Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt


am 10.04.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 21:17 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 83 von z. Z. 86 Ratsmitgliedern anwesend.


An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Lührs (SPD)
Rm Märkel (B’90/Die Grünen)
Rm Strucker (CDU)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StAR Pompetzki


Als Gast war anwesend:
Dr. Rettberg, TU-Dortmund, ie³ Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft (zu TOP 2.1)



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 13.02.2014




2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Masterplan Energiewende
- Beschluss
(Drucksache Nr.: 11831-14)
- Berichterstattung durch Herrn Dr. Jan Fritz Rettberg, TU-Dortmund, ie³ Institut für
Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft
mdl. Bericht

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 - Borsigplatzquartier-
hier:
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11769-14)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 - Johannisborn-
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11841-14)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung;III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 21.02.2014

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11995-14)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln -; (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 138 und Br 164)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11887-14)

3.5 Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11859-14)

3.6 EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11618-14)

3.7 Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10071-13)

3.8 Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-14)

3.9 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
Beschluss

(Drucksache Nr.: 10932-13)

3.10 Gründung des Fördervereins Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11923-14)

3.11 Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11309-13)

3.12 Rahmenvertrag zwischen Stadt und Emschergenossenschaft (EG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12084-14)

3.13 Übertragung von Abwasseranlagen von der Emschergenossenschaft (17 Abwasseranlagen) und dem Lippeverband (1 Abwasseranlage) auf die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12078-14)

3.14 Sicherung von bezahlbarem Wohnraum
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2014
(Drucksache Nr.: 11409-13-E2)


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Geplantes Gewerbegebiet Osterschleppweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11074-13-E2)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11562-13)

5.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

5.3 ÖPNV-Begleitservice
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2014
(Drucksache Nr.: 11708-14-E1)

5.4 Ausweitung des Sprechstundenangebotes für nicht krankenversicherte Kinder und der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicherte Frauen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11956-14)

5.5 Stärkung der Teilhabe von EU-Zuwanderern und Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12269-14)

5.6 Sozialer Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12352-14)

5.7 Inklusionskosten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12413-14)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 - unbesetzt -

6.2 Beschaffung von Radio-Frequenz-Identifikation (RFID)-Technik zur Verbuchung von Medien in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11998-14)

6.3 Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11980-14)

6.4 Einmalzahlung für Orchestermusiker/-innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12047-14)

6.5 Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12278-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2014
(Drucksache Nr.: 12278-14)


7. Schule

7.1 Verlegung der Schule an der Froschlake zum Schulstandort "Bövinghauser Straße 84";
Aufhebung eines Ratsbeschlusses (Drucksache Nr. 06437-06)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11520-13)

7.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2014/15 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11611-14)

7.3 Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12003-14)
8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11894-14)

9.2 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Haltern am See GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11991-14)

9.3 Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

9.4 Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12058-14)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12124-14)

9.6 Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12367-14)

9.7 Westfalenhallen Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12402-14)

9.8 Magna Charta Ruhr 2010
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12404-14)

9.9 DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12412-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Perspektive Europa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11993-14)

10.2 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-14)

10.3 Sachstandsbericht Aktionsplan gegen Rechts
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12405-14)
10.4 Budgetverlagerung gem. § 83 GO von StA 10 zu 3/Dez Stabsstelle Dortmunder Statistik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12127-14)

10.5 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12411-14)

11. Anfragen

11.1.1 Rüpingsbach Teil 1: Rechtliche Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Öffnung des Betriebsweges am renaturierten Rüpingsbachs zwischen Spörkel und Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12344-14)

11.1.2 Rüpingsbach Teil 2: Missachtung der BV Hombruch durch den Verwaltungsvorstand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12420-14)

11.1.3 Rüpingsbach Teil 3: Angelegenheiten von rein bezirklicher Bedeutung im Verwaltungsvorstand – Sind demnächst auch Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zu Standorten von Altpapier-Containern zu erwarten, wenn 2 SPD-Parteimitglieder intervenieren?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12346-14)

11.1.4 Rüpingsbach Teil 4: Diskreditierung der fachlichen Arbeit des Umweltamtes durch parteipolitische Einflussnahme des Oberbürgermeisters?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12400-14)

11.1.5 Erhalt der unter Baumschutz stehenden ortsbildprägenden Platanen auf dem Baugelände der Deutschen Bank an der Stadtkrone Ost
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12401-14)

11.1.6 Plastikmüll im Rathaus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12414-14)

11.1.7 Massive Verstöße gegen Denkmalschutz-Auflagen in der denkmalgeschützen Zechensiedlung Oberdorstfeld
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12416-14)

11.1.8 Kosten der Stadt Dortmund für Armutszuwanderer aus Bulgarien und Rumänien 2013 und aktuelle Zuwanderungssituation im 1. Quartal 2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12417-14)

11.1.9 Rückgang des Menschenhandels mit Zwangsprostitution in Dortmund und NRW seit Verbot des Straßenstrichs in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12418-14)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Buchloh (CDU) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

9.10 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2013 des Haushalts der Stadt Dortmund, des
Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2013 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2013 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2013 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 für den städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 für die unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten
(Drucksache Nr.: 12318-14)
Kenntnisnahme

und

10.6 Auswirkungen des Tarifabschlusses für die Jahre 2014 und 2015 auf den städtischen Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12452-14)

erweitert.


Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Dringlichkeitsvorschlag der FBI vom 27.03.2014 vor:

Erhalt des stadtbildprägenden Gebäudes des ehemaligen Museum am Ostwall
(Drucksache Nr.: 12426-14)

OB Sierau wies darauf hin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung darauf verständigt hat, eine Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt „Liegenschaft Museum am Ostwall“ der nichtöffentlichen Sitzung am gleichen Tag zu vertagen. Rm Münch (FBI) zog daraufhin den vorgenannten Antrag zurück.


Weiterhin lehnte der Rat der Stadt einen mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag, den Tagesordnungspunkt

5.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
(Drucksache Nr.: 11787-14)

als Angelegenheit von besonderer Bedeutung unter Tagesordnungspunkt 2.2 zu behandeln mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) ab.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass man sich in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates darauf verständigt habe, dass die generell vereinbarte Redezeitbegrenzung von

3 Minuten pro Person pro Tagesordnungspunkt

mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse für die gesamte Sitzung des Rates der Stadt gelten soll.

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die zuvor dargestellte Veränderung der Redezeit.


OB Sierau machte zudem darauf aufmerksam, dass der folgende Vorschlag zur Tagesordnung:

5.7 Inklusionskosten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12413-14)

vom Antragsteller zurückgezogen wurde.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 13.02.2014

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt (öffentlich) am 13.02.2014 wurde einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Masterplan Energiewende
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11831-14)

Dr. Rettberg, von der Technischen Universität Dortmund (ie3 Institut für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft) erläuterte, als Verantwortlicher für die wissenschaftliche Begleitforschung zum Prozess, den vorliegenden Masterplan Energiewende. Der Vortrag von Dr. Rettberg ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Harnisch (SPD) und Rm Schilff (SPD) betonten die positiven Ansätze des Masterplans und hoben die Vorreiterrolle, welche die Stadt Dortmund in diesem Bereich einnimmt, hervor.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht in dem informativen und innovativen Vortrag viele Anregungen und erachtet darüber hinaus als einen weiteren wichtigen Aspekt, dass Energie bezahlbar bleiben müsse.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Pohlmann (Bündnis 90/Die Grünen) verweisen auf positive Ansätze des Masterplans, vermissen u.a. aber im Bereich Klimaschutz die Thematik „Flächenverbrauch“.

Für die CDU-Fraktion legt Rm Pisula den Fokus auf die Probleme vor Ort und sieht als Kernproblem der Energiewende die Möglichkeit der Speicherung von Strom an.

Rm Kowalewski (Die Linke) sieht in der Energiewende einen elementaren Beitrag zur Milderung des Klimawandels.

Rm Münch (FBI) betont den Einfluss des Klimawandels auf die Gesundheit und vermisst weitergehende Ausführungen zur Thematik „Energiesparen“.

Für die Gruppe der NPD erläuterte Rm Thieme das Abstimmungsverhalten.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Energiewende in der vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 - Borsigplatzquartier-
hier:
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11769-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt die unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs.2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414/ FNA 213-1), zuletzt geändert am 11.06.2013
II. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 233 als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, dem Bebauungsplanes InN 233 die aktualisierte/ modifizierte Begründung vom 29.01.2014 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.2b BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 - Johannisborn-
I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung der Begründung vom 29.01.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11841-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
I. nimmt das unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S 2414/BGBl. III FNA 213-1).
II. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes InW 127 als Satzung.
Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.§§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666, SGV NRW 2023).
III. beschließt, dem Bebauungsplanes InW 127 die aktualisierte/ modifizierte Begründung vom 22.08.2013 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.2b BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ; II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung;III. Satzungsbeschluss; IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 21.02.2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11995-14)
Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt das Ergebnis der unter Punkt 5 aufgeführten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 6.1.1.11, 6.1.3.1, 6.1.3.2 und 6.2.3 zu folgen, den Anregungen zu den Punkten 6.1.1.1, 6.1.1.2, 6.1.1.4 - 6.1.1.10, 6.1.1.12 - 6.1.1.14, 6.1.2.1 - 6.1.2.5 und 6.2.5 nicht zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 6.1.1.3 und 6.2.4 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. beschließt, die Änderung Nr.1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße/Tewaagstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 30.11.2011 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes 36 - Märkische Straße /Tewaagstraße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 21.02.2014 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln -; (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Br 138 und Br 164)
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11887-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt nimmt das unter Ziffer 6 dieser Vorlage aufgeführte vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in dessen Sitzung am 13.11.2013 geprüfte Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Br 225 geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 8.1 – 8.3 dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 23.09.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 07.02.2014 dem Bebauungsplan Br 225 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln - einschließlich der unter Ziffer 9 dieser Vorlage aufgeführten Konkretisierungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

V. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung von Freiflächen“ mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Br 225 - Freiwillige Feuerwehr Asseln – teilw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz –LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568; SGV NRW S. 791)


zu TOP 3.5
Bauleitplanung, Bebauungsplan Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11859-14)

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u.a. mit Verweis auf die Lärmschutzkartierung 2012, die für den Bereich eine Zunahme des Lärms um 1 bis 2 Dezibel feststellt.

Für die Fraktion Die Linke begründete Rm Kowalewski das Abstimmungsverhalten ebenfalls unter Hinweis auf die Lärmschutzproblematik.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke sowie gegen die Stimmen der Gruppe der NPD und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 148n
- Steinsweg - geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen unter den Ziffern 8.1a, 8.2, 9.18a, 9.18c, 9.18f, 9.18k, 9.18l, 9.18m, zu folgen, unter den Ziffern 8.1b, 9.4 teilweise zu folgen und den Bebauungsplan sowie die Begründung entsprechend zu ändern,

- die Stellungnahmen unter den Ziffern 8.3, 9.1, 9.2, 9.3, 9.5-9.17, 9.18b, 9.18d, 9.18e, 9.18g, 9.18h, 9.18i, 9.18j, 9.18n, 9.19 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n –Steinsweg- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2014 zu und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB



zu TOP 3.6
EU Ziel 2 Maßnahme Stadtumbau Hörde Zentrum:
Umgestaltung Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang - Ausführungsbeschluss
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11618-14)


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Bezirksvertretung Hörde stimmt der Planung zu und beschließt ihre Umsetzung im Rahmen der Förderung und des städtischen Haushalts mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 729.152 €. Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 23.349,83 €.

Im Zuge der Umgestaltung erfolgt eine Maßnahme zur Regenwasserabkopplung im Rahmen der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ mit der Emschergenossenschaft.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 571.058 € bei der Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 - Ortskern Hörde Zentrum - in Verbindung mit der Finanzposition 780800 - Auszahlung für Baumaßnahmen.



zu TOP 3.7
Klassifizierungsmaßnahmen im Zuge von Umstufungen von Teilstrecken der Landesstraßen L609, L750 und L649 in Oespel, Dorstfeld und Huckarde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10071-13)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das zur Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes in Oespel, Dorstfeld und Huckarde erforderliche Verwaltungsverfahren auf der Grundlage des ausgearbeiteten Klassifizierungskonzeptes in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde durchzuführen.
zu TOP 3.8
Jahresarbeitsprogramm 2014 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- Haushaltsbegleitbeschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11901-14)
Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 03.04.2014 vor:

“Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bekräftigt den Ratsbeschluss vom 12.12.2013, wonach die Bebauungsplanverfahren für die Wohnbaugebiete

Ø Wickede-West

Ø Rhader Hof

Ø Sölder Waldstraße

kurzfristig und mit Nachdruck weiterverfolgt werden.

Bis zur Sitzung des Rates am 15. Mai 2014 unterbreitet die Verwaltung daher einen Vorschlag, welche Projekte aus dem Jahresarbeitsprogramm 2014 des StA 61 (siehe Anlage zur Drucksachen-Nr. 11901-14) geschoben werden können, damit die drei oben genannten Bebauungsplanverfahren in das Jahresarbeitsprogramm 2014 aufgenommen werden und es somit gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2013 auch bis spätestens 2016 zum Satzungsbeschluss kommt.

Begründung

Die Begründung ist im Ratsbeschluss vom 12.12.2013 enthalten. Dort heißt es:

„Nachdem die Vermarktung eines Großteils der städtischen Wohnbauflächen äußerst positiv verläuft, muss es Ziel sein, auch perspektivisch weiter attraktive Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Satzungsbeschlüsse zu den drei genannten Quartieren sollen daher möglichst noch in den Jahren 2014 oder 2015, spätestens jedoch im Jahr 2016 erfolgen.“

Die drei genannten Flächen sind zudem bekanntlich in das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ eingelegt. Eine kurzfristige Vermarktung der Flächen zu Wohnbauzwecken würde somit auch die Ertragslage des SV deutlich verbessern.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

und nimmt daraus folgend nur Spiegelstrich 1 zur Kenntnis:

- dass die in Ziffer 13 genannten Projekte des Zusatz/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr. 10803-13-E10) Bestandteil des Jahresarbeitsprogramms 2014 des
Fachbereichs 61 sind.

- dass der Fachbereich 61 die in Ziffer 6 genannten Projekte des Zusatz/Ergänzungsantrages
der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 10803-13-E10) aus fehlenden personellen
Kapazitätsgründen zunächst in die Warteliste des Jahresarbeitsprogramm 2014 aufnimmt.“

Die Nachfrage von Rm Waßmann (CDU), warum das Projekt „Bahnübergang Scharnhorst“ sowohl unter „laufende Bearbeitung“ als auch unter „Warteliste“ aufgeführt ist, wird durch StR Lürwer schriftlich beantwortet.

Rm Reppin (CDU) erhob die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zum Antrag.

Nachdem Rm Reuter (B’90/Die Grünen), Rm Starke (SPD) und Rm Münch (FBI) ihr Abstimmungsverhalten begründet hatten, fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmte der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, der Gruppe der NPD sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich zu.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm - unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - zur Kenntnis,

- dass die in Ziffer 13 genannten Projekte des Zusatz/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr. 10803-13-E10) Bestandteil des Jahresarbeitsprogramms 2014 des
Fachbereichs 61 sind.

- dass der Fachbereich 61 die in Ziffer 6 genannten Projekte des Zusatz/Ergänzungsantrages
der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 10803-13-E10) aus fehlenden personellen
Kapazitätsgründen zunächst in die Warteliste des Jahresarbeitsprogramm 2014 aufnimmt.“


zu TOP 3.9
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund
Ergebnisse des Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet - weiteres Planungsverfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10932-13)

Rm Münch (FBI) stellte mündlich den Antrag „Der Rat beschließt, eine Prüfung von Windkraftanlagen in der Brechtener Niederung nicht weiter zu verfolgen.

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der von Rm Münch (FBI) gestellte Antrag vom Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe der NPD sowie die Stimme von Rm Münch (FBI) abgelehnt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe der NPD und gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse des gesamtstädtischen Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Fortführung des Partizipationsprozesses.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über das Gutachten und das weitere Vorgehen zu informieren.
4. Der Rat ist über die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung mit einer Vorlage zu informieren und entscheidet, welche Flächenpotenziale weiterentwickelt werden.




zu TOP 3.10
Gründung des Fördervereins Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11923-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Die Stadt Dortmund tritt dem Förderverein Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz e.V. auf der Grundlage der beigefügten Satzung und Beitragordnung bei.


zu TOP 3.11
Barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11309-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. die barrierefreie Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der
bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsgangs am Max Planck Gymnasium mit einem Investitionsvolumen von 2.356.900 € (Ausführungsbeschluss).

In der Kostenberechnung sind Baukosten von 2.291.400 € und Möblierungskosten von 65.500 € enthalten. Darin enthalten sind die bereits im Jahr 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten Kosten i.H.v. 42.312,73 €.

Die Auszahlungen der Baukosten erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40I00301044011, Finanzposition 780800 und 780500 (bewegliches Vermögen):

Haushaltsjahr 2013: 55.000 €
Haushaltsjahr 2014: 60.000 €
Haushaltsjahr 2015 1.606.080 €
Haushaltsjahr 2016: 328.320 €
Gesamt: 2.049.400 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 307.500 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.

Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen des
§ 82 GO zur vorläufigen Haushaltsführung vorliegen.

2. die Abbrüche des Verbindungsganges einschließlich Kriechkeller und der vorhandenen
Pavillonanlage. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 202.700 €. Zahlungs-wirksame Aufwendungen sind in der Ergebnisrechnung des Fachbereiches 24 unter Auftrag 24150708IS00, Sachkonto 522200, wie folgt vorgesehen:

Haushaltsjahr 2014: 94.000 €
Haushaltsjahr 2015: 0 €
Haushaltsjahr 2016: 108.700 €

3. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


zu TOP 3.12
Rahmenvertrag zwischen Stadt und Emschergenossenschaft (EG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12084-14)

Der Tagesordnungspunkt wurde wegen des inhaltlichen Zusammenhangs, gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 3.13 beraten.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den von der Emschergenossenschaft vorgelegten Rahmenvertrag über Einleitungen (von Abwasser) in genossenschaftliche Anlagen der EG zwischen Stadt und EG abzuschließen.
Zu diesem Zwecke ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, den beigefügten Rahmenvertrag mit der Emschergenossenschaft abzuschließen (Anlage „Rahmenvertrag“).
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den von der Emschergenossenschaft vorgelegten Vertrag über die Mitbenutzung von städtischen Kanälen als Stauraum auf dem Gebiet der Stadt Dortmund abzuschließen.

Zu diesem Zwecke ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, den beigefügten Stauraumnutzungsvertrag mit der Emschergenossenschaft abzuschließen (Anlage „Stauraumnutzungsvertrag“).


OB Sierau nahm an der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 3.13
Übertragung von Abwasseranlagen von der Emschergenossenschaft (17 Abwasseranlagen) und dem Lippeverband (1 Abwasseranlage) auf die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12078-14)

Dem Rat der Stadt lag hierzu folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 12078-14-E1):

Wie der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt hat, hat die Verwaltung im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung im Rahmen der Emscherrenaturierung weitgehend ohne Beteiligung des Rates und der politischen Gremien sowie ohne vertragliche Grundlagen Absprachen mit der Emschergenossenschaft über Kanalbaumaßnahmen getroffen und Zahlungen vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN den Rat um Beratung
und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass durch das Vorgehen der Verwaltung ein großer politischer Schaden für die Stadt entstanden ist.

2. Der Rat erwartet, dass für die Vorgänge im fraglichen Zeitraum von 1996 – 2010 die personellen Zuständigkeiten auf Leitungsebene der betreffenden Dezernate und Fachbereiche dargestellt werden.

3. Der Rat erwartet eine umfassende Darstellung, ob und welche personellen Versäumnisse es gegeben hat und welche personalrechtlichen Konsequenzen sich daraus möglicherweise ergeben.

4. Der Rat fordert eine schnelle und lückenlose Aufklärung der Vorgänge und eine anschließende
zeitnahe Berichterstattung.

Rm Stackelbeck (B’90/Die Grünen) und Rm Reuter (B’90/Die Grünen) begründeten den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und kritisierten u. a. den Zeitpunkt zu dem der Rat der Stadt über den in der Vorlage geschilderten Sachverhalt informiert wurde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) legte dar, dass seine Fraktion Punkt 1 des vorliegenden Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mittragen werde.

Rm Pisula (CDU) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion und verwies auf die Aufarbeitung des Themenkomplexes durch StR’in Jägers und durch StR Lürwer.

Rm Kowalewski (Die Linke) begründete die Enthaltung seiner Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Rm Prüsse (SPD) und Rm Böhm (CDU) verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Befassungen des Themenkomplexes in den Gremien der Emschergenossenschaft und des Lippeverbandes.


Daraufhin fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt Punkt 1 des obigen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2014 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Gruppe der NPD sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

2. Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke lehnt der Rat der Stadt die Punkte 2 bis 4 des obigen Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2014 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimmen der Gruppe der NPD und der Stimme von Rm Münch (FBI) ab.

3. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der im Zuge des Umbaus der Emscher und der Nebenflüsse der Lippe für die Stadt Dortmund durch die Emschergenossenschaft und den Lippeverband errichteten Kanäle auf die Stadt Dortmund.

Der voraussichtliche Finanzierungsbedarf beträgt insgesamt noch 7,12 Mio. €. Zudem wurden für die Maßnahmen 1 und 4 bereits Abschlagszahlungen i. H. v. 1.185.709,47 Euro gezahlt. Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 115.657,47 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung jeweils mit der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband abzuschließen (Anlage 1a und 1b) und stimmt, zur Sicherstellung der Finanzierung, der im Jahresabschluss 2013 zu übertragenen investiven Ermächtigung i. H. v. 3,855 Mio. Euro zu.

Darüber hinaus erfolgt ein Wertausgleich dem Grunde und der Höhe nach für entfallene oder entfernte Kanalisationsstrecken gem. § 4 Nr. 6 des Übertragungsvertrages.


OB Sierau nahm an der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 3.14
Sicherung von bezahlbarem Wohnraum
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2014
(Drucksache Nr.: 11409-13-E2)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.14 vor:

Hierzu liegt vor: Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion; Drucksache Nr.: 11409-13-E2,
lag bereits zu Sitzung am 04.12.2013 vor):

„Der geförderte Mietwohnungsbestand ist in Dortmund seit vielen Jahren rückläufig. Eine Förderung
von Neubauwohnungen findet nur noch auf einem sehr niedrigen Niveau statt. Projekte wie der
geförderte Wohnungsbau am Phönixsee (Hermannstraße/Schüruferstraße) bilden in Dortmund derzeit
leider eine Ausnahme. Die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum ist der SPD-Fraktion sehr wichtig
und muss auch in der Zukunft gewährleistet werden.

Um sich einen besseren Eindruck von der aktuellen Situation verschaffen zu können, bittet die SPDFraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Wie schätzt die Verwaltung den derzeitigen Bestand und die voraussichtliche Entwicklung des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums in Dortmund ein?

In wie weit kann die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im vorhandenen Wohnungsbestand gedeckt werden?

Welche Auswirkungen hätte es für Dortmund, wenn im Bereich des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums nicht gehandelt wird?

Welche größeren und zusammenhängenden Wohnbauflächen gibt es in Dortmund noch, die bereits planrechtlich für den Geschosswohnungsbau gesichert sind?

Sind die vorhandenen Instrumente der Wohnbauflächenausweisung allein noch ausreichend eine angemessene Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen?

a) Welchen Beitrag kann die sogenannte „25 %-Regelung“ bei der Durchführung von
Planungsverfahren (Ratsbeschluss vom 01.09.1994) leisten?

b) Welchen Beitrag kann die Entwicklung von städtischen Grundstücken und Flächen aus dem
Sondervermögen leisten?

Welche Einsparungsmöglichkeiten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ergeben sich für die Stadt bei
steigendem bezahlbarem (gefördertem) Wohnungsneubau?“

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11409-13-E3):

„In der Sitzung am 04.12.2013 hat die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung um Stellungnahme
zum TOP 8.1 „Sicherung von bezahlbarem Wohnraum“ gebeten.

Diese Anfrage wurde vom Amt für Wohnungswesen unter Beteiligung des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes sowie des Liegenschaftsamtes bearbeitet und wird wie folgt beantwortet:

Frage 1
Wie schätzt die Verwaltung den derzeitigen Bestand und die voraussichtliche Entwicklung
des bezahlbaren (geförderten) Wohnraums in Dortmund ein?
In Dortmund gibt es rund 220.000 vermietete Wohnungen. Davon bestehen für knapp 28.000 geförderte Mietwohnungen sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Der Anteil an frei finanzierten Mietwohnungen im unteren bis mittleren Preissegment ist nicht konkret bezifferbar. Nach einer groben Einschätzung auf Grundlage verschiedener Informationen aus dem Wohnungsmarktbeobachtungssystem und den Erhebungen zur Aufstellung des Mietspiegels ist davon auszugehen, dass rund 40 bis 50 % aller Bestandsmietwohnungen dem preiswerten Segment (unter 5 €/m² netto kalt) zugerechnet werden können.

In den vergangenen Jahren wurden nur sehr wenige Neubaumietwohnungen unter Inanspruchnahme
von Wohnraumfördermitteln des Landes NRW errichtet. Da die Zahl der Wohnungen, bei denen die Mietpreis- und Belegungsbindungen endeten, deutlich höher lag, kam es zu einem kontinuierlichen Rückgang des geförderten Mietwohnungsbestandes. Bei Fortsetzung dieser Entwicklung ist mit einer Reduzierung des geförderten Mietwohnungsbestandes bis zum Jahr 2020 auf rund 21.500 Wohnungen zu rechnen.

Frage 2
Inwieweit kann die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im vorhandenen Wohnungsbestand
gedeckt werden?

Abstrakt betrachtet ist davon auszugehen, dass die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum aktuell im vorhandenen Bestand noch gedeckt werden kann. Allerdings befindet sich der Dortmunder Wohnungsmarkt derzeit in einer Umbruchphase. Die Situation hat sich von einer gesamtstädtisch entspannten (Angebot übersteigt Nachfrage deutlich) hin zu einer ausgeglichenen Lage (Angebote und Nachfrage gleichen sich quantitativ an) verändert. Die Quote für den strukturellen Wohnungsleerstand ist von 3,6 % im Jahr 2010 auf 2 % im Jahr 2012 gesunken.

Im Stimmungsbarometer zum Wohnungsmarktbericht 2013 bestätigen Experten, dass aus Nachfragesicht bereits Anspannungstendenzen im preiswerten und geförderten Mietwohnungssegment erkennbar sind. Davon sind insbesondere einkommensschwächere Familien mit Kindern betroffen.

Die Zahl der Haushalte im SGB-II- und SGB-XII-Bezug ist angestiegen. Ende 2012 gab es circa 42.200 Bedarfsgemeinschaften (SGB II) und 9.500 Grundsicherungsempfänger (SGB XII). Daneben fragen weitere Haushalte mit geringem Einkommen (Studierende, Rentenbezieher, Geringverdiener) preiswerte Mietwohnungen nach. War die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte im geförderten Mietwohnungsbau in der Vergangenheit auf Grund des entspannten Wohnungsmarktes zurückgegangen, erhöht sie sich nun seit einigen Jahren leicht, aber kontinuierlich. Eine schematische Hochrechnung auf Grundlage des kommunalen Mikrozensus hat ergeben, dass ungefähr die Hälfte der rund 305.000 Dortmunder Privathaushalte mit ihrem Einkommen unter den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW liegt.

Zukünftig ist unter anderem wegen des erwarteten weiteren Anstiegs der Armutszuwanderung aus Südosteuropa tendenziell mit einem Anstieg der Nachfrage nach preiswertem Wohnraum zu rechnen.

Wichtig ist aber nicht nur die rein quantitative Betrachtung von Angebot und Nachfrage (Anzahl
Wohnungen - Anzahl Haushalte). Es muss berücksichtigt werden, dass der Wohnraum neben der Bezahlbarkeit auch bestimmte Anforderungen und Qualitäten für die einzelnen Personengruppen erfüllen soll wie zum Beispiel eine ausreichende Wohnungsgröße mit dem passenden Zuschnitt für Familien oder Barrierefreiheit/-armut sowie eine möglichst integrierte Lage für ältere Menschen. Vor dem Hintergrund steigender Neben- und Heizkosten wird zunehmend der energetische Gebäudestandard wichtiger.

Rund 75 % aller Wohnungen in Dortmund wurden vor 1979 gebaut und sind aus heutiger Sicht nur bedingt zukunftsfähig. Oftmals ist eine Modernisierung aus bautechnischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar.

Die Sicherung von Qualitäten zu bezahlbaren Mieten gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.
Die Schaffung von gefördertem Mietwohnungsneubau ist dafür ein geeignetes Mittel.

Frage 3
Welche Auswirkungen hätte es für Dortmund, wenn im Bereich des bezahlbaren (geförderten)
Wohnraums nicht gehandelt wird?

Aus Sicht der meisten Investoren lohnen sich Investitionen in Bestandsverbesserungen und
Neubaumaßnahmen trotz niedriger Bauzinsen auf dem freien Kapitalmarkt nur bei entsprechenden
Mietsteigerungen beziehungsweise hohen Neuvermietungsmieten. Erfahrungen aus Investorengesprächen bestätigen, dass eine Eingangsmiete für eine durchschnittliche frei finanzierte
Neubauwohnung in Höhe von mindestens 8,50 €/m² netto kalt realistisch erzielt werden kann.

Außerdem lässt sich im frei finanzierten Mietwohnungsneubau folgender Trend beobachten:
Es werden verstärkt Neubaumietwohnungen im gehobenen oder Luxus-Segment mit entsprechend
hohen Mietpreisen angeboten. Im Jahr 2012 betrug der Mietpreismedian für Neubauangebote
daher 10,13 €/m² netto kalt.

Die Angebotsmieten für Bestandswohnungen stiegen zuletzt zwar moderat und bewegen sich noch auf einem vergleichsweise gemäßigten Niveau (Mietpreismedian Bestand: 5,38 €/m²).

Bei einer weiteren Marktanspannung werden sich aber voraussichtlich auch die Preise für ältere Mietwohnungen deutlicher erhöhen als in der Vergangenheit.

Der Dortmunder Wohnungsmarkt ist aktuell in der Breite noch nicht als angespannt zu bezeichnen.
Allerdings sollten aus Sicht der Verwaltung die Erkenntnisse aus der Wohnungsmarktbeobachtung
über zukünftige Entwicklungstendenzen genutzt werden, um rechtzeitig und präventiv erste Handlungsoptionen und Steuerungsmöglichkeiten zur nachhaltigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums zu erarbeiten.

Beispiele aus Städten mit angespannten Wohnungsmärkten (unter anderem Köln, Düsseldorf, München) zeigen, dass es kaum möglich ist, die Wohnraumversorgung der Bevölkerung mit geringem Einkommen unter diesen Marktbedingungen sicherzustellen. Ein wirksames Nachsteuern kann nur mit dem Einsatz kommunaler Haushaltsmittel (zum Beispiel kommunale Wohnraumförderprogramme, Ankauf von Belegungsbindungen) erfolgen. Als weiteres Instrument wurde bereits in einigen NRW-Städten (zum Beispiel Köln, Düsseldorf, Bonn, Leverkusen) eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau bei der Wohnbauflächenentwicklung (B-Plan-Aufstellung) eingeführt.

Vorteile des geförderten Mietwohnungsneubaus:
· Mietpreisbindung (gegenwärtig 5,10 €/m² netto kalt) für 15 bis 25 Jahre mit maximaler Mieterhöhung von jährlich 1,5 % der Bewilligungsmiete,
· generelle Barrierefreiheit und Energieeffizienzstandard KfW 70 bieten zukunftsfähige Qualitätsstandards zu bezahlbaren Mieten,
· Belegungsbindungen sichern die Überlassung der Wohnungen an Berechtigte bezogen auf Einkommen und Wohnungsgröße (wichtig für Familien).
Nur im geförderten Mietwohnungsneubau bestehen für die Stadt konkrete Einfluss- und
Steuerungsmöglichkeiten zur Wohnraumversorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu den beschriebenen Qualitäten.

Frage 4
Welche größeren und zusammenhängenden Wohnbauflächen gibt es in Dortmund noch,
die bereits planrechtlich für den Geschosswohnungsbau gesichert sind?

Ende des Jahres 2012 standen im Dortmunder Stadtgebiet insgesamt 137 ha Wohnbauflächen in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zur Verfügung. Ergänzend dazu sind Baulücken mit Planrecht nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) in der Größenordnung von weiteren rund 26 ha als Baulandreserve identifiziert worden. Dies entspricht aktuell einer planungsrechtlich gesicherten Baulandreserve für die Errichtung von circa 4.900 Wohneinheiten insgesamt. Davon können bis zu einem Drittel der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau entstehen. Namentlich hervorzuheben sind sieben größere Baugebiete, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen und über planungsrechtliche Festsetzungen für den Geschosswohnungsbau verfügen.

In der Realisierungsphase befinden sich die Baugebiete:

· Brechtener Heide im Stadtbezirk Eving,
· Erdbeerfeld im Stadtbezirk Mengede,
· Hohenbuschei im Stadtbezirk Brackel,
· die Fläche der ehemaligen Kronenbrauerei in der Innenstadt- Ost (hier gibt es weiterhin freie
Grundstücke),
· das Stadtquartier Ost auf dem ehemaligen Güterbahnhof Ost in der Innenstadt-Ost,
· im Stadtbezirk Hörde am Südufer des PHOENIX-Sees,
· die Vorsteherstraße in Derne im Stadtbezirk Scharnhorst.

Auch in einigen älteren Bebauungsplänen finden sich noch Grundstücke für den Geschosswohnungsbau:

· Menglinghausen Süd in Hombruch / Menglinghausen,
· Kühlkamp in Husen Kurl,
· Littgenloh in Kirchlinde.

Bei bestehenden Planverfahren wird auch weiterhin der Grundsatz verfolgt, geeignete Flächen für den Geschosswohnungsbau zu sichern. Hier sind zum Beispiel Flächen wie das Planvorhaben westlich Stahlwerkstraße auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte und das Kronprinzenviertel auf dem Gelände des Güterbahnhofs Süd zu nennen.

Darüber hinaus können auch mittel- bis langfristig Flächen, die als Planreserve im Flächennutzungsplan bilanziert sind, für die Realisierung von Geschosswohnungsbauvorhaben genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Flächen in urbanen Lagen mit guter infrastruktureller
Anbindung.

Frage 5
Sind die vorhandenen Instrumente der Wohnbauflächenausweisung allein noch ausreichend,
um eine angemessene Versorgung mit preiswertem Wohnraum zu ermöglichen?

Die planungsrechtlichen Instrumente zur Festsetzung von Geschosswohnungsbau und zur Ausweisung von Flächen für den geförderten Mietwohnungsbau sind im Baugesetzbuch verankert.
Sie stehen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen jederzeit zur Verfügung (siehe unter anderem:
§ 9, Abs. 1, Nr. 7 BauGB: Flächen der sozialen Wohnraumförderung) und sind als ausreichend einzustufen.

Bei der Realisierung von Geschosswohnungsbau und der Inanspruchnahme von öffentlicher
Wohnraumförderung sind jedoch Partner als Bauträger erforderlich, die solche Bauformen und Fördermodelle wollen und denen eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung zu jeweiligen Marktkonditionen auch gelingt. Dies steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Renditeerwartung
der Bauträger, die nicht nur von den Förderkonditionen, wie der Mietpreisobergrenze, sondern auch von den allgemeinen Baukosten und Kosten der Geldbeschaffung, sowie wesentlich auch vom jeweiligen Grundstückspreis geprägt ist.

Kurz gesagt ist geförderter Mietwohnungsbau bei feststehenden Mieten und Baukosten nur bis zu einer bestimmbaren Grundstückspreisobergrenze überhaupt noch rentabel. Dies trifft längst nicht auf alle Lagen im Stadtgebiet zu. Viele Bauträger ziehen daher den frei finanzierten Wohnungsbau ohne Auflagen und Belegungsbindungen dem geförderten Bauen vor.
Zur Umsetzung geförderter Mietwohnungen sind also investitions- und realisierungswillige Partner unerlässlich, die auch die künftige Bewirtschaftung des Wohnraums übernehmen und damit die vorhandenen Instrumente mit Leben füllen.

a) Welchen Beitrag kann die sogenannte „25 %-Regelung“ bei der Durchführung von
Planungsverfahren (Ratsbeschluss vom 01.09.1994) leisten?

Die 25%-Regelung, die zur Umsetzung wohnungsbaupolitischer Ziele 1994 eingeführt worden ist, hatte zunächst mit Vorrang die Flächenabgabe zum Ziel, um vermehrt eigene Grundstücke ohne Bauträgerbindung in die Vermarktung bringen zu können. Die bisherige Anwendung bezog sich jedoch weit überwiegend auf Einfamilienhausgrundstücke. Es war auch bereits eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau (Geschosswohnungsbau)
vorgesehen, die es Eigentümern ermöglichen sollte, als Äquivalent zur Flächenabgabe mittels vertraglich bindender Verpflichtung Bauland in angemessenen Umfang zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen insbesondere für den sozialen Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen.
Dieser Umsetzungsvariante der 25%-Regelung könnte künftig bei den planungsrechtlichen Festsetzungen eine Vorrangstellung eingeräumt werden, so dass Flächenkontingente für den geförderten Mietwohnungsneubau gesichert werden könnten, sofern die Wirtschaftlichkeit der Flächenentwicklung dabei gewährleistet bleibt.

b) Welchen Beitrag kann die Entwicklung von städtischen Grundstücken und Flächen
aus dem Sondervermögen leisten?

Der Beitrag von städtischen Grundstücken und Flächen aus dem Sondervermögen für die Entwicklung bezahlbaren Wohnraums ergibt sich schon aus der Aufstellung zu Frage 4. Die Stadt oder ihre Tochtergesellschaften sind an vielen Flächenentwicklungen stadtbedeutsamer Baugebiete maßgeblich beteiligt. Überall dort, wo sie über Eigentumsanteile verfügen, können sie daher die Ziele und Festsetzungen der zugrunde liegenden Bebauungspläne wesentlich beeinflussen und deren Inhalte sowie deren Umsetzung mitbestimmen.
Grundsätzlich ist es im Interesse des Sondervermögens, wenn die großflächigen Gebietsentwicklungen eine Vielfalt von Wohnformen umfassen (Beispiel: Brechtener Heide). Die planungsrechtlichen Festsetzungen sind entscheidend.
Hinzu kommen die kommunalpolitischen Entscheidungen zu diesem Thema, die die Maßstäbe
für die Realisierungschancen des geförderten Mietwohnungsneubaus setzen.

Frage 6
Welche Einsparungsmöglichkeiten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) ergeben sich
für die Stadt bei steigendem bezahlbarem (gefördertem) Wohnungsneubau?

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Sozialgesetzbuch II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen für die Nettokaltmiete gestalten sich wie folgt:

Einpersonenhaushalt/
Wohnfläche bis 50 m²
5,24 €/m²

Mehrpersonenhaushalt/
Wohnfläche ab 50 m²
4,86 €/m²

Sonderregelung für wärmegedämmte
Wohnungen (unabhängig von der Wohnungsgröße)
5,24 €/m²

Die Angemessenheit richtet sich nach dem tatsächlichen Angebot an Mietwohnungen im unteren
Preissegment. Bisher ist das Angebot an angemessenen Mietwohnungen noch als ausreichend zu bezeichnen.

Ein Ankurbeln des geförderten Wohnungsneubaus kann sich preisdämpfend auf steigende Mieten in einem sich anspannenden Marktsegment auswirken und dafür sorgen, dass die Angemessenheitsgrenzen nicht oder nur in geringerem Maße angehoben werden müssen. Die aktuell für den geförderten Mietwohnungsneubau festgeschriebene Einstiegsmiete in Höhe von 5,10 €/m² netto kalt liegt deutlich unter den d urchschnittlichen Angebotsmieten für frei finanzierte Mietwohnungen (2012: Neubau 10,13 €/m², Bestand: 5,38 €/m²). Durch die im geförderten Mietwohnungsneubau vorgeschrieben energetischen Standards werden die Voraussetzungen der Angemessenheitsregeln für wärmegedämmte Wohnungen im Rahmen von SGB-II-Leistungen erfüllt.

Außerdem können durch die Schaffung von bezahlbaren energieeffizienten Mietwohnungen mehr Haushalte, die die Einkommensvoraussetzungen des sozialen Wohnungsbaus erfüllen - also auch Haushalte im SGB-II-Bezug - von dem Vorteil geringerer Heizkosten profitieren. Somit könnten sich auch in diesem Bereich Einspareffekte erzielen lassen.“

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 11409-13-E4):

„Die Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 27. November 2013 hat deutlich gemacht, dass der
geförderte Mietwohnungsbestand in Dortmund bereits seit einigen Jahren rückläufig ist (bis 2020 Reduktion auf 21.500 Wohneinheiten) und dass in diesem Bereich erste Anspannungstendenzen bestehen. Mit der nun vorliegenden Antwort (Drucksache-Nr. 11409-E3) müssen jetzt erste Schritte erfolgen, bezahlbaren Wohnraum in Dortmund nachhaltig zu sichern. Mit präventiven Maßnahmen kann Dortmund eine Situation wie in anderen Großstädten der Bundesrepublik noch verhindern. Eine Steuerung ist dabei nur über den geförderten Mietwohnungsneubau (z.B. Geschosswohnungsbau, Mieteinfamilienhäuser, Wohnprojekte, Wohnheime) möglich, der langfristige Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie eine generelle Barrierefreiheit und den Energieeffizienzstandard KfW 70 garantiert.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sieht die drängende Notwendigkeit geeignete Maßnahmen zur Ankurbelung des geförderten Mietwohnungsneubaus zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund wird dem Rat folgender Beschluss empfohlen:

Es wird eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau eingeführt. Diese Quote beträgt in der Regel 25 % unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation sowie des Grundsatzes der wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Dazu ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zu einem Grundstückspreis, zu dem geförderter Mietwohnungsneubau entstehen kann, erforderlich.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt,

1. Sofortmaßnahmen auf Wohnbauflächen mit bestehendem Planrecht durchzuführen:
a) Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z.B. Brechtener Heide, Erdbeerfeld) soll auf den noch vorhandenen Flächenpotentialen der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden.

b) Die Verwaltung soll in einen Dialog mit den städtischen Tochterunternehmen treten. Ziel des Dialoges ist die Prüfung, inwieweit geförderter Mietwohnungsneubau auf den aktuellen Entwicklungsflächen realisierbar ist.

2. bei der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in der Regel 25 % der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen.

Die Verwaltung soll dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. In diesem Zusammenhang ist der Umsetzungsvariante der 25 %-Regelung aus dem Ratsbeschluss vom 01.09.1994, bei der als Äquivalent zur Flächenabgabe Bauland in angemessenem Umfang zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen für den geförderten Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen ist, eine Vorrangstellung einzuräumen.“

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.:
11409-13-E5):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:

Alle in den aktuellen Bebauungsplänen ausgewiesenen Wohnbauflächen werden dahingehend
überprüft, ob sie sich für die Reservierung von Flächen zu Gunsten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (10 -30 WE, mindestens 2,5 -3 Geschosse) eignen. Um eine größtmögliche soziale Durchmischung der Bewohnerstruktur in der gesamten Stadt zu gewährleisten, sind entsprechende Flächen in möglichst allen bestehenden Baugebieten über städtebauliche Verträge zu reservieren.

Der AUSWI beauftragt die Verwaltung, kurzfristig ein konkretes Verfahren vorstellen, wie entsprechende Restflächen reserviert und an Investoren vermarktet werden können.

Begründung:
Die Bedingungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sind gut wie nie. Durch die jetzt neu verabschiedeten Richtlinien für die "Soziale Wohnraumförderung" wurden Investitionsbedingungen
im geförderten Wohnungsbau nochmal deutlich verbessert. Zugleich erhalten die Kommunen durch ein bis 2017 festgeschriebenes Fördervolumen ein zusätzliches Maß an Planungssicherheit.“

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.:
11409-13-E6)

„Der AUSWI beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines Wohnraumkonzeptes auf der Grundlage
der bisherigen statistischen Erhebungen des Dortmunder Amtes für Wohnungswesen. Dabei sollen
folgende Ziele verfolgt werden:

1)Für Menschen mit niedrigem Einkommen soll auch künftig Wohnraum in ausreichender Menge und
Qualität zur Verfügung stehen. Dazu sind Maßnahmen wie die Einführung einer Quote für den
geförderten Mietwohnungsneubau (25%) mit anderen potentiellen Maßnahmen wie z.B. dem Ankauf
von Belegungsrechten im Bestand miteinander in Beziehung zu setzen, um das Ziel einer
ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und qualitativ gutem Wohnraum auch
künftig zu gewährleisten.

2)Der in den Erhebungen festgestellten sozialen Spaltung der Stadt in einen armen Norden und einen
besser gestellten Süden soll entgegen gewirkt werden.

Begründung:
Bereits der kommunale Wohnungsmarktbericht 2011 sah sowohl aufgrund von Expertenbefragungen
als auch durch Befragungen von Betroffenen eine Verknappung von angemessenem und
bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem Einkommen in denen Kinder leben. Der
Wohnungsmarktbericht 2013 zeigt bereits eine Ausdehnung des Wohnungsmangels über die Familien
hinaus in den Bereich der Singlehaushalte mit niedrigem Einkommen. Diese finden in Dortmund
ebenfalls zunehmend schwerer angemessenen Wohnraum. Gleichzeitig sinkt die Zahl der
Sozialwohnungen drastisch ab. Die vom Wohnungsamt festgestellten Befunde sind so alarmierend,
dass einer aufkommenden Wohnungsnot für Menschen mit niedrigem Einkommen entgegen gewirkt
werden muss. Die Antworten des Wohnungsamtes auf die Anfrage der SPD-Fraktion bestätigen diese
Befunde erneut.

AUSWI: 05.02.2014:
Aufgrund der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung zu den Erfolgsaussichten der heute
vorliegenden Anträge und nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige
Haltung zu den vorliegenden Anträgen verdeutlicht haben, erfolgt hierzu folgendes
Abstimmungsverhalten:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Zusatz-/
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 11396-13-E4) mehrheitlich, gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion zu und empfiehlt demnach dem Rat der Stadt Dortmund folgenden
Beschluss zu fassen:

„Es wird eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau eingeführt. Diese Quote beträgt in der Regel 25 % unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation sowie des Grundsatzes der wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Dazu ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zu einem Grundstückspreis, zu dem geförderter Mietwohnungsneubau entstehen kann, erforderlich.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt,

1. Sofortmaßnahmen auf Wohnbauflächen mit bestehendem Planrecht durchzuführen:

a) Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z.B. Brechtener Heide, Erdbeerfeld) soll auf den noch vorhandenen Flächenpotentialen der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden.

b) Die Verwaltung soll in einen Dialog mit den städtischen Tochterunternehmen treten. Ziel des Dialoges ist die Prüfung, inwieweit geförderter Mietwohnungsneubau auf den aktuellen Entwicklungsflächen realisierbar ist.

2. bei der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in der Regel 25 % der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen. Die Verwaltung soll dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. In diesem Zusammenhang ist der Umsetzungsvariante der 25 %-Regelung aus dem Ratsbeschluss vom 01.09.1994, bei der als Äquivalent zur Flächenabgabe Bauland in angemessenem Umfang zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen für den geförderten Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen ist, eine Vorrangstellung einzuräumen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion B’90/Die Grünen, (Drucksache Nr.: 11409-13-E5) sowie den
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 11409-13-E6) jeweils
mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie der Fraktion Die
Linke ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 11409-13-E3) zur Kenntnis.“

Rm Neumann-Lieven (SPD) und Rm Matzanke (SPD) begründeten den Antrag ihrer Fraktion (Drucksache Nr.: 11409-13-E4) u. a. damit, dass der Wohnungsmarktbericht deutlicht gemacht habe, dass der Wohnungsmarkt noch ausgeglichen ist, aber in einigen Bereichen erste Anspannungen, insbesondere in der Versorgung mit sozialem Wohnraum, auftreten. Daher müsse auch für die Zukunft dafür Sorge getragen werden, dass Wohnraum mit sozialverträglichen Mieten vorgehalten wird.
Für Rm Pisula (CDU) besteht Einigkeit in dem Ziel, für alle Segmente des Wohnungsmarktes in Dortmund eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, da ein entsprechendes Angebot entsprechend niedrige Mieten garantiere. Da es u. a. die momentan niedrigen Zinsen ermöglichen, frei finanzierten Wohnraum zu gleichen Bedingungen wie sozialen Wohnraum zu errichten, ist die Schaffung von sozialen Wohnraum für Investoren derzeit nicht attraktiv.

Rm Pohlmann (B’90/Die Grünen) erläuterte das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion und sieht Bedarf in der Schaffung von qualitativ hochwertigem Mietwohnungsneubau. Aufgrund der derzeit am Markt herrschenden Bedingungen ist es darüber hinaus möglich, hochwertigen Mietwohnungsneubau zu entsprechend günstigen Mieten anzubieten, so dass dieser auch mit Transferleistungen bezogen werden kann.

Für Rm Kowalewski (Die Linke) habe der Wohnungsmarktbericht der letzten Jahre gezeigt, dass sich der Wohnraum, insbesondere im Bereich geringer Einkommen bzw. Familien mit geringem Einkommen, zunehmend verknappt. Folglich müssen in der Umsetzung von Bebauungsplänen künftig die entsprechende Flächen für geförderten Mietwohnungsbau vorgesehen werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht ebenfalls entsprechenden Bedarf an sozialem Wohnraum, jedoch wird die zwangsweise Errichtung von sozialem Wohnraum nicht für ein geeignetes Mittel gehalten. Zudem werden negative Auswirkungen auf Bezirke mit vorhandenem und freiem sozialen Wohnraum befürchtet.


Der Rat der Stadt stimmte der obigen Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und fasste demnach folgenden Beschluss:

Es wird eine Quote für den geförderten Mietwohnungsneubau eingeführt. Diese Quote beträgt in der Regel 25 % unter Berücksichtigung der jeweiligen städtebaulichen und sozialstrukturellen Situation sowie des Grundsatzes der wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Dazu ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen zu einem Grundstückspreis, zu dem geförderter Mietwohnungsneubau entstehen kann, erforderlich.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt,

1. Sofortmaßnahmen auf Wohnbauflächen mit bestehendem Planrecht durchzuführen:

a) Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z.B. Brechtener Heide, Erdbeerfeld) soll auf den noch vorhandenen Flächenpotentialen der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden.

b) Die Verwaltung soll in einen Dialog mit den städtischen Tochterunternehmen treten. Ziel des Dialoges ist die Prüfung, inwieweit geförderter Mietwohnungsneubau auf den aktuellen Entwicklungsflächen realisierbar ist.

2. bei der zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in der Regel 25 % der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen. Die Verwaltung soll dabei die zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. In diesem Zusammenhang ist der Umsetzungsvariante der 25 %-Regelung aus dem Ratsbeschluss vom 01.09.1994, bei der als Äquivalent zur Flächenabgabe Bauland in angemessenem Umfang zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen für den geförderten Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen ist, eine Vorrangstellung einzuräumen.






4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Geplantes Gewerbegebiet Osterschleppweg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11074-13-E2)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Stellungnahme vom 06.03.2014 zum obigen Tagesordnungspunkt vor (Drucksache Nr.: 11074-13-E2).

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung am 06.11.2013 vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung erbittet von der Verwaltung einen Sachstandsbericht zum geplanten Gewerbegebiet Osterschleppweg. Mit Vorlage des Masterplanes Wirtschaftsflächen 2010 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Osterschleppweg einschließlich der Fläche Asseln – Süd die Planung für die Umwidmung als gewerbliche Baufläche vorzubereiten. Zeitgleich wurde die Planungsverwaltung aufgefordert, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten, um die Flächen zwischen dem bestehenden GE Gebiet Wickede – Süd und dem Bebauungsplan Bereich Br 174 – Asseln-Süd – einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Ebenfalls sollte die Realisierung des Bebauungsplanes Br 174 vorangetrieben werden. Wir bitten dabei auch um Erläuterung, welche Auswirkungen die bisherige zeitliche Verzögerung auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und DSW 21 auf die Entwicklung der Flächen am Osterschleppweg haben.

Die Fläche wurde noch im Dezember 2010 sowohl aus dem Besitz der Stadt Dortmund als auch aus dem Sondervermögen des Technologiezentrums Dortmund an DSW 21 verkauft und übertragen.

In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Erläuterung, welche vertraglichen Folgen eintreten, wenn die Stadt als Verkäuferin die notwendigen Bebauungsplanveränderungen bzw. Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt hat und in bis zu welchem Zeitpunkt diese Folgen eintreten können.

Ebenso bitten wir um Erläuterung, welche Auswirkungen sich für den Haushalt der Stadt bereits in 2013 ergeben, wenn kein notwendiges Planrecht zur Vertragserfüllung vorliegt.

Zu den Fragen im Einzelnen:

Der Osterschleppweg ist im Regionalplan im südlichen Teil als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und im nördlichen Teil als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Um eine Gewerbeflächenentwicklung auf kommunaler Ebene planerisch vorbereiten zu können, ist eine Regionalplanänderung erforderlich. Die Fläche muss als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ (GIB) dargestellt werden.

Die Fortführung des erforderlichen Abstimmungsprozesses mit dem RVR ist von folgenden Punkten abhängig:
- Die Berechnungsgrundlage für Gewerbeflächenbedarfe ist noch unklar (es sollte 2013 eine NRW-weit einheitliche Berechnungsgrundlage erstellt werden, die kurz vor ihrem Beschluss im Landtag aufgrund des breiten kommunalen Protestes wieder zurückgezogen wurde; derzeit erarbeitet der RVR mit den Kommunen eine neue Berechnungsgrundlage), - Die Flächenentwicklung am Osterschleppweg muss in engem inhaltlichem Zusammenhang mit der Flächenentwicklung auf der Westfalenhütte betrachtet werden; hier wurde das Regionalplan-Änderungsverfahren bereits eingeleitet.
Zwischenzeitlich wurden hinsichtlich der Flächen in Asseln Süd Gespräche mit den Gremien der Eigentümer der benachbarten Grundstücke -der ev. Kirchengemeinden- geführt, mit dem Ziel, die im dortigen Eigentum stehenden Grundstücke freihändig zu erwerben. Damit hätte sich die Möglichkeit ergeben, das bestehende Planrecht umzusetzen und innerhalb der Festsetzungen des rechtsverbindlichen B-Plan Br. 174 zu bleiben. Diese Verhandlungen waren auch insoweit erfolgreich, als dass zwei Kirchengemeinden danach verkaufsbereit waren. Lediglich eine Kirchengemeinde verweigert weiterhin die Veräußerung ihrer Flächen, die für die Erschließung benötigt werden. Dieses Umsetzungsproblem kann entweder durch die Änderung des Planrechts oder die Einleitung eines Umlegungsverfahrens gelöst werden. Welcher Weg gegangen wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

Inzwischen haben sich für einzelne potentielle Gewerbe- und Industrieflächen neue Sachverhalte eingestellt, die gfs. erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Flächen am Osterschleppweg haben können. Dieses betrifft neben der Westfalenhütte, für die derzeit ein Regionalplanänderungsverfahren mit einem 47 ha größeren Gewerbe- und Industrieflächenanteil
als ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehen betrieben wird, insbesondere die Fläche Knepper im Ortsteil Mengede. E.ON hat Ende des Jahres 2013 erklärt, ihr dortiges Kraftwerk Ende 2014 vom Netz nehmen zu wollen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Bundesnetzagentur gestellt. Damit steht gfs. nicht nur das sich unmittelbar an das Kraftwerk anschließende ca. 26 ha große GE/GI- Areal zur Verfügung, welches vor vier Jahren wegen Eigenbedarfs von E.ON aus der Flächenbilanz herausgenommen wurde, sondern gfs. zusätzlich auch die Kraftwerksfläche selber. Der E.ON Grundbesitz beträgt dort (einschließlich der Flächen auf dem Stadtgebiet Castrop-Rauxel) ca. 72 ha.

Neben diesen gfs. eintretenden Zugewinnen an potentiellen GE / GI -Flächen sind gewisse - wenn auch deutlich kleinere- Verluste zu berücksichtigen. Zum einen ist dauerhaft nicht mehr mit einer Entwicklung der ehemaligen Zeche Kurl mit 5,5 ha (siehe Drucksache-Nr. 08863- 3-E2 ) zu rechnen, zum anderen ist abzuwarten, ob die Stadt Bochum die Entwicklung des Werner Hellwegs mit 5,7 ha vor dem Hintergrund neuester Überlegungen zur Anbindung der Opel Werks an die A 40 mitträgt.

Eine Gesamtbewertung dieser neuen Erkenntnisse ist derzeit und absehbar noch nicht hinreichend
genug möglich. Mit Blick auf ein erfolgreiches Regionalplanändungsverfahren sind diese Änderungen in der gesamten Flächensituation jedoch zwingend zu berücksichtigen.

Daher ist es unerlässlich für den Bereich Osterschleppweg, vor allem auch wegen seiner hohen
Lagequalität, seiner unmittelbaren Nachbarschaft zum Flughafen und seiner Einbettung in das Siedlungsgefüge zunächst Szenarien für andere qualitativ hochwertige, gewerbliche Nutzungsprofile zu erarbeiten. Gleichzeitig werden die Entwicklung auf der Westfallenhütte und im Bereich der Fläche Knepper intensiv begleitet.

Die Gesamtentwicklung wird durch eine Fortschreibung des Masterplans Wirtschaftsflächen dokumentiert.

Die Informationen zu den vertraglichen Inhalten werden in einer separaten Stellungnahme für den nichtöffentlichen Teil vorgelegt.


Auf Nachfrage von Rm Waßmann (CDU) erklärte GF Westphal, dass hinsichtlich der Frage der Erschließung entweder durch Planrechtsänderung oder durch die Einleitung eines Umlegungsverfahrens noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.

Der Rat der Stadt nahm die obige Stellungnahme zur Kenntnis.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11562-13)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgender Auszug aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 08.40.2014 vor:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dazu wie folgt:

„Leider ist in dem Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund genauso wie in dem Pflegebericht 2011 nicht erkennbar, wie ein Inklusionsprozess in der Pflege eingeleitet werden könnte. „Alter und Behinderung“ werden auch weiterhin als vermeintlich unterschiedliche Lebenslagen gesehen. Auch für die Pflege muss gelten: Die Umsetzung der UN Behindertenkonvention ist ein Menschenrecht!
Lapidar heißt es in der Einführung bzw. in den letzten Zeilen des Pflegebrichts:

„Dabei ist die Stadt Dortmund gut beraten, im Lichte der Inklusionspolitik die damit verbundenen Ziele gleich mit zu berücksichtigen.

Wenn damit die Eigenverantwortung der Menschen gestärkt wird, alte und neue soziale Netzwerkstrukturen in den Nachbarschaften entstehen und nachhaltig fortentwickelt werden und damit die (zumeist unzulänglichen) Pflegeangebote des Marktes passgenau um Hilfen im Alltag ergänzt werden, entfaltet kommunale Senioren- und Pflegepolitik durchaus ihre Wirkung.“

Was darunter zu verstehen ist und wie diese Wirkung entfaltet werden könnte, bleibt nebulös. Zu begrüßen ist, dass auf die Entwicklung in den stationären Wohnheimen der Behindertenhilfe hingewiesen wird:
o „Weiterhin wenig erkennbare Fortschritte gibt es bei der Versorgung älterer behinderter Menschen in der Pflege insbesondere im Lichte der Inklusionspolitik.“
o „Eine kürzlich erschiene Studie des LWL Münster zeigt für den Kreis der geistig behinderten Menschen folgende Perspektive auf: Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung weist die Altersstruktur geistig behinderter Erwachsener im Jahre 2010 noch einen deutlich geringeren Anteil von 60-Jährigen und älteren aus. Der Anteil der Senioren/-innen wird sich normalisieren, d.h. von 10 % im Jahre 2010 auf 31 % im Jahre 2030 steigen. In stationären Wohnheimen der Behindertenhilfe werden im Jahr 2030 fast die Hälfte der Bewohner Senioren/-innen sein, im Jahr 2010 waren es lediglich 16 %.“

Es bleibt allerdings bei dieser Feststellung.

Ebenso ist an keiner Stelle zu erfahren, ob und wie behinderte Pflegebedürftige mit sensorischen Einschränkungen adäquat versorgt werden.

Auch der Pflegebericht 2013 macht deutlich, wie wichtig die Erstellung des Berichts zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderung in Dortmund ist.

Wir erneuern die für den Pflegebericht 2011 bereits in die Diskussion eingebrachten Wünsche an eine
Weiterentwicklung der Dortmunder Pflegeberichterstattung:

- eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“,

- Konzeptionen zur politischen Diskussion, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen,

- Schulungen/Fortbildungen, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und

- Konzeptionen, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste /
Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte, Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden.”

Rm Taranczewski (SPD), Rm Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) und Rm Grollmann (CDU) sprachen sich dafür aus, dass die Empfehlung des Behinderpolitischen Netzwerkes in der Erarbeitung zukünftiger Pflegeberichte Berücksichtigung findet.

Der Rat der Stadt nahm den Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund sowie den Auszug aus der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17:40 Uhr bis 18:00 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 5.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11787-14)

Folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2014 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt zum obigen Tagesordnungspunkt vor (Drucksache Nr.: 11787-14-E1):

Die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:



1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass Städte wie Dortmund mit den Folgen der Armutszuwanderung aus Südosteuropa vor großen gesellschaftspolitischen Herausforderungen stehen, die sie unmöglich alleine lösen können.
In vielen Großstädten der gesamten Bundesrepublik ist ein deutlicher Anstieg von Zuwanderern mit geringer oder ohne Qualifikation aus Südosteuropa zu verzeichnen.
Die überörtlichen Politikebenen, insbesondere die EU und der Bund, sind weiterhin in der Pflicht, diese Städte zu unterstützen. Das bezieht sich auf schnelle und unbürokratische Hilfe, aber auch auf die Veränderung der Situation in den Herkunftsländern, um den Wanderungsgründen zu begegnen.
Die betroffenen Städte und die kommunalen Spitzenverbände sind zukünftig dringend in alle Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen.
Der Rat der Stadt Dortmund unterstreicht in diesem Zusammenhang die Verantwortungsgemeinschaft über alle Politikebenen.
Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die Verwaltung, die Zuwanderung aus Südosteuropa nach Dortmund für die Zukunft zu gestalten.
Der Rat begrüßt das Vorgehen der Verwaltung, die Zuwanderungsthematik über Dortmund hinaus immer wieder auf die überörtlichen Entscheidungsebenen zu heben und wirksame Unterstützung für die betroffenen Städte einzufordern.
Dazu erwartet der Rat der Stadt insbesondere dringend eine Refinanzierung der kommunalen Kosten und eine Finanzierung entsprechender Hilfsprojekte in den Städten.
Hierzu wiederholt der Rat der Stadt Dortmund nochmals seine Forderung, dass insbesondere nicht genutzte EU-Fördergelder nicht auf Bundesebene verbleiben, sondern den betroffenen Städten schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden müssen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Stadt Dortmund mit dem Landesprojekt „Komm-Inn“ sich sehr frühzeitig der Zuwanderungsthematik angenommen hat.
Die Verwaltung wird aufgefordert, sich intensiv in die anstehende Feldstudie einzubringen.
Der Rat der Stadt begrüßt die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern Beratung / Arbeit / Gesundheit / schulische und außerschulische Bildung / Kinder- und Jugendhilfe sowie Wohnen als sinnvolle Bausteine und zur Bündelung der Kapazitäten zur Vernetzung von Wissen und Ressourcen mit dem Ziel des Auf- und Ausbaus geeigneter Angebote.
Bisher sind laut Verwaltungsvorlage in vielen Fällen nur Nothilfen möglich und der Aufbau von langfristigen Lösungsansätzen, auf Grund fehlender finanzieller Mittel und/oder fehlender Unterstützung der übergeordneten Ebene (zum Beispiel Krankenversicherungsschutz) nicht möglich.

3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, zusätzlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten das städtische Melderegister ständig zu aktualisieren und auffälligen Meldevorkommnissen nachzugehen.
Wenn das neue Wohnungsaufsichtsgesetz NW (WAG) in Kraft getreten ist, sollte die Verwaltung die neuen wohnungsaufsichtlichen Maßnahmen prüfen und ermitteln, wie die Stadt Dortmund hinsichtlich der Zuwanderung die Situation der Problemhäuser unter aktiver Beteiligung der Eigentümer weiter verbessern kann.
Hierzu sind dem Wohnungsamt entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

4. Neben der dringend notwendigen finanziellen Unterstützung der Städte durch die überörtlichen Ebenen spricht sich der Rat der Stadt Dortmund auf der Grundlage des vorliegenden Sachstandsberichts der Verwaltung für folgende Einzelmaßnahmen aus:

a) Land NRW
Die Regularien zur Beantragung und Abrechnung von ESF-Mitteln sind zu vereinfachen.
Der Rat begrüßt dabei, dass die Eigenbeteiligung der Kommunen bereits von 50% auf 20% gesenkt worden ist.
Der Rat fordert die Landesregierung auf, für die neue Förderperiode weiteres Geld über die bewilligten ESF Mittel hinaus zur Verfügung zu stellen. Dabei muss Zugang zu den Mitteln breiter gestaltet werden, nicht nur Zugang von über 14jährigen zu Maßnahmen mit unmittelbarem Arbeitsmarktbezug, sondern Öffnung der Förderung zur Verbesserung der gesamten Lebenslage, selbstverständlich verbunden mit der langfristigen Perspektive auf Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Land ist weiter aufgefordert, die nötige Vernetzung der Kommunen zu unterstützen.
Hinsichtlich der Zurückweisung von Gewerbeanzeigen ist ein klärender Erlass des Landes an die Gewerbemeldebehörden erforderlich mit Hilfestellungen zu Abgrenzungskriterien.
Bei der Bildung von Auffangklassen ist die Personalsituation an den Schulen kontinuierlich zu verstärken.

b) Bund
Die neue Bundesregierung hat endlich auf die Zuwanderungsthematik in den Städten reagiert und Bundeshilfe in Aussicht gestellt. Allerdings müssen diese Hilfen jetzt auch schnell ankommen.
Der Rat der Stadt erwartet aus der eingerichteten Staatssekretärsrunde heraus kurzfristig Lösungsvorschläge an die Kommunen.
Als Sofortmaßnahme steht immer noch eine Fondslösung aus, um die zusätzlichen Lasten auszugleichen.
Rechtliche Konkretisierungen insbesondere in den Leistungssystemen, wie sie die ASMK gefordert hat, sind schnell umzusetzen.

c) EU
Die EU hat im Wesentlichen dafür Sorge zu tragen, dass die Lebensbedingungen in den Heimatländern verbessert wird.
Für Zuwanderer sind entsprechende Beratungsstellen in den Heimatländern einzurichten.
Es ist eine frühzeitige Mitwirkung der Kommunen bei der Bewältigung der Zuwanderung sicherzustellen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, dem Rat, seinen Ausschüssen und dem Integrationsrat über die Entwicklung der Zuwanderung in Dortmund anlassbezogen aber mindestens einmal jährlich zu berichten.“
Zudem lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 11787-14-E2):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

1. Der Rat begrüßt die Feststellung der Verwaltung, dass es zur Integration der ZuwanderInnen aus Südosteuropa keine Alternative gibt.

2. Der Rat hält fest, dass alle politischen Diskussionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zuwanderung von dieser Haltung geprägt und geführt werden müssen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die angekündigten 200 Millionen Euro für die von der Zuwanderung besonders betroffenen Städte schnellstmöglich und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Der Rat geht davon aus, dass diese Gelder den Städten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, schnellstmöglich die aufgetretenen Missverständnisse hinsichtlich der tatsächlichen Zuzugszahlen zu klären, um eine größtmögliche Zuwendung der von der Bundesregierung zugesagten Mittel zu bekommen.

5. Der Rat stellt fest, dass die Integration der zugewanderten Kinder und Jugendlichen zur Schaffung von Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit von besonderer Bedeutung ist. Daher sind für diese Gruppe besondere Integrationsangebote der Kommune geboten.

6. Der Rat stellt fest, dass Kinder aus den zugewanderten Familien bisher in der Regel keine Kindertagestätten besuchen. Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur besseren Integration dieser Kinder in Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, in Großpflegestellen und Kinderstuben zu erstellen und den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

7. Der Rat begrüßt die Aktivitäten der Verwaltung schnellstmöglich Schulplätze für die Kinder der ZuwanderInnen zu schaffen, insbesondere durch die Einrichtung von Auffang- und Vorbereitungsklassen, aber auch beim Übergang in reguläre Klassen. Vor dem Hintergrund der in vielen Familien vorhandenen Armut und der daraus entstehenden vielfältigen Problematiken ist eine wohnortnahe Unterrichtung für viele Kinder und Jugendliche von Vorteil. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung leerstehender bzw. bald leerstehender Schulgebäude zu prüfen. Der Rat regt an, dass Prinzip der Auffangklassen zugunsten einer integrativeren Beschulung zu prüfen.

8. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Regelungsdefizite der gesundheitlichen Versorgung der ZuwanderInnen abzubauen und verbindliche Regularien zur Herstellung eines umfassenden Gesundheitsschutzes zu schaffen. Bis dahin sind alle Notversorgungsanstrengungen durch den Bund zu kofinanzieren.

9. Der Rat stellt fest, dass die schnelle und fundierte Vermittlung von Sprachkenntnissen sowie von Kenntnissen gesellschaftlicher Zusammenhänge und Konventionen für die ZuwanderInnen gerade zu Beginn ihres Aufenthalts von besonderer Bedeutung ist. Der Rat fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass kostenlose Zugänge der ZuwanderInnen zu Alphabetisierungs-, Sprach- und Integrationskursen geschaffen werden.

10. ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien sind in besonderem Maße von Diskriminierung und Vorurteilen betroffen. Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Dortmunder Akteuren unter anderem im Netzwerk EU-Zuwanderung ein Konzept zur Verstärkung der Antidiskriminierungsarbeit insbesondere gegenüber Gruppe der Roma zu erstellen und vorzulegen.


11. Der Rat stellt fest, dass auch kommunale Anstrengungen zum Aufbau von transnationalen Netzwerken mit den Herkunftsländern der ZuwanderInnen erforderlich sind.“


Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 08.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 11787-14--E3):

Die CDU-Fraktion stellt zum o.g. TOP nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Deutschland profitiert von vielen hochqualifizierten Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien, die dazu beitragen, den drohenden Fachkräftemangel einzudämmen. Viele der in Dortmund lebenden bzw. nach Dortmund zuziehenden Bulgaren und Rumänen sind allerdings schlecht oder gar nicht ausgebildet. Für die Kinder dieser Familien ist eine schnelle Integration wichtig, um ihnen Chancen in der Schule und dann später auf dem Arbeitsmarkt zu geben.

Der Rat der Stadt unterstützt die Verwaltung dabei, neben den bereits bestehenden und im Ausbau befindlichen Auffangklassen, Konzepte zu entwickeln, wie gerade die Kinder aus den Zuwandererfamilien so früh wie möglich aufgefangen und einer guten schulischen Ausbildung zugeführt werden können. Hier kann auf bereits bestehende Konzepte, die zur Integration von muslimischen Kindern und Familien angewandt wurden, zurück gegriffen werden (z. B. Einrichtung von Kinderstuben, Mutter und Kind-Betreuung).

2. Für die betroffenen Kommunen entstehen im Zusammenhang mit der Armutsmigration hohe und unabwendbare Kosten, so z.B. für die Notfallversorgung im Krankheitsfall, für die Durchführung erforderlicher Impfungen, für die Betreuung und Beschulung von Kindern, für Hilfen zur Erziehung, für die Betreuung der Zuwanderer durch Sozialarbeiter und Beratungsstellen mit muttersprachlicher Kompetenz, für Anlaufstellen, die zu Perspektiven und Rückkehrmöglichkeiten ins Heimatland beraten sowie für die öffentliche Unterbringung. Darüber hinaus engagiert sich die Stadt Dortmund finanziell und personell, indem sie Leistungen erbringt wie z.B. niedrigschwellige Sprachkurse, aufsuchende Sozialarbeit, Prostituiertenberatung und anderes mehr.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass alle staatlichen Ebenen aufgerufen sind, die in ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bewältigung der Folgen von Armutsmigration konsequent anzuwenden.
Darüber hinaus stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die großen finanziellen Herausforderungen von der Kommune nur mit der finanziellen Unterstützung von Land, Bund und EU getragen werden können.

3. Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich dafür ein, dass Dortmund – als eine der betroffenen Kommunen, die eine sehr große Zuwanderungsrate von Rumänen und Bulgaren verzeichnet – durch Land, Bund und EU entsprechend finanziell höher gefördert und unterstützt wird. Dadurch können vor Ort zielgerichtete Integrationsmaßnahmen durchgeführt werden, um die einzelnen Potentiale der Menschen zu erkennen und zu fördern.

4. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Zuzug von sogenannten Armutszuwanderern aus Bulgarien und Rumänien eine Herausforderung darstellt, die koordiniertes und entschlossenes Vorgehen aller staatlichen Ebenen erfordert. Da Deutschland angesichts der demographischen Entwicklungen auf Zuwanderung angewiesen ist, müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Integration gelingt und Teilhabe ermöglicht wird. Die Kommunen als zentrale Orte der Integration bedürfen dabei der Unterstützung. Dieser Aufgabe ist die rot-grüne Landesregierung bislang nicht hinreichend nachgekommen.

5. Das Freizügigkeitsrecht besteht während der ersten drei Monate voraussetzungslos, d.h. die Ausländerbehörde darf in diesem Zeitraum keine Überprüfung vornehmen (vgl. § 2 Abs. 5 FreizügG/EU). Danach kann die Ausländerbehörde zwar verlangen, dass die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts (v.a. Erwerbstätigkeit; bei Nicht-Erwerbstätigen: Lebensunterhaltssicherung, Krankenversicherungsschutz) glaubhaft gemacht werden. Zumeist wird dabei jedoch schon vom Bestehen der Freizügigkeitsvoraussetzungen ausgegangen, wenn der Unionsbürger erklärt, dass eine der geforderten Ausübungsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 2 FreizügG/EU) vorliegt. Wenn die Ausländerbehörde feststellt, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht, ist der Ausländer gem. § 7 FreizügG/EU ausreisepflichtig.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nach den ersten drei Monaten regelmäßig entsprechende Überprüfungen vornehmen und sich das Vorliegen der o.g. Ausübungsvoraussetzungen jeweils durch geeignete Nachweise der Betroffenen bestätigen lassen.

6. Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung („Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“). Darin ist der Begriff der Schwarzarbeit definiert und sind der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung Prüfungsausgaben sowie Ermittlungsbefugnisse zugewiesen worden.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, sich auf Bundesebene für eine Intensivierung dieser Kontrolle einzusetzen.

7. Das Jobcenter muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es zwar arbeitslosen EU-Bürgern – nach geltender Gesetzeslage richtigerweise – konsequent Hartz IV verweigert, doch bei vielen „Aufstockern“ nicht genau hinsieht (vgl. FAZ vom 11.01.2014). Denn: Wer in Deutschland nur ein paar Stunden die Woche arbeitet oder ein Gewerbe betreibt, hat Anspruch auf Hartz IV, wenn das Geld nicht zum Leben reicht. Ob dieses Gewerbe jedoch tatsächlich ausgeübt wird oder ob sich windige Geschäftsleute auf Kosten des Sozialstaates billige Arbeitskräfte halten, wird von den Behörden in der Regel nicht intensiv geprüft.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, sicherzustellen, dass das Jobcenter konsequent prüft, ob die Voraussetzungen für die Zahlung ergänzender finanzieller Leistungen an sogenannte „Aufstocker“ tatsächlich vorliegen.

8. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass der Bezug von Kindergeld gemäß § 62 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Anspruchstellers im Inland voraussetzt und, dass das Melderecht bei Zweifeln am tatsächlichen Bezug einer Wohnung bereits heute die Möglichkeit vorsieht, einen entsprechenden Nachweis des Vermieters anzufordern (§11 Abs. 3 Melderechtsrahmengesetz). Nach dem neuen Meldegesetz, das der Deutsche Bundestag im Jahr 2013 beschlossen hat, wird eine solche Bestätigung des Vermieters ab dem 01.05.2015 wieder obligatorisch. Um zu verhindern, dass bis dahin von Armutszuwanderern aus anderen EU-Staaten zu Unrecht Kindergeldzahlungen in Anspruch genommen werden, erscheint es ratsam, bei Kindergeldanträgen schon jetzt regelmäßig einen entsprechenden Nachweis des Vermieters anzufordern.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf darauf hinzuwirken, dass die Behörden in Dortmund von der Möglichkeit, entsprechende Vermieternachweise anzufordern, ab sofort Gebrauch machen.

9. Beim Kindergeld handelt es sich vielfach um die einzige Leistung, die nichterwerbs-tätige EU-Bürger in Deutschland erhalten können. Es mehren sich Klagen darüber, dass Kindergeld unberechtigt in Anspruch genommen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen,
a) dass Kindergeld künftig nur noch gezahlt wird, wenn das betroffene Kind und seine Eltern jeweils über eine Steueridentifikationsnummer verfügen, weil auf diese Weise Mehrfachzahlungen ausgeschlossen werden können;

b) dass die Existenz des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, künftig durch die Vorlage eines amtlichen Dokuments, wie z.B. einer Geburts- oder Taufurkunde, nachgewiesen werden muss;

c) dass Kindergeld in Zukunft nur noch befristet bewilligt wird, damit die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig überprüft werden müssen;

d) dass im deutschen Recht die Möglichkeit geschaffen wird, gegenüber EU-Bürgern, die zu Unrecht Kindergeld oder sonstige Sozialleistungen bezogen haben, eine befristete Wiedereinreisesperre nach den Maßgaben der EU-Freizügigkeitsrichtlinie zu verhängen.
10. Der Rat der Stadt Dortmund strebt die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit an, mit der die Überbelegung von Wohnraum im Zusammenhang mit Armutsmigration verhindert werden kann. Dabei ist sicherzustellen, dass für jeden Erwachsenen eine Wohnfläche von mindestens 9 m², für jedes Kind eine Wohnfläche von mindestens 6 m² zur Verfügung steht (vgl. insoweit nur Gesetzentwurf Wohnungsaufsichtsrecht, Drucksache 16/4379).
11. Erhalten EU-Bürger vom Jobcenter bzw. dem Sozialamt Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (insbesondere angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung, § 22 SGB II, § 35 SGB XII) müssen diese Behörden – ebenso wie bei Inländern – die hilfebedürftigen Personen ggf. in die Lage versetzen, ihre Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen. In beiden Fällen dürfen die Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. Hier besteht ein Ansatz, um gegen die Ausbeutung der Armutsmigranten mittels überhöhter Mieten bzw. Mietwucher sowie gegen unzumutbare Wohnverhältnisse vorzugehen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass Armutszuwanderer ihre Rechte gegenüber dem Vermieter entsprechend wahrnehmen können.


Die Angelegenheit wurde im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 5.5 der Sitzung erörtert.

Rm Krause (CDU) begründete den Antrag ihrer Fraktion. Mit Verweis auf den hohen Grad der Zuwanderung von Menschen ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung müsse eine schnelle Integration, insbesondere der Kinder, erreicht werden.

Für die Fraktion der SPD erläuterte Rm Taranczewski den vorliegenden Antrag sowie das Abstimmungsverhalten und wies auf die positiven Aspekte der im Rahmen der Freizügigkeit entstandenen Zuwanderung hin.

Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen) und stellte hinsichtlich Punkt 10 des Antrags klar, dass es um den Umgang mit der Armutsproblematik unabhängig von der Ethnie geht sowie darum, Kohäsionspolitik zu gestalten.

Rm Dr. Tautorat (Die Linke) begründete den zu Tagesordnungspunkt 5.5 vorliegenden Antrag u.a. mit dem Bedarf, konkrete Handlungsstränge für den Umgang mit der Problematik zu entwickeln. Dazu gehöre ebenfalls, dass verwaltungsseitig pragmatische Strukturen aufgebaut werden.

Für Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) mache der vorliegende Bericht u.a. deutlich, dass die künftige Entwicklung nicht bestimmt genug einzuschätzen ist. Auf Fragen der Abwicklung und den damit verbundenen konkreten Auswirkungen werde nicht hinreichend konkret eingegangen. Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zu Tagesordnungspunkt 5.5.
Hinsichtlich der mündlich gestellten Nachfrage des Rm Münch (FBI) zu den Gesamtkosten für die Stadt Dortmund in 2013 durch südosteuropäische Armutszuwanderer machte StR’in Zoerner die Unterschiede zwischen freiwilligen Leistungen für Soforthilfe und den im Zusammenhang mit der Frage der Refinanzierung seitens der Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2013 ermittelten Kosten deutlich. Zu letzterem ist in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen eine Modellrechnung erstellt worden, in die sämtliche Kosten, wie Anteile von möglichen pflichtigen und freiwilligen Leistungen, von diversen ordnungsrechtlichen Maßnahmen, von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern usw., eingeflossen sind. Im Ergebnis ist ein dementsprechender Mittelwert gebildet worden. In diesem Zusammenhang verwies StR’in Zoerner auf die vorliegende Beantwortung einer Anfrage unter Tagesordnungspunkt 11.1.8 dieser Sitzung. StD Stüdemann stellte darüber hinaus klar, dass Prognosen von Seiten der Verwaltung, angesichts der Bewegungen im Raum und in den Wanderungs- und Migrationsphänomenen, nicht gegeben werden können.

Für Rm Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) ist Integration, zur Vermeidung von Parallelgesellschaften, alternativlos.

Mit Verweis auf die Befassung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erläuterte Rm Weyer (SPD) das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion zu Tagesordnungspunkt 5.5.

Die Ablehnung des zu Tagesordnungspunkt 5.5 vorliegenden Antrags begründete Rm Schwinn (B’90/
Die Grünen) u. a. damit, kein zusätzliches Gremium einrichten zu wollen. Zur Sicherstellung eines geeigneten Informationsaustausches wären Zwischenberichte in entsprechend kurzen Zeiträumen wünschenswert.

Rm Weintz (CDU) erläuterte das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zu Tagesordnungspunkt 5.5 und wies im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einrichtung von 4 Planstellen ausdrücklich auf die Befristung der Förderung auf zwei Jahre hin.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis und fasste folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) stimmt der Rat der Stadt Dortmund dem obigen Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) zu.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (mit Ausnahme der Punkte 3, 4, 6, 8, 10, 11), der Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Thieme (NPD) zu.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem obigen Antrag der CDU-Fraktion in den Punkten 1, 2, 3, 4 (außer letzter Satz), 8, 10, 11 mehrheitlich zu.


zu TOP 5.3
ÖPNV-Begleitservice
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2014
(Drucksache Nr.: 11708-14-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2014 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o. g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Sozialausschuss bittet die DSW21, gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen
ÖPNV-Begleitservice für Busse und Bahnen zu erarbeiten und das Angebot modellhaft für ein Jahr zu erproben. Der ÖPNV-Begleitservice ist in die vorhandenen Strukturen des bestehenden Bus- und Bahnservices zu integrieren.

2) Der Sozialausschuss fordert die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates der DSW 21 auf, sich
im Aufsichtsrat für die Einführung eines modellhaften Angebotes des ÖPNV-Begleitservice einzusetzen und auszusprechen.
Begründung:
Der Sozialausschuss hat mehrfach die Einführung eines ÖPNV-Begleitservice für mobilitäts-eingeschränkte Menschen diskutiert. Der Begleitservice richtet sich an KundInnen, die sich auf Grund von Mobilitätseinschränkungen bei der Nutzung von Bus und Bahn unsicher fühlen. Dies sind vorwiegend Kundinnen und Kunden, die einen Rollstuhl, Rollator oder eine Gehhilfe nutzen, seheingeschränkte oder blinde Menschen, gehörlose, aber auch stark verunsicherte Menschen. Während ihrer Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden diese KundInnen durch geschulte Servicekräfte begleitet. Viele andere Verkehrsunternehmen bieten bereits einen entsprechenden Service an. Damit wird Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine bessere Nutzung von Bus und Bahn ermöglicht.

Eine angedachte Aufnahme des ÖPNV-Begleitservice in die Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie ist bis jetzt nicht zustande gekommen. Auch die Suche nach einem Träger der Maßnahme blieb erfolglos.
In der Sitzung des ASAG im September 2013 wurde deshalb von verschiedenen Ausschussmitgliedern sowie von der Verwaltung die Überlegung eingebracht, einen ÖPNV-Begleitservice in das Aufgabengebiet des bei der DSW 21 schon vorhandenen Bus- und Bahnservices einzubringen. In diesem Bereich arbeiten bereits 40 Menschen in öffentlich geförderten Arbeitsverhältnissen (FAV).
Der ÖPNV-Begleitservice sollte zunächst modellhaft für ein Jahr erprobt werden, um dann über Art und Umfang einer Fortführung zu entscheiden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich nach kontrovers geführter Diskussion einig, dass ihm die Kompetenz fehlt, einen derartigen Beschluss herbeizuführen. Aufgrund dessen soll der Rat um die Behandlung des Themas und Verabschiedung des Antrages gebeten werden.



Mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bittet der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Rat der Stadt, nachfolgenden, der neuen Zuständigkeit angepassten Beschluss zu fassen:
1) Der Rat der Stadt Dortmund bittet die DSW21, gemeinsam mit der Verwaltung eine Konzeption für einen ÖPNV-Begleitservice für Busse und Bahnen zu erarbeiten und das Angebot modellhaft für ein Jahr zu erproben. Der ÖPNV-Begleitservice ist in die vorhandenen Strukturen des bestehenden Bus- und Bahnservices zu integrieren.
2) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates der DSW 21 auf, sich im Aufsichtsrat für die Einführung eines modellhaften Angebotes des ÖPNV-Begleitservice einzusetzen und auszusprechen.

Nachdem u.a. unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung der vorliegenden Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Ausdruck gebracht wurden, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich, einen von Rm Dr. Tautorat (Die Linke) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Stimme von Rm Thieme (NPD) sowie die Stimme von Rm Münch (FBI).


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke ab.
zu TOP 5.4
Ausweitung des Sprechstundenangebotes für nicht krankenversicherte Kinder und der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicherte Frauen.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11956-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden
Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung des Sprechstundenangebotes für nicht krankenversicherte Kinder und der gynäkologischen Sprechstunde für nicht krankenversicher- te Frauen. Die Einrichtung der Planstellen erfolgt im Zuge der Stellenplanvorlage für das Jahr 2015. Der Rat entscheidet, die zwei vollzeitverrechneten Stellen im Vorgriff auf den Stellen-plan für das Jahr 2015 sofort extern zu besetzen.


zu TOP 5.5
Stärkung der Teilhabe von EU-Zuwanderern und Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12269-14)

Die Angelegenheit wurde im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 5.2 der Sitzung des Rates erörtert.

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.04.2014 (Drucksache Nr.: 12269-14-E1) vor:

Wir bitten darum folgenden Beschlussvorschlag zur Beratung und Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises zum Thema "EU-Zuwanderung".


Der Arbeitskreis soll den Informationsaustausch zwischen Politik und Verwaltung sicherstellen, sowie einzelne thematische Vorbesprechungen ermöglichen.
An diesem Arbeitskreis sollen alle Fraktionen, in gleichem Maße, beteiligt werden.

Begründung

Das Thema der EU-Zuwanderung wir in den nächsten Jahren in allen seinen Facetten in den verschiedenen Ausschüssen diskutiert werden müssen. Um einen guten und sicheren Informationsaustausch sicherzustellen ist die Schaffung eines solchen Arbeitskreises, zur Bündelung der Informationen, sinnvoll.


Der Rat der Stadt fasste daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt den obigen Antrag der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

2. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des aus ESF-Mitteln finanzierten Konzepts „Vorhaben für EU-Bürgerinnen und -bürger mit zum Zeitpunkt des Aufrufs bestehender eingeschränkter Arbeitnehmerfreizügigkeit in Nordrhein-Westfalen: Stärkung der Teilhabe benachteiligter EU-Zuwanderer und –Zuwanderinnen am Arbeitsmarkt“ ist die unbefristete Einrichtung von vier Planstellen im Dezernatsbüro 5 (siehe Aufstellung in der Begründung) erforderlich. Der Rat beschließt, die Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2015 umgehend zu besetzen.



zu TOP 5.6
Sozialer Arbeitsmarkt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12352-14)

Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 21.03.2014 (Drucksache Nr.: 12352-14) vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt den Tagesordnungspunkt „Sozialer Arbeitsmarkt“ für die Ratssitzung am 10.04.2014 vor und stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Weg aus der Langzeitarbeitslosigkeit zurück zu einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt wird immer schwieriger. Durch die faktische Halbierung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel in Dortmund von knapp 80 Mio. € auf etwa 40 Mio. € jährlich, wurde die Situation noch einmal verschärft. Viele Menschen, die länger arbeitslos sind, müssen weiter auf die Möglichkeit warten wieder am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit ist zu einem enormen Problem in Dortmund und anderen Kommunen geworden. Den vielen langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern muss mit einem sozialen Arbeitsmarkt wieder eine Perspektive zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zu ihrer Existenzsicherung geboten werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert daher die Bundesregierung dazu auf, die versprochenen Mittel in Höhe von 1,4 Mrd. € endlich zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel dürfen dann nicht an die Bundesagentur für Arbeit gehen, sondern müssen direkt an die Jobcenter fließen, damit sichergestellt werden kann, dass insbesondere langzeitarbeitslose Menschen davon profitieren.

Gleichzeitig fordert der Rat von der Bundesregierung die Kürzung der Eingliederungshilfen für die Jobcenter wieder zurückzunehmen. Durch die dringende Mittelerhöhung können wieder mehr Mittel eingesetzt werden um Langzeitarbeitlosen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Mit einer Rücknahme der Kürzungen muss dann auch endlich eine Neuausrichtung der arbeitsmarktlichen Instrumente verbunden werden, damit die Hilfen und die Eingliederungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen effektiver gestaltet werden können. Zudem fordert der Rat, einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt für dauerhaft nicht vermittelbare Arbeitslose zusammen mit den örtlichen Akteuren aufzubauen und gesetzlich zu verankern.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den sogenannten „Gelsenkirchener Appell“, eine von SPD, CDU, Grünen, Linken, FDP und den Wohlfahrtsverbänden in Gelsenkirchen getragene Resolution zur Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, zur Kenntnis und unterstützt die Gelsenkirchener Forderungen an Bund und Land.

Zudem lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 07.04.2014 (Drucksache Nr.: 12352-14-E1) vor:

Zu o. g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass z.B. unter Moderation der Wirtschaftsförderung zeitnah
eine Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz eingerichtet und stattfinden soll, auf der über Perspektiven
für arbeitslose Menschen in der Stadt beraten werden soll.
Die einzurichtende Arbeitsmarktkonferenz soll in der Anzahl der Teilnehmer einen überschaubaren
Rahmen einhalten.

Insbesondere sind hierzu Vertreter der Wirtschaft, des Handels und des Handwerks, der Arbeitsverwaltung,
der DGB und auch Vertreter der Ratsfraktionen einzuladen.

Die Konferenz soll erörtern, welche Wege beschritten werden können, um den Abbau der Arbeitslosigkeit
zu optimieren.
Mögliche Ergebnisse der Konferenz sollen dem Rat der Stadt Dortmund vorgelegt werden.

Begründung
Erfolgt mündlich.


Rm Matzanke (SPD) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion und legte darüber hinaus dar, dass dem vorliegenden CDU-Antrag seitens ihrer Fraktion zugestimmt werden könne, sofern der vorgesehene Teilnehmerkreis um die Trägerverbände erweitert würde.

Das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktionen legten Rm Kowalewski (Die Linke) und Rm Langhorst (B’90/Die Grünen) dar.

Rm Waßmann (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und wies darauf hin, dass die vorgeschlagene Arbeitsmarktkonferenz keine feste, auf Dauer ausgerichtete Einrichtung werden soll. Dem Antrag der SPD werde seine Fraktion in den Punkten 1. und 2. folgen und den Punkt 3. wegen der auf Dauer angelegten Einrichtung eines dritten Arbeitsmarktes ablehnen.

Bezug nehmend auf den Antrag der CDU-Fraktion verwies Rm Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) auf den Beirat des Jobcenter Dortmund, dessen Arbeit durch ein zusätzliches Gremium entwertet würde.

OB Sierau schlug vor, dem Rat der Stadt zur Sitzung am 15.05.2014 ein, in Kooperation mit anderen beteiligten Ebenen wie Land und Bund, zu erstellendes Konzept zur Thematik „Sozialer Arbeitsmarkt“ vorzulegen, welches einen Vorschlag für die Einrichtung einer Arbeitsmarktkonferenz enthalten wird.

Vor diesem Hintergrund erklärte sich Rm Waßmann (CDU) für den Antragsteller einverstanden, den o.a. Antrag seiner Fraktion nicht zur Abstimmung zu stellen und diesen in der Sitzung des Rates der Stadt am 15.05.2014 erneut zu befassen.

Unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen von Rm Waßmann (CDU) zu Punkt. 3 des Antrags der SPD-Fraktion fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) stimmt der Rat der Stadt dem obigen Antrag
der SPD-Fraktion vom 21.03.2014 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 5.7
Inklusionskosten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12413-14)

Der o. g. Tagesordnungspunkt wurde seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.





6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
- unbesetzt -


zu TOP 6.2
Beschaffung von Radio-Frequenz-Identifikation (RFID)-Technik zur Verbuchung von Medien in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11998-14)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) sowie Rm Münch (FBI) fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung von RFID-Technik in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund, beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabe- und Planungsverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 6.3
Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11980-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, einen „Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 - 2020“ abzuschließen und weitere Mitwirkende zu gewinnen.

Die Sport- und Freizeitbetriebe werden ermächtigt, dem „Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 – 2020“ - gemeinsam mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk, dem StadtSportBund Dortmund e.V. und dem Projekt „Freizeit für alle“ - beizutreten.


zu TOP 6.4
Einmalzahlung für Orchestermusiker/-innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12047-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Einmalzahlung in Höhe eines Monatsgehaltes an die Orchestermusiker/-innen für entgangene Tariferhöhungen aus den Jahren 2011-2013.


zu TOP 6.5
Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12278-14)

Dem Rat der Stadt lag folgenden Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.04.2014 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.14 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der
SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion beantragt zur Vorlage „Fortschreibung des Kunstrasenprogramms“ folgende Punkte zur Abstimmung zu stellen:
Punkt 2 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen „100.000 € Programm“ ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren Sportplatzanlagen zu realisieren;
Begründung:
Sowohl in der Passage zu den finanziellen Auswirkungen der Verwaltungsvorlage als auch in der Präsentation der Sport- und Freizeitbetriebe, die der Ausschuss einstimmig gebilligt hat, ist beschrieben, dass ab dem Jahr 2015 beginnend jährlich 100.000 € zusätzlich für das Sonderprogramm zur Verfügung gestellt werden.
Der jetzige Beschlusstext in Punkt 2 macht dies nicht ausreichend deutlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion beantragt zur Vorlage „Fortschreibung des Kunstrasenprogramms“ folgende Punkte zur Abstimmung zu stellen:
Punkt 2 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen, mindestens 100.000 € Programm“ ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von fünf weiteren Sportplatzanlagen zu realisieren;
Begründung:
Laut Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 sollen jährlich mindestens 100.000 € für Zins und
Tilgungsverpflichtung zur Verfügung stehen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt mehrheitlich, gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die genannten Anträge der Fraktionen von SPD und CDU und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung dieser Anträge einstimmig folgenden geänderten (in fett dargestellt) Beschluss zu fassen:

(Hinweis: Redaktionelle Änderung zu Punkt 2. (Die Ratssitzung fand nicht am 13.12.2013 sondern am 12.12.2013 statt.)

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. dass im laufenden Jahr acht Sportplätze an Vereine zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 übertragen werden und die Vereine zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten;

2. die Neuauflage des am 13.12.2013 12.12.2013 beschlossenen mindestens „100.000 € Programms“ im ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren Sportplatzanlagen zu realisieren;

3. die Modernisierung von Sportplatzanlagen mit 400-Meter-Bahn und leichtathletischen Anlagen, die nutzungsbedingt nicht zurück gebaut werden können sowie Sportplatzanlagen mit Sonderfunktion für bestimmte Sportarten (z.B. Hockey, American Football u. ä.) bzw. in Aktionsräumen der sozialen Stadt durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;

4. im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. folgende Zuschusserhöhungen für
den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzusehen:
a) Strukturelle Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 260.000 € jährlich

b) Erhöhung des Investitionszuschusses in Höhe von 2.000.000 € jährlich für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019

und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, mit den Vereinen entsprechende
Pachtverträge mit den im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage und der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zustimmen werde, ausgenommen Punkt 2 des Beschlussvorschlages.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Änderungen aus der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (fett markiert) einstimmig und unter Berücksichtigung der Äußerungen von Frau Reuter, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. dass im laufenden Jahr acht Sportplätze an Vereine zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 übertragen werden und die Vereine zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten;

2. die Neuauflage des am 13.12.2013 12.12.2013 beschlossenen mindestens „100.000 €
Programms“ im ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren
Sportplatzanlagen zu realisieren;
3. die Modernisierung von Sportplatzanlagen mit 400-Meter-Bahn und leichtathletischen Anlagen, die nutzungsbedingt nicht zurück gebaut werden können sowie Sportplatzanlagen mit Sonderfunktion für bestimmte Sportarten (z.B. Hockey, American Football u. ä.) bzw. in Aktionsräumen der sozialen Stadt durch die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund;

4. im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. folgende Zuschusserhöhungen für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzusehen:
a) Strukturelle Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 260.000 € jährlich

b) Erhöhung des Investitionszuschusses in Höhe von 2.000.000 € jährlich für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019

und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, mit den Vereinen entsprechende Pachtverträge mit den im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen.


Rm Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen) stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag mit Ausnahme des Punktes 2 zustimmen werde.

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasste der Rat der Stadt - unter Einbeziehung der obigen Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und dem Hinweis von Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen) - einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. dass im laufenden Jahr acht Sportplätze an Vereine zur Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1 übertragen werden und die Vereine zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 € erhalten;
2. die Neuauflage des am 13.12.2013 beschlossenen mindestens „100.000 € Programms“ ab dem Jahr 2015 mit dem Ziel, die Umwandlung von jeweils fünf weiteren Sportplatzanlagen zu realisieren;

3. die Modernisierung von Sportplatzanlagen mit 400-Meter-Bahn und leichtathletischen Anlagen, die nutzungsbedingt nicht zurück gebaut werden können sowie Sportplatzanlagen mit Sonderfunktion für bestimmte Sportarten (z.B. Hockey, American Football u. ä.) bzw. in Aktionsräumen der sozialen Stadt durch die Sportund Freizeitbetriebe Dortmund;

4. im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 ff. folgende Zuschusserhöhungen für den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vorzusehen:

a) Strukturelle Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 260.000 € jährlich

b) Erhöhung des Investitionszuschusses in Höhe von 2.000.000 € jährlich für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019

und ermächtigt die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund, mit den Vereinen entsprechende Pachtverträge mit den im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen abzuschließen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Verlegung der Schule an der Froschlake zum Schulstandort "Bövinghauser Straße 84";
Aufhebung eines Ratsbeschlusses (Drucksache Nr. 06437-06)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11520-13)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Aufhebung seines Beschlusses mit der Drucksache Nr. 06437-06 vom 14.12.2006 „Verlegung der Schule an der Froschlake zum Schulstandort Bövinghauser Straße 84“.


zu TOP 7.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2014/15 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11611-14)

Der Rat der Stadt nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2014/15 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 7.3
Verlängerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12003-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen mit allen beteiligten Trägern der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) bis zum 31.07.2015 und somit die Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von den dort beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt ferner, dass die im Haushaltsjahr 2014/15 durch die Inanspruchnahme der vorhandenen Verbindlichkeiten aus Transferleistung entstehenden Erträge bis zu einer Höhe von 6,75 Mio. Euro für die Deckung der Aufwendungen der Schulsozialarbeit zweckgebunden sind.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11894-14)

Der Rat der Stadt nahm das Grob-Sanierungskonzept zum Erhalt und zur Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund, Limbecker Str. 31, zur Kenntnis.


zu TOP 9.2
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Haltern am See GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11991-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Haltern am See GmbH mit einem Geschäftsanteil von 25,1 % zu.


zu TOP 9.3
Aktualisierung des Wirkungsorientierten Haushaltes (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11839-14)

Rm Noltemeyer (B’90/Die Grünen) wies darauf hin, dass gem. Beschluss im Arbeitskreis zum Zielfeld Sicherheit und Ordnung, das strategisches Ziel „politischen Extremismus bekämpfen“ um die Kennzahl Anzahl der Maßnahmen im „Aktionsplan gegen Rechts“ ergänzt werden muss.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den aktualisierten WOH 2014 in der vorgelegten Form zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12058-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12), 21.03.2013
(DS-Nr. 08799-13) und 17.07.2013 (DS-Nr. 09526-13) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, das bebaute Grundstück Asselner Hellweg 86, Gem. Asseln, Flur 7, Nr. 406 nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.
4. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12124-14)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2013 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 3.720.402,26 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 3.429.030,89 €.


zu TOP 9.6
Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 12367-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 03.04.2014 vor (Drucksache Nr. 12367-14-E1):

„Laut der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf, Anne Lütkes, ist der Kauf der Steag durch die KGSB noch nicht von ihr genehmigt worden. Das hat sie mit dem Hinweis auf die fehlende Transparenz und fehlende öffentliche Beteiligung mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion:

1. Ist mittlerweile wenigstens der Kauf der STEAG von der Bezirksregierung genehmigt worden?

2. Was passiert, wenn diese Genehmigung nicht erteilt wird?

3. Welche Einwände und Nachfragen hat die Bezirksregierung gegenüber der Beteiligungsverwaltung
bezüglich der Genehmigung vorgetragen?

4. Was ist geplant, damit die Räte der beteiligten Städte an der Beratung und Beschlussfassung der KSGB zum Kauf der 2. Tranche angemessen beteiligt werden?

5. Wie kann nach dem Erwerb der 2. Tranche der kommunale Einfluss der Räte (z.B. durch eine veränderte Besetzung der Aufsichtsräte) gesichert werden?“


Die Beantwortung ist für die Sitzung am 15.05.2014 vorgesehen.




zu TOP 9.7
Westfalenhallen Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12402-14)

Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2014 (Drucksache Nr. 12402-14-E1) vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

1. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt eine Fusion der Westfalenhallen Dortmund mit der Messe Essen ab und kann nicht erkennen, welche positiven Effekte eine Zusammenlegung der wirtschaftlich gut aufgestellten Westfalenhallen Dortmund mit der Messe Essen haben sollte.

2. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für eine Stärkung des Messestandortes Dortmund aus.
Die Westfalenhallen Dortmund sind für den Wirtschaftsstandort Dortmund unverzichtbar.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Westfalenhallen wichtiger Arbeitgeberund Partner des Mittelstandes in Dortmund und der Region ist. Die Westfalenhallen Dortmund sind als 100%-Tochter der Stadt Dortmund wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge.

3. In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Geschäftsführung der Westfalenhallen Dortmund zu prüfen, wie die Stadt Dortmund die Westfalenhallen bei anstehenden Bau- und Sanierungstätigkeiten unterstützen kann.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zum Ergebnis dieser Prüfungen bis September 2014 schriftlich Stellung zu nehmen.

Begründung:
Die Westfalenhallen Dortmund führen jährlich über 60 Messen mit fast 700.000 Besuchern durch.
Sie sind Arbeitgeber für über 300 Menschen, an ihr hängen mindestens weitere 2.000 Arbeitsplätze im weiteren Geschäftsfeldern.
Die Westfalenhallen Dortmund sind wirtschaftlich gut aufgestellt und erhalten keine finanziellen Beiträge der Stadt Dortmund, während die Messe Essen aus dem Haushalt der Stadt Essen unterstützt wird.
Die Westfalenhallen betreiben ihr Messegeschäft aus einer soliden und wirtschaftlich starken Position heraus.
Die Messen der Westfalenhallen sprechen ein eigenes Fachpublikum an und sind über Jahrzehnte historisch gewachsen.
Die Grünen im Landtag NRW sprechen sich für ein landesweites Messekonzept in NRW aus und schließen Fusionen der Messe Dortmund und Essen dabei nicht aus.
Der Rat der Stadt Dortmund lehnt solche Fusionspläne ab.
In der Vergangenheit hat es mehrfache Versuche gegeben, Messestandorte zusammenzulegen.
Das scheiterte nachvollziehbar daran, dass die Messekonzepte nicht übereinander zu
bringen sind.
Der Rat der Stadt Dortmund bedauert sehr, dass die Grünen in NRW mit ihren Planungen
den gut funktionierenden Messestandort Dortmund leichtsinnig aufs Spiel setzen.


Zudem lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 12042-14-E2):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für eine Stärkung des Messestandortes Dortmund aus. Die Westfalenhallen sind ein starkes Standbein der nordrheinwestfälischen Messelandschaft, wichtiger Arbeitgeber und Partner des Mittelstandes in der Region.
2. Der Rat der Stadt Dortmund lehnt eine Fusion der Westfalenhallen Dortmund mit der Messe Essen angesichts der derzeitigen unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen beider Messen ab.

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt Kooperationen der NRW-Messestandorte mit öffentlicher Beteiligung, die dazu dienen, das Profil und die Entwicklungsmöglichkeiten der jeweiligen Standorte zu stärken.

4. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Landesregierung, mit Hilfe des in Aussicht gestellten Landesgutachtens zur Stärkung des Messestandortes NRW die Entwicklungsmöglichkeiten
der großen Messen im nationalen und internationalen Wettbewerb zu prüfen und damit eine Grundlage für eine weitere Profilierung und Zukunftssicherung der Messestandorte in NRW zu schaffen.

5. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, möglichen Zuschussbedarf der Stadt und mögliche Unterstützungsleistungen zur Sanierung und zum Ausbau der Westfalenhallen Dortmund bis in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses darzustellen.

Begründung:
Nordrhein-Westfalen ist ein starker Messestandort. Bereits zu Beginn der 1970er Jahre wurde der Grundstein gelegt für die Konzentration des Landes auf die vier Messestandorte Düsseldorf, Köln, Essen und Dortmund. Mittlerweile beträgt die gesamte Hallen-Ausstellungsfläche über 704.000 Quadratmeter, über 100 internationale Leitmessen mit jährlich rund sechs Millionen Besucherinnen und Besuchern finden statt. Damit gehört der Standort NRW zu den größten Messeplätzen der Welt. Dabei haben die Messen für das Land insgesamt, aber auch für die jeweiligen Kommunen, in denen sie beheimatet sind, einen hohe wirtschaftliche Bedeutung.

Der Messestandort NRW steht im nationalen und internationalen Wettbewerb. Gleichzeitig gibt es einen Wettbewerb der Messestandorte in NRW untereinander. Dies verdeutlichte gerade jüngst der Weggang der "Reifen-Messe" von Essen nach Köln im Februar 2014, über den der „Bundesverband Reifenhandel“ bereits seit Mitte 2013 verhandelt hatte. Eine weitere Verschiebung wirtschaftlicher Gewichte im Messebereich aus dem Ruhrgebiet an die großen Messestandorte Köln und Düsseldorf wäre sowohl kommunal- als auch regionalpolitisch problematisch.


Rm Sohn (SPD) begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion hinsichtlich der Ablehnung der Punkte 3. und 4. des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dem Punkt 5. könne man unter der Voraussetzung zustimmen, dass die erbetene Berichterstattung im Zeitraum September 2014 erfolge.

Für die CDU-Fraktion erläuterten Rm Waßmann und Rm Reppin das Abstimmungsverhalten und stellten klar, dass man den Punkten 3. und 4. des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht folgen werde. Darüber hinaus verdeutlichte Rm Waßmann (CDU), dass dem Punkt 5 des Antrags nur dann zugestimmt werden könne, wenn eine Berichterstattung im Zeitraum September 2014 erfolge und damit keine Haushaltsmittelbindung verbunden ist.

Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Reuter. Hinsichtlich des Punktes 5. erklärte sich der Antragsteller mit einer Berichterstattung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im September 2014 einverstanden.

Nachdem Rm Dingerdissen und Rm Rettstadt das Abstimmungsverhalten der Fraktion FDP/Bürgerliste erläutert hatten und Rm Kowalewski das Abstimmungsverhalten der Fraktion Die Linke dargelegt hatte, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt stimmte dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2014 (Drucksache Nr. 12402-14-E1) einstimmig zu.

- Unter Berücksichtigung der Klarstellung von Rm Reuter (B’90/Die Grünen) und der Anmerkung von Rm Waßmann (CDU) zu Punkt 5. des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2014 (Drucksache Nr.: 12042-14-E2) beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Thieme (NPD) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) die Punkte 1, 2 und 5 des Antrags.

- Der Rat Stadt lehnte den Punkt 3. des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2014 (Drucksache Nr.: 12042-14-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) und den Punkt 4. des vorgenannten Antrags gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 9.8
Magna Charta Ruhr 2010
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12404-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.03.2014 vor (Drucksache Nr.: 12404-14):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10. April sowie um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die im Juni 2010 unterzeichnete „Magna Charta Ruhr.2010 – Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ auch für die städtischen Tochterunternehmen gilt.

2. Der Rat fordert alle anderen städtischen Tochterunternehmen auf, die Verpflichtungen der Magna Charta Ruhr 2010 einzuhalten und darzustellen, wie dies bereits jetzt bzw. zukünftig umgesetzt wird.

Begründung:


Im Rahmen der Europäischen Kulturhauptstadt 2010 haben 53 Städte und Gemeinden die „Magna Charta Ruhr.2010 – Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ unterzeichnet, darunter auch Dortmund. Kernpunkt der Erklärung ist die Verpflichtung, sich gegen jegliche Form der Ausbeutung von Kindern zu stellen und alle Formen ausbeuterischer Kinderarbeit zu beenden. In diesem Sinne sollen keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit beschafft und der faire Handel gestärkt werden.

Im Zusammenhang mit der von der Westfalenhallen GmbH geplanten, allerdings kurzfristig abgesagten Inter-Tabac in Indonesien am 27. und 28. Februar gab es ernstzunehmende Hinweise darauf, dass insbesondere in Indonesien Tabak vielfach mit Hilfe von Kinderarbeit angebaut wird.

Um zukünftig Missverständnisse zu vermeiden und einen klaren Handlungsrahmen zu definieren, sollte der Rat deshalb eindeutig klarstellen, dass er die Verpflichtungen der Magna Charta Ruhr 2010 auch von den städtischen Tochterunternehmen eingehalten wissen will.“


Rm Frebel (B’90/Die Grünen) erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Rm Dingerdissen und Rm Rettstadt für die Fraktion FDP/Bürgerliste, Rm Sohn und Rm Prüsse für die SPD-Fraktion sowie Rm Reppin (CDU) die Einschätzung ihrer Fraktionen zur Begründung des vorliegenden Antrags erläuterten, beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Prüsse (SPD) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mit dem Tagesordnungspunkt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.


zu TOP 9.9
DEW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12412-14)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 02.04.2014 (Drucksache Nr.: 12412-14-E1) vor:

Wie der Presse (z.B. RN v. 26./28.3.2014) zu entnehmen ist, haben die derzeitigen Wirtschaftsprüfer u.a. mittels eines neuen IT-Verfahrens Überschüsse bei DEW21 in Höhe von rd. 30 Mio. € aufgedeckt, die seit Umstellung auf das sog. Rollierende Verfahren - wonach Abrechnungen der Kunden nicht mehr zum Jahresbeginn sondern über das Jahr verteilt erfolgen - Mitte der 90er Jahre aufgelaufen sind. Aufgabe der nächsten 2 Monate sei es nunmehr zu prüfen, wie es zu diesen Überschüssen
gekommen ist.

Entscheidend dürfte dabei auch die Feststellung sein, ob und inwieweit es sich dabei um Bilanzfehler oder um das Ergebnis unterschiedlicher Bewertungsvorgänge der jeweiligen Wirtschaftsprüfer handelt und welche rechtlich – wegen ggf. auch fehlerhafter/nichtiger Steuerbilanz auch steuerrechtlich - relevanten Konsequenzen daraus gegebenenfalls erwachsen können.

Da es sich bei einem Jahresabschluss grundsätzlich um eine sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu handeln hat, stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit die zurückliegenden Abschlüsse die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt widergespiegelt haben sondern auch, inwieweit die Jahresabschlüsse – gemessen z.B. an der Bilanzsumme, des Jahresüberschusses oder des Eigenkapitals – als fehlerhaft oder gar nichtig zu beurteilen sind.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung daher im Rahmen eines erläuternden Sachstandberichts, der wünschenswerter Weise von zur Sitzung einzuladenden Vertretern der DEW21 gehalten werden sollte, insbesondere um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

a) Welche Rechtfertigung gibt es für das Vorhandensein dieses Überschusses und wie ist dessen Entdeckung zum jetzigen Zeitpunkt zu erklären? Soweit hierbei die Umstellung auf ein neues Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie der Einsatz einer neuen Software eine Rolle spielen, ist darauf vertiefend einzugehen und darzulegen, warum die bisherigen Wirtschaftsprüfer bei der Bewertung des diesem Überschuss zugrunde liegenden Sachverhaltes offenbar zu einer
abweichenden Bewertung gekommen sind.

b) Inwieweit ist dem bisherigen Wirtschaftsprüfer in diesem Zusammenhang ein tatsächliches, fachliches oder rechtliches Fehlverhalten vorzuwerfen und welche Folgen ergeben sich daraus z.B. für die zurückliegend erteilten Testate?

c) Soweit die Überschüsse das bilanzielle Ergebnis einer auslegungsfähigen Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhaltes sind: warum wurde dieses Vorgehen gewählt und welchen Einfluss hatten die Geschäftsführungen von DEW21 und / oder DSW21 ggf. darauf?

d) Wie sind der aktuell in der Aufstellung befindliche Jahresabschluss aber auch die Jahresabschlüsse der vergangenen rd. 20 Jahre angesichts dieses Überschusses rechtlich zu bewerten (Stichwort: Bilanzverknüpfung) und welche rechtlich / bilanziellen Konsequenzen (z.B. Änderung eines fehlerhaften oder ordnungsgemäße Erstellung eines nichtigen Jahresabschlusses) ergeben sich
nun daraus?

e) Soweit fehlerhafte / nichtige Jahresabschlüsse Auswirkungen auf die Steuerbilanzen haben und / oder der Steuerverwaltung aufgrund nicht korrekt ermittelter Steuerlasten ein Schaden entstanden ist: welche Folgen sind damit im Einzelnen verbunden?

f) Wie werden mögliche haftungsrechtliche Verantwortungen der Geschäftsführung und mögliche Konsequenzen daraus in diesem Zusammenhang bewertet?

g) Welche Auswirkungen hat dieser Sachverhalt auf zurückliegende, aktuelle oder künftige Abführungen der DEW21 an die DSW21?

h) Wie ist dieser Sachverhalt vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen zwischen DSW21 und RWE über die weitere Zukunft der DEW21 zu bewerten?

i) Welche Auswirkungen hat dieser Sachverhalt auf die Gebühren der Kunden von DEW21?

Soweit mit der Beantwortung dieser Anfrage schützenswerte Interessen Dritter berührt sind, sind wir mit einer Beantwortung dieser Fragen in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden. Darüber hinaus gehen wir von einer Beantwortung in öffentlicher Sitzung aus.“


Des Weiteren lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.04.2014 vor (Drucksache Nr. 12412-14-E2):

Im Zusammenhang mit dem vorläufigen Jahresergebnis von DEW21 bittet die Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann ist der jetzt bekannt gewordene Überschuss in welcher Höhe tatsächlich entstanden?

2. Was war die Ursache des Fehlers und warum konnte dieser – trotz jährlicher Überprüfung der Bilanzen durch einen Wirtschaftsprüfer – nicht früher erkannt werden?

3. Welche Wirtschaftsprüfer waren seit Gründung der DEW mit der Prüfung der Jahresergebnisse
betraut?

4. Welche finanziellen und rechtlichen Folgen hat der Überschuss sowohl auf die DEW21 als auch auf die DSW21 und RWE, insbesondere in Hinblick auf steuerliche Nachzahlungen (Körperschafts- und Gewerbesteuer) und bestehende Ergebnisabführungsverträge?

5. Wie können solche Fehler in Zukunft vermieden werden?

Sollten bei der Beantwortung der Fragen schützenswerte Interessen Dritter betroffen sein,
sind wir mit der Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung einverstanden.

Begründung:
Laut Medienberichten haben der Einsatz neuer Wirtschaftsprüfer und der Einsatz neuer EDV-Verfahren Überschüsse von insgesamt rund 30 Mio. € bei DEW21 aufgedeckt. Neben der Frage, wann genau der Überschuss entstand, müssen vor allem die Ursache und die sich jetzt ergebenden rechtlichen Folgen eindeutig geklärt werden. Wir begrüßen die vom Aufsichtsrat DEW21 beschlossene unabhängige Sonderprüfung und erwarten, dass diese zügig zu einem Ergebnis kommt und die zuständigen Gremien sowie der Rat zeitnah umfassend informiert werden.


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2014 lag dem Rat der Stadt vor (Drucksache Nr.: 12412-14-E2):

„Zu den im Betreff genannten Anträgen nehme ich wie folgt Stellung:
Die Stadt ist an DEW21 nicht unmittelbar beteiligt, so dass der Informationsaustausch und die Steuerung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen über die Gesellschafterin DSW21 sowie die vom Rat der Stadt entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt.

Zu den in den Anträgen gestellten Fragen liegen der Verwaltung noch keine detaillierten Informationen
zum Sachverhalt vor, so dass für eine weitere Beurteilung durch die Verwaltung die zur Zeit noch laufende Klärung des Sachverhaltes durch eine Sonderprüfung des Jahresabschlussprüfers von DEW21, der PwC AG, abgewartet wird.

Im Anschluss an die vorgenannte Sonderprüfung ist zunächst eine Information der zuständigen Gremien der betroffenen Gesellschaften durch den Jahresabschlussprüfer vorgesehen (insbesondere der Aufsichtsräte von DEW21 und DSW21).

Schließlich beabsichtige ich, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als zuständigem Fachausschuss über die Ergebnisse der Sonderprüfung in geeigneter Form Bericht zu erstatten.“

Der Rat nahm die Zwischennachricht der Verwaltung zur Kenntnis.

An der Beratung nahmen OB Sierau, Rm Starke (SPD), Rm Prüsse (SPD) sowie Rm Monegel (CDU) nicht teil.


zu TOP 9.10
- Entwürfe der Jahresabschlüsse 2013 des Haushalts der Stadt Dortmund, des Sonderhaushalts
Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
Ergebnisverwendung
- Deckung des Jahresfehlbetrags 2013 des Haushalts der Stadt Dortmund aus der allgemeinen Rücklage
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2013 des
Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2013 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen
Rücklage
Ermächtigungsübertragung
- Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 für den
städtischen Haushalt
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 für die unselbstständigen
Stiftungen und Interessentengesamtheiten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12318-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2013 des Haushalts der Stadt Dortmund sowie der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahrs 2013 Kenntnis und leitet sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Die Feststellung der Jahresabschlüsse, die Verwendung der Jahresüberschüsse beziehungsweise die Behandlung der Jahresfehlbeträge und die Entlastung ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Jahresabschluss 2013 vorgelegt hat (§ 96 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen NRW (GO NRW)). Diesbezüglich wird dann durch Ratsbeschluss der Fehlbetrag der Stadt Dortmund durch die allgemeine Rücklage gedeckt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate wird durch den Jahresfehlbetrag 2013 erhöht und der Jahresüberschuss 2013 des Sonderhaushaltes Kohlgartenstiftung wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:
- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 8.663.378,55 Euro
Übertragung von Auszahlungsermächtigungen der Finanzrechnung in Höhe von 111.268.076,80 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen, Verbindlichkeiten und nicht verbrauchte zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von 141.344.921,11 Euro

Des Weiteren nahm der Rat Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen bei den unselbstständigen Stiftungen und Interessentengesamtheiten:

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen der Finanzrechnung in Höhe von 78.432,30 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für zahlungswirksame Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 72.399,50 Euro

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des Jahres 2014 der Stadt Dortmund.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Perspektive Europa
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11993-14)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand der Europaarbeit in Dortmund zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung im Dialog mit den Partnern vor Ort ein kommunales Handlungskonzept „Perspektive Europa“ zu erarbeiten. Das Handlungskonzept „Perspektive Europa“ soll dem Rat im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


zu TOP 10.2
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12392-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Herrn Sierau für das Kalenderjahr 2013 zur Kenntnis.

OB Sierau nahm an der Beratung nicht teil.


zu TOP 10.3
Sachstandsbericht Aktionsplan gegen Rechts
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12405-14)

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.03.2014 lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor (Drucksache Nr.: 12405-14):

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o. g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10. April sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, zur Sitzung des Rates am 15. Mai einen aktualisierten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Entwicklungen in den Beratungsstellen und Projekten für Opfer rechter Gewalt („Back up“) sowie für AussteigerInnen aus der rechtsradikalen Szene („Come back“) darzustellen.

Begründung:
Der letzte Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umsetzung des Aktionsplans stammt aus dem März 2013. Die konsequente Weiterentwicklung und Umsetzung des Aktionsplans ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung des Rechtsextremismus in unserer Stadt. Der Rat sollte deshalb mit einer regelmäßigen Berichterstattung über die aktuellen Entwicklungen informiert und eingebunden werden.“

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vom 03.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 12405-14-E1):

„In diesem Zusammenhang bitten wir um einen Sachstandsbericht in der Angelegenheit
„Stadt gegen Rassismus“ (Ratsbeschluss vom 24.11.2011 mit Hinweis auf die Niederschrift
der Ratssitzung vom 29.03.2012 TOP 1.4 / DS 04556-11-E1).“


OB Sierau übernahm die Sitzungsleitung.

Der Rat der Stadt lehnte einen von Rm Dingerdissen mündlich gestellten Antrag, den ersten Absatz der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.03.2014 um den Passus „Ebenso die Entwicklung der Zahl von Beteiligten der rechten Szene bei Demonstrationen sowie der Wahlergebnisse der rechtsextremen Parteien in den letzten 10 Jahren“ zu ergänzen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung von Rm Thieme (NPD) ab.

Die Beantwortung der Bitten um Stellungnahme erfolgt zur Sitzung am 15.05.2014.


zu TOP 10.4
Budgetverlagerung gem. § 83 GO von StA 10 zu 3/Dez Stabsstelle Dortmunder Statistik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12127-14)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von 573.927,21 Euro gem. § 83 GO für die Stabsstelle Dortmunder Statistik. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Amtes 10.


zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12411-14)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 02.04.2014 vor (Drucksache Nr.: 12411-14-E1):

Wir bitten darum, über folgenden Antrag zur Umbesetzung in Gremien beschließen zu lassen:

Frau Susanne Noritzsch wird als sachkundige Bürgerin mit sofortiger Wirkung sowohl Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als auch stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien jeweils anstelle der sodann als sachkundige Bürgerin ausscheidenden Frau Beate Herweg.

Der Rat der Stadt stimmte dem obigen Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig zu.


zu TOP 10.6
Auswirkungen des Tarifabschlusses für die Jahre 2014 und 2015 auf den städtischen Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12452-14)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Auswirkungen des Tarifabschlusses für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 zur Kenntnis.


11. Anfragen

zu TOP 11.1.1
Rüpingsbach Teil 1: Rechtliche Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Öffnung des Betriebsweges am renaturierten Rüpingsbachs zwischen Spörkel und Grotenbachstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12344-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12344-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Dem Rat der Stadt lag hierzu eine schriftliche Nachfrage (Drucksache Nr.: 12344-14-E2) vor, die von StR Lürwer dahingehend beantwortet wurde, dass es keine rechtlichen Bindung durch den Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der zukünftigen Nutzung von Unterhaltungswegen gibt.


zu TOP 11.1.2
Rüpingsbach Teil 2: Missachtung der BV Hombruch durch den Verwaltungsvorstand
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12420-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12420-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Eine hierzu gestellte, mündliche Nachfrage des Rm Münch (FBI), ob die Formulierung im Planfeststellungsbeschluss „Die Entscheidung, welche Unterhaltungswege am Rüpingsbach für Radfahrer und Fußgänger freigegeben werden, wird in Abstimmung zwischen der Antragstellerin und den zuständigen Dienststellen der Stadt Dortmund (StÄ 61 und 66) vorbereitet. Sodann sind die Empfehlungen zur Wegenutzung mit der Bezirksvertretung Hombruch und den Naturschutzverbänden
Abzustimmen“ als rechtlich bindend angesehen werden muss, beantworte OB Sierau dahingehend, dass den zuständigen Gremien des Rates der Stadt eine entsprechende Beschlussvorlage zugeleitet werden wird.


zu TOP 11.1.3
Rüpingsbach Teil 3: Angelegenheiten von rein bezirklicher Bedeutung im Verwaltungsvorstand – Sind demnächst auch Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zu Standorten von Altpapier-Containern zu erwarten, wenn 2 SPD-Parteimitglieder intervenieren?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12346-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12346-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

zu TOP 11.1.4
Rüpingsbach Teil 4: Diskreditierung der fachlichen Arbeit des Umweltamtes durch parteipolitische Einflussnahme des Oberbürgermeisters?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12400-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12400-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.5
Erhalt der unter Baumschutz stehenden ortsbildprägenden Platanen auf dem Baugelände der Deutschen Bank an der Stadtkrone Ost
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12401-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12401-14) folgt in der nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 11.1.6
Plastikmüll im Rathaus
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12414-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12414-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.7
Massive Verstöße gegen Denkmalschutz-Auflagen in der denkmalgeschützen Zechensiedlung Oberdorstfeld
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12416-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12416-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.8
Kosten der Stadt Dortmund für Armutszuwanderer aus Bulgarien und Rumänien 2013 und aktuelle Zuwanderungssituation im 1. Quartal 2014
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12417-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12417-14-E1) lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.

Die Nachfrage zur Anfrage (Drucksache Nr.: 12417-14-E2) wurde in der Ratssitzung beantwortet.







zu TOP 11.1.9
Rückgang des Menschenhandels mit Zwangsprostitution in Dortmund und NRW seit Verbot des Straßenstrichs in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12418-14)

Die Beantwortung der obigen Anfrage (Drucksache Nr.: 12418-14) folgt in der nächsten Sitzung des Rates.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 21:17 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau

André Buchloh
Ratsmitglied

Michael Pompetzki
stv. Schriftführer


Anlage:

(See attached file: MPEWDO_Rettberg_Ratssitzung_10.04.2014.pdf)