Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 02.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Nicht anwesend: OB Sierau

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm’in Jörder SPD


Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen

Rm Langhorst


Rm Reuter

Die Linke & Piraten

Rm Kowalewski



AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste

Rm Rettstadt



b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR’in Jägers


StR Lürwer
StR´in Schneckenburger
Herr Westphal
StR Wilde
StR’in Zoerner

OAR Pompetzki
Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.04.2016

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

3.2 Wilhelm-Röntgen-Realschule; energetische Dach- und Fassadensanierung
hier: außerplanmäßige Mehrauszahlung 2016 in der Teilfinanzrechnung des virtuellen Amtes 75 (KInvFG)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04587-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark in Datteln
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04153-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)
- Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 28.04.2016 versandt. -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2016
(Drucksache Nr.: 03946-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West,
hier: Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Westfalen-Kolleg und Abendgymnasium zum Schuljahr 2016/17

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04181-16)
8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04401-16)

9.2 EDG Holding GmbH - Anpassung der rechtlichen Verhältnisse an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04466-16)

9.3 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015 - Redaktionelle Änderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04480-16)

9.4 Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04447-16)

9.5 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04616-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04714-16)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung wurde um 13:00 Uhr von Frau Bm'in Jörder als stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses und Ältestenrates eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates ordnungsgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bm'in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Bm'in Jörder schlug vor, den Tagesordnungspunkt

8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten

Empfehlung
(Drucksache Nr. 03359-16)

von der Tagesordnung abzusetzen, da die Ausschüsse für Kinder, Jugend und Familie (11.05.2016) sowie Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (25.05.2016) die Befassung vertagt haben; der Betriebsausschuss FABIDO (19.05.2016) nahm den Vorgang z.K. Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates wurden gebeten, die Vorlage für die weitere Beratung aufzubewahren.


Mit dieser Veränderung wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig gebilligt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.04.2016

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 28.04.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -





3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.2
Wilhelm-Röntgen-Realschule; energetische Dach- und Fassadensanierung
hier: außerplanmäßige Mehrauszahlung 2016 in der Teilfinanzrechnung des virtuellen Amtes 75 (KInvFG)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04587-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark in Datteln
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04153-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung am 18.05.2016 vor:
Hierzu lag eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04153-16-E1) vor.

sB Englender stellte ergänzend dazu die Frage, auf welche Weise die Wertsteigerungen von Teilflächen, zu deren Abführung an die VGV an die newPark verpflichtet werden soll, ermittelt und welcher Gutachter dies ermitteln wird.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Sitzung des Rates schriftlich vorgelegt werden.


Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und des Ältestenrates folgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.05.2016 als Tischvorlage vor:
Zu den Fragen der CDU Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:


1. Wer sind die Gesellschafter der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH?
Der Kreis Recklinghausen hat die Vestische Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH (VGV) zum Ankauf der Flächen gegründet. Er ist der einzige Gesellschafter.

2. Wie ist die Stadt Dortmund dort vertreten? Wenn sie nicht vertreten ist, warum
nicht?
Die Stadt Dortmund ist an der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH nicht beteiligt, sowie - mit Ausnahme des Kreises Recklinghausen - kein anderer Gesellschafter der newPark GmbH.
Aufgrund der endgültigen Ablehnung der Landesbürgschaft durch die Landesregierung konnte die newPark GmbH nicht mehr als Käuferin der Flächen auftreten. Aus diesem Grund wurde die Grunderwerbsgesellschaft VGV gegründet.

Die VGV ist eine reine Grundstücksbevorratungsgesellschaft. Die operative Erschließung und Vermarktung der Flächen obliegt ihr gemeinsam mit der newPark GmbH. Durch die Beteiligung an der newPark GmbH werden die regionalen Partner in die Entscheidungen der Projektgesellschaft eingebunden.
3. Was bedeutet die „förderrechtskonforme Vermarktung von Flächen“?
Die förderrechtskonforme Vermarktung ist gewährleistet, wenn:

o die geförderten Flächen ausschließlich zum Marktpreis an den besten Bieter im Einklang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand nach öffentlichen Verkaufsbemühungen veräußert werden; und

o die geförderten Flächen im Rahmen der unter Nr. 1 genannten Verkaufsbemühungen zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden bzw. im Rahmen der gutachterlichen Marktpreisermittlung nach Nr. 1 förderfähige Unternehmen betrachtet werden. Förderfähige Unternehmen sind solche, die den Primäreffekt nach den Bestimmungen der Gemeinschaftaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erfüllen und nicht von der Förderung ausgeschlossen sind und

o wenn alle weiteren für die Vermarktung relevanten Regelungen aus dem noch zu erlassenden Zuwendungsbescheid für die Erschließung eingehalten werden.

4. Welche Unternehmen erfüllen den Primäreffekt und sind nicht von der Förderung ausgeschlossen?
Der ‚Primäreffekt’ gilt als gegeben, wenn der Antragsteller seine Produkte oder Dienstleistungen überwiegend überregional (d.h. außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte angesiedelt ist) absetzt.

Es handelt sich um Betriebsstätten, in denen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die in einer sogenannten Positivliste (Anm.: die Positivliste ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt) genannt werden. Die Liste ist als Anlage beigefügt.

5. Ist die aktuelle rechtliche und vertragliche Konstruktion (Kooperationsvertrag mit der VGV) noch mit dem Ratsbeschluss vom 27.05.2010 vereinbar?
Am 27.05.2010 hat der Rat der Stadt der 15 % - Beteiligung an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zugestimmt.
Zwischenzeitlich haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen geändert, so dass die in dem Ratsbeschluss vom 24.11.2011 genannten Bedingungen (Höhe des Kaufpreises und die Ablehnung der Landesbürgschaft) nicht mehr eingehalten werden konnten.

Die aktuelle Konstruktion ändert nichts an der Vorgabe des Rates vom 27.05.2010, dass mit dem Beginn der Erschließungsphase ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist, der die Finanzierung der nächsten Phase regelt. Hier hat die Stadt Dortmund die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie an der weiteren Entwicklung teilnehmen möchte.
6. Wie lauten die Vereinbarungen zwischen der VGV und der newPark GmbH hinsichtlich der Verteilung des für den Verkauf von Flächen erzielten Kaufpreises?

VGV erhält den Kaufpreis von dem Investor (Erwerber des Grundstücks).
Wenn und soweit der bei der Veräußerung erzielte Kaufpreis den von der VGV ursprünglich selbst entrichteten Kaufpreis zuzüglich förderfähiger Nebenkosten und Grunderwerbsnebenkosten überschreitet, wird die VGV den übersteigenden Betrag an die newPark auf der Grundlage einer Berechnungsformel zur Kaufpreisaufteilung auszahlen. Dieser Betrag umfasst etwaige Wertsteigerungen der Grundstücke, soweit diese nicht zur Refinanzierung der förderfähigen Nebenkosten und den Grunderwerbsnebenkosten der VGV dienen.

Restflächen dürfen von der VGV an Dritte veräußert werden, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zu Realisierung von Teilbebauungsplänen in Datteln und Waltrop benötigt werden.

7. Welche weiteren für die Vermarktung relevanten Regelungen aus dem noch zu erlassenden Zuwendungsbescheid müssen für die Erschließung eingehalten werden?
Ein Förderantrag für die Erschließungsphase kann erst nach Abschluss der Planungsphase gestellt werden, wenn geklärt ist wie die zukünftige Planung des Gebietes aussehen wird. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt, Regelungen die sich aus dem noch zu erlassenden Zuwendungsbescheid ergeben werden, noch nicht genannt werden.

8. Um was für einen Zuwendungsbescheid handelt es sich dabei?
Siehe Antwort zu Frage 7.

9. Vor dem Hintergrund eines nunmehr höheren Kaufpreises: Werden die bislang von der Wirtschaftsförderung Dortmund für die Erschließung zurückgestellten Finanzmittel in Höhe von 195.000 Euro auch zukünftig zur Realisierung des Projektes (Erschließung/Vermarktung) ausreichen oder besteht hier mit Blick auf die zukünftige Finanzierungsstruktur bzw. grundsätzliche weitere Teilnahme am newPark-Projekt das Risiko der Erhöhung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Nach Abschluss der Planungsphase und mit Beginn der Erschließungsphase wird die newPark GmbH einen Finanzierungsplan / Wirtschaftsplan vorlegen, in dem die zukünftig erforderlichen Kosten benannt werden. Hierzu ist ein weiterer Ratsbeschluss erforderlich, der die Finanzierungsstruktur bzw. die grundsätzliche weitere Teilnahme der Stadt Dortmund am newPark-Projekt regeln wird. Zurzeit kann über die Höhe der zukünftig anfallenden Kosten keine Aussage getroffen werden.


Zusätzlich möchte ich folgende Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantworten, die in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 18.05.2016 gestellt wurde:

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellte ergänzend die Frage, auf welche Weise die Wertsteigerungen von Teilflächen, zu deren Abführung die VGV an die newPark verpflichtet werden soll, ermittelt werden und welcher Gutachter dies ermitteln wird.

Eine Wertsteigerung tritt mit Durchführung von Erschließungsmaßnahmen ein. Diese wird durch einen Gutachter festgelegt. Die VGV wird den übersteigenden Betrag an die newPark auszahlen (siehe Antwort Frage 6).

Weiterhin wird im Kooperationsvertrag zwischen VGV und newPark GmbH unter § 4 Rechte und Pflichten der Parteien, Absatz (2) folgendes geregelt:

„Die VGV ist verpflichtet, Wertsteigerungen von Teilflächen, die bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist nicht veräußert werden konnten, an die newPark abzuführen.
Hierzu ist im Zuge der abschließenden Überprüfung der Vermarktungsüberschüsse ein aktuelles Verkehrsgutachten heranzuziehen (Nr. 5.3.2 Abs. 5 RWP- Infrastrukturrichtlinie vom 10.03.2016)." Hier heißt es: Mit Ablauf der Zweckbindungsfrist erfolgt eine abschließende Überprüfung der Vermarktungsüberschüsse. Hierbei werden neben den tatsächlich erzielten Verkaufserlösen auch die Verkehrswerte der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht veräußerten (Teil-)Flächen berücksichtigt.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 27.05.2016 zur Kenntnis.



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung am 18.05.2016 vor:
Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates am 28.04.2016 vor:

„Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sondersitzung der Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 26.04.2016 vor:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1) vor:

Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Aufschwung. Konsum, Beschäftigung und Wertschöpfung wachsen seit nun mehr acht Jahren kontinuierlich. Doch noch immer ist der Befund auf den kommunalen Arbeitsmärkten eindeutig: Dieser Aufschwung geht an den Langzeitarbeitslosen in Deutschland weitgehend vorbei. Trotz einer rekordverdächtig hohen Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, geht die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht zurück.
Der wesentliche Grund für diese Fehlentwicklung ist der strukturelle Verlust des sogenannten Helferarbeitsmarkts, also des Arbeitsmarktes für geringqualifizierte Helfertätigkeiten in Deutschland. Die Folge ist, dass Menschen mit einer niedrigen Grundqualifizierung kaum oder häufig gar keine Chance haben in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen. Diese Entwicklung, verstärkt durch die Reduzierung von Eingliederungsmitteln für die Arbeit des Jobcenters, hat auch in Dortmund zu einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit geführt. Diese wiederum führt zu einem Potentialverlust für den Wirtschaftsstandort Dortmund, zu einem Anstieg der Bedürftigkeit und damit letztlich auch zu einer hohen Kostenquote der Sozialleistungen im Dortmunder Haushalt.
Auf der Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz 2016 stellte die Bundesarbeitsministerin fest, dass eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit keine Dortmunder Besonderheit, sondern ein nationales Phänomen sei. Aus diesem Grunde brauchen wir neben einer Kommunalen Arbeitsmarktstrategie dringend eine nationale Initiative für eine grundsätzliche Neuorientierung in der Arbeitsmarktpolitik.

Mit Hilfe eines kommunalen Arbeitsmarktfonds sollen Einfacharbeitsplätze für arbeitsmarktferne Personen bei verschiedensten Arbeitgebern der öffentlichen Hand, bei gemeinnützigen Trägern und der Privatwirtschaft geschaffen werden.

Die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfehlen dem Rat vor diesem Hintergrund den Bund aufzufordern:
1. Bundesweite Modellprojekte zur Einführung eines kommunalen Arbeitsmarktfonds aufzulegen. Dieser kommunale Arbeitsmarktfonds muss mit Mitteln des Bundes ausgestattet und als Ergänzung zum kommunalen Investitionsprogramm aufgebaut werden. Die Mittel sollten aus den Infrastrukturprogrammen und aus Mitteln des Passiv-Aktiv-Tauschs gespeist werden.

2. Aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds Maßnahmen für einen dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektor unter Einbeziehung der Privatwirtschaft zu entwickeln. Auch die berufliche Integration von Migranten und Flüchtlingen ist dabei zu berücksichtigen. Dortmund ist im Rahmen solcher Modellprojekte als Pilot zu berücksichtigen.

3. Die Reduzierung der Eingliederungsmittel ist über die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wieder auszugleichen.

Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, die Initiative für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Dortmund von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative für einen solchen kommunalen Arbeitsmarktfonds.“


Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion wird nach ausführlicher Diskussion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.“

Die Befassung der Angelegenheit wurde unter Feststellung der Tagesordnung in die Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016 geschoben.“

Darüber hinaus lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E4) vor:

„In Dortmund ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen von 2010 (37.144 Personen) bis 2015 (37.414 Personen) annähernd gleich geblieben, obwohl seitdem viele Aktivitäten und Projekte seitens der Stadt, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters im Bereich der kommunalen Arbeitsmarktstrategie sowohl mit städtischen Mitteln, als auch überwiegend mit Bundesmitteln in diesen Jahren durchgeführt worden sind.
Obwohl sich die deutsche Wirtschaft in einem Aufschwung befindet und Dortmund steigende Zahlen im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vorweisen kann, können die Langzeitarbeitslosen in Dortmund nicht von diesen Prozessen profitieren.

Diskutiert und auch im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 vorgesehen, ist die Erschaffung und Bedienung eines sog. dritten, also kommunalen bzw. öffentlich geförderten Arbeitsmarktes durch die Akquirierung weiterer finanzieller Mittel des Bundes sowie die Auflegung eines hierzu zu verwendenden Fonds aus Bundesmitteln.

Vor diesem Hintergrund fasst der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet von der Arbeitsverwaltung, sprich der Agentur für Arbeit und den Jobcentern im Bereich der in den Jahren 2010 – 2015 kommunal verwandten Mittel auf Initiative (Auftrag) der Bundesregierung eine detaillierte Evaluierung und Bewertung der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente, bevor neue Finanzmittel für weitere Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik eingesetzt oder Fonds hierzu aufgesetzt werden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet bei allen zukünftigen Arbeitsmarktstrategien, dass neben der reinen Beschäftigung auch die Fortbildung und Qualifizierung im Vordergrund steht, um vor allem für Langzeitarbeitslose und jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren größere Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu generieren. Es muss oberste Priorität sein, auch arbeitssuchenden Personen, die über die zukünftige Arbeitsmarktinstrumente eine Beschäftigung im sogenannten Helferarbeitsmarkt annehmen, während dieser Maßnahme so zu qualifizieren und auszubilden, dass die Chance für sie besteht, eine Beschäftigung im sogenannten Arbeitsmarkt für Fachkräfte zu finden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung, die bislang wenig genutzte Schnittstelle von Kommune und Arbeitsverwaltung weiter auszubauen, um durch die unterschiedlich bestehenden Netzwerke und den Schulterschluss aller Akteure am Arbeitsmarkt noch weitere örtliche Unternehmen mit der Arbeitsverwaltung zu verbinden, um so den Pool von Angebot und Nachfrage effektiver nutzen zu können. Dabei muss aber durch Implementierung von bspw. Kontrollgremien strikt darauf geachtet werden, dass Verdrängungseffekte zum regulären Arbeitsmarkt vermieden werden.“


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke und PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Alternative für Deutschland den o. g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu beschließen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Alternative für Deutschland den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme Fraktion Alternative für Deutschland und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Durchführung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS
2020) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte zu
entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -




7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West,
hier: Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Westfalen-Kolleg und Abendgymnasium zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04181-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04401-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.2
EDG Holding GmbH - Anpassung der rechtlichen Verhältnisse an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04466-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



zu TOP 9.3
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015 - Redaktionelle Änderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04480-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.4
Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04447-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 9.5
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04616-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.



10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04714-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch Bm'in Jörder geschlossen.

Die Bürgermeisterin




Birgit Jörder

Utz Kowalewski
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer