Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 02.03.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:43 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Hoffmann (CDU) i. V. f. Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) bis 19:00 Uhr
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD) ab 16:30 Uhr i. V. Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD) bis 17:00 Uhr

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD) bis 19:32 Uhr
Herr RM Wittkamp i. V. f. Herr RM Schreurs (SPD) bis 17:50 Uhr
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Rettstadt i. V. f. Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste) bis 17:35 Uhr
Herr RM Kanus i. V. f. Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch (bis 18:00 Uhr)


Herr sE Herr Clemens - Seniorenbeirat (i. V. f. Herr sE Schröder – Seniorenbeirat)
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Dr. Otterbein (i. V. f. Herr Halbsguth - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde)
Herr Hettwer (i. V. f. Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund)
Herr Lente (i. V. f. Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund)
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Leischner - 60
Herr Wilde - 61/AL
Herr von Stillfried - 62/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Frau Beißner - 64/stv. AL
Herr Keune - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Betram - 68
Herr Schließler - 69/AL
Herr Mager - 8/GF
Herr Ellerkamp - 8/stv. GF
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.
Herr Klüh - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Auge (Geschäftsführer und Projektleiter der Firma B.A.U.M. Consult Hamm)
Herr Hübner (Geschäftsführer Projektleiter der Firma GERTEC Ingenieurgesellschaft Essen)
Herr Steinberg ( Planersozietät Dortmund, dort zust. f.d. Bereich Mobilität)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 02.03.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.02.2011

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Aktueller Sachstand
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03156-11-E2)
lag bereits zur Sitzung 02.02.2011 vor, die Stellungnahme erfolgt durch die Bezirksregierung /Arnsberg-Herrn Schmied-zur Sitzung 02.03.2011

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03428-11)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2011 vor - wurde geschoben -

3.2 Immobilienzustand im Brückstraßenviertel
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2011
(Drucksache Nr.: 03300-11)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03079-11)

4.2 Konzept Ruhr 2010 - Umsetzung und Perspektiven
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03086-11)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03289-11)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03293-11)

4.5 Bauleitplanung; 38. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gartenäcker-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (38. Änderung); II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03119-11)


4.6 Bauleitplanung;
Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung „Westlich Wellinghofer Straße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273
hier: Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung, Beschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplans Hö 111)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03029-11)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2011 vor - wurde geschoben -

4.7 Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03318-11)

4.8 Grevendicks Feld
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03342-11)

4.9 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03196-11)

4.10 ECE und Einzelhandelsentwicklung in der City
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03437-11)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
- nicht besetzt -

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Drastische Kürzung bei der sozialen Wohnraumförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03320-11)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03320-11-E1)
10.2 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Jungferntal"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03001-10)

10.3 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03356-11)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03330-11)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund, Abschlussbericht der Gutachter und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-10)

12.2 Planfeststellungsverfahren „Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens 6.11 ’Schmechtingsbach’ in Dortmund-Marten“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03118-11)

12.3 Umweltfreundliche Busklimatisierung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03426-11)

12.4 Mögliche Risiken des sogenannten Frackingverfahrens bei Erdgasbohrungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03436-11)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- nicht besetzt -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

15. Anfragen

15.1 Erneuerung und Neuaufstellung von Durchfahrt-Verbot-Schildern mit dem Zusatz Anlieger frei im Raum Menglinghausen / Großholthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03313-11)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03313-11-E1)

15.2 Rechtswidriges Reiten in den Waldgebieten von Eichlinghofen, Salingen und Großholthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03409-11)

15.3 Wildfraß an den Obstbäumen im NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03410-11)

15.4 Regelmäßige Müllablagerungen an der Halde Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03411-11)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Möckel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Erweiterung:
Es liegen folgende Vorschläge der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vor:


1. Straßensanierungsprogramm 2011 –Empfehlung- (DrucksacheNr.: 03190-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vo r-


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke, die Dringlichkeit der Angelegenheit an.
Diese wird unter TOP 7.1 aufgerufen.

2. Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen „Brückstraßenviertel“ –Empfehlung- ( Drucksache Nr.: 03463-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 3.3 aufgerufen.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wird der TOP 4.5 in die nächste Sitzung (13.04.2011) geschoben, da hierzu noch Beratungsbedarf gesehen wird.

Auf Antrag der Fraktion Die Linke wird der TOP 4.6 ebenfalls in die nächste Sitzung (13.04.2011) geschoben.

Änderung:
Frau Reuter schlägt vor, den TOP 12.1 „Handlungskonzept Klimaschutz...“ vorzuziehen und als
Angelegenheit von besonderer Bedeutung aufzurufen, da hierzu heute mehrere externe Gutachter
anwesend sind und berichten werden.

Dieser Punkt wird dann unter TOP 2.2 behandelt

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den oben genannten Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.02.2011

Zu TOP 4.19 bittet RM Kowalewski darum, die Beschlussfassung zu diesem TOP wie folgt zu ändern:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Informationsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Änderung: Die Fraktion Die Linke schließt sich dieser Kenntnisnahme nicht an.

Zu TOP 2.2. bittet RM Waßmann darum, auf Seite 12 der Niederschrift den Absatz: „Insgesamt wird in der Diskussion deutlich....“ wie folgt zu ändern:

Änderung:
Nach der Diskussion im Anschluss an den Vortrag von Frau Kleinheins, kündigen sowohl die SPD-Fraktion als auch die CDU-Fraktion an, den Antrag der Fraktion B’ 90 Die Grünen abzulehnen, das Industriegebiet Dortmunder Hafen zu einem Zero Emission Park zu machen. Dieses Industriegebiet ist aus Sicht von CDU und SPD nicht dazu geeignet. Die CDU begrüßt den Vorschlag der SPD, derartige Überlegungen z. B. im Zusammenhang mit der Schaffung eines Gewerbegebietes im Groppenbruch anzustellen, da man grundsätzlich derartige Überlegungen für sinnvoll hält. Die Fraktion B’90 Die Grünen zieht nach der Diskussion ihren Antrag zurück.


Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.02.2011 wird mit den vorgenannten Korrekturen genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03156-11-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03156-11-E3)

hierzu-> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03428-11)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03428-11-E1)
Zunächst erfolgt eine mündliche Berichterstattung zum aktuellen Stand des Themas PCB - Belastung im Dortmunder Hafen und der Firma ENVIO durch Herrn Mager.
Hierbei informiert er zunächst über die am Vortag stattgefundene Multiplikatorenrunde, bestehend aus: Anliegern, Vertretern der Kleingärtner, der Bürgerinitiativen aber auch der Behörden und Institutionen. Man hat sich hier über den aktuellen Stand der PCB-Belastung im Hafen und ENVIO mit den Folgen ausgetauscht.
Es hat neue Erkenntnisse zu den aktuellen Messergebnissen gegeben, die anschließend Herr Dr. Grote umfassend vorstellen wird. Man hat mit den Initiativen die Frage diskutiert, inwieweit nach bestimmten Messdauern bestimmte Messpunkte zukünftig noch erforderlich sind – auch hierzu wird auf den nachfolgenden Bericht durch Herrn Dr. Grote verwiesen.
Herr Mager weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gespräche mit den Beteiligten durch eine hohe Transparenz und Sachlichkeit sowie zielführenden Aussagen, Dinge gemeinsam zu bewegen, geprägt waren. Er ist daher zuversichtlich, was die nächsten Schritte angeht, um diesen Gesamtkomplex zu bewältigen. Die Multiplikatorenrunde wird sich bald wieder treffen, sobald es neue Kenntnisse und Informationen gibt und um bestimmte Dinge noch aufzubereiten.
Inzwischen hat es ein weiteres Treffen der Arbeitsgruppe gegeben, die die Hafenkonferenz bearbeitet und die dort erzielten Ergebnisse umsetzt. Eine Folgterminierung ist für Ende April getroffen worden. Danach kann Herr Mager den Ausschuss darüber informieren, welche Arbeitsschritte umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht und welche neuen Themen bzw. Ansätze ausgearbeitet wurden, um die Weiterentwicklung des Logistik- / und Industrieareals des Dortmunder Hafens zu unterstützen sowie auch die vom Ausschuss gewünschte Positionierung zu den Themen Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz dort zu platzieren.
Messergebnisse, die im Anschluss durch Herrn Dr. Grote präsentiert werden, haben die Tendenzen der letzten Monate bestätigt. Danach ist die Entwicklung insgesamt betrachtet erfreulich, wenn gleich es jahreszeitlich bedingte Ausschläge gibt.
Die nächste Hafenkonferenz wird im Juli stattfinden, um den Dialog mit den Unternehmen fortzusetzen und um die gerade angesprochenen Themen und Maßnahmen endgültig abzustimmen und auf die Umsetzungsschiene zu bringen.

Anschließend berichtet Herr Dr. Grote per Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage). Dieser unterteilt sich in folgende drei Blöcke:
1. Die Untersuchungen des LANUVS mit dem Schwerpunkt der Veränderung der Mess- und Analysetechnik.
2. Die Untersuchungen und Prozeduren aus der der Stadtverwaltung Dortmund mit dem Schwerpunkt der Behandlung des zweiten Emmitenten, der Firma Interseroh.
3. Bericht darüber, wie die Verwaltung dem Ratsauftrag hinsichtlich der Erfassung und der Kontrolle der Betriebe nachkommen will


RM Tönnes möchte zu den Messwerten der ersten Folien wissen, warum diese im Bereich „Hafenwiese“ im Vergleich zu den anderen Städten höher sind.

Herr Dr. Grote teilt mit, dass es dafür zum Teil witterungsbedingte Erklärungen gibt, dass z.B. Verbrennungsprozesse in der kalten Jahreszeit zunehmen und dass daraus folgende Belastungen zunehmen. Außerdem verweist er auf die Äußerung eines Spezialisten vom LANUV vom Vortag, welcher die Zunahme auf sehr geringem Niveau sah. Herr Dr. Grote erklärt, dass man derzeit davon ausgeht, dass es zum Teil jahreszeitlich bedingte Werte sind, weil Verbrennungsprozesse in der Stadt insgesamt zunehmen und die Hintergrundbelastung dann eben auch zunimmt.
RM Kowalewski drückt sein Befremden darüber aus, dass die von der Fraktion Die Linke gestellte Anfrage zum Thema PCB-Belastung bei LKW-Fahrern im Anlieferverkehr von ENVIO nicht, wie angekündigt, durch das Gesundheitsamt sondern durch die Bezirksregierung beantwortet wurde.
Er weist darauf hin, dass durch das Gesundheitsamt in der Vergangenheit sehr wohl über den Gesundheitszustand betroffener Personen berichtet wurde und in Bezug auf die aktuelle Anfrage aber plötzlich die ärztliche Schweigepflicht angeführt wird.
RM Kowalewski fordert die Verwaltung auf, zur nächsten Sitzung die Fragen durch das Gesundheitsamt mit „echten Antworten“ zu versehen.
Des weiteren betont RM Kowalewski, dass es nicht um die Firmen geht, die Material von ENVIO erhalten, sondern es bei der Anfrage um die Menschen geht, die bei ENVIO mit PCB hochbelastetes Material angeliefert haben.
Außerdem macht er seinen Unmut darüber deutlich, dass nach Aussage der Bezirksregierung, die Arbeitgeber dafür zuständig sein sollen, ihre Mitarbeiter auf eine mögliche Gefährdung hinzuweisen.
Es scheint demnach nichts aus dem Skandal gelernt worden zu sein. Er bittet deshalb die vorliegenden Daten noch mal genau auszuwerten (welche Untersuchungen bisher gemacht worden sind), um daraus evtl. Schlüsse ziehen zu können, oder, um entscheiden zu können, ob die LKW-Fahrer evtl. noch mal separat angeschrieben werden müssen.

RM Rettstadt macht den Vorschlag, den FDP-Antrag als eingebracht zu betrachten und sich damit nach weiteren Informationen durch die Verwaltung in der nächsten Sitzung zu befassen.

RM Märkel zeigt sich irritiert in Bezug auf die von Herrn Dr. Grote erwähnten „Sanierungsemissionen“ und möchte wissen, ob sie dies falsch verstanden hat oder ob die Verwaltung im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung mit erhöhten Emissionen rechnet.

RM Münch äußert sich kritisch in Bezug auf das totale Fisch-Verzehrverbot für die Fische des Dortmunder Hafens und macht Vorschläge, wie man die Bürgerinnen und Bürger besser auf andere Art und Weise, z.B. durch Verzehrhinweise über den Verzehr von Lebensmitteln und demnach auch über den Verzehr der Fische aus dem Dortmunder Hafen aufklären könnte (Bsp.: Joghurt).

RM Tönnes macht deutlich, dass er nichts von den erwähnten Verzehrempfehlungen hält, sondern betont, dass das Entscheidende ist, dass Belastung auf „Null“ geht.
Darüber hinaus sieht er seine Frage, warum die Messwerte in den Monaten Januar und Dezember im Bereich der Hafenwiese höher waren als an anderen Standorten, mit dem Hinweis des Herrn Dr. Grote auf die witterungsbedingte Erklärung, immer noch nicht als hinreichend beantwortet an. Hierzu bittet er erneut um Aufklärung.
In Bezug auf die Firma Interseroh war wohl schon vor Monaten angeordnet, die Spundwände einzuziehen, um da die Bunker besser abzuschützen und die Staubemission zu reduzieren. Da dies wohl bis zum heutigen Tage noch nicht umgesetzt wurde, möchte er auch hierzu wissen, warum dies nicht erfolgt ist und warum der Betrieb weiter produzieren darf.

Herr Mager bezieht sich zunächst auf RM Tönnes und gibt den Hinweis darauf, dass man in der gestrigen Multplikatorenrunde von Herrn Dr. Hister, der für das LANUV dort die Ergebnisse vorgestellt und auch interpretiert hat, die Antwort zu der Frage Entwicklung am Messpunkt Hafenwiese bekommen hat, die hier auch heute durch Herrn Dr. Grote gegeben wurde. Das liegt eben daran, dass die Vergleichsstandorte zwar Vergleichsstandorte sind, weil es ein Hafengebiet aber die Umgebung des Gebietes eben nicht mit dem in Dortmund identisch ist. Wenn der Hausbrand in Dortmund im Winter eine gewisse Dimension erfährt, nicht unbedingt vergleichbar mit anderen Standorten, dann können sich solche Entwicklungen ergeben. Dies ist in der Multiplikatorenrunde bei gleicher Fragestellung so durch den oben erwähnten Spezialisten erklärt und zusätzlich mit dem Hinweis versehen worden, dass man sich bei diesen Werten auf einem so niedrigen Niveau befindet, dass die Vergleiche zwischen den Vergleichsstandorten im Prinzip nichts hergeben.

Auf die zweite Frage von RM Tönnes, warum Interseroh bestimmte Anordnungen nicht befolgt, erläutert Herr Mager, dass Interseroh nichts angeordnet bekommen hat. Frau Hille, die für die gemeinsame Umweltschutzbehörde Dortmund, Hagen und Bochum in der Multiplikatorenrunde vorgetragen hat, wies ausdrücklich darauf hin, dass sich dieses Unternehmen nach ihrer Kenntnis und im Vergleich zu dem Verantwortungsbereich, für den sie zuständig ist, mustergültig verhält. Alle Werte liegen im genehmigten Bereich bzw. unterhalb der Werte, die es erlauben würden, mit Anordnungen und Vorgaben einzugreifen. Alles was hier geschieht, geschieht im Rahmen eines gemeinsamen Arbeits- und Entwicklungsprozesses zwischen dem Unternehmen und der Aufsichtsbehörde, um weiter daran zu arbeiten, diese Werte, die an sich kein Eingreifen erfordern würden, noch weiter zu reduzieren. Herr Dr. Grote hat schon darauf hingewiesen, wenn es jetzt darum geht, mit Hilfe von Wasser/ Feuchtigkeit diesen Wert noch weiter herunter zu drücken, dann ist das die Weiterentwicklung des aktuellen Standes der Technik, modellhaft hier in Dortmund. Herr Mager nimmt aus diesen Vorträgen der Fachfrau mit, dass das, was hier jetzt geschieht, richtungweisend für andere Standorte ist und nicht, dass hier etwas weiter betrieben werden darf, was woanders geschlossen wurde, weil man Anordnungen nicht befolgt hat. Das Unternehmen ist nach Aussage von Frau Hille extrem kooperativ und greift nicht nur jeden Vorschlag auf, sondern bringt auch eigene Vorschläge mit ein.

Zu RM Kowalewski bezüglich der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linken, stellt Herr Mager richtig, dass Frau Zörner die zuständige Beigeordnete ist und in diesem Fall als Gesundheitsdezernentin unterschrieben hat. Die Bezirkregierung ist für den Arbeitsschutz zuständig. Insofern ist der Verweis auf die Bezirkregierung auch richtig. Es wird hier nicht ausgeführt, dass das Gesundheitsamt Daten nicht weitergeben möchte. Hierzu verweist Herr Mager auf die Antwort auf die Frage 4. Es ist ihm wichtig hierzu klarzustellen, dass das Gesundheitsamt hier nicht aus Gründen der Schweigepflicht ablehnt Ergebnisse bekannt zu geben, sondern, dass wegen der Schweigepflicht dem Gesundheitsamt keine Erkenntnisse über Ergebnisse vorliegen. Weiter bietet er an, dass die ergänzenden Nachfragen von der Verwaltung aufgenommen werden und versucht wird, dass das, was zusätzlich zu den Transportprozessen noch nachgefragt wurde, in einer weitergehenden Antwort mit aufzunehmen.

RM Reuter bestätigt hierzu, dass sie RM Kowalewskis o.a. Einwände auch so verstanden hat, dass die Zusatzfragen zur nächsten Sitzung beantwortet werden sollen.

Herr Dr. Grote äußert sich zunächst zu RM Märkel, welche wissen wollte, ob die Verwaltung im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung mit erhöhten Emissionen rechnet.
Er wies darauf hin, es sich bei den gelben Messseinrichtungen rund um das ENVIO-Gelände um Vorschläge des LANUV aber auch der Verwaltung handelt. Man will natürlich die Sanierung überwachen, auch wenn man davon ausgeht, dass dies auf dem Stand der neuesten Technik geschieht. Dies hat mit Befürchtungen nichts zu tun, sondern damit, dass dort etwas passiert, was nach dem neuesten Stand der Technik erfolgt aber trotzdem überwacht werden muss. Dies vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen.

Zu den Äußerungen des RM Münch weist er noch mal darauf hin, dass die behördliche Entscheidung zum Umgang mit den Fischen im Dortmund-Ems-Kanal noch aussteht. Weiter führt Herr Dr. Grote an, dass er die von Herrn Münch genannten Beispiele für Verzehrhinweise (Bsp.: Joghurt) für nicht praktikabel hält.

Herr Dr. Mackenbach verweist zum Antrag der Fraktion FDP/ Bürgerliste noch mal auf die Darstellungen des Herrn Dr. Grote, wonach man im gesamten südlichen Hafenbereich bereits Staubproben entnommen hat. Man findet dort überwiegend versiegelte Flächen vor, welche untersucht wurden. Auf diesen sind, bis auf zwei, drei betrieblich bedingte Bereiche mit etwas höheren Belastungen, keine PCBs nachgewiesen worden. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass der Hafen seit 25 Jahren intensiv untersucht wurde und hierzu ca. 120 Gutachten vorliegen. Aus all diesen Untersuchungen kann man insgesamt den Schluss ziehen, dass kein Boden-Problem mit PCB vorliegt. Er erläutert, welche Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren durch die jeweils an der Überwasserstraße angesiedelten Firmen durchgeführt wurden und sieht vor diesem Hintergrund und den letzten Messwerten keine Notwendigkeit für weitere Untersuchungen in diesem Bereich.

Herr Ellerkamp ergänzt hierzu, dass zu den übrigen Hallen noch zwei Gutachtenergebnisse ausstehen. Ein Gutachten zu sämtlichen Belastungen der nicht durch ENVIO genutzten Grundstücke und Flächen auf der Kanalstraße 25. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich in der übernächsten Woche vorliegen, so dass hierzu in der nächsten Sitzung berichtet werden kann. Bei dem zweiten Gutachten handelt es sich um ein Sanierungsgutachten (zu den Hallen 1,2 und 55). Dieses Gutachten wird Gegenstand eines Fachgespräches am 29. 03. 2011. Hier wird die Sanierung mit externen Gutachtern besprochen und auch das Messprogramm während der Sanierungsarbeiten zur Diskussion gestellt, so dass man dann ein passendes Frühwarnsystem hat, das ausschließt, dass während der Sanierung Gefährdungen entstehen.

RM Hoffmann möchte wissen, warum von 2006 bis 2009 keine Berichterstattung zu dem Thema PCB Belastung stattgefunden hat.
Eine entsprechende Untersuchung und Berichterstattung hierzu ist seines Wissens nach bereits zugesagt gewesen. Nun möchte er wissen, wann diese erfolgt.

RM Reuter erläutert, dass nach ihrem Kenntnisstand diese Untersuchung der Organisationsstrukturen noch in Arbeit ist.
RM Tönnes weist Herrn Mager darauf hin, dass sich seine Frage nicht auf die Feuchtreinigung sondern auf die Erhöhung der Spundwände bezog, die nach dem Vortrag von Herrn Dr. Grote bereits seit Monaten angeordnet und noch nicht umgesetzt worden ist.

RM Kowalewski erwähnt zur Verdeutlichung des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke, dass das Gesundheitsamt seit bestehen der Untersuchungsperiode ein Angebot an die Menschen gerichtet hat, die den Verdacht haben, dass sie eine Belastung haben könnten, weil sie mit der Firma ENVIO irgendwie in Kontakt gekommen sind. Für diese bestand die Möglichkeit, dass sie sich beim Gesundheitsamt melden können, um sich dort kostenfrei untersuchen zu lassen. Dementsprechend müssten der Verwaltung Daten vorliegen, aus denen hervorgeht, ob auch die LKW-Fahrer damit erreicht wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssten diese noch mal auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. An diesen Fragenkomplex schließt sich der Antrag der Fraktion Die Linke an, welcher nun zurückgestellt wird, bis die entsprechenden Antworten des Gesundheitsamtes vorliegen.

RM Münch erläutert noch mal seinen Vorschlag zum Thema Verzehrhinweise, wonach durch eine ausgewogene Ernährung doch die Möglichkeit besteht, auf eine „mittlere“ Schadstoffaufnahme nach WHO zu kommen, was zwar bedauerlich aber doch realistischer ist, als eine Reduzierung auf „Null“. Ein reines Verzehrverbot auszusprechen ist aus seiner Sicht nicht richtig und schürt nur unnötige Ängste an dieser Stelle. Es sollte klar sein, dass bisher alle Anwohner, alle Gärtner und auch die Angler zum Glück meilenwert von den Blutbelastungen, die bei ENVIO -Mitarbeiter festgestellt wurden entfernt sind.

RM Reuter erinnert daran, dass die Blutuntersuchungen der Angler noch ausstehen, d.h. dass man noch gar nicht weiß, wie weit diese davon entfernt sind oder nicht.

RM Märkel möchte wissen, ob das Sanierungsgutachten der Firma Terra Umwelt Consult inzwischen eingefordert wurde. Außerdem möchte sie wissen wie der weitere Zeitplan zum Thema Sanierung aussieht.

Herr Mager teilt hierzu mit, dass unmittelbar nach dem Sanierungsfachgespräch mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden soll d.h., Ende März/Anfang April.
Zu der Anfrage von RM Hoffmann schließt sich Herr Mager der Äußerung von Frau Reuter an, wonach es immer noch keine abschließenden Ergebnisse der Firma PROGNOS gibt. Sobald dieses vorliegt, werden diese auch im Ausschuss vorgestellt.
Zur Frage der Anordnung der Erhöhung der Spundwände kann er nur darauf Bezug nehmen, was er gestern gehört hat und insofern zunächst bei seiner heutigen Aussage bleiben.
Dass dies auch freiwillig vereinbart und dass die bisher fehlende Umsetzung der Abspundung auf betriebliche Prozessabläufe zurückzuführen war, die es jetzt im März erlauben, dass diese verabredete Erhöhung der Spundwände nachgeholt wird. Er sagt zu, diese Angelegenheit aber noch aufzuklären, da es ja zwischen dem gestern Gehörten und diesem Text, der ja auch von der gemeinsamen Behörde kommt, einen Unterschied geben kann. Ob dieser phonetisch oder tatsächlich ist, wird aufgeklärt und dem Ausschuss eine entsprechende schriftliche Antwort hierzu gegeben.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Berichterstattung zum aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03156-11-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03156-11-E3)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die von der Fraktion Die Linke noch offenen Fragen werden konkretisiert und durch die Verwaltung (STA 53) zur nächsten Sitzung ergänzend beantwortet, damit dann auch über den entsprechenden Antrag entschieden werden kann.
hierzu-> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03428-11)
hierzu -> Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03428-11-E1)


Der Antrag gilt zunächst als eingebracht. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung
(nach weiteren Informationen durch die Verwaltung) erfolgen.

zu TOP 2.2 Handlungskonzept Klimaschutz 2020 in Dortmund...-> siehe TOP 12.1!

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)
RM Kowalewski führt an, dass aufgrund der Vorlage künftig der Erfolg in erster Linie an wirtschaftlichen Kennzahlen und nicht am wohl der Gemeinschaft gemessen wird. Er sieht in dem Konzept in erster Linier eine Fortsetzung der Rotstiftpolitik mit anderen Mitteln bei gleichzeitig weniger politischem Widerstand und kündigt an, dass man die Vorlage ablehnen aber gleichwohl den Prozess weiter kritisch und konstruktiv begleiten wird.

RM Tietz sieht in dem vorgelegten Vorschlag zum wirkungsorientierten Haushalt eher die Möglichkeit zu mehr Politisierung und Konkretisierung der Ansätze und die Chance über die Zielsetzungen die Verwaltung zu steuern. Er weist darauf hin, dass darauf zu achten sein wird, ob über die vorgelegten Kennzahlen auch tatsächlich gesteuert wird. Seiner Meinung nach ist es dann aber auch Aufgabe des Rates, sich dieses Instrumentes zu bedienen.

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss

Der Rat beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Konzept zur Einführung eines
wirkungsorientierten Haushaltes mit folgenden Kernpunkten:
- Der wirkungsorientierte Haushalt wird im Laufe des Haushaltsjahres 2011 schrittweise
eingeführt. Das Projektende ist für den Haushalt 2014 vorgesehen.
- Die bereits begonnene Aufbereitung von Zielen, Kennzahlen, interkommunalen
Vergleichswerten usw. wird in einer langfristig wirksamen Vorgehensweise stetig
weiterentwickelt.
- Innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise erfolgt eine Pilotierung von
Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung.
- Es erfolgt die Neukonzipierung eines wirkungsorientierten Berichtswesens für Verwaltung
und Politik.
- Die Durchführung des Projektes liegt im Verantwortungsbereich des Stadtkämmerers.


Finanzielle Auswirkungen

Abhängig von den spezifischen Anforderungen an die Weiterentwicklung der technischen
Verfahren können Aufwendungen für Programmierleistungen in Höhe von maximal 25.000 €
anfallen, welche aus dem Teilergebnisplan des Amtes 92 finanziert werden.


zu TOP 3.2
Immobilienzustand im Brückstraßenviertel
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2011

(Drucksache Nr.: 03300-11)

Da die Stellungnahme der Verwaltung hierzu erst zur nächsten Sitzung am 13.04 2011 vorliegt, wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Befassung mit der Überweisung in seine nächste Sitzung verschieben.


zu TOP 3.3
Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen "Brückstraßenquartier"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03463-11)
RM Märkel begrüßt angesichts der derzeitigen Lage in der Brückstraße insgesamt die Vorlage.

RM Pisula begrüßt ebenfalls die Vorlage und möchte von der Verwaltung wissen, ob es schon eine konkrete Immobilie gibt, in der sich das Büro der in der Vorlage genannte Arbeitsgruppe befinden wird. Zusätzlich bittet er um Konkretisierung der Kosten.

Herr Ellerkamp erinnert daran, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen, sondern dass man einzelne Bereiche der Verwaltung bündeln und eine Stelle für einen Mitarbeiter zur Verfügung stellen wird, der dort koordinierend tätig wird.
Was das Thema Büroraum angeht, ist man insgesamt sehr zuversichtlich, da es sich um ein innerstädtisches Zentrum handelt, wo man von Seiten der Wirtschaftsförderung auch mit anderen Nutzern außerhalb der Kreativ- und Musikwirtschaft rechnet. Hierzu verweist er auf die sog. Co -Working – Stations, die bereits in anderen europäischen Metropolen erfolgreich angenommen wurden.

RM Prof. Richter wünscht der Vorlage Erfolg, äußert sich gleichzeitig aber auch skeptisch hierzu. Er kündigt an, der Vorlage zuzustimmen aber auch kritisch zu begleiten.
Außerdem möchte er wissen, warum die Bezirksvertretung hier nicht mit in die Beratungsfolge aufgenommen wurde.

RM Märkel möchte von der Verwaltung wissen, welche Sortimente in der Brückstraße ansässig werden sollen, da es hier ja durchaus qualitative Unterschiede gibt.
Weiter regt sie an, Herrn Pultuskier beim Wort zu nehmen, was die günstigen Mietangebote angeht.

Herr Ellerkamp bestätigt, dass man Herrn Pultuskier in o.a. Angelegenheit beim Wort nehmen wird.
Seiner Ansicht nach muss man bei der Art von Nutzern zwischen wünschenswert und am Markt durchsetzbar unterscheiden. Jede Nutzung, die ökonomisch getrieben ist und dort einen Leerstand verändert, ist zunächst mal eine, die das Umfeld verbessert.
Langsames Hochziehen kann nur darüber passieren, dass mehr Kaufkraft hereingeholt wird. Dort ist eine Menge, was auf ganz spezifische Kundengruppen ein hohes Niveau abbildet, was aber nicht das gleiche Niveau hat wie z. B an der Kleppingstraße.
Weiter gibt er Herrn Prof. Richter recht, was die Beteiligung der BV angeht und kündigt an, dass dies korrigiert wird.

Frau Reuter regt an, dass der Ausschuss die Vorlage der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu deren nächsten Sitzung zur Kenntnis geben sollte.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt das vorgelegte Handlungskonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung in den vorgeschlagenen Arbeitsstrukturen.

Außerdem bittet der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien die Vorlage auch der Bezirksvertretung Innenstadt-West vorzulegen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Stadtumbau Rheinische Straße, Projekt "Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03079-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer Förderung aus Zuwendungsmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, das Projekt „Gründungsinitiative Dorstfelder Brücke“ durchzuführen. Die Aufwendungen für das Gesamtprojekt belaufen sich auf 200.000 €.


zu TOP 4.2
Konzept Ruhr 2010 - Umsetzung und Perspektiven
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03086-11)
hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 01.03.2011

Aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt die Bezirksvertretung
Aplerbeck an, dass in der Vorlage der Verwaltung für den Stadtbezirk Aplerbeck nicht das
Zukunftsprojekt Skulpturenpark im Park um das Haus Rodenberg aufgeführt wurde. Daher
bittet die Bezirksvertretung Aplerbeck um Aufnahme des Skulpturenparks im Rodenbergpark,
der in den nächsten Jahren noch weiterentwickelt werden soll, in die Liste der
Zukunftsprojekte und um Bereitstellung von 50.000,00 € in die Mittelfristige Finanzplanung
für dieses Projekt.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung und den
inhaltlichen Perspektiven des Konzepts Ruhr zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 14 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen die Verwaltung zu
beauftragen,

1. die weitere Umsetzung der Projekte in der Stadt Dortmund unter Maßgabe der
verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen und
2. die weitere Arbeit im Rahmen des Konzepts Ruhr unter besonderer Berücksichtigung der
übergreifenden Ziele, der künftigen Förderkulisse und der Verknüpfung mit der
Regionalplanung beim Regionalverband Ruhr (RVR) weiter zu begleiten

RM Tönnes kündigt an, dass die Fraktion Bündnis’90 Die Grünen dieser Vorlage zustimmen wird, regt aber gleichzeitig an, zu überprüfen, welche Projekte für die Stadt eigentlich Priorität haben. Er macht den Vorschlag, die künftige Fortschreibung mit einer aktualisierten und realisierungsbezogenen Priorisierung zu hinterlegen, da bestimme Projekte immer wieder aufgeführt, aber nicht umgesetzt werden.

RM Rohr richtet das Augenmerk auf die vorliegenden Empfehlung der Bezirkvertretung Aplerbeck vom 01.03.2011(Weiterentwicklung des Skulpturenparks im Rodenbergpark) und bittet, dies mit in die Liste der Zukunftsprojekte aufzunehmen und die Finanzmittel mittelfristig in Höhe von 50.000 € mit zu tragen.
RM Harnisch kann sich der Haltung des RM Tönnes nicht anschließen. Alle aufgeführten Projekte wurden in den Gremien diskutiert und als Zukunftsperspektive für die Stadt festgehalten. Es schadet seiner Meinung nach nicht, dass dies jetzt fortgeschrieben wird, auch wenn nicht alles mit der entsprechenden Finanzierung hinterlegt ist. Die Verwaltung sei bemüht, für die einzelnen Projekte die entsprechenden Finanzmittel zu bekommen, was erstmal gut ist. Eine Priorisierung der Projekte hält er für wenig praktikabel, da das bisherige Verfahren aus seiner Sicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelaufen ist.

Er kündigt in diesem Zusammenhang an, die Vorlage in der vorliegenden Fassung zu empfehlen. Bezogen auf die vorliegende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck geht Herr Harnisch davon aus, dass solche Projekte nachträglich noch mit aufgenommen werden können.

Herr Wilde betont, dass die wichtigen Projekte die laufenden sind. Vor diesem Hintergrund sieht er hier auch die Konsensfähigkeit. Die Projekte, die im Moment nicht bearbeitet werden, sind bewusst nicht priorisiert worden d.h., es handelt sich hierbei um Projekte, die dann realisiert werden sollen, wenn die finanziellen Möglichkeiten hierzu vorhanden sind. In welcher Reihenfolge diese dann abgearbeitet werden, wird Jahr für Jahr nach Wichtigkeit und finanziellen Möglichkeiten entschieden und angemeldet.

Zur Empfehlung der Bezirksvertretung - Aplerbeck kann Herr Wilde die regionale Bedeutung nicht erkennen. Er weist darauf hin, dass Aplerbeck in der vorliegenden Liste als abgeschlossene Stadterneuerungsmaßnahme aufgeführt wird. Das Projekt "Skulpturenpark" jetzt in das Konzept neu mit aufzunehmen, sieht er aus diesen Gründen - ohne die Sinnhaftigkeit des Projektes anzuzweifeln - kritisch. Er regt an, dass die Bezirksvertretung Aplerbeck prüft, wie man dieses Projekt anderweitig finanziell unterstützen kann.

Auf Nachfrage von Frau Reuter herrscht Konsens darüber, dass die Vorlage in der vorliegenden Form zur Abstimmung gestellt werden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung und den inhaltlichen Perspektiven des Konzepts Ruhr zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

1. die weitere Umsetzung der Projekte in der Stadt Dortmund unter Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen und

2. die weitere Arbeit im Rahmen des Konzepts Ruhr unter besonderer Berücksichtigung der übergreifenden Ziele, der künftigen Förderkulisse und der Verknüpfung mit der Regionalplanung beim Regionalverband Ruhr (RVR) weiter zu begleiten


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 291 - Düwelsiepen -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03289-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hom 291 - Düwelsiepen – geprüft und beschließt,

die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 12.1, 12.2, 12.4, 12.5 und 12.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 12.3 und 12.7 tlw. zu berücksichtigen sowie die unter den Punkten 13 und 14 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise sowie die Begründung nebst Umweltbericht entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.08.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 02.08.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.02.2011 dem Bebauungsplan Hom 291 – Düwelsiepen – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.


III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 291 – Düwelsiepen – einschließlich der unter der Ziffer 13 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsfläche als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.


IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.



zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03293-11)

Ergänzungen der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 01.03.2011 hierzu:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung, in die Vorlage zum Bebauungsplan
aufzunehmen, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Baugebiet zwei Sporthallen befinden, in
denen auch Vereinssport bis in die Abendstunden stattfindet. Ebenso bittet die
Bezirksvertretung aufzunehmen, dass sich südlich des Baugebiets an der anderen
Emscherseite der Festplatz Begonienstraße befindet.
Die zukünftigen Käufer sollen damit auf alle möglichen Belastungsfaktoren aufmerksam
gemacht werden, damit hinterher keine Möglichkeit für Klagen gegen die vorhandenen
Einrichtungen besteht. Des weiteren wird gebeten, die Vorlag dahingehend zu ändern, dass
der Gedanke „Generationenwohnen“ bereits in der Zusammenfassenden Beschreibung
dargestellt wird.“

RM Pohlmann-Rohr bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Ergänzungen der Bezirksvertretung Aplerbeck in das Verfahren mit aufgenommen werden.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 15. Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 13.04.2011 zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift:

Zu TOP 4.4 (Seite 17, erster Beitrag) macht RM Rohr auf die hier stattgefundene Namensverwechslung aufmerksam und bittet um folgende Änderung des Namens: RM Rohr

Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung die Ergänzungen der Bezirksvertretung Aplerbeck in das Verfahren entsprechend mit aufnehmen wird.

Herr Müller vom Behindertenpoltischen Netzwerk bittet die Verwaltung darum, im Laufe des weiteren Verfahrens zu prüfen, ob hier (weil es sich um eine relativ zentrale Lage in Sölde handelt) auch rollstuhlgerechtes Wohnen und Wohnen für ältere Menschen, die z.B. Seh- oder Hörbehinderungen haben, möglich ist und man somit das Baugebiet in dieser Hinsicht höher qualifizieren kann.

Herr Wilde sagt auch hier zu, die Wünsche von Herrn Müller im Verfahren zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Ap 223 -Emschertalgrundschule- für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 223
-Emschertalgrundschule- und der Begründung vom 04.02.2011 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB.

Finanzielle Auswirkungen

Die der Stadt Dortmund durch diesen Bebauungsplan entstehenden überschlägig ermittelten
Kosten können der Ziffer 19 der Begründung zu diesem Bebauungsplan entnommen werden.
Im Rahmen der Realisierung werden diese Kosten Gegenstand separater Vorlagen der jeweils
zuständigen Fachbereiche


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 38. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gartenäcker-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (38. Änderung); II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03119-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Immobilien und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung am 13.04.2011.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung;
Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung „Westlich Wellinghofer Straße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273
hier: Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung, Beschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplans Hö 111)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03029-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Immobilien und Wohnen schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung am 13.04.2011.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03318-11)
RM Pohlmann-Rohr kündigt an, der Vorlage zuzustimmen und bittet darum, dass die Bebauung auch noch dem Gestaltungsbeirat vorgestellt wird.

RM Hoffmann erläutert die Empfehlung der Bezirksvertretung-Hombruch und bittet, diese Empfehlung zum Antrag zu erheben und darüber abzustimmen.

Herr Müller führt an, dass er eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes im gesamten
weiteren Verfahren bezogen auf die Klinik und auf das Umfeld) für angebracht hält.

Herr Wilde erläutert, dass das, was die Stellplätze angeht, formell ausreichend aber grenzwertig ist. Da es doch immer wieder zu Überlagerungen kommt, hat man hier noch einem schwierigen Abwägungsprozess vor sich, wo die Frage zu beantworten ist, ob man dazu bereit ist, gestalterische Veränderungen zugunsten von mehr Stellplätzen zu akzeptieren.
Er nimmt den Hinweis zur Beteiligung des Gestaltungsbeirates zum Anlass, den Vorhabenträger dazu aufzufordern, noch Alternativen dazu zu entwickeln und diese dann auch im Gestaltungsbeirat zu präsentieren.

RM Hoffmann macht darauf aufmerksam, man bei gesamtheitlicher Betrachtung sieht, dass es auf der Seite der WIHOGA drei Zufahrten zu Parkplätzen gibt, was zu Problemen führen könnte. Da auf der anderen Seite noch die Zufahrt zum Rombergpark ist, sieht er die Notwendigkeit für ein Verkehrskonzept, um das Ganz zu entzerren. Im Bereich der öffentlichen Parkplätze sieht er durch eine andere Anordnung der Parkplätze die Möglichkeit, dass hier 5-10 neue Stellplätze geschaffen werden könnten, ohne dass Baumbestand beschädigt wird.

RM Tietz denkt auch, dass hier ein geeigneter Standort für eine medizinische Einrichtung ist und befürwortet die Beratung im Gestaltungsbeirat, um zu einer Lösung bezüglich der Parkproblematik bei gleichzeitig städtebaulich ansprechender Gestaltung zu kommen. Er erinnert daran, dass auf dem Gelände des Rombergparks eine planerische Vorgabe für eine weitere medizinische Einrichtung besteht und man in diesem Zusammenhang hier noch mal reden muss, wie sich dieser Raum insgesamt entwickelt, wenn der Standort durch die Johanniter realisiert wird.

RM Reuter macht noch mal deutlich, dass die on der Bezirksvertretung-Hombruch formulierte Empfehlung, hinsichtlich der Parkplatzproblematik als Prüfauftrage an die Verwaltung zu verstehen ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die Verwaltung darum, die Vorlage auch dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (36. Änderung - Klinik nördlich Am Romberg-
park -).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilien beschließt, das Planverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 und zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark- dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 entgegenstehende Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte außer Kraft treten sollen (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2007 (GV NRW S. 226,316).




Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:

Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Frau Schulz vom Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt und bittet sie, das Projekt vorzustellen. Vorab bittet er darum, dass die
Verwaltung redaktionelle Änderung im Vorlagenbeschluss auf Seite 2 zu Punkt IV vornimmt:
In der 5. Zeile handelt es sich nicht um den Landschaftsplan Dortmund-Mitte, sondern um
den Landschaftsplan Dortmund-Süd.
Frau Schulz erläutert die Vorlage anhand von Plänen. Zahlreiche Gutachten, die die
Machbarkeit der Baumaßnahme noch untersuchen werden, müssen noch erstellt werden, u. a.
das Verkehrsgutachten und der Stellplatznachweis.
Sie erklärt, dass eine Erweiterung der WIHOGA durch den Bau der Reha-Klink nicht
ausgeschlossen sei.
Anschließend wird die Vorlage ausführlich diskutiert. Die Bezirksvertretung Hombruch
macht deutlich, dass sie die Baumaßnahme grundsätzlich begrüßt. Allerdings sei die Anzahl
der vorgesehenen Stellflächen zu gering. Der schon jetzt vorliegende Parkdruck durch die
Nutzer/-innen der benachbarten WIHOGA und die Gäste des ebenfalls dort angesiedelten
Botanischen Gartens Rombergpark werde erheblich verstärkt. Folgende Anmerkungen und
Anregungen werden schwerpunktmäßig genannt:

Anmerkungen/Anregungen:

1. Die gesamte Stellplatzsituation für die Reha-Klinik wirke unausgegoren und sei nicht
geeignet, den zu erwartenden Parkbedarf zu decken. Hinzu kämen noch die
Besucherströme des Botanischen Gartens Rombergpark und die Parkbedarfe der
Studenten/-innen und Dozenten/-innen der WIHOGA. Der öffentliche Parkplatz
werde verstärkt als Park & Ride-Fläche genutzt. Auch könne ein öffentliches Café in
der Reha-Klinik den Parkdruck verstärken.
2. Es sollte geprüft werden, ob es nicht sinnvoll sei, den südlich zum Gelände
angrenzenden öffentlichen Parkplatz mit in das Stellplatzkonzept der Klinik
einzubeziehen. Als Ersatz könnte durch eine andere Positionierung des Baukörpers
der Reha-Klinik an der östlichen Grundstücksgrenze öffentliche Ersatzparkplätze
entstehen. Dadurch könnte der angrenzende Grüngürtel geschont werden.
3. Die Planung weiterer Stellplatzflächen darf nicht zur Reduzierung von Grünflächen
führen.
4. Der Bau einer Hochgarage oder einer ausreichend großen Tiefgarage als Auflage für
den Bauträger sollte geprüft werden.
5. Die Zu- und Abfahrt zum Gelände sei nicht optimal gelöst und mit den Zufahrten
zum Rombergpark und der WIHOGA nicht koordiniert. Die Unfallgefahr würde
dadurch erheblich steigen.
6. Aus den oben aufgeführten Punkten wird deutlich, dass ein schlüssiges
Verkehrskonzept zwingend erforderlich ist. Es soll die gesamten Verkehrsströme, die
den Bereich tangieren untersuchen
7. Eine zusätzliche Haltestelle in Höhe der WIHOGA/Rehaklinik sollte geprüft werden.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Die oben aufgeführten Anmerkungen und Anregungen sollen geprüft und ggfs einbezogen
werden.


zu TOP 4.8
Grevendicks Feld
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03342-11)
hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03342-11-E1)

Wir bitten im Kontext dieses Tagesordnungspunktes um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Stadtgebiet Lütgendortmund-Ost ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu entwickeln, das einer fortschreitenden Verelendung des Wohngebietes der Sackgasse „Grevendiecks Feld“ entgegenwirkt. Dabei sollen insbesondere der Bezug zum Wohnbaufläche-Gewerbegebiet als auch die Einbindung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge in einem Gesamtkonzept Berücksichtigung finden.



Begründung

Das Gewerbegebiet Lütgendortmund-Ost ist als Teil eines interkommunalen Gewerbegebietes im Regionalen Masterplan A40|B1 ausgewiesen und teilt sich in zwei Flächen auf, die sich im Bochumer Stadtteil Werne und im Dortmunder Stadtteil Lütgendortmund befinden. Östlich ist das Areal der ehemaligen Ritter-Brauerei (heute Brinkhoffs) gelegen, welches sich als markantes Gebäude mit Bezug zur B1 präsentiert. Aufgrund der Sichtnähe zur B1 ist dieses Gebiet von großer Bedeutung für das Image der Stadt Dortmund.



Das südlich direkt angrenzende Wohngebiet wird im Regionalen Masterplan A40|B1 nicht berücksichtigt. Diese Fläche stellt allerdings aus städtebaulicher Sicht eine Problemzone dar, da sie entweder von Stadtgrenzen oder von den genannten Industrie- u. Gewerbeflächen umschlossen und somit isoliert wird. Übergangsbereiche sind nicht oder nur unzureichend vorhanden.

Erschwerend kommt nun hinzu, dass in diesem Bereich die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen geplant ist. Dort ansässige Bürger befürchten zu Recht den Verlust an Wohnqualität und Immobilienwert.

Die Sackgasse „Grevendiecks Feld“ ist Bestandteil des beschriebenen Wohngebietes. Um einer fortschreitenden Verelendung des Wohngebietes entgegenzuwirken, fordern wir ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den beschrieben Bereich, hierbei ist insbesondere der Bezug Wohnbaufläche-Gewerbegebiet als auch die Einbindung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge in ein Gesamtkonzept zu berücksichtigen.

Idealerweise sollte dies durch einen städtebaulichen Wettbewerb geschehen.
Hierdurch würde nicht nur die Lebensqualität der Anwohner steigen, auch die Attraktivität der Gewerbegebiete z.B. durch integrierte Konzepte „Wohnen und Arbeiten“, würde deutlich zunehmen. Der eigentlich vorhandene - aber bisher vernachlässigte - Standortvorteil könnte somit effektiver genutzt werden.

RM Hoffmann erläutert zunächst die Hintergründe zu dem vorliegenden Antrag.

RM Märkel führt zum einen Beispiele über widersprüchliche Äußerungen der Fraktion FDP/Bürgerliste zu diesem Sachverhalt an und äußert zudem ihren Unmut darüber, dass von einer fortschreitenden Verelendung im Zusammenhang mit Menschen gesprochen wird, die aus gutem Grund hier ihre Zuflucht suchen. Mit Blick auf die Strukturen aus denen die politischen Flüchtlinge kommen, gibt es ihrer Meinung zudem nach keinen Grund diesen Zusammenhang herzustellen.

RM Harnisch kündigt an, dass man den Antrag ablehnen wird. Als Gründe führt er an, dass man die Angelegenheit nicht als Dortmunder Solitär betrachten kann, da das Gebiet an das Bochumer Stadtgebiet angrenzt. Darüber hinaus verweist er auf den zum Thema Grevendicksfeld noch stattfindenden Runden Tisch, dessen Ergebnisse erstmal abzuwarten sind. Außerdem verweist er darauf, dass der Antrag Kapazitäten binden würde, die lt. Aussage der Verwaltung an anderer Stelle schon nicht zur Verfügung standen.

RM Neumann kündigt an, dass die CDU-Fraktion den Antrag aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht mittragen kann und daher ablehnen wird.

RM Kowalewski führt an, dass man den Antrag ebenfalls ablehnen wird, insbesondere vor dem Hintergrund, welches Menschenbild mit der Formulierung in dem Antrag gezeichnet und damit die befürchtet Verelendung begründet wird.
RM Kanus rechtfertigt, dass man nicht der Meinung ist, dass durch die Flüchtlinge eine Verelendung eintritt sondern dadurch, dass dieses Gebiet durch die Industriebrachen, z.B. auch die der Ritterbrauerei, zunehmend verelendet und verwahrlost.

RM Märkel widerspricht dem deutlich und weist darauf hin, dass auf der Stadtkrone - Ost kein erheblicher Immobilienwertverlust festzustellen war.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Druckssache Nr.: 03342-11-E1) mehrheitlich bei einer Ja-Stimme (FDP/BL) ab.


zu TOP 4.9
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2010 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03196-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
ECE und Einzelhandelsentwicklung in der City
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03437-11)

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90 Die Grünen
(Drucksache Nr.: 03437-11-E1)


Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Sachstand zu der Entwicklung des Einkaufscenters
zu informieren.
Dabei sollte, soweit möglich, deutlich gemacht werden, welche Flächenanteile von den
verschiedenen Branchen besetzt werden und ob die im städtebaulichen Vertrag vereinbarter
Alleinstellungsanspruch für mindestens ein Drittel der Shops gewährleistet ist.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten darzustellen, inwieweit die im Bebauungsplan
festgesetzte Verkaufsflächen-Obergrenze für die Sortimentsgruppe Bekleidung
(19.500 qm) sowie die sonstigen Verkaufsflächenregelungen eingehalten werden.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, wie der Konsultationskreis den bisher bekannten
Branchenmix bewertet und ob der Konsultationskreis gegebenenfalls bereit wäre, Abweichungen
von den Festsetzungen im B-Plan und im städtebaulichen Vertrag zu akzeptieren.
Darüber hinaus bitten wir darum darzustellen, ob die mit ECE vereinbarte Finanzierung
des begleitenden Gutachtens zwecks Monitoring der zu erwartenden Veränderungen in der City erfolgt ist, das entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben wurde und Ergebnisse
bereits vorliegen.

hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03437-11-E2)

Für Ihre Anfrage vom 24.02.2011 danke ich. Ihre Anfrage bezüglich der Thier-Galerie und der
Einzelhandelsentwicklung in der City hat zu einer Befassung durch das Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, geführt. Es ist dazu Folgendes
mitzuteilen:
Die Verwaltung wird den politischen Gremien Mitte des Jahres 2011 einen ausführlichen
Sachstandsbericht zur Entwicklung der Thier-Galerie und der hier geplanten Ansiedlungen
vorlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können die formulierten Fragen wir folgt beantwortet
werden.

Zu 1: Welche Flächenanteile werden von den verschiedenen Branchen besetzt und ist der
Alleinstellungsanspruch gemäß städtebaulichen Vertrag erfüllt?

Da dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt noch nicht alle Anträge für die einzurichtenden
Shops und die hier geplanten Verkaufsflächen vorliegen, können derzeit noch keine
abschließenden Angaben zu den Flächenanteilen der verschiedenen Branchen gemacht
werden. Dagegen kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt attestiert werden, dass die ECE in der
Thier-Galerie den Alleinstellungsanspruch gemäß städtebaulichen Vertrag erfüllt. Mehr als
ein Drittel der (bisher) geplanten Shops waren zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses
des B-Plans InW 125n (24.04.2008) noch nicht im Innenstadtbereich von Dortmund eröffnet.

Zu 2: Werden die im B-Plan festgesetzten Verkaufsflächen - Obergrenzen für Bekleidung
(19.500 m²) und die sonstigen Verkaufsflächenregelungen eingehalten?

Die im Bebauungsplan InW 125n festgesetzten Verkaufsflächen-Obergrenzen werden für alle
Sortimente eingehalten.

Zu 3: Wie bewertet der KonsultationsKreis den bisher bekannten Branchenmix und wäre der
KonsultationsKreis ggf. bereit, Abweichungen von den Festsetzungen des B-Planes und vom
städtebaulichen Vertrag zu akzeptieren?

Eine Bewertung des Branchenmixes durch den KonsultationsKreis Einzelhandel ist noch
nicht erfolgt. Die Frage nach der Akzeptanz von Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans und den Bestimmungen des städtebaulichen Vertrages hinsichtlich des
Alleinstellungsanspruchs stellt sich nicht, da diese eingehalten werden.

Zu 4: Ist die mit der ECE vereinbarte Finanzierung des begleitenden Gutachten zwecks
Monitoring der zu erwartenden Veränderungen in der City erfolgt und ist das entsprechende
Gutachten in Auftrag gegeben worden und liegen hierzu schon Ergebnisse vor?

Die Vergabe des Gutachtens zur Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie erfolgt in
zwei Stufen. Vor Eröffnung der Thier-Galerie wird eine umfangreiche Bestandsaufnahme
hinsichtlich des Einzelhandelsbesatzes und der Passantenfrequenzen in der Dortmunder City
durchgeführt. Diese Zahlen dienen dann als Referenzzahlen, damit ein Jahr nach Eröffnung
der Thier-Galerie die Auswirkungen dargestellt werden können.
Der erste Teil des Gutachtens ist bereits vergeben worden. Ergebnisse hieraus liegen noch
nicht vor. Die Auftragsvergabe erfolgte durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt; die
Kosten werden von ECE erstattet.

RM Pohlmann-Rohr erläutert den Hintergrund des vorliegenden Antrags und bedankt sich für die Antwort der Verwaltung. Aufgrund der aktuellen Pressemeldungen zum Thema „ein Drittel Branchenmix“ bittet sie noch mal um Aufklärung, was nun hierunter zu verstehen ist. Handelt es bei einem Drittel der Shops um solche, die bisher noch nicht in Dortmund vertreten waren oder um solche, die bisher noch keinen eigenen Laden hatten.
Zum Thema Monitoring möchte sie wissen, ob das „Vorher“ nicht schon ein bisschen spät ist, da sich ja rund um die Baumaßnahme schon eine Menge tut. Dies hat bei der Stellungnahme der Verwaltung zur Irritation geführt.

Herr Wilde bittet noch um Geduld was die genaue Sortimentstruktur angeht und kündigte hierzu kompakte Information für Mitte des Jahres an, die mit einer Vorlage eingebracht werden soll.
Was ECE bisher mitgeteilt hat, stimmt die Verwaltung positiv, das sog. eine Drittel wurde bereits überschritten. Mit dem Drittel war allerdings nicht gemeint, dass alles ganz neu sein muss. Wenn ein Betreiber, der bereits in Dortmund vertreten ist aber in das ECE mit einem neuen Konzept einzieht, dann ist das ein anderes Betriebskonzept und wird insofern auch als neu gewertet.
Zum Thema Monitoring hält er den Zeitpunkt nicht für falsch. Er glaubt, dass man durch das, was jetzt und ein Jahr nach der Eröffnung ermittelt wird, durchaus ein repräsentatives Bild erhalten wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Straßensanierungsprogramm 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03190-11)
RM Tönnes macht deutlich, dass er den Einsatz von Flüsterasphalt für dringend erforderlich hält.

Bezüglich der Finanzierung zeigt er sich überrascht, dass die veranschlagten 6 Millionen durch Minderausgaben bei der Kanalsanierung finanziert werden sollen. Hierzu möchte er wissen, ob man problemlos Minderausgaben beim Kanalbau in den Straßenbau umschichten kann oder ob das Geld nicht über die Abwassergebühren den Gebührenzahlern wieder gut geschrieben werden müsste.

RM Weyer begrüßt grundsätzlich die geplante Straßensanierung. Sie bittet darum, die Sanierung in Dortmund –Brackel im Bereich Heßlingsweg hinten anzustellen, bis der normale Bauverkehr da wieder stattfindet.

RM Kowalewski deklariert noch ganz erheblichen Beratungsbedarf bezüglich der Vorlage. Zu den Fragen, die RM Tönnes gestellt hat, bittet auch seine Fraktion um Aufklärung bis zur Ratssitzung am 31.03. 2011. Außerdem benötigt man seiner Meinung nach erstmal noch mehr Informationen aus den Stadtbezirken, darüber, welche Straßen hinsichtlich der Sanierung Priorität haben sollten. Deswegen schlägt er vor, die Vorlage in den Rat zu schieben, damit das Verfahren nicht aufgehalten wird.

RM Pisula befürwortet grundsätzlich diese Vorlage.

RM Pohlmann-Rohr bittet die Verwaltung noch mal um Aufklärung zu den in der Bezirksvertretung Aplerbeck am Vortag aufgeworfenen Fragen zur Höhe der Kosten für die Sanierung Schulstraße und Jasminstraße.

RM Märkel regt zu Thema Kostendämpfung an, einen Recyclingasphalt, welcher in Hamburg bereits für eine Versuchsstrecke im Hafen erprobt wird für die Straßensanierung in Dortmund ebenfalls in Erwägung zu ziehen und sich diesem Versuchsprojekt anzuschließen.

Herr Keune bestätigt, dass Flüsterasphalt bei den in der Vorlage aufgeführten Hauptverkehrstraßen in Absprache mit dem Umweltamt eingesetzt wird.
Weiter klärt er auf, dass Maßnahmen aufgezählt und als Deckung verwandt wurden, die in 2010 aufgrund der Haushaltssituation nicht durchgeführt werden konnten. Er versichert, dass keine der ursprünglich geplanten Kanalbaumaßnahmen hierdurch verschwindet, sondern alle Maßnahmen im Programm der Abarbeitung des Tiefbauamtes enthalten sind. Zu den Gebühren führt er an, dass die Finanzierung der Maßnahmen nicht direkt, sondern durch Abschreibungen erfolgt. Er versichert hierzu, dass in den Fällen, wo es zu einer Überdeckung gekommen ist, der Gebührenzahler eine entsprechende Rückerstattung erhält.

Zu der Anregung von Frau Weyer, bezüglich des Heßlinswegs, sichert er zu, dass diese Maßnahme nach hinten geschoben wird. Hierfür wäre dann noch ein entsprechender Ersatzvorschlag der Bezirksvertretung Brackel wünschenswert.

Hinsichtlich der Gebühren- und Finanzierungsfrage insgesamt, geht Herr Keune davon aus, dass alles rechtlich abgeprüft wurde, was die Verwaltung vorgeschlagen hat, da Herr Stüdemann die Vorlage unterzeichnet hat.

Herr Keune bestätigt die bereits in der Bezirksvertertung Aplerbeck am Vortag durch Herrn Finger angeführten Änderungen bezüglich der Schul- und Jasminstraße und ergänzt dies noch durch folgende Änderungen bezüglich der: Stockumer Straße (Hombruch) und Schulte Heuthausstraße (Lütgendortmund). Hierbei wird kein KAG fällig, da es sich um klassifizierte Straßen handelt.

Herr Keune bedankt sich für den Hinweis von RM Märkel hinsichtich des Versuchsprojekts in Hamburg und kann sich gut vorstellen, dass auch Dortmund, wenn möglich, sich diesem Versuch anschließt.

Herrr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk möchte wissen, ob im Zuge der Sanierung auch die Barrierefreiheit mit verbessert wird.

RM Tönnes bleibt dabei, dass er trotz der Ausführungen von Herrn Keune die gewählte Finanzierungsart für eine kreative Haushaltsführung handelt und bittet darum, das sich der entsprechende Fachausschuss noch mal intensiv damit befasst.

Herr Lürwer führt an, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass alle Verwaltungsvorlagen rechtlich in Ordnung sind. Er merkt weiter an, dass das angekündigte ganzheitliche Straßensanierungsprogramm noch vor der Sommerpause vorgelegt wird und dies nicht mit dieser Vorlage als abgearbeitet gelten soll. Er macht deutlich, dass man nur zu einer nachhaltigen Straßensituation kommen kann, wenn man grundsätzlich mit diesem ersten Schritt in ein Straßensanierungsprogramm einsteigt. Er ist froh darüber, dass man die vorliegende Möglichkeit zur Transferierung der Mittel gefunden hat und appelliert daran, dass man jetzt einen Beschluss benötigt, um im Frühsommer /Sommer entsprechende Maßnahmen finanzieren und durchführen zu können.

Herr Keune äußert sich zu Herrn Müller dahingehend, dass überall dort, wo die entsprechenden Absenkungen noch nicht vorhanden sind, man diese einrichten wird und dort, wo noch Randeinfassungen erforderlich sind, man auch die entsprechenden behindertengerechten Lösungen finden wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -
9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Drastische Kürzung bei der sozialen Wohnraumförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03320-11)
Die CDU-Fraktion erbittet von der Verwaltung eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Die Landesregierung hatte zum 15.09.2010 einen Bewilligungsstopp verhängt und angekündigt die Förderung des Eigenheimbaus 2011 drastisch von 567 auf 200 Millionen Euro zu kürzen. Davon sind insbesondere junge Familien betroffen.

Hierzu fragt die CDU-Fraktion:
1. Wie viele Anträge auf Förderung – so genannten Altanträge – liegen der Verwaltung bis zum Bewilligungsstopp vor?

2. Wie viele Neuanträge liegen der Verwaltung vor bzw. mit wie vielen Neuanträgen rechnet die Verwaltung?

3. Wie viele der Neuanträge wird die Verwaltung positiv bescheiden können?

4. Wie viele Anträge konnten in den letzten drei Jahren jeweils positiv beschieden werden?

5. Wie sah das auf Dortmund entfallende Budget für die Wohnbauförderung in den letzten drei Jahren aus und wie wird es 2011 aussehen?

6. Wie viele Bauanträge für Einfamilienhäuser wurden generell in den letzten drei Jahren gestellt?


hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03320-11-E1)

Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW 2010 (WoFP 2010) sah Fördermittel
zum Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Höhe 500 Mio. Euro vor. Mit
Erlass vom 01.09.2010 wurde der Bewilligungsschluss auf den 30.09.2010 vorverlegt, da
nach den bis dahin vorliegenden Anträgen das Förderkontingent bereits überzeichnet war.
Für das Jahr 2011 sieht das WoFP für die Schaffung und den Ersterwerb von Wohneigentum
Fördermittel in Höhe von 200 Mio. Euro vor. Hinzu kommen Fördermittel in Höhe von weiteren
200 Mio. Euro zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien einschließlich des
Erwerbs vorhandenen Wohnraums mit guten energetischen Standards.
Zu den aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Anträge auf Förderung - so genannte Altanträge - liegen der Verwaltung
bis zum Bewilligungsstopp vor?

Bis zum 30.09.2010 wurden 267 Anträge auf Eigentumsförderung gestellt, 87 davon konnten
bis zu diesem Termin nicht abschließend bearbeitet werden, weil sie erst kurz vor Ablauf der
Frist gestellt wurden und unvollständig waren.

2. Wie viele Neuanträge liegen der Verwaltung vor bzw. mit wie vielen Neuanträgen
rechnet die Verwaltung?

Zum 31.12.2010 lagen der Verwaltung 98 unerledigte Förderanträge vor. Wir gehen davon
aus, dass im laufenden Jahr rd. 150 Neuanträge gestellt werden.
3. Wie viele der Neuanträge wird die Verwaltung positiv bescheiden können?

Anders als in den Vorjahren werden auch die Mittel für die Eigentumsförderung durch das
Land budgetiert zugewiesen. Die Zuteilung liegt bisher nicht vor. Wir gehen davon aus, dass
für die Anträge des Vorjahres Mittel bereitgestellt werden und können ggf. in der Sitzung am
02.03.2011 näher berichten.

4. Wie viele Anträge konnten in den letzten drei Jahren jeweils positiv beschieden werden?

Die Anzahl der bewilligten Förderanträge betrug
2008 = 178 Bewilligungen
2009 = 194 Bewilligungen
2010 = 147 Bewilligungen

5. Wie sah das auf Dortmund entfallende Budget für die Wohnbauförderung in den
letzten drei Jahren aus und wie wird es 2011 aussehen?

In den Vorjahren wurden folgende Mittel zugeteilt*:
2008 2009 2010
Förderung Mietwohnungsbau 9,2 Mio. € 18,1 Mio. € 12,9 Mio. €
Eigentumsförderung 13,0 Mio. € 15,8 Mio. € 12,3 Mio. €
Förderung von Maßnahmen im Wohnungsbestand 6,8 Mio. € 8,6 Mio. € 7,4 Mio. €
insgesamt 29,0 Mio. € 42,5 Mio. € 32,6 Mio. €
* Darin enthalten sind auch Mittel, die der Stadt Dortmund über das ursprünglich vorgesehene Budget hinaus
zugeteilt wurden.
Für 2011 liegen die Zuteilungserlasse noch nicht vor.

6. Wie viele Bauanträge für Einfamilienhäuser wurden generell in den letzten drei
Jahren gestellt?

Zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern wurde bei der Stadt Dortmund die nachfolgend
aufgeführte Anzahl an Bauanträgen gestellt:
2007 = 694 Anträge
2008 = 811 Anträge
2009 = 863 Anträge
Für das Jahr 2010 wurden durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
noch keine Zahlen veröffentlicht.


Frau Beißner (Wohnungsamt) beantwortet die Frage 3 des CDU Antrages heute wie folgt mündlich:

Die Mittel für die Eigentumsförderung sind dem Wohnungsamt inzwischen am 23.02.3011 zugewiesen worden. Es sind 9,7 Mio. also weniger als im vergangenen Jahr. Diese 9,7 Mio. werden also ausreichen, um 98 Anträge des Vorjahres abzuarbeiten. Sie werden dann noch für etwa 15-20 Anträge dieses Jahres ausreichen. Ansonsten werden alle Antragsteller dahingehend beraten, möglichst schnell einen Antrag zu stellen. Für Bauherren bedeutet das, wenn sie in diesem Jahr keine Mittel bekommen, können sie nicht anfangen zu bauen. Für Erwerber und Ersterwerber bedeutet das, dass sie evtl. den Kaufpreis zwischenfinanzieren müssen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Jungferntal"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03001-10)
RM Pohlmann-Rohr möchte wissen, ob es einen alternativen Standort für die ursprünglich geplante KEP-Ansiedlung gibt. Außerdem bittet sie um Aufklärung dazu, wie die Einzelprivatisierung der Ennington-Gebäude in der Umsetzung läuft.

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk merkt an, dass der Anteil der älteren Menschen in diesem Gebiet ja recht hoch ist. Seiner Meinung würde es sich hier anbieten, mal darüber nachzudenken eine Servicezentrum anzubieten, welches auch als Notrufzentrale zu fungieren oder als Anlaufstelle dafür dienen könnte, um soziale Kontakte zu knüpfen oder aufrecht zu halten.
Zur Barrierefreiheit gibt es einige Dinge die aus seiner Sicht in dem Bestand gemacht werden könnten, z. B. könnten Wohnungen für seh- und hörbehinderte Menschen ausgestaltet werden.

RM Neumann-Lieven befürwortet die Anregungen des Herrn Müller und erhofft sich insgesamt eine zukünftige Imageaufbesserung dieses Wohngebietes.

RM Kowalewski sieht in der Quartiersanalyse ein gutes Instrument, um Entwicklungen frühzeitig abschätzen zu können. Es wird sehr deutlich, wo die Probleme, wie die fehlende Barrierefreiheit im Bestand und Nahversorgung liegen. Letzteres kann die Stadt angehen, dass Erste ist wegen der Heuschrecken etwas schwierig. Zum Thema Nahversorgung regt er an, über alternative Versorgungsmöglichkeiten ( Markstände von Bauern o.ä. ) nachzudenken.

RM Frank relativiert die Äußerungen von Frau Pohlmann-Rohr, möchte aber wissen ob die Verwaltung bereits Unternehmen bzw. Investoren bezüglich der leerstehenden Pavillons und der fehlenden Barrierefreiheit im Bestand angesprochen hat.

Herr Böhm (Wohnungsamt) teilt mit, dass der Stand der Einzelprivatisierung nicht bekannt ist. Das Wohnungsamt bedauert auch, dass der KAP-Markt nicht mehr angesiedelt wird. Für den Fall, dass Wohnraum entsteht, hat man empfohlen, barrierefreien Wohnraum entsprechend zu gestalten. Zur Versorgungslage insgesamt weist er darauf hin, dass es an der Rahmer Straße ein Vollsortiment gibt. Er räumt aber ein, dass es für die Menschen die in nördlicher Lage wohnen schwierig ist, dorthin zu kommen. Alternativstandorte sind derzeit nicht bekannt. Die Überlegungen alternativ Bringdienste zu organisieren existieren bereits im Quartier.
Ob die dortigen Wohnungsunternehmen planen, ein von Herrn Müller angesprochenes Serviceteam einzurichten, ist dem Wohnungsamt nicht bekannt. Er verweist darauf, dass aufgrund der bisherigen Erfahrung, diese Wohnungsunternehmen nicht dazu bereit sind, in derartige Angebote zu investieren, obwohl vom Wohnungsamt mehrfach entsprechende Unterstützung hierzu angeboten wurde.
Zu der Frage von RM Frank teilt er mit, dass der vorliegende Bericht natürlich nach der Beratung in den Gremien vor Ort, mit den dortigen Akteuren kommuniziert wird. Er weist noch mal darauf hin, dass man im Gegensatz zu anderen Standorten hier leider nicht die Partner hat, die bereit sind, Dinge mit umzusetzen.

Herr Clemens vom Seniorenbeirat bittet darum, die Vorlagen zu diesem TOP 10.2 und auch zu TOP 10.3 noch dem Seniorenbeirat zur Kenntnis vorzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Jungferntal“ zur Kenntnis.


Außerdem wird empfohlen, die Vorlage auch dem Seniorenbeirat zur Kenntnis zukommen zu lassen.

zu TOP 10.3
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03356-11)
RM Neumann-Lieven fragt nach, ob es so etwas wie das Gemeinschaftsprojekt in Lütgendortmund zum Thema „Anders Wohnen anders Leben“ auch noch woanders in Dortmund gibt. Weiter möchte sie wissen welche anderen Quartiersanalysen demnächst zu erwarten sind.

Frau Beißner erläutert, dass das Serviceteam “Anders wohnen anders leben“ beim Wohnungsamt angesiedelt ist und dass dieses grundsätzlich Gemeinschaftsprojekte betreut.
Ein vergleichbares Gemeinschaftsprojekt zur Limbecker Straße existiert an der Hangeneystraße. Sie erläutert weiter, welche unterschiedlichen Projekte derzeit existieren und wie die Prozedere hierzu im Einzelnen aussehen können.

Zu der Frage, welche künftigen Quartiere das Wohnungsamt ins Visier genommen hat, teilt Herr Böhm mit, dass es sich um zwei Quartiere in Aktionsräumen und zwar in der Nordstadt und in Eving handelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2010 zur Kenntnis.

Außerdem wird empfohlen, die Vorlage auch dem Seniorenbeirat zur Kenntnis zukommen zu lassen.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03330-11)
RM Kowalewski hätte gerne den erwähnten Lagebericht zur Jahresabschlussprüfung, damit darüber beraten werden kann.

Frau Müller sagt diesen, zusammen mit der Vorlage zum Jahresabschluss, für etwa Mitte des Jahres zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund, Abschlussbericht der Gutachter und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-10)
Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 02.03.2011 vorgezogen und als TOP 2.2. behandelt, da hierzu externe Gäste geladen waren.

Es folgen zunächst einige einleitende Worte durch Herrn Lürwer:

Herr Lürwer bedankt sich zunächst bei den Gutachtern und der Verwaltung für die Vorbereitung dieser Vorlage, die es ermöglicht, eine richtungweisende Entscheidung zu treffen. Er macht deutlich, dass Großstädten, wie Dortmund, aufgrund des hohen Energieverbrauchs und dem damit zusammenhängenden hohen Ausstoß von Treibhausgasen, eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz zukommt und langfristig (bis 2050) sogar 85-90% Co 2 - Einsparungen erforderlich sein werden, um dem Klimawandel Rechnung tragen zu können. Er betont, dass Dortmund zwar mit den derzeitigen Strukturen bereits gut aufgestellt ist aber eine so große Aufgabe nur bewältigt werden kann, wenn diese von allen Entscheidern (Verwaltung, Energieversorger, Stadtplaner, Investoren, Bürger und zu aller erst den politisch Verantwortlichen) mit hoher Priorität verfolgt wird. Kurzfristiges Denken in Bezug auf Investitionen und Man-Power hilft seiner Meinung nach hier nicht weiter, da es am Ende viel mehr kosten wird, wenn zu wenig für den Klimawandel getan wurde. Herr Lürwer macht deutlich, dass heute, mit Blick auf das Jahr 2050, mit den Projekten begonnen werden muss und appelliert deswegen an die Mitglieder des Ausschusses durch den heutigen Beschluss eine richtungweisende Entscheidung zu treffen und somit ein Klima für den Klimaschutz zu schaffen.

Anschließend berichtet Herr Hübner von der Firma GERTEC Ingenieurgesellschaft Essen zum Handlungsprogramm “Klimaschutz“. Das ist der Teil, welcher die wesentlichen Maßnahmeempfehlungen enthält. Zusätzlich stellt Herr Hübner einige Ergebnisse aus dem Vertiefungsgutachten „Strategien f.d. Ausbau erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Wärmeinfrastruktur“ vor (PP-Vortrag hierzu, siehe Anlage).

Danach berichtet Herr Auge von der Firma B.A.U.M.Consult Hamm zu dem Thema „Dienstleistungszentrum Energieeffizienz –DLZE“ (PP-Vortrag hierzu, siehe Anlage)

Neben der durchweg positiven Reaktion aller Fraktionen auf die Vorlage, folgen einige Nachfragen, welche durch die Gutachter beantwortet werden.

Da ein Teil der Fragen bereits sehr detailbezogen in Bezug auf die Umsetzung des Handlungsprogramms ausfiel und deshalb noch nicht abschließend beantwortet werden konnten, erinnert Herr Lürwer daran, dass man zu Beginn eines gemeinsamen Prozesses steht. Er appelliert daran, dass man nun erstmal mit der Arbeit beginnen sollte, um dann diesen Weg gemeinsam definieren zu können.

Frau Reuter fasst noch mal zusammen, dass sich alle Fraktionen zustimmend zu dieser Vorlage geäußert haben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegten Gutachten „Handlungsprogramm Klimaschutz“, „Strategien zum Ausbau Erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Wärmeinfrastruktur“ und „Dienstleistungszentrum Energieeffizienz“ zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst zur Umsetzung folgende Beschlüsse für den Zeitraum 2011 bis 2014:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die Umsetzung des „Handlungsprogramms Klimaschutz“ und die vorgeschlagenen gutachterlichen Maßnahmen des Klimaschutzszenarios in die Wege zu leiten,
2. den Aufbau des Dienstleistungszentrums (DLZE ) gemäß den Gutachterempfehlungen im Zeitraum 2011 – 2014 einzuleiten und zu unterstützen,
3. zur Unterstützung der Realisierung der Punkte 1. und 2. einen Förderantrag für zwei Klimaschutzmanager/innen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus den Mitteln der Klimaschutzinitiative zu stellen,
4. beginnend mit der Förderzusage, zwei auf drei Jahre befristete Stellen für Klimaschutzmanager/innen einzurichten und zwei Klimaschutzmanager/innen für diesen Zeitraum einzustellen,
5. einen Bericht zur CO2-Bilanz der Stadt Dortmund in einem 2-jährigen Turnus vorzulegen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Einrichtung zweier, auf 3 Jahre befristeter Stellen der Klimaschutzmanager/innen zur
Umsetzung des Handlungsprogramms erfordert bei Bewilligung des Förderantrags einen
städtischen Eigenanteil in Höhe von 210.000 € (2011-2014


zu TOP 12.2
Planfeststellungsverfahren „Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens 6.11 ’Schmechtingsbach’ in Dortmund-Marten“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03118-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Verwaltungsentscheidung, den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens 6.11 ’Schmechtingsbach’ entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen, zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Umweltfreundliche Busklimatisierung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03426-11)
hierzu-> :Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/ Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03426-11-E1)


„seit Sommer letzten Jahres fahren in Berlin sieben Linienbusse mit umweltfreundlichen
Klimaanlagen auf Basis des natürlichen Kältemittels CO2. Es ersetzt
das extrem klimaschädliche Kältemittel R134a, das bislang in Fahrzeugklimaanlagen
weitgehend verwendet wird und dessen Klimawirkung das 1.430-
fache von CO2 betragen soll.
Die BVG ist das erste Verkehrsunternehmen weltweit, das diese Technik zum
Einsatz bringt. Bislang gibt es für Busse keine EU-Verordnung, die das Kältemittel
R134a in den Klimaanlagen verbietet. Auch andere Verkehrsunternehmen
interessieren sich für die neue Technologie und planen Schritte in Richtung
Klimaschutz. Umweltbundesamt (UBA) und Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) plädieren seit Jahren für die Verwendung des natürlichen Kältemittels CO2. Die Technik kommt bereits in
unterschiedlichen Bereichen zur Anwendung und hat sich im Einsatz bewährt.
Vor diesem Hintergrund wir die Verwaltung um einen Sachstandbericht zu diesem
Themenbereich gebeten, in dem insbesondere zu folgenden Fragen
schriftlich Stellung genommen werden soll:

1. Wie viele Busse werden derzeit von der DSW 21 im Öffentlichen Personennahverkehr
eingesetzt?

2. Welches Kältemittel wird aktuell in den im Öffentlichen Personennahverkehr
von der DSW 21 eingesetzten Bussen verwendet?

3. Welche Anforderungen an die Busklimatisierung stellt die Verwaltung an
die von der DSW 21 eingesetzten Busse?

4. Welche Vorteile bietet das aktuell in den Bussen verwendete Kältemittel
zur Busklimatisierung gegenüber der Verwendung von CO2 als Kältemittel?

5. Welche finanziellen Belastungen würde ein Wechsel des aktuell verwendeten
Kältemittels hin zu CO2 bewirken? Wie hoch wären die zu erwartenden
finanziellen Belastungen für die DSW 21?

Sollten mit der Beantwortung Interessen Dritter berührt sein, sind wir mit einer
teilweisen Beantwortung in nicht öffentlicher Sitzung einverstanden.“


Herr Dr.Grote sagt zu, dass die Beantwortung durch die Dortmunder Beteiligungsverwaltung organisiert wird, da es ja im Wesentlichen die Dortmunder Stadtwerke betrifft.

RM Kanus ist mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis und einigt sich nach dem Hinweis von RM Kanus (FDP/BL) darauf, dass eine schriftliche Beantwortung der Fragen zur nächsten Sitzung ausreichend ist.


zu TOP 12.4
Mögliche Risiken des sogenannten Frackingverfahrens bei Erdgasbohrungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03436-11)
Mögliche Risiken des sogenannten Frackingverfahrens bei Erdgasbohrungen

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt
zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen.
Einen Antrag bzw. Bitte um Stellungnahme reichen wir alsbald nach.

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90 Die Grünen (DrucksacheNr.: 03436-11-E1)

Die Grünen im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden
Antrags:
Bei der Erschließung von Erdgasquellen werden neue unkonventionelle Methoden der
Gasförderung angewandt, durch die der Rohstoff Erdgas selbst dann geborgen werden
kann, wenn, er in kleinen abgeschotteten Zwischenräumen verstreut ist. Bei dem sogenannten
Fracking-Verfahren wird eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien mit
hohem Druck ins Bohrloch gepresst. Dadurch werden Risse im Gestein erzeugt, durch die
das Gas abgesaugt werden kann. In den USA und aktuell auch in Niedersachsen, wird die
Fracking-Flüssigkeit mit hoch giftigen Chemikalien versetzt, die unter Umständen ins
Grundwasser gelangen können. Im Münsterland gibt es ebenfalls Pläne, unkonventionell
Erdgas zu fördern.
In Nord-Rhein-Westfalen wollen ein knappes Dutzend Unternehmen eine Fläche, die so
groß ist wie das halbe Bundesland, nach geeigneten Gasreservoirs scannen.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung um einen Sachstand zum bisherigen Informationsstand
über die geplanten Probestandorte.
Darüber hinaus sollte dargestellt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage Probebohrungen
zu genehmigen sind und ob die entsprechenden Prüfverfahren als ausreichend
angesehen werden, um jegliche Risiken einer Grundwasserverschmutzung und sonstiger
ökologischer Schäden auszuschließen.
Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang Bürgerbeteiligung in den
Genehmigungsverfahren vorgesehen ist.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung darzustellen, ob Dortmunds Trinkwassergewinnungsgebiete
in irgendeiner Weise von einer unkonventionellen Gasförderung im Umland betroffen
sein könnten und gegebenenfalls einen zuständigen Vertreter der Wasserverbände
(z.B. Gelsenwasser) in den Ausschuss einzuladen, um über solche Risiken zu informieren.

RM Tönnes erläutert die Hintergründe zu diesem Antrag und bittet um ausführliche Berichterstattung hierzu.

Herr Dr. Mackenbach berichtet heute mündlich zu dem Thema und kündigt an, diese Berichterstattung und die erbetenen Ergänzungen schriftlich nachzureichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- nicht besetzt -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

15. Anfragen

zu TOP 15.1
Erneuerung und Neuaufstellung von Durchfahrt-Verbot-Schildern mit dem Zusatz Anlieger frei im Raum Menglinghausen / Großholthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03313-11)
Wann werden die o.g. teilweise nicht mehr erkennbaren Verkehrsschilder an der Terwestenstr.
/ Am Spörkel und Grotenbachstr. / Am Spörkel erneuert und wann wird an der Ecke
Terwestenstr./ Grotenbachstr. ein neues Schild aufgestellt, um den zunehmenden
rechtswidrigen Durchgangsverkehr zu reduzieren?

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03313-11-E1)

Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund hat durch den Tiefbaubezirk Süd den angegebenen
Bereich Menglinghausen/Großholthausen kontrollieren lassen. Die durch Verschmutzung
nicht mehr lesbaren Verkehrszeichen wurden gereinigt. Soweit dies aufgrund der starken
Verwitterung etc. nicht mehr möglich war, wurden die Verkehrszeichen ausgetauscht.
Eine zusätzliche Aufstellung des Zeichens 250 -Durchfahrverbot- Straßenverkehrsordnung
(StVO) an der Einmündung Terwestenstraße/Grotenbachstraße ist nicht erforderlich, da sich
diese Einmündung innerhalb eines Bereiches befindet, für den das gewünschte Durchfahrverbot
bereits gilt und insoweit eindeutig beschildert ist.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 15.2
Rechtswidriges Reiten in den Waldgebieten von Eichlinghofen, Salingen und Großholthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03409-11)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 15.3
Wildfraß an den Obstbäumen im NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03410-11)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 15.4
Regelmäßige Müllablagerungen an der Halde Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03411-11)
Obwohl die Freie Bürger Initiative FBI mehrfach auf das regelmäßige Ablagern von Sperrmüll
an der Grotenbachstarße in einer Mulde an der ehemaligen Halde Menglinghausen Süd
hingewiesen hat und bauliche Maßnahmen dagegen gefordert hat, redet sich die
Stadtverwaltung mit komplizierten Grundstücksverhältnissen raus und entfernt in einer Art
Sisyphusarbeit den Müll lieber regelmäßig im 2-Wochen-Rhythmus. Wenn die Böschung
nicht mit einer Erdaufschüttung direkt an die Straße angeschlossen wird oder die Straße hier
nicht abgepfostet wird, lädt diese Mulde weiterhin optimal zum Müllabladen ein und die Stadt
kann hier bis zum Sankt Nimmerleinstag regelmäßig den Sperrmüll wegkarren. Außerdem
scheint es sich bei den Nunkis rumgesprochen zu haben, dass die Stadt hier den Sperrmüll
sowieso abholt, so dass man wohl sogar mit ruhigem Gewissen illegal seinen Müll hier
entsorgt.
Wann wird die Verwaltung in Absprache mit dem Grundstückseigentümer die an der
Müllabladestelle abgetragene Böschung mit einer Aufschüttung wieder herstellen oder andere
Maßnahmen zur Verhinderung des Müllabladens an dieser Stelle ergreifen?

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03411-11-E1):

die o.a. Anfrage entspricht inhaltlich einer Anfrage des RM Münch v. 07.09.2010 zur Sitzung
des Rates der Stadt Dortmund am 30.09.2010. Diese Anfrage wurde mit Datum vom
30.09.2010 beantwortet. Da sich zwischenzeitlich dort keine Veränderungen ergeben haben,
antworte ich nachfolgend gleichlautend:
Vor dem Hintergrund, dass hier Privatfläche betroffen ist, kann die Stadt Dortmund dort keine
baulichen Maßnahmen ausführen, die eine Müllablagerung verhindern. Da der Straßenkörper
der Grotenbachstraße keine Gehwege aufweist und direkt an die genannten Privatflächen
angrenzt, sind auch keine baulichen Maßnahmen auf öffentlicher Wegefläche denkbar, die
eine Müllablagerung unmöglich machen.
Die Verwaltung wird den Bereich weiterhin kontrollieren und bedarfsweise reagieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung wird um 19.43 Uhr beendet.



Reuter Möckel Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



Zu TOP 2.1:Sachstrandsbericht Dr. Grote (See attached file: Vortrag_AUSWI_02032011_vs3a.pdf)


Zu TOP 12.1:Vortrag Herr Hübner (GERTEC): (See attached file: HPKSDO_2011_03_02.pdf)
Zu TOP 12.1: Vortrag Herr Auge zu TOP(B.A.U.M. Consult): (See attached file: DLZE - Präsentation 02.03.2011.pdf)

Zu TOP 12.4: Schriftliche Stellungnahme Dr. Mackenbach zum Thema Frackingverfahren (See attached file: Schriftliche Stellungnahme zum Thema Fracking.pdf)