strecken statt. Im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten wurden
benutzungspflichtige Radwege in nicht benutzungspflichtige Radwege umgewandelt; z.B. an
der Arminiusstraße.
Weitere Befahrungen mit anschließender Umwandlung von benutzungspflichtigen in nicht
benutzungspflichtige Radwege sind vorgesehen. Dort, wo es die Verkehrsbelastung und
Gefahrenlage erfordern, bleiben benutzungspflichtige Radwege als solche bestehen; z.B. an
der Derner Straße.!“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung wird um 19.16 Uhr beendet.




Reuter Schilff Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:
Zu TOP 3.1:

(See attached file: AWK 2011 AUSW 301111_animiert.pdf)

Zu TOP 12.2:

(See attached file: Lärmaktionsplan AUSWI.pdf) (See attached file: VV-Präsentation Lärmaktionsplan_dosys.pdf)