Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal,


Organisation und Digitalisierung
am 27.01.2023
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U,
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 14:56 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Rm Keßler i. V. für Bm Schilff, stellv. Vorsitzender
Rm Schlienkamp

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Dr. Neumann i. V. für Rm Brunner
Rm Gurowietz
Rm Stackelbeck
sB Dr. Feldhoff
sB Feltmann

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
sB Krahn i. V. für Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
Rm Schlösser i. V. für sB Klünner


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat abwesend


c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Frau Hülsmann, FB 11/stv. FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Frau Rickers, FB 3/FBL
Herr Gacek, FB 1/BL
Frau Feldmann, FB 1 - Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Mülle, Personalrat
Frau Stadthaus, Personalrat

Herr Aschenbrenner, FB 37/FBL
Herr Baumbach, FB 10
Herr Gerke, FB 10
Frau Heubes, FB 10
Herr Hörmann, FB 10
Herr John Santiago, FB 1
Herr Jödicke, FB 11
Herr Meder, FB 80
Herr Meyer-Jäkel, FB 1
Frau Seuß, FB 1
Herr Spoo, FB 3
Herr Tibold, 3/Dez
Herr Van der Pütten, FB 1
Herr Van Rissenbeck, FB 10

Herr Hartmann, 8/DEZ
Frau Beucke, Schriftführerin, 8/DEZ
Frau Jenks, stv. Schriftführerin, 3/DEZ
Frau Wosny, stv. Schriftführerin, 8/DEZ



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 27.01.2023, Beginn 13:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- unbesetzt -

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

3.1.1 Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26710-22)

3.1.2 Erster Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26599-22)

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Ausbildungsangebote inklusiv gestalten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25183-22)
Die Vorlage liegt den Mitgliedern des Ausschusses bereits in der Sitzung am 24.11.2022 vor.
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 25183-22)


3.3 Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

3.5.2 Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)

3.5.3 Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25887-22)

3.5.4 Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

3.5.5 UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

3.5.6 Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Schytomyr (perspektivisch Städtepartnerschaft)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26814-23)

3.5.7 Sachstandsbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26853-23)
3.5.8 Beschlussverfolgung Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26850-23)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25157-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 25157-22-E1)

4.1.2 Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24701-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 24701-22-E1)

4.1.3 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26092-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26092-22-E4)

4.1.4 Städtische Social-Media Kanäle
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26386-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2022
(Drucksache Nr.: 26386-22-E1)

4.1.5 Repräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26072-22-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 26072-22-E2)

4.1.6 Stellenausschreibungen in der Informations- und Kommunikationstechnik
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26398-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 11.01.2023
(Drucksache Nr.: 26398-22-E1)
4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Bündnis "Cities for Digital Rights"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26922-23)

4.2.2 Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26921-23)

4.2.3 Menschen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26923-23)

4.2.4 Geschäftsbereich 1/III - Stadt der Nachbarschaft
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26942-23)
4.2.5 Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26943-23)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Willkommensbroschüre für neu angemeldete Personen in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 26249-22-E2)


4.3.2 Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26332-22)


5. Mitteilungen der Vorsitzenden



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Waßmann benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aufgrund aktueller Ereignisse schlägt die Verwaltung vor, die Tagesordnung um den folgenden mündlichen Bericht zu erweitern:

TOP 2.1 Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Aktueller Sachstand Coronavirus

Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um den folgenden TOP zu erweitern:
TOP 3.2.2 Verlängerung der priorisierten Ukraine-Personalbedarfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26719-22)
Die Tagesordnung wird mit den Erweiterungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) bittet seinen Wortbeitrag unter TOP 4.2.2 in der Niederschrift wie folgt zu ändern:

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen): „Vielen Dank Frau Vorsitzende. Ich möchte mal kurz in die Historie gehen. Als wir im letzten Frühsommer den ersten Aufschlag, den ersten Text hier eingebracht haben, hatten wir ein gewisses Szenario schon im Hinterkopf. Mittlerweile ist dieses Szenario Realität geworden. Da hat sich nämlich jemand ein Sozial-Media System für 44 Mrd. Euro gekauft, der jetzt auf seine Art und Weise die Welt verbessern möchte. Also insofern finde ich, sind wir hier just in time mit unserem gemeinsamen Vorschlag und das, denke ich, sollten wir hier gemeinsam und vollen Herzens beschließen. Vielen Dank.“

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022 einstimmig bei vier Enthaltungen (Rm Keßler (SPD), sB Krahn (CDU), Rm Bohnhof (AfD) und Rm Schlösser (Die Fraktion – Die Partei) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Aktueller Sachstand Coronavirus

Herr Stadtrat Uhr berichtet mündlich zum aktuellen Sachstand.
Er gibt an, dass ab dem 01.02.2023 wesentliche Verordnungen entfallen oder so geändert würden, dass Schutzfunktionen runtergefahren würden. Die Coronaschutzverordnung werde zum 01.02.2023 angepasst und die Test- und Quarantäneverordnung würden entfallen.
Man müsse sich nun innerhalb der Stadtverwaltung auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einstellen. Es werde gerade geprüft, ob die erarbeiteten Checklisten, die den Dienstbetrieb im Inneren regeln, überhaupt noch benötigt würden. Die Lagerbestände der Tests und Schutzausrüstungen würde man noch ausgeben, diese würden voraussichtlich bis März aufgebraucht sein.
Städtische Beschäftigte, die in Inneneinrichtungen (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) eingesetzt sind, würden natürlich auch darüber hinaus mit Tests versorgt. Die Dienstanweisung werde man entsprechend anpassen, da es auch keine Isolierungspflicht mehr gebe. Mit den publikumsintensiven Bereichen möchte man noch ins Gespräch gehen, damit aufgrund der aktuellen Grippewelle zumindest die Spuckschutzwände noch für einen gewissen Zeitraum stehen bleiben.
Insgesamt nehme Herr Uhr wahr, dass in den Ämtern teilweise zum Ende der Pandemie organisatorische Fragen aufgekommen seien, ob man die aktuelle Arbeitsweise aufrechterhalten könne, auch nach Beendigung der Pandemie. Er teilt mit, dass gerade in den publikumsintensiven Bereichen positive Effekte erzielt werden konnten und dort auch nach der Pandemie an den Arbeitsweisen festgehalten werden könne.

Herr Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die Darstellung des aktuellen Sachstandes. Er fragt nach, wie weit man mit der Umstellung schon sei, da bis zum 01.02.2023 nicht mehr viel Zeit bliebe.

Herr Uhr erläutert, dass die Änderung der Verordnung sich bereits vor ca. zehn Tagen angekündigt habe und man sofort damit begonnen hätte, die Verwaltung umzustellen. Man sei noch in der finalen internen Abstimmung mit einzelnen Ämtern und dem Personalrat, damit man zum 02.02.2023 sprachfähig sei und um die Beschäftigten informieren zu können.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.




3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

zu TOP 3.1.1
Sachstandsbericht - Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26710-22)

Herr Zilian (FB 10) berichtet zunächst von dem vorangegangen Pressetermin mit der Firma Adesso. Dort sei die Frage aufgekommen, in wie weit man KI (Künstliche Intelligenz) einsetzen könne. Er schildert, dass er während des Pressetermins zunächst über das Thema Innovationsmanagement berichtet habe. Als Dortmunder Systemhaus habe man Zukunftstechnologien im Blick. Idealerweise müsse man näher an die Fachbereiche rücken, um Fachlichkeiten zusammenbringen. Nur dann könne man die Potentiale ausschöpfen, die man beim Thema Innovation vermutet.
KI ist nicht dafür gedacht, es überall einzusetzen, sondern nur da, wo es tatsächlich auch möglich sei und Sinn mache. Es gehe vor allem darum, sorgfältig zu diskutieren, in wie weit man KI einsetzen könne. Hier müsse auch der Personalrat einbezogen werden.
Bezüglich der Stellen erläutert er, dass inzwischen eine der zwei genannten Stellen besetzt sei und mit einem weiteren Kandidaten nächste Woche gesprochen werde.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert, dass aus der Vorlage hervorgehe, dass inzwischen 309 städtische Liegenschaften angebunden seien. Er möchte wissen, wie viele Liegenschaften es insgesamt gibt. Weiterhin heißt es dort, dass man mit einer Bandbreite von bis zu 100 Megabit pro Sekunde angebunden sei, angestrebt war jedoch mindestens ein Gigabit.
Herr Zilian erklärt, dass es insgesamt 665 Liegenschaften gebe. Die Zahl verändere sich, da man inzwischen mehr Liegenschaften angemietet habe. Grundsätzlich war die Anbindung mit einem Gigabit angestrebt, dies sei aber manchmal nicht möglich, da die technischen Voraussetzungen nicht an jedem Standort gegeben seien. Insgesamt müsse die Anbindung auskömmlich sein.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 4. Sachstandsbericht des Masterplans „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die damit verbundene Weiterentwicklung zur Roadmap und zum Arbeitsplatz der Zukunft zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.2
Erster Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26599-22)

Herr Stadtrat Uhr berichtet zur Vorlage und bezieht sich ebenfalls auf das bereits stattgefundene Pressegespräch mit der Firma Adesso. Er schildert, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktioniere und er stolz darauf sei, ein Dortmunder Unternehmen für diese Zusammenarbeit gefunden zu haben. Die Kooperationsbereitschaft bei Adesso sei sehr groß und er habe ein gutes Gefühl was die weitere Zusammenarbeit angeht. Er betont, dass die Digitalisierung nicht dazu genutzt werden solle, Arbeitsplätze abzubauen, sondern um sich verbessern, um Prozesse zu optimieren und weil man insgesamt unbürokratischer und schneller werden möchte. Die Stadtverwaltung verliere in den nächsten 15 Jahren ca. 4600 Beschäftigte, die altersbedingt ausscheiden werden. Es sei schwer, die Stellen neu zu besetzen, auch wenn es Dank der Politik jedes Jahr 400 Azubis gebe. Die Digitalisierung könne Lücken schließen, die personell nicht mehr geschlossen werden können.

Rm Gebel (Die Linke+) berichtet über einen Workshop, an dem man teilnehmen durfte. Die Vorlage beschreibe genau das, was in diesem Workshop als Absicht dargestellt wurde. Es sei schön zu sehen, dass der erste Schritt bereits gelungen ist


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den ersten Sachstandsbericht zum Projekt „Umsetzung Digitales Bauhaus“ zur Kenntnis.



3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Ausbildungsangebote inklusiv gestalten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25183-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 vor:
zu TOP 4.10
Ausbildungsangebote inklusiv gestalten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25183-22)

Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2022 vor:

zu TOP 3.2.3
Ausbildungsangebote inklusiv gestalten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25183-22)
Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass sich die Initiative auf einen Antrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus November 2021 beziehe. Man habe sich einen ambitionierteren Ansatz gewünscht, gerade in Bezug auf die Werbemaßnahmen und die entsprechende Zielgruppe, die im Fokus stehe. Insgesamt schlägt er vor, den Beschluss in die nächste Sitzung des APOD zu schieben, weil er die Stellungnahme des behindertenpolitischen Netzwerkes abwarten wolle.
Herr Müller (FB 11) teilt mit, dass die Vorlage mit dem integrationsrat und dem Schwerbehindertenobmann abgestimmt sei. Es stelle sich jedoch die Frage, wie man die Menschen erreiche, um die es hier gehe. Über die Ausbildungsabteilung werde man mehr Marketing in entsprechenden Schulen machen. Es gehe hier um Menschen mit Behinderung, die aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen, diesen möchte man eine Chance geben.
Rm Waßmann (CDU) merkt an, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet seien, eine Beschäftigtenquote der Menschen mit Behinderung von 5 % bereit zu halten. Er möchte wissen, wo man diesbezüglich bei der Stadt Dortmund liege.
Rm Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Quote aktuell bei 7,2 % liege.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung schiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Frau Opitz weist darauf hin, dass Menschen mit Behinderung nicht grundsätzlich aus schwierigen sozialen Verhältnissen kommen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet darum im fortlaufenden Prozess weiterhin beteiligt zu werden.

Mit diesen Anmerkungen nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis.


-21-

Rm Bohnhof (AfD) erläutert, dass seine Fraktion gerne zustimmen werde. Bezüglich der Einstellungszahlen möchte er gerne wissen, warum nicht entsprechend der Quote eingestellt wurde.

Herr Müller (FB 10) erklärt, dass man nicht genau sagen könne, warum nicht entsprechend der Quote eingestellt wurde, man müsse dies als Tatbestand hinnehmen. Es habe an Bewerbungen gemangelt. Aus diesem Grund wollte man sich mehr mit dem Thema befassen und habe die Initiativvorlage erstellt. Man möchte mehr Menschen mit Behinderung ansprechen, um auf das Angebot bei der Stadt Dortmund aufmerksam zu machen. Bezüglich der Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes gibt er noch ergänzend an, dass es bei dem Personenkreis, den man ansprechen möchte, in erster Linie um die Menschen gehe, die aus schwierigen Verhältnissen stammen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt einstimmig das Konzept „Ausbildungsangebote inklusiv gestalten“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung bei der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.2.2
Verlängerung der priorisierten Ukraine-Personalbedarfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26719-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. die Verlängerung der aus den 74 priorisierten Personalbedarfen erfolgten und durch die betroffenen Fachbereiche nicht ausgesetzten 40 Personaleinsätze zur Bewältigung des Ukrainekonfliktes um ein Jahr,
2. die Einrichtung und Besetzung von fünf, auf zwei Jahre befristeten, Projekteinsätzen in der Bürger*innen- und Medienarbeit sowie der Krisenkommunikation der FBe 3 und 1/Dez,
3. die Einrichtung und Besetzung von fünf, auf drei Jahre befristeten Projekteinsätzen, um die Vorbereitungen auf eine Energiemangellage seitens Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz zu stärken sowie die unmittelbar unbefristete Besetzung zwei dieser Einsätze bei Kompensation durch freie budgetierte Planstellen innerhalb des FB 37.


3.3 Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)
- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)
- unbesetzt –


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Masterplan Kommunale Sicherheit 2.0 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26093-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2023 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit folgenden Bemerkungen den Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Bemerkungen:

Bündnis 90/ Die Grünen geben folgende zu Protokoll:

„Die zuständigen Fachausschüsse werden gebeten, einen weiteres Themenfeld unter Handlungsfeld 2 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufzunehmen. Nach den Ereignissen der vergangenen Monate um die Tötung von Mohammed D. ist die Polizei Dortmund erneut in die Kritik geraten. Besonders Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund zeigen ein geringeres Vertrauen gegenüber der Polizei, da sie vermehrt mit Diskriminierungserfahrungen konfrontiert sind. Der Masterplan Sicherheit birgt die Möglichkeit, in einem öffentlichen Diskurs über die Institution Polizei zu sprechen und Konzepte zu entwickeln, das Vertrauen insgesamt, aber besonders für Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund, zu verbessern. Diese Erweiterung der Themenfeldes entspricht der Zielsetzung des Masterplans: „Die Weiterentwicklung des Masterplans Kommunale Sicherheit soll die bisherigen Zielsetzungen aufnehmen und geeignete Maßnahmen erarbeiten mit dem Ziel, das subjektive Sicherheitsgefühl der Einwohnendender Stadt Dortmund stetig zu verbessern […]“

Beim Handlungsfeld 2, unter 2.4 sollten Prostitution, Alkohol und Drogenkonsum „aggressives Betteln“ nicht in einem Atemzug genannt werden. Das erscheint nicht als Sinn der Sache. Es gibt unterschiedliche Gründe warum die Menschen in diese Situation kommen, und dem muss Rechnung getragen werden.

Weiterhin kann es nicht angehen, dass die Einbindung der Politik, respektive der Bezirksvertretungen überhaupt nicht bei der Erstellung vorgesehen ist.


Die Fraktion die LINKE macht folgende Anmerkungen zur Vorlage:
1) Die Kriminalitätsstatistik gibt insbesondere für den Bereich der Gewaltdelikte deutlich rückläufige Zahlen an. Welcher Anlass besteht vor diesem Hintergrund angesichts knapper Kassen mehr Geld in den kommunalen Ordnungsdienst zu stecken?
2) 2.4. Die Politik der Stadt Dortmund und BVen müssen im Lenkungskreis aufgenommen werden. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises lässt befürchten, dass einseitige Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung durchgesetzt (z.B. Menschen ohne Obdach oder Suchtkranke Menschen) werden.
3) 2.4 Prostitution: Nach der Schließung des regulierten Straßenstrichs in der Ravensberger Straße hat sich die nunmehr illegale Prostitution in die Wohngebiete verlagert. Die Sicherheit der im Sexgewerbe arbeitenden Frauen ist seitdem nicht mehr gegeben. Zudem wird erneut repressiv mit den Frauen umgegangen.
4) Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir wegen der Einschränkung der Freiheitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Bevölkerung ab. Verdrängungseffekte erzeugen keine Sicherheit.
5) 2.6.1 Linksextremismus
Die bürgerliche Extremismustheorie lehnen wir ab. Der sogenannte Linksextremismus (u.a. Antifaschismus) ist häufig eine Reaktion auf rechtsextreme Bedrohungen. Eine Sicherheitsbedrohung für die Bevölkerung geht von Aktivitäten im Linken Spektrum nicht aus – damit ist das Kapitel vollständig entbehrlich.
6) Völlig fehlt in der Vorlage die Sicherheit von Frauen. Gewalt in Partnerschaften oder bei Beendigung derselben sind immer noch die häufigsten Gewaltdelikte. 80% der Täter sind Männer / 80% der Opfer sind Frauen. Damit setzt sich der Masterplan bislang an keiner Stelle auseinander.


Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 vor:
Frau Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie sich bei der Abstimmung zu der Vorlage enthalten werde.
Sie gibt an, dass die Vorlage innerhalb der Fraktion noch nicht ausreichend besprochen worden sei und regt an, dass die Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenbeauftragte in der Lenkungsgruppe aktiv beteiligt werden.

Herr Rupflin (BPN) merkt an, dass bei Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung (Quartierslabore/Bürgerdialoge) auf akustische Barrierefreiheit zu achten ist. Zumindest sollte bei Einladungen zu entsprechenden Veranstaltungen der Unterstützungsbedarf abgefragt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit diesen Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2023 als Tischvorlage vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Vorlage, die dahingehend eingereichten Empfehlungen (Integrationsrat und Behindertenpolitisches Netzwerk) sowie die beiden Anträge der Fraktion Die Linke/Die Partei zur Kenntnis und diskutiert kontrovers.

Von mehreren Parteien werden Kritikpunkte zu Aufbau und Inhalt des Masterplans geäußert. Diese betreffen:
· Erfordernis der Einrichtung einer Beschwerdestelle für Polizeigewalt
· Die Sinnhaftigkeit eines Masterplans vor dem Hintergrund einer rückläufigen Kriminalitätsstatistik
· Unberücksichtigte Folgen von Videoüberwachung (Verdrängung in nicht überwachte Bereiche)
· Die unterbliebene Evaluation des Masterplans Sicherheit 1.0
· Die unterlassene Einbindung von sozialen und freien Trägern
· Die fehlende Berücksichtigung von Diversität und Inklusion sowie der Beteiligung von entsprechenden Vertreter*innen
· Die nicht nachvollziehbare Schwerpunktsetzung auf den Linksextremismus
· Die nicht berücksichtigte gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
· Unzureichende Berücksichtigung des Themenfeldes Prostitution in seiner ganzen Bandbreite

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Masterplan gebraucht wird, er aber überarbeitet und deutlich verbessert werden muss. Aufgrund der Einigkeit zieht die Fraktion Die Linke/Die Partei ihre beiden Anträge zurück. Die Bezirksvertreter*innen appellieren daher an den Rat, entsprechende Verbesserungen und Abänderungen vornehmen zu lassen und dabei die Bezirksvertretung(en) einzubeziehen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wird selbst weiter zum Thema beraten.

Aus den vorgenannten Gründen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (4 SPD, 1 AfD) dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, den nachfolgenden Beschluss nicht zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung des Masterplans „Kommunale Sicherheit 2.0“ in Dortmund.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt weiterhin die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2023 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerks vom 29.11. 2023:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 18.01.2022:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 19.01.2022:
Siehe oben!

AKUSW, 25.01.2023:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs.


Rm Waßmann (CDU) teilt mit, dass der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage in den nächsten Sitzungslauf geschoben haben, da noch Fragen aufgekommen seien.

Rm Gebel (Die Linke+) berichtet, dass seine Fraktion die Vorlage gerne in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden geschoben hätte, er sich aber auch seinem Vorredner anschließen könne.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) bittet ebenfalls um die Verschiebung in den nächsten Sitzungslauf.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 3.5.2
Quartierskoordination Marten - 2. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25570-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 2. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.3
Herrichtung von Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen, Stand 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25887-22)

Rm Gebel (Die Linke+) regt an, die entsprechenden Standorte in einer Karte einzuzeichnen, damit ersichtlich wird, ob die Standorte zur Problemlage passen.

Stadtrat Uhr möchte noch einmal sensibilisieren, dass Dortmund eine wachsende Stadt sei, in der auch die Infrastruktur wachse. Man bringe mehr Schulen und Kindertageseinrichtungen an den Start. Dazu gehöre auch, dass man personelle Ressourcen, wie zum Beispiel die Stellen der Hausmeister und die Besetzung der Sekretariate, nachziehen müsse.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt folgenden Beschluss zur Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass entgegen des Beschlusses zur „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen (DS-Nr. 25390-22) der Standort der „ehemalige Hauptschule Am Ostpark“ nicht kurzfristig zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen hergerichtet werden kann und beschließt als alternativen Standort das Interimsquartier der Max-Wittmann-Schule (ehem. Hauptschule Wickede) nach Freizug durch die Max-Wittmann-Schule voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 weiter schulisch zu nutzen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sachaufwendungen im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen der vorgenannten Maßnahmen erforderlich sind.

zu TOP 3.5.4
Ermittlungsdienst Abfall - Projektfortführung und Stärkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26695-22)

Rm Gebel (Die Linke+) teilt mit, dass sich seine Fraktion in diesem Ausschuss anders verhalten werde als in vorangegangenen Ausschüssen. Dies sei nicht etwa, weil man grundsätzlich umgeschwenkt sei, sondern weil die Abstimmung dahingehend freigegeben worden sei und unterschiedliche Personen in den einzelnen Ausschüssen sitzen würden.

Rm Bohnhof (AfD) erläutert, dass seine Fraktion einer Meinung sei und die Vorlage ablehnen werde. Eine Verdreifachung der Kosten halte er nicht für zielführend, auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt hier mit erheblichen Kosten belastet werde.

Rm Waßmann (CDU) erläutert dass seine Fraktion zustimmen möchte, da es sich hier um die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses im Kontext Haushalt 2021 handele. Er regt an, dass eine mündliche Berichterstattung bereits im 4. Quartal 2023 stattfinde. Der Beschluss sehe erst eine Berichterstattung ab dem 4. Quartal 2024 vor.

sB Löhrer (FDP) erläutert die grundsätzliche Zustimmung. Er möchte wissen, ob die Stadt Einfluss auf die Höhe der Bußgelder habe, da man hier eine abschreckende Wirkung erzielen könne.

Frau Hülsmann (FB 11) berichtet, dass die Frage auch in der Sitzung des vorangegangen AFBL aufgekommen sei. Daher könne sie sagen, dass Bußgelder in der landesrechtlichen Vorschrift verankert seien. Allerdings fände zu diesem Thema aktuell eine Prüfung der Einflussbarkeit seitens der Verwaltung statt.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich Herrn Waßmann an und bittet ebenfalls darum, mit dem Reporting bereits im 4. Quartal 2023 zu beginnen.

Rm Heymann (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen werde.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt das Konzept zur Fortführung des Projektes „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Kenntnis und beschließt die Entfristung und Fortsetzung des Projektes. Er beschließt den Wegfall der „künftig-wegfallend“-Vermerke für die Planstellen Orga.-Nrn. 32 01 0040 080, 32 01 0040 090, 32 01 0040 100 und 32 01 0040 110.
2. Der Rat beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungen der Personal- und Sachaufwendungen zum endgültigen Haushaltsplan 2023.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept zur Fortführung des EDA-Projektes dargelegten Optimierungsmöglichkeiten. Die Verwaltung wird gebeten, jeweils im 4. Quartal eines Jahres, beginnend im Jahr 2024 beginnend im Jahr 2023, einen Sachstandsbericht zum EDA-Projekt vorzulegen.

zu TOP 3.5.5
UEFA EURO 2024 - Genehmigung von Organisation und Umsetzung der Initiative "10.000"Smiles.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26729-22)

Rm Gebel (Die Linke+) teilt mit, dass seine Fraktion die Empfehlung gerne aussprechen möchte. Aus der Vorlage gehe hervor, dass die Stadt Dortmund die Organisation benennen darf. Er wünsche sich an der Stelle ein Mitspracherecht der Gremien. Man könne die Empfehlungen der Fraktionen bereits im Vorfeld in die Vorlage einbinden, damit es nicht noch in die einzelnen Ausschüsse weitergeleitet werden müsse.

Rm Heymann (SPD) erläutert, dass genau das bereits im AKFS angesprochen wurde und er davon ausgehe, dass die Einbindung auch so stattfinden werde.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt der Verwaltung die Teilnahme an der Initiative „10.000“Smiles der UEFA-Stiftung für Kinder. Dies schließt den Einsatz städtischen Personals und der dargestellten finanziellen Mittel, um die aus der Zusage entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen, ein.








zu TOP 3.5.6
Solidaritätspartnerschaft mit der ukrainischen Stadt Schytomyr (perspektivisch Städtepartnerschaft)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26814-23)

Rm Waßmann (CDU) schlägt vor, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Rm Bohnhof (AfD) schließt sich an.

Rm Gebel (Die Linke+) teilt mit, dass seine Fraktion in der Lage wäre, die Empfehlung auszusprechen. Wenn es noch Beratungsbedarf in den anderen Fraktionen gäbe, könne er sich jedoch anschließen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.5.7
Sachstandsbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26853-23)

Rm Bohnhof (AfD) bedankt sich für die Vorlage und erkundigt sich, wann genau vollumfänglich in dem neuen System gearbeitet werden kann und wann das GIS abgeschaltet wird.

Frau Seuß (FB 1) erläutert, dass das neue System ab dem 16.03.2023 vollumfänglich zur Verfügung stehen werde. Ab dem 06.03.2023 werde das GIS für die Bearbeitung geschlossen sein. Der 01.07.2023 sei ein interner elektronischer Workflow, welcher keinen Einfluss auf die Teilnahme und die Darstellung an den Sitzungen habe.

Rm Gebel (Die Linke+) erkundigt sich, ob die Bearbeitung des Verdienstausfalls in Zukunft über das System abgewickelt werde, da dies aus der Vorlage nicht hervorgehe.

Herr Meyer-Jäkel (FB 1) erklärt, dass in der politischen Begleitgruppe darüber gesprochen worden sei, dass das Thema Verdienstausfall ein eigenes Projekt in einem eigenen Modul werde. In der Vorlage beziehe man sich auf die Inbetriebnahme des Hauptsystems, wo das Customizing bereits abgeschlossen sei. Beim Thema Verdienstausfall, welches sich Anfang März anschließen werde, müsse es natürlich noch Anpassungen geben.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert seine Dankbarkeit darüber, dass noch einmal nachgeschult werden solle. Aus seiner Sicht gebe es hier noch Defizite.
Bezüglich der sachkundigen Bürger*innen erkundigt er sich, ob diese auch bei der „Scharfschaltung des Systems“ mitversorgt werden. Weiterhin vermisse er eine Evaluationsphase nach der Produktivsetzung.

Herr Meyer-Jäkel teilt mit, dass man mit dem Modelprojekt für die sachkundigen Bürger*innen starten werde, sobald ab dem 06.03. das System scharfgeschaltet wurde und die Ausschüsse und Bezirksvertretungen umgestellt wurden. In der Übergangsphase könne man noch Papier versenden. Einen Zeitversatz bezüglich der Geräte für die sachkundigen Bürger*innen werde es nicht geben, da diese bereits vorhanden seien.
Zum Thema Evaluation teilt er mit, dass man sich in der politischen Begleitgruppe darauf verständigt habe, die Gruppe bestehen zu lassen und dort in diesem und gerne auch im nächsten Jahr zu evaluieren.

Rm Weber (CDU) ist der Meinung, dass dringend noch einmal nachgeschult werden müsse, da er Schwierigkeiten mit der Software habe. Dies habe sich auch in der Schulung gezeigt, an der er teilgenommen hat.

Herr Meyer-Jäkel teilt mit, dass man in der politischen Begleitgruppe besprochen habe, dass eine weitere Schulung angeboten werde. Er berichtet, dass bei der Geräteausgabe das Angebot vorlag, das Gerät zu konfigurieren und auch technischen Support zu leisten.

Herr Heymann (SPD) fragt nach, ob das städtische Telefonbuch ab dem 16.03. weiterhin zur Verfügung stehe.

Herr Meyer-Jäkel berichtet, dass man hier in Abstimmung mit dem Dortmunder Systemhaus sei.

Rm Gebel (Die Linke+) ist der Meinung, dass die zukünftigen Schulungen einen Workshopcharakter haben sollten. Weiterhin halte er eine allgemeine Dokumentation, die kein Costumizing beinhaltet, für wenig zielführend.

Rm Nienhoff (CDU) schlägt vor, dass man einen Frage-Antwort-Katalog erstellt, der laufend gepflegt wird. Dies würde den Nutzenden helfen und die Ansprechpartner*innen entlasten.
Weiterhin möchte er wissen, ab wann genau man den Parallelbetrieb nutzen könne, um sich mit dem neuen System vertraut zu machen. Aktuell sei dies noch nicht möglich.

Herr Meyer-Jäkel berichtet, dass die Kolleg*innen, die den Rat betreuen, gerade dabei seien, die Daten in die Mandatos-App zu kopieren. Diese werden in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) schildert, dass sie die Schulungen insgesamt als unbefriedigend erlebt habe. Sie hätte eine komplette Einführung in das System benötigt, welche es nicht gegeben habe.

Rm Weber erläutert, dass ihm bei der Abholung des Gerätes Hilfe angeboten wurde.
In seiner Schulung habe es ebenfalls technische Probleme gegeben.

Rm Giebel (SPD) berichtet aus der politischen Begleitgruppe. Eine neue Schulung mit Schulungsunterlagen werde seiner Meinung nach zeitlich nicht mehr möglich sein. Ein Frage-Antwort-Katalog wurde ebenfalls diskutiert und diesen werde es geben.

Rm Bohnhof (AfD) teilt mit, dass die Technik bei ihm gut funktioniert habe, er jedoch eine Vertiefung auch für sinnvoll halte. Er bittet darum, dass die Verwaltung die Mitglieder informiert, wenn das System zur Nutzung zur Verfügung steht.

Herr Meyer-Jäkel sagt zu, die Mitglieder zu informieren.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht des Projektes Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.8
Beschlussverfolgung Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26850-23)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) nimmt die Beschlussverfolgung des APOD für das zweite Halbjahr 2022 zur Kenntnis.







4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 25157-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 24.11.2022 vor:

„Der Rat hat mit Beschluss vom 17.09.2019 (Drucksache Nr. 15423-19) die Teilnahme am
Förderprojekt PuLS – Parken und Laden in der Stadt - beschlossen. Damit wurde
vorbehaltlich ein befristeter Personaleinsatz vom 01.01.2020 bis zum 31.08.2022 beschlossen.
Da das Projekt mit Verzögerung gestartet ist, wurde die Projektlaufzeit um drei Monate bis
zum 30.11.2022 verschoben. Inzwischen wurde das Projekt um weitere sechs Monate bis zum
31.05.2022 verlängert (Drucksache Nr. 25157-22), um weitere Daten zur Verifizierung der
Forschungsergebnisse zu erheben, die Funktionalitäten weiter zu erproben und den Umfang
des Lösungsansatzes erweitern zu können.
Das Projekt PuLS fokussiert den Aufbau und die Bereitstellung privater Ladeinfrastruktur im
urbanen Raum, die über eine innovative Sharing-Plattform öffentlich verfügbar gemacht wird
und so in eine städtische Elektromobilitäts- und Parkraummanagementstrategie eingebunden
werden kann. Dabei werden die Möglichkeiten der Digitalisierung im Kontext der
Herausforderungen der Energiewende und urbanen Prozesse betrachtet und eingesetzt. Am
Beispiel der Smart City Dortmund werden die Möglichkeiten zur Erhöhung des Zugangs und
der Freigaben von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund innerhalb einer urbanen Umgebung
untersucht. Das Forschungsprojekt PuLS liefert damit auch Lösungen zum Verkehrs- und
Parkraummanagement für emissionsarme Innenstädte und Parkraumsuchverkehre in stark
verdichteten urbanen Quartieren. Um diese Ziele zu erfüllen, wird u.a. die dezentrale
Ladeinfrastruktur zur Ladung von Elektrofahrzeugenmit innovativer Parkraumsensorik
verknüpft und insbesondere auf privaten Stellflächen im Umfeld des Dortmunder
Kreuzviertels, einem beliebten innerstädtischen Wohnquartier mit hohem Gastronomie-
Anteil, eingebracht werden. Nach einer sozioökonomischen Analyse wurde erkennbar, dass
die Anwohner*innen in diesem Dortmunder Gebiet dem Thema Elektromobilität besonders
offen gegenüberstehen. Zudem stehen im Dortmunder Kreuzviertel eine Vielzahl von Innen und Garagenhöfen mit einer nicht unerheblichen Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.
Darüber hinaus verfolgt das Projekt den Ansatz, durch die Nutzung von Informationen aus
dem Reservierungsprozess eines Park- und Ladeplatzes, eine intelligente Verteilung der
Ladevorgänge zu steuern und damit die Belastung des Stromnetzes zu reduzieren. Dadurch
sollen die Kosten für den Netzausbau auf Grund einer höheren Durchdringung von
innerstädtischer Elektromobilität reduziert werden. Durch die Reduktion der
Netzausbaukosten sollen somit die Gesamtkosten für den Bezug von Energie für das Laden
von Elektrofahrzeugen für die Bürger*innen langfristig minimiert werden können.
Zur Sensibilisierung der Bürger*innen hinsichtlich des Themas Elektromobilität wurde eine
umfangreiche Marketingkampagne auf digitalem und klassischem Wege durchgeführt. Zu
diesem Zwecke wurde via Social Media auf das Projekt und das Thema Elektromobilität
generell aufmerksam gemacht. Des Weiteren wurde ein Informationsflyer entwickelt, der im
gesamten Pilotgebiet ausgelegt wurde. Ein großer Mehrwert ist durch das Tool zur digitalen
Beteiligung der Bürger*innen entstanden. Die Ladesäulenkarte bietet eine moderne Form der
Beteiligung, in der Vorschläge für Standorte von Ladeinfrastruktur eingereicht und ein
Kontakt mit der Stadt Dortmund hergestellt werden können. In diesem Zusammenhang sind
bereits über 1.000 Standortvorschläge eingereicht worden, die sich neben dem Projekt PuLS
auch auf das Projekt NOX-Block beziehen. Diese Ladesäulenkarte dient als Grundlage für die
Erarbeitung der gesamtstädtischen Ladeinfrastrukturstrategie für Dortmund.“

Rm Waßmann (CDU) bedankt sich für die Stellungnahme und fragt nach, ob es eine abschließende Evaluation zu dem Nutzen der Projekte geben wird. Gleiche Fragestellung gelte auch für den nächsten Tagesordnungspunkt zum Förderprojekt „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“.

Herr John Santiago (FB 1) erläutert, dass es für beide Projekte eine abschließende Evaluation geben werde. Er berichtet, dass die Zwischenergebnisse schon sehr positiv ausfallen würden, obwohl gerade das Projekt „PuLs – Parken und Laden in der Stadt“ durch die Coronapandemie gebeutelt gewesen sei, da im Pilotbetrieb die persönlichen Öffentlichkeitsansprachen nicht stattfinden konnten. Für beide Projekte wird es am Ende eine abschließende Evaluation geben, dies sei im Rahmen der Projektförderbedingungen Pflicht.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 24701-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 24.11.2022 vor:

Der Rat hat mit Beschluss vom 21.12.2020 (Drucksache Nr. 19494-20) die Teilnahme am
Förderprojekt VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände - beschlossen. Durch bauliche Restriktionen an Taxiständen kommt es zu einem Engpass bei der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur (LIS) für den innerstädtischen ÖPNV durch Taxen, wodurch die weitere Elektrifizierung des ÖPNV und die damit verbundene Reduktion der Emissionsbelastung in der Stadt behindert werden.
Das Projekt VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände soll ein
Konzept zur Bereitstellung von öffentlicher LIS für den innerstädtischen ÖPNV durch Taxen
erarbeiten und dieses zum Einsatz bringen. Dabei werden bauliche Restriktionen beim Aufbau
von LIS an Taxiständen durch die virtuelle räumliche Erweiterung eines Taxistandes auf umliegende öffentliche LIS, bspw. an Laternen des Projektes NOX-Block, aufgelöst.
Die sich daraus ergebenden Fragestellungen bei der Bildung von virtuellen Taxiständen, wie
die Zuordnung/Reservierung von öffentlicher LIS, die kommunikationstechnischen Herausforderungen bei der Erfassung und Übermittlung aller benötigten Informationen und die Zusammenführung und Verarbeitung der innerhalb des Prozesses anfallenden Daten werden
aktuell geprüft und beispielhaft in die bestehende Infrastruktur der Stadt Dortmund eingefügt.
Die Reservierbarkeit eröffnet weitere Möglichkeiten der Nutzung und ermöglicht eine höhere
Auslastung öffentlicher LIS.
Die ergebnisoffene Bewertung der benötigten Art des Ladebedarfs aus öffentlicher LIS oder
DC-Schnelladeinfrastruktur innerhalb des Projekts kann dazu führen, dass aus dem Projekt
motiviert eine Nachfrage nach Schnelladeinfrastruktur entsteht, welche einen Teil ihres Poten2
tials ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen können. Damit hat das
Projekt das Potential, zur schnelleren Realisierung neuer Schnelladeinfrastruktur beizutragen
von der sowohl das Taxigewerbe, als auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren können.
Darüber hinaus werden derzeit Messstudien in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund und
der EDG durchgeführt, um die kommunikationstechnischen Grundlagen zum stadtweiten
Roll-Out des Konzeptes bewerten zu können.
Parallel werden aktuell die Anforderungen der Taxi-Unternehmen als auch die übergeordneten
Ziele der Stadt Dortmund und mögliche Betreibermodelle für öffentliche LIS durch Stakeholderdialoge u.a. mit dem Taxigewerbe, der DEW21, der DOdata erarbeitet und in das
Konzept integriert. Das Gesamtkonzept des Projektes lässt sich auch auf andere Nutzergruppen, bspw. Pflegedienste, übertragen. Das Projekt geht mit den Zielen der emissionsfreien Innenstadt ebenfalls einher..


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.3
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26092-22-E4)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 24.11.2022 vor:
„… es wird Bezug genommen auf die Anfragen der CDU Fraktion und der Fraktion Die Linke+
vom 24.11.2022 zum Tagesordnungspunkt „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023“.
Zur Anfrage der CDU Fraktion hinsichtlich der angemeldeten Stellenbedarfe in den Jahren
2017 bis 2022 wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Beantwortung dieser Anfrage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Der Anlage sind die angemeldeten Stellenbedarfe der Jahre 2017 bis 2022 – aufgeschlüsselt
nach Fachbereichen und Dezernaten – zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Auswertung, weshalb weitere unterjährige Veränderungen nicht vollständig
abgebildet werden können. Bei Betrachtung der jeweiligen Gesamtsumme pro Jahr lässt sich tendenziell eine Steigerung der Bedarfe erkennen. Auffällig ist, dass im Jahr 2020 eine Verminderung der an-gemeldeten Stellenbedarfe zu verzeichnen ist. Dem gegenüber steht eine deutliche Steigerung der Bedarfe für das Jahr 2021. Diese divergierenden Summen sind dadurch zu er-klären, dass es sich bei den Jahren 2020 und 2021 um einen Doppelhaushalt handelte. Somit wurden bereits im Jahr 2019 auch die Bedarfe für das Jahr 2021 angemeldet. Da sich aber zumeist auf kürzerer Sicht Stellenbedarfe in den jeweiligen Fachbereichen er-geben, jedoch aufgrund des Doppelhaushaltes eine weitere mögliche Einrichtung der Bedarfe im Jahr 2021 ausgeschlossen war, kommt es zu einer Verschiebung der gesamten Bedarfe in das Jahr 2021 und somit zu einer höheren Summe.
Bei einer grundsätzlich erkennbaren Tendenz steigender Bedarfsanmeldungen fällt das Dezernat 3 mit besonders vielen angemeldeten Stellenbedarfen auf. So entfallen rd. 30 % der
gesamten Bedarfsanmeldungen der vergangen sechs Jahre auf das Dezernat 3. Mit rd. 94 %
der Bedarfsanmeldungen des Dezernates 3 entfällt der überwiegende Teil auf die großen
Fachbereiche 32/Ordnungsamt und 37/Feuerwehr.
Zur Anfrage der Fraktion Die Linke+ hinsichtlich der späten Beteiligung des Personalrates
der Stadt Dortmund nimmt das Personal- und Organisationsamt wie folgt Stellung:
Das Personal- und Organisationsamt pflegt im Hinblick auf die Abstimmung der Stellenplanvorlage sowie die erforderliche Beteiligung der Gremien eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat und den anderen Gremien. Ziel ist es daher auch immer, den Gremien ausreichend Zeit einzuräumen, um sich inhaltlich mit der Vorlage auseinanderzusetzen. Die Beteiligung der Gremien wurde dieses Jahr – analog der Vorjahre – nach der Behandlung der Stellenplanvorlage in der Sitzung des Verwaltungsvorstands am 08.11.2022 an-gestoßen. Aufgrund der in diesem Jahr angepassten Terminplanung zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und Stellenplans (bedingt durch das späte Bekanntwerden der Eckpunkte aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz) war das Zeitfenster zwischen Behandlung im Verwaltungsvorstand am 08.11.2022 und im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 24.11.2022 mit rd. 2 Wochen außergewöhnlich klein. In den Vorjahren betrug das Zeitfenster aufgrund der früheren Behandlung im Verwaltungsvor-stand im September regelmäßig 4-6 Wochen.
Insofern bitten wir zu entschuldigen, dass die Beteiligung der Gremien in diesem Jahr (leider
alternativlos) erst vergleichsweise spät erfolgte und nur wenig Zeit zur inhaltlichen Auseinandersetzung ließ.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.01.2023 vor:
„ … im Kontext der Gespräche und politischen Anfragen zum Thema „Tool-Box: - Strategische Instrumente zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung Dortmund“ und unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den angemeldeten Stellenbedarfen in den Jahren 2017 bis 2022 (Drucksache Nr.: 26092-22-E4) bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welcher Grundlage wurden die in der angeführten Stellungnahme der Verwaltung aufgelisteten Stellenmehrbedarfe ermittelt?
2. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass es sich bei den aufgelisteten angemeldeten
Stellenbedarfen um eine stichtagsbezogene Auswertung handelt. Zu welchen Stichtagen
wurden die Auswertungen für die Jahre 2017 bis 2022 jeweils erhoben?
3. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterung, inwieweit unterjährige Veränderungen, die zu den jeweiligen Stichtagen noch nicht vollständig abgebildet werden konnten, die eweiligen Jahreswerte noch verändert haben?
4. Gibt es Übertragungen angemeldeter Stellenbedarfe über Jahresgrenzen hinweg? Kommt
es bei den jeweiligen Jahressummen zu Kumulationen von Mehrbedarfsanmeldungen über
das jeweilige Jahr hinaus?
5. Welchen Einfluss hatte die Prüfung der angemeldeten Stellenmehrbedarfe durch das Personal- und Organisationsamt auf die tatsächliche Berücksichtigung?
6. Ist es zutreffend, dass die Prüfung der angemeldeten Mehrbedarfe durch das Personal-und Organisationsamt lediglich eine „Bewertung“ der Notwendigkeit aus organisatorischer
Sicht darstellt, aber nicht als „Genehmigung/Nichtgenehmigung“ zu verstehen ist, die – abgestellt auf den betrachteten Zeitraum 2017 bis 2022 - ggf. zur Streichung von angemeldeten Stellenmehrbedarfen führte?

Herr Stadtrat Uhr leitet ins Thema ein und verweist auf die Haushaltssitzung des AFBL, zu der die Fragen aus seiner Sicht bereits beantwortet sein sollten, da auch dort über den Stellenplan beraten werde. Seiner Meinung nach sei es deshalb sinnvoll, die Antworten bereits heute mündlich zu geben.

Frau Hülsmann (FB 11) erläutert, dass der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aufgrund eines politischen Antrags seit 2016 jährlich im April/Mai eine Auflistung über die vorliegenden Personalbedarfe erhalte. In einer Anlage dieser Vorlage werde in zwei Listen (A und B) unterschieden. Liste A listet alle bereits entschiedenen Personalbedarfe auf. Die Liste B listet die (mittlerweile sehr umfangreichen) Personalbedarfe auf, die sich noch in der Prüfung befinden. In der letzten Spalte der Liste B lasse sich ablesen, woher die Stellenbedarfe benannt wurden, wie z.B. den Personal- und Organisationsentwicklungskonzepten (PuOEK) und ergänzenden Gesprächen zwischen den Fachbereichen und FB 11 oder politischen Anträgen (i. d. R. Haushaltsbegleitbeschlüsse, wie zum Beispiel EDA aus Ende 2021). Es würden nur Stellenbedarfe aufgelistet, die in dem Zeitraum des Redaktionsschlusses der Stellenplanvorlage (Sept. des Vorjahres) bis Redaktionsschluss der Berichtsvorlage (April des lfd. Jahres) vorliegen. Die Liste aktualisiere sich unterjährig laufend und wird nicht jahresübergreifend kumulativ geführt.
Die Bedarfe der Liste B konkretisieren sich i. d. R. unterjährig und würden durch das Personal- und Organisationsamt aus organisatorischer, z. B. im Rahmen einer Personalbemessung, und bewertungsrechtlicher Sicht geprüft sowie die Auswirkung auf das Personalaufwandsbudget kalkuliert und mit der Stadtkämmerei abgestimmt. Diese Prüfung beinhalte ausdrücklich keine „Vorabentscheidung“, da die Beschlussfassung zu Personalbedarfen ausschließlich den Gremien obliege. Dabei könne es vorkommen, dass Stellen in den PuOEKonzepten in einer anderen Menge benannt würden, als sie später in Gremienvorlagen beziffert werden, zum Beispiel Verkehrswendebüro: > 50 Stellen benannt, derzeit zunächst 11 Stellen in der aktuellen Gremienvorlage) oder gänzlich gar nicht in Gremienvorlagen münden (z.B. weil Gesetze (noch) nicht beschlossen wurden). Ebenso komme es vor, dass Personalbedarfe von den Gremien entschieden werden, die zuvor nie auf einer der Listen aufgeführt waren – weil nicht absehbar -, wie z.B. jüngst die Bedarfe zur Umsetzung der Wohngeldnovelle/StA 64. Die aktuell aufgrund der CDU-Anfrage durch das Personal- und Organisationsamt erstellte Übersicht (2022: 764 Mehrbedarfe) über die letzten 6 Jahre bündele ausschließlich die Zahlen, die jeweils im April/Mai des jeweiligen Jahres schon an den APOD berichtet wurde. Ein transparenter Vollzug, um welche Stellen es sich in welchem Fachbereich aus welchem Grund handelt, sei damit lückenlos möglich.

Rm Waßmann (CDU) bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Er erläutert, dass die Fragen daraus resultieren würden, dass aus verschiedenen Dezernaten Zweifel entstanden seien, ob die Darstellung der Verwaltung tatsächlich die aktuellen Summen abbilde und den aktuellen Stand wiedergebe. Durch Frau Hülsmanns Erklärung seien die Zweifel aufgelöst worden.

Rm Gurowietz (Bündnis90/Die Grünen) habe die formale Frage, ob man im heutigen Ausschuss lediglich die Stellungnahme der Verwaltung bespreche, da man die Beratung des Stellenplanes in die Haushaltssitzung geschoben habe.

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, teilt mit, dass heute lediglich die Stellungnahme der Verwaltung besprochen werde.

Rm Gebel (Die Linke+) bittet ebenfalls darum, eine schriftliche Beantwortung bis zum AFBL zu erhalten.

Die Verwaltung sagt die Beantwortung bis zum AFBL zu.



Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und leitet die Beantwortung, per Empfehlung zur Beratung der Vorlage am 02.02.2023 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiter.

zu TOP 4.1.4
Städtische Social-Media Kanäle
Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2022
(Drucksache Nr.: 26386-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.12.2022 auf den gemeinsamen Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke+ und FDP zur Sitzung vom 24.11.2022 vor:

„Aktuell ist die Stadt Dortmund auf vier etablierten Social-Media-Plattformen vertreten:
YouTube, Facebook, Twitter und Instagram. Da es sich bei keiner der genannten Plattformen
um einen europäischen Anbieter handelt, werden Datenschutzverstöße nicht ausgeschlossen.
Neben dem Aspekt des Datenschutzes der jeweiligen Plattformen, ist jedoch auch die Erreichbarkeit wichtig, die vor allem in krisenhaften Zeiten von Vorteil ist. Diese drückt sich in
unseren Statistiken aus, die darlegen, dass wir monatl. mehrere hunderttausend User*innen
erreichen. Allein auf Instagram und Facebook waren im dritten Quartal 2022 monatlich 2,96 Milliarden User*innen weltweit aktiv. Wir haben nicht nur jeweils große Communities auf unseren Kanälen, die teilweise über Jahre aufgebaut wurden, wir erreichen mit unseren Informationen auch schnell und effektiv die breite Masse. Zwar sind bereits einige öffentliche Stellen auf Mastodon vertreten, jedoch ist die Useranzahl hier aktuell noch sehr gering – im Oktober 2022 waren ca. eine Millionen User*innen weltweit aktiv. Idealerweise wächst die Mastodon-Community in nächster Zeit, nicht nur um weitere User*innen, sondern auch um weitereKommunen, die bisher verhalten das neue Netzwerk nutzen.
Für die o. g. vier Social-Kanäle werden jeweils kanalspezifische Inhalte verfasst, aufgenommen und entsprechend aufbereitet, was täglich mehrere Personenstunden benötigt. Zugleich betreuen die Mitarbeiter*innen die Kanäle und betreuen täglich mehrere Stunden am Tag Kommentare und Anfragen. Das Betreuen eines weiteren neuen Kommunikationskanals
2 nimmt dementsprechend weitere Kapazitäten in Anspruch. Aktuell erstellt die Verwaltung ein
Content-Konzept und plant Formate, um die Qualität der Inhalte zu gewährleisten.
Um bei einer Verschärfung der rechtlichen Anforderungen oder bei einer möglichen aufsichtsbehördlichen Anordnung bezüglich der Nutzung der Social-Media-Plattformen vorbereitet zu sein, hat die Stadt Dortmund bereits einen Mastodon-Account angelegt
(@stadtdortmund@ruhr.social). Ab Januar 2023 sollen dann auch aktiv Inhalte bespielt werden. Dazu werden bereits interne Gespräche über das Aufsetzen einer eigenen Instanz geführt. Derzeit wird federführend von der Stadt Dortmund in einer Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Kommunen ein gemeinsames Konzept zur Nutzung von Mastodon erarbeitet. Bei einem Treffen der Verantwortlichen für Online-Angebote der Kommunen und Landkreise war die Resonanz jedoch sehr verhalten. Wir hoffen aber, dass wir mit Blick auf die o.g. Entwicklungen der etablierten Angebote in der nahen Zukunft weiter wachsen..“

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die Stellungnahme und teilt mit, dass man sich freue, dass darüber nachgedacht werde, eine eigene Instanz aufzubauen. Er sei sehr gespannt, wie es an der Stelle weitergehe.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.5
Repräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik
Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2023
(Drucksache Nr.: 26072-22-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2023 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 27.10.2022 vor:
… „die Studie „Repräsentation von Frauen in der Kommunalpolitik. Das Ranking deutscher Großstädte 2022“ weist schon in der Zusammenfassung auf Seite 9 darauf hin, dass NRW im Ranking besonders schlecht abschneidet. Begründet wird dies unter anderem damit, dass in diesem Bundesland das personalisierte Verhältniswahlrecht besteht, welches den Anstieg der Frauenanteile vor allem durch die meist männlichen Direktmandate verhindere.

Dortmund ist im Ranking vom Platz 13 im Jahr 2017 auf Platz 29 im Jahr 2022 zurückgefallen. Die Stadt Dortmund ist in der absoluten Punktezahl von 13 auf 12 Punkte gesunken.

In erster Linie ist es Aufgabe der Parteien, sowohl Listen- als auch Direktkandidatinnen aufzustellen, dies gilt ebenso für weitere Spitzenpositionen wie Ausschussvorsitzende und Beigeordnete.

Obgleich die Parteien in der Verantwortung sind, wen sie für ihre zukünftigen Fraktionen aufstellen, kann durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auch die Stadt Dortmund hier einen wichtigen Beitrag leisten. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, den Frauenanteil in den Parlamenten zu steigern und damit zu ermöglichen, dass deren Perspektive einen gleichberechtigten Eingang in die politischen Prozesse findet. Das Stadtziel „Dortmund ist emanzipiert“ kommt auch hier zum Tragen: Gemeinsames Ziel der demokratischen Parteien, der Verwaltung und der Zivilgesellschaft in Dortmund sollte eine paritätische Besetzung der Mandatsträgerschaften sein.

Allerdings ist Dortmund, wie es auch im Ranking ersichtlich ist, von einer paritätischen Besetzung noch weit entfernt. Die aktuelle Situation stellt sich, aufgeschlüsselt nach Parteien nach der Kommunalwahl 2020 wie folgt dar:

Das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund als Teil der Dienststelle setzt bereits seit vielen Jahren bei seiner Arbeit einen besonderen Fokus auf die Erhöhung des Frauenanteils in der Kommunalpolitik.

Zeitrahmen
Aktivität
2016 bis 2017
Programm: FrauenMachtEinfluss – Qualifizierungsprogramm für Frauen, die Gesellschaft gestalten wollen
01/2017
Markt der Möglichkeiten in der Bürgerhalle der Stadt Dortmund mit rund 40 Verbänden, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften inkl. großen Rahmenprogramm (Workshops, Vorträge …)
01/2017
Broschüre „Stadtführerin Mitgestalten“ mit Mitwirkungsangeboten von rund 40 Verbänden, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften
11/2018 bis 03/2019
Vorträge der Gleichstellungsbeauftragten:
100 Jahre Frauenwahlrecht. Schon viel erreicht – noch viel zu tun!

(DHB- Netzwerk Haushalt, AsF Dortmund, Paul-Gerhard-Gemeinde Dortmund)

11/2018
Ausstellung im Dortmunder Rathaus: „… um die Stimmen der Frauen – Das Frauenbild der Parteien im Spiegel ihrer Wahlplakate“
11/2018
Veranstaltung: „100 Jahre Frauenwahlrecht – schon viel erreicht, noch viel zu tun!“
04/2019
AG Dortmunder Frauenverbände: Präsentation der Gleichstellungsbeauftragten zum Thema „Parität in den Parlamenten“ – Erarbeitung einer Resolution für den Landtag NRW für ein Paritätsgesetz
06/2019
Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW: „Mehr Frauen in die (Kommunal)Politik“
06/2019
Workshop und Vortrag: „Statt Blumen und Präsente: Mehr Frauen in die Parlamente!“ (Ev. Kirchentag und Zonta Phoenix)
09/2019
Mitkonzeption der NRW-Tagung: „Geschlecht.Politik.Partizipation – NRW auf dem Weg zur Parität“
03/2020
Sachverständigenanhörung am 26. März 2020 im Landtag NRW, Übergabe einer Bündniserklärung für ein Paritätsgesetz (abgesagt aufgrund von Corona)
11/2021 bis 03/022
Qualifizierungsprogramm für Studentinnen: Misch dich ein – Mach Politik vor Ort (im Rahmen eines EAF-Programms) unter Beteiligung u.a. des Gleichstellungsbüros der TU Dortmund und der Stadt Dortmund
05/2022
Speed-Dating mit Dortmunder Ratsfrauen für interessierte Frauen aus Dortmund (Kooperation mit VHS Dortmund)
Seit 09/2021
Austauschprogramm „FrauenMachtZukunft“ mit Frauen aus dem Rat (in Kooperation mit dem Dortmunder Forum Frau & Wirtschaft e.V.) -Vernetzung, Austausch und Empowerment (Treffen ca. 2-3x im Jahr)
Zukünftige Planungen

Die Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund und der TU Dortmund bereiten aktuell ein Mentoring-Programm für Frauen in Dortmund vor, die Interesse daran haben, sich politisch zu engagieren. Das Programm ist überparteilich konzipiert und bindet die Frauen im Rat der Stadt Dortmund aktiv mit ein. Der Start des Programms ist für Frühjahr 2023 anvisiert.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „FrauenMachtZukunft“, ein Austauschtreffen der Frauen im Rat mit dem Gleichstellungsbüro der Stadt und dem Dortmunder Forum Frau & Wirtschaft e.V. wird auch das Thema „Mehr Frauen in die Politik“ besprochen und Ideen entwickelt, um das Anliegen nach vorne zu bringen.


Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) bedankt sich für die zufriedenstellende Stellungnahme.

sB Löhrer (FDP) teilt mit, dass die Statistik ein Opfer von Zahlen sei. In seiner Fraktion sei man durch das ungleiche Zahlenbeispiel 3:2 in der unglücklichen Lage, dass die Frauenquote nicht hoch genug sei und dies zeige, wie sehr eine solche Darstellung eine unterschwellige Kommunikation erzeugen könne, auch wenn es anders sein sollte.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.6
Stellenausschreibungen in der Informations- und Kommunikationstechnik
Stellungnahme der Verwaltung vom 11.01.2023
(Drucksache Nr.: 26398-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.01.2023 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2022 vor:

„ … gerne will ich die gestellten Fragen mit besonderem Blick auf Stellenausschreibungen des
Dortmunder Systemhauses beantworten:

1. Wie lang dauert in der Dortmunder Stadtverwaltung durchschnittlich die Besetzung
von Stellen in der Informations- und Kommunikationstechnik im Vergleich
zum Gesamtdurchschnitt der Dortmunder Stadtverwaltung? Bitte nach Entgeltgruppen
aufschlüsseln.
Besetzungsverfahren im IT-technischen Dienst dauern durchschnittlich 81 Tage. Gesamtstädtisch ergibt sich eine Dauer von 120 Tagen.
Das Personal- und Organisationsamt wird in der Sitzung des Ausschusses für Personal,
Organisation und Digitalisierung am 09.03.2023 zu den Kennzahlen und der Dauer von
Stellenbesetzungsverfahren ausführlich berichten.
Die Auswertungen zur Dauer von Stellenbesetzungsverfahren erfolgen momentan ausnahmslos manuell, da eine automatisierte technische Lösung derzeit (noch) nicht zur
Verfügung steht. Mit Einführung des neuen Bewerbungsmanagementsystems werden
Auswertungen aller Voraussicht nach automatisierter und systematisch unterstützt vorgenommen werden können. Hierzu befindet sich das Personal- und Organisationsamt
gemeinsam mit dem Softwareanbieter aktuell im Einführungsprozess.
Dem im März 2023 avisierten Bericht zu Kennzahlen in Stellenbesetzungsverfahren liegen
alleine für das Jahr 2022 rd. 1.000 Stellenbesetzungsverfahren zu Grunde, die gegenwärtig
ausgewertet werden. Im Jahr 2021 wurden über 700 Stellenbesetzungsverfahren
durchgeführt. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass bei dieser Größenordnung keine gesonderte Aufschlüsselung nach Entgeltgruppen erfolgen kann und bitte ferner um Geduld, so dass bezüglich der Kennzahl über die Dauer von Stellenbesetzungsverfahren dem Ausschuss in der Sitzung am 09.03.2023 in Gänze berichtet werden kann.

2. In welchem Maße macht die Dortmunder Stadtverwaltung Gebrauch von der Möglichkeit,
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik ohne Studium,
aber mit nach TVÖD ebenfalls zulässigen Qualifikationen auch für Tätigkeiten
in den Entgeltgruppen 10 bis 13 bei Ausschreibungen anzusprechen? Bitte nach
Entgeltgruppen aufschlüsseln.
Die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin ist unter Einbeziehung sachgerechter Erwägungen
und unter Berücksichtig der tarif- und beamtenrechtlichen Regelungen frei darin, Anforderungsprofile in Stellenausschreibungen vorzugeben.
Diese Anforderungsprofile werden von den Fachbereichen und unter Berücksichtigung
der tätigkeitsabhängigen, dienstlichen Erfordernisse in den dortigen Arbeitsbereichen erstellt.
Im Rahmen der Bewerbendenauswahl sind die im Anforderungsprofil gesetzten Vorgaben
zu überprüfen. Immer ist aber dabei Voraussetzung, dass Kandidat*innen ohne entsprechenden (Fach-) Hochschulabschluss über entsprechend vergleichbare Fähigkeiten
und Erfahrungen verfügen. Von dieser Durchlässigkeit wird insbesondere für das interne Fortkommen von Personen mit einer Ausbildung als Fachinformatiker*in der Anwendungsbetreuung oder Systemintegration zur Besetzung von Stellen ab den Entgeltgruppen 10 TVöD AT/IT regelmäßig Gebraucht gemacht. Aber auch zur Gewinnung externer Fachkräfte eröffnet der „Sonstige Beschäftigte“ ein erweitertes Bewerbendenfeld, wenngleich die Prüfung entsprechender Fähigkeiten und Erfahrungen wegen der großen Unterschiedlichkeit der Nachweise, Zeugnisse und Attestierungen oftmals erschwert ist. Im Jahr 2022 wurden für das Dortmunder Systemhaus insgesamt 84 Stellenbesetzungsverfahren durchgeführt, von denen 40 den o.g. geforderten Kriterien entsprechen (EG 10 – EG 13; TVöD AT/IT). Nicht berücksichtigt wurden die Besetzungsverfahren für Tätigkeiten im Verwaltungsbereich sowie Ausschreibungen unterhalb der EG 10 TVöD AT/IT.
Es lässt sich festhalten, dass die Stellenausschreibungen in 37 Stellenbesetzungsverfahren
auch für diejenigen geöffnet waren, die über vergleichbare Fähigkeiten und Erfahrungen
bzw. die über eine erforderliche Vorausbildung als Fachinformatiker*in der jeweiligen
Fachrichtung mit entsprechender nachgewiesener Erfahrung verfügen.
Lediglich in drei Fällen (1 x EG 13 bzw. A 13 ehem. höherer Dienst; 2 x EG 12 bzw. A
13 ehem. gehobener Dienst) wurden entsprechende Studiengänge (Bachelor- bzw. Masterstudium) vorausgesetzt. Dabei handelt es sich jedoch um Anforderungen, die (nahezu)
am Ende der Laufbahn liegen und entsprechend ein hohes Wissen und Können verlangen.
Die 40 Stellenbesetzungsverfahren schlüsseln sich in folgende Entgeltgruppen auf:


Bewertung
Verfahren insg.
E 10 / A 11
15
E 11 / A 12
19
E 10 / A 11
E 11 / A 12
2
E 12 / A 13
3
E 13 / A 13
1
Summe
40

Ich hoffe, den Sachverhalt zufriedenstellend erläutert und dargestellt zu haben.“

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die schnelle Antwort der Verwaltung.
Man hätte in der Fragestellung präziser sein sollen hinsichtlich der Unterscheidung von internen und externen Ausschreibungen. Er erläutert, dass die Frage aus seiner Sicht nicht beantwortet sei, da nach den IT-Stellen gefragt wurde, auf die ein Tarifvertrag anwendbar sei. Man wundere sich weiterhin über die Zahlen, die vorgelegt worden sind, da es beim Dortmunder Systemhaus 84 gegeben habe, jedoch wurden in diesem Zeitraum nicht so viele Stellen geschaffen. Er frage sich, wie man auf diese Zahl gekommen sei. Die Begründung zu den Stellen der Entgeltgruppen 12 und 13 Stellen erschließe sich ihm nicht und zu den Stellen unterhalb von Entgeltgruppe 10 habe es gar keine Begründung gegeben. Er schlägt vor, den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltung zu klären.

Herr Jödicke (FB 11) nimmt das Angebot eines persönlichen Gespräches gerne an. Bezüglich der Entgeltgruppen teilt er mit, dass man auch unterhalb der Gruppe 10 auswerten könne. In der Anfrage ging es seiner Meinung nach jedoch um die Entgeltgruppen 10 bis 13.
Bezüglich der Stellenbesetzungsverfahren teilt er mit, dass sich die 84 Stellen auf unterschiedlichste Verfahren beziehen würden. Es handelte sich nicht nur um neu geschaffene Stellen, sondern zum Beispiel auch und klassischen Umsetzungen innerhalb des Fachbereiches.

Herr Gebel bedankt sich für die Antwort und fragt bezüglich der 84 Stellen nochmals nach, ob diese Zahl durch Nachbesetzungen zustande komme oder einzelne Stellen auch mehrfach ausgeschrieben wurden.

Herr Jödicke teilt mit, dass sich die Zahl auch auf mehrfach ausgeschriebenen Stellen beziehe. Diese Zahl halte sich jedoch in Grenzen und liegt bei ca. 2-3 Stellen. Insgesamt handele es sich um die Stellen, die ein Besetzungsverfahren ausgelöst hätten.

sB Feltmann (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf die Aussage, dass das Besetzungsverfahren im IT-Bereich durchschnittlich 81 Tage dauere. Er möchte wissen, wie dies genau definiert sei und wann das Besetzungsverfahren beginne.

Herr Jödicke teilt mit, dass die Ausschreibung der Stelle als Prozessstart gesehen werde und die Entscheidung für eine*n Bewerbende*n das Prozessende darstelle.

Herr Gebel fragt nach, ob ein Besetzungsverfahren auch dann als abgeschlossen gilt, wenn kein passender Bewerber oder passende Bewerberin gefunden wurde.

Herr Stadtrat Uhr berichtet, dass man bestrebt sei, die Stellenbesetzungsverfahren zu beschleunigen, sowohl intern als auch extern. Gerade bei internen Verfahren, die man selbst beeinflussen könne, wolle man schneller werden. Er möchte die Stellenbesetzungsverfahren gerne noch einmal genau erläutern und schlägt vor, die Fragen im der nächsten Sitzung noch einmal aufzugreifen.

Rm Nienhoff (CDU) bittet darum, dass die Zahlen bereits vor der Sitzung im März zur Verfügung gestellt werden, damit sich die einzelnen Fraktionen damit auseinandersetzen können.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Bündnis "Cities for Digital Rights"
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26922-23-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt der folgende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„ die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Namen der Stadt einen Antrag auf Mitgliedschaft im Bündnis "Cities for Digital Rights" zu stellen und die entsprechende Deklaration umzusetzen.

2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche und wie die in der Deklaration des Bündnisses genannten fünf Prinzipien bereits durch die Stadt Dortmund berücksichtigt werden und bei welchen noch Handlungsbedarf besteht.


Begründung:
Um den digitalen Wandel in Dortmund aktiv zu gestalten, wurden in Dortmund bereits viele umfassende und wegweisende Masterpläne und Projekte auf den Weg gebracht. Dabei wird immer wieder deutlich, dass die Digitalisierung eine umfassende politische und ethische Begleitung erfordert, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Transformationsprozess zu schützen und idealerweise auszubauen. Im Jahr 2018 wurde durch die Städte Amsterdam, Barcelona und New York City deshalb die Initiative ergriffen und eine Bündnis gegründet, dem mittlerweile fast 50 Städte weltweit beigetreten sind. Auch die deutschen Städte Berlin, Bonn, Leipzig und München sind Mitglied. Das Ziel des Bündnisses ist der Schutz, die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Internet im lokalen sowie globalen Kontext, s. https://citiesfordigitalrights.org/assets/Declaration_Cities_for_Digital_Rights.pdf
Im kommunalen Zusammenhang bedeutet das, Hindernisse zu beseitigen, die der Nutzung technologischer Möglichkeiten im Wege stehen, sowie vertrauenswürdige und sichere digitale Dienste und Infrastrukturen bereitzustellen, welche die Bürgerinnen und Bürger unterstützen.Dortmund kann sich darüber gemeinsam mit den anderen Mitgliedstädten für den Ausbau von digitalen Angeboten und Dienstleistungen, für die Steigerung von Effizienz und Lebensqualität sowie für die Stärkung der lokalen Wirtschaft einsetzen. Dies soll im maximal verantwortungsvollem Umgang mit digitalen Daten, durch niedrigschwellige Zugangs-Offerten zur digitalen Welt und unter Einbeziehung vielfältiger Mitgestaltungs-Möglichkeiten für die Bürger*innen geschehen. Der Beitritt zum Bündnis bietet zudem Zutritt zu einem globalen Netzwerk von Städten im digitalen Wandel, welche sich zu bewährten Praktiken austauschen, aus den Herausforderungen und Erfolgen der anderen lernen und gemeinsam Initiativen und Aktionen zur Bewahrung der Bürgerrechte im digitalen Raum koordinieren. Mit dem Beitritt sind keinerlei Beitrags- oder Mitgliedskosten verbunden.“
sB Feltmann (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Stadtrat Uhr bezieht sich zunächst auf Punkt 2 des Antrages und sagt eine Beantwortung durch die Verwaltung zu. Bezogen auf Punkt 1 sei er sich nicht sicher, ob der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in der Zuständigkeit eine Mitgliedschaft zu einem Verein beschließen könne oder ob dies eine Angelegenheit des Hauptausschusses ist. Dies würde man intern noch abklären.

Herr Gebel (Die Linke+) bittet darum, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschusses zu schieben. Ein erster Blick auf den Antrag sehe positiv aus, allerdings würde man noch Zeit benötigen und die Antwort der Verwaltung bezüglich der Zuständigkeit abwarten wollen.
Rm Nienhoff (CDU) schließt sich Herrn Gebel an. Man müsse beachten, dass man sich nicht die Chance darauf verbaue, Software durch Bund und Länder bereitgestellt zu bekommen. Der Gedanke, dass man zentral das ein oder andere mehr zur Verfügung bestellt bekäme, würde für Entlastung sorgen. Insgesamt könne man sich den Beitritt jedoch vorstellen.

Rm Heymann (SPD) bittet auch darum, den Antrag in den nächsten Sitzungslauf zu schieben.

Rm Waßmann (CDU) schlägt vor, die Formulierung zu Punkt 1 dahingehend zu ändern, dass der Rat die Mitgliedschaft beschließt.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls dafür aus, den Antrag in die nächste Sitzung zu verschieben.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung verschiebt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.2.2
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26921-23-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„ … zum Stichtag 1.1.2023 gab es einige gesetzliche Änderungen, die auch die Abläufe in der Dortmunder Verwaltung betreffen. So ist ab 2023 das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Demnach erhält das Personalamt die Meldung direkt von der Krankenkasse und nicht mehr von den Mitarbeitenden.

Dazu bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die Personalabteilung auf die digitale Übermittlung von AU-Bescheinigungen vorbereitet?
2. Wie wurden/werden die Änderungen an die Mitarbeitenden kommuniziert?
3. Auf welchem Wege (formlos, Mail, telefonisch?) informieren die Beschäftigten bei Erkrankung die Arbeitgeberin?
4. Sind die neuen Arbeitsprozesse (Abrufe Krankenkasse) in vorhandene Prozesse “Zeitgutschrift Arbeitszeitkonto” bereits digital verknüpft?
5. Gibt es dabei zeitlichen Verzögerungen im Vergleich zum vorherigen Prozess? Ergeben sich daraus Belastungen für die Beschäftigten, z.B. verzögerte Aktualisierung des Arbeitszeitkontos?
6. Ist das neue Verfahren in der Personalbearbeitung aufwändiger oder wird die Arbeitsaufgabe durch die Digitalisierung des vollständigen Prozesses effizienter?
7. Welche weiteren Herausforderungen erwartet das Personalamt im Zusammenhang mit der eAU?
8. Wird dazu die vorhandene Dienstanweisung zeitnah aktualisiert? Gibt es dazu bereits Abstimmungen mit dem Personalrat?
Begründung:
Die städtischen Mitarbeiter*innen müssen sich auch in Zukunft bei ihrer Arbeitgeberin als arbeitsunfähig melden. Seit dem 1. Januar 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer*innen jedoch nicht mehr dazu verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Arbeitgeber*innen weiterzuleiten. Stattdessen rufen die Arbeitgeber*innen die eAU direkt bei der jeweiligen Krankenkasse über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm ab. Das erfordert nicht nur ein entsprechendes digitalisiertes Verfahren, sondern bedeutet auch eine Anpassung der internen Abläufe, sowohl in Richtung Krankenkasse als auch in Richtung der Mitarbeitenden.“

sB Feltmann (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert die Bitte um Stellungnahme. Er finde es wichtig zu wissen, wie die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in das vorhandene digitale System der Stadtverwaltung eingebaut wird.

Stadtrat Uhr berichtet, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Stadtverwaltung bereits im Einsatz sei. Er bietet an, eine Vorlage zum Ende des ersten Quartals 2023 vorzulegen. Dann habe man bereits Erfahrungen sammeln können und würde einen Bericht erstellen, da das Thema im Rahmen der Digitalisierung wichtig sei.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung ist mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

zu TOP 4.2.3
Menschen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26923-23-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vor:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, den Anteil an Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte und/oder ausländischer Staatsangehörigkeit in der Stadtverwaltung zu erheben?
2. Welche Personaldaten werden bisher in Dortmund erhoben?
3. Gibt es Beispiele aus anderen Kommunen, wie und welche Informationen zur Einwanderungsgeschichte und/oder ausländischer Staatsangehörigkeit der Beschäftigten rechtssicher erhoben werden?
4. Inwieweit werden - zusätzlich zu dem für Auszubildende schon üblichen Verfahren - Anforderungsprofile für zu besetzende Stellen in der Verwaltung hinsichtlich der aufgabenbezogenen Relevanz interkultureller Kompetenzen angewandt?
5. Wie kann gewährleistet werden, dass Beschäftigte mit Einwanderungsgeschichte in allen Bereichen der Verwaltung angemessen vertreten sind?

Begründung:
Interkulturelle Kompetenz sollte für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung zu den aufgabenübergreifenden Schlüsselkompetenzen gehören, denn Plurikulturalität und Diversität sind längst ein Charakteristikum der modernen Gesellschaft und Arbeitswelt. Dortmund ist eine Stadt mit großer interkultureller Vielfalt: Rund ein Drittel der Menschen, die hier leben, haben eine Einwanderungsgeschichte oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieser Umstand sollte sich im Sinne des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG NRW) auch in der Belegschaft der Stadtverwaltung entsprechend der ethnischen Verteilung in der Gesellschaft widerspiegeln. Im Rahmen der Landesinitiative „Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung – NRW stärkt Vielfalt“ hat sich die Landesregierung NRW u.a. das Ziel gesetzt, den Anteil der Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen (z.B. durch Werbemaßnahmen, kulturfaire Einstellungsverfahren u.ä.) um auch hier die Vielfalt in der Bevölkerung zu repräsentieren. Interkulturell kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter*innen tragen zudem dazu bei, dass sie mit Angehörigen der eigenen Gesellschaft oder Kollegen*innenschaft kultursensibel und wertschätzend umgehen können.
Doch um eine Entwicklung und das Erreichen eines definierten Ziels festzustellen, muss auch die dazu nötige Datengrundlage geschaffen, bzw. rechtssicher erhoben werden.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.4
Geschäftsbereich 1/III - Stadt der Nachbarschaft
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26942-23)

Dem Ausschuss für Personal, Organisatin und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„ … die Verwaltung hat im letzten Quartal 2022 ein „Nachbarschaftsprogramm“ für gemeinnützige Vereine initiiert. Federführend ist dabei der Geschäftsbereich III – Stadt der Nachbarschaft – des Amts für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Fachbereich 1).

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nimmt dies zum Anlass, die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:


1. Wie viele Personen arbeiten im Geschäftsbereich III – „Stadt der Nachbarschaft“?

2. Wie sind die jeweiligen Stellen bewertet?

3. Welche konkreten Aufgaben sind den jeweiligen Stellen zugewiesen?

4. Welches finanzielle Budget steht dem Geschäftsbereich III – „Stadt der Nachbarschaft“ pro Jahr zur Verfügung?

5. Wofür sind in 2022 im Geschäftsbereich III – „Stadt der Nachbarschaft“ finanzielle Aufwendungen in welcher Höhe entstanden?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.2.5
Breitband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26943-23)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„ … der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 (Drucksache Nr.: 23455-22) vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW die Einrichtung und Besetzung von zwei geförderten, überplanmäßigen, befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Breiband- und Mobilfunkausbau der Stadt Dortmund beschlossen (Gigabitkoordination und Mobilfunkkoordination). Am 9. Januar 2023 hat das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium die Verlängerung der Förderung für Mobilfunkkoordinatoren in Kreisen und kreisfreien Städten bekannt gegeben. In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung heißt es, dass in 26 der 54 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen aktuell mindestens eine Mobilfunkkoordinatorin oder ein Mobilfunkkoordinator im Einsatz sei. Unter den in der Pressemitteilung aufgelisteten Kreisen und Städten findet Dortmund keine Erwähnung (Nordrhein-Westfalen verlängert Förderung für Mobilfunkkoordinatoren in Kreisen und kreisfreien Städten | Wirtschaft NRW).

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Einrichtung und Besetzung der oben erwähnten Projekteinsätze.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung.







4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Willkommensbroschüre für neu angemeldete Personen in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022
(Drucksache Nr.: 26249-22-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022 vor:

zu TOP 4.2.8
Willkommensbroschüre für neu angemeldete Personen in Dortmund
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDUFraktion)
(Drucksache Nr.: 26249-22-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Beschlussvorschlag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 24.10.2022 vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der Sitzung am 08. November 2022:
1. Die Verwaltung überarbeitet die Willkommensbroschüre für neue EinwohnerInnen in Dortmund. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu einen Zeitplan vorzulegen. Hierbei sollen erstmals auch einige Seiten in den gängigsten Fremdsprachen von Zugezogenen sowie in Einfacher Sprache aufgenommen werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zur organisatorischen Verantwortung für die Broschüre bspw. durch das Amt für Kommunikation und Marketing vorzunehmen, sodass die Bürgerdienste lediglich für die Verteilung bei Anmeldung neuer EinwohnerInnen zuständig sind.
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern ergänzend zur Broschüre weitere
Streuartikel an neue EinwohnerInnen ausgegeben werden können.
4. Das aktuelle Gutschein-Angebot soll überprüft werden, hierbei insbesondere Angebote aus dem Programm “Dortmund für Umme”.
5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss über die Veränderungen rund um die
Willkommensbroschüre für neue Einwohner*innen zu informieren. Insbesondere die
Neufassung der Willkommensbroschüre soll dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben
werden.
6. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss bis spätestens zur ersten Sitzung im Jahr 2023 einen entsprechenden Arbeitsplan vorzulegen.

Begründung
Die aktuelle Willkommensbroschüre ist veraltet. Sie wird an alle neu angemeldeten
Dortmunder*innen bei Anmeldung in den Bürgerdiensten herausgegeben. Unter anderem findet sich noch ein Grußwort des ehemaligen OBs in der Broschüre. Letztlich ist die Willkommensbroschüre ein geeignetes Instrument, um Dortmund kurz und knapp mit seinen vielseitigen Angeboten vorzustellen. Sie ist eine Visitenkarte für neue Menschen in Dortmund, die durch die Bürgerdienste überreicht wird. Sie ermöglicht eine erste Begegnung mit der Stadt und kann durch Gutscheine ein erstes Eintauchen in städtische Angebote vereinfachen. Auch ist durch Streuartikel, wie z.B. Aufkleber oder Stifte möglich, die Identifikation mit städtischen Symbolen bzw. der Stadt zu erhöhen. …“

Herr Legeler (FB 33) berichtet, die Aktualisierung der Broschüre befinde sich aktuell bereits im
Endstadium der redaktionellen Überarbeitung. Diese erfolge turnusmäßig alle drei Jahre lediglich als Fortschreibung im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Bürgerdienste. Die Vergabe des Drucks befinde sich bei FB 19 kurz vor dem Zuschlag. Das bedeute, der vorliegende Antrag auf Aufnahme von u.a. „einfacher Sprache“ könne bei der aktuellen Überarbeitung nicht mehr berücksichtigt werden.
Er schlägt daher vor, die aktuelle Ausgabe in einer geringeren Stückzahl drucken zu lassen und dann für 2024 eine Neukonzeption ggf. unter Berücksichtigung des Antrags vorzunehmen. Hierbei sei auch zu beachten, dass die Willkommensbroschüre Redundanzen zu anderen gesamtstädtischen Veröffentlichungen, die im Rahmen der gesamtstädtischen Image-Linie und Öffentlichkeitsarbeit wie „Dortmund überrascht dich“, „Das Dortmund Buch“ oder „Dortmund als Sport-Stadt“ enthalte, die vom FB 3 erstellt würden.

Rm Brenker (B‘90/ Die Grünen) stellt klar, der Antrag sei mittelfristig ausgelegt. Man halte die
Willkommensbroschüre für ein wichtiges positives Signal für Neubürger, die zukünftig auch gut mit weiteren Medien, wie z.B. „Dortmund für Umme“ ausgegeben werden könnte.

Herr Gungl (BPN) weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung noch keinen Kontakt mit der Community der Menschen mit kognitiven Einschränkungen bezüglich einer Unterstützung bei der Übersetzung in „einfache Sprache“ aufgenommen habe.

Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) macht deutlich, dass der Antrag gestellt worden sei, um eben diese Synergien bei der Neukonzeption zu nutzen. Diese solle vom FB 3 erstellt werden. Daher schlägt er vor, im ABöOAB über den Antrag abzustimmen und diesen dann als Empfehlung an den für den FB 3 zuständigen Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zu überweisen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem o.g. Beschlussvorschlag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD zu und überweist die
Angelegenheit an den APOD.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert, dass die Überweisung lediglich formal im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vorgelegt werde, da die Zuständigkeit der Dortmund Agentur gegeben sei. Inhaltlich scheint die Diskussion abgeschlossen zu sein und deshalb könne man den Druck auf den Weg bringen.

Rm Nienhoff (CDU) teilt mit, dass die Broschüre bereits gedruckt worden sei, allerdings gehe aus dem Druck die Auflage nicht hervor.

Frau Rickers (FB 3) erklärt, dass die Broschüre bereits erarbeitet und gedruckt worden sei, zu der Auflage könne sie adhoc keine Auskunft geben. Die Dortmund Agentur sei weiterhin dabei, das Konzept kontinuierlich zu überarbeiten. Die Auflage reiche sie gerne nach.

Rm Waßmann (CDU) bedankt sich bei Frau Rickers für die Erläuterungen und erklärt, dass der erste Punkt des Antrages, in dem man sich auf die Überarbeitung der Broschüre bezieht, somit bereits erledigt sei. Zu den anderen Punkten sei eine schriftliche Stellungnahme wünschenswert.
Weiterhin erläutert er, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einen Beschluss gefasst habe, welcher an den APOD überwiesen wurde, da die Zuständigkeit der Dortmund Agentur gegeben sei. Hier sei ein Beschluss erforderlich.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt den in der Überweisung enthaltenen Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion.



zu TOP 4.3.2
Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022
(Drucksache Nr.: 26332-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 vor:
zu TOP 2.3
Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26332-22)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Einwohners vom 31.10.2022 vor:
„… „Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot“
Der Rat von Dortmund möge beschließen:

• Die Stadtverwaltung richtet für ihre Bürgerinnen und Bürger eine eigene, kommunale
Mastodon-Instanz ein und betreibt diese in eigener Verantwortung gemäß den Vorgaben der DSGVO. Sollte die Stadtverwaltung dazu nicht eigenständig in der Lage sein, wird ein Dienstleister mit Einrichtung und Betrieb dieser IT-Dienstleistung beauftragt.
• Parallel zu den zu schaffenden technischen Voraussetzung entwickelt die Stadtverwaltung mit den VertreterInnen der kommunalen Zivilgesellschaft ein Nutzungskonzept für die kommunale Mastodon-Instanz.

Begründung:
Mit Mastodon steht seit einigen Jahren eine technische Lösung bereit, die als Alternative zu den etablierten sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook eine freie und kosteneffiziente Kommunikationsplattform ermöglicht, das sogenannte ‚Fediverse‘. Insbesondere jene Behörden, die in hohem Maße auf Datenschutz, Datensicherheit und Konformität zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO Wert legen, nutzen den Dienst seit langem.
(https://netzpolitik.org/2022/twitter-alternative-immer-mehr-behoerden-nutzen-sozialesnetzwerk- mastodon) Spätestens mit dem Kauf von Twitter durch Elon Musk wird deutlich, dass Plattformen für soziale Netzwerke in den Händen von Einzelpersonen den Informationsfluss innerhalb einer Zivilgesellschaft negativ beeinflussen können. Auch Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen in ihren Smart-City-Konzepten vor der Herausforderung, über soziale Netzwerke mit den BürgerInnen zu kommunizieren. Doch statt auf innovative Konzepte zu setzen, die sich sicher innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen, verliert sich die kommunale Verantwortung häufig in den Grauzonen von Telegram, WhatsApp und Facebook. Im 21. Jahrhundert sind die Kommunikationstechnologien der Zivilgesellschaft Teil der kritischen Infrastruktur. Eine Kommune steht damit in der Verantwortung, für seine BürgerInnen ein Kommunikationsangebot bereit zu stellen, ohne technologische Abhängigkeiten zu vertiefen und juristische Auseinandersetzungen zu provozieren.Der EuGH hat in seinem Urteil vom 05. Juni 2018 entschieden, dass das Anlegen einer Facebook-Seite eine Mitverantwortung für Facebooks Datenschutzverstöße begründet. Damit machte der Europäische Gerichtshof deutlich: Bereits der Einsatz eines Online-Dienstes begründet eine Mitverantwortung für dessen Datenverarbeitung.
(http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202543&pageIndex=0&docla
ng=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=298398) Damit sind die Kommunen aufgefordert, mit den Daten in den von Ihnen genutzten Diensten
gesetzeskonform umzugehen. Werden die Dienstangebote der amerikanischen und
chinesischen Anbieter genutzt, ist dies schlichtweg ausgeschlossen.
Mit Mastodon dagegen hat eine Kommune die volle Kontrolle über die eigene
Kommunikationsplattform. Zusätzlich können die Nutzer der Plattform sich mit anderen Nutzern anderer Plattformen vernetzen. Damit besteht die Möglichkeit, ein Netzwerk von Kommunikationsplattformen aufzubauen, ohne den europäischen Rechtsrahmen zu verletzen. Mit einem Mastodon-Angebot kann sich die Kommune als fortschrittliche Smart City präsentieren, die die Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung für die Zivilgesellschaft proaktiv angeht. Dadurch, dass zusätzlich auf lokale Unternehmen bei der Umsetzung gesetzt wird, könnte das fachliche Wissen vor Ort in der Kommune gebunden und attraktive, zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Digitale Wertschöpfung könnte vor Ort erfolgen. Parallel dazu steht die Kommune in der Pflicht, sich aktiv für die Befähigung von Unternehmen, Vereinen und Gruppen in der Stadt einzusetzen und diese dabei zu unterstützen, alternative Konzepte bei der Nutzung des Internets zu entwickeln. Daher sollte mit den Akteuren der Zivilgesellschaft ein Nutzungskonzept rund um den technischen Betrieb eines Mastodon-Dienstes entwickelt werden.

Hierzu liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2022 vor:

„zu der Eingabe des Herrn Stoppe nehme ich wie folgt Stellung.

Die Entwicklungen der Sozialen Netzwerke auf denen die Stadt Dortmund aktiv ist,
beobachten wir mit Blick auf den Datenschutz sehr genau.
Aktuell ist die Stadt Dortmund auf vier etablierten Social-Media-Plattformen vertreten:
YouTube, Facebook, Twitter und Instagram. Da es sich bei keiner der genannten Plattformen um einen europäischen Anbieter handelt, werden Datenschutzverstöße nicht ausgeschlossen. Neben dem Aspekt des Datenschutzes der jeweiligen Plattform, ist jedoch auch die Erreichbarkeit wichtig, die vor allem in Krisenzeiten von Vorteil ist. Dieses drückt sich in Statistiken aus die darlegen, dass wir monatlich mehrere hunderttausend User*innen erreichen. Allein auf Instagram und Facebook waren im dritten Quartal 2022 monatlich 2,96 Milliarden User*innen weltweit aktiv. Nicht nur auf unseren Kanälen haben wir jeweils große Communities die teilweise über Jahre aufgebaut wurden. Auch unsere Informationen erreichen schnell und effektiv die Bürgerinnen und Bürger. Zwar sind aktuell einige öffentliche Stellen auf Mastodon vertreten, jedoch ist die User*innenzahl hier noch gering – im Oktober 2022 waren ca. eine Million User*innen weltweit aktiv. Idealerweise wächst die Mastodon- Community in nächster Zeit – nicht nur um weitere User*innen, sondern auch um weitere Kommunen, die bisher verhalten das neue Netzwerk nutzen. Für die vier Social-Kanäle werden jeweils kanalspezifische Inhalte verfasst, aufgenommen und entsprechend aufbereitet, was täglich mehrere Personenstunden benötigt. Zugleich betreuen die Mitarbeiter*innen die Kanäle und täglich mehrere Stunden am Tag Kommentare und Anfragen. Das Betreuen eines weiteren neuen Kommunikationskanals würde dement sprechend weitere Kapazitäten beanspruchen. Bevor es außerdem zu einer Bespielung des Mastadon-Kanals kommen kann, sind die Erstellung eines Content-Konzeptes sowie die Planung von Formaten vonnöten, um die Qualität der Inhalte zu gewährleisten.
Mastodon ist ein datenschutz-rechtlich konforme Social-Media Alternative auf Open-Source-Basis. Im sogenannten „Fediverse“ sind vor allem Behörden und Personen aktiv, die auf Datenschutz, Datensicherheit und Konformität zur Datenschutzgrundverordnung Wert legen. Um bei einer Verschärfung der rechtlichen Anforderungen oder bei einer möglichen aufsichtsbehördlichen Anordnung bezüglich der Nutzung der Social-Media-Plattformen vorbereitet zu sein, hat die Stadt Dortmund bereits vorausschauend einen Mastodon-Account angelegt (@stadtdortmund@ruhr.social). Auf diesem Kanal befinden sich bisher keine Beiträge. Derzeit wird federführend von der Stadt Dortmund in einer Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Kommunen ein gemeinsames Konzept zur Nutzung von Mastodon erarbeitet. Leider konnten wir bei einem Treffen der Verantwortlichen für Online-Angebote der Kommunen und Landkreise nicht sehr viele Mitstreiter*innen gewinnen, wir hoffen aber, dass wir mit Blick auf die o.g. Entwicklungen der etablierten Angebote in der nahen Zukunft weiter wachsen.“

Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) berichtet von einem entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zu dem Thema, der in der November-Sitzung einstimmig beschlossen wurde und der dem Petenten zur Verfügung gestellt werden solle. Die Forderung des Petenten, dass eine eigene Dortmund-Instanz gehostet und ein Nutzungskonzept in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt werde, möge zur weiteren Behandlung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen werden.

Herr Spoo (FB3) teilt mit, die Eingabe sei kurz vor dem Antrag aus dem APOD beim FB 3 eingegangen. Inzwischen werde dort das Nutzungskonzept für Mastodon finalisiert. Anfang des neuen Jahres werde man auf der Plattform aktiv. Anders als andere Kommunen, die Beiträge von Twitter 1:1 auf Mastodon spiegelten, möchte man in Dortmund einen eigenen Kontent für Mastodon erstellen. Die aktuellen Entwicklungen werden dem Petenten vom FB 3 per Email zur Verfügung gestellt. Über eine eigene Dortmunder Instanz werde auch in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Arbeitskreis noch diskutiert.

Rm Garbe (AfD) spricht sich gegen die Einrichtung eines Dortmunder Kanals bei dem seiner Meinung nach unbedeutenden Dienst aus.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Eingabe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung.

Rm Gebel (Die Linke+) weist darauf hin, dass die Vorlage im Gremieninformationssystem nicht mit Daten hinterlegt sei.

Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass sich die Angelegenheit mit den Aktivitäten überschneide, die der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) bereits eingeleitet habe. Wenn aktuell ein neuer Mastodonkanal vorbereitet werde, sei man vorher bereits aktiv geworden und der Antrag könne damit als erledigt angesehen werden.

Rm Waßmann (CDU) schließt sich Herrn Gurowietz an.

Herr Spoo (FB 3) bestätigt, dass sich die Angelegenheiten überschnitten hätten. Man habe den Account bereits eingerichtet und er werde auch schon betrieben. Weiterhin sei man bereits in Gesprächen zu einer eigenen Instanz.

Rm Weber (CDU) erläutert, dass es sich hier um eine Eingabe eines Bürgers im ABöOAB handele, welche an den APOD weitergeleitet wurde. Über die Eingabe müsse nicht befunden werden.

Rm Gurowietz fragt nach, wer die Beantwortung der Eingabe übernimmt.

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, teilt mit, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Antwort an den Petenten übernimmt.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung zur Kenntnis.

5. Mitteilungen der Vorsitzenden
- Unbesetzt –




Frau Dr. Tautorat Herr Waßmann Frau Beucke
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin