Niederschrift (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 19.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU) bis 18:23 Uhr Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) bis 19:12 Uhr
Frau RM Grollmann (CDU) bis 18:50Uhr / i.V.f. Herrn RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD) i.V.f. Herrn RM Schilff (SPD)
Herr RM Taranczewski (SPD) i.V.f. Frau RM Löffler (SPD)

Herr RM Thiel (SPD) i.v.f.Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reigl (Die Linke & Piraten i.v.f. Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 16:00 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat



3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Dr. Rath – 60-
Herr Halfmann-60-
Herr Tolewski -60-
Herr Thabe – 61-
Frau Linnebach-64/stv.AL-
Frau Laubrock-64/stv.AL-
Frau Meininghaus -60-
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:
Herr Baumgarte- DEW21-
Herr Murawski-DEW21-
Herr Kattein – DEW21/DONETZ-
Herr Dipl. Wirtsch.-Ing. Heinz –Geschf.. Wasserwerke Westfalen
Herr Dipl. Geogr. Schulte-Ebbert - Wasserwerke Westfalen -
Herr Dipl.-Ing., Dipl. Wirtsch.-Ing. Pfeiffer - Emscher Genossenschaft/Lippeverband -
Herr Dr. Nafo - Emscher Genossenschaft/Lippeverband -
.




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 19.09.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.07.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11150-18)
-lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-
2.2 Mikroplastik im Trink- und Abwasser
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10879-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10879-18-E2)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11815-18)

3.2 Magistralenprojekt im Rahmen des Dekadenprojektes "nordwärts", hier: Vergabe eines Planungsauftrages nach HOAI Leistungsphase 1 und 2 für den südlichen Abschnitt der Bornstraße vom Wallring bis zur Bergmannstr. sowie einer Rahmenplanung für den gesamten Abschnitt der Magistrale von der U-Bahn-Haltestelle Franz-Zimmer-Siedlung bis zum Schwanenwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11604-18)

3.3 Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11741-18)

3.4 Stadterneuerung City - Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche – Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11678-18)

3.5 Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10547-18)

3.6 Sanierung Enviogelände
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11384-18-E1)

3.7 Wohnhaus Hannibal II
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11394-18)
-lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-

hierzu -> Vorlage der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11826-18)

3.8 Mehreinnahmen durch frühzeitigere Planrechtschaffung
Bitte um Stellungnahme (AFBL 05.0718) (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11528-18)
-lag am 05.07.2018 in der AFBL- Sitzung vor_

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11528-18-E1)

3.9 Förderprogramm "Heimat.Zukunft.NRW"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12119-18)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09662-17)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09662-17-E3) -lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-

hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10279-18) -lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10377-18) -lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
(Drucksache Nr.: 09662-17) -lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2018
(Drucksache Nr.: 09662-17-E7) -lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-


hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 09662-17-E8) -lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09662-17-E9) -lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-

4.2 Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11700-18)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 220 – Harkortstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A und B

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11042-18)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 - Kronenbrauerei Süd - des Bebauungsplanes 177
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei – (Änderung Nr. 9)
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11728-18)

4.5 Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 – Hagener Straße –
hier: Beschluss zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 – Hagener Straße – , Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11654-18)

4.6 Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 11809-18)

4.7 Bauleitplanung; 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n Zeche Crone, Teil II -, zugleich Änderung des Bebauungsplanes VEP Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -
hier: Beschluss zur 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - mit geänderter Zielsetzung, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11662-18)

4.8 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage - Idastraße - in Dortmund-Lütgendortmund nach §125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11647-18)

4.9 Landesentwicklungsplan - aktuelles Änderungsverfahren
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11591-18)

4.10 Planung eines Gewerbestandortes auf der Fläche "Im Dicken Dören" der Stadt Waltrop
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 10243-18)
4.11 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11715-18)

4.12 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2017
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 11631-18)

4.13 Genehmigung eines Moscheebaus an der Lindenhorster Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10639-18)

-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10639-18-E2)

4.14 Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11938-18)

4.15 Wohnraumflächenentwicklung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12118-18)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.07.2018
mit Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (11248-18-E2) (Drucksache Nr.: 11248-18)

-Die ursptüngliche Vorlage hierzu wurde bereits in der AUSW-Sitzung am 04.07.2018 zur Kenntnis genommen-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11248-18-E3)

5.2 PCB-Messungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11935-18)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11935-18-E1)

5.3 Messungen zum Mobilfunk
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11937-18)

5.4 Landschaftsplanung im Ortsteil Schnee
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12048-18)



6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

6.2 Wohnungsmarktbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11767-18)

6.3 Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse "LEG-Siedlung Wickede"
-Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung -
(Der eigentliche Bericht wurde bereits zur Sitzung am 02.05.2018 zur Kenntnis genommen)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10269-18-E1)

6.4 Schaffung von Wohnraum
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10880-18-E1) -lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

6.5 Smart City Projekt: Der City Tree
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11393-18) -lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11393-18-E1)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen

10.1 Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers der Firma Accela Tyre Fill Systems GmbH in Dortmund-Marten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) (Drucksache Nr.: 11611-18)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11611-18-E1)

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Dachbegrünung in Dortmund
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-

Kenntnisnahme






Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Neumann-Lieven benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Absetzung:

Zu TOP 4.15 „Wohnraumflächenentwicklung“ (Vorschlag zur TO) (Fraktion
FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 12118-18) liegt die Information vor, dass
dieser inzwischen von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen wurde.

Man einigt sich daher darauf, diesen Tagesordnungspunkt von der
Tagesordnung abzusetzen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o.a. Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.07.2018

Herr Rm Waßmann bittet darum, seinen Wortbeitrag zu Top 3.5 auf Seite 29 der Niederschrift wie folgt zu redaktionell zu überarbeiten:

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man sich ausdrücklich den Ausführungen von Herrn Wilde anschließen werde. Es wäre ohnehin das Änderung: RePetitum seiner Fraktion gewesen, die Empfehlung der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu nehmen aber auch wohlwollend an die Verwaltung als Prüfauftrag weiterzuleiten. Die Vorlage würde man ansonsten so empfehlen.


Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.07.2018 wird mit der o.a. Anmerkung genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11150-18)

AUSW, 19.09.2018:

Der Ausschuss wird durch Herrn Baumgarte (DEW21) mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) über die wesentlichen Eckpunkte/Systematik der Wasserversorgung in Dortmund informiert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diese mündlichen Informationen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.2
Mikroplastik im Trink- und Abwasser
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10879-18-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 10879-18-E1):

„In dieser Ratsperiode hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen das Thema Mikroverunreinigungen des Wassers in Bezug auf Medikamentenrückstände aufgegriffen.
Seit einiger Zeit häufen sich die Hinweise auf Verunreinigungen durch Mikroplastik. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegen der Stadt oder der Emschergenosschenschaft Zahlen vor, wie viel Mikroplastik auf Dortmunder Gebiet in Quell-, Oberflächen- oder Leitungswasser enthalten ist? Wenn ja, wie viel Mikroplastik befindet sich in den Dortmunder Gewässern?

2. Wie viel Mikroplastik wird durch Abwässer in Dortmund zusätzlich in die Gewässer eingetragen? Wie viel davon kann durch die bisherigen Reinigungsstufen in den Dortmunder Kläranlagen entfernt werden?

3. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einführung der 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen in Dortmund?
a. Liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Scharnhorst vor? Wenn nicht, wann sind diese zu erwarten?
b. Welche Ergebnisse hat die Erprobung der 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage Deusen ergeben und welche Bewirtschaftungsentscheidung ergibt sich daraus für Dortmund?
Zudem sollte laut Beschluss des AUSW im Juni 2016 (DS 01442-15-E4) jährlich über Fortschritte in der Trinkwasseraufbereitung und Abwasserbehandlung berichtet werden. Eine entsprechende Berichterstattung ist bisher nicht erfolgt und soll in der nächsten AUSW-Sitzung vorgelegt werden.

Begründung:
Im März 2018 wurde eine länderübergreifende Pilotstudie der Umweltämter von Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach ist Mikroplastik nahezu in allen west- und süddeutschen Flüssen zu finden. In den 52 Proben, die im Rahmen der Studie aus 25 Flüssen (u.a. aus der Ruhr und der Emscher) entnommen wurden, waren kleine Kunststofffragmente nachweisbar. Hauptsächlich handelte es sich der Untersuchung zufolge um unregelmäßig geformte Partikel mit Durchmessern zwischen 0,3 und 0,002 Millimetern, die von größeren Plastikobjekten stammen könnten. Zu fast 90 Prozent bestanden sie aus den Kunststoffsorten Polyethylen und Polypropylen.
Nach einem Positionspapier des Umweltbundesamtes ist der Eintrag über das kommunale Abwasser bei einer Reihe von prioritären Stoffen ein signifikanter Eintragspfad. Dies gilt neben Schwermetallen und Medikamentenrückständen auch für Mikroplastik. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollten deshalb Maßnahmen zur Reduktion weiterer Einträge dieser Schadstoffe in die Gewässer eingeleitet werden.“

HierzuStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10879-18-E2):

„….zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Das Thema „Belastung der Oberflächengewässer durch Medikamentenrückstände“ wurde
bereits in den AUSW-Sitzungen am 20.04.2016 und 29.06.2016 ausführlich behandelt (DSNr.
01442-15).
Der Fachausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 29.06.2018 die Verwaltung, den AUSW
über Fortschritte in der Abwasserbehandlung bezüglich der Medikamentenrückstände sowie
über Fortschritte in der Trinkwasseraufbereitung zu unterrichten. Darüber hinaus wurde die
Verwaltung gebeten über eine wirkungsvolle Öffentlichkeitskampagne im Hinblick auf die
Entsorgung von Medikamenten zu beraten.
Im Nachgang zu dieser Sitzung hat daraufhin die Verwaltung ergänzende Informationen zu
den Themen „Umsetzungsfahrplan 4. Reinigungsstufen der Kläranlagen Deusen und
Scharnhorst“ und „Einsatz von Partikelfiltern zur Beseitigung von Mikroschadstoffen in der
Abwasserbehandlung“ in das Gremieninformationssystem (GIS – Auftrags- und
Beschlussverfolgung, DS-Nr. 01442-15-E4) eingestellt.
Zum Auftrag des AUSW aus der Sitzung bezüglich einer wirkungsvollen Öffentlichkeitskampagne
im Hinblick auf die Entsorgung von Medikamenten kann ich folgende Ausführungen machen:

- Am 22.03.2017, dem Tag des Wassers, hat eine vom Umweltamt ins Leben gerufene
Informationsveranstaltung in der Berswordthalle stattgefunden. An zahlreichen
Ständen informierte der Fachbereich 60 zusammen mit weiteren Partnern wie der
Stadtentwässerung EB 70, der Verbraucherberatung, der Emschergenossenschaft und
dem Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe die interessierte Öffentlichkeit über den
richtigen Umgang mit Alt- und Restmedikamenten sowie deren schädigende Wirkung
auf den Wasserkreislauf und dessen Nutzer.
- Der richtige Entsorgungsweg für abgelaufene und nicht mehr benötigte Medikamente
war auch Themenschwerpunkt des Umweltamtes bei der Abschlussveranstaltung der
Stadt/EDG „Sauberes Dortmund 2017 – Mach mit!“ am 29. April 2017.
- Mitte 2017 haben die Emschergenossenschaft, der Ruhrverband und die Stadt Essen
ein vom Landesumweltministerium gefördertes Forschungsprojekt gestartet. Die
Initiative „Essen macht´s klar – Weniger Medikamente im Abwasserhttps://machtsklar.
de/ legt ihre Schwerpunkte auf Fortbildung und Aufklärung der Bevölkerung,bezieht aber auch
weitere relevante Akteure wie Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker mit ein,
mit dem Ziel die Nutzer, aber auchDiejenigen, die die Medikamente verordnen und verabreichen,
für die Minderung von Medikamentenrückständen zu sensibilisieren. Ein entsprechendes Bildungspaket für Schulen, universitäre Bildung und berufliche Weiterbildung, Pflegeeinrichtungen
und ambulante Pflegedienste soll für ein großstädtisches Format entwickelt werden. Gleichzeitig ist
es geplant Kriterien zu entwickeln und zu testen, mit deren Hilfe der Erfolg einer solchen Kampagne validiert werden kann.Das auf zwei Jahre angelegte Projekt soll Basis für eine Wirkungsabschätzung der Sensibilisierung von Großstädten bieten und nach Abschluss – voraussichtlich im Dezember 2018 - auch auf andere Kommunen übertragbar sein.
Die beiden seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Themen Mikroschadstoffe
und Mikroplastik im Abwasser, in den Gewässern und im Trinkwasser liegen thematisch eng
beieinander. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn den vielschichtigen Themenkomplex in
einer Sitzung zu behandeln.
Zur Sitzung des AUSW am 19.09.2018 wurden nunmehr sachkundige Experten von
Emschergenossenschaft und Lippeverband sowie der Wasserwerke Westfalen (WWW)
eingeladen, um für die Beantwortung der Fragen 1. bis 3. der Anfrage der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (s.o.) sowie für weitere Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung zu
stehen.
Gleichzeitig steht auch das erstmalig erstellte Wasserversorgungskonzept (WVK) auf der
Tagesordnung. Das WVK ist federführend durch die Dortmunder Energie- und
Wasserversorgung GmbH (DEW21) erarbeitet worden und trifft u.a. auch Aussagen zur
Technik der Trinkwasseraufbereitung. Ein kompetenter Vertreter der DEW21 wird als
Ansprechpartner Fragen auch zu diesem Themenkomplex beantworten können.

AUSW, 19.09.2018:

Herr Dipl. Geogr. Schulte-Ebbert (Wasserwerke Westfalen) informiert, mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) zum Thema „Mikroplastik im Trinkwasser“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen und mündlichen Informationen Kenntnis.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11815-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.2
Magistralenprojekt im Rahmen des Dekadenprojektes "nordwärts", hier: Vergabe eines Planungsauftrages nach HOAI Leistungsphase 1 und 2 für den südlichen Abschnitt der Bornstraße vom Wallring bis zur Bergmannstr. sowie einer Rahmenplanung für den gesamten Abschnitt der Magistrale von der U-Bahn-Haltestelle Franz-Zimmer-Siedlung bis zum Schwanenwall
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11604-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Planungsauftrages nach der HOAI zur Fertigung einer Vorplanung für den südlichen Abschnitt der Bornstraße vom Wallring bis zur Bergmannstraße sowie einer Rahmenplanung für die gesamte Magistrale der Bornstraße/Dernerstraße von der U-Bahn-Haltestelle Franz-Zimmer-Siedlung bis zum Schwanenwall.
Die Finanzierung des Planungsauftrages erfolgt aus dem Budget des FB 1 aus der Investitionsfinanzstelle 01_00184082003 - “nordwärts“-Projekt Nr. 840, Magistrale südliche Bornstraße“ – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 55.000 Euro
Die Rahmenplanung wird in der Teilergebnisrechnung des FB 1 unter der Auftragsnummer 10184082006 - „Projekt FB 61“ - mit folgenden zahlungswirksamen Aufwendungen abgebildet:
Haushaltsjahr 2019: 30.000 Euro


zu TOP 3.3
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
- Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11741-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 11.09.2018:

Hierzu liegt vor Antrag gemäß § 5 (1) GeschO in Verbindung mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks:
„Angesichts der Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk bereits im Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der Internationalen Gartenausstellung 2027 um folgende Ergänzung:
Der Rat der Stadt (…)
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 11.09.2018:

Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion mit dieser Maßnahme ein hohes Kostenrisiko verbinde. Seine Fraktion halte es für dringend erforderlich, dass sich auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit dieser Angelegenheit beschäftige und werde daher dort einen entsprechenden Antrag konkretisieren.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Fraktion AfD), den Beschluss laut Vorlage mit folgender
Ergänzung:
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018.

Verschiedene Bezirksvertreter bemängelten die Vergesellschaftung der Natur und das kleine Biotope wegfallen. Es wurde nachgefragt, wer die Planung machen soll, da schon Planer fehlen. Außerdem sollte die nachträgliche Nutzung gewährleistet sein. Es entstehen
100.000,-- € Kosten für den Rückbau. Das Geld sollte besser in den sozialen Wohnungsmarkt fließen. Eine nachteilige Großprojektierung sollte nicht stattfinden (z. B. Eintritt für Bürger). Eine nachhaltige Planung wäre zu befürworten.
Bezüglich der IGA 2027 bleibt Mengede außen vor (IGA endet in Deusen). Es sollten die vorhandenen Wege attraktiver gemacht werden.
Aus den folgenden Gründen empfahl die Bezirksvertretung Mengede die o. g. Vorlage nicht:
- der finanzielle Aufwand ist unverhältnismäßig zur Nutzung,
- die Rückbaukosten sind nicht nachhaltig und
- die Planung sollte über das Projekt hinaus weiter fortgeführt werden.
-
Die Bezirksvertretung Mengede folgte einstimmig der Empfehlung nicht.


AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde. Da man finanzielle Folgerisiken ausschließen möchte, werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag hierzu stellen.

Herr Wilde informiert über den aktuellen Sachstand und appelliert an den Ausschuss der Maßnahme zuzustimmen. Er verdeutlicht hierzu nochmal, welche positiven Effekte solche Aktionen und Umstrukturierungen nach sich ziehen würden. Diese könne man nicht nur in einem Betrag messen
(z.B. an fehlenden Eintrittsgeldern) sondern vielmehr an den vielfältigen, langfristigen Erfolgen, die gerade diese Umwandlungsmaßnahmen hier im Ruhrgebiet erzeugen würden und die man nicht monetär messen könne.

Herr Rm Klösel merkt an, dass man bereits in der Anfangsphase der Planungen entsprechende Sanitäreinrichtungen einplanen solle.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG zustimmen werde. Man sei auch der Überzeugung, dass diese Angelegenheit tatsächlich nicht nur monetär bewertbar sei.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man bereits bei der Grundsatzbeschlussfassung unter Betrachtung vorheriger IGA-Ausstellungen darüber diskutiert habe, was im Hinblick auf die Kosten geschehen könne. Im Vergleich hierzu habe man damals und auch heute den Nutzen als deutlich größer angesehen. Man sei davon überzeugt, dass dieses eine sinnvolle und für Dortmund sowie die Region eine deutlich wertsteigernde Maßnahme sei. Daher empfehle man die Vorlage heute gerne.

Herr sB Tietz verdeutlicht, dass auch seine Faktion die Vorlage befürworten werde. Man glaube, dass gerade Dortmund besonders von dieser IGA profitieren werde, weil sie einer der drei „Zukunftsstandorte“ sei.

Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass auch ihre Fraktion die IGA für eine Chance halte und man auch ganz gespannt auf diese „drei Ebenen“ sehe, welche immer wieder genannt würden; die großen Zukunftsgärten aber auch die kleineren Ebenen vor Ort. Hierbei handele es sich aus ihrer Sicht nochmal auf einer anderen Ebene um Quartiersentwicklung. Das bedeute auch, international seine Strukturen darzustellen und hierbei zu zeigen, was man machen könne. In Anbetracht der vielen Vorteile die man hiermit verbinde, wolle man der Vorlage heute zustimmen.

Herr Wilde führt zur Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an, dass man den Betrachtungsraum nicht am „Bahnhof Mooskamp“ enden lasse, sondern der Grünzug weiter Richtung Mengede gehe. Man habe vor, auch das „Mengeder Meer“ und den „Mengeder Volksgarten“ mit einzubeziehen. Die Emscher spiele eine wichtige Rolle, weil sie das verbindende Element sei. Deswegen werde auch Mengede im Rahmen der IGA eine besondere Bedeutung erlangen.

Anschließend wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt
a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,

b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,

c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,

d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,

e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).


zu TOP 3.4
Stadterneuerung City - Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche – Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11678-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.5
Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10547-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 18.09.2018:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr
Grotjahn, folgenden Antrag:

Antrag der CDU-Fraktion:
Der Rat der Stadt Dortmund möge die Verwaltung bitten, zu prüfen, ob direkt auf der
östlichen Seite der neuen Eisenbahnüberführung im Kreuzungsbereich Hagener
Straße/Olpketalstraße/ Hollmannstraße ein kleiner Kreisverkehr ermöglicht werden kann.

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, stellt folgenden
Antrag:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, dass der Fuß- und Fahrradbeauftragte der
Stadt Dortmund bei den Planungen einbezogen wird.

BV-Mitglied Antje Griesbach (CDU) schlägt Folgendes vor:
Vorschlag BV-Mitglied Antje Griesbach (CDU):
Der Rat der Stadt Dortmund möge die Verwaltung bitten, zu prüfen, ob der südlich zur neuen
Eisenbahnüberführung naheliegende Aufgang zum DB-Haltepunkt Dortmund-Kirchhörde an
der Hagener Straße im Zuge der Erneuerung der Überführung behindertengerecht ausgebaut
werden kann.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 29.08.2018 zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 13 Ja-Stimmen (7 x CDU, 4 x SPD,
1 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke.) und 1 Nein-Stimme (parteilos – Herr
Schröter) unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anträge und des Vorschlags, wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.“

AUSW, 19.09.2018:

Zur o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch informiert Herr Wilde darüber, dass die Verwaltung den darin enthaltenen Antrag der CDU-Fraktion nicht folgen könne, da man in den vergangenen Jahren bereits mehrfach geprüft habe, ob an dieser Stelle ein Kreisverkehr realisiert werden könne und diese Prüfungen ergeben hätten, dass dies an dieser Stelle nicht möglich sei.
Die beiden anderen Punkte (Einbeziehung des Fuß-und Fahrradbeauftragten und Prüfung eines behindertengerechten Ausbaus des südlich zur neuen Eisenbahnüberführung naheliegenden Aufganges zum DB-Haltepunkt Do-Kirchhörde) würde man im weiteren Verfahren mit berücksichtigen.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man die Vorlage empfehlen werde und auch, dass man die Beschlusslage der Bezirksvertretung Hombruch heute nochmal verstärken wolle. Zum dort beantragten Kreisverkehr wolle er von der Verwaltung wissen, warum die bisherigen Prüfungen ergeben hätten, dass dieser hier nicht zu realisieren sei.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass die Verwaltung der Bezirksvertretung die Begründung „Contra Kreisverkehr“ schriftlich zur Verfügung stellen und auch diesem Ausschuss zur Kenntnis geben werde.

Nach den o. a. Ausführungen der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr.: 05299-16 aufgeführt, die finanziellen Auswirkungen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m und einer lichten Breite von 15,20 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 5.000.000,00 Euro und gleichzeitig den Umbau der Hagener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 700.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 9.400,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 5.000.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2019ff. aus dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300.
zu TOP 3.6
Sanierung Enviogelände
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11384-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 11384-18-E1):

….die Sanierung des Envio-Geländes schreitet voran. Damit ergeben sich zur Entsorgung
der PCB-haltigen Materialien allerdings einige Fragen, um deren Beantwortung wir die
Verwaltung bitten:

1) Ist es richtig, dass PCB-haltiges Material aus der Auskofferung der Freiflächen des
Enviogeländes auf der Deponie Dortmund Nordost abgelagert wurde? Wenn ja,
welches Volumen wurde abgelagert?

2) Welche PCB-Konzentration war in den oberen 5 cm der ausgekofferten Flächen
messbar? Welche PCB-Durchschnittskonzentration wurde im auf 30 cm Tiefe ausgekofferten
Material gemessen?

3) Welche absolute Menge PCB ist somit auf der Deponie abgelagert worden und
steht damit der örtlichen Nahrungskette zur Verfügung?

4) Ist die Ablagerung von PCB-haltigem Material in den dort verfügbaren Deponieklassen
1 und 3 zulässig? Wo liegt der Grenzwert für eine solche Ablagerung? Welche
Alternativen bestanden zur Entsorgung des Bodenaushubs?

5) Wird abgefrästes Material der PCB-belasteten versiegelten Flächen und PCB haltiges
Abbruchmaterial ebenfalls auf der Deponie Dortmund Nordost abgelagert?
Wenn ja, bis zu welchen Werten? Was geschieht mit höher belastetem Material?

6) Werden PCB-haltige Materialien als Baumaterial weiterverwertet? Ist dies mit dem
Verbot vereinbar, PCB nicht in den Verkehr zu bringen?

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11384-18-E2) (siehe Anlage):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis



zu TOP 3.7
Wohnhaus Hannibal II
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11394-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 11394-18)
-lag bereits zur Sitzung am 04.907.20918 vor-:


…laut Medienberichten plant die Intown-Gruppe, den seit September 2017 leer stehenden Hannibal-Komplex in Dorstfeld zu verkaufen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Welche Kenntnisse hat die Stadt Dortmund über diese Verkaufsabsichten?
2. Plant die Stadt Dortmund bezüglich dieser Verkaufsabsichten, eigene Schritte einzuleiten? Erinnert sei dabei an den Antrag eines Vorkaufsrechts. Damals hieß es seitens des Oberbürgermeisters, die Stadt habe andere Möglichkeiten.
3. Liegt mittlerweile ein Sanierungskonzept für den Gebäudekomplex vor, der wegen gravierender Brandschutzmängel geräumt werden musste?
4. Wie viele weitere Gebäude im Dortmunder Stadtgebiet sind bekannt, die ebenfalls wegen Brandschutzmängeln nicht bewohnbar sind?
5. Gibt es wegen der Häuser, die unter Punkt 4 aufgeführt sind, ebenfalls Mieter, die aktuell mit Ersatz-Wohnraum versorgt werden müssen? Wenn ja, wie viele?
6. Wie viele der ehemaligen 752 Hannibal-Mieter haben mittlerweile dauerhaft eine neue Wohnung bezogen?
7. Wie viele ehemalige Hannibal-Mieter leben noch in Ersatzwohnungen oder anderen Übergangsräumlichkeiten? Es gibt Klagen von Betroffenen, dass sie diese Wohnungen schnellstmöglich verlassen müssen. Welche Perspektiven werden ihnen angeboten?
8. Wie viele Personen gibt es, die die angebotenen Hilfsleistungen (Ersatzwohnungen) verweigern, etwa weil sie wieder in den Hannibal einziehen möchten?
9. Zu welchem Zeitpunkt könnte der Hannibal im Optimalfall (schnellstmöglicher Verkauf, sofortige Sanierung) wieder bezugsfertig sein?

Hierzu Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11826-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung nimmt den Sachstandsbericht zum Gebäudekomplex Hannibal II zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Mehreinnahmen durch frühzeitigere Planrechtschaffung
Bitte um Stellungnahme (AFBL 05.0718) (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11528-18)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme aus den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (AFBL):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Erinnert wird an den Haushaltsbegleitbeschluss vom Dezember 2013, wonach die geplanten Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede West und Sölder Waldstraße mit Vorrang weiterzuentwickeln sind.

Hinsichtlich der drei Wohnbauflächen hatte der Rat in seiner Aprilsitzung im Jahr 2014 den Beschluss noch einmal bekräftigt und die Verwaltung aufgefordert, Maßnahmen aus dem Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zu strecken, um die drei Wohnbauflächen zeitlich näher bearbeiten zu können. Der Rat hatte in diesem Zusammenhang die Verwaltung gebeten, den Tausch in der Priorisierung des Jahresarbeitsprogramms des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in der Maisitzung vorzulegen.

Die Verwaltung führte hierzu aus, dass die Aufstellung von Bebauungsplänen für wohnbauliche Nutzungen auf städtischen Flächen auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen eine besondere Priorität hat. Aufgrund der Personalsituation könnten jedoch nicht alle derartige Flächenentwicklungen gleichzeitig bearbeitet werden. Eine intensive Überprüfung, ob durch Prioritätenveränderungen in der Abarbeitung der Projekte ein für die Stadt besseres Ergebnis zu erzielen wäre, sei jedoch nicht erfolgreich gewesen.

Weiter heißt es, dass am 09.09.2014 der Personaldezernent einer zeitlich befristeten Einstellung von drei Mitarbeiter/innen zugestimmt hätte, um verstärkt Planrecht für städtische Flächen zu schaffen. Hierzu hätten dann auch die potentiellen Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede-West und Sölder Waldstraße gehört. Für die Planrechtschaffung sei ein Zeitraum von 2 bis 3 Jahren erforderlich. Die Mehreinnahmen durch die frühzeitigere Planrechtschaffung seien dabei deutlich höher als die Ausgaben für die zeitlich befristeten Einstellungen.

Diese Einschätzung der Verwaltung teilt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen ausdrücklich. Die zur Planrechtschaffung genannten 2 bis 3 Jahre sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch schon lang verstrichen, ein Fortschreiten der Planrechtschaffung ist zumindest aus unserer Sicht nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung erneut gebeten, eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand der Planung und zeitlicher Perspektive der Umsetzung abzugeben. Die CDU-Fraktion erwartet nach wie vor die zügige Abarbeitung des Ratsbeschlusses vom April 2014, so dass die drei Wohnbauflächen
· Rhader Hof
· Wickede-West
· Sölder Waldstraße

nunmehr endlich zeitnah „in Angriff“ genommen werden.

HierzuStellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:11528-18-E1):

…zu Ihrer Anfrage ist Folgendes auszuführen:
1. Personalentwicklung
Die Bewilligung von drei zusätzlichen, befristeten Stellen im Geschäftsbereich
Bauleitplanung / Städtebau (61/4) hat Mitte 2015 zu der Einstellung von zwei
Bauassessoren und zwei Landschaftsarchitektinnen, die sich eine Freiraumplanungsstelle
teilen, mit einer Befristung bis Mitte 2019 geführt.
2. Projektsachstände
Vor dem Hintergrund der neuen, befristeten Planstellen konnten zahlreiche Projekte des
Sondervermögens bzw. Planungen für städtische Grundstücke initiiert und im Rahmen der
jährlich fortgeschriebenen Jahresarbeitsprogramme vorangebracht werden. Auch konnte
in der Regel auf die Unterstützung von externen Planungsbüros für die Erstellung der
städtebaulichen Entwürfe und Bebauungspläne verzichtet werden.
Diese Projekte gehen insgesamt weit über die in der Anfrage aufgeführten
Wohnbauflächen Rhader Hof, Wickede-West und Sölder Waldstraße hinaus. Aufgrund
der Komplexität und zahlreichen Gutachtenerfordernisse wurde die damit einhergehende
Projektdauer der angefragten Projekte durch die Aufnahme neuer Projekte, insbesondere
für städtische Flächen des Sondervermögens kompensiert. Die Projektbearbeitung liegt
insgesamt weit über dem Maß, welches mit dem vorhandenen Personalstamm im Rahmen
des Jahresarbeitsprogramms hätte bewältigt werden können.
Darüber hinaus laufen derzeit weitere städtische Projekte wie z.B. Hö 273 – westlich
Wellinghofer Straße (ehemalige Feuerwache) und Hom 285 – südlich am Rombergpark –
oder die Satzung „Nördliche Dorfergänzung Grevel“.
In den nördlichen Stadtbezirken liegt der aktuelle Fokus der Wohnbauentwicklung auf der
Vermarktung weiterer Bauabschnitte der städtischen Liegenschaften im Mengeder
Erdbeerfeld und in der Brechtener Heide.
Die Wohnbauentwicklung in den Bezirken der Innenstadt umfasst die städtischen
Liegenschaften im Bereich der Sckellstraße mit zwei geplanten Änderungsverfahren für
die Bestandsgebäude im Westen und die Stellplatzflächen im Osten sowie städtische
Flächen im Bereich des Dortmunder U für Mikroapartments. Auf die Darstellung dieser
städtischen Projekte wird an dieser Stelle verzichtet. Aber auch sie stellen einen wichtigen
Beitrag für die Stadtentwicklung und Unterstützung des städtischen Haushalts dar.

2.1 Angefragte Projektsachstände
Projektstand Lü 181 – Rhader Hof –
Der Aufstellungsbeschluss für den Lü 181 wurde bereits im Februar 2006 gefasst. Nach
einer Zurückstellung des Verfahrens durch Beschluss des damaligen AUSWI im
November 2010 ruhte die Bearbeitung des Verfahrens. Mit Ratsbeschluss von 10/2014
wurde eine priorisierte Bearbeitung reklamiert. Es handelt sich um ein Baugebiet für ca.
50 Wohneinheiten. Die inhaltliche Weiterführung erfolgte mit einem sogenannten
Startgespräch im Juni 2015, um die erforderlichen Arbeitsschritte und Gutachten
verwaltungssintern zu definieren. Der wesentliche Untersuchungsbedarf bestand in einer
Altlastenuntersuchung der ehemaligen Hofstelle (Mineralölspedition) sowie einer
Ableitungstrasse für das Niederschlagswasser zum Dellwiger Bach. Von diesen
Ergebnissen war letztendlich die Umsetzung des gesamten Projektes abhängig. Im August
2015 wurde deshalb eine erste orientierende Untersuchung vergeben. Diese musste für die
Hoffläche zur Abschätzung der zu erwartenden Sanierungskosten ergänzt und konnte
insgesamt im Januar 2017 abgeschlossen werden. Mit dieser Investitionssicherheit wurde
die Hoffläche, die für die Erschließung des geplanten Baugebietes unabdingbar ist, durch
das Liegenschaftsamt im Jahr 2017 erworben. In 2017/ 2018 erfolgte die Vergabe eines
Bodengutachtens zur Untersuchung der Schutzwürdigkeit, dessen Ergebnisse seit Mai
2018 vorliegen. Der erforderliche Umweltbericht wurde unmittelbar folgend im Juli 2018
vergeben.
Der zeitliche Ablauf des Projektes ist durch die zahlreichen Gutachten beeinflusst worden,
die nicht parallel vergeben werden konnten, da die Ergebnisse u.a. aufeinander aufbauen
bzw. entscheidend für die grundsätzliche Klärung der Machbarkeit des Projektes waren.
Nunmehr liegen alle Informationen sowie die komplette Grundstücksverfügbarkeit vor.
Das Verfahren kann inhaltlich und formal weitergeführt werden.
Es ist geplant, den Bebauungsplanvorentwurf im III. Quartal 2018 fertigzustellen und
noch im Jahr 2018 die formelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.
2 BauGB einzuleiten. Ein Offenlegungsbeschluss ist für das Jahr 2019 vorgesehen.
Projektstand Br 196 – Wickede–West –
Zunächst wurde für das Projekt mit der neuen befristeten Personalverstärkung ein
städtebaulicher Entwurf für ca. 150 Wohneinheiten erarbeitet. Im November 2015 konnte
ein verwaltungsinternes Startgespräch durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wurden
erforderliche Gutachten (Entwässerungskonzept, bodenkundliches Gutachten,
Artenschutz) vergeben und im März 2016 der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan gefasst. Im Mai 2016 wurde vor Ort eine Bürgerinformationsveranstaltung
durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB lief im Juni /
Juli 2016.
Die Herausforderungen dieses Projektes liegen in der komplizierten
Entwässerungssituation (hoch anstehendes Grundwasser, geringes Gefälle zum nächsten
Vorfluter) sowie den vorgefundenen schutzwürdigen Böden (Kalkgleye). Insbesondere
letztgenannter Belang hat nach Vorliegen des Gutachtens Ende 2016 einen intensiven
Abstimmungsprozess in 2017 mit der Unteren Bodenschutzbehörde sowie eine
Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erforderlich gemacht
Nächster Verfahrensschritt ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die
noch im Jahr 2018 vorbereitet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt liegt auch der Abschluss
der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe 2) vor. Parallel wird die Ausschreibung für die
erforderlichen archäologischen Gutachten erfolgen.
Projekt Stand Ap 211 – Sölder Waldstraße –
Das städtebauliche Konzept sieht ein Einfamilienhausgebiet für ca. 40 bis 50
Wohneinheiten vor.
Dieses Projekt ist aus Sicht der Betriebsleitung des Sondervermögens sowie der
Verwaltung im Kontext zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Ap 162 – Tulpenstraße –
zu sehen. Es wird – insbesondere in Abstimmung mit der Ortspolitik - empfohlen, das
Verfahren erst zu beginnen, wenn der unmittelbar benachbarte Bebauungsplan Ap 162n –
Tulpenstraße – (ca. 70 Wohneinheiten im Einfamilienhausbau) abgeschlossen ist und in
die Vermarktung gehen kann. Derzeit ist seit September 2017 eine erneute Klage vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Mit einem Verhandlungstermin ist
üblicherweise in 1,5 bis 2 Jahren, in diesem Fall Mitte 2019 zu rechnen.
Die Zurückstellung dieses Planverfahrens entspricht den vom Rat beschlossenen
allgemeinen Handlungsempfehlungen zur Wohnbauflächenentwicklung (2016) mit einem
Vorrang für die Innenentwicklung sowie einer Priorisierung von Projekten für den
Geschosswohnungsbau.
2.2 Weitere abgeschlossene bzw. formal initiierte Verfahren auf städtischen
Grundstücken des Sondervermögens
Projekt Hö 275 – Auf der Kluse –
Die städtische Fläche des Sondervermögens wurde kurzfristig für ein Baugruppenprojekt
mit ca. 25 Wohneinheiten entwickelt. Der Satzungsbeschluss wurde nach einem
Projektstart in 2016 durch den Rat der Stadt am 17. Mai 2018 gefasst. Der Bebauungsplan
ist seit dem 15. Juni 2018 rechtskräftig.
Hom 278 Änd. Nr. 1 – ehemaliges HPH Zillestraße –
Der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplanes für diese städtische Fläche wurde am 17.05.2017, der Satzungsbeschluss
bereits am 16.11.2017 gefasst. Der geänderte Bebauungsplan ist seit dem 15.12.2017
rechtskräftig. Es sind 5 Gebäude mit insgesamt ca. 30 Wohneinheiten und ein
Apartementhaus für junge behinderte Erwachsene geplant. Das Liegenschaftsamt wird das
Grundstück zeitnah vermarkten.
Projektstand Br 213 – Pleckenbrink –
Aufgrund der Komplexität des Bebauungsplanes Br 196 – Wickede-West – und dem
damit einhergehenden intensiven Abstimmungsbedarf wurde ein weiteres
Wohnbauflächenprojekt in Wickede initiiert, das in der Nutzungsaufgabe der städtischen
Sportplatzfläche an der Morgenstraße sowie des Entwicklungsinteresse eines privaten
Bauträgers für ein unmittelbar angrenzendes Privatgrundstück begründet ist.
Es ist beabsichtigt, auf den Freiflächen östlich der Straße Pleckenbrink und südlich der
Morgenstraße auf insgesamt ca. 4 ha eine neue Wohnsiedlung mit etwa 65
Einfamilienhäusern (Privatgrundstück), 80 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern
(insgesamt ca. 145 Wohneinheiten) sowie einer Kindertagesstätte (auf städtischem Grund)
zu entwickeln. Der Aufstellungsbeschluss ist am 29. Juni 2016 gefasst worden. Es wurde
ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet. Die Trägerbeteiligung ist im 1.Quartal 2018
erfolgt. Ein Offenlegungsbeschluss wird nach Fortschreibung der Gutachten sowie der
Erschließungsplanung in 2019 erfolgen.
2.3 Weitere initiierte Projekte auf städtischen Grundstücken
Darüber hinaus wurden zahlreiche Planungen durch die Erarbeitung städtebaulicher
Entwürfe und Durchführung verwaltungsinterner Startgespräche initiiert. Auf dieser Basis
konnten wichtige Handlungsparameter wie z.B. Gutachtenerfordernisse als Grundlage für
weitere Planungsschritte definiert werden.
Lü 189 – Oberdelle –
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für eine TEK (städtisches
Grundstück) ergänzt um Geschosswohnungsbau für ca. 40 Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau, privat) sowie Durchführung eines verwaltungsinternen
Startgesprächs. Ein Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ist für das I. Quartal 2019
geplant.
Ap 231 – Wohngebiet Untere Pekingstr. –
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für ca. 50 Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau / Einfamilienhäuser) und eine TEK (ggf. soll auch ein Neubau
der Gerhard-Hauptmann-Grundschule erfolgen) sowie Durchführung eines
verwaltungsinternen Startgesprächs. Die Weiterführung des Projektes ist insbesondere
von vertiefenden bergbaulichen Untersuchungen abhängig.
Lü 120 Änderung Nr. 4 Hauptschule Bövinghausen
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für 70 Wohneinheiten sowie
Durchführung eines verwaltungsinternen Startgesprächs. Die Weiterführung des
Projektes ist insbesondere von der Klärung der Erschließungssituation abhängig.
Lü 140 Änderung Nr. 4 - Auf dem Toren
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für ca. 100 bis 120 Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau / Einfamilienhäuser) sowie Durchführung eines
verwaltungsinternen Startgesprächs.
Lü 106 Änderung Nr. 3 Nördlich Limbecker Straße
Durchführung eines internen Startgesprächs für die Planung einer TEK (städtisches
Grundstück) und Einrichtung für Menschen mit Behinderung (Grundstück einer
privaten Stiftung). Aufgrund des Grundstückszuschnitts und des Baumbestande sollen
beiden Projekte in einem Gebäudekomplex realisiert werden. Hierzu steht noch die
Rückmeldung des Vorhabenträgers aus.
Hö 118 Änderung Nr. 1 südlich Steinkühlerweg
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für eine TEK, Einzelhandel und
Geschosswohnungsbau für ca. 25 Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau).
Gutachtenvergabe (Schall) wurde initiiert.
Ap 234 - Sichterweg /Emschertalgrundschule
Erarbeitung von städtebaulichen Entwurfsvarianten für einen Turnhallenneubau und
ein Wohngebiet für ca. 60 Wohneinheiten sowie Durchführung eines internen
Startgesprächs. Vorbereitung der Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur
Überflutungsvorsorge / Entwässerung.
3. Fazit
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2017 ist der Vorrang der
Innenentwicklung vor der baulichen Inanspruchnahme des Freiraums weiter gestärkt
worden. Diese Prämisse spiegelt sich ebenfalls im Beschluss des Rates aus dem Jahre
2016 über die „Handlungsempfehlungen zur Wohnbauflächenentwicklung“ wider,
wonach die Aspekte der Innenentwicklung und der Stärkung der vorhandenen
Infrastruktur als Ziele zu verfolgen sind. In den Handlungsempfehlungen wird außerdem
eine Priorisierung von Geschosswohnungsbau dargelegt.
Zudem empfehlen die Liegenschaftsverwaltung und der Geschäftsbereich
Stadtentwicklung (61/2), Wohnbauflächen in Ortsteilen nicht zeitgleich und
konkurrierend in die Vermarktung zu bringen, sondern sukzessive zu entwickeln. Das
betrifft in Wickede die Wohnbauflächenentwicklungen am Etzelweg (privat), am
Pleckenbrink sowie Wickede-West. In Sölderholz / Lichtendorf gilt diese Empfehlung für
die Bereiche Tulpenstraße und Sölder Waldstraße.
Die beiden vorgenannten Sachverhalte haben zu einer gewissen Prioritätenverschiebung
bei der Initiierung bzw. Fortführung der Planverfahren geführt, wobei die unbestrittene
Zielsetzung zur Schaffung eines breiten Wohnraumangebotes auf städtischen
Grundstücken aufrechterhalten und sogar forciert wird. Die Änderung von Prioritäten
betrifft insbesondere das Projekt Sölder Waldstraße, das aktuell – wie bereits dargelegt –
nicht bearbeitet wird. Die Anzahl der im Bereich Sölder Waldstraße realisierbaren
Wohneinheiten (ca. 40 bis 50) konnte jedoch durch Abschluss der beiden Projekte „Auf
der Kluse“ und ehemaliges HPH Zillestraße mit ca. 55 Wohneinheiten und einem
ausgewogeneren Nutzungsmix adäquat kompensiert werden.
Die Bearbeitungsdauer der Projekte wird des Weiteren von zwei Aspekten bestimmt:
- Verzögerung in der Bearbeitung von externen Gutachten und sonstigen Fachbeiträgen
durch die aktuelle Investitionskonjunktur und die damit verbundene Auslastung von
Gutachter- und Planungsbüros,
- Steigerung der Themenkomplexität sowie des rechtlichen Anspruchs an die
Planverfahren, was ein sehr sorgfältiges Arbeiten erforderlich macht, um gerichtlichen
Überprüfungen gerecht zu werden.
Letztendlich konnten mit der Verstärkung des zeitlich befristeten Personals im
Geschäftsbereich Städtebau / Bauleitplanung (61/4) bislang insgesamt Projekte, die weit
über das politisch beschlossene Maß und das eigentliche Jahresarbeitsprogramm
hinausgehen, initiiert und zum Teil bereits abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund
der unter 2.3 genannten Planverfahren und weiterer städtischer Projekte, die in der
sogenannten Vormerkliste für Bebauungsplan-Verfahren registriert sind, erscheint eine
Verlängerung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse über den Zeitraum Mitte 2019
hinaus angeraten. Eine dauerhafte Verstärkung des Personals wäre vor dem Hintergrund
der künftigen Planungsaufgaben und einer Weiterentwicklung von Dortmund als
wachsende Stadt– nicht nur im Bereich der Wohnbauflächenentwicklung – äußerst
wünschenswert.

Sollten Fragen offen geblieben sein, stehe ich für weitere Erläuterungen gern zur
Verfügung.

Der Ausschiss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.9
Förderprogramm "Heimat.Zukunft.NRW"
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12119-18)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 12119-18-E1):

mit der Überschrift „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Bewirbt die Landesregierung einen vielschichtigen Fördertopf der von 2018 bis 2022 jährlich bis zu 30 Millionen Euro Fördergelder landesweit bereit hält.

Die Fraktion FDP/ Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Frage:
1. Ist der Verwaltung der neue Fördertopf bereits bekannt?
2. Gibt es Vereine und Träger die bereits für das Kalenderjahr 2018 Anträge auf Förderung gestellt haben?
3. Wird die Verwaltung / die Stadt den Fördertopf bewerben um Vereine und Ehrenamt’ler auf den Fördertopf aufmerksam zu machen?
4. Plant die Verwaltung die Vergabe des Heimat-Preis? Wenn ja, wann wird dem Rat der Stadt Dortmund die Beschlussvorlage vorgelegt?
5. Gibt es Projekte die bereits für den Heimat-Fonds in Frage kommen?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3) -lag bereits am 07.02.2018 vor-:

….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.

Begründung:
Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung
in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu
erreichen, ist das Freihalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage
Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Gelände
an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses
Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund
und Nutzungseignung“) vor.

Weiter liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10279-18):
-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

…die Diskussion um die Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund ist von lokaler und regionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sind Fragestellungen und Besorgnisse in der Stadt und der Region gründlich zu beraten und sollten der Bedeutung der Stadt Dortmund als Oberzentrum und seiner Verantwortung in der und für die Region gerecht werden.

Mit den Überlegungen, ggf. zwei Möbelhäuser mit insgesamt 85.000 qm Verkaufsfläche in Dortmund anzusiedeln, sind die Wirkungen dieser potenziellen Ansiedlungen ausgiebig zu erörtern und unter Berücksichtigung lokaler und auch regionaler Interessen zu bewerten.
Von daher sollte der Rat der Stadt die Zeit, die noch bis zur Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bezüglich des Regionalplanes verbleibt, ausführlich nutzen, um das Thema insbesondere im AUSW zu beraten.

Die CDU-Fraktion wirbt daher darum, sich die Zeit zu nehmen, um folgende Fragestellungen umfassend beantwortet zu bekommen, bevor die Vorlage „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ sowie die bisher schon vorliegenden Anträge der verschiedenen Fraktionen beraten bzw. Beschlüsse gefasst werden. Die gestellten Anträge, die schon konkrete Standortentscheidungen beinhalten, könnten als eingebracht gelten und in den weiteren Beratungen behandelt werden.

Mögliche Ansiedlung am Sorbenweg
1. Bezüglich einer möglichen Ansiedlung eines Möbelhauses am Sorbenweg in der Nähe des Indu–Parks ist die vorgesehene Fläche aktuell als „Sondergebiet Technologiegebiet“ im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung und Potenziale der „Sondergebiete Technologiegebiete“ vorzustellen und ggf. im Kontext des zu überarbeitenden Masterplan Wirtschaftsflächen Alternativflächen vorzustellen, bevor es zu einer Änderung des FNP/Regionalplanes diesbezüglich käme.
Vor dem Hintergrund der außerordentlichen Bedeutung des Technologiezentrums für den Standort Dortmund und seiner Entwicklungsmöglichkeiten sollte vor einer Änderung des FNP die Auswirkung auch für das TZ Do klar sein.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das ergangene Verträglichkeitsgutachten der GMA Gesellschaft für Markt – und Absatzforschung mbH aus Köln für das Planvorhaben am Sorbenweg im AUSW vorzustellen; dies auch in Konkurrenz zum ergangenen Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH aus Köln zum Planvorhaben an der Hildastraße.
3. Laut Vorlage gibt es bezüglich des Vorhabens am Sorbenweg eine erste verkehrliche Untersuchung, die aussagt, dass es durch verschiedene Anpassungen von Lichtsignalanlagen und baulichen Anpassungen eine verträgliche Abwicklung zusätzlicher Verkehre geben kann. Die Verwaltung wird gebeten, auch diese Untersuchung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im AUSW vorzustellen.

Mögliche Ansiedlung an der Hildastraße
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für den Bereich Hildastraße eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung vorzunehmen und im AUSW vorzustellen. Die soll insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die Planungen zur sog. Nordspange/Hoeschallee noch nicht abgeschlossen sind und deren Bau noch einige Jahre benötigt, so dass die verkehrlichen Auswirkungen bis zu deren Fertigstellung relevant sind.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im AUSW darzustellen, welche Auswirkungen die Änderung des FNP von „Grünfläche für die naturnahe Entwicklung“ hin zu „Sondergebiet großflächiger Handel“ für die „naturnahe Grünflächenentwicklung“ in dem Plangebiet mit sich bringen würden.

Änderung Regionalplan/Flächennutzungsplan
1. Vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Verantwortung der Stadt Dortmund in der Region fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, möglichst einen Konsens in der Region bezüglich der Ansiedlung eines Möbelhauses in Dortmund herzustellen. Dies erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer interkommunaler Zusammenarbeiten bei Flächenentwicklungen von großer Bedeutung.
2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, solange der Beratungsbedarf im Rat der Stadt andauert, den RVR über die Diskussion und Beratung im Rat der Stadt Dortmund zu informieren, um eine regional konsensorientierte Arbeit des Rates der Stadt Dortmund zu verdeutlichen.
3. Sollten die Auswirkungen der „Umwidmung“ der Fläche am Sorbenweg für die Entwicklung des TZ Do nachteilig sein, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, mit dem Investor über Alternativflächen ins Gespräch zu kommen und an diesem Standort kein Möbelhaus weiterzuverfolgen.

Weitere Erläuterungen bezüglich der Ansiedlung von Möbelhäusern unter dem Aspekt der laufenden Marktkonzentration in der Branche und deren Auswirkungen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem AUSW durch einen externen Branchenexperten eine Marktanalyse sowie eine Marktentwicklungsprognose für den Möbeleinzelhandel für die nächsten 5–10 Jahre darzustellen.

Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
· Welche Auswirkungen wird das rasant zunehmende Online–Geschäft auf den großflächigen Möbeleinzelhandel an den Standorten haben?
· Mit welchen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt ist durch einen stark veränderten Möbeleinzelhandel zu rechnen?
· Welche Verdrängungsprozesse im Möbeleinzelhandel bringt die derzeit aggressive Konzentration für den Möbeleinzelhandel mit sich?
· Ist bei einer erhöhten Konzentration von Möbeleinzelhandel in der Region Ruhr mit einer Kannibalisierung von Arbeitsplätzen zu rechnen?
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie viele Dortmunder Arbeitnehmer/Innen derzeit im Möbeleinzelhandel in Dortmund und in der Region Ruhr (RVR-Gebiet) beschäftigt sind und welche „worst case“-Szenarien es bezüglich des möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen gibt.
Begründung

Aufgrund der erheblichen Ausweitungsvorhaben von ca. 85.000 qm Möbeleinzelhandel in Dortmund und den damit auch regionalweit verbundenen Auswirkungen für den Möbeleinzelhandel erscheint der CDU die vertiefende Befassung mit der Thematik als dringend notwendig.

Vor dem Hintergrund, dass der RVR laut Vorlage ggf. bis Mitte 2018 einen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fasst, sollte die Zeit im Rat der Stadt genutzt werden, um eine möglichst konsensorientierte Beschlussgrundlage herbeizuführen.


Weitere Begründungen ggf. mündlich.

Weiter liegt vor Antrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10377-18):

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch
neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:

• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommens (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) auf der Brennerborstraße (Wie hoch ist die Verkehrsauslastung der einzelnen Teilbereiche der Brennerborstraße).
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbaus der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht, um den Bereich des Indupark zu den Stosszeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?






Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Europa und Wissenschaft vom 24.01.2018 -lag bereits am 07.02.2018 vor-:

Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
„ Dortmund verfügt gegenwärtig über kein ausreichendes Einzelhandelsangebot im Bereich
Möbel. Aktuell fließen rd. 40 % der Dortmunder Kaufkraft an das Umland ab. Vor diesem
Hintergrund unterstützt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund grundsätzlich die Ansiedlung eines entsprechenden Angebotes.
Das Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel sollte schon deshalb eine deutliche Verbesserung erfahren, um der Dortmunder Funktion als Oberzentrum noch stärker gerecht zu werden, als dies heute schon geschieht. Zugleich sieht die SPD-Fraktion mit Sorge die
möglichen Auswirkungen einer Neuansiedlung, speziell im Bereich des Stadtbezirks Lütgendortmund, auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt und auch in den Nachbarkommunen.
Es steht zu befürchten, dass sich gewachsene städtebauliche Strukturen negativ entwickeln, insbesondere mit Blick auf das hohe Maß an zentrenrelevanten Sortimenten (in der Summe 5.000 qm Verkaufsfläche), welches durch die Ansiedlung von gleich zwei großen Möbelhäusern als Randsortiment ermöglicht wird. Mit Sorge wird auch gesehen, dass es bei gleichzeitigen Markteintritt beider Möbelhäuser zu Kaufkraftumverteilungswirkungen
von 25 - 30 % im Kernsortiment Möbel kommen kann, was zu einer Gefährdung
vorhandener Einzelhandelslagen in Dortmund und insbesondere innerhalb der Region führen kann. In der Gesamtbetrachtung sollte die Ansiedlung von Möbelhäusern mit Augenmaß betrieben werden, um den unterschiedlichen Erfordernissen zu entsprechen, aber auch um die, vor allem verkehrlichen, Zusatzbelastungen der Bürger vor Ort nicht über zu strapazieren.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat der Stadt Dortmund folgender Beschluss empfohlen:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Hierzu Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):

„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass es bei einer gemeinsamen Betrachtung
beider Vorhaben zu „betriebsgefährdenden Auswirkungen“ für bestehende Wettbewerber und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Das liegt ebenso wenig in Dortmunder Interesse wie ein Aufkündigen des regionalen Konsenses, der bei der Ansiedlung zweier Möbelhäuser nicht gegeben ist. Für eine seriöse Betrachtung der Auswirkungen solcher Ansiedlungen sollte die regionale Perspektive berücksichtigt werden und nicht nur eine allein auf Dortmund bezogene Berechnung der Kaufkraftflüsse. Mit der Ansiedlung nur eines Möbelhauses wäre dennoch sowohl der Versorgung der Dortmunder*innen als auch einer Abschöpfung von Kaufkraft im Oberzentrum Dortmund Rechnung getragen.
Der Standort Hildastraße ist dabei als Ergänzung des Sondergebietsstandorts Bornstraße
besser geeignet als der Standort Sorbenweg, bei dem der Freiraum- und Agrarbereich „mit
einem ,Regionalen Grünzug‘ überlagert“ ist und sich die Verkehrssituation bereits aktuell
als problematisch darstellt.“

Sowohl die Vorlage als auch die beiden Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Darüber hinaus wird die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Eving zur Beratung weitergeleitet.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 14.02.2018:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:

§ den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
§ die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
§ und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.



Begründung:
Grundsätzlich haben wir keine Bedenken gegen die Ansiedlung des o. g. Möbelhauses, erwarten dadurch aber ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen.
Wir entnehmen der o. g. Vorlage mit der Drucksache Nr.: 09662-17, dass für das Möbelhaus an der Hildastraße keine abschließende Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, da zunächst die Planung für die Nordspange durch die Aufstellung des Bebauungsplans InN 219 weitergeführt werden soll.
Die Nordspange soll dann die Verkehre der Westfalenhütte und des Möbelhauses auffangen.
Ferner wird uns mitgeteilt, dass die verträgliche Abwicklung der zusätzlichen Verkehre ohne Nordspange noch untersucht werden muss.
Durch die Ansiedlung diverser Logistikunternehmen können wir schon jetzt eine deutliche Zunahme von LKW-Verkehren auf unseren Straßen erkennen.
Wir fordern schon seit langem mit dem Bau der „Nordspange“ die Wohnbereiche in den Stadtbezirken Nord und Eving von LKW-Verkehren zu entlasten.
Daher ist es dringend angezeigt, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur jetzt deutlich zu verbessern.

Weiter liegt vor Ergänzung zum Vorgang (Stellungnahme der Verwaltung) (Drucksache Nr.: 09662-17-E8) (lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor)

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):
…nach eingehender Prüfung und Abwägung der Argumente möchten wir den nachstehenden
Antrag zur Beratung und Beschlussfassung stellen:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern
der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Begründung
Die Ansiedlung von neuen Möbelhäusern in Dortmund bringt eine ganze Reihe von Problemen
im städtischen, aber auch im regionalen Kontext mit sich. Verkehrliche Schwierigkeiten
vor Ort sind offenkundig. Durch die Konkurrenz der neuen Häuser würden Arbeitsplätze
in nicht abschätzbarer Größenordnung in Dortmund verloren gehen. Ob eine Kompensierung
durch die neuen Häuser gelänge und unter dem Strich ein positiver Impuls für
den Arbeitsmarkt verbleiben würde, ist höchst fraglich. Die Konkurrenz gefährdet zudem
Standorte und Arbeitsplätze in unseren Nachbarkommunen, in denen bereits Bestandsunternehmen
der gleichen Branche bestehen. Solidarisches politisches Handeln zum Wohle
der ganzen Region legt daher einen Verzicht nahe.


AUSW, 19.09.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion ihren o.a. Antrag (Drucksache Nr.: 09662-17-E1) auf jeden Fall aufrecht erhalte und zusätzlich die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mit einbeziehen wolle. Zudem gebe es aus Lütgendortmund noch die Bitte, auch wenn das Möbelhaus hier nicht erwünscht sei, dort wenigstens nochmal die gesamte Verkehrssituation anzusehen. Hierfür möge die Verwaltung die Vorschläge des Gutachters im Hinblick darauf als Prüfauftrag verstehen, was und zu welchen Kosten hiervon umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.

Herr Rm Waßmann führt an, dass der o.a. Antrag seiner Fraktion, welcher im Wesentlichen ja als Anfrage zu betrachten war, durch die umfangreichen Informationen in der letzten Sitzung ausgiebig befasst wurde. Weiter wolle man heute dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, dass am Sorbenweg kein Möbelhaus entstehen soll, zustimmen. Dem SPD-Antrag „Hildastraße“ werde man ebenfalls zustimmen. Sollten sich in der Zeit auch vor Eröffnung des Marktes „Hildastraße“ neue Aspekte zu Fragestellungen: “Wie ist die Entwicklung im Bereich Möbelhäuser?“ oder „Gibt es interessante neue Entwicklungen?“ ergeben, würde er es begrüßen, wenn die Verwaltung diese hier vorstellen würde, damit die Gremien sich politisch hiermit befassen könnten, um ggf. hinsichtlich eines weiteren Möbelhausstandortes nachzusteuern. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zum Thema „Grünschneise an der Hildastraße“ erinnere er sich daran, dass Verwaltung hierzu bereits signalisiert habe, dass sie dieses prüfen wolle, soweit das möglich sei. Als Prüfauftrag würde man diesen Antrag auch gerne unterstützen. Auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving würde man gerne als Prüfauftrag mitgeben. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten müsse man ablehnen, da dieser sich insgesamt gegen die Errichtung der Möbelhäuser richte.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dass man dem SPD-Antrag zustimmen werde allerdings ohne die von Herrn Waßmann erwähnte vorgezogenen Optionierung. Die Verfolgung der „Hildastraße“
sei in der Antragstellung ihrer Fraktion enthalten und zur Problematik mit der geforderten „Grünschneise“ habe der Investor es so erläutert, dass er die Gebäudefläche zu Lasten von Parkraum vorziehen könne. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, halte man diesen Antrag aber auch aufrecht. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion entsprechend der Begründung ihres Antrags allen anderen Anträgen sowie der Vorlage heute nicht zustimmen werde.

Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion dafür sei, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Deswegen bleibe man dabei, dass man beide Möbelhäuser haben wolle.

Herr Wilde informiert darüber, dass man in Bezug auf die „Grünachse“ ebenfalls mit dem Entwickler gesprochen habe. Danach sei die Bereitschaft, darauf einzugehen vorhanden. Er schlage deshalb vor, diese Angelegenheit nicht als Prüfauftrag sondern als Forderung in das Bauleitplanverfahren hereinzugeben und dort entsprechend zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der großen Komplexität und Parallelität des gesamten Verfahrens in Bezug auf die Realisierung des Möbelhauses „Hildastraße“ bittet er, zu den damit verbundenen „Verkehrsthemen“ darum, diese eher als Prüfauftrag zu werten. Wie bereits in der letzten AUSW-Sitzung näher erläutert, bittet er zum Prüfauftrag „Indupark“ um Nachsicht, dass man diesen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Verwaltung und vor dem Hintergrund der niedrigeren Priorität betrachten müsse, da es sich um ein Projekt ohne zusätzlichen Bedarf durch einen neuen „Ankermieter“ wie ein neues Möbelhaus handeln würde. Hinsichtlich eines optionalen zweiten Möbelhausstandortes schlägt er vor, dass man die Verwaltung damit beauftragen möge, im Falle der Feststellung neuer Marktentwicklungen vor einer Eröffnung des Möbelhaues an der „Hildastraße“, die eine neue Bewertung in Richtung eines zweiten Möbelhauses an einem anderen Standort nach sich ziehen würden, nicht erst die Eröffnung des Möbelhauses XXXL Lutz abzuwarten sondern eine entsprechende neue Entscheidung im Rat herbeizuführen.

Frau Rm Matzanke verdeutlicht mit, dass ihre Fraktion diesen Vorschlag von Herrn Wilde gerne mittragen würde. Zum Prüfauftrag „Indupark“ macht sie aber nochmal deutlich, dass es vor dem Hintergrund der im Gutachten aufgeführten Probleme trotzdem schon mal lohne, sich zeitnah damit zu beschäftigen, auch wenn entsprechend Verbesserungsmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden könnten.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich den Ausführungen von Frau Rm Matzanke insgesamt anschließen könne und verbindet damit die Hoffnung, dass die Verwaltung hier doch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, ggf. gestuft, die eine oder andere Veränderung angehen könne. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zum Antrag.

Herr Wilde informiert auf Nachfrage des Rm Kowalewski darüber, dass sich im derzeit noch gültigen Regionalplan für beide Standorte keine Darstellung finde, die die Ansiedlung eines Möbelmarktes erlauben würde. Eine Änderung dieses Regionalplanes mache allerdings keinen Sinn, da bereits die Neuaufstellung des Regionalplanes eingeleitet sei. Ein, der heutigen Diskussion entsprechender Beschluss würde seiner Ansicht nach dazu führen, dass man nicht nur bei den Nachbarkommunen sondern auch beim RVR ein positives Votum für das Möbelhaus an der „Hildastraße“ erzielen werde.

Auf die Ankündigung der Vorsitzenden, worüber der Ausschuss heute abzustimmen habe, bittet Herr Rm Waßmann darum, in die Abstimmung des SPD-Antrages auch den durch Herrn Wilde formulierten Vorschlag in Bezug darauf, bei anderen Marktentwicklungen bereits vor Fertigstellung des Möbelmarktes an der „Hildastraße“ entsprechende Ratsentscheide einzuholen, einzubeziehen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter erwidert hierauf, dass der SPD-Antrag diese Möglichkeit nicht ausschließe und man sich zudem heute auch ausreichend darüber verständigt hätte, dass das mit diesem Antrag auch so gemeint sei.

Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion beide Prüfaufträge (lt. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving und zum Verkehrskonzept Lütgendortmund „Indupark“) unterstützen, den SPD-Antrag jedoch ablehnen werden.

Danach wird wie folgt abgestimmt:


Zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
Unter Einbeziehung
- der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertetung Eving, (mit dem Hinweis: „Soweit die Verwaltung es realisieren kann, den Möbelmarkt „Hildastraße“ und die geforderten Baumaßnahmen entsprechend fertigzustellen“)
- den Prüfauftrag zum Thema „Verkehrskonzept Lütgendortmund (Indupark)“ (mit der Maßgabe an die Verwaltung, dass diese prüft, welche Maßnahmen hiervon ggf. auch schon frühzeitig umsetzbar sind)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Prüfauftrag :

Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:
- den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
- die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
- und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.
Prüfauftrag:

Die Verwaltung möge die Vorschläge des Gutachters zum Verkehrskonzept „Indupark“ im Hinblick darauf prüfen, was hiervon, zu welchen Kosten und wann umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.

Zum Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern
der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten ab).


Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.

Man ist sich darüber hinaus darin einig, dass alle anderen, heute erneut vorliegenden Anträge und Anfragen aus den vergangenen Sitzungen durch die umfangreichen Informationen in der AUSW-Sitzung am 04.07.2018 ausreichend befasst wurden.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11700-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2018:

Einstimmiger Beschluss
Der Naturschutzbeirat begrüßt grundsätzlich die Wiedernutzung der betreffenden Fläche. Jedoch bittet der Beirat bei der Planung zu berücksichtigen, dass auf der Fläche möglichst keine
Logistikunternehmen angesiedelt werden, da diese Branche zu flächenintensiv ist. Nachteilig sind ebenfalls die Auswirkungen der LKW-Bewegungen, die Emissionen und die Folgekosten, wie z.B. Straßenschäden durch Schwerlastverkehr.

Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.

Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.
Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018:

Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.

Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.

Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.
Somit ergeht folgende Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen den Beschlussvorschlag laut Vorlage.






AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Heymann beantragt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede zum Prüfauftrag zu erheben.

Herr Rm Kowalewski erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zum Antrag. Hierzu bittet er darum, Absatz 1 getrennt von den Absätzen 2-4 abzustimmen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle. Man könne sich nicht der Beschlusslage der BV Mengede anschließen und zwar vor dem Hintergrund, dass man im Rat bereits beschlossen habe, die Inanspruchnahme von Logistikflächen beschränken zu wollen. Dem 1. Absatz der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde könne man sich auch nicht anschließen, weil da ja auch schon die Kritik an LKW-Bewegung gegeben sei. Den übrigen Absätzen könne man zustimmen.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dasss man grundsätzlich der Vorlage zustimmen werde. Weiter folge man sowohl der Empfehlung des BuNB als auch der BV Mengede.

Herr Wilde informiert darüber, dass Verwaltung hier dafür antrete, in dem Bereich für Logistikeinrichtungen offen zu sein. Man verfüge in Dortmund mittelfristig nicht über genügend Flächen mehr, wo man Industriebetriebe adäquat unterbringen könne. Daher plädiere er an den Ausschuss, die Vorlage, so wie vorgeschlagen, zu beschließen. Den Wunsch nach Begrünung könne er nachvollziehen und sei auch selbstverständlich. Im Bebauungsplanverfahren werde eine Artenschutzuntersuchung erfolgen. Man werde sich um das gesamte Thema „Ökologie“ kümmern. Auch die Forderung nach Dachbegrünung oder Photovoltaiknutzung sei hier nicht neu, da die Verwaltung diese Aspekte aus diesem Ausschuss heraus ohnehin bereits als Aufgabe mitgenommen habe und bei allen Neuplanungen beherzige.

Frau Neumann-Lieven teilt zur Empfehlung des BuNB mit, dass ihre Fraktion hier auch lediglich die Absätze 2-4 mittragen werde.


Es wird wie folgt abgestimmt:
1. Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede (als Prüfauftrag):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Prüfauftrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), zu.


2. Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Empfehlung bei der unteren Naturschutzbehörde):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den 1. Absatz mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion FDP/BL), ab.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Absätzen 2-4 einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.

3. Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlussfassungen wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (78. Änderung - ehemaliges Kraftwerk Knepper -).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


Prüfauftrag:

Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.

Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.

Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.

Ergänzung:

Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.

Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.

Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 220 – Harkortstraße – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A und B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11042-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 18.09.2018:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr
Demtröder, seine Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund, wie schon in der BV-Sitzung
im Juli 2017 empfehlen, die Vorlage, nicht zu beschließen. Grundsätzlich seien
Nachverdichtungen zwar ökologisch betrachtet positiv zu bewerten, in diesem Fall aufgrund
der extremen Nachverdichtung allerdings nicht. Die sozialverträglichen Aspekte seien nicht
ausreichend berücksichtigt. Er verweist auf seine ausführliche Begründung unter TOP 11.1
der BV-Sitzung vom 04.07.2017. Im Übrigen bemängelt er den Veranstaltungsort der
Mieterinformationsveranstaltung an der Mergelteichstraße. Er hätte die Räume der AWO an
der Tetschenerstraße vorgezogen.
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) ergänzt die Ausführungen: Es sei politisch zu
entscheiden, ob diese grüne Oase bebaut werde oder nicht. Vorrangig sollten Industrie- und
Gewerbebrachen für den Wohnungsbau erschlossen werden, wie z. B. das frühere
Telekomgelände an der Hagener Straße oder die Fläche der ehemaligen Fruchtbörse an der
Baroper Bahnhofstraße. Eine Nachverdichtung auf jeder Fläche sei nicht die Lösung der
Probleme.
Der Sprecher der CDU-Fraktion erklärt, ihn habe Folgendes sehr nachdenklich gemacht. Auf
Seite 8 der Vorlage unter Punkt 7 „Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung“ sei aufgeführt,
dass seitens der Bürgerinnen und Bürger keinerlei Stellungnahmen und Anregungen
abgegeben wurden. Seine Fraktion werde dem Rat der Stadt Dortmund auch deshalb
empfehlen, die Vorlage der Verwaltung zu beschließen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler (CDU) erklärt, dass er zur Sache spreche wolle. Er
ergänzt die Ausführungen des Fraktionssprechers der CDU-Fraktion: Der Investor habe die
rund 200 Mietparteien angeschrieben und über die Mieterinformationsveranstaltung des
Investors unter Beteiligung der Stadt Dortmund informiert. Diese Veranstaltung sei dann
allerdings nur von wenigen Personen besucht worden.
Rm Detlef Münch (FBI) erklärt, innerstädtische Grünflächen seien aus stadtklimatischen
Aspekten von immenser Bedeutung. Deshalb sollte dieses grüne Wohnkarree im Ortsteil
Hombruch erhalten bleiben. Er könne der Bezirksvertretung nur empfehlen, dem Rat kein
positives Votum zu übermitteln.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung (BV) Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes vom 23.08.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mit 8 Ja-Stimmen (CDU) und 8 Nein-Stimmen (5 x SPD, 1 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
1 x Die Linke, 1 x parteilos - Herr Schröter.), die Vorlage abzulehnen“


AUSW, 19.09.2018:

Herr sB Tietz führt an, dass man sich der Mehrheitsmeinung der BV Hombruch anschließe und zwar vor dem Hintergrund, dass man Eindruck habe, dass sich der aktuelle Planungsstand im Vergleich zum ursprünglichen nicht verändert habe.

Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass sich seine Fraktion dieser Haltung anschließe, daher die Vorlage ablehnen und der BV Hombruch folgen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man die Empfehlung der BV Hombruch zur Kenntnis nehme sowie die heutige Vorlage aus Überzeugung empfehlen werde. Beachtlich fände er in Bezug auf die Entscheidung in Hombruch, dass aus der Bürgerveranstaltung keinerlei Beschwerden mehr hervorgangen wären.

Frau Neumann–Lieven schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an.

Herr Rm Happe teilt mit, dass er ebenfalls der Vorlage zustimmen werde.

Frau Rm Albrecht-Winterhoff merkt an, dass sie sich der Entscheidung der BV Hombruch anschließen und somit die Vorlage ablehnen werde. Zu den fehlenden Bürgerbeschwerden teilt sie mit, dass die entsprechende Veranstaltung hierzu weit entfernt von dem Gebiet, in welchem nachverdichtet werden solle, stattgefunden hätte. Es seien natürlich nur sehr wenige Bürger/innen dort gewesen. Ihrer Meinung nach hätten viele bis dahin schon aufgegeben.


In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Gegenstimme (SPD-Fraktion), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes vorgelegte Begründung vom 24.05.2017 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.05.2018 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortststraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 – Harkortstraße – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil A und B zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 - Kronenbrauerei Süd - des Bebauungsplanes 177
hier:
I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 177 – Kronenbrauerei – (Änderung Nr. 9)
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11728-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.09.2018:

„Herr Bezirksbürgermeister Dammer schlägt vor, dass die Bürgerinformationsveranstaltung
vorrangig durchzuführen ist.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme (Herr Illmer/ parteilos) dem Beschlussvorschlag laut Vorlage mit der o.g. Ergänzung zu beschließen.“

AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Kowalewski bekräftigt den o.a. Wunsch der Bezirksvertretung Innenstadt Ost.

Herr Wilde weist hierzu darauf hin, dass es sich heute zunächst um den Einleitungsbeschluss handeln würde, man sich also noch nicht in der öffentlichen Auslegung befände. Es handele sich hier um ein formelles Verfahren mit zweistufiger Beteiligung.

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung der Innenstadt-Ost fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan 177 – Kronenbrauerei – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 9)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634, FNA 213-1).

II. beschließt, die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (9. Änderung des Bebauungsplanes 177) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 – Hagener Straße –
hier: Beschluss zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 262 – Hagener Straße – , Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11654-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 18.09.2018:

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes stellt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, folgenden Antrag:

Antrag der CDU-Fraktion:
Der Rat der Stadt Dortmund möge die Verwaltung bitten, zu prüfen, ob eine Straße eingeplant werden könne, die die Werkstätten Gottessegen an das Wohngebiet anschließt. Dadurch würde die Straße „Kobbendelle“ erheblich vom Bring- und Holdienst der dort Beschäftigten entlastet. Dies sei auch ein Wunsch der Werkstätten Gottessegen.

Statement der SPD-Fraktion
Der stellv. Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Schultebraucks, erklärt, die Bebauung würde seitens der Fraktion begrüßt. Das Gelände sei für Investoren eine Herausforderung, da meterweise in die Tiefe alter Bauschutt abzufahren sei. Außerdem müsse ein Bach offengelegt werden. Der Investor beabsichtige, die Wohnbebauung in den hinteren Teil des Grundstücks von der Hagener Straße aus gesehen im Anschluss an das Gelände der Werkstätten zu errichten. Der Wohnbereich solle dabei autofrei bleiben. Die Kraftfahrzeuge würden im vorderen Bereich an der Hagener Straße in einer Tiefgarage abgestellt. Ob der Investor auf die Wünsche des Gremiums eingehen könne, sei fraglich. Gegen eine Prüfung der Anbindung seitens der Verwaltung sei allerdings nichts einzuwenden.
Ergänzt werden die Ausführungen durch BV-Mitglied Michael Twardon (SPD). In der Fraktion sei eine Anbindung der Werkstätten Gottessegen grundsätzlich positiv diskutiert worden. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass dann erhebliche Verkehre ein reines Wohngebiet belasten würden. Die Straße „Kobbendelle“ sei dagegen eine Durchgangsstraße.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, stellt folgenden Antrag:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, das der Fuß- und Fahrradbeauftragte der Stadt Dortmund und das „Behindertenpolitische Netzwerk“ bei den Planungen einbezogen werden.
BV-Mitglied Antje Griesbach (CDU), Mitglied für die BV-Hombruch im Gestaltungsbeirat, informiert, dass der Sprecher des Behindertenpolitischen Netzwerkes“ ihrer Kenntnis nach eingebunden war. Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, dass er zur Sache sprechen möchte. Der Wunsch der CDU-Fraktion, das Gelände der Werkstätten Gottessegen auch über das frühere Telekomgelände anfahren zu können, sei von den Werkstätten an die CDU-Fraktion herangetragen worden. Seiner Kenntnis nach lehne der Investor diese verkehrliche Anbindung ab. Herr Semmler zitiert aus einem Schreiben von Herrn Stadtrat Lürwer vom 10.04.2018 an die BV-Hombruch zu TOP 14.2 der Sitzung vom 25.02.2014. Es handelt sich dabei um eine Stellungnahme zum beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache-Nr. 11907-14.

Auszug aus der Stellungnahme von Herrn Stadtrat Lürwer zum Antrag der SPD-Fraktion:
„ Für die Erschließung der Werkstätten Gottessegen über das Gelände des ehemaligen Telekomlagers ist eine öffentliche Straße erforderlich. Im Rahmen eines Bebauungsplan-verfahrens für die ehemalige Telekomfläche ist u. a. eine verkehrliche Begutachtung erforderlich, in der die abgefragte Anbindung der Werkstätten Gottessegen mit geprüft werden könnte.“

Weiter zitiert er aus der Stellungnahme bzgl. der Entwicklung der Fläche und den Wohneinheiten:
…“ Vorstellbar ist die Entwicklung der Fläche mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Letztere sind aus städtebaulichen Gründen im näheren Bereich der Hagener Straße anzuordnen. Der gesamt Entwicklungsbereich umfasst rund 4,7 ha, wobei unter Berücksichtigung der Restriktionen ca. 90 Wohneinheiten errichtet werden könnten“.

Der Investor plane gemäß der Verwaltungsvorlage 250 Wohneinheiten. Damit würde aus seiner Sicht deutlich, dass die Verwaltung im Laufe der Jahre ihre Einschätzung bzgl. der Entwicklung des Geländes auch ändern könne. Herr Semmler spricht sich deshalb für das Aufgreifen der oben aufgeführten Anregungen aus. Außerdem solle sich die BV-Hombruch vorbehalten, bei Bedarf eine Einwohnerinformationsveranstaltung seitens der Verwaltung durchführen zu lassen.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 09.08.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, die Vorlage mit den oben aufgeführten Anregungen zu beschließen.“


AUSW, 19.09.2018:

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:


I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (65. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 262 – Hagener Straße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB





zu TOP 4.6
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11809-18)

AUSW, 19.09.2018:

Im Laufe der Sitzung wurde dem Ausschuss folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West übermittelt:

„Die CDU-Fraktion beantragt die Zusätze, das

- Die Parkplätze für alle Nutzer geöffnet sind, damit auch andere Geschäfte aufgesucht
werden können. Dies soll mit in den Vertrag mit dem Betreiber aufgenommen werden.

- Die Öffnung des Dorstfelder Hellweges dahingehend, um eine Anbindung an die
Zufahrtswege zum Vollversorger zu ermöglichen.

Der erste Zusatz wird einstimmig bei 2 Enthaltungen (Die Linke) beschlossen
Der zweite Zusatz wird einstimmig bei 15 Enthaltungen (Fraktionen der SPD, B90/Die
Grünen, Die Linke, AfD, Piratenpartei) beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig die Vorlage mit den og.
Zusätzen.“

AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion nach wie vor fordere, dass der Park dort bleibe und schöner gestaltet werde. Deswegen lehne man die Vorlage ab.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage empfehle sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis nehme.

Herr Rm Logermann, dass seine Faktion, wie bisher auch, das Bauvorhaben ablehnen werde.

Auch Frau Rm Neumann-Lieven gibt für ihrer Fraktion mit, dass man bei der bisherigen Haltung herzu bleibe.

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.1 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S 666).

II. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. stimmt den geplanten Darstellungen der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung (Teil A und Teil B - Umweltbericht -) vom 13.08.2018 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW

IV. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - für den unter Punkt 1.5 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich (Fläche für Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich) zu erweitern und damit einhergehend den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West zu reduzieren. (Änderung Nr. 22)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 6.2 und 7 in Verbindung mit Anlage 6 und Anlage 7 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VI. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - einschließlich der eingeschränkten Beteiligung zur ökologischen Ausgleichsfläche geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 und 9 in Verbindung mit den Anlagen 8 und 9 diese Beschlussvorlage dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

VII. stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InW 221 VEP- Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße - und der Begründung Teil A vom 13.08.2018 und Teil B (Umweltbericht) für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 12 BauGB; §§ 7 und 41 GO NRW





zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n Zeche Crone, Teil II -, zugleich Änderung des Bebauungsplanes VEP Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -
hier: Beschluss zur 33. Änderung - Zeche Crone, Teil II - des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - mit geänderter Zielsetzung, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11662-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 05.09.2018:

„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat hat bezüglich Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken.
Jedoch bittet der Beirat um rechtzeitige Beteiligung hinsichtlich der Artenschutzbelange, vor
allem im Hinblick auf das Vorkommen der Kreuzkröte.
Der Beirat betont, dass er eine Verlegung der vorhandenen Biotope auf der Fläche selbst nicht
empfiehlt.“

AUSW, 19.09.2018:

In Kenntnis der o.a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss:

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (33. Änderung - Zeche Crone, Teil II -).
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 225n - Zeche Crone, Teil II - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit neuer Zielsetzung aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil I -).
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 4.8
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung der Erschließungsanlage - Idastraße - in Dortmund-Lütgendortmund nach §125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11647-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8.1 bis 8.7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).

II. beschließt die Herstellung der Erschließungsstraße zwischen Idastraße und Neu-Crengeldanz-Straße in Dortmund-Lütgendortmund nach § 125 Abs. 2 BauGB auf Grundlage des Planungskonzeptes vom 12.07.2018.
Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 4.9
Landesentwicklungsplan - aktuelles Änderungsverfahren
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11591-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die im Juli 2018 fristgerecht abgegebene Stellungnahme der Verwaltung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes zur Kenntnis.

zu TOP 4.10
Planung eines Gewerbestandortes auf der Fläche "Im Dicken Dören" der Stadt Waltrop
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10243-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Planung eines Gewebestandortes auf der Fläche „Im Dicken Dören“ der Stadt Waltrop zur Kenntnis.

zu TOP 4.11
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2018 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11715-18)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 4.12
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11631-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 18.09.2018:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie missbilligt einstimmig bei 1 Enthaltung (CDU-Mitglied) die Ausweitung der
Betriebszeiten.
Begründung: Schon heute wird das Zeitfenster ab 6.00 Uhr morgens für planmäßige Starts
nicht ausgenutzt.
Eine Ausweitung der Verspätungsregelungen mit max. 16 verspäteten Starts und Landungen
im Monat zwischen 22.00 und 23.30 Uhr und vier planmäßigen Landungen täglich bis 23.00
Uhr gehen auf Kosten der Nachtruhe und Gesundheit der Bevölkerung des Stadtbezirkes
Aplerbeck. Dies kann so nicht akzeptiert werden.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.13
Genehmigung eines Moscheebaus an der Lindenhorster Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10639-18)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion AfD):

„Die Bezirksvertretung Eving hat am 21.3.2018 die Pläne des Islamischen Kulturvereins der Bosniaken e.V. zustimmend zur Kenntnis genommen, an der Lindenhorster Straße 80 a ein Gemeindehaus mit Moschee nebst Minarett zu errichten. Formale Antragstellerin ist eine Immobilienverwaltung als Grundstückseigentümerin. Auf der Basis der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Eving will die Stadtverwaltung nunmehr die Baugenehmigung erteilen. Wird der Baukomplex wie geplant genehmigt, entsteht hier in Lindenhorst mit Minarett und Kuppel ein 18 Meter hohes Symbol islamischer Dominanz, das sich dazu baulich in keiner Weise in die Umgebungsbebauung einfügt.

Dazu stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage:
- Warum soll die Baugenehmigung erteilt werden, obwohl schon die Dichte der geplanten neuen Bebauung ganz erheblich die der Umgebung überschreitet?
- Die Vorschriften des Einfügungsgebotes sind im Zusammenhang mit dem § 34 durch mehrere Oberlandesgerichte zwingend bestätigt worden. Im Sinne des § 34 weist die Umgebung eine maximale Bauhöhe von etwa 9 bis 10 Metern auf. Hier wird die Genehmigung zum Bau einer Höhe der Kuppel von 18 m beantragt. In wieweit verträgt sich das Bauvorhaben insgesamt mit dem Einfügegebot des § 34 bezogen auf die Höhe der Kuppel, die Dichte der Bebauung und die überbaute Fläche?
- Wurde der mögliche Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde hier in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend zu Gunsten des Antragsstellers ausgenutzt?
- Wird sich nicht - entgegen den Vorschriften des § 34 - das Ortsbild ganz erheblich verändern, da sich das geplante Bauvorhaben nicht in den Charakter der Umgebung einfügt?
- Wo sollen die Parkplätze für die 190 Besucher entstehen? Auf den beiden vorgesehenen Grundstücken lassen sich die Parkplätze jedenfalls nicht darstellen.
- Wo sollen die sicherlich noch zwingend erforderlichen Parkplätze für die nicht unerhebliche Anzahl der Bediensteten der geplanten Moschee entstehen? Auf den beiden vorgesehenen zwei Grundstücken lassen sich die Parkplätze jedenfalls nicht darstellen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
- Wird - alternativ zu Parkplatzeinrichtung - eine Stellplatzablöse gefordert? Wenn ja: Wie hoch soll diese Ablöse sein?
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lärmbelästigung für die Anwohner durch an- und abfahrende Fahrzeuge? Sind hier seitens der Verwaltung zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Bewohner im nördlichen, gegenüberliegendem, Teil der Lindenhorster Straße vorgesehen?
- Gegenüber der Zeitung hat ein Vertreter der Antragsteller erklärt, einen Muezzin-Ruf werde es nicht geben. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass künftig tatsächlich kein Muezzin-Ruf vom Minarett über Lindenhorst erschallt?
- Warum erscheint in der Vorlage (Drucksache Nr.: 10260-18) für die Bezirksvertretung Eving nicht einmal das Wort Moschee?
- Hat die Stadtverwaltung Wort „Moschee“ bewusst vermieden, da man der Auffassung ist, einen „Gebetsraum“ den Bürgern möglicherweise besser „schmackhaft“ machen zu können?
- Ist in Lindenhorst oder Eving ein weiterer Moscheebau/Bau mit Gebetsraum in einem baurechtlichen Antragsverfahren?
- Wenn ja: Wo ist der Bau geplant und wer ist der Antragsteller?“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10639-18-E2):
…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

- Nach inzwischen erfolgter Prüfung durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ist
das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Es besteht insofern ein Rechtsanspruch auf
Erteilung der Baugenehmigung.
- Auch im Hinblick auf Kubatur und Höhenentwicklung fügt sich das Gemeindehaus in
die nähere Umgebung ein. Das Minarett ist einem Kirchturm gleichzusetzen, welcher
nach ständiger Rechtsprechung nicht an der Einfügung teilnimmt. Demnach geht von
einem Kirchturm weder eine prägende Wirkung für seine Umgebung aus, noch muss
sich dieser an die umgebende Bebauung anpassen.
- Nein
- Die Umgebungsbebauung ist wesentlich geprägt von gewerblichen Nutzungen. Auch
in Gewerbegebieten sind Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke
ausnahmsweise zulässig. Gemäß eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (4 C
50.89 vom 27.02.1992) gehören Betsäle und Koranschulen zu den Anlagen für
kirchliche Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung. Das Vorhaben ordnet sich
nach Funktion und Umfang dem Charakter des Gebietes unter und beeinträchtigt seine
Funktionsfähigkeit nicht. Das Vorhaben ist somit gebietsverträglich und erfüllt die
Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung gemäß § 8 Absatz 3 BauNVO.
- Für die im Eigentum des Antragstellers befindlichen Flurstücke, die das
Antragsgrundstück bilden, besteht eine grundstücksbezogene Vereinigungsbaulast,
sodass die nach § 51 BauO NRW notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück
nachgewiesen werden konnten.
- Gemäß der Ausweisung in den Bauvorlagenist im Gemeindehaus nur 1 Mitarbeiter
beschäftigt. Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf ergibt sich nicht.
- Die notwendigen Stellplätze konnten auf dem Antragsgrundstück nachgewiesen
werden. Eine Ablösung von Stellplätzen ist nicht erforderlich.
- Die Zu- und Abfahrt für die Mehrzahl der notwendigen Stellplätze erfolgt über die
Pottgießerstraße. Lediglich 9 Stellplätze werden von der Lindenhorster Straße
angefahren. Vor dem Hintergrund der in den Bauvorlagen angegebenen Betriebszeiten
von 6.00 bis 22.00 Uhr ist davon auszugehen, dass es hier nicht zu signifikanten
Lärmbelästigungen kommt. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wurden seitens der
Verwaltung nicht gefordert.
- Der Antragsteller hat schriftlich mitgeteilt, dass das Minarett aus gestalterischen
Gründen geplant und Lautsprecher bzw. ähnliche Lärmverursacher nicht vorgesehen
sind.
- Sofern der Betreiber von der noch zu erteilenden Genehmigung abweicht besteht
seitens des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes die Möglichkeit
ordnungsbehördlich gegen den Betreiber einzuschreiten.
- Antragsgegenstand ist ein Gemeindehaus mit Gebetsräumen. Baurechtliche Vorlagen
für die Bezirksvertretung beziehen sich grundsätzlich auf die beantragten Anlagen und
deren Nutzung.
- Der Begriff Moschee wurde nicht bewusst vermieden. Es wurde keine Moschee
beantragt.
- Ja
- Für das Grundstück Lindenhorster Straße 158 gibt es einen Antrag auf Vorbescheid
für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses.
Der Antrag wurde noch nicht beschieden (vgl. Parallelvorgang Drucksachen-Nummer
11823-18).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.14
Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11938-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11938-18-E1):

…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum detaillierten Realisierungsplan für den RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet.

In dem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung auch darzustellen, ob die im Juni letzten Jahres angekündigten Planungsvereinbarungen mit dem Land getroffen wurden und ein entsprechender Förderantrag erarbeitet wurde.

Zukünftig soll dem Ausschuss ein aktueller Sachstand zum Projekt „Radschnellweg Ruhr“ halbjährlich vorgelegt werden.

Begründung:
In der Vorlage „Radschnellweg Ruhr - Sachstand und weitere Vorgehensweise“ (Drucksache Nr.: 07508-17) wurde beschlossen, die weiteren Planungsschritte auf der Basis des von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Trassenverlaufes vorzunehmen, eine Planungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßen. NRW zu schließen, die Planungen für einen ersten Bauabschnitt (Kreuzviertel) voranzutreiben und kurzfristig die notwendigen ersten Förderanträge zu stellen.
Auf Seite 10 unter Punkt 7 heißt es zudem, dass 2017/2018 die nötigen politischen Beschlüsse zum detaillierten Realisierungsplan des Radschnellwegs Ruhr auf Dortmunder Stadtgebiet eingeholt werden sollen.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.15
Wohnraumflächenentwicklung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12118-18)

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da die Fraktion FDP-Bürgerliste diesen inzwischen zurückgezogen hatte.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.07.2018
mit Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (11248-18-E2)

(Drucksache Nr.: 11248-18)
Hierzu Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 12.07.2018:
(Drucksache Nr.: 11248-18-E2) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden
Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Quelle:
https://www.waz.de/politik/diskussion-um-fahrverbote-bund-ueberprueft-luft-messstellenid214714985.
html
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministers, die Standorte
der Stickoxid-Messstationen durch den Deutschen Wetterdienst hinsichtlich der Beachtung
von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben nach einheitlichen Kriterien überprüfen zu
lassen.
2. Da in die Überprüfung auch Dortmund mit einbezogen werden soll, werden vorerst keine
Maßnahmen verhängt, die aus Sicht der Verwaltung geeignet seien könnten, den gesetzlichen
Grenzwert für Stickoxide einzuhalten.
3. Erst nach dieser Überprüfung und Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss AUSW wird
über das weitere Vorgehen beraten.
4. Sollte sich herausstellen, dass die Standorte in Dortmund ungeeignet sind, wird das LANUV
beauftragt, Ersatzstandorte zu errichten, die den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben
entsprechen.
5. Im Falle, dass die Dortmunder Standorte gesetzeskonform gewählt worden sind, wird die
Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Grenzwerte eingehalten
werden könnten. Ein generelles ganztätiges Fahrverbot für alle LKW auf der B1 lehnt der Rat
jedoch ausdrücklich ab.
6. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
wonach Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 01. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt
werden dürfen.
7. Der Rat spricht sich daher dafür aus, dass im Falle, die Dortmunder Messstationen
entsprechen den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und die Messwerte überschreiten
im Jahr 2018 immer noch den Grenzwert, ab dem 01. Januar 2019 ein ganztätiges LKW Fahrverbot
auf der B1 für Fahrzeuge bis zur Euro-4-Norm verhängt wird.
8. Nach Auswertung der Messwerte entlang der B1 im Jahr 2019 wird sodann Anfang des
Jahres 2020 darüber befunden, ob die Maßnahme ausreichend war, die Grenzwerte
einzuhalten, oder ob über weitere Maßnahmen nachgedacht werden muss.
Begründung
Die Diskussion über die Standorte der Messstationen ist nicht neu, sondern wird vielerorts, so zum
Beispiel in Bielefeld, Stuttgart und München, schon seit längerem geführt. Einem Bericht der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22.06.2018 zufolge wurden die Messwerte am Stuttgarter
Neckartor, dem bundesweit vielleicht bekanntesten Standort für „schlechte Luft“, durch
Blütenpollen verfälscht. Insofern ist es nur zu begrüßen, wenn der Bundesverkehrsminister jetzt
Standorte von Messstationen mit besonders hohen Werten überprüfen lässt.
Das nunmehr von der Dortmunder Stadtverwaltung vorgeschlagene ganztätige LKW-Fahrverbot
auf der B1 verkennt, dass gerade Unternehmen in ihre Fahrzeugflotte investiert hätten und mit
extrem sauberen Euro-6-Fahrzeugen ausgestattet haben. Erwähnenswert ist in diesem
Zusammenhang, dass ein moderner Euro-6-LKW durchschnittlich 210 mg NOx pro Kilometer
ausstößt, ein PKW mit Euro-6 jedoch über 500 mg.
Vor diesem Hintergrund – zunächst eine Überprüfung der Messstandorte, danach ein eventuelles
LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge bis Euro-4, erscheint dies ein guter Kompromiss, die Grenzwerte
entlang der B1 bis zum Jahr 2020 einhalten zu können.“
OB Sierau erinnerte an verschiedene Projekt, wie die „Emissionsfreie Innenstadt“. Es könnten
einzelne Maßnahmen aus den Vorschlägen der Verwaltung herausgenommen werden. Die Deutsche
Umwelthilfe wird klagen, dass bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden, so dass die Gerichte dann
bestimmte Maßnahmen festlegen werden. Bestimmte Urteile mit Auswirkungen auf den Verkehr sollen
durch die Verwaltungsvorschläge vermieden werden.
Rm Berndsen (SPD) hielt fest, dass die Verwaltung in den letzten Jahren viel für die Luftreinhaltung
getan hat. Leider würde die Autoindustrie nicht so herangezogen, wie er es sich wünschen würde, z.
B. die Umrüstung in den Fahrzeugen hielt er für wichtig.
Da der CDU-Antrag erst kurzfristig die Sitzung erreicht hat, schlug Rm Berndsen vor, den Antrag in
den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) zu überweisen. Dort könnte das
Thema intensiv diskutiert werden.
Rm Waßmann (CDU) begründete den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018
(Drucksache Nr.: 11248-18-E2) und erklärte sich mit der Einbringung und Überweisung des Antrages
im Namen der CDU-Fraktion einverstanden.
OB Sierau erklärte, dass die Verwaltung erfreut wäre, wenn der Bezirksregierung weitere Vorschläge
gemacht werden könnten.
Rm Dudde stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar, dass es gut wäre, dass durch die
Klagen Zeitdruck entstanden wäre und dadurch die menschliche Gesundheit der Menschen geschützt
würde. Die Überweisung des Antrages in den AUSW unterstützte er.
Rm Rettstadt verglich im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Luft und die Schadstoffbelastung in
Dortmund mit der vor 30 Jahren und stellte fest, dass die Luft noch nie so sauber wie heute war. Dies
wäre nachweislich so. Es störte ihn am gesamten Verfahren, dass die Deutsche Umwelthilfe ein
Lobby- und Abmahnverein wäre. Zudem störte ihn, dass Dieselfahrer quasi für Dinge, für die sie nichts
können, in Haftung genommen werden. Die Möglichkeit der Nachrüstung der Pkws müsste von allen
Automobilfirmen angeboten und bezahlt werden. Nichtsdestotrotz müssten die Grenzwerte
eingehalten werden.
Rm Rettstadt hoffte, dass möglichst wenig Menschen durch die Art der Politik geschädigt werden.
Auch Rm Garbe zeigte das Einverständnis der AfD-Fraktion mit der Überweisung des Antrages an
den AUSW.
Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass Maßnahmen durchgesetzt werden müssten, damit nicht mehr
Menschen in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Er war der Meinung, dass die 1960er Jahre nicht
mit heute vergleichbar wären, weil es damals noch keine Stickoxid- oder Feinstaubbelastung gegeben
hätte.
Rm Kowalski machte für die Fraktion Die Linke & Piraten deutlich, dass mit der Klage der Deutschen
Umwelthilfe umgegangen werden müsste. Viele Menschen sind krank geworden oder gestorben.
Wenn größere Fahrverbote verhindert werden sollen, müsste ein Maßnahmenpaket vorgelegt werden.
An der B 1 ist das Durchfahrtverbot eine Maßnahme, um größere Verbote durch die Gerichte zu
verhindern.
Rm Rettstadt sprach eine Studie über Stickoxidtote an, die nicht seriös wäre. Es wäre nur eine
Statistik und diese mit Vorsicht zu genießen.
Rm Dr. Tautorat stellte den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte, die Diskussion gehörte in
den Fachausschuss.
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) war der Meinung, dass das Thema zu Ende zu diskutieren wäre.

Der Rat der Stadt stimmte mit den Stimmen der Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion,
der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch für das Ende der Debatte.
Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2018 (Drucksache Nr.:
11248-18-E2) wurde in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministers, die Standorte
der Stickoxid-Messstationen durch den Deutschen Wetterdienst hinsichtlich der Beachtung
von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben nach einheitlichen Kriterien überprüfen zu
lassen.
2. Da in die Überprüfung auch Dortmund mit einbezogen werden soll, werden vorerst keine
Maßnahmen verhängt, die aus Sicht der Verwaltung geeignet seien könnten, den gesetzlichen
Grenzwert für Stickoxide einzuhalten.
3. Erst nach dieser Überprüfung und Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss AUSW wird
über das weitere Vorgehen beraten.
4. Sollte sich herausstellen, dass die Standorte in Dortmund ungeeignet sind, wird das LANUV
beauftragt, Ersatzstandorte zu errichten, die den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben
entsprechen.
5. Im Falle, dass die Dortmunder Standorte gesetzeskonform gewählt worden sind, wird die
Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Grenzwerte eingehalten
werden könnten. Ein generelles ganztätiges Fahrverbot für alle LKW auf der B1 lehnt der Rat
jedoch ausdrücklich ab.
6. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
wonach Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 01. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt
werden dürfen.
7. Der Rat spricht sich daher dafür aus, dass im Falle, die Dortmunder Messstationen
entsprechen den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und die Messwerte überschreiten
im Jahr 2018 immer noch den Grenzwert, ab dem 01. Januar 2019 ein ganztätiges LKWFahrverbot
auf der B1 für Fahrzeuge bis zur Euro-4-Norm verhängt wird.
8. Nach Auswertung der Messwerte entlang der B1 im Jahr 2019 wird sodann Anfang des
Jahres 2020 darüber befunden, ob die Maßnahme ausreichend war, die Grenzwerte
einzuhalten, oder ob über weitere Maßnahmen nachgedacht werden


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11248-18-E1):

…zu dem in der Sitzung des Rates am 12.07.2018 eingebrachten Antrag der CDU-Fraktion
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

zu 1) Die Initiative des Bundesverkehrsministers wird begrüßt. In NRW wurden in diesem
Zusammenhang insgesamt 7 Messstellen überprüft. Die Ergebnisse für NRW werden
in Kürze erwartet.

zu 2) Im Zusammenhang mit der Initiative des Bundesverkehrsministers sind in Dortmund keine
Messstellen überprüft worden.

zu 3) siehe oben

zu 4) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) wird in
Kürze eine Überprüfung aller 137 amtlichen Messstellen in NRW, darunter auch die in
Dortmund, in Auftrag geben. Die Ergebnisse sollen im Herbst 2018 vorliegen.

zu 5) Die Verwaltung hat kein ganztägiges Fahrverbot für LKW >7,5 Tonnen vorgeschlagen.
Diskutiert wird lediglich ein für die Nacht bereits geltendes LKW Fahrverbot für den LKW
Durchgangsverkehr auf den ganzen Tag auszuweiten. Zur Verdeutlichung, der Ziel- und
Quellverkehr wäre davon nicht betroffen.

zu 6) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Verwaltung bekannt.

zu 7) Nach Recherchen im Kraftfahrzeugbundesamt sind in Deutschland 285.226 LKW gemeldet.
Davon entfallen auf Fahrzeuge der Euro Norm III + IV 51.605, was 18 % der Fahrzeuge
entspricht.
Die Verwaltung geht im Hinblick auf das geplante LKW-Durchfahrtverbot (siehe
Drucksache-Nr.: 11248-18) von einer Reduzierung von rund 1000 LKW je Tag aus. Eine
Ausbreitungsberechnung entlang der B1 für Stickstoffdioxid (NO2) kommt unter dieser
Annahme zu dem Ergebnis, dass sich der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid um bis zu 1,5
μg/m3 reduzieren würde.

Bei einer Beschränkung auf LKW der Schadstoffklassen III und IV wären nur noch 180 LKW
von dem Durchfahrtverbot betroffen, und die entsprechende NO2-Reduzierung wäre
marginal.

zu 8) Die Überprüfung der Messergebnisse der Messstationen an der B1 wird selbstverständlich
fortgeführt. Sollte der Grenzwert für Stickstoffdioxid in den nächsten Jahren an der B1
weiterhin überschritten sein, wird die Verwaltung über weitere Maßnahmen nachdenken
müssen.

AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man die o.a. Stellungnahme der Verwaltung heute gerne zur Kenntnis nehme. Weiter bittet er aber darum, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des AUSW erneut aufzurufen, um dann eine Beschlussfassung zu dem Antrag seiner Fraktion herbeizuführen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftlichen Ausführungen der Verwaltung heute zur Kenntnis und wird die Angelegenheit in der nächsten AUSW-Sitzung (07.11.2018) zwecks Beschlussfassung zum o.a. CDU-Antrag erneut aufrufen.

zu TOP 5.2
PCB-Messungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11935-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11935-18E1):

…vor einigen Tagen wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Multiplikatoren-Runde die Ergebnisse der Depositionsmessungen (Staubniederschlagsmessungen) und Außenluftmessungen sowie die Übersicht der Windrichtungsverteilung vom 08.08.2018 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) im Bereich des Dortmunder Hafens zur Kenntnis gegeben.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet im Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In den PCB-Messreihen, auch aus früheren Jahren, gibt es immer einzelne Monate mit sehr hohen und auch mit niedrigen Werten. Manchmal gibt es keine Werte, weil die Messstation ausgefallen ist.
Wie belastbar und stabil ist das Messverfahren?

2. Im LANUV-Bericht „20180808_PCDD_PCDF_PCB_Messungen Dortmund-Hafen“ vom 08.08.2018 werden die in Dortmund gemessenen PCB-Werte in Relation zu den in NRW gemessenen Jahresmittelwerten gestellt.
Wie und nach welchen Grundlagen schätzen die beteiligten Behörden (Umweltamt Dortmund; untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen; Bezirksregierung) die gesundheitlichen Risiken der gemessenen Belastungen ein?

3. Der Messpunkt DOHA 3 (Containerterminal) weist erheblich höhere Werte auf als die beiden anderen Messpunkte.
a. Ist dieser Messpunkt als emittentennaher Standort auf einer Industriefläche
klassifiziert?

b. Gibt es in NRW vergleichbare Messpunkte in anderen Industriegebieten? Wenn ja: wie sind die Messwerte (DOHA3) im Vergleich zu bewerten?
4. Im Nachgang zum Envio-Skandal wurde von der Stadt Dortmund ab 2010 ein städtisches Schadstoffkataster erstellt, das zum Zeitpunkt des letzten Sachstandsberichts teilweise im Aufbau war (Vorlage 05023-11, Ratssitzung vom 23.12.11).
a. Sind die benötigten Daten inzwischen vollständig erfasst?
b. Wie viele Betriebe werden auf dieser Datengrundlage als potenzielle PCB-Emittenten eingestuft?
c. Finden regelmäßige Kontrollen statt?
d. Sind in den Jahren 2017/2018 Auffälligkeiten aufgetreten?
5. Das Umweltbundesamt verweist auf „die schwierig zu quantifizierende unerlaubte Verbrennung von Altholz, lackiertem oder behandeltem Holz und anderer Abfälle in Öfen und Gartenfeuern. Eine verbesserte Aufklärung der Bevölkerung über richtiges Heizen und zu den Folgen des Verbrennens ungeeigneter Materialien kann zu einer Reduzierung beitragen." (Umweltbundesamt, Dioxine und dioxinähnliche PCB in Umwelt und Nahrungsketten, Februar 2017).
Sorgt die Verwaltung in Dortmund (stadtweit) für diese Aufklärung?
Begründung:
ggf. mündlich

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.









zu TOP 5.3
Messungen zum Mobilfunk
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11937-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 11937-18-):

…in der Vorlage „Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen“ (DS-Nr: 01333-15) wurde über die Ausweitung von Übertragungstechniken vornehmlich an bestehenden Standorten berichtet.
Bei den errechneten Immissionsprognosen der Mobilfunkbetreiber wurden punktuelle Überschreitungen des bisher in Dortmund zugrunde gelegten Vorsorgewertes von 2 V/m bei elektrischen Feldstärken für möglich gehalten. Exemplarische Messungen sollten die realen Feldstärken validieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen Sachstand zu den Vor-Ort-Messungen von Strahlenbelastung durch die Mobilfunkbetreiber und die Vorstellung der aktuellen Messergebnisse.


Begründung:
Im Protokoll der Sitzung des AUSW vom 04.11.2015 hat die Verwaltung angekündigt, die Ergebnisse der realen Messungen im Ausschuss vorzustellen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 5.4
Landschaftsplanung im Ortsteil Schnee
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12048-18)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.:12048-18-E1):


..wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung sicherzustellen, dass vor der Ausweisung des
Löttringhauser Waldes als Naturschutzgebiet der Wald keinen Schaden nimmt. Dazu ist
eine einstweilige Sicherstellung zu prüfen. Dem AUSW ist zeitnah Bericht zu erstatten.

Begründung
Aus Kreisen des NABU wurde die Bitte an uns heran getragen, den Löttringhauser Wald
am Dortmunder Ortsteil Schnee vorläufig sicherzustellen. Derzeit ist der Wald Landschaftsschutzgebiet
und soll mit der Verabschiedung des neuen Landschaftsplanes als
Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hintergrund der Bitte des NABU sind Baumfällungen
durch den privaten Waldbesitzer. Es besteht nun die Befürchtung, dass die
Schutzwürdigkeit bereits vor einer Ausweisung als Naturschutzgebiet durch die kommerziell
ausgerichteten Waldarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

AUSW, 19.09.2018:

Herr Rm Kowalewski erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion zum heutigen Zeitpunkt hier nicht in Rechte Dritter eingreifen wolle und daher dem Antrag nicht zustimmen könne.

Frau Rm Neumann teilt mit, dass ihre Fraktion das ähnlich sehe, wolle aber zunächst von der Verwaltung über den aktuellen Sachstand informiert werden.

Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass es sich um einen Privatwald im Landschaftsschutzgebiet handele. Die in einem solchen Gebiet geltenden Regelungen würden hier eingehalten. Auch eine Ortsbesichtigung habe keine Erkenntnisse ergeben, dass hier über das Maß, welches der Landschaftsplan vorsehe, gehandelt werde. Im Übrigen sei auch in einem Naturschutzgebiet Waldwirtschaft (mit gewissen Flächenbegrenzungen) möglich und auch vorgesehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag (Fraktion Die Linke & Piraten) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) ab.








6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Starke Quartiere - Starke Menschen Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt
Hier: Durchführung der Teilmaßnahme "Planungen, Gutachten, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11753-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes
Dortmund Nordstadt die Durchführung der Maßnahme „Planung, Gutachten, Evaluation und
Öffentlichkeitsarbeit“ mit Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € in den HH-Jahren 2019 und
2020 und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung sowie mit der Vergabe der Leistungen an Dritte.
Von den Gesamtkosten entfallen auf die konsumtiven Maßnahmenanteile 60.000 € und
auf die investiven Anteile 90.000 €.
Die Maßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von insgesamt 120.000 € (80 % der förderfähigen Kosten) gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt
somit 30.000 € (20 % der förderfähigen Kosten).

Der entsprechende Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Die investiven Maßnahmeninhalte in Höhe von 90.000 € bedingen ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021) eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnis-
rechnung in Höhe von 1.500 €.

zu TOP 6.2
Wohnungsmarktbericht 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11767-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht 2018 der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Evaluationsbericht zur Quartiersanalyse "LEG-Siedlung Wickede"
-Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung -
(Der eigentliche Bericht wurde bereits zur Sitzung am 02.05.2018 zur Kenntnis genommen)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10269-18-E1)

Hierzu liegt vor Nachträgliche Stellungnahme der Verwaltung: (siehe Anlage)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 6.4
Schaffung von Wohnraum
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10880-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr. 10880-18-E1)-lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-:

…Anfang 2016 wurde die Kampagne „Dortmunder schaffen Wohnraum“ gestartet. Die Stadt
Dortmund hatte damit gemeinsam mit dem Eigentümerverband Haus und Grund e.V. private
Eigentümer aufgerufen, sich für die Schaffung von Wohnraum zu engagieren. Es
wurden 150.000 Flyer an Haus- und Grundstückseigentümer in Dortmund verteilt, um die
Schaffung von Wohnraum durch private Investoren zu bewerben.
Ziel der Kampagne ist, die Neubauquote deutlich zu erhöhen auf 2000 - 3000 WE/a und
die Aktivierung im Wohnungsbestand zu erreichen (Leerstände nutzen, Baulücken schließen,
An- und Ausbauten realisieren, behutsame Nachverdichtung, Dachgeschoss ausbauen,
Umnutzung von Büros zum Wohnen).
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
nach nunmehr zweieinhalb Jahren Laufzeit der Kampagne, eine Zwischenbewertung
vorzunehmen. Dabei sollten insbesondere auch folgende Fragestellungen beantwortet
werden:

1. Welche (insbesondere) finanziellen Mittel und Fördermöglichkeiten stehen potenziellen
Interessenten zur Verfügung, gerade auch leerstehenden Gewerberaum zur
Umnutzung zum Wohnen zu aktivieren?

2. Wie viele zusätzliche Wohnungen sind in den letzten zweieinhalb Jahren entstanden,
die sich mittel- oder unmittelbar als Erfolg der Kampagne „Dortmunder schaffen
Wohnraum“ zuordnen lassen (hier bitten wir um Einzelaufstellung nach ehema-
ligen Leerständen, Dachgeschossausbau, Baulückenschließung, An- und Ausbau,
Nachverdichtung sowie Umnutzung von Gewerbe und Büros)?

3. Plant die Verwaltung, die Kampagne erneut zu bewerben, aufzulegen, zu intensivieren
oder stellte sie sich als deutlich weniger erfolgreich heraus als zunächst erhofft?

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10880-118-E2): (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 6.5
Smart City Projekt: Der City Tree
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11393-18)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 11393-18-E1):

….wir bitten darum den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung einen Einsatz von City Trees in den urbanen Centren der Stadt zu prüfen und ggf. ein Projekt im Rahmen des Smart City Projektes zu initiieren.

Begründung

Bewohner von Großstädten wie Dortmund leiden häufig unter dicker Luft. Besonders NOx-Werte, Feinstaub und aus klimatischen Gründen auch CO2 sind ein Dauerthema. Ein Dresdner Start Up Unternehmen hat den sogenannten City Tree entwickelt um mit diesem Problem umzugehen.



Der „City Tree“ ist ein Wandelement, das mit speziellen Moosen bepflanzt wird. Dank ihrer großen Oberfläche sind diese in der Lage sehr viele Schadstoffe aufzunehmen. Der City Tree eignet sich daher für urbane Gebiete, in denen für Grünflächen und viele Bäume nur wenig Platz zu finden ist.

Die City Trees sind mit Sensoren ausgestattet, die permanent das Mikroklima analysieren. Sie messen Feinstaubgehalt, Temperatur und Regenmenge und rechnen aus, wie viel Wasser und Nährstoffe die Pflanzen brauchen und versorgen sie vollautomatisch mit der notwendigen Menge. Der in der Wand integrierte Regenwassertank wird mit Solarenergie betrieben und ist weitgehend wartungsfrei. Durch entsprechende Netzanschlüsse kann der City Tree auch als Wi-Fi-Hotspot oder E-Bike-Ladestation dienen.

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Kowalewski betont, dass es sich bei dem o.a. Antrag seiner Fraktion um einen reinen Prüfauftrag handele, mit der Bitte an die Verwaltung, im Anschluss an die Prüfung über das Ergebnis zu berichten und für den Fall, dass die Sinnhaftigkeit bejaht werden könne, dann auch eine Aussage dazu zu machen, wo man diese „City-Tree“- Wandelemente einsetzen könnte.

Herr Rm Waßmann teilt hierzu mit, dass man aufgrund der zuvor durch Herrn Rm Kowalewski gemachten Aussage, dass es sich um einen reinen Prüfauftrag handeln würde, diesem auch zustimmen könnte. Man hätte dann aber auch gerne entsprechende Aussagen der Verwaltung zu eventuellen Kosten und Nutzen.

Her sB Tietz führt an, dass seine Fraktion in diesem Sinne auch zustimmen könne und Verwaltung einmal aufbereite:
„Was sind „City-Trees? Was kosten diese? Was haben diese an anderen Orten, an denen sie bisher erprobt wurden gebracht?“

Frau Rm Matzanke schießt sich diesen Ausführungen an.

Herr Rm Happe bittet darum, den Prüfauftrag um folgende Frage zu ergänzen:

„Welche Auswirkungen hat es auf Fassaden, wenn diese „City-Tree-Elemente einmal abgenommen werden müssen?“

Mit dieser Ergänzung und auch unter Beachtung aller anderen Anmerkungen beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden o. a . Prüfauftrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung einen Einsatz von City Trees in den urbanen Centren der Stadt zu prüfen und ggf. ein Projekt im Rahmen des Smart City Projektes zu initiieren.
Die Verwaltung wird darum gebeten, nach erfolgter Prüfung einen entsprechenden Bericht hierzu vorzulegen.
Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11393-18-E2):

…die Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten beantworte ich wie folgt:
Das Unternehmen Green Solutions, das den City Tree entwickelt hat und ihn vertreibt, war
Anfang 2016 bei der Stadterneuerung eingeladen und hat sein Projekt vorgestellt.
Im Ergebnis wurden in den Stadterneuerungsgebieten keine Möglichkeit eines Einsatzes
gesehen, weil es weder genügend große Plätze oder Gehwege gibt, noch die Bedenken wegen
drohender Vandalismusschäden und den damit verbundenen Folgekosten ausgeräumt werden
konnten. Der Einsatzbereich ist nach Einschätzung der Verwaltung beschränkt auf sehr gut
überwachte Orte.
Der vom Unternehmen versprochene Wirkungsgrad auf Luftqualität und Mikroklima ist in
der Praxis noch nicht nachgewiesen worden. Fachleute halten es für wenig plausibel, dass die
3 m² große Pflanzfläche des City Trees genauso viel leistet wie 275 Bäume.
In der Folgezeit wurden die Erfahrungen beobachtet, die andere Städte mit dem City Tree
gemacht haben. Im letzten Jahr wurden am Essener Hauptbahnhof zwei City Trees aufgestellt,
die den Praxistest nicht bestehen konnten und inzwischen wieder abgebaut sind. In Castrop-
Rauxel wurde im Herbst 2017 ein City Tree auf demBerliner Platz in Rauxel aufgestellt.
Erste Erfahrungen zeigten, dass das Moos nicht gut gedeiht. Hier steht eine abschließende
Bewertung noch aus.
In den Städten Oberhausen, Herne und Osnabrück hat man vor dem Hintergrund der nicht
überzeugenden Erfahrungen in anderen Städten von dem Plan für einen City Tree Abstand
genommen und wartet ab, ob die vom Unternehmen angekündigten Systemverbesserungen
für die zweite Generation der City Trees in der Praxis funktionieren.
Die Kosten beginnen laut eines Online-Berichts der Neuen Osnabrücker Zeitung (12.11.2017)
für die einfache Variante bei 22.000 Euro, welche an das Strom- und Wassernetz
angeschlossen werden muss.
Die autarke Variante mit Wasserspeicher, Solaranlage und digitaler Fernüberwachung kostet
in der Anschaffung bis zu 35.000 Euro. Die Unterhaltungskosten werden mit jährlich 1.500
bis 2.500 Euro angegeben.
Die Stadt Dortmund sieht die Praxistauglichkeit der City Trees aktuell als nicht gegeben an.
Sie setzt eher auf echte Bäume denn auf City Trees, weil die positiven Wirkungen hier deutlich
höher eingeschätzt werden und die Folgekosten viel geringer sind.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-








10. Anfragen

zu TOP 10.1
Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers der Firma Accela Tyre Fill Systems GmbH in Dortmund-Marten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11611-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:11611-18) - lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor-:

…auf dem Wege der Dringlichkeit bitten wir um Aufnahme des Punktes „Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers der Firma Accela Tyre Fill Systems GmbH in Dortmund-Marten“ in die Tagesordnung. Die Dringlichkeit begründet sich mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 23.6.2018 in den Dortmunder Ruhrnachrichten und der damit verbundenen Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Thematisierung in einer späteren Sitzung würde die Fristen nicht mehr erreichen.

Angesichts der Brisanz des Vorhabens bitten wir um eine umfassende Information des Umweltausschusses zum Vorhaben. Die Bekanntmachung spricht von einer Kapazität von bis zu 849 Tonnen, die in die Gefahrenklassen „Gewässergefährdend, Kategorie Chronisch 1 + 2“ eingestuft sind. Davon seien 474 Tonnen in die Gefahrenklassen „akute Toxizität der Kategorie 3“ und „spezifische Zielorgan-Toxizität Kategorie 1“ eingestuft. Weiterhin seien weitere Gefahrenklassen inbegriffen, darunter insbesondere „reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 2“ und „karzinogene Stoffe der Kategorien 1A, 1B und 2“.

Die Berichterstattung sollte das Vorhaben an sich, eine Auflistung der gelagerten und verarbeiteten Stoffe, verkehrliche Implikationen der Anlieferung und Entsorgung, Unfallrisiken und Katastrophenpläne beinhalten.

AUSW,04.07.2018:

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht nochmal die Dringlichkeit der Angelegenheit, indem er darauf aufmerksam macht, dass die Offenlegungsfrist hierzu am 09.07.2018 enden würde.

Herr Wilde teilt mit, dass es sich um ein Genehmigungsverfahren handele, welches nicht in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund falle. Es gehe vielmehr um eine, durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochene, Genehmigung nach dem Bundesdesimmissionsschutzgesetz. Nach dem aktuellen Recherchestand der Verwaltung wurde diese Genehmigung auch inzwischen erteilt. Nach der öffentlichen Bekanntgabe bestehe nun die Möglichkeit, hiergegen Klage einzureichen, welche aber ggf. von anderer Stelle erfolgen müsste. Die Verwaltung werde die Angelegenheit aber zum Anlass nehmen, die Bezirksregierung Arnsberg darum zu bitten, zur nächsten Sitzung entsprechende Ansprechpartner/-innen zu entsenden, welche dem Ausschuss mündlich zu diesem Thema berichten können oder alternativ einen schriftlichen Bericht hierzu vorzulegen, um mehr zu den Hintergründen des Vorhabens und auch den durch die Fraktion die Linke & Piraten gestellten o.a. Fragen, insbesondere zur Anlieferung, Entsorgung und der Nähe zu Wohngebieten zu erfahren.

In diesem Sinne wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diese Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung (19.09.2018) erneut aufrufen.

Hierzu liegt am 19.09.2018 vor Stellungnahme der Verwaltung: (siehe Anlage) (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.:11611-18-E1) (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Dachbegrünung in Dortmund
-Mündlicher Bericht der Verwaltung-

Herr Wilde berichtet mündlich zum aktuellen Sachstand.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung endet um 18:50 Uhr.




Frau Neumann-Lieven Frau Reuter Frau Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



zu TOP 2.1 : (See attached file: TOP 2.1 Wasserversorgung in Do.pdf)

zu TOP 2.2: (See attached file: TOP 2.2 Wasserwerke Westfalen.pdf)

zu TOP 3.6: (See attached file: TOP 3.6 Stellungnahme der Verwaltung.pdf)

zu (See attached file: TOP 6.3 Stellungnahme der Verwaltungzum Thema LEG Siedlung in Wickede (Einrichtung eines Mieterbüros).pdf.pdf)

zu TOP 10.1.: (See attached file: TOP 10.1 Stellungnahme der Verwaltung.pdf)