Niederschrift
über die 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Beschäftigungsförderung
am 30.01.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 15:00 - 18:02 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Baran
Rm Beer
Rm Berndsen
Rm Keller
Rm Kleinhans
Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Meyer i. V. für Rm Pulpanek-Seidel
Rm Wittkamp
CDU
Rm Bartsch
Rm T. Hoffmann
Rm Menzebach
sB Penning
Rm Waßmann
B90/Die Grünen
sB Englender
Rm Hawighorst-Rüßler
Rm Stackelbeck
sB Unger
FDP/Bürgerliste
sB Faenger
Die Linke
sB Stammnitz
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Breuckmann Seniorenbeirat
c) Beratende Mitglieder:
Herr Barfuss Handwerkskammer
Frau Neese Agentur für Arbeit
Herr Schreiber IHK
Herr Volkert Behindertenpolitisches Netzwerk
d) Beschäftigtenvertretung:
Frau Milbradt Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Drees Wirtschaftsförderung Dortmund
e) Verwaltung:
Herr Mager Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Ellerkamp Wirtschaftsförderung Dortmund
Frau Pradel-Wippenfeld Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Beyer Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Eller Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Poth Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Nehm Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Ledune Wirtschaftsförderung Dortmund
Herr Bartow Sozialamt
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung,
am 30.01.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.0 Einführung eines sachkundigen Bürgers
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 06.11.2012
2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
2.1 Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
2.2 Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung
2.3 Zukunftsstandort Hafen
Präsentation
2.4 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 08173-12)
Entwicklung von Gewerbegebieten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08892-13)
2.5 Masterplan Kreatives Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 06768-12)
2.6 "Kommunale Wirtschaftsförderung – Unabdingbar für die Stärkung des Standortes“
hier: Grundsatzpapier des Deutschen Städtetages
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08747-12)
3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
3.1 Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2012
(Drucksache Nr.: 07762-12)
3.2 Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)
3.3 Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)
4. Anfragen, Anträge
4.1 Busunternehmen in NRW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08418-12)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08418-12-E1)
4.2 Tarifverträge im ÖPNV
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08442-12)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08442-12-E1)
4.3 Gelände der ehemaligen Zeche Kurl
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08863-13)
Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Rm Prüsse - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.0
Einführung eines sachkundigen Bürgers
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde der sachkundige Bürger Gerard Englender von Rm Prüsse verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, dass Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und seine Pflichten zum Wohle Dortmunds zu erfüllen.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Erwin Bartsch (CDU-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Es wurde vereinbart, die Punkte
2.4.1 Masterplan WirtschaftsflächenEinbringung
(Drucksache Nr.: 08173-12)
und
3.1 Groppenbruch/Achenbach 2.0 – Ergebnisse der MachbarkeitsstudieEmpfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)
sowie
4.1 Busunternehmen in NRWVorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08418-12)
und
4.2 Tarifverträge im ÖPNVÜberweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08442-12)
jeweils gemeinsam zu behandeln.
Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 06.11.2012
Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 06.11.2012 wurde einstimmig genehmigt.
2. Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
zu TOP 2.1
Aktuelle Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Dortmund
Es gab folgende Informationen zu aktuellen Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung:
* Situation bei OpelBetroffen von der Schließung werden neben den etwa 600 Dortmunder/innen, die bei Opel direkt beschäftigt sind, auch weitere Menschen sein, die bei Zuliefererunternehmen beschäftigt sind. Diese Zahl ist derzeit aber noch nicht bekannt.
Auf Einladung der Oberbürgermeisterin Bochum haben sich die Vertreter der benachbarten Wirtschaftsförderungseinrichtungen getroffen und gemeinsam die Verantwortung für den Umgang mit dieser Entwicklung betont und verabredet, gemeinsame Maßnahmen für die weitere Nutzung der Flächen zu entwickeln.
Als wichtiges Signal dieser Gruppe wurde an die Landesregierung appelliert, die Flächen newPark und Opel nicht gegeneinander abzuwägen, vielmehr brauche das Ruhrgebiet beide Flächen, um neue Entwicklungen auf den Weg zu bringen.
* Dem Rat wird zur Sitzung im März eine Vorlage zur Kenntnis gegeben, wie die Wirtschaftsförderung die zum Jahresende durch den Rat beschlossene Kürzung des Betriebskostenzuschusses umsetzten werde. Man werde bemüht sein, dieses Ziel zu erreichen und versuchen, die parallel beschlossene Kreditermächtigung nicht oder nur in geringem Maße in Anspruch nehmen zu müssen.
* Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln
EFRE-Mittel: von rd. 403 Mio. €, die in die Metropole Ruhr geflossen sind, konnten ca. 21 % (85 Mio. €) für Dortmund gewonnen werden.
ESF-Mittel: von rd. 140 Mio. € gingen ca. 17 % (24 Mio. €) nach Dortmund
* im Jahr 2012 konnten 104.000 m² Büroflächen vermarktet werden
nicht nur im City-Bereich, sondern auch in den Außenstadtbezirken
damit verbunden entstehen ca. 1.000 neue Arbeitsplätze
* Der Sieger des letzten start2grow-Wettbewerbs (ruhr compound aus Oberhausen) hat sich mit 4 Mitarbeitern im Zentrum für Produktionstechnologie angesiedelt.
* Messe Best of Events in den Westfalenhallen mit ca. 9.500 Besuchern
Ziel ist es, dieses Format längerfristig an den Standort zu binden
* Veranstaltungshinweise:
- „Mein Kind will studieren“ mit ca. 300 Teilnehmern in der Bürgerhallte
- Gründung des Dortmunder Unternehmerinnennetzwerkes DONNA
* Die mobile Applikation DO Guide wird am 13.02.2013 online geschaltet.
Neben dem Freizeitbereich wird es auch Verlinkungen zur Seite der Wirtschaftsförderung und Informationen zu Hochschulen und Unternehmen enthalten.
* das Projekt FamUnDo geht in die 4. Runde, teilnehmen wird auch die Wirtschaftsförderung Dortmund
Auf Rückfrage von Rm Waßmann führte Herr Mager aus, dass die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes zur Weiterführung der B 474 n positiv ausgefallen sei. Die RWE
habe angekündigt, die Option zum Erwerb der Flächen ein weiteres Mal zu verlängern, die
Konditionen seien aber noch nicht bekannt. Darüber hinaus fehle auch noch die
Landesbürgschaft, über welche aber wohl bis zum Sommer entschieden sein soll.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Aktuelle Angelegenheiten der Beschäftigungsförderung
Herr Mager berichtete, dass er – gemeinsam mit Frau Neese von der Agentur für Arbeit, Herrn Neukirchen-Füsers vom JobCenter Dortmund und der Sozialdezernentin Frau Zoerner – die Gelegenheit hatte, auf einer großen Konferenz des Bundesvorstandes der Agentur für Arbeit in Berlin, dem sog. „Tag der Einrichtungen“, die hiesige Kooperation vorzustellen.
Die Art und Weise gemeinsam zu versuchen, die Arbeitslosigkeit abzubauen, die Arbeitslosenquote zu reduzieren, für SGB II-Empfänger einen Weg in die Beschäftigung zu finden und so die eingesparten Mittel zu nutzen, um Beschäftigungsmöglichkeiten aufzubauen, sei auf großes Interesse gestoßen.
Frau Neese stellte auf Rückfrage von Rm Matzanke dar, dass bereits jetzt die zur Verfügung stehenden Mittel anhand bestimmter Parameter auf die Regionen verteilt werden. Bei der Vorstellung in Berlin habe sie gleichwohl deutlich gemacht, dass Dortmund und das Ruhrgebiet besondere Problemlagen aufweisen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Zukunftsstandort Hafen
Der Folienvortrag von Herrn Büscher ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Rm Matzanke führte aus, dass der Vortrag eindrucksvoll dargestellt habe, dass der Dortmunder Hafen als Industriefläche Bestand haben und weiter entwickelt werden müsse. In diesem Zusammenhang müsse auch die Speicherstraße eingebunden werden. Aus städtebaulicher Sicht könnten ebenfalls Qualitätsverbesserungen einfließen.
Wichtig sei es, den Hafen ohne Nachteile für die jetzigen Unternehmen zu modernisieren. Die Anbindung an die Westfalenhütte – auch über die vorhandenen Gleisanlagen – sei unverzichtbar. Ebenfalls eine besondere Bedeutung komme der Verkehrsplanung in den nördlichen Stadtbezirken insgesamt zu, die nicht nur zur Entlastung der Stadtbezirke, sondern auch der verkehrlichen Entlastung des Hafens beitragen könne.
Herr Büscher bestätigte, dass im Bereich der Speicherstraße aufgrund der langfristigen vertraglichen Bindungen derzeit einige Hemmnisse aufgetreten sind. Man sei aber bemüht, diese zügig zu lösen, um optisch und auch städtebaulich die Situation zu verbessern.
Aus seiner Sicht habe die OW IIIa ann einigen Stellen ihre Belastungsgrenze erreicht. Die Verkehrsplanung insgesamt sei aber über den Zeitraum bis zur Endausbaustufe des neuen KV-Terminals durchaus umzusetzen.
Rm Hawighorst-Rüßler wies darauf hin, dass die Projekte, die mit der Verkehrsplanung verbunden sind, kurzfristig umgesetzt werden müssen, um weitere Belastungen für die Anwohner nicht entstehen zu lassen. Die Freizeitnutzung am Kanal müsse auch weiterhin erhalten bleiben bzw. vielleicht sogar ausgebaut werden.
Auf Rückfrage von Rm Hawighorst-Rüßler bestätigte Herr Büscher, dass derzeit der Wasserweg nicht die favorisierte Art des Warentransportes sei. Dies hänge einerseits mit der Schleusensperrung zusammen, andererseits entschieden sich die Logistiker auch aufgrund der hohen Kosten für die anderen Transportwege. Es müsse Aufgabe der Bundespolitik sein, den Schiffsverkehr wieder attraktiv zu gestalten.
Für die Verkehrsplanung seinen im Frühjahr dieses Jahres Gespräche anberaumt. Auch die Anbindung der Westfaliastraße an die QW III a sei dabei eine wichtige Maßnahme, auch wenn der Rat der Stadt dafür ein Investitionsvolumen von bis zu 25 Mio. € zur Verfügung stellen müsse.
Für den Bereich der Freizeit- und Kreativwirtschaft gelte, dass diese zugelassen werden könne, solange es nicht gewerbliche oder industrielle Nutzungen gibt. Diese stünden ohne Zweifel im Vordergrund und genießen höchste Priorität.
Auch Rm Waßmann begrüßte die Möglichkeiten zur freizeitlichen Nutzung. Bei einer Abwägung mit Arbeitsplätzen in der Industrie falle die Entscheidung wie von Herrn Büscher zuvor dargestellt eindeutig zugunsten der gewerblich/industriellen Nutzung aus.
Herr Mager ergänzte, dass das die Verwaltung bis zu den Sommerferien das vom Rat beauftragte Konzept zur Entwicklung der Speicher-/Lagerhausstraße erstellt haben wird und anschließend den Gremien vorstellen werde.
Auch Herr Mager betonte, dass der Hafen als Industrie- und Logistikstandort erhalten bleiben müsse. Darüber hinaus sei man gut beraten, alles zu tun, nach den negativen Schlagzeiten um Envio ein optimistisches Bild für den Standort aufzubauen.
Bei der Westfalenhütte handele es sich um exponierte Flächen für eine Ansiedlung von Unternehmen, die eine Gleis-, Schienen- oder Straßenanbindung benötigen.
Die Kooperation mit Duisburg solle auch im Zusammenhang der Kooperation innerhalb der Metropole Ruhr fortgesetzt werden.
Herr Büscher beschrieb auf Nachfrage von Rm Stackelbeck, dass die Problematik um Envio über die nächsten 15 Jahre hinweg in der Diskussion bleiben werde. Die Hafen AG engagiere sich in humanitären Fragen ebenso wie in finanzieller Hinsicht.
Als Nachfolger von Herrn Dr. Kahleyß hätten sich die Hafenanlieger auf Herrn Kersten, Niederlassungsleiter der Rhenus-Gruppe, verständigt.
Rm Berndsen bestärkte die Aussage, dass es so kurzfristig wie möglich eine Lösung für Verkehrssituation der nördlichen Stadtbezirke geben müsse.
Der Dortmunder Hafen müsse als Gewerbe- und Industriegebiet erhalten bleiben. Er warnte davor, durch die Nutzung von Freizeitwirtschaft Immissionsprobleme aufzubauen, die nicht gelöst werden könnten.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 08173-12)
Entwicklung von Gewerbegebieten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08892-13)
zu TOP 3.1
Groppenbruch/ Achenbach 2.0 - Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07762-12)
Herr Mager stellte anhand eines Folienvortrages (Anlage 2 zur Niederschrift) den Masterplan Wirtschaftsflächen vor.
Auf Rückfrage von Rm Matzanke, welche Entwicklungen es auf der sog. Garbe-Fläche der Westfalenhütte geben, führte Herr Mager aus, dass er die von ihr geäußerten Bedenken geteilt habe. In einem Gespräch mit dem Vorstand der Fa. Garbe in Hamburg habe er intensiv die Unternehmenspolitik sowie die Vermarktungsabsichten diskutiert. Es seien ihm realistische Projekte vorgestellt worden, die noch im 1. Halbjahr 2013 zu einem Abschluss gebracht werden könnten. Auch sei ihm eine Beweglichkeit in der Gestaltung von Preisen und Konditionen signalisiert worden.
Die Stadt selbst habe keine vertraglichen Bindungen an die Firma Garbe, das Grundstücksgeschäft sei direkt mit dem Eigentümer Thyssen Krupp Real Estate geschlossen worden. Gleichwohl unterstütze man die Entwicklung des Geländes, im dem Interessenten für die Fläche (im letzten Jahr 30) dem Unternehmen vermittelt wurden.
Rm Waßmann stellte dar, dass ein Handlungsdruck, auch auf zeitliche Sicht, herrsche, Interessenten auch in naher Zukunft geeignete Flächen anbieten zu können. Die Entwicklung der bestehenden Flächen wie z. B. Buddenacker müssten forciert und mit Hochdruck angegangen werden.
sB Engelender wies darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/die Grünen bei der Abstimmung zu TOP 3.1 eine getrennte Abstimmung der beiden Sätze des Beschlussvorschlages wünsche.
Herr Ellerkamp erläuterte in Bezug auf die Nachfrage von Rm Matzanke zur Dienstleistungskampagne, dass im letzten Jahr eine erfreuliche Zahl an Neuansiedlungen verzeichnet werden konnte. Aber auch die Erweiterungsabsichten bestehender Unternehmen wie KHS oder Caterpillar bestätige, dass das Image des Standortes deutlich gewachsen sei. Mit der sog. Dienstleistungskampagne versuche man, Unternehmen branchenbezogen anzusprechen, z. B. über die Präsenz auf Fachmessen. Dazu würden im Vorfeld Anzeigen in Fachzeitschriften geschaltet und Direktmailings versandt. Bei der DKM als Fachmesse für Dienstleistung und Versicherungswirtschaft habe dies zu 30 Gesprächen auf Geschäftsleitungsebene geführt. Es zeige auf, dass diese Form des Marketings wahrgenommen werde, auch wenn aus den Gesprächen bislang noch keine Neuansiedlung entstanden sei.
Das die Werte, die in den verschiedenen regionalen Untersuchungen zum Standort für Gewerbeflächen genannt sind, differieren, liege daran, dass die zugrunde liegenden Kriterien unterschiedlich sind, so Herr Hachmeyer-Isphording auf Nachfrage von sB Engelender. Teilweise habe man Mischgewerbeflächen eingerechnet, tlw. Gebiete für großflächigen Einzelhandel. Bei den von der Wirtschaftsförderung bewerteten Grundstücken handele es sich um vermarktungsreife Flächen. Es sei wichtig, den ansiedlungs- und erweiterungswilligen Unternehmen möglichst kurzfristig Flächenangebote unterbreiten zu können. Den höheren Werten liegen die planungsbezogenen Untersuchungen zugrunde, die sämtliche planerisch verfügbaren Grundstücke beinhalten, unabhängig davon, ob diese geeignet oder vermarktungsreif sind bzw. mit Restriktionen behaftet sind.
sB Faenger begrüßte es, dass die Fläche Groppenbruch/Achenbach 2.0 nicht außen vor gelassen, sondern als zurückgestellt bezeichnet werde. Bei der Vermarktung der Westfalenhütte sollte nicht der größtmögliche Flächenverbrauch, sondern die größtmögliche Zahl an Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen. Bei der Inwertsetzung der städtischen Flächen sei es wünschenswert, wenn die Wirtschaftsförderung die Vermarktung insgesamt übernehmen würde.
Herr Mager führte aus, dass für die Angebotsfähigkeit am Standort die Flächen, die im Masterplan Wirtschaftsflächen 2010 beschrieben sind, auch weiterhin benötigt werden. Auch gelte nicht mehr, dass Logistikflächen in Bezug auf die Arbeitsplatzrelevanz weniger wichtig seinen als Produktionsflächen, weil es sich dabei häufig nicht mehr um reine Speditionsbetriebe handelt. Als bestes Beispiel könne IKEA genannt werden, auf deren Fläche in Ellinghausen nunmehr 2000 Personen in unterschiedlichsten Berufen beschäftigt sind.
Herr Ellerkamp beschrieb, dass es derzeit Probleme gebe, größere Flächennachfragen zu befriedigen. Auch Erweiterungen bestehender Unternehmen seien aufgrund der Umweltvorschriften nur noch schwierig zu realisieren. Die Unterstützung des Landes sei erforderlich, um statt auf der grünen Wiese die vorhandenen Industrieflächen entsprechend vermarkten zu können.
Die Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt in Bezug auf die Entwicklung der Wirtschaftsflächen sei gut geregelt. So sei in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, dass die Wirtschaftsförderung die Entwicklung ausgewählter Flächen übernommen habe.
Rm Waßmann und Rm Matzanke betonten, dass die Fläche Groppenbruch/Achenbach 2.0 auch weiterhin als GI-Fläche vorgehalten werden soll.
Die Rückfrage von sB Penning zum Sachstand der Fläche des Unternehmens Batteux mit dem Protokoll beantwortet.
HINWEIS DER VERWALTUNG:
Das Grundstück Schweizer Allee 43 wurde am 21.09.2011 von der Batteux Technik GmbH im Rahmen einer Versteigerung erworben. Dort stehen 2 Hallen auf einer 3.689 m² großen Fläche.
Die Vorlage zum Sachstand des Masterplans Wirtschaftsflächen wurde eingebracht.
Zu TOP 3.1
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Fläche Groppenbruch/ Achenbach 2.0 aufgrund der hohen Entwicklungskosten und der sich daraus aktuell ergebenden fehlenden Rentabilität derzeit nicht als Gewerbefläche zu entwickeln.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Das Areal soll im Flächennutzungsplan jedoch weiterhin als Gewerbefläche dargestellt werden, damit die Entwicklung bei veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unmittelbar wieder aufgegriffen werden kann.
zu TOP 2.5
Masterplan Kreatives Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 06768-12)
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates vom 15.11.2012 vor:
„Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgender Auszug aus
dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung vom 14.11.2012 vor:
Dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lag folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2012 vor:
1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist die Entwicklung im gewachsenen Bestand der Strategie von Abriss und Neubau vorzuziehen.
Begründung:
Leerstand wirkt sich negativ auf die Quartiersentwicklung aus. Deswegen sollten Leerstände
als Inkubatoren entwickelt werden um diese einer Nutzung fortzuführen bevor Freiräume
zusätzlich versiegelt werden. Zudem haben Immobilien des Bestands durch ihre Historie,
Architektur und ehemalige Nutzung einen besonderen Charme, der für die Entwicklung von
Kreativarealen ein großes Potenzial darstellt. Auch aus Gründen der Ressourcenschonung
und des erweiterten Denkmalschutzes sollten vorrangig Gebäude im Bestand umgenutzt
werden.
2. Die freien Flächen in Kreativarealen auf städtischem Grund werden z.B. auch zur Aufstellung temporärer mobiler Bauten für die Nutzung von künstlerisch und kulturell agierenden AkteurInnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Kreative Stadtentwicklung funktioniert nur mit sog. Pionieren, die in Räumen mit besonderem
Handlungsbedarf ihren Spielraum kreativer Entfaltung sehen. Insbesondere im Kreativareal
Hafen kann hier eine Ansiedlung von Projekten der freien Szene für die Entwicklung zuträglich sein. Hier ist die Zusammenarbeit mit dem Bereich Kultur entscheidend, um eine Neuprägung des Areals zu befördern. Dabei ist zu beachten, dass die anfänglichen Pioniere auch in die nachfolgenden Entwicklungen eingebunden werden, um anschließende Verdrängungseffekte zu verhindern.
3. Im Kompetenzfeld "Architektur, Städtebau und Raumplanung" sind weitere Netzwerke zu
erschließen.
Begründung:
Im Gegensatz zu den vier weiteren im Masterplan beschriebenen Kompetenzfeldern wird das
oben genannte Kompetenzfeld auf ein einziges Netzwerk reduziert. Wichtige Akteure wie das
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung, der Informationskreis für Raumplanung
und das Institut für Raumplanung werden nicht einbezogen. Darüber hinaus sollten auch
inoffizielle Netzwerke von Raumplanern einbezogen werden, um das Wirkungsfeld
Stadtplanung in der kreativen Milieubildung erfolgreich und fachkompetent bearbeiten zu
können.
Die Vorlage sowie der Antrag wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Nachdem wie bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit Rm Dr. Tautorat (Die Linke) sowie Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) die ablehnende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich des Masterplanes Kreatives Dortmund verdeutlicht hatten, machten anschließend Rm Meyer (SPD), Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Dr. Eigenbrod (CDU) deutlich, dass der Masterplan Kreatives Dortmund eine gute Grundlage für das weitere Handeln in diesem Bereich sei.
Vor der Abstimmung bat OB Sierau darum, den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Begründung zu Punkt 3 des Antrages um die Alumni-Gesellschaft (Gesellschaft zur Förderung der Fakultät Raumplanung der technischen Universität Dortmund e. V.) zu ergänzen.
Unter Einbeziehung der von OB Sierau genannten Ergänzung fasste der Rat der Stadt
folgende Beschlüsse:
1. Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung zur weiteren Beratung zurück zu überweisen.
2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der
Fraktion Die Linke sowie der Gruppe der NPD folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Masterplan Kreatives Dortmund“ in der als Anlage
beigefügten Fassung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.“
Darüber hinaus lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 06768-12-E4):
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Änderung des bereits
vorliegenden Antrags 06768-12-E3 in folgenden Punkten:
1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist grundsätzlich eine Prüfung
zwischen den Alternativen Neubau und Umbau einer Bestandsimmobilie im Umfeld durchzuführen.
2. Die freien Flächen auf städtischem Grund in Kreativarealen werden für temporäre Aktivitäten und mobile Architekturen sogenannten Pionieren der Kunst und Kreativwirtschaft
zu günstigen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt bis eine Vermarktung und Bebauung der Flächen erfolgt.
3. bleibt unverändert
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
1. Bei der Entwicklung von Kreativstandorten und -arealen ist grundsätzlich eine Prüfung
zwischen den Alternativen Neubau und Umbau einer Bestandsimmobilie im Umfeld durchzuführen.
2. Die freien Flächen auf städtischem Grund in Kreativarealen werden für temporäre Aktivitäten und mobile Architekturen sogenannten Pionieren der Kunst und Kreativwirtschaft
zu günstigen Nutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt bis eine Vermarktung und Bebauung der Flächen erfolgt.
3. Im Kompetenzfeld "Architektur, Städtebau und Raumplanung" sind weitere Netzwerke zu
erschließen.
zu TOP 2.6
"Kommunale Wirtschaftsförderung – Unabdingbar für die Stärkung des Standortes“
hier: Grundsatzpapier des Deutschen Städtetages
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08747-12)
Herr Mager bestätigte, dass man die kritische Anmerkung von Rm Stackelbeck zur Formulierung auf Seite 9 des Diskussionspapiers mit dem Inhalt: „Die Standortqualität zu sichern und auszubauen sowie Frauen, Migranten und „bildungsferne“ Schichten in die Arbeitswelt zu integrieren, stellt für die Zukunft eine besondere Herausforderung und wichtige Aufgabe der kommunalen Wirtschaftsförderung dar.“ an den Deutschen Städtetag weitergeben werde mit dem Ziel, die wenig glückliche Wortwahl dieser Passage zu modifizieren.
Sinn sei es aber – und das sei auch in diesem Ausschuss unbestritten – dass hinreichend Potenziale bei den genannten Zielgruppen zur Verfügung stünden, die bisher nicht genützt werden.
Rm Waßmann bewertete es als positiv, dass in Dortmund bereits weite Teile der beschriebenen Aufgabe wahrgenommen werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt den Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags sowie das anliegende Diskussionspapier zur Kenntnis.
3. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
zu TOP 3.2
Sachstand zu aktuellen Entwicklungen in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08072-12)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt den Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21 - 12. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08482-12)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
4. Anfragen, Anträge
zu TOP 4.1
Busunternehmen in NRW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08418-12)
zu TOP 4.2
Tarifverträge im ÖPNV
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 08442-12)
Rm Waßmann merkte an, das es ein ungewöhnlicher Vorgang sei, dass der Minister eines Bundeslandes durch Regelungen eines Erlasses derart in die Tarifautonomie eingreife und dieses negative Auswirkungen auf die freie Marktwirtschaft habe. Es sei wünschenswert, wenn auch die Wirtschaftsförderung oder der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund versuche einzuwirken, dass dieser Erlass nicht umgesetzt werde.
Rm Stackelbeck stellte sich inhaltlich hinter die Aussagen des Erlasses. Viele der in privaten Busunternehmen Beschäftigte müssten ihre Löhne über Transferleistungen aufstocken. Dies könne bei einer Anwendung des Erlasses reduziert werden.
Herr Schreiber wies darauf hin, dass der Erlass dazu führe, dass innerhalb eines Unternehmens unterschiedliche Stundensätze an die Busfahrer gezahlt werden müssten, je nachdem, in welcher Sparte (Fernverkehr oder straßengebundener ÖPNV) sie arbeiten. Der Unmut der Beschäftigten sei zu erwarten. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sei darüber hinaus durch die Konkurrenz aus anderen Bundesländern, aber auch auf internationale Sicht, nicht mehr gegeben, wenn auch die Löhne der Busfahrer auf Langstrecken angeglichen und somit erhöht werden müssten.
Rm Prüsse ergänzte, dass sich auch der VRR kritisch an die Ministerpräsidentin gewandt habe, eine Antwort auf dieses Schreiben jedoch noch nicht vorliege. Es sei durchaus denkbar, dass der Klageweg beschritten werden müsse. Wichtig sei jedoch, dass sich der Erlass nur auf Neuverträge beziehe. Die geltenden Verträge blieben bis zum Jahr 2019 erhalten.
sB Unger führte aus, dass die Kosten, die auf jeden einzelnen Nutzer des ÖPNV umverteilt werden müssten, gering seien im Vergleich zu der Ersparnis, wenn die Beschäftigten keine Transferleistungen mehr beziehen müssen. Die beziehe sich aber auch nicht nur auf die Phase der Erwerbstätigkeit, sondern auch für den Ruhestand.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung bzw. der DSW 21 zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Gelände der ehemaligen Zeche Kurl
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08863-13)
Rm Waßmann wies darauf hin, dass Ziel des Antrages seiner Fraktion sei aufzuzeigen, dass es auch über die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke hinaus weitere Flächen gebe, die möglicherweise Potenzial für eine gewerbliche Nutzung bieten.
Der Antrag solle als eingebracht gelten und zur Abstimmung gestellt werden, bis die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der SPD-Fraktion vorliegt.
Rm Wittkamp verwies auf das örtliche Interesse an einer Entwicklung der Fläche.
Rm Matzanke merkte an, dass die eine der Flächen sei, die unter TOP 2.4 als „Fläche mit Restriktionen“ bezeichnet wurde, da sie durch die bisherige Nutzung durch ein Montanbau-Unternehmen Kontaminationen aufweise.
Herr Mager ergänzte, dass die Stadt die Fläche keineswegs erwerben könne, sondern lediglich die Eigentümer motivieren werde, die Fläche einer möglichen Vermarktung zuzuführen. Dabei spiele aber die Wirtschaftlichkeit eine Rolle, wenn die Kosten für die Wiederaufbereitung der Fläche einen möglichen Verkaufserlös übersteigen.
Die Wirtschaftsförderung werde in einer der nächsten Sitzungen die Stellungnahme zu den Fragen der SPD-Fraktion vorlegen.
Die öffentliche Sitzung wurde von Rm Prüsse um 18:02 Uhr geschlossen.
Prüsse Bartsch Korbmacher
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
zu TOP 2.3
(See attached file: 2013_01_30 Wirtschaftsfoerderungsausschuss UB.pdf) (See attached file: Hafen_von Osten.pdf)
zu TOP 2.4
(See attached file: 2013_01_30 Masterplan Wirtschaftsflächen AWB.pdf)