Niederschrift

über die 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 29.01.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:20 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm MikschCDU
Bm'in WendzinskiSPD
CDU
Rm Böhm
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Jostes
Rm Lieschulte
Rm Monegel
Rm Neumann
Rm Reppin
Rm Schneider
SPD
Rm Diekneite
Rm Fischer
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
B90/Die Grünen im Rathaus
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU beratendes Mitglied

Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
LRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Veröffentlichte Tagesordnung:


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2003


2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Kostenloses Kurzzeitparken in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05309-03)


2.1.2 Grundsanierung des Südbades
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05345-03)

2.1.2.a)Sanierung des Südbades
hier: Entkernung zur Vorbereitung der Gesamtsanierung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05345-03-GM)

2.1.3 Wertentwicklung städtischer Grundstücke durch Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05451-04)

2.1.5 Mitgliedschaft in Vereinen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05341-03)


2.2 Finanzen

2.2.1 Auswirkungen von Hartz IV
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-03)

2.2.2 Verwendung von gesetzlichen Minderausgaben bei Sonderzahlungen an städtische Beamte im Jahr 2003
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05322-03)

2.2.3 Konsequenzen aus der verminderten Einnahmeerwartung bei der Vermarktung von Kinderspielplätzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05461-04)


2.3.3 Personal

- keine Vorlagen -


2.4 Kommunalwirtschaft

- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05290-03)

3.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-03)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05326-03)

3.4 Sicherung der Bauleitplanung: 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Erlass einer Veränderungssperre für alle Mischgebiete im Planbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05327-03)

3.5 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 Prävention von Kinderunfällen bis zum 31.12.2004.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05196-03)


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -


5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -





6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -


7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -


8. Schule

8.1 Aufgabe des Standortes "Bodelschwingher Straße 135" als Schulstandort für die Westhausen-Grundschule und Erweiterung des Hauptstandortes an der Wenemarstraße 11-13 auf ein dreizügiges Raumprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05347-03)


9. Kinder und Jugend

9.1 Errichtung von Erziehungswohngruppen des Städt. Institutes für Heilpädagogik außerhalb des Stadtgebietes Dortmund und Umbenennung des Namens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04285-03)


10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2002 und Gewinnverwendung 2002 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05271-03)


11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Fortschreibung des Frauenförderplanes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05222-03)


12. Anfragen

- keine Vorlagen -

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Jörder (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.1.4 Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum III. Quartal 2003 bzw. 30.11.2003
(Drucksache Nr.: 05448-04)

2.1.5 Mitgliedschaften in Vereinen
(Drucksache Nr.: 05341-04)

2.2.0 Haushaltssicherungskonzept 2003/04 der Stadt Dortmund
- Auswirkungen der Reformgesetze auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Vermittlungsausschusses -

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen einstimmig festgestellt.




Der Punkt

2.2.2 Verwendung von gesetzlichen Minderausgaben bei Sonderzahlungen an städtische Beamte im Jahr 2003
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05322-03)

wurde von der SPD-Fraktion zurückgezogen.

Außerdem beantragte Rm Sohn (SPD) für die SPD-Fraktion, sich mit dem TOP 2.2.3 – Konsequenzen aus der verminderten Einnahmeerwartung bei der Vermarktung von Kinderspielplätzen – nicht zu befassen, da der Kinder- und Jugendausschuss die Thematik bereits ausführlich beraten habe.

Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) wies darauf hin, dass ihre Fraktion einen modifizierten Antrag vorgelegt habe mit dem Ziel, den Bezirksvertretungen Entscheidungsmöglichkeiten in der Sache einzuräumen. Sie halte eine Behandlung deshalb heute für erforderlich.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, dem Antrag auf Nichtbefassung mit TOP 2.2.3 zu folgen.


Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2003

OB Dr. Langemeyer erläuterte, dass es auf Seite 17 in der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen im letzten Absatz nicht „einem Jahr“ sondern „einem halben Jahr“ heißen müsse.

Mit dieser Änderung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2003.








2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Kostenloses Kurzzeitparken in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05309-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 20.01.04 vor:

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den kommunalen Möglichkeiten, eine sog. „Brötchentaste“ in Dortmund einzuführen.
Wir bitten insbesondere um die Beantwortung folgender Fragestellungen :

1. Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen ist es den Kommunen gestattet, kostenloses bzw. kostengünstigeres Kurzzeitparken einzuführen ?

2. Welche wirtschaftsförderungspolitischen Effekte erkennt die Verwaltung durch
die mögliche Einführung einer „Brötchentaste“ ?
Wie hoch schätzt die Verwaltung mögliche Einnahmeverluste durch eine gebührenkalkulatorische Modifizierung des Kurzzeitparkens in Dortmund ein ?
Wie ist die Parkgebührenkalkulation umzugestalten, um Einnahmeverluste aus der möglichen Einführung der „Brötchentaste“ zu vermindern ?

3. Welche Erfahrungswerte liegen der Stadt Dortmund vor, wie andere Kommunen in NRW mit der Möglichkeit umgehen, die „Brötchentaste“ einzuführen ?

4. Welche organisatorischen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen im Bereich der Tiefbauverwaltung und der Ordnungsverwaltung wären für das modifizierte Kurzzeitparken in Dortmund zu schaffen ?
Welche technischen Voraussetzungen sind hinsichtlich der Parkscheinautomaten bei der Einführung einer „Brötchentaste“ zu berücksichtigen ?

5. Inwiefern würden parkraumtechnische Bedingungen in der City und in den Stadtbezirken vor dem Hintergrund des Einzelhandels und der Nahversorgung die Einführung einer „Brötchentaste“ begünstigen ?


Außerdem hatten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses eine Stellungnahme der Verwaltung vom 28.01.2004 erhalten.

Rm Böhm (CDU) erläuterte, dass der Einzelhandel in der Stadt Wettbewerbsnachteile zu den Einkaufszentren mit großen kostenlosen Parkflächen aufweise. Um diese Nachteile zu vermindern, rege er an, dass die Stadt als Moderator mit der Wirtschaft einen Weg suchen sollte, wie man die Parkgebühren in der Innenstadt für auswärtige Besucher attraktiver gestalten könne. Dabei solle auch über eine Beteiligung der Einzelhändler an evtl. Einnahmeausfällen der Stadt gesprochen werden.

Rm Starke (SPD) machte deutlich, dass das Parken überall in den Innenstädten der Ballungsräume recht teuer sei, da Parkraum nur begrenzt zur Verfügung stehe. Nach der Stellungnahme der Verwaltung hätte die Einführung der sog. „Brötchentaste“ Einnahmeausfälle in Höhe von 250.000 € zur Folge. Das sei angesichts der Haushaltslage ein erheblicher Betrag, auf den nicht verzichtet werden könne.

Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) bewertete die Stellungnahme der Verwaltung dahingehend, dass in Dortmund an der bisherigen Regelung festgehalten werden sollte. Er könne sich vorstellen, dass der Einzelhandelsverband eine andere Auffassung habe, allerdings dort wohl kaum die Bereitschaft bestünde, die Mindereinnahmen abzudecken. Außerdem dürfte nicht nur das geringere Parkgebührenaufkommen gesehen werden, sondern auch die Kosten für die erforderlichen Umrüstungen der Parkscheinautomaten. Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage könne man auch nicht davon ausgehen, dass die Bezirksregierung dem kostenlosen Kurzzeitparken zustimmen würde. Sollte der Einzelhandelsverband allerdings die Einnahmeausfälle übernehmen, wäre eine andere Bewertung des Sachverhaltes möglich.

Stadtdirektor Fehlemann berichtete, dass er die von Rm Böhm vorgeschlagenen Gespräche auf Anregung der City-Runde schon geführt habe. Er biete an, darüber in einer persönlichen Unterredung zu informieren.

Außerdem machte er deutlich, dass es in der Stadt über 7.000 Parkplätze gebe, wovon rd. 2.200 mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet würden. Diese Parkplätze befänden sich überwiegend im Bereich der Wallringe. Im eigentlichen Stadtkern gebe es max. 600 bis 800 Parkflächen, die durch die neue Gesetzgebung für das Kurzzeitparken in Frage kämen. Die Einführung der „Brötchentaste“ komme allerdings nur für kurzzeitige Erledigungen am Wohnort in Betracht. Einen Bedarf für die Bewohner der Innenstadt sehe er nicht. In den Außenbezirken könne die Situation eine andere sein.

Rm Prüsse (SPD) erinnerte daran, dass im Rahmen eines Pilotprojektes im Stadtbezirk Lütgendortmund zur Regelung des Kurzzeitparkens Parkscheiben eingesetzt worden seien. Der Versuch habe ich bewährt, so dass geprüft werden sollte, ob aus Gründen einer einheitlichen Verfahrenspraxis auch in den anderen Stadtbezirkszentren Parkscheiben eingeführt werden könnten.

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus erklärte Rm Schneckenburger, dass sich die Verwaltung in ihrer Stellungnahme gegen die Einführung der „Brötchentaste“ in Dortmund ausgesprochen habe. Ihre Fraktion komme zu dem gleichen Ergebnis, da man insbesondere die Zunahme des PKW-Verkehrs in der Innenstadt nicht wolle.





zu TOP 2.1.2
Grundsanierung des Südbades
(Drucksache Nr.: 05345-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 18.12.03 zur Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Durchführung der Grundsanierung des Südbades mit einem geschätzten Kostenvolumen von z. Z. 11,6 Mio. € einschl. Ingenieurleistungen (Grundsatzbeschluss) - Es handelt sich hier um eine grobe Kostenschätzung. -
b) die Erteilung des Planungsauftrages (technische und rechtliche Sanierungsplanung) einschl. der Erarbeitung des dazugehörenden Finanzierungskonzeptes zur Durchführung der Grundsanierung mit geschätzten Planungskosten von 1,98 Mio. €. Hiervon sind 880.000 € sofort zu finanzieren (Planungsbeschluss).
c) die Entkernung/Demontage von sanierungsbedürftigen Bauelementen mit geschätzten Kosten von z. Z. 1,1 Mio. € (Baubeschluss).

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Baubeschluss zur Grundsanierung mit einem Zeitplan und einer Kostenberechnung nach DIN 276 vor der Sommerpause 2004 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit ihren freiberuflichen Partnern mit der Durchführung der Grundsanierung.


Die Finanzierung - 1.980.000,-- € - ist im Haushaltsjahr 2004 im UA 5700 'Hallenbäder', HHSt: 5700 9404 0002 - Sonderprogramm Instandhaltung 2001 ff. -, vorgesehen.

Die Gesamtfinanzierung der Grundsanierung wird im Rahmen des vorzulegenden Baubeschlusses festgelegt.


zu TOP 2.1.2.a)
Sanierung des Südbades
hier: Entkernung zur Vorbereitung der Gesamtsanierung
(Drucksache Nr.: 05345-03-GM)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt folgenden vom Rat der Stadt am 18.12.2003 beschlossenen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 17.12.2003 zur Kenntnis:

1. Der Rat beschließt, die vollständige Sanierung des Südbades nach dem neuesten Stand der Technik vorzunehmen und mit den vorbereitenden Maßnahmen unverzüglich zu beginnen.



2. Die Entkernung, die winterfeste Versiegelung der Außenhaut und die sonstigen planerischen Vorarbeiten erfolgen unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss.

3. Der Baubeschluss wird vor der Sommerpause gefasst und die Auftragsvergabe beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die voraussichtlichen Sanierungskosten möglichst exakt erfasst und ein Beschluss zur Deckelung dieser Kosten vorbereitet.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf des Vermögenshaushaltes 2005 weitere notwendige Mittel für die Sanierung des Südbades vorzusehen.

5. Der Rat beschließt die Einrichtung einer Ratskommission, die während der Dauer der Bauarbeiten die Sanierungsmaßnahmen begleitet.

6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, wie den Schwimmvereinen für die Dauer der Schließungszeit eine Ausweichmöglichkeit für das Training der Schwimmer/innen verschafft werden kann. Dieser Prüfauftrag gilt auch für das Schulschwimmen.


zu TOP 2.1.3
Wertentwicklung städtischer Grundstücke durch Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
(Drucksache Nr.: 05451-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 28.01.04 vor:

Im Rahmen der Infrastrukturrevision hat der Rat am 11.07.2002 u.a. beschlossen, „städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbewirtschaftung zu erhalten“.

Gleichzeitig hat der Rat am 09.10.2003 mit Mehrheit beschlossen, neue Schutzgebietsflächen für den Naturschutz festzusetzen, um so den Flächenanteil von Naturschutzgebieten auf Dortmunder Stadtgebiet von 2,1% auf 7,4% zu erhöhen.

Mit der Festsetzung von Flächen für den Naturschutz korrespondiert aber unmittelbar auch eine Veränderung der Wertigkeit von Flächen auf den den Naturschutzflächen angrenzenden Flächen. Zur Aufklärung dieses Widerspruchs – einerseits den Flächennutzungsplan unter stadtökonomischen und bürgerschaftlichen Gesichtspunkten aufzustellen, andererseits jedoch Grundstücke durch die massive Ausweitung von Naturschutzgebieten zu entwerten – bittet die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss um die Beantwortung folgender Fragen:



1. Sieht die Verwaltung durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie die Erarbeitung der verschiedenen Masterpläne (Umwelt, Mobilität, Gewerbeflächen, Einzelhandel) Konsequenzen für die Wertigkeiten sowohl städtischer als auch bürgerschaftlicher Grundstücke?

2. Welche Folgen hat insbesondere die Ausweisung von Naturschutzgebieten auf die den Naturschutzflächen unmittelbar angrenzenden Flächen?

3. Wie lassen sich diese Folgen sowohl monetär als auch hinsichtlich möglicher Nutzungseinschränkungen quantifizieren?

4. Welche Wertentwicklung der ehemals städtischen Nutzwälder zeichnet sich durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet ab?

5. Wie wirkt sich die Ausweisung der ehemaligen Naherholungs- und Nutzwälder als Naturschutzwälder auf den Holzeinschlag und den damit verbundenen Einnahmen für den städtischen Haushalt aus?

6. Gibt es Hinweise darauf, dass eventuell Fördermittel an das Land NRW zurückgezahlt werden müssen, falls Flächen mit Fördermittel aus Programmen erworben worden sind, die nicht dem Naturschutz dienen sollten?


Die Antwort wird von der Verwaltung in der Februar-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gegeben.


zu TOP 2.1.4
Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum III. Quartal 2003 bzw. 30.11.2003
(Drucksache Nr.: 05448-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Zwischenbericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zur Kenntnis.


zu TOP 2.1.5
Mitgliedschaft in Vereinen
(Drucksache Nr.: 05341-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird Mitglied in der GEFMA.



2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.0
Haushaltssicherung 2003/04 der Stadt Dortmund
- Auswirkungen der Reformgesetze auf der Grundlage der Beratungsergebnisse des Vermittlungsausschusses -

OB Dr. Langemeyer führte zunächst aus, dass die im Vermittlungsausschuss zustande gekommenen Kompromisse keine Gemeindefinanzreform, sondern lediglich eine Gewerbesteuerumlage – Absenkung mit einem bundesweiten Volumen von 2,5 Mrd. € geworden seien. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe würde eine weitere Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. € erwartet.

Der Haushaltsausgleich in Dortmund wäre gelungen, wenn die Vorschläge des Bundestages Gesetz geworden wären. Durch die erheblichen Korrekturen im Vermittlungsausschuss seien die Erwartungen allerdings enttäuscht worden.

Bei Hartz IV sei durch die nachträglich vorgesehene Beteiligung der Kommunen an den Unterbringungskosten eine erhebliche Veränderung des Gesetzes zustande gekommen. Die konkreten Auswirkungen könnten derzeit noch nicht abgesehen werden.

Der Städtetag in Nordrhein-Westfalen habe parteiübergreifend festgestellt, dass es zur Reaktivierung der Gewerbesteuer keine Alternative gebe. Außerdem werde es bezogen auf Hartz IV für erforderlich angesehen, weitere Verhandlungen zu führen. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sei noch nicht abgeschlossen. Außerdem müssten die erforderlichen Rechtsverordnungen erlassen werden. Es sei zu hoffen, dass es dabei zu einer Reihe von Konkretisierungen und Nachbesserungen komme.

Stadtkämmerer Pehlke berichtete anschließend über die aktuelle Entwicklung der Haushaltssicherung, insbesondere über die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen und die möglichen Auswirkungen von Hartz IV auf der Grundlage der Beratungsergebnisse im Vermittlungsausschuss.

Die im Rahmen des Vortrages gezeigten Schaubilder sind der Niederschrift als Anlage beigefügt, ebenso ein Schreiben der Verwaltung an die Bezirksregierung in Arnsberg vom 20.01.2004 zum Thema „Freigabe des Kreditrahmens“.

Stadtrat Pogadl ging danach besonders auf Hartz IV ein. Bundestag und Bundesrat beabsichtigten, das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zu erlassen, mit dem im Sozialgesetzbuch II die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt werde. Das Gesetz solle noch vor Ostern beschlossen und am 01.01.2005 in Kraft treten. Allerdings seien noch einige wesentliche begleitende Klarstellungen notwendig.




Im Sozialgesetzbuch II werde u. a. das sog. Optionsrecht der Kommunen geregelt. Diese könnten anstelle der Bundesagentur für Arbeit Träger der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden. Dafür sollen Fallpauschalen erstattet werden, die wahrscheinlich aber die kommunalen Kosten nicht voll abdecken.

Nach dem Sozialgesetzbuch II seien die Bundesagentur und die kommunalen Träger künftig Leistungserbringer der Grundsicherung. Die Kommunen hätten dabei folgende Teilbereiche zu übernehmen: Unterkunft und Heizung, verschiedene Betreuungs- und Beratungsleistungen, insbesondere im psycho-sozialen Bereich, Erstausstattung der Wohnungen einschl. Haushaltsgeräte, Erstausstattung mit Bekleidung einschl. Sonderbedarf sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen.

Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen könnten erst dann in ihren Konsequenzen dargestellt werden, wenn die Sachverhalte präzisiert worden seien.

Mit Art. 25 von Hartz IV werde das Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt) ab dem 01.01.2005 vom Wohngeld ausgeschlossen seien. Das pauschalierte Wohngeld habe in der Vergangenheit für Dortmund rd. 26,4 Mio. € für den Empfängerkreis der Sozialhilfeberechtigten betragen. Konkret handele es sich dabei um 15.000 Fälle.

Die Sozialhilfeberechtigten wechselten nunmehr zur Bundesagentur für Arbeit, die Wohnhilfen blieben jedoch bei den Kommunen. Außerdem würden diese zuständig für die Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II, die jetzt noch bei der Arbeitsverwaltung geführt würden. Dabei handele es sich in Dortmund um weitere rd. 27.000 Fälle.

Von wesentlicher Bedeutung sei die künftige Höhe der Erstattung für diese Wohnhilfen durch Bund und Land. Entsprechende Regelungen solle eine Rechtsverordnung enthalten, die bis Juni 2004 erlassen werde. Von daher könne zur Zeit über die konkreten Auswirkungen von Hartz IV auf die Kommunen noch nichts Endgültiges gesagt werden.


zu TOP 2.2.1
Auswirkungen von Hartz IV
(Drucksache Nr.: 05389-03-ASB)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 29.01.2004 vor:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um einen Bericht der Verwaltung zu den Auswirkungen der Vereinbarungen zu Hartz IV. Dabei sollen auf der Basis der bisherigen Berechnungen der Sozialverwaltung verschiedene Szenarien von den maximal möglichen Einnahmeverbesserungen bis zu den Risiken von Einnahmeverlusten dargestellt werden.

Soweit möglich soll deutlich gemacht werden, wann gesicherte Informationen über Kostenerstattungen als Ersatz für pauschaliertes Wohngeld vorliegen.
Darüber hinaus soll dargestellt werden, inwieweit mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes insofern personelle Konsequenzen verbunden sind, als die Fallmanager mit ihren speziellen Qualifikationen nicht mehr benötigt werden. Welche Überlegungen gibt es in diesem Zusammenhang für eine personelle Kooperation mit dem Arbeitsamt, um das know-how der MitarbeiterInnen in der Sozialverwaltung auch zukünftig nutzen zu können?


Unter Hinweis auf die Beratung des Tagesordnungspunktes 2.2.0 erklärte OB Dr. Langemeyer, es mache keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt Berechnungen vorzunehmen oder verschiedene Szenarien über evtl. Einnahmeverbesserungen oder –verschlechterungen zu entwickeln. Es müsse auf die ausstehenden Rechtsverordnungen gewartet werden und zudem auch klar sein, welche Ergebnisse die Nachberatungen zum SGB II bringen würden. Außerdem sei es erforderlich, das Datenmaterial der Bundesagentur für Arbeit zu sichten. Die vom Stadtkämmerer beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt dargestellten Zahlen seien als vorsichtige Schätzungen zu verstehen. Eine nachhaltige Korrektur im Laufe des Jahres könne nicht ausgeschlossen werden.

Im Verwaltungsvorstand habe man die Bildung einer Projektgruppe vereinbart, die die notwendigen Verhandlungen mit der Bundesagentur für Arbeit vorbereite. Es sei gesetzlich erforderlich, zwischen der Agentur und der Stadt Dortmund eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen, in der die notwendigen Verfahrensregeln festgelegt würden. Die Fraktionen könnten davon ausgehen, dass die Stadt anbieten werde, das Personal, das bisher in der Sozialverwaltung die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger betreut habe, in das Job-Center überzuleiten.

Zügige Verhandlungen mit der Bundesagentur seien geboten. Allerdings müsse der Rat über das Optionsmodell „Kommunale Zuständigkeit“ zunächst entscheiden. Die Verwaltung werde vorschlagen, das Optionsmodell nicht zu wählen. Das werde geschehen, sobald der Gesetzentwurf vorliege und die Konditionen der kommunalen Option im Detail bekannt seien.

Über die weitere Entwicklung werde die Verwaltung in den zuständigen Gremien berichten. Außerdem halte er es für wichtig, dass die Stadt Dortmund weiterhin an der Haushaltssicherung arbeite. Ein wichtiger Beitrag dazu sei die Steigerung des Arbeitsplatzangebotes und der Einwohnerzahl Dortmunds.

Unter Hinweis auf die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses stellte Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) fest, dass die Kommunen gut beraten seien, den politischen Druck weiter aufrecht zu erhalten um ihre Einnahmesituation zu verbessern. Sie halte es auch für notwendig, möglichst bald über das Optionsmodell zu entscheiden, wobei ihres Erachtens das Modell für eine Großstadt wie Dortmund nicht in Frage komme.

Außerdem bat sie um Informationen, wieviel Personal erforderlich sei, um die neue Hilfe zur Unterkunft vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl von Berechtigten zahlbar zu machen.

StR Pogadl antwortete, Aufschluss werde es erst nach Vorliegen der entsprechenden Rechtsverordnung geben, die bis Juni 2004 erlassen werden soll. Sobald neue Erkenntnisse vorlägen, werde die Verwaltung im zuständigen Fachausschuss berichten.
In der weiteren Diskussion wurde von OB Dr. Langemeyer, Rm Prüsse (SPD) und Rm Reppin (CDU) noch einmal deutlich gemacht, dass es als gemeinsame Aufgabe betrachtet werden müsse, sich weiterhin gegenüber dem Bund und dem Land für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen einzusetzen.


zu TOP 2.2.2
Verwendung von gesetzlichen Minderausgaben bei Sonderzahlungen an städtische Beamte im Jahr 2003
(Drucksache Nr.: 05322-03)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der SPD-Fraktion zu Beginn der Sitzung zurückgezogen.


zu TOP 2.2.3
Konsequenzen aus der verminderten Einnahmeerwartung bei der Vermarktung von Kinderspielplätzen
(Drucksache Nr.: 05461-04)

Der Punkt wurde mit dem Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung von der Tagesordnung genommen.




2.3 Personal

- keine Vorlagen -



2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -













3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer modifizierten Begründung
(Drucksache Nr.: 05290-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:
den unter Punkt 14.1 genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen und den unter Punkt 14.2 bis 14.4 vorgebrachten Anregungen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.06.2003 offengelegenem Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 15 der Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW).


III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- die modifizierte Begründung vom 01.12.2003 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 Abs. 4 BauGB.




zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 - Halde Gotthelf - nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 05320-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 02.09.2003 dem Bebauungsplan Hom 211 - Änderung Nr. 1 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 9 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 211 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200
(Drucksache Nr.: 05326-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus:

Der Ausschuss begrüßt die Absicht, im Rahmen der Aufstellung des Ap 200 – Apolloweg – die Voraussetzungen für die Errichtung einer Solarsiedlung zu schaffen. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die kommunalen Möglichkeiten zur deutlichen Erhöhung der Anzahl der Einfamilienhäuser, die den Ansprüchen an eine Solarsiedlung erfüllen, auszuschöpfen.

Die Verwaltung wird aufgefordert, analog zum Verfahren in anderen Städten, die am Landesprogramm „50 Solarsiedlungen in NRW“ teilnehmen, über den Grundstücksverkauf die notwendigen Festsetzungen für die vorgeschriebene anteilige Nutzung von regenerativen Energien zu treffen.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - geprüft und beschließt, den Anregungen unter Ziffer 8.1 bis 8.3 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.


V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Ap 200 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 15 dieser Vorlage zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 3 Satz 2 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.06.2003 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.12.2003 dem Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg - für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ap 200.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIIII. Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Sicherung der Bauleitplanung: 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -;
hier: Erlass einer Veränderungssperre für alle Mischgebiete im Planbereich
(Drucksache Nr.: 05327-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 06.11.2005 für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


zu TOP 3.5
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
hier: Fortführung des Projekts 1.3.1 Prävention von Kinderunfällen bis zum 31.12.2004.
(Drucksache Nr.: 05196-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen der EU- Gemeinschaftsinitiative URBAN II die Fortführung des Projekts "1.3.1 Prävention von Kinderunfällen" bis zum 31.12.2004.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Beschluss des Rates der Stadt Dortmund dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen im Nachgang zur Kenntnis.

Die Finanzierung in Höhe von 34.254,51 € für das Projekt "1.3.1 Prävention von Kinderunfällen" erfolgt über die Finanzposition 6152 9512 0101 - 015518 URBAN II und ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Der Stadt entsteht bei der Umsetzung der Maßnahme ein Eigenanteil in Höhe von ca. 10 % = 3.425,45 €.

Finanzmittel werden über die FiPo 6152 3680 0101 019998 (Landeszuschüsse URBAN II) sowie über die FiPo 6152 3680 0101 019898 (EU-Zuschüsse URBAN II) vereinnahmt.

Diese Maßnahme ist als Fortsetzungsmaßnahme zu sehen, weil die Maßnahme im operationellen Programm des Urban II - Projekts aufgeführt ist und den Kostenrahmen nicht überschreitet.



4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

- keine Vorlagen -



5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



7. Kultur, Sport, Freizeit

- keine Vorlagen -



8. Schule

zu TOP 8.1
Aufgabe des Standortes "Bodelschwingher Straße 135" als Schulstandort für die Westhausen-Grundschule und Erweiterung des Hauptstandortes an der Wenemarstraße 11-13 auf ein dreizügiges Raumprogramm
(Drucksache Nr.: 05347-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Bei 8 Nein-Stimmen wird folgender Beschluss der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 20.01.2004 vom Schulausschuss mitgetragen:

Nach kurzer Diskussion über den Erhalt des Schulgebäudes der Westhausen Grundschule beschließen die Mitglieder der Bezirksvertretung nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion einstimmig:

Aufgabe des Standortes „Bodelschwingher Straße 135“ als Schulstandort

Die Verwaltung wird gebeten

1. intensiv nach einer neuen Nutzung für das Gebäude zu suchen,
2. die Bezirksvertretung Mengede über die Ergebnisse der Suche zeitnah zu informieren,
3. das Gebäude auf keinen Fall ohne eine erneute Vorlage für die BV Mengede abzureißen.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Schulausschuss dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die sofortige Aufgabe des Standortes "Bodelschwingher Straße 135" als Schulstandort für die Westhausen-Grundschule.

2. die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße auf ein dreizügiges Raumprogramm (Grundsatzbeschluss).

3. die Erteilung eines Planungsauftrages für die erforderlichen Baumaßnahmen am Hauptstandort der Westhausen-Grundschule (Wenemarstraße) an die Städtische Immobilienwirtschaft


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Schulausschusses zu beschließen.



9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Errichtung von Erziehungswohngruppen des Städt. Institutes für Heilpädagogik außerhalb des Stadtgebietes Dortmund und Umbenennung des Namens
(Drucksache Nr.: 04285-03)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses vor:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt, die Einrichtung in „Städtisches Institut für erzieherische Hilfen“ zu benennen.

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,
dass außerhalb des Stadtgebietes Dortmund Erziehungswohngruppen errichtet werden können
und
die Änderung des Namens der Einrichtung von "Städtisches Institut für Heilpädagogik" in "Städtisches Institut für Heimerziehung".



10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Feststellung des Jahresabschlusses 2002 und Gewinnverwendung 2002 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05271-03)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2002 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2002 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2002 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 393.065,30 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.
3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung erteilt.
4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2003 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Fortschreibung des Frauenförderplanes
(Drucksache Nr.: 05222-03)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



12. Anfragen

- keine Vorlagen -




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.20 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.


Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Jörder
Ratsmitglied


Weber
Schriftführer