Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 24.01.2001, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Rothe Erde

Aus aktuellem Anlass wurde die versandte Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt "Reit- und Wanderwege im Kurler Busch" erweitert.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 11 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Beirat stimmte der Niederschrift zur 8. Sitzung zu.

Zu TOP 4: Regenrückhaltebecken Hülsenwaldbach
hier: Befreiung vom Veränderungsverbot gemäß § 42 e LG

Herr Lehmkühler und Herr Tolewski erläuterten dem Beirat das Projekt, seine Notwendigkeit und die geprüften Alternativen.
Herr Büscher fragte, warum das Verfahren nicht nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt würde.
Herr Dr. Grote bat daraufhin, landschaftsrechtliche und naturschutzbezogene Fragen in den Vordergrund zu stellen und der Bezirksregierung, bezogen auf die wasserrechtliche Beurteilung (Wahl der Verfahrensart), als verfahrensführende Behörde zu vertrauen.
Herr Quittek stellte die Frage nach dem Verbleib des Abwasserabschlags, wenn das Projekt realisiert würde.
Herr Tolewski verwies darauf, dass aufgrund des vorhandenen Trennsystems grundsätzlich nur Regenwasser anfalle. Allerdings sei ein Abwasseranteil nie völlig auszuschließen; allerdings sei die Gefahr als gering anzusehen.
Herr Halbsguth fragte, ob das Regenwasser nicht über die Straßenentwässerung der B 54 abgeführt werden könne.
Nach Angaben von Herrn Tolewski wäre dies technisch möglich, rechtlich jedoch nicht durchsetzbar, da der Landschaftsverband als Träger der Straßenentwässerung nicht bereit wäre, kommunales Abwasser abzuführen.
Herr Dr. Grote ergänzte diese Aussage dahingehend, dass eine solche Abführung seitens des Umweltamtes auch aus ökologischen Gründen nicht erwünscht sei; das Wasser solle möglichst lange in der Landschaft verweilen.
Herr Dr. Marks verwies darauf, dass es beim vorliegenden Tagesordnungspunkt um die Befreiung von der Veränderungssperre für den geplanten geschützten Landschaftsbestandteil “Hülsenwald” ginge. Da der im Landschaftsplan festgelegte Schutzzweck – Erhalt der Hülsen – durch das Becken nicht in Frage gestellt sei, könne die Befreiung auch erteilt werden.
Herr Büscher gab zu Bedenken, dass eine Reduzierung des Schutzzwecks auf den Bestand der Hülsen nicht ausreichend sei.
Herr Dr. Grote vertrat die Auffassung, dass der geplante Eingriff von allen geprüften Alternativen den Naturhaushalt am wenigsten belaste.
Herr Quittek machte darauf aufmerksam, dass nach seiner Kenntnis im Bereich des Hülsenwaldsiepens kürzlich ca. 50 Buchen gefällt worden seien und stellte die Frage, ob hier bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten.
Herr Dr. Grote gab an, dass dieser Einschlag nach bisheriger Erkenntnis rein waldbauliche Gründe habe – unter anderem mussten verkehrsgefährdende Bäume an der B 54 gefällt werden – und ein Auftrag vom Tiefbauamt nicht erteilt worden sei. Allerdings sei der Zeitpunkt für den Einschlag in der Tat unglücklich gewählt.
Herr Freudenberger unterstützte die Auffassung von Herrn Dr. Marks, dass bei der Befreiung die Schutzgründe für den geschützten Landschaftsbestandteil die Hauptrolle spielen müssten.
Herr Quittek unterstrich seine Auffassung aus der 8. Sitzung des Beirates, wonach das Dammbauwerk für Dortmund einzigartig und daher aus ökologischer Sicht abzulehnen sei. Dies vor allem auch deshalb, weil im Bereich der Kleingartenanlage (östlich der B 54) eine technische machbare Alternative vorhanden sei. Die Abriegelung eines Bachlaufes im sogenannten Hauptschluss erfordere laut Auskunft des Landesbüros der Naturschutzverbände die Durchführung eines Verfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz, insbesondere wenn damit in einen besonders geschützten Landschaftsbestandteil eingegriffen wird. Zudem verstoße diese Maßnahme gegen die Richtlinie für naturnahen Fließgewässerausbau.
Herr Neugebauer gab an, dass der Hülsenwaldbach nach seinen Beobachtungen nahezu immer trocken sei. Er bezweifle daher, dass eine Maßnahme dieser Größenordnung erforderlich ist.
Herr Dr. Gelmroth bat die Verwaltung, noch einmal zu prüfen, ob eine gemeinsame Entwässerung mit dem Landschaftsverband möglich sei, da diese Lösung wegen der Leitungsbündelung die Beste sei.
Herr Büscher bat zu bedenken, ob der Eingriff tatsächlich so groß sei, dass der Beirat seine Zustimmung zur geplanten Befreiung verweigern könne.
Herr Quittek verwies auf einen Erlass des Umweltministeriums zur FFH-Schattenliste und gab an, dass der Hülsenwaldsiepen in dieser Liste aufgeführt sei. Aus diesem Grund sei vor einer Zustimmung des Beirates zumindest die Durchführung einer UVP zu fordern.
Weiterhin fragte er, ob sich in dem betroffenen Gebiet ein Quellbereich befände. Dies verneinte Herr Tolewski.
Herr Dr. Grote betonte, dass es nicht angehen könne, dass eine UVP aufgrund einer Liste gefordert werde, die der Stadt Dortmund nicht bekannt sei und die das Umweltministerium bislang nicht habe zugänglich machen können.
Herr Quittek erwiderte, dass der Beirat derartigen Projekten noch nie zugestimmt habe. Hier handele es sich um einen Eingriff in einen geschützten Landschaftsbestandteil, der sicherlich gravierender und ökologisch bedenklicher sei als ein Eingriff in eine Kleingartenanlage.
Herr Neugebauer fasste die vorgetragenen Argumente in einem kurzen Statement zusammen.
Er vertrat dann die Auffassung, dass die Alternative "Kleingartenanlage" politisch nicht durchsetzbar sei, weil u. a. die Kosten hierfür wesentlich höher seien als bei der Alternative "Hülsenwald". Er appellierte daher an den Beirat, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl dem Naturschutz als auch den wasserwirtschaftlichen Belangen gerecht wird.
Herr Büscher betonte, dass ein Damm quer durch das Kerbtal in der vorgesehenen Größenordnung zwar kritisch zu sehen sei, s. E. aber als Grund für eine Verweigerung der Zustimmung nicht ausreiche.
Der Beirat stimmte der Befreiung in der geplanten Form mit 4 zu 2 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, zu.

Herr Neugebauer stellte im Anschluss den nachfolgenden Antrag:
Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Schaffung von Oberflächenwasseraufnahmeanlagen:
In Erkenntnis der Tatsache, dass immer häufiger Sammelanlagen zur Aufnahme von Oberflächenwasser in Verbindung mit bestehenden Wohnsiedlungen oder Gewerbegebieten nachträglich geschaffen und dafür oft ökologisch wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden sollen, fordert der Beirat die Verwaltung auf, zukünftig alle erforderlichen wassertechnischen Maßnahmen in der Bebauungsplanung festzuschreiben. Dachwasserversickerung und Regenwassersammelanlagen in der Nähe von Gebäuden sind zu favorisieren. Bebauungsplanungen, die derartige Einrichtungen nicht beinhalten, werden abgelehnt.
Dies gilt insbesondere auch bei der Emscher- und Körnebach-Renaturierung.
Dieser Beschluss ist keine Grundsatzentscheidung gegen Anlagen zur Oberflächenentwässerung zum Nutzen bestehender Siedlungen. Es soll lediglich eine unnötige ökologische Schädigung des Naturhaushaltes vermieden werden.

Der Beirat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Zu TOP 5: Reit- und Wanderwege im Kurler Busch

Herr Quittek stellte den Sachverhalt aus Sicht des Beirates dar und gab an, dass sich durch die Ortsbegehung am 21.12.00 keine wesentliche Änderung in der Bewertung der Planung ergeben habe.
Herr Höing stellte im Anschluss daran die behördliche Sicht des Sachverhaltes dar und erläuterte die modifizierte Wegeplanung, wie sie sich aus der Beratung durch den Beirat und aus der Ortsbegehung ergeben habe.
Strittig sei nach wie vor die südliche Wegführung (s. Anlage, Weg 1).
Herr Quittek bestätigte letzteres und bat den Beirat, hinsichtlich der südlichen Wegeführung bei seinem Beschluss aus der 7. Sitzung zu bleiben und die Wegeführung abzulehnen.
Herr Neugebauer unterstützte diese Auffassung.
Herr Dr. Grote verwies darauf, dass die Verwaltung und die Ortspolitik im Kurler Busch ein in sich schlüssiges und geschlossenes Wanderwegenetz haben wolle. Ein Wegesystem ohne den südlichen Weg (Nr. 1) sei jedoch a) nicht sinnnvoll und würde b) dazu führen, dass das Umweltamt der Firma Harpen nur noch Wirtschaftswege ausbauen und finanzieren würde. Darüber hinaus sei die Wegeführung auch deswegen wünschenswert, weil die Besucherströme durch diesen Weg kanalisiert würden und es zu einer Vermeidung von "wilden Wegen" in diesem Bereich käme.
Herr Dr. Marks machte deutlich, dass der Weg Nr. 1 aus Sicht der Verwaltung auch ökologisch unkritisch sei. Sowohl der ökologisch empfindliche Waldrand als auch das zu beruhigende Waldinnere würden von der Wegetrasse nicht berührt.
Der Beirat stimmte der modifizierten Wegeführung ohne Weg Nr. 1 einstimmig zu.
Der Beirat lehnte die geplante Befreiung für die Wegeführung Nr. 1 mit 5 zu 4 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, ab.





Zu TOP 6: Mittel für den ökologischen Ausgleich und deren Verwendung

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die Vorlage.
Herr Büscher wies daraufhin, dass als Naturschutzmaßnahmen zwar Wegeverbindungen, nicht jedoch der Ausbau bzw. die Anlage von Gewässern aufgeführt seien.
Herr Kaleck bat darum, dass bei dem Vorhaben "Feldhauskamp" die bachbegleitende Bepflanzung äußerst vorsichtig und zurückhaltend durchgeführt wird.
Herr Dr. Gelmroth bat um Prüfung, ob die Entsiegelung der Aplerbecker Waldstraße aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln bezahlt werden könne.
Herr Quittek fragte, ob der erhöhten Einnahme von Ausgleichs- und Ersatzgeldern auch eine erhöhte Bautätigkeit gegenüber stehe.
Darüber hinaus bat er um Auskunft über die Realisierung von Landschaftsplanmaßnahmen und ihre Finanzierung durch ungebundene Ausgleichs- und Ersatzmittel.
Herr Dr. Marks beantwortete die aufgeworfenen Fragen wie folgt:
- Bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handele es sich nicht um reine Naturschutzmaßnahmen. Gerade im Umfeld von Siedlungen spiele der Bau von Wegen für die naturnahe stille Erholung eine wichtige Rolle. Derartige Maßnahmen seien zudem nach Landschaftsgesetz NRW (§ 26) zulässig. Gewässer würden ebenfalls angelegt – die Aufzählung sei hier nicht abschließend – aber weniger im Geltungsbereich von B-Plänen sondern mehr in der freien Landschaft.
- Die Bepflanzung von Bachläufen solle v. a. horst- und truppweise erfolgen, nicht durchgängig.
- Die Entsiegelung der Aplerbecker Waldstraße erfolge aus A- und E-Mitteln.
- Eine Korrelation zwischen Bautätigkeit und A- und E-Einnahmen bestehe sicherlich, lasse sich aber nur schwer quantifizieren. Einzelne Positionen – z. B. Einnahmen für die landschaftspflegerische Gestaltung der Ersatzfläche “Schulte-Mäter” (1,35 Mio. DM) – schlügen besonders zu Buche.
- Die Landschaftsplanmaßnahmen würden u. a. aus A- und E-Mittel finanziert, die auch als Eigenanteil für Förderungen verwendet werden dürften.

Herr Dr. Grote wies daraufhin, dass zukünftig mit weniger Ausgleichs- und Ersatzmitteln zu rechnen sei, da die Bezirksregierung unter Hinweis auf § 8 a Bundesnaturschutzgesetz fordere, dass konkrete Ausgleichsmaßnahmen bereits in den Bebauungsplänen festgelegt würden. Die bisherige Linie, relativ großzügig auch Ausgleichszahlungen zu akzeptieren, würde von der Bezirksregierung nicht mehr mitgetragen.
Darüber hinaus sei bei der 1:1 Kompensation geplant, für die Stadt Dortmund ein sogenanntes Öko-Konto einzurichten. Auf diesem Konto würden der Stadt freiwillige Naturschutzmaßnahmen gutgeschrieben und könnten dann mit Bauvorhaben der Stadt verrechnen werden.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Auffassung, dass die Verwendung von Ausgleichs- und Ersatzmitteln für Landschaftsplanmaßnahmen nicht zulässig sei.
Herr Quittek verwies dazu auf den § 5 des Landschaftsgesetzes, der eine solche Praxis ausdrücklich zu ließe. Er bat die Verwaltung aber, vorrangig die Landschaftsplanmaßnahmen aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln zu finanzieren.
Herr Dr. Marks machte deutlich, dass sich das Problem der Finanzierung nicht stelle. Der städtische Eigenanteil für Naturschutzmaßnahmen sei derart heruntergefahren worden, dass die Maßnahmen ohnehin hauptsächlich aus A- und E-Mittel finanziert werden müssten. Schwierigkeiten gäbe es in erster Linie aufgrund der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit, nicht aber aufgrund fehlender Mittel.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 7: Fledermauskartierung in Dortmund

Herr Höing stellte dem Beirat die Vorlage vor.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis. Eine Beratung war bereits in der 7. Sitzung erfolgt.


Zu TOP 8: Lichtverschmutzung in Dortmund

Herr Dr. Grote erläuterte dem Beirat die Vorlage.
Herr Quittek fragte, ob ein Austausch der Quecksilberdampflampen gegen sogenannte Gelblichtlampen möglich sei.
Herr Dr. Marks erwiderte, dies sei möglich, erfordere aber eine gänzlich neue Lampe aufgrund des andersartigen Systems.
Herr Büscher fragte, ob es ein gesetzliches Verbot von Himmelsstrahlern gäbe.
Herr Dr. Marks betonte, dass es sich bei solchen Himmelsstrahlern um baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen handele. Für die 3 in Dortmund bestehenden Anlagen würden keine Genehmigungen erteilt; der Betrieb sei deshalb eingestellt worden.
Der Beirat sprach sich einstimmig dafür aus, dass zumindest in der Nähe von Naturschutzgebieten eine Umstellung der Beleuchtung stattfinden solle.
Herr Dr. Grote führte aus, dass Städte ohne Licht heute natürlich nicht mehr denkbar seien. Es käme aber immer auf den Umgang mit dem Licht an, z. B. Abstrahlung nur nach unten und Vermeidung von Energieverschwendung.
Hinsichtlich der Beleuchtung in der Nähe von Naturschutzgebieten sei eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, da vielerorts Verkehrssicherungspflichten bestünden.
Bei einzelnen Naturschutzgebieten, wie z. B. Hallerey, sei eine Umwandlung durchaus denkbar und werde von der Verwaltung geprüft.

Zu TOP 9: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Kaleck verwies auf die enormen Müllansammlungen im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils Nr. 37 in Dortmund Scharnhorst (Flughafenstraße/Ecke Droote) und zeigte sich enttäuscht darüber, dass seine Eingaben hierzu keine Verbesserungen bewirkt hätten.
Herr Zühlke regte an, dass das Gebiet eingezäunt und die Zugangsmöglichkeiten für PKWs gesperrt werden sollten.
Herr Dr. Grote betonte, dass dieses Gebiet schon mehrfach gereinigt worden sei.
Herr Zühlke widersprach dieser Mitteilung. Nach seinen Ermittlungen sei zumindest der nördliche Bereich des Gebietes noch nie gereinigt worden, wie man an den Zerfallsprozessen von dort gelagerten Paletten und Matratzen sehen könne.
Herr Dr. Grote wies diesen Vorwurf energisch zurück. Er sagte jedoch eine erneute Reinigung des Gebietes zu. Im Anschluss an die Reinigung würde jedoch eine Kosten-/Nutzenanalyse durchgeführt, um zu prüfen, ob ein Feuchtbiotop inmitten eines sozialen Brennpunktes überhaupt dauerhaft erhalten bleiben könne.
Herr Höing berichtete, dass für dieses Gebiet eine Schulpatenschaft mit der Kautsky-Grundschule angedacht sei.
Herr Neugebauer war der Auffassung, dass eine Einzäunung des Teiches keine Lösung bringe und verwies hierzu auf die in anderen Gebieten gemachten Erfahrungen.
Herr Zühlke regte abschließend eine konzertierte Aktion von Politik, Verwaltung, Naturschützern, Geschäftsleuten und Anwohnern an, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Herr Quittek fragte nach dem Sachstand der Angelegenheit "Aplerbecker Waldstraße".
Herr Höing erläuterte hierzu, dass die Angelegenheit durch die Bezirksvertretung Aplerbeck abschließend behandelt würde und mit Schließung der Straße wahrscheinlich noch im Februar zu rechnen sei.

Herr Neugebauer fragte, ob durch die Gestaltung einer Grünfläche nördlich des Dorneywaldes wertvolle Vegetationsbestände (Kalkzeiger) in Mitleidenschaft gezogen würden.
Herr Dr. Marks erwiderte, dass dies nicht der Fall sei; der ökologisch wertvolle Kalkbuchenwald (geschützter Landschaftsbestandteil) sei weiter südlich und bliebe von den Gestaltungsmaßnahmen unberührt.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:20 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 24.01.2001, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Rothe Erde

Aus aktuellem Anlass wurde die versandte Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt "Reit- und Wanderwege im Kurler Busch" erweitert.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 11 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Der Beirat stimmte der Niederschrift zur 8. Sitzung zu.

Zu TOP 4: Regenrückhaltebecken Hülsenwaldbach
hier: Befreiung vom Veränderungsverbot gemäß § 42 e LG

Herr Lehmkühler und Herr Tolewski erläuterten dem Beirat das Projekt, seine Notwendigkeit und die geprüften Alternativen.
Herr Büscher fragte, warum das Verfahren nicht nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt würde.
Herr Dr. Grote bat daraufhin, landschaftsrechtliche und naturschutzbezogene Fragen in den Vordergrund zu stellen und der Bezirksregierung, bezogen auf die wasserrechtliche Beurteilung (Wahl der Verfahrensart), als verfahrensführende Behörde zu vertrauen.
Herr Quittek stellte die Frage nach dem Verbleib des Abwasserabschlags, wenn das Projekt realisiert würde.
Herr Tolewski verwies darauf, dass aufgrund des vorhandenen Trennsystems grundsätzlich nur Regenwasser anfalle. Allerdings sei ein Abwasseranteil nie völlig auszuschließen; allerdings sei die Gefahr als gering anzusehen.
Herr Halbsguth fragte, ob das Regenwasser nicht über die Straßenentwässerung der B 54 abgeführt werden könne.
Nach Angaben von Herrn Tolewski wäre dies technisch möglich, rechtlich jedoch nicht durchsetzbar, da der Landschaftsverband als Träger der Straßenentwässerung nicht bereit wäre, kommunales Abwasser abzuführen.
Herr Dr. Grote ergänzte diese Aussage dahingehend, dass eine solche Abführung seitens des Umweltamtes auch aus ökologischen Gründen nicht erwünscht sei; das Wasser solle möglichst lange in der Landschaft verweilen.
Herr Dr. Marks verwies darauf, dass es beim vorliegenden Tagesordnungspunkt um die Befreiung von der Veränderungssperre für den geplanten geschützten Landschaftsbestandteil “Hülsenwald” ginge. Da der im Landschaftsplan festgelegte Schutzzweck – Erhalt der Hülsen – durch das Becken nicht in Frage gestellt sei, könne die Befreiung auch erteilt werden.
Herr Büscher gab zu Bedenken, dass eine Reduzierung des Schutzzwecks auf den Bestand der Hülsen nicht ausreichend sei.
Herr Dr. Grote vertrat die Auffassung, dass der geplante Eingriff von allen geprüften Alternativen den Naturhaushalt am wenigsten belaste.
Herr Quittek machte darauf aufmerksam, dass nach seiner Kenntnis im Bereich des Hülsenwaldsiepens kürzlich ca. 50 Buchen gefällt worden seien und stellte die Frage, ob hier bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden sollten.
Herr Dr. Grote gab an, dass dieser Einschlag nach bisheriger Erkenntnis rein waldbauliche Gründe habe – unter anderem mussten verkehrsgefährdende Bäume an der B 54 gefällt werden – und ein Auftrag vom Tiefbauamt nicht erteilt worden sei. Allerdings sei der Zeitpunkt für den Einschlag in der Tat unglücklich gewählt.
Herr Freudenberger unterstützte die Auffassung von Herrn Dr. Marks, dass bei der Befreiung die Schutzgründe für den geschützten Landschaftsbestandteil die Hauptrolle spielen müssten.
Herr Quittek unterstrich seine Auffassung aus der 8. Sitzung des Beirates, wonach das Dammbauwerk für Dortmund einzigartig und daher aus ökologischer Sicht abzulehnen sei. Dies vor allem auch deshalb, weil im Bereich der Kleingartenanlage (östlich der B 54) eine technische machbare Alternative vorhanden sei. Die Abriegelung eines Bachlaufes im sogenannten Hauptschluss erfordere laut Auskunft des Landesbüros der Naturschutzverbände die Durchführung eines Verfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz, insbesondere wenn damit in einen besonders geschützten Landschaftsbestandteil eingegriffen wird. Zudem verstoße diese Maßnahme gegen die Richtlinie für naturnahen Fließgewässerausbau.
Herr Neugebauer gab an, dass der Hülsenwaldbach nach seinen Beobachtungen nahezu immer trocken sei. Er bezweifle daher, dass eine Maßnahme dieser Größenordnung erforderlich ist.
Herr Dr. Gelmroth bat die Verwaltung, noch einmal zu prüfen, ob eine gemeinsame Entwässerung mit dem Landschaftsverband möglich sei, da diese Lösung wegen der Leitungsbündelung die Beste sei.
Herr Büscher bat zu bedenken, ob der Eingriff tatsächlich so groß sei, dass der Beirat seine Zustimmung zur geplanten Befreiung verweigern könne.
Herr Quittek verwies auf einen Erlass des Umweltministeriums zur FFH-Schattenliste und gab an, dass der Hülsenwaldsiepen in dieser Liste aufgeführt sei. Aus diesem Grund sei vor einer Zustimmung des Beirates zumindest die Durchführung einer UVP zu fordern.
Weiterhin fragte er, ob sich in dem betroffenen Gebiet ein Quellbereich befände. Dies verneinte Herr Tolewski.
Herr Dr. Grote betonte, dass es nicht angehen könne, dass eine UVP aufgrund einer Liste gefordert werde, die der Stadt Dortmund nicht bekannt sei und die das Umweltministerium bislang nicht habe zugänglich machen können.
Herr Quittek erwiderte, dass der Beirat derartigen Projekten noch nie zugestimmt habe. Hier handele es sich um einen Eingriff in einen geschützten Landschaftsbestandteil, der sicherlich gravierender und ökologisch bedenklicher sei als ein Eingriff in eine Kleingartenanlage.
Herr Neugebauer fasste die vorgetragenen Argumente in einem kurzen Statement zusammen.
Er vertrat dann die Auffassung, dass die Alternative "Kleingartenanlage" politisch nicht durchsetzbar sei, weil u. a. die Kosten hierfür wesentlich höher seien als bei der Alternative "Hülsenwald". Er appellierte daher an den Beirat, eine Entscheidung zu treffen, die sowohl dem Naturschutz als auch den wasserwirtschaftlichen Belangen gerecht wird.
Herr Büscher betonte, dass ein Damm quer durch das Kerbtal in der vorgesehenen Größenordnung zwar kritisch zu sehen sei, s. E. aber als Grund für eine Verweigerung der Zustimmung nicht ausreiche.
Der Beirat stimmte der Befreiung in der geplanten Form mit 4 zu 2 Stimmen, bei 4 Enthaltungen, zu.

Herr Neugebauer stellte im Anschluss den nachfolgenden Antrag:
Beschluss des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Schaffung von Oberflächenwasseraufnahmeanlagen:
In Erkenntnis der Tatsache, dass immer häufiger Sammelanlagen zur Aufnahme von Oberflächenwasser in Verbindung mit bestehenden Wohnsiedlungen oder Gewerbegebieten nachträglich geschaffen und dafür oft ökologisch wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden sollen, fordert der Beirat die Verwaltung auf, zukünftig alle erforderlichen wassertechnischen Maßnahmen in der Bebauungsplanung festzuschreiben. Dachwasserversickerung und Regenwassersammelanlagen in der Nähe von Gebäuden sind zu favorisieren. Bebauungsplanungen, die derartige Einrichtungen nicht beinhalten, werden abgelehnt.
Dies gilt insbesondere auch bei der Emscher- und Körnebach-Renaturierung.
Dieser Beschluss ist keine Grundsatzentscheidung gegen Anlagen zur Oberflächenentwässerung zum Nutzen bestehender Siedlungen. Es soll lediglich eine unnötige ökologische Schädigung des Naturhaushaltes vermieden werden.

Der Beirat stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Zu TOP 5: Reit- und Wanderwege im Kurler Busch

Herr Quittek stellte den Sachverhalt aus Sicht des Beirates dar und gab an, dass sich durch die Ortsbegehung am 21.12.00 keine wesentliche Änderung in der Bewertung der Planung ergeben habe.
Herr Höing stellte im Anschluss daran die behördliche Sicht des Sachverhaltes dar und erläuterte die modifizierte Wegeplanung, wie sie sich aus der Beratung durch den Beirat und aus der Ortsbegehung ergeben habe.
Strittig sei nach wie vor die südliche Wegführung (s. Anlage, Weg 1).
Herr Quittek bestätigte letzteres und bat den Beirat, hinsichtlich der südlichen Wegeführung bei seinem Beschluss aus der 7. Sitzung zu bleiben und die Wegeführung abzulehnen.
Herr Neugebauer unterstützte diese Auffassung.
Herr Dr. Grote verwies darauf, dass die Verwaltung und die Ortspolitik im Kurler Busch ein in sich schlüssiges und geschlossenes Wanderwegenetz haben wolle. Ein Wegesystem ohne den südlichen Weg (Nr. 1) sei jedoch a) nicht sinnnvoll und würde b) dazu führen, dass das Umweltamt der Firma Harpen nur noch Wirtschaftswege ausbauen und finanzieren würde. Darüber hinaus sei die Wegeführung auch deswegen wünschenswert, weil die Besucherströme durch diesen Weg kanalisiert würden und es zu einer Vermeidung von "wilden Wegen" in diesem Bereich käme.
Herr Dr. Marks machte deutlich, dass der Weg Nr. 1 aus Sicht der Verwaltung auch ökologisch unkritisch sei. Sowohl der ökologisch empfindliche Waldrand als auch das zu beruhigende Waldinnere würden von der Wegetrasse nicht berührt.
Der Beirat stimmte der modifizierten Wegeführung ohne Weg Nr. 1 einstimmig zu.
Der Beirat lehnte die geplante Befreiung für die Wegeführung Nr. 1 mit 5 zu 4 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, ab.





Zu TOP 6: Mittel für den ökologischen Ausgleich und deren Verwendung

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat die Vorlage.
Herr Büscher wies daraufhin, dass als Naturschutzmaßnahmen zwar Wegeverbindungen, nicht jedoch der Ausbau bzw. die Anlage von Gewässern aufgeführt seien.
Herr Kaleck bat darum, dass bei dem Vorhaben "Feldhauskamp" die bachbegleitende Bepflanzung äußerst vorsichtig und zurückhaltend durchgeführt wird.
Herr Dr. Gelmroth bat um Prüfung, ob die Entsiegelung der Aplerbecker Waldstraße aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln bezahlt werden könne.
Herr Quittek fragte, ob der erhöhten Einnahme von Ausgleichs- und Ersatzgeldern auch eine erhöhte Bautätigkeit gegenüber stehe.
Darüber hinaus bat er um Auskunft über die Realisierung von Landschaftsplanmaßnahmen und ihre Finanzierung durch ungebundene Ausgleichs- und Ersatzmittel.
Herr Dr. Marks beantwortete die aufgeworfenen Fragen wie folgt:
- Bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handele es sich nicht um reine Naturschutzmaßnahmen. Gerade im Umfeld von Siedlungen spiele der Bau von Wegen für die naturnahe stille Erholung eine wichtige Rolle. Derartige Maßnahmen seien zudem nach Landschaftsgesetz NRW (§ 26) zulässig. Gewässer würden ebenfalls angelegt – die Aufzählung sei hier nicht abschließend – aber weniger im Geltungsbereich von B-Plänen sondern mehr in der freien Landschaft.
- Die Bepflanzung von Bachläufen solle v. a. horst- und truppweise erfolgen, nicht durchgängig.
- Die Entsiegelung der Aplerbecker Waldstraße erfolge aus A- und E-Mitteln.
- Eine Korrelation zwischen Bautätigkeit und A- und E-Einnahmen bestehe sicherlich, lasse sich aber nur schwer quantifizieren. Einzelne Positionen – z. B. Einnahmen für die landschaftspflegerische Gestaltung der Ersatzfläche “Schulte-Mäter” (1,35 Mio. DM) – schlügen besonders zu Buche.
- Die Landschaftsplanmaßnahmen würden u. a. aus A- und E-Mittel finanziert, die auch als Eigenanteil für Förderungen verwendet werden dürften.

Herr Dr. Grote wies daraufhin, dass zukünftig mit weniger Ausgleichs- und Ersatzmitteln zu rechnen sei, da die Bezirksregierung unter Hinweis auf § 8 a Bundesnaturschutzgesetz fordere, dass konkrete Ausgleichsmaßnahmen bereits in den Bebauungsplänen festgelegt würden. Die bisherige Linie, relativ großzügig auch Ausgleichszahlungen zu akzeptieren, würde von der Bezirksregierung nicht mehr mitgetragen.
Darüber hinaus sei bei der 1:1 Kompensation geplant, für die Stadt Dortmund ein sogenanntes Öko-Konto einzurichten. Auf diesem Konto würden der Stadt freiwillige Naturschutzmaßnahmen gutgeschrieben und könnten dann mit Bauvorhaben der Stadt verrechnen werden.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Auffassung, dass die Verwendung von Ausgleichs- und Ersatzmitteln für Landschaftsplanmaßnahmen nicht zulässig sei.
Herr Quittek verwies dazu auf den § 5 des Landschaftsgesetzes, der eine solche Praxis ausdrücklich zu ließe. Er bat die Verwaltung aber, vorrangig die Landschaftsplanmaßnahmen aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln zu finanzieren.
Herr Dr. Marks machte deutlich, dass sich das Problem der Finanzierung nicht stelle. Der städtische Eigenanteil für Naturschutzmaßnahmen sei derart heruntergefahren worden, dass die Maßnahmen ohnehin hauptsächlich aus A- und E-Mittel finanziert werden müssten. Schwierigkeiten gäbe es in erster Linie aufgrund der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit, nicht aber aufgrund fehlender Mittel.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 7: Fledermauskartierung in Dortmund

Herr Höing stellte dem Beirat die Vorlage vor.
Der Beirat nahm die Vorlage zur Kenntnis. Eine Beratung war bereits in der 7. Sitzung erfolgt.


Zu TOP 8: Lichtverschmutzung in Dortmund

Herr Dr. Grote erläuterte dem Beirat die Vorlage.
Herr Quittek fragte, ob ein Austausch der Quecksilberdampflampen gegen sogenannte Gelblichtlampen möglich sei.
Herr Dr. Marks erwiderte, dies sei möglich, erfordere aber eine gänzlich neue Lampe aufgrund des andersartigen Systems.
Herr Büscher fragte, ob es ein gesetzliches Verbot von Himmelsstrahlern gäbe.
Herr Dr. Marks betonte, dass es sich bei solchen Himmelsstrahlern um baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen handele. Für die 3 in Dortmund bestehenden Anlagen würden keine Genehmigungen erteilt; der Betrieb sei deshalb eingestellt worden.
Der Beirat sprach sich einstimmig dafür aus, dass zumindest in der Nähe von Naturschutzgebieten eine Umstellung der Beleuchtung stattfinden solle.
Herr Dr. Grote führte aus, dass Städte ohne Licht heute natürlich nicht mehr denkbar seien. Es käme aber immer auf den Umgang mit dem Licht an, z. B. Abstrahlung nur nach unten und Vermeidung von Energieverschwendung.
Hinsichtlich der Beleuchtung in der Nähe von Naturschutzgebieten sei eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, da vielerorts Verkehrssicherungspflichten bestünden.
Bei einzelnen Naturschutzgebieten, wie z. B. Hallerey, sei eine Umwandlung durchaus denkbar und werde von der Verwaltung geprüft.

Zu TOP 9: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Kaleck verwies auf die enormen Müllansammlungen im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils Nr. 37 in Dortmund Scharnhorst (Flughafenstraße/Ecke Droote) und zeigte sich enttäuscht darüber, dass seine Eingaben hierzu keine Verbesserungen bewirkt hätten.
Herr Zühlke regte an, dass das Gebiet eingezäunt und die Zugangsmöglichkeiten für PKWs gesperrt werden sollten.
Herr Dr. Grote betonte, dass dieses Gebiet schon mehrfach gereinigt worden sei.
Herr Zühlke widersprach dieser Mitteilung. Nach seinen Ermittlungen sei zumindest der nördliche Bereich des Gebietes noch nie gereinigt worden, wie man an den Zerfallsprozessen von dort gelagerten Paletten und Matratzen sehen könne.
Herr Dr. Grote wies diesen Vorwurf energisch zurück. Er sagte jedoch eine erneute Reinigung des Gebietes zu. Im Anschluss an die Reinigung würde jedoch eine Kosten-/Nutzenanalyse durchgeführt, um zu prüfen, ob ein Feuchtbiotop inmitten eines sozialen Brennpunktes überhaupt dauerhaft erhalten bleiben könne.
Herr Höing berichtete, dass für dieses Gebiet eine Schulpatenschaft mit der Kautsky-Grundschule angedacht sei.
Herr Neugebauer war der Auffassung, dass eine Einzäunung des Teiches keine Lösung bringe und verwies hierzu auf die in anderen Gebieten gemachten Erfahrungen.
Herr Zühlke regte abschließend eine konzertierte Aktion von Politik, Verwaltung, Naturschützern, Geschäftsleuten und Anwohnern an, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Herr Quittek fragte nach dem Sachstand der Angelegenheit "Aplerbecker Waldstraße".
Herr Höing erläuterte hierzu, dass die Angelegenheit durch die Bezirksvertretung Aplerbeck abschließend behandelt würde und mit Schließung der Straße wahrscheinlich noch im Februar zu rechnen sei.

Herr Neugebauer fragte, ob durch die Gestaltung einer Grünfläche nördlich des Dorneywaldes wertvolle Vegetationsbestände (Kalkzeiger) in Mitleidenschaft gezogen würden.
Herr Dr. Marks erwiderte, dass dies nicht der Fall sei; der ökologisch wertvolle Kalkbuchenwald (geschützter Landschaftsbestandteil) sei weiter südlich und bliebe von den Gestaltungsmaßnahmen unberührt.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 18:20 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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(See attached file: Niederschrift über die 9. Sitzung am 24.01.01.doc)