Niederschrift
über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 26.09.2012
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:00 Uhr
Anwesend sind:
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Klaus Buchhorn
Ute Franz ab 16:10 Uhr (TOP 2)
Carsten Giebel
Barbara Hackert
Oliver Stens Bezirksbürgermeister
Hans-Jürgen Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Anke Kopkow stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke ab 16:30 Uhr (TOP 3.1)
Ingrid Mieck
Edith Schneider
B90/Die Grünen
Christian Krause
Gisela Sichelschmidt
NPD
Sascha Horst Rudloff
FBI
Detlef Münch
Die Linke
Sylvia Wrubel ab 16:20 (TOP 3.1)
Parteilos
Helmut Adden
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Borgstädt Bürgerdienste
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Müller Tiefbauamt (TOP 3.1)
Herr Schneider Liegenschaftsamt (TOP 3.2)
Nicht anwesend:
Andrea Hüsken
Heidemarie Nürnberger
Unterbrechung: 16:45 – 16:55 Uhr (TOP 3.1)



Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 26.09.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.05.2012
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00577-10-E5)
3.1.1 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00577-10-E4)
3.2 Berichterstattung durch das Liegenschaftsamt zur Einrichtung eines Spielplatzes im Bereich
Süggelberg/Diekmannweg sowie zur Anlage von Stellplätzen im gleichen Siedlungsbereich
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07823-12)
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen des Evinger Oktoberfestes des Gewerbevereines Dortmund-Eving auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes, Bayrische Straße 155 am 02.10.2012 - Eingabe Rewe Markt (Drucksache Nr.: 07610-12)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Übernahme der Kosten für neue Schilder der Radtour im Stadtbezirk
Antrag Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (adfc) Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Eving (Drucksache Nr.: 07526-12)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Prüfung der Einrichtung einer Sekundarschule im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07523-12)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Ausschilderung Sportstätten Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07522-12)
9. Kinder und Jugend keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr - Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) 1. Beschluss über einen Gesamtplan für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Hafenareal 2. Stellungnahme der Stadt Dortmund gem. §73 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07023-12)
11.2 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einem Forstbetrieb, Bramey 131, Gemarkung Brechten, Flur 4, Flurstück 139 - 61/5-2-038729 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss (Drucksache Nr.: 07710-12)
11.3 Beabsichtigte Einziehung und Teileinziehung im Bereich der südlichen Dornstraße in Dortmund-Eving - Beschluss (Drucksache Nr.: 07749-12)
11.4 Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07014-12)
11.5 Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Forcierung der Einrichtung des Kinderspielplatzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03443-11-E1)
11.6 Beleuchtung Neubaugebiet Brechtener Heide
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07819-12)
11.7 Errichtung eines Sonnenschutzes im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15605-09-E2)
11.8 Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße „Am Hausacker“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07820-12)
11.9 Aufstellung des Gefahrzeichens Nr. 102 -Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts- an der Einmündung Nelly-Sachs-Straße / Wittichstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07821-12)
11.10 Beseitigung des Schildes „Ende Überholverbot“ Zeichen 280 an der Holthauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07822-12)
12. Mitteilungen
12.1 OGS Plätze an Evinger Grundschulen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07079-12-E1) hierzu -> Aktualisierung Mitteilung)
12.2 Wegeverbindung von der Straße Am Katzenbuckel bis zur Deutschen Straße
Mitteilung (Drucksache Nr.: 05052-11-E1)
12.3 Regelmäßige Reinigung vor und auf dem Grundstück Evinger Straße zwischen Saturn und BAVARIA Tankstelle - Mitteilung (Drucksache Nr.: 07076-12-E1)
12.4 Ersatzpflanzungen in Baumscheiben an der Derner Straße - Beantwortung (Dr. Nr.: 05650-11-E3)
12.5 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
hier: Mitteilung der Verwaltung zu den Zusatzbeschlüssen der Bezirksvertretung Eving
Mitteilung (Drucksache Nr.: 06635-12-E2)
12.6 Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Widumer Straße
Mitteilung (Drucksache Nr.: 06541-12-E1)
12.7 Brücke an der Straße Westhang, Dorf Holthausen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 16370-09-E5)
12.8 Lärmimmissionen IKEA-Verteilzentrum
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07185-12-E1)
12.9 Prüfung Verbot LKW-Durchgangsverkehr der Straße „Schiffhorst“ im Kartenmaterial für Navigationssysteme - Mitteilung (Drucksache Nr.: 06615-12-E1)
12.10 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen
Beantwortung der Zusatzanfrage aus der Sitzung am 09.05.2012 (Dr. Nr.: 06108-11-E1)
13. Anfragen
13.1 Fertigstellung des Teilstückes Kemminghauser Straße bis Brechtener Straße bis zur Höhe „Auf der Wenge“ als Verbindung des bereits bestehenden Radweges
hier: Anfrage zum Sachstand Fuß- und Radweg Brechtener Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05685-06-E4) hierzu -> Mitteilung
13.2 Fertigstellung der Straßen Klütingweg und Dieckmannweg
hier: Anfrage zum Sachstand Abschluss der Straßenbauarbeiten im Bebauungsplan Ev 119 -Kemminghauser Strasse Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05634-11-E4)
13.3 Aufstellung von Papierkörben im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Dr. Nr.: 04897-11-E1)
13.4 Erneuerung des Straßenbelages mit lärmoptimierendem Asphalt und Erneuerung bzw. Ergänzung des vorhandenen Straßenbegleitgrüns, Kemminghauser Straße
hier: Anfrage zum Sachstand Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04668-11-E4)
13.5 Sachstand zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Bereich der Straßen Süggelberg / Dieckmannweg Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03452-11-E5)
13.6 Umsetzung der Straßenbaumaßnahme Diekmannweg
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07824-12)

Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.0
Verpflichtung des Vertreters der Freien Bürger Initiative, Herrn Detlef Münch, als Mitglied der Bezirksvertretung Eving

Da der Vertreter der Freien Bürger Initiative, Herr Detlef Münch, nicht an der konstituierenden Sitzung teilnehmen konnte, erfolgt die Verpflichtung als Mitglied der Bezirksvertretung Eving durch den Bezirksbürgermeister, Herrn Stens, in der heutigen Sitzung.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – verpflichtet Herrn Münch mit folgender Formel:

Ich bitte Sie, sich zu verpflichten, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Gesetze beachten und Ihre Pflichten zum Wohle dieser Stadt erfüllen werden.

Herr Münch antwortet: Ich verpflichte mich.

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Buchhorn benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
TOP 11.11: Erneuerung der Lichtsignalanlage 0159 Münsterstraße / Evinger Straße / Burgweg
(Drucksache Nr.: 07650-12)

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.05.2012
Die Niederschrift über die 22. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.05.2012 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Abpfostung des Gehweges in Höhe des Hauses Deutsche Straße 102, 44339 Dortmund
(Drucksache Nr.: 08023-12)
Ein Anwohnerin des Hauses Deutsche Straße 102, 44339 Dortmund beschwert sich über Lärmbelästigungen die von Kunden eines nahegelegenen Kiosks sowie eines neueröffneten „Dönerladens“ ausgehen. Diese Kunden stehen bis spät in die Nacht auf dem Gehweg unterhalten sich, telefonieren in einer störenden Lautstärke und blockieren den Geh- und auch den Radweg mit ihren Fahrzeugen.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter des „Verkehrsamtes“ wurde ihr mitgeteilt, dass die Möglichkeit besteht, den Gehweg mit Pfosten abzusperren, dass sie die Kosten für diese Abpfostung (200 € pro Pfosten) aber selber tragen müsse.

Der anwesende Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving, Herr Hennes, schlägt vor bei nächtlichen Ruhestörungen die Polizei zu verständigen und bietet der Beschwerdeführerin an, den Sachverhalt bei einem Termin in der Evinger Polizeiwache zu erörtern.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – sagt zu, die Verwaltung um Prüfung zu bitten, ob der Bereich mit Pfosten oder Steinen abgesperrt werden kann.

zu TOP 2.2
Probleme im Wohnumfeld Württemberger Straße / Kemminghauser Straße

Ein Anwohner beschwert sich darüber, dass hinter seinem Haus in der Kemminghauser Straße Pkws ohne Kennzeichen abgestellt sind und dort in einem, seiner Aussage nach, „reinen Wohnbereich“ repariert werden.
Des Weiteren beanstandet er in Richtung des Leiters der Polizeiwache Dortmund-Eving, dass die Württemberger Straße in letzter Zeit immer mehr als „Rennstrecke“ genutzt wird, außerdem wird der Bus in der Württemberger Straße / Kemminghauser Straße durch parkende Pkws behindert.
Die Kemminghauser Straße wird von in zunehmendem Maße von großen Lkws befahren, was zu starken Lärmbelästigungen der Anwohner führt.

Hinter der Württemberger- / Kemminghauser- und Lothringer Straße befindet sich ein privater Wirtschaftsweg der zugewachsen und kaum noch begehbar ist. Nach Auskunft des Ordnungsamtes sind für die Instandhaltung die beiden privaten Eigentümer zuständig.
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Zur angesprochenen Verkehrsproblematik verweist der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – auf den Leiter der Polizeiwache Eving.
Bezüglich des Wirtschaftsweges, der sich in Privatbesitz befindet, sieht Herr Stens keine Eingriffsmöglichkeiten, solange keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt.

zu TOP 2.3
Drogenkonsum und –verkauf im Buchenwald, Nähe Bahndamm im Bereich der Herrekestraße

Eine Anwohnerin berichtet, dass im o.g. Buchenwald von Jugendlichen Drogen konsumiert und gehandelt werden. In diesem Waldstück spielen gleichzeitig aber auch Kinder.
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Der Leiter der Polizeiwache Dortmund-Eving, Herrn Hennes, bittet die Eingeberin mit ihm Kontakt aufzunehmen um den Sachverhalt abzuklären und ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 13.06.2012 über den Sachstand der Dauermessung der Lärmbelästigung durch die A2 zu berichten:
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 09.02.2011 beschlossen, die – mit dem Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2010 aufgrund der Anträge der der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving (Drucksachen Nr.: 00577-10 und 16010-09) – vorgeschlagene Dauermessung durchzuführen. (Drucksache Nr.: 16010-09-E4).
Mit Schreiben vom 05.07.2011 und 12.02.2012 (Drucksachen Nr. 16010-09-E5 und 16010-09-E4) haben wir um Mitteilung des Sachstands gebeten. Insbesondere möchten wir wissen, wann die Ergebnisse vorliegen werden. Bisher ist uns keine Antwort zugegangen. Aus diesem Grund bitten wir uns den Sachstand im Rahmen einer Berichterstattung mitzuteilen.
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Als Berichterstatter ist Herr Müller, Tiefbauamt, anwesend.

Herr Müller geht zunächst auf die unter dem Tagesordnungspunkt 3.1.1 der heutigen Sitzung vorliegende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer ein, die darlegt, dass aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit besteht eine Abänderung der derzeit bestehenden Situation herbeizuführen. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet, die nächste amtliche Verkehrszählung, bei der auch die Lärmsituation erneut beurteilt wird, ist für das Jahr 2015 geplant. Wie bereits in der Stellungnahme erläutert, werden die im Planfeststellungsverfahren niedergelegten Prognosewerte nicht erreicht und zurzeit ist auch nicht erkennbar ob sie zukünftig erreicht werden.
Nur, falls die die nächste Verkehrszählung eine Überschreitung der Prognosewerte aufzeigen sollte, wären ggf. weitere Maßnahmen gerechtfertigt.
Auf Nachfragen geht Herr Müller auf eventuelle Möglichkeiten ein, zur Lärmreduzierung Tempobegrenzungen anzuordnen.
Die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Maßnahmen wurden umgesetzt, eine Geschwindigkeitsreduzierung war nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Die Lärmschutzwände wurden, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für eine „freie“ Strecke, dimensioniert. Bei einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wären die Lärmschutzwände nicht in der jetzigen Höhe errichtet worden.
Bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung ohne rechtlichen Anspruch wären daher die Investitionen, die für die Lärmschutzwände in der bestehenden Höhe getätigt wurden, nicht notwendig gewesen, entsprechende Fördermittel müssten zurückerstattet werden.

Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beanstanden, dass sich gerade durch die Lärmschutzmaßnahmen die Lärmimmission, auch bedingt durch Wetter und Windrichtung, anders als früher und weitaus störender darstellen. Eine Langezeitmessung ist hier nach Ansicht der SPD-Fraktion die einzig mögliche Alternative um zunächst objektive und verlässliche Werte zu erhalten und dann zeitnah entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Anlieger einleiten zu können. Im Interesse der Betroffenen kann hier keinesfalls die nächste, für das Jahr 2015, geplante Verkehrszählung abgewartet werden, ohne schon jetzt Lösungsmöglichkeiten für die derzeitige Lärmsituation zu suchen. Es fehlen z.B. jegliche Lärmschutzmaßnahmen am Brückenbauwerk Schiffhorst, die Lärmimmissionen erreichen bei überwiegend aus westlicher Richtung wehendem Wind ungehindert die Wohnbereiche. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass eine erhöhte Lärmschutzwand dort errichtet wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens lediglich eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche befand.
Um die Lärmbelästigung zu verringern und zuminderst auf ein etwas erträglicheres Maß zu reduzieren fordert die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Fahrbahnfläche „Flüsterasphalt“ aufzubringen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu begrenzen. Tempoeinschränkungen aus Lärmschutzgründen sind an vielen Autobahnen mittlerweile übliche Praxis, es ist daher nicht nachvollziehbar, warum es ausgerechnet auf diesem Streckeabschnitt der A2 nicht möglich sein soll.

In seiner Antwort verweist Herr Müller auf die 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die eindeutig und abschließend festlegt, dass keine weiteren Rechtsansprüche, als die ohnehin schon durch die Lärmschutzwände entschädigten, gegeben sind.

Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen war, wurden die Lärmschutzwände entsprechend der gesetzlichen Regelungen geplant und errichtet. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu wahrnehmbar geringeren Lärmwerten führen (was nachweislich durch Berechnungen nicht belegt ist) wären wesentlich niedrigere Lärmschutzwände ausreichend. Die in diesem Fall dann zu hohen Investitionskosten würden unweigerlich zu Regressansprüchen führen.

Zu der, von der SPD-Fraktion geforderten Dauermessung und auf unterschiedliche Kostenberechnungen für diese Messung angesprochen, erläutert Herr Müller, dass Lärmmessungen grundsätzlich in Verbindung mit Verkehrszählungen zu erfolgen haben. Über einen bestimmen Zeitraum wird Lärm gemessen und gleichzeitig der Verkehr gezählt, diese Zahlen werden auf den Jahresdurchschnitt hochgerechnet und ergeben zusammen den entsprechenden Immissionswert. Messung und Berechnung können also nicht getrennt werden.
Im Rahmen einer Kurzzeitmessung kann, wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, bei einer Autobahn mit derart hoher Verkehrsbelastung, innerhalb einer zehnminütigen oder stündlichen Messung eine sichere Prognose aufgestellt werden.

Die Ergebnisse dieser Kurzzeitmessung wurden aber seitens der Bezirksvertretung Eving als nicht aussagekräftig abgelehnt.

Um die Aussagekraft einer Kurzzeitmessung zu verdeutlichen erklärt Herr Müller, dass bei einer Autobahn immer ein gleichmäßiges „Rauschen“, verbunden mit einer hohen Verkehrsdichte, vorhanden ist. Im Gegensatz zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen, wie z.B. Motorradfahrern in ruhigen Wohnstraßen, die einem kurzen Störwert bei langen zwischenzeitlichen Ruhezeiten darstellen.
Auf Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und dem daraus resultierenden ständigen Geräuschpegel ist es widersinnig eine Langzeitmessung durchzuführen, besonders auch in Anbetracht der damit verbundenen hohen Kosten, die sich bei einer Messung über einen längeren Zeitraum durch Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus und Unfälle zudem noch verzögern würden.
Im Regelfall werden die Berechnungen der Kurzzeitmessungen immer zu Gunsten des Betroffenen ausgelegt. Dies zeigt sich eindeutig in der Vergleichsmessung die der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Auftrag gegeben hat. Die Berechnungsergebnisse liegen hier gegenüber der Messung deutlich höher, da bei der Berechnung immer der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt wird.

Aufgrund einer erneuten Nachfrage stellt Herr Müller nochmals deutlich fest, dass durch die Höhe der vorhandenen Lärmschutzwände Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Aufbringung von „Flüsterasphalt“ lässt sich ebenso nicht begründen, da während des Berechnungsverfahrens der vorhandene Splittmastixasphalt berücksichtigt wurde.

Abschließend geht Herr Müller noch einmal auf die gesetzliche Grundlage, die 16 Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Hier werden, bei Straßenneubauten, zu denen auch der sechsspurige Ausbau der A2 gezählt wird, Grenzwerte als Entschädigungswerte festgelegt. Diese Grenzwerte, die eine Betroffenheit begründen, wurden im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hatten alle Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs. Das Planfeststellungsverfahren ist jetzt abgeschlossen und rechtskräftig.
Die Anordnung eines Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf anderen Teilstrecken oder anderen Autobahnen erfolgte nur dort, wo die Lärmschutzwände älteren Datums sind, nicht den heutigen Anforderungen entsprechen und eigentlich erhöht werden müssten.

Der Vertreter FBI weist daraufhin, dass Grenzwerte, die derzeit lediglich einen Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Erfordernissen und der Gesundheit darstellen, Änderungen unterworfen sind. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) fordert schon seit längerem eine Herabsetzung der Richtwerte, da hier eindeutig der Schutz der menschlichen Gesundheit vorrangig bewertet wird. Es ist also durchaus möglich, dass Lärmgrenzwerte zukünftig herabgesetzt werden, um gesundheitliche Schäden zu minimieren.
Genauso denkbar wäre, dass ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Tempolimit bundesweit auf Autobahnen eingeführt wird und sich hierdurch ggf. Lärmreduzierungen ergeben.
Den Anliegern der A2 kann aber nicht zugemutet werden, solange mit den jetzt vorhandenen tatsächlichen Lärmimmissionen zu leben, bis Grenzwerte endlich geändert werden, oder sich der Gesetzgeber entschließt eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen einzuführen.
Der Vertreter FBI beantragt daher, dass die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt bitten soll, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, auf der A2 zu erreichen.

Nach einer, von der SPD-Fraktion zur Beratung geforderten Unterbrechung der Sitzung, stellt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgenden Antrag des Vertreters FBI, mit einem Zusatz der SPD-Fraktion bezüglich der räumlichen Abgrenzung zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:

Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.

Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dankt dem Berichterstatter, Herrn Müller und beendet diesen Tagesordnungspunkt.
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Lärmschutz an der A 2 in Dortmund Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00577-10-E4)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßenplanung) vom 16.05.2012 zur Kenntnis:

Mit einer E-Mail vom 24.04.2012 informiert der Landesbetrieb Straßenbau NRW das Tiefbauamt über die Auswertung der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010.
Im Ergebnis werden für die Bundesautobahn (BAB) A 2, Streckenabschnitt Anschlussstelle
(AS) Dortmund Nord-Ost bis AS Dortmund-Mengede folgende Verkehrsdaten mitgeteilt:
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) = 69.793 Kfz/24h, Lkw-Anteil (tags/
nachts) = 16,4 / 27,8 %
Die Planfeststellung für den Ausbau BAB A 2 weist in ihren lärmtechnischen Unterlagen
folgende Verkehrsbelastungen aus:
Analyse 1990
DTV = 64.628 Kfz/24h, Lkw-Anteil (tags/nachts) = 18,2 / 36,3 %
Prognose 2010
DTV = 82.000 Kfz/24h, Lkw-Anteil (tags/nachts) = 25,0 / 45,0 %
Nachweislich unterschreitet das Ergebnis der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 den für
die Planfeststellung in Ansatz gestellten Prognose-Verkehrswert 2010 erheblich.
In Bezug auf die aktuellen Fakten erscheint es nicht plausibel, wenn über zwei Zeitabschnitte (jeweils 3 – 4 Wochen) Verkehrszählungen / -lärmmessungen in Auftrag gegeben werden
sollen, um festzustellen, ob sich ggf. die derzeitige Lärmsituation gegenüber den in der Planfeststellung ausgewiesenen Ergebnissen zu ungunsten der betroffenen Anwohner darstellen wird. Diese Situation kann schon deshalb nicht eintreten, da das Ergebnis einer Verkehrslärmmessung im unmittelbaren Kontext mit der Verkehrszählung steht.
Für die in Auftrag zu gebende „Langzeit-Untersuchung“ wurde bei Preisanfragen ein mittlerer
Angebotspreis in Höhe von ca. 85.000 € Brutto in Aussicht gestellt. Optionale Leistungen wie
z. B. Verkehrssicherung, Messwiederholung infolge Verkehrsstau und Unfallereignisse, Vorhaltekosten für nicht relevante Witterungsbedingungen bei der Lärmmessung waren ein noch nicht berücksichtigter Bestandteil der vorliegenden Angebote.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die seitens Straßen NRW in Auftrag gegebene Schallpegelmessung vom 23.06.2009 mit den durchschnittlichen Verkehrskennwerten DTV =
78.490 Kfz/24h, Lkw-Anteil (tags/nachts) = 19,9 / 32,9 % aufgestellt wurde. Die Messprotokolle für fünf signifikante Immissionsorte weisen gegenüber den Prognose-Verkehrslärmwerten der Planfeststellung 4,8 bis 12,8 dB(A) geringere Beurteilungspegel aus.
Vor dem Hintergrund der vorliegenden Ergebnisse, der Kosten-Nutzen-Analyse und der gegenwärtigen Gesetzgebung hält es die Verwaltung nicht für vertretbar, die gewünschte Dauerlärmschutzmessung zu beauftragen.
Die Verwaltung verfolgt weiterhin die Verkehrsentwicklung auf der BAB A 2. Mit der Auswertung der nächsten amtlichen Verkehrszählung 2015 wird die Lärmsituation erneut
beurteilt.
Eine Kopie dieser Mitteilung geht auch zur Kenntnis an die Mitglieder des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

zu TOP 3.2
Berichterstattung durch das Liegenschaftsamt zur Einrichtung eines Spielplatzes im Bereich
Süggelberg/Diekmannweg sowie zur Anlage von Stellplätzen im gleichen Siedlungsbereich
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07823-12)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Berichterstattung des Liegenschaftsamtes in der Sitzung am 26.09.2012 zu folgenden Themen:
1. Einrichtung eines Kinderspielplatzes am Süggelberg/Dieckmannweg:
Am 18.10.2011 teilte Frau Stadträtin Bonekamp der Bezirksvertretung Eving mit, sie habe das Liegenschaftsamt um eine "abschließende Klärung" gebeten.
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet nun das Liegenschaftsamt, in der Sitzung zu erläutern, wie sich diese Klärung darstellt, damit die Anlieger aktuelle Informationen erhalten können.
2. Verkauf von Grundstücken für die Anlage von Stellplätzen:
Das Liegenschaftsamt hatte die Brachfläche am Dieckmannweg als "Stellplatzanlage" zum Kauf angeboten. Die Angebotsfrist endete am 31.05.2012. Da die Fläche noch immer auf der Internetseite des Liegenschaftsamtes sowie auf externen Immobilienseiten beworben wird, ist offensichtlich davon auszugehen, dass kein Käufer gefunden wurde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet das Liegenschaftsamt um Erläuterung, wie es mit der Fläche weiter verfahren will.
Begründung:
Das Parkplatzproblem, das im Exposé als Verkaufsargument herangezogen wurde, ist definitiv da und wird nicht dadurch gelöst, dass die Fläche ungenutzt im Angebot verbleibt bis sich irgendwann in ferner Zukunft einmal ein Käufer findet.
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Als Berichterstatter ist Herr Schneider, Liegenschaftsamt anwesend, der zunächst auf die Einrichtung des Kinderspielplatzes Süggelberg/Dieckmannweg eingeht.
Das für den Kinderspielplatz vorgesehene Grundstück befindet sich mittlerweile in städtischem Eigentum. Lage und Erschließung des zukünftigen Spielplatzes zeigt Herr Schneider anhand eines mitgebrachten Planes auf.
Wie das Jugendamt mitgeteilt hat, ist geplant, im Rahmen der vom Kinder- und Jugendausschuss zu beschließenden Prioritätenliste für den Neubau und die Umgestaltung von Kinderspielplätzen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zeitnah mit der Maßnahme zu beginnen.

Zum Verkauf von Grundstücken für eine Stellplatzanlage am Dieckmannweg erläutert Herr Schneider, dass dieses städtische Grundstück nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Baugrundstück ausgewiesen ist, aber aufgrund der Gegebenheiten kaum bebaut werden kann.
Nachdem Anwohner nachgefragt und auch schriftlich Interesse bekundet hatten, hier zur Anlage von Stellplätzen Grund zu erwerben, wurde in Abstimmung mit der Planungsverwaltung erreicht, dass diesen Grundstück entgegen der Festsetzung als Baugrundstück auch als Stellplatzanlage genutzt werden kann.
Die daraufhin durchgeführte Ausschreibung im Internet und auch direkte Kontaktaufnahmen mit den bekannten Kaufinteressenten führten bisher nicht zum Verkauf des Grundstückes.
Die Ausschreibung im Internet wird fortgesetzt, das Liegenschaftsamt ist auch weiterhin bemüht, das Grundstück zur Anlegung einer Stellplatzanlage veräußern.

Auf Nachfragen von Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving, die von Kaufinteressenten gehört haben, dass die die Grundstücke zum einem zu hohen Preis, in der selben Preislage wie normale Baugrundstücke veräußert werden sollen, erklärt Herr Schneider mehrfach, dass bisher keine Summen festgelegt wurden, und dass das Liegenschaftsamt bereit ist, mit ernsthaften Kaufinteressenten eine für alle Seiten annehmbare Übereinkunft zu erzielen. Die Grundstücke werden aber keinesfalls unter Bilanzwert verkauft.

Die Anlage einer öffentlichen Stellplatzanlage, wie von Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gefordert, würde die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ev 119 erforderlich machen, in dessen Bereich das Areal liegt. Die Anlegung einer privaten Stellplatzanlage ist nach Zustimmung der Planungsverwaltung ohne Änderung des Bebauungsplanes möglich.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dem Berichterstatter, Herrn Schneider, und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen des Evinger Oktoberfestes des Gewerbevereines Dortmund-Eving auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes, Bayrische Straße 155 am 02.10.2012 - Eingabe Rewe Markt (Drucksache Nr.: 07610-12)
Der Gewerbeverein Dortmund-Eving plant die Durchführung eines Oktoberfestes mit verkaufsoffenem Sonntag am 21.10.2012 auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes, Bayrische Straße 155.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving stimmt der Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags – einstimmig – zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung bzw. um Erteilung der erforderlichen Genehmigungen
5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Übernahme der Kosten für neue Schilder der Radtour im Stadtbezirk
Antrag Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (adfc) Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Eving (Drucksache Nr.: 07526-12)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club e.V. zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beginnend im Jahr 1996 wurde nach und nach in jedem Stadtbezirk eine Radrundtour ausgeschildert. Durch Verwitterung, Vandalismus, Diebstahl usw. sind immer wieder Schilder zu ersetzen. Fast alle Reserveschilder für die Tour in Ihrem Stadtbezirk sind verbraucht und nur noch wenige Schilder im Lager.
Neue Schilder sind notwendig, um die durchgängige Beschilderung weiterhin, in diesem Jahr und den Folgejahren aufrecht erhalten zu können. Dann ist die Strecke wieder leicht auffindbar, wird gerne gefahren und kann wieder neu erlebt werden. Immer wieder gibt es dabei Neues zu entdecken, z.B. die schöne Renovierung alter Siedlungen, Neubaugebiete, neue Geschäfte oder neue Begrünungen.
Etwa 35 neue Schilder werden in Ihrem Stadtbezirk gebraucht, dazu 35 Klebepfeile und 70 Schrauben und Muttern (2 Schrauben pro Schild). Laut Kostenvoranschlag werden die Schilder mit Klebepfeilen etwa 270 € kosten. Hinzu kommen etwa 10 € für die Schrauben und Muttern und eine Aufwandsentschädigung für die aufwändige Schraubarbeit von 35 €, gesamt etwa 315 €.
Weil es sich um eine Stadtbezirkstour und nicht um eine gesamt­städtische Maßnahme handelt, bitten wir Sie, die Bezirksvertretung Eving, um den Beschluss einer Kostenzusage.
Da andere Stadtbezirksradtouren ebenfalls betroffen sind, werden wir die Schilder aus Gründen der Kosteneinsparung insgesamt herstellen lassen und Ihnen anschließend die entsprechende Rechnung zuschicken.
Beschluss:
Auf Antrag der SPD- und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Für die, für den Ersatz der Radtourschilder benötigten Mittel in Höhe von 315,- € werden eventuell anfallende Restmitteln des laufenden Haushaltsjahres zur Verfügung gestellt. Sollten Restmittel nicht in der erforderlichen Höhe anfallen, wird die Maßnahme in die Haushaltsplanungen des nächsten Jahres aufgenommen.

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen

7. Schulen
zu TOP 7.1
Prüfung der Einrichtung einer Sekundarschule im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07523-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen –:
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung einer Sekundarschule im Stadtbezirks Eving als Ganztagsschule zu prüfen und hierzu alle Beteiligten – insbesondere die Eltern – mit einzubeziehen. Dabei bitten wir insbesondere den Standort der Hauptschule „Am Externberg“ zu untersuchen.
Begründung:
Die aktuellen Anmeldezahlen bereiten insbesondere für die Hauptschulen Sorgen. Mit der Sekundarschule steht eine Alternative bereit, die insbesondere im Stadtbezirk Eving mit seinen zwei Aktionsräumen fördernd wirken könnte. Dies gilt im besonderen Maße in der Form als Ganztagsschule. Maßgeblich ist allerdings der Wunsch der Eltern, ohne die die erforderlichen Anmeldezahlen nicht erreicht werden können. Eine Einbeziehung ist somit unumgänglich. Den Standort „Am Externberg“ halten wir aufgrund der bestehenden Immobilie und aufgrund der guten Anbindung an Brechten für besonders geeignet. Eltern aus Brechten melden ihre Kinder Mangels gut angebundenen Alternativen derzeit häufig in anderen Stadtbezirken und Nachbarstädten an.
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Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, den Prüfauftrag an die Verwaltung auch auf anderen Schulformen, z.B. Gemeinschaftsschule zu erweitern, wird – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt.

8. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 8.1
Ausschilderung Sportstätten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07522-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für eine Ausschilderung der Sportstätten an markanten Punkten zu erarbeiten und dies im Benehmen mit der Bezirksvertretung Eving umzusetzen.

Begründung:
Sportstätten sind Anziehungspunkte, die mit ihrem Spielbetrieb ständig auch durch Ortsunkundige angefahren werden. Eine ordentliche Ausschilderung ist somit unumgänglich.

9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
zu TOP 11.1
Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr - Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
1. Beschluss über einen Gesamtplan für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Hafenareal
2. Stellungnahme der Stadt Dortmund gem. §73 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) - Empfehlung (Drucksache Nr.: 07023-12)

In seiner Sitzung am 19.06.2012 hat der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Eving folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss:
Der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Eving empfiehlt in zu Punkt 1:
a) Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit DSW21 einen Gesamtplan für das Hafenareal aufzustellen. Darin werden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die KV-Anlage in den Bezirksvertretungen und Bürgerversammlungen gemachten Anregungen, Bedenken und Forderungen aufgenommen bzw. geprüft, die sich überwiegend auf die verkehrlichen Auswirkungen der neuen Anlage beziehen. Dazu zählen insbesondere:
- Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Lindberghstraße/Hülshof /Emscherallee
- Verkehrsführung über die Westfaliastraße und Vollanschluss an die OWIIIa
- Beseitigung der Engpasssituation an der Straße Hülshof
- Bau der Nordspange
- Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der Deusener Straße zwischen Franziusstraße und Ellinghauser Straße.
Die Maßnahmen werden im Einzelnen in den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.5 beschrieben.
b) Um schon vorher zu Entlastungen im Verkehrsnetz zu kommen und Lärmschutz für die
Anwohner zu gewährleisten, werden je nach Zuständigkeit DSW21 und/oder Verwaltung beauftragt:
§ das Signalprogramm an der Kreuzung Emscherallee/Lindberghstraße nach dem Vorschlag des Gutachters anzupassen,
§ auf der Huckarder Straße – Hülshof lärmverursachende Straßenschäden zu beseitigen,
§ mit der Realisierung der KV-Anlage Maßnahmen für passiven Lärmschutz an den betroffenen Gebäuden/Wohnungen vorzusehen bzw.
§ zu prüfen, ob lärmoptimierter Asphalt die wirksamere Lösung sein kann und
§ lärmverursachende Fahrbahnunebenheiten im Bereich der Rossbachbrücke auszubessern.

Zu Punkt 2 empfiehlt der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Eving die Entscheidung bis zur ersten Sitzung der neu konstituierten Bezirksvertretung Eving zu vertagen und dort die Vorlage für eine Empfehlung vorzulegen.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt in der heutigen Sitzung – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und sieben Stimmenthaltungen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zum Punkt 2 der Vorlage zu fassen:
Zu 2.
a) Der Rat stimmt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dem Vorhaben der Dortmunder
Stadtwerke AG (DSW21) im Grundsatz zu, auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofs
Dortmund-Nord, „Am Hafenbahnhof“, eine Anlage für den Kombinierten Güterverkehr zu
errichten.
b) Der Rat hat die in der Zeit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingegangenen Forderungen, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zur Kenntnis genommen.
c) Der Rat beschließt die in Ziffer 3.1.6 genannten kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen
zur Entlastung des Verkehrsnetzes und für den Lärmschutz der Anwohner als Forderung der
Stadt Dortmund in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.
d) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in Ziffer 3.2 zusammengetragenen Ergebnisse der
Anhörung, zu der die Verwaltung jeweils im Einzelnen Stellung genommen hat sowie die
Auflagen und Hinweise in Ziffer 4, die im Rahmen der Beteiligung von den städtischen Ämtern und unteren Fachbehörden eingebracht wurden, der Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Verfahrens vorgelegt werden

Herr Münch, FBI, beteiligt sich nicht an der Abstimmung, da der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt, Herr Heinze, bereits in der Sitzung am 28.06.2012 die Vorlage, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen hat.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – weist im Zusammenhang mit der erwarteten Zunahme der Schwerlastverkehre zum wiederholten Male auf die Notwendigkeit hin, die Planungen zum Bau der Nordspange zeitnah umzusetzen. Die Nordspange muss bis zur Inbetriebnahme der kombinierten Verkehrsanlage im Hafengebiet fertig gestellt sein.

zu TOP 11.2
Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einem Forstbetrieb, Bramey 131, Gemarkung Brechten, Flur 4, Flurstück 139
- 61/5-2-038729 - Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss (Drucksache Nr.: 07710-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.3
Beabsichtigte Einziehung und Teileinziehung im Bereich der südlichen Dornstraße in Dortmund-Eving
Beschluss (Drucksache Nr.: 07749-12)
Beschluss:
Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt – einstimmig – die Bezirksvertretung:
1. Die Einziehung einer Teilfläche im Bereich der südlichen Dornstraße - zwischen der Innsbruckstraße und der Derner Straße - wird zum Zwecke der Veräußerung eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den in diesem Straßenabschnitt gelegenen östlichen Teilbereich.
2. Die Teileinziehung einer Teilfläche im Bereich der südlichen Dornstraße wird zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den in diesem Straßenabschnitt gelegenen westlichen Teilbereich, der somit zukünftig der Beschränkung des Gemeingebrauchs „nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr“ unterliegt.

zu TOP 11.4
Konzept Ruhr/ Wandel als Chance - Statusbericht 2011/ 2012
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07014-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht 2011/ 2012 zum Konzept Ruhr und zu
Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,
§ die enthaltenen kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,
§ die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion bei regionalen Projekten wie dem „Bildungsbericht Ruhr“ und dem „Gewerblichen Flächenmanagement Ruhr“ einzubringen
§ und die regionalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Ausgestaltung künftiger Förderlandschaften bei der EU, dem Bund und dem Land NRW zu unterstützen.

zu TOP 11.5
Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Forcierung der Einrichtung des Kinderspielplatzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03443-11-E1)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Errichtung des geplanten Kinderspielplatzes an der dafür vorgesehenen Stelle im Neubaugebiet Brechtener Heide zu forcieren.
Begründung:
Bereits im März 2011 wurde auf Antrag der SPD Fraktion (Drucksache: 03443-11) die Einrichtung des geplanten Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Brechtener Heide beschlossen. Im Oktober 2011 führte die Stadt eine Beteiligungsaktion durch, bei der Kinder und Eltern Wünsche für die Gestaltung des Kinderspielplatzes äußern konnten. Der Presse waren Äußerungen von Mitarbeitern zu entnehmen, dass die Arbeiten im Frühjahr beginnen und im Spätsommer abgeschlossen sein sollten. Es wurde jedoch noch nicht einmal begonnen. Aus diesem Grund beantragen wir die Forcierung der Errichtung.

zu TOP 11.6
Beleuchtung Neubaugebiet Brechtener Heide
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07819-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, für eine ausreichende Beleuchtung der Straßen im Neubaugebiet Brechtener Heide zu sorgen und die Baustellenbeleuchtung durch die reguläre Beleuchtung zu ersetzen, wo dies bereits möglich ist. Die Maßnahme muss zeitnah durchgeführt werden, um die Problematik bereits zu Beginn der dunklen Jahreszeit beseitigt zu haben.
Begründung:
Im Neubaugebiet ist es bereits zu Einbrüchen gekommen. Eine ausreichende Beleuchtung ist auch aus Sicht der Polizei ein wichtiges Mittel zur Vermeidung von Einbrüchen. Der SPD-Fraktion ist bewusst, dass man aufgrund der Niveauunterschiede zwischen den provisorischen und den endgültigen Straßen sowie der noch nicht feststehenden konkreten Bebauung auf Baustellenlampen angewiesen ist. Dort wo dieses Problem jedoch nicht mehr besteht, sollte kurzfristig die reguläre Beleuchtung eingesetzt werden. An den anderen Stellen sind ggf. weitere Baustellenlampen zu installieren
zu TOP 11.7
Errichtung eines Sonnenschutzes im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15605-09-E2)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Die Verwaltung wird gebeten, im Kleinkindbereich der Spielanlage „Am Birkenbaum“ einen Sonnenschutz zu installieren.
Begründung:
Die o.g. Spielanlage ist so gestaltet, dass gerade im Kleinkinderbereich jeglicher Sonnenschutz fehlt. Die Kinder sind beim Spielen der prallen Sonne ausgesetzt und können sich gerade einmal in ein kleines Holzhaus zurückziehen.
Die SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hat die Verwaltung daher bereits in der Sitzung am 02.09.2009 (Drucksache Nr.: 15605-09) gebeten zu prüfen, ob und in welcher Weise ein Sonnensegel eingerichtet werden kann und bittet nun um Umsetzung.

zu TOP 11.8
Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße „Am Hausacker“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07820-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten, in der der Straße „Am Hausacker“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einzurichten und zusätzlich ein „Gefahrenzeichen Pferd“ aufzustellen.
Begründung:
An der Straße „Am Hausacker“ liegt der Reitstall „Rohleder“. Auf oder unmittelbar auf den Feldern am Rande der Straße sind aus diesem Grund häufig Reiter mit ihren Pferden anzutreffen.
Die Straße wird zudem als Zufahrtsweg zum Kanal genutzt und daher, trotz geringer Bebauung, nicht unerheblich befahren. Zum Schutz der häufig jugendlichen Reiter sind die dort vorgeschriebenen 50 km/h zu schnell. Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss aus diesen Gründen auf 30 km/h abgesenkt werden.

zu TOP 11.9
Aufstellung des Gefahrzeichens Nr. 102 -Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts- an der Einmündung Nelly-Sachs-Straße / Wittichstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 07821-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird gebeten, im genannten Einmündungsbereich das Gefahrenzeichen Nr. 102 gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzustellen.
Begründung:
Durch die Entwicklung des Neubaugebietes „Brechtener Heide“ hat der Verkehr auf der Wittichstraße bzw. der Nelly-Sachs-Straße deutlich zugenommen. Obwohl das gesamte Gebiet in einer Tempo-30-Zone liegt, kommt es immer wieder zu kritischen Situationen im genannten Einmündungsbereich. Durch das Aufstellen des Gefahrzeichens Nr. 102 - Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts – können alle Verkehrsteilnehmer besonders auf diesen Gefahrenpunkt aufmerksam gemacht werden.
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Ein Antrag des Vertreters FBI, dem Beschlussvorschlag den Zusatz „....und endlich effektiv in diesem Bereich die Geschwindigkeit zu kontrollieren“ hinzuzufügen wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – abgelehnt, da der der Antragssteller mit dem vorliegenden Antrag sicher stellen will, dass Autofahrer hier auf eine bestehende Gefahrensituation hingewiesen werden.

zu TOP 11.10
Beseitigung des Schildes „Ende Überholverbot“ Zeichen 280 an der Holthauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07822-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, das Verkehrszeichen 280 StVO „Ende Überholverbot“ an der Holthauser Straße, zwischen Hausnummer 116 und der Straße Am Hausacker in Richtung Brambauer, auf der rechten Straßenseite, zu entfernen.
Begründung:
Vielfach hat sich die Bezirksvertretung Eving gemeinsam mit den Anliegern, Polizei und Verwaltung über die Problematik des zu schnellen Fahrens und gefährlicher Überholmanöver an der Holthauser Straße beschäftigt. Um diese Gefahren zu beseitigen, wurde ab Lindenhorster Heide ein Überholverbot eingerichtet. Seit einiger Zeit steht nun an beschriebener Stelle kurz vor dem alten Dorf Holthausen und vor dem Beginn der kurvigen Strecke das Verkehrszeichen 280 „Ende Überholverbot“. Gerade an dem Gebäude „Zur Schönen Aussicht“, wo der Kurvenbereich beginnt, hat es in der Vergangenheit oftmals schwere Unfälle gegeben. Das Aufstellen des neuen Verkehrszeichens ist absolut nicht nachvollziehbar.

zu TOP 11.11
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0159 Münsterstraße / Evinger Straße / Burgweg
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07650-12)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Vorlage - mit folgendem Beschlussvorschlag - zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund
beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0159 Münsterstraße / Evinger Straße /
Burgweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 95.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202014450 – LSA 0159 Münsterstraße/Burgweg – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2013: 95.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.213,33 Euro.




12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
OGS Plätze an Evinger Grundschulen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07079-12-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp zur Kenntnis:
1. Wie viel OGS-Plätze an den Grundschulen gibt es in Eving?
Es stehen 474 OGS Plätze für 1249 Grundschulkinder zur Verfügung.
Das ergibt eine Versorgungsquote von 37,95 %.
Die durchschnittliche Versorgungsquote stadtweit liegt bei 44,37 %.
2. Wie ist die Auslastung an den einzelnen Grundschulen?
Alle OGS-Plätze sind belegt. Für das kommende Schuljahr existieren Wartelisten an allen den Standorten.
3. Wie ist der Bedarf, aufgelistet nach Grundschulen in Eving?
Schule
bewilligte
OGS-Plätze
Warteliste für 12/13
max. Platzkapazitäten
Brechten
95
15
95
Herder
80
27
100
Elisabeth
59
12
59
Osterfeld
90
20
90
Graf Konrad
150
29
150
Gesamt
474
103
494
Derzeit stehen dem Stadtbezirk Eving insgesamt 474 OGS-Plätze zur Verfügung. Für das kommende Schuljahr ergibt sich nach derzeitigem Stand ein zusätzlicher Bedarf von 103 Plätzen.
4. Gibt es Ausbaupotenzial an OGS-Plätzen an den Evinger Grundschulen?
Die maximalen Platzkapazitäten (siehe Tabelle) sind in einer Abfrage von Januar 2012 schriftlich ermittelt worden. Sie orientierten sich an dem jeweils vorhanden maximalen Raum- und Küchenkapazitäten (ohne Investivmaßnahmen). In Eving sind in fast allen Schulen die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft. Lediglich die Herder Grundschule hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung von 20 OGS-Plätzen ohne weitere investive Maßnahmen möglich ist.
5. Gibt es Planungen zum Ausbau der OGS Plätze oder einer baulichen Erweiterung der Evinger Grundschulen?
Ein Ausbau der OGS-Plätze stadtweit ist mit der Erweiterung von 8350 auf 9000 Plätze vom Rat der Stadt Dortmund genehmigt und bei der Bezirksregierung in Arnsberg beantragt worden. Die Bezirksregierung hat signalisiert, dass im beantragten Umfang auch eine Genehmigung möglich ist. Dann können im Stadtbezirk Eving weitere 20 OGS-Plätze zum nächsten Schuljahre an der Herder Grundschule zur Verfügung gestellt werden.
Die Brechtener Grundschule erweitert aufgrund der hohen Nachfrage die Kurzzeitbetreuung bis 13.30 Uhr am Standort „Birkenbaum“ um 5 Plätze. (ohne Über-Mittag-Verpflegung).
Der Neubau der Elisabeth Grundschule erfüllt nicht die räumlichen Standards der OGS (zwei Gruppenräume plus Mensa), es stehen nur zwei Räume zur Verfügung. Die Kostenermittlung für die Ausstattung gemäß OGS-Raumstandard ist in Auftrag gegeben worden.
Ein weiterer Ausbau von OGS-Plätzen könnte ggf. über weitere schulorganisatorische Maßnahmen bzw. durch investive Maßnahmen realisiert werden. Neben der Elisabeth Grundschule gibt es derzeit keine Planungen zu einer baulichen Erweiterung von Evinger Grundschulen.
6. Wie schätzt die Verwaltung die Realisierung ein, falls es solche Pläne gibt, inklusive einer Priorisierung?
Der Raumbedarf für OGS ist in Dortmund durch einen Standard beschrieben, der auch für die Elisabeth Grundschule gilt. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll im Rahmen der flexiblen Haushaltsmittel für 2012/13 erfolgen.
7. Wie hoch wäre der Kostenaufwand für die Erweiterung der OGS-Plätze an den Evinger Grundschulen, aufgelistet nach den einzelnen Grundschulen?
Die Finanzierung von zusätzlichen OGS-Plätzen erfolgt über einen entsprechenden Ratsbeschluss (kommunaler Anteil) sowie der Beantragung von Landesmitteln. Die für Eving genannten zusätzlichen 20 OGS-Plätze an der Herder Grundschule sind in dem Ratsbeschluss zum Ausbau der Offenen Ganztagsschule von 8350 Plätzen auf 9000 Plätze und im Antrag für die Landesmittel an die Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt.
Für investive Maßnahmen liegen keine weiteren Kostenermittlungen vor (s. Pkt. 5 und 6).
8. Gibt es Fördermittel aus Land, Bund etc., die hier in Anspruch genommen werden könnten?
Es stehen keine Fördermittel für investive Maßnahmen zur Verfügung.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende nachträglich eingegangene Aktualisierung der Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp zur Kenntnis:

Die Anfrage, die ich mit Schreiben vom 31.05.2012 beantworte habe, kann ich aufgrund aktueller Mitteilungen der Grundschulen bezüglich der Frage Nr. 4
„Gibt es Ausbaupotential von OGS-Plätzen an den Evinger Grundschulen?“ folgendermaßen ergänzen:
Weil der Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksregierung Arnsberg die beantragten 9000 OGS-Plätze genehmigt haben und nicht alle Schulen ihre möglichen Platzkapazitäten ausschöpfen, wurden nochmals gezielt Gespräche mit den Trägervertretungen und Schulleitungen geführt, um die bestehenden Wartelisten zu reduzieren.
An folgenden Standorten wurden in Folge dessen zum neuen Schuljahr 15 weitere Plätze im Stadtbezirk Eving eingerichtet:
Elisabeth GS: 1 Platz
Graf-Konrad GS: 4 Plätze
Osterfeld GS: 10 Plätze
Damit stehen ab dem Schuljahr. 2012/13 im Stadtbezirk Eving insgesamt 35 OGS-Plätze mehr zur Verfügung. Die Aufstockung um 20 Plätze in der Herder GS wurde bereits in der Beantwortung Ihrer Anfrage in meinem Schreiben vom 31.5.2012 aufgeführt.

zu TOP 12.2
Wegeverbindung von der Straße Am Katzenbuckel bis zur Deutschen Straße
Mitteilung (Drucksache Nr.: 05052-11-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 24.05.2012 zur Kenntnis:

Die vorzeitige Herrichtung einer Wegeverbindung auf der Grundlage eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ist kostenmäßig nicht aufrechtzuerhalten. Schon unter den derzeitigen Gegebenheiten unter Beachtung der kontaminierten Bodenverhältnisse ist eine vorab verkehrssichere Fertigstellung einer Wegeverbindung in sich unschlüssig.
In diesem Zusammenhang wäre dann auch die Beleuchtung im Rahmen einer verkehrssicheren Nutzung einzubeziehen, so dass der Kostenrahmen im Sinne einer Übergangslösung das Budget sprengen würde. Entsprechende Haushaltsmittel stehen schon mit Blick auf die derzeitige Haushaltssperre hierfür nicht zur Verfügung.
Zusatzanfrage:
Auf Anregung der SPD-Fraktion bittet die Bezirksvertretung Eving mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt die Kontaminierung des Bodens in diesem Bereich festgestellt wurde, welcher Art diese Kontaminierung ist und wie sich dies auf die weitere Vorgehensweise und zeitliche Planungen auswirken wird.

zu TOP 12.3
Regelmäßige Reinigung vor und auf dem Grundstück Evinger Straße zwischen Saturn und BAVARIA Tankstelle
Mitteilung (Drucksache Nr.: 07076-12-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtraten Lürwer vom 14.06.2012 zur Kenntnis:

Die kleine Grünanlage mit dem Feuchtbiotop westlich der Evinger Straße (Geschützter Landschaftsbestandteil „Winterkampweg“) befindet sich im Eigentum des Regionalverbandes Ruhr, ordnungsrechtlich ist aber die Stadt Dortmund zuständig.
Es trifft zu, dass in dieser Grünanlage regelmäßig Müll abgeworfen wurde und wird. In erster Linie handelt es sich um Verpackungsmaterial und Flaschen von Nahrungsmitteln und Getränken, die in der dortigen McDonalds-Filiale bzw. der Bavaria-Tankstelle erworben wurden.
Wegen dieses Problems, das bereits seit etlichen Jahren existiert, hatte die Umweltverwaltung eine Abfall- und Naturpatenschaft mit der McDonalds-Filiale und der Bavaria-Tankstelle ins Leben gerufen, was seinerzeit auch in der Presse publik gemacht wurde. Angestellte der Tankstelle und des McDonalds-Restaurants haben daraufhin im Wechsel die Grünfläche regelmäßig vom Müll befreit.
Aufgrund des o.g. Beschlusses der Bezirksvertretung Eving haben Mitarbeiter der Umweltverwaltung das Grundstück am 21.05.2012 kontrolliert. Abfälle waren nicht festzustellen; vielmehr war zu erkennen, dass dort kürzlich aufgeräumt wurde. Auch war der kleine Platz oberhalb des Feuchtbiotops, wo immer der meiste Müll liegt, frisch geharkt. Die Patenschaft funktioniert also noch. Allerdings sammeln sich offensichtlich immer wieder neue Abfälle an, so dass eine regelmäßige Entsorgung weiterhin erforderlich ist.

zu TOP 12.4
Ersatzpflanzungen in Baumscheiben an der Derner Straße
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 05650-11-E3)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Geschäftsbereich Nord/Grün) vom 04.06.2012 zur Kenntnis:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung wurden am 14.12.2011 darüber informiert, dass sich die Baumscheiben im Eigentum des -Landesbetriebs Straßen NRW- befinden. STA 66/7 NG hat daraufhin den -Landesbetrieb Straßen NRW- angeschrieben und nachgefragt, wann eine Ersatzpflanzung in den genannten Bauscheiben erfolgen wird. Mit Schreiben vom 04.05.2012 hat der Landesbetrieb nun geantwortet und die Ersatzpflanzung für die kommende Pflanzperiode angekündigt.

zu TOP 12.5
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
hier: Mitteilung der Verwaltung zu den Zusatzbeschlüssen der Bezirksvertretung Eving
Mitteilung (Drucksache Nr.: 06635-12-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer vom 21.06.2012 zur Kenntnis:
Zu 1)
Über ein aktuelles Kammmolchvorkommen im Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Die letzte im Rahmen der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes für das Naturschutzgebiet „Auf dem Brink“ vorgenommene Untersuchung datiert aus dem Jahr 1990; damals konnte kein Kammmolchvorkommen nachgewiesen werden. Die gegenwärtige Struktur des Lebensraumes (mittelgroßer Teich mit Verlandungszonen und angrenzenden Feuchtbereichen und Zonen unterschiedlicher Vegetationsstruktur) ist aber durchaus auch für den Kammmolch geeignet. Besondere Maßnahmen, deren Erfolg zudem völlig ungewiss wäre, sind deshalb nicht erforderlich.
Neuere Untersuchungen der Biologischen Station haben ergeben, dass der Kammmolch wesentlich häufiger im Stadtgebiet auftritt als in der Vergangenheit angenommen wurde. Grund ist, dass die Art nur schwer nachzuweisen ist. So existiert im Naturschutzgebiet „Im Siesack“ eine größere Kammmolchpopulation, über die in der Literatur noch nicht berichtet worden ist.
Zu 2)
Beim Naturschutzgebiet Grävingholz handelt sich um ein naturnahes Waldgebiet mit Bachläufen, die ebenfalls weitgehend naturbelassen sind. Es besteht keine Notwendigkeit, mit Maßnahmen in diesen intakten Raum einzugreifen.

zu TOP 12.6
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der Widumer Straße
Mitteilung (Drucksache Nr.: 06541-12-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Steitz vom 28.06.2012 zur Kenntnis:

Der verkehrsberuhigte Bereich in der Widumer Straße wird hier seit Jahren kontinuierlich in den Planungen der mobilen Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt.
Aus technischen Gründen stehen der Verkehrsüberwachung auf diesem relativ kurzen und stark beparkten Straßenabschnitt nur wenige Standorte zur Verfügung, um die Messfahrzeuge den Vorgaben des Herstellers entsprechend aufstellen zu können. Sofern die wenigen in Frage kommenden Plätze belegt sind, kann gar keine Messung vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass es durch die bauliche Gestaltung der sog. Spielstraßen häufig zu Fehlmessungen kommt, so dass kein rechtlich verwertbares Messergebnis dokumentiert werden kann. Deswegen konnten trotz intensiver Bemühungen leider nur wenige Messungen realisiert werden; so zum Beispiel in diesem Jahr am 27.02.2012 morgens (vor dem Haus Nr. 13) und am 19.03.2012 mittags (gegenüber dem Friedhof). Die Messungen wurden jeweils über einen Zeitraum von rund einer Stunde durchgeführt. Gleichwohl wird der Bereich weiterhin bei den Messungen berücksichtigt.
Die bei der Verkehrsüberwachung eingesetzte Messtechnik lässt keine technische Auswert-möglichkeit der gefahrenen Geschwindigkeiten zu. Es kann lediglich die Aussage getroffen werden, dass bei ersten Messung 17 von 20 gemessenen Fahrzeugen (also rund 85 %) bei der zweiten Messung 11 von 102 gemessenen Fahrzeuge (also rund 11 %) zu schnell fuhren. Die
genauen Geschwindigkeiten müssten im Rahmen zukünftiger Messungen manuell erfasst werden. Dies wurde durch die Verkehrsüberwachung veranlasst.
Aus verkehrserzieherischen Gründen ist es gerade in verkehrsberuhigten Bereichen effektiver, Geschwindigkeitsmessungen von der Polizei mit gleichzeitiger Anhalteaktion und Belehrung durchführen zu lassen. Dies wird durch die Verkehrsüberwachung im Zuge der Absprachen mit der Polizei kommuniziert.

zu TOP 12.7
Brücke an der Straße Westhang, Dorf Holthausen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 16370-09-E5)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer vom 19.07.2012 zur Kenntnis:

Ergänzend zur mündlichen Berichterstattung durch Herrn Bernd Schulte vom Tiefbauamt in der o.g. Sitzung teile ich mit, dass der Fachbereich Stadtentwässerung des Tiefbauamtes zwischenzeitlich die Planung für den Neubau des Durchlasses Westhang abgeschlossen hat.
Das Ausschreibungsverfahren für die bauliche Umsetzung läuft zurzeit. Der Submissionstermin ist auf den 02.08.2012 terminiert, so dass die Maßnahme noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.
Der Fortgang des Projekts wird für die Geschäftsführung der Bezirksvertretung unter der Drucksachennummer 05403-11 im Modul Beschluss- und Auftragsverfolgung des Gremieninformationssystems dokumentiert.

zu TOP 12.8
Lärmimmissionen IKEA-Verteilzentrum
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 07185-12-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer vom 28.08.2012 zur Kenntnis:
Zu Frage 1:
Um welche Arbeiten handelt es sich?
Es handelt sich um Anlieferung von Waren und deren Umschlag zum Verteilerzentrum.
Zu Frage 2:
Wobei entstehen die besonders nervenaufreibenden “Hupen – ähnlichen“ Geräusche?
Es handelt sich um Lkw-Verkehr auf der Anlage des Verteilerzentrums. Die Hupgeräusche entstehen beim Rückwärtsfahren der Lkw bzw. von Staplern auf dem Freigelände der Anlage.
Zu Frage 3:
Liegt eine entsprechende Genehmigung für diese Tätigkeiten vor?
Ja.
Das Vorhaben liegt im Bereich eines B-Planes Mg 159 auf Flächen mit Lärmkontingentierung. Nach der Geräuschimmissionsprognose BE-Nr. 5898/07-1 H/OP des Ingenieurbüros G. Hoppe können die festgesetzten Teil-Immissionspegel gem. Lärmkontingentierung an allen untersuchten Aufpunkten im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten werden. Daher bestanden gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken.
Mit Datum vom 20.12.2007 (Az. 63/2-2-034987) wurde durch das Bauordnungsamt der Stadt Dortmund die Baugenehmigung für das Verteilerzentrum erteilt.
Aufgrund Ihrer Anfrage wurden durch unseren Mess- und Prüfdienst im Mai und im Juni am nächstgelegenen Wohnhaus Am Hausacker 72 in 44339 Dortmund Lärmmessungen zur Nachtzeit durchgeführt. Es wurden alle lärmintensiven Vorgänge (Rangieren, Be- und Entldevorgänge, Rückfahrwarneinrichtungen der Maschinen und LKW) beurteilt.
Hierbei wurde festgestellt, dass durch betriebliche Tätigkeiten zur Nachtzeit auf dem Grundstück vom Ikea-Verteilungszentrum der Lärmimmissionsrichtwert von 45 dB(A) für die Nachtzeit an den angrenzenden Wohnhäusern deutlich unterschritten wird. Es wurden Beurteilungspegel von 41 dB(A) bzw. 38 dB(A) zur Nachtzeit gemessen.
Zu Frage 4:
Wenn eine entsprechende rechtliche Grundlage existiert, zu welchen Tageszeiten dürfen diese Arbeiten auf dem Gelände des Verteilerzentrums durchgeführt werden und wie lange werden diese Arbeiten noch anhalten?
Derartige Arbeiten dürfen im 24 h Betrieb durchgeführt werden. Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen zur Tages- bzw. Nachtzeit. Dies ist durch die erteilte Baugenehmigung abgesichert.
Zu Frage 5:
Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung die Anwohner mehr vor diesem Lärm zu schützen?
Da durch die Lärmmessungen belegt wurde, dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte für die Tag- und Nachtzeit (60 dB(A) zur Tagzeit, 45 dB(A) zur Nachtzeit) durch den Betrieb auf dem Grundstück des Verteilerzentrums eingehalten werden, können von hier aus keine verwaltungsrechtlichen Schritte zur Minimierung der nicht erheblichen Belästigungen eingeleitet werden.
Zu Frage 6:
Ist diese Lärmquelle bereits in dem Entwurf zum Lärmaktionsplan kartiert?
Die „Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV“ sowie Erlasse und Hinweise des Landes regeln die Durchführung der Lärmkartierung. Hinsichtlich gewerblicher Lärmquellen beschränken sich diese Regelungen auf die Kartierung definierter Anlagen. Das Ikea-Verteilzentrum zählt nicht dazu.
Wie die Messungen der gemeinsamen unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen ergeben haben, werden die Auflagen der Baugenehmigung sicher eingehalten. Da die Eingriffsschwelle für Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung deutlich höher liegt, besteht keine Veranlassung, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung mit dem Ikea-Verteilzentrum zu beschäftigen.

Die Fragen 1 – 5 wurden zuständigkeitshalber durch die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen beantwortet, an die ich Ihre Anfrage weitergeleitet habe. Frage 6 ist durch das Dortmunder Umweltamt beantwortet worden.

zu TOP 12.9
Prüfung Verbot LKW-Durchgangsverkehr der Straße „Schiffhorst“ im Kartenmaterial für Navigationssysteme
Mitteilung (Drucksache Nr.: 06615-12-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, Geschäftsbereich Mobilitätsplanung, vom 28.08.2012 zur Kenntnis:

Die gängigen in Deutschland verfügbaren Navigationssysteme arbeiten in der Regel mit Kartengrundlagen der Firmen Nokia (früher NAVTEQ) bzw. Tomtom (früher Teleatlas). Darüber hinaus bieten Google und freie Kartenanbieter „Openstreetmap“ Kartengrundlagen für Navigationen an. Ein Prüfen der Daten aller Anbieter ist durch die Stadt Dortmund nicht möglich.
Um jedoch den Kartenherstellern möglichst aktuelle und korrekte Informationen über Lkw-Restriktionen zur Verfügung zu stellen, arbeitet das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt an einem Projekt der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH und des Regionalverbands Ruhr mit. Im Rahmen dieses Projektes werden alle Restriktionen im Stadtgebiet für Lkw erfasst und das Lkw-Vorrangnetz wird dargestellt. Diese Informationen werden dann allen Kartenherstellern kostenlos angeboten. Nur mit einer aktuellen Kartengrundlage für das gesamte Ruhrgebiet ist ein zielgenaues Routing auf Straßen abseits der Wohngebiete möglich. Das Projekt ist aber erst jetzt im Juni 2012 gestartet und damit erst im Aufbau. Die beteiligten Kommunen im Ruhrgebiet haben sich verpflichtet, innerhalb von einem Jahr die Daten einzugeben und danach regelmäßig zu kontrollieren und zu ergänzen.
Auch die Stadt Dortmund pflegt hier die Restriktionen im Stadtgebiet ein. Die Straße Schiffhorst ist hier bereits mit dem Lkw-Fahrverbot „Anlieger frei“ versehen.
Darüber hinaus hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den konkreten Fall Kontakt mit der Firma Nokia gesucht. Die Firma Nokia hat daraufhin mitgeteilt, dass das Verbot für die Straße Schiffhorst aufgenommen worden ist, Anlieger- und Lieferverkehr darf die Straße befahren. Darüber hinaus wurde von Nokia mitgeteilt, dass generell alle Straßen der NAVTEQ-Klassifikation 1-4 bzgl. Lkw-Verboten abgefahren werden. Wohngebietsstraßen gehören nicht dazu.
Problematisch ist aber, dass erst ein geringer Teil der Lkw-Fahrer mit speziellen Lkw-Navi­gationsgeräten unterwegs sind. Viele nutzen Standardgeräte, die nicht zwischen Pkw und Lkw unterscheiden können und somit auch Restriktionen wie Lkw-Fahrverbote, Brückenhöhen oder Tonnagebegrenzungen nicht anzeigen. Erst langsam werden die speziellen Lkw-Naviga­tionsgeräte günstiger und setzen sich am Markt durch.
Die Stadtverwaltung bemüht sich aber durch das oben beschriebene Projekt, dass die Kartengrundlagen für die Lkw-Navigationen möglichst aktuell und korrekt sind.





zu TOP 12.10
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen
Beantwortung der Zusatzanfrage aus der Sitzung am 09.05.2012 (Drucksache Nr.: 06108-11-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Beantwortung der Zusatzanfrage der Frau Stadträtin Bonekamp vom September 2012 zur Kenntnis:

Der Schülerrückgang an den Evinger Grundschulen ist einzig mit den allgemein sinkenden Geburtenzahlen zu erklären. Nach den Daten der Bevölkerungsentwicklung wird sich die Schülerzahl in den nächsten Jahren jedoch auf dem Niveau des aktuellen Schuljahres 2012/13 halten bzw. leicht ansteigen (Schuljahre 2014/15 und 2016/17). Anderweitige Ursachen für den Schülerrückgang schließt die Schulverwaltung aus.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Fertigstellung des Teilstückes Kemminghauser Straße bis Brechtener Straße bis zur Höhe „Auf der Wenge“ als Verbindung des bereits bestehenden Radweges
hier: Anfrage zum Sachstand Fuß- und Radweg Brechtener Straße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05685-06-E4)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving hat die SPD Fraktion am 14.12.2011 eine Anfrage gestellt (Drucksache Nr.: 05685-06-E1), in der die Verwaltung um Mitteilung des Sachstands zur Realisierung des Fuß- und Radweges an der Brechtener Straße zwischen der Bushaltestelle und der Kemminghauser Straße gebeten wurde.
Die Bezirksvertretung Eving hatte für diese Maßnahme bereits investive Mittel in Höhe von 32.592 € bereitgestellt. Wir bitten noch einmal um Mitteilung des aktuellen Sachstands.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Sachverhaltsfortschreibung des Tiefbauamtes vom 16.05.2012 zur Kenntnis:
Die Maßnahme ist ausgeschrieben. Und wird voraussichtlich im 3 Quartal 2012 umgesetzt.
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Am Sitzungstag wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving folgende Mitteilung des Tiefbauamtes (Abteilung Straßenentwurf) vom 17.09.2012 vorgelegt und zur Kenntnis genommen:
Der Auftrag für den Bau des Geh-Radweges an der Brechtener Straße von der Bushaltestelle Friedhof bis zur Straße Auf der Wenge wurde mit einem Gesamtvolumen von 35.234,12 € am 22.08.2012 vergeben. Die beauftragte Firma hat in der 37. KW mit dem Bau begonnen (vorgesehene Bauzeit: ca. 2 Wochen).

zu TOP 13.2
Fertigstellung der Straßen Klütingweg und Dieckmannweg
hier: Anfrage zum Sachstand Abschluss der Straßenbauarbeiten im Bebauungsplan Ev 119 -Kemminghauser Strasse Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05634-11-E4)
In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.11.2011 wurde eine Anfrage (Drucksache Nr.: 05634-11-E1) der SPD-Fraktion behandelt. Am 01.02.2012 konnten wir einem Auszug aus dem Gremieninformationssystem entnehmen, dass die Maßnahme ausgeschrieben wurde und am 15.12.2011 submittiert wird. Mit einem Baubeginn wäre im Februar 2012 bei entsprechender Witterung zu rechnen.
Da der Zeitpunkt des geplanten Baubeginns wesentlich überschritten ist, bitten wir um Mitteilung des aktuellen Sachstands.

zu TOP 13.3
Aufstellung von Papierkörben im Neubaugebiet Brechtener Heide
hier: Anfrage zum Sachstand (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04897-11-E1)

Die Bezirksvertretung Eving hat auf Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04897-11) am 14.09.2011 beantragt, im Neubaugebiet Brechtener Heide Papierkörbe neben den Bänken aufzustellen. Nach der Mitteilung der Verwaltung im Gremieninformationssystem am 01.02.2012 hat die Bezirksvertretung Eving auf Antrag der SPD-Fraktion Haushaltsmittel für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt.
Der Haushalt ist inzwischen freigegeben. Wir bitten daher um Mitteilung des aktuellen Sachstands.

zu TOP 13.4
Erneuerung des Straßenbelages mit lärmoptimierendem Asphalt und Erneuerung bzw. Ergänzung des vorhandenen Straßenbegleitgrüns, Kemminghauser Straße
hier: Anfrage zum Sachstand
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04668-11-E4)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 14.12.2011 wurde eine Anfrage (Drucksache Nr.: 04668-11-E1) der SPD-Fraktion behandelt. In der gleichen Sitzung hat uns die Verwaltung mitgeteilt, dass das Tiefbauamt noch einmal nachfragen würde, da Straßen.NRW noch nicht geantwortet hat.
Wir bitten um Mitteilung, ob die Antwort von Straßen.NRW inzwischen vorliegt.
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Am Sitzungstag wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving ein Schreiben des Tiefbauamtes vorgelegt, mit dem der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Bochum, erneut gebeten wurde, den aktuellen Sachstand mitzuteilen.

zu TOP 13.5
Sachstand zur Einrichtung eines Kinderspielplatzes im Bereich der Straßen Süggelberg / Dieckmannweg
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03452-11-E5)

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde am 09.03.2011 eine Anfrage der SPD Fraktion behandelt (Drucksache Nr.: Nr.: 03452-11), wann der Kinderspielplatz an den Straßen Süggelberg / Dieckmannweg eingerichtet wird.
Aufgrund einer Nachfrage am 09.11.2011 wurde mitgeteilt, dass bei einer Besichtigung des Spielplatzgrundstücks Süggelberg am 05.12.2007 die anwesenden Mitglieder der Bezirksvertretung Eving und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie darin übereinstimmten, diese Fläche nicht auszubauen, da Lage und Zuschnitt des Grundstücks für einen Spielplatz ungeeignet sind. Hinzu kam, dass zum damaligen Zeitpunkt die Fläche noch nicht auf die Stadt Dortmund überschrieben wurde und auf Teilflächen eine finanzielle Last lag.
Um eine endgültige Klärung der Grundstückssituation herbeizuführen und um eine Ersatzspielfläche zu finden, sollte das Liegenschaftsamt gebeten werden, die Angelegenheit abschließend zu klären.
Die SPD-Fraktion bittet um Mitteilung des aktuellen Sachstandes.

zu TOP 13.6
Umsetzung der Straßenbaumaßnahme Diekmannweg
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07824-12)

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung mitzuteilen, warum man sich bei der Fertigstellung des Dieckmannweges nicht an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan EV119 gehalten hat. Im Bebauungsplan vorgesehene Baumscheiben - die zum Teil straßenverengend und damit verkehrsberuhigend gewirkt hätten - sind gar nicht oder nur verkürzt angelegt worden.







Stens Buchhorn Lindemann-Güthe
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin