Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 16.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Carla Neumann Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz
Constance Bock (Richter) i. V. f. Peter Prause
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Björn Gorgs (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Peter Rennert (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Verwaltung

Oliver Gernhardt
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Pilar Wulff


4. Gäste

Isa Özer Ruhrfamilienbildungszentrum e. V.
Meryem Simsek Ruhrfamilienbildungszentrum e. V.
Christiane Siwek AGOT
Maren Schnippering AGOT

Claudia Kowollik AGOT
Knut Ringelband AGOT
Dirk Schmiedeskamp AGOT
Martina Furlan Kinderschutzbund Dortmund e. V.
Aline Schneider Kinderschutz-Zentrum Dortmund


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht




Nicht anwesend waren:

Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 16.03.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V.. Lindenhorster Straße 80 - 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe-
Beschluss

(Drucksache Nr.: 03409-16)
(Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung des Ausschusses am 03.02.2016 übersandt)

2.2 Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Offener Jugendarbeit Dortmund e. V. - AGOT -
- mdl. Bericht -

2.3 Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03866-16)

2.4 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
-mdl. Bericht -

2.5 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E4)

2.6 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E5)

2.7 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03566-16-E2)

2.8 Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03429-16-E1)

2.9 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2015 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03750-16)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016
(Drucksache Nr.: 03508-16)


3.2 Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

3.3 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)


3.4 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

3.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)


3.6 Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)

3.7 Beteiligung der Stadt Dortmund an der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016
(Drucksache Nr.: 03712-16)


3.8 Stadtumbau Rheinische Straße, „Spielraumgestaltung“, Erhöhung der Mittel zur Neugestaltung von Spielplätzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03675-16)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04005-16)

4.2 Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für außerschulische Nachhilfe
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04007-16)

4.3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04012-16)

4.4 Streetwork
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04013-16)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Schütte-Haermeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Sohn wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den TOP 4.1 „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, Drucksache Nr.: 04005-16, zurückgezogen hat.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016

Frau Beckmann bat um folgende Änderungen/Ergänzungen zu TOP 3.4:
– Statt von „Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten“ soll von „Kindern mit Behinderungen“ gesprochen werden.
- Sie habe darum gebeten, das Aufnahmeverfahren dahingehend zu prüfen, ob als zusätzliches Kriterium für die Vergabe von OGS-Plätzen „berufstätige Eltern mit beeinträchtigten Kindern“ aufgenommen werden kann.

Mit diesen Ergänzungen wurde die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 03.02.2016 einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V.. Lindenhorster Straße 80 - 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - Kinder- und Jugendhilfe -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03409-16)

Frau Simek ging zunächst kurz auf die bisherigen Angebote des Ruhrfamilienbildungszentrums - RuFa - ein (im Bereich der Familienhilfe Familienseminare und Beratungsmöglichkeiten) und stellte danach die pädagogischen Schwerpunkte vor.
Neben der flexiblen Gestaltung des Arbeitsablaufs bzw. der pädagogischen Arbeit und unter Einbeziehung einer aktiven Familienarbeit und Integration der Familien in den Ablauf des Kindergartens stehen insbesondere Gesundheitsförderung und aktive Sprachförderung im Vordergrund.


Herr Sohn dankte herzlich für die Ausführungen.

Auf die Nachfrage von Herrn Sohn teilte Herr Niermann mit, dass aus seiner Sicht nach Abschluss des formalen Verfahrens nichts gegen die Aufnahme von RuFa als Mitglied des Paritätischen spricht.

Frau Dr. Tautorat fand die Ausführungen von Frau Simek nicht zufriedenstellend. Es gebe zwei Schwerpunkte – Gesundheits- und Sprachförderung -, ansonsten werde situativ gearbeitet. Ein Konzept könne sie nicht erkennen. Sie vermisste den Integrationsfaktor und auch entsprechende Vorerfahrungen in dem Bereich der Kinderbetreuung. Auch fand sie es etwas irritierend, dass es keinerlei Informationen über den Verein im Internet gibt.
Insgesamt betrachtet könne sie der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Grohmann sah nach dem jetzigen Stand die Informationen als ausreichend an und signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen bzw. Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge und Frau Dr. Tautorat ein:
In den letzten 10 Jahren seien im Zusammenhang mit dem Ausbau U 3 im Bereich der Kindertageseinrichtungen immer wieder Träger anerkannt worden, die keinerlei Vorerfahrung in diesem Bereich haben. Kein Träger könne ohne Anerkennung ein entsprechendes Betreuungsangebot finanzieren.
Auch sei es das übliche Verfahren gewesen, keine Auflistung des 1. und 2. Vorsitzenden in die Vorlage aufzunehmen – im Gegensatz zu den Anerkennungen von 51/4.
Er könne nochmals versichern, dass die Verwaltung nach ausführlichen Gesprächen mit dem Träger und Präsentation der konzeptionellen Vorstellungen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass RuFa in dem Bereich der Bilingualität und Mitgrantenselbstorganisation einen wertwollen Beitrag zur Bereicherung der Trägerlandschaft der Kindertageseinrichtungen – gerade auch im Stadtbezirk Eving – leisten kann.

Frau Simek ging noch einmal auf den pädagogischen Ablauf ein.
Bei der Vorbereitung des Konzeptes wurden zahlreiche Studien einbezogen, insbesondere die Iglu-Studie hinsichtlich der Sprachförderung. Diese Erkenntnisse hätten dazu geführt, in der Sprachförderung einen Schwerpunkt zu sehen, um die Lese-/Verstehensstärke der Vorschulkinder zu fördern. Die individuelle Dokumentation und das aktive Beobachten der Kinder und ihrer Entwicklung werde als sehr wichtig angesehen, damit eine gezielte Sprachförderung stattfinden kann. Das könne nur erfolgreich sein, wenn die Eltern aktiv einbezogen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt werde bei der Altersgruppe 0 – 3 Jahre gesehen.
Die offene Betreuung, das freie Spielen seien wichtige Instrument, die der Entfaltung und der Förderung der Selbstständigkeit der Kinder dienen sollen.

Herr Gora verwies auf den § 75 SGB VIII.
Für ihn sei die entscheidende Frage, ob der Punkt 1 zwingend sei (dann könne keine Anerkennung ausgesprochen werden) oder nicht (dann sollte aus seiner Sicht die Anerkennung nicht verweigert werden).

Frau Schütte-Haermeyer fand die Debatte in der geführten Form unangemessen, gerade für den Verein. Um dem berechtigen Informationsbedürfnis des Ausschusses Rechnung zu tragen, schlug sie vor, zukünftig ein Informationsgespräch seitens des Jugendamtes für die Mitglieder zu organisieren, um dann im Vorfeld miteinander ins Gespräch zu kommen.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, nach der Rechtsauffassung des Jugendamtes sei der Punkt 1 nicht zwingende Voraussetzung, die anderen Punkte allerdings.

Herr Hibbeln ergänzte, Abs. 1 drücke einen Ermessensspielraum aus („können“), bei Abs. 2 werde ein Anspruch auf Anerkennung formuliert.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (14 Ja, 1 Nein – Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung des Ruhrfamilienbildungszentrum e.V., Lindenhorster Straße 80 – 82, 44147 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.


zu TOP 2.2
Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Offener Jugendarbeit Dortmund e. V. - AGOT –
- mdl. Bericht -

Frau Siwek stellte die AGOT vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Herr Grohmann zeigte sich angetan von der Präsentation, mit der die breite Basis der geleisteten Arbeit ersichtlich wurde.

Für Frau Dr. Tautorat wurde mit dem Vortrag ein sehr guter und überzeugender Überblick über das vielfältige Spektrum der Arbeit gegeben.

Herr Oppermann dankte ebenfalls für die sehr anschauliche Darstellung, mit der noch einmal deutlich wurde, welche Leistungen und Fähigkeiten im Bereich der offenen Arbeit liegen und welche Bedeutung dieser Bereich für die Kinder und Jugendlichen in Dortmund hat.

Auf die Nachfragen von Herrn Sohn, Herrn Grohmann, Herrn Oppermann und Frau Beckmann teilte Herr Ringelband mit:
- Zwar entscheide die AGOT selbst über die Mitgliedschaft eines Trägers. Aber die Frage der Aufnahme hänge stark an der Förderung der offenen Arbeit. Wenn das Jugendamt signalisiert, die geplante offene Arbeit eines neuen Trägers an einer bestimmten Stelle zu fördern, könne in der Regel dieser Träger aufgenommen werden.
- Eine massive Mitgliederwerbung werde nicht betrieben. Allerdings gehe man davon aus, dass durch die neue Geschäftsführerin zukünftig eine deutliche Verbesserung der Präsenz und der Darstellung der offenen Arbeit erfolgt und es für Träger interessanter wird, sich zusammenzuschließen.
- Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern erfolge bislang in den entsprechenden Fachgremien, z. B. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans, Kinderschutz. Allerdings sei das bisher nur eingeschränkt möglich gewesen, da der Vorstand ehrenamtlich arbeite. Mit der neuen Geschäftsführerin werde eine Ausweitung der Zusammenarbeit angestrebt. Neben der gemeinsamen Arbeit in den Gremien bestehe ein reges Interesse an der Entwicklung eines fachlichen Austauschs und einer Zusammenarbeit mit anderen Dachverbänden oder Trägern, z. B. in Form von Fachtagungen oder regelmäßigen Treffen.
- Die Arbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen gehöre zum täglichen Geschäft (soziale/familiäre Probleme, Bildungsfragen). Weniger vertreten seien Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Frau Beckmann betonte, es gehe ihr um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen (körperlich, geistig, psychisch oder sinnesbeeinträchtigt) – Stichwort Inklusion. Es sei ihr ein wirkliches Anliegen, dass dieser Aspekt mit in den Fokus genommen werde. Sie habe keineswegs die Vorstellung, dass sich alles von heute auf morgen umsetzen lasse. Aber man sollte einen ersten Schritt tun und auch im Sprachgebrauch überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen.

Herr Sohn hatte den Eindruck, dass das Anliegen von Frau Beckmann richtig verstanden wurde. Er dankte noch einmal herzlich für die Vorstellung und wünschte weiterhin eine erfolgreiche Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen.


zu TOP 2.3
Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03866-16)

Nach einer kurzen Einführung von Frau Wulff stellten Frau Furlan („Fantastische Superhelden“ und „Zeitschenker“) und Frau Schneider („ElternSein“) die 3 Projekte vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Auch Herr Grohmann dankte für die Berichterstattung und brachte seine Anerkennung für die beeindruckende Arbeit in diesem Bereich zum Ausdruck.

Frau Rabenschlag schloss sich dem Dank an.
Das Diakonische Werk sei auch ein Träger der erzieherischen Hilfen sowohl stationär als auch ambulant. Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen im stationären Bereich kommen aus Familien, die Vorerfahrungen mit psychischen Erkrankungen der Eltern haben. In dieser Situation sei es gut, Hilfe im Bereich der erzieherischen Hilfen zu bekommen, aber auch wirksame Präventionsprojekte.
Bei den vorgestellten Projekten handele es sich nach ihrer Auffassung um wirksame Präventionsprojekte. Von dem eigenen Projekt „Seelenpflaster“ wisse sie, wie schwierig sich die Finanzierung gestaltet. Wie bei den anderen Trägern werde händeringend nach einer Perspektive gesucht. Letztlich gebe es keine geklärte Rechtsstruktur hinsichtlich der Finanzierung, sondern immer den Verweis auf unterschiedliche Zuständigkeiten. Das bedauere sie sehr, da in der Prävention eine Chance liege. Wenn es gewollt sei, dass Menschen frühzeitig Hilfen bekommen, müsse auf gesellschaftlicher Ebene überlegt werden, wie Prävention gefördert und unterstützt werden kann.


Frau Wulff ging auf die Nachfrage von Herrn Gora ein:
Die Schwierigkeiten der Finanzierung beträfen alle Träger. Das Projekt „Zeitschenker“ wurde über „Frühe Hilfen“ finanziert. Allerdings sei ersichtlich, dass sich die Zielgruppe gerade bei diesem Angebot verändert. D. h. die Kinder blieben länger dabei und wären dann nicht mehr unter 3 Jahren (Förderbedingung für „Frühe Hilfen“).
Selbstverständlich werde auf verschiedenen Ebenen sehr aktiv die Sicherstellung der weiteren Finanzierung betrieben (z. B. durch Spenden). Auch habe das Gesundheitsamt ein großes Interesse daran, diese Projekte zu sichern. Dazu will der Leiter des Gesundheitsamtes ein Gespräch mit den Dezernentinnen (Dez. 4 und 5) führen.
Weiter gebe es Kontakte zu Krankenkassen mit dem Bestreben, über das Präventionsgesetz genau diese Zielgruppe zu erreichen. Bei der AOK sei man auf großes Interesse gestoßen.
Allerdings sei es derzeit ein Kampf, der schon aus Zeitgründen verloren werde. Das erste Projekt laufe schon im Juni aus, die anderen Ende des Jahres.
Diese Angebote seien in einem Netzwerk sehr kompetenter Träger entstanden. Zum Teil erfolgte bereits eine Evaluation, mit der nachgewiesen werden kann, wie wichtig die Angebote sind. Auch gebe es viele Befürworter der Angebote.

Herr Sohn sah auch den Ausschuss als Befürworter an. Allerdings sei eine Finanzierung zusätzlich zu den Bereichen, die bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen wurden, extrem schwierig. Aber Unterstützung bei der Akquise von Mitteln könne der Ausschuss sicherlich leisten.

Für Herrn Gora wäre es hilfreich zu erfahren, wo diese Projekte im System der Jugendhilfe angebunden sind, ob damit quasi eine ergänzende Arbeit gemacht wird, die in der Perspektive die Jugendhilfe vergünstigt. Wenn zu wenig Mittel zur Verfügung stehen, um sich alles leisten zu können, müsse überlegt werden, was ist wichtig für das bestehende System und was nicht. Dazu sehe er sich aufgrund der Präsentation, die er gut fand, allerdings nicht in der Lage.

Herr Burkholz teilte mit, auch für die Verwaltung sei es schwierig einzuordnen, welche Angebote im Kontext der gesamten Jugendhilfe wichtiger und weniger wichtig sind und auf welche man verzichten kann oder auch nicht. Das müsste noch einmal im Rahmen eines Gesamtkonzeptes geklärt werden.

Herr Evermann wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr das Konzept zur „Integrierten Jugendhilfeplanung“ beschlossen wurde. Er halte es für sinnvoll, wenn in diesem Zusammenhang auch derartige Projekte beraten werden bzw. die Verwaltung beauftragt werden könnte, solche Priorisierungen oder die Bewertung solcher Projekte einzubeziehen.

Herr Sohn unterstützte die Ausführungen von Herrn Evermann.

Frau Wulff wies darauf hin, dass sich das Netzwerk gemeinsam mit dem Gesundheitsamt den Auftrag gegeben hat, ein Gesamtkonzept aller beteiligter Träger zu schreiben. Dabei werde auch genau auf die Schnittstellen geachtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht von Jugendamt und Gesundheitsamt zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

Frau Schneckenburger berichtete:
Das Jugendamt Dortmund war mit Stichtag 30.10.2015 für 1.128 UMF nach dem Altverfahren zuständig. Die Anzahl der UMF hat sich bis zum 14.03.2016 auf 917 reduziert. Gründe hierfür sind überwiegend altersbedingte Abgänge, aber auch Familienzusammenführungen.
Dortmund liegt mit dieser Anzahl, für die eine Leistungsverpflichtung besteht, immer noch deutlich über der landesweiten Quote, die für Dortmund ca. 420 – 450 UMF bedeutet. Es ist daher aus Sicht der Verwaltung erforderlich, ca. 420 Plätze mit Betriebserlaubnis für dauerhaft in Dortmund lebende UMF zu schaffen.
Mit einzelnen Trägern wurde bereits über die weitere Entwicklung gesprochen.
Hierbei ging es in erster Linie um den perspektivischen Abbau der Notunterkünfte bzw. der Einrichtungen, für die keine Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung am 01.011.2015 nimmt das Jugendamt nur noch vorläufig in Obhut, meldet die UMF der Landesverteilstelle in Köln und gibt die UMF anschließend an die aufnehmende Kommune in NRW ab. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten läuft dieses Verteilverfahren z. Z. ohne Probleme, d.h. die UMF können innerhalb der vorgegeben Fristen (2 - 4 Wochen) verteilt werden.
Aufgrund der Jahreszeit, der Schaffung mehrere EAE und Aufnahmeeinrichtungen in NRW sowie der Flüchtlingssituation an den Grenzen ist der Zustrom von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich zurückgegangen.
In den ersten beiden Märzwochen erfolgten 17 vorläufige Inobhutnahmen.
Dies hat zur Konsequenz, dass die geplanten 400 Plätze für die vorläufigen Inobhutnahmen nicht mehr belegt werden können und nach heutigem Stand auch nicht mehr in dem Umfang benötigt werden.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes konnten die bisher als Notunterkünfte für UMF genutzten Immobilien Leuthardstr. und Lindemannstr. für kommunale Flüchtlinge abgegeben werden.
Die Immobilie „Zum Kühlen Grund“ wurde in eine Regeleinrichtung mit 19 Plätzen umgewandelt, ebenso die Einrichtung Lange Straße. Diese Einrichtung wird neben zwei Regelgruppen (20 Plätze) ebenfalls noch Kapazitäten (max. 10 Plätze) zur Unterbringung nach § 42 a SGB VIII vorhalten und bis August 2017 in Betrieb bleiben. Beide Einrichtungen haben beim Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis beantragt.
Die Einrichtung „Wittbräucke“, die bislang ebenfalls für Unterbringungen nach § 42 a SGB VIII genutzt wurde, wird auch in eine gemischte Einrichtung umgewandelt. Hier entstehen zwei Regelgruppen mit 16 Plätzen und zudem die Möglichkeit, weitere Jugendliche (max. 40 Plätze) nach § 42 a SGB VIII optional unterzubringen.
Die noch nicht eröffnete Einrichtung Barcelonaweg ist bislang für die Unterbringung von 20 bis max. 40 Jugendlichen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme vorgesehen.

Herr Gora brachte die großen Befürchtungen der Träger hinsichtlich der Auslastung ihrer Einrichtungen zum Ausdruck. Bei einigen Trägern sei der Eindruck entstanden, dass nicht immer gut gesteuert oder geplant wurde.
Für ihn stelle sich die Frage, ob bei der Steuerung der Belegungssituation in Dortmund mit bedacht wurde, u. U. beim Rückgang der Zahlen auch außerhalb von Dortmund untergebrachte Jugendliche wieder zurückzuführen. Sollte das nicht der Fall sein, bat er eindringlich darum, sich darüber Gedanken zu machen, weil es auch um Verbindlichkeiten der Träger gegenüber Dritten gehe. Er würde es begrüßen, wenn sich nach Abklingen der Krisensituation die Zusammenarbeit – wie auch in den letzten Jahren - wieder so gestalten würde, dass verbindliche und haltbare Grundlagen für die Zusammenarbeit bestehen, die nicht unbedingt vertraglich geregelt werden müssen.


Frau Schneckenburger bestätigte, dass das Jugendamt im Interesse der Jugendlichen auf eine gute Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe angewiesen ist, die gerade in der Krisensituation hervorragend war. Es gab eine hohe Flexibilität und Bereitschaft zur Kooperation. Da zeuge von hohem Verantwortungsgefühl gegenüber der Lage der Jugendlichen. Insofern sei es klar, dass der Anpassungsprozess der letzten Woche ausgesprochen problematisch für die Träger sei. Die Frage der Rückführung der Jugendlichen sei mit bedacht und soweit möglich auch durchgeführt worden.

Herr Burkholz ergänzte, aufgrund der krisenhaften Entwicklung der letzten 8 Monate war eine aktive Steuerung des Prozesses seitens des Jugendamtes nicht möglich. In der Hochphase waren es 80 Jugendliche wöchentlich, die untergebracht werden mussten. Dieser Prozess konnte mit allen Beteiligten aktiv gestaltet werden. Dafür dankte er allen beteiligten Trägern noch einmal ausdrücklich.
Er gehe davon aus, dass sicherlich Einigkeit darüber bestehe, dass eine Rückführung aus Sicht der Jugendlichen unter fachlichen und pädagogischen Gesichtspunkten wenig Sinn mache, wenn diese seit Monaten in einer anderen Stadt stationär untergebracht und entsprechend vor Ort auch integriert sind. Hinzu komme, dass einige der umliegenden Kommunen die Jugendlichen in ihre eigene Zuständigkeit übernehmen, die dann auf ihre eigene Quote angerechnet werden, und somit nicht mehr unter die Zuständigkeit des Dortmunder Jugendamtes fallen.

Die unerwartet schnelle Änderung der Gesetzgebung wäre sicherlich kein Problem gewesen. In den Planungen wurde davon ausgegangen, dass aufgrund weiter steigender Zahlen ca. 400 Plätze für die vorläufigen Inobhutnahmen benötigt werden. Durch den deutlichen Rückgang (in der letzten Woche kamen 8 Jugendliche, in dieser 4) können keine Plätze mehr belegt werden. Dass das die Träger vor große Probleme stelle, sei unbestritten. Auch werde natürlich versucht, alle Möglichkeiten an dem Punkt auszuschöpfen, aber die Verwaltung könne nicht anders handeln, als sie es derzeit tut.

Herr Ortmann zeigte sich erstaunt über die Vielzahl der Träger, die für die Betreuung der UMF in Anspruch genommen werden. Einige – gerade auch bei den Dortmunder Trägern – seien ihm unbekannt.
Die rückläufigen Zahlen könnten dazu führen, dass die Dienste einige Träger ggf. nicht mehr benötigt werden. Da müsse ein transparentes Verfahren entwickelt werden, nach welchen Kriterien eine derartige Entscheidung gefällt wird.

Herr Burkholz erklärte, aufgrund der Gesetzesänderung würden zukünftig alle Jugendlichen, die unter die Zuständigkeit des Jugendamtes fallen, auf Dortmunder Stadtgebiet betreut. Hier stünden in ausreichender Anzahl Betreuungsplätze zur Verfügung. Das sei bei anderen Kommunen nicht so. Es gebe bereits die Tendenz, dass Dortmunder Träger Jugendliche aus anderen Kommunen aufgenommen haben.
Es sei nicht so, dass sich das Jugendamt vertraglich an einzelne Träger gebunden habe, sondern die Träger würden ein entsprechendes Angebot unterbreiten und hätten durchaus die Möglichkeit, entweder über die Stadt Dortmund oder andere Kommunen zu belegen.
Der Abbau der Belegung unter zwei Kriterien zu sehen:
1. Die Plätze der Jugendlichen, die aufgrund von Volljährigkeit oder Familienzusammenführung der jungen Menschen frei werden. Eine erneute Belegung kann derzeit nicht erfolgen, weil Dortmund über der Quote liegt.
2. Der Bereich der vorläufigen Inobhutnahmen. Hier wurde seit einiger Zeit bereits geprüft, welche Standorte und damit welche Träger im Kontext der vorläufigen Inobhutnahme bleiben. In der Konsequenz wurden bereits die Notunterkünfte aufgegeben (Kreiswehrersatzamt, Lindemannstraße). Mit der Einrichtung „Wittbräucke“ wurde ein neuer Weg eingeschlagen: Dort werden Regelgruppen entstehen und gleichzeitig Kapazitäten für vorläufige Inobhutnahmen vorgehalten. Das solle auch in anderen Gebäuden geschehen, in denen vorläufige Inobhutnahmen vorgesehen sind. Es bleibe natürlich bei den einzelnen Trägern im Moment ein gewisses Risiko, da es derzeit kaum noch vorläufige Inobhutnahmen gebe. Das werde dann an den jeweiligen Standorten mit den Trägern besprochen.

Frau Rabenschlag konnte die Probleme in der Steuerung durchaus nachvollziehen, da die plötzlichen Veränderungen der letzten Monate nicht voraussehbar waren. Auch könne sie mittragen, dass Jugendliche, die an einem Standort integriert sind, nicht nach Dortmund zurückgeholt werden.
Aber in die Zukunft gesehen müsse man sich wieder auf die bisherigen Kriterien besinnen. Ein entscheidendes Kriterium sei für sie zu sagen, Dortmunder Kinder bekommen Hilfe in Dortmund, es sei denn, im Einzelfall sprechen fachliche Gründe dagegen. Wenn die Hilfen zurückgefahren werden, müsse man sich an den Jugendhilfestandards orientieren. Es sei ihr sehr wichtig, dass diese beiden Vereinbarungen miteinander auf Dauer eingehalten werden.

Herr Evermann unterstützte Frau Rabenschlag. Es müsse nach den üblichen Qualitätsstandards entschieden werden, wie weiter belegt wird. Aufgrund der kritischen Situation der letzten Monate konnte sicherlich noch nicht abschließend erarbeitet werden, welche besonderen Qualitätsstandards in der Arbeit mit UMF vorhanden sind. Aber darauf müsse dringend wieder das Augenmerk gerichtet werden.
Damit könne dann auch eine größere Transparenz in den Prozess kommen.
Weiterhin müsse eine sehr gute individuelle Jugendhilfeplanung betrieben werden.
Mit diesen Kriterien werde es seiner Ansicht nach gelingen können, den Rückbau miteinander vernünftig zu organisieren.

Auf die Nachfragen von Herr Ortmann teilte Herr Burkholz mit:
Es müssen nicht alle anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein, um eine stationäre Einrichtung zu betreiben. Eine GmbH oder gGmbH müsse nicht anerkannt werden.
Bei dem Träger „Echt“ handele es sich seines Wissens um einen Mitarbeiter, der vorher bei einem anderen Träger auch im Bereich der stationären Einrichtung tätig war und sich dann selbstständig gemacht hat.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der SPD-Fraktion vom 20.01.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie stellt sich die aktuelle Altersstruktur (ggf. auch am Stichtag 31.12.2015) der UMF dar? Wie viele Jugendliche erreichen dabei im Kalenderjahr durchschnittlich das 18. Lebensjahr?

Die Altersstruktur hat sich im Laufe des Jahres 2015 hin zu jüngeren Jahrgängen verschoben. Der Hauptanteil bleibt nach wie vor bei den 15 bis 17 Jährigen.



2. In wie vielen Fällen werden Jugendhilfeleistungen nach § 41 SGB VIII (weiter-)gewährt?

Zum Stichtag 31.12.2015 erhielten 60 junge Menschen Hilfen nach § 41 SGB VIII (aktuell zum 23.02.2016: 90).

3. In wie vielen Fällen müssen die nunmehr jungen Erwachsenen aus Jugendhilfeeinrichtungen (aufgeteilt nach Wohnformen) ausziehen?

Diese Anzahl ist nicht bekannt, in der Regel wird durch eine qualifizierte Hilfeplanung versucht, die jungen Menschen vor Beginn des 18. Lebensjahres in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu verselbstständigen. Da diese Wohnungen auch den Richtlinien des Sozialamtes und des Jobcenters entsprechen, ist eine Übernahme der Kosten auch nach Beendigung der Hilfe möglich.


4. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status müssen die jungen Flüchtlinge haben, um erfolgreich Hilfen gemäß § 41 SGB VIII beantragen zu können?

Es muss mindestens eine Duldung oder Gestattung vorliegen.

5. Welche Regelungen existieren an den systemischen Schnittstellen zum AsylbLG und zum SGB II? Wie stellen sich die jeweiligen Prozesse in chronologischer und qualitativer Hinsicht dar?

Mit dem SGB II-Leistungsträger „Jobcenter“ existiert eine Kooperationsvereinbarung.
Mit dem Sozialamt wird aktuell eine Regelung erarbeitet, das erste Arbeitsgespräch hat am 09.02.2016 stattgefunden.


In der Regel werden die jungen Menschen von den Einrichtungen bei der eantragung von Leistungen unterstützt, das Sozialamt kommt im Einzelfall auf das Jugendamt zu, um Problemstellungen zu klären.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02912-15-E5)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den oben genannten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
- Ist die Zahl der traumatisierten minderjährigen Flüchtlinge in Dortmund bekannt

Die Zahl ist nicht bekannt. Einzelheiten zu möglichen posttraumatischen Störungen zeigen sich in der Regel erst im Laufe der intensiven Betreuung.


- oder annähernd zu beziffern?

Seriöse Angaben sind nicht möglich.
- Welche Therapiemöglichkeiten stehen vor Ort zur Verfügung?

Aktuell wenden sich die Einrichtungen in der Regel an die Elisabeth Klinik; es stehen hier jedoch keine ausreichenden Therapiemöglichkeiten zur Verfügung.
Vereinzelt werden die jungen Menschen durch ortsansässige Kinder- und Jugendpsychotherapeuten behandelt.

- Gibt es bzgl. der Minderjährigen Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Jugendamt und niedergelassenen Therapeuten?

Die niedergelassenen Therapeuten haben eine Krankenkassenzulassung. Das Jugendamt gewährt Krankenhilfe für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Über diesen Weg werden die Therapien finanziert, in Ausnahmefällen über Fachleistungsstunden.

- Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit bis zu Therapiebeginn?

Zunächst muss der junge Mensch in Dortmund “ankommen“, d.h. er muss angefangen haben, die deutsche Sprache zu erlernen. Wenn in diesem Zeitraum Störungen oder Problemsituationen bekannt werden und der junge Mensch bereit ist, an therapeutischen Gesprächen teilzunehmen, erfolgt die Vermittlung an einen Therapeuten / eine Therapeutin. Es muss von einer Wartezeit von 6-8 Monaten ausgegangen werden. In Krisensituationen, bei Eigen- und/ oder Fremdgefährdung erfolgt die Vorstellung in der ortsansässigen Kinder- und Jugendpsychiatrie.


- Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf hinsichtlich der Einrichtung von Traumaambulanzen?

Die Verwaltung sieht den Handlungsbedarf. Es wird zur Zeit die Machbarkeit eines spezialisierten Beratungs- und Therapiezentrums für unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre Eltern in Dortmund geprüft.“

Frau Dr. Tautorat bat um folgende Ergänzungen:
4. Spiegelstrich – Satz 1
Die Frage ging dahin zu erfahren, ob es mit niedergelassenen Therapeuten Vereinbarungen gebe z. B. hinsichtlich der Dauer bzw. des Beginns der Behandlung (kürzere Wartezeit als 6 oder 8 Monate).
4. Spiegelstrich – Satz 2
Sie bat um Mitteilung, welche Ausnahmefälle über Fachleistungsstunden finanziert werden.
5. Spiegelstrich
Sie wies darauf hin, dass nach neueren Theorien ein relativ schneller Therapiebeginn zur Stabilisierung befürwortet wird. Da würden sich im Augenblick gerade Gruppentherapien gut durchsetzen, und zwar in der Muttersprache.
6. Spiegelstrich
Sie bat darum, zur weiteren Machbarkeit/Entwicklung des Beratungs- und Therapiezentrums lfd. im Ausschuss zu berichten.

Herr Burkholz schlug die Beantwortung der Fragen für die nächste Sitzung vor, da das jetzt adhoc nicht in der gewünschten Tiefe geschehen könne.
(Hinweis: Folgende Ergänzungen des Jugendamtes wurden übermittelt:
4. Spiegelstrich – Satz 1 -> Es gibt keine gesonderten Vereinbarungen mit niedergelassenen Therapeuten. // 4. Spiegelstrich – Satz 2 -> Über Fachleistungsstunden können lediglich aufsuchende Therapien in der Familienhilfe geleistet werden. Im Bereich UMF können durch Fachleistungsstunden keine ärztlichen Leistungen finanziert werden.)

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass die Anzahl der Kinder- und Jugendtherapeuten nicht den Bedarf in Dortmund abdecken.
Es gebe unterschiedliche Auffassungen darüber, z. B. wie viele Jugendliche von Traumatisierung bedroht sind oder ob Traumatherapie in der Muttersprache erfolgen müsse oder ob es möglich ist, mit einem Dolmetscher im Setting zu arbeiten.
Die Finanzierung eines Beratungs- und Therapiezentrums sei aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Ministerien in NRW nicht leicht. Aber sie sei gern bereit, über die Fortschritte zu berichten.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03566-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.01.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele und welche unterschiedlichen Träger für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden vom Jugendamt aktuell in Anspruch genommen? (bitte unterteilen nach Dortmunder Trägern und Trägern außerhalb Dortmunds)

Das Jugendamt Dortmund nimmt für die Betreuung von UMF aktuell im ambulanten und stationären Bereich 98 Träger in Anspruch. 77 Träger haben ihren Geschäftssitz außerhalb von Dortmund, 21 Träger haben ihren Sitz in Dortmund. Eine entsprechende Auflistung findet sich im Anhang.

2. Welche unterschiedlichen Betreuungskonzepte liegen der pädagogischen Arbeit mit den UMF zugrunde?

Die verschiedenen Betreuungskonzepte unterscheiden sich in erster Linie durch die Betreuungsdichte der verschiedenen Angebote. Sie reichen von einem niedrigen Betreuungsaufwand – in der Regel wohnen die Jugendlichen dann in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft - bis hin zu einem intensiven Betreuungssetting in unterschiedlichen Gruppengrößen.

Alle Konzepte haben gemein, dass Wert auf Sprachgewinnung und Alltagsstruktur und Gruppenaktivitäten gelegt wird.
3. Wie werden diese Konzepte mit dem Jugendamt abgestimmt und rückgekoppelt?
In der Regel legt ein Dortmunder Träger vor Beginn eines Angebotes das Konzept dem Jugendamt vor. Dieses wird durch Fachkräfte geprüft und mit dem Träger besprochen.


Auswärtige Träger legen ihr Konzept der entsprechenden Fachkraft vor, sobald ein Angebot durch das Jugendamt Dortmund in Anspruch genommen werden soll.
Aufgrund des exponentiell gewachsenen Bedarfs an Betreuungsplätzen seit Sommer 2015 hat das Jugendamt jedoch bei erfahrenen Dortmunder Trägern auf die Vorlage eines Konzeptes vorerst verzichtet. Die Konzepte für Angebote, die weiterhin bestehen sollen, werden im Laufe des Jahres 2016 angefordert und sukzessive geprüft.


Zudem beantragen die Träger eine Betriebserlaubnis in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt beim Landesjugendamt. Die Konzepte werden dem Landesjugendamt vorgelegt.

4. Gibt es unterschiedliche Betreuungskonzepte und Schwerpunkte je nach Notwendigkeit des festgestellten Jugendhilfebedarfs? Wenn ja, wie sehen diese Schwerpunkte aus?

Wie bereits ausgeführt, gibt es unterschiedliche Schwerpunkte in den Betreuungskonzepten. Ein Schwerpunkt stellt beispielsweise die Traumapädagogik dar. Aber auch die Schul- und Berufsförderung ist ein wichtiger Schwerpunkt.


Schwerpunkte werden im Hilfeplangespräch zwischen Jugendlichen, Vormund, Einrichtung und Mitarbeiter des ASD erarbeitet.

5. Wie schnell kann mit dem vorhandenen Unterbringungs- und Betreuungsangebot auf unterschiedliche Bedarfe strukturell eingegangen werden?
In der Regel sind die Unterbringungs- und Betreuungsangebote sowie die Träger in Dortmund so gut strukturiert, dass auch einzelne Bedarfe gut und schnell abgedeckt werden können. Sollte dies nicht möglich sein, beispielsweise bei UMF mit schweren Beeinträchtigungen oder Behinderungen, erfolgt eine bedarfsgerechte Unterbringung außerhalb von Dortmund.
6. Ist eine Verfahrensberatung Bestandteil der Betreuungskonzepte?
Wenn ja, wie und durch wen findet diese Verfahrensberatung statt, wie ist sie personell ausgestattet und wie wird sie finanziert?

(Eine Verfahrensberatung ist nicht Teil der Jugendhilfe.)

Bei einer solchen Beratung handelt es sich nicht um Jugendhilfeleistungen, so dass diese Kosten nicht durch die überörtlichen Jugendhilfeträger erstattet werden.
7. Wie ist die momentane Situation hinsichtlich der Anzahl der benötigten und vorhandenen Vormünder? Welche aktuellen Handlungsnotwendigkeiten sieht die Verwaltung?

Im Wesentlichen werden die Vormundschaften durch das Team Amtsvormundschaften mit 19 Mitarbeitern und den Vereinsvormündern der AWO und des SKF wahrgenommen.

Daneben gibt es noch freiberufliche Vormünder und ehrenamtliche Vormünder. Derzeit reichen die vorhandenen personellen Ressourcen aus.

8. Welche Anschlusshilfen gibt es für ehemalige UMF?

Im Rahmen der Jugendhilfe stehen im Bedarfsfall über die Volljährigkeit hinaus Hilfen zur Verselbständigung sowie ambulante Hilfen zur Verfügung. Nach einer Entlassung aus der Jugendhilfe können berufsfördernde Hilfen über das Jobcenter beantragt werden.“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03429-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der CDU-Fraktion vom 03.02.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

Wie ist in Dortmund eine verlässliche Kindertagespflege trägerunabhängig garantiert, auch wenn die Tagespflegeperson z. B. krankheitsbedingt ausfällt?

Ausfallzeiten von Tagespflegeperson werden grundsätzlich durch den Träger sichergestellt, dem sich die Tagespflegeperson angeschlossen hat.

Vertretungsbedingte Ausfallzeiten durch Urlaub sind aufgrund der Planbarkeit unproblematisch. Tagespflegepersonen können einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Kalenderjahr (davon mindestens zwei zusammenhängende Wochen) realisieren. Die Tagespflegeperson hat dem Träger grundsätzlich alle Urlaubstage zu benennen. Die Eltern sind frühzeitig, wenn möglich zum Jahresbeginn, über die Urlaubsplanung der Tagespflegeperson zu informieren. Die Eltern sind verpflichtet, in diese Zeit ihren Jahresurlaub zu legen. Der verantwortliche Träger kann bei Bedarf gemeinsam mit den Eltern eine verlässliche Vertretung sicherstellen.

Vertretungsbedingte Ausfallzeiten durch Krankheit sind im Einzelfall zu gestalten, da diese Zeiten nicht planbar sind. Mit Blick auf das zu betreuende Kind und unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern ist die Vertretung zu regeln. Erfahrungsgemäß dauert die Regelung einer solchen Vertretung mindestens einen Tag.

Einige Tagespflegepersonen haben sich freiwillig zu Vertretungstandems zusammengeschlossen. Die zu betreuenden Kinder kennen sich gegenseitig. Die Eltern kennen die jeweils andere Tagespflegeperson und es hat sich bereits ein Vertrauensverhältnis gebildet. In diesen Fällen ist auch eine ad hoc Vertretung im Krankheitsfall möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Tagespflegepersonen jeweils weniger als fünf Kinder betreuen.

Es gibt auch verschiedene Situationen, die eine Vertretung ausschließen:
· die Eltern möchten keine andere Tagespflegeperson
· die gewünschte Tagespflegeperson hat keinen Platz mehr frei
· die Betreuungszeiten sind außergewöhnlich z. B. Schichtdienst
· die Eltern organisieren eine Vertretung selbständig

Damit die Eltern eine größtmögliche Sicherheit bei der Betreuung ihres Kindes in der Kindertagespflege haben, arbeiten die Träger der Kindertagespflege in Dortmund im Fall einer Vertretung auch trägerübergreifend zusammen.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2015 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03750-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2015
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2016
(Drucksache Nr.: 03508-16)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung am 09.02.2016 vor:

„Herr Haermeyer erklärte auf die Nachfrage von Herrn Krummacher bezüglich der prozentualen Schwankungen in den Quartalen, dass die Basisgröße nicht sehr hoch ist und die Schwankungen in beide Richtungen gehen. Dies kann bereits durch Umzug mehrerer großer Familien geschehen, hier ist aber kein Trend abzuleiten.

Frau Reigl bat darum, diese Vorlage auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und dem Schulausschuss zur Verfügung zu stellen, dies wurde von den Ausschussmitgliedern befürwortet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.“


Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Dr. Tautorat und Herrn Bahr ein:
- Es gebe keine validen Daten dazu, wie viele Kinder aus dieser Gruppe Kitas oder Schulen besuchen (kein Erfassungskriterium).
- Es werde eine fundierte Bedarfsplanung gemacht auf der Grundlage der EWO-Daten (dort wird nach Staatsangehörigkeiten differenziert). Seit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz werde bei der Beitragserhebung und der Anmeldung in einen Kindergarten keine Staatsangehörigkeit mehr erhoben.
- Es sei richtig, dass es in der Nordstadt einen hohen Bedarf an Betreuungsplätzen gebe. Allerdings könne ein ausreichendes Angebot allein schon aufgrund der begrenzten räumlichen Möglichkeiten wahrscheinlich erst 2018 – 2020 erreicht werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Neuauflage der Broschüre "Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03701-16)

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass die Broschüre in einer Auflage von 10.000 Stück erschienen ist und in der 11. KW einige Exemplare an publikumsintensive Fachbereiche versandt werden sollen (z. B. Bezirksverwaltungsstellen, Familienbüros, Pforten).

Der Ausschuss für Kinder-, Jugend und Familie nimmt die Neuauflage der Broschüre „Frühe Hilfen für Kinder mit Handicaps in Dortmund“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)

Es lag folgende Überweisung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung am 19.11.2015 vor:

„Rm Spieß (SPD) bittet zu erläutern, wieso unter Anwendung gleicher gesetzlicher Vorschriften eine Vielzahl von unterschiedlichen Auffassungen bestehe.

Herr Gusovius, Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erläutert, dass es regelmäßig unterschiedliche Bewertungsmodalitäten von Sachverhalten und unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe. Es habe ein Ausräumungsverfahren stattgefunden. In zwei Fällen hätten unterschiedliche Auffassungen vorgelegen; eine schriftliche Stellungnahme hierzu habe die Stadt gegenüber der GPA nicht abgegeben. Die nunmehr vorliegenden Stellungnahmen habe die GPA erst mit Übersendung der heutigen Sitzungsunterlagen erhalten.

Rm Brunsing (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach Reaktionen der Kommunalaufsicht und der Abrechnung der Schoko-Tickets in anderen Städten.

Herr Gusovius (GPA) führt aus, dass ein rechtswidriges Handeln, welches ein unmittelbares Einschreiten der Aufsichtsbehörde erfordern würde, nicht festgestellt worden sei. Häufig werde im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen auf den Bericht der GPA Bezug genommen. Im Hinblick auf die Buchungspraxis von Zuschüssen gebe es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen GPA und Aufsichtsbehörden einerseits und der Stadt Dortmund andererseits. Aus den Unterlagen sei nunmehr zu entnehmen, dass die Stadt die bisherige Buchungspraxis weiter aufrechterhalten wolle. Hierüber werde die GPA die Aufsichtsbehörde informieren.

Hinsichtlich der Abrechnungspraxis der Schokotickets würde in vielen kreisfreien Städten ebenso verfahren. Eine Subvention des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehrs) sei nicht kritisiert worden, diese solle aber transparent dargestellt werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bittet u.a. zu begründen, wie die unterschiedliche Höhe des Fehlbetrages des Jahres 2012 zustande komme.

Herr Mehlgarten, Kämmerei (FB 20) und Herr Gusovius (GPA) erläutern ausführlich die unterschiedliche Interpretation der Regelungen der GO NRW und der Gemeindehaushalts-verordnung NRW (GemHVO NRW) zur Berechnung des Jahresfehlbedarfes. Daraus ergebe sich der Unterschied des strukturellen Ergebnisses.

Aus der Diskussion ergab sich der Vorschlag, die betroffenen Fachausschüsse einzubinden
.

Abschließend fasst der der Rechnungsprüfungsausschuss nach kontroverser Diskussionmehrheitlich, mit drei Gegenstimmen, folgenden Beschluss:

Unter Hinweis auf § 105 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2015 sowie die Stellungnahmen der Fachbereiche zum Bericht zur Kenntnis genommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, den Rat der Stadt Dortmund über die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und über das Ergebnis seiner Beratungen zu informieren.

Darüber hinaus hält der Rechnungsprüfungsausschuss eine Befassung der betreffenden Fachausschüsse mit dem Bericht der GPA für sinnvoll.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2016
(Drucksache Nr.: 02638-15)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 10.03.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.16 vor:


Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016 vor:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.
7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €
8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN lehnt kreditähnliche Geschäfte nach dem Investorenmodell oder im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft mit Mehraufwand für die zukünftigen Stadthaushalte aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Diese Haltung wird
durch die Einlassungen der GPA (siehe TOP 2.1) zum Investorenmodell unterstützt.

Nach Einführung der gesetzlichen Verpflichtung mindestens eine Versorgungsquote von
35% zu erfüllen hat unsere Fraktion allerdings als Ergebnis eines Abwägungsprozesses
auch den Kitabauten nach dem Investorenmodell zugestimmt. Die Stadt konnte damit für
Familien mit Kindern die benötigte Anzahl von Kitaplätzen in einem vergleichsweise kurzen
Zeitraum zur Verfügung stellen.

Nachdem nun die Versorgungsquote mit nunmehr 32% sich auf den gesetzlich vorgeschrieben Rahmen zubewegt, entfällt allerdings der Sachzwang die vom Rat festgelegte
Höhe der Investionskredite durch kreditähnliche Geschäfte zu umgehen und dem Zeitdruck
durch Anwendung von unwirtschaftlicheren Modellen nachzugeben – der Druck ist
vom Kessel. Daher bitten wir für die vier zur Rede stehenden Kitas den nachfolgenden
Ergänzungsantrag zur Abstimmung zu stellen:

Der Rat baut die in der Vorlage 02638-15 beschriebenen neuen Kitas in Eigenregie aus
Mitteln des Kommunalinvestitionspaketes des Bundes.

Begründung
Dortmund befindet sich immer noch in der vorläufigen Haushaltsführung und hat derzeit
keinen genehmigungsfähigen Haushalt. Daher beschränken sich Investitionen auf Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Der Bau neuer Kitas gehört dazu. Um die Mittel des Bundes angesichts der Haushaltssituation nicht verfallen zu lassen,
wurde seitens des Kämmerers im Finanzausschuss ohnehin ausgeführt, dass Kitabauten
prioritär durch das Kommunalinvestitionspaket abgearbeitet werden sollten. Leider gibt die
aktuelle Vorlage dieses Verfahren nicht wieder und sollte daher wie im vorliegenden Antrag
unserer Fraktion geändert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO zur Kenntnis und lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 1 Nein – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zu folgen.


zu TOP 3.6
Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“.


zu TOP 3.7
Beteiligung der Stadt Dortmund an der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016
(Drucksache Nr.: 03712-16)

Es lag folgende Überweisung aus dem Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung am 16.02.2016 vor:

Herr Antonio Diaz von der Internationalen SPD-Liste begründet den o.g. Antrag wie folgt:

Herr Diaz erklärt, dass im September 2014 eine Tagung zum Thema Mehrsprachigkeit in Dortmund stattgefunden hat, welche als Grundlage für die Kampagne angesehen werden kann. Der damalige Regierungspräsident Gerd Bollermann hat sich diesem Thema angenommen und u.a. auf seiner Initiative hin ist der entsprechende „Dortmunder Appell“ zum Thema entstanden. Die Landesregierung als auch viele Träger haben sich angesprochen gefühlt und die Landesregierung sieht das Thema als ein solches, welches vorangetrieben werden muss.
Die Federführung der Kampagne/Initiative liegt bei der Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren und dem Landesintegrationsrat NRW. Unterstützt wird die Initiative von verschiedenen Ministerien und der Ministerpräsidentin Frau Hannelore Kraft. Schirmherr der Initiative ist der Integrationsstaatssekretär Herr Thorsten Klute.
Herr Diaz teilt mit, dass der Grundstein der Initiative in Dortmund gelegt wurde und daher auch eine Beteiligung der Stadt Dortmund erfolgen sollte. Der Grund für die Beteiligung der Stadt Dortmund und dem Voranbringen des Themas liegt im „Wohle des Kindes“. Mehrsprachigkeit ist der Schlüssel zum Schulerfolg und damit zum effektiven Lernen der deutschen Sprache, sie ist ein wichtiges Mittel zur Förderung der kommunikativen Fähigkeiten von Kindern und weiterhin ist Mehrsprachigkeit eine wichtige Unterstützung für die Entwicklung einer gesunden Identität und eine bedeutungsvolle Antwort gegen Rassismus.
Mehrsprachigkeit stärkt das Selbstbewusstsein und ist eine bedeutungsvolle Antwort im globalen Wettbewerb. Ebenso stärkt und fördert Mehrsprachigkeit, Potentiale die in einer globalen Welt gebraucht werden und ist eine sehr gute Möglichkeit für einsprachig aufgewachsene Kinder, Interesse und Neugier an einer neuen lebendigen Sprache zu entwickeln.
Mehrsprachigkeit ist ein ehrliches Zeichen der Anerkennung und Identität der Migrantinnen und Migranten.
Herr Diaz beendet seine Begründung mit folgendem Zitat:
„Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen.“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig bei einer Enthaltung den vorliegenden Antrag und fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:
„Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung zu beauftragen sich an der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“ zu beteiligen und hierzu eine entsprechende Bewerbung bei der Landeskoordinierung Kommunale Integrationszentren (LAKI) als zuständige Stelle für die Projektkoordination abzugeben.“

Die Vorsitzende bittet die Geschäftsführung die Angelegenheit entsprechend auch an die zu beteiligenden Ausschüsse zu überweisen.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Beschluss des Integrationsrates zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Stadtumbau Rheinische Straße, „Spielraumgestaltung“, Erhöhung der Mittel zur Neugestaltung von Spielplätzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03675-16)

Frau Dr. Tautorat bat darum, seitens des Jugendamtes darauf zu achten, dass bereits bei der Auftragsvergabe für die Erneuerung der Spielplätze die Ziele der Inklusion mit einbezogen werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04005-16)

Der TOP 4.1 wurde zurückgezogen.
zu TOP 4.2
Inanspruchnahme von Räumlichkeiten für außerschulische Nachhilfe
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04007-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… besonders in der Nordstadt gibt es unzählige Institutionen, Ehrenamtliche und freie Träger, die sich im Bereich der außerschulischen Nachhilfe bewegen. Oftmals sind diese Angebote kostenfrei und daher mittlerweile sehr gut nachgefragt. Aufgrund des steten Zustroms an Interessenten kommen viele Angebote nun an reale Grenzen in Bezug auf ihre räumlichen Möglichkeiten.

Die CDU-Fraktion bittet die Ämter des Dezernats 4 darzustellen, wie eine Inanspruchnahme von städtischen Räumlichkeiten (Schulen, Kitas, FHH, DKH, etc.) für dieses Tätigkeitsfeld und diese nichtkommerziellen Angebote aussehen könnte.“


Herr Bahr verdeutlichte noch einmal die Intension der Bitte um Stellungnahme.

Herr Burkholz sagte eine Stellungnahme der Verwaltung zu. Allerdings sei das nicht zur nächsten Sitzung möglich, da alle Kitas und Schulen in der Nordstadt angeschrieben und deren Antworten abgewartet werden müssen.


zu TOP 4.3
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04012-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04012-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„… wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
· Wie viel Taschengeld bekommen die UMF?
· In welchem Turnus wird es ausgezahlt?
· Müssen die UMF davon die Kosten für den ÖPNV bestreiten?
· Trifft es zu, dass UMF teilweise ihre erste Nacht in Dortmund im Bahnhof verbringen, weil kein ÖPNV mehr verfügbar ist und sie nicht wissen, wie sie zu ihrer Einrichtung gelangen sollen?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung am 13.04.2016.


zu TOP 4.4
Streetwork
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04013-16)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„… in der Sitzung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 28.10.15 wurde dem Ausschuss ein Sachstandsbericht zur Arbeit 51/4 Streetwork zur Kenntnis gegeben.

Hierzu bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie wird die Stellenausstattung im diesem Bereich bewertet (Sicht FBL – Mitarbeiter)?
Gibt es Vergleichszahlen aus anderen Städten?
Gibt es möglicherweise Kennzahlen aus kommunalen Vergleichsringen?
Liegen Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter*innen aus diesem Bereich vor?“


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung am 13.04.2016.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Veranstaltung „Aufklärung und Handlungsoptionen – Prävention gegen extremistischen Salafismus“ am 11.04.2016
(Flyer wurde vor der Sitzung verteilt)
Sollte darüber hinaus für die Mitglieder noch Informationsbedarf bestehen, würde sich Dez. 3 um die Organisation kümmern.

- Einladung 15 Jahre Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir!“ am 14.04.2015
(Flyer wurde vor der Sitzung verteilt)

- übersandt wurden:
=> Ansicht 1.16 – AWO
=> konkret 1/16, Caritas Dortmund






Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:40 Uhr.




Sohn Schütte-Haermeyer Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




Anlage zu TOP 2.2
(See attached file: Vorstellung_AGOT_AusschussKJF_16032016.pdf)

Anlage zu TOP 2.3
(See attached file: 2016-03-16 AKJF_ASAG.pdf)