Niederschrift

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung,


Wohnen und Immobilien
am 24.11.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 12:10 - 14:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i.V. f. Herrn RM Pisula (CDU)
Herr sB Spineux (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i.V. f. Herrn RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Fischer (Fraktion Die Linke) i.V. f. Herrn sB Lagoda (Fraktion Die Linke)


2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Steltzer – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“

3. Verwaltung:

Herr StR Steitz – 3/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus- 64/AL
Herr Limberg – 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Müller – StA 65 –
Frau Keßling – StA 65 –
Herr Schneider – StA 23 –
Herr Schulte – StA 20 -
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez.-Büro


4. Gäste:

Herr Biehl – EDG -


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 24.11.2009, Beginn 12:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Einführung von Ausschussmitgliedern
(sachkundige Bürger/Innen)

1.4 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009; Einbringung des Entwurfs
Einbringung
(Drucksache Nr.: 16051-09)
hierzu -> Entwurf der Nachtragssatzung
(Drucksache Nr.: 16051-09-E1)
(Drucksache Nr.: 16051-09-E2)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15920-09)

3.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15991-09)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 08.04.2009; V. Satzungsbeschluss; VI. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2009
(Drucksache Nr.: 15481-09)








4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - (Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15838-09)

4.3 Aufstellung des Nahverkehrsplans 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15901-09)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2009
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 15901-09-E2)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-09)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Waldlehrpfad im Süggelwald, Berichterstattung StR Steitz
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 13274-08-E1)


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Barrenbrügge benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Einführung von Ausschussmitgliedern
(sachkundige Bürger/Innen)

Die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW gilt entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden danach von der Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die Vorsitzende verpflichtet die Herren Peter Spineux, Uwe Tietz, Dr. Christian Bolle und Hannes Fischer (in Vertretung für Uwe Lagoda) als sachkundige Bürger für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.




zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Es liegt folgende Vorlage zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vor:
· Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
(Drucksache Nr. 15908-09)
Die Verwaltung begründet die Dringlichkeit mit Schreiben vom 16.11.2009.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Erweiterung der Tagesordnung per Dringlichkeit zu und sortiert die Vorlage unter 3.3 in die Tagesordnung ein.

Es liegt eine weitere eilbedürftige Vorlage zur Befassung vor. Es handelt sich hierbei um eine nichtöffentliche Vorlage.

· Anpassung der Ausschreibung für die Nordfläche der ehemaligen Unionbrauerei (Drucksache Nr.: 16206-09)

Die Verwaltung begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit mit dem zur Zeit schwebenden Ausschreibungsverfahren. Um einen Fortgang der Ausschreibung zu erreichen, ist der Ratsbeschluss am 26.11.2009 erforderlich.

Die Vorsitzende RM Reuter schlägt vor, im Anschluss an die öffentliche Sitzung eine nichtöffentliche Sitzung durchzuführen. Darüber hinaus bittet sie die Verwaltung, in öffentlicher Sitzung unter TOP 2.2 über das geplante Vorhaben Bericht zu erstatten, ohne schützenswerte Daten preiszugeben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Berichterstattung zu und erklärt sich einverstanden, im Anschluss an die öffentliche Sitzung auch eine nichtöffentliche Sitzung durchzuführen. Zur nichtöffentlichen Vorlage liegt eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16206-09-E2)vor. Es wird gebeten, die Fragen nach Möglichkeit in öffentlicher Sitzung zu beantworten und die Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung erneut aufzurufen.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Änderungen festgestellt.










2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009; Einbringung des Entwurfs
Einbringung
(Drucksache Nr.: 16051-09)

Zur Sitzung liegen vor:
- Empfehlung aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 17.11.2009
- Empfehlung aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 19.11.2009
- Empfehlung aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 17.11.2009
- Empfehlung aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 17.11.2009
- Empfehlung aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Eving vom 11.11.2009
- Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 16051-09-E13)
- schriftliche Beantwortung der Bitte um Stellungnahme durch die Verwaltung (Drucksache Nr. 16051-09-E28)
- überarbeiteter Maßnahmekatalog zum Umbau der Verwaltung 2010
- Maßnahmekatalog zur Finanzplanung 2011/2012
- Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16051-09-E19)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 16051-09-E19) durchlaufen:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien legt folgende Änderungsvorschläge zur Maßnahmenliste Verwaltungsumbau 2010 als Beschlussempfehlung für den Rat zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Fachbereich 60, Maßnahme 46001, Abschaffung Dammwildgehege

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, das Dammwildgehege zu erhalten.
Zum Ausgleich der hier nicht erzielten Einsparungen beschließt der Rat, die Ratsabschlussfeier ab 2010 auszusetzen.

Fachbereich 65/66, Maßnahme 46501, Einschränkung des Betriebs der Brunnen im
Stadtgebiet

Der Rat beschließt, diese Maßnahme nicht weiter zu verfolgen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.



zu TOP 2.2
Anpassung der Ausschreibung für die Nordfläche der ehemaligen Unionbrauerei
Mündliche Berichterstattung der Verwaltung

Herr Schneider erläutert für das Amt für Liegenschaften und Beteiligungen, dass sich das Ausschreibungspaket verändert hat. Das kreativwirtschaftliche Zentrum soll unter Zustimmung des Rates auf 4.000 Quadratmeter zurückgefahren werden. Die städtischen Nutzungen sollen wegfallen. Stattdessen sollen auf der Nordfläche des Dortmunder U zwei Berufskollegs errichtet werden.

RM Pohlmann-Rohr möchte wissen, woraus sich die Notwendigkeit einer 4-fach Sporthalle mit 4000 Besucherplätzen und Tiefgarage ergibt.

Herr Schneider gibt an, dass eine gesetzliche Vorgabe besteht, für zwei Berufskollegs dieser Größenordnung auch eine entsprechende Sporthallengröße vorzuhalten. Um das Ausschreibungsverfahren fortsetzen zu können, ist eine kurzfristige Entscheidung des Rates am 26.11.2009 erforderlich. Herr Schneider sagt zu, die Bitte um Stellungnahme schriftlich bis zur Ratssitzung zu beantworten.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15920-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).


zu TOP 3.2
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15991-09)

RM Tönnes bittet um Klarstellung, ob positive Betriebsergebnisse in der Abfallwirtschaft in nachfolgenden Kalkulationen berücksichtigt werden können. Seines Erachtens ist dies im vorliegenden Fall nicht erfolgt.

Herr Schulte sagt seitens der Kämmerei zu, eine diesbezügliche Erläuterung bis zur Ratssitzung am 26.11.2009 nachzuliefern (siehe Anlage).

Die Ergänzung zur Ratssitzung wird der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Information beigefügt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.3
Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15908-09)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 15908-09-E1)

Aufgrund der kurzfristig vorgelegten Vorlage spricht sich die CDU-Fraktion dafür aus, die Vorlage ohne Abgabe einer Empfehlung durchlaufen zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, zur Dringlichkeit der Vorlage Stellung zu beziehen.

Herr Müller vom Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ bezieht sich auf die neuen Leitlinien Barrierefreiheit plus. Ihn interessiert, ob diese Leitvorgaben in allen Gebäudeteilen Standard werden.

Herr Schneider erklärt, dass die Standsicherheit des Gebäudes Burgholzstraße 150 entsprechend eines Gutachtens nur noch bis 2012 besteht. Bis dahin muss die Schule vollständig leergezogen sein und kann auch nicht mehr als Übergangslösung für die Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule dienen. Aufgrund der mit Beschluss des Nachtragshaushaltes am 26.11.2009 einsetzenden hauhaltslosen Zeit ist zu befürchten, dass sich erhebliche Verzögerungen für den zeitlichen Ablauf der geplanten Baumaßnahmen ergeben. Der Zuschlag für die externe Auftragsvergabe soll daher schnellstmöglich erteilt werden. Herr Schneider geht davon aus, dass die Barrierefreiheit im Rahmen der Baumaßnahmen Berücksichtigung finden wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 08.04.2009; V. Satzungsbeschluss; VI. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2009
(Drucksache Nr.: 15481-09)



Es liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 04.11.2009

RM Pohlmann-Rohr fällt auf, dass lt. Vorlage die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 sichergestellt wird. Sie weist auf die aktuelle EnEV 2009 hin und bittet und Auskunft, ob die neuen Anforderungen erfüllt werden können.

RM Kaeder fordert die Verwaltung auf, zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West Stellung zu beziehen.

Herr Wilde räumt ein, dass die Genehmigung zur Errichtung des „Neuen Thier-Areals“ auf der Basis der EnEV 2007 ausgesprochen worden ist. Der Investor hat jedoch ein Energiekonzept eingereicht, nach welchem die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um 30 % unterschritten wird. Zum Frühjahr 2010 kündigt er an, dem Ausschuss eine Vorlage über die Anpassung von Beschlüssen auf Grundlage der neuen Energieeinsparverordnung vorzulegen. Herr Wilde begrüßt die Ergänzung des Beschlussvorschlags der Bezirksvertretung Innenstadt-West um die Berücksichtigung der Spielleitplanung. Das Konzept der Spielleitplanung ist für die Modellbereiche Innenstadt-West und Brackel beschlossen worden. Der Investor hat bereits signalisiert, im Rahmen des Neubaus Spielangebote für Kinder vorzusehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen mit dem Zusatz, dass die Ergebnisse der Spielleitplanung in dem B-Plan-Entwurf Berücksichtigung finden.

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemalige Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n.

III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 11.2, 11.4 und 12.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, den Anregungen zu Punkt 11.3 und 11.5 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.1 und 12.3 teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);

IV. beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 08.04.2009 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt den Bebauungsplan In W 125n – Ehemalige Thier-Brauerei – mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne In W 109 – City – und 102
für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.12.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

VI. beschließt, dem Bebauungsplan In W 125n – Ehemalige Thier-Brauerei – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 08.04.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - (Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15838-09)

RM Barrenbrügge würde es für hilfreich erachten, wenn die Bebauungspläne der Vorlage in der Papierversion beigefügt werden. Des Weiteren bittet er um Angabe, ob es umsetzbar ist, die erforderlichen Stellplätze bei Reihenhausbebauung auf Grundstücken mit 12 m Bautiefe unterzubringen.

RM Kowalewski gibt an, dass die Fraktion Die Linke dem Vorhaben nicht gänzlich zustimmt. Das förderfähige Gemeinschaftsprojekt im südlichen Bereich wird unter dem Gesichtspunkt Mehrgenerationenwohnen begrüßt. Die geplante Parkanlage sowie der Kinderspielplatz sollten großzügig ausfallen. Die Grünverbindung wird ebenfalls positiv bewertet. Die geplante Einfamilienhausbebauung nördlich und östlich des St. Barbara Altenheimes (40 und 60 Wohneinheiten) stellt jedoch eine zu hohe Flächenversieglung dar. Im bereits dicht bebauten Westen würde die Gefahr steigen, dass Wassermassen bei Starkregen nicht mehr beherrschbar sind. Die Fraktion Die Linke schließt sich somit den Einwänden der Umweltschutzverbände an. Eine Gefährdung des Naturschutzgebietes Dellwiger Bach durch Überflutung des Katzbachs ist zu befürchten. Überschreitungen der Orientierungswerte für Verkehrslärm an der Limbecker Straße hält Herr Kowalewski trotz Schallschutzmaßnahmen für bedenklich.

Herr Tietz möchte wissen, ob es bereits konkrete Interessenten für die geplanten Mehrgenerationenhäuser im Bereich der Limbecker Straße gibt.

Herr Wilde gibt Auskunft, dass die Pläne aus Gründen der Lesbarkeit nicht der Papierfassung angehängt werden. Elektronisch sind sie der Vorlage beigefügt. Bei Bedarf stellt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt gerne Pläne zur Einsichtnahme und zur Vorbereitung zur Verfügung. Im Internet sind die Planunterlagen zudem unter www.stadtplanungsamt.dortmund.de abrufbar. Herr Wilde stellt heraus, dass die Verträglichkeit der Wohnbebauung einschließlich der Stellplätze im städtebaulichen Konzept bereits geprüft worden ist. Er geht davon aus, dass die Unterbringung der Stellplätze in den Baufenstern möglich ist, wird dies bei Bedarf aber noch einmal nachprüfen lassen. Die Entwässerungs- und Lärmschutzfragen sind abgearbeitet worden. Herr Wilde wirbt dafür, Vorschläge für grundsätzliche Planänderungen rechtzeitig vor der öffentlichen Auslegung zum Satzungsbeschluss anzubringen. Andernfalls müsste das Verfahren komplett wiederholt werden. Damit würde ein Zeitverlust von ca. einem halben Jahr einhergehen. Hierfür bittet er um Verständnis. Konkrete Interessensbekundungen für das Mehrgenerationenwohnen in der Limbecker Straße liegen bislang noch nicht vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Die Fraktion Die Linke betont, dass sie den geplanten Mehrfamilienhäusern im Süden für ein Gemeinschaftswohnprojekt zustimmt, die Einfamilienhausbebauung im nördlichen Bereich wird jedoch ausdrücklich abgelehnt.

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 179 –Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahme unter Punkt 15.1 der Vorlage teilweise zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahmen unter den Punkten 15.2 bis 15.8 und 19 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 26.05.2009 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 17 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.09.2009 dem Bebauungsplan Lü 179 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 179 –Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße- (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 –Hallenbad Lütgendortmund-) einschließlich der unter Punkt 16 aufgeführten

Änderungen für den unter der Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.



zu TOP 4.3
Aufstellung des Nahverkehrsplans 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15901-09)
Dringlichkeitsschreiben
(Drucksache Nr.: 15901-09-E2)


Hierzu liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 27.10.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 04.11.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 27.10.2009
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009 (Drucksache Nr. 15901-09-E3)

Herr Müller vom Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an. Er betont bezüglich Punkt 2 der Empfehlung, dass der Umbau nicht nur „rollstuhlgerecht“, sondern im weiteren Sinne „barrierefrei“ erfolgen sollte, um den Interessen von Menschen mit jeglicher Form der Behinderung gerecht zu werden. Das behindertenpolitische Netzwerk hat bereits Fachveranstaltungen zum „barrierefreien ÖPNV“ durchgeführt (Gestaltung von barrierefreien Haltestellen, Fahrzeugen und barrierefreie Information im ÖPNV) bzw. wird diese noch durchführen. Die Ergebnisse sollten in den Nahverkehrsplanung mit einfließen. Seiner Ansicht nach sollte das behindertenpolitische Netzwerk nicht nur im Beratungsgang, sondern auch bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans, beteiligt werden.

RM Tönnes erhebt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst und Innenstadt-Ost zum Antrag.

RM Frank wirbt für den vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15901-09-E3).

Herr Wilde schlägt vor, die vorgebrachten Anregungen als Prüfaufträge an die Verwaltung weiterzugeben. Nach Untersuchung der Umsetzungsmöglichkeiten könnten sie dann dem Ausschuss zur abschließenden Entscheidung erneut vorgelegt werden. Herr Wilde sagt zu, das behindertenpolitische Netzwerk im weiteren Prozess einzubinden.

Die Fraktionen sprechen sich für eine sofortige Beschlussfassung über die Empfehlungen der Bezirksvertretung und des Antrags aus.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig folgenden Auftrag der Bezirksvertretung Scharnhorst an die Verwaltung:

„Ergänzend zu der zentralen stadtweiten Auftaktveranstaltung findet Anfang 2010 in dem Stadtbezirk Scharnhorst (vorzugsweise in allen Stadtbezirken) eine zusätzliche
Informationsveranstaltung statt, um Bürgerinnen und Bürgern vor Ort über den aktuellen Stand der Nahverkehrsplanung zu informieren und Ihnen Gelegenheit zur Diskussion zu geben.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgende Ergänzungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Vorlage:

„1. Die Verwaltung wird gebeten die Haltestellen in der Max-Eyth-Str, Kohlgartenstr.,
Lübkestr., von-der-Tann-Str. und Berliner Str. barrierefrei auszubauen.
2. Die Haltestelle Märkische Str. soll rollstuhlgerecht umgebaut werden.
3. Die DSW 21 wird gebeten für die Buslinien 452 und 453 Abendfahrten (ab 20.00
Uhr) einzurichten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den nachfolgend genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009 (Drucksache Nr. 15901-09-E3)

„Der AUSWI fordert die Verwaltung auf, bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans folgende Punkte in die Überlegungen mit einzubeziehen und nach Bearbeitung dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:

1. Prüfung der Einrichtung eines S-Bahn Haltepunktes an der von-der-Goltz-Straße/Defdahl (S4)
Hier könnte nach dem neuen Buskonzept 2002 eine Verknüpfung zu der Buslinie von Hörde/Schüren in die nördliche Innenstadt geschaffen werden. Zusätzlich soll auf dem früheren Südbahnhof zusätzliche Bebauung entstehen. Die bisherigen Haltepunkte der S-Bahn liegen für die Bewohner des Kaiserstraßenviertels alle sehr ungünstig (Körne/Stadthaus).

2. Vorschläge zur Einbeziehung von Phönix-West in den ÖPNV
Entsprechende Trassen für Bus und Bahn in Phönix West wurden freigehalten. Als wesentliches Entwicklungsgebiet der Stadt Dortmund ist eine attraktive Anbindung an den ÖPNV unabdingbar.




3. Verbesserung der Anbindung des Flughafens an den ÖPNV
Der Flughafen ist an den ÖPNV bisher im Gegensatz zum Individualverkehr schlecht angebunden. Hier sollten alle Möglichkeiten einer besseren Anbindung durch den ÖPNV geprüft werden.

4. Einbindung angrenzender Verkehrsunternehmen in das zur Zeit im Testbetrieb befindliche System zur Information der Busfahrgäste
DSW 21 baut zur Zeit ein System zur Information der Fahrgäste im Busnetz auf (aktualisierte Abfahrtzeiten usw.). In den Außenbereichen der Stadt Dortmund verkehren zum Teil aber Linien anderer Verkehrsunternehmen des VRR und anderer Tarifverbünde. Während mit der Bogestra und HCR ein abgestimmtes System beschafft wird, ist dies z.B. mit der Vestischen nicht der Fall. Die Einbindung dieser Unternehmen in das System soll möglichst weitgehend erfolgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss über die Vorlage zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Nahverkehrsplan aus dem Jahre 1997 gemäß § 9 Absatz (5) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zu überprüfen und fortzuschreiben.




5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-09)

RM Pohlmann-Rohr bezieht sich auf Anlage 3 der Vorlage. Unter Berücksichtigung einer erwarteten Energiepreissteigerung von 8 % oder mehr, könnte die Verwendung von Geothermie die wirtschaftlichste Alternative sein. Sie bittet um Auskunft, welche Wärmeversorgung für die TEK Uhlandstraße geplant wird.

RM Barrenbrügge bittet die Verwaltung um Erläuterung der verkehrlichen Situation vor dem Hintergrund der Vergrößerung der TEK von einer 2-gruppigen auf eine 8-gruppige Tageseinrichtung bei bereits vorhandenem Parkdruck und hoher Wohndichte.

Herr Müller von StA 65 teilt mit, dass die Städtische Immobilienwirtschaft eine Abwägung zwischen 4 Heizvarianten vorgenommen hat. Die Entscheidung fiel auf ein Blockheizkraftwerk (BHKW).

RM Pohlmann-Rohr hält die Entscheidung für ein Blockheizkraftwerk für nicht nachvollziehbar, da der Einsatz eines BHKW laut Anlage 3 ausdrücklich ausgeschlossen wird.

RM Kaeder sieht ein Problem in der Regenwasserversickerung auf dem Grundstück und fragt nach, warum kein Gründach für die TEK gewählt worden ist.

Herr Müller von StA 65 sagt zu, die Regenwasserproblematik, den detaillierten Abwägungsprozess zur Energielieferung sowie die verkehrliche Situation schriftlich zur Ratssitzung am 26.11.2009 nachzuliefern.

Die Ergänzung für den Rat wird der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Information beigefügt (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)

Nach Auffassung von RM Kaeder sind die Kostensteigerungen nicht nachvollziehbar begründet worden.

RM Pohlmann-Rohr bittet die Verwaltung um Erläuterung der Kostensteigerung von 41 % bei den nicht verbandsangehörigen Direkteinleitern.

Herr Keune merkt an, dass diese Nutzergruppe das städtische System nicht nutzt.
Von den jeweiligen Grundstücken wird nicht in die städtische Kanalisation, sondern direkt in die Genossenschaftsanlage abgeleitet. Daher wird bei nichtverbandsangehörigen Direkteinleitern nur der Genossenschaftsanteil als Abwassergebühr festgesetzt. Die Gemeinde legt die anteilig zu zahlenden Verbandslasten entsprechend auf die Nutzer um. Aufgrund der enormen Steigerung der Verbandslasten musste der Umlageanteil angepasst und somit deutlich erhöht werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.




8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Waldlehrpfad im Süggelwald, Berichterstattung StR Steitz
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 13274-08-E1)

StR Steitz spricht sich für eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen des Damwildgeheges im Süggelwald aus.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Information des StR Steitz zur Kenntnis.



13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -



Die Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 14:05 Uhr.





Reuter Barrenbrügge Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage zu TOP 3.2

(See attached file: 15991-09-E1.pdf)

Anlage zu TOP 6.1

(See attached file: 15796-09-E1.pdf)