Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 22.11.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:13 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Brandt i. V. für Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Stephan i. V. für Rm Dr. Goll
Rm Weber
sB Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Reigl
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Krietemeyer, FB 65
Herr Schiebold, FB 23
Herr Kollmann, FB 20
Frau Artmeier, FB 50
Herr Drescher, FB 23
Frau Kunze, 3/Dez.

d) Gäste
Herr Biehl, EDG



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 22.11.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.10.2016


1.5 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05827-16)

2. Beratung von Eingaben
-unbesetzt-

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Kostenloser Sperrmülltag
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05785-16-E2)


3.2 Spielhallen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05581-16-E2)

3.3 Freifunk bei den zentralen Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06271-16)

3.4 Beamerbild Wartenummern Bürgerdienste Online
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06272-16)

3.5 Wasser für Wartende
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06273-16)

3.6 Ankunftszentren des BAMF in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06284-16)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

4.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

4.3 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)

4.4 Abschlussbericht EAE - Standort Hacheney -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05955-16)

4.5 Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06175-16)

4.6 Masterplan Kommunale Sicherheit: Dokumentation der Auftaktveranstaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06257-16)







Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr sB Wallrabe benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Die Fraktion DIE LINKE&PIRATEN zieht Ihren Vorschlag zur Tagesordnung

TOP 3.3 Freifunk bei den zentralen Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06271-16)
zurück.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.10.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.10.2016 wurde einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05827-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu folgen und

Frau Christina Fichtenau als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.



2. Beratung von Eingaben
-unbesetzt-


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 3.1
Kostenloser Sperrmülltag
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05785-16-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

….Kostenloser Sperrmülltag – Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
Drucksache Nr.: 05785-16-E1
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
in Abstimmung mit der EDG ist die Einführung eines Sperrmülltages kein geeignetes
Mittel zur Reduzierung von illegalen Abfallablagerungen. Der Personenkreis, der
seinen Abfall illegal entsorgt, möchte den Zeitpunkt der Entsorgung selbst bestimmen.
Ein weiteres Angebot, wie die Einführung des gewünschten Sperrmülltages zu einem
definierten Termin, trifft nicht die Motivation dieses Personenkreises und führt insoweit
nicht zu einer Reduzierung von illegalen Abfallablagerungen. Darüber hinaus
existieren bereits heute vielfältige Angebote um Sperrmüll an jedem Wochentag zu
entsorgen (Recyclinghöfe, Sperrmülltermin, Haushaltsauflösungen, 48-Stunden-
Service, etc.).
Weitere Argumente, die aus unserer Sicht gegen die Einführung eines solchen
Sperrmülltages sprechen sind:
1. In der Dortmunder Abfallsatzung ist seit 2015 eine haushaltsnahe Wertstoffsammlung
verankert. Damit wird die Frage nicht mehr nach Sperrmüll, sondern nach der
stofflichen Beschaffenheit der Abfälle gestellt. Ein Sperrmülltag würde der stofflichen
Verwertung der Sammlung widersprechen und die logistischen Abwicklungen wären
nur mit mehreren Fahrzeugen und einer Abfalltrennung vor Ort möglich, die mit
einem nicht zu vertretenden Aufwand verbunden wären.
2. Überlässt man dem Besitzer des Sperrmülles die Definition, werden auch
Baustellenabfälle, Elektroschrott, Renovierungsabfälle und Schadstoffe als Sperrmüll
hinzugestellt.
3. Wie auch bei der jährlichen Weihnachtsbaumsammlung ist es unwahrscheinlich, dass
sich die Kunden/innen an ein vorgegebenes Zeitfenster halten. Schon Tage zuvor
und auch danach werden Gegenstände herausgestellt. Dies sind auch Erkenntnisse
des Versuches in 2014 der EDG in zwei Stadtteilen, in der die Wertstoffsammlung als
Straßensammlung durchgeführt wurde.
4. Die Frage der Beraubung des Materialstroms ist erheblich und wird zu
entsprechenden Beeinträchtigungen für die Anwohner führen.
5. Wie auch bei den zahlreichen Sauberkeitsaktionen der EDG und anderen
Organisationen ist nicht zu erwarten, dass ein solcher Sperrmülltag das Aufkommen
von Sperrmüll beeinflusst. Das belegen die Zahlen vergleichbarer Aktionen der EDG
aus der Vergangenheit.
6. Gibt man einem Kunden einen festen Termin vor, an dem er möglicherweise gar
keinen Sperrmüll hat, benötigt er weiterhin die Möglichkeit den Sperrmüll dann
loszuwerden, wenn er anfällt. Durch die Einführung eines Sperrmülltages würden
damit keine Einsparungen bei den bisherigen Angeboten entstehen.
7. Da eine Beschränkung der Sperrgutsammlung nur für Dortmunder Bürger faktisch
nicht möglich ist, wird eine Straßensammlung zu Lasten des Dortmunder
Gebührenzahlers immer von Auswärtigen mit genutzt.
8. Bei einer straßenweisen Sammlung bestehen Unfallgefahren insbesondere für
spielende Kinder.
9. Durch nicht sachgemäßes Handling (Sperrmüllfledderer, spielende Kinder,
Ablagerung von Schadstoffen und sonstigen Störstoffen, etc.) sind neben
Nachsortierungsarbeiten aufwendige Reinigungsarbeiten nach Abschluss der
Sammlung erforderlich.
10. Je nach Größenordnung und Verbleib auf der Straße kann es zu langandauernden
Verkehrsbehinderungen kommen.
11. Der Zusatzaufwand für eine straßenweise Sammlung kann nicht durch eventuelle
Einsparung bei unerlaubten Abfallablagerungen gedeckt werden und es kommt durch
den Zusatzaufwand zu entsprechenden Gebührenerhöhungen.
Vor dem Hintergrund der geschilderten Teilaspekte ist insoweit auch eine Schätzung über
eventuelle Kosten bei einer derartigen Aktion nicht seriös nicht zu beantworten.
Aus all den genannten Gründen halten wir eine straßenweise Sammlung von Sperrmüll für
nicht zielführend…..


Herr Rm Weber äußerte Bedenken gegen die Richtigkeit der Beantwortung in Bezug auf die Feststellung, dass es durch die Einführung eines Sperrmülltages nicht zu einer Reduzierung illegaler Abfallablagerung komme.

Frau Rm Noltemeyer sieht das ähnlich und findet, dass die Beantwortung sehr viele, sehr extreme Beispiele bezüglich dessen enthält, was alles passieren kann. Man könne beim Sperrmülltag nicht genehmigte Ablagerungen mitentsorgen, um ein sauberes Erscheinungsbild zu haben. Sie fand, dass die Fragen der CDU-Fraktion nicht beantwortet seien und bat um eine Ergänzung.

Herr Rm Goosmann überrascht die Antwort nicht, er kann verstehen, dass sie vielleicht nicht gefällt, findet es jedoch unseriös, an der Richtigkeit zu zweifeln.

Herr Biehl von der EDG erklärte, dass das Problem von wilden Müllkippen nicht das Problem von Sperrmüll ist, da nur ca. 1/3 bis 1/4 davon Sperrmüll sei, der Rest sei Hausmüll. Er zweifelte, dass es in Frankfurt besser sei, da es dort einen Beauftragten beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt gäbe, der sich ausschließlich um die Sauberkeit der Stadt kümmert, mit drakonischen Maßnahmen gegen Verstöße vorgeht und trotzdem nicht Herr der Situation wird. Er wies auch darauf hin, dass Sperrmüll nach Stofflichkeit entsorgt werde und einige Stoffe kostenfrei entsorgt werden können. Er bot an, weitere Fragen, da diese den Rahmen der Sitzung sprengen, auf Einladung in den Fachfraktionen zu erläutern.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Spielhallen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05581-16-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.10.2016 vor:


….Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Spielhallen in Dortmund“;
(DS. Nr.: 05581-16-E1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o. g . Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum 01. Dezember 2012 sind in Nordrhein-Westfalen der neue Glückspielstaatsvertrag
(GlüStV) sowie das Ausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) in
Kraft getreten. Mit Ablauf der zweiten Übergangsfrist zum 30.11.2017 bedürfen die Errichtung
und der Betrieb einer Spielhalle neben der gewerberechtlichen Erlaubnis grundsätzlich
auch einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis.
Die Rahmenbedingungen zum Betrieb einer Spielhalle werden demnach derzeit sowohl durch
die Gewerbeordnung (§ 33 i GewO), als auch durch die glücksspielrechtlichen Regelungen
(GlüStV, AG GlüStV NRW) festgelegt.
Im Rahmen des gewerberechtlichen Verfahrens wird neben der Eignung der Räume insbesondere
die Zuverlässigkeit der Betreiberin/des Betreibers einer Spielhalle geprüft. Die dahingehenden
rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach Auffassung der Verwaltung sinnvoll
und wirksam.
Anders stellt sich diese Einschätzung bezogen auf die glücksspielrechtlichen Regelungen dar.
Diese orientieren sich vorwiegend an den Zielen des Staatsvertrages und sollen demnach der
Bekämpfung von Glücksspielsucht und des illegalen Glücksspielmarktes sowie dem Schutz
der Jugend und der Spieler dienen.
Die bisherigen Erfahrungen der Verwaltung belegen jedoch, dass sich die nordrheinwestfälischen
Vorschriften insgesamt nicht als geeignetes Mittel zur Regulierung des Spielhallenmarktes
erweisen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der im AG GlüStV NRW
vorgesehenen zahlreichen Ausnahmetatbestände, der aus Sicht der Verwaltung nicht vorhandenen
Möglichkeit einer rechtssicheren Auflösung von Konkurrenzsituationen, sowie der Tatsache,
dass die Verfassungsmäßigkeit der glücksspielrechtlichen Regelungen insgesamt durch
das Bundesverfassungsgericht weiterhin nicht festgestellt wurde.
Im Ergebnis ist es in Dortmund trotz des Erlasses zahlreicher Ordnungsverfügungen und der
Durchführung entsprechender Klageverfahren knapp drei Jahre nach Ablauf der ersten Übergangsfrist
nicht gelungen, auf der Grundlage der glücksspielrechtlichen Vorschriften auch nur
eine einzige Halle zu schließen.
Zu Frage 2:
Für die Fortführung einer Spielhalle über den 30.11.2017 hinaus ist zwingend eine glücksspielrechtliche
Erlaubnis erforderlich. Derzeit werden in Dortmund insoweit insgesamt 178
Spielhallen betrieben, für die eine Erlaubnis zu beantragen wäre.
Zu Frage 3:
Eine realistische Einschätzung zur Anzahl möglicher Antragsablehnungen ist nicht möglich.
Unter Berücksichtigung der Abstandsregelung und des Verbundverbots könnten nach Ablauf
der zweiten Übergangsfrist zunächst lediglich 34 Spielhallen in Dortmund weiter betrieben
werden. 144 Spielhallen konkurrieren insoweit miteinander.
Allerdings enthält das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum GlüStV –wie bereits
unter Punkt 1 beschrieben- zahlreiche Ausnahmen von den Verbotstatbeständen. Im Gegensatz
zu anderen Landesgesetzen handelt es sich bei den Vorgaben zum Mindestabstand z.B.
um eine Soll- und nicht um eine Kann-Vorschrift. Somit können Ausnahmegenehmigungen
vom Abstandsgebot beantragt werden; ferner hat jeder Spielhallenbetreiber die Möglichkeit,
einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen, über den die Verwaltung gerichtsfest zu entscheiden
hat.
Zu Frage 4:
Zahlreiche Betreiberinnen und Betreiber haben sich bereits dahingehend geäußert, dass sie
den Klageweg bestreiten werden. Bei Ablauf der 1-jährigen Übergangsfrist lag die Klagequote
insoweit bei 100 Prozent, so dass auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist zu erwarten
ist, dass jede negative Entscheidung der Verwaltung beklagt wird.
Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen dabei, dass sich die Betreiberinnen und Betreiber
regelmäßig von großen, auf Glücksspielrecht spezialisierte Kanzleien, vertreten lassen
und jede Möglichkeit nutzen, gerichtlich den Weiterbetrieb ihres Gewerbes durchzusetzen.
Zu Frage 5:
Gewerbe- und glücksspielrechtliche Vorschriften sind unabhängig vom Masterplan Vergnügungsstätten
zu bewerten und dürften insoweit keine Wechselwirkungen haben…


Herr Rm Goosmann erklärte, dass, obwohl es noch nicht gelungen sei eine einzige Spielhalle zu schließen, es politischer Wille sei, dass hier genau hingeschaut werde, auch auf die Gefahr hin, dass es zu Klagen komme.

Frau Jägers erläuterte, dass es momentan rechtlich nicht möglich sei, die Spielhallen zu schließen. Verfahren werden wegen der möglichen Schadensersatzforderungen nur bei Aussicht auf Erfolg angestrengt. Es müsse politischer Druck aufgebaut werden, um rechtliche Veränderung anzustreben.

Frau Siekmann ergänzte dazu, dass auch das OVG die Verfahren ausgesetzt hat, die den Übergangsfristen (1jährig und 5jährig) obliegen, bis das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Beklagung des Glückspielstaatsvertrages vorliegt.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Freifunk bei den zentralen Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06271-16)

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht den Tagesordnungspunkt zurück.


zu TOP 3.4
Beamerbild Wartenummern Bürgerdienste Online
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06272-16)

Beamerbild Wartenummern Bürgerdienste Online
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06272-16-E1)

Beamerbild Wartenummern Bürgerdienste Online
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06272-16-E2)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

..derzeit ist es sowohl bei den Bürgerdiensten im Stadthaus als auch in den Bezirken üblich, dass Anzeigetafeln o.ä. den Kundinnen und Kunden anzeigen, wann und wo ihre Wartenummer an der Reihe ist. Leider scheint es jedoch vom Schema her völlig verschiedene Wartenummern bzw. Systeme zu geben, so dass für die Wartenden nicht ersichtlich ist, ob noch eine lange oder eine eher kürzere Wartezeit vor ihnen liegt, was natürlich zur gereizten Stimmung von einigen Wartenden noch zusätzlich beiträgt.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Besteht die Möglichkeit, die Wartenummern so zu vergeben, dass aus der Nummer, die aktuell an der Reihe ist, darauf zurück geschlossen werden kann, wie viele Menschen noch vor der eigenen Wartenummer an der Reihe sein werden?

2) Wäre es alternativ oder zusätzlich möglich, die Wartenummern auf der Anzeigetafel nicht nur "aufzurufen", sondern anzuzeigen, welche Wartenummern auf diese folgen werden? Kann man diese ggf. mit einer geschätzten Wartezeit versehen?

3) Ist es möglich, diese Wartenummer auch online einsehbar zu machen z.B. auf einer speziellen Webside? …..


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme der Verwaltung vom 21.11.2016 vor:


…Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 16.11.2016 mit der Bezeichnung „Beamerbild Wartenummern Bürgerdienste Online“
(Drucksache Nr.: 06272-16-E1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich wie folgt:

Die Wartenummern bei den Bürgerdiensten werden fortlaufend vergeben. Dabei unterscheiden sich die Wartenummern, die Kundinnen und Kunden bei Terminbuchung erhalten, durch ein vorangestelltes „T“ von den anderen. Diese werden fortlaufend nach ihrem Buchungszeitpunkt vergeben. Daher sind die aufgerufenen Wartenummern nicht durchgängig fortlaufend.

Bei Unterscheidung der Wartenummern mit und ohne vorangestelltem „T“ können Kundinnen und Kunden Rückschlüsse darauf ziehen, wie viele Menschen - mit Ausnahme der Terminkunden - noch vor ihnen an der Reihe sind.

Da Termine in der Regel im Voraus gebucht werden, ist die Einbeziehung der Wartenummern für Termine in die Nummerierung der ausgegebenen Wartemarken nicht möglich.

Die Wartezeiten variieren aufgrund unterschiedlicher Faktoren, wie z. B. der Dauer und Anzahl der vorherigen Kundenanliegen, die Anzahl der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u. a.

Aufgrund der unterschiedlichen Dauer der Kundenanliegen ist es nicht möglich, die verbleibende Wartezeit für Kundinnen und Kunden vorherzusagen. Die Angabe könnte daher lediglich aufgrund einer Schätzung erfolgen, die in einigen Fällen nicht zutreffen würde. Dies würde insbesondere dann, wenn Kundinnen und Kunden eine längere Wartezeit als die tatsächliche mitgeteilt worden wäre, neben logistischen Problemen zur Unzufriedenheit der Kundinnen und Kunden, die den Aufruf ihrer Wartenummern verpasst haben, führen.

Die Bürgerdienste streben an, auf der Internetseite eine Art „Ampel“-Sicht zur Darstellung der aktuellen Wartesituation an den einzelnen Standorten einzurichten. Derzeit wird die Umsetzung der Darstellung durch FB 10 vorbereitet.

An den Info-Schaltern an allen Standorten besteht für Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, zu erfragen, mit welcher Wartezeit voraussichtlich zu rechnen ist. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann dann darauf hingewiesen werden, dass es sich bei der Angabe der Wartezeit um eine unverbindliche Schätzung handelt….


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.5
Wasser für Wartende
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06273-16)

Wasser für Wartende
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 06273-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

...wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Gibt es Trinkwasserautomaten oder eine andere Möglichkeit der Trinkwasserversorgung in den Wartebereichen der Bürgerdienste im Stadthaus und der Bezirke? Wenn nicht: warum nicht?...


Herr Kruse von den Bürgerdiensten beantworte die Frage mündlich: Es wird bei witterungsbedingtem Bedarf Wasser verteilt, aus hygienischen und wartungstechnischen Gründen werden jedoch keine Wasserspender dauerhaft eingesetzt. Auf die Rückfrage von Frau Rm Reigl was als Bedarf angesehen werde, antwortete Herr Kruse, dass es regelmäßige Begehungen der Wartebereiche gebe und so klimatische Bedingungen für Erfrischungen erkannt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Ankunftszentren des BAMF in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06284-16)

Ankunftszentren des BAMF in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06284-16-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung am 22.11.2016 um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis davon, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zuge der geplanten Einführung von Ankunftszentren den Standort an der Huckarder Straße ortsnah erweitern will?

2. Gibt es Erkenntnisse, welche Platzkapazitäten für die Mitarbeiter des BAMF zukünftig benötigt werden?

3. Wäre die Errichtung eines erweiterten Ankunftszentrums auf Dortmunder Stadtgebiet auch nach der angekündigten Schließung der EAE an der Buschmühle sowie einer drohenden Aufgabe der ZAB überhaupt noch sinnvoll?
Begründung:
Die Beschleunigung des Asylverfahrens ist die zentrale Herausforderung, vor der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach wie vor steht. Einen maßgeblichen Beitrag hierzu soll das neu entwickelte Konzept des Integrierten Flüchtlingsmanagements leisten, mit dem die Aufgaben von der Ankunft der Asylsuchenden bis zur Integration oder Rückkehr strukturiert bewältigt werden können. Kern dieses Konzeptes sind die so genannten Ankunftszentren des BAMF als erste Anlaufstelle für neu ankommende Asylsuchende, in denen viele bis dato auf mehrere Stationen verteilte Schritte im Asylverfahren gebündelt werden. Bei Menschen mit sehr guter Bleibeperspektive sowie Antragstellenden aus sicheren Herkunftsländern mit eher geringen Bleibeaussichten kann in der Regel vor Ort innerhalb von 48 Stunden angehört und über den Asylantrag entschieden werden.

Unter diesen Vorzeichen scheint eine Erweiterung des Ankunftszentrums durch zusätzliche, dezentrale Satellitenstandorte auf Dortmunder Stadtgebiet das Konzept des BAMF zur Beschleunigung der Asylverfahren zu konterkarieren. Zur Verbesserung der Abläufe sollten die bearbeitenden Behörden zumindest in räumlicher Nähe angesiedelt bzw. idealerweise an einem Standort gebündelt werden….



Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2016 vor:

Herr Rm Mader teilt mit, dass sich seine Fraktion für die Variante „b“ entschieden habe.
Herr sB Jütte ist der Meinung, dass beide Varianten in der Vorlage nicht hinreichend begründet
wurden. Daher werde seine Fraktion beide Varianten ablehnen.
Herr Rm Berndsen teilt mit, dass man zu dieser Angelegenheit in der Fachfraktion Nachfragen gestellt
habe, diese aber nicht beantwortet werden konnten, da dies ein Fachthema des Ausschusses für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) sei. Aus diesem Grund
schlägt er vor, auch wenn seine Fraktion zur Variante „b“ tendiere, die Vorlage zur weiteren Beratung
an den ABöAB weiterzuleiten.
Herr sB Auffahrt bittet darum, dass eine Gefahrenstellungskartierung vorgelegt werde, damit man
diese mit den vorgeschlagenen Standorten vergleichen könne.
Herr Rm Dudde teilt für seine Fraktion mit, dass man der Variante „b“ zustimmen werde.
Herr Rm Urbanek ist ebenfalls der Meinung, dass man diese Vorlage ohne Empfehlung an den
ABöAB weiterleiten solle.
Herr Rm Mader führt an, dass es sich ihm nicht erschließe, warum man diese Vorlage ohne
Empfehlung an den ABöAB weiterleiten soll. Schließlich könne man heute als Verkehrsausschuss
empfehlen, dass man aus Sicht der Verkehrssicherheit diese Vorlage als sinnvoll erachte.
Herr Rm Berndsen schlägt vor, heute keine Empfehlung auszusprechen, sondern sich nur darauf zu
einigen, die Vorlage unter Priorisierung der Varianteante „b“ weiterzuleiten, da vor einer
Beschlussfassung zunächst noch eine Klärung zu den noch offenen Fragen im ABöAB erfolgen
müsse.
Aufgrund dieses Vorschlags wird wie folgt verfahren:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne ausdrückliche Empfehlung
weiter.
Diese Weiterleitung erfolgt unter der Priorisierung der Variante „b“ des Beschlussvorschlages,
wobei sich die Fraktionen Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD hierzu enthalten haben.


Des Weiteren lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016 vor:

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,
eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:
a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage

alternativ

b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).
Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.

Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.


Herr Rm Weber führte aus, dass sich die CDU-Fraktion für die Variante b entscheide, da darin ein sehr gute Kombination von mobilen und stationären Messstellen enthalten ist und durch die Hülsen die stationären Kameras mobil seien.

Herr Rm Goosmann sieht das genauso und findet, dass die Variante b flexiblere Möglichkeiten bietet.

Frau Rm Brunsing erklärt, dass auch Sie die Variante b für die sinnvollere halte, obwohl sie sich mehr stationäre wünschen würden, vor allem mit Sicht auf die Kontrollen am Wall, stimmt aber der Variante b als der Sinnvolleren zu.

Herr Rm Reinbold findet, dass eine Variante mit nur mobilen Messgeräten die Bessere wäre, da seiner Meinung nach keine Unfallschwerpunkte mit den geplanten festinstallierten Geräten abdeckt werden. Aus diesem Grund wird seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Frau Rm Reigl erklärte, dass ihre Fraktion sich enthalten werde, da sie der Meinung sei, dass es auch andere Möglichkeiten gebe, die Menschen dazu zu bewegen sich an die Geschwindigkeiten zu halten.

Herr Rm Bohnhof bezweifelt, dass diese Maßnahmen der Verkehrssicherheit dienen sollen und deshalb lehnt seine Fraktion die Vorlage ab.

Frau Stadträtin Jägers erklärte, dass eine Variante mit nur mobilen Messgeräten sicher zu bevorzugen sei, dies aber sehr personalintensiv ist, da sie im Zweischichtbetrieb besetzt werden und dies zu teuer sei. Aus diesem Grund musste ein Kompromiss zwischen stationär und mobil gefunden werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (17 Stimmen) gegen die Stimmen FDP/ Bürgerliste und AfD (2 Stimmen) bei Enthaltung DIE LINKE&PIRATEN (2 Stimmen) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:
a.)die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage

alternativ

b.)die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).
Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.


Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 4.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04406-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. nimmt den 6. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 785.206 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 231.000 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
· Bürogebäude Luisenstraße, Brandschutzsanierung der 5. Etage, Brandschutzrückstellung 600.000 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017 sowie Veranschlagung i.R.d. Haushaltsplanung 2017 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05888-16)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2016 vor:

.. Z u s a t z i n f o r m a t i o n
für die Mitglieder der politischen Gremien der Stadt Dortmund
zur Beratung der Beschlussvorlage
"Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2017
sowie Veranschlagung i. R. d. Haushaltsplanung 2017 ff."
(Drucksache Nr. 05888-16)
09.11.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Nachgang zur Erstellung der o.g. Vorlage, die Ihnen zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, hat sich verwaltungsintern noch eine Änderung ergeben. Danach entfällt der Hinweis bezüg-lich Entscheidungen des Krisenstabes bei evtl. Änderungen der Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche 23 und 65.
Ich bitte deshalb, im Rahmen der Beratung (Kenntnisnahme) zu berücksichtigen, dass der in der o. g. Vorlage enthaltene Passus auf Seite 4 vorletzter Absatz „Dies gilt auch für Entschei-dungen des Krisenstabes“ ersatzlos gestrichen wird. Mit anderen Worten: Die Entscheidungen des Krisenstabes können nicht nachträglich zurückgeholt werden

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage der Verwaltung mit der ergänzenden Stellungnahme vom 09.11.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Abschlussbericht EAE - Standort Hacheney -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05955-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06175-16)

Frau Jägers erklärte ergänzend zur Vorlage auf die Fragen von Frau Rm Noltemeyer, dass die die rechtliche Position in der Vorlage beschrieben sei, die Städte hätten die Verordnungen nach geltendem Recht nicht erlassen dürfen. Die Stadt Dortmund hat keinen Raum für eine eigene ordnungsbehördliche Verordnung um das Schutzziel zu erreichen, welches über den § 13b des Tierschutzgesetzes ermöglicht wird. Es wird von Seiten der Verwaltung kein Vorschlag gemacht, eine Norm zu schaffen, die nicht kontrollierbar ist. Jedoch ist das Aufklären und Informieren sehr sinnvoll. Mit dem Tierschutzverein ist vereinbart, dass vom Tierschutzbund organisierte Flyer, die hervorragend beschreiben warum es Sinn macht Katzen zu kastrieren, warum das unterstützt wird und wo man Hilfe bekommen kann (Flyer wird mit dem Protokoll versandt), mit städtischer Hilfe in Bezirksverwaltungsstellen, Tierarztpraxen und Tierbedarfsläden verteilt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Masterplan Kommunale Sicherheit: Dokumentation der Auftaktveranstaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06257-16)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.



Die Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:13 Uhr








Christiane Krause Uwe Wallrabe Sabine Weber
Ausschussvorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin