Niederschrift

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 20.05.2008
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Barbara Blotenberg (B’90) i.V. für Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)


Rm Michael Taranczewski (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Frau Britta Clemens-Wienand (CDU)
Rm Heinrich Mause (CDU) i.V. für Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Andreas Gora (SPD)
Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) i.V. für Rm Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
sB Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Wolfram Frebel (B’90) i.V. für sB Uta Schütte-Haermeyer (B`90)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)


Rm Gerald Branghofer (DVU)
Rm Prof. Wolfgang Richter (Die Linken im Rat)

3. Beratende Mitglieder:

Frank Czwikla (Arbeiterwohlfahrt)


Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Manfred Mangold (JobCenter ARGE) i.V. für Frank Neukirchen-Füsers
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Regina Adams i.V. für Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Esther Schmidt (AK "Der behinderte Mensch“)
Marianne Schobert (DPWV)

4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl


Peter Bartow
Elke Beißner
Brigitte Duve
Dr. Annette Düsterhaus
Thorsten Glorik
Holger Keßling
Dr. Hildegard Kratz
Gisela Losch
Johannes Roeren
Anja Saße
Manfred Stankewitz
Lothar Staschik
Carola Urban
Thomas Weiß



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 20.05.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.04.2008


2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 Seniorenbüros in Dortmund
1. Geschäftsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11473-08)

2.2 Kontrolle von Sozialleistungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11322-08-E1)



2.3 Wegfall der Leistungserbringung unter erleichterten Voraussetzungen im SGB (Zwangsverrentung)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10410-07-E2)


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

3.1 Internetauftritt "DOKI" (Dortmunder Kinder)
mündliche Präsentation

3.2 Bildung eines MRSA-Netzwerkes in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-08)


4. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

4.1 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11521-08)

4.2 Bericht der Verwaltung zur Barrierefreiheit in den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10954-08)
Die Vorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 04.03.08 zur Verfügung gestellt
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 10954-08-E1)

4.3 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)

4.4 Geschäftsbericht 2008 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11711-08)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Arbeitslosenstatistik
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11900-08)

5.2 Immun-Defizit-Ambulanz
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11903-08)




5.3 Kosten der Unterkunft
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11905-08)

5.4 Unterstützung von Schulanfängern
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11912-08)

5.5 Kundenbetreuung ARGE - Notfallsprechstunde
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11913-08)



Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn Rm Taranczewski (SPD-Fraktion) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Clemens-Wienand (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Gora (SPD) teilt an dieser Stelle mit, dass er sich an der Abstimmung zu TOP 2.1 im nichtöffentlichen Teil nicht beteiligen werde.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.04.2008

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.04.2008 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 2.1
Seniorenbüros in Dortmund
1. Geschäftsbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11473-08)

Nach einer kurzen Einführung von Herrn Pogadl (Sozialdezernent) stellen Frau Urban (Seniorenbüro Hörde) und Frau Duve (Seniorenbüro Huckarde) einige Beispiele aus ihrer Arbeit vor und beantworten die Fragen des Gremiums.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den 1. Geschäftsbericht 2008 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Kontrolle von Sozialleistungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11322-08-E1)

Herr Offermann (CDU) bittet um mehr Informationen zum Ermittlungsdienst, auch bei der Überprüfung der Angemessenheit der KdU, worauf Herr Mangold (JobCenter ARGE) ausführt, dass die ARGE nicht alle Kunden unter Generalverdacht stellt, jedoch auch anonymen Hinweisen nachgeht. Bei der Vielzahl von Hinweisen, es gab insgesamt 2.863 Kontrollen, die nicht von ungefähr durchgeführt worden sind, werden die eingesetzten 15 Mitarbeiter dringend gebraucht. Das sind ohne Ausnahme städtische Mitarbeiter, da die ARGE keine eigenen Ermittler hat, nach § 6 Abs. 2 aber verpflichtet ist, Ermittlungsdienste einzurichten. Es gibt allerdings keinen Ermittlungsdienst, um die Angemessenheit von KdU zu prüfen, das wird vom Schreibtisch aus erledigt, da hier bekannte Kriterien, wie Quadratmeterpreis oder Anzahl der im Haushalt lebenden Personen anhand von schriftlichen Unterlagen geprüft werden können.

Auf die Frage von Herrn Spieß (SPD), wie viele Bedarfsgemeinschaften es insgesamt gibt, damit man eine Relation zu den Missbrauchsfällen herstellen kann, erläutert Herr Pogadl (Sozialdezernent), dass es sich um fast 40.000 Bedarfsgemeinschaften handelt. Auch schon zu alten BSHG-Zeiten gab es diese Quote von 3 bis 5 %, und die jetzigen Ermittlungsergebnisse der ARGE bestätigen exakt das, was auch früher schon im eigenen Haus festgestellt werden konnte.

Für Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) suggeriert die Stellungnahme der ARGE, dass praktisch jeder zweite ALG II-Empfänger einen Leistungsmissbrauch begangen hat, wenn da von 48,5 % der Fälle gesprochen wird. Deswegen fände sie es gut, wenn die ARGE in solchen Fällen konkrete Zahlen nennen würde, um Missverständnissen vorzubeugen.

Herr Offermann (CDU) findet die Basis mathematisch eindeutig, und seine anfängliche Frage zielte nicht in die Richtung, ob 15 Mitarbeiter zu viel seien, sondern zu wenig. Es gibt einen 3,2%igen nachgewiesenen Missbrauch, das ist zugegebenermaßen eine geringe Quote, und knapp 50 % der eingegangenen Hinweise waren gut zu verwerten. Aber überall, wo gepfuscht wird, gibt es eben auch Dunkelziffern. Gleichwohl fragt er erneut nach einer Überprüfung der KdU, dem mit Abstand größten Haushaltsposten im Sozialetat.

Herrn Prof. Richter (Die Linken im Rat) interessiert, wie die Hinweise zustande kommen, woher sie kommen, und wie sie angenommen werden, worauf Herr Mangold (JobCenter ARGE) verdeutlicht, dass es sich in der Regel um anonyme Hinweise handelt, mit denen Leute per Anruf oder sogar schriftlich einen evtl. Missbrauch anzeigen. Bei ihm als Bereichsleiter gehen täglich mindestens 10 derartige Hinweise ein.


Herr Bartow (Leiter des Sozialamtes) ergänzt zur Frage der KdU, dass die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben zum Tagesgeschäft vom Schreibtisch aus gehört. Die Leute legen ihre Mietverträge oder Verträge mit Lieferanten von Heizung oder Strom vor und weisen das auch dezidiert nach. Da ist es überhaupt nicht notwendig, dafür einen Außendienst zu unterhalten. In Einzelfällen bleibt es natürlich unbenommen, den Ermittlungsdienst einzuschalten. Das ist aber nicht gängige Praxis.

Herr Prof. Richter (Die Linken im Rat) hält das Procedere für eine ausgesprochene „Schnüffelpraxis“, wenn ein solcher Apparat, nur auf anonymen Hinweisen basierend, in Gang gesetzt wird. Das bedauert er sehr.

Herr Frebel (B’90/Die Grünen) kann die Diskussion über diese 3%ige Missbrauchsquote nicht nachvollziehen, denn das ist seiner Meinung einfach nicht der Rede Wert. Wenn er aus beruflichen Gründen etwas sieht, das Verdacht erweckt, dann gibt er einen konkreten Hinweis an die ARGE. Und das ist auch in anderen Zusammenhängen der Fall. Insofern möchte er da nicht von Schnüffelei sprechen.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Wegfall der Leistungserbringung unter erleichterten Voraussetzungen im SGB (Zwangsverrentung)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10410-07-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 3.2
Bildung eines MRSA-Netzwerkes in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-08)

TOP 3.2 wird vorgezogen behandelt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) informiert, dass MRSA der derzeit wichtigste multiresistente Keim ist. Leider besteht im Moment die Situation, dass etliche Keime, nicht nur MRSA, zunehmend gegen Antibiotika resistenter werden. Das ist in Krankenhäusern ein großes Problem, weil man bei schwer infektiösen Patienten zum Teil gar keine Mittel mehr in der Hand hat, die Keime zu bekämpfen. Allein durch Aufsicht vermindert sich der Keim nicht, sondern es müssen viele Verhaltensänderungen und Absprachen getroffen werden. Insofern ist es wichtig, ein Netzwerk aufzubauen, das Qualitätssicherung betreibt, offen zueinander ist und sich wirklich austauscht. Letztlich geht es auch darum, den Antibiotikaeinsatz zu verändern. Die Dortmunder Krankenhäuser werden sich ausnahmslos an dem Netzwerk beteiligen, darüber hinaus auch die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung, Pflegedienste, sowohl privater Natur wie auch in der Trägerschaft von gemeinnützigen Verbänden, stationäre Pflegeeinrichtungen und viele mehr. Sie ist daher zuversichtlich, dass am 18.06.08 ein guter Grundstein im Kampf gegen diese Erreger gelegt wird.

Frau Thiel (SPD) weiß aus ihrer beruflichen Tätigkeit als Dialyseschwester, was da unter Umständen auf die Gesellschaft zukommen könnte. Sie beschreibt dann detailliert den schwierigen Umgang mit MRSA-Patienten. Von daher befürwortet sie die Initiative außerordentlich, ein solches Netzwerk aufzubauen. Sie hofft, dass es dadurch gelingt, die medizinischen Einrichtungen in Dortmund so weit nach vorn zu bringen wie die Modellregion im Münsterland, oder sich sogar den auf diesem Gebiet ganz weit fortgeschrittenen
Niederlanden anzunähern. Deshalb erwartet sie mit Spannung den ersten Bericht über die Erfolge des Netzwerkes.

Auch Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begrüßt die Einrichtung dieses Netzwerkes, da das Problem seiner Meinung schon viel zu lange eher oberflächlich behandelt worden ist. Ihn interessiert, ob es in Dortmund Krankenhäuser gibt, die MRSA-Patienten explizit nicht aufnehmen, warum es im Rahmen des Transportwesens qualitativ sehr hohe Unterschiede gibt, und ob überhaupt eine Dortmunder Klinik ein Screening, wie z.B. in den Niederlanden, durchführt.

Herr Offermann (CDU) fragt nach validen qualitativen Zahlen dazu, wie groß der Unterschied zwischen den Niederlanden und Deutschland oder auch der Dortmunder Region ist. Schließlich möchte er wissen, ob es noch andere resistente Keime gibt, bzw. um welche Größenordnung es sich da handelt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) dankt für die positive Würdigung der geplanten Maßnahme. Schwierig an der Problematik ist, dass man, obwohl es der gleiche Keim ist, unterschiedliche Hygienerichtlinien anwenden muss, je nachdem, in welcher Einrichtung man ist: in einer Dialysestation, Intensivstation oder einer Kardiochirurgie muss man tatsächlich Patienten isolieren, das Pflegepersonal entsprechend vermummen und unter höchster Hygieneeinhaltung sehr vorsichtig vorgehen. Wenn man hier im Saal ein paar MRSA-Keime abbekäme, wäre das hingegen nicht weiter schlimm. Dass Risiko und die Hygienevorschriften je nach Einrichtung unterschiedlich gehandhabt werden müssen, erklärt zum Teil auch die Abweichungen im Transportwesen. Deshalb ist es ja so wichtig, ein Netzwerk aufzubauen, um das auch plausibel zu machen. Jedes Krankenhaus versichert auch, die RKI-Richtlinien einzuhalten, trotzdem macht es schon Sinn, in die Krankenhäuser zu gehen und vor Ort darüber zu diskutieren. In jeder Organisation entstehen Lücken, gibt es Pannen oder Betriebsblindheiten. Das kann nur durch Kommunikation aufgedeckt und verbessert werden. Im Rahmen der Krankenhausbegehungen wurde festgestellt, dass in allen Krankenhäusern gescreent wird. Gleichwohl gibt es Unterschiede. Ihr ist nichts davon bekannt, dass Krankenhäuser MRSA-Patienten abweisen. Wenn das gemeldet würde, würde das Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde sofort intervenieren. Es kann natürlich ausnahmsweise sein, dass Krankenhäuser überbelegt sind und es daher kaum Möglichkeiten gibt, solche Patienten angemessen und isoliert unterzubringen. Unabhängig davon sind die Krankenhäuser aber verpflichtet, Patienten aufzunehmen. Ein Ziel des Netzwerks soll auch sein, das Aufnahmescreening zu optimieren. Dabei soll versucht werden, das Ganze mit wissenschaftlichen Methoden noch besser zu untersuchen, größere Fallzahlen zu bekommen und Risikoprofile besser zu analysieren, wobei es nicht wirtschaftlich ist, jeden Patienten zu screenen. Dortmund wird sich dabei auch mit Münster und anderen Städten austauschen, denn eine Insellösung ist eher unvorteilhaft. Es gibt signifikante und sehr große Unterschiede zwischen Holland und Deutschland. Die Niederlande und auch die skandinavischen Länder haben ein ganz anderes Hygieneverhalten als die Deutschen. In Deutschland wurde sehr lange erst im Nachhinein saniert und nicht versucht, Prozesse prophylaktisch zu steuern. Das EUREGIO-Netzwerk hat erfolgreich vorgeführt, dass man durchaus auch anders denken kann. Insofern versucht man auch hier, das anders zu managen und entsprechende Prozesse zu entwickeln. Leider zeigen sich auch bei anderen Keimen Resistenzen, z.B. gab es im vergangenen Jahr einzelne Fälle von multiresistenter Tuberkulose. Aufgrund dieser Entwicklung befürchtet sie, dass das MRSA-Netzwerk auf Dauer zu einem Resistenz-Netzwerk werden wird.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Bericht des Gesundheitsamtes zur Bildung eines MRSA-Netzwerkes zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Internetauftritt "DOKI" (Dortmunder Kinder)
- mündliche Präsentation

Aufgrund technischer Probleme kann Frau Dr. Kratz (Gesundheitsamt) die Internetseiten nicht vorstellen. Sie berichtet daher kurz mündlich, welche Querverweise und Links im Internet zu finden sind.

Das wird zur Kenntnis genommen.


4. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 4.1
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11521-08)

Es gibt noch Beratungsbedarf. Deshalb wird die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet.

zu TOP 4.2
Bericht der Verwaltung zur Barrierefreiheit in den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10954-08)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 10954-08-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht und die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zu Kenntnis. Einvernehmen besteht darüber, dass den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes gefolgt werden sollte. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit möge sich als Fachausschuss der Sache annehmen.

zu TOP 4.3
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Sanierung, Umgestaltung und teilweisen Rückbau der Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in Dortmund Mengede mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.982.600,00 € (Ausführungsbeschluss).
2. die während der Sanierungsphase notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 291.700,00 €.
3. die Planung und Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens, welches die Vermarktung des ehemaligen Sparkassengebäudes nebst Grundstück mit Entwicklungspotenzial für ein weiteres Gebäude beinhaltet (Planungsbeschluss). Die voraussichtliche Gesamtsumme zur Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beläuft sich auf ca. 225.000 €.
4. die Finanzierung ist aus den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Brandschutz sicherzustellen. Die entsprechenden Rückstellungen wurden unter der FST 65M00138014001, Finanzposition 720100 für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 4,25 Mio. €, sowie unter der Finanzposition 720200 in Höhe von 550.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen gebildet.

Die unter Ziffer 1 genannte Maßnahme wird direkt aus der Rückstellung finanziert.

Im Rahmen der Maßnahmenabwicklung sind insgesamt folgende Aufwendungen in Höhe von 2.982.600,00 € vorgesehen:


HJ 2008 480.000,00 €
HJ 2009 2.502.600,00 €
Die nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen in Höhe von 1.817.400,00 € werden in 2008 wie folgt ertragswirksam unter Auftrag 65BM06109031 aufgelöst:


Sachkonto
Betrag
Ertragskonto
RSt f. unterl. Instandhalt.
720100
1.415.400 €
452320
RSt f. Brandschutz
720200
402.000 €
452420


1.817.400 €

5. Für Umzug, Zwischenanmietung und Investorenauswahlverfahren (s. Ziff. 2 u. 3) sind die notwendigen Mittel in Höhe von 516.700,00 € gem. § 83 GO außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus den vorgenannten Erträgen aus der Auflösung der Rückstellung.
Der für den Rückbau erforderliche Aufwand in Höhe von 83.071,43 € führt zu Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung 2008, die außerplanmäßig gedeckt werden durch die v. g. Erträge aus der Auflösung der Rückstellung.

6. Der sich aus der Auflösung der Rückstellungen ergebende Restbetrag in Höhe von
1.217.628,57 € verbleibt als Ergebnisverbesserung in der Teilergebnisrechnung des Amtes 65. Dadurch ergibt sich für die Ergebnisrechnung 2008 beim StA 65, Auftrag 650138011000 eine Verbesserung in Höhe von 885.833,93 €.
Die bisherigen Bewirtschaftungskosten der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede belasten die Ergebnisrechnung beim StA 65, Auftrag 650138011000 bzw. ab 2010 beim Eigentümer per Saldo in 2009 und 2010 jeweils mit 328.495,88 €. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahmen beträgt die Belastung ab 2011 ff 336.001,24 €.
Zur Zusammenführung der städtischen Dienststellen - siehe Ratsbeschluss vom 18.05.2006 (Drucksache-Nr.: 04963-06) - wird am Standort der Bezirksverwaltungsstelle Mengede durch eine Flächenanmietung ab 2011 eine bereits bekannte Mehrbelastung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.505,36 € in Kauf genommen. Weitere Folgekosten ergeben sich aus den Ergebnissen des Investorenwettbewerbes.

7. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Durchführung der Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahme der Bezirksverwaltungsstelle Mengede zu beauftragen.
8. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Planung des unter Ziff. 3 genannten Investorenauswahlverfahrens zu beauftragen.
zu TOP 4.4
Geschäftsbericht 2008 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11711-08)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Geschäftsbericht 2008 mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2007 des Amtes für Wohnungswesen zur Kenntnis.


5. Anträge / Anfragen

zu TOP 5.1
Arbeitslosenstatistik
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11900-08)

Der Punkt wurde von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.

zu TOP 5.2
Immun-Defizit-Ambulanz
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11903-08)
gemeins. Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11903-08-E1)

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) beantwortet die Bitte um Stellungnahme wie folgt mündlich: „Vorab: Die Ambulanz behandelte seit 1995 bis zum 31.3.08 Menschen mit HIV und chronischen Hepatitiden auf der Basis einer Ambulanzermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Diese Ermächtigung war bis zum 31.3.08 befristet. Es wurden etwa 500 Menschen mit HIV und 200 Menschen mit Hepatitis behandelt. In der ID-Ambulanz werden zahlreiche neue Medikamente zur Bekämpfung von AIDS erprobt, so dass dort Patienten besonders viele Therapieoptionen angeboten werden können. Ab 1.4.08 hatte der Zulassungsausschuss des KVWL eine begrenzte, persönliche Ermächtigung für 2 Ärzte des Klinikums Dortmund nur für die Behandlung von Menschen mit HIV ausgesprochen. Die bisherigen HIV Patienten sollten weiterbehandelt werden, die Anzahl neuer Patienten auf 10 je Quartal begrenzt werden. Gegen diese Ermächtigung legte der Vorstand der KVWL Widerspruch ein, so dass aktuell keine rechtssichere Ermächtigung zur ambulanten Behandlung von Menschen mit HIV zu Abrechnung über die KVWL besteht. Ansonsten sollte die Behandlung von Patienten mit HIV/AIDS reduziert werden: ab 1.7.08 auf 300 Patienten, ab 1.10.08auf 200 Patienten und ab 1.1.09 auf 100 Patienten. Darüber hinaus 10 neue Patienten je Quartal jeweils die Hälfte je behandelndem, ermächtigten Arzt.“

Zu den Fragen führt sie folgendes aus:

1. Welches Ergebnis hat der Einigungsversuch zwischen Klinikum, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen im Berufungsausschuss gehabt?

Der Berufungsausschuss der KVWL tagt am 21.5.08, um über die Zulassung und den Widerspruch zu entscheiden. Im Moment werden auf Basis einer Stillhaltevereinbarung Patienten mit HIV in der Ambulanz weiterbehandelt. Herr Pogadl hat sich in einem persönlichen Brief an die KVWL gewandt und sich für die Ambulanz eingesetzt.
2. Welche Konsequenzen hat die vorgesehene, drastische Reduzierung der Behandlung für bisherigen Patienten?

Nur noch wenige Patienten mit HIV werden zukünftig durch ihren gewohnten Arzt behandelt werden, einige werden durch den 2. Arzt behandelt werden müssen, viele werden sich einen anderen Arzt suchen müssen, ohne dass sie persönlich dazu einen Grund sähen. Patienten mit Hepatitis mussten sich bereits neue Behandler suchen. Kriterien, wer seinen gewohnten Arzt behalten darf und wer nicht, können hier kaum aufgestellt werden.
3. Welche konkreten Veränderungen bedeutet die Reduzierung für die Ambulanz?

Die Ambulanz muss statt bisher von einem Arzt mit Vertretung durch 2 Ärzte geführt werden. Die Wirtschaftlichkeit der Ambulanz wird sinken. Das Klinikum Dortmund prüft zur Zeit, die Ambulanz kurzfristig räumlich auf das Gelände des Klinikums Dortmund-Mitte, möglicherweise in Gebäude an der Hohen Straße oder der Alexanderstraße zu verlegen.
4. Ab wann soll die Reduzierung vorgenommen werden?

siehe „Vorab-Bemerkungen“ oben.
5. Wie sieht die Entwicklung in Dortmund bei den Neuinfektionen mit HIV aus?

Bundesweit und natürlich auch in Dortmund ist in den letzten Jahren eine steigende Zahl neu diagnostizierter Menschen mit HIV festzustellen, zum Beispiel für Dortmund 2002 16; 2007 35 Neudiagnosen.
6. Wie bewerten Verwaltung und Gesundheitsamt die Möglichkeiten einer Versorgung der Patienten durch niedergelassene Ärzte? Kann dabei aus Sicht der Verwaltung und des Gesundheitsamtes eine ausreichende Versorgung in derselben Qualität wie bisher sichergestellt werden?

Sowohl ID-Ambulanz wie niedergelassene Ärzte können fachlich Menschen mit HIV behandeln, Medikamente gegen HIV unterliegen nicht der Budgetierung. Die ID-Ambulanz ist etabliert und bietet die Möglichkeit einer integrierten stationär/ambulanten Behandlung. Die Wahlmöglichkeit zwischen diesen Behandlungs-Settings muss den Menschen mit HIV erhalten bleiben.
7. Welche Möglichkeiten sehen Verwaltung und Gesundheitsamt, doch noch eine Kontinuität der bisherigen Arbeit zu erhalten?

Zwischenzeit beantragte das Klinikum Dortmund bei der Bezirksregierung in Arnsberg nach § 116b Ambulante Behandlung im Krankenhaus des Sozialgesetzbuches V Menschen mit HIV behandeln zu dürfen und diese Leistungen mit den Krankenkassen direkt abrechnen zu können. Das Gesundheitsamt Dortmund bat die Bezirksregierung, den Antrag zügig und positiv zu bescheiden. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) betrachtet die ID-Ambulanz als einen wichtigen Baustein in der Gesundheitsversorgung. Da seine Fraktion die Arbeit der Ambulanz und der beteiligten Ärzte sehr schätzt, spricht sie sich auch für deren Erhalt aus. Die ID-Ambulanz wurde seinerzeit eingerichtet, weil HIV im ambulanten Sektor nicht ausreichend therapiert werden konnte, da es nicht genügend qualifizierte Ärzte gab. Der Patientenstamm umfasst gegenwärtig 500 Patienten, was pro Quartal ca. 300 behandelten Patienten entspricht. Heute ist man in der komfortablen Lage, dass genügend gut ausgebildete niedergelassene Ärzte diese Arbeit übernehmen können, und die Kassenärztliche Vereinigung hat den Sicherstellungsauftrag, d.h. eine Institutsambulanz gibt es per Gesetz nicht mehr, die Aufgabe kann nur auf Ärzte übertragen werden, und es fehlt die Grundlage, das in der bisherigen Form fortführen zu können. Es ist zwischen den verschiedenen Ärzten zu Gesprächen gekommen, wer was und wie behandelt. Die ID-Ambulanz ist aber abhängig vom Votum ihrer niedergelassenen Kollegen, denn wenn diese das selbst behandeln möchten, darf ihnen das nicht verweigert werden. Basierend auf Gesprächen mit allen Beteiligten weiß er, dass es wahrscheinlich auf eine Aufgabenteilung mit reduzierten Patientenzahlen plus einer Teilung der neuen Fälle hinausläuft.

Frau Weyer (SPD) betont, dass ihre Fraktion die ID-Ambulanz an den Kliniken grundsätzlich erhalten möchte, weil es sich um ein gutes Stück ärztlicher Versorgung in Dortmund handelt. Sie möchte wissen, wie viele niedergelassene Ärzte sich zurzeit um die Patienten kümmern, weil sie befürchtet, dass es aufgrund dieser unbefriedigenden Situation, aber nicht zuletzt auch wegen dieser heiklen Erkrankung zu Versorgungsengpässen kommen könnte, wenn Praxen nicht bereit sind, die Patienten anzunehmen.

Frau Blotenberg (B’90/Die Grünen) weist auf mögliche Diskrepanzen zwischen den angedachten Veränderungen und dem, wie es später in der Praxis aussieht, hin und erinnert in dem Zusammenhang an die forensische Nachsorge, bei der man auch große Schwierigkeiten hatte, Ärzte zu finden, die das umsetzen konnten. Sie geht im Hinblick auf die Fallkostenpauschale davon aus, dass die Versorgung vor Ort nicht kostenneutral funktionieren kann, weil die für HIV benötigten Medikamente ausgesprochen teuer sind. Da bittet sie um einen Hinweis, inwieweit man das patientenverträglich umsetzt.

Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) kann das wirtschaftliche Interesse der Kassenärztlichen Vereinigung, diese Patienten an niedergelassene Ärzte weiterzugeben, nicht nachvollziehen. Vor wenigen Minuten hat der Ausschuss festgestellt, dass es gut ist, ein MRSA-Netzwerk aufzubauen, Informationen auszutauschen, Ursachenforschung zu betreiben, gemeinsame Lösungsansätze zu finden etc. Bei der ID-Ambulanz muss doch auch erwähnt werden, dass es sich nicht nur um HIV-Erkrankte handelt, der Anteil der Hepatitiskranken bzw. die Kombination ist hoch, und da ist Dortmund auch noch für das Umland zuständig. Das widerspricht sich ihrer Meinung, und es kann nicht das Anliegen der Politik sein, eine gut funktionierende Struktur zu zerstören und gewissen finanziellen Interessen Vorschub zu leisten.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) bittet, sich klar zu machen, dass das Gesundheitssystem zwar einerseits von Regulierung und Reglementierung geprägt ist, dass es auf der anderen Seite aber auch Konkurrenzverhalten zulässt. Deshalb muss jeder Bereich für sich auch auf Wirtschaftlichkeit achten. Mit den Details der Abrechnung bei HIV-Patienten ist sie nicht vertraut, sie weiß aber, dass sich die Abrechnungsmodalitäten in den letzten Jahren gebessert haben. Sie hat auch nicht die Befürchtung, dass ein Patient von niedergelassenen Ärzten schlechter versorgt wird. Es gibt eine Schwerpunktpraxis, die sich erfolgreich mit HIV beschäftigt, und des weiteren mehrere niedergelassene Ärzte, die fortgebildet sind und das ebenfalls können, also in der Tat konkurrierende Systeme. Und die Sichtweise der KV, die Genehmigung nach § 116 b zu bekommen, ist durchaus zu verstehen. Ihr Votum ist, den Patienten bis zur Genehmigung eine Wahlmöglichkeit zu lassen, von wem sie behandelt werden wollen, und dass die Ambulanz nicht in der Zwischenzeit aus wirtschaftlichen Gründen in den Konkurs getrieben wird. Wo diese Ambulanz dann angesiedelt ist, ob im Gesundheitsamt oder am Klinikum, ist letztendlich irrelevant. Die Zusammenarbeit mit der Aids-Beratungsstelle hat sich gut etabliert, es kann aber auch woanders gut laufen.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die vier niedergelassenen Mediziner, die HIV behandeln, in denselben Netzwerken arbeiten wie die Ambulanz, da gibt es qualitativ keinen Unterschied. Und wenn es um Hepatitis B und C geht, gibt es noch viel mehr Ärzte, die das behandeln können. Eine Versorgungslücke gibt es nicht, ebenso wenig nicht gern gesehene HIV-Patienten. Da man ihnen das nicht schon an der Nasenspitze ansieht, geht deren Versorgung im normalen Praxisalltag unter. HIV-Patienten laufen darüber hinaus mit einer gesonderten Schlüsselnummer außerhalb des Budgets, d.h. es besteht keine Gefahr, in irgendeinen Regress oder eine Unterversorgung zu geraten.

Damit ist die Angelegenheit erledigt.


zu TOP 5.3
Kosten der Unterkunft
Gemeins. Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11905-08)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.


zu TOP 5.4
Unterstützung von Schulanfängern
Vorschlag zur TO (Die Linken im Rat)
(Drucksache Nr.: 11912-08)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 11912-08-E1)

Herr Prof. Richter (Die Linken im Rat) begründet seinen Antrag, der wieder einmal eine soziale Frage stellt und eine sozialpolitische Antwort erfragt. In letzter Zeit ist es bei der Beurteilung dieser Art von Anträgen bei den Mehrheitsfraktionen zu Verhärtungen gekommen, weil Verantwortung für die anliegenden Probleme anderswo gesucht wurde, im Bund oder im Land. Er rät davon ab, diese Haltung beizubehalten und bittet darum, soziale Probleme vor der eigenen Haustür auch selbst zu lösen. Dazu gibt der Antrag Gelegenheit, daher bittet er, dem zuzustimmen.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erinnert daran, dass seine Fraktion bei den Haushaltsberatungen pro Schule ungefähr 1.000 Euro einstellen wollte, um die sozialen Härten unbürokratisch abzufedern. Er freut sich daher, dass die Linken ein weiteres Mal einer FDP-Forderung folgen. Nichtsdestotrotz bittet er darum, diesen Antrag zuständigkeitshalber in den Schulausschuss zu geben.

Frau Weyer (SPD) weiß, dass er dort schon vorliegt. Gleichwohl haben die Linken damit ein rot-grünes Anliegen übernommen, denn mit der Haushaltsberatung wurde bereits beantragt, auf Landes- und Bundesebene eine konkrete Verbesserung der Lernmittelausstattung für Kinder von ALG II-Empfängern und anderen einkommensschwachen Personengruppen einzuplanen, und wenn das bis zum Schuljahresbeginn 2008/2009 nicht umgesetzt sein sollte, werden den Schulen Mittel zur Ausstattung von Schulmaterial zur Verfügung gestellt. Das kann im Moment wegen der haushaltslosen Zeit leider nicht umgesetzt werden. Sie würde den Antrag aber gern vor dem Hintergrund an den Rat weiter verweisen, dass es auf Bundesebene bereits Verhandlungen gibt, Schulstarterpakete über die Schulen auszuteilen.

Herr Frebel (B’90/Die Grünen) schließt sich dem an. Die Ausführungen in der Antragsbegründung zu möglichen Verhärtungen findet er aber nicht ganz sachgerecht. Rot-Grün ist da auf jeden Fall über die Bundestagsabgeordneten am Ball und drängt auf eine zeitnahe Lösung. Und in einem föderalistischen Staatssystem wird eben auf drei Ebenen gemacht, was die Verfassung vorgibt. Daher kann man nicht einfach sagen, was der Bund nicht macht, das erledigt Dortmund im Alleingang. Das ist eine Illusion.

Herr Offermann (CDU) ist gern bereit, den Antrag heute abzulehnen, ist aber auch bereit, ihn im Schulausschuss oder im Rat abzulehnen. Die Diskussion geht für ihn in die völlig falsche Richtung. Seine Fraktion möchte über eine geeignete Flächen- und Wirtschaftspolitik lieber Arbeitsplätze in Dortmund schaffen und dafür eintreten, dass die Menschen selbstständig für ihr Leben gerade stehen.

Frau Schobert (DPWV) stellt fest, dass Wirtschaftspolitik allein nicht bedeutet, dass auch gute Sozialpolitik gemacht wird. Arbeitsplätze zu schaffen ist sicher ein wichtiges Ziel, aber es gibt einfach ganz bestimmte Bereiche, wo eine so hohe Armut herrscht, dass alle gemeinsam nach dem richtigen Weg suchen müssen, abzustellen. Gerade die Zielgruppe der Kinder, die am Anfang ihres Lebens stehen, muss auch die Chance haben, tatsächlich gleichberechtigt eingeschult zu werden.

Herr Prof. Richter (Die Linken im Rat) ist damit einverstanden, dass folgender Antrag dem Rat zur Behandlung vorgelegt wird:
Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu verpflichten die Kosten für die Grundausstattung bei der Einschulung von Kindern von Personen, deren monatliches Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, die im ALG2 Bezug stehen oder in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen leben, in Höhe von 178,78 Euro zu übernehmen.

zu TOP 5.5
Kundenbetreuung ARGE - Notfallsprechstunde
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11913-08)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11913-08-E1)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung schriftlich.





Der stellv. Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung um 16.40 Uhr.



T a r a n c z e w s k i C l e m e n s - W i e n a n d S t a h n k e
stellv. Vorsitzender sachkundige Bürgerin Schriftführerin