Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 06.02.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:45 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Birgit Jörder (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU-Fraktion) i. V. für Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen) - nicht anwesend -
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
RM Svenja Noltemeyer (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Beratend:

./.


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Matthias Schulte – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Andreas Hibbeln – StA 51
Martina Raddatz-Nowack – StA 40

Bernd Kruse – StA 52
Ortwin Holznagel – StA 66

4. Gäste:


./.

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien


1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.11.2013

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2013

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.12.2013


2. Finanzen

2.1 Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2013
(Drucksache Nr.: 10621-13)


2.2 3. Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 31.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-14)

2.3 Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

2.4 Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11585-14)

2.5 Priorisierung nicht finanzierter Sanierungsbedarfe in Seniorenbegegnungsstätten durch eine Nutzwertanalyse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11688-14)

2.6 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11582-14)

2.7 Gewerbesteuereinnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11788-14)

2.8 Bildungs- und Teilhabepaket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11797-14)

2.9 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11795-14)


3. Beteiligungen

3.1 Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)

3.2 Klinikum Dortmund gGmbH - Beteiligung an der PBMG eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11559-13)

3.3 DEW21 - hier: Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von 0,1 % durch die Stadt Dortmund im Rahmen der Neuordnung der Beteiligung von RWE an DEW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11557-13)

3.4 Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11525-13)

3.5 Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11193-13)

3.6 GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11632-14)

3.7 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11545-13)

3.8 EU-Beihilfeverfahren
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11789-14)
4. Liegenschaften

4.1 Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

4.2 Sanierung des Betriebshofes Westerholz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10951-13)
4.3 U-Turm
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2013
(Drucksache Nr.: 11395-13)



5. Sondervermögen

5.1 Wirtschaftsplan 2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11481-13)


6. Sonstiges

6.1 Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11552-13)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Reuter benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11564-13)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.9 behandelt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.11.2013

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 14.11.2013 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2013

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2013 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.12.2013

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.12.2013 wird einstimmig genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Bürgerhaushalt
Hier: Einbringung der Bürgervorschläge
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2013
(Drucksache Nr.: 10621-13)
hierzu-> Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
(DS-Nr.: 10621-13-E2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11693-14)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.13 vor:

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
11.12.2013 vor (Drucksache Nr. 10621-13-E2):
„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Einbringung des folgenden Antrags und um die weitere fachliche Diskussion und Beratung in den Fachausschüssen Bürgerdienste (ABöOAB) und Finanzausschuss (AFBL).
Die Verwaltung misst der Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen eine hohe Bedeutung zu und passt das bestehende Konzept zum Bürgerhaushalt mit dem Ziel an, die Beteiligungsquote der BürgerInnen und die Effizienz des Verfahrens deutlich zu erhöhen. Dazu ist eine dauerhafte Beschäftigung mit Haushaltsfragen über das ganze Jahr hindurch wünschenswert. Dabei können beispielweise folgende Vorschläge Berücksichtigung finden:

a) eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit,
b) eine kontinuierliche Eingabemöglichkeit für Vorschläge,
c) regelmäßige und dezentrale Informationsveranstaltungen, die sich sowohl mit dem
Gesamthaushalt als auch mit Stadtbezirkshaushalten beschäftigen,
d) die Einbindung der Bezirksvertretungen, z. B. durch Einführung von
EinwohnerInnensprechstunden zum Thema Haushalt,
e) niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten u. a. im Internet
f) sowie eine vonseiten der Verwaltung kommentierte Präsentation der Vorschläge (z. B. im Internet).

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das dazu geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen und dieses den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Empfehlung vorzulegen.
Begründung:
Eine Beteiligung der Dortmunder BürgerInnnen bei Haushaltsfragen ist in jedem Fall weiterhin wünschenswert. Für den Bürgerhaushalt 2014 gingen jedoch lediglich 72 Zuschriften mit insgesamt 252 Vorschlägen ein. Bei einer Einwohnerzahl von 570.000 ist das eine sehr geringe Rücklaufquote. Um das Interesse und die Motivation der BürgerInnen zu erhöhen, den Ablauf zu verbessern und eine Vielzahl an Vorschlägen nutzbar zu machen, muss das bestehende Konzept entsprechend angepasst
werden. Dabei sollten insbesondere niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten analog schon bestehender erprobter Modelle (s. URBAN II, Nachbarschaftsforen u. ä.), Eingang finden. Als Vorbild können Modelle in anderen Städten dienen, die von der Verwaltung auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.“

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 vor:

„In seiner Sitzung am 28.11.13 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wegen des Zusammenhangs mit den Haushaltsberatungen, die Vorlage in seine Sitzung am 05.12.13 vertagt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadteinstimmig, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zu den einzelnen Maßnahmen zu
verfahren.“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den Antrag ihrer Fraktion und beantragte, den Antrag zur Beratung in den Fachausschuss zu überweisen.
Rm Münch (FBI) sah den Bürgerhaushalt als gescheitert an und stellte mündlich den Antrag:
„Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Projektes Bürgerhaushalt.“
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste), Rm Reppin (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Kowalewski (Die Linke) sprachen sich in ihren Beiträgen für eine Überweisung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Fachausschuss aus.

Nachdem Rm Münch (FBI) bat, seinen vorgenannten mündlich gestellten Antrag ebenfalls in denFachausschuss zu überweisen, beschloss der Rat der Stadt den von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gestellten Geschäftsordnungsantrag, den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) sofort zur Abstimmung zu stellen und nicht zu überweisen, einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI).

Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt lehnt den mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) gegen die Stimmevon Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI), denvorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Vorlage (Drucksache Nr.: 10621-13) - unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.12.2013 - mehrheitlich gegen die Stimme der Gruppe der NPD.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage der Verwaltung vor:

Bürgerhaushalt
Hier: Ergänzungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2013
Empfehlung
(DS-Nr.: 10621-13-E2)


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt, dass in der Vorlage der Verwaltung bereits einige Vorschläge ihrer Fraktion aufgenommen worden seien. Ihr fehle allerdings die Überlegung, das Thema Bürgerhaushalt auch dezentral aufzunehmen und bittet dieses Thema noch mit einzubeziehen. Sie merkt an, dass der Antrag ihrer Fraktion als Anregung zu verstehen sei, ihre Fraktion werde der Vorlage folgen, wenn dieser Punkt einbezogen werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass dieser Punkt gerne mit aufgegriffen werde. Aus seiner bisherigen Erfahrung sei das allgemeine Interesse am Haushalt in seiner Gesamtstruktur sehr gering. Er sei gerne bereit, drei bis vier Veranstaltungen anzusetzen und das Interesse abzuwarten.

Frau Reuter gibt an, dass ihre Fraktion auf eine Abstimmung des Antrages verzichte.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass er eine Verständigung auf Geschäftsführerebene der einzelnen Fraktionen über den Umgang mit den einzelnen Bürgervorschlägen für notwendig halte. Er halte ein strukturiertes Bewertungsverfahren für eine politische Bewertung für angemessen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er das Anliegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gut finde, er könne aber auch die Meinung von Herrn Stüdemann nachvollziehen. Er habe die Sorge, dass der Verwaltung zusätzliche Arbeit aufgebürdet werde, ohne das ein Ergebnis zu erwarten sei. Auch den Vorschlag von Herrn Kowalewski halte er für eine sehr gute Idee.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seiner Fraktion die Vorstellung der Verwaltung ausgereicht hätte.

Frau Starke (SPD-Fraktion) schließt sich der Meinung von Herrn Reppin an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss unter Beachtung der Anregung, das Thema Bürgerhaushalt auch dezentral aufzunehmen, zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 zur Kenntnis und beschließt die in der Begründung genannten Optimierungsmaßnahmen.

zu TOP 2.2
3. Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 31.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 31.12.2013 zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Umsetzung der 48-Stunden-Woche bei der Feuerwehr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11521-13)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, er sei der Meinung, dass die beschriebene schrittweise Besetzung von 57 Planstellen mit den bisherigen im Haushalt stehenden Mitteln nicht fertig zu bringen sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, es sei klar gewesen, dass dieses Erfordernis spätestens mit dem Brandschutzbedarfsplan auf die Stadt zukommen würde. Die normgerechte Besetzung sei in ca. 3 Jahren erreicht. Die Mehrbelastung sei nicht mehr so dramatisch, da jetzt die Mehrbelastung für den Brandschutzplan ohnehin nach Mehrarbeitszeitvergütungsordnung laufe. Jetzt gäbe es nur noch eine marginale Differenz zwischen einer normgerechten Standardbesetzung und der Mehrarbeit, die im Moment vergütet werde.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, den letzten Satz der Vorlage noch einmal zu erläutern.

Herr Stüdemann erläutert und antwortet anhand von Beispielen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er die Vorlage inhaltlich für komplett richtig halte. Die Dortmunder Feuerwehr sei sehr gut ausgerüstet. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das nachstehend beschriebene Konzept der Verwaltung zur Umsetzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden im feuerwehrtechnischen Dienst zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11585-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11585-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11585-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet zu og. TOP die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen :

1. Welches Standgeld wird in vergleichbaren Städten für gewerbliche Stände bei
Trödelmärkten erhoben ?

2. Sieht die Verwaltung beim Stangeld für gewerbliche Stände in Dortmund noch
Erhöhungspotenzial ?

3. Welche Trödelmärkte gibt es in Dortmund noch und welche Standgelder werden hier erhoben ?

Herr Holznagel (StA 66) erläutert, dass es wenige Kommunen gäbe, die selber Trödelmärkte durchführten. Im Vergleich mit anderen Städten, stehe Dortmund mit einem Standgeld für gewerbliche Stände in Höhe von 15 € gut im Mittelfeld.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage beigefügte Entgelt- und Marktordnung für die Trödelmärkte im Fredenbaumpark.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 15. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.04.14
Zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.14

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) bittet, die Niederschrift wie folgt zu verbessern:

TOP 2.4, Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

zu TOP 2.5
Priorisierung nicht finanzierter Sanierungsbedarfe in Seniorenbegegnungsstätten durch eine Nutzwertanalyse
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11688-14)

Der Ausschuss Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 2.6
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11582-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.7
Gewerbesteuereinnahmen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11788-14)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11788-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11788-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
im 4. Managementbericht zum Haushalt 2013 wurde in einer Prognose davon
ausgegangen, dass sich der brutto-Gewerbesteuerertrag gegenüber dem für
das Jahr veranschlagten Planwert von 300,4 Mio. € auf 285 Mio. € um 15,4 Mio.
€ reduziert, womit unter Berücksichtigung sinkender Gewerbesteuerumlagen
und Finanzierungsbeteiligungen zum Fonds Deutscher Einheit eine netto-
Verschlechterung von insgesamt 13,2 Mio. € korrespondiert.
Um dieser Prognose einen endgültigen Wert gegenüberzustellen, wird die Verwaltung
um eine abschließende Darstellung und Bewertung der Gewerbesteuereinnahmen
für das Jahr 2013 gebeten, wobei auch notwendige Korrekturen
der Gewerbesteuereinnahmen im Jahresverlauf und deren Ursachen zu erläutern
sind.
Sofern eine abschließende Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht ist,
wird die Verwaltung gebeten, dies zum ehestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum erwähnten Vorgang nehme ich nachfolgend Stellung.

Die Gewerbesteuereinnahmen setzen sich aus den Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr und den endgültigen Veranlagungen für die Vorjahre zusammen. Im Jahr 2013 wurden vorläufig rd. 281,1 Mio. EURO Gewerbesteuer festgesetzt. Das Endergebnis liegt noch nicht vor.

Zu Beginn eines Jahres werden die Gewerbesteuervorauszahlungen anhand der letzten Veranlagungen und Vorauszahlungen fortgeschrieben und festgesetzt. Diese betrugen Anfang 2013 235,5 Mio. EURO. Im Schätzwege und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Arbeitskreises Steuerschätzung, der zweimal jährlich tagt und Aussagen zur Steuerentwicklung veröffentlicht, wurden Prognosewerte ermittelt. Anhand der Orientierungsdaten des Landes und des Gewerbesteueraufkommens des Vorjahres wurde der veranschlagte Planwert festgelegt.

Die Veränderungen der Gewerbesteuerfestsetzungen für Vorjahre sind abhängig von den Steuerfestsetzungen in den Gewerbesteuermessbescheiden (Grundlagenbescheide) die von der Finanzverwaltung erlassen und übersandt werden.

Ausgangspunkt für die Höhe der Gewerbesteuer ist immer der Gewinn aus Gewerbebetrieb, wie er sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bzw. des Körperschaftsteuergesetzes berechnet. Damit ist deutlich, dass die Gewerbesteuer im Grunde von der Ertragslage des Gewerbebetriebs abhängig ist. Trotz guter Ertragslage haben die Unternehmer die Möglichkeit durch Investitionen und die entsprechende Abschreibungsmöglichkeiten, den Gewinn und damit die Gewerbesteuer zu mindern.

An die Steuerfestsetzungen in den Grundlagenbescheiden ist die Stadt Dortmund gebunden und kann diese nicht beeinflussen. Detaillierte Informationen oder Gründe für die Höhe des zu berücksichtigenden Gewinns/Verlustes werden mit Hinweis auf das Steuergeheimnis von der Finanzverwaltung nicht mitgeteilt. Insofern können diese Faktoren und die steuerliche Entwicklung von Gewerbetreibenden auch nicht analysiert und prognostiziert werden.

Wurden die Vorauszahlungen für die Vorjahre in ausreichender Höhe festgesetzt, kommt es zu keinen oder nur geringen Änderungen. Weichen die Veranlagungen von der Festsetzung der Vorauszahlungen deutlich ab, kommt es entsprechend zu Gewerbesteuerminderungen oder -erhöhungen.

Im Laufe eines Jahres werden die Prognosen anhand der fortschreitenden Veranlagungen immer wieder angepasst und zuverlässiger. Ein wesentliches Indiz für konkretere Prognosewerte zum Jahresende sind die abgegebenen Steuererklärungen und die von der Finanzverwaltung durchgeführten Gewerbesteuerveranlagungen. Die allgemeine Abgabefrist für eine Steuererklärung endet am 31.05. eines Jahres, Angehörige steuerberatender Berufe können diese bis zum 31.12. eines Jahres beim Finanzamt einreichen. Die Bearbeitung der Steuererklärung dauert in der Finanzverwaltung in der Regel zwischen zwei und sechs Monaten, so dass erst in den letzten drei bis vier Monaten des Jahres die tatsächliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens erkennbar ist.

Tabellarische Darstellung Gewerbesteueraufkommen 2009 bis 2014



Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich für die Antwort und bittet, die abschließenden Zahlen in der nächsten Sitzung vorzustellen.
zu TOP 2.8
Bildungs- und Teilhabepaket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11797-14)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11797-14-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11797-14-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme und folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
zum 1. Januar 2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesetzlich eingeführt. Teil des BuT ist auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Verwendung der Bundesmittel zur Umsetzung des BuT bittet die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die Beantwortung der folgenden Fragen in der Sitzung des Ausschusses am 6. Februar:

1.
Welche Mittel haben in den Jahren 2011, 2012 und 2013 für Leistungen des BuT (ohne Schulsozialarbeit) zur Verfügung gestanden? Wir bitten um gesonderte Auflistung für die Jahre 2011, 2012 und 2013.

2.
Wie viele Mittel konnten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 für die Zwecke des BuT (ohne Schulsozialarbeit) verausgabt werden? Wir bitten um gesonderte Auflistung für die Jahre 2011, 2012 und 2013.

3.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat im März 2012 alle Städte und Kreise darüber informiert, dass eine Übertragung nicht verausgabter Mittel des BuT auf das Folgejahr nur unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung zulässig ist. Dabei wird auch die Schulsozialarbeit erwähnt. Weiter heißt es in dem genannten Schreiben:
„Im Übrigen gelten die Vorgaben im Erlass von 7. Juli 2011. Auch hier ist die Zweckbindung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beachten.“
Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund eine anderweitige Verwendung von Mitteln des BuT und der Schulsozialarbeit?

4.
In der vom Oberbürgermeister und Kämmerer unterzeichneten Vorlage „Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2012“ vom 19. Juni 2012 hat die Verwaltung vorgeschlagen, 7,7 Millionen Euro nicht verausgabte Mittel des BuT zur Reduzierung von Soziallasten aufzulösen. Der damalige Sonderbeauftragte des Landes hat dieser Vorlage am 28. Juni 2012 zugestimmt. Warum fehlt in der erwähnten Vorlage ein Hinweis auf das o.g. Schreiben des MAIS zur Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder?

5.
Laut Schreiben des MAIS vom 13. November 2013 hat Dortmund für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt 15,9 Millionen Euro zur Finanzierung der Schulsozialarbeit erhalten. Das Ministerium geht im o.g. Schreiben als Prognose davon aus, dass noch Restmittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 6,652 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Wie viele der zugewiesenen Gelder von 15,9 Millionen Euro sind bisher zur Finanzierung von Schulsozialarbeit ausgegeben worden? (Wir bitten um gesonderte Auflistung für die Jahre 2011, 2012 und 2013).

6.
Der Oberbürgermeister hat öffentlich eine Verwaltungsvorlage angekündigt, um die bis Juli 2014 über das BuT finanzierten Stellen von 81 SchulsozialarbeiterInnen für das Schuljahr 2014/15 zu verlängern. Dafür sollen drei Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit welchen Mitteln soll diese Weiterbeschäftigung finanziert werden?


Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die vom Oberbürgermeister angekündigte Vorlage schnellstmöglich in die politischen Beratungen zu geben, um für die betroffenen SchulsozialarbeiterInnen sowie für Schulen, SchülerInnen und Eltern Planungssicherheit zu schaffen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu den Fragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Welche Mittel haben in den Jahren 2011, 2012 und 2013 für Leistungen des BuT
(ohne Schulsozialarbeit) zur Verfügung gestanden? Wir bitten um gesonderte Auflistung für die Jahre 2011, 2012 und 2013.

Die Bundesbeteiligung (Kosten der Unterkunft) betrug in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 10,1 Mio. € und im Jahre 2013 6,7 Mio. €.

2. Wie viele Mittel konnten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 für die Zwecke des BuT (ohne Schulsozialarbeit) verausgabt werden? Wir bitten um gesonderte Auflistung für die Jahre 2011, 2012 und 2013.

Die Aufwendungen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes betrugen in 2011 = 2,3 Mio. €, in 2012 = 5,8 Mio. € und in 2013 = 6,1 Mio. €.

3. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) hat im März 2012 alle Städte und Kreise darüber informiert, dass eine Übertragung nicht verausgabter Mittel des BuT auf das Folgejahr nur unter Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung zulässig ist. Dabei wird auch die Schulsozialarbeit erwähnt. Weiter heißt es in dem genannten Schreiben:
„Im Übrigen gelten die Vorgaben im Erlass von 7. Juli 2011. Auch hier ist die Zweckbindung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beachten.“
Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund eine anderweitige Verwendung
von Mitteln des BuT und der Schulsozialarbeit?

Der Städtetag hat mit Rundschreiben vom 10.01.2014 an die Mitgliedsstädte NRW deutlich darauf hingewiesen, dass eine festgeschriebene Zweckbindung dieser Bundesmittel nicht existiert. Eine Übertragung der nicht verausgabten Mittel aus dem Zusammenhang des Bildungs- und Teilhabepaketes sieht das SGB II an keiner Stelle vor. Eine gesetzliche Grundlage, die den Einsatz von nicht verausgabten Mitteln der Bundesfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 - 2013 regelt, ist nicht vorhanden.
Der Städtetag hat seine Positionierung in einem Anschreiben an den Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Guntram Schneider deutlich dargelegt. Das Schreiben des Städtetages ist dieser Antwort als Anlage beigefügt.
Nach dieser Bewertung erfolgte der Mitteleinsatz auf der entsprechenden rechtlichen und legitimen Grundlage.

4. In der vom Oberbürgermeister und Kämmerer unterzeichneten Vorlage „Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2012“ vom 19. Juni 2012 hat die Verwaltung vorgeschlagen, 7,7 Millionen Euro nicht verausgabte Mittel des BuT zur Reduzierung von Soziallasten aufzulösen. Der damalige Sonderbeauftragte des Landes hat dieser Vorlage am 28. Juni 2012 zugestimmt. Warum fehlt in der erwähnten Vorlage ein Hinweis auf das o.g. Schreiben des MAIS zur Beachtung der zweckentsprechenden Verwendung der Gelder?

Durch die Reduzierung der Arbeitsmarktinstrumente des Bundes hat es eine Verschiebung der Soziallasten zu Lasten der Kommunen gegeben. Die Auswirkungen der Verschiebung zeigten sich insbesondere ab dem Haushaltsjahr 2012. Das sich daraus ergebene Defizit im Bereich der Soziallasten wurde durch die ertragswirksame Auflösung der Verbindlichkeit teilweise kompensiert.

Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand die Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, dass die Mittel aus dem Jahr 2011 einer Revision nicht unterliegen. Eine Übertragung der nicht verausgabten Mittel ist im SGB II an keiner Stelle vorgesehen (s. Antwort 3.).

Gestützt wurde diese Auffassung durch die folgende vom Deutschen Bundestag am 20.04.2011 getroffene Entscheidung (Drucksache 17/5633):
„Die erste Anpassung der Bundesbeteiligung anhand der tatsächlichen Zweckausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen gem. § 46 Absatz 7 Satz 1 SGB II erfolgt im – und rückwirkend für das – Jahr 2013 auf Basis der Ausgaben 2012. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass für einen früheren Zeitraum belastbare Finanzdaten nicht zur Verfügung stehen werden.“

5. Laut Schreiben des MAIS vom 13. November 2013 hat Dortmund für die Jahre 2011 bis 2013 insgesamt 15,9 Millionen Euro zur Finanzierung der Schulsozialarbeit erhalten. Das Ministerium geht im o.g. Schreiben als Prognose davon aus, dass noch Restmittel für Schulsozialarbeit in Höhe von 6,652 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Wie viele der zugewiesenen Gelder von 15,9 Millionen Euro sind bisher zur Finanzierung von Schulsozialarbeit ausgegeben worden? (Wir bitten um gesonderte Auflistung für die Jahre 2011, 2012 und 2013).

Der Stadt Dortmund standen für die Aufwendungen in den Jahren 2011 - 2013 insgesamt
15 786 858 € zur Verfügung. Für die Finanzierung der Schulsozialarbeit wurden in den Jahren 2011 = 1 010 834 €, im Jahr 2012 = 3 746 141 € und im Jahr 2013 = 4 250 857 € verausgabt. Zur Finanzierung der Schulsozialarbeit im Jahr 2014 (zunächst bis zum 31.07.14) sind 2 479 167 € erforderlich. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Mittel werden für die beabsichtigte Weiterführung der Schulsozialarbeit (s. Antwort 6.) eingesetzt.

6. Der Oberbürgermeister hat öffentlich eine Verwaltungsvorlage angekündigt, um die bis Juli 2014 über das BuT finanzierten Stellen von 81 SchulsozialarbeiterInnen für das Schuljahr 2014/15 zu verlängern. Dafür sollen drei Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit welchen Mitteln soll diese Weiterbeschäftigung finanziert werden?

Für die Weiterführung der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2014/2015 wurden bereits budgetmäßige Vorkehrungen in Form von gebildeten Verbindlichkeiten aus Transferleistungen der Jahre 2012/ 2013, konsumtiven übertragenen Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2013 und einem erhöhten Personalaufwandsbudget des Jahres 2015 getroffen.

Anlage: Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände NRW vom 06.01.14:

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW
Herrn Minister
für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Guntram Schneider, MdL
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Ansprechpartner: Verena Göppert
Beigeordnete des Städtetages NRW
Tel.: 0221/3771-400, Fax -409
E-Mail: verena.goeppert@staedtetag.de
Reiner Limbach
Beigeordneter des Landkreistages NRW
Tel.: 0211/300491-200, Fax -5200
E-Mail: reiner.limbach@lkt-nrw.de
Herrn Horst-Heinrich Gerbrand
Beigeordneter des Städte-und GemeindebundesNRW
Tel. 0211/4587-241, Fax -291
E-Mail: horst-heinrich.gerbrand@kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: 56.12.15 N
Datum: 06.01.2014/mos

Bildungs- und Teilhabepaket – Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ab dem
Jahr 2014
Ihr Schreiben vom 17.12.2013

Sehr geehrter Herr Minister,

in Ihrem Schreiben vom 17.12.2013 weisen Sie zunächst auf den Erfolg der Schulsozialarbeit
im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, deren bis zum 31.12.2013 befristete
Finanzierung durch den Bund und die Anstrengungen Ihres Hauses und der gesamten Landesregierung im Hinblick auf eine bundesseitige Weiterfinanzierung dieser Aufgabe über
2013 hinaus hin. Diese Anstrengungen waren leider nicht von Erfolg gekrönt.
Sie bringen deshalb gegenüber den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie den Landräten in NRW und dem Städteregionsrat der StädteRegion Aachen Ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die kreisfreien Städte und Kreise zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit im Jahr 2014 nicht verausgabte Mittel der Bundesfinanzierung für
Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 als auch die nicht verausgabte Bundesfinanzierung für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2011 einsetzen.
Dieser Erwartung müssen wir mit Nachdruck entgegentreten. Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sieht an keiner Stelle vor, dass nicht verausgabte Mittel aus der im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erhöhten Bundesbeteiligung an den
Kosten der Unterkunft aus dem Jahr 2011 in die Folgejahre zu übertragen sind. Sie sind als
Teil der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von den Kommunen abgerufen
worden und mangels anderweitiger Vorschriften dort verblieben, soweit sie nicht für Bildungs-und Teilhabeleistungen verausgabt wurden. Es bestand von Anfang an Einvernehmen darüber, dass die Mittel aus dem Jahr 2011 einer Revision nicht unterliegen würden. Für eine Rückstellung der nicht verausgabten Mittel in 2011 bestand insofern keine Veranlassung.
Im Übrigen hat Ihr Haus noch in einem Schreiben vom 29.11.2013 an den Oberbürgermeister der Stadt Essen angekündigt, die Frage der Zweckbindung der Mittel aus
dem Jahr 2011 im Rahmen eines unabhängigen juristischen Gutachtens prüfen lassen zu
wollen. Wir sind sicher, dass dieses Gutachten unsere Auffassung bestätigen wird.
Hinsichtlich des Einsatzes nicht verausgabter Mittel der Bundesfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 ist festzuhalten, dass es hierzu erst recht an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Zwar ist es zutreffend, dass eine Vielzahl der Kommunen nicht verausgabte Mittel in die Folgejahre übertragen haben. Dies lag jedoch daran, dass die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets und die damit in Verbindung stehende Schulsozialarbeit erst im Laufe des Jahres 2011 abschließend verhandelt wurde und eine Einstellung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erst in der zweiten Hälfte oder gar gegen Ende des Jahres 2011 stattfinden konnte. Das MAIS selbst hat seinerzeit die Übertragung der Mittel mittels Erlass ermöglicht – eine rechtlich verbindliche Pflicht zur Mittelübertragung war damit jedoch nicht verbunden. Sofern eine Mittelübertragung stattgefunden hat, reicht diese – spiegelbildlich zum verzögerten Beginn – in den meisten Fällen jedoch nur bis zum Ende des Schuljahrs 2013/2014.
Bedauerlicherweise werden die Leistungen der weiteren Schulsozialarbeit im Koalitionsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt. Ihm ist jedoch zu entnehmen, dass das 6-Milliarden-Paket, welches zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen den Ländern zufließen soll, auch den Betrag von 400 Millionen Euro für die weitere Schulsozialarbeit umfasst. Die Länder stehen somit in der Pflicht, die ihnen zu Gute kommenden Entlastungen in entsprechender Höhe für die dauerhafte Finanzierung der eingesetzten Kräfte in der weiteren Schulsozialarbeit einzusetzen und zu diesem Zweck an die Kommunen weiterzuleiten.
In diesem Sinne möchten wir Sie, sehr geehrter Herr Minister, noch einmal dringend bitten,
Ihre Position zu überprüfen. Wir haben unser Verständnis des Koalitionsvertrages zu
dieser Frage auch bereits in einem Schreiben vom 17.12.2013 an Frau Ministerpräsidentin
Kraft, welches wir Ihnen nachrichtlich zugeleitet haben, dargestellt.
Für weitere Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Articus
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Städtetages Nordrhein-Westfalen

Dr. Martin Klein
Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Dr. Bernd Jürgen Schneider
Hauptgeschäftsführerdes Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

Herr Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion, stellt Nachfragen und hält an der Formulierung „schnellstmöglich“ fest.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet auf die gestellten Fragen und verdeutlicht, dass eine Umsetzung des Antrages erst möglich sei, sobald die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht vorliege.

Herr Neumann (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion bereits im Schulausschuss und im Rat bemerkt habe, dass für das Personal das Land zuständig sei und nicht der Bund. Betreffend des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt er an, dass dieser Antrag trotzdem gestellt werden könne und erst dann zum tragen kommen könne, wenn der Haushalt beschlossen sei. Seiner Fraktion liege es sehr am Herzen, dass das leidige Thema ein Ende habe.

Herr Stüdemann gibt an, dass er mit der Abstimmung des Antrages einverstanden sei, sobald die Haushaltsgenehmigung vorliege und dass sie nicht in einer Form konditioniert vorliegen dürfe, die ein solches Handeln unmöglich mache.

Frau Starke (SPD-Fraktion) stellt die Frage, warum überhaupt abgestimmt werden müsse, wenn alle das Gleiche wollen. Auch der Oberbürgermeister habe keinen Grund, die Sache hinauszuzögern.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) äußert, dass er den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gut fände, aber noch besser fände er, wenn auch Vorschläge beinhaltet wären, die anstelle der Sozialarbeit nicht mehr gewünscht würden.

Mit diesen Anmerkungen stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.

zu TOP 2.9
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11795-14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11795-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.02.2014 eine detaillierte Darstellung, wie sich die Übertragung von städtischen Flächen auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW finanziell auf die allgemeine Rücklage der Stadt Dortmund auswirkt.

Konkret soll erläutert werden, welche Konsequenzen sich aus der Übertragung der Flächen und dem damit verbundenen Anlagenabgang mit gleichzeitiger Gegenbuchung im Bereich der allgemeinen Rücklage gemäß §43 GemHVO auf die in §76 GO NW definierte Einhaltung der sogenannten „5%-Hürde“ ergeben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Auf Grundlage des seit 01.01.2005 in Kraft getretenen NKF- Einführungsgesetzes wurde eine Umstellung des Rechnungswesens der Stadt Dortmund von der Kameralistik zur doppelten Buchführung beschlossen und zum 01.01.2006 erstmalig eine Eröffnungsbilanz für die Stadt Dortmund nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufgestellt.

Nach § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW sind öffentliche Straßen in folgende Straßengruppen unterteilt: Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen. Durch die Allgemeinverfügung „Widmung“ erhalten Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Straßenbaulastträger Eigentümer des der Straße dienenden Grundstücks ist. Bei einer Änderung der Verkehrsbedeutung wird die jeweilige Straße durch die Allgemeinverfügung „Umstufung“ einer neuen Straßengruppe zugeordnet. Bei Umstufungen von Straßen, bei der die Straßenbaulast wechselt, gehen das Eigentum an der Straße sowie alle mit der Straße in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten entschädigungslos an den neuen Straßenbaulastträger über (Straßen- und Wegegesetz NRW). Dieser Wechsel vollzieht sich über ein sehr langwieriges Verfahren, welches häufig bereits bei der Planfeststellung einer neuen Straße beginnt und mitunter 20-30 Jahre dauert. Von StA 23 durchgeführte intensive Recherchen zur Eröffnungsbilanz haben ergeben, dass rd. 82 ha Straßenflächen noch im öffentlich- rechtlichen Eigentum der Stadt Dortmund stehen, obwohl sie sich bereits in anderer Straßenbaulast befinden oder es bereits präjudiziert ist, dass ein solcher Straßenbaulastwechsel stattfinden wird.

Spätestens beim Eigentumswechsel auf den neuen Straßenbaulastträger waren nach der seit Einführung der Doppik geltenden Rechtslage die Bilanzwerte aufwandswirksam aus der städtischen Bilanz herauszubuchen. Dies führte zu diesem Zeitpunkt zu Verlusten in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe der Werte der Anlagen abzüglich Sonderposten.
Die StÄ 23 und 61 haben die Straßen ermittelt, bei denen ein Straßenbaulastwechsel voraussichtlich zu erwarten war. In Höhe der jeweiligen Buchwerte wurden Rückstellungen über die Eröffnungsbilanz gebildet (siehe Anlage). Bei Wechsel der Straßenbaulast war eine Auflösung der Rückstellung vorgesehen, so dass der entstandene Aufwand neutralisiert werden sollte.

Am 13.09.2012 wurde durch den Landtag NRW das NKFWG beschlossen und am 28.09.2012 bekannt gegeben. Durch das NKFWG wurde der § 43 Abs. 3 GemHVO mit folgender Wirkung geändert: Durch den Gesetzgeber wurde geregelt, dass Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind.

Die Übertragung der Straßenbaulast führt in der städtischen Bilanz daher zu einem Anlagenabgang und dementsprechenden Aufwand in Höhe des derzeitigen Buchwertes der Anlagen, der unmittelbar gegen die allgemeine Rücklage gebucht wird und somit zu einer Eigenkapitalminderung führt. Zeitgleich führt die Auflösung der Rückstellung zu einem Ertrag, der ebenfalls über die allgemeine Rücklage zu buchen ist.


In dem Zeitraum der Erstellung der Eröffnungsbilanz bis zum Inkrafttreten des NKFWG wurden laut Information des StA 61 keine Übertragungen der Straßenbaulast von der Stadt Dortmund an Straßen.NRW vorgenommen. Auch seit der Änderung der Buchungslogik durch die Neufassung des § 43 Abs. 3 GemHVO wurden bis heute noch keine Übertragungen der Straßenbaulast vorgenommen. Aktuell wird mit Straßen.NRW die Übertragung der Straßenbaulast für die L609 verhandelt (siehe Drucksache Nr.: 10071-13).

Grundsätzlich ist auch eine künftige Übertragung der Straßenbaulast für alle Straßenabschnitte, für die Rückstellungen gebildet worden sind, vorgesehen. Da die Übertragungen jedoch ein langwieriges Verfahren und Vertragsverhandlungen mit Straßen.NRW bedingen, können über den Zeitpunkt dieser Übertragungen keine genauen Angaben gemacht werden.

Abschließend und zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Übertragung der Straßenbaulast sich saldiert lediglich in Höhe der Differenz zwischen der Rückstellung und dem derzeitigen Buchwert auf die allgemeine Rücklage auswirkt.




Anlage:





Rückstellung Straßenbaulastwechsel (inkl. Korrekturbuchungen) Stand 31.12.2013:



Straßenabschnitt
(inklusive Aufbauten)
Betrag




B1 (Vogelpothsweg, westl. Wittekindstraße bis
ABK Do.-West)
-650.159,78




A40 / B1 / (östl. B236 bis Aplerbeck)
-2.395.156,73




L556 (Aplerbecker Straße, Buddenacker bis
Fritz- Ligges- Straße)
-14.125,51




L609 (Dorstfelder Allee, Huckarder Straße) und
L750 (Rahmer Straße, Arminiusstraße)
-3.230.816,05




L657 (Lanstroper Str. ,
Rote Fuhr, Dreihausenstraße)
-16.503,03




L658 / L657 (Strünkedestraße, westl. Oestricher
Graben)
-32.139,12




Mallinckrodtstraße (OW IIIa)
-10.220.039,63




L663 / OWIIIa (Brackeler Straße)
-79.252,00




NS IX Nr. 42 (künftige L609, Kortental bis B1)
-119.511,34





-16.757.703,19

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bedankt sich für die Antwort.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage nachträglich zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Klinikum Dortmund gGmbH - Beteiligung an der PBMG eG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11559-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Kenntnis und genehmigt die Beteiligung der Klinikum Dortmund gGmbH an der PBMG eG.

zu TOP 3.3
DEW21 - hier: Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung von 0,1 % durch die Stadt Dortmund im Rahmen der Neuordnung der Beteiligung von RWE an DEW21
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11557-13)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt eine Ergänzung über die Korrektur eines Schreibfehlers in der Vorlage (Schreiben OB Sierau vom 03.02.14, Anlage zur Vorlage) vor.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Vorlage auf einen Ratsbeschluss zurückgehe. Seine Fraktion habe auch damals nicht die Sinnhaftigkeit der Vorlage gesehen. Es entstehe der Eindruck, dass diese Entscheidung dazu führen solle, einen Beigeordneten für 1 Mio. € in den Aufsichtsrat einzukaufen. Seine Fraktion lehne diese Vorlage ab.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass für eine bestimmte, strategisch wichtige Position die Möglichkeit bestehe, an deren Entscheidungsfindung unmittelbar, auch mandatiert über den Rat, teilzunehmen, dabei handele es sich um einen anderen Umstand. Er halte es für richtig, dass, wenn Unternehmen in schwierigen Übergangssituationen seien, der Rat sehr genau mitbekommen müsse, was sich dort ereigne, sich eine Meinung bilden können müsse und nicht nur indirekt über abgestellte Aufsichtsratsmitglieder informiert werde. Der energiewirtschaftliche Gesamtzusammenhang sei der schwierigste, den man derzeit habe.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bemerkt, dass die inhaltliche Diskussion bereits im September in diesem Ausschuss geführt worden sei. Es ergebe sich für sie die Frage, wie der Zeitplan aussehe und wann alles wirksam werden könne.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass der Anteilserwerb von DSW durch die Stadt schnell vollzogen werden könne. Die Satzung sehe vor, dass jeweils die Partner zustimmen müssten, wenn Anteile an Dritte vergeben würden. Es gelte noch die alte Satzung und deshalb hänge es davon ab, wie schnell man das Einvernehmen herstellen könne.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion es ähnlich wie die CDU-Fraktion halten werde. Seine Fraktion werde nicht zustimmen.
Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass das der nächste Schritt in Richtung Umsetzung des Antrages, den ihre Fraktion eingebracht habe, sei. Ihre Fraktion werde zustimmen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Rat im Aufsichtsrat bereits heute schon vertreten sei. Weiterhin teile er den Hinweis auf die schwierige Lage in der Energiewirtschaft, ebenso wie die Sorge, bei der Veränderung Schrittfehler zu begehen. Er könne die Qualitätssteigerung im Kontrollgremium nicht nachvollziehen.

Herr Schulte ergänzt noch, dass die Stadt Dortmund auf dem Ticket von DSW bereits im Aufsichtsrat vertreten sei. Dabei handele es sich um drei Ratsmitglieder und gemäß der Satzung um den Oberbürgermeister, der in diesem Falle durch den Stadtdirektor vertreten werde. Bei Erwerb von 0,1 % sei die Stadt Dortmund Mitgesellschafter und automatisch auch in der Gesellschafterversammlung, in der die Stadt Dortmund zurzeit nicht vertreten sei. Die dort gefällten Entscheidungen erreichten die Stadt zurzeit nur sehr spät. Das sei ein wesentlicher Unterschied und auch das wesentliche Motiv.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) zeigt sich über die Diskussion überrascht, da die Abstimmung bereits im September erfolgt sei und er jetzt keinen Grund sehe, das Abstimmungsverhalten aufgrund des Schreibfehlers zu ändern. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Verhandlungen von DSW21 mit RWE über eine Verlängerung der Beteiligung von RWE an DEW21 den Erwerb von 0,1 % des Stammkapitals der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW21) durch die Stadt Dortmund vorzubereiten und umzusetzen. Die DEW21-Anteile sollen hierbei von DSW21 übernommen werden. Der Ratsbeschluss vom 26.09.2013 (Ds. Nr. 10441-13-E4) wird insoweit aufgehoben.

zu TOP 3.4
Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11525-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Wirtschaftsförderung Dortmund.

zu TOP 3.5
Revierpark Wischlingen GmbH - Neustrukturierung der Freizeitgesellschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11193-13)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11193-13-E3)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11193-13-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund nimmt Verhandlungen mit dem RVR hinsichtlich einer Übernahme der RVR-Geschäftsanteile des Revierparks Wischlingen bzw. der Integration in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund unter der Prämisse auf, dass dies für die Stadt Dortmund nicht zu höheren Betriebskosten führt.

Vor der Übernahme von Geschäftsanteilen bzw. der Integration in die Sport- und Freizeitbetriebe der Stadt Dortmund ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einzubinden.

Der Rat der Stadt Dortmund trifft abschließend einen entsprechenden Beschluss auf Grundlage einer transparenten Verwaltungsvorlage.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fratkion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltungsvorlage zur Neustrukturierung des Revierpark Wischlingen insoweit zu folgen, als dass der vom RVR avisierten Änderung der Beteiligungsstruktur und der damit verbundenen Einlage der RVR-Anteile an dem Revierpark in eine zu gründende Holding, eine Absage erteilt wird.

Soweit die Verwaltung darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt in Erwägung zieht, die vom RVR gehaltenen Anteile auf eigene Kosten zu übernehmen, wird dem nicht gefolgt.

Erklärtes Ziel muss es sein, das derzeit bestehende Beteiligungsverhältnis im Dialog mit dem RVR aufrechtzuerhalten und für die Dauer zu sichern.


Begründung

Die in den letzten Jahren erzielten wirtschaftlichen Erfolge des Revierpark Wischlingen würden einem unnötigen Risiko mit perspektivisch schwer zu kalkulierenden Folgen ausgesetzt, wenn die Einrichtung ihre derzeitige Eigenständigkeit als GmbH verliert. Insbesondere wäre bei einer Einlage der derzeit hälftig vom RVR gehaltenen Revierpark-Anteile in eine Holding, die derzeit ausgeglichene Verteilung wirtschaftlicher Vorteile und Risiken zwischen den Gesellschaftern – Stadt Dortmund einerseits und RVR andererseits – nicht mehr gewährleistet. Dies würde sich künftig vor allem auf zukunftssichernde Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen nachteilig auswirken, da die Einflussmöglichkeiten der Stadt dann nur noch im Umfang ihres bestehenden Beteiligungsanteils an der neuen Holding zur Verfügung stehen werden; dieser wird seitens der Verwaltung jedoch auf unter 10% geschätzt.


Aus Sicht der Stadt Dortmunder sollte daher kein Anlass bestehen, die einseitig verfolgten Sparbemühungen des RVR auf Kosten der Zukunft des Revierparks in dieser Form mitzutragen. Eine Ablehnung dieses Vorgehens ist daher geboten.

Wirtschaftlich nicht weniger riskant ist es, die Anteile des RVR am Revierpark Wischlingen seitens der Stadt Dortmund auf eigenes finanzielles Risiko zu übernehmen, das weder mit der derzeitigen Haushaltssituation zu vereinbaren ist, noch in realistischer Weise zugunsten einer langfristig ökonomischen Lösung zugunsten der Stadt gemindert werden kann.

Sinnvoll erscheint es daher vorrangig, nicht nur die Beibehaltung der derzeitigen Beteiligungsstrukturen sondern auch die langfristige Sicherung dieses status quo zum Gegenstand der Gespräche zwischen der Stadt Dortmund und dem RVR zu machen.



Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass in manchen Städten die Revierparks mehr schlecht als recht laufen würden. Dortmund sei eine gute Ausnahme. Die Planung im RVR sei nicht zwingend gut für die Stadt Dortmund und deshalb habe seine Fraktion den Antrag noch relativ kurzfristig eingebracht. Seine Fraktion sei damit einverstanden, die Vorlage und den Antrag in den Rat durchlaufen zu lassen. Er erläutert noch kurz den Antrag seiner Fraktion.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt Herrn Rettstadt Recht, dass Dortmund relativ gut mit dem Revierpark da stehe. Der RVR strebe dennoch danach, durch Synergieeffekte seine Verluste zu minimieren und das sei durchaus auch nachvollziehbar. Sie befürwortet, dass die Verwaltung sich Gedanken darüber mache, ob es Sinn mache, eine andere Lösung zu finden und die Anteile selbst zu übernehmen. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion ein und betont, dass eine enge Beteiligung der Politik unentbehrlich sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass der Beschlussvorschlag lediglich der Beginn eines Verhandlungsparcours sei. Die Richtung solle damit klar sein. Das erste Mal in der Geschichte des Revierparks stehe der Park durch die vor Ort initiierte Arbeit und die Unterstützung der Politik wirtschaftlich gut da, auch in der Substanz. Die Verhandlungsergebnisse werden im Betriebsausschuss, in diesem Gremium und sicherlich auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien Gesprächsgegenstand sein.

Frau Matzanke (SPD-Fraktion) gibt an, dass alle wüssten, dass im RVR mit den Freizeitgesellschaften ein politischer Spagat versucht werde, das Thema sei nicht neu. Sie schließt sich den Erläuterungen von Herrn Stüdemann an und merkt an, dass ihre Fraktion den Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für überflüssig halte. Ihre Fraktion werde der Vorlage folgen und beide Anträge ablehnen.

Herr Rettstadt möchte nicht missverstanden werden und erläutert, dass der eigentliche Weg der sein müsse, dass der RVR zwei Revierparks, die ein großes Minus machten, schließe, um dann mit dem übrigen Geld wieder in Dortmund investieren zu können. Er sehe nicht, den RVR aus der Haftung zu lassen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen werde und erläutert kurz die Entscheidung. Er sei davon ausgegangen, dass solche Entscheidungen selbstverständlich den Rat erreichen. Der Verwaltungsvorlage werde seine Fraktion zustimmen.

Herr Kruse (Geschäftsführer Sport- und Freizeitbetriebe) erläutert, dass mit der Vorlage, die aus dem Hause der Beteiligungsverwaltung komme, ein Vorratsbeschluss gemeint sei, für den Fall, dass die Verbandsversammlung tatsächlich vollziehe und das Holding-Modell favorisiere. Aus Sicht des Revierparks stelle er eindeutig fest, dass so ein Modell keinen Sinn mache. Man könne nur darüber nachdenken, wie es weitergehe, wenn der RVR an dieser Stelle tatsächlich die Holding wolle. Aus seiner Sicht sei es das Beste, entweder den Status Quo zu verhandeln oder die Anteile zu übernehmen. Dann könne man noch über eine stärkere Verzahnung nachdenken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.6
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11632-14)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der Gelsenwasser Energienetze GmbH an der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG mit 49,0 % der Geschäftsanteile zu.

zu TOP 3.7
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11545-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2013, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 37.314 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ -3.247, und der Lagebericht 12/13 werden festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ - 3.247 wird durch Verrechnung mit dem Bilanzgewinn in Höhe von 26.234,37 Euro und die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 3.220.424,93 Euro ausgeglichen, sodass ein Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen wird.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.8
EU-Beihilfeverfahren
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 11789-14)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11789-14-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE vor:
wir bitten um Auskunft welche die Stadt Dortmund, bzw. den Konzern Stadt Dortmund betreffende EU-Beihilfeverfahren, o.ä. aktuell anhängig sind.
Eine schriftliche Beantwortung ist ausreichend.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
mit Bezugnahme auf die o. g. Anfrage der Fraktion Die Linke darf ich Ihnen – auch nach Abstimmung mit den Beteiligungsunternehmen der Stadt Dortmund - folgende Erläuterungen geben.

Anhängig sind bei der Stadt Dortmund zwei EU-Beihilfeverfahren:

· Beihilfesache SA.22030 – Deutschland – Flughafen Dortmund – NERES,

· Beihilfesache SA.29404 – Deutschland – Flughafen Dortmund – Neue Entgeltordnung (NEO).

Darüber hinaus liegen gegen die Bundesrepublik Deutschland folgende Beschwerden vor:

· Beihilfesache SA.34045 – Deutschland – Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen (§ 19 StromNEV),

· Beihilfesache SA.33995 – Deutschland – Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen.

Es ist denkbar, dass diese beiden Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland auch Auswirkungen auf die Stadt Dortmund/DEW21 haben werden. Ob und inwieweit die Stadt Dortmund/DEW21 tatsächlich künftig betroffen sein wird, lässt sich gegenwärtig nicht abschätzen.

Weitere EU-Beihilfeverfahren sind nicht anhängig.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung und fragt nach, ob es richtig sei, dass bei dem Bauwerk, das gegenüber dem Hauptbahnhof entstehe, ein Verfahren eröffnet worden sei, weil es dort Sponsorenverträge in Bezug auf die Sonderausstellung geben solle.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) erläutert, dass das Verfahren, der Bau des DFB-Museums, insgesamt bei der EU-Kommission notifiziert worden sei. Das sei beim Start vollzogen worden und sei beihilfenrechtlich sauber. Sponsorengelder könnten seiner Einschätzung nach nicht in Betracht kommen, da es sich nicht um öffentliche Mittel handele.

zu TOP 3.9
GELSENWASSER AG
hier: Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11564-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt genehmigt die durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung und stimmt der Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH und der Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft mit 49,9 % der Geschäftsanteile zu. Die Zustimmung umfasst den zur Gründung der Gesellschaft nötigen Verkauf von 50,1 % der GELSENWASSER 2. Beteiligungs-GmbH als Voraussetzung für die Gründung der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Prioritätenliste für das Jahr 2014 und das daraus abgeleitete Jahresarbeitsprogramm der Immobilienwirtschaft (FB 65) zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Sanierung des Betriebshofes Westerholz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10951-13)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es Sinn mache, das Geld an diesem Ort zu verbauen, wenn evtl. Synergieeffekte durch andere städtische Beteiligungen erreicht werden könnten.

Herr Nickisch (Fachbereich Liegenschaften) gibt an, dass ein Sanierungsbedarf dringend gegeben sei. Darüber hinaus seien Fördermittel in Höhe von 100 T € beantragt worden. Es seien Fristen einzuhalten und nach seiner Auffassung gäbe es keine Alternativen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 580.932,- € die weitere Planung und Sanierung (Leistungsphasen 3-9 HOAI) des Betriebshofes Westerholz (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 60 (Umweltamt) auf der Investitionsfinanzstelle 60N01301064001, Finanzposition 780800:



Haushaltsjahr 2013: 5.641,00 €
Haushaltsjahr 2014: 10.000,00 €
Haushaltsjahr 2015: 419.891,00 €
Gesamt: 435.532,00 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 145.400,- € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.


Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus investiven Mitteln des StA 60, die bei der Finanzstelle 60N01301064001 - FB-Nord Westerholz-Sanierung derzeit wie folgt zur
Verfügung stehen:
2013 500.000,00
2014 75.000,00
2015 25.000,00
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Baumaßnahme in den einzelnen Jahren ist es erforderlich, dass in den Jahresabschlüssen 2013 und 2014 die Übertragungen der investiven Auszahlungsermächtigungen genehmigt werden.

Die entsprechenden Maßnahmen am Gebäude werden entsprechend dem Zuwendungsbescheid vom 07.05.2013, Förderkennzeichen 03KS1959M, anteilig mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt zu 38,38 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- € gefördert.

Die Investition bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 15.354,91 €.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
U-Turm
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2013
(Drucksache Nr.: 11395-13)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11395-13-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2013:

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen;
Drucksache Nr.: 11395-13-E1):
„Bündnis 90 / Die Grünen bittet die Verwaltung im Zusammenhang um einen ausführlichen Sachstandsbericht zum aktuellen Bau- und Sanierungszustand des U-Turms. Zusätzlich bitten wir um entsprechenden Bericht bezüglich der Klage des Bundes der Steuerzahler gegen die Stadt Dortmund.
Vor dem Hintergrund bitten wir vor allem um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Das Architekturbüro Gerber hat in seiner Stellungnahme zu den jetzt aufgetretenen
Problemen mit dem Terrassen-Belag auf die Stadt als Bauherren verwiesen.

2. Welchen Bodenbelag hat die Stadt konkret beauftragt und wurden dadurch bauordnungsrechtliche oder feuerpolizeiliche Grundlagen der Genehmigungsfähigkeit nicht beachtet, bzw. ausgehebelt?

3. Welches Nutzungskonzept für die Terrasse lag zugrunde?

4. Wie schätzt die Stadt die Verursacherproblematik für die Mehrkosten ein? Die Werkstoffqualitäten und – einschränkungen unterschiedlicher Holzarten und ihre entsprechende Verarbeitung gehören zum Grundwissen handwerklicher Verarbeitungs-und Materialkenntnisse, insbesondere was das „Aufquillen“ als auch die „Entflammbarkeit
betrifft.

5. Wie hoch sind die Mehrkosten, die sich durch den nötigen Austausch des Terrassenbelags ergeben? Ergeben sich möglicherweise statische Probleme durch einen Stein-Belag?

6. Warum sind die Gesamtkosten für die Entwicklung des Geländes nicht abschließend
darstellbar, wie es in einer Antwort der Stadt auf die Klage des Bundes der Steuerzahler
heißt? Wann wird die gegenüber dem Bund der Steuerzahler angekündigte Abrechnung
Ende 2013 dem Rat offengelegt?

7. Welche Erstattungsansprüche stellt die Stadt Dortmund zurzeit gegen Dritte, bzw. sind
solche geplant?

8. Wann wird dem Rat die abschließende, vollumfängliche Abrechnung zu den Mehrkosten des U-Turms vorgelegt?

Begründung:
Erneut haben sich weitere bauliche Probleme im U-Turm ergeben. Daraus leitet sich möglicherweise erneut ein Kostenanstieg für die Stadt ab. Im Sinne der Transparenz ist eine Darstellung des Gesamtaufwandes und der Mehrkosten dringend geboten.“


AUSWI, 04.12.2013:
RM Märkel begründet die vorliegende Anfrage ihrer Fraktion.

RM Frank unterstützt die Anfrage der Fraktion B’90 Die Grünen und bittet die Verwaltung darum, in den erbetenen Sachstandsbericht auch den Aufgang und das Geländer zur Terrasse einzubeziehen.

Herr Wilde führt an, dass es sich bei dieser Anfrage um eine Angelegenheit der
Liegenschaftsverwaltung handele und somit der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) das zuständige Gremium sei. Vor diesem Hintergrund, schlägt er vor, die Angelegenheit an dieses Gremium zu überweisen und den Bericht der Verwaltung auch dem AUSWI zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überweist die
Angelegenheit (Anfrage der Fraktion B’90 Die Grünen inkl. der Ergänzung des RM Frank) an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Die Verwaltung wird darum gebeten, den entsprechenden Sachstandsbericht auch dem AUSWI zur Kenntnis zukommen zu lassen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

ich beziehe mich auf die og. Anfrage, die zuständigkeitshalber an den Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wurde. Zu den gestellten Fragen
(kursiv vorangestellt) nehme ich wie folgt Stellung:

1. Das Architekturbüro Gerber hat in seiner Stellungnahme zu den jetzt aufgetretenen
Problemen mit dem Terrassen-Belag auf die Stadt als Bauherren verwiesen.

2. Welchen Bodenbelag hat die Stadt konkret beauftragt und wurden dadurch
bauordnungs-rechtliche oder feuerpolizeiliche Grundlagen der Genehmigungsfähigkeit
nicht beachtet, bzw. ausgehebelt?

Seitens der Stadt Dortmund wurde im Rahmen der Ausführungsplanung und der
Ausschreibung Wert darauf gelegt, dass kein Tropenholz, sondern heimische Eiche als
Bodenbelag verwendet werden sollte - wohlwissend, dass tropische Hölzer im
Außenbereich bessere Eigenschaften hinsichtlich ihrer Dauerhaftigkeit haben.
Bauordnungsrechtliche Grundlagen wurden nach heutigem Kenntnisstand weder
ausgehebelt noch missachtet.

3. Welches Nutzungskonzept für die Terrasse lag zugrunde?
Die Dachterrasse sollte nach ausdrücklicher Vorgabe des Bauherrn allein die Möglichkeit
eröffnen, einen Ausblick auf die Stadt Dortmund zu erhalten. Ein längerer Aufenthalt von
Personen wurde nicht unterstellt, so dass z.B. Sitzmöglichkeiten konzeptionell
ausgeschlossen wurden. Diese Nutzungsvorgabe ging einher mit der Prämisse für die
sogenannte Kathedrale, dass diese eine multifunktionale Eignung, jedoch nur für
temporäre Veranstaltungen haben sollte.

4. Wie schätzt die Stadt die Verursacherproblematik für die Mehrkosten ein? Die
Werkstoffqualitäten und – einschränkungen unterschiedlicher Holzarten und ihre
entsprechende Verarbeitung gehören zum Grundwissen handwerklicher VerarbeitungsundMaterialkenntnisse, insbesondere was das „Aufquillen“ als auch die
„Entflammbarkeit betrifft.

Der Zustand des Holzbelags ist keine Folge nicht beachteten konstruktiven Holzschutzes.
Auch ist grundsätzlich die Verwendung von Holz als Bodenbelag im Außenbereich nicht
ungewöhnlich. Dies zeigt etwa die Verwendung einheimischer Hölzer bei den Aasee-
Terrassen in Münster am Rand des Gewässers wie auf der Dachfläche des
Gastronomiegebäudes. Jedoch kristallisierte sich im Zuge des Betriebes des Dortmunder
U`s heraus, dass die Kathedrale nicht mehr wie ursprünglich unterstellt nur für temporäre
Veranstaltungen und ohne diesbezügliche feste Einbauten zu betreiben war. Vielmehr
müssen der Raum und die ihn betreffenden angrenzenden Bauteile den nunmehr
tatsächlichen, regelmäßigen Nutzungen bis hin zu regelmäßigen Diskothek-
Veranstaltungen gerecht werden. Auch erforderliche feste Einbauten für gastronomische
Zwecke wurden für den Betrieb unumgänglich, sodass sich die bauordnungsrechtliche
Beurteilungsgrundlage grundsätzlich änderte. So führte diese gegenüber ursprünglichen
Prämissen andersartige Nutzung dazu, dass auch die angegliederte Dachterrasse neu,
nämlich als untrennbarer Teil eines dauerhaften und regelmäßig genutzten
Veranstaltungsraums „Kathedrale“ zu betrachten ist, was u.a. auch die Wahl eines
anderen, nicht brennbaren Materials erfordert. Für einen Übergangszeitraum wurde der
hölzerne Belag auch in Verbund mit den oben genannten Nutzungen der Kathedrale
bauaufsichtlich toleriert mit der Auflage, die der Hinterlüftung des Holzes dienenden
Fugen zu schließen. Der Bauherr hat die mit dem Verlust dieses konstruktiven
Holzschutzes verbundene Schädigung des Holzes durch die Witterung in Kauf
genommen, da die Duldung befristet und letztlich sowieso ein Austausch des Belags
unumgänglich war. Gründe, Planungs- oder Koordinationsfehler des Architekturbüros
bezogen auf handwerkliche Verarbeitungs- und Materialkenntnisse anzunehmen, sieht der Bauherr nicht, ob jedoch Planungs- oder Koordinationsfehler bezogen auf den Komplex der geänderten Nutzungsanforderungen und bauordnungsrechtlich gebotener planerischer Konsequenzen vorliegen, wird zur Zeit seitens der juristischen Begleitung des Bauherrn aufgearbeitet und bewertet.

5. Wie hoch sind die Mehrkosten, die sich durch den nötigen Austausch des
Terrassenbelages ergeben? Ergeben sich möglicherweise statische Probleme durch einen
Steinbelag?

Die Baukosten für den Umbau der Dachterrasse betragen nach der Vorkalkulation des
Architekten voraussichtlich ca. 176.000,- € incl. MwSt. Die Leistungen werden
ausgeschrieben. Aus den erwarteten Angeboten ergeben sich die konkreten
Auftragssummen.
Statische Probleme ergeben sich durch den veränderten Terrassenbelag nicht.

6. Warum sind die Gesamtkosten für die Entwicklung des Geländes nicht abschließend
darstellbar, wie es in einer Antwort der Stadt auf die Klage des Bundes der Steuerzahler
heißt? Wann wird die gegenüber dem Bund der Steuerzahler angekündigte Abrechnung
Ende 2013 offengelegt?

Die Gesamtkosten für die Entwicklung des Geländes sind derzeit nicht abschließend
darstellbar, da die Entwicklung in den nächsten Jahren noch fortgeführt wird. Die Stadt
Dortmund hat über das SV GVVF die ca. 5 ha große Fläche incl. des U-Turms im Jahr
2007 von einem privaten Eigentümer erworben. Das SV GVVF hat
Erschließungsleistungen mit der Realisierung von Straßen in der 1. Ausbaustufe sowie mit der Errichtung eines Gebäudes für das Blockheizkraftwerk im Umfang von ca. 1,5 Mio. € durchgeführt. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind erforderlich. Dazu zählt aktuell die Fortführung des Baus von Erschließungsstraßen in der 1. Ausbaustufe und die geplante endgültige Fertigstellung der Erschließungsstraßen und der öffentlichen Grünflächen nach Bebauung der weiteren Baugrundstücke durch private Investoren auf dem U-Areal in einigen Jahren. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben „U-Turm“ werden nach Vorliegen aller geprüften Schlussrechnungen, somit voraussichtlich Mitte des Jahres 2014, zur Verfügung stehen.

7. Welche Erstattungsansprüche stellt die Stadt Dortmund zurzeit gegen Dritte, bzw. sind
solche geplant?

Die Stadt Dortmund prüft umfassend, ob Planungs- und Koordinierungsfehler zu
Baukostenerhöhungen geführt haben. So wurden von der Stadt Dortmund Ansprüche
grundsätzlich geltend gemacht, die zu einer erhöhten Zahlung an eine Firma aufgrund
gestörten Bauablaufs geleistet werden mussten.
Weitere potenzielle Fehler werden laufend geprüft. Im Einzelfall kann es daher noch zu
weiteren Kostenansprüchen der Stadt Dortmund gegen Dritte kommen.
Des Weiteren sind in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Mängeln durch die
ausführenden Firmen oder im Wege der Ersatzvornahme durch andere Firmen behoben
worden. In Einzelfällen sind jedoch auch nach zwischenzeitlicher Mängelbeseitigung
Restmängel vorhanden, bei denen eine finanzielle Einigung für die Wertminderung
verhandelt wird.

8. Wann wird dem Rat die abschließende, vollumfängliche Abrechnung zu den
Mehrkosten des U-Turms vorgelegt?

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben „U-Turm“ werden nach Vorliegen aller geprüften
Schlussrechnungen, somit voraussichtlich Mitte des Jahres 2014, zur Verfügung stehen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung. Er frage sich, inwieweit der Gedanke der temporären Nutzung so lange vorgehalten habe, dass letztendlich so ein Ergebnis wie an der Dachterrasse heraus gekommen sei. Der Zusammenhang sei auch in der Beantwortung nicht deutlich erläutert.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) geht auf den Sachstand ausführlich ein und gibt aus dem Gedächtnis eine Aufstellung der einzelnen Maßnahmen wieder.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Wirtschaftsplan 2014 für das Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11481-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2014 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 15 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11552-13)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Dienstanweisung für Geldanlagen der Stiftungen und Interessentengesamtheiten der Stadt Dortmund zur Kenntnis.






Monegel Reuter Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin