Niederschrift (öffentlich)

über die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 09.04.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bis 16.55 Uhr
RM Ursula Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) ab 16.55 Uhr

RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

2. Beratende Mitglieder

Klaus Burkholz


Peter Prause (Richter)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Alexander Sperling
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Daniel Binder
Stefanie Brockmann
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Kordula Leyk
Rainer Siemon

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber
Pilar Wulff


Arno Lohmann 57/FABIDO
Claudia Kokoschka 41/Kulturbüro
Frank Krueger 2/Dez-StadtCon
Jutta Seybusch StA 14



4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

StR’in Waltraud Bonekamp
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 37. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 09.04.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.03.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Jugendhilfeplanung - Übersicht und Sachstandsbericht
- mdl. Bericht -

2.2 Kinder- und Jugendkulturarbeit
- mdl. Bericht -

2.3 Jugendforen in Dortmund - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12017-14)

2.4 Polizeiliche Kriminalstatistik 2013
- Bericht der Polizei -

2.5 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Renovierung des Bolzplatzes Haldenstraße (Tremoniapark), In-West

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11820-14)

2.6 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Umgestaltung des Kinderspielplatzes Reinbachweg, Dortmund-Mengede

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11846-14)

2.7 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Winkelstraße, Dortmund-Huckarde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11854-14)

2.8 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Süggelberg, Dortmund-Eving

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11828-14)

2.9 Flächendeckendes Konzept zur Vermarktung des Projektes "Schutz in der Burg"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12113-14)

2.10 Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

2.11 Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtung Vier Jahreszeiten in Trägerschaft des Studentenwerkes Dortmund Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12307-14)

2.12 Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH) unter Einbeziehung der Angebote im Freizeitzentrum West (FZW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12274-14)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11825-14-E2)

3.3 Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11985-14)

3.4 Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12058-14)

3.5 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

3.6 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

(Aus Kostengründen kann der Masterplan Vergnügungsstätten nicht in der gewohnten Anzahl zur Verfügung gestellt werden, s. auch Vorlage Seite 9 "Hinweis")

3.7 EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

3.8 Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

3.9 Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12232-14)

3.10 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

3.11 TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

3.12 Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Sprachstandsfeststellungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12360-14)

4.2 Städtische Beratungsstellen und Parallelangebote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12361-14)

4.3 Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12388-14)

4.4 Sprachförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12389-14)

4.5 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12390-14)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden


1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich.

Der Vorsitzende teilte mit, dass am 21.05.2014, 15.00 Uhr, noch eine weitere Sitzung stattfinden soll (nach der bis zu dem Termin wahrscheinlich vom Land beschlossenen KiBiz-Revision muss die Verteilung der Mittel beschlossen werden, ein Beschluss erst in der Sitzung des Ausschusses im September ist lt. Auskunft der Verwaltung zu spät) und bat die Mitglieder, den Termin zu notieren. Dem wurde nicht widersprochen.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Thomas Oppermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 2.13 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
Drucksache Nr.: 12341-14


TOP 2.14 Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
Drucksache Nr.: 12462-14


Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, das Anschreiben der AWO unter 6. „Mitteilungen des Vorsitzenden“ zu behandeln.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass ein Teil die Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion zu TOP 2.12 „Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH) unter Einbeziehung der Angebote im Freizeitzentrum West (FZW), Drucksache Nr.: 12453-14, im nichtöffentlichen Teil erfolgen müsse.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.03.2014

Herr Barrenbrügge bat, zu TOP 2.3 die Antwort von Herrn Weirauch hinsichtlich der Dunkelziffer aufzunehmen.
(Ergänzung der Niederschrift: Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge nach der grob geschätzten Dunkelziffer teilte Herr Weirauch mit, dass nach absolut vagen Schätzungen evtl. von einer Zahl im niedrigen Hunderterbereich gesprochen werden könne, wobei auch diese grobe Annahme nicht fundiert untermauert werden könne).

Unter Berücksichtigung der von Herrn Barrenbrügge geäußerten Bitte wurde die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.03.2014 einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Jugendhilfeplanung - Übersicht und Sachstandsbericht
- mdl. Bericht -

Herr Burkholz berichtete zur Jugendhilfeplanung in Dortmund (s. Anlage) unter Einbeziehung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung am 12.02.2014, Drucksache Nr.: 11826-14-E1.
Abschließend wies er darauf hin, dass gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII nach der Sommerpause ein gemeinsames Konzeptes hinsichtlich der weiteren Ausrichtung der Jugendhilfeplanung erarbeitet werden soll, das dann auch dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Frau Schütte-Haermeyer würde es begrüßen, wenn der Vortrag in ausführlicherer Form nach der Neuwahl im Ausschuss wiederholt werden könnte.
Sie wiederholte ihre dringend geäußerte Bitte, bei der sozialräumlichen Jugendhilfeplanung die Übergangsquoten von Grundschulen zu weiterführenden Schulen und auch den Abgleich der statistischen Daten mit der Gesamtstadt vorzunehmen, gerade im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Herr Sohn regte an, dass sich der gesamte Ausschuss nach der Wahl über das Jugendamt und seine Themen, Schwerpunkte u. a. von der Verwaltung informieren lassen sollte. Das sollte im September dann noch einmal thematisiert werden.

Herr Burkholz sagte zu, die Vorschläge aufzugreifen und für die September-Sitzung eine entsprechende Vorlage zu erstellen.

zu TOP 2.2
Kinder- und Jugendkulturarbeit
- mdl. Bericht -

Frau Kokoschka und Frau Hoppe stellten das Gesamtkonzept „Kulturelle Bildung in Dortmund“ vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.


zu TOP 2.3
Jugendforen in Dortmund - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12017-14)

Frau Hoppe sagte zu, den nächsten Bericht um die Altersspanne der Teilnehmer/innen zu ergänzen und ihn auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben.

Herr Sohn appellierte an die Mitglieder des Ausschusses, sich an den Jugendforen in den Stadtbezirken und den zentralen Jugendforen zu beteiligen (positives Signal für die Kinder und Jugendlichen, dass Interesse an ihren Belangen besteht).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Polizeiliche Kriminalstatistik 2013
- Bericht der Polizei -

Herr Nehm stellte die Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 vor.

Herr Prause berichtete kurz von einem gemeinsamen Termin mit Herrn Rettstadt bei DSW 21 (Stichwort: Schwarzfahren/Schokoticket/Hartz IV-Empfänger).

Herr Rettstadt sagte zu, sich nach dem Sachstand zu erkundigen und Herrn Prause zu informieren.


zu TOP 2.5
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Renovierung des Bolzplatzes Haldenstraße (Tremoniapark), In-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11820-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Renovierung des Bolzplatzes Haldenstraße im Tremoniapark, In-West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2014 von 40.000,-- € vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltes.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 277,78 €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.6
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Umgestaltung des Kinderspielplatzes Reinbachweg, Dortmund-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11846-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Umgestaltung des Spielplatzes Reinbachweg in Dortmund-Mengede (Bodelschwingh) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2014 von 100.000,-- € vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltes.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2014 in Höhe von 777,78 €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.7
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Winkelstraße, Dortmund-Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11854-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Neubau des Kinderspielplatzes Winkelstraße, Dortmund-Huckarde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2014 von 90.000,-- € vorbehaltlich der Genehmigung der übertragenen Ermächtigungen der Finanzstelle 51_00603044002 und des städtischen Haushaltes.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2015 in Höhe von 9.756,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.8
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Süggelberg, Dortmund-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11828-14)

Nach kurzer Diskussion zog Frau Pieper die vorgeschlagene Ergänzung für den Beschlussvorschlag (zu Abs. 1 - …vorbehaltlich der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens) zurück.

Herr Sohn wiederholte seine Grundkritik, dass bei der Umsetzung neuer Wohnbauvorhaben die Kanalbauten, Anschlüsse, Straßen usw. zügig umgesetzt würden, aber die vorgesehenen Spielplätze viel zu lange auf sich warten ließen. In diesem Fall 15 Jahre.

Frau Blotenberg unterstützte die Aussage von Herrn Sohn und schlug vor, an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die dringende Bitte zu richten, sein Augenmerk auch auf die zeitnahe Umsetzung der Spielplätze zu richten.

Diese Anregung befürworteten die Mitglieder des Ausschusses.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Neubau des Kinderspielplatzes Süggelberg, Dortmund-Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen im Haushaltsjahr 2014 von 100.000,-- € vorbehaltlich der Genehmigung der übertragenen Ermächtigungen der Finanzstelle 51_00603044002 und des städtischen Haushaltes.

Die Investition bedingt eine Belastung der städtischen Ergebnisrechnung 2015 in Höhe von 9.167,-- €. Die Belastung der Folgejahre ist dem Datenblatt zur Investitionsmaßnahme zu entnehmen.


zu TOP 2.9
Flächendeckendes Konzept zur Vermarktung des Projektes "Schutz in der Burg"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12113-14)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Nachfrage des Herrn Rettstadt in der o. g. Sitzung beantworte ich wie folgt:

Ein flächendeckendes Konzept zur Vermarktung in jedem Kindergarten und in jeder Schule ist aus personellen Gründen nicht umsetzbar, da die flächendeckende Umsetzung des Kinderschutzprogramms nur einen Teilbereich des Arbeitsbereiches „Frühe Hilfen“ darstellt und dieser mit nur einer Fachkraft besetzt ist. Jedoch gibt es einen guten Kontakt zu Schulen und Tageseinrichtungen, die über das Kinderschutzprogramm informiert sind und regelmäßige Termine vereinbaren. So ist gewährleistet, dass interessierte Schulen und Tageseinrichtungen jederzeit eine Informationsveranstaltung oder Beteiligungsveranstaltung vereinbaren können.

Auch die 31 ehrenamtlichen Koordinatoren nutzen in den jeweiligen Sozialräumen alle Veranstaltungen, Netzwerke und Arbeitsbereiche vor Ort, um das Kinderschutzprogramm
flächendeckend bekannt zu machen.

Die geplante Umfrage gestaltet sich schwierig, da die Bereitschaft bei den Institutionen, den Fragebogen auszufüllen, nur bedingt vorhanden ist. So ist angedacht, in allen Sozialräumen je einen Informationsabend anzubieten und den Fragebogen vor Ort ausfüllen zu lassen. Dies erfordert ca. 30 Abendtermine, so dass eine Auswertung der Fragebögen erst in 2015 möglich ist.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.

zu TOP 2.10
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor" sowie zur Weiterentwicklung des Netzwerkes "Frühe Hilfen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11926-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung des Netzwerkes „Frühe Hilfen“


zu TOP 2.11
Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtung Vier Jahreszeiten in Trägerschaft des Studentenwerkes Dortmund Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12307-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, den Träger Studentenwerk Dortmund mit einem Zuschuss zu den Bau- und Einrichtungskosten für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Am Gardenkamp 47 in Höhe von 520.000 € zu unterstützen.


zu TOP 2.12
Fortschreibung der Konzeption des Fritz-Henßler-Hauses (FHH) unter Einbeziehung der Angebote im Freizeitzentrum West (FZW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12274-14)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12274-14-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12274-14-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… zu der oben genannten Vorlage ergeben sich für die CDU-Fraktion einige Fragen, die bitte bis zur nächsten Ausschusssitzung am 9. April beantwortet werden sollen:

1.) In wie weit ist das FHH als zentraler Ort der kulturellen Dortmunder Jugendarbeit bisher bei der Konzeption, als auch der kulturellen Arbeit des Kinder- und Jugendtheaters involviert?

2.) Wie viele Zuschauerplätze sind im großen Bühnensaal im FHH vorhanden?

3.) An wie vielen Tagen in 2012 und 2013 wurde dieser Saal benutzt für:


- Kulturelle oder musikalische Veranstaltungen für unter 18-Jährige?

- Comedy-Abende o.Ä. für alle Altersklassen?

- Podiumsveranstaltungen der Verbände, Parteien und der Verwaltung ohne Zielgruppe Jugendlichen?


4.) Wie viel qm hat das gesamte FHH, wie viele qm sind davon Büroraumfläche?

5.) Wie viele Jugendamtsmitarbeiter arbeiten im FFH für die kulturelle Jugendarbeit und/oder andere Jugendamtsabteilungen?

6.) Wie viele andere Verwaltungsmitarbeiter sind dort tätig?

7.) Existiert bei den Geschäftsstellen der dort ansässigen Vereine im FHH jeweils Personalunionen mit städtischen Mitarbeitern, wie es bspw. bei der Geschäftsführung des Dortmunder Spielplatzvereins praktiziert wird?

8.) Wie viele Räume belegen die aufgeführten Vereine im FHH?

9.) Arbeiten die Geschäftsstellen haupt- neben- oder ehrenamtlich?

10.) Welche Mieteinnahmen erzielt das FHH bzw. die Stadt durch das Bereitstellen der Räumlichkeiten für die Geschäftsstellen im FHH?

11.) Für die Seminare des JuLeiCa-Büros werden Räume benötigt. Ist eine Durchführung der Seminare nicht auch zu schulfreien Zeiten in Schulgebäuden außerhalb des FHH möglich?

12.) Warum sind die politischen Gremien nicht über eine Verlagerung der Planung und Durchführung der FZW-Arbeit ins FHH in 2013 zeitnah unterrichtet worden?

13.) Ist unter den genannten Umständen noch eine städtische Finanzierung des FZW seitens des Jugendamtsetats zu rechtfertigen, wenn die kulturelle Jugendarbeit aus dem FZW aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen ausgelagert wurde?

14.) Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe sind vertraglich noch Zahlungen für das FZW durch die Stadt zu leisten?

Über eine ggf. nötige Teilbeantwortung im nichtöffentlichen Teil sind wir einverstanden.“

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


1. In wie weit ist das FHH als zentraler Ort der kulturellen Dortmunder Jugendarbeit bisher bei der Konzeption, als auch der kulturellen Arbeit des Kinder- und Jugendtheaters involviert?

Zwischen dem Kinder- und Jugendtheater und dem FHH gab es bisher keine Kooperationen. Ein Grund sind sicherlich die unterschiedlichen technischen Anforderungen. Das FHH verfügt über keine Theaterbühne, sondern „nur“ über ein Podium. (kein getrenntes Bühnenhaus, eiserner Vorhang, Umlauf, Vor- und Hinterbühne, Beleuchtungshaus, Schnürboden, Orchestergraben etc.). Der Veranstaltungssaal ist für kleinere Produktionen (z.B. reisende Kindertheater) geeignet, nicht für größere Theaterproduktionen mit Kulissenwechsel etc. Das FHH hat keine getrennte Garderoben für Damen / Herren, sondern nur eine Sammelgarderobe.
2. Wie viele Zuschauerplätze sind im großen Bühnensaal im FHH vorhanden?

Laut Brandschutzverordnung sind im großen Bühnensaal des FHH 213 Sitzplätze vorhanden bzw. 700 Stehplätze möglich.

3. An wie vielen Tagen in 2012 und 2013 wurde dieser Saal benutzt für:
- Kulturelle oder musikalische Veranstaltungen für unter 18jährige?
- Comedy-Abende o. ä für alle Altersklassen?
- Podiumsveranstaltungen der Verbände, Parteien und der Verwaltung ohne Zielgruppe Jugendlichen?

Im Jahr 2012
- 37 Veranstaltungen kultureller und musikalischer Art
- 32 Veranstaltungen für alle Altersklassen
- 0 Veranstaltungen für freier Träger wie Parteien, Verbände und Verwaltung ohne
Zielgruppe Jugendlicher

Im Jahr 2013
- 28 Veranstaltungen kultureller oder musikalischer Art für unter 18jährige
- 37 Veranstaltungen für alle Altersklassen
- 2 Veranstaltungen freier Träger, wie Verbände und Verwaltung ohne Zielgruppe
Jugendlicher (1 x Stadtplanungsamt - Vorstellung Baugesetz, 1 x Landesjugendamt -
Personalentwicklung -).

Die Auflistung bezieht sich ausschließlich auf die Studioveranstaltungen. Gartensaal und Café sind hier nicht berücksichtigt.
4. Wie viel qm hat das gesamte FHH, wie viele qm sind davon Büroraumfläche?

Das FHH hat 1.300 qm Veranstaltungssäle, einschließlich Vorhalle, Garderobe und Eingangsbereich.
337 qm stehen für Tagungs- und Seminarräume zur Verfügung.
Die Haustechnik ist auf 380 qm untergebracht.
Die städtischen Büroräume umfassen 290 qm. Im FHH stehen 320 qm Lagerfläche zur Verfügung. Der Bereich der Sanitäranlagen umfasst 250 qm. Flure und das Treppenhaus umfassen 2.000 qm. Die Büroräume der freien Träger machen 419 qm aus. Damit hat das FHH eine Größe von insgesamt 5.296 qm.
5. Wie viele Jugendamtsmitarbeiter arbeiten in FHH für die kulturelle Jugendarbeit und/oder andere Jugendamtsabteilungen?

7 Mitarbeiter arbeiten in der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, 4 Mitarbeiter sind für den Bereich Haustechnik/Veranstaltungsunterstützung tätig. Für dezentrale Jugendkulturveranstaltung und die Durchführung der Veranstaltung in den Räumen des FZW sind 3 Mitarbeiter beschäftigt.
6. Wie viele andere Verwaltungsmitarbeiter sind dort tätig?

1 Mitarbeiter der Abteilung 51/1 - Rechnungswesen - hat seinen Büroraum ebenfalls im FHH. Zu den Aufgaben des Mitarbeiters zählen:
- die Bearbeitung der anfallenden Rechnungen für das FHH/FZW,
- die Abwicklung der Bürokasse für den Bereich Kinder- und Jugendförderung
- die Arbeiten im Rahmen des Betriebs gewerblicher Art (Cafè).
7. Existiert bei den Geschäftsstellen der dort ansässigen Vereine im FHH jeweils Personalunionen mit städtischen Mitarbeitern, wie es bspw. bei der Geschäftsführung des Dortmunder Spielplatzvereins praktiziert wird?

Aus unserer Sicht ist uns in der Geschäftsführung keine Personalunion zwischen städtischen Mitarbeitern bekannt.

8. Wie viele Räume belegen die aufgeführten Vereine im FHH?

8 Räume werden von den nachfolgend aufgeführten Vereinen im FHH belegt:

Raum 113 Jugend & Demokratie
Raum 114 Bezirksschülervertretung
Raum 213 Jugendring Dortmund/Demokratieförderung
Raum 214 JuLeiCa
Raum 215/216 Africa Positive
Raum 218 Geschäftsstelle Jugendjazzorchester und Musikschulprojekt „Jugend jazzt“
Raum 312/314 Geschäftsstelle des Bundes der alevitischen Jugend Deutschland
Raum 318/319 Sunrise (SLADO)

9. Arbeiten die Geschäftsstellen haupt- neben- oder ehrenamtlich?

- Das Büro Jugend und Demokratie arbeitet mit einem hauptberuflich tätigen
Mitarbeiter
- Die Bezirksschülervertretung arbeitet ehrenamtlich.
- Der Jugendring Dortmund arbeitet mit hautberuflichen Mitarbeitern
- Das JuLeiCa Büro arbeitet mit hauptberuflichen Mitarbeitern
- Africa Positive arbeitet ehrenamtlich.
- Die Geschäftsstelle des Musikprojektes „Jugend jazzt“ ist bei der Musikschule
angesiedelt.
- Die Geschäftsstelle des Bundes der alevitischen Jugend Deutschlands arbeitet mit
hauptberuflichen Mitarbeitern
- Das Jugendhaus Sunrise in der Trägerschaft von Slado arbeitet mit hauptberuflichen
Mitarbeitern
10. Welche Mieteinnahmen erzielt das FHH bzw. die Stadt durch das Bereitstellen der Räumlichkeiten für die Geschäftsstellen im FHH?

Die Geschäftsstelle des Bundes der alevitischen Jugend Deutschlands bezahlt 2.487 Euro Miete/Jahr.
Die Musikschule/Jugendjazzorchester bezahlen 2.400 Euro Miete/Jahr.
Insgesamt erhält die Stadt Dortmund eine Mieteinnahme von 4.887 Euro/Jahr.

Den anerkannten Trägern der Jugendhilfe stehen entsprechend des Ratsbeschlusses zur Nutzung von Räumlichkeiten in Jugendfreizeitstätten Räume mietfrei zur Verfügung.


11. Für die Seminare des JuLeiCa Büros werden Räume benötigt. Ist eine Durchführung der Seminare nicht auch zu schulfreien Zeiten in Schulgebäuden außerhalb des FHH möglich?

Grundsätzlich ist die Durchführung von Seminaren des JuLeiCa Büros außerhalb von schulfreien Zeiten in Schulgebäuden möglich. Die Räume die in Schulen genutzt werden, müssen im Einzelfall bei der Schulverwaltung/Schule beantragt werden.

Vielfach ist die Nutzung von Räumlichkeiten im FHH zur Durchführung der Seminare aus pädagogischen und organisatorischen Gründen sinnvoller.
Die Seminarräume werden von allen Nutzern des FHH genutzt.
12. Warum sind die politischen Gremien nicht über eine Verlagerung der Planung und Durchführung der FZW-Arbeit ins FHH in 2013 zeitnah unterrichtet worden?

Die Durchführung der bis zu 40 Veranstaltungen/Jahr im FZW werden auch weiterhin in den Räumlichkeiten des FZW durchgeführt. Lediglich die beiden Mitarbeiter haben ihr Büro nicht mehr in den Räumen des FZW sondern sind in einen Büroraum des FHH gezogen. Da es sich hier ausschließlich um einen räumlichen Wechsel handelte, die Aufgaben aber beibehalten wurden, wurde der Ausschuss nicht informiert.
13. Ist unter den genannten Umständen noch eine städtische Finanzierung des FZW seitens des Jugendamtsetats zu rechtfertigen, wenn die kulturelle Jugendarbeit aus dem FZW aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen ausgelagert wurde?

Da weiterhin bis zu 40 Veranstaltungen/Jahr im jugendkulturellen Bereich in den Räumen des FZW durchgeführt werden, ist die vertraglich festgelegte Finanzierung auch weiterhin zu rechtfertigen.
14. Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe sind vertraglich noch Zahlungen für das FZW durch die Stadt zu leisten?

Die Beantwortung erfolgt im nichtöffentlichen Teil.


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kennntis.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Konzept und die Angebotsschwer-punkte zur Jugendkulturarbeit des FHH / FZW zur Kenntnis


zu TOP 2.13
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12341-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9300 Plätze ab dem Schuljahr 2014/2015.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 2.14
Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrations-helferinnen und Integrationshelfer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12462-14)

Frau Averbeck teilte mit, dass das MAIS Wert auf eine Evaluation lege, insbesondere nach der ersten Förderphase werde es eine Teilevaluation geben. Nach Abschluss des Studiums (nach den 8 Semestern) erfolge eine abschließende Evaluation, die dem Ausschuss – wie von Herrn Rettstadt gewünscht – zur Verfügung gestellt werden könne.
Die Beantwortung der Frage von Herrn Barrenbrügge hinsichtlich des in der Vorlage aufgeführten Bedarfs städt. Integrationshelfer/innen bei den Kulturbetrieben werde nachgereicht.
(Hinweis: Nach Auskunft der Verwaltung bezieht sich der Einsatz von studentischen Integrationshelfer/innen im Kulturbereich in erster Linie auf das Dietrich-Keuning-Haus im Rahmen der sozial- und kulturpädagogischen Angebote. Inwieweit weitere Einsatzbereiche im Kulturbereich wie beispielsweise im Dortmunder U möglich sind und den Förderbedingungen des MAIS entsprechen, muss noch geprüft werden.)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus Südosteuropa und den damit einhergehenden Herausforderungen bei der Integration der Zuwandernden beschließt der Rat der Stadt Dortmund zur Stärkung des örtlichen Trägernetzwerks sozialer Arbeit durch studentische Integrationshelferinnen und Integrationshelfer beginnend mit dem Wintersemester 2014/2015 vorbehaltlich der Refinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Studierende des dualen Studiengangs „Armut und (Flüchtlings-) Migration“ der Fachhochschule Dortmund studienbegleitend zu beschäftigen. Es werden bis zu 14 Studierende in unterschiedlichen städtischen Fachbereichen und weitere zehn bis 15 Studierende bei freien Trägern eingesetzt. Der Einsatz ist für die Dauer der achtsemestrigen Ausbildung bis 2018 geplant. Er zielt darauf, die in den städtischen Bereichen eingesetzten Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unbefristet zu übernehmen und somit einen Beitrag zur Fachkräfteförderung der Stadt Dortmund zu leisten. Analog planen auch die freien Träger die Übernahme der bei ihnen eingesetzten Studierenden.

2. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 bei Bedarf im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) überplanmäßig bereitgestellt werden.


3. Der Rat beschließt, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 ff. im Budget des Fachbereiches 11 (Profitcenter 16_0011201) berücksichtigt werden.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktualisierten WOH 2014 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ausbildung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11825-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der o. g. Anfrage um Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Ausbildung gebeten. Diese beantworte ich wie folgt:
1. Viele der UMF können eine Maßnahme oder eine Schul-/Berufsausbildung erst kurz vor Erlangen ihrer Volljährigkeit beginnen. Ein Abschluss der Maßnahme kann deshalb erst lange nach Volljährigkeit erfolgen. Kann davon ausgegangen werden, dass das von der Verwaltung in ihrer Antwort aus November 2013 beschriebene Verfahren auch für diese Gruppe gilt?

Unter Bezugnahme auf meine Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im November des letzten Jahres gilt das dort beschriebene Verfahren zur aufenthaltsrechtlichen Verfahrensweise bei Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsmaßnahmen grundsätzlich auch
für die benannte Gruppe der UMF kurz vor Erlangen ihrer Volljährigkeit.

2. Wie ist das Verfahren hinsichtlich der Erteilung eines Aufenthaltstitels bei über 18-jährigen ehemaligen UMF, die erst nach Erlangen ihrer Volljährigkeit eine Maßnahme oder Ausbildung beginnen können?

Auch über 18-jährigen ehemaligen UMF, die erst nach Erlangen ihrer Volljährigkeit mit einer Maßnahme oder Ausbildung begonnen haben, wird der Abschluss dieser Maßnahme/
Ausbildung gestattet. Voraussetzung bei der Entscheidung über den Aufenthaltstitel ist die Erfüllung der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung und insbesondere die Aufklärung der Identität und Herkunft.

3. Wie bewertet die Verwaltung die grundsätzliche Möglichkeit, auch für über 18 -
jährige ehemalige UMF eine Aufenthaltserlaubnis bei Schul- bzw. Berufsausbildung
zu erteilen?

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für über 18- jährige ehemalige UMF zu Schul- bzw. Berufsausbildung kann in der Regel nur bei Erfüllung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfolgen. Dazu gehört die Klärung der Identität und Herkunft sowie die Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 4 AufenthG i.V. m. § 3 AufenthG).

4. Welche Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten hat hier das Jugendamt noch?

Bei ehemaligen UMF ist das Jugendamt nicht mehr zuständig und hat daher auch keine Einflussmöglichkeiten.

5. In ihrer Antwort von November 2013 hat die Verwaltung bemerkt, dass ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung über einen Aufenthaltstitel die Erfüllung der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung und die Aufklärung über Identität und Herkunft der jugendlichen Flüchtlinge ist.
Gibt es schon Fälle, wo der Mitwirkungspflicht genüge getan wurde und eine Aufenthaltserlaubnis wegen (Schul-)Ausbildung erteilt werden konnte? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?

Im Rahmen der beschriebenen verbesserten Zusammenarbeit zwischen den UMF, deren Unterstützern und Unterstützerinnen sowie der Ausländerbehörde Dortmund - insbesondere dem städtischen Flüchtlingsreferat - konnten in mehreren Einzelfällen bereits Identitätsklärungen, z. B. durch behördliche Unterstützung bei den Botschaftsvorsprachen, positiv abgeschlossen und die Passbeschaffung eingeleitet werden. Als erstes Ergebnis konnte damit bereits während des Zeitraums aufenthaltsrechtlicher Duldungen die Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer weitergehenden Schul- bzw. Berufsausbildung ermöglicht werden.

Eine konkrete Statistik hierzu liegt nicht vor.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11985-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12058-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, das bebaute Grundstück Asselner Hellweg 86, Gem. Asseln, Flur 7, Nr. 406 nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.
4. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 3.5
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

Herr Roshol wies darauf hin, dass der Jugendring an dem Projekt „Wir hier – Jugendverbände und Jugendring in kommunalen Bildungslandschaften“ beteiligt sei.
Er vermisste im zweiten kommunalen Bildungsbericht Aussagen über das außerhalb der Schule stattfindende Lernen und Lernen in Gruppen, Projekten, Freizeiten und erneuerte das Angebot der Jugendverbände, in der Bildungskommission mitzuarbeiten. Noch wesentlicher sei für ihn aber, auf welche Weise der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zukünftig stärker eingebunden werden könne.

Frau Blotenberg warf die Frage auf, ob es nicht sinnvoller sei, wenn sich erst der neugewählte Rat bzw. die Ausschüsse mit dem Bildungsbericht beschäftigen würden.

Herr Hagedorn teilte mit, dass im Juni die letzte Sitzung der bisherigen Bildungskommission stattfinden werde. Die erarbeiteten Empfehlungen würden dann in den Beratungsgang der Gremien (Rat und Ausschüsse) gegeben.
Er sagte zu, die Anregung weiterzugeben, den Kinder- und Jugendbereich besser einzubinden.

Nach Abschluss der Diskussion folgten die Mitglieder dem Vorschlag von Herrn Sohn, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und eine erneute Thematisierung des zweiten kommunalen Bildungsberichts im neugewählten Rat (sowie den Ausschüssen) zu empfehlen.
zu TOP 3.6
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 03.04.2014
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Es lag folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung am 03.04.2014 vor:

„Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden ergänzten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.“

Herr Rettstadt signalisierte Zustimmung zu der Vorlage, allerdings nicht zu der Empfehlung des Seniorenbeirates, die er in Bezug auf Kinder- und Jugendliche zwar nachvollziehen könne, aber nicht in Bezug auf Senioren.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (10 Ja, 3 Nein), der o. a. Empfehlung des Seniorenbeirates zu folgen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (12 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung fett):

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden, um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.


zu TOP 3.7
EU-Ziel 2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund-Nordstadt
hier: 1.2.1 Umnutzung Albertus-Magnus-Kirche.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12057-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt zur Kenntnis, dass Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro für eine gutachterliche Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der „1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche“ an die Bezirksregierung Arnsberg zurückgegeben werden


zu TOP 3.8
Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11993-14)

Herr Grohmann äußerte die Bitte, dass bei der Umsetzung der Handlungsvorschläge der Bereich Kinder und Jugend stärker in den Blick genommen wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand der Europaarbeit in Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den Partnern vor Ort ein kommunales Handlungskonzept „Perspektive Europa“ zu erarbeiten. Das Handlungskonzept „Perspektive Europa“ soll dem Rat im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


zu TOP 3.9
Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12232-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12054-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 3.11
TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12223-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.547.860 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Baedekerstraße 40, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).



Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.519.860 € und Möblierungskosten in Höhe von 28.000 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51B00601014013, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.300.360 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.672.531€ den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Biehleweg 29, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.623.531 € und Möblierungskosten in Höhe von 49.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51M00601014012, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.388.010 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

3. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.541.000 € den Anbau von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 1.506.000 € und Möblierungskosten in Höhe von 35.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.295.600 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

4. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 233.092 € den Umbau im Bestand im Rahmen des Anbaus von zwei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Hopmanns Mühlenweg 7, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51H00601014014, Finanzposition 780800.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 180.492 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

5. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 2.194.740 € den Anbau von drei Gruppen für den U3-Betrieb an der TEK Volksgartenstraße 33, in der Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten in Höhe von 2.124.740 € und Möblierungskosten in Höhe von 70.000,00 € zusammen. Die Möblierungskosten werden aus dem Budget des EB FABIDO finanziert.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 51 (Jugendamt) auf der Investitionsfinanzstelle 51L00601014011, Finanzposition 780800.


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 1.847.420 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
6. beschließt die Verlegung des Spielplatzes „Rauschenbuschstraße“ an der TEK Baedeckerstraße. Die von StA 66 ermittelten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000,- € brutto. Die Aufwendungen stehen unter dem Auftrag 510601010200, Sachkonto 529100 wie folgt zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 50.000,00 €
Die Kosten für die Kletterkombination und Schaukel ca. 20.000 € brutto stehen unter der Finanzstelle 51_00603044002, Finanzposition 780800 zur Verfügung.

Haushaltsjahr 2014: 20.000,00 €

7. beschließt die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 6.011.882,00 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft. Die Investitionen bedingen ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 159.879,86 €. Die Ergebnisrechnung des EB FABIDO wird ab 2016 in Höhe von 2.275 € jährlich belastet.


zu TOP 3.12
Masterplan Energiewende
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11831-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Energiewende in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Sprachstandsfeststellungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12360-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…da der Landesgesetzgeber (KIBIZ-Reform) angekündigt hat das bisherige Verfahren zur Analyse der Sprachfähigkeit von Vierjährigen zu überarbeiten, bietet sich mit der letztmalig durchgeführten detaillierten Feststellungsprüfung ein vortrefflicher Anlass, belastbare Zahlen über den status quo des Sprachvermögens der Dortmunder Kinder zu erhalten.

Im Übrigen sind in Bezug auf die Aktionsräume die letzten veröffentlichten Zahlen aus 2008 sehr veraltet und geben somit eventuell auch ein unvollständiges Licht über das Sprachvermögen der Dortmunder Kinder ab.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, zeitnah die Ergebnisse (bestanden/nicht bestanden/etc.) der in 2014 letztmalig nach bisherigem Modus durchgeführten bzw. noch durchzuführenden Sprachstandsfeststellung bei Vierjährigen dem AKJF zur Verfügung zu stellen.
Es wird um Darstellung nach Stadtbezirken sowie nach sozialen Aktionsräumen aufgeteilt gebeten.“


Herr Burkholz teilte mit, dass nach Auskunft von StA 40 die Daten im Oktober zur Verfügung stehen werden.


zu TOP 4.2
Städtische Beratungsstellen und Parallelangebote
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12361-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion bittet um Darstellung,

1. welche Service- und Beratungsangebote seitens des Jugendamts bzw. des Dezernats 7 aktuell für Kinder, Jugendliche oder auch deren Eltern in Dortmund vorgehalten werden; es wird um jeweilige Angabe der zuständigen Verwaltungsabteilung(en) gebeten.

2. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wo es diesbezüglich zu Parallelangeboten mit anderen Trägern in Dortmund kommt?

3. In welchem Bereich sieht das Dezernat 7 Entwicklungspotentiale, um bestehende städtische Beratung darüber hinaus an andere Anbieter zu delegieren, um sich bei zu erwartetem Kostendruck (Inklusion, Südosteuropamigration, Steigenden Erziehungsproblemen, etc.) noch stärker auf pflichtige Aufgaben konzentrieren zu können?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die nächste Sitzung.


zu TOP 4.3
Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12388-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12388-14-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12388-14-E3)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien sieht die Notwendigkeit einer Verbesserung der Situation der in der Kindertagespflege tätigen Personen. Das betrifft insbesondere die finanzielle Vergütung.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, verschiedene Modellrechnungen zur leistungsgerechten Bezahlung von Kindertagespflegeltern zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Ein Modell sollte sich dabei an dem im Baden-Württemberg zwischen Verbänden und Kommunen vereinbarten Mindestlohn von 5,50 Euro pro Kind pro Stunde orientieren.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere mögliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegeeltern aufzuzeigen.

4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die perspektivische Festanstellung der zurzeit freiberuflich tätigen Kindertagespflegepersonen bei freien Trägern der Jugendhilfe zu prüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Gespräche mit den freien Trägern zu führen und dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

5. Der Ausschuss begrüßt, dass die Landesregierung in Kooperation mit allen Beteiligten die Kindertagespflege weiter professionalisieren und qualitativ absichern will.


Begründung:

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen die zweite große Säule der Betreuung von Kindern in Dortmund. Das macht deutlich, dass neben dem erfolgten quantitativen Ausbau der Plätze auch die Frage der qualitativen Betreuung und einer dafür angemessenen Vergütung diskutiert werden muss.


Zurzeit sind ca. 750 Kindertagespflegeltern nebenberuflich selbstständig tätig. Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren stehen in der Kindertagespflege 2120 Plätze zur Verfügung.

Eine gesetzlich vorgegebene Vergütung für Tagespflegeltern gibt es nicht.
Betreuungsleistungen in öffentlicher Kindertagespflege werden von den Kommunen aus kommunalen Mitteln (inklusive Elternbeiträgen und Landeszuschuss) oder von den Eltern der betreuten Kinder per Entgelt auf privater Basis direkt an die Tagespflegeperson finanziert. Für die kommunalen Kosten der Kindertagespflege erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich des Landes über die Regelungen des Belastungsausgleichgesetzes Jugendhilfe. Die Struktur und die Höhe der Geldleistung in der öffentlich geförderten Tagespflege variiert von Kommune zu Kommune.

Die momentane Vergütung in Dortmund beträgt für vollqualifizierte Tagespflegepersonen 4,50 Euro pro Kind und Stunde. Davon ist unter anderem auch die Verpflegung der Kinder zu bezahlen. Seit dem Jahr 2009 ist der Stundensatz nicht mehr angehoben worden

Aus den Interessenvertretungen der Kindertagespflege wird dieser Stundensatz als nicht ausreichend bewertet. Dieser Auffassung hat sich auch der Ausschuss Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW angeschlossen und dafür ausgesprochen, sich bei der Vergütung an den in Baden-Württemberg vereinbarten Standard von 5,50 Euro pro Kind und Stunde zu orientieren.

Die fachliche Betreuung der in der Kindertagespflege freiberuflich tätigen Frauen und Männer wird derzeit von sechs freien Trägern übernommen, die Koordination erfolgt durch das Jugendamt. Mit der freiberuflichen Tätigkeit verbunden sind Rahmenbedingungen, die eine qualitativ gute und verlässliche Betreuung erschweren. Das betrifft insbesondere die Fragen von Kündigungsschutz, Erholungsurlaub und krankheitsbedingten Ausfällen. Im Sinne einer guten und verlässlichen Betreuung in der Kindertagespflege und im Interesse der Kinder und der Tagespflegeeltern erscheint es ratsam, diese Unsicherheiten zu beheben. Deshalb sollte perspektivisch die Festanstellung bei den freien Trägern der Jugendhilfe geprüft werden.“


Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„… zum 01.10.2009 wurde letztmalig eine Erhöhung der Entgelte für die Betreuung von Kindern in Tagespflege vom Rat beschlossen. Seitdem erhalten Tagespflegepersonen mit zertifizierter Qualifizierung 4,50 € pro Stunde und Kind. Dieses Einkommen muss nach Abzug einer Betriebsausgabenpauschale versteuert werden, Tageseltern sind krankenversicherungs- und ggf. bei entsprechender Höhe des Einkommens rentenversicherungspflichtig, wovon das Jugendamt die Hälfte der Beiträge übernimmt. Mit den Stundenvergütungen der Tageseltern sollen Miet- und Energiekosten sowie entsprechender Sachaufwand, aber auch die Kosten für die Mahlzeiten der Kinder abgeholten sein.



Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Verbesserungen für Kindertagespflege in Dortmund

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie spricht sich für eine Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Tageseltern in Dortmund aus, die einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruch für die Stadt leisten, darüber hinaus aber auch besonders flexible Lösungen für berufstätige Eltern anbieten können.
1. Der AKJF fordert den Rat auf zu beschließen, die Stundenvergütungen für Tagespflegeeltern um 0,50 € zu erhöhen. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag unterbreiten.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, weitere Erleichterungen für Tagespflegeeltern zu prüfen, zu bewerten und die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Dazu sollen folgenden Fragen beantwortet werden:

- Können mit den Eltern freiwillige Zusatzbeiträge oder Sachleistungen vereinbart werden, um damit die Betreuungsqualität zu steigern?

- Warum dürfen Tageseltern keinen Verpflegungszuschlag verlangen, wenn doch auch in Kindertageseinrichtungen das Mittagessen extra bezahlt werden muss?

- Wie sind die Urlaubs- und Krankheitszeiten der Tageseltern geregelt? Erhalten sie Ersatz für dafür in Anspruch genommene Zeiten?

- Gibt es bei Beendigung eines Betreuungsverhältnisses bis zur Neuaufnahme eines Kindes Regelungen, die die Tageseltern vor finanziellen Einbußen schützen sollen?

- Wird eine Betriebskostenpauschale gezahlt oder gibt es finanzielle Leistungen, die zusätzlich zum Stundenentgelt in Anspruch genommen werden können? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

- Können Tagespflegepersonen darüber hinaus Mietkostenzuschüsse beanspruchen, besonders wenn sie immer höhere hygienische sowie bau- und sicherheitstechnisch verlangte Anforderungen erfüllen müssen?

3. Tagepflegeeltern gehen unterschiedlichste vertragliche Verpflichtungen ein, von denen einige im „Tagesgeschäft“ als zu starr oder lebensfremd empfunden werden. Sie erwarten, dass ihre Rahmenbedingungen möglichst aktualisiert und der Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Der AKJF bittet aus diesem Grund die Verwaltung um Aufklärung darüber, welche Regelungen in den Betreuungsverträgen, die mit den Trägern abgeschlossen werden müssen,

a) einer gesetzlichen Grundlage entsprechen oder
b) auf Bedingungen beruhen, die nicht vorgeschrieben, aber zwischen Trägern und Jugendamt verabredet worden sind.

4. Um sich einen Überblick über die nicht landeseinheitlich geltenden Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege machen zu können, wird die Verwaltung um einen Städtevergleich gebeten.“

Nach Abschluss der Diskussion kamen die Mitglieder überein, die Anträge als eingebracht anzusehen. Zunächst soll die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung erfolgen (für die Sitzung des Ausschusses am 29.10.2014), danach über die Anträge befunden werden.


zu TOP 4.4
Sprachförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12389-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12389-14-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor:

„… die Landesregierung hat beschlossen, die Sprachstandserhebungen und die Sprachförderung in den Kitas in NRW neu auszurichten und qualitativ zu verbessern. Künftig sollen Verfahren zur Erfassung des Sprachstands angewendet werden, die mehr Qualitätsmerkmale erfüllen und damit aussagekräftiger sind. Sie sollen von den ErzieherInnen selbst durchgeführt werden, damit die Kinder den Test in einem vertrauten Umfeld machen können. Gleichzeitig soll die Sprachbildung für Kinder jeden Alters in einem ganzheitlichen Konzept verbessert werden.



Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses das neue Verfahren der Sprachstandserhebungen und der Sprachförderung ausführlich vorzustellen.“


Es bestand Einvernehmen zwischen den Mitgliedern des Ausschusses, dass in einer der nächsten Sitzungen die Verwaltung das neue Verfahren der Sprachstandserhebung und Sprachförderung ausführlich vorstellen soll.
zu TOP 4.5
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12390-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12390-14-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12390-14-E3)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:



1. Für wie viele Kinder wurde im Kindergartenjahr 2013/14 bzw. wird voraussichtlich im Kindergartenjahr 2014/15 das Angebot der wöchentlichen Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen von 25 Stunden in Anspruch genommen?

2. Wie viele dieser Kinder sind von der Zahlung der Elternbeiträge befreit?“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie folgt beantwortet:

1. Für wie viele Kinder wurde im Kindergartenjahr 2013/14 bzw. wird voraussichtlich im Kindergartenjahr 2014/15 das Angebot der wöchentlichen Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen von 25 Stunden in Anspruch genommen?

2. Wie viele dieser Kinder sind von der Zahlung der Elternbeiträge befreit?


Das Anmeldeverfahren in den Tageseinrichtungen für Kinder ab dem 01.08.2014 für das Kindergartenjahr 2014/2015 läuft erst an, so dass hierzu noch keine voraussichtlichen Vergleichzahlen genannt werden können. Aus diesem Grund wurden die Zahlen aus dem Kindergartenjahr 2012/2013 und 2013/2014 gegenübergestellt.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Vergleichszahlen zu entnehmen:
Kiga-Jahr
Anzahl Kinder
unter 3 Jahren, 25 Std.
Anzahl Kinder vom EB* befreit
Anzahl Kinder
über 3 Jahren, 25 Std.
Anzahl Kinder
vom EB* befreit





2012/2013
11
3
109
27
2013/2014
7
0
81
21
*Elternbeitrag“


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Anschreiben der AWO – Drucksache Nr.: 12453-14 - vom 01.04.2014 an den Vorsitzenden (Kosten für öffentlich geförderte Kindertageseinrichtungen in Dortmund, wurde mit Schreiben vom 03.04.2014 übersandt), die Beantwortung durch die Verwaltung - Drucksache Nr.: 12453-13-E1 - wurde vor der Sitzung verteilt.
Herr Gora kündigte an, ggf. einen entsprechend formulierten Antrag für eine der nächsten Sitzungen vorzulegen.


- Bericht aus dem Unterausschuss (1. Sitzung) am 27.02.2014:
Es gab 3 Themenbereiche, die ausgiebig diskutiert wurden
1. Das Jugendamt stellte den aktualisierten Sachstandsbericht zur Weiterent- wicklung des Jugendamtes vor.
2. Es gab einen Bericht zur Dialogveranstaltung/Vollversammlung des Jugend- amtes mit dem OB am 26.02.2014 und einen Sachstand zum "Arbeitskreis Partizipation", der die Neuorganisation des Jugendamtes begleiten soll.
3. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2013 wurden die aktuellen Zahlen der Hilfen zur Erziehung und die Prognose für 2014 vorgestellt.
(Der Jahresabschluss wird in der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses vorgestellt.)
Der nächste Termin des Unterausschusses fällt aus (neuer Termin nach der Konsolidierung).


- Sitzung des Familienpolitischen Netzwerkes – FPN - am 08.04.2014
Ggf. wird von der Verwaltung vorgeschlagen, das FPN aufzugeben und als „Lokales Bündnis für Familie“ fortzuführen.



Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.00 Uhr.








Sohn Opppermann Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin