Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 27.06.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. für Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Heike Gottwald (SPD) i. V. für Rm Ute Pieper (SPD)
Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Bernhard Klösel (SPD) i. V. für Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) i. V. für Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Brigitte Thiel (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Wissmann –20/AL
Stefan Heynen – 20/2
Ralf Rüddenclau – 20/2
Martin Pütz - 20/3
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Rainer Peper – 23/2
Markus Neuhaus –21/AL
Frank Schulz – FB 3
Kevin Dank – FB 3
Jörg Zilian – 10/A2-BRL
Detlev Woltering – 41/BGL
Jan Hendrik Selzner – 41/Archiv
Tobias Ehinger – 42/GFD
Martin Lizan – 42/VD
Jörg Süshardt – 50/FBL
Corinna Hoffmann – 50/7
Michael Bonan – 51/8 –BRL
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Patrick Knopf – 52/3
StR Ludger Wilde – 6/Dez.
Stefan Thabe – 61/FBL
Gerhard Kappert – 66/4
Dr. Christian Falk – 70/BL
Pascal Ledune – 80/GF
Andre Deutschmann – 80/KUS
Jürgen Krause – 1/GB 1

Birgit Miemitz – 1/GB III

3. Gäste:

Frau Schulze-Bories, Verbraucherberatung





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 27.06.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.05.2019

2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht 2019
Empfehlung

2.2 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)



2.3 Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
(Drucksache Nr.: 13089-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
(Drucksache Nr.: 13089-18)

2.4 Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

2.5 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)

2.6 "Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14392-19)

2.7 Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)

2.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

2.9 Einnahmen aus der LKW-Maut
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14656-19)

2.10 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)


3. Beteiligungen

3.1 Flughafen Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14345-19-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 16.05.19 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14345-19-E2)

3.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13923-19)

3.3 Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 16.05.19 erhalten.

3.4 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)

3.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)

3.6 Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14407-19)

3.7 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14406-19)

3.8 70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14465-19)

3.9 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-19)

3.10 Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14410-19)

3.11 Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14012-19)

3.12 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-19)

3.13 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)




4. Liegenschaften

4.1 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-19)

4.2 Leitfaden für die Veräußerung von städtischen Grundstücken/Gebäuden
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 14756-19)


5. Sondervermögen

Nicht besetzt.


6. Sonstiges

6.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

6.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

6.3 Verkehr der Zukunft
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14762-19)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Tölch benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:

Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins
BackUp - ComeBack e.V
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14412-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.11 behandelt.

Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die
Jahre 2020 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14760-19)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.12 behandelt.

IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14754-19)


Die Angelegenheit wird unter TOP 2.13 behandelt.

Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.19
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.4 behandelt.

Weiterhin bittet Herr Stüdemann (Stadtdirektor), einen „Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform“ mit in die Tagesordnung aufzunehmen, da das Thema von großem Interesse sei.

Die Angelegenheit wird unter TOP 6.5 behandelt.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.05.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 16.05.2019 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
2. Managementbericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14351-19-E1)

Frau Künstler (Stadtkämmerei) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation. Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Managementbericht 2019 zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 06.06.19 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:

in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.06.2019 wird der Fachausschuss aufgefordert, eine Empfehlung für den Rat der Stadt auszusprechen.

Der Personalrat begrüßt ausdrücklich die Einführung des „Fachstandards plus“ sowie die Zurverfügungstellung von 4,0 vzv Planstellen ab dem Haushaltsjahr 2020.

Auch der Personalrat erhofft sich durch die Einführung des fachlichen Standards, der erfolgreich in einem Modellversuch erprobt wurde, die Optimierung der vorhandenen Schnittstellen, aber auch die weitere Steigerung der Beschäftigtenzufriedenheit einhergehend mit dem erforderlichen Erhalt von Fachwissen.

m die Jugendhilfedienste personell zu stärken und die personelle Kontinuität sicherzustellen.

Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dritten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.
2.) Der Rat beschließt, die im evaluierten Qualitätshandbuch zusammengefassten fachlichen Standards auf alle Jugendhilfedienste zu übertragen. In den kommenden Monaten sollen alle Jugendhilfedienste mit den fachlichen Standards vertraut und diese verbindlich eingeführt werden.
3.) Das Modellprojekt endet wie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen am 31.12.2019 und ein Bericht zur Gesamtevaluation wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

4.) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dritten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.
5.) Der Rat beschließt, die im evaluierten Qualitätshandbuch zusammengefassten fachlichen Standards auf alle Jugendhilfedienste zu übertragen. In den kommenden Monaten sollen alle Jugendhilfedienste mit den fachlichen Standards vertraut und diese verbindlich eingeführt werden.
6.) Das Modellprojekt endet wie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen am 31.12.2019 und ein Bericht zur Gesamtevaluation wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt.

zu TOP 2.3
Starkregengefahrenkarte für Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13089-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 26.06.2019 vor:
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 14.05.2019:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, ihr geeignete Maßnahmen zeitnah vorzustellen, wie den Auswirkungen der Starkregenereignisse im Stadtbezirk Aplerbeck entgegnet werden sollen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes zu beschließen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.05.2019:

In der Diskussion wird deutlich, dass einige Mitglieder der BV-Hombruch einen Ausschnitt der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch vermissen. Andere weisen darauf hin, dass die Starkregengefahrenkarte nach Angaben in der Vorlage im Internet zur Verfügung gestellt wird (s. Seite 3 der Vorlage, letzter Absatz). Außerdem würde die Stadtentwässerung Dortmund bei Bedarf beratend tätig.
Die Stadtentwässerung Dortmund soll gebeten werden, der Bezirksvertretung Hombruch nach Möglichkeit einen Auszug der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch digital über die Geschäftsführung der BV-Hombruch zur Verfügung zu stellen. Sollten dann noch Fragen offen sein, wird um Berichterstattung in einer der nächsten BV-Sitzungen gebeten.

Nach kurzer Diskussion fasst die BV-Hombruch einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Stadtentwässerung vom 05.03.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

Bitte an die Verwaltung.
Die Entwässerung Dortmund wird gebeten, die Gesamtkarte oder einen Ausschnitt der Starkregengefahrenkarte vom Stadtbezirk DO-Hombruch den Mitgliedern der BV digital über die Geschäftsführung der BV-Hombruch zur Verfügung zu stellen.

Bei Bedarf wird die Stadtentwässerung Dortmund zur Berichterstattung in eine der nächsten BV-Sitzungen eingeladen.


AUSW, 26.06.2019:

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Starkregengefahrenkarte zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Überflutungsschutzes.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig an.

zu TOP 2.4
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt ausdrücklich zu Protokoll, dass ihre Fraktion nicht für einen Weiterbau der OWIIIA sei, der Vorlage aber trotzdem zustimme.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion der Vorlage zustimme, allerdings abzüglich der beiden genannten Stellen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da seine Fraktion auch den Haushaltsbegleitbeschlüssen nicht zugestimmt habe.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bedankt sich für die schnelle Abarbeitung des Antrages aus den Haushaltsbegleitbeschlüssen. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung nur Personal einstellen oder ausbilden werde, das über entsprechende Schlüsselqualifikationen verfüge, die einen anderweitigen Einsatz möglich mache. Deshalb könne seine Fraktion uneingeschränkt zustimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 18 Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, um die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 umsetzen zu können. Hiervon sind im Jahr 2019 zwölf Planstellen und im Jahr 2020 weitere sechs Planstellen einzurichten. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.

zu TOP 2.5
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14353-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 25.06.2019 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

….die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines sogenannten KdU-Fonds und legt dem Ausschuss einen Entwurf von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eines solchen Fonds vor. In den Fonds fließen die durch die Teilnahme langzeitarbeitsloser Menschen an den Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes eingesparten Kosten der Unterkunft ein. Die Einsparsumme wird als kommunaler Förderfonds zur Begleitung und Unterstützung des Teilhabechancengesetzes in Dortmund eingesetzt. Vorrangig sollen damit Kosten übernommen werden, die nicht durch das Bundesprogramm gedeckt sind (Eigenleistungen der Träger im 3., 4. und 5. Jahr der Maßnahmen). Das betrifft insbesondere gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen.
Begründung:
Die Regelungen zum Teilhabechancengesetz sehen vor, dass Unternehmen und Beschäftigungsträger, die sich an entsprechenden Maßnahmen beteiligen, während der fünfjährigen Laufzeit auch Eigenanteile der Lohnzahlungen übernehmen müssen. Im dritten Jahr der Maßnahmen sind das 10 Prozent, im vierten Jahr 20 Prozent und im fünften Jahr 30 Prozent des entsprechenden Lohns. Insbesondere für gemeinnützige Träger, die durch die Tätigkeit der Beschäftigten keine Einnahmen erzielen, ist das ein Problem. Eine Bezuschussung durch einen kommunalen Förderfonds könnte dazu beitragen, dass auch diese Träger vermehrt Einstellungen langzeitarbeitsloser Menschen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes vornehmen. In den Förderfonds können die durch die Reduzierung der Kosten der Unterkunft eingesparten Gelder einfließen und mit einer eventuell pauschalen Finanzierung ausgezahlt werden. Die Stadt Bielefeld hat inzwischen ein entsprechendes Verfahren beschlossen….

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste vor:

..die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 und bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, „mehrfach-Förderstrukturen“ innerhalb eines Wirkungsbereiches mit gleicher Zielsetzung zu vermeiden...


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einigte sich darauf, die Anträge und die Vorlage einzeln abzustimmen und bei dem Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste Punkt 1 und Punkt 2 gesondert abzustimmen.
I. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 14353-19-E1).

II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig (bei Enthaltung der AfD-Fraktion) folgenden geänderten Punkt 1 des Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie auf Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Zielsetzung zu evaluieren und einen jährlichen alle drei Jahre einen Sachstandsbericht zu erarbeiten und vorzulegen.
III. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit lehnt den Punkt 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/ Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14353-19-E2) mehrheitlich (gegen die Stimmen der Fraktion FDP-Bürgerliste und der CDU-Fraktion) ab.

IV. Der Ausschuss für Soziales Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten) folgend Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS 2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.
2. Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.
3. Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Beschlusslage aus dem Sozialausschuss übernehmen wolle.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass diese Vorlage wichtig sei, seiner Fraktion fehle bei der Gesamtdarstellung die Nennung von konkreten Maßnahmen und die Fragestellung nach Zielsetzung und die Überprüfung der Erfolge. Er regt an, das Controlling zu integrieren. Falls das nicht entschieden werde, werde seine Fraktion sich enthalten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch seine Fraktion sich enthalten werde, da es zu viele Punkte gäbe, die nicht zustimmungswürdig seien.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Sozialausschuss bereits ausgiebig diskutiert habe. Auch seine Fraktion schließe sich deshalb der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lediglich um einen regelmäßigen Sachstandsbericht im Sinne eines Controllings eingefordert habe. Der Ausschuss sei dieser Forderung gefolgt. Darüber hinaus habe er beantragt, dass Doppelstrukturen auszuschließen seien. Diesbezüglich habe man aber festgestellt, dass das per Gesetz bereits ausgeschlossen sei.
Seine Fraktion finde das Projekt gut.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) bemerkt, dass es sich um schwierige Klientel handele und wenige Sanktionen ausgeübt würden. Seine Fraktion lehne die Vorlage ab, auch weil kein vernünftiges Controlling vorliege.

Herr Rettstadt merkt an, dass die Berichterstattung das eine sei, aber die Zieldefinierung das andere. Dabei gehe es nicht um Streichung von Geldern, sondern um erfolgreiche Hilfestellung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Grundausrichtung zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 (KAS
2020-2030) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte fortzuführen und zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

2.Der Rat beschließt die Anpassung der kommunalen Beschäftigungsförderung an das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG –Teilhabechancengesetz) und nimmt die verwaltungsinterne Neuordnung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zur Kenntnis und stimmt der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16 SGB II zu.

3.Der Rat beschließt darüber hinaus, im Kontext des Teilhabechancengesetzes das Modellprojekt Service Center lokale Arbeit (Drucksache Nr.: 07209-17) als ein zentrales Projekt der KAS 2020-2030 auf kommunaler Ebene zu verstetigen, um die Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose durch den geförderten Ausbau einfacher Tätigkeiten in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern sowie über öffentliche Vergaben und dem Aufbau neuer, einfacher Arbeit im Arbeitsmarkt in den Betrieben am Standort Dortmund gezielt zu erweitern.

zu TOP 2.6
"Demokratie leben!" - Kommunales Förderprogramm zur Extremismusprävention und Demokratieförderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderung Lokaler Partnerschaften für Demokratie - Förderaufruf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14392-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beteiligung der Stadt Dortmund über die gesamte Laufzeit vom 01.01.2020 -31.12.2024 am Förderprogramm „Demokratie leben!“.


zu TOP 2.7
Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der Sitzung vom 06.06.19 vor.
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:

zum Tagesordnungspunkt „Strategische Schwerpunkte 2019-2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund“ sowie zu den beabsichtigten Beschlussvorschlägen möchte ich Ihnen und den Ausschussmitgliedern im Namen des Personalrates folgende Stellungnahme zur Verfügung stellen.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, (zunächst) die drei beschriebenen Schwerpunkte umzusetzen. Dafür sollen fünf zusätzliche Stellen im StA 10 geschaffen werden. U.a. sollen sog. „Digitalisierungs- Projektmanager*innen“ die nachhaltige, effektive und rechtssichere Implementierung der Digitalisierungsprojekte sicherstellen und unterstützend begleiten.


Der Personalrat unterstützt die geplante Vorgehensweise mit folgenden Anmerkungen:

Fünf zusätzliche Stellen werden für die Umsetzung der drei beschriebenen Strategie- Schwerpunkte (Digitale Bürgerservices / Mitarbeiterorientierung / Infrastruktur) hilfreich sein. Sie kompensieren aber keinesfalls den bestehenden Personalmangel und den darüber hinaus erforderlichen Personalmehrbedarf im StA 10. Denn neben neuen Aufgabenfeldern gilt es vordringlich, ältere Baustellen im Bereich Basis- Infrastruktur abzuschließen.

Im Rahmen der „DOgitalen Verwaltungskonferenz“ stellte ein Gastredner aus Leipzig am 22.05.19 dar, dass dort für übergeordnete Digitalisierungsprojekte 12 zusätzliche Stellen geschaffen wurden und sechs weitere Stellen aus der Verwaltung in ein „Digitalisierungsteam“ überführt wurden. Eine interessante Vergleichskennzahl!


An mehreren Stellen wird in dieser Ratsvorlage zu Recht darauf hingewiesen, dass die personellen und technischen Ressourcen der Verwaltung nicht ausreichen,
a) alle noch bestehenden „Infrastruktur- Baustellen“ kurzfristig abarbeiten zu können,
b) weitere wünschenswerte Infrastrukturmaßnahmen kurzfristig zur Verfügung zu stellen,
c) weitere Digitalisierungsprojekte „nebenbei“ aufzugreifen bzw. zu realisieren.

Die skizzierte Drei-Jahres-Strategie mit den drei Schwerpunkten kann somit nur ein vorsichtiges Angebot darstellen. Das wird „Ungeduldige“ enttäuschen, da andererseits viele Ideen und Möglichkeiten (u.a. im Rahmen des Masterplan Digitale Verwaltung) auf ihre Umsetzung warten. Dieses Angebot ist unseres Erachtens seriös und realitätsnah. Denn unsere Verwaltung leidet unter finanziellen und personellen Ressourcenmängeln.

Aus den Erfahrungen mit früheren Verwaltungsreformen sehen wir folgende Konfliktsituation erneut entstehen:
Ø eine notwendige, ehrliche Bestandsanalyse und Aufarbeitungsphase wird zu früh beendet bzw. abgewürgt (wo stehen wir und was brauchen wir um gut aufgestellt weitere Digitalisierungsphasen beginnen zu können?).

Ø es werden zeitgleich mehrere neue Digitalisierungsprojekte gestartet. Dies hat allerdings keine bzw. nur geringe Aussicht auf Erfolg, da die erforderliche Infrastruktur und Personalressourcen fehlen, Rahmenbedingungen oder rechtliche Bestimmungen nicht passen.

Die in der Ratsvorlage vorgestellten Handlungsfelder sind aus unserer Sicht ebenfalls nur beispielhaft skizzierte Gestaltungsansätze. Insbesondere das Handlungsfeld „Bring Your Own Device (BYOD)“ (S. 12 der Vorlage) ist schwierig umzusetzen, wenn ein Mehrwert für Beschäftigte bei zeitgleicher Gewährleistung von IT-Sicherheit entstehen soll.
Kritisch steht der Personalrat folgenden aktuellen Entwicklungen gegenüber:

„Dezentrale Implementierung von Digitalisierungs- Projektmanagern“

Mit der Einrichtung von dezentralen Digitalisierungsmanagement- Stellen könnte sich im Zusammenspiel mit den Aufgaben von und Erwartungen an die IT-Koordinatoren*innen ein Problem ergeben. Derzeit laufen viele Bestrebungen, die IT-Koordination (ITKO) in den Fachbereichen zu stärken. Auf unterschiedlichen Ebenen wird über erwartete Kompetenzen, zielgerichtete Qualifizierungen, Qualitäts- und Aufgabenstandards, Wissenstransfer untereinander, sowie einer verbesserten und verbindlicheren Korrespondenz mit dem Dortmunder Systemhaus diskutiert. Als technisch-organisatorische Multiplikatoren*innen in den Fachbereichen soll die ITKO einerseits Bindeglied zu 10/dosys (bzw. den dort entwickelten, gesamtstädtischen Standards) sein. Andererseits soll die ITKO im Fachbereich selbst zur treibenden Kraft für technische Optimierungen und Digitalisierungsvorhaben werden.

Sollten nun fachbereichseigene „Projekt-Manager“ mit dem Schwerpunkt einer ebenfalls fachbereichsinternen (isolierten) Digitalisierungsstrategie parallel zu den ITKO-Stellen eingerichtet werden, könnte das die oben beschriebenen Potentiale hemmen. Eine strukturierte Aufgaben- und Kompetenzabstimmung gerät ggf. durcheinander. Sowohl ein verantwortungsbewusstes Rollenverständnis, als auch die persönliche Motivation könnten darunter leiden, wenn sich ITKOs nicht zum Digitalisierungs-Projekt-Manager weiterentwickeln können und eine weitere Abstimmungsebene /Hierarchiestufe eingebaut wird.

Der ganzheitliche, gesamtstädtische Ansatz sollte mehr in den Vordergrund rücken - über die Fachbereichsgrenzen hinaus. Das kann unserer Erfahrung nach nur durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch, Beteiligung und gemeinsam abgestimmte Vorgehensweisen – insbesondere mit dem zentralen IT- Dienstleister 10/dosys - funktionieren.

Alles, was digitalisiert werden kann, wird auch digitalisiert.

Eine problematische Aussage, die so und sinngemäß während der o.g. Verwaltungskonferenz am 22.05.19 mehrfach in den Raum gestellt wurde.

Natürlich wird es weltweit und gesellschaftlich immer wieder Akteure geben, die versuchen, Digitalisierungspotentiale auszuloten, u.U. auch unabhängig von Sinnhaftigkeit oder Ethik. Meist steht ein Vermarktungswunsch oder ein konkretes Geschäftsmodell dahinter. Die Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft sollten sich nicht blind auf jegliche, digitale Neuerungen stürzen, "nur weil es geht" Siehe dazu die „Charta Digitales Dortmund 2018-2030“. Im Sinne unserer öffentlichen Verantwortung und der für unsere Verwaltungsprozesse abgestimmten Strategie wäre folgende Zielformulierung besser:
Alles, was einen Mehrwert für Beschäftigte, Bürger*innen und Stadtgesellschaft bringt, wird digitalisiert, wenn es zudem wirtschaftlich und rechtskonform ist.

Fazit

Die Ratsvorlage „Strategische Schwerpunkte 2019-2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund“ sollte durch weitere Strategieplanungen und Zielformulierungen in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und anderen zu beteiligenden Stellen präzisiert werden, um weiterhin sagen zu können: „Wir sind auf einem guten Weg!“

Ausfertigungen dieses Schreibens erhalten Herr Oberbürgermeister Sierau, Herr Stadtrat Uhr, Herr Plätz (11/AL) und Herr Zilian (10/AL).

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Schwerpunkte 2019 – 2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund umzusetzen und die benötigten Aufwendungen und Investitionen zu tätigen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einrichtung von 5 Planstellen zur Durchführung der strategischen Schwerpunkte zur Digitalisierung.
3. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand der Umsetzung der strategischen Schwerpunkte im Rahmen der Berichtspflicht des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Schwerpunkte 2019 – 2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund umzusetzen und die benötigten Aufwendungen und Investitionen zu tätigen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einrichtung von 5 Planstellen zur Durchführung der strategischen Schwerpunkte zur Digitalisierung.
6. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand der Umsetzung der strategischen Schwerpunkte im Rahmen der Berichtspflicht des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“

zu TOP 2.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14101-19)

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion mit dem Verkehrskonzept der Vorlage nicht einverstanden sei und im Laufe des Prozesses Verbesserungen erwarte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 292 - südlich Hacheneyer Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne We 135 und We 107).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 2.9
Einnahmen aus der LKW-Maut
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14656-19)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14656-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.06.2019 vor:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die jährlichen Einnahmen aus der LKW-Maut werden zukünftig in voller Höhe zum Ausbau der Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr sowie für Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm eingesetzt.

Ab Mitte 2020 wird im zuständigen Fachausschuss halbjährlich über die geplanten/umgesetzten Maßnahmen berichtet.


Begründung:
Nach Informationen des Bundesverkehrsministeriums hat die Stadt Dortmund für das zweite Halbjahr 2018 rund 742.000 Euro aus den Einnahmen der LKW-Maut erhalten. Damit stehen zukünftig voraussichtlich rund 1,5 Mio. Euro jährlich im Haushalt zusätzlich zur Verfügung. Dieses Geld soll ausgleichend zu den Belastungen durch den LKW-Verkehr für emissionssenkende Maßnahmen eingesetzt werden.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass er die Zielrichtung nachvollziehen könne. Er macht den Vorschlag, heute zu beschließen, dass die Verwaltung halbjährlich über die erfolgten Erlöse in diesem Ausschuss und im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen Bericht erstatte.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass die Intention des Antrags so zu verstehen sei, dass die freiwerdenden Mittel adäquat entsprechend dem Antrag für den Rad- und Fußverkehr zu verwenden seien. Er erklärt sich einverstanden, den Antrag entsprechend umzuformulieren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt den methodischen Hinweis, dass für den Ausbau der Rad- und Fußwege ein Ratsbeschluss notwendig sei. Eine zweckgebundene Zuordnung der LKW-Maut sei haushaltsrechtlich nur mit dem Beschuss des Finanzausschusses nicht möglich. Er schlägt vor, einen entsprechenden Antrag für den Ausbau der Infrastruktur der Rad- und Fußwege im Rat zu stellen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist ebenfalls noch einmal darauf hin, dass der Antrag so nicht möglich sei.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Einnahmen bereits für die Unterhaltung des Bundesfernstraßennetzes in Dortmund zweckgebunden seien. Weiterhin weist er auf die lange Planungsphase hin und damit auf die Unwahrscheinlichkeit, diese Mittel in diesem Jahr noch ausgeben zu können. Das Thema sei in den Haushaltsberatungen zu diskutieren. Seine Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) findet das Ansinnen legitim, die Art und _Weise funktioniere so nicht. Er schlägt vor, über den Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen Daten abzufragen, um einen Wert finden zu können.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) sieht nicht den Sinn des Antrages.

Herr Langhorst weist darauf hin, dass der Antrag ernsthaftes politisches Handeln darstelle, über die Umsetzung könne man diskutieren. Er plädiere dafür, den Antrag im AUSW aufzurufen und dort weiter zu besprechen.

Herr Stüdemann bittet um Aufbereitung in haushaltskompatibler Form mit Ratsbeschluss.

Herr Düdder weist darauf hin, dass es aus den Fraktionen keinen sachlichen Einwand gegen die Zielrichtung gegeben habe. Er verstehe es so, dass der Antrag für heute zurückgezogen sei.
Er fragt die Verwaltung, wie die Prognose aussehe, wenn, wie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen im März beschlossen worden sei, auf der B1 voraussichtlich ab 01.09.19 ein LKW-Durchfahrtverbot durchgesetzt würde.

Herr Stüdemann sagt eine schriftliche Antwort zu.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zurückgezogen.

zu TOP 2.10
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.11
Institutionelle Förderung der Projekte "BackUp" und "CoBaYana" des Vereins BackUp - ComeBack e.V
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14412-19)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion zustimmen werde. Er kündigt für die Haushaltsberatungen einen entsprechenden Erhöhungsantrag an.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass auch seine Fraktion zustimmen werde.
Er fragt nach, wie die Themen „religiöser Extremismus“ und „Linksextremismus“ sich in dem Feld bewegen oder ob diese Themen für die Vereine keine Zielrichtung seien. Die Folgen seien für die Opfer ähnlich.

Frau Miemitz (Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie) erklärt, dass das von der örtlichen und lokalen Problemlage abhänge. Das Projekt „CoBaYana“ sei gezielt in den Bereich Deradikalisierungs-Prävention des Rechtsextremismus gegangen und dort auch tätig und spezialisiert. Der Bereich religiöser Fanatismus werde im Projekt der Einrichtung „Wegweiser“ bearbeitet. Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sei darauf spezialisiert, den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus umzusetzen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schließt sich den Äußerungen von Herrn Reppin an.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion das Projekt für sehr wichtig halte.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass auch seine Fraktion volle Unterstützung zusage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die institutionelle Förderung der Projekte „BackUp“ und „CoBaYana“ des Vereins BackUp – ComeBack e.V mit jeweils 35.000 € pro Jahr sowie die Förderung des Vereins mit jeweils 20.000 € pro Jahr, insgesamt also 90.000 € jährlich, zunächst bis zum 31.12.2024.

zu TOP 2.12
Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 - 2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14760-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Verhandlungsergebnisse zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (VZ), der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und der Stadt Dortmund (Stadt) zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, einen Vertrag über die Finanzierung der Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung für die Jahre 2020 – 2024 abzuschließen.

Zudem ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die VZ im Rahmen eines seperaten Vertrages zur Abfall- und Umweltberatung mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb einer örtlichen Abfall- und Umweltberatungsstelle zu betrauen.

zu TOP 2.13
IGA Metropole Ruhr 2027 - Beschluss zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14754-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat beschließt die Gründung einer Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr, den Städten Duisburg und Gelsenkirchen sowie der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft.

2. Der Rat genehmigt den beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) unter der Bedingung, dass die ebenfalls dieser Vorlage als Anlage im Entwurf beigefügte Gesellschaftervereinbarung (Anlage 2) von allen Vertragsparteien in selber Urkunde unterzeichnet wird. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, sich bis zur Gründung ergebende redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an den Vertragsentwürfen vorzunehmen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Flughafen Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14345-19-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14345-19-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 16.05.2019 vor:
Die Passagierzahlen des Dortmunder Flughafens sind auf nun 2,28 Mio. Fluggäste gestiegen. Der Flughafen hat daher in 2018 seinen Umsatz um fast 3 Mio. Euro vor allem aufgrund höherer Parkeinnahmen gesteigert. Darüber hinaus wurden Rückstellungen ergebnisverbessernd aufgelöst. Die Maßnahmen für Instandhaltung wurden gegenüber dem Planwert unterschritten.

Trotzdem hat sich das Defizit des Flughafens im Vergleich zum Vorjahr um fast eine halbe Mio. Euro erhöht.

Dazu haben wir die folgenden Fragen:

1) Wurden neue Verträge mit bereits am Flughafen Dortmund ansässigen Fluggesellschaften hinsichtlich der Flughafenentgelte abgeschlossen, so dass, trotz einer Steigerung der Passagierzahlen, das Ergebnis aus diesem Bereich geringer ausfällt?

2.1) Welchen finanziellen Einfluss auf das Jahresergebnis hat im Saldo die Erweiterung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund (Mehreinnahmen vs. Aufwand)?

2.2) Ist es richtig, dass die Stadt Dortmund den Verbänden DFB und UEFA schriftlich zugesichert hat, das Nachflugverbot am Dortmunder Flughafen für die Zeit der Fußball Europameisterschaft 2024 nicht zu beachten? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist dies erfolgt?

3) Welche Einflussgrößen sind ansonsten dafür verantwortlich, dass sich zwar das
EBITDA verbessert hat, aber das gesamte Defizit des Flughafens sich gegenüber dem Vorjahr gesteigert hat?

4) Für wann ist die Sanierung der bestehenden Start- und Landebahn vorgesehen, um aus Sicherheitsgründen den aus 2001/2002 stammenden Anti-Skid-Belag zu erneuern? Welchen Kostenumfang wird dies verursachen?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme vor:




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13923-19)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass das Guthaben für Gleitzeit und Urlaub massiv angestiegen sei. Er fragt nach, ob es sich dabei um Einmaleffekte aufgrund der hohen Auslastung beim Dortmunder U handele und wie das im Interesse der Beschäftigten zurückgeführt werde.

Herr Woltering (41/BGL) erklärt, dass im Jahresdurchschnitt 20 bis 30 Stellen nicht besetzt seien. Dennoch solle die Produkt- und Leistungsplanung erfüllt werden, was dazu führe, dass sich erhebliche Rückstände bilden würden und Urlaub nicht genommen werden könnte. Hier greife der gesamtstädtische Standard, dass der jeweils Vorgesetzte sich persönlich darum kümmern müsse. Ein zeitnaher Abbau sei angestrebt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme 71.082.540,03 €, einem Jahresverlust von 1.342.396,99 € und einem Bilanzergebnis von 0 € sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 1.342.396,99 € wird durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.

zu TOP 3.3
Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13448-19)
hierzu Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.06.2019
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2019
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 26.06.2019 vor:
Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 12.06.2019:

Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wie folgt:
Der Beirat begrüßt das Zukunftskonzept für den Botanischen Garten Rombergpark, sofern es die Sanierung der Infrastruktur, die Beseitigung des jahrelangen Investitionsstaus und der Schaffung von Barrierefreiheit dient (Projekte 1 bis 9).
Sehr kritisch sieht der Beirat die Projekte, die mit der Zielsetzung „Deutliche Erhöhung der Attraktivität“ und mit einer Zunahme des Besucherverkehrs verbunden sind. Im Einzelnen sind dies die Projekte 10 (Neubau Parkplatz (P3)), 11 (Steganlage Tertiärteich) und 12 (Baumwipfel-Erlebnis-Pfad).

Projekt 10: Neubau Parkplatz (P3)
Der Neubau des Parkplatzes (P3) mit ca. 150 Parkplätzen führt zu einer Verdopplung der Parkplatzfläche und einer Versiegelung einer Grünfläche im Randbereich der Streuobstwiese am Bildungsforum. Die Naturschutzverbände hatten bereits bei der Aufstellung des B-Planes Hom 293 „Klinik nördlich Rombergpark“ auf die Gefahr drohender neuer Parkplätze hingewiesen. Hauptproblem ist die Fremdnutzung des Parkplatzes durch Besucher der Klinik und Park-and-Ride-Nutzer. Eine Ausdehnung der Parkplatzfläche würde nicht automatisch den Besuchern des Parks zugute kommen.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anbindung des Rombergparks an den öffentlichen Nahverkehr sehr gut ist (U 49, Busse 440 etc., DB-Haltepunkt Tierpark). Es ist nicht einzusehen, weshalb Besucher mit dem PKW kommen müssen. Hier sollte im Rahmen des Masterplans Mobilität 2030 eine Offensive für den Umweltverbund gestartet werden. Der Rombergpark könnte mit seiner umweltpädagogischen Bedeutung eine Vorreiterrolle übernehmen.
Hinsichtlich der anvisierten Verkehrswende in Dortmund ist die Schaffung von Parkraum für den motorisierten Individualverkehr (MIV) das absolut falsche Signal.

Projekt 11: Baumwipfel-Erlebnis-Pfad
Der 1,2 km lange Baumwipfelpad ist aus der Sicht des Beirates für den Rombergpark überdimensioniert und stellt einen erheblichen Eingriff in das geplante Landschaftsschutzgebiet Nr. 36 (“Rombergpark-Hacheney-Lücklemberg-Schondelletal“) dar. Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten (Greifvögel, Eulen, Fledermäuse) sind zu befürchten. Der Rombergpark ist ein Hotspot für Fledermäuse. Die Rückzugsorte diverser heimischer Tierarten werden hierdurch immer weiter reduziert.

Projekt 12: Steganlage Tertiärteich
Grundsätzlich ist die Steganlage für den Bereich Umweltbildung als sinnvoll einzustufen. Beim Bau der Anlage müssen allerdings die im Sumpfzypressenteich lebenden Amphibien berücksichtigt werden. Sofern das Bleichhäuschen rekonstruiert werden sollte, wäre es sinnvoller, dies als historischen Bestandteil des Rombergparks und nicht für ein Saurierexponat zu nutzen. Dies würde eher dem Charakter des Parks entsprechen.
Der Beirat bittet darum, dass die – auf dem ersten Blick – unkritischen Projekte ihm im Einzelnen im Lauf des Verfahrens wieder vorgestellt werden.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2019:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um den Auszug des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zu TOP 2.1 aus der noch nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung vom 12.06.2019 ergänzt.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt den Direktor des Botanischen Gartens, Herrn Dr. Patrick Knopf und bittet ihn, dass Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark vorzustellen. Herr Dr. Knopf stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation das Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark mit den zahlreichen Projekten vor, u.a. dem Überwinterungshaus, die Erweiterung der Pflanzenschauhäuser, die Forscherstation, den Neubau eines Parkplatzes und den Baumwipfel-Erlebnis-Pfad. Einzelheiten sind der detaillierten Vorlage und der Präsentation zu entnehmen, die der Niederschrift beigefügt ist.

In der ausführlichen Diskussion äußern sich die Mitglieder der BV äußerst positiv über das vorgestellte Zukunftskonzept. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt ebenfalls die vorgestellten Projekte bis auf die Projekte Nr. 10 „Neubau Parkplatz (P 3)“ und Nr. 12 „Baumwipfel-Erlebnis-Pfad“. Diese sehen sie eher kritisch.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe vom 25.04.2019 und die Überweisung der Vorlage durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.05.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Allerdings empfehlen die drei Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Rat der Stadt Dortmund, die Projekte Nr. 10 „Neubau Parkplatz (P 3)“ und Projekt Nr. 12 Baumwipfel-Erlebnis-Pfad“ der Vorlage abzulehnen.

Das Gremium bedankt sich bei Herrn Dr. Knopf für die ausführliche und informative Berichterstattung.

AUSW, 26.06.2019:

Herr Dr. Knopf erläutert das „Zukunftskonzept Botanischer Garten Rombergpark“ mittels Powerpoint-Vortrag.

Herr Rm Kowalewski erhebt die o. a Empfehlung des BunB zum Antrag.

Herr sB Tietz verdeutlicht für seine Fraktion auch nochmal, warum man die Punkte 10., 11. und 12. kritisch sehe und schließt sich daher dem Wunsch eines Vorredners, die Empfehlungen des BuNB zum Antrag zu erheben an.

Der o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Empfehlungen des BunB und der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Zukunftskonzepts
Botanischer Garten Rombergpark und ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung
der Maßnahme. Notwendige Baubeschlüsse werden zum gegebenen Zeitpunkt
eingeholt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der notwendigen
Instandhaltungsmaßnahmen, die sich aus dem Zukunftskonzept BGR ergeben.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der neuen Projekte im
Rahmen des Zukunftskonzeptes BGR.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der konsumtiven
Maßnahmen in Höhe von 1.536 T€ inklusive der sich aus dem Zukunftskonzept
ergebenen Folgekosten.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion die meisten in der Vorlage genannten Maßnahmen, die den Rombergpark attraktiver und zukunftsfähig zu machen, begrüße. Die Punkte 10 und 12 werden jedoch kritisch gesehen und aus diesem Grunde abgelehnt. Zu Punkt 11 wird empfohlen, der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zu folgen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde zum Antrag erhoben habe. Dem konnte sich die Mehrheit allerdings nicht anschließen. Daraufhin habe seine Fraktion dem Gesamtkonzept nicht zugestimmt und sie werde es an dieser Stelle auch nicht tun.

Herr Naumann (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass das Konzept gut sei, der Baumwipfelpfad entspreche letztendlich aber nicht dem Charakter des Rombergparks.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage uneingeschränkt zustimmen werde. Auch die Erweiterung der Pflanzenschauhäuser halte seine Fraktion für eine gute Maßnahme.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN an.

zu TOP 3.4
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14369-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2018, abschließend mit einer Bilanzsumme von 66.476.318,63 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
176.956,15 €, sowie der Lagebericht 2018 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 176.956,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14170-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2018 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 888.208.530,53 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.805.122,33 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 3.805.122,33 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 515.828,83 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2020 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.6
Kompetenznetzwerk Digitale Kundenschnittstelle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14407-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Wirtschaftsförderung sich als Kooperationspartner an dem EFRE.NRW - Förderantrag „Innovations- und Kompetenznetzwerk für die digitale Gestaltung der Kundenschnittstelle zur Sicherung und Entwicklung der Wertschöpfung in NRW“ des InnoZent OWL e.V. zu beteiligen und das Projekt, nach dessen Bewilligung durch die Bezirksregierung Detmold, umzusetzen. Dies beinhaltet die Ausschreibung der genannten Stelle. Die Projektlaufzeit beträgt 36 Monate. Der Projektstart erfolgt zum September 2019.

zu TOP 3.7
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
- Baubeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14406-19)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2019

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 19.062019 vor:
Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage und den Neubau ab und bekräftigt ihre Kritik am Vorgehen der Verwaltung, da das zugesagte Gutachten weiterhin nicht vorläge. Der Neubau ist teurer als ein neues Westbad am alten Standort. Nach Ansicht der CDU hatte Dorstfeld in den Überlegungen nie eine Chance. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West wurde nicht weiter mit einbezogen.

Die Fraktion B90/Die Grünen weisen darauf hin, dass keine Partei in der Bezirksvertretung Innenstadt-West für den Neubau an einem anderen Standort sei. Trotz Zusage fehle das Kleinkindbecken jetzt völlig.

Die SPD-Fraktion lehnt die Vorlage völlig ab und mutmaßt, dass nur der Revierpark renoviert werden soll.

Die Fraktion Die Linke mutmaßt, dass es bereits künftige andere Verwendung für das Grundstück des Westbades im Kortental gäbe.

Die Piratenpartei weist darauf hin, dass es Ratsfraktionen gab, die den Neubau im Revierpark Wischlingen wollten, obwohl die gesamte Bezirksvertretung Innenstadt-West gegen den Neubau im Revierpark sei.

Frau Köster (Seniorenbeirat) merkt an, das offenbar das Sportbecken nicht barrierefrei sein wird und nur über eine Einstiegsleiter, nicht aber über Treppen begehbar sei.Für Senioren sei das keine gute Lösung. Nach Ihrer Besichtigung der Anlage erschien ihr der aktuelle Bau nicht marode, sondern in einem guten Zustand.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt einstimmig die Vorlage in Gänze ab.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da ihre Fraktion von Beginn an gegen den Neubau des Westbades an dieser Stelle gewesen sei. Weiterhin seien die angesprochenen fehlenden bzw. zu streichenden Punkte nicht berücksichtigt worden und deshalb könne ihre Fraktion der Vorlage nicht beitreten.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, da einige der vorgeschlagenen Verbesserungen mit aufgenommen worden seien. Er bittet allerdings darum, zukünftig früher in einen Dialog zu treten.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er der Vorlage zustimmen werde. Seine Fraktion habe das Projekt von Anfang an unterstützt. Die Wasserfläche werde für die Schulen und auch für den Schwimmsport gebraucht. Es habe eine Qualität, die sich sehen lassen könne und werte auch den Revierpark Wischlingen auf.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass auch seine Fraktion den Standort für vernünftig und zukunftsweisend halte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau einer Schwimmsporthalle in Wischlingen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10.191.314,- € netto zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, insgesamt somit 12.127.664,- €. Der Baubeschluss beinhaltet auch die vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschlossenen Zusatzmaßnahmen zur Ausstattung des Lehrschwimmbeckens mit einem Hubboden und Maßnahmen zur Aufwertung des bestehenden Kleinkindbeckens im Solebad des Revierparks Wischlingen.

zu TOP 3.8
70 Jahre Grundgesetz: Mütter des Grundgesetzes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14465-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates der Stadt vom 23.05.2019 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelte Idee, die „Mütter des Grundgesetzes“ in ihren jeweiligen Heimatorten durch die Errichtung eines Denkmals zu ehren, umzusetzen.
2. ein pädagogisches Konzept zur Demokratieförderung in den Dortmunder Schulen zu entwickeln.

zu TOP 3.9
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14211-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung
Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2018 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 453.571,46 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 453.571,46 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

zu TOP 3.10
Jahresabschluss 2018 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14410-19)

Herr Reppin (CDU-Fraktion), Herr Buchloh (CDU-Fraktion) und Herr Mader (CDU-Fraktion) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie verlassen ihren Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass seine Fraktion sich bisher enthalten habe, aber mit dieser Vorlage sei seine Fraktion sehr einverstanden, deshalb stimme seine Fraktion diesmal zu.

Unter Abwesenheit der befangenen Ratsmitglieder empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001
beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.864,70 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 6.000.000,00 Euro (brutto) gem.
§ 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.783.864,70 Euro wird gem.
§ 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund
zugeführt.

zu TOP 3.11
Förderantrag zum Landeswettbewerb "REGIO.NRW - Innovation und Transfer"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14012-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Wirtschaftsförderung Dortmund mit der Antragseinreichung für das Projekt „In|Die RegionRuhr: Digitale Fabrik“ bei der Bezirksregierung Arnsberg sowie der anschließenden Umsetzung des Projektes.

zu TOP 3.12
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2019/20 für die Zeit vom 01.08.2019 bis 31.07.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt die kostenlose Gestellung der
Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert des Dortmunder Oratorienchor (März
2020) sowie des Dortmunder Musikvereins (Juni 2020).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2019/20 des Theater Dortmund für die Zeit
vom 01.08.2019 bis 31.07.2020, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2019/20 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von
41.692.385 € (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2019/20 mit einem Volumen von 3.200.000 € (Anlage
2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:
- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise der Spielzeit 2019/20 (Anlage 5)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe
notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit
ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte
Eintrittspreise zu erheben.




zu TOP 3.13
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14534-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Berichterstattung 2018 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.


4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen und der Fuß- und Radwege sowie Herstellung der restlichen Straßen des Baugebietes in der 1. Ausbaustufe (5. Bauabschnitt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache Nr.: 02365-02 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – von 3.700.000,00 Euro auf 4.800.000,00 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - in Höhe von 4.800.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Bis Haushaltsjahr 2018: 3.300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.






zu TOP 4.2
Leitfaden für die Veräußerung von städtischen Grundstücken/Gebäuden
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 14756-19)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.06.2019 vor:


Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen ziehen den Antrag mit der DS-Nr. 12764-18-E5 aus dem nichtöffentlichen Teil zurück und bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden (inhaltsgleichen) Antrages im öffentlichen Teil:

Die Verwaltung wird gebeten einen Leitfaden zu erstellen, in dem Standards für die Veräußerung von städtischen Grundstücken/Gebäuden festgelegt werden. Hierbei sind insbesondere die Aspekte des Rücktrittsrechts, Wiederkaufsrechts und des Vorkaufsrechts zu berücksichtigen. Auch die Gewährung von Erbbaurechten ist mit diesem Leitfaden zu standardisieren, so dass zukünftig städtebaulich bedeutsame Grundstücke vorrangig in Erbpacht vergeben und nur in begründeten Ausnahmefällen veräußert werden.

Es wird erwartet, dass der Leitfaden im 3. Quartal 2019 dem AFBL zur Beratung vorgelegt wird.

Begründung

Der Ursprungsantrag wurde vom AFBL in seiner Sitzung vom 16.05.2019 als eingebracht betrachtet und die Beratung soll in der Sitzung am 27.06.2019 erfolgen. Aus technischen Gründen kann der Ursprungsantrag weder umbenannt, noch im öffentlichen Teil behandelt werden, daher ist die Erstellung eines inhaltsgleichen Antrages mit einhergehender Vergabe einer neuen Drucksachennummer erforderlich.



Der Vorgang „Speicherstr.“ ist der Anlass für unseren Antrag. Es wurde leider versäumt, schon im Rahmen der Ausschreibung den Verhandlungsführer*innen der Stadt klare Vorgaben zu den Themen Rücktrittsrecht, Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht auf den Weg zu geben. Damit man bei zukünftigen Verhandlungen nicht Gefahr läuft, durch ähnlichen Versäumnisse die Verhandlungsführer*innen zu diskreditieren, ist es wichtig, Standards zu definieren, unter welchen Rahmenbedingungen Grundstücke im Rahmen von Erbbaurechten vergeben werden bzw. wie bei den Verhandlungen mit den o. g. Themen umzugehen ist. Der Vorteil der Standardisierung ist, dass bei Verhandlungen die Positionen klar abgegrenzt sind und man lediglich bei der Abweichung der Standards dies zu begründen hat.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass der Leitfaden aus der Sicht ihrer Fraktion überfällig zu sein scheine. Er trage dazu bei, einen transparenten Kriterienkatalog zu schaffen.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass das bereits in der letzten Sitzung besprochen worden sei und Herr Stüdemann bereits die Erstellung eines solchen Leitfadens zugesichert habe. Die Hauptintention des Ausschusses sei gewesen, die Kerngrundstücke nicht zu verkaufen, deshalb müsse man noch über den Begriff „Leitfaden“ nachdenken. Er fragt nach, ob eine Fertigstellung bis zur nächsten Sitzung zu erwarten sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass mehrere Seiten involviert seien, aber eine Fertigstellung bis zum Herbst sei sicherlich zu erwarten.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass die inhaltliche Diskussion bereits in der letzten Sitzung stattgefunden habe. Hier gehe es um einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung und eine erwartete Fertigstellung im 3. Quartal. Seine Fraktion stimme im vollen Umfang zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig z
5. Sondervermögen

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6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund –
6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund –
2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).

zu TOP 6.3
Verkehr der Zukunft
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14762-19)

Eine Konkretisierung des Vorschlages zur Tagesordnung hat nicht vorgelegen. Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Vorschlag zur Tagesordnung zurückgezogen wird.

zu TOP 6.4
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2019

(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 18.06.2019 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Personal und Organisation vom 06.06.2019 (hierhin enthalten: Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2):

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt
und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet wer-
den müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“

AUSW, 15.05.2019:

Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.

Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu
schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.

Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.

Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.

Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.

Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.

Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.

Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1. Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.

2. Zur Vorlage:

Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-E2) vor:

zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle
Koordinierungs- und Planungsarbeiten sowie Einzelstellungnahmen zum Radverkehr zu bearbeiten sind. Dazu gehört die Betreuung AGFS-Mitgliedschaft, Antragsstellung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Standortplanung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (mrr), Betreuung des Teilkonzeptes Radverkehr & Verkehrssicherheit des Masterplan Mobilität 2030, die Netzplanung (Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes), Begleitung des Regionalen Radverkehrsnetzes des RVR, Teilnahme an Arbeitskreisen zum RS1 und des mrr, Berichterstellung zur Rezertifizierung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der AGFS, Betreuung der Umsetzung des Hauptroutennetzes, konkrete Ingenieurplanung von Einzelmaßnahmen, Erstellung/ Aktualisierung des Fahrradstadtplanes, Stellungnahmen zu Eingaben und Anträgen aus den Gremien und der Bürgerschaft, u.a.m. . Ohne eine personelle Verstärkung in diesem Bereich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der o.g. Arbeitsfelder nicht mehr möglich. Hinzu kommen eine Reihe politischer Beschlüsse, die momentan überhaupt nicht bearbeitet werden können:
- Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18

Die ingenieurmäßige Bearbeitung (Erstellung von Straßenentwürfen) des Straßenzuges Grüne Straße, Treibstraße, Steinstraße, Heiligegartenstraße (BV InN, 30.11.2016, DS. Nr. 06420- 16), des Hauptroutennetzes, sowie die Umsetzung des regionalen Radwegenetzes sind derzeit ebenfalls nicht möglich. Nach Fertigstellung des Teilkonzeptes „Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit“ des Masterplan Mobilität 2030 steht die Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmenkataloge an. Dies bindet erneut auf Jahre hinaus erhebliche Personalkapazitäten. Die planerische Bearbeitung des Projektes RS1 erfolgt derzeit aufgrund der mangelnden Personalausstattung ebenfalls schleppend.
Andere deutsche Großstädte haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Radverkehrsplanung erheblich verstärkt. Die Ergebnisse einer Kurzumfrage über den deutschen Städtetag bei einigen ausgewählten Großstädten Deutschlands sind der Anlage 1 zu entnehmen (Stand: Januar 2019). Im Ergebnis weisen sie auf ein erhebliches Missverhältnis hin.
Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Stellen im Bereich Fuß- und Radverkehr – eine im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen und zwei für die Wahrnehmung der Aufgaben des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten. Der nun zusätzliche gesehene Bedarf wird derzeit mit 8 Vollzeitstellen abgeschätzt, die sich wie folgt darstellen und begründen:
Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde (66/2) fallen vor allem im Kontext straßenverkehrsrechtlicher Belange, dauerhafter Anordnungen und Baustellen in Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs Aufgaben im Umfang einer Stelle an.
Für die Planung (66/3) sind insgesamt vier Stellen notwendig. Diese umfassen schwerpunktmäßig insbesondere die Rad- und Fußwegeplanung, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die qualifizierte Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen aus der Bürgerschaft, den Verbänden und der Politik.
Im Bereich des Straßenbaus (66/4) bedarf es für die Umsetzung der zuvor geplanten Maßnahmen auch für den Bau von Rad- und Fußwegen zweier zusätzlicher Stellen.

Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die
kurzfristige Umsetzung insbesondere kleinerer konsumtiver Maßnahmen wie z.B. die Instandhaltung der Rad- und Fußwege, aber auch für das Aufstellen von Fahrradbügeln.
Von der Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Bewältigung der Radverkehrsaufgaben rät die Verwaltung ab. Zwischen den betroffenen Fachbereichen gibt es keinerlei Schnittstellenprobleme.
Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem
erst eingeübt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die vorhandenen und zusätzlichen Personale im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in einer eigenständigen Arbeitsgruppe mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Radverkehrsplanung zusammenzufassen. Die Zuständigkeiten im Tiefbauamt sind differenzierter zu betrachten und müssen nach den konkreten Aufgaben strukturiert, wie oben dargestellt, den Fachabteilungen angegliedert werden.

APO, 06.06.2019:

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den im AUSW gestellten Antrag seiner Fraktion. Aus Personalsicht sei nochmal kritisch zu hinterfragen, ob die Anzahl der Stellen erforderlich sei. Hier seien 6+2 Stellen gefordert. Dankenswerterweise läge heute auch die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellen vor. Die 2 Stellen für den Planungsbereich sind bereits eingearbeitet, sodass nur noch, die von seiner Fraktion geforderten, 6 Stellen im Tiefbauamt zur Diskussion ständen. Wenn man dem gegenüber stelle, welches die künftigen Aufgaben im Bereich Fahrrad seien, erscheint dieser Personalbedarf aus fachlicher und personeller Sicht nachvollziehbar. Weiterhin sei das Personal im Tiefbauamt so ausgelastet, dass eine reine Aufgabenverlagerung nicht sinnvoll sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, dass das Verfahren dieses gestellten SPD-Antrages unglücklich sei. Dem Ausschuss läge unter TOP 3.2.6 eine Vorlage vor, die sich ebenfalls mit Stellen zur Radverkehrsplanung befasse. Es müsse geklärt werden, welche Bedarfe tatsächlich bestehen um Überschneidungen zu vermeiden.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der vorliegenden Stellungnahme die Bedarfe ordentlich aufgeführt seien und ihre Fraktion den Antrag mittrage.

Herr Tölch macht deutlich, dass man mit Hinblick auf TOP 3.2.6 nur noch 6 Stellen im Tiefbauamt fordere. Die 2 Stellen im Planungsbereich seien in der Vorlage „Einrichtung von Planstellen im Stadtplanung- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 (Drucksache Nr.: 13832-19)“ enthalten und somit erledigt.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihm hier eine konkrete Aufstellung, was für Stellen, mit welchen genauen Aufgaben, fehle. Handele es sich hier um einen Bedarf an Verwaltungsfachangestellten? Darüber geben der Antrag, sowie das Schreiben der Verwaltung keinen Aufschluss. Weiterhin seien die entstehenden Personalkosten nicht ersichtlich. Seine Fraktion werde den Antrag mangels hinreichender Informationen ablehnen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt bezüglich der Wortmeldung von Herrn Tölch vor, folgenden Halbsatz des 2. Satzes „…2 Stellen im Planungsamt und…“ im SPD-Antrag zu streichen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass im SPD-Antrag 6 Stellen im Tiefbauamt gefordert würden. Die Stellungnahme der Verwaltung hingegen weise einen Bedarf von 8 Stellen in diesem Bereich aus. Wie hoch sei denn nun der tatsächliche Bedarf? Seriös wäre es, wenn man hierzu eine entsprechende Vorlage vorliegen würde, so wie es für den Bereich des Stadtplanung- und Bauordnungsamt erfolgt sei. Darin würden nachvollziehbar die finanziellen Auswirkungen und die Aufgaben für die kommenden Jahre aufgestellt. Weiterhin verweist er auf einen ordentlichen Gremienlauf und die Beteiligung aller zuständigen Gremien hin. Weiterhin habe der APO schon mehrmals kritisiert, dass nicht alle Vorlagen mit personellen Auswirkungen diesen Ausschuss auch erreichen. Einen solchen Antrag aus strategischen Gründen im AUSW zu stellen halte seine Fraktion für fragwürdig, denn auch die Fraktionen sollten sich bemühen, sich nicht selbst so zu verhalten, wie man es bei der Verwaltung kritisieren würde.
Vom Verfahren her lege seine Fraktion großen Wert darauf hier eine entsprechende Vorlage des Tiefbauamtes zu erhalten.

Frau Stackelbeck teilt mit, dass genug Zeit verstrichen sei und der Bedarf an Stellen durch die Verwaltung dargelegt wurde. Man könne vor diesem Hintergrund und der vorangegangenen Beratung im AUSW die hier geforderten 6 Stellen beschließen. Ihre Fraktion werde dem Antrag in der modifizierten Form zustimmen.

Herr Ossau macht nochmal deutlich, dass trotzdem eine vernünftige Verwaltungsvorlage verfasst und beraten werden müsse. Den Handlungsbedarf sehe seine Fraktion ebenfalls, allerdings müsse das Verfahren korrekt sein.

Herr Waßmann hebt hervor, dass das Demonstrieren vor Rathäusern nicht die seriöse Arbeit des Rates ersetze. In Summe gehe es hier um Millionenbeträge. Eine derartige Ausweitung des Haushaltes 2019, ohne Vorlage als Grundlage einer seriösen Beratung, könne seine Fraktion nicht vertreten. In der Sache sei man sich einig, aber das Verfahren sei untragbar für den Rat der Stadt Dortmund.

Herr Wilde (Stadtrat) erklärt, dass ein Ausschreibungsverfahren für die hier genannten Stellen ca. ein ¾ Jahr in Anspruch nehmen, bis die Stelle tatsächlich besetzt sei. Eine Vorlage im Beratungsgang nach der Sommerpause würde bedeuten, dass die Stellen frühestens in einem Jahr besetzt sein könnten. In Anbetracht der Situation und des erkennbaren Defizites sei dieser Weg viel zu lang. Er schlage in Anbetracht der Zeit vor, durch den SPD-Antrag das Tiefbauamt zu bitten, die Stellenbesetzung der 6 Stellen in Gang zu bringen und gleichzeitig eine dezidierte Vorlage für den Beratungsgang nach der Sommerpause vorzubereiten. Er garantiere, dass das Personal sinnvoll eingesetzt werde.

Herr Tölch teilt mit, dass seine Fraktion eine detaillierte Vorlage ebenfalls begrüße, allerdings seien die inhaltlichen Argumente aus der vorliegenden Stellungnahme bereits überzeugend genug um heute den Antrag zu beschließen. Er gehe davon aus, dass sich die reinen Personalkosten auf einen mittleren 6-Stelligen Betrag belaufen. Zu den weiteren Kosten gebe er zu bedenken, dass diese zum Teil durch das Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ gedeckt würden.

Herr Dr. Suck begründet nochmal, dass es seiner Fraktion wichtig sei, geregelte Verfahrensabläufe einzuhalten. Eine ordentliche Vorlage habe eine andere Qualität als eine Stellungnahme der Verwaltung. Das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen sei nicht ersichtlich und auch das Qualifikationsniveau der einzurichtenden Stellen gehe aus dem Schreiben nicht hervor. Weiterhin sei es aus zeitlicher Sicht durchaus möglich, eine Vorlage in 3 Wochen im AFBL vorzulegen und in 4 Wochen im Rat zu beschließen. Diese könnte der APO nachträglich zur Kenntnis nehmen. Dieses Verfahren hätte man in Anschluss an die Beratung im AUSW am 15.05.2019 schon längst anstoßen können. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem hier gehandhabten Verfahren nicht einverstanden sei. Seine Fraktion lehne das Thema insgesamt ab und das Argument der Förderung dürfe nicht dazu verleiten, unzählige Stellen einzurichten. Die vermeintlichen Horden, die sich zukünftig auf Fahrrad stürzen würden um in die Innenstadt zu fahren, habe seine Fraktion noch nicht identifiziert. Die Realität sehe zurzeit noch anders aus.

Herr Dr. Suck bittet folgende Fragen durch die Verwaltung im Nachgang an die Sitzung zu beantworten:
Kann der APO angesichts der finanziellen Auswirkungen, die diese 6 Stellen mit sich bringen, den im Antrag geforderten Beschluss fassen, oder ob es hierzu eines Beschlusses im AFBL bzw. Rat bedürfe?
Weiterhin bitte er um eine Ausführung der Verwaltung für die Notwendigkeit der 8 Stellen. Was sind die 2 Stellen, die von dem SPD-Antrag nicht abgedeckt seien und somit auch nicht besetzt werden?


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem geänderten (fett/kursiv) Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Des Weiteren liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3):
„Mit gemeinsamen Schreiben vom 03.06.2019 durch Herrn Stadtrat Wilde und mir wurde auf Grundlage der Aufgabenentwicklung zur Verbesserung des Fahrradverkehrs die personelle Situation sowohl im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt als auch im Tiefbauamt skizziert und der personelle Mehrbedarf grundsätzlich erläutert. Für das Tiefbauamt kann dieser nun aufgaben- und bereichsbezogen konkretisiert werden.

Voranzustellen ist, dass derzeit 3,5 Planstellen für die strategische, operative und administrative Aufgabenerledigung für den Fuß- und Radverkehr im Bereich Planung (66/3) eingerichtet sind.

Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes.

Bei Einrichtung und adäquater Besetzung ergeben sich finanzielle Auswirkungen im Bereich der Personal- und Sachaufwendungen von rund 698.000 Euro pro Jahr, welche zusätzlich zu veranschlagen sind.

Die einzelnen Aufgaben und die finanziellen Auswirkungen sind im Detail in der Anlage beschrieben.

Die derzeitigen 3,5 Planstellen sind mit der strategischen, operativen und administrativen Aufgabenerledigung im Bereich Planung (66/3) wie folgt eingerichtet:
· Beschluss- und Auftragsverfolgung
· Geschäftsführung Beirat Nahmobilität
· Schulisches Mobilitätsmanagement „So läuft das“
· Entwicklung eines schulischen Mobilitätsmanagements an weiterführenden Schulen und Berufskollegs „So läuft das weiter“
· Fußverkehrsstrategie
· Fahrradstadtplan
· Umsetzung Dauerzählanlagen
· Frühanforderung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen
· Winterdienst auf Fahrradwegen
· Beleuchtung von Fuß- und Radwegen
· Repräsentative Vertretung des Rad- und Fußverkehrs gegenüber Dritten einschließlich der örtlichen und überörtlichen Medien, Workshops, Unikooperation uvm.
· Masterplan Mobilität (Teilkonzepte Radverkehr und Verkehrssicherheit sowie Fußverkehr und Barrierefreiheit)
· Teilnahme an diversen Arbeitskreisen einschließlich Masterplan Mobilität, Kinderunfallkommission, Runder Tisch zur Prävention von Kinderunfällen, Verkehrsunfallkommission mit Folgeaufträgen, Cargobike Dortmund, Quartiersmanagement Burgunderviertel (Hörde),Veranstaltung zu Themen von Menschen mit Behinderungen und dem Tiefbauamt, Lokale Agenda 21 Arbeitskreis, AK Gartenstadtradweg
· Fördermittelaquise wie z.B. Dein Radschloss, ZNM
· RVR Kooperationen einschließlich Arbeitskreise Marketing Ruhrtalradweg, Infrastruktur Ruhrtalradweg, Marketing RadrevierRuhr, Infrastruktur RadrevierRuhr, Radroutenspeicher
· Fahrradsammel- und Abstellanalagen/Boxen einschließlich Dein Radschloss Bestandsanlagen, Abrechnung mit der DSW21, Erweiterung, Radstation (HBF), Abrechnung, bauliche Anpassung der Doppelstockparker, Bau der Anlagen
Die mit der Umsetzung der anstehenden Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs verbundenen Aufgabenstellungen über die beschriebenen Tätigkeitsfelder hinaus erfordern eine personelle Aufstockung in verschiedenen Arbeitsbereichen des Tiefbauamtes nach derzeitiger Schätzung im folgenden Umfang:
1. Straßenplanung (66/3)

Planstellen gesamt: 4
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 345.122 Euro jährlich

Die Planstellen setzen sich wie folgt zusammen:
1.1 Öffentlichkeits- und Medienarbeit einschließlich Marketing; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Aufbau und Pflege einer Website Nahmobilität innerhalb der Internetpräsenz der Stadt Dortmund
· Erstellung von Beiträgen aus dem Fachbereich Tiefbau für die Website Nahmobilität
· Koordinierung und Formulierung von Pressemeldungen während der Bauausführung und bei Beeinträchtigungen durch Baustellen
· Abgestimmte Initiierung und Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit etwa bei E-Bike Festival, Fahrradwache bei Großveranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt), Stadtradeln,
Europäische Woche der Mobilität, Fahrradaktionstag der DASA, Fahrradflohmarkt auf dem Nordmarkt, Radldankfest, Verkehrssicherheitstag “Ja, sicher! Mit EMMA im Straßenverkehr“
· Koordination der Beiträge zu den „Social Media“-Kanälen der Stadt Dortmund über die Dortmund Agentur
· Erstellung jährlicher Nahmobilitätsberichte
· Mitarbeit zur Weiterentwicklung der Dortmunder Radverkehrsmarke „Dortmund steigt auf“
· Weiterentwicklung der Dortmunder Marke „So läuft das (weiter)“

1.2 Bürger- /Verbandsanfragen, Projektarbeit, Stellungnahmen; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben

· Aufbau einer Datenbank für die Abwicklung von Beschwerden und Hinweisen
· Verwaltung der Datenbank für das Beschwerdemanagement
· Aufbereitung und Analyse der Datenbank „Beschwerdemanagement“ zur generellen Problemlösung
· Bearbeitung von Beschwerden, Hinweisen, etc.
· Wahrnehmung von Ortsterminen zur Begutachtungen von Beschwerden, Hinweisen etc.
· Besprechungen und interne Abstimmung hinsichtlich der Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen durchführen
· Schrottrad-Management
· Stellungnahmen zu verschiedenen Vorhaben wie Baumaßnahmen, ADFC Fahrradhäuser etc.
· BV-Maßnahmen einschließlich Schnellprüfungen und Statusabfragen
1.3 Rad- und Fußwegeplanung; zwei Planstellen jeweils E11 TVöD mit den Aufgaben

· Erstellen von Entwürfen für die Straßenraumgestaltung
· Erstellen von Vorlagen für die politischen Gremien
· Beratung der Planer bei Straßenausbauplanungen, Bushaltestellenumbauten, Rampen, Brücken, Unterführungen
· Herstellung ERA-Standards im Radverkehrsnetz
· Qualitätsverbesserungen für die Nahmobilität im Rahmen von Baumaßnahmen (Straßensanierungen, Kanalbau)
· Herstellung Qualitätsstandards / Lückenschluss im Rahmen von Maßnahmen an Knotenpunkten
· Erarbeitung von Planungen bzw. Lösungen aus dem Beschwerdemanagement
· Beteiligung an konzeptionellen Planungen des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
· Umsetzung von Radroutennetz
· Vorbereitung und Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes
· Neuplanung HBR-Beschilderung (Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW)
· Erstellung, Aktualisierung und Pflege des Radabstellanlagenkatasters
· Standortplanung Radabstellanlagen
· Regelblätter erarbeiten
· Regelung der FGZ in Bezug auf Radverkehrsfreigabe
2. Straßenverkehrsbehörde (66/2)

Planstellen gesamt: 1
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 82.608 Euro jährlich
2.1 Verkehrsrechtliche Belange, dauerhafte Anordnungen, Baustellen; eine Planstelle E10 TVöD mit den Aufgaben
· Baustellen- und Umleitungsmanagement
· HBR-Beschilderung, Anordnung von Umleitungen und Anpassung der Beschilderung, Erstellung und Pflege Schilderkataster
· Umleitungsbeschilderungen für den Rad- und Fußverkehr und dessen Kontrolle
· Überprüfung der Notwendigkeit der Radwegebenutzungspflicht
· Öffnung von Einbahnstraßen
· Durchlässigkeit von Sackgassen für Rad- und/oder Fußverkehr
· Überprüfung Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ auf Ausnahme für den Radverkehr
3. Straßenbau (66/4)

Planstellen gesamt: 2
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 179.906 Euro jährlich
3.1 Bauleitung im Rahmen des Rad- und Fußwegbaus; zwei Planstellen E11 TVöD mit den Aufgaben
· Ausführung und Umsetzungen von Planungen
· Planungsberatung

4. Betrieb Straße (66/6)
Planstellen gesamt: 1
Personal- und Sachaufwendungen gesamt: 89.953 Euro jährlich

4.1 Ausführung und Umsetzung konsumtiver Maßnahmen; eine Planstelle E11 TVöD mit den Aufgaben
· Herstellung der Qualitätsstandards für Radwege mit höherer Priorität im hierarchisierten Radverkehrsnetz und RadrevierRuhr
· Wegeunterhaltung und Veranlassung Grünschnitt an Rad- und Fußwegen
· Fahrradpumpen und Lademöglichkeiten für Pedelecs
· Bordabsenkungen
· Stadtmobiliar für Fußgänger wie Bänke, Hocker etc.
· Ampelgriffe und Fahrradtrittbretter an Ampeln
· Sanierung von Fuß- und Radwegen
· Installation Fahrradabstellanlagen sowie Katasterpflege
· HBR-Beschilderung
· Wartung und Pflege der Beschilderung
· Unterhaltung der Beschilderung von Freizeitrouten wie den Stadtbezirkstouren und BuGa-Touren

Die finanziellen Auswirkungen gemäß der Übersicht „Kosten eines Arbeitsplatz 2019“ stellen sich insgesamt pro Jahr wie folgt dar:

Anzahl Stellen
Bewertung
Personalaufwendungen / Stelle
Sachaufwendungen / Stelle
Gesamtsumme
3
E10
74.208 Euro
8.400 Euro
247.824 Euro
5
E11
81.553 Euro
8.400 Euro
449.765 Euro




697.589 Euro

ABVG, 18.06.2019:

Herr Rm Mader führt an, dass seine Fraktion die Meinung vertrete, dass diese Angelegenheit in die Haushaltsberatungen gehöre.

Herr Rm Rettstadt schließt sich dieser Haltung an.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E2 und DS-Nr.: 13819-19-E3) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation, ergänzt um 2 zusätzliche Planstellen wie in der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13819-19-E3) beschrieben, zu folgen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün alle 8 Stellen beinhalte und nicht 6 Stellen, diese Reduzierung sei revidiert worden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er halte allerdings das Verfahren für sehr ungewöhnlich. Normalerweise äußere die Stadt Dortmund im Rahmen der Haushaltsberatungen und über den Stellenplan, ob sie Stellenbedarfe habe.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er der Hauptvorlage zustimmen werde. Die Stellen, die durch den Antrag der SPD-Fraktion hinzugekommen seien, wären nachträglich von der Verwaltung begründet worden. Da er Probleme mit dem Verfahren habe, würde er dem Teil nicht zustimmen wollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


zu TOP 6.5
Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform

Herr Neuhaus (21/FBL) gibt einen Sachstandsbericht zur Grundsteuerreform, der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird. Er antwortet im Anschluss auf die an ihn gestellten Fragen.






Monegel Tölch Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin

(See attached file: AFBL 27.06.2019 Anlage 1 Sachstand Grundsteuerreform.pdf)