Niederschrift (öffentlich)

über die 27. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 20.03.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Klösel i. V. für Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Naumann i. V. für Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Heymann i. V. für Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Pieper i. V. für Rm Schnittker
Rm Albrecht-Winterhoff i. V. für Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Buchloh i. V. für Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Klausmeier i. V. für Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher (abwesend)

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Urbanek i. V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski (abwesend) Integrationsrat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück (abwesend)

d) Verwaltung
Frau Siekmann, FB 32
Frau Böker, FB 33
Herr Nestler, FB 37
Herr Sümer, FB 70


e) Geschäftsführung
Frau Weber, 3/Dez.


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 27. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 20.03.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.02.2018


2. Beratung von Eingaben

2.1 Petition: Verbot des Ponykarussels auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10194-18)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Anfrage zum asylrechtlichen Status zugewiesener Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10178-18)

3.2 Israelfeindliche Demonstration in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09977-18-E1)

3.3 Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10447-18)

3.4 Verhalten der Stadt Dortmund in einem erneuten Fall von sogenanntem „Kirchenasyl“ durch den evangelischen Kirchenkreis Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10462-18)

3.5 Rettungsassistenten
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10465-18)

3.6 Ehrenamtskarte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09615-17-E2)

3.7 Widerspruch gegen Adressweitergabe
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09403-17-E2)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

4.2 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)

4.3 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10342-18)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Kleinhans benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.

Die Vorsitzende schlug vor, den Dringlichkeits- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:

Sicherheitsdienstleistungen am Phoenix-See
(Drucksache Nr.: 10526-18)

zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
Die Mitglieder des Ausschusses waren damit einverstanden.

Die Tagesordnung wurde somit einstimmig wie veröffentlicht genehmigt








zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.02.2018

Herr Rm Schmidt bat um Ergänzung der Aussage von Herrn Rm Gosmann zu TOP 4.3:

Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Regel, eine halbe Stunde musizieren und dann weiter zu ziehen, auch für die Aktion „Spiel mich“ gelten muss.


Die Niederschrift über die 26 Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.02.2018 wurde mit dieser Änderung einstimmig (bei Enthaltung der AfD) genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Petition: Verbot des Ponykarussels auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Eingabe
(Drucksache Nr.: 10194-18)
Petition: Verbot des Ponykarussels auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10194-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

…. zu der o. g. Petition nehme ich wie folgt Stellung:
Nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben muss der Betriebsinhaber des Ponykarussells über
eine gültige Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zum gewerbsmäßigen Unterhalten
eines Reitbetriebs verfügen. Die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen müssen eingehalten
werden. Der Auflagenkatalog enthält zum Beispiel konkrete Vorgaben zur Höchstzahl und
zum Zustand der eingesetzten Pferde, zu den Einsatzzeiten, zur Pflege und Gesundheitsfürsorge, zur verhaltensgerechten Unterbringung und Futtergabe. Sämtliche Voraussetzungen wurden durch den Inhaber des Ponykarussells auf dem Weihnachtsmarkt bislang stets erfüllt. Es handelt sich in diesem Fall nicht um ein Ponykarussell im eigentlichen Sinne (einem Karussell, das von Ponys im Kreis bewegt wird), sondern um ein Ponyreiten für Kinder in einer ovalen Reitbahn.
Die Ponys bewegen sich im Schritt, einem Viertakt. Sie sind nicht nach innen gebogen angebunden, werden also nicht zwanghaft in eine widernatürliche Form gezwungen. Im Gegensatz zum Galopp, einem Dreitakt, bei dem das innere (zur Reitbahnmitte liegende) Vorderbein besonders belastet wird, tritt diese Belastung beim Schritt nicht auf. Würden aus tierärztlicher Sicht aufgrund einer solchen Nutzung erhebliche Schäden oder Leiden für das Tier vorauszusehen sein, würde die notwendige Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes nicht erteilt. Im Übrigen sind solche Schäden bei den Ponys auf dem Weihnachtsmarkt gar nicht zu finden, obwohl viele Tiere seit mehreren Jahren, zum Teil seit mehr als 10 Jahren, hier eingesetzt werden.
Die Bewegung im Schritt über mehrere Stunden am Tag entspricht dem natürlichen Bewegungsbedürfnis des Pferdes. Im Gegensatz dazu haben viele Freizeit-, aber auch Turnierpferde, wenn überhaupt nur wenige Stunden am Tag die Möglichkeit zu dieser normalen Bewegung. Die meisten Pferde verbringen 18 und mehr Stunden am Tag in einer Box, die in der Regel nur zehn qm groß ist. Wenn sie geritten werden, erfolgt dies überwiegend in den Gangarten Trab und Galopp. Diese Form der Haltung/Bewegung führt in vielen Fällen zu Schäden am Bewegungsapparat.
Natürlich können laute Musik, Besucherlärm und Lichteffekte Stress und Panik bei den Tieren
verursachen. Wäre das aber bei einem Tier so, würde dieses nicht auf dem Weihnachtsmarkt
eingesetzt, da die Sicherheit der Kinder beim Ponyreiten auch für den Betreiber sehr
wichtig ist.
Während des Aufenthaltes in Dortmund überprüft die Abteilung für Veterinärwesen des Ordnungsamtes die Einhaltung der Erlaubnisauflagen durch Kontrollen der Tiere selbst, der Haltung und der Dokumentation. Während der Aufenthalte in anderen Gemeinden überprüft die jeweils örtlich zuständige Veterinärbehörde die Einhaltung der Auflagen.
Alle Kontrollen werden von der jeweilig kontrollierenden Veterinärbehörde in einem Buch
schriftlich festgehalten. Dieses Buch muss immer mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Veterinärbehörde vorgezeigt werden.
Nach den Maßgaben des Tierschutzrechts bestehen keine Möglichkeiten, einen Reitbetrieb,
der über eine gültige Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügt und die Auflagen
einhält, nicht zuzulassen.
Der Weihnachtsmarkt wird von der Abteilung für Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes
als Jahrmarkt nach § 69 der Gewerbeordnung auf Antrag des Veranstalters festgesetzt.
Veranstalter des Weihnachtsmarkts sind der Markthandel- und Schausteller-Verband Westfalen e.V., Bezirksstelle Dortmund sowie der Schausteller-Verein Rote Erde Dortmund e.V.. Die Vergabe der Standflächen erfolgt auf privatrechtlicher Basis durch die Veranstalter, die örtlichen Schaustellervereine bzw. -verbände.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden der folgende Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden appelliert an die Veranstalter des Dortmunder Weihnachtsmarktes, zukünftig auf die Vergabe eines Stellplatzes für ein Ponykarussell ( „Ponyreiten für Kinder in einer ovalen Laufbahn“ ) zu verzichten.
Begründung:
In den letzten Jahren gab es regelmäßig Diskussionen um und Beschwerden über ein Ponykarussell auf dem Weihnachtsmarkt. Dabei ist deutlich geworden, dass ein solches Karussell für viele Menschen aus Gründen des ethischen Tierschutzes keinen zeitgemäßen Umgang mit Tieren mehr darstellt. In vielen anderen Städten wurde deshalb beschlossen, künftig keine Ponykarussells mehr zu genehmigen.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht, dass nach Maßgaben des Tierschutzrechts keine Möglichkeiten bestehen, einen Reitbetrieb, der eine gültige Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes verfügt und die Auflagen einhält, nicht zuzulassen. Die Vergabe der Standflächen erfolgt auf privatrechtlicher Basis durch die örtlichen Schaustellervereine als Veranstalter. Vor diesem Hintergrund sollte an die Veranstalter appelliert werden, zukünftig auf die Vergabe eines Stellplatzes für ein Ponykarussell zu verzichten. ….


Der Petent erläuterte noch einmal ausführlich seine Eingabe.

Frau Rm Klausmeier bedankte sich für die Petition und erklärte, dass das Thema, auch wenn es im Ausschuss bereits ausführlich diskutiert sei, die Bürger beschäftigt und man es deshalb mit einem gewissen Abstand neu bewerten müsse. Sie persönlich bezweifelt, ob so ein Umgang mit Tieren noch zeitgemäß sei und fragte gleichzeitig welchen Mehrwert das Ponykarussel für den Dortmunder Weihnachtsmarkt habe und dass ihrer Meinung nach das Streichen des Karussels von der Angebotsliste des Weihnachtsmarktes keine Attraktivätseinbuße sei. Der Antrag solle als Apell gesehen werde, als Signal aus dem Ausschuss an den Veranstalter.

Herr Rm Wallrabe findet, dass das Thema nicht anders wird, dadurch dass man es jährlich behandelt. Er habe Rücksprache mit den Schaustellern genommen und erfahren, dass das Ponykarussel sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreue. Es liegt für den Betrieb eine gültige Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz vor und dem vertraue er.

Herr Rm Schmidt stimmte dem zu. Es sei oft genug mit dem gleichen Ergebnis im Ausschuss diskutiert worden und seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Frau Siekmann erinnerte daran, dass der Veterinär des Ordnungsamtes sehr ausführlich im Ausschuss dargestellt habe, was eine rechtliche Forderung ist, wie es dokumentiert wird, welche Maßnahmen ergriffen werden und welche Dokumentationen vorliegen. In Bezug auf die genannte Gewerbefreiheit erklärte Sie, dass der Appell an den Veranstalter des Weihnachtsmarktes gerichtet sein müsste, da es keine Veranstaltung der Stadt Dortmund sei. Es stehe jedem frei sich an den Veranstalter zu wenden, um seine Meinung kundzutun. Als Stadt Dortmund könne man das nicht.

Herr Rm Zweier wies darauf hin, dass es bei dem Antrag der Fraktion Bündis90/ Die Grünen nicht um eine juristische, sondern um eine moralische Frage handeln würde und seine Fraktion habe sich entschieden, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Rm Dr. Reinbold sieht den Antrag auch als moralisch ethisch formuliert. Unabhängig von der persönlichen Meinung muss man jedoch feststellen, dass es tierschutzrechtlich keine Bedenken gebe. Den Kritikern stehen auch jede Menge Nutzer gegenüber. Seine Fraktion habe entschieden, den Antrag abzulehnen, da keine hinreichenden Bedenken bestehen, dass dieses Ponykarussel nicht betrieben werden sollte.

Herr Rm Urbanek erklärte, dass die Politik nach Recht und Gesetz entscheiden müsse und die rechtliche Situation sei so, dass man es nicht verbieten könne. Er ist der Meinung, dass das keine Angelegenheit sei, die die Politik lösen kann sondern der Kunde, der das Angebot nicht mehr wahrnimmt. Er würde dem Antrag nicht folgen, da es ein Symbolantrag sei.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und Die Linke&Piraten) ab.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Anfrage zum asylrechtlichen Status zugewiesener Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10178-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:


…nach dem Krisenjahr 2015, in dem vor allem die Kommunen einen Großteil der Belastung durch die illegale Grenzöffnung der Bundesregierung gestemmt haben, hat das Land NRW diverse Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen versprochen. U.a. sollen den Kommunen nur noch anerkannte Flüchtlinge mit Wohnsitzzuweisung bzw. nur diejenigen Asylsuchenden nach dem FlüAG zugewiesen werden, bei denen keine kurzfristige Entscheidung über den Asylantrag getroffen werden kann. Über den Asylantrag von Menschen aus sicheren Herkunftsländern mit eher geringen Bleibeaussichten soll noch während ihres Aufenthaltes in Landesaufnahmeeinrichtungen entschieden werden und ggf. zugleich ihre Rückführung veranlasst werden. Derzeit werden der Stadt Dortmund seit Anfang November rund 30 Personen nach dem FlüAG zugewiesen. Die AfD-Fraktion erhielt Kenntnis von einem „Bandbrief“ des ersten Beigeordneten der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Herrn Dr. Robra, der sich an den nordrhein-westfälischen Landtagspräsidenten richtete. Dr. Robra beklagte, dass ein Großteil der zugewiesenen Personen bereits ihren Asylstatus verloren habe sowie über Abschiebeanordnungen verfügten. Ebenso stammten zahlreiche Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Ferner beklagte Dr. Robra, dass den Kommunen steigende Kosten für die Versorgung der zugewiesenen Personen entstünden und dass ein Rückkehrmanagement vorzugsweise in Sammeleinrichtungen des Landes zu organisieren sei. Die kommunalen Ausländerbehörden wären mit der Situation überfordert und übten sich in Duldungen der ausreisepflichtigen Personen.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele, der seit November 2017 zugewiesenen Personen, befanden sich in einem entschiedenen Asylverfahren? (Aufschlüsselung nach Kalenderwoche, Personenanzahl)
- Wie viele Personen stammten aus sicheren Herkunftsländern? (Kalenderwoche, Personenanzahl)
- Bei wie vielen, der seit November 2017 zugewiesenen Personen, wurde der Asylantrag bereits unanfechtbar abgelehnt (Kalenderwoche, Personenanzahl)…..
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.2
Israelfeindliche Demonstration in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09977-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2018 vor:

…die Verwaltung kann die gestellten Fragen mangels Zuständigkeit nicht beantworten. Die zuständige Behörde für diese Fragestellungen ist die Polizei Dortmund…

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10447-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

…mit dem Ratsbeschluss zum Hausplanentwurfes 2017 wurde im Dezember 2016 die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr an die Entschädigungsverordnung für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse beschlossen. Für die Umsetzung war ein Mehraufwand von rd. 300.000 € pro Jahr im Haushaltsplanentwurf ab 2017 ff. vorgesehen. Da die beschlossene Anpassung bislang noch nicht erfolgt ist, bittet die SPD-Fraktion im ABöAB die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde die beschlossene Anpassung bislang noch nicht vorgenommen?
2. Zu welchem Zeitpunkt soll eine Anpassung nunmehr erfolgen?
3. Ist vorgesehen, den Funktionsträgern die erhöhte Aufwandsentschädigung für 2017 nachzuzahlen?
4. Sollen bei der Gewährung von Aufwandsentschädigungen zukünftig ehrenamtlich tätige Funktionsträger nicht mehr berücksichtigt werden, die hauptamtlich bei der Berufsfeuerwehr tätig sind? …
Herr Nestler (Feuerwehr) beantwortete die Fragen mündlich:
1. Die beschlossene Anpassung wurde noch nicht vorgenommen, da es durch die Änderung der Feuerschutzgesetzgebung auch erhebliche Änderungen im Bereich der Aufwandsentschädigungen gab. Im Verlauf des letzten Jahres wurden umfangreiche rechtliche und verwaltungstechnische Betrachtungen durchgeführt, da es keine Vorgaben über die Höhe der Aufwandsentschädigungen gab. Mittlerweile gibt es einen Handlungsleitfaden zur Höhe der Aufwandsentschädigungen und zu den Anspruchsberechtigten.
2. Geplant ist eine Ratsvorlage zur Satzung in der Juli Sitzung des Rates.
3. Die Satzung ist so geplant, dass 2018 rückwirkend gezahlt werden kann. Für 2017 ist das aufgrund der bisher fehlenden Satzung, nach rechtlicher Einschätzung nicht möglich.
4. Nein, die Aufwandsentschädigung wird an alle Anspruchsberechtigten im Ehrenamt gezahlt, da die Tätigkeit in der Freizeit ausgeführt wird.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Urbanek ob es sich wirklich um Aufwandsentschädigungen handeln würde, da sie doch für Arbeitszeit und nicht Aufwendungen gezahlt würden, antwortete Herr Nestler, dass es sich hier um eine Honorierung ehrenamtlicher Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis, der weit über das normale Maß ehrenamtlicher Arbeit nachgeht, wie z.B. Löschzugführer mit Personalverantwortung handelt. Der Personenkreis der Anspruchsberechtigten ist sehr klein und wird pauschal durch die Aufwandsentschädigung vergütet.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Verhalten der Stadt Dortmund in einem erneuten Fall von sogenanntem „Kirchenasyl“ durch den evangelischen Kirchenkreis Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10462-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

….gut ein Jahr vor dem Evangelischen Kirchentag in Dortmund macht die Evangelische Kirche in Dortmund wieder mit einem Fall von „Kirchenasyl“ von sich reden. Das heißt, der Evangelische Kirchenkreis versteckt in einer seiner Gemeinden eine syrische Familie vor einem potentiellen Abschiebezugriff durch die Dortmunder Ausländerbehörde. Name und derzeitiger Aufenthalt der Syrer halten der Kirchenkreis und die betreffende Gemeinde nach eigenem Bekunden geheim. Nach Darstellung des Kirchenkreises ist die Familie, die von Abschiebung „bedroht“ sei, vor Jahren zum Christentum übergetreten und sei deshalb verfolgt worden. Die zuständige Ausländerbehörde der Stadt sei über diesen Fall von „Kirchenasyl“ informiert worden.
Die AfD-Fraktion fragt an:
· Wann, von wem und wie umfangreich wurde die Ausländerbehörde vom Evangelischen Kirchenkreis bzw. der Evangelischen Kirche in Dortmund über das sogenannte „Kirchenasyl“ für mehrere Syrer informiert?
· Sind der Ausländerhörde die Namen der betroffenen Syrer bekannt?
· Seit wann sind die Syrer für das Ausländeramt nicht mehr persönlich ansprechbar? Seit wann sind diese also für die Ausländerbehörde untergetaucht?
· Sind die betroffenen Syrer ausreisepflichtig und ist deren Abschiebung vorgesehen? Wie ist ihr Flüchtlingsstatus?
· Ist der Stadt der derzeitige Aufenthaltsort der Syrer bekannt?
· Der Evangelische Kirchenkreis spricht davon, dass die Syrer von Abschiebung „bedroht“ seien und sieht eine „besondere Gefährdungslage“ für die Syrer, da wichtige Fragen im Verfahren „nicht ausreichend“ geklärt sind. Wie beurteilt die Stadt diese Haltung der Evangelischen Kirche, die sich nach Abschluss eines -rechtsstaatlichen Verfahrens die Beurteilung anmaßt, es seien „wichtige Fragen noch nicht ausreichend geklärt“?
· Wie beurteilt die Ausländerbehörde diesen erneuten Fall von „Kirchenasyl“ rechtlich?
· Was unternimmt die Stadt, um die Syrer dem laufenden asylrechtlichen Verfahren wieder zuzuführen?...

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.5
Rettungsassistenten
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10465-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10465-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

….Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstand bezüglich folgender Fragen:
- Wie viele RettungsassistentInnen* sind derzeit bei der Feuerwehr Dortmund angestellt?
- Sind die Verträge der RettungsassistentInnen befristet und wenn ja, bis wann?
- Sollten die Verträge befristet sein, ist geplant diese zu entfristen und wenn ja, wann?
- Welche weiteren Pläne hat die Feuerwehr Dortmund mit den RettungsassistentInnen, auch im Bezug auf die Einhaltung des Rettungsbedarfsplans?
*RettungsassistentInnen, die als RettungsassistentInnen eingestellt wurden und nicht zugleich als Feuerwehrmänner/-frauen tätig sind…..


Herr Nestler (Feuerwehr) beantwortete die Fragen mündlich:
- Von den angestellten RettungsassistentInen, die im Rahmen der beschlossenen Notfallmaßnahmen eingestellt wurden sind von 25 die man haben müsste, aktuell noch 17 bei der Feuerwehr beschäftigt.
- Die Verträge sind auf zwei Jahre befristet, bis wann hängt von dem Beginn des jeweiligen Vertrages ab. Die Befristung war aufgrund des fehlenden Rettungsdienstbedarfsplanes nötig.
- Der Rettungsdienstbedarfsplan ist nach erheblichen Verzögerungen jetzt im Gremienlauf. Sobald dieser beschlossen ist, sollen die Stellen entfristet werden.
- Langfristig ist geplant, die Anzahl der Angestellten abzuschmelzen und sie nicht mehr für reguläre Rettungsdienste einzusetzen, sondern für Sonderfahrzeuge wie z.B. den Intensivtransport. Den Angestellten, die momentan bei der Feuerwehr beschäftigt sind, wird angeboten, in den feuerwehrtechnischen Dienst zu wechseln, wenn die Möglichkeit besteht.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Ehrenamtskarte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09615-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2018 vor:

……die Anfrage der Fraktionen von SPD und CDU beantworte ich wie folgt:
Informationen zur organisatorischen Abwicklung in anderen Städten:
Köln:
Die Bewerbung für die Ehrenamtskarte erfolgt über ein entsprechendes Antragsformular. Die
Vordrucke können im Internet abgerufen werden und liegen in den Bürgerämtern, Vermittlungsagenturen und bei den Verbänden aus. Die Anträge werden durch die ehrenamtlich tätigen Personen gestellt, der Vereinsvorstand bzw. die Hauptamtlichen zeichnen gegen und bestätigen die Angaben. Die Ehrenamtskarte wird nach entsprechender Prüfung des Antrags durch die Stadt verschickt. Die Antragsstellung kann ganzjährig erfolgen.
Münster:
Die konzeptionelle Steuerung wird von der Freiwilligen Agentur übernommen. Diese umfasst
die Festlegung der Rahmenbedingungen, die Akquise der Vergünstigungsgeber und die Verwaltung der Angebote, die Öffentlichkeitsarbeit, das Beschwerde- sowie Veranstaltungsmanagement für Sonderveranstaltungen. Die administrative Umsetzung obliegt dem Amt für Bürger- und Ratsservice. Die Antragstellung, die Antragsbearbeitung als auch die Ausgabe der Karten ist organisatorisch in den Bürgerbüros verortet.
Zu 1: Mit welchen Personal- und Sachkosten ist zu rechnen?
In Bezug auf die Einführung einer Ehrenamtskarte sind von Seiten der Kommune sowohl Sach- als auch Personalkosten zu kalkulieren. Die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel sind Infrastrukturmittel, die dazu dienen, die Ehrenamtskarte zu bewerben bzw. die vorhandenen Materialien der Öffentlichkeitsarbeit zu modifizieren. Insofern ist die vom Land zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung gebunden. Für Dortmund würde diese Förderung bei ca. 6.000,00 € liegen.
 Für die Bearbeitung und Einführung des Themas der Ehrenamtskarte in Köln wurde
beispielsweise eine Stelle nach A12 eingerichtet, die auch die Mitarbeit in anderen Tätigkeitsfeldern der Engagementförderung vorsieht (z.B. Durchführung/Organisation Ehrenamtswettbewerb, Ehrenamtstag und Kölner Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement).
 Für die Einführung der Ehrenamtskarte in Münster wurde eine dreijährige Einführungsphase geplant und beschlossen, die Personal- und Sachkosten basieren auf der Annahme von 600 bis 800 Anträgen pro Jahr. Bei der Freiwilligen Agentur liegt die fachliche
Steuerung. Die Ausgabe der Karten erfolgt dezentral über die Bürgerbüros. In der Freiwilligen Agentur wird die fachliche Steuerung durch eine Teilzeitkraft (EG 10 bei 20
Stunden pro Woche) geleistet Im Amt für Bürger- und Ratsservice ist ein personeller
Mehraufwand von ca. 2,5 Wochenstunden (EG 8/A8) berücksichtigt worden.
Zu 2: Welche Vergünstigungen durch die Stadt oder ihre Töchter könnten gewährt werden?
Analog zum Dortmund Pass könnten Vergünstigungen in folgenden Einrichtungen gewährt
werden:
 Bibliotheken
 Volkshochschule
 Musikschule
 Dietrich-Keuning-Haus
 Theater
 Hallenbäder
 Zoo
 Westfalenpark
 Westfalenhallen GmbH
Zu 3: Inwieweit kann die FreiwilligenAgentur eingebunden werden?
Die FreiwilligenAgentur Dortmund wird von dem Trägerverein „Verein zur Förderung der
freiwilligen Tätigkeit in Dortmund e.V.“ betrieben. Der Verein als Träger entscheidet über die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung seiner Engagementförderung und die Weiterentwicklung seiner Anerkennungskultur.
Laut Vorstandsbeschluss vom 20.02.2018 wird die Einführung der Ehrenamtskarte aus folgenden Gründen nicht befürwortet:
Die Formen des Engagements haben sich in den letzten Jahren in Deutschland verändert. Zunehmend mehr Menschen engagieren sich, jedoch bringen Engagierte heute häufig weniger
Zeit für die freiwillige Tätigkeit auf. Temporäre Unterstützung im sozialen Nahraum oder bei
aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen (Flüchtlingshilfe) sind mittlerweile bedeutsame Formen des Engagements geworden. Diesen neuen Anforderungen des Engagements kann die Ehrenamtskarte NRW, mit den Rahmenbedingungen (d.h. fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr über einen Zeitraum von zwei Jahren) nicht gerecht werden. Gleichzeitig fördert die Karte eine Zwei-Klassen-Gesellschaft und kann in den Vereinen und Organisationen zu Missstimmungen führen. Die Ehrenamtlichen werden nach ihrem zeitlichen Einsatz in der Einrichtung einer „Bewertung“ unterzogen. Darüber hinaus entsteht in den Vereinen und Verbänden ein Organisations-aufwand, die ehrenamtliche Arbeit muss dokumentiert werden, es müssen die Bescheinigungen/Anträge für die geleistete Arbeit bearbeitet und bestätigt werden.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der FreiwilligenAgentur, weiterhin das Ehrenamt
in der Struktur zur fördern und nicht im Sinne von Rabattierungssystemen und personenbezogene Vergünstigungen aufzubauen. Der Vorstand schlägt vor, andere Formen der Anerkennungskultur zu entwickeln, wie zum Beispiel die Vergabe von Anstecknadeln für herausragendes Engagement.
Zu 4: Wie viele Bürger in Dortmund könnten diese Ehrenamtskarte schätzungsweise in
Anspruch nehmen?
Laut Freiwilligensurvey sind 43,6% der Wohnbevölkerung Deutschlands im Alter ab 14 Jahren freiwillig engagiert. Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte orientieren sich an den vom Land vorgegebenen Kriterien.
 Die Vergabe erfolgt an Menschen, die sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw.
250 Stunden im Jahr engagieren.
 Diese Tätigkeit soll mindestens ein Jahr wahrgenommen werden (wird von der jeweiligen
Kommune definiert).
 Voraussetzung ist die glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.
 Ehrenamtliche, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Somit kann davon ausgegangen werden, dass nur einem kleinen Teil aller Engagierten die Karte zur Verfügung gestellt werden kann. Im Vergleich zu anderen größeren Städten Nordrhein-Westfalens wie Düsseldorf oder Köln, kann man davon ausgehen, dass in den ersten drei Jahren etwa 3.000 bis 3.500 Karten beantragt werden……

Herr Rm Schmidt erklärte, dass seine Fraktion grundsätzlich für die Einführung der Ehrenamtskarte sei und er nach weiteren internen Beratungen hoffe, dass sie im Rat beschlossen werde.

Frau Rm Goll äußerte sich ebenfalls positiv zur Einführung der Ehrenamtskarte. Sie kritisierte an der Stellungnahme der Verwaltung, dass die Städte Köln und Münster vorgestellt werden, obwohl es in über 200 Städten sehr gut laufe. Auch sehe sie die, in der Antwort bewertete Aussage, dass die Formen des Engagements sich in den letzten Jahren in Deutschland verändert haben anders. Gerade deshalb müsste man die ehrenamtlich Tätigen, die sich langfristig engagieren, besonders honorieren und das spreche für die Einführung einer Ehrenamtskarte.

Die Vorsitzende ergänzte, dass sie es auch ungewöhnlich finde, dass Münster als Beispiel erwähnt würde, obwohl die erst letzte Woche die Ehrenamtskarte beschlossen hätten.

Herr Siegmund vom Seniorenbeirat erläuterte noch einmal anhand von Beispielen der ehrenamtlichen Seniorenarbeit aus dem Stadtbezirk Huckarde, die Beweggründe für den Antrag des Seniorenbeirates an den Rat der Stadt zur Einführung der Ehrenamtskarte.

Frau Rm Noltemeyer ist der Meinung, dass man jahrelangen Diskussionen nicht mehr über das ob, sondern über das wie spreche. Und dass man dies auch 2018 zu einem Ende bringen sollte damit man die Wertschätzung für das Ehrenamt habe. Jedoch sei sie der Meinung, dass die Vorgaben der Ehrenamtskarte nicht jedes ehrenamtliche Engagement berücksichtigen und ob es nicht besser wäre sich in Dortmund ein Konstrukt auszudenken, welches flexibler, nicht so verwaltungsaufwändig sei, aber trotzdem die monetären Vorteile und die Würdigung der Ehrenamtlichen beachte.

Die Vorsitzende erwiderte hierzu, dass die Erfahrung mit Ehrenamtlichen gezeigt hätte, dass die Vergünstigungen eigentlich gar nicht im Vordergrund stehen, sondern dass ihnen die Wertschätzung für ihr Engagement, die dahinter stehe wichtig sei. Die Ehrenamtskarte habe im Gegensatz zu einer eigenen Karte den Vorteil, dass viele Dinge schon vorbereitet seien, die von Einrichtungen des Landes zur Verfügung gestellt werden. Bei einer eigenen Karte müsse man ganz von vorne anfangen und mit einer Akquise bei Sponsoren beginnen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Widerspruch gegen Adressweitergabe
(Drucksache Nr.: 09403-17-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2018 vor:

…bezüglich des Antrages, dass Jugendliche (sowie deren Eltern), die „im übernächsten Jahr
volljährig werden“, über die bevorstehende Weitergabe ihrer Daten an „verschiedenste Interessenten“ informiert werden, diese über das vorhandene vorherige Widerspruchsrecht unterrichtet werden und ein Muster-Widerspruch beigefügt wird, halte ich zunächst eine Konkretisierung der vorhandenen gesetzlichen Regelungen für erforderlich.
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind folgende Datenübermittlungen zulässig bzw. vorgesehen:
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Mitglieder einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige haben, die nicht derselben oder inkeiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 2 BMG),
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang
mit Wahlen über Gruppen von Wahlberechtigten. Diese Daten dürfen nur zur Wahlwerbung
und nur vor einer Wahl eingeholt werden (§ 50 Abs. 1 BMG),
- an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an
Presse und Rundfunk über Alters-und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
- an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG),
- an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung
von Informationsmaterial für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Soldatengesetz). Diese Datenübermittlungen sind nur dann zulässig, sofern betroffene Personen nicht gemäß § 36 Absatz 2 BMG bzw. gemäß § 50 Absatz 5 BMG der Datenübermittlung widersprochen haben. Die Vorschriften sehen vor, dass die Meldebehörde alle Personen bei der Anmeldung sowie einmal jährlich (im Falle des § 36 Absatz 2 BMG spätestens im Oktober) durch ortsübliche Bekanntmachung auf das vorhandene Widerspruchsrecht hinweist. Für alle weiteren Auskünfte, wie beispielsweise Melderegisterauskünfte zum Werbe- oder Adresshandel, bedarf es einer expliziten Zustimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Insofern hat der Gesetzgeber bei den verschiedenen Datenübermittlungen aktive Handlungen der Bürgerinnen und Bürger zur Verhinderung oder zur Zulassung der Datenübermittlung vorgesehen. Damit verbunden werden Aufklärungspflichten der Gemeinde gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Folgte man dem vorliegenden Antrag, wären jährlich ca. 4.000 Personen anzuschreiben. Es
würden jährlich Kosten in Höhe von mindestens 25.000 € (u.a. Personalkosten, Papierkosten,
Portokosten, Bearbeitung der Rückläufer) entstehen. Verwaltungsaufwand und Kosten sind
aus Sicht der Verwaltung nicht gerechtfertigt. Die gesetzlichen Vorgaben, die bundesweit für
alle Gemeinden gelten, werden als ausreichend angesehen.
Wenn auch nicht explizit erwähnt, wären nach dem Wortlaut des Antrages bzw. bei dem anzuschreibenden Personenkreis, insbesondere Personen betroffen, deren Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden. Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr erhält diese Daten zur Übersendung von Informationsmaterial.
Eine Aufklärung über die Widerspruchsrechte seitens der Stadt Dortmund, welches über
das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgeht und noch einen Muster-Widerspruchsbescheid
enthält, könnte nicht nur als positiver Service seitens der Stadt Dortmund verstanden werden,
sondern gleichfalls auch im negativen Sinne als stellungnehmende oder suggestive Handlung
empfunden werden. Auch aufgrund der nicht abzuschätzenden Außenwirkung, empfiehlt es
sich, nur die gesetzlich vorgesehenen Unterrichtungspflichten weiter zu nutzen.
Aus Sicht der Verwaltung besteht daher aus Kostengründen, aber auch aus arbeitsökonomischen Gesichtspunkten keine Veranlassung, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Informationen zu bestehenden gesetzlichen Widerspruchsrechten an die Bürgerinnen und Bürger zu versenden….


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
Veranstaltungsprogramm für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09232-17)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den aktuellen Stand des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Präsentationsjahr 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09976-18)
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09976-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

als Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Reno-vierungen/Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen) Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angst-räumen, wie sie häufig an Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.
2. Dennoch stellt der Ausschuss fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.
4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.
Begründung:
Bereits zu den aktuellen HH-Beratungen hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der im AUSW beschlossen worden ist, bei verwahrlosten nicht städtischen Anlagen tätig zu werden und die Eigentümer um Wiederherstellung zu ersuchen.

Da insbesondere die Deutsche Bahn AG sich häufig der Verantwortung entzieht, ihre Grundstücke und Anlagen in Ordnung zu bringen und zu halten, soll eine Städtetagsinitiative dazu dienen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden tätig zu werden.


Herr Rm Schmidt erklärte, dass er darum bittet, den Antrag der erst als Tischvorlage vorgelegt werden konnte, aufgrund der Kurzfristigkeit als eingebracht zu sehen und weiterzuleiten.

Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht den Zusatz- Ergänzungsantrag der SDP-Fraktion als eingebracht an.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



zu TOP 4.3
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10342-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstand zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.



Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:10 Uhr.



Christiane Krause Edeltraud Kleinhans Sabine Weber
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin