Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 30.06.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:02 - 13:07 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Pisula i. V. für Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer


Rm Thieme (NPD) - nicht anwesend -

c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StR Steitz
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.05.2011

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03803-11)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03857-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West II. Beschluss zur Reduzierung und tlw. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung IV. Offenlegungsbeschluss V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/1- Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost VI: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04014-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011

hierzu -> Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04014-11-E1)

3.4 - unbesetzt -

3.5 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03765-11)

3.6 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Umgestaltung Brüderwegallee: Verlegung der Bushaltespunkte, einschließlich der Veränderung der Verkehrsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03896-11)

3.7 Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03866-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2011

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentl. Sondersitzungen Sitzung vom 08.06.2011

3.8 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011

3.9 Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentl. Sondersitzungen Sitzung vom 08.06.2011

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04259-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Stadtbezirk DO-Mengede in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03841-11)

6.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04028-11)

6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2011/12 für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03827-11)

6.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04137-11)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Elsa-Brändström-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03372-11)

7.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen
hier: Augustinus-Grundschule (katholische Bekenntnisschule)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03934-11)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04461-11)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03382-11)

9.2 Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 26.12.2010 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 (Haushaltsbegleitbeschlüsse)
Hier: Nr. 41 Parkgebühren am Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04290-11)

9.3 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03865-11)

10.2 - unbesetzt -

10.3 Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dormtund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04553-11)

10.4 Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 2009 bis 2014
hier: Gewährung von Zuwendungen für die neu gebildete Fraktion "Freie Bürger Initiative - Fraktion für Bürgerinteressen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (FBI)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04571-11)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:02 Uhr von Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau wies darauf hin, dass in der veröffentlichten Tagesordnung irrtümlich unter TOP 3.7 Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011 (Drucksache Nr.: 03866-11) eine Beschlussfassung angegeben war. Richtig ist, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat eine Empfehlung auszusprechen hat.

Außerdem zog die Verwaltung die Vorlage zu
TOP 3.8 Erlebniswelt Fredenbaum; hier: Sanierung des Big Tipi (Drucksache Nr.: 03640-11), zurück.

Mit Hinweis auf die Entscheidung des Hauptausschusses und Ältestenrates, nur die Vorlagen zu behandeln, die vom Hauptausschuss und Ältestenrat zu beschließen sind, sind im öffentlichen Teil der Sitzung alle Unterlagen in den Rat durchgelaufen oder zur Kenntnis genommen worden.


Mit den genannten Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig vom Hauptausschuss und Ältestenrat festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.05.2011

Der Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigte einstimmig die Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.05.2011.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Initiative Dortmund Parks - Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03803-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2011

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 22.06.2011 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Empfehlungen vor:

Aus der öffentlichen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 04.05.11:

Beschluss
Auf Basis des Beschlusses vom 13.06.2007 nimmt der Beirat die Vorlage einstimmig positiv
zur Kenntnis und bittet die Verwaltung die Arbeit im Sinne des Beirates weiterzuführen.
Weiterhin bittet der Beirat den „großen“ Fredenbaumteich mit Wasserpflanzen zu bepflanzen
vergleichbar mit den Maßnahmen am „kleinen“ Fredenbaumteich.

Aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde vom 11.05.11:

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die wesentlichen
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt 2010 entstanden seien. Die im
Stadtbezirk Huckarde aufgeführten Maßnahmen hätten im Rahmen der üblichen Arbeiten von
der Verwaltung ohnehin durchgeführt werden müssen. Daher sei ein Zusammenhang mit der
„Initiative Dortmund Parks“ fraglich. Es stelle sich ebenfalls die Frage, warum die
Maßnahmen für den Revierpark nicht aufgelistet seien.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den
Abschlussbericht der Initiative Dortmund Parks zur Kenntnis zu nehmen und die Beendigung
der Initiative Dortmund Parks zum 30.06.2011 zu beschließen.

Aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vom 25.05.11:

Herr Konrad weist auf die Empfehlung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde aus
der Sitzung vom 04.05.2011 hin.
Darin bittet der Beirat den „großen“ Fredenbaumteich mit Wasserpflanzen zu bepflanzen
vergleichbar mit den Maßnahmen am „kleinen“ Fredenbaumteich.
Es ergeht folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Kozlowski /
SPD-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Abschlussbericht der Initiative Dortmund
Parks zur Kenntnis zu nehmen und die Beendigung der Initiative Dortmund Parks zum
30.06.2011 zu beschließen.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.11 vor:

Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen den Antrag bei der Erstellung und Beratung von StadtGrün Plänen für die Stadtbezirke frühzeitig beteiligt zu werden.
Die gemeinsame Entwicklung von Standards für Barrierefreiheit der Grünflächen, Wege und Gebäuden in Parks soll in diesem Zusammenhang eine weitere Aufgabe sein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung dem Wunsch des Behindertenpolitischen Netzwerkes nachzukommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht der Initiative Dortmund Parks zur Kenntnis und beschließt die Beendigung der Initiative Dortmund Parks zum 30.06.2011.“



Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zusammen mit der Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 - Auf dem Hohwart - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03857-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag die folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011 vor:

„-> hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 12.05.2011:


Zu dieser Vorlage stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung mit 12 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimmen zustimmt:

„Die BV Brackel empfiehlt in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Br 207 folgende Ergänzung:

Bauweise (Punkt 7): Für das Bauen von Wintergärten, Pergolen oder Terrassenüberdachungen ist es im Teilbereich B zulässig, die Baufenstergrenzen auf der Südseite des Gebäudes im Erdgeschoss bis zu 3 Metern Tiefe zu überschreiten.

Begründung:

Bei Errichtung eines Hauses wird in der Regel eine Gebäudetiefe von 10 bis 13 Metern erreicht. Möchte der Bauherr einen Wintergarten oder lediglich eine feste Terrassenüberdachung errichten, so benötigt er dafür wenigstens drei Meter Raumtiefe für diesen. Bei zu kurzen Baufenstern bliebe dann nicht genügend Platz für die gewöhnliche Wohnfläche auf 7 bis 10 Metern Gebäudetiefe übrig.
Um die Attraktivität des Baufeldes zu erhöhen, ist es kontraproduktiv, interessante bauliche Ergänzungen durch zu strikte Vorgaben zu vereiteln. Zumal die Chance, insbesondere im Ort Wambel noch ein unbebautes Grundstück zu finden, zukünftig gegen Null gehen wird, bietet es sich hier an, Freiheiten zu gewähren, da in diesem Teilbereich B die Grundstückstiefe auch genügend Raum für die Gärten lässt.
Die Errichtung auch großzügigerer Anbauten bei Wohngebäuden lediglich im Erdgeschoss hat kaum Auswirkungen auf das Umfeld, da Schattenwürfe (auch auf Solaranlagen) auf die Nachbargrundstücke oder Blickachsen nicht wesentlich betroffen sind, denn dieser Gebäudeteil ist nicht höher als der übliche Gartenbewuchs.
Daher hilft eine Vergrößerung des Baufensters, mehr Spielraum zu erhalten, diese Sichtweise teilte auch der damalige Dortmunder Planungsdezernent Ullrich Sierau in der Sitzung der BV Brackel vom 26.04.2007 (siehe TOP 12.4)!“


Beratung AUSWI 08.06.2011:

Herr Barrenbrügge möchte von der Verwaltung wissen, ob diese darüber informiert ist, dass zu der bereits im Dezember im AUSWI thematisierten und zum Antrag erhobenen Forderung zur „Verlegung einer Bushaltestelle“ aktuell ein Antwortschreiben der DSW 21 existiert, welches besagt, dass die Verlegung dieser Bushaltestelle nicht möglich ist.
Er verdeutlicht, dass die Intention des ursprünglichen Antrages nicht dahin ging, dass diese Verlegung möglichst schnell umgesetzt wird, sondern dass man in der Realiserungsphase darauf achtet, dass diese Bushaltestelle mit dem Bushaltestellenhäuschen entsprechend mit eingeplant wird.
Er bittet die Verwaltung darum, dass sie dieses Angelegenheit prioritär mit abspeichert und in dem technischen Ausführungsplan mit berücksichtigt wird, damit dies auch umgesetzt werden kann.

Herr Wilde kennt die aktuelle Antwort der DSW 21 hierzu, nimmt aber die Äußerungen des Herrn Barrenbrügge gerne zum Anlass, noch mal mit der DSW 21 darüber zu reden und dies auch so zu hinterlegen, um die Verlegung der Bushaltestelle, wenn eben möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke)und 1 Enthaltung (RM Barrenbrügge), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 05.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.03.2011 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 207 – Auf dem Hohwart – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Empfehlung des Ausschusses und die Vorlage – ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen – an den Rat der Stadt weitergegeben.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Beschluss zur Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West II. Beschluss zur Reduzierung und tlw. Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes In O 106/1- Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost III. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung IV. Offenlegungsbeschluss V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan In O 106/1- Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost VI: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04014-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011
- Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04014-11-E1)



Folgende Unterlagen lagen dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:

- eine Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011:


„- hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2011:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der
Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Mittel für den Ankauf und auch für die spätere Herrichtung der Grünverbindung als
öffentliche Grünfläche (siehe Seite 9 Abs. I der Vorlage) sind im Haushalt 2012 einzustellen

Die CDU erhebt diese Empfehlung zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Einbeziehung der o.a. Ergänzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufteilung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost - in die Teilbereiche In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost und In O 106/2 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich West und zunächst den Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost verfahrensmäßig weiterzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB.


II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/ Teilbereich Ost, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren und zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB


III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 106 - Stadtquartier Ost -.

IV. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 106/1 - Stadtquartier Ost - / Teilbereich Ost mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes 25 mit Begründung vom 28.04.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


V. nimmt den vorgelegten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, den Städtebaulichen Vertrag mit den genannten Vertragspartnern auf Grundlage des erarbeiteten Entwurfs (Stand: 02.05.2011) abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW s. 666; SGV NRW 2023).

VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen für Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/ -BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666-;/- SGV NRW 2023).“



sowie
- zur Information ein Schreiben der Verwaltung vom 11.05.2011.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit der Ausschussempfehlung und dem Schreiben der Verwaltung, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.4
- unbesetzt -


zu TOP 3.5
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Spiel- und Toberaum Westpark"; Verbesserung der Spielmöglichkeiten im Park durch Neugestaltung der Spielplätze und Maßnahmen in der Grünanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03765-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Umgestaltung Brüderwegallee: Verlegung der Bushaltespunkte, einschließlich der Veränderung der Verkehrsführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03896-11)
- Auszug: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 21.06.2011



Nachfolgender Auszug des Behindertenpolitischen Netzwerkes wurde dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Kenntnisnahme vorgelegt:

Herr Dreiskämper führt die Überlegungen zur Verlegung der Bushaltepunkte aus und weist darauf hin, dass keine der durchdachten Varianten völlig problemfrei ist.

In der anschließenden Diskussion werden vor allem die beiden folgenden Punkte kritisiert:
- Die geplante Schleife in der Linienführung geht bis zum Pylon und reicht bis auf ca. 1 bis 2 m an die Treppenanlage heran. Dies stellt eine Gefahr für die Menschen dar, die aus der Stadtbahn kommen.

- Der Nachtexpress mit seiner zentralen Abfahrstelle ist nicht barrierefrei. Gefordert wird seitens des Behindertenpolitischen Netzwerks, dies bereits im Rahmen dieses Bauabschnittes Kampstraße/Brüderweg Umgestaltung Brüderwegallee zu berücksichtigen.

Herr Dreiskämper führt zum Thema Nachtexpress aus, dass dieses Problem im Rahmen des Ausbauabschnittes Brüderweg nicht gelöst werden kann, da dieses Anliegen nicht Gegenstand der Planung war und erst in einem nächsten Bauabschnitt angegangen werden kann.

Der Vorsitzende Herr Herkelmann bringt zum Ausdruck, dass das Behindertenpolitische Netzwerk an dieser Stelle ausdrücklich auf diese Problematik hinweist und dass später Kosten entstehen können, wenn im Rahmen des entsprechenden Bauabschnittes Veränderungen für einen barrierefreien Nachtexpress erforderlich sein sollten. Wünschenswert wäre auch, wenn sich beratende Mitglieder des Netzwerkes, die auch Ratsmitglieder sind, des Themas annehmen und in einer der nächsten Sitzungen über Ergebnisse berichten würden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit dem Auszug des Behindertenpolitischen Netzwerkes ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.7
Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03866-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentl. Sondersitzung vom 08.06.2011

- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 24.05.2011


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates hatten nachfolgende Empfehlung des
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.06.2011 vorliegen:

„hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom
10.05.2011 (Drucksache Nr.: 03866-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03866-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom
17.05.2011
(Drucksache Nr.: 03866-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom
25.05.2011
(Drucksache Nr.: 03866-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom
25.05.2011
(Drucksache Nr.: 03866-11)


In der Diskussion vertieften die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktionen zu dem
o. a. Tagesordnungspunkt.


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03866-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor –

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lehnt den Antrag der Fraktion Die
Linke mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der
Fraktion Die Linke mehrheitlich ab.

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 17.02.2011
(Drucksache Nr.: 03308-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor –

hierin-> Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 03308-11-E1)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lehnt den Antrag der Fraktion B’90
Die Grünen mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der
Fraktion B’90 Die Grünen mehrheitlich ab.

hierin-> Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03308-11-E2)

Der Antrag der CDU-Fraktion hat sich durch die o.a. Vorlage erledigt.


hierzu->Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion ) (Drucksache Nr.: 03866-11-E2)

„die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrages:
Der AUSWI/AWBF und der Rat nehmen die Vorlage zur Kenntnis und beauftragen die
Verwaltung mit den nachfolgenden Veränderungen das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.

1. Der Bereich um den Industriehafen und den Hardenberghafen wird nicht Bestandteil
der Umweltzone.

Dazu werden folgende Straßen von der Umweltzone ausgenommen:
- Deusener Straße zwischen Franziusstraße und Weidenstraße
- Weidenstraße/Pottgießerstraße
- Lindenhorster Straße zwischen Pottgießerstraße und Fürst-Hardenberg-Allee
- Fürst-Hardenberg-Allee
Zugleich wird die Verkehrsführung Holthauser Straße/Fürst Hardenberg Allee in der
Weise umgestaltet, dass der Verkehr mit Hilfe einer abknickenden Vorfahrtsregelung
direkt von der Holthauser Straße auf die Fürst-Hardenberg-Allee geleitet wird.

2. Die Kemminghauser Straße wird vollständig in die Umweltzone einbezogen.

3. Die Kraftfahrer werden mit einer frühzeitigen und ausreichenden Beschilderung auf
die Umweltzone hingewiesen.

4. Die LKW-Entlastungszone Nordstadt bleibt erhalten.

5. Die Einfahrt in die Umweltzone soll ab dem 01.01.2013 auf Fahrzeuge mit gelber
oder grüner Plakette und ab dem 01.07.2014 mit grüner Plakette beschränkt werden.

6. Der Handwerkerparkausweis und Sonderregelungen für Schausteller werden bis
zum 31.12.2014 verlängert.

7. Die Maßnahme D 13 „Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht auf der B
1“ wird aus dem Maßnahmenkatalog der lokalen (stadtbezogenen) Maßnahmen
(Anlage 2) herausgenommen.“

Es besteht Einvernehmen darüber, dass in dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion
der Punkt 6. wie folgt ergänzt wird:

" 6. Der Handwerkerparkausweis und Sonderregelungen für Schausteller und
Marktbeschicker werden bis zu 31.12.2014 verlängert."

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der SPD-
Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der
SPD-Fraktion mehrheitlich zu.

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03308-11-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor –

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt zur Sitzung des Ausschusses am 11.05.2011 folgenden Antrag und bittet um Beratung
und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Umweltzone
Der Regierungspräsident als aufstellende Behörde des „Luftreinhalteplans Ruhrgebiet
2011, Teilplan Ost“ wird gebeten, hinsichtlich der Einbeziehung / Nichteinbeziehung der
beiden Flächen für den großflächigen Einzelhandel „Indu-Park Dortmund“ und „Ruhr-Park
Bochum“ in die jeweilige Umweltzone der beiden Städte gleiche Maßstäbe anzusetzen.
Aus Gründen des Wettbewerbs sollten also beide Flächen entweder Bestandteil der jeweiligen
kommunalen Umweltzone werden oder aber beide Flächen aus der jeweiligen kommunalen
Umweltzone ausgeschlossen werden.
Ausgenommen von der Umweltzone werden zusätzlich die Flächen rund um den Hardenberg-
und Industriehafen, der Logistikpark Fürst Hardenberg sowie die Gewerbe- und Industrieflächen
entlang der Weidenstraße und Pottgießerstraße. Als verkehrstechnische
Erschließung sollen folgende Varianten geprüft werden:

von Norden her über Ellinghauser Straße, Fürst-Hardenberg-Allee sowie Teile der
Lindenhorster Straße
von Süden her über OW IIIa, Kanalstraße, Franziusstraße, Deusener Straße und
Weidenstraße

Schadstoffplakettenregelung und Übergangsfristen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz
NRW (MKULNV) wird aufgefordert, für das Befahren der Umweltzonen landesweit einheitliche
Regelungen vorzunehmen. Bis zum 31.12.2012 sollen die bisherigen Ausnahmeregelungen
bestehen bleiben. Ab dem 01. Januar 2013 soll die Einfahrt in die Umweltzone
auf Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette beschränkt werden. Frühestens ab dem 01.
Juli 2014 soll das Befahren der Umweltzone ausschließlich mit grüner Plakette gestattet
sein. Ergänzend dazu wird landesseitig sichergestellt, dass das Befahren der Umweltzone
mit grüner Plakette für mindestens acht Jahre, d.h. min. bis zum 31.12.2019 uneingeschränkt
ermöglicht wird.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der CDU-
Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion mehrheitlich zu.


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03308-11-E4)

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stellt zu o. g.
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung.

1. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung spricht sich dafür aus,
dass die Handwerkerparkausweise bis zum 31.12.2012 verlängert werden, die zur
Einfahrt in die Umweltzone auf dem Gebiet des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet berechtigen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich entsprechend für eine zeitnahe
Verlängerung des derzeit gültigen Erlasses des MKULNV bis zum 31.12.2012 einzusetzen.

2. Neben möglicher Investitionsanreize des Landes zur vorgezogenen Nutzung und
Nachrüstung von Techniken zur Reduzierung der Stickoxid-Emissionen wird die
Verwaltung beauftragt, ihrerseits ein ergänzendes städtisches Konzept zu erstellen,
das Investitionsanreize für Kein –und Kleinstunternehmen beinhaltet. Die finanzielle
Ausgestaltung kann z.B. zwischen der Stadt und den örtlichen Banken/Sparkassen
vorgenommen werden.

Begründung

Für den Dortmunder Mittelstand allgemein und die Klein- und Kleinstbetriebe z.B. des
Handwerks insbesondere ist eine hohe Planungssicherheit für eine dauerhaft gesicherte
Existenz und die damit verbundene Erhaltung von Arbeitplätzen von größter Wichtigkeit.
Mobilität ist für die Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Einen Zeitraum eingeräumt
zu bekommen, um sich auf die neue Schadstoffplakettenregelung einzustellen, der die
Unternehmen wirtschaftlich nicht überfordert, bedeutet Planungssicherheit und fördert den
Erhalt von Arbeitsplätzen.

Es darf nicht Ergebnis von Politik sein, Unternehmen durch Regelungen, die eine zweckgebundene
Nutzung und Nachrüstung von Techniken zur Reduzierung der Stickoxid-
Emissionen beinhaltet, in finanzielle und/oder existenzielle Schwierigkeiten zu bringen.
Neben möglichen Investitionsanreizen des Landes sollte daher auch die Stadt Dortmund
finanzielle Lösungen finden, die insbesondere Klein – und Kleinstbetriebe die Möglichkeit
bieten, ihren Fuhrpark entsprechend umzurüsten bzw. zu verändern.
Dies ermöglicht den Betrieben auch ihren Beitrag leisten zu können, die Ziele des Luftreinhalteplans
zeitnäher zu erreichen.“

Vor der Abstimmung wurde hierzu Einigung darüber erzielt, dass Punkt 2. des Antrags als
Prüfauftrag zu verstehen ist.

Die beiden Punkte des Antrags der CDU-Fraktion werden wie folgt einzeln abgestimmt:


ZU Pkt.1.:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der
CDU-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL sowie B'90 Die Grünen zu.


Zu Pkt.2.:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Prüfauftrag der CDU-
Fraktion mehrheitlich zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Prüfauftrag
mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL, B'90 Die Grünen sowie Die Linke zu.


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03308-11-E5)
- Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor –

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lehnt den Antrag der Fraktion B’90
Die Grünen mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der
Fraktion B’90 Die Grünen mehrheitlich ab.

Umweltzonen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03849-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.04.2011 und am 11.05.2011 vor -

Dieser Vorschlag zur TO hat sich durch die o. a. Vorlage erledigt.

Einrichtung einer Umweltzone im gesamten Stadtbezirk Eving
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03869-11)

Die Empfehlung der BV-Eving wird von RM Münch zum Antrag erhoben. Die Abstimmung wird nach
Anzweiflung des Ergebnisses durch RM Münch wiederholt. Beide Abstimmungen führen zu
folgendem Ergebnis:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

hierzu –> Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 26.05.2011: Umweltzone, Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04198-11-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung zu dieser Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/BL
erfolgt noch schriftlich zur nächsten AUSWI-Sitzung.

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP FDP/BL) (Drucksache Nr.: 04198-11-E5)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung lehnt den Antrag der FDP/BL
mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der
FDP/BL mehrheitlich ab.

Abstimmung zur Vorlage:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung empfiehlt die Vorlage
mehrheitlich, unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o.a.
Anträgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt die Vorlage
mehrheitlich, unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o.a. Anträgen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen auf Basis der dargestellten regionalen und lokalen Maßnahmen (s. Anlagen 5 und 6) zu erteilen.“



Zudem lag diese
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 24.05.2011 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung zu folgen.


Weiterhin weist die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost darauf hin, dass auf Seite 5 der Anlage 6 bei der Nr. D.13 Abs. I das Kreuz „bereits umgesetzt“ in die Spalte „umzusetzen bis“ bei Abs. II (Nachfahrverbot) eingesetzt werden muss.“


Zu Beginn der Sitzung hatte der Hauptausschuss und Ältestenrat unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung den Hinweis erhalten, dass der Ausschuss die Vorlage nicht zur Beschlussfassung, sondern zum Aussprechen einer Empfehlung vorgelegt bekommen hat.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage zusammen mit den beiden genannten Empfehlungen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.8
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
-Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2011


Zu Beginn der Sitzung wurde unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung die Vorlage zusammen mit nachfolgender Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 08.06.2011 von der Tagesordnung abgesetzt:


„hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2011-lag bereits zur Sitzung des AUSWI am 11.05.2011 vor-

hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2011

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„1. Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange bei
einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2. Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?

Hinsichtlich der Urheberbelange gab es keine Gespräche mit den Architekten. Der
Verwaltung liegt eine Stellungnahme des Rechtsamtes zum Urheberrecht vor, dessen
Ergebnis in der Vorlage dargestellt ist

3. Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EU-Mittel bei
einem Rückbau des Big Tipi?

Es liegt bisher kein Rückzahlungsgesuch des Bundes, des Landes bzw. der EU vor.
Gemäß Ziffer 9.2.3 ANBestG, die Bestandteil des Förderbescheides ist, ergibt sich für den
Zuwendungsgeber ein Erstattungsanspruch, wenn die Zuwendung nicht mehr für den
vorgesehenen Zweck verwendet wird. Dies bezieht sich grundsätzlich auf die gesamte
Fördersumme. Sollte das Big Tipi nicht mehr erhalten werden können, so besteht gem.
Ziffer 5.2 ANBestG eine unverzügliche Anzeigepflicht, wenn der Verwendungszweck
sich ändert oder entfällt.

4. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?
5. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk Innenstadt-
Nord?

Zu 4-5: Diese Anfrage kann nicht beantwortet werden, da die Herkunft der Besucherinnen
und Besucher nicht statistisch erfasst wird. Es werden nur die Gesamtbesucherzahlen
erfasst.

6. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten bzw.
wie teuer ist so ein Austausch?

Im Rahmen der Sanierung wird die Außenhaut in Teilflächen repariert und ist bereits in
den Sanierungskosten enthalten. Weitere Reparaturmaßnahmen bzw. ein Teil- oder
Gesamtaustausch der Plane ist im Laufe der Nutzung nicht auszuschließen, lässt sich aber
zum heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig prognostizieren.

7. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigten
Instandsetzungsmaßnahmegewährleistet?

Es wird von einer konstruktiven Nutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ausgegangen.
Damit wird gewährleistet, dass die Nutzung des Big Tipi bis zum Ende der
Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 gewährleistet ist.

8. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert
werden?

Die Kosten für Unterhaltung, Wartung/Inspektion und Reinigung beträgt p. a. 25.000 €,
die wie bisher auch aus dem Teilergebnisplan des Jugendamtes zur Verfügung gestellt
werden.

9. Warum hat das Dortmunder Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi
genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s. Seite
7, letzter Absatz der Anlage 2)?

Nach der Landesbauordnung NW sowie einschlägigen DIN-Vorschriften ist Holz ein
zugelassener Baustoff. Ein Grund zur Beanstandung bei der Verwendung der Douglasien
Stämme lag somit nicht vor.
Die im Gutachten angeführte DIN 68800-4 ist nicht Bestandteil der Bauregelliste – eine
Überprüfung auf deren Inhalte durch das Bauordnungsamt ist somit nicht erforderlich.
Durch das vorgeschlagene Sanierungskonzept wird das Stammholz der Bewitterung
vollständig entzogen, so dass hier eine Entsprechung hinsichtlich des angeführten
Regelwerks erreicht wird.

Des Weiteren wurde die Verwaltung gebeten, die finanzielle Belastung des Haushaltes einmal
für den Erhalt des Big Tipi und zum anderen bei Rückzahlung der Fördermittel im Falle des
Untergangs des Big Tipi darzustellen.

Gemäß den Förderbestimmungen ist die Stadt Dortmund verpflichtet, das Big Tipi zu erhalten
und im Falle eines Unterganges zu erneuern. Kommt die Stadt Dortmund dieser Verpflichtung
nicht nach, muss sie die Fördermittel i. H. v. rd. 1,1 Mio. € zurückzahlen. Die Belastung der
Ergebnisrechnung stellt sich in diesem Falle wie folgt dar:

Summe Erträge aus SoPo 542.434,10 €

Summe Außerordentliche Abschreibung 603.299,69 €

verbleibt außerordentlicher Aufwand 60.865,59 €

Rückzahlung Land 1.092.167,00 €

Gesamtbelastung Haushalt bei Rückzahlung 1.153.032,59 €

Demgegenüber stehen Sanierungskosten in Höhe von einmalig 600.000 €. Im Fall der
Sanierung stellt sich die Ergebnisrechnung des städt. Haushaltes p. a. wie folgt dar:
AfA p. a. 57.457,11 € Unterhaltung, Wartung/Inspektion, Reinigung p. a. 25.000,00 €

Summe Aufwendungen p. a. 82.457,11 €

SoPo Land p. a. 47.434,80 €

SoPo aus priv. Förderung p. a. 1.877,37 €

Summe Erträge 49.312,17 €

Jährliche Belastung städt. Haushalt 33.144,94 €

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„Die Verwaltung kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass Douglasien als Baustoff für
langfristige Zwecke nicht geeignet sind. Ferner war das Big Tipi anlässlich der Expo 2000
von Anfang an als sog. "fliegender Bau" konzipiert. Die seinerzeit zur Anschaffung
gewährten Fördermittel von 1,1 Mio. € waren somit nicht auskömmlich, den Erhalt des Big
Tipi bis zum Ende der Zweckbindungsfrist im Jahr 2029 zu gewährleisten. Damit sind
Sanierungskosten bis zum Ende der Zweckbindungsfrist programmiert gewesen, ohne dass
dies offensichtlich zu Beginn erkennbar gewesen war. Anlass einer im Sinne von 9.2.3
ANBestG möglicherweise anvisierten Zweckaufgabe würde damit nicht auf `willkürlichen`
sondern auf vorrangig haushaltsrelevanten Aspekten beruhen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht ausgeschlossen, dass mögliche
Rückforderungsansprüche von Fördermitteln auch im Licht der Haushaltslage sowie
anfallender Sanierungskosten betrachtet werden müssen und daher ggf. nur eine
eingeschränkte Aussicht auf juristischen Erfolg haben könnten.
Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

a) Gibt es Ausnahmetatbestände in den einschlägigen Förderbestimmungen, die im
vorliegenden Fall greifen könnten? In Betracht kommen vor allem die Aspekte rund um
die von Anfang auf Kurzlebigkeit ausgelegte Bauweise des Big Tipi.

b) Gibt es eine Ersteinschätzung der förderbewilligenden Stellen in Bezug auf eine mögliche
Rückzahlungsforderung? Wenn ja welche?

c) Sind der Verwaltung ähnliche Fälle bekannt?

d) Welche Erfolgschancen räumt die Verwaltung einem ggf. gegen den Fördergeber zu
führenden Rechtsstreit ein?“

Frau Steckelbach teilte mit, dass eine Beantwortung der zusätzlichen Fragen so kurzfristig
nicht möglich ist, aber umgehend erfolgen soll.

Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
einstimmig (11 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, das Big Tipi zu
erhalten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage durchlaufen, da noch Beratungsbedarf besteht und verschiedene Fragen weiterhin offen sind (u. a. die Fragen der FDP/Bürgerliste aus dem AKJF). Er fordert die Verwaltung auf, zunächst die noch offenen Fragestellungen zu klären.

Zur Frage der möglichen Rückzahlung von Fördermitten gibt Herr Wilde einige grundsätzliche Informationen und weist darauf hin, dass für detailliertere Auskünfte zunächst Rücksprache mit dem Fördergeber gehalten werden muss. Herr Lürwer macht darauf aufmerksam, dass die Klärung dieser Fragen mit der Landes- und EU-Ebene erfolgen muss und insofern voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird.“


zu TOP 3.9
Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)
- Aktualisierte Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der öffentl. Sondersitzung vom 08.06.2011



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende aktualisierte Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.06.2011 vor:

„hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2011
Drucksache Nr.: 03291-11) - Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2011
(Drucksache Nr.: 03291-11) - Lag bereits zur Sitzung am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03291-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom
18.05.2011 (Drucksache Nr.: 03291-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.2011
(Drucksache Nr.: 03291-11)

hierzu -> Schreiben des Rechtsbeistands der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1-Initiative
Dortmund e. V. vom 24.03.2011 - Lag bereits zur Sitzung am 13.04.2011 und am 11.05.2011 vor -

hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 04303-11)

„ zu oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion zur Sitzung des AUSWI
am 08.06.2011 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat lehnt es ab, ein ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf
der B 1 zwischen dem Autobahnkreuz Dortmund/Unna und Dortmund-West bei der
Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.

2. Der Rat fordert stattdessen alle beteiligten Akteure auf allen Ebenen (Bund, Land,
Kommune) auf, an der Untertunnelung der B1 zwischen Märkischer Straße und
B236 festzuhalten. Dazu ist schnellstmöglich ein neues Planfeststellungsverfahren
einzuleiten und durch die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv zu
betreiben, um die betroffenen Anwohner zu entlasten. Bund, Land und die Stadt
Dortmund sollen die für Planung, Bau und Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel
hierfür in ihren mittelfristigen Finanzplanungen berücksichtigen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Einbeziehung der Straßenabschnitte der
B1, B54 und B236 in die Autobahnmaut. Damit besteht nicht länger ein finanzieller
Anreiz für die Nutzung der bisher mautfreien innerstädtischen und autobahnähnlich
ausgebauten Bundesstraßen.


Begründung
Die mit einem ganztätigen LKW-Fahrverbot bestehende Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen
und Bürgern entlang der B1 hinsichtlich geringerer Lärmbelastungen wird sich bei
objektiver Betrachtung nicht einstellen. Lärmverringerungen von prognostizierten -0,8 bis -
1,4 dB(A) sind für das „normale“ menschliche Ohr nicht wahrnehmbar.

Das LKW-Fahrverbot ließe sich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B1
zwischen 06.00-22.00 Uhr durch die Polizei auch nur schwierig kontrollieren. Laut Aussagen
der Polizei ist das Verwarnungsgeld von 20 Euro im Falle eines Verstoßes gegen das
LKW-Fahrverbot zudem nicht geeignet, eine Verhaltensänderung zu bewirken.

Weiterhin sind Verdrängungseffekte (sogenannte „Schleichverkehre“) in andere Stadtbezirke
zu erwarten, insbesondere wenn es auf den vorgeschlagenen Ausweichstrecken A1,
A2 und A45 zu größeren Verkehrsbehinderungen (Engpässe Westhofener Kreuz, Kamener
Kreuz) kommt.
Auch würde die Sinnhaftigkeit der Straßenbaumaßnahmen auf der A40 / B1 zwischen dem
Autobahnkreuz Dortmund-West und der Abfahrt Wittekindstraße nachdrücklich in Frage
gestellt. Insgesamt werden hier 75 Mio. Euro verausgabt, um den Abschnitt dreistreifig
auszubauen und damit eine bessere Passierbarkeit für LKW und PKW zu gewährleisten.
Allein der dreistreifige Neubau der Schnettkerbrücke wird 22,5 Millionen Euro kosten, damit
das bisherige „LKW-Nadelöhr“ beseitigt wird.

Der Ausbau der bisherigen B1 zur Autobahn im Bereich B236 bis Autobahnkreuz Dortmund/
Unna ist bereits beschlossen und in der Vorbereitung. Ohne einen Tunnelbau sind
die Probleme auf dem verbleibenden 4,7 Kilometer langen Teilstück einer städtischen Erschließungsstraße
durch andere Maßnahmen keinesfalls mehr zu lösen.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass ein ganztägiges LKW-Fahrverbot auf
der durchgängig mindestens dreispurigen autobahnähnlichen B1 in keiner Weise dafür
geeignet ist, die Lärm- und Luftqualität signifikant zu verbessern. Im Gegenteil: wichtiger
als je zuvor ist insbesondere nach Fertigstellung des dreispurigen Ausbaus der A40 / B1
vom Autobahnkreuz Dortmund bis zur Wittekindstraße und B236 bis Unna auch der mittlere
Bauabschnitt mit der Untertunnelung der B1 zwischen Märkischer Straße im Westen
und B236 im Osten.

Nachdem die jeweiligen Sprecher die Standpunkte ihrer Fraktionen zu dem o. a. Tagesordnungspunkt vertieft haben werden folgende Abstimmungsergebnisse erzielt:


Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stimmt dem Antrag der CDU-
Fraktion analog dem nachfolgend aufgeführten Abstimmungsverhalten des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu.


Der Ausschuss für Umwelt , Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt die Punkte des Antrags
der CDU-Fraktion einzeln ab:

Zu Pkt.1: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem
Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen, Die Linke,
sowie der FDP/BL.

Zu Pkt.2: Der Ausschuss für Umwelt , Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem
Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen B'90 Die Grünen sowie Die
Linke.

Zu Pkt.3: Der AUSWI empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig.

Abstimmung zur Vorlage:

Eine Abstimmung zur Vorlage erfolgt hierzu nicht, da diese aufgrund der zu der Vorlage
Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011 (Drucksache Nr.: 03866-11) gefassten Beschlüsse nicht
mehr erforderlich ist
->siehe hierzu den Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 03866-11-E, Punkt 7.:

Die Maßnahmen D13 "Durchfahrtverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht auf der B1 " wird aus dem
Maßnahmenkatalog der lokalen (stadtbezogenen) Maßnahmen (Anlage 2) herausgenommen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der aktualisierten
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung aus der gemeinsamen Sitzung vom 08.06.2011 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04259-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.





5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Modernisierung der Tennensportplatzanlage Eckei im Stadtbezirk DO-Mengede in Kunstrasenausführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03841-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04028-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2011/12 für die Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03827-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04137-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Elsa-Brändström-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03372-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 7.2
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen
hier: Augustinus-Grundschule (katholische Bekenntnisschule)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03934-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04461-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03382-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.2
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 26.12.2010 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2011 (Haushaltsbegleitbeschlüsse)
Hier: Nr. 41 Parkgebühren am Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04290-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.3
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E6)

Frau Rm Starke (SPD-Fraktion) gab an, dass geplant sei, in der anschließenden Ratssitzung über Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen und Punkt 1 auf die nächste Sitzung am 21.07.2011 zu vertagen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03865-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. des Jahres 2010 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
- unbesetzt -

zu TOP 10.3
Verleihung der Ehrennadel der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04553-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 10.4
Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 2009 bis 2014
hier: Gewährung von Zuwendungen für die neu gebildete Fraktion "Freie Bürger Initiative - Fraktion für Bürgerinteressen in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving (FBI)"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04571-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13.07 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Utz Kowalewski
Ratsmitglied




Beate Skodzik
Schriftführerin