Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 05.07.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhof (SPD)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD) bis 16:15 Uhr
Rm Peter Bohnhof (AfD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU) ab 15:20 Uhr
Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für sB Gerd Fallsehr
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Thorsten Hoffmann
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
sB Andreas Koller (SPD)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)
sB André Wilimzig-Scholz (FDP/Bürgerliste)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Peter Braun (VdK)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Georg Rupa (Caritas-Verband)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner 5/Dez


Jörg Dannenberg 59/JobCenter
Holger Keßling StA 53
Ulrich Piechota StA 50
Dr. Frank Renken StA 53
Sylvia Schadt StA 50
Manfred Stankewitz 5/Dez
Rainer Peper StA 23


5. Gäste:

-


Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 05.07.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung (Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung) am 26.04.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunal unterzubringende Flüchtling
2.1.1 hierzu -> mündlicher Sachstandsbericht

2.1.2 Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-16)

2.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)
Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand).


2.3 Übergang UMF
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02863-15-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 10.11.2015
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02863-15-E2)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Dortmund Pass
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04415-16-E1)

3.2 Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016
(Drucksache Nr.: 04217-16-E1)



4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Kosten der Unterkunft
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03741-16-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 23.02.2016
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03741-16-E2)

4.2 Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03742-16-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 23.02.2016.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03742-16-E2)

4.3 Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

4.4 Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03739-16-E2)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung am 26.04.2016
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03739-16-E3)

4.5 Sicherheit in Frauenhäusern
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04418-16-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 26.04.2016
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04418-16-E2)


4.6 Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04417-16)
Bitte um schriftliche Beantwortung aus der Sitzung vom 26.04.2016
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02901-15-E1)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 10.11.2015
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02901-15-E2)

4.7 Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)
Die Vorlage haben Sie bereits zur letzten Sitzung am 26.04.2016 erhalten.
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2016
(Drucksache Nr.: 01781-15)



5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03866-16)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 4. Statusbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04462-16)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Dortmunder Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04746-16)

7.2 Traglufthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04753-16)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05098-16)

7.3 Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05094-16)

7.4 Personalsituation im Sozialamt und deren Auswirkungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05097-16)



7.5 Psychosoziales Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05095-16)

7.6 Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05099-16)

7.7 Gesundheitsgipfel Flüchtlinge - Zwischenbericht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05096-16)

7.8 Erreichen der Volljährigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05088-16)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.




1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schmidt (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet im Wege der Dringlichkeit darum, die Tagesordnung um den Punkt
Auswirkungen Bundesteilhabegesetz
Bitte um Stellungnahme
(Drucksache-Nr.: 05170-16)

zu erweitern.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt die Dringlichkeit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.



Der Vorsitzende weist auf die Hintergründe hin, warum der TOP 4.7
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Emfpehlung
(Drucksache-Nr.: 01781-15)

erneut auf die Tagesordnung genommen wurde.

Der TOP 7.8
Erreichen der Volljährigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO der CDU-Fraktion
(Drucksache-Nr.: 05088-16)

wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Ebenso wird der TOP 7.1
Dortmunder Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
(Drucksache-Nr. 04746-16)

von der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung (Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung) am 26.04.2016

Frau Weyer (SPD-Fraktion) bemängelt, dass das Protokoll der gemeinsamen Sitzung vom 26.04.2016 vorliegt, nicht aber das Protokoll der regulären Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 26.04.2016 und bittet, zukünftig darauf zu achten, die Protokolle zeitnah vorzulegen.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung (Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung) am 26.04.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten


zu TOP 2.1
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge

zu TOP 2.1.1
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Bericht

Frau Zoerner (Stadträtin) informiert mündlich über den aktuellen Sachstand.

Sie teilt die aktuellen Zahlen mit und gibt an, dass die Zahlen deutlich zurückgingen. Der Abbau der Sporthallenbelegung sei abgeschlossen. Auch die zusätzliche Belegung in den Einrichtungen sei zurückgenommen. Die Nutzung der Zelte am Revierpark sei planmäßig unterbrochen. Ob am 01.09. diese Zelte wieder benötigt werden, müsse abgewartet werden. Wichtig sei, Kapazitäten frei zu halten für etwaige schnelle Anstiege, die man nie ausschließen könne. Daher werde z. B. die Halle in Kirchlinde vorerst nicht abgerissen. Auch die Zeltanlage Revierpark mit ca. 300 Plätzen sowie zwei angemietete Gewerbehallen, die schnell hergerichtet werden könnten, dienten hier z. B. ebenfalls als „Puffer“. Weiterhin weist sie auf die aktuellen Veränderungen des Landes hin. Das vorhandene System solle anders ausgerichtet werden. Hier sei eine Drehscheibe in Bochum vorgesehen, an der alle Menschen, die nach NRW kommen, ankämen und von dort gleichmäßig auf die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) verteilt würden. Im letzten Jahr sei das anders gewesen. Da seien die Menschen direkt in den EAE´s angekommen. Die seitens des Landes geplante Aufteilung auf die Bezirksregierungsebenen sei längst überfällig gewesen. Zeitgleich werde das Flüchtlingsaufnahmegesetz novelliert. Seitens des Verwaltungsvorstandes sei vorgeschlagen worden, in Dortmund eine EAE in einer Größenordnung von rund 1000 Plätzen bauen zu wollen. Ergebnis der Gespräche in Düsseldorf sei gewesen, dass Dortmund kein Standort für eine EAE mehr sein werde. Zum 30.09.16 werde die Einrichtung in Hacheney geschlossen und wahrscheinlich zum 30.06.17 die Einrichtung Buschmühle. Zu Lasten des Haushaltes müssten diese Menschen dann hier untergebracht werden.


zu TOP 2.1.2
Integrationsnetzwerk für Flüchtlinge "Lokal Willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05079-16)

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) teilt mit, dass die Formulierung im Beschlussvorschlag „für Geflüchtete und Flüchtlinge“ nicht eindeutig sei. Er fragt nach, ob andere Personengruppen als Flüchtlinge in dieses Konzept einbezogen werden sollen, was nicht dem Ratsbeschluss entspräche.

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass es um die Leute ginge, die kommunal zugewiesen würden.

Frau Weyer (SPD) äußert, dass ihre Fraktion sich über die Vorlage freue und diese auch empfehlen werde. Sie hoffe, dass es nicht bei den zwei Pilotprojekten bleibe.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass auch ihre Fraktion dieses Pilotprojekt begrüße. Sie fragt nach, warum das Pilotprojekt in Brackel und Aperbeck startet und nicht in der Nordstadt. Weiter fragt sie nach, wie man mit der angespannten Personalsituation im Sozialamt umgehen werde und was nach dem Pilotprojekt passiere.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch ihre Fraktion diese Vorlage empfehlen werde. Sie freue sich darüber, dass die Stadtbezirke Brackel und Aplerbeck als Pilotprojekt starten dürfen. Eine Evaluierung am Ende des Pilotprojektes halte sie für wichtig.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Frage von Frau Altundal-Köse, warum das Pilotprojekt nicht in der Nordstadt gestartet wurde, an und fragt weiter nach, nach welchen Kriterien ausgewählt werde und wer Kooperationspartner sei. Ihre Fraktion findet die Vorlage gut und werde dieser auch zustimmen.

Frau Zoerner antwortet auf die Nachfragen und gibt an, dass sie sich wünsche, dass Jahr für Jahr zwei weitere Standorte an den Start gebracht werden könnten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat nimmt die konzeptionellen Grundzüge zur Gestaltung eines neuen Netzwerkes für Geflüchtete und Flüchtlinge zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines entsprechenden Pilotvorhabens für die Dauer eines Jahres. Die nötigen Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Wohlfahrtsverbände sind entsprechend abzuschließen. Die unmittelbar berührten Bezirksvertretungen sind im Prozessverlauf in geeigneter Weise ebenso zu beteiligen wie andere themenberührte Akteure im Zielgebiet. Wenn sich bereits im Verlaufe des Vorhabens eine schrittweise Erweiterung des Netzwerkes auf andere Wohnquartiere oder Stadtbezirke abzeichnet, wird den politischen Gremien unverzüglich eine entsprechende Vorlage zur erneuten Entscheidungsfindung zugeleitet.

zu TOP 2.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04402-16)

Die Fraktionssprecher bedanken sich für den umfassenden Sachstandsbericht.

Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt, dass zum 01.07.16 unter Federführung der Beratungsstelle an der Westhofstraße eine Clearingstelle an den Start gehen konnte.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Übergang UMF
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02863-15-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich wie folgt:
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zunächst im Rahmen der Jugendhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII) vom Jugendamt betreut. Hier wird eine qualifizierte Hilfeplanung mit dem Ziel der dauerhaften Verselbständigung durchgeführt. Im Laufe dieses Prozesses entscheidet das Jugendamt darüber, ob mit der Volljährigkeit die Jugendhilfe endet oder aufgrund eines weiteren Bedarfes fortgeführt wird. Auf diese Weise wird vom Jugendamt sichergestellt, dass der Flüchtling in seiner Entwicklung so weit ist, dass er ohne weitere Jugendhilfebetreuung in die Zuständigkeit des Sozialamtes wechseln kann. In Einzelfällen kann das Jugendamt trotz Betreuung durch das Sozialamt weiterhin ambulante Jugendhilfe leisten. Auch hier handelt es sich um eine nach Hilfeplanung festzulegende Entscheidung des Jugendamtes. Nach dem in allen Fällen vom Jugendamt eingeleiteten Wechsel der Betreuung werden die Anträge der ehemaligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Übergang in den Fachbereich „Wohnen“ zentral gesteuert. In der Übergangszeit wird diese Personengruppe besonders aufmerksam begleitet, um gegebenenfalls notwendige Bedarfe zu erfassen und beim Jugendamt geltend zu machen. Die Entscheidung über eine Gewährung von Jugendhilfe obliegt auch bei Geschwisterpaaren dem Jugendamt. In Fällen, in denen einer von mehreren Geschwistern die Volljährigkeit erreicht, wird von dort wiederum geprüft, ob Jugendhilfe über die Volljährigkeit hinaus geleistet wird. Eine Einflussmöglichkeit des Sozialamtes besteht hier nicht. Nach Entscheidung des Jugendamtes, die Jugendhilfe zu beenden, wird das Verfahren beim Sozialamt wie oben beschrieben eingeleitet. Die Verwaltung beurteilt die dargestellte Vorgehensweise als ausreichend. Sie sieht keine Notwendigkeit, zusätzliche Konzepte zur Betreuung ehemaliger unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beim Sozialamt einzuführen, da ein Übergang der Betreuung vom Jugendamt zum Sozialamt nach qualifizierter Hilfeplanung erst mit dem erreichten Ziel der Fähigkeit zum selbständigen Leben erfolgt. Zusätzlich wird der Übergang in eine andere Betreuungsform durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter professionell begleitet.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 10.11.2015 ist noch nicht vollständig beantwortet. Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) kündigt an, dass weitere Nachfragen über einen Antrag ihrer Fraktion an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beantwortet werden sollen. Die Angelegenheit ist für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit damit erledigt.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Dortmund Pass
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04415-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme des JobCenters vor. Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 26.04.2016 ist damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.

zu TOP 3.2
Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016
(Drucksache Nr.: 04217-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2016 vor:
zu TOP 3.1
Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04217-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor, dass der Vorstand der Sparkasse Dortmund in der nächsten Sitzung des AFBL über das neue Geschäftsmodell der Sparkasse Dortmund berichtet.
Dabei sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
1. Welche Analysen und Grundsatzüberlegungen haben bei der Sparkasse Dortmund zur Umwandlung von 16 Filialen zu Grunde gelegen?
Inwieweit hat die Sparkasse Dortmund dabei das Kundenverhalten berücksichtigt?
Wie wird die Sparkasse zukünftig noch stärker den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden Rechnung tragen?
2. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine ausbleibende Anpassung des Geschäftsstellennetzes für die Sparkasse Dortmund?
3. Welches Geschäftsmodell verfolgt die Sparkasse Dortmund zukünftig vor Ort
weiter ?
Wie ist die Sparkasse Dortmund zukünftig in der Fläche noch präsent?
Wie sieht ein Vergleich mit anderen Privat- und Direktbanken aus?
4. Welche Services bietet die Sparkasse zukünftig dort an, wo Filialen umgewandelt werden sollen?
5. Welche besonderen Services sollen nach der Umwandlung von Filialen für Senioren und Menschen mit Behinderungen verstärkt angeboten werden?
6. Welche Perspektive wird den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der umzuwandelnden Filialen geboten?
7. Wie informiert die Sparkasse Dortmund Kundinnen und Kunden über die Umwandlung der 16 Filialen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Empfehlungen an den Rat:
1. Der Rat der Stadt bittet den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund das Konzept zur Neuorganisation des Filialnetzes vor der Umsetzung in den Bezirksvertretungen vor Ort vorzustellen, zu diskutieren und eventuelle Anregungen der Bezirksvertretungen zu prüfen und ggf. umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt bittet den Vorstand und den Verwaltungsrat der Sparkasse in Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk zusätzliche Lösungen für mobil einschränkte Personen zu schaffen. Dabei sind insbesondere der Einsatz und Ausbau flexibler und mobiler Angebote („Rollende Sparkasse“, Ausbau des Besuchsdienst für Senior*innen, Geldexpress etc) zu prüfen.

3. Der Vorstand der Sparkasse wird aufgefordert, das Konzept in Bezug auf Akzeptanz, Praktikabilität für die Kunden vor Ort und die Angebote für Senior*innen und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen nach einem Jahr erneut zu prüfen und – wenn nötig - nachzubessern.


Begründung:
erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN mehrheitlich ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung aus dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 04444-16-E1) vom 26.04.2016 vor:

„ … anlässlich der Beschlusslage im Verwaltungsrat der Dortmunder Sparkasse zur Umwandlung von
16 Filialen in reine SB-Standorte bitten wir um die Beratung und Beschlussfassung der nachstehenden Resolution:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt grundsätzlich das Bestreben der Sparkasse Dortmund, ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf hohem Niveau zu erhalten. Die Ausschüttungen der Sparkasse von 6 Mio. Euro jährlich in den städtischen Haushalt sind ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der öffentlichen Daseinsfürsorge. Wir schätzen die Sparkasse ebenfalls als wichtigen Unterstützer von gemeinnützigen Aktivitäten, großen Arbeitgeber und Steuerzahler.

Der Rat fordert die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgernähe der Sparkasse auch künftig erhalten bleibt. Die Reduzierung der Filialen im Stadtgebiet von 70 auf 53 im Jahr 2009 und im aktuellen Schritt die Umwandlung von 16 weiteren Filialen in reine Automatenstandorte geben Anlass zur Sorge.
Insbesondere das Aufgeben von Filialstandorten in den sogenannten besonders benachteiligten Sozialräumen der Dortmunder Sozialberichterstattung wie Marten, Bövinghausen, der Nordstadt und Scharnhorst löst Bedenken hinsichtlich möglicher Trading-Down-Effekte in diesen Bereichen aus. Der Vorstand der Sparkasse wird gebeten, insbesondere solche Standorte einer erneuten Prüfung zu unterziehen und Grenzfälle bei der Auslastung zugunsten des Erhaltes dieser Standorte zu bewerten.

Besonders bittet der Rat den Verwaltungsrat und den Sparkassenvorstand, keine Filialen in Automatenstandorte umzuwandeln oder gar zu schließen, die als Ankerpunkte der wirtschaftlichen Einzelhandelsentwicklung oder in Verbindung mit den ihnen angeschlossenen Bezirksverwaltungsstellen als besondere Anlaufpunkte dienen.

Als Anhaltspunkt empfiehlt der Rat die Berücksichtigung des Masterplans Einzelhandel auch im Hinblick auf das Angebot an Filialen der Banken am Standort Dortmund. Dies gilt besonders in Stadtgebieten mit einem besonders hohen Anteil an Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf fremde Hilfe im Umgang mit Automaten angewiesen wären.“

Bei Feststellung der Tagesordnung bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, auch den Vorstand der Dortmunder Volksbank eG zur Berichterstattung in den Ausschuss einzuladen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN mehrheitlich ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Mitwirkungsverbot vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 unter TOP 3.1 das Thema „Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund“ behandelt. Ausweislich des hier vorliegenden Auszuges aus der noch nicht genehmigten Niederschrift wurde dabei die Frage aufgeworfen, ob die Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglieder im „Aufsichtsrat“ (gemeint sein dürfte: „Verwaltungsrat“) der Sparkasse sind, insoweit von einem Mitwirkungsverbot betroffen sind. Herr Stadtdirektor Stüdemann hat daraufhin erklärt, er werde dem Rechtsamt die Angelegenheit zur Prüfung übergeben.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für diejenigen Rats- bzw. Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse sind, in der vorliegenden Angelegenheit kein Mitwirkungsverbot besteht. Dazu im Einzelnen folgendes:

1) Nach § 31 Abs. 1 GO NRW besteht ein Mitwirkungsverbot eines Gremienmitgliedes bei der Beratung und Entscheidung, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit

• dem Gremienmitglied selbst (Nr. 1)
• einem seiner Angehörigen (Nr. 2)
• einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person (Nr. 3)

einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Das Mitwirkungsverbot nach § 31 Abs. 1 GO NRW greift bei einem Ratsmitglied, das zugleich dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehört, z.B. dann ein, wenn der Rat gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NRW über die Entlastung der Sparkassenorgane, entscheidet. In diesem Fall ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung des Rates zu unmittelbaren Vor- oder Nachteilen für das betreffende Ratsmitglied in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse führt.

Im vorliegenden Fall ist es jedoch nicht ersichtlich, dass die dem Rat vorgeschlagenen Beschlussvarianten zu unmittelbaren Vor- oder Nachteilen für die betreffenden Ratsmitglieder oder ihnen nahestehende Personen führen könnten. Es handelt sich dabei lediglich um Vorschläge bzw. Aufforderungen an die Sparkassenorgane im Zusammenhang mit der künftigen Gestaltung des Filialnetzes, die keine möglichen unmittelbaren Auswirkungen auf die persönlichen Verhältnisse der betreffenden Ratsmitglieder oder ihnen nahestehender Personen erkennen lassen.

2) Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz GO NRW gilt ein Mitwirkungsverbot, wenn der Betreffende Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Eine Ausnahme von diesem Mitwirkungsverbot gilt gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz GO NRW allerdings, wenn das Gremienmitglied einem der genannten Organe als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde angehört. Nach herrschender Auffassung fallen auch Mitglieder des Verwaltungsrates einer Sparkasse unter diese Ausnahme vom Mitwirkungsverbot. Begründet wird dies mit dem Argument, die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Sparkasse seien von der Vertretung der Trägerkörperschaft gewählt (§ 12 Abs. 1 SpkG NRW) und gehörten daher dem Verwaltungsrat als Vertreter der Gemeinde an, deren Interessen sie bei ihrer Tätigkeit zu wahren hätten.

Demnach kann allein der Umstand, dass eine Beratung oder Beschlussfassung zu dem Thema „Schließung von Filialen der Sparkasse Dortmund“ im Rat oder in einem Ausschuss der Stadt Dortmund unter Umständen zu unmittelbaren Vor- oder Nachteilen für die Sparkasse Dortmund führen könnte, kein Mitwirkungsverbot für die Rats- bzw. Ausschussmitglieder, die zugleich Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse sind, begründen.

3) Ein Mitwirkungsverbot besteht schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass eine Beschlussfassung des Rates zu dem o.g. Thema sich künftig auf die Gestaltung des Filialnetzes der Sparkasse auswirken könnte, so dass für manche Ratsmitglieder oder ihnen nahestehende Personen der Weg zur Sparkasse kürzer, für andere dagegen länger sein wird.

Ungeachtet der Frage, ob eine entsprechende Beschlussfassung des Rates derartige Vor- oder Nachteile überhaupt unmittelbar begründen würde, greift in diesem Fall § 31 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW ein. Danach gilt ein Mitwirkungsverbot nicht, wenn der Vorteil oder Nachteil darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden. Die Entscheidung über einzelne Sparkassenstandorte betrifft nicht nur die Ratsmitglieder, sondern sämtliche Sparkassenkunden in dem jeweiligen Stadtteil, so dass die Ratsmitglieder nur als Teil dieser Bevölkerungsgruppe von der Entscheidung berührt wären.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass Dortmund eine prosperierende Stadt mit steigender Bevölkerungszahl und Wirtschaftswachstum ist, in der die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zunimmt und die im Gegensatz zu vielen Nachbarstädten über einem genehmigten Haushalt verfügt.

Die Sparkasse Dortmund hat mit kompetenten Mitarbeitern und Mut einen nicht unerheblichen Anteil an der guten Entwicklung der Stadt insbesondere im Hinblick auf Förderungen von Existenzgründungen und der Unterstützung des Mittelstandes.

Ungeachtet der verschiedenen Bankenkrisen und der Auswirkungen der Zinspolitik der EZB ist die Sparkasse ein Unternehmen mit Kontinuität – als Arbeitgeber, als Steuerzahler und mit Jahresergebnissen, deren Überschüsse zur Stabilisierung der Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts beitragen.

Eine städtische Beteiligung, mit der der AFBL auch in Zukunft rechnen möchte. Gleichzeitig unterstützt die Sparkasse in namhaften Umfang mit dem Bürgerengagement eine unverzichtbare Säule unserer Gesellschaft. Beispielhaft sind hier die Aktivitäten der Gemeinwohlstiftung zu erwähnen.

Für diese Unternehmenskultur dankt der AFBL der Sparkasse Dortmund und allen anderen regionalen Kreditinstituten, soweit sie sich entsprechend engagieren.



2. Der AFBL erkennt an, dass die Sparkasse sich der anhaltenden Entwicklung in der Kreditwirtschaft, dem Trend zum homebanking und zum homeshopping sowie der Hinwendung zu den aus Bürgersicht attraktiven Zentren durch die Umwandlung von Geschäftsstellen nicht entziehen kann, wenn sie ihre Marktposition und ihre Unternehmenskultur in einer sich dynamisch verändernden Wettbewerbssituation beibehalten will.

Der AFBL erwartet aber, dass die Sparkasse Dortmund


- den Bedürfnissen ihrer teilweise langjährigen Kunden hinsichtlich der aus Kundensicht nicht vorhandenen Barrierefreiheit an Automatenstandorten und der größeren Entfernung zu künftigen persönlichen Kontakten durch rechtzeitige individuelle Information und Aufzeigen von Alternativen Rechnung trägt

- im Einzelfall Unterstützung durch Einbindung von Seniorenbüro, Familienbüro und Freiwilligenagentur leistet



3. Die Analysen der Sparkasse über das Kundenverhalten an einzelnen Standorten als Grundlage für die Umwandlung von Sparkassenfilialen sind nicht die Ursache sondern Indikator für die bereits vorhandenen Entwicklungen vor Ort.

Eine Vitalisierung einzelner Nebenzentren sowie die Suche nach Mobilitäts- und Informationsunterstützung in den Stadtbezirken müssen weiter auf der Agenda des Rates und der Fachausschüsse bleiben.

Der AFBL empfiehlt daher dem AWBEWF und dem ASAG die Anstrengungen für die Wertschöpfung in den Nebenzentren und die Mobilität der Menschen mit individuellen Bedürfnissen fachpolitisch auch im Hinblick auf die Entwicklung von Sparkassenstandorten zu berücksichtigen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKEN&PIRATEN und der AfD-Fraktion mehrheitlich zu.


Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:
Die Bezirksvertretung Lütgendortmund fordert Vorstand und Verwaltungsrat der Sparkasse Dortmund auf, den Beschluss zu überdenken, bis zum Jahr 2018 16 ihrer insgesamt 53 Filialen in reine Automaten-Standorte umzuwandeln. Die geplanten Filialschließungen in Marten und Bövinghausen – sie bedeuten Sozialabbau anstatt Sozialaufbau – sind zurück zu nehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlung aus dem AFBL mit dem in dieser Empfehlung enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Kosten der Unterkunft
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03741-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die gestellte Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantworte ich wie folgt:
Die Ankündigung der Verwaltung ist umgesetzt. Es wurde verfügt, dass die Mieten von öffentlich gefördertem Wohnraum grundsätzlich als angemessen anzusehen sind. Die Richtlinien für die Kosten der Unterkunft befinden sich zur Zeit in einer umfassenden Überarbeitung. In diesem Zusammenhang wird die o.a. Regelung auch in die Neufassung aufgenommen werden.
Aus der Neugestaltung des Mietspiegels ergeben sich keine direkten Auswirkungen. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist eindeutig bestimmt, dass für die Bemessung der Angemessenheitsgrenze im Rahmen der Kosten der Unterkunft als Vergleichsraum das gesamte Stadtgebiet zugrunde zu legen, und nicht auf einzelne Stadtteile abzustellen ist. Gleichwohl wird im Rahmen der Neufassung der Richtlinien der Kosten der Unterkunft auch geprüft, ob und inwieweit eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen erforderlich ist. Hierzu sind noch weitere Ermittlungen erforderlich. Die Verwaltung arbeitet zur Zeit an den entsprechenden Feststellungen und Auswertungen.
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 23.02.2016 ist damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.

zu TOP 4.2
Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03742-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird wie folgt Stellung genommen:
1) Im Jahr 2015 wurden 13 Anträge auf Bewilligung von Leistungen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ gestellt.
2) Es wurden davon 5 Anträge bewilligt.
3) Eine Bewertung der Anzahl von Anträgen und Bewilligungen ist nicht möglich.
4) Ablehnungen von Anträgen waren zu 80% auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen. Die verbliebenen Ablehnungen erfolgten, da die Antragsteller bereits im Rahmen von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB II eine Verpflegungsmöglichkeit erhielten.
5) Nach den Statuten des Härtefallfonds ist die Bewilligung einer gemeinsamen Mittagsverpflegung an Kinder aus Familien, die über keinerlei eigenes Einkommen und keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, nicht vorgesehen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind bei Antragstellung plausibel durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.

Weitere Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden von Frau Zoerner (Stadträtin) mündlich beantwortet.

Herr Niermann (DPWV) ergänzt, dass in den Einrichtungen nach dem Prinzip gearbeitet werde, „alle Kinder essen mit“. Es könne nicht sein, dass die Kinder, deren Eltern aus welchen Gründen auch immer, die notwendigen Papiere nicht beibringen würden, nichts zu Essen bekämen. Dies werde unterschiedlich geregelt, in der Regel reiche das Essen aber auch aus, damit alle Kinder etwas bekämen. In Ausnahmefällen würden Eltern schon mal kritisch nachfragen. Dies werde aber in individuellen Vermittlungsprozessen an den Schulen geklärt, da ja nicht die Kinder dafür bestraft werden könnten, dass sich ihre Eltern nicht eingesetzt hätten.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 23.02.2016 ist damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


zu TOP 4.3
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2016
(Drucksache Nr.: 04190-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2016 vor:

zu TOP 4.5
Konzept zur Entwicklung des städtischen Bürostandortes Luisenstraße 11 - 13, Sozialamt - Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04190-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.16 vor:
Man einigt sich auf Bitte von Herrn Rm Mader darauf, die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen, da seine Fraktion noch deutlichen Beratungsbedarf habe. Herr sB Jütte schließt sich dieser Bitte, aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auch seiner Fraktion, an und fragt nach, auf welcher Grundlage die in der Vorlage angegebenen Kostenschätzungen basieren. Diese Kostenschätzungen seien ihm nicht deutlich genug beschrieben, da es sich vorrangig nur um die Baukosten handele. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, inwiefern auch noch mal andere Varianten hinsichtlich einer genaueren Kostenprüfung untersucht werden (z. B „Variante 4: Sanierung Maximalvariante“), hinsichtlich der Prüfung der Umsetzung von Maßnahmen der Energieeinsparverordnung
, welche sich hauptsächlich auf den Austausch von Fenstern und die komplette Dämmung
bezieht, ob sich diesbezüglich nicht langfristig evtl. Kosten rentieren würden, obwohl es anfänglich teurer sei. Weiter fragt er nach, inwiefern sich voraussichtlich die Mitarbeiterzahl im Sozialamt entwickelt oder auch der Leistungsumfang. Hinsichtlich dieser Tatsache fragt er nach, ob sich evtl. auch die Wahl einer „Variante 5: Abriss und Neubau des Gebäudes“ mit höherer Nutzfläche langfristig rentieren würde und somit nicht nur die Kosten beachte, sondern auch diese Entwicklungen.

Herr Rm Gebel teilt mit, dass in der präferierten Variante der Vorlage die Rede davon sei, dass die Barrierefreiheit „in Teilen“ sichergestellt sei. Hierzu hätte er gerne eine konkretisierte Aussage.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass auch seine Fraktion zu dieser Angelegenheit noch Klärungsbedarf habe. Insbesondere würde seine Fraktion sich für die bestimmte Kennzahlen interessieren (z.B.: Nutzfläche, Bruttogeschossfläche, Bruttorauminhalt in qm³ umbauter Raum). Diese Angaben wären hilfreich, um mit Hilfe von Kennzahlensystemen einzuschätzen zu können, ob die angegebenen Sanierungskosten in der Höhe so realistisch seien. Weiter teilt er mit, dass seine Fraktion den präferierten Vorschlag der Variante 3, mit einer „weitgehenden Barrierefreiheit“, kritisch sehe, da es sich hierbei um einen sehr unbestimmten Begriff handele und er insofern glaube, dass dies so nicht zielführend sei.

Herr Herkelmann schließt sich seinen Vorrednern an und sieht die hier beschriebene Barrierefreiheit ebenfalls sehr kritisch. Zudem sei ihm das Gebäude auch bekannt und es würde dort zurzeit mehrere Ebenen geben, welche nur mit Treppen verbunden seien und diese könne man beispielsweise mit Rollatoren oder Rollstühlen nicht überqueren.

Einen Teil der o.a. Fragen beantwortet Herr Ellerkamp heute wie folgt mündlich:

Zum Thema Kostenrahmen erläutert er, dass es sich um den allgemeinen Baukostenindex handele, welcher in dieser Planungsphase eine Abweichung von 40% nach unten und oben hat. Dies sei die übliche erste Annäherung, um einen Kostenrahmen zu bestimmen. Man habe das Gebäude mit verschiedenen Gutachtern besichtigt, um sich über die dortigen technischen Einrichtungen, mögliche Entsorgungsprobleme (bezüglich der in der Vergangenheit dort verbauten, verschiedenen Materialen, welche man heute nicht mehr verbauen könne) ein genaues Bild zu machen. Gleichwohl sei es so, dass man bei einer Altbausanierung immer mit „Überraschungen“ rechnen müsse. Wenn die Architekten die ausgewählte Variante in der Planungsstufe 1 bis 4 durcharbeiten, werde man auch entsprechend nach DIN-Form die voraussichtlichen tatsächlichen Baukosten ermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt dann durch die Immobilienwirtschaft die eigentliche Investitionsvorlage. Die in dieser Vorlage vorgestellten Kosten verdeutlichen den zu erwartenden Kostenrahmen der verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung.
Momentan seien für dieses Gebäude 250 Mitarbeiter vorgesehen. Im Rahmen der Ausbauvarianten sei eine Unterbringung von 300 bis 350 Mitarbeitern denkbar. Dies ist im Detail zu überprüfen. Das Sozialamt ist kein typisches Bürogebäude. Man benötige hier erhebliche Flächen als Wartezone. Normalerweise rechne man mit 20 bis 25 qm² pro Person BGF. Das sei bei einem Sozialamt mit den entsprechenden Wartezonen deutlich anders. Man hoffe aber trotzdem, mehr als 250 Mitarbeiter in dem Gebäude unterbringen zu können. In den Obergeschossen gibt es noch Ausbaureserven.

Zu der Barrierefreiheit teilt er mit, dass das Sozialamt aus verschiedenen Baukörpern besteht, welche über mehrere Jahre erstellt worden seien. In dem Gebäude befänden sich verschiedene Übergänge durch Treppen. Die Aufzuganlage, welche sich im Hauptgebäude befände, sei zu schmal, und nicht rollstuhlgerecht. Eine weitgehende Barrierefreiheit stellt sicher, dass man in Zukunft jeden Baukörper erreichen könne. Dies wird durch Außenaufzüge gewährleistet. Somit könne man dann alle Räume in den Gebäuden erreichen. Innerhalb der Gebäude wird allerdings ein barrierefreier Durchgang mit dieser Variante nicht herstellbar sein. Dies sei ein Nachteil, der in aller Klarheit zu benennen ist.

Die Kennzahlen bezüglich der BGF, Nutzfläche usw. werde man nachreichen.

Ergänzend hierzu führt Herr Ellerkamp an, dass die Verwaltung die noch offenen Fragen im weiteren Beratungsgang beantworten werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.

Herr Ellerkamp (Fachbereichsleiter Fachbereich Liegenschaften) antwortet wie folgt zu den noch offen gebliebenen Fragen zu „Kenngrößen“:

Bei einem modernen Bürobau rechne man mit einer Bruttogeschossfläche von 22 bis 25 qm pro Mitarbeiter/in. Das sei das, was heute effizienter Weise hergestellt werde. Gegenwärtig habe man eine BGF im Gebäude von 10.000 qm und ca. 250 Mitarbeiter/innen, das seien 40 qm. In der Vorlage sei angegeben, dieses auf 300 bis 350 zu steigern, was nicht ganz unrealistisch sei, weil einige Teilflächen gar nicht genutzt würden (z. B. ehem. Kantinenflächen).
Die Richtlinien gäbe es, es sei aber zu bedenken, dass es sich um eine A-typische Situation, mit viel Publikumsverkehr handele. Es seien viele Wartebereiche einzubeziehen mit vielfachen individuellen Beratungssituationen und es sei zu bedenken, dass man mit einem Altgebäude umgehe. Ziel sei es, mit der Projektentwicklung deutlich mehr Mitarbeiter/innen unterzubringen. Zur Frage, ob es Sinn mache 10 Mio. € zu investieren oder mit Blick auf den Lebenszyklus insgesamt ein neues Gebäude zu errichten: Mit einem neuen Gebäude würde man bessere Energiewerte erzielen. Über die Gesamtperiode von 40 Jahren würde man einen mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich einsparen, da der investive Aufwand gegen gerechnet werden müsste. Es sei transparent dargestellt, dass hier mit Einschränkungen etwas hergestellt werde, aber die Spielräume, auch andere Objekte anzugehen, blieben erhalten. Auch würden dadurch angemessene Arbeitsbedingungen und ein deutlicher Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass es keinen Sinn mache, die BGF durch die Anzahl der Mitarbeiter zu teilen. Er fragt nach der Nettobürofläche im Durchschnitt. Es gäbe für Landeseinrichtungen ganz klare Vorgaben, nämlich 9 qm pro Sachbearbeiter. Um so eine Vergleichbarkeit hinzubekommen, bittet er Herrn Ellerkamp, das bis zum Rat auszurechnen. Es gehe doch um eine angemessene Unterbringung und was den Mitarbeitern an Bürofläche zur Verfügung gestellt werde.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass es ihn überrasche, dass man zeitlich im Plan sei. In der Vorlage sei ausgewiesen, dass 250 Mitarbeiter untergebracht seien. Er fragt nach, wieviel Mitarbeiter in Zukunft untergebracht würden. Das sei bereits mündlich im ABVG nachgereicht worden, aber wieviel das Sozialamt brauche, sei noch gar nicht beantwortet worden. Er gehe auch davon aus, dass es noch viele angemietete Objekte gäbe, wo man dann nachdenken müsse, ob es Sinn mache, diese um 10 Jahre zu verlängern. Das sei mit der Fragestellung gemeint und er gehe auch davon aus, dass die CDU-Fraktion das so gemeint habe. Er fragt außerdem noch nach, wie der Umsetzungszeitplan für die Maßnahme aussehe und wann die Mitarbeiter damit rechnen könnten, zumutbare Arbeits-bedingungen zu bekommen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass eine Beantwortung aller Fragen zur Erdgeschosszone ohne durchgearbeitete Architektur heute nicht möglich sei. Es sei gesetzlich vorgegeben, dass die Räume komplett umgestaltet werden müssen. Selbst die Statik müsse neu berechnet werden. Das reguläre Wiederherstellungsgeschäft sei kostenmäßig einigermaßen beherrschbar. Ein Durchschnitt von 16/17 qm werde angestrebt. Zur Frage, wie der Umzug organisiert werde, gibt er an, dass zusammengezogen werde, was sich zusammenziehen lasse. Die Intention sei, dass alles, was mit dem Sozialamt zu tun habe, im Gebäude beherbergt werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.

Herr Ellerkamp erläutert weiter zum Thema Zeitplan, dass man bewusst mit dieser Vorlage eine Richtungsentscheidung vorweg gestellt habe. Wenn der Auftrag erteilt werden sollte, diese Variante umzusetzen, werde, aufgrund der Größe der Gesamtmaßnahme, ein VOF-Verfahren erforderlich sein. Das nehme 6 – 9 Monate in Anspruch. Erst dann werde ein Architekt mit der Planung beginnen und erst dann sei man in der Lage, dezidiert die Flächen im Einzelnen darzustellen. Grundlage dieser Vorlage waren Begehungen und gutachterliche Stellungnahmen Außerdem gäbe es einen Baukostenindex in der Planungsphase 0, nach diesen Richtwerten werde das zusammengesetzt. In diesem Fall wären das pro qm 980 € Bruttokosten. Bei einem neuen Bürogebäude läge man ca. bei 1600 bis 1800 €. Eine Vorgabe für die Quadratmeter-Anzahl pro Person sei schwierig einzuhalten bei Rastermaßen, die heute nicht mehr üblich seien. Die vorhandenen Flur- und Gebäudetiefen seien heute nicht mehr üblich.

Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass er noch einmal an die bevorstehende Dekaden Aufgabe anknüpfen wolle, und vor diesem Hintergrund weise er auf den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschluss hin, der belegte, wie wichtig es sei, in eine vernünftige Form des Controllings und der Begleitung des Dekaden Prozesses kommen könne und das auch sachgerecht begleiten zu können. Auch eine, wie vorgeschlagen, halbjährige Beratung sei sachgerecht. Es sei dann darüber zu sprechen, wie der Bericht qualitativ auszugestalten sei.

Herr Düdder bittet, die mündlichen Äußerungen und Antworten schriftlich zu visualisieren, in Verbindung mit den Impulsen des CDU-Papiers und einer halbjährlichen Fortschreibung. Er schlägt vor, sich auf ein Verfahren zu verständigen, was ein Nachvollziehen ermögliche.

Herr Stüdemann sagt das für die Sitzung am 23.09.16 zu. Ebenso würden Pläne aufbereitet, von denen ablesbar sein werde, wer wohin zieht, einschließlich der wirtschaftlichen Parameter.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und

empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:



Die in der Vorlage dargestellten verschiedenen Varianten zur Entwicklung des Bürostandortes Luisenstraße werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante „Sanierung einfacher Ausstattungsstandard“ weiter zu verfolgen und zur Beschlussfassung vorzulegen.


Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass ihre Fraktion sich enthalte. Sie sehe Probleme darin, dass der Umbau nicht behindertengerecht sei.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) erklärt, dass es in der Aussage zwar richtig sei, hier aber bedacht werden müsse, dass ein behindertengerechter Umbau finanziell nicht umsetzbar sei.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich den Bedenken an und fragt nach, ob es möglich sei, zu beachten, dass Kundinnen und Kunden mit Mobilitätseinschränkungen möglichst wenig innerhalb der Gebäudeteile wechseln müssten. Auch sei ihm wichtig, dass entsprechende Toiletteneinrichtungen vorhanden sind und nicht auch dafür in einen anderen Gebäudeteil gewechselt werden müsste. Unter diesen Bedingungen würde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Sie halte es durchaus für zumutbar, dass man ein paar Meter über den Hof ginge, um von einem Gebäude in das nächste zu wechseln, da es nicht sehr oft vorkäme, dass man bei einem Besuch des Sozialamtes in alle drei Gebäudeteile müsse.

Frau Schadt (Sozialamt) gibt an, dass zugesichert worden sei, dass das Gebäude weitgehend barrierefrei werde und Kunden wie Mitarbeiter sich so bewegen könnten, dass sie nur sehr wenige Einschränkungen hätten.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Auch sie halte den Wechsel in ein anderes Gebäude für zumutbar. Darauf zu achten, dass die Gebäude weitgehend barrierefrei seien halte sie für sehr wichtig.

Herr Peper (Liegenschaftsamt) gibt an, dass innerhalb des Gebäudes die interne Erschließung in dem Kostenrahmen nicht sichergestellt werden könne. Es wäre aber beispielsweise möglich, über Außenaufzüge dafür zu sorgen, dass jeder Arbeitsplatz entsprechend erreicht werden könnte. Weiter könnte über ein Leitsystem sichergestellt werden, dass die Besucher nicht ständig von einem Gebäudeteil in den anderen laufen müssten. Für den Bereich der Toiletten gäbe es ein Konzept. Wo die Toiletten, Wartebereiche und Abteilungen genau sein werden, wisse man momentan aber noch nicht. Im gemeinsamen Planungs- und Abstimmungsprozess mit dem Fachbereich werde man das erarbeiten und berücksichtigen.

Herr Taranczewski weist darauf hin, dass es sich hier lediglich um ein Konzept handele und der Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal über die Planung beschließen werde. Dann könne auch noch einmal inhaltlich darüber diskutiert werden. Eine 100%ige Barrierefreiheit werde es nicht geben können.

Herr Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk) merkt an, dass er davon ausginge, dass die Behindertenbeauftragte der Stadt Dortmund in diese Planung mit einbezogen werde und dann der Umbau auch weitgehend barrierefrei würde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis und schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an. Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:


Die in der Vorlage dargestellten verschiedenen Varianten zur Entwicklung des Bürostandortes Luisenstraße werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante „Sanierung einfacher Ausstattungsstandard“ weiter zu verfolgen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

zu TOP 4.4
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03739-16-E3)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Bitte um Prüfung, welche durch die Fraktion Die Linke & Piraten mit Schreiben vom
21.04.2016 gestellt wurde, wird wie folgt Stellung genommen:
Der Stadt Dortmund sind keine obdachlosen Flüchtlinge bekannt.
Zur Beantragung von Leistungen - sowohl nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als auch nach dem SGB II oder SGB XII - ist für Flüchtlinge eine Meldeadresse nicht erforderlich.
Insoweit besteht keine objektive Notwendigkeit für die Stadt Dortmund, eine Anmeldemöglichkeit für obdachlose Flüchtlinge einzurichten.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass es nicht um die Meldeadresse sondern um die Postadresse ginge und ihre Fraktion daher die Anfrage noch mal in veränderter Form einreichen werde.

zu TOP 4.5
Sicherheit in Frauenhäusern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04418-16-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wird wie folgt Stellung genommen:
1) Der Stadt Dortmund ist bekannt, dass es in dem Dortmunder Frauenhaus keinen speziellen Sicherheitsdienst in den Nachtstunden gibt. Die Sicherheit der Bewohnerinnen wird durch einen engen Kontakt mit der Polizei sichergestellt, die bei auffälligen Unregelmäßigkeiten alarmiert wird und binnen kurzer Zeit vor Ort präsent ist. Das Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt.
2) Auf die Stellungnahme zu 1) wird verwiesen. Das Gelände und das Gebäude sind durch bauliche Maßnahmen ausreichend gesichert, so dass Unbefugten der Zutritt nicht möglich ist.
3) Tatsächliche Zwischenfälle sind nicht bekannt.
4) Der Anteil an kommunalen Mitteln, mit der die Stadt Dortmund zur Finanzierung der Einrichtung beiträgt, beträgt derzeit 200.045,52 € pro Jahr.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 26.04.2016 ist damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) teilt mit, dass er das Frauenhaus im Herbst noch mal in den Ausschuss einladen möchte.

zu TOP 4.6
Eintrittspreisermäßigungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02901-15-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vom 29.10.2015 und
11.04.2016 wird zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:

In Dortmund erhalten Personen, die über einen „Dortmund-Pass“ verfügen, Eintrittspreisermäßigungen beim Besuch der unterschiedlichsten Einrichtungen der Dortmunder Sport- und Freizeitbetriebe. Dazu gehören der Dortmunder Zoo, der Westfalenpark Dortmund und die Dortmunder Hallenbäder.
Wer in Dortmund Anspruch auf den Vergünstigungsnachweis „Dortmund-Pass“ hat, wurde mit der Niederschrift zur 6. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 17.03.2005 festgelegt.

Dort heißt es unter Nr. 6.2:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Den Vergünstigungsausweis „Dortmund-Pass“ erhalten auf Antrag alle Personen und ihre unterhaltsbedürftigen Familienangehörigen, die in Dortmund Anspruch auf

• Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung, sowie stationärer oder
teilstationärer Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) sowie nach
dem Sozialgesetzbuch VIII
• Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für
Arbeitssuchende)
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Kriegsopferfürsorge)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben.

Das bedeutet, dass in Dortmund nur Inhaber eines Dortmund-Passes
Eintrittspreisermäßigungen erhalten können.

Auswärtige Bezieher von Sozialleistungen, die über keinen Dortmund-Pass verfügen, können in den Einrichtungen, die durch die Dortmunder Sport und Freizeitbetriebe verwaltet werden und auch Gegenstand der Bitte zur Stellungnahme an diesen Ausschuss sind, keine Eintrittspreisermäßigungen geltend machen.
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 10.11.2015 bzw. 26.04.2016 ist damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.

zu TOP 4.7
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2016
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Dem Ausschuss liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates, die die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes beinhaltet, vor:
zu TOP 4.2
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01781-15)

Dem Seniorenbeirat liegt folgende erweiterte (fett) Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vor:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur
Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.
2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft
bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.
3. In die weiteren Planungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk eng eingebunden. Die barrierefreie Gestaltung der Seniorenbegegnungsstätten zur inklusiven Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Dortmund muss oberste Priorität haben.
Der Seniorenbeirat ist sich einig diese Empfehlung unter Punkt 3 um den Zusatz „und der Seniorenbeirat“ zu ergänzen sowie das Wort „oberste“ zu streichen. Weiterhin wird die Empfehlung um Punkt 4 „Die Träger der Einrichtungen sollten jedoch vertraglich dazu verpflichtet werden, dass in den einzelnen Begegnungsstätten, bei den Angeboten insbesondere die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger (60+) zu berücksichtigen sind. Der Seniorenbeirat erwartet dementsprechend, dass die unter Punkt 6 und 7 Buchstaben a) – d), in dem als Anlage 1 beigefügten Konzept gemachten Erläuterungen auch umgesetzt werden“ ergänzt.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.
2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.
3. In die weiteren Planungen wird das Behindertenpolitische Netzwerk und der Seniorenbeirat eng eingebunden. Die barrierefreie Gestaltung der Seniorenbegegnungsstätten zur inklusiven Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Dortmund muss oberste Priorität haben.
4. Die Träger der Einrichtungen sollten jedoch vertraglich dazu verpflichtet werden, dass in den einzelnen Begegnungsstätten, bei den Angeboten insbesondere die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger (60+) zu berücksichtigen sind. Der Seniorenbeirat erwartet dementsprechend, dass die unter Punkt 6 und 7 Buchstaben a) – d), in dem als Anlage 1 beigefügten Konzept gemachten Erläuterungen auch umgesetzt werden.


Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) geht noch mal auf die Hintergründe ein, warum der Punkt erneut auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Er schlägt vor, die Empfehlung so zu erweitern, dass der Verwaltung aufgegeben wird, dass im Jahr 2017 zwei Projekte in der Altenbegegnungsstätte saniert werden und die Liegenschaftsverwaltung beauftragt wird, entsprechende Vorlagen zu erstellen, damit die Mittel im Haushalt eingestellt werden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) schließt sich dem an und schlägt ebenfalls vor, die Verwaltung zu beauftragen, bis spätestens zur Novembersitzung eine Kosteneinschätzung für zwei Einrichtungen, die an den Start gingen, vorzulegen. Weiter gibt sie an, dass sie den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates so nicht folgen wolle. Vorrangig seien die Standortwahl und die baulichen Gegebenheiten. Den Punkt 3 der Empfehlung könne sie mittragen, allerdings halte sie es auch für selbstverständlich, da es einen entsprechenden Ratsbeschluss dazu gebe, dass in jede Baumaßnahme das Behindertenpolitische Netzwerk mit einzubinden sei.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis/90 Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion den Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zustimmen werde. Innerhalb der Gesamtkonzeption müssten auch inhaltliche Dinge mit berücksichtigt werden. Die Priorität nur bei der Sanierung zu sehen, sei ihr zu wenig. Sie halte es für wichtig, dass die Ideen und Wünsche des Seniorenbeirates in das Gesamtkonzept einfließen.

Herr Kannenberg (Seniorenbeirat) weist darauf hin, dass der Seniorenbeirat die Empfehlung bewusst noch mal ergänzt habe, um darauf hinzuweisen, wofür die Seniorenbegegnungsstätten seien, da es dazu unterschiedliche Meinungen gebe. Die Arbeit in den Seniorenbegegnungsstätten sei wichtig und er sei froh darüber, dass diese hergerichtet und beibehalten würden.

Frau Schadt (Sozialamt) verweist auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2008, in dem festgeschrieben worden sei, dass die Seniorenbegegnungsstätten für Seniorenarbeit zu nutzen seien. Das sei Grundlage der Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zur Kenntnis nimmt und der Vorlage folgen werden. Er bewundert den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk dafür, wie intensiv sie sich für ihre Anliegen einsetzten. Er halte es für selbstverständlich, dass beide Gruppen in die Konzeptionierung und die anstehenden Maßnahmen eingebunden würden. Weiter begrüßt er, dass die baulichen Maßnahmen jetzt anfangen werden. Allerdings sei er der Ansicht, dass durch die eine oder andere Formulierung in dem Verfahren zuwider gehandelt würde, wenn Tür und Tor für Maßnahmen geöffnet werde, die letztendlich unbezahlbar seien. Daher könne er die beiden Empfehlungen nicht mittragen.

Herr Taranczewski merkt an, dass es sich hier um das Konzept und die Umbaumaßnahmen handele. Die Ergänzung des Seniorenbeirates halte er für entbehrlich, da dies in dem Konzept bereits geregelt sei.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) geht auf die vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt ein, in der die Nutzung geregelt sei. Ein Missverständnis könne dadurch entstanden sein, dass es auch eine Vielzahl von Begegnungsstätten gebe, die keine Seniorenbegegnungsstätten seien und dann auch eine andere Ausrichtung hätten. Barrierefreiheit und behindertengerechte WC`s seien gut, hier ginge es aber vorrangig um die Erhaltung der Standorte.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) gibt an, dass er die Arbeit des Seniorenbeirates für wichtig und richtig halte. Aufgrund des Hinweises von Frau Schadt, dass es bereits einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2008 gäbe, halte er die Empfehlung des Seniorenbeirates nicht mehr für erforderlich.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) verweist auf die Anlage, in der alles geregelt sei.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie des Seniorenbeirates zur Kenntnis, lehnt beide Empfehlungen jedoch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Weiterhin ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, den Beschluss um folgenden Punkt zu erweitern:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erwartet von der Liegenschaftsverwaltung, dass für die Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 Kosteneinschätzungen für zwei Einrichtungen vorgelegt werden.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das fachliche Konzept zur Weiterentwicklung und -qualifizierung der Seniorenarbeit in Begegnungsstätten.
2. Um das flächendeckende Angebot an Begegnungsstätten für die Zukunft bedarfsgerecht und qualitativ zu sichern, sind Sanierungen und Baumaßnahmen erforderlich. Der Rat nimmt die Einrichtungsliste mit dem festgestellten Umbau- und Modernisierungsbedarf zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Liegenschaften den Kostenrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen zu ermitteln.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehörige psychisch kranker Eltern“ – KAP-DO
mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03866-16)

Herr Dr. Renken (Gesundheitsamt) berichtet mündlich zum Dortmunder Netzwerk „Kinder als Angehöriger psychisch kranker Eltern“. Nach den Vorträgen aus der letzten Sitzung habe das Gesundheitsamt den Arbeitsauftrag erhalten, sich mit dem Jugendamt zusammenzusetzen, um zu klären, inwieweit die Förderung weiter ermöglicht werden könne. Im Bereich des Haushaltes habe man erreicht, dass für den Haushalt 2017 die erforderlichen Gelder beantragt werden. Geklärt sei hier aber noch nicht, ob die Summe für das Gesundheitsamt oder das Jugendamt eingestellt werde. Für das Jahr 2016 fehle allerdings noch die Finanzierung von rund 40.000 €. Nach seinen Informationen lege dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ein bindender Beschluss vor, wonach dem Jugendamt untersagt werde, Gelder in 2016 für diese Angebote zu zahlen.
Bis Mitte 2017 sei angedacht, die Angebote auch im Sinne des Jugendamtes umzustrukturieren.
Problem sei, dass das Gesundheitsamt nicht über die Mittel verfüge, in diesem Jahr 2016 insgesamt 40.000 € aufzubringen, um die Mittel vollständig zu substituieren. Das Gesundheitsamt könne nur einen Teil dazu beitragen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) gibt an, dass er nicht verstehen könne, dass der Kinder- und Jugendausschuss den gleichen Bericht hatte wie der Sozialausschuss in seiner letzten Sitzung und darauf nicht reagiert habe. Kinder psychisch kranker Eltern gebe es immer. Hier müsse klar sein, dass es ein Konzept für die Zukunft sei.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) erklärt, dass sie auch Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses sei. Der Kinder- und Jugendausschuss habe den Bericht gehört, den Einrichtungen eindringlich für die wertvolle Arbeit gedankt und dann gesagt, er habe kein Geld. Als einer der Projektträger, für ein Projekt, das eigentlich im Juni ausgelaufen sei, habe sie geschaut, wo Spendenmittel akquiriert werden können und wo freie Mittel seien und habe eine Verlängerung bis zum 15.09. erreichen können. Wenn das Diakonische Werk als kleiner Träger das hinbekäme, würde sie erwarten, dass die Stadt sich auch noch mal bewegt. Diese Kinder ohne Hilfe nach Hause zu schicken, sei für sie ein Skandal.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) stimmt Frau Rabenschlag und Herrn Taranczewski zu. Auch er halte es für einen Skandal, wenn im Hinblick darauf, was die Stadt sich alles leiste, keine 30.000 oder 40.000 € für die Kinder übrig seien.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) teilt mit, dass er auch Mitglied im AKJF sei und es dort nicht so gewesen sei, wie es hier dargestellt werde. Im Rahmen der Vorstellung sei es kein Thema gewesen, wie es finanziell weiter ginge. Keinem sei in den Sinn gekommen, dass die Projekte jetzt ausliefen. Seiner Meinung nach sei diese Problematik dort nicht angekommen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) interessiere, was mit den Strukturen in den Projekten passiert, wenn diese jetzt ausliefen und welche Möglichkeiten man überhaupt noch habe, die Projekte für 2016 zu retten.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass die Frage jetzt sei, wie man es als Sozialausschuss schaffe, dieses Problem zu lösen. Sie schlägt vor, einen gemeinsamen Antrag zu stellen.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) erklärt, dass auch er als stimmberechtigtes Mitglied im AKJF säße und diese Diskussion zum Anlass nehmen würde, um die Träger und Verbände zu ermutigen, einen Antrag zu stellen, der dann über den Ausschuss in den Rat ginge.

Frau Rabenschlag verweist noch mal darauf, dass die gleiche Präsentation, die in diesem Ausschuss vorgestellt worden sei auch im AKJF vorgestellt wurde. Am Ende der Präsentation habe sie dort darauf hingewiesen, dass die Projekte in diesem Jahr ausliefen und dass es wichtig sei, über eine Weiterführung nachzudenken. Darauf habe es keine Reaktion gegeben.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass sich der Ausschuss einig gewesen sei, dass das Projekt weitergeführt werden müsse, deshalb habe man das Gesundheitsamt aufgefordert zu gucken, wo das Geld her käme. Sie schlägt vor, einen Antrag zu formulieren, der den Kinder- und Jugendausschuss auffordere, diesen Beschluss, der die Gelder deckelt, zumindest in diesem Bereich aufzuheben und für die Finanzierung bis zum Ende des Jahres zu sorgen. Auch sei ja noch gar nicht klar, aus welchem Budget die Gelder für 2017 kämen. Bis zum Haushalt im November sollte die Finanzierung für 2017 geregelt sein. Sie würde den Antrag daher weiter formulieren, dass beide Ämter sich über eine Weiterführung in 2017 einigen sollten.

Herr Dr. Renken ergänzt, dass diese Angebote, wenn sie gut abgestimmt seien, nicht nur den Kindern Gutes tun, sondern letztendlich auch dem Budget. Wenn die Kinder die richtige Hilfe erhielten, würden auch die Kosten für die Kindesentziehung in einigen Familien sinken. Außerdem sei noch zu bedenken, dass auch, wenn die Weiterführung im Haushalt für 2017 sichergestellt sei, die Gelder aus dem Haushalt im Januar noch nicht zur Verfügung stünden, da dieser noch nicht wirksam sei. Erfahrungsgemäß stünden die Gelder daher erst ab April oder Mai 2017 zur Verfügung.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie auf, das Jugendamt zu beauftragen, das Projekt „Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern“ fortzusetzen. Das Jugendamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, den übrigen Trägern, eine Lösung für 2016 zu finden, damit die Weiterführung des Projektes in 2017 sichergestellt ist.“

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) schließt sich den Rednern an. Die Kinder seien die Zukunft und müssten unterstützt werden. Wenn jetzt nicht präventiv etwas für diese Kinder getan werde, würde es später noch teurer, da ein Platz für die spätere Inobhutnahme eines Kindes z. B. 4.500 € mtl. kosten würde.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er den vorgeschlagenen Antrag selbstverständlich mit unterstützen werde, weil es eine ganz wichtige Sache sei. Jetzt müsse eine Lösung gefunden werden. Die eine Aufforderung an den AKJF reiche nicht aus, weil ein Projekt nur bis zum 31.08. gesichert sei. Es müsse möglichst ein Weg für eine Zwischenfinanzierung dieses Projektes gefunden werden.

Frau Karacakurtoglu gibt zu bedenken, dass der AKJF den Antrag erst nach der Sommerpause beraten könne. Mit einem Beschluss sei frühestens Ende Oktober zu rechnen. Hier müsse eine Lösung gefunden werden, die eingreife, bevor es zu spät sei. Sie schlägt daher vor, einen Dringlichkeitsantrag an den Rat zu stellen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fasst einstimmig folgenden Beschluss, der im Wege der Dringlichkeit in der Ratssitzung am 07.07.2016 behandelt werden soll:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat der Stadt einstimmig auf, das Projekt bis Ende 2016 i. H. v. von ca. 40.000 € zu finanzieren.

Hinweis:
Der genaue Betrag setzt sich aus den Projekten des Kinderschutzzentrums i. H. v. 10.700 € und dem noch zu ermittelnden Betrag beim Diakonischen Werk für das Projekt Seelenpflaster zusammen und wird eine Höhe von insgesamt 45.000 € nicht übersteigen.

Begründung:
Da die Projekte zum 31.08.2106 bzw. Mitte September auslaufen, ist es wichtig, die Sitzung des Rates am 07.07.2016 zu erreichen. Eine Beschlussfassung nach der Sommerpause wäre zu spät.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
4. Statusbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04462-16)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 4. Statusbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Dortmunder Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04746-16)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zurückgezogen.

zu TOP 7.2
Traglufthallen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04753-16)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05098-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Bericht zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Traglufthallen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Menschen sind momentan in den Traglufthallen untergebracht?

2. Wie viele Familien mit wie vielen Kindern befinden sich darunter?

3. Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Hallen vor einer Verlegung in andere Einrichtungen oder Wohnungen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Aufenthaltsdauer weiter zu reduzieren, zum Beispiel durch ein Stufenkonzept, mit dem die Unterbringung in den Traglufthallen nur für eine begrenzte Zeit zu Beginn des Aufenthalts in Dortmund erfolgt?

a. Arbeitet die Verwaltung aktuell an einem solchem Konzept?
Wenn ja: Wie ist der Stand der Dinge bzw. der Umsetzung?


5. Welche Maßnahmen sind aktuell unternommen worden, um die Temperaturen in den Hallen insbesondere in den anstehenden Sommermonaten zu reduzieren?

Begründung:
Im guten Dortmunder Unterbringungs- und Betreuungskonzept für Flüchtlinge sind die Traglufthallen aufgrund ihrer Beschaffenheit einer der schwächsten Bausteine.
Die Unterbringung in Traglufthallen ist aus verschiedenen Gründen schwierig. Zu den beengten Wohnverhältnissen kommen die Lautstärke, insbesondere aber auch die Temperaturen in den Hallen. Bereits im Mai wurden in den Traglufthallen auf der Stadtkrone-Ost Temperaturen von 27 Grad gemessen. Dazu kommt dort die besondere Lärmsituation mit B1 und B 236. Das ist eine Belastung auch für den Aufenthalt außerhalb der Hallen.
In einem Gespräch mit der GRÜNEN Fraktion hatte die Verwaltung berichtet, dass über ein Stufenkonzept bei der Unterbringung von Flüchtlingen nachgedacht wird. Die Unterbringung in den Traglufthallen könnte dabei aufgrund der besonderen Situation nur für eine begrenzte Zeit zu Beginn ihres Aufenthalts in Dortmund erfolgen. Anschließend sollen die Flüchtlinge dann in andere Unterkünfte wechseln.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 7.3
Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05094-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zum Aufbau einer Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerber*innen in Dortmund.

Begründung:
In der Sitzung der Gesundheitskonferenz am 24. Februar hatte die Verwaltung angekündigt, eine Ambulanz zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerber*innen einzurichten. Die Ambulanz sollte bereits im Mai starten, auch um die überlaufenen Notaufnahmen der Dortmunder Krankenhäuser zu entlasten.
In der Sitzung des ASAG am 26. April hatte der Leiter des Gesundheitsamtes allerdings mitgeteilt, dass sich die Einrichtung der Ambulanz verzögert.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 7.4
Personalsituation im Sozialamt und deren Auswirkungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05097-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Personalsituation im Sozialamt und deren Auswirkungen. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wieviel Vollzeitmitarbeiter*innen sind aktuell in den dezentralen Sozialbüros sowie in der Abteilung Asylbewerber*innen und Flüchtlinge beschäftigt?

2. Wie viele Vollzeitbeschäftigte werden darüber hinaus aktuell in den Sozialbüros und in der o.g. Abteilung benötigt?

3. Wie haben sich die Fallzahlen in den Sozialbüros und in der Abteilung Asylbewerber*innen und Flüchtlinge seit dem in 2014 durchgeführten Aufgabenkritikverfahren entwickelt?

4. Wie hat die Verwaltung auf steigende Fallzahlen reagiert und welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Personalsituation im Sozialamt zu verbessern?

5. In der Presse wurde der Leiter des Sozialamtes mit der Aussage zitiert, dass aufgrund der fehlenden Mitarbeiter*innen „Standards gesenkt“ und „Bürokratie zurückgestellt“ worden sind. Was bedeutet dies für die konkrete Arbeit und welche konkreten Auswirkungen haben diese Maßnahmen?

6. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeiten von zeitnahen personellen Umschichtungen und Versetzungen in der Verwaltung in die betroffenen Sozialbüros und Abteilungen?

Begründung:
Laut Medien-Berichterstattung fehlten im Mai im Sozialamt 24 Vollzeitbeschäftigte, davon zwölf in der Abteilung Asylbewerber*innen und Flüchtlinge und zwölf in den dezentralen Sozialbüros.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 7.5
Psychosoziales Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05095-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zum Aufbau eines Psychosozialen Zentrums in Dortmund.

Begründung:
Der Rat hat am 10. Dezember die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Einrichtung eines psychosozialen Zentrums als Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Flüchtlinge in Dortmund zu prüfen.
In der Sitzung des ASAG am 26. April hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die AWO ihr Interesse bekundet hatte, ein Psychosoziales Zentrum für erwachsene
Flüchtlinge in Dortmund betreiben zu wollen. Nach ersten Abstimmungsgesprächen mit der Verwaltung hatte sich die AWO im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens beim MIK NRW um entsprechende Landesmittel beworben. Eine Entscheidung seitens des MIK NRW stand im April noch aus.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) teilt mit, dass der Interessensbekundung stattgegeben worden sei. Die Arbeiterwohlfahrt könne als Träger dieses Zentrums aktiv werden.

Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt, dass sich nur noch die Frage der Finanzierung des notwendigen Eigenanteils stelle. Dazu gäbe es momentan noch Gespräche, wie es im Einzelnen umgesetzt werden soll. Die Ergebnisse würden den Ausschuss im Rahmen einer Verwaltungsvorlage erreichen.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist damit beantwortet.

zu TOP 7.6
Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05099-16)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05099-16-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung des Ausschusses am 8. November die Erfahrungen einiger ausgewählter Städte in NRW, die die Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt haben, abzufragen und dem Ausschuss vorzulegen. In die Befragung sollen die Städte Köln, Düsseldorf, Münster, Bonn, Bochum, Oberhausen und Mülheim einbezogen werden.

In der Abfrage sollten folgende Fragen gestellt werden:
1. Wann genau wurde die Gesundheitskarte eingeführt?
2. Wie viele Flüchtlinge haben seit Einführung die Gesundheitskarte erhalten?
3. Welcher personelle und finanzielle Mehraufwand war auf Seiten der Verwaltung mit der Einführung verbunden? Ist dieser Aufwand befristet?
4. Welche organisatorischen Einsparungen haben sich durch die Einführung ergeben bzw. sind absehbar?
5. Wie werden die finanziellen Auswirkungen der Einführung der Gesundheitskarte insgesamt bewertet?
6. Welche Evaluierungen seit Einführung der Karte gibt es?
7. Wie wird die Einführung der Gesundheitskarte hinsichtlich des Zugangs zum Gesundheitssystem und einer besseren Gesundheitsvorsorge bewertet?
8. Welche Rückmeldungen aus der Ärzteschaft sowie aus den Strukturen der Flüchtlingsbetreuung gibt es hinsichtlich der Gesundheitskarte?
9. Welche Erfahrungen sind in der Zusammenarbeit mit den jeweiligen Krankenkassen gemacht worden?



Begründung:
Der ASAG hat im November des letzten Jahres über den Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Dortmund auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung des Landes NRW und den Krankenkassen beraten. Der Antrag wurde nicht abschließend beschlossen, sondern in das Jahr 2016 geschoben, um unter anderem die Erfahrungen anderer Städte mit der Einführung der Gesundheitskarte abzuwarten. Inzwischen haben mehrere Städte in NRW die Karte eingeführt und erste Erfahrungen damit machen können.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet den Antrag seiner Fraktion.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde, da sie auch der Gesundheitskarte in Dortmund momentan gar nicht zustimmen würden.

Herr Bohnhof (Fraktion AfD) erklärt, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass man sich schon mal anschauen müsse, was los sei, wenn so viele Städte in NRW die Möglichkeit einberufen haben, die Gesundheitskarte einzuführen. Sie schlägt vor, den Antrag als Anfrage zu stellen, um die Informationen zu bekommen.

Frau Schadt (Sozialamt) teilt mit, dass es nicht so sei, dass sich das Sozialamt nicht mehr mit dem Thema befasst habe. Erste Interviews mit unterschiedlichen Städten hätte es bereits schon gegeben. Alle hätten bisher berichtet, dass die Situation noch sehr chaotisch sei und man sich finanziell darüber noch nicht äußern könne. Jede Krankenkasse nehme die Umstellung anders vor. Bisher sei noch keiner mit der Umstellung fertig. Bis November würden noch keine finanziellen Auswirkungen vorliegen, über die man berichten könne.

Frau Zoerner (Stadträtin) ergänzt, dass erste aussagekräftige Daten erst nach der kompletten Abrechnung von zwei Quartalen vorliegen könnten, also frühestens Ende des Jahres.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab:

zu TOP 7.7
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge - Zwischenbericht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05096-16)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Zwischenbericht zu den bisherigen Ergebnissen der Dortmunder Gesundheitskonferenz zur Situation der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen.

Begründung:
Am 24. Februar hat eine Sondersitzung der Dortmunder Gesundheitskonferenz zur Situation der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Dortmund hat stattgefunden. Dabei ist die Gesundheitskonferenz zu dem Ergebnis gekommen, zwei Arbeitsgruppen zu bilden, die sich zum einen mit der Frage der somatischen Versorgung und zum anderen mit der psychiatrischen/psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen beschäftigen.

Laut Auskunft der Verwaltung in der Sitzung des ASAG am 26. April war ein erster mündlicher Zwischenbericht für die Mai-Sitzung des Ausschusses geplant. Da diese Sitzung ausgefallen ist, sollte der Bericht nun nachgeholt werden

Frau Zoerner (Stadträtin) kündigt an, dass es zu diesem Thema einen kurzen Bericht geben wird.

zu TOP 7.8
Erreichen der Volljährigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05088-16)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.






Taranczewski
Schmidt
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Kommissarische Schriftführerin