Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 10.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Andrea Daniel – StA 20
Detlef Niederquell –StA 23
Bettina Pesch – 42/GfD
Frank Schnelle – 70/BL
Peter Hobrecht – 52/4
Dieter Krause – 52/1
Manfred Hagedorn – 40/FB Schule
Winfried Bartel – 10/AL
Rainer Hampel – 14/2
Sylvia Uehlendahl – 66/AL

3. Gäste:

Herr Rudert (Wirtschaftsprüfer)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 10.03.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016
- wird nachversandt -


2. Finanzen

2.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)


2.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03368-16)
- Sonderversand -

2.3 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03664-16)

2.4 Haushalt 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03973-16)

2.5 Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03974-16)

2.6 Investitions-Kennzahlen Straßen- und Kanalbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03651-16-E2)

2.7 Internes fachliches Kontrollsystem
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03652-16-E1)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 11.02.16 versandt

3. Beteiligungen

3.1 RWE Dividende
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03870-16)

3.2 DOGEWO21: Änderung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03630-16)

3.3 Übernahme einer Bürgschaft für die Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03606-16)

3.4 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014/15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03719-16)

3.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03235-15)

3.6 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW - Stand des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und daraufhin erforderliche Änderungen des Vertragsentwurfs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03824-16)

3.7 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03847-16)

3.8 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03886-16)




4. Liegenschaften

4.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 11.02.16 versandt

4.2 Modernisierung der Sportplatzanlage Grüningsweg, Dortmund-Asseln und Aufgabe der Sportplatzanlage Dollersweg, Dortmund-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03383-16)



4.3 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)
4.4 Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-16)

4.5 Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck, an den ASC 09 Dortmund e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03736-16)

4.6 Zuschuss an den TSC Eintracht von 1848/95 Korporation zu Dortmund zum Bau eines Kunstrasenhockeyspielfeldes, zur Sanierung leichtathletischer Anlagen und zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf eigenem Grundstück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03749-16)




5. Sondervermögen

- nicht besetzt -




6. Sonstiges

6.1 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

6.2 Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Reuter benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04018-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.8 behandelt.

Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Mitbestimmung im fakultativen Aufsichtsrat und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03990-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.

Übertragung des Grund und Bodens (inkl. Infrastruktur und Aufbauten) des Stadtgartens von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund auf die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03716-16)

Die Angelegenheit wird unter
TOP 3.10 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015

(Drucksache Nr.: 02634-15)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage nachträglich zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03368-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2014 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 65.269.525,95 € durch die allgemeine Rücklage gedeckt wird.

zu TOP 2.3


Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03664-16)

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Verpflegungsentgeltes für die Teilnahme an der Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund um jährlich 2% mit Wirkung zum 01.08.2016 im Wege einer entsprechenden Änderung der als Anlage 1) beigefügten Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.4


Haushalt 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03973-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03973-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstand zur Genehmigungsfähigkeit des Dortmunder Haushalts unter Einbeziehung der letzten Verhandlungsergebnisse zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW bezüglich der Finanzierung der Flüchtlingskosten.
Wir bitten hierbei insbesondere folgende Punkte dazustellen:

- Besteht nach wie vor eine Deckungslücke bei den Aufwendungen im Vergleich zu den Erstattungen und sofern dies der Fall ist, wie stellen sich diese dar?
- Sind steigende Kosten bei einem eventuellen Anstieg der Flüchtlingszahlen berücksichtigt worden?
- Gibt es Positionen im Haushalt die nach Meinung des Kämmerers geschoben werden können, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts aufrechterhalten zu können?
- Bedarf die beschlossene Haushaltssatzung einer Nachtragssatzung und sofern dies der Fall ist, wie ist das geplante Vorgehen?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, diesen TOP in Zusammenhang TOP 2.8 mit zu behandeln.

zu TOP 2.5
Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03974-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03974-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
zum Genehmigungsverfahren des Haushalts.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, diesen TOP in Zusammenhang mit TOP 2.8 zu behandeln.

zu TOP 2.6
Investitions-Kennzahlen Straßen- und Kanalbau
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03651-16-E2)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03651-16-E3)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
mit der o. g. Anfrage haben sich der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und das Tiefbauamt befasst.
In der Anlage übermittle ich Ihnen die gewünschten Daten in tabellarischer Form.
Für Erläuterungen und Rückfragen stehen Ihnen in der behandelnden Ausschusssitzung Frau
Uehlendahl (Tiefbauamt) und Herr Schnelle (Stadtentwässerung) zur Verfügung.

Straßen- und Kanalbaukosten Plan-Ist- Vergleich 2011-2015
(Anlage zur Antwort DS 03651-16-E1)

Jahr Plan Ist Plan Ist
2011 23,06 Mio. € 16,13 Mio.€ 1,37 Mio. € 2,85 Mio. €
2012 16,10 Mio. € 11,28 Mio. € 2,72 Mio. € 2,46 Mio. €
2013 13,50 Mio. € 9,89 Mio. € 1,89 Mio. € 2,54 Mio. €
2014 15,63 Mio. € 8,14 Mio. € 2,49 Mio. € 2,48 Mio. €
2015 19,38 Mio. € 9,94 Mio.€ 1,94 Mio. € 3,26 Mio. €

Jahr Plan Ist Plan Ist
2011 17,66 Mio. € 14,24 Mio.€ 2,20 Mio. € 1,29 Mio. €
2012 18,51 Mio. € 17,23 Mio. € 2,23 Mio. € 1,36 Mio. €
2013 19,68 Mio. € 12,21 Mio. € 2,23 Mio. € 1,68 Mio. €
2014 23,80 Mio. € 23,00 Mio. € 3,30 Mio. € 1,50 Mio. €
2015** 19,90 Mio. € 14,60 Mio.€ 3,50 Mio. € 1,50 Mio. €

* Die Budgetausweitungen im Bereich des konsumtiven Straßenbaus wurden durch Minderaufwendungen
in anderen Bereichen innerhalb des Tiefbauamtes kompensiert.
** Die Ist-Zahlen 2015 im Bereich Kanalbau sind aufgrund des laufenden Jahresabschlusses
noch vorläufig.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

Der AFBL fordert die Verwaltung auf, in den kommenden Jahren den vorgegebenen Planrahmenauszuschöpfen.

Begründung
Wie aus der Verwaltungsvorlage hervorgeht sind in den Jahren 2011 bis 2015 rund 98 Mio. Euro für den Straßenbau und Erhalt eingeplant worden. Tatsächlich wurden jedoch lediglich rund 69 Mio. Euro verausgabt. Dies entspricht einer Quote von lediglich rund 70 %.
Für den Bereich des Kanals wurden rund 113 Mio. Euro geplant und lediglich rund 89 Mio. verausgabt.
Dies entspricht einer Quote von rund 78 %.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, welchen Grund die Lücke bei den investiven Mitteln zwischen Planen und Ist habe, die es seit 5 Jahre gäbe und welche möglichen Folgen das haben könnte.

Frau Uehlendahl (Amtsleiterin Tiefbauamt) erläutert, dass die in den vergangenen Jahren aufgetretene Lücke zum einen personalbedingt sei, aber es fehle auch das eigentliche Handwerkszeug für Projektplanung und -steuerung. Seit 2 Jahren werde daran gearbeitet, eine solche Software, die den finanziellen und Personalplanungspart abdecke, einzuführen. Für die Bewirtschaftung des Haushalts 2017 könne das System, was den finanziellen Part angehe, produktiv geschaltet werden. Nachlaufend käme dann die Fachplanung, die eine Planung von Zeitstrahl und Manpower zulasse. Das sei das wichtige Handwerkszeug, was momentan noch fehle.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet Frau Uehlendahl, schriftlich auszuführen, warum das seit 5 Jahren nicht funktioniere. Es gäbe Abweichungen zwischen 50 % bis 70 % des Jahresbudgets von verbauten Maßnahmen. Er bittet zudem zu beantworten, ob es nicht eine Möglichkeit der Fremdvergabe gäbe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es klar sei, dass die Personalkosten gesenkt würden. Auch ihn wundere, dass es bei einem Zeitraum von 5 Jahren keine Anpassung gegeben habe. Er bittet die Verwaltung, bei der Koordination zielsicherer zu werden.

Frau Uehlendahl macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um reine Straßenbaukosten (konsumtiv und investiv) handele, wie in der Stellungnahme gewünscht. Die gleichen Kollegen seien zusätzlich noch für Sondervermögen und für die Kollegen der Stadterneuerung zuständig. Das sei eine Größenordnung von zusätzlichen 3 – 5,5 Mio. Euro pro Jahr, die nicht immer konkret fixiert werden könnten. Auch das müsse in Zukunft in einer solchen Projektsteuerung Fuß fassen. Zur externen Vergabe gibt sie an, dass es bei den großen Projekten zielführend und arbeitssparend für die Kollegen sei, diese Aufgaben extern zu vergeben, das werde auch so gehandhabt. Bei der Vielzahl von kleinen Grunderneuerungsmaßnahmen mit einem Volumen von 150 bis 200 T €, sei der Arbeitsaufwand in der Voruntersuchung und in der Koordinierung so groß, dass es sich kaum rechne, die Aufgaben extern zu vergeben, da der Eigenaufwand groß bliebe und für die Ingenieurbüros die Auftragssumme so marginal sei, dass wenig Interesse an diesen Aufträgen bestehe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass es nur beim Straßenbau nicht funktioniere, vorgeplante Summen nicht auszugeben. In Summe hochgerechnet sei das schwierig. Er folgt dem Vorschlag von Herrn Reppin. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN trage seine Fraktion nicht mit.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) stellt folgenden mündlichen Antrag:
„Der AFBL erwartet von der Verwaltung bis zur Sommerpause ein Entwicklungsszenario, mit dem die geplanten und durchführbaren Straßenbaumaßnahmen in Einklang gebracht werden sollen. Hierbei sind auch Ursachen und ggf. möglicher Unterstützungsbedarf aufzuzeigen. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie der Ausschuss für Personal und Organisation sind einzubeziehen.“

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass die Ansätze ins Folgejahr übertragen würden und damit erhalten blieben. Die Verwaltung habe ein Interesse daran, besser und verlässlicher in der Planung zu werden. Die Investitionsplanung im Hochbau und die Einstellungspraxis in die Budgets seien bereits geändert worden. Man müsse auch im Tiefbau schrittweise in eine andere Systematik hineinfinden, auch in der praktischen Umsetzung.

Herr Klink bittet um schriftliche Beantwortung, welcher Personalbedarf nötig sei, um das abzuarbeiten, was gerade aufgrund Personalmangels geschildert worden sei.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet, die Diskussion auch parallel im Ausschuss für Personal und Organisation zu begleiten.

Herr Stüdemann gibt an, dass das Präzision erfordere und man fragen müsse, welche Projekte nicht realisiert worden seien und habe man während der Phase der Nichtrealisierung in der Alternative gestanden, sie an den Markt zu geben und welche Beweggründe habe es gegeben, sie nicht an den Markt zu geben. Ursachen könnten ebenso in den Projekten selbst liegen. Das benötige etwas Zeit, deshalb befürworte er den Vorschlag von Herrn Düdder.

Herr Reppin weist noch einmal darauf hin, dass es ihm um die Gründe gehe. Seine Fraktion schließe sich dem Antrag von Herrn Düdder an. Er fragt nach, warum bei den Kanalbaukosten konsumtiv der Haushaltsansatz um mehr als die Hälfte seit Jahren unterschritten werde.

Herr Schnelle (BL Stadtentwässerung) erläutert, dass es in der Tat zwischen Plan und Ist im konsumtiven Bereich eine Differenz gäbe. Er gäbe erhebliche Mengen an Bedarfen, wo konsumtive Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Bisher habe man das noch nicht in Angriff nehmen können. Ca. 170 km Kanallänge seinen aufgrund eigener Schadensfeststellung auch durch ein externes Unternehmen begutachtet worden. Das habe höchste Priorität und müsse jetzt umgesetzt werden.

Herr Rettstadt bittet die Verwaltung, beim Erarbeiten des Entwicklungsszenarios auch Lösungsansätze für kleinere Projekte vorzuschlagen (z. B. zusammenfassen und extern vergeben). Er fragt nach, in welchem Zeitraum es möglich sei, alles zu verbauen und ob die Gebühren dann noch rechtens seien.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass in die Gebührenrechnung nur das eingehe, was nach dem KAG auch angesetzt werden dürfe, also nur die investiven Maßnahmen, die vollzogen worden seien, keine Planzahlen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIATEN ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.


zu TOP 2.7
Internes fachliches Kontrollsystem
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03652-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03652-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 11.02.16 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu der Fragestellung, inwieweit es in den einzelnen Dezernaten und den ihnen zugeordneten Fachbereichen / Eigenbetrieben ein jeweils eigenständiges „Internes Kontrollsystem (IKS)“ gibt und dieses auch überprüft wird.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Fragestellung, inwieweit es in den
einzelnen Dezernaten und den ihnen zugeordneten Fachbereichen / Eigenbetrieben ein jeweils eigenständiges „Internes Kontrollsystem (IKS)“ gibt und dieses auch überprüft wird, komme ich sehr gerne nach.
Aufgrund der anwachsenden Aktualität dieses Themas möchte ich Ihnen eine umfangreichere
Antwort zukommen lassen.
Diese Stellungnahme besitzt daher fünf Gliederungspunkte.

1. Zunächst möchte ich Ihnen noch einmal schildern, welche Themenschwerpunkte ein
IKS umfasst („1. Was ist ein IKS?“).

2. Hiernach beziehe ich Stellung, für welche kommunalen Prozesse die Erstellung eines
IKS rechtlich vorgeschrieben ist („ 2. Für welche Prozesse ist ein IKS zu
erstellen?“).

3. Im Anschluss daran wird Ihnen die Vorgehensweise bei der Erstellung eines IKS in
der Stadtverwaltung Dortmund dargestellt („ 3. Wie ist das Vorgehen bei der IKSErstellung
in der Stadtverwaltung Dortmund?“).

4. Danach möchte ich Ihnen noch erläutern, welche Anstrengungen die Stadtverwaltung
Dortmund in diesem Themengebiet unternimmt („ 4. Begleitende Maßnahmen der
Stadtverwaltung im Rahmen des Themas ‚IKS‘“).

5. Zum Schluss nenne ich Ihnen konkret die Handlungs- und Themenfelder, in denen
aktuell ein IKS erstellt wird bzw. wurde („ 5. Wie ist der aktuelle Stand in der
Stadtverwaltung Dortmund?“).

zu 1.) Was ist ein IKS?
Eine einheitliche gesetzliche Definition eines systematischen und ganzheitlichen „Internen
Kontrollsystems“ für Kommunen ist nicht vorhanden.
Ein „Internes Kontrollsystem“ (IKS) ist gemäß Definition der KGSt „die Gesamtheit aller
prozessbezogenen und prozessunabhängigen Kontrollen, Maßnahmen und Regelungen, die
dazu bestimmt sind, gesetzte Ziele zu erreichen, insbesondere rechtmäßiges und
wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu sichern sowie das vorhandene Vermögen zu
schützen.“
Mit der Einrichtung eines IKS können verschiedene Ziele erreicht werden. Den
Führungskräften kommt hierbei die Aufgabe zu ein gesetzmäßiges, zielorientiertes und
wirtschaftliches Handeln der Kommune sicher zu stellen. Gleichzeitig dient das interne
Kontrollsystem dem Schutz aller Beschäftigten, indem durch Regelungen und Kontrollen
unbeabsichtigte Fehlhandlungen vermieden werden können und auf der anderen Seite
strafrechtliches Handeln, zum Beispiel Veruntreuung, Betrug oder Vorteilsnahme, erschwert
wird. Ebenso ermöglicht ein IKS und insbesondere die darin definierte Dokumentation der
Kontrollen die Entlastung der Beschäftigten bei unberechtigten, strafrechtlich oder
dienstrechtlich relevanten Vorwürfen.
Durch den Aufbau eines systematischen IKS für kommunale Prozesse können zumindest die
wesentlichen Risiken vor Eintritt erkannt und durch entsprechende Kontrollaktivitäten
beeinflusst werden. Dabei stehen die Prozesse einer Kommune und die damit verbundenen
Risiken im Mittelpunkt einer Analyse. Der Ausschluss aller (Prozess-)Risiken ist jedoch
nicht erreichbar. Ein IKS kann keinesfalls jedes Schadensereignis verhindern, aber in der
Regel die Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder die Schwere der Folgen vermindern.
Für ein strukturiertes Vorgehen ist es notwendig, Prioritäten in der Auswahl der zu
überprüfenden Prozesse zu setzen. Denn es ist nicht möglich, umgehend alle Prozesse einer Kommune hinsichtlich Risiken und Kontrollaktivitäten zu prüfen.
Nach der Erstellung eines verwaltungsweiten IKS sollten die wesentlichsten Prozesse
dokumentiert sein, Prozessrisiken und die entsprechenden Kontrollaktivitäten bewusst
wahrgenommen werden, um so negative Ereignisse in diesen Prozessen vermindern zu
können. Über eine Dokumentation der Kontrollaktivitäten muss es möglich sein, die
Wirksamkeit der internen Kontrollen nachzuweisen.1 Die Stadt Dortmund betreibt derzeit zahlreiche prozessintegrierte Kontrollsysteme, die sich aus spezifischen gesetzlichen Grundlagen oder eigenen internen Vorschriften ergeben. Interne Kontrollsysteme sind daher grundsätzlich für die Stadtverwaltung nicht neu. Beispiele für Kontrollsysteme, die sich aus internen Richtlinien und Geschäftsanweisungen teilweise auch auf Basis von Gesetzen und Verordnungen ergeben, sind

 Geschäftsanweisung über die kassenmäßige Abwicklung von Verwaltungsgeschäften
– GAKAV

 Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes zur Umsetzung des
Korruptionsbekämpfungsgesetzes für den Bereich der Stadtverwaltung

 Vergabe- und Beschaffungsordnung der Stadt Dortmund (VBO).
1 s. KGSt®-Bericht 8/2014 „Kommunales Risikomanagement; Teil 2: Das interne Kontrollsystem“

Ein ganzheitlicher systematischer Ansatz zur Erstellung eines verwaltungsweiten IKS,
welches alle kommunalen Prozesse beinhaltet, wurde bislang noch nicht verfolgt, da dies
gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (s. Punkt 2: „Für welche Prozesse ist ein IKS zu
erstellen?“).

Dies bedeutet allerdings nicht, dass keine dokumentierten Kontrollsysteme und
-aktiviten innerhalb risikobehafteter Arbeitsprozesse in der Stadtverwaltung vorliegen.

zu 2.) Für welche Prozesse ist ein IKS zu erstellen?

2.1) IKS für den Einsatz von automatisierter Datenverarbeitung:
Bei dem Einsatz von automatisierter Datenverarbeitung sind die Vorschriften der
Gemeindehaushaltsverordnung (u. a. der § 27 GemHVO) anzuwenden. Hiernach hat die
Buchführung unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfolgen.
Gem. § 27 Abs. 5 GemHVO müssen bei der Buchführung mit Hilfe automatisierter
Datenverarbeitung (DV-Buchführung) die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter
Buchführungssysteme (GoBS) beachtet werden.
Diese regeln u. a., dass für den Einsatz von DV-Buchführung ein Internes Kontrollsystem
(IKS) aufzustellen und anzuwenden ist. Ziel des IKS ist es u. a., die Ausgestaltung und das
Zusammenwirken von Aufgaben des Rechnungswesens und der erforderlichen
Technikunterstützung unter den Aspekten Sicherheit, Kontrolle, Maßnahmen und Regelungen
zu beschreiben.


Jeder Fachbereich hat daher für alle in seinem Verantwortungsbereich eingesetzten
Verfahren im Rechnungswesen (DV-Buchführung) ein entsprechendes Internes
Kontrollsystem aufzustellen, zu dokumentieren und anzuwenden. Hierzu zählen auch
diejenigen Fachverfahren, bei denen die fachliche Aufgabenerfüllung im Vordergrund steht,
die aber mittelbar Auswirkungen auf die DV-Buchführung haben.
Unter DV-Buchführung wird die im Unternehmen oder für Unternehmenszwecke zur
elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen
Daten und Dokumente erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert
oder übermittelt werden. Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (z. B. Finanzbuchführungssystem, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, eigenentwickelte Anwendungen, wie Notes-Datenbanken, MS Access-Datenbanken o. ä.) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen. Auf die Bezeichnung des DV-Systems oder auf dessen Größe (z. B. Einsatz von Einzelgeräten oder von Netzwerken) kommt es dabei nicht an. Nähere Informationen hierzu liefert die „Geschäftsanweisung zum Einsatz von
Informationstechnologie in der Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung Dortmund –
Regelungen zu Sicherheitsstandards § 27 Abs. 5 i. V. m. § 31 Abs. 2 GemHVO“ vom
29.02.2012.“.

2.2) IKS für den Einsatz von automatisierter Datenverarbeitung – hier: Der
kreditorische Workflow (KWFneu):
Im Zuge der Umstellung der kommunalen Rechnungslegung auf das doppische
Rechnungssystem wird auf die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung verwiesen.
Diese beinhalten, wie bereits genannt, die Verpflichtung, ein Internes Kontrollsystem
zumindest für die rechnungslegungsbezogenen Prozesse zu etablieren oder zu optimieren.
Darauf hat die örtliche Rechnungsprüfung insbesondere im Zuge der Stellungnahme zum
Jahresabschluss 2012 hingewiesen. Dies wurde verbunden mit der Forderung, die bereits seit
dem Jahr 2010 bestehende Geschäftsanweisung zur Erstellung eines „Internen
Kontrollsystems“ für den kreditorischen Workflow der Stadtverwaltung (DV-Buchführung,
welche in der Kernverwaltung Anwendung findet) zu aktualisieren, da diese nicht mehr den
Anforderungen an ein wirksames Internes Kontrollsystem entsprach. Aus diesem Anlass,
wurde die Geschäftsanweisung in Abstimmung mit der prozessverantwortlichen Stadtkasse,
dem Dortmunder Systemhaus und unter Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung durch
das Personal- und Organisationsamt angepasst.
Diese Geschäftsanweisung ist am 04.05.2015 in Kraft getreten. Dem AFBL (27.08.2015),
dem APO (27.08.2015) und dem RPA (10.09.2015) wurde die Geschäftsanweisung ebenfalls
zur Kenntnis gegeben (DS-Nr.: 01947-15).

Ergebnis: Gemäß der gesetzlichen Grundlage ist in der Stadtverwaltung nur für die
Arbeitsprozesse, in denen DV-gestützte Buchführung Anwendung findet, ein IKS zu
erstellen.
In anderen Arbeitsprozessen, die nicht DV-gestützte Buchführung beinhalten, obliegt es den
Fachbereichsleitungen, hierfür ebenfalls ein IKS aufzubauen.
Im Zuge der Aktualisierung der o.g. Geschäftsanweisung wurde ein Vorgehen zur
Implementierung eines „Internen Kontrollsystems“ bei der Stadtverwaltung Dortmund
entwickelt, welches ergänzt durch Erfahrungen mit der Anwendung in ein gesamtstädtisches
Konzept zum Vorgehen bei der systematischen Implementierung interner Kontrollsysteme
dienen soll. Hierzu wird eine gesonderte Geschäftsanweisung mit dem derzeitigen Arbeitstitel
„IKS-Allgemein“ erlassen, die sich thematisch, d. h. im Vorgehen bei der Erstellung eines
IKS, jedoch nicht von der o. g. Geschäftsanweisung unterscheiden wird.
Die noch zu erstellende Geschäftsanweisung soll vielmehr ein Handlungsrahmen für die
Arbeit der Fachbereichsleitungen bilden.


Zu 3.) Wie ist das Vorgehen bei der IKS-Erstellung in der Stadtverwaltung Dortmund?
Die Erstellung von internen Kontrollsystemen sieht in der Stadtverwaltung Dortmund einen
5-Stufigen Aufbau vor:

I. Stufe: Prozess dokumentieren:
Zunächst müssen die Prozesse, für die ein IKS erstellt werden soll, aufgenommen und
grafisch dokumentiert werden. Die Prozessaufnahme erfolgt verwaltungsweit mit der
Methode des Fachmodellierungsstandards „FaMoS“ und dem Werkzeug „Aris Express“.

II. Stufe: Prozess analysieren:
In der zweiten Stufe ist durch den zuständigen Fachbereich eine strukturierte Risikoanalyse
durchzuführen, welche die vorhandenen Risiken, Risikofrühwarnindikatoren und geeignete
Gegenmaßnahmen beschreibt. Dafür sind im Vorfeld durch den Prozessverantwortlichen die
jeweiligen Kontrollziele zu definieren.
Für die Risikoanalyse wird eine verwaltungsweit einheitliche Tabelle bereitgestellt.
Für jedes erkannte Risiko ist ein Risikofaktor zu ermitteln, der sich aus der Multiplikation
der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit (1-5) mit dem voraussichtlichen
Schadenspotenzial (1-5) ergibt. Anhand des Risikofaktors wird im Fachbereich entschieden,
welche Gegenmaßnahmen ggf. erforderlich sind.
Die Erstellung von internen Kontrollsystemen ist eine originäre Führungsaufgabe. Die
Verantwortung hierfür liegt daher bei den jeweiligen Fachbereichsleitungen. Die
Aufgabe der wiederkehrenden Risikoneubewertung und Aktualisierung des IKS kann durch
die Führung auf Beschäftigte des jeweiligen Fachbereichs delegiert werden.

III. Stufe: Prozess optimieren/Risiko minimieren:
Im Anschluss an die Risikobewertung erfolgt die Stufe der Optimierung. Hierbei werden
Prozessalternativen inkl. Gegenmaßnahmen zur Verringerung des vorab festgestellten Risikos
entwickelt.
Ebenfalls berücksichtigt werden hierbei die Aufwände und Kosten der denkbaren
Gegenmaßnahmen, um darzustellen, ob deren Einführung wirtschaftlich im Vergleich zum
Risiko ist. Ferner können Alternativen bewertet, konkretisiert und darüber entschieden
werden.
Falls möglich, können weitere Risikofrühwarnindikatoren (z. B. Kennzahlen) festgelegt
werden, die ein Schadenseintritt vorbeugen können.
Die gesamten Überlegungen fließen dann in ein IKS-Soll-Konzept ein.

IV. Stufe: Umsetzen:
Im Rahmen der Umsetzung wird das IKS-Soll-Konzept fachbereichsintern abgestimmt.
Hiernach wird das fertige IKS-Soll-Konzept an das Rechnungsprüfungsamt übersandt. Die
neu abgestimmten Prozesse, inkl. Änderung bestehender Arbeits- und Geschäftsanweisungen, werden eingeführt. Evtl. müssen Schulungen für Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiter durchgeführt werden. Ferner sollten für eine sich anschließende Evaluation Kennzahlen festgelegt werden.
Ein IKS-Verantwortlicher muss durch die Führungskraft des Fachbereichs benannt werden
und die Pflege des IKS begleiten bzw. durchführen.

V. Stufe: Evaluation/Kontrolle des IKS:
Nach einem bestimmten Evaluationszeitraum (z. B. ein Jahr), sollen die Ergebnisse der
Prozessoptimierung/Risikominimierung festgestellt werden, indem z. B. die vorab
festgelegten Kennzahlen ermittelt, gemessen oder erfragt werden. Im Anschluss daran müssen die Kosten und der Nutzen der IKS-Einführung bewertet werden. Ggfs. ist ein bestimmter Nachsteuerungsaufwand erforderlich.
Nur durch eine periodische, mindestens einmal jährlich durchzuführende und anschließend zu
dokumentierende Risikoneubewertung ist eine konstante Risikokontrolle zu gewährleisten.



zu 4.) Begleitende Maßnahmen der Stadtverwaltung im Rahmen des Themas „IKS“

4.1) Informationsvermittlung in der Stadtverwaltung durch IKS-Schulungen:
Seit Juni 2014 wurden insgesamt 125 Mitarbeiter/innen in der Prozessmodellierung und dem
Aufbau eines IKS durch das Personal- und Organisationsamt geschult. Diese wurden so in die
Lage versetzt, ein IKS für ausgewählte Prozesse / bzw. Fachverfahren (z. B. den KWFneu) im
eigenen Fachbereich aufzubauen. Für das Jahr 2016 ist pro Quartal eine weitere Schulung mit
jeweils 12 Teilnehmern geplant.
Das Personal- und Organisationsamt steht den Fachbereichen bei der Erstellung von internen
Kontrollsystemen beratend zur Seite.
Die erstellten IKS der Fachbereiche sollen dann in den nächsten Jahren als Prüfungsgrundlage
für das Rechnungsprüfungsamt herangezogen werden.
4.2) Austausch mit der KGSt zum Thema IKS:
Die Stadtverwaltung Dortmund führt zum Thema „IKS“ einen regen Austausch mit der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Das von der
Stadtverwaltung Dortmund beschriebene Vorgehen zur Erstellung eines IKS (s. o.) wurde
seitens der KGSt positiv beurteilt. Aus diesem Grund wurde das Beispiel der Stadtverwaltung
Dortmund für den bald erscheinenden KGSt-Bericht „Prozessmodelle in der Praxis. 18
Nutzungsszenarien in Kommunen“ ausgewählt und wird hier näher beschrieben.
Zudem wurde seitens der KGSt angefragt, den innovativen Dortmunder Lösungsansatz für ein
IKS als gutes praktisches Beispiel in die „KGSt®-Best-Practive-Datenbank“ aufzunehmen
und anderen Kommunen so eine Hilfestellung und Anregungen zu diesem Thema bieten zu
können.
zu 5.) Wie ist der aktuelle Stand in der Stadtverwaltung Dortmund?

5.1) Projekt: Überprüfung von bestehenden Vorverfahren (DV-Buchführung):
In dem Projekt unter der Leitung der Stadtkasse erfolgt eine Überprüfung der fachlichen und
technischen Beziehungen zwischen den im Einsatz befindlichen IT-Fachverfahren
(Vorverfahren) mit dem SAP-Buchführungsverfahren und dem Gebührenkassenverfahren
(DV-Buchführung) in der Stadtverwaltung.
Der Einsatz eines Vorverfahrens, d.h. automatisierte Datenverarbeitung mit Schnittstelle zur
Finanzbuchhaltung, liegt vor, wenn in dem vorgelagerten oder zuliefernden IT-System
buchführungsrelevante Daten erzeugt oder verarbeitet werden.
Für die Prüfung eines Vorverfahrens ist es zunächst erforderlich, den Geschäftsprozess zu
beschreiben. Anschließend wird anhand der grafischen Prozessbeschreibung eine
Risikoanalyse erstellt, um die mit dem Prozess verbundenen Risiken, Risikoindikatoren zu
erarbeiten und zu dokumentieren.
Die vom jeweiligen Fachbereich durch konkrete risikominimierende Maßnahmen ergänzte
Risikodarstellung ist Gegenstand des fachbereichsbezogenen IKS, welches durch das
Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Prüfungen auf
Wirksamkeit hin überprüft wird. Die Stadtkasse überprüft darüber hinaus die Buchungslogik
zum Vorverfahren.
Die anhand der in den Vorverfahren im Einsatz befindlichen Untersuchungen, priorisiert nach
deren Finanzvolumen, verfolgen das Ziel,

 auf der Basis von Geschäftsprozessen die Beziehungen der Leistungserstellung zum
Finanz- und Rechnungswesen zu dokumentieren und dadurch transparent zu machen
Und

 das finanzielle Schadenspotential bei der Erstellung von Leistungen durch
Risikoerkennung und -bewertung zu minimieren.
Folgende Verfahren (DV-Buchführung) wurden bereits bzw. werden aktuell durch die
Projektgruppe untersucht:



 Ordnungsamt
o Ausländerwesen: AdVis, VisitVis
o Gewerbeangelegenheiten: MIGEWA, DB Haken
 Bürgerdienste
o Standesamtsgelegenheiten: AutiSta
o Fahrerlaubnisse: FSW
o Parkausweise: Domap
o KFZ-Angelegenheiten: OK-Vorfahrt
 Sozialamt
o Sozialleistungen: AKDNsozial
 Jugendamt
o Kinderbetreuung: KiTa2012
o Unterhaltsvorschüsse: SOPART/EPL4
 Amt für Wohnen und Stadterneuerung
o Wohnungsangelegenheiten: KSU
 Tiefbauamt:
o Schwertransportgebühren: VEMAGS/ALVA

5.2) Einführung neuer IT-Verfahren (DV-Buchführung) im Rahmen der
Präqualifizierung:
Die Fachbereiche der Stadtverwaltung Dortmund sind seit Sommer 2015 verpflichtet, bei
beabsichtigter Einführung von neuen DV-gestützten Buchführungssystemen oder bei
Veränderungen an bestehenden Systemen von wesentlicher Bedeutung ein sog.
„Präqualifizierungsverfahren“ durchzuführen. Mit Unterstützung des Personal- und
Organisationsamtes wird gemeinsam die aktuelle Ist-Arbeitssituation anhand der Prozesse
und festgestellten Kritik analysiert und anhand einer Marktanalyse sowie unter Einbeziehung
der Ergebnisse einer interkommunalen Abfrage geprüft, ob eine neue oder andere Technik die
Arbeitsprozesse sinnvoll und wirtschaftlich unterstützen kann.
Es wird anschließend eine Soll-Konzeption für neu gestaltete Arbeitsprozesse unter
Einbeziehung von Technik aufgestellt und dabei das Augenmerk u.a. auch auf das Interne
Kontrollsystem gelegt, zudem auch auf das Berechtigungskonzept, das Fachverfahrens- und
Anwendungskonzept sowie diverse detaillierte zu beachtende Vorschriften.
Nach Zustimmung des Verwaltungsvorstands setzt der Fachbereich gemeinsam mit dem
Dortmunder Systemhaus die beabsichtigte IT-Maßnahme um. Das Systemhaus betreut dabei
schwerpunktmäßig den Einsatz der Technik, der Fachbereich ist insgesamt verantwortlich,
dass alle notwendigen organisatorischen und personellen Maßnahmen bei der Einführung der
Technik getroffen werden. Dazu gehört auch, dass im Entwurf im Präqualifizierungsverfahren
erarbeitete IKS vor dem Hintergrund der dann ausgewählten Technik zu finalisieren und
umzusetzen. Alle Arbeiten des Fachbereichs zur Vorbereitung der Produktivsetzung der neu
erworbenen Technik werden auf Wunsch durch das Personal- und Organisationsamt
unterstützt.
Folgende Verfahren (DV-Buchführung) wurden bereits bzw. werden aktuell durch das
Personal- und Organisationsamt bei der Erstellung eines Präqualifizierungsverfahrens und
eines IKS unterstützt:

 Stadtkasse: Weiterentwicklung des Gebührenkassenverfahrens
 Bürgerdienste: IT-Unterstützung zur Verwaltung des Fundbüros
 Feuerwehr: Materialwirtschaft - Lagerbewirtschaftung für Arzneimittel und
medizinische Geräte
 Kulturbetriebe
o Bibliotheken: Abrechnung der Gebühren und Einführung von RFID-Chips
o Musikschule: Verwaltungssoftware „iMikel“
 Theater - Software für Personalabrechnung



 Gesundheitsamt: IT-Unterstützung zur Organisation und Abrechnung der
Infektionsschutz-Belehrungen
 Fabido: Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten
 Tiefbauamt:
o Grünflächeninformationssystem
o IT-System für Bauprojektplanung und -steuerung
o IT-Unterstützung für Lagerbewirtschaftung auf den Bauhöfen

5.3) Fertiggestellte IKS in der Stadtverwaltung Dortmund:
Zum aktuellen Stand liegen dem Rechnungsprüfungsamt und dem für den KWFneu
prozessverantwortlichen Amt, der Stadtkasse, insgesamt 11 abgestimmte IKS-Konzepte für
die Nutzung des KWFneu vor, die auf Grundlage der o. g. Geschäftsanweisung erstellt
wurden.
Ferner wurden bereits die IKS-Konzepte für alle monetären Prozesse der Stadtkasse und des
Personal- und Organisationsamtes, sowie Ansätze für ein IKS des Dortmunder Systemhauses
und der Bürgerdienste an die Rechnungsprüfung übersandt.

5.4) Sonstiges:
Neben den oben beschriebenen Vorgehensweisen zur systematischen Erstellung von internen
Kontrollsystemen finden in der Stadtverwaltung Dortmund unter anderem folgende
Kontrollmechanismen und risikominimierende Maßnahmen Anwendung:
 Erstellung von Rollen- und Berechtigungskonzepten
 Prüfungen im Rahmen des 4-Augen-Prinzips
 Einrichtung von Funktionstrennungen
 Qualitätskontrollen durch Führungskräfte
 Nachgelagerte Stichprobenkontrollen, Plausibilitätsprüfungen
 Erstellung von Dienst- und Geschäftsanweisungen
 Erstellung von Arbeitshilfen und Arbeitsanweisungen
 Checklisten für die Sachbearbeitung
 Einarbeitungskonzepte für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterschulungen
Eine systematische Erfassung und Inventarisierung der Prozessrisiken und daran
ausgerichteter Gegenmaßnahmen in Form eines „Internen Kontrollsystems“ erfolgt dabei
nach eigenem Ermessen der Fachbereichsleitungen und in dezentraler Ergebnisverantwortung in den Fachbereichen. Dies gilt wie bereits beschrieben, nicht für Prozesse im Rahmen der DV-Buchführung, für die gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung
ein IKS zwingend vorgesehen ist.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet auf die gestellten Fragen und bietet an, dass die Stellungnahmen, die den Rechnungsprüfungsausschuss erreichen, in Zukunft auch diesem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Angebot an und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.8
Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04018-16)
hierzu-> Ergänzungsinformation
(Drucksache Nr.: 04018-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Ergänzungsinformation der Verwaltung vor:
Nach Reduzierung der Aufwendungen und Erträge bleibt der Saldo im Bereich der Flüchtlingshilfen und -unterbringung weiterhin ausgeglichen.

Dies ist aus der Anlage 3 nicht ersichtlich, da in der Veränderungsliste nur die Reduzierung der Landeszuweisung nach dem FlüAG NRW und die damit verbundene Reduzierung der Aufwendungen in gleicher Höhe dargestellt wird.

Neben den Erträgen aus der Landeszuweisung sind auch Erträge aus Benutzungsgebühren für städtische Einrichtungen im Bereich der Flüchtlingshilfen im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Diese bleiben gegenüber der bisherigen Planung unverändert.

Die Darstellung in der Anlage 3 ohne Benutzungsgebühren wurde gewählt, um deutlich darzulegen, dass der Planwert nach Reduzierung der Erträge aus Landeszuweisung nunmehr der aktuellen Gesetzes- und Erlasslage entspricht.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller zu berücksichtigenden Erträge und Aufwendungen ergibt sich folgende Darstellung:

2016 Plan
2016 neu
Veränderung
Erträge aus Landeszuweisungen
-126.611.959,00 €
-65.718.569,00 €
60.893.390,00 €
Erträge aus Benutzungsgebühren
-16.863.668,00 €
-16.863.668,00 €
0,00 €
Sume Erträge im Bereich Flüchtlingshilfen/-unterbringung
-143.475.627,00 €
-82.582.237,00 €
60.893.390,00 €
Aufwendungen
143.475.627,00 €
82.582.237,00 €
-60.893.390,00 €
Saldo Erträge und Aufwendungen
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) berichtet umfassend über die aktuelle Situation. Er schlägt vor, eine mit der Auffassung des Landes und der Kommunalaufsicht kompatible und vorgeklärte Haushaltsveränderungen vorzunehmen. Er verweist weiterhin auf die Ergänzungsinformation, die allen Ratsmitgliedern als Tischvorlage vorliegt.
Nach ausführlicher Diskussion antwortet er auf die noch ausstehenden Fragen und bittet die Fraktionen um Zustimmung der Vorlage.

Herr Mehlgarten (Stadtkämmerei) gibt auf Nachfrage an, dass ein genehmigter Haushalt evtl. Mitte Mai erwartet werden könne.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage folgen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion keine andere Möglichkeit sehe, als zuzustimmen, das Thema Flüchtlinge sei momentan nur ein Zusatzgeschäft.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion der in Anlage 3 dargestellten Veränderungen folgen könne, die Vorlage aber ablehne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sieht damit die unter TOP 2.4 und 2.5 aufgeführten Bitten um Stellungnahmen der Fraktion FPD/Bürgerliste und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als beantwortet an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

1. die als Anlage 1 beigefügte und gegenüber der vom Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 beschlossenen Vorlage 02461-15-E16 in § 1 aktualisierte Haushaltssatzung 2016 sowie

2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der vom Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 beschlossenen Vorlage 02461-15-E16 für das Jahr 2016 aktualisierte Ergebnis- und Finanzplanung


unter Einbeziehung der in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
RWE Dividende
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03870-16)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03870-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen Sachstand bezüglich der möglichen Dividendenauszahlung bzw. Dividendenstreichung des Energiekonzerns RWE, sowie einen Bericht zu den Auswirkungen auf städtische Unternehmen und ggf. den städtischen Haushalt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage nehme ich in Abstimmung mit DSW21 wie folgt
Stellung:

Die Stadt Dortmund hält direkt 1.915 RWE-Aktien (Stammaktien). Mittelbar sind der Stadt
Dortmund über DSW21 bzw. KEB Holding AG 23,6 Mio. RWE-Aktien (Stammaktien)
zuzurechnen.

Der Vorstand der RWE AG beabsichtigt, der Hauptversammlung vorzuschlagen, keine
Dividendenzahlung für Stammaktien zu beschließen.
Bei einem Entfall der Ausschüttung käme es im städtischen Haushalt in 2016 zu einem
Minderertrag i.H.v. 1.915 Euro (direkt gehaltene RWE-Aktien).

DSW21 hatte mit einer Dividende in 2016 (für das Geschäftsjahr 2015) von 0,85 Euro pro
Aktie gerechnet. Im Wirtschaftsplan 2016 von DSW21 sind 11,2 Mio. Euro als Ertrag
angesetzt. Sofern es bei dem angekündigten Entfall einer Ausschüttung bleibt, wird dieser
Ertrag nicht realisiert. DSW21 ist bestrebt, die negativen Folgen des etwaigen
Dividendenausfalls im DSW21-Konzern für das Geschäftsjahr 2016 zu kompensieren. Für den
Haushalt der Stadt werden hieraus keine Effekte erwartet.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert den Grund der Nachfrage seiner Fraktion. Er bittet um Einschätzung der Situation, im Falle einer Äußerung der DSW21, dass das nicht mehr zu leisten sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass bezogen auf Fragen und Einschätzungen zu Unternehmensstrategien, der Vorstandsvorsitzende der DSW21 in diesen Ausschuss eingeladen werden müsste. Weitere Risiken wolle die Stadt jetzt nicht mehr importieren.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach dem Abstimmungsverhalten des Oberbürgermeisters, Herrn Sierau, im Aufsichtsrat der RWE, zum Thema „Dividende für die Stammaktionäre“. Laut Mitteilung der Nachrichtenagentur Reuters, habe sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstandes angeschlossen und ihn einvernehmlich, einstimmig gefasst. Er wüsste gerne, ob Herr Sierau die Interessen so wahrgenommen habe, wie der Rat es intendiert hätte.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass der Oberbürgermeister Aufsichtsratsmitglied in einer Aktiengesellschaft sei. Jeder Aufsichtsrat in einer AG ist gemäß AktG den Interessen des Unternehmens verpflichtet, er dürfe aus seiner Funktion als Aufsichtsrat heraus gar nicht anders entscheiden. Wie Herr Sierau konkret entschieden und beraten hat, könne er nicht sagen. Er denke, dass auch Herr Sierau nur bedingt darüber Auskunft geben dürfe, da er sich in einer Doppelrolle befinde und den Interessen des Unternehmens verpflichtet sei. Das sei hier im Ausschuss bei den Rechten und Pflichten der Aufsichtsräte bereits mehrfach dargestellt worden.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist darauf, dass das Thema noch im Rat zu befinden sei und dort gäbe es dann die Möglichkeit auch Herrn Sierau zu befragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
DOGEWO21: Änderung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03630-16)

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) kündigt für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet um Durchlauf zum Rat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.3
Übernahme einer Bürgschaft für die Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03606-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03606-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03606-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:





1. Welchen Zinssatz für die Aufnahme des Darlehens müsste der Revierpark ohne städtische
Bürgschaft zahlen?
2. Welchen Zinssatz müsste der Revierpark mit städtischer Bürgschaft zahlen?
3. Wie hoch ist das Bürgschaftsentgelt das, gemäß der Bürgschaftsmitteilung der EUKommission, gezahlt werden müsste?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich nach
Abstimmung mit der Revierpark Wischlingen GmbH wie folgt:
Zu Frage 1 und 2 – Zinssatz:

Im November 2015 hat die Gesellschaft bei der Sparkasse den Zinssatz des avisierten
Darlehens mit und ohne Besicherung durch die Stadt Dortmund erfragt. Es sind folgende
effektive Zinssätze mitgeteilt worden:

 Ohne Besicherung: 3,20 %
 Mit Besicherung: 1,75 %

Beachte: Die Ermittlung von Zinssätzen erfolgt durch die Banken taggenau.

Zu Frage 3 – Bürgschaftsmitteilung der EUK:

Die Bürgschaftsmitteilung sieht eine marktübliche Avalprovision vor. Die Stadt Dortmund
beachtet die europäischen Beihilferegelungen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Dortmund gegenüber der Sparkasse Dortmund zugunsten der Revierpark Wischlingen GmbH in Höhe von 80 % der avisierten Darlehensaufnahme in Höhe von 100.000 Euro

zu TOP 3.4


Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014/15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03719-16)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, den TOP zum Fachausschuss durchlaufen zu lassen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich dem Wunsch an, regt aber an, die Zeit heute zu nutzen, Fragen zu stellen. Er sei der Meinung, dass zum Anforderungsprofil für Führungskräfte auch gehöre, dafür zu sorgen, dass der tarifliche Urlaub auch in dem Jahr genommen werden könne, indem er zustehen würde. Es sei auch nicht richtig, den nicht genommenen Urlaub von vornherein mit der nächsten Spielzeit wieder ansteigen zu lassen. Er stellt an Frau Pesch die Frage, wie sie diese Planungen für das nächste Geschäftsjahr vermeiden wolle.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) gibt an, dass es eine Verpflichtung gäbe, Rückstellungen zu Urlaubsfragen zu bilden und das Theater halte sich zudem an die Spielzeitferien. Dort habe es nur eine, dem Personalrat angezeigte, Verschiebung mit Abstimmung der gesamten Mitarbeiter im künstlerischen Bereich gegeben. Grundsätzlich gewähre man den Jahresurlaub, der beantragt werde unter Berücksichtigung der Spielzeit.

Herr Düdder verweist auf die Stelle, die im Text stehe. Dort hieße es, dass in der nächsten Spielzeit die Rückstellungen der nicht genommenen Urlaube wieder ansteigen würde. Das bedeute, das von vornherein geplant sei, dass die Mitarbeiter den Urlaub in dem Jahr nicht nehmen können und das sei nicht in Ordnung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03235-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:


1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2014 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 882.185.778,84 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 377.924,45 Euro festgestellt.

2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 377.924,45 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 1.705.814,- € reduziert.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.6
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW - Stand des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und daraufhin erforderliche Änderungen des Vertragsentwurfs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03824-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die überarbeitete Fassung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 3.7


Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03847-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03847-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

der Rat der Stadt beabsichtigt, die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine Laufzeit von mindestens fünfzehn bis maximal 22,5 Jahren mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen des ÖSPV in der Stadt Dortmund im Wege der Direktvergabe zu betrauen.
Um eine rechtssichere Direktvergabe zur gewährleisten, beschließt der Rat, die Punkte
4 bis 9 der Vorlage durch folgende Punkte zu ersetzen:


1. Der Rat beschließt die Umwandlung der Gesellschaftsform der DSW21 von einer AG in eine GmbH.
2. DSW21 führt umgehend Gespräche mit den Partnern der US-Lease-Verträge zur beabsichtigten Änderung der Gesellschaftsform.
3. Der Rat fordert die Fortführung der bisherigen Mitbestimmungsregelungen bei DSW21. Durch entsprechende Regelungen werden die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem gegenwärtigen Niveau erhalten.
Sofern dieser Beschlussvorschlag keine Mehrheit findet möge der Rat ergänzend zur Drucksache Nr. 03847-16 beschließen:

4. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend das Modell einer Holding-GmbH mit Beherrschungsvertrag vorzubereiten, um die nahtlose Umsetzung im Fall der Ablehnung des Mehrpoligen Kontrollmodells zu gewährleisten.
5. Punkt 10 der Vorlage wird wie folgt geändert:
„Sofern die EU-Kommission mitteilt, dass die Voraussetzungen der VO (EG) 1370/2007 mit dem mehrpoligen Kontrollmodell nicht zu erfüllen sind oder das Notifizierungsverfahren bis zum 31.12.2017 nicht abgeschlossen wird , ist das Modell einer Holding-GmbH mit Beherrschungsvertrag umzusetzen.“

Begründung:
Die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages an ein Unternehmen setzt unter anderem voraus, dass das Unternehmen eine rechtlich getrennte Einheit ist, über die die zuständige örtliche Behörde eine Kontrolle ausübt, die der Kontrolle über eine eigene Dienststelle entspricht. Dies ist bei einer Aktiengesellschaft wie DSW21 nicht gegeben, da das Aktienrecht dem Vorstand einer AG eine besondere Stellung einräumt und er keinem Weisungsrecht unterworfen ist. Die Gesetzesbegründung im Ersten Modernisierungsgesetz vom 13.7.1999 bewertet diesen Umstand in Hinblick auf die städtische Einflussnahme wie folgt: „Dieses Steuerungs- und Kontrolldefizit steht im Widerspruch zu der von der Gemeindeordnung geforderten aktiven Einflussnahme.“

Aufgrund dieser geringen Steuerungsmöglichkeiten wird nach § 108 Abs. 4 Gemeindeordnung die AG als Gesellschaftsform für ein kommunales Unternehmen lediglich als Ausnahme definiert: Eine Gemeinde kann ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nur dann gründen, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche Zweck nicht genauso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass kommunale Stadtwerke überwiegend als GmbH organisiert sind, kann der öffentliche Zweck auch bei den Dortmunder Stadtwerken in der Rechtsform der GmbH erfüllt werden.

Der gesellschaftsrechtliche Einfluss auf die Gesellschaftsorgane und die Möglichkeit, über die die Gesellschafterversammlung dem Vorstand unmittelbar Weisung zu erteilen, wäre in dem Fall gewährleistet. Damit wäre die Grundvoraussetzung für eine rechtssichere Direktvergabe im Sinne der EU sowie die Delegation der Vorabbekanntgabe und der Finanzierungsverantwortung an den VRR sichergestellt.


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Vorlage zusammen mit dem Ergänzungsantrag zum Rat durchlaufen zu lassen und hier als eingebracht zu betrachten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage und dem Antrag nicht zustimmen werde, da beide Zielrichtungen noch erhebliche Risiken bergen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.8
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03886-16)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, was der konkrete Vorteil sei, wenn die Tochtergesellschaft jetzt auch Bautätigkeiten ausführen könne.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erklärt, dass der Grund darin liege, dass nach dem neuen allgemeinen Pflegegesetz die Refinanzierung für die Seniorenheime als Betreiber der Heime günstiger sei, wenn das Objekt angemietet werde. Die SHD Servicegesellschaft baue und vermiete an die Muttergesellschaft.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der vorgesehenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der SHDO Service GmbH zu.

zu TOP 3.9


Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Mitbestimmung im fakultativen Aufsichtsrat und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03990-16)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03990-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung :

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen GmbH erhält der Aufsichtsrat die Kompetenz, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.

Begründung :
Mit der vorliegenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen GmbH an gemeinderechtliche Anforderungen wird die Zuständigkeit für die Personalangelegenheiten der Geschäftsführer vom Aufsichtsratspräsidium auf die Gesellschafterversammlung übertragen.
Damit wird § 108 Abs. 5 Ziffer 1 GO NW nachvollziehbar Rechnung getragen.

Gleichwohl sollte der Aufsichtsrat die Kompetenz behalten, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung abgeben zu können, so wie es in vielen anderen städtischen Unternehmen auch üblich ist.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion durch den Ergänzungsantrag gewährleisten möchte, dass der Aufsichtsrat in Zukunft eingebunden werde. Er bittet daher um Zustimmung des Antrages.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass festgestellt worden sei, dass die Beschlussvorlage, die dem Aufsichtsrat vorliege von der heute zu beschließenden Vorlage abweiche. Er bittet um Erklärung. Falls das heute nicht möglich sei, würde er den Antrag stellen, die Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen, bis eine Erklärung vorliege.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) bestätigt, dass die beiden Vorlagen stimmig seien. Der Unterschied bestehe darin, dass die Vorlage des Aufsichtsrates Westfalenhallen das operativ umsetze, was die Ratsvorlage enthalte bzw. vorgäbe. Das Wahlverfahren müsse dargestellt werden, sei aber nicht Inhalt der Ratsvorlage. Der zweite Teil der Aufsichtsratsvorlage sei nahezu identisch mit der Ratsvorlage. Damit seien beide Vorlagen nicht wortgleich, aber stimmig und passten zusammen.

Herr Reppin bittet die Äußerungen von Herrn Schulte zu Protokoll zu nehmen. Damit könne seine Fraktion heute schon empfehlen. Den Antrag der SPD-Fraktion werde seine Fraktion mittragen. Er weist darauf hin, dass es eine Verständigung gäbe, Personalfragen zuerst in diesem Ausschuss zu besprechen, bevor sie die Gesellschafterversammlung erreichten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, den Antrag bis zum Rat durchlaufen zu lassen. Er gibt außerdem den Hinweis, dass der Aufsichtsrat in der Zwischenzeit noch tagen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.10
Übertragung des Grund und Bodens (inkl. Infrastruktur und Aufbauten) des Stadtgartens von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund auf die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03716-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grund und Boden einschl. der Infrastruktur und der Aufbauten des Stadtgartens zum 01.01.2016 auf die Stadt Dortmund zu übertragen.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
hierzu-> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02638-15-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage am 11.02.16 in seine nächste Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.16 vor:
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung
vom 10.02.2016 vor:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten
Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12),
21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.:
12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten
bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen
Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie

2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).

3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen
Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.

4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO)
kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).

5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg
anzeigt.

6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz
Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb
FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m²
beinhaltet.

7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die
Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember)
in Höhe von anfänglich 41.405,00 €

8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück
Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.:
08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines
alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem
Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund die
Vorlage entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Empfehlung der
Bezirksvertretung Eving wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN lehnt kreditähnliche Geschäfte nach dem Investorenmodell oder im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft mit Mehraufwand für die zukünftigen Stadthaushalte aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Diese Haltung wird
durch die Einlassungen der GPA (siehe TOP 2.1) zum Investorenmodell unterstützt.

Nach Einführung der gesetzlichen Verpflichtung mindestens eine Versorgungsquote von
35% zu erfüllen hat unsere Fraktion allerdings als Ergebnis eines Abwägungsprozesses
auch den Kitabauten nach dem Investorenmodell zugestimmt. Die Stadt konnte damit für
Familien mit Kindern die benötigte Anzahl von Kitaplätzen in einem vergleichsweise kurzen
Zeitraum zur Verfügung stellen.

Nachdem nun die Versorgungsquote mit nunmehr 32% sich auf den gesetzlich vorgeschrieben Rahmen zubewegt, entfällt allerdings der Sachzwang die vom Rat festgelegte
Höhe der Investionskredite durch kreditähnliche Geschäfte zu umgehen und dem Zeitdruck
durch Anwendung von unwirtschaftlicheren Modellen nachzugeben – der Druck ist
vom Kessel. Daher bitten wir für die vier zur Rede stehenden Kitas den nachfolgenden
Ergänzungsantrag zur Abstimmung zu stellen:

Der Rat baut die in der Vorlage 02638-15 beschriebenen neuen Kitas in Eigenregie aus
Mitteln des Kommunalinvestitionspaketes des Bundes.

Begründung
Dortmund befindet sich immer noch in der vorläufigen Haushaltsführung und hat derzeit
keinen genehmigungsfähigen Haushalt. Daher beschränken sich Investitionen auf Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Der Bau neuer Kitas gehört dazu. Um die Mittel des Bundes angesichts der Haushaltssituation nicht verfallen zu lassen,
wurde seitens des Kämmerers im Finanzausschuss ohnehin ausgeführt, dass Kitabauten
prioritär durch das Kommunalinvestitionspaket abgearbeitet werden sollten. Leider gibt die
aktuelle Vorlage dieses Verfahren nicht wieder und sollte daher wie im vorliegenden Antrag
unserer Fraktion geändert werden.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion für den gesamten Block 4, mit Ausnahme von TOP 4.3 noch Beratungsbedarf habe.

Herr Klink (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt sich einverstanden, dass der Antrag seiner Fraktion bis zum Rat durchläuft.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es überhaupt möglich sei, den Bedarf weiter aus Mitteln des Kommunalinvestitionspaketes des Bundes zu decken.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erläutert, dass die Kommunalinvestitionsförderungsliste des Bundes bereits vom Rat beraten und beschlossen worden sei. Grundsätzlich habe man das Investorenmodell deshalb gewählt, weil man nicht in der Lage gewesen wäre, die 35 % Versorgungsquote in der Schnelligkeit, die erforderlich sei, auch nur annähernd zu schaffen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, den Antrag dagegen werde seine Fraktion ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO zur Kenntnis und lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


zu TOP 4.2
Modernisierung der Sportplatzanlage Grüningsweg, Dortmund-Asseln und Aufgabe der Sportplatzanlage Dollersweg, Dortmund-Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03383-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.16 vor:
Die Bezirksvertetung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Verwaltungsvorlage vorzulegen, die rechnerisch
schlüssig ist.

Begründung:
In der jetzt vorgelegten Verwaltungsvorlage wird eine Investitionssumme von 1.291
Millionen € ausgewiesen. Dieser Betrag ergibt sich aus der Aufstellung auf Seite 1 der Anl. 3.
Wenn man sich nun die Aufschlüsselung der einzelnen Werte ansieht, so stimmen die Werte
nicht überein.“

Die Bezirksvertretung stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage
Grüningsweg, Dortmund-Asseln, einschließlich der leichtathletischen Anlagen mit einer
Investitionssumme von 1.291.000,00 €.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bewilligt den Vereinen TuRa Asseln 1912 e. V. und SV
Dortmund 1982 e. V. einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100.000,00 € zur Errichtung
eines Rohbaus für ein gemeinsames Vereinsgebäude.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufgabe der Sportplatzanlage Dollersweg,
Dortmund-Wickede. Die zu erwartenden Vermarktungserlöse in Höhe von ca.
1.600.000,00 € werden zur Refinanzierung der Kosten aus Beschlusspunkt 1 und 2 den
Sport- und Freizeitbetrieben zur Verfügung gestellt.“
Die nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion wird geschäftsordnungsgemäß behandelt:
„Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel bittet nachfolgende Anfrage als Anfrage
in der Sitzung am 03. März 2016 zu behandeln:
1. Was soll mit dem direkt neben dem antragsgegenständlichen Sportplatz gelegenen
Sportplatz geschehen? Welche Nutzung ist dafür in Zukunft vorgesehen?
2. Wie sollen die Mittel, die nach der Vermarktung der Sportplatzanlage Dollersweg und der
Investition in die Sportplatzanlage Grüningsweg verbleiben, verwendet werden?“

Herr Krause (FBL Sport- und Freizeitbetriebe) gibt an, dass bereits eine korrigierte und rechnerisch schlüssige Version der Kostenermittlung vorliege und als Anlage zum Protokoll beigefügt werde
(Anlage 1).
Ebenso erhält der zuständige Betriebsausschuss (AKSF) die Version als Tischvorlage in seiner Sitzung am 15.03.16.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Vermarktung der Sportplatzanlage Dollersweg bereits akut sei und ob die Stadt Dortmund oder jemand anderes bauen werde.

Herr Niederquell (Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass der Fachbereich Liegenschaften immer dann vermarkten könne, wenn die Voraussetzungen gegeben seien. Dies sei der Fall, wenn ein Bebauungsplan vorliege und die Erschließung in der ersten Ausbaustufe hergestellt sei. Konkrete Wohnformen seien noch nicht festgesetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.3
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
1. nimmt den Sachstandsbericht über die bisherige Entwicklung zur Kenntnis,
2. nimmt zur Kenntnis, dass in Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (Ds Nr. 03783-11) und 12.12.2013 (Ds Nr. 10945-13) eine Fläche auf der Altdeponie Deusenberg (Huckarde) an einen Investor zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet werden soll.

zu TOP 4.4
Neubau eines Leichtathletikstadions in Dortmund-Hacheney
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03775-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.5
Übertragung der Sportplatzanlage Schweizer Allee, Dortmund-Aplerbeck, an den ASC 09 Dortmund e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03736-16)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2016

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.16 vor:
Die Fraktion B’90/Die Grünen beantragt, die Behandlung der Vorlage in die nächste Sitzung
zu schieben. Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt diesen Antrag mit 6 Ja-Stimmen gegen 9
Nein-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen ab.
Die Fraktion B’90/Die Grünen gibt zu Protokoll, dass sie grundsätzlich nicht gegen die
Übertragung der Sportplatzanlage an den ASC 09 ist, jedoch noch weitergehende Detailfragen hat.

Zur Vorlage empfiehlt die Bezirksvertretung nachfolgende Zusätze:

Zusatz 1:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung, den Sportplatz des DJK Ewaldi
Aplerbeck an der Rahmhofstraße so weit zu ertüchtigen, dass 400-Meter, 800-Meter und
5.000-Meter-Läufe möglich sind, der Schul- und Freizeitsport dort stattfinden kann und
entsprechend notwendige Markierungen angebracht werden.

Zusatz 2:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung dar zu stellen, unter welchen
vertraglichen Rahmenbedingungen die Nutzung der übertragenen Sportplatzanlage durch die
Schulen gewährleistet wird. Dabei soll insbesondere geklärt werden, welche Nutzungszeiten
für die Schulen vereinbart werden sollen.

Unter Berücksichtigung der obigen Zusätze empfiehlt die Bezirksvertretung Aplerbeck dem
Rat mit 13 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen, nachfolgendem Beschlussvorschlag
zuzustimmen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der Sportplatzanlage
Schweizer Allee an den ASC 09 Dortmund e. V. im Rahmen des „100.000 €“
Programms und ermächtigt die Verwaltung, im Jahr 2016 Vertragsverhandlungen mit
dem ASC 09 Dortmund e.V. aufzunehmen und abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund dem
Verein einen Förderbetrag von jährlich 20.000,00 Euro für die Dauer von 20 Jahren
zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung zu gewähren.
3. Der Verein ASC 09 Dortmund e. V. kann bei einer Modernisierung der Anlage die
vorhandene 400m-Laufbahn zurückbauen und durch eine 100m-Bahn ersetzen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Absicherung einer notwendigen
Kreditfinanzierung der Modernisierungsmaßnahme im Rahmen einer
Ausfallbürgschaft von maximal 80 % der notwendigen Kreditsumme


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.6
Zuschuss an den TSC Eintracht von 1848/95 Korporation zu Dortmund zum Bau eines Kunstrasenhockeyspielfeldes, zur Sanierung leichtathletischer Anlagen und zur Erneuerung der Flutlichtanlage auf eigenem Grundstück
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03749-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –


6. Sonstiges


zu TOP 6.1
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03404-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht bezüglich der Aktivitäten und Maßnahmen der Verwaltung im Handlungsfeld Flüchtlinge zur Kenntnis.

zu TOP 6.2


Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob bereits konkretere Angaben über Projektziel und Projekterfolg gemacht werden könnten.

Herr Hagedorn (Fachbereich Schule) erläutert, dass das Projekt ganz neu und an den Berufskollegs angesiedelt sei. Es befinde sich z. Zt. in der Vorlaufphase, deshalb seien konkrete Angaben erst zu Beginn des kommenden Schuljahres möglich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Vorhabens „was geht! Rein in die Zukunft in Dortmund“.




Monegel Reuter Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Kosten nach DIN 276.pdf)