Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün


am 25.10.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:41 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Berndsen, Vorsitzender (SPD)


Frau RM Heidkamp (SPD)
Frau RM Keßler (SPD) i. V. f. Frau RM Alexandrowicz
Frau RM Rudolf (SPD)

Herr RM Schmidt (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hartleif (CDU)
Herr RM Weber (CDU) i. V. f. Frau RM Becker
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Nienhoff (CDU)
Herr RM Schreyer (B´90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B´90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B´90/Die Grünen)

Frau RM Sassen (B´90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B´90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke+)
Frau RM Lemke (Die Linke+)
Frau RM Joest (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Herr RM Schmidtke-Mönkediek
Herr sB Wagner (AfD)

Herr sB Modler (DIE FRAKTION – DIE PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Rupflin - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstinghaus - Integrationsrat
Herr Evers - Seniorenbeirat bis 17:27 Uhr
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Rybicki - 7/Dez
Herr StR Wilde - 6/Dez


Herr Thabe - 61
Herr Meißner - 61
Herr Just­ - 63

Herr Gönen - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Schmidt - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Hr Dr. Rettberg - 1
Hr. Buchholz - 40
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez-Büro


4. Gäste:

./.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung der Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün,
am 25.10.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 13.09.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 und 13.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 und 13.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 und 13.09.2022 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 und 13.09.2022 vor -

hierzu -> Protokollnotiz des Beirates Nahmobilität vom 18.08.2022
(Drucksache Nr.: 24062-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 und 13.09.2022 vor -

3.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 08.12.2021 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsanlage - Untere Pekingstraße - und des Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25805-22)

3.3 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)

3.4 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

3.5 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

3.6 Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)

3.7 Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)

3.8 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)

3.9 Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)

3.10 Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)

3.11 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

3.12 Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)

3.13 Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

3.14 Projekt Emissionsfreie Innenstadt – hier: Nahmobilitätskonzept „Brügmannviertel“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24397-22)

3.15 Ausweitung des Firmenticket-Angebots der Stadt Dortmund in Richtung des Westfalentarifs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25730-22)

3.16 Barrierefreies Routing in der Wegeführung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25220-22-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 25220-22-E2)

3.17 Erweiterung des NachtExpress-Netzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26066-22)

3.18 Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26065-22)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)

4.2 Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)

4.3 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)

4.4 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

4.5 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

4.6 Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Erstmalige Nachrüstung und Austausch investiver Komponenten bei Lichtsignalanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25698-22)

5.2 Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0344 im Stadtbezirk Innenstadt-West, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25500-22)

5.3 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord für das Jahr 2019 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
(Drucksache Nr.: 12353-18-E6)

5.4 Raser- und Poserszene
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022
(Drucksache Nr.: 25729-22-E1)

5.5 Geschwindigkeitsbegrenzung Wittener Straße
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2022
(Drucksache Nr.: 25631-22)

5.6 Beschränkung der Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf festgelegte Standorte
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 24962-22)

5.7 Baumscheibenpatenschaften
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25838-22)

5.8 Barrierefreie B1-Querung mittels Katapult
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26052-22)

5.9 Dortmund erklärt sich zum größten Mountainbike-Parcours Deutschlands
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26046-22)

5.10 Gebühren Anwohnerparken
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26059-22)

5.11 Brückenlagebild
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26058-22)


5.12 Parkplatz Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26057-22)

5.13 Sachstand Baustellenkoordination
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26067-22)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Möglichkeiten für muslimische Zeremonien auf dem Hauptfriedhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22883-21-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22883-21-E3)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25219-22)

7.2 Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25222-22)

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

8.1 Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)

8.2 Betriebshof Fredenbaumpark
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25879-22)

9. Anfragen
nicht besetzt

10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Rm Berndsen - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Schreyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 13.09.2022

Änderung auf Seite 38:

Beim TOP 5.4 wurde versehentlich die alte Schreibweise des Ausschusses gewählt, richtig lautet es:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün …


Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 13.09.2022 wird, mit der o. a. Änderung, genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.2022:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:
1. Die Bedeutung des Fußgängerverkehrs in seiner Zubringerfunktion zum ÖPNV sollte stärker herausgearbeitet werden. Die damit verbundene Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist als vordringliche Aufgabe im Citybereich ohne weiteren Zeitverzug auch im Sinne der Verbesserung des Wohnumfeldes für die künftig stärker zum Wohnen zu nutzende Innenstadt voranzutreiben.
2. Die Gestaltung von Shared Spaces im Innenstadtbereich sollte mehr Beachtung finden.
3. Die Reduzierung des MIV i.S. emissionsfreier Innenstadt kann ohne große Verzögerung durch Reduzierung von Parkplätzen und Anhebung der Parkgebühren auf ein kostendeckendes Niveau (s. DIFU-Modellrechnung) eingeleitet werden. Das gilt besonders für das Bewohnerparken.
4. Der Abbau von 2.000 Parkplätzen auf 1.000 darf nicht 10 Jahre dauern! Klimawandel und lebenswerte Innenstädte verlangen beherzteres Vorgehen und höheres Tempo.
5. Die Umverteilung von Flächen im öffentlichen Straßenraum sollte nicht nur diskutiert sondern schnellstens umgesetzt werden (Beispiel Paris).
6. Die Modernisierung des Parkleitsystems sollte bereits an Einfallstraßen auf Belegungen und auf P&R-Plätze i.V. mit ÖPNV hinweisen.
7. Klimaschutz durch Grüninseln sollte sofort begonnen werden.
8. Eine räumliche Entkopplung der verschiedenen Verkehrsebenen ist dort anzustreben, wo Unfallschwerpunkte entschärft werden können.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen – den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.06.2022:

Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) schlägt folgende Ergänzung der Empfehlung vor:
1. bleibt
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten im Herbst dieses Jahres für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.
3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU-Fraktion) bittet darum, aus 2. „im Herbst dieses Jahres „ zu streichen.

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und erforderlichen Kosten für die Haushaltsberatungen 2023 vorzulegen.

3. Darüber hinaus beauftragt die Verwaltung Arbeiten und Leistungen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs, die in den Bezirksvertretungen seit Jahren unerledigt sind und die sie beispielsweise aus Kapazitätsgründen nicht selber erledigen kann, unverzüglich öffentlich auszuschreiben.





Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 08.6.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig und mit folgenden Bemerkungen dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen geben folgende Anmerkungen zu Protokoll:

Die Analysen sind umfangreich und zufriedenstellend. Bei den vorgelegten Maßnahmen erkennen wir Potenziale, die noch nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Dazu folgend unsere Vorschläge:

- Thema Sicherheit: Sofern rechtlich möglich. Innerorts Tempo 30. Nicht nur auf Hauptverkehrsstraßen ist eine Prüfung notwendig. Die dargelegten Analysen zeigen die Vorteile eines generellen Tempolimits von 30 km/h im städtischen Raum.


- Thema Finanzierung Fußverkehr: Nicht mit 1€ pro Kopf und Jahr starten, sondern mit min. 5€ und bis Ende 2030 20€pro Kopf und Jahr veranschlagen. Der Finanzierungsvorschlag ist für die vorgeschlagenen Maßnahmen deutlich zu gering angesetzt.

- Thema öffentlicher Raum: Infrastrukturmaßnahmen für den MiV (Ladesäulen, Parkautomaten, etc.), sind auf den vorgesehenen Verkehrsflächen für den motorisierten Verkehr zu installieren, nicht auf dem Fußweg.

- Thema öffentlicher Raum (Parkraumüberwachung): Die angestrebten Planstellen bis 2025 werden auf 120 erhöht. Ohne eine konsequente und flächendeckende Überwachung, sind die Maßnahmen nicht durchführbar und der Erfolg gefährdet.

Die Fraktion DIE LINKE schließt sich den Anmerkungen der Bündnis 90/ Die Grünen an

und fügt weiter Anmerkungen bei:


1. Erhöhung auf 26 %Anteil des Fußverkehrs und nicht nur auf 21%, denn gemäß Umfrage von 2019 lag der Anteil bei 26% und ist auf 19% zurückgegangen und sollte mindestens 26% betragen. siehe S.12 Fußverkehrsstrategie Teilkonzept .... Masterplan Mobilität 2030

Der Anteil in anderen Großstädten ist bei weitem höher als in Dortmund


2. Erstellung eines Wegeverbindungsplanes für den Alltag- und für die Freizeit für die zu Fußgehende. Es fehlt ein Plan, der die Bürger anregt zu Fuß zu gehen.

3. Die Fahrbahnbreiten sind zu reduzieren wo es möglich ist und zwar den Vorgaben des Vereins Fuß e.V. nach der Flächenaufteilung 30 40 30. Ein Beispiel ist die Osterstr. in Hamburg mit zusätzlichen Querungen siehe S. 28 „Strategie öffentlicher Raum Teilkonzept öffentlicher Raum und Ruhender Verkehr“



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:

1. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit den Anmerkungen des Beirats der unteren Naturschutzbehörde, die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme zu beschließen und die Verwaltung damit zu beauftragen, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.



Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates für Nahmobilität vom 18.08.2022:

Herr Stolz und Herr Meißner stellen die Grundzüge und Inhalte der oben stehenden
Teilkonzepte anhand einer Präsentation vor (s. Anhang des Protokolls). Die
Mitglieder werden darüber informiert, dass sich die Neufassung der Stellplatzsatzung
(DS-Nr.: 23268-21) erneut in der politischen Beratung befindet und voraussichtlich in
der nächsten Ratssitzung beschlossen wird.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge
der Mitglieder in dem nachfolgenden Empfehlungsvorschlag zusammengefasst und
zur Abstimmung gebracht werden.
Empfehlungsvorschlag:
Der Beirat Nahmobilität empfiehlt der Verwaltung, die nachfolgend aufgeführten
Ergänzungen und Anmerkungen der Mitglieder bei der weiteren Konkretisierung der
Teilkonzepte Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Öffentlicher
Raum & Ruhender Verkehr, Stufe 2, zu prüfen und zu berücksichtigen:
- die grundsätzliche Ausrichtung der Teilkonzepte wird begrüßt. Insbesondere,
dass der Fußverkehr gegenüber den anderen Verkehrsarten als vorrangig
betrachtet wird
- als positiv wird das Parkraummanagement bewertet, insbesondere die
Verteuerung der Parkgebühren
- in Teilen werden die Teilkonzepte als zu wenig ambitioniert eingeschätzt: die
zusätzliche Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist grundsätzlich richtig und
wichtig. Es wird jedoch kritisiert, dass die Anzahl zur Einrichtung auf Zwei pro
Jahr limitiert wird. Die Einrichtung sollte bedarfsgerecht mit entsprechenden
Ressourcen geschehen
- es gibt Bedenken hinsichtlich der geplanten Umsetzung von 3-5
Bewohnerparkzonen pro Jahr: trotz eines politischen Beschlusses aus dem
Jahr 2017 wurden bisher lediglich zwei Parkzonen eingerichtet
- die Teilkonzepte enthalten wenig konkrete Maßnahmen, wenn dann ohne
konkrete Zeitschiene und Aussagen zur möglichen Finanzierung
- es wird kritisiert, dass Werbetafeln weiterhin mitten auf den Gehwegen
installiert werden
- die Zuständigkeiten für die Themen öffentlicher Raum und Barrierefreiheit sind
unklar (Anm. Herr Meißner: alle Maßnahmen werden an die entsprechenden
Fachabteilungen adressiert (z.B. Stadterneuerung, Stadtentwicklung))
- die Maßnahmen sollten zwingend in die Jahresprogramme der
Fachabteilungen der Verwaltung aufgenommen werden (Anm. Herr Meißner:
die Umsetzung von Maßnahmen sind im Rahmen der verfügbaren
Ressourcen und aufgestellten Jahresarbeitsprogrammen zu sehen)
- das Gehwegparken wird in Dortmund weiterhin als ein großes Problem
angesehen, das dringend angegangen werden sollte
- es gibt die Rückfrage, warum die Taxiunternehmen nicht in den Teilkonzepten
berücksichtigt wurden (Anm. Herr Meißner: im Rahmen der Entwicklung hat
sich seitens der Unternehmen wenig Veränderungsmotivation gezeigt. Die
Unternehmen sind zunächst mit den Folgen der Corona-Krise beschäftigt. Es
gab allerdings eine größere Veranstaltung unter Beteiligung der Unternehmen.
Es ist angedacht, diese auch weiterhin in die Planungen der Stadt mit
einzubeziehen)

Abstimmungsergebnis:
Der Beirat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und nimmt den Empfehlungsbeschluss einstimmig an.



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AKUSW, 07.09.2022:

Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:24062-22-E2):

AKUSW, 19.10.2022:

In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen und der Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


zu TOP 3.2
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Aufhebung des Beschlusses vom 08.12.2021 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsanlage - Untere Pekingstraße - und des Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25805-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Beschluss vom 08.12.2021 zur Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsanlage - Untere Pekingstraße - und den Beschluss zur Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang aufzuheben.


zu TOP 3.3
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23648-22)

Frau Rm Dr. Goll möchte zu der freien Fläche vor dem Phoenix Gymnasium wissen, ob diese auch noch genutzt werden könne.

Änderung:
Frau Dr. Goll teilt mit, dass das Phoenix-Gymnasium auf der dringenden Suche nach Erweiterungsflächen sei und fragt nach, ob die vorgeschlagene Fläche nicht in irgendeiner Form zur Entlastung des Phoenix-Gymnasiums beitragen könnte.

Herr Wilde teilt mit, dass man zu dieser Frage bis zur Ratssitzung am 10.11.2022 eine entsprechende Stellungnahme vorlegen werde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau des Stadteingangs Hörde an der Faßstraße sowie den dafür erforderlichen Gebäudeabbruch mit einem Investitionsvolumen (ohne Grunderwerb) in Höhe von 913.300 €.

Die Maßnahme wird durch einen Zuschuss von Bund und Land NRW in Höhe von 479.133 € gefördert (ohne die Förderung für den Grunderwerb). Die entsprechenden Zuwendungs-bescheide der Bezirksregierung Arnsberg liegen vor.

Der zahlungswirksame Eigenanteil der Stadt Dortmund für diese Investition beträgt somit 434.167 €.

Die Grundstücksflächen sind derzeit im sachzielfreien allgemeinen Grundvermögen des Amtes 24 bilanziert. Die noch auf dem Grundstück stehenden Gebäudeteile sind dem FB 67 zugeordnet. Nach Abbruch der Gebäude und Fertigstellung der Grünflächen (voraussichtlich zum 01.01.2024) erfolgt eine Übernahme durch den FB 63.


zu TOP 3.4
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24675-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.2022:

„Herr Rm Waßmann beantragt die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten, da sich für seine Fraktion noch Fragestellungen zur weiteren Kostenentwicklung ergeben werden, welche man gerne im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) anhand einer dann nochmal durch die Verwaltung dargelegten aktualisierten Kostenermittlung thematisieren wolle, bevor man eine Entscheidung zur Vorlage treffe.

Frau Rm Sassen bittet die Verwaltung darum, möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Aufstellung vorzulegen, aus welcher hervorgehe, wie man zu den derzeitigen Stellplatzbedarfen komme.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Neben der Bitte nach einer aktualisierten Kostenermittlung zur AFBL-Sitzung wird die Verwaltung darum gebeten, die o. a. Aufstellung zum Thema „Stellplätze“ möglichst bereits zur Sitzung des AMIG vorzulegen.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24675-22-E1, siehe GIS)


AMIG 25.10.2022:

Frau Rm Sassen kündigt an, dass ihre Fraktion zur AFBL-Sitzung einen Prüfauftrag zum Thema „Stellplätze“ vorlegen werde. Hierbei werde es darum gehen, die Stellplätze noch weiter zu reduzieren mit dem Ziel der Kostenreduzierung.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.



zu TOP 3.5
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25657-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis

2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75

3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.

4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten

6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW


zu TOP 3.6
Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen-Nr.:15423-19, vorbehaltlich zum Änderungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit dem Projektträger Forschungszentrum Jülich, die Verlängerung des Förderprojektes „Innovationen für eine nachhaltige Mobilität: Parken und Laden in der Stadt (PuLS)“ über den 30.11.2022 hinaus bis zum 31.05.2023.








zu TOP 3.7
Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen Nr.: 19494-20 die Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT“ vom 01.01.2023 bis zum 30.11.2023.


zu TOP 3.8
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25052-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.9
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24592-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Umsetzung des Projekts „Lebenswerter Neuer Graben“.
Durch eine Neuaufteilung des Straßenraums wird der betroffene Bereich nicht nur klimaresilienter, sondern vor allem wird die Verkehrswende – und die damit verbundene verbesserte Lebenssituation der Anwohnenden – praktisch erlebbar. Besonders begrüßen wir, dass dieses Projekt zur Blaupause für weitere Maßnahmen im Stadtgebiet werden soll.

In Ergänzung der Vorlage bitten wir die Verwaltung in dem Zusammenhang, den aktuellen Planungsstand zum Umbau der Saarlandstraße darzustellen.

Um den Umbau dieser wichtigen Verbindungsstraße direkt im Anschluss der Maßnahmen am Neuen Graben zu gewährleisten, sollen die nötigen weiteren Leistungen im Planungsamt parallel zu den Umsetzungsarbeiten am Neuen Graben weitergeführt werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:

Ein Projekt mit so großer Strahlwirkung wie der Umbau der Saarlandstraße wegen einer möglichen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung zurückzustellen, weil für die Umsetzung beider Projekte nicht ausreichende Personalkapazitäten in den Fachbereichen vorhanden sind, wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vehement abgelehnt.



Der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Saarlandstraße wurde eine umgehende Umgestaltung der Saarlandstraße nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme zugesichert. Es sind bereits Geld und Arbeitskraft in die Planung Saarlandstraße geflossen, beides umsonst, falls nun der „Neue Graben“ vorgezogen wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt die Empfehlung der Vorlage einstimmig ab und besteht auf Durchführung des Umbaus der Saarlandstraße, wie ursprünglich angekündigt.

AKUSW, 19.10.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Die Verwaltung wird darum gebeten, bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Stellungnahme zum Planungsstand des Umbaus der Saarlandstraße inkl. eines Vorschlages, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann, vorzulegen.

Diese Stellungnahme soll auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis vorgelegt werden.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24592-22-E2):

„Die Verwaltung wurde gebeten Stellung zu nehmen, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresarbeitsprogramms des Tiefbauamtes ist es erforderlich, die Kapazitäten hinsichtlich des Personals und des Budgets so einzuplanen, dass eine möglichst verbindliche Aussage zu den Zeitschienen Planung, Bauvorbereitung und Bau erfolgen kann.


Die Maßnahme „Neuer Graben“ wurde vor dem Hintergrund einer Städtebauförderung (70 %) innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Ausstellung des Förderbescheids seitens der Verwaltung priorisiert.

Unter dieser Prämisse kann eine vorgezogene bzw. zeitgleiche Bearbeitung der Projekte „Saarlandstraße“ und „Neuer Graben“ nicht erfolgen.


Mit dem vorhandenen Personal ist eine Bearbeitung der Ausführungsplanung im Tiefbauamt des Projekts „Saarlandstraße“ frühestens ab Ende 2025 bzw. Anfang 2026 möglich.
Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob die Planung extern beauftragt wird oder intern geplant wird. Die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt lässt auch eine Besetzung von ausgeschriebenen Stellen im Bereich der Tiefbauverwaltung aufgrund fehlender Bewerbungen nicht zu.

Die Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt könnte die Entwurfsplanung voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 durch den erforderlichen Beschluss inkl. einer erneuten Bürgerbeteiligung abschließen, da die Überarbeitung der Planung schon relativ weit ist. Es sind aber auch hier noch einige Details zu klären. Die zeitliche Lücke kann dazu genutzt werden, Lösungen für die angespannte Parksituation im Quartier zu suchen, da dies auch immer Teil des Gesamtauftrages war.

Die Saarlandstraße befindet sich nach Abschluss der Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerung in einem verkehrssicheren Zustand.
Die anliegenden Geschäftsleute äußern zudem den Wunsch, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage eine zeitnahe neue Baustelle nicht eingerichtet werden sollte.“






AMIG 25.10.2022:

Bezugnehmend auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung teilt Frau Rm Heidkamp mit, dass ihre Fraktion darum bittet, dass die hierin geschilderte Zeitplanung auch eingehalten werde, damit die Saarlandstraße nicht, wie von den Anwohnern befürchtet, hinten runterfalle. Unter dieser Bedingung könne man die Vorlage mittragen.

Nach fünfminütiger Beratungspause bittet Herr Rm Frank darum, dass seine Fraktion die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung noch besprechen wolle und beantragt daher, die Angelegenheit heute zum Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 3.10
Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24131-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE + und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION/Die PARTEI) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Einrichtung eines externen Citymanagements für die Dortmunder Innenstadt mit Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 500.000 €; insg. 2 Mio. € für zunächst vier Jahre (Haushaltsjahre 2023-2026),
2. beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Soforthilfe in der City (ebenfalls für zunächst vier Jahre) inhaltlich vorzubereiten und dem Rat einen Vorschlag mit detaillierten Richtlinien in 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen,
3. beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für das externe Citymanagement zu erteilen,
4. legitimiert die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mehraufwendungen i. H. v. jeweils 500.000 € zusätzlich im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-prozesses 2023 ff. zu veranschlagen und
5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes als Grundlage der Stadterneuerungs-Aktivitäten und zur Fördermittelakquise für die City.

Für die Jahre 2025 und 2026 wird eine Refinanzierung angestrebt. Daher ist vorbehaltlich des noch zu stellenden Fördermittelantrags eine Förderung in Höhe von 70 % der in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entstehenden Aufwendungen möglich. Im Falle eines positiven Bescheides beträgt der konsumtive Eigenanteil für die Stadt Dortmund in den Haushaltsjahren 2023 – 2026 insgesamt 1,3 Mio. €.

zu TOP 3.11
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal 2022)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25668-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Empfehlungen des Klimabeirats zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25691-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) die Beschaffung von CO2-Messgeräten für Dortmunder Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen bis zu einer preislichen Obergrenze der für die Stadt Dortmund bewilligten Fördersumme in Höhe von 1,758 Millionen Euro,
b) die Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen und die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung heranzuziehen,
c) die dargestellten Mehraufwendungen ab dem Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zusätzlich zu berücksichtigen und
d) beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 3.14
Projekt Emissionsfreie Innenstadt – hier: Nahmobilitätskonzept „Brügmannviertel“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24397-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Innenstadt-West beschließen das Nahmobilitätskonzept für das „Brügmannviertel“. Die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge erfolgt im Rahmen laufender Projekte.

zu TOP 3.15
Ausweitung des Firmenticket-Angebots der Stadt Dortmund in Richtung des Westfalentarifs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25730-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausweitung des Firmenticket-Angebots in Richtung des Westfalentarifs zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Barrierefreies Routing in der Wegeführung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25220-22-E1)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25220-22-E1, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2022 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 25220-22-E2):

„Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Für die technische Umsetzung eines barrierefreien Routings innerhalb des Wallringes
wird in etwa ein Personenjahr, unterteilt in Datenerfassung und Datenverarbeitung zu
veranschlagen sein. Darauf aufbauend würde die Pflege des Systems dauerhaft ca. 0,5
Stellenanteile erfordern.
2. Für die Koordinierung und Begleitung der Umsetzung durch die Open Street Maps
(OSM)-Community wird in etwa 0,5 Personenjahre anzusetzen sein. Die
anschließende Koordination zur Datenpflege wird in etwa mit 0,2 Stellenanteilen
geschätzt.
3. Die Verwaltung wird sich zunächst, wie in der Strategie „Barrierefreiheit“ im
Masterplan Mobilität 2030 vorgesehen, auf die City innerhalb des Wallrings
konzentrieren. Bei erfolgreicher Umsetzung kann sich der Geschäftsbereich
Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes gut vorstellen, das
Projekt auszuweiten, insbesondere an touristischen Orten wie z.B. PHOENIX-See.“


AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Erweiterung des NachtExpress-Netzes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26066-22)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26066-22):

„Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit DSW21 eine verstärkte Einbindung von Phoenix West in das bestehende NachtExpress-Netz zu prüfen.
Dabei soll insbesondere die Einbindung der Haltestellen Carlo-Schmid-Allee und Phoenix Halle geprüft werden.

Begründung:
Mit der weiteren Entwicklung des Quartiers Phoenix West nicht nur zum Produktionsstandort, sondern auch zu einem Gastro- und Eventviertel stellt sich zunehmend die Frage, ob die Erschließung im ÖPNV-Netz den Bedürfnissen einer wachsenden Zahl von Besucher*innen gerecht wird. Während es im Tagesverkehr weitere Bus-Angebote gibt, wird Phoenix West im NachtExpress-Netz nicht adäquat berücksichtigt. Für die Attraktivität der Stadt und die Mobilität ihre*r Bürger*innen sollte Phoenix West mit dem NachtExpress deutlich erreichbar sein.“

AMIG 25.10.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.18
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26065-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 26065-22-E1):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen an der B1.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat sich die Vorhaben-Zeitplanung seit dem Ratsbeschluss 2021 geändert? Wenn
ja, wie sieht die aktualisierte Planung aus?
2. Wie hat sich die Zeitplanung für die Beschaffung der Fahrzeuge seitens der DSW21
seit Auftragserteilung entwickelt?
3. Für die Genehmigungsverfahren des barrierefreien Stadtbahnausbaus an der B1
wird es u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geben.
Wie ist die aktuelle Zeitplanung zur Erarbeitung der UVP, einschließlich der öffentlichen
Auslegung und des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens?
4. Welche Auswirkungen haben mögliche zeitliche Verzögerungen auf das Planfeststellungsverfahren?
5. Welche Übergangslösungen sind während der Umbauphase geplant, um die jeweiligen
Haltestellen zu nutzen und eine Barrierefreiheit herzustellen?
6. Der Befürworterkreis Neue Platanen hat dem Oberbürgermeister und den zuständigen
Dezernenten im Sommer einen „Erleichterungs-Vorschlag“ vorgelegt, der u.a.
eine sichere und kostengünstigere niveaugleiche Querung der B1 für die Haltestelle
Kohlgartenstraße ermöglichen würde. Wie bewertet die Verwaltung diesen Vorschlag?
Inwieweit wird dieser Vorschlag als zu prüfende Alternative in der Umweltverträglichkeitsstudie
berücksichtigt?

Begründung:
ggf. mündlich“

AMIG 25.10.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25523-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Reinigungspläne
für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Dortmund aktualisiert und an die derzeitigen
Bedingungen anpasst. Hierbei soll die Reinigungsintensität bedarfsgerecht erhöht
werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept, verbunden mit den zu
erwartenden finanziellen Auswirkungen, für die bevorstehenden Haushaltsberatungen
2023 in den Sitzungen des AMIG und des AFBL im Dezember 2022 vorzulegen.
Begründung:
Die Schulreinigung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nach Meinung der
CDU-Fraktion sind die Reinigungspläne aus der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie
nicht mehr auf die derzeitigen Gegebenheiten an den Dortmunder Schulen abgestimmt.
Die zusätzlichen Reinigungen während der Corona-Pandemie haben die Kritik an der
Sauberkeit der Dortmunder Schulen verstummen lassen. Neben der nach wie vor bestehenden
pandemischen Lage und der Frage, ob tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler
konsequent sämtliche Hygienemaßnahmen entsprechend der Ausführungen des Gesundheitsamtes
umsetzen, ist bedingt durch den Krieg gegen die Ukraine und die Auslastung
aller Klassen bis zur maximal möglichen Schülerzahl eine Veränderung zum Status ante
zu erkennen. Zudem werden im Zuge des Ausbaus des offenen Ganztags die Betreuungsangebote
zunehmend auch auf Klassenräume ausgedehnt. Überlegungen, die Schulen
auch im „Schichtbetrieb“ für Sprachkurse am Nachmittag zu nutzen, kommen hinzu.
Mehr Menschen auf gleichem Raum und verstärkte Nutzung des Raumes verursachen
einen größeren Reinigungsaufwand.“

AMIG 25.10.2022:

Herr Rm Gebel fragt nach, was mit den befristeten Angestellten und Arbeitsverträgen passiert.

Diese Frage soll bis zum Schulausschuss beantwortet werden.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Schulausschuss weiter.



zu TOP 4.2
Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25774-22)

AMIG 25.10.2022:

Frau Rm Joest nimmt hierzu mit Hinweis auf das Mitwirkungsverbot weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau Rm Sassen bittet darum, dass bei zukünftigen Vorlagen zum Thema „Dachsanierung“ immer ein Hinweis der Verwaltung bzgl. der Photovoltaikprüfung aufgenommen werde.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Gisbert-von-Romberg. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.573.122 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 76.940 € brutto enthalten.
2. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Leopold-Hoesch. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.743.683 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 89.695 € brutto enthalten.
3. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Paul-Ehrlich. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.836.687 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 90.835€ brutto enthalten.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses nach der Abschluss der Entwurfsplanung mit der vorliegenden Kostenberechnung für die drei Berufskollegs.
5. Nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe der externen Planer/Architekten zu ermöglichen.


zu TOP 4.3
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25176-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 25176-22-E1):

„Die SPD Fraktion nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung
des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die
einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert die SPD Fraktion die Verwaltung
auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der
Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Begründung:
Der Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) ist eine der Landmarken Dortmunds und wird
derzeit aufwändig saniert. Wir finden es daher sinnvoll, dass ein Konzept erarbeitet wird,
wie diese Landmarke touristisch und kulturell eingebunden werden kann.“


AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o .a SPD-Antrag einstimmig folgenden Beschluss:

„Der AMIG nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung
des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die
einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert der Ausschuss die Verwaltung
auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der
Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.

Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen

Haushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €
Gesamt: = 1.607.950,00 €
Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.

Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.


zu TOP 4.4
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW)vom 19.10.2022:

„Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen mit der Anregung aus dem AKUSW zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 19.10.2022:

„Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen mit der Anregung aus dem AKUSW zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)

AMIG 25.10.2022:

Frau Rm Sassen bittet darum, diesen Bericht zukünftig auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Klimabeirat vorzulegen.

Ebenso einigt man sich darauf, zur nächsten Vorlage „Energiebericht 2022“ einen Berichterstatter/in in die Sitzung einzuladen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Erstmalige Nachrüstung und Austausch investiver Komponenten bei Lichtsignalanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25698-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt die Mittelfreigabe für die erstmalige Nachrüstung und den Austausch investiver Komponenten bei Lichtsignalanlagen, die nicht zu einer Erneuerung der gesamten Lichtsignalanlage führen, für den Zeitraum vom 01.12.2022-30.11.2024 in Höhe von 360.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 15.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 180.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 165.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 25.630,00 Euro.


zu TOP 5.2
Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0344 im Stadtbezirk Innenstadt-West, Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25500-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt, das für die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0344 Dorstfelder Hellweg/Rheinische Straße/Mariannenstraße im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr. 24617-22 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 103.000,00 Euro um 30.000,00 Euro auf 133.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):

Haushaltsjahr 2022 133.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.680,67 Euro.


zu TOP 5.3
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord für das Jahr 2019 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2022
(Drucksache Nr.: 12353-18-E6)

Hierzu liegt vor Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung bzw. des Tiefbauamtes zur Kenntnis und äußert ihren Unmut hierüber. Die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke/Die Partei beklagt den verwaltungsseitigen Umgang mit den politischen Gremium, der Fraktionsvorsitzender der CDU kritisiert, dass man sich „verschaukelt“ fühlen müsse. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wendet sich bei einer Gegenstimme AfD gegen die Aufhebung des Beschlusses aus dem Jahr 2019 und spricht sich mehrheitlich für eine vorrangige Umsetzung aus, da diese nicht bis 2025 warten könne. Die Angelegenheit soll an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün weitergeleitet werden.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt den Unmut der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Darüber hinaus teilt Frau Uehlendahl mit, dass es der Bezirksvertretung freistehe, zu einer ihrer nächsten Sitzungen das Tiefbauamt zwecks Berichterstattung einzuladen.


zu TOP 5.4
Raser- und Poserszene
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2022

(Drucksache Nr.: 25729-22-E1)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:

„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 02.09.2022 vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, so schnell wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass am Parkraum am Stadtgymnasium und Käthe-Kollwitz-Gymnasium Schilder aufgestellt werden, die ein Halteverbot von 22.00 – 6.00 Uhr ausweisen. BewohnerInnen mit Anwohnerparkausweisen sollen davon ausgenommen sein.

Parallel dazu soll geprüft werden, inwieweit der Parkraum in der Zeit von 21.00 – 6.00 Uhr komplett geschlossen werden kann. Eine Alternative könnten auch versenkbare Poller darstellen.

Darüber hinaus bitten wir um Prüfung, inwieweit das neu installierte Parkleitsystem in der Lage ist, ähnlich wie in den Niederlanden, Spuren auf dem Wall abzubilden und diese mit einem roten x oder grünen Haken zu versehen, damit Fahrspuren in der Nacht auf dem Wall gesperrt werden können.

Begründung

Trotz vieler Maßnahmen und den Bemühungen von Polizei und Ordnungsamt hält sich die Raser- und Poserszene weiterhin in Dortmund, u.a. auf dem Wall auf. Dadurch wird schon seit langer Zeit Personal von Polizei und Ordnungsamt gebunden, die an anderen Stellen fehlen. Gerade der Parkraum am Stadt- und Käthe-Kollwitz-Gymnasium wird für die Raser- und Poserszene genutzt, um dort Automotoren in den Abend- und Nachtstunden aufheulen und Reifen quietschen zu lassen. Leittragende sind am Ende die Bewohner am Ostwall, die oft auch durch das laute und permanente Hupkonzert keine Nachtruhe finden. Ein generelles Halteverbot an der Stelle bzw. ein Verschließen des Parkbereichs ab den späten Abendstunden würde hier zu einer Entspannung für die Anwohner sorgen. Sollte es die Möglichkeit geben, in der Nacht Fahrspuren des Walls digital zu sperren, würde man hier auch den Wallrasern die Möglichkeit nehmen, sich in Rennen zu messen. …“


Der Vorsitzende Herr Weber weist auf die Unzuständigkeit des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hin.

StR Dahmen erläutert die Zuständigkeiten im Rahmen des Aufgabenfeldes Verkehr. Bei den von der antragstellenden Fraktion begehrten Halteverbotszonen inklusive Beschilderung sei das Tiefbauamt und damit der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zuständig.

Rm Goosmann (SPD) sieht eine Zuständigkeit der Bezirksvertretung, da die Angelegenheit keine stadtweite Bedeutung habe.

Rm Wallrabe (CDU) betont den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich des Themas „Raser- und Poserszene“ bei allen Beteiligten.

StR Dahmen weist darauf hin, dass die Bezirksvertretungen hinsichtlich der Parkflächen-Einschränkungen zwingend einbezogen werden müssen. Er schlägt vor, die Angelegenheit in den AMIG und die Bezirksvertretung Innenstadt-West zu überweisen.

Rm Lyding-Lichterfeld (SPD) bittet bei dieser Gelegenheit grundsätzlich darum, Konkretisierungen zu Vorschlägen rechtzeitig vor den Sitzungen einzureichen, damit man Gelegenheit habe, die Themen frühzeitig in den Fraktionen zu besprechen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit einstimmig in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün und die Bezirksvertretung Innenstadt-West.“


AMIG 25.10.2022:

Herr Rm Gebel führt an, dass seine Fraktion den Absatz 3 des Antrages nicht mittragen werde, da man diesen für nicht zielführend halte.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, so schnell wie möglich dafür Sorge zu tragen, dass am Parkraum am Stadtgymnasium und Käthe-Kollwitz-Gymnasium Schilder aufgestellt werden, die ein Halteverbot von 22.00 – 6.00 Uhr ausweisen. BewohnerInnen mit Anwohnerparkausweisen sollen davon ausgenommen sein.

Parallel dazu soll geprüft werden, inwieweit der Parkraum in der Zeit von 21.00 – 6.00 Uhr komplett geschlossen werden kann. Eine Alternative könnten auch versenkbare Poller darstellen.

Darüber hinaus bitten wir um Prüfung, inwieweit das neu installierte Parkleitsystem in der Lage ist, ähnlich wie in den Niederlanden, Spuren auf dem Wall abzubilden und diese mit einem roten x oder grünen Haken zu versehen, damit Fahrspuren in der Nacht auf dem Wall gesperrt werden können.


zu TOP 5.5
Geschwindigkeitsbegrenzung Wittener Straße
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2022

(Drucksache Nr.: 25631-22)

Hierzu liegt vor Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

„Der Petent spricht stellvertretend für die Interessengemeinschaft Zechensiedlung Oberdorstfeld über die Teilnahme Dortmunds am Programm Kilometerbegrenzung 30 im Stadtgebiet.
Die erste Frage des Petenten lautet, ob es der Bezirksvertretung möglich sei, dem Rat Hauptstraßen hierfür zu empfehlen. Diese Frage beantwortet der Bezirksbürgermeister mit Ja, die BV kann Empfehlungen aussprechen.

Der Petent würde die Wittener Straße priorisieren, da diese die Siedlung extrem in zwei Hälften teilt und diese Diskussion in der Siedlung schon sehr lange bestünde.

Dazu antwortet Frau Cramer (B90/Die Grünen), dass dies in der Vergangenheit aufgrund der Überbezirklichkeit nicht möglich gewesen sei umzusetzen. Da aber möglicherweise Änderungen stattgefunden haben, würde sie erneut eine Empfehlung aussprechen.

Frau Haus (Seniorenbeirat) berichtet, dass der Antrag zur Tempo 30-Begrenzung zum Zeitpunkt des Baus der Dorstfelder Allee gestellt wurde. Eigentlich sollte die Wittener Straße entlastet werden, dies sei aber bis heute nicht passiert.

Frau Köster (Seniorenbeirat) merkt an, dass die Ausweichstrecke (Emscherallee) in Richtung Abbieger nach Dorstfeld keine Ausschilderung für Dorstfeld, sondern lediglich Barop habe; eine Ausfahrt vorher müsste auch eine Beschilderung für Dorstfeld stehen, damit die Wittener Straße entlastet würde. Der Seniorenbeirat würde diese Empfehlung also befürworten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West erhebt die Eingabe zum Antrag und empfiehlt mehrheitlich mit 14 Ja Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Partei, Die Linke) gegen 3 Nein Stimmen (CDU und FDP) an den Rat oder einen seiner Ausschüsse zu überweisen.“


AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o. a. Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-West, mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+, Die FRAKTION/Die PARTEI) ab.



zu TOP 5.6
Beschränkung der Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf festgelegte Standorte
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2022
(Drucksache Nr.: 24962-22)

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund:

„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 14.06.2022 vor:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert den Rat der Stadt Dortmund mit 12 Ja-Stimmen(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die Partei und Einzelmitglied FDP) bei 5 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (Mitglied SPD-Fraktion) auf, im Stadtbezirk Aplerbeck die Ausleihe und Rückgabe von E-Scootern durch Straßenrecht zu reglementieren und an festgelegte Standorte zu binden, und bittet die Verwaltung der Bezirksvertretung geeignete Standorte dafür vorzuschlagen.

Elektrokleinstfahrzeuge sollen einen Bestandteil des modernen Mobilitätsangebots und ein wichtiges Instrumentarium der Mobilitätswende darstellen.

In der Praxi zeigen sich heute allerdings die Folgen eines „Free-Floating“-Modells in Form von zahlreichen teils verkehrsbehindernd bis verkehrsgefährdend abgestellten E-Scootern im Dortmunder Innenstadtbereich als auch in den Außenbezirken wie Aplerbeck.

Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Dortmund am 31.03.2022 den Beschluss gefasst, „das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren.“ (Drucksache 23331_22).

Allerdings ist diese Reglementierung zunächst nur im Innenstadtbereich und am Phoenixsee vorgesehen. „Das unbeschränkte ‚Free-Floating’ wird nur noch in den Stadtteilen außerhalb der Innenstadt zugelassen um „die Potentiale des Elektrokleinstverkehrs auf den Strecken zwischen Haustür und ÖPNV-Haltepunkten in den Vororten [zu] fördern.“ (Drucksache 23331_22).

Viele Bürger*innen im Stadtbezirk Aplerbeck haben jedoch die Erfahrung machen müssen, dass E-Scooter keineswegs für ‚die letzte Meile‘ sondern zu Freizeitzwecken benutzt und sehr häufig verkehrsgefährdend auf Geh- und Radwegen abgestellt oder abgelegt werden, so dass mobilitätseingeschränkte Menschen darüber fallen können, Kinderwagen nicht passieren oder auch Radfahrende behindert und gefährdet werden.

Es sollte daher festgelegt werden, dass auch im Stadtbezirk Aplerbeck die Ausleihe und Rückgabe von EScootern nur an vorher festgelegten Stadtorten erfolgt.“
Rm Frank bittet für die CDU-Fraktion zwecks weiterer Beratung um Überweisung in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).

Der Rat der Stadt überweist die Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur weiteren Beratung in den AMIG.“

AMIG 25.10.2022:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich auf folgende Vorgehensweise:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Die Verwaltung wird gebeten, bis dahin einen Umsetzungsbericht zum Thema E-Roller vorzulegen.
zu TOP 5.7
Baumscheibenpatenschaften
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25838-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 25838-22):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für Baumscheibenpatenschaften für Bürger*innen stärker zu bewerben bzw. mehr Öffentlichkeitsarbeit hierfür zu leisten.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Wettbewerbs für die schönste Baumscheibe Dortmunds beauftragt. An dem Wettbewerb können alle Baumscheibenpat*innen teilnehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Standorte der Baumscheiben, für die eine Patenschaften besteht, zu informieren, damit im Rahmen der Pflege des Straßenbegleitgrüns Rücksicht auf diese Baumscheiben genommen werden kann.

Begründung:
Bereits seit längerer Zeit haben Dortmunder Bürger*innen die Möglichkeit eine Patenschaft für eine Baumscheibe in Dortmund zu übernehmen. Organisiert wird dies über das Grünflächenamt. Die Bürger*innen übernehmen hierbei die Pflege einer Baumscheibe, meist vor ihrer Haustür oder in der direkten Nachbarschaft. Sie haben dann relativ freie Hand für die Gestaltung des Beetes. Die Pflege und Verkehrssicherung des Baumes verbleibt bei der Stadt Dortmund und die Bürger*innen bewässern den Baum und das Beet, wobei die Stadt aber auch weiterhin regelmäßig die Bäume wässert. Die ehrenamtliche Pflege der Baumscheiben ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des Grüns entlang der Dortmunder Straßen und Wege, sorgt für eine optische Aufwertung des städtischen Raums und verbessert je nach Bepflanzung die Biodiversität in unserer Stadt. Die Bürger*innen erhalten durch eine Baumpatenschaft die Möglichkeit auf „ein eigenes“ Stückchen Grün und die Möglichkeit der Gestaltung der Fläche. Die Bekanntheit der Baumscheibenpatenschaften soll daher gesteigert werden, um weitere Bürger*innen für eine Baumpatenschaft zu gewinnen.“

AMIG 25.10.2022:

Durch getrennte Abstimmung ergibt sich folgendes Abstimmungsergebnis:

Punkt 1:
Einstimmige Zustimmung bei einer Enthaltung (Fraktion AfD)

Punkt 2:
Mehrheitliche Zustimmung bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen)

Punkt 3:
Einstimmige Zustimmung bei einer Enthaltung (Fraktion AfD)

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsergebnisses fasst der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten für Baumscheibenpatenschaften für Bürger*innen stärker zu bewerben bzw. mehr Öffentlichkeitsarbeit hierfür zu leisten.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Wettbewerbs für die schönste Baumscheibe Dortmunds beauftragt. An dem Wettbewerb können alle Baumscheibenpat*innen teilnehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG Entsorgung Dortmund GmbH über die Standorte der Baumscheiben, für die eine Patenschaften besteht, zu informieren, damit im Rahmen der Pflege des Straßenbegleitgrüns Rücksicht auf diese Baumscheiben genommen werden kann.


zu TOP 5.8
Barrierefreie B1-Querung mittels Katapult
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26052-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Die FRAKTION/ Die PARTEI, DS-Nr.: 26052-22):

„Wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschluss:
Der Ausschuss möge beschließen, eine barrierefreie Querung der B1 mittels Katapult einzurichten.

Begründung:
Da aus unerfindlichen Gründen angeblich kein Geld für eine barrierefreie Querung in Form einer Brücke vorhanden ist, wollen wir hier innovative Wege gehen.

Man könnte natürlich einfach das Geld des vollkommen überflüssigen Verkehrsleitsystems (auch bekannt als Millionengrab) für eine Brücke verwenden, aber wie soll unser OB dann seinen Imagefilm abspielen?

Denkbar wäre auch, eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Hier antwortet die Verwaltung uns jedoch regelmäßig, dass alles illegal sei, was den Autoverkehr einschränke. Nicht, dass wir das glauben würden, aber die Auto-Fetisch-Boomer hören dies natürlich gerne und lehnen daher beides mit eben jener Begründung ab.

Also können wir Menschen, die entweder kein Auto haben oder die sich tatsächlich auch einmal ohne ein solches fortbewegen, eine Möglichkeit bieten, die B1 barrierefrei zu queren.
Ein Katapult ist hier eine schöne Möglichkeit, die heilige Kuh a.k.a Autoverkehr zu verschonen und gleichzeitig Menschen barrierefrei die Querung unseres wichtigsten Stückes Stadt zu ermöglichen.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o. a. Antrag, mehrheitlich bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI und Fraktion FDP/BL) ab.


zu TOP 5.9
Dortmund erklärt sich zum größten Mountainbike-Parcours Deutschlands
Antrag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 26046-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (Die FRAKION / Die PARTEI, DS-Nr.: 26046-22):

„Wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der nächsten Sitzung:

Beschluss:
Der Ausschuss möge beschließen, dass sich Dortmund zum größten Bike-Parcours Deutschlands erklärt.


Begründung:
Aktuell beansprucht das Sauerland diesen Titel für ein winziges Areal. Aber die sogenannten Radwege in Dortmund können es locker mit der Gefährlichkeit der Parcours im Sauerland aufnehmen und sind mindestens ebenso abenteuerlich und anspruchsvoll! Außerdem haben wir besseres Bier.

Als größter Mountainbike-Parcours müsste Dortmund sich nicht weiter Mühe geben, die katastrophal-schauerlichen Holperwege so zu vermarkten, als könne man sie als Radweg benutzen.

Sogar am Umfeld der neuentstandenen Velorouten findet der Verfall z.B. an der Kreuzung Kurfürstenstraße (Höhe Hauptpost) jetzt schon statt. Weiterhin werden Fahrradwege als Parkplatzausweichfläche genutzt, welches ein zusätzliches Gefährdungspotential beinhaltet. Dadurch wird der Adrenalinkick nochmals erhöht, wenn in der Rushhour die Ellenbogen ausgefahren werden, weil der gestresste motorisierte Verkehrsteilnehmer die Pole Position für sich in Anspruch nimmt. Vielleicht wäre auch ein netter Hinweis auf den neuen Infotafeln in der Stadt hilfreich, um alle Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass der öffentliche Raum entsprechend allen gehört, wenn man es denn so möchte.

Selbst die bereits kaputten Farbkleckse a.k.a. Radschnellwege müssten nicht repariert werden. In guter Dortmunder Sitte können Radwege einfach kaputt bleiben, was mit diesem Beschluss den Wert und die Attraktivität der Parcours steigern würde. Die desolaten roten Flicken werden damit zum Sportplatz und Kulturgut erhoben, was Dortmund sicherlich gut zu Gesicht stände.

Einer Bewerbung als Austragungsort der Mountainbike-Weltmeisterschaft 2025 steht damit nichts mehr im Wege, denn dann sind schließlich Wahlen und da kommt sowas gut an.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den o. a. Antrag, mehrheitlich bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI und Fraktion FDP/BL) ab.


zu TOP 5.10
Gebühren Anwohnerparken
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26059-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26059-22-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

1. Eine mögliche Anpassung der Gebühren für das Anwohnerparken in Dortmund soll
nicht vor Beginn des dritten Quartals 2023 wirksam werden. Sie steht unter dem
Vorbehalt eines zustimmenden Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung von Quartiersgaragen
in dicht besiedelten Wohngebieten in Dortmund zu einer Reduzierung des Parkdrucks
beitragen kann. Hierbei soll auch eine Teilnahme am NRW-Förderprogramm
für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement geprüft werden.

Begründung
Die Dortmunderinnen und Dortmunder stehen derzeit vielfach vor großen finanziellen Herausforderungen.
Diese sind ausgelöst durch die Folgen der Corona-Pandemie, den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, die konstant hohe Inflation und die extrem steigenden
Energiepreise. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Gebührenerhöhung für das Anwohnerparken
durchzuführen, wie sie andernorts nach Übertrag der Ermächtigung zur selbstbestimmten
Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise auf die Kommunen diskutiert
wird, ist in den Augen der CDU-Fraktion wenig zielführend. Eine mögliche Erhöhung
sollte nach Meinung der CDU-Fraktion nicht vor dem dritten Quartal 2023 wirksam werden.
Gemäß der aktualisierten Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) ist nun
auch die Förderung von Quartiersgaragen durch das Land NRW möglich. Nach Auffassung
der CDU-Fraktion sollte die Verwaltung eine Etablierung solcher Konzepte in Dortmund
prüfen.“

AMIG 25.10.2022:

Herr Rm Frank zieht den Punkt 2 des o. a. Antrages seiner Fraktion zurück.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dem Antrag in seine nächste Sitzung.


zu TOP 5.11
Brückenlagebild
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26058-22)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26058-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung
zu prüfen, ob und in welcher Form der AMIG regelmäßiger und frühzeitiger über
anstehende Baumaßnahmen an Dortmunder Brückenbauwerken informiert werden kann.
Hierbei sollten nach Möglichkeit neben den Brückenbauwerken im Zuständigkeitsbereich
der Stadt Dortmund auch die Brücken im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des
Bundes berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit könnte die regelmäßige (halbjährliche)
Erstellung eines Brückenlageberichts/Brückenlagebildes sein.
Begründung:
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Dortmunder
Brückenbauwerke (Drucksache Nr. 23969-22-E1) hat gezeigt, dass alleine von
den 274 Brückenbauwerken, die in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund fallen 24 Brücken
sanierungsbedürftig sind. Vor dem Hintergrund des Alters vieler Infrastrukturbauwerke
in Dortmund, ist nach Auffassung der CDU-Fraktion davon auszugehen, dass die Zahl
der Brückensanierungen in den kommenden Jahren weiter hoch bleiben wird. Gerade
Brückensanierungen führen aufgrund der oftmals fehlenden Ausweichmöglichkeiten zu
erheblichen Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer, weshalb es insbesondere nötig
ist Überraschungen wenn irgend möglich zu verhindern.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Änderung:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 5.12
Parkplatz Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26057-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26057-22-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung
und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Gespräche mit der Klinik des Johanniter-
Ordens am Rombergpark hinsichtlich einer dauerhaften Vermietung des Parkplatzes
P2 des Rombergparks aufzunehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Schritte zur Erweiterung der Stellplätze
auf dem Parkplatz P1 des Rombergparks von derzeit 180 auf 325 Stellplätze zu initiieren.
Zur Finanzierung soll auf Einnahmen durch die Vermietung des Parkplatzes
P2 und Mittel aus dem Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark zurückgegriffen
werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Zu- und Abfahrtssituation
an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen (Schaffung von Rückstauflächen). Entsprechende
Planungen sollen dem AMIG vorgelegt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bewirtschaftungskonzept (Kassen- und Schrankensystem)
für die Parkplätze P1 und P3 zu erarbeiten. Hierbei soll auch dargestellt
werden, ob und wie die Besucher von Bildungsangeboten (Vorträge, Führungen,
Seminare etc.) im Botanischen Garten Rombergpark von einer Gebührenpflicht befreit
werden können und ob eine saisonal angepasste Bewirtschaftung aus Sicht
der Verwaltung möglich und sinnvoll ist.

Begründung:
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) am 30. August
eine Anfrage zur derzeitigen Parkplatzsituation am Botanischen Garten Rombergpark gestellt
(Drucksache Nr. 25360-22-E1). Aus der nun erfolgten Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr. 25360-22-E2) ergeben sich konkrete Handlungsoptionen, um die Parkplatzsituation
zu optimieren. Hierbei nennt die Verwaltung neben einer möglichen Vermietung
des Parkplatzes P2 an die Klinik des Johanniter-Ordens am Rombergpark auch eine
Erweiterung des Parkplatzes P1 und eine Bewirtschaftung der Parkplätze P1 und P3. Der
vorliegende Antrag der CDU-Fraktion soll den politischen Willen zur Umsetzung der genannten
Punkte bekräftigen und erste Umsetzungsschritte beauftragen.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.


zu TOP 5.13
Sachstand Baustellenkoordination
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26067-22)

Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 26067-22-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet die Verwaltung
um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Baustellenkoordination (Drucksache
Nr.: 08581-17-E10/E14) in Dortmund.
Im Rahmen des Sachstandsberichts wird die Verwaltung gebeten, unter anderem auch
folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Verbesserungen sind durch die Baustellenkoordination in den vergangen
Jahren erzielt worden (insbesondere seit dem letzten Sachstandsbericht im April
2021)?
2. Sieht die Verwaltung derzeit weitere Optimierungsmöglichkeiten- bzw. Notwendigkeiten
bei der Baustellenkoordination? Wenn ja, welche?
3. Mit welcher Bautätigkeit im Verkehrsraum rechnet die Verwaltung für das Jahr
2023?
4. Gab es eine Änderung bei der Zuständigkeit für die Baustellenkoordination innerhalb
der Stadtverwaltung? Wenn ja, in welchem Dezernat ist diese nun angesiedelt?
Begründung:
Die Baustellen im Dortmunder Verkehrsraum führen an vielen Stellen zu Einschränkungen
im Straßenverkehr. Gleichzeitig sind die Baumaßnahmen notwendig, um die Infrastruktur
in Dortmund zu erhalten und weiter auszubauen. Aus diesem Grund ist im Rahmen der
Aufstellung des Haushalts 2018 eine Baustellenkoordination beschlossen worden. Die in
diesem Zusammenhang eingerichteten zwei Planstellen sind seit Anfang 2019 besetzt,
sodass die Baustellenkoordination nun seit fast vier Jahren aktiv ist. Insbesondere in den
zurückliegenden Monaten ist es nun wieder verstärkt zu Nachfragen von Bürgerinnern und
Bürgern zu Straßenbautätigkeit gekommen. Dies nimmt die CDU-Fraktion zum Anlass um
einen aktuellen Bericht zur Baustellenkoordination anzufragen.“

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Änderung:
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Möglichkeiten für muslimische Zeremonien auf dem Hauptfriedhof
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22883-21-E2)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 22883-21-E2, lag bereits zur Sitzung am 14.06.2022 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 22883-21-E3, siehe GIS)

AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 25219-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

zu TOP 7.2
Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 25222-22)

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes

zu TOP 8.1
Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25858-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 19.10.2022:

„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25858-22-E1):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in die vorgelegten Zwischennutzungskonzepte jeweils eine durchgehende und attraktive Radwegeverbindung entlang des Boulevards Kampstraße integriert werden kann.
Dafür soll eine entsprechende Wegeführung für Radfahrende und Zufußgehende erarbeitet werden, die parallel zu den anderen Zwischennutzungen realisiert wird.

2. Begleitend dazu soll eine entsprechende Bewerbung und Kommunikation der Wegeführung für die Zielgruppe erarbeitet und umgesetzt werden.


Begründung:
Der Boulevard Kampstraße soll neben seiner Aufenthaltsfunktion auch seiner Funktion als innerstädtische Verbindungsachse gerecht werden. Die Verwaltung hat zur Überbrückung der langen Realisierungszeit der Umbauplanungen ein Konzept vorgelegt, um die Kampstraße kurzfristig attraktiver zu gestalten. Dieses Konzept sieht insbesondere die Aufstellung von Grün- und Spielelementen vor. Um der Bedeutung der Achse und dem Wunsch nach nachhaltiger Mobilität gerecht zu werden, sollten zudem attraktive Fuß- und Radquerungen geschaffen werden. Zwei von drei Realisierungsabschnitten sollen (planmäßig) mindestens für drei Jahre umgestaltet werden. Insbesondere auf diesen Abschnitten bietet sich die durchgängige Einrichtung einer Radverbindung an. Auf dem verbleibenden Abschnitt, der regelmäßig umgestaltet wird wegen der Platzverwendung für Weihnachtsmarkt und Co., soll das Thema Radverkehr durchgehend mitgedacht und eine geeignete Wegeführung für den Radverkehr gesucht und kommuniziert werden.
Die Einrichtung einer durchgehenden Ost-West-Radverbindung durch die Innenstadt ist insbesondere so lange relevant, wie die „parallele“ Radverbindung entlang des Walls nicht durchgehend ausgebaut ist.

AKUSW, 19.10.2022:



Herr Wilde führt zum o.a. Antrag an, dass der Abschnitt zwischen Petri- und Reinoldikirche trotz der temporären Umgestaltungsmaßnahmen auch während der Umbauphase sowohl für Zufußgehende als auch für Radfahrende weiterhin nutzbar bleibe. Es werde dort aber nicht so sein, dass es einen durchgehenden roten Streifen geben werde, der suggeriere, dass der Radfahrende dort sorglos und ohne Rücksicht auf Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer*innen fahren könne. Eine Wegeregelung für die Radfahrenden durch die temporär aufgewertete Kampstraße werde es aber natürlich geben.

Herr Rybicki bestätigt, dass es während der gesamten Umbauphase, bei allen sich hierbei ergebenden Veränderungen eine, jeweils möglichst attraktiv gestaltete, angepasste Wegeregelung für den Fuß-und Radverkehr geben werde.

Nach diesen Ausführungen einigt man sich darauf, dass sich eine Abstimmung zum der o. a. Antrag erübrigt hat.


Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“

AMIG 25.10.2022:

In Kenntnis der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Gestaltungskonzept „Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase zum Boulevard“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 Euro zur Kenntnis und beauftragt das Grünflächenamt (FB 63) mit der Umsetzung.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Fachbereichs 63 aus der Investitionsfinanzstelle 63W01312014140 – Boulevard Kampstr., Begrünung - unter der Finanzposition 780500 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2023: 250.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.427,26 Euro.



zu TOP 8.2
Betriebshof Fredenbaumpark
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25879-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 25879-22):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Betriebshof Westerholz im Fredenbaumpark, der aktuell vom Forstbetrieb genutzt wird, zur Nutzung wieder an das Grünflächenamt zurückgegeben werden kann.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu erstellen, dem Forstbetrieb einen neuen Standort (zum Beispiel am Grävingholz) zur Verfügung zu stellen und es dem Grünflächenamt zu ermöglichen, zukünftig die Pflege des Fredenbaumparks vor Ort zu erbringen.

Begründung:
Bei dem Betriebshof Westerholz im Fredenbaumpark handelt es sich traditionell um einen Standort des Grünflächenamts mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Fredenbaumpark. Zurzeit wird der Standort allerdings vom Forstbetrieb genutzt. Mit der Neugründung des Grünflächenamtes Anfang 2022 wurde auch eine Prioritätensetzung auf den Fredenbaumpark gelegt, denn das Grünflächenamt hat seitdem bereits viele aufwertende Maßnahmen, wie zum Beispiel Wegesanierungen, das Aufstellen von Bänken und das Anlegen von Staudenbeeten, umgesetzt. Um diese und weitere Maßnahmen nachhaltig pflegen und bewirtschaften zu können, braucht der Fredenbaumpark als größte Dortmunder Grünanlage eine optimale Infrastruktur. Hierzu zählt auch ein eigener Pflegetrupp mit direktem Standort im Fredenbaumpark.“


AMIG 25.10.2022:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum o. a. Antrag einstimmig folgenden Beschluss:


1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Betriebshof Westerholz im Fredenbaumpark, der aktuell vom Forstbetrieb genutzt wird, zur Nutzung wieder an das Grünflächenamt zurückgegeben werden kann.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zu erstellen, dem Forstbetrieb einen neuen Standort (zum Beispiel am Grävingholz) zur Verfügung zu stellen und es dem Grünflächenamt zu ermöglichen, zukünftig die Pflege des Fredenbaumparks vor Ort zu erbringen.

Der Prüfbericht soll auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgelegt werden.


9. Anfragen
- nicht besetzt -

10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -



Die öffentliche Sitzung endet um 17:41 Uhr.





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Schreyer Berndsen Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin