Niederschrift

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 23.08.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:10 - 19:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM H. Fischer (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr RM Prof. Richter – Linkes Bündnis
Herr sE Schröder – Seniorenbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Sierau – 6/Dez.
Herr StR Steitz – 3/Dez.
Frau Helfer - 7/Dez.-Büro
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Keßeler – 6/MTC
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Höing – 60/2
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Kalischewski – 62/AL
Herr von Stillfried – 62/stv. AL
Herr Steinschulte - 63/stv. AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Limberg – 65/BL
Herr Funke – 65/4-EM
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Marx - 68/WL
Frau Bertram – 68/GB 1-1
Herr Schließler - 69/AL
Herr Staschik – 23/AL
Frau Fichtenau – StA 01
Frau Skodzik – StA 01
4. Gäste:
Herr Freund – IPM Projektmanagement – zu TOP 12.5
Herr Maraun – stv. Technischer Projektleiter des Investors Sonae Sierra – zu TOP 12.5
Herr Rossmann – Bahnhofsmanager der DB Station & Service (von 15.10 – 15.40 Uhr)



Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 23.08.2006, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.3 Ordnungsmaßnahmen gegen die Verursacher der illegal errichteten Mountainbikestrecke im Naturschutzgebiet Bolmke
Vorschlag zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05842-06)

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.05.2006

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.06.2006

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05579-06)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05659-06)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 28.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05947-06)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05072-06)

3.5 Bauleitplanung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und
Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109
III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung);
V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05048-06)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 24.05.2006 versandt und in den Sitzungen am 24.05.2006 und 07.06.2006 vertagt.

a) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2006
(Drucksache Nr.: 05048-06)
- Der Auszug wurde zur Sitzung am 24.05.2006 versandt.

b) Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2006
(Drucksache Nr.: 05048-06)
- Der Auszug lag zur Sitzung am 07.06.2006 vor.

c) Schreiben des Herrn StR Sierau vom 22.05.2006 zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 09.05.2006
(Drucksache Nr.: 05048-06-E1)
- Das Schreiben lag zur Sitzung am 24.05.2006 vor.

3.6 Bauleitplanung; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Fußballpark Borussia' und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 217 'Fußballpark Borussia' (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155)
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 217, Beschluss zur Errichtung von Trainingsplätzen, Umkleide- und Sozialräumen sowie einer Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück des ehem. Flughafen- und Kasernenstandortes in Dortmund-Brackel - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05910-06)

3.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n - Eisenstraße -
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05903-06)

3.8 Bauleitplanung
Bebauungsplan InW 118n - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei)
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985,
II. Beschluss zur Änderung (Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes,
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und Neubezeichnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05962-06)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143 - Am Bahnhof Tierpark - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114 - Verkehrsfläche Kreuzung Pieper)
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Änderungs- und Erweiterungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05812-06)
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05882-06)

3.11 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Nachträgliche Zustimmung zum Ausbau der Erschließungsanlage "Kleiner Floraweg" und zum Restausbau von Gehweg und Parkspur von Kleiner Floraweg 5 (Trafostation) im Westen bis zur Straße Liesemorgen 16 im östlichen Bereich in Dortmund-Lücklemberg nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05895-06)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.12 Phoenix-See
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05801-06)

3.13 Behindertengerechter Zugang zum DB-Haltepunkt Dortmund-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06125-06)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-33034
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Garagen auf dem Grundstück Mergentalweg 15 in Dortmund-Schüren
Gemarkung Schüren, Flur 3, Flurstück 1168
-Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05836-06)

4.2 Errichtung einer Hundeschule auf dem Grundstück an der Persebecker Straße in Dortmund-Eichlinghofen, Gemarkung Eichlinghofen, Flur 2, Flurstück 501 und 502
Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05827-06)

4.3 63/2-2-033861
Vorbescheid für die Errichtung einer Raumschießanlage auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 1488, Ziegelofenweg
-Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05892-06)

4.4 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2006 behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05876-06)

4.5 63/2-2-033992
Vorbescheid für die Errichtung eines Einkaufszentrums, Gemarkung Grevel, Flur 4, Flurstücke 504 und 1747, gelegen an der Droote 64, Preussweg 3
- Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05868-06)

4.6 Vorbescheid für die Errichtung eines Pflegezentrums auf dem Grundstück Klönnestraße, Gemarkung Dortmund, Flur 32, Flurstücke 103, 111, 102, 113, 845
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05907-06)

4.7 Information von Rat und Ausschüssen bei Gerichtsverfahren und abschlägig beschiedenen Bauvorhaben
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2006
(Drucksache Nr.: 05618-06-E1)

5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

5.1 Sachstandsbericht über die Tätigkeit des Seniorenbüros Wohnen im Amt für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05902-06)

6. Angelegenheiten des Hochbaus

6.1 Energiebericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05858-06)

6.2 5 Mio € Energiesparprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05954-06)

6.3 Energiesanierungsprogramm
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2006
(Drucksache Nr.: 05617-06-E1)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Reinoldistraße (Fußgängerzone) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05172-06)

7.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Gerberstraße/Ludwigstraße/Reinoldistraße (Fußgängerzone) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp (westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 - Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 -) bis Stubengasse (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05175-06)

7.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-06)

7.4 Neubau der Rad- und Gehwegbrücken über die Ardeystraße und B 54
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05821-06)
hier: Genehmigung der Dringlichkeit

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

9.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05440-06)
Hinweis: Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2005 liegt den Fraktionen vor.

9.2 2. Quartalsbericht 2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05913-06)

9.3 Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ’Friedhöfe Dortmund’
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05751-06)

9.4 Friedhöfe Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06124-06)

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

10.1 Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Antrag für den Neubau eines Schweinemaststalles mit Vorgrube, einer Lagerhalle und 2 Fahrsilos auf dem Gelände südlich der Straße "Am Burhag" in Dortmund-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05890-06)

10.2 Arzneimittel im Dortmunder Trinkwasser
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06136-06)

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Naturverträgliche Bewirtschaftung und Führen eines Ökokontos auf städtischen landwirtschaftlichen Liegenschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04575-06)

12.2 Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Aufwendungen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-06)

12.3 3do - Nutzung während der Bauphase
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06019-06)

13. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

13.1 Sachstandsbericht zu DORIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05364-06)

14. Anfragen

14.1 Instandsetzung des Verbindungsweges an der S- Bahn zwischen Bodelschwingher und Westerfilder Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05789-06)

14.2 Barrierefreier Zugang zu den Westfalenhallen von der Straße "Im Rabensloh"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05790-06)

14.3 Illegale Mountainbikestrecke im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05831-06)

Illegale Mountainbikestrecke im Naturschutzgebiet Bolmke
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 05831-06-E1)

14.4 Probleme des Naturschutzes in den Waldnaturschutzgebieten, dargestellt am Beispiel des NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05832-06)

Probleme des Naturschutzes in den Waldnaturschutzgebieten, dargestellt am Beispiel des NSG Bolmke
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 05832-06-E1)

14.5 Sachstand "3do"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Prof. Richter)
(Drucksache Nr.: 05918-06)

14.6 Luxushotel in vorm. Hauptverwaltung Brau & Brunnen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Prof. Richter)
(Drucksache Nr.: 05920-06)

14.7 Gefährdung des Zypressenteichs im Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05921-06)

14.8 Gefährdung des Radfahrens durch offen liegende Schienen auf der Beurhausstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05909-06)

14.9 Fußgängerfeindliche Ampeleinstellungen an der Hohe Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 06138-06)

14.10 Kosteneinsparung durch Verzicht auf die geplante Bepflanzung des renaturierten Fildebachs
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 06139-06)

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:
a) Der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund - Aufgaben und Ergebnisse 2001 - 2005
- Broschüre des Stadtplanungsamtes - (Drucksache Nr.: 05814-06)

b) Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
- Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 26.07.2006 aufgrund des am 26.10.2005 beschl. Antrages der CDU-Fraktion vom 24.10.2005 (Drucksache-Nr. 02614-05-E1)
(Drucksache Nr.: 02614-05-E2)
c) Tag des offenen Denkmals am 10.09.2006, hier: Eröffnungsveranstaltung
- Schreiben des Herrn StR Sierau
Anlage: Broschüre (Drucksache Nr.: 06053-06)

Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) werden in der Sitzung des AUSW am 23.08.2006 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr sB Rüding benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Pisula beantragt im Namen der CDU-Fraktion, dass die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zu TOP 12.3 3do - Nutzung während der Bauphase, Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06019-06) zusammen mit 3do – Europaweite Ausschreibung, Antrag zur Tagesordnung per Dringlichkeit (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06204-06) aufgrund der Wichtigkeit der Themen als Angelegenheit von besonderer Bedeutung unter TOP 2 behandelt wird.

Herr RM Harnisch verdeutlicht für die SPD-Fraktion, dass das Thema 3do – Europaweite Ausschreibung, Antrag zur Tagesordnung per Dringlichkeit (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06204-06) in die Tagesordnung aufgenommen werden könnte, um das Informationsbedürfnis der CDU-Fraktion zu decken, aber es werde nicht als Angelegenheit von besonderer Bedeutung angesehen. Das Thema sehe er als dezernatsübergreifend an, so dass er vorschlägt, es unter TOP 12.5 zu behandeln.

Diesem Vorschlag, 3do – Europaweite Ausschreibung, Antrag zur Tagesordnung per Dringlichkeit (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06204-06) unter TOP 12.5 zu beraten, wird mehrheitlich gefolgt.

Herr RM Münch hat per Dringlichkeit beantragt, folgende Vorschläge in die Tagesordnung aufzunehmen:
- Ordnungsmaßnahmen gegen die Verursacher der illegal errichteten Mountainbikestrecke im Naturschutzgebiet Bolmke, Vorschlag zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05842-06)
- Rechtswidrige Mountainbike-Veranstaltung im Naturschutzgebiet Aplerbecker Wald,
Vorschlag zur Tagesordnung des Herrn RM Münch (Drucksache Nr. 06189-06).

Bei beiden Vorschlägen zur Tagesordnung begründet Herr RM Münch die Dringlichkeit.

Bei beiden Vorschlägen wird die Aufnahme in die Tagesordnung in Einzelabstimmungen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU abgelehnt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer darum gebeten, die Vorlage Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U (Drucksache Nr. 05897-06) im Wege der Dringlichkeit in die Tagesordnung aufzunehmen. Der AUSW stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu, so dass die Vorlage TOP 12.4 der Tagesordnung wird.

Frau RM Reuter macht zu den Vorlagen unter TOP 4.5 63/2-2-033992, Vorbescheid für die Errichtung eines Einkaufszentrums, Gemarkung Grevel, Flur 4, Flurstücke 504 und 1747, gelegen an der Droote 64, Preussweg 3, - Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 05868-06) und TOP 10.1 63/2-2-033992, Vorbescheid für die Errichtung eines Einkaufszentrums, Gemarkung Grevel, Flur 4, Flurstücke 504 und 1747, gelegen an der Droote 64, Preussweg 3, - Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 05868-06) im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf geltend und bittet darum, die Vorlagen in der nächsten Sitzung am 20.09.2006 zu behandeln.

Der AUSW folgt diesem Vorschlag.

Herr RM Münch beantragt, die Anfragen unter TOP 14.1 Instandsetzung des Verbindungsweges an der S- Bahn zwischen Bodelschwingher und Westerfilder Straße, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05789-06), 14.2 Barrierefreier Zugang zu den Westfalenhallen von der Straße "Im Rabensloh", Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05790-06), 14.3 Illegale Mountainbikestrecke im Naturschutzgebiet Bolmke, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05831-06), 14.4 Probleme des Naturschutzes in den Waldnaturschutzgebieten, dargestellt am Beispiel des NSG Bolmke, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05832-06), 14.7 Gefährdung des Zypressenteichs im Rombergpark, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05921-06), 14.8 Gefährdung des Radfahrens durch offen liegende Schienen auf der Beurhausstraße, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 05909-06), 14.9 Fußgängerfeindliche Ampeleinstellungen an der Hohe Straße, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 06138-06) und 14.10 Kosteneinsparung durch Verzicht auf die geplante Bepflanzung des renaturierten Fildebachs, Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch) (Drucksache Nr.: 06139-06) vorzuziehen, damit nachdem die vorgezogenen Punkte des Umweltdezernates behandelt sind, die Fachbereiche nicht mehr in der Sitzung für Auskünfte benötigt werden.

Dieser Vorschlag wird einstimmig abgelehnt.

Die Verwaltung zieht die Vorlage unter TOP 4.2 Errichtung einer Hundeschule auf dem Grundstück an der Persebecker Straße in Dortmund-Eichlinghofen, Gemarkung Eichlinghofen, Flur 2, Flurstück 501 und 502, - Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) – (Drucksache Nr.: 05827-06) zurück, um noch einmal mit dem Antragsteller über einen Ersatzstandort zu sprechen.

Entsprechend der Absprache im AUSW werden die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 6 - TOP 9) und des Umweltdezernates (TOP 10 und TOP 11) vorgezogen. Im Anschluss werden die Tagesordnungspunkte 3 – 5 und 12 - 14 beraten.

Die Tagesordnung wird mit den genannten Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.05.2006

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 24.05.2006 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.06.2006

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 07.06.2006 wird einstimmig genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt –
6. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 6.1
Energiebericht 2005
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05858-06)

Herr Funke stellt anhand einer Präsentation den Energiebericht 2005 mit der Energiepreisentwicklung, den Auswirkungen und Handlungsweisen dar. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Für Frau RM Lührs zeigt dieser Energiebericht, dass inzwischen eine gewisse Kontinuität in diese Thematik kommt. Die Stadt beschäftigt sich mit dem Thema, auch wenn diese aus finanziellen Gründen das Thema nun betreibe. Für sie sei die CO2-Minderung wichtig. Eine wichtige Stellschraube sind die Verträge, im Rahmen derer auf die angewandte Technik Einfluss genommen werden könne. Bei den investiven Maßnahmen werde viel unternommen, aber dies müsse weiter unterstützt werden, so dass weitere Einsparungen erfolgen können. Die regenerativen Energien sollten zusammen mit anderen Zukunftsideen entwickelt werden. Frau RM Lührs erwartet in den nächsten Jahren weitere, noch positivere Berichte zu dieser Thematik.

Herr RM Gerber ist der Meinung, dass die Verwaltung auf dem richtigen Weg sei. Das Ziel der Flächenreduzierung halte die Fraktion FDP/Bürgerliste für unterstützungswert. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird durch die Fraktion FDP/Bürgerliste dort unterstützt, wo es wirtschaftlich sinnvoll sei.

Herr RM Pisula geht davon aus, dass bei der Energieeinsparung eine Art Sättigungskurve entstehen wird, wenn alle Gebäude gedämmt wurden. Erneuerbare Energien sind auch für ihn nur dann sinnvoll, wenn sie wirtschaftlich sind. Unter dieser Voraussetzung werden sie auch angenommen und genutzt werden, man könne aber niemanden zur Nutzung erneuerbarer Energien zwingen.

Herr RM Tönnes ist der Meinung, dass aufgrund der steigenden Energiepreise die regenerativen Energien immer wirtschaftlicher werden, so dass er sich für Investitionen ausspricht. Er empfiehlt im Zusammenhang mit der Wärmekennzahl für Hallenbäder auf Seite 15 des Berichtes, ggf. zum Heizen auch den Einsatz von Holz zu überprüfen, wenn die notwendigen Investitionen anstehen. Hier verweist er auf ein Aachener Beispiel. Es sollte auch über alternative Heizungsanlagen nachgedacht werden, da diese deutlich billiger im Unterhalt und Betrieb seien.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
5 Mio € Energiesparprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05954-06)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.08.2006 (Drucksache-Nr. 05954-06-E1)

Frau RM Lührs signalisiert im Namen der SPD-Fraktion Zufriedenheit mit dem dargestellten Sachstand, nur seien bei der Sporthalle in Aplerbeck die Begleitkosten relativ hoch und dadurch trete die Amortisation recht spät ein. In diesem Zusammenhang begründet sie den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Unter Hinweis auf den unter TOP 6.3 zu behandelnden aus dem Rat überwiesenen Antrag zum Energiesanierungsprogramm befürchtet sie, dass die Prüfungen zu lange dauern und das Verfahren deutlich verlängert werden könnte. Auch werde sich die Politik vorbehalten, ggf. sich auch für die zweitbeste Lösung der Energiesanierung zu entscheiden, da nicht nur die wirtschaftlichen Gründe in die Abwägung einfließen.

Frau RM Reuter merkt an, dass sie den Eindruck habe, dass nicht alle dargestellten Baumaßnahmen in das 5 Mio. € Energiesanierungsprogramm gehören, sondern in die allgemeine Sanierung.

Herr RM Pisula stellt heraus, dass Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz zusammengehören sollten und weist auf die Diskussion zu TOP 6.1 hin.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt bei Enthaltung durch die Stimme der DVU einstimmig folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzlich zur Nachrückmaßnahme „Dachsanierung der Sporthalle im Schulzentrum Aplerbeck , Schweizer Alle 25“ eine Nachrückmaßnahme zu benennen, die entsprechend der politischen Festsetzungen eine niedrige Amortisationszeit und eine hohe Energieeffizienz aufweist.“

Unter Beachtung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der in der Vorlage genannten Maßnahmen.

zu TOP 6.3
Energiesanierungsprogramm
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2006
(Drucksache Nr.: 05617-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden Antrag der CDU-Fraktion, der vom Rat der Stadt am 08.06.2006 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen wurde:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die im Zuge der weiteren Umsetzung des Energiesanierungsprogramms städtischer Gebäude vorgeschlagene Auswahl geeigneter und ggf. prioritärer Objekte noch stärker als bisher hinsichtlich einer vergleichenden Kosten-Nutzen-Analyse transparent zu gestalten.

Maßnahmenplanung zur Verbesserung der energetischen Qualität und Mitteleinsatz sollen möglichst zielgenau bzw. wirtschaftlich effizient erfolgen. Die Entscheidungsfindung soll über den bisherigen Rahmen hinaus künftig nachvollziehbar orientiert, ergänzt und systematisch gestützt werden. Ziel ist eine vergleichende Betrachtung / Gegenüberstellung weiterer relevanter Kenngrößen, die eine exaktere Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen nach Aufwand und möglicher Energie(kosten)einsparung ermöglicht.

Objektauswahl und Bewertung einzelner Maßnahmen nach Aufwand, erwarteter Energie- bzw. Energiekosteneinsparung und errechneter Amortisation sollen künftig auf der Basis vereinbarter Rentabilitäts-Schwellenwerte erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, hierzu ein Bewertungsraster zu erarbeiten, das eine nachvollziehbare Ermittlung der Maßnahmen ermöglicht, deren Aufwand durch Energie-/Heizkosteneinsparungen aufgewogen werden. Berücksichtigt werden soll eine Differenzierung nach Gebäudetyp-, Baukörpergrößen- und Baualtersklassen sowie voraussichtlicher Nutzungsdauer.“

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Reinoldistraße (Fußgängerzone) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05172-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Rat folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Reinoldistraße (Fußgängerzone) von Bischofsgasse bis Platz von Leeds

zu TOP 7.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Gerberstraße/Ludwigstraße/Reinoldistraße (Fußgängerzone) von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp (westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 - Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 -) bis Stubengasse (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05175-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlagen Gerberstraße/Ludwigstraße / Reinoldistraße (Fußgängerzone von der ebenerdigen Zufahrt zum Parkhausgelände Bissenkamp ( westliche Grenze des Hauses Gerberstraße 6 – Gemarkung Dortmund Flur 2 Flurstück 93 -) bis Stubengasse (Gesamtmaßnahme)

zu TOP 7.3
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05037-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Am Schallacker von der Aldinghofer Straße bis zur Walter-Dirks-Straße.

zu TOP 7.4
Neubau der Rad- und Gehwegbrücken über die Ardeystraße und B 54
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05821-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Rat folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung, das Investitionsvolumen für den Neubau der Geh- und Radwegbrücken über die Ardeystraße und B 54 um 2.000.000 Euro von 8.000.000 Euro auf neue investive Gesamtauszahlungen in Höhe von 10.000.000 Euro zu erhöhen.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

9. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 9.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05440-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst bei zwei Stimmenthaltungen durch die Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt bei drei Stimmenthaltungen durch die DVU und die Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2005, abschließend mit einer Bilanzsumme von 24.478.242,44 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 314.444,27 EUR, und der Lagebericht 2005 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 314.444,27 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 9.2
2. Quartalsbericht 2006 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05913-06)

Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 9.3
Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ’Friedhöfe Dortmund’
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05751-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Betriebsausschuss stimmt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem als Anlage beigefügten Entwurf der „Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ’Friedhöfe Dortmund’“ zu.

zu TOP 9.4
Friedhöfe Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06124-06)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.08.2006 (Drucksache Nr. 06124-06-E1)

Herr RM Gerber begründet den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Herr Hengstenberg weist darauf hin, dass nach Angaben des Herrn StD Fehlemann das endgültige Ergebnis des „Gutachtens zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebs Friedhöfe Dortmund“ noch nicht vorliegt. Danach erfolge die Einbindung der zuständigen politischen Gremien.

Herr RM Gerber zieht den Antrag zurück, da davon auszugehen ist, dass die Verwaltung die Ergebnisse vorstellen werde.

10. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 10.1
Widerspruch des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord
hier: Antrag für den Neubau eines Schweinemaststalles mit Vorgrube, einer Lagerhalle und 2 Fahrsilos auf dem Gelände südlich der Straße "Am Burhag" in Dortmund-Scharnhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05890-06)

Frau RM Reuter hat zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf angemeldet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 20.09.2006 behandeln.

zu TOP 10.2
Arzneimittel im Dortmunder Trinkwasser
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06136-06)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.08.2006 (Drucksache-Nr. 06136-06-E1)

Frau RM Reuter begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Dr. Mackenbach informiert über die Gewinnung des Trinkwassers, welche Arzneimittel sich im Trinkwasser befinden und welche Grenzwerte existieren.
Der Redebeitrag des Herrn Dr. Mackenbach ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

Herr RM Pisula ist der Meinung, dass die Belastungen richtig eingeordnet werden müssen. Es handle sich in der Regel um minimale Belastungen, natürlich seien Schadstoffe im Trinkwasser nicht erwünscht. Auch sind heute bestimmte Schadstoffe noch gar nicht nachweisbar, dies werde sich voraussichtlich in den nächsten Jahren verändern. Herr RM Pisula ist davon überzeugt, dass das Dortmunder Trinkwasser eine gute Qualität besitze und diese weiter verbessert werde.

Frau RM Reuter befürchtet hier eine Verharmlosung. Zusammenfassend stellt sie fest, dass Medikamentenrückstände und andere Schadstoffe offenbar durch die Kläranlagen an der Ruhr nicht herausgefiltert werden. Hier könnte eine Qualitätsverbesserung erfolgen. Auch sei die Schadstoffkonzentration wohl witterungsbedingt, z. B. habe durch den sehr schönen und heißen Sommer die Wasserqualität gelitten. Durch die Wasseraufbereitung sollte es möglich sein, die Schadstoffe herauszufiltern. Das Rheinwasser wird u. a. mit Hilfe von Aktivkohle zu Trinkwasserzwecken aufbereitet.

Auf die Frage der Frau RM Reuter, warum diese Methode in Dortmund noch nicht angewandt wird, erklärt Herr Dr. Mackenbach, dass Aktivkohlefilterung kein Standard in den Wasserwerken an der Ruhr ist, da es bisher dafür keine Veranlassung gegeben habe. Auch kann nicht alles über diese Filter entfernt werden.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass das Wasser in Dortmund aufgrund der Uferfiltration der Ruhr eine gute Qualität habe. Das Auftauchen neuer Schadstoffe ist u. a. auf den Verdienst der modernen Analytik zurückzuführen. Die Schadstoffe sind bei höherer Konzentration besser nachweisbar.

Frau RM Reuter spricht sich dafür aus, bei den Trinkwasserversorgern vor Ort mögliche Stellschrauben anzuziehen, um die Qualität des Trinkwassers zu erhalten.

Herr RM Harnisch spricht die Brunnen an, die es in Dortmund gibt, sowie die Versickerungsgruben, die nicht an die Entsorgung angeschlossen sind. Ggf. sei ja ein Anschluss an die Kanalisation erforderlich, der entsprechend der Entfernung zu den Kanälen teuer werden könnte.

Herr Dr. Mackenbach gibt auf den Hinweis des Herrn RM Harnisch an, dass es in Dortmund noch wenige Häuser gibt, die sich mit Brunnenwasser versorgen, das als Trinkwasser genutzt werde. Das Trinkwasser untersteht der Überwachung durch die Gesundheitsämter. Die Anzahl der Kleinkläranlagen, bei denen Wasser nach einer biologischen Vorbehandlung in den Untergrund eingeleitet wird, geht inzwischen zurück. Derzeitig gibt es in Dortmund noch ca. 500 Stück. Im Vergleich zu den Einträgen aus der Landwirtschaft seien die Einträge der Kleinkläranlagen nur Marginalien.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.

11. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 286 - Hotelfachschule WIHOGA -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05579-06)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2006
- Beschlüsse des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.07.2004 und 08.06.2005
- Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 21.08.2006 als Tischvorlage zur Korrektur der Satzungsvorlage (Drucksache-Nr. 05579-06-E2)

Frau RM Reuter bittet darum, die vorliegenden Anregungen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in das weitere Verfahren aufzunehmen.

Herr Prof. Dr. Finke spricht den Punkt 11 – Umweltprüfung – auf Seite 12 der Vorlage an. Die Prüfung setze sich in der Regel aus Textbausteinen und einem kurzen Absatz über die Umweltbelange des Plangebietes zusammen. Herr Prof. Dr. Finke schlägt vor, mit dieser Prüfung anders zu verfahren. Alle abwägungserheblichen Belange seien zu ermitteln, nicht nur die Umweltbelange. Die Aufbereitung der Prüfung werde seines Erachtens nicht den Anforderungen des Baugesetzbuches gerecht, der Ausschuss könne keine Abwägung durchführen. Im Baugesetzbuch sei geregelt, dass der Umweltbericht ein besonderer Teil der Begründung des Bebauungsplanes zu sein habe. Dies sei nicht mit der kurzen Textpassage erledigt. In der Anlage zum Baugesetzbuch ist der Inhalt des Umweltberichtes geregelt, u. a. hat sich der Umweltbericht damit auseinander zu setzen, inwieweit in Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten untersucht wurden.

Herr StR Sierau verweist auf die der Vorlage anliegende Begründung, in der von Seite 9 bis Seite 14 die von Herrn Prof. Dr. Finke geforderten Umweltbelange, auch die zusammenfassende Bewertung, dargestellt sind.

Herr Wilde erklärt, dass der Punkt der Umwelt in der Vorlage mehrfach auftaucht. In der Vorlage selbst befindet sich eine Kurzfassung, dann folgt eine intensive Auseinandersetzung der Verwaltung in der Vorlage mit den vorgetragenen Belangen aus dem Umweltbereich. In der Begründung ist eine dezidierte Darstellung der Umweltbelange zu finden, dort befindet sich auch eine Kurzfassung des Umweltberichtes. Der Umweltbericht wurde aus Kostengründen nicht immer vervielfältigt. In diesem Fall wurde eine Kurzfassung mit den wesentlichen Ergebnissen in die Begründung eingearbeitet. Gleichzeitig erfolgte ein Hinweis, dass der Umweltbericht während der Sitzungen ausliegt und auch im Stadtplanungsamt eingesehen werden kann.
Herr Wilde schlägt vor, den Umweltbericht in das Gremieninformationssystem einzustellen und diesen aus Kostengründen aber nicht zu vervielfältigen.
Die bisherige Handhabung der Planungsverwaltung genüge den Ansprüchen des Baugesetzbuches.

Herrn RM Münch ist nicht verständlich, dass der vom Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagene Tümpel nicht angelegt werden kann. Er beantragt mündlich, diese Anregung des Beirates in das Verfahren aufzunehmen.

Dieser Antrag wird bei Enthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Zustimmung durch Herrn RM Thieme mit Mehrheit der Stimmen von der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU unter Beachtung der Korrektur der Satzungsvorlage (siehe Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 21.08.2006) dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 286 – Hotelfachschule WIHOGA – geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Ziffer 9 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 13.05.2005 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.05.2006 dem Bebauungsplan Hom 286 – Hotelfachschule WIHOGA – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1).

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 286 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd „Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, hier Entwicklungsprogramm 8/1.4 – Botanischer Garten Rombergpark – mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hom 286 außer Kraft tritt (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 506).

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 - Auf der Kiste -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05659-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung durch die DVU dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 geprüft und beschließt:

a) die Stellungnahme unter Punkt 12.1 nicht zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahmen unter den Punkten 12.2 und 12.3 zu berücksichtigen und die textlichen Festsetzungen und die Hinweise im Bebauungsplan-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 27.02.2006 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter den Punkten 12.2 und 12.3 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 29.05.2006 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 – Auf der Kiste – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Lü 108 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der Begründung vom 28.07.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05947-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der DVU dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 – Littgenloh – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 115/2 die Begründung vom 28.07.2006 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 - Flaspoete -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05072-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat folgende Beschlussfassung:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 2 des
Bebauungsplanes Lü 133 geprüft und beschließt:
a) die Stellungnahmen unter Punkt 17.1 und 17.2 dieser Vorlage gänzlich und die Stellungnahme unter 17.3 teilweise nicht zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahme unter Punkt 17.3 teilweise zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 18 und 19 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Änderungsentwurf sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / BGBl. III FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 03.11.2005 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 19 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.07.2006 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 – Flaspoete – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 133 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund und
Bebauungsplan In O 109 - Märkische Straße / Heiliger Weg -
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 150. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und Einstellung des Änderungsverfahrens
II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109
III. Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vom 23.09.2004
IV. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 (2. Änderung);
V. Beschluss über den Verzicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes;
VI. + VII. Offenlegungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05048-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 09.05.2006
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 22.05.2006 zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
- Auszug aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 06.06.2006
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.08.2006 (Drucksache-Nr. 05048-06-E3)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2006

Frau RM Reuter begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erklärt, dass der Standort für Einzelhandel problematisch sei. Einerseits ist die Verkehrssituation nicht gut gelöst, andererseits besteht die Befürchtung, dass die Nahversorgung in der Kaiserstraße durch diesen Standort, der fußläufig erreichbar ist, beeinträchtigt werden könnte. Die Entwicklung in der Kaiserstraße soll gestärkt werden.

Herr Hengstenberg gibt folgenden Wortbeitrag zur Niederschrift:
„Frau Reuter, eine Bemerkung des Vorsitzenden vorweg. Auf der Seite 2 gibt es eine Abhängigkeit in ihrem Antrag, die ich persönlich als in der Nähe von sittenwidrig einstufe, nämlich das Erfordernis des Eigentümers eine Erklärung über den Erhalt des Standortes an der Kaiserstraße abzugeben und in der Folge möchten sie vor Erteilung der Baugenehmigung das Thema noch mal sehen. Ich weise sie darauf hin und gebe ihnen die Gelegenheit, sich an der Stelle anders auszudrücken, ansonsten werde ich für mich zu Protokoll geben, dass ich sie darauf hingewiesen habe, dass solche Formulierungen in der Nähe von Sittenwidrigkeit sind. Ich kann es mir überhaupt nicht vorstellen, dass in einer Gesellschaft wie dieser jemand eine Bestandsgarantie für eine Einrichtung geben kann, die er eigentlich nicht wirklich sinnhaftig abgeben kann und wenn die innere Kopplung zur Erteilung einer Baugenehmigung, die für mich hier erkennbar ist, gefunden wird, dann habe ich sie darauf hingewiesen. Ich bitte meine Aussage zu Protokoll zu nehmen. Ich halte diese Art und Weise der inneren Kopplung für in keiner Weise zielführend und auch für sehr ungepflegte Umgangsformen. Das muss ich deutlich sagen.“

Herr RM Follert verweist auf ein Gespräch, in dem ein Vertreter der Edeka erklärt hat, dass er den Bestand des Marktes an der Kaiserstraße durchaus für gesichert halte. Die beiden Geschäfte haben unterschiedliche Konzepte und ein anderes Sortiment, so dass Herr RM Follert den vorliegenden Antrag für überflüssig hält. Im Grundtenor wird der Antrag von der CDU-Fraktion trotzdem unterstützt, bis auf den Punkt, den Herr RM Hengstenberg angesprochen habe.

Herr RM Gerber findet die Zielsetzung der Bezirksvertretung lobenswert und im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt er diese.

Herr StR Sierau nimmt Bezug auf das Gespräch, zu dem die Fraktionen und der Betreiber eingeladen worden waren. Soweit ihm bekannt sei, sei in diesem Termin erklärt worden, dass Edeka beabsichtige, den Standort an der Kaiserstraße wegen des unterschiedlichen Profils, der unterschiedlichen Einzugsbereiche und Käuferpotenziale beizubehalten. Wenn die Verwaltung sich dies schriftlich bestätigen lassen würde, wäre dies nicht justitiabel. Es könne keine Garantieerklärung sein, da sie rechtlich unverbindlich sei. Eine solche Erklärung kann nach Angaben des Herrn StR Sierau keinen Einfluss auf eine Baugenehmigung haben, die aufgrund anderer Kriterien erteilt werde.

Herr RM Harnisch macht darauf aufmerksam, dass der derzeitig in dem Bereich untergebrachte Betrieb umsiedeln und weitere Arbeitsplätze schaffen möchte. Dies sollte bei dieser Angelegenheit hervorgehoben werden.
Herr RM Harnisch erklärt, dass die Baugenehmigung nicht mit einer Erklärung des Betreibers Edeka zum Standorterhalt Kaiserstraße verknüpft wird.

Herr Wilde verdeutlicht den weiteren Verfahrensablauf. Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um den Offenlegungsbeschluss, danach erfolge die Offenlage, anschließend komme der Satzungsbeschluss. Sollte der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen werden, wird sich die Verwaltung bemühen, die schriftliche Erklärung einzuholen. Wenn der Satzungsbeschluss erfolgt, wird diese Erklärung, die bereits mündlich abgegeben wurde, dem AUSW auch vorgelegt werden.
Kommt es nach der öffentlichen Auslegung zu einem Zustand der vorgezogenen Planreife, so dass vor Satzungsbeschluss bereits die Genehmigung erfolgen könnte, so käme der Bauantrag in den Ausschuss. Eine Verknüpfung zwischen dieser Erklärung und der Baugenehmigung werde es nicht geben.

Herr RM Follert hält diese schriftliche Erklärung nicht für notwendig. Edeka habe diese Erklärung mündlich abgegeben, was er für ausreichend hält.

Laut Herrn RM Tönnes hat Edeka erklärt, am Standort Kaiserstraße kein Interesse zu haben. Der derzeitige Betreiber würde das Geschäft aber offenbar gerne weiterführen. Edeka hat dafür eine Unterstützung für ein Jahr zugesagt. In einem Gespräch mit dem Betreiber des Geschäftes wurde deutlich, dass er Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit mit Edeka hat. Es sei klar, dass eine Erklärung über den weiteren Bestand des Geschäftes nicht justitiabel sei, aber die Erklärung gebe eine gewisse Sicherheit für den Betreiber und auch für die Anwohnerinnen und Anwohner.

Herr RM J. Fischer meint, dass die geforderte Erklärung nicht ehrenrührig sei. Es sei klare Meinung der Bevölkerung, dass sie den Laden an der Kaiserstraße behalten möchten und eine Gefährdung des Standortes befürchten. Aus diesem Grunde sollte die Verwaltung die Erklärung auch fordern.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen
Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Weiterführung des Bauleitplanverfahrens mit der öffentlichen Auslegung der 2. FNP-Änderung und des Bebauungsplans InO 109 –Märkische Straße/Heiliger Weg wird zugestimmt. Im weiteren Verfahren ist dabei folgendes zu beachten:
Der AUSW legt Wert darauf, dass die Ansiedlung eines Edeka-Marktes an der Märkischen Straße nicht zu einer Aufgabe des Standortes an der Kaiserstraße führt, da dieser vor allen Dingen für nicht-motorisierte KundInnen ein unerlässliches Angebot darstellt.

Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, bis zum Satzungsbeschluss alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den vorhandenen Vollsortimenter and er Kaiserstraße möglichst dauerhaft zu erhalten.

Die Verwaltung wird gebeten, den Betreiber EDEKA aufzufordern, eine schriftliche Erklärung zum beabsichtigten Erhalt des Standortes Kaiserstraße abzugeben.

Vor der Erteilung einer Baugenehmigung für den Standort Märkische Straße/Heiliger Weg ist der AUSW zu beteiligen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst unter Berücksichtigung dieses Antrages nachfolgende Beschlüsse:

Er
I. beschließt, den am 07.07.2004 gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 (150. Änderung) aufzuheben und das Änderungsverfahren einzustellen,
Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. nimmt Kenntnis von dem Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan In O 109 (Pkt. 8 der Beschlussvorlage),

III. nimmt Kenntnis davon, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes In O 109 nach § 244 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende geführt wird,

IV. beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punk
1.1 diese Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (2. Änderung)
Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beschließt, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes abzusehen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB

VI. stimmt den geplanten Darstellungen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Märkische Straße / Heiliger Weg - und der Begründung vom 05.04.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VII. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In O 109 - Märkische Straße/Heiliger Weg - und der Begründung vom 05.04.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 'Fußballpark Borussia' und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 217 'Fußballpark Borussia' (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155)
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über das Ergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Br 217, Beschluss zur Errichtung von Trainingsplätzen, Umkleide- und Sozialräumen sowie einer Hausmeisterwohnung auf dem Grundstück des ehem. Flughafen- und Kasernenstandortes in Dortmund-Brackel - Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Zulässigkeit während der Planaufstellung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05910-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 17.08.2006

Herr RM Follert beantragt mündlich im Namen der CDU-Fraktion, der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zu folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel, dass die neue Erschließungsstraße (östliche Verlängerung des heutigen Heßlingswegs) des Bebauungsplanes Br 217 so beidseitig zwischen den Parkmöglichkeiten zu bepflanzen ist, dass später eine Straße mit Alleecharakter entstehen wird.

Unter den textlichen Festsetzungen auf dem Bebauungsplan 217 ist im Abschnitt „Pflanzung von Einzelbäumen“ dieser Straßenraum mit in die dortigen Festsetzungen mit einzubeziehen.

Unter Berücksichtigung der Empfehlung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (6. Änderung – Fußballpark Borussia).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 21.07.2006 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Br 217 `Fußballpark Borussia´zu erweitern. Der erweiterte Geltungsbereich ist unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Br 217 unter Ziffer 12 geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Br 217 `Fußballpark Borussia´ für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung von 21.07.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 155).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n - Eisenstraße -
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05903-06)
- Auszug aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 16.08.2006

Frau RM Horitzky lehnt im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage ab und weist hierzu auf die Einlassungen der Bezirksvertretung hin. Sie fragt nach zufriedenstellenden Lösungen.

Herr StR Sierau erklärt, dass die Verwaltung nur das tun kann, was angesichts der Marktsituation und aufgrund der Beschlusslage des Rates möglich ist. Der Rat hat ein Einzelhandelskonzept zur Sicherung der Zentren und der Nahversorgung beschlossen. Hinsichtlich einzelner Projekte muss die Verwaltung sich mit den Betreibern und Eigentümern auseinander setzen. Wünsche und Machbarkeit gehen häufig auseinander. Außerdem ist das regionale Einzelhandelskonzept zu beachten.
Es ist inzwischen bekannt geworden, dass die Metro sich an dieser Stelle verabschieden möchte. Die Verwaltung befindet sich jetzt in der Situation, dass für diesen Standort eine Konfiguration gefunden werden sollte, die es aus Sicht der Metro vertretbar erscheinen lässt, den Standort aufzugeben und ihn an jemanden mit Interesse weiterzureichen.
Wenn gewollt ist, dass auf dieser Fläche etwas passiert, sollte die Vorlage beschlossen werden. Ob dann eine Entwicklung erfolgt, kann aber nicht garantiert werden.
Zwischen dem Markt, dem Einzel- und dem Regulierungsinteresse gibt es nach Meinung des Herrn StR Sierau keine Alternative zum Verwaltungsvorschlag.

Frau RM Dr. Hetmeier spricht die geplanten reduzierten Festsetzungen an, die zu einer Erschwerung des Projektes geführt hätten. Sie werde sich der Vorlage enthalten.

Frau RM Reuter befürchtet auch, dass das WEZ zu einer Investitionsruine wird und es zu Leerständen führt. Angesichts der Situation, dass sich die Metro an dieser Stelle verabschieden will, ist es wichtig, die Planung und Entwicklung dort weiter zu treiben. Sie wünscht sich ein Konzept für die dortige Ansiedlung und möglichst bald Nachfolgenutzungen an der Stelle. Sie stimmt daher im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorlage zu.

Herr Follert lehnt für die CDU-Fraktion die Vorlage ab. Die Metro hatte ursprünglich vor, sich dort zu erweitern, durch die Haltung der Verwaltung sei die jetzige Situation entstanden. Für die CDU-Fraktion sei die Einrichtung des von der Metro gewünschten Media-Marktes vorstellbar.

Herr StR Sierau meint, dass die Metro den Media-Markt wegen der späteren Vermarktungsmöglichkeiten der Fläche dort gern gesehen hätte.

Herr RM Harnisch sieht die einzige Möglichkeit einer Flächenentwicklung darin, dem Rahmen, den diese Vorlage gibt, zuzustimmen.

Herr RM Gerber folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung und stimmt daher der Vorlage im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste nicht zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 – 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes In N 215n - Eisenstraße -,

II. stimmt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung durch Frau RM Dr. Hetmeier den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In N 215n - Eisenstraße, Teilbereich Westfaleneinkaufszentrum - und der Begründung vom 20.07.2006 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.8
Bauleitplanung
Bebauungsplan InW 118n - Dortmunder U (ehemalige Union-Brauerei)
hier: I. Aufhebung des Beschlusses zur 86. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.1985,
II. Beschluss zur Änderung (Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes,
III. Beschluss zur Aufteilung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und Neubezeichnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05962-06)
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.08.2006 (Drucksache-Nr. 05962-06-E1)

Herr RM Harnisch begründet den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der AUSW beschließt, dass für den östlichen Teil der Rheinischen Straße bis zur künftigen Tunneleinfahrt der Stadtbahn ein Gutachter/Architektenverfahren für den öffentlichen Raum durchgeführt wird.“

Unter Beachtung dieses Antrages beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU,

I. den am 30.01.2003 gefassten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Dortmund vom 27.06.1985 (86. Änderung) aufzuheben und das Änderungsverfahren
einzustellen,
Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 118n vom 30.01.2003 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu ändern und diesen nunmehr, wie unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Aufteilung des am 30.01.2003 beschlossenen räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InW 118n, die Bezeichnung dieser Teile als „Bebauungsplan InW 118 n-1 - Teilbereich Westentor“ und „Bebauungsplan InW 118 n-2 - Teilbereich Dortmunder U“ sowie die vorrangige verfahrensmäßige Weiterführung des Teilbereichs Westentor für den unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143 - Am Bahnhof Tierpark - (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114 - Verkehrsfläche Kreuzung Pieper)
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, Änderungs- und Erweiterungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05812-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU nach § 60 Abs. 2 GO NRW folgende vom Oberbürgermeister und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 143 -Am Bahnhof Tierpark- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern und zu erweitern (Änderung Nr. 3) – gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114 –Verkehrsfläche Kreuzung Pieper-.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 143
- Am Bahnhof Tierpark - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu und beschließt die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch vierzehntägigen Planaushang).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über den Bauantrag zur Erweiterung der Stellplatzanlage eines bestehenden Lidl-Marktes von 50 auf 77 Stellplätze auf dem nördlichen Teilbereich des Grundstückes Hagener Straße 16 (Az.: 63/2 – 3 – 35980) gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf ein Jahr zurückzustellen und stimmt dieser Entscheidung zu.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Delegationsbeschlusses des Rates vom 22.05.2003.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05882-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU folgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 292 -Am Bahnhof Tierpark- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form eines vierzehntägigen Planaushanges).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.







zu TOP 3.11
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Nachträgliche Zustimmung zum Ausbau der Erschließungsanlage "Kleiner Floraweg" und zum Restausbau von Gehweg und Parkspur von Kleiner Floraweg 5 (Trafostation) im Westen bis zur Straße Liesemorgen 16 im östlichen Bereich in Dortmund-Lücklemberg nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05895-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Phoenix-See
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05801-06)

Herr RM Follert begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Die Berichterstattung erfolge häufig durch die Medien.

Frau RM Pohlmann-Rohr ist der Meinung, dass eine Information in den Fällen erfolgen sollte, in denen eine Berichterstattung erforderlich ist. Sie geht davon, dass dann immer ein Bericht kommen wird, so dass sie den Antrag für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnt.

Herr RM Harnisch lehnt den Antrag im Namen der SPD-Fraktion auch ab, da die DSW21 regelmäßig im Haupt- und Finanzausschuss berichten. Er hält es nicht für angebracht, im AUSW ständig über das Projekt zu berichten.

Herr StR Sierau erläutert, dass es hier um das größte Stadtumbauprojekt in Nordrhein-Westfalen mit einer Fläche über 200 ha im Zusammenhang mit einem fundamentalen Strukturwandel geht. Er gibt an, dass natürlich bei diesem Projekt auch unvorhergesehene Dinge passieren, die aber beherrscht werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Stimmenthaltung der DVU den Antrag der CDU-Fraktion, der folgenden Wortlaut hat, ab:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung damit, ab sofort vierteljährlich über die Ziel- und Zeitplanung sowie den Fortschritt des Planungs- und Genehmigungsstandes und der Bausausführung für das Projekt „Phoenix Ost“ im Ausschuss zu berichten.

Dabei sind die Planungen und bereits erreichten Fortschritte getrennt nach den Beteiligten (beteiligte Stadtämter, unter anderem Planungsamt, Tiefbauamt, Umweltamt, Projektentwickler Phoenix Ost Entwicklungsgesellschaft mbH) vierteljährlich konkret darzustellen.

Für die erste Berichterstattung sollen die Beteiligten in die nächste Sitzung des Ausschusses eingeladen werden und direkt vortragen. Die Koordinierung erfolgt durch die Geschäftsführung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.“



zu TOP 3.13
Behindertengerechter Zugang zum DB-Haltepunkt Dortmund-Kurl
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 06125-06)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 23.08.2006 (Drucksache Nr. 06125-06-E1)
- Antwortschreiben des Herrn StR Sierau vom 22.08.2006 (Drucksache Nr. 06125-06-E2)

Herr RM Gerber zieht den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Hinweis auf das Schreiben des Herrn StR Sierau zurück.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-4-33034
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Garagen auf dem Grundstück Mergentalweg 15 in Dortmund-Schüren
Gemarkung Schüren, Flur 3, Flurstück 1168
-Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05836-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.2
Errichtung einer Hundeschule auf dem Grundstück an der Persebecker Straße in Dortmund-Eichlinghofen, Gemarkung Eichlinghofen, Flur 2, Flurstück 501 und 502
- Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05827-06)
- Zusatz-/Ergänzungsantrag des Herrn RM Münch vom 16.08.2006 (Drucksache Nr. 05827-06-E1)

Die Vorlage ist von der Verwaltung zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – zurückgezogen worden.

zu TOP 4.3
63/2-2-033861
Vorbescheid für die Errichtung einer Raumschießanlage auf dem Grundstück Gemarkung Eving, Flur 1, Flurstück 1488, Ziegelofenweg
-Vorhaben gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05892-06)

Herr RM Berndsen lehnt im Namen der SPD-Fraktion die Vorlage ab, da in Eving nicht gewünscht sei, dass jeder Private diese Schießanlage nutzen kann. In Eving gibt es mehrere Schützenvereine, deren Kapazitäten nicht ausgenutzt sind.

Dagegen stimmt Herr RM Follert für die CDU-Fraktion der Vorlage zu. Seines Wissens wird eine solche Anlage auch von Jägern benutzt.

Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt Frau RM Pohlmann-Pohr die Vorlage auch ab.

Herr Steinschulte stellt dar, dass die Verwaltung eine rechtliche Prüfung durchgeführt habe. Ergebnis sei, dass eine negative Entscheidung nicht möglich sei. Das Vorhaben müsse nach § 75 Bauordnung NRW entschieden werde, weil öffentliches Recht dem nicht entgegen steht. Andernfalls könnten Schadensersatzforderungen gelten gemacht werden.

Herr RM Harnisch erklärt, dass im Fachausschuss eine politische Meinungsbildung erfolge. Er geht davon aus, dass die Mehrheit des Ausschusses die Vorlage ablehnen werde. Es gibt Signale aus der Bevölkerung, dass die Anlage dort nicht gewünscht sei.

Herr StR Sierau erläutert auf die Frage des Herrn RM Münch nach dem weiteren Vorgehen nach Ablehnung der Vorlage, dass nach § 35 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen der Oberbürgermeister Einspruch gegen diesen Beschluss einlegen werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der DVU die planungsrechtliche Zulassung des Vorhabens ab.

zu TOP 4.4
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 2. Quartal 2006 behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05876-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Informationen an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im zweiten Quartal 2006 behandelt wurden, zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
63/2-2-033992
Vorbescheid für die Errichtung eines Einkaufszentrums, Gemarkung Grevel, Flur 4, Flurstücke 504 und 1747, gelegen an der Droote 64, Preussweg 3
- Zurückstellung gemäß § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05868-06)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.08.2006

Frau RM Reuter hat zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf angemeldet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage und wird sie am 20.09.2006 behandeln.

zu TOP 4.6
Vorbescheid für die Errichtung eines Pflegezentrums auf dem Grundstück Klönnestraße, Gemarkung Dortmund, Flur 32, Flurstücke 103, 111, 102, 113, 845
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05907-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.




zu TOP 4.7
Information von Rat und Ausschüssen bei Gerichtsverfahren und abschlägig beschiedenen Bauvorhaben
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2006
(Drucksache Nr.: 05618-06-E1)

Herr RM Gerber unterstützt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Harnisch lehnt für die SPD-Fraktion eine Zustimmung zum Antrag ab.

Herr StR Sierau gibt den Hinweis, dass in den letzten zehn Jahren ca. 240 Planverfahren durchgeführt wurden. Davon wurden 22 Gegenstand einer Normenkontrollklage, drei Bebauungspläne sind für nichtig erklärt worden. Das bedeutet, dass 9 % der Pläne beklagt wurden und 1,25 % der Bebauungspläne wurden für nichtig erklärt.
Bei den Baugenehmigungen wurden die Vorgänge ausgewertet, die vom Bauordnungsamt von 2004 bis Mitte 2006 dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt wurden. Von insgesamt dreizehn dem AUSW vorgelegten Baugenehmigungen wurden zwölf genehmigt. Ein Genehmigungsverfahren läuft derzeitig noch.
Es wurden fünf Vorbescheide im AUSW vorgelegt, die auch positiv beschieden wurden.
Auf ein Beispiel bezogen erklärt Herr StR Sierau, dass für die Verwaltung nicht die Möglichkeit besteht, einen Investor zurückzuhalten, sich an die Presse zu wenden.
Nach einem Gerichtsverfahren gibt der Pressesprecher des Gerichts an die örtlichen Medien, so dass Sachverhalte bereits in der Zeitung stehen, bevor die Verwaltung diese kennen.

Beispielhaft nennt Herr RM Neumann die Bebauung Steinsweg und erklärt, dass es der Stadt Dortmund eher gedient hätte, wenn die Politik mehr gewusst hätte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der DVU nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion, der vom Rat der Stadt Dortmund am 08.06.2006 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen wurde, ab:

„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass über Bauvorhaben, die nicht zur Genehmigung geführt werden konnten und die im zuständigen Fachausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits Gegenstand der Beratung gewesen sind, im Ausschuss erneut eine Berichterstattung zu erfolgen hat.

Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den politischen Vertretern weiterhin die Gelegenheit zu geben, Einflussmöglichkeiten sowohl auf den Investor als auch auf die Verwaltung geltend zu machen.

Die politische Diskussion über „kritische“ Bauvorhaben soll möglichst zeitnah, sachgerecht und an objektiven Kriterien orientiert geführt werden, bevor eine Berichterstattung in den Medien erfolgt und die Gremien nur noch eine nachgeordnete Debatte führen, die den entstandenen Schaden zwar zur Kenntnis nimmt, deren Einflussmöglichkeiten dann aber als tendenziell gering einzuschätzen sind.

Letztendlich geht es darum, einen Abwägungsprozess zwischen wirtschaftlichen, stadtstrukturellen und arbeitsmarktorientiertem Auswirkungen einer Baumaßnahme und nicht wünschenswerten architektonischen und bauleitplanerischen Fragestellungen herbeizuführen.“






5. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht über die Tätigkeit des Seniorenbüros Wohnen im Amt für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05902-06)

Frau RM Pohlmann-Rohr stellt dar, dass es verschiedene Vereine gibt, die mehrere Projekte durchführen. Sie ist der Meinung, dass hier ein runder Tisch hilfreich sein könnte. Es gebe mehrere Gruppen, die auf der Suche nach solchen Projekten sind. In Dortmund erkennen offenbar die Wohnungsunternehmen einen Bedarf. Hier könnten die verschiedenen Interessengruppen zusammengebracht werden. Dies könnte eine zusätzliche Aufgabe des Wohnungsamtes, des Seniorenbüros, sein.

Frau RM Horitzky stellt die Frage, ob Wohneigentumsgemeinschaften in Dortmund nicht erwünscht seien. Darum könnte sich das Seniorenbüro kümmern.
Einen runden Tisch würde sie befürworten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


TOP 6 bis TOP 11 sind zu Beginn der Sitzung im Anschluss an die Regularien
vor TOP 3 behandelt worden.


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Naturverträgliche Bewirtschaftung und Führen eines Ökokontos auf städtischen landwirtschaftlichen Liegenschaften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04575-06)

Frau RM Lührs sieht in den dargestellten Ergebnissen eine Bestätigung der Ökokonten. Wenn die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft längerfristig auch in der Praxis klappt, könnten die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Dortmund viel besser gesteuert werden. Es werde ökologisch aufgewertete und bewirtschaftete Flächen geben und nicht mehr so viele Flächen, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Landwirtschaft entzogen werden.
Die Stadt könne durch das Ökokonto in Vorleistung treten und sinnvolle Maßnahmen durchführen. Die dabei erwirtschafteten Ökopunkte könnten nach Meinung der Frau RM Lührs veräußert und damit den Haushalt unterstützen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Abschlussbericht des Modellprojektes „Landwirtschaft und Ökokonto“ zur Kenntnis (siehe Anlage 1) und beauftragt die Liegenschaftsverwaltung, im Sinne des dort beschriebenen Verfahrens auf ausgewählten landwirtschaftlichen städtischen Liegenschaften naturverträgliche Landbewirtschaftung zu organisieren und für diese Flächen ein städtisches Ökokonto einzurichten.


zu TOP 12.2
Stadterneuerung City
Ansiedlung des Jazzclubs domicil im Theater Hansastraße
- Erhöhung der zuwendungsfähigen Aufwendungen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-06)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU dem Rat folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen der Umbaumaßnahme an der Hansastraße um 121.000,- € auf insgesamt 1.256.500,- €.

Die Umsetzung dieses Beschlusses darf erst erfolgen, wenn der entsprechende Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung vorliegt.

zu TOP 12.3
3do - Nutzung während der Bauphase
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06019-06)
- Bitte um Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion vom 17.08.2006 (Drucksache Nr. 06019-06-E1)

Herr Hengstenberg weist darauf hin, dass Herr Rossmann als Vertreter der Deutschen Bahn AG nur in der Zeit von 15.00 – 16.00 Uhr die Möglichkeit hatte, an der Sitzung teilzunehmen. Leider sei damit für die Beantwortung der Fragen kein Vertreter der Deutschen Bahn da.

Herr StR Sierau erklärt als Vertreter des Herrn StD Fehlemann, dass er im Zusammenhang mit der Platzinanspruchnahme um den Neubau des Hauptbahnhofes mit dem Thema befasst war. Es gab einen Antrag der DB Station & Service an die Stadtverwaltung, für den Zeitraum der Baumaßnahme öffentliche Flächen in Anspruch nehmen zu können, um dort Geschäfte unterzubringen.
Aus Sicht der Deutschen Bahn sind die bereitgestellten Container als ausreichend für die Gewerbetreibenden bewertet werden. Ein Plus an Containerstandorten ist nicht beantragt worden. Der Antrag der Deutschen Bahn AG wurde am 10.07.2006 vom Tiefbauamt bestätigt. Die Inanspruchnahme der Flächen sollte ab 01.09.2006 erfolgen.
Am 18.07.2006 wurde ein Ergänzungsantrag unter Hinweis auf das Vergabeverfahren und damit in Verbindung zu bringende Verzögerungen gestellt und die Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche für die Aufstellung der Container für die Gewerbetreibenden ab 01.06.2007 beantragt. Das heißt, der Gesamtzeitraum wird voraussichtlich um neun Monate nach hinten geschoben. Ggf. werden weitere Gewerbetreibende in das frühere Baubüro von Sonae ziehen.

Herr Staschik gibt an, dass es beim ehemaligen Baubüro von Sonae, dem Pavillon, eine zeitliche Restriktion gebe, die sich aus der Realisierung der Brücke ergibt und den Abriss des Pavillons nach sich zieht. Es gibt ein Interesse des Investors, im Dortberghaus das Baubüro zu schaffen. Außerdem gibt es verschiedene Anfragen über Zwischennutzungen des Pavillons. Zeitlich wird dies evtl. auf eine Minimalnutzung von 12 – 24 Monate hinauslaufen. Eine längerfristige Vermietung hält er für problematisch.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 12.4
Stadtumbau Rheinische Straße – Dortmunder U
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05897-06)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer (Drucksache Nr. 05897-06-E3)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiterzuleiten.

Herr RM Münch beantragt, über die Vorlage einen Beschluss zu fassen.

Dieser Antrag wird einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weiter.

zu TOP 12.5
3do - Europaweite Ausschreibung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06204-06)

Herr Maraun erklärt, dass mit der europaweiten Ausschreibung eine gewisse Markttransparenz erreicht werden soll, die es ermöglicht, den Bahnhof zu einem marktgerechten Preis zu bauen. Derzeitig geht es bei der Ausschreibung nur um den Bahnhof. Von den sich beteiligenden Unternehmen werden Lösungsvorschläge erhofft, die eine Zeitersparnis und eine geringere Bahnhofsbeeinträchtigung bringen. Die Verträge sind noch nicht unterschrieben, weil bei ggf. guten Lösungsvorschlägen wegen der Sperrzeiten der Gleise und Umleitungen der Züge neue Verhandlungen mit der Deutschen Bahn erforderlich werden könnten. Zur Zeit läuft noch nicht die Ausschreibung, sondern es können sich bis zum 28.08.2006 die Firmen melden, die sich beteiligen wollen. 32 Bewerbungen liegen bereits vor. Bis zum 07.09.2006 werden die Unternehmen angeschrieben, ein Angebot zu unterbreiten.

Herr Freund stellt den aktuellen Stand der Planungen zum Projekt und die ausgeschriebenen Bauteile vor. Anhand verschiedener Grundrisse werden die Geschosse des Hauptbahnhofes dargestellt. Es haben sich laut Herrn Freund seit der Bauvoranfrage im April 2004 keine strukturellen Planungsveränderungen ergeben.

Herr StR Sierau ergänzt, dass im jetzigen Stadium zur Einhaltung der Vorgaben des städtebaulichen Vertrages noch keine Angaben gemacht werden können. Das Vorgestellte befindet sich in Übereinstimmung mit den gefassten Beschlüssen.

Auf die Frage der Frau Schmidt, wo in der Ebene +2 die Aufzüge sind, zeigt Herr Freund anhand des Planes, dass alle Ebenen miteinander verbunden sind. Vom Tunnel gelangt man über Aufzüge zu den Bahnsteigen nach oben und von jedem Bahnsteig auch nach unten über Aufzüge. Auf jedem Bahnsteig wird es auch Doppelfahrtreppen geben, eine wird hinauf und eine hinunter fahren.

Herr RM Follert erklärt, dass wichtig sei, die qualitativen und quantitativen Vorgaben des städtebaulichen Vertrages in der Ausschreibung für den Freizeit- und Shoppingbereich zu beachten. Die Vorstellung sollte im AUSW erfolgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.




13. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 13.1
Sachstandsbericht zu DORIS
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05364-06)

Herr von Stillfried stellt den Sachstand zum Dortmunder raumbezogenen Informationssystem – DORIS – vor. Das Geodatenmanagement setzt sich aus sieben Fachbereichen der Stadtverwaltung zusammen. Anhand einer Präsentation gibt Herr von Stillfried einen Überblick über die Komplexität der raumbezogenen Datenverarbeitung und welche Informationen, u. a. auch an Expertenarbeitsplätzen der Stadtverwaltung, verfügbar sind. Z. B. kann man sich Bebauungspläne über die Internet-Seite des Stadtplanungsamtes ansehen. Über die Internetadresse geodaten@dortmund.de kann jegliche Internetabfrage an die Stadtverwaltung gerichtet werden.

Herr RM Tönnes erklärt, er habe den Eindruck, dass innerhalb der Mitgliedskörperschaften in der Region innerhalb des Regionalverbandes Ruhr (RVR) parallel an gleichen Datenmaterialien gearbeitet werde. Hier sollten Doppelarbeiten vermieden werden.

Zur Frage des Herrn RM Tönnes, wie sich die Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr gestaltet und ob Synergieeffekte auftauchen, erläutert Herr von Stillfried, dass Sachinformationen übernommen und wieder zur Verfügung gestellt werden. Jede Institution benutzt ein anderes Datensystem mit anderem Format, untereinander gehen immer wieder Daten verloren. Die neue Technik im Internet, die Web-Dienste, erfordert keinen Datenaustausch mehr, es werden Informationen in einem international gültigen Standard zur Verfügung gestellt.
Der Zugang für DORIS ins Internet erfolgt über „do4u“ und über „DOMAP“.

Frau RM Zupfer sieht den Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger, die raumbezogene Informationen über Internet erhalten können.

Herr von Stillfried weist wegen der Vermeidung von Doppelarbeit auf die koordinierende Funktion der Dortmunder Firma CeGI hin.

Herr Kalischewski ergänzt, dass die Zusammenarbeit mit dem RVR vertraglich abgesichert sei. Sie ist nur auf dem Gebiet, auf dem der RVR Karten herstellt, das Stadtplanwerk Ruhrgebiet. Der RVR erhebt Daten, die für die Planung sinnvoll sind. Diese werden vom RVR gekauft und können in die Dortmunder Kartenwerke eingespielt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandbericht DORIS zur Kenntnis.

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Instandsetzung des Verbindungsweges an der S- Bahn zwischen Bodelschwingher und Westerfilder Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05789-06)

Herr RM Harnisch ist der Meinung, dass es sich um eine bezirkliche Angelegenheit handle, so dass der AUSW sich nicht mit dieser Anfrage befassen müsse.

Auch Herr Keune ist dieser Meinung, gibt aber an, dass sich die Stadtverwaltung um den Weg kümmere. Dieser Weg sei verkehrssicher, im Rahmen der laufenden Instandsetzungsarbeiten werden Aufkantungen etc. beseitigt und in Abstimmung mit der Bezirksvertretung wird das Tiefbauamt tätig werden.

Herr Münch gibt zur Niederschrift:
„Da offenbar für den Neubau von Wegen im Naturschutzgebiet Bolmke Gelder da sind, die überdimensioniert und überflüssig gemacht worden sind, warum hat die Verwaltung keine Prioritätenliste für den Neubau von wirklich dringend benötigter Wege, wie z. B. eben dieses Verbindungsweges?“

Herr Keune beantwortet die Frage dahingehend, dass zur Erledigung der Verkehrssicherungspflicht eine Listung der Dringlichkeiten besteht, die abgearbeitet werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Antwort zur Anfrage zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
Barrierefreier Zugang zu den Westfalenhallen von der Straße "Im Rabensloh"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05790-06)
- Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 14.08.2006 (Drucksache Nr. 05790-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme des Herrn StD Fehlemann vom 14.08.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 14.3
Illegale Mountainbikestrecke im Naturschutzgebiet Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05831-06)
- Antwortschreiben der Frau StK Dr. Uthemann vom 04.08.2006 (Drucksache-Nr. 05831-06-E1)

Herr Münch gibt zur Niederschrift:
„Nun sind Umweltamt und Ordnungsamt in einem Dezernat zusammengefasst, doch anstatt dass nun in den Waldnaturschutzgebieten gegen Verstöße von Reitern und Mountainbikern gegen das Landesforstgesetz und die Naturschutzgebietssatzungen konstatiert und nachhaltig vorgegangen wird, haben wir in den Waldnaturschutzgebieten jetzt eine Art grüner Anarchie. Warum kontrolliert die Verwaltung die Naturschutzgebiete nicht stärker und leitet gegen die schon in der Presse genannten Mountainbiker ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein oder ist die Verwaltung der Meinung, dass Verstöße gegen die Naturschutzgesetzgebung eher Kavaliersdelikte sind?“

Herr Dr. Mackenbach erklärt, dass die Möglichkeit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren im Einzelfall geprüft werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Antwortschreiben der Frau StK Dr. Uthemann vom 04.08.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 14.4
Probleme des Naturschutzes in den Waldnaturschutzgebieten, dargestellt am Beispiel des NSG Bolmke
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05832-06)
- Antwortschreiben der Frau StK Dr. Uthemann vom 03.08.2006 (Drucksache-Nr. 05832-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Antwortschreiben der Frau StK Dr. Uthemann vom 03.08.2006zur Kenntnis.
zu TOP 14.5
Sachstand "3do"
Anfrage zur Tagesordnung (RM Prof. Richter)
(Drucksache Nr.: 05918-06)

Herr StR Sierau verweist auf das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 22.02.2006 zur Beantwortung von Anfragen.

Aufgrund der heutigen Berichterstattung und früherer Berichte ist ein Teil der Fragen beantwortet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Antwort des Herrn StR Sierau zur Kenntnis.


zu TOP 14.6
Luxushotel in vorm. Hauptverwaltung Brau & Brunnen
Anfrage zur Tagesordnung (RM Prof. Richter)
(Drucksache Nr.: 05920-06)
- Antwortschreiben des Herrn StR Sierau vom 21.08.2006 (Drucksache Nr. 05920-06-E1)

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass die Verwaltung bereit sei, sachbezogene Fragestellungen zu beantworten. Wenn die Fragestellungen wenig sachlich eingeleitet wird, stelle sich die Frage, ob eine sachliche Beantwortung vom Fragesteller überhaupt gewünscht werde. Herr StR Sierau behalte sich vor, in geeigneter Weise zu reagieren.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 21.08.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 14.7
Gefährdung des Zypressenteichs im Rombergpark
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05921-06)

Herr RM Hengstenberg weist darauf hin, dass der Rombergpark weder im Geschäftsbereich des Umweltamtes noch im Bereich des Regiebetriebes Stadtgrün liegt, so dass der AUSW nicht der Fachausschuss für diese Anfrage ist.

zu TOP 14.8
Gefährdung des Radfahrens durch offen liegende Schienen auf der Beurhausstraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 05909-06)
- Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 16.08.2006 (Drucksache Nr. 05909-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 16.08.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 14.9
Fußgängerfeindliche Ampeleinstellungen an der Hohe Straße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 06138-06)
- Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 15.08.2006 (Drucksache-Nr. 06138-06-E1)


Herr Münch gibt folgende Nachfrage zur Niederschrift:
„Da die Lichtzeichenanlage nicht nur für Fußgänger sehr schlecht eingestellt ist, sondern auch Radfahrer Probleme haben, die Ampelanlage rechtzeitig in einem normalen Tempo zu überqueren, bitte ich, die Verwaltung noch mal überdenken, ob ihre Antwort nicht besser noch mal verifiziert wird. Dankeschön.“

Herr Keune erklärt, dass ein Fußgänger, Radfahrer etc. die Straße in der ersten Sekunde betrete bzw. befahre. Es sei sichergestellt, dass die Straße sicher – im Schutz der
Sicherheits-/Schutzzeiten – überquert werden kann. Bei den älteren Menschen sei dies auch immer wieder ein Thema. Es sollte bei Unsicherheit nicht zurückgegangen, sondern die Straße ganz überquert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 15.08.2006 zur Kenntnis.

zu TOP 14.10
Kosteneinsparung durch Verzicht auf die geplante Bepflanzung des renaturierten Fildebachs
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 06139-06)
- Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 16.08.2006 (Drucksache Nr. 06139-06-E1)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Antwortschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 16.08.2006 zur Kenntnis.


Herr StR Sierau verweist auf sein Schreiben vom 06.07.2006, mit dem er zum Bauvorhaben IKEA zur Fassadengestaltung informiert hat. Diesem Schreiben war ein Schreiben von IKEA vom 19.05.2006 beigefügt, in dem im letzten Absatz um Bestätigung der vorgeschriebene Vorgehensweise gebeten wurde, um anschließend den Widerspruch zurückzunehmen. Inzwischen hat IKEA mit Schreiben vom 12.07.2006 mitgeteilt, dass der Widerspruch zurückgezogen wurde, so dass die Baugenehmigung jetzt rechtskräftig ist.




H e n g s t e n b e r g
R ü d i n g
S k o d z i k
Vorsitzende
sachkundiger Bürger
Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)

Anlagen:

(See attached file: Wärmepreisentwicklung.pdf) (See attached file: Anlage 2 zu TOP 10.2.pdf)