Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 14.03.2000 Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

Beginn: 14:00 Uhr


Ende: 18:25 Uhr


I. Anwesend sind:

1. stimmberechtigte Mitglieder:

RM Jürgen Böhm
RM Wulf Erdmann

RM Brunhilde Euchler - i. V. für RM Christiane Adomeit -
RM Jens Gierok
RM Reinhold Giese - stellv. Vorsitzender -
RM Frank Hengstenberg
RM Ingeborg Kräft
RM Margret Lehmann
RM Siegfried Mielicki

RM Wilfriede Müller-Jobst - i. V. für RM Monika Lührs -
RM Thomas Offermann
RM Daniela Schneckenburger - Vorsitzende -
RM Dieter Schneider
RM Ute Uhrmann
RM Birgit Unger
RM Renate Weyer
sB Markus Besserer
sB Ingrid Krämer-Knorr
sB Karla Michenbach


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Habib Ben Salah
sE Manfred König


3. Beratende Mitglieder:

Günter Baehr
Andreas Gora
Friedrich-Wilhelm Herkelmann
Frank Ortmann
Anne Rabenschlag
Georg Rupa
Albert Schauerte
Marianne Schobert
Gusti Steiner


4. Verwaltung:

Peter Bartow
Dr. Annette Düsterhaus
Winfried Evers
Dr. Udo Lepper
Stadtrat Pogadl

Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren

Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Gerd Ufer

Dr. Ulrike Ullrich






Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Daniela Schneckenburger - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ordnungs- und fristgemäss eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.02.2000





2. Angelegenheiten des Sozialamtes

2.1 Frühförderung
a) Ausschussvorlage: Frühförderung - Fachtagung vom 09.12.1999 "Hilfen für Kinder mit Handicaps" -
b) - Schreiben Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.01.2000 -
Antrag wird nachgereicht
2.2 Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen
- Schreiben Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 13.01.2000 -
Antrag wird nachgereicht


2.3 Beratung nach dem Landespflegegesetz NRW
hier: Förderung der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund
- Ausschussvorlage vom 14.03.2000 -


2.4 Kommunale Seniorenpolitik 2000
hier: Verfahrensvorschläge zur Reform der Altenhilfestrukturen in Dortmund
- Ausschussvorlage -
2.5 Bedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000
- Ratsvorlage vom 28.02.2000 - (Der Pflegebedarfsplan wird nachgereicht.)


2.6 Aktualisierung des Dortmunder Behindertenplans
hier: Zum Aufbau und gegenwärtigen Bearbeitungsstand
- Ausschussvorlage vom 14.03.2000 -


2.7 Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund
- Ausschussvorlage vom 29.02.2000 -



3. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes


3.1 Sachstandsbericht Methadonambulanz
- Ausschussvorlage vom 02.02.2000 -


3.2 MTA-Lehranstalt
- mündlicher Bericht der Verwaltung -


3.3 Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 28.02.2000 mit der Bezeichnung: "Änderung des Betäubungsmittelgesetzes; Einrichtung eines Druckraums in Dortmund"

- Stellungnahme der Verwaltung gem. § 14 (1) GeschO -


Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt die Vorsitzende, Frau Schneckenburger, den Ausschussmitgliedern den Termin (18.05.2000, ca. 9.00 - 16.30 Uhr), der "Drogenpolitischen Rundreise" mit. Die schriftliche Einladung -inkl. Programmablauf- wird noch versandt.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung wird Herr RM Böhm benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31, 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die vorliegende Tagesordnung wird um um die folgenden Anträge erweitert:

zu TOP 2.3: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2000
- Beratung nach dem Landespflegegesetz -
zu TOP 2.4: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2000
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.03.2000
- Kommunale Seniorenpolitik 2000 -
zu TOP 3.3 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000
- Änderung des Betäubungsmittelgesetzes; Einrichtung eines Druckraumes in Dortmund -

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der Tagesordnung in der geänderten Fassung zu.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 08.02.2000

Die Niederschrift wird mit folgenden Änderungen,

a) Seite 5, letzter Absatz
Antwort Herr Evers: Im Haushaltsplan-Entwurf 2000 wurden für die Betreuung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen noch keine Finanzmittel eingestellt, weil es derzeit noch keine abschließende Regelung gibt. In der nächsten Sitzung des Ausschussses wird seitens der Sozialverwaltung eine Vorlage zur "Förderung der freien Wohlfahrtsverbände" eingebracht. In dieser Vorlage wird auch die Regelung über die Betreuung von Flüchtlngen, AsylbewerberInnen und SpätausiedlerInnen aufgenommen.

b) Seite 6, 2. Absatz
Herr StR Pogadl erläutert, dass der Rat im letzten Jahr die Vorfinanzierung "Jugend in Arbeit" i. H. v. rd. 5 Mio. DM beschlossen hat. Dieser Betrag fließt in 2000 von der Arbeitsverwaltung an die Stadt Dortmund zurück. Trotzdem ....

c) Seite 6, 5. Absatz
Im 2. Satz ist das Wort " voraussichtlich" zu streichen.

einstimmig genehmigt.



zu TOP 2
Angelegenheiten des Sozialamtes

Im Vorfeld zum TOP 2.1 erläutert die Vorsitzende, Frau Schneckenburger, die aus Ihrer Sicht schlechte Informationspolitik des Sozialdezernenten Herrn Pogadl (Anlage 1).

Herr StR Pogadl erklärt, dass von der Fachtagung Handaufzeichnungen gefertigt wurden, die nicht erkennbar als Protokoll gewertet werden können. Hierbei handelt es sich lediglich um Arbeitsmaterial, dass für die weiteren Gespräche mit den Frühförderstellen und zur Erstellung der vorliegenden Vorlage benötigt wurde. Die Tatsache, dass man den Frühförderstellen diese Unterlage zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt hat zeigt, dass nichts versteckt oder zurückgehalten werden sollte. So werden die Handaufzeichnungen selbstverständlich auch den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Verfügung gestellt. Sofern die Möglichkeit besteht, an die Fachvorträge zu gelangen, sollten diese ebenfalls verteilt werden.


zu TOP 2.1
a) Frühförderung - Fachtagung vom 09.12.1999 "Hilfen für Kinder mit Handicaps"
b) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2000 zum Thema "Frühförderung"

Herr StR Pogadl führt in die Vorlage ein. Die Vorlage spiegelt das Ergebnis der Diskussion der Fachtagung vom 09.12.99, verbunden mit den Gesprächen der Frühförderstellen, wieder.

Herr Evers erläutert aus Sicht der fachlichen Dienststelle die Schwerpunkte der Vorlage mit der konzeptionellen Vorgehensweise.

Frau Dr. Düsterhaus berichtet einerseits über die organisatorische Veränderung im Gesundheitsamt, wodurch man sich im Kinder- und Jugendereich noch mehr Fachlichkeit und eine verbesserte Bearbeitungszeit verspricht. Zum anderen weist sie darauf hin, dass man sich darauf verständigt hat, bei eindeutiger Aktenlage -und damit dem Vorliegen einer Behinderung- keine weiteren Untersuchungen durchzuführen, sondern dem Sozialamt kurzfristig eine Mitteilung hierüber zukommen zu lassen. Die Untersuchungsverfahren und Test sollen zudem mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) abgestimmt werden, um so verstärkt Gutachten auf Basis der Aktenlage fertigen zu können.

Herr RM Giese macht deutlich, dass die Vorlage viele Punkte enthält, die zu wesentlichen Verbesserungen in dem Bereich der Frühförderung führen werden. So wird auf der Grundlage dieser Vorlage jedes Kind was Förderung braucht, diese Förderung auch zeitgerecht bekommen.

Herr Rupa und Frau Rabenschlag begrüssen in einigen Punkten (Bearbeitungszeiten, Qualitätsveränderung im Gutachterverfahren, etc.) die Vorlage. Vertreten allerdings bei der rechtlichen Würdigung die Auffassung, dass in diesen Fällen der Rechtsanspruch ausschliesslich im BSHG liegt, andere Kostenträger also nicht infrage kommen.

Herr RM Hengstenberg begründet den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion/Bündnis 90 Die Grünen und erläutert die drei wesentlichen Forderungen des Antrages.

Frau RM Unger unterstreicht für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Notwendigkeit zur Einführung des im Antrag formulierten Berichtwesens.

Herr Steiner vertritt bezüglich der Kostenträgerschaft dieselbe Auffassung wie Herr Rupa und Frau Rabenschlag von den Wohlfahrtsverbänden. Die zurückliegenden, langen Bearbeitungszeiten werden bemängelt; in der Hoffnung, dass sich dies bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zukünftig ändert.

Zur Frage der Nachrangigkeit wird von Herrn Evers eindeutig Position bezogen. Besteht für ein konkreten Sachverhalt ein Leistungsanspruch nach welchen sozialgesetzlichen Regelungen auch immer, dann geht dieser Leistungsanspruch dem Anspruch nach dem BSHG vor. Dies ist seit 1962 ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Nach Meinung von Frau Dr. Düsterhaus sind in Dortmund die Hilfesysteme leider noch nicht genügend miteinander verzahnt, insbesondere wenn es um Hilfen für Kinder und andere chronisch Kranke geht. In anderen Städten ist es durchaus schon üblich, dass Frühförderstellen multiprofessionell arbeiten, also medizinische Hilfen und pädagogische Hilfen unter einem Dach gewährt werden.

Herr StR Pogadl macht darauf aufmerksam, dass, sollte der Ausschuss dem 1. Spiegelstrich des gemeinsamen Antrages zustimmen, dies voraussichtlich rechtlich nicht haltbar und insofern ggf. zu beanstanden ist.

Herr RM Hengstenberg stellt klar, dass der Antrag nicht dazu dient, das Subsidiaritätsprinzip außer Kraft zu setzen, es aber speziell bei der heilpädagogischen Frühförderung keine vorrangigen Kostenträger gibt.

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beschließt mit 11 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen.


zu TOP 2.2
Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 09.03.2000

Frau RM Unger erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr StR Pogadl macht den Vorschlag, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden ist, diesen Antrag zunächst als eingebracht zu betrachten. Die Verwaltung hat dann die Gelegenheit, das Thema -auch in der Historie- aufzuarbeiten und dem Ausschuss hierüber zu berichten. Diese Vorlage könnte dann als Basis für die weiteren Beratungen und Diskussionen dienen.

Frau RM Unger bittet darum, auch eine kurze Stellungnahme der Verbände, die diese Einrichtungen betreuen, in die Vorlage aufzunehmen.

Die Fraktionen sind sich einig, den Antrag als eingebracht zu betrachten und noch vor der Sommerpause 2000 als TOP wieder aufzurufen.




zu TOP 2.3
Beratung nach dem Landespflegegesetz NRW
hier: Förderung der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2000

Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein. Darüber hinaus teilt er mit, dass die Pflegekassen signalisiert haben, ab 2001 sich nicht mehr an der Finanzierung beteiligen zu wollen. Auch das Land NW beabsichtigt, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen und erwartet, dass zukünftig andere tragfähige Finanzierungskonzepte entwickelt werden. Ausserdem ist bei der Überprüfung des Landespflegegesetzes nicht auszuschliessen, dass der Zuschuss des Landschaftsverbandes an die Kommunen (für Dortmund derzeit rd. 800.000,-- DM) reduziert wird.

Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ausgiebig diskutiert. Es besteht Einvernehmen darüber, dass insbesondere die Pflegekassen, die von der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung enorm profitieren, in weiteren Gesprächen dazu bewegt werden müssen, sich auch zukünftig an der Finanzierung zu beteiligen. Ebenso ist man sich grundsätzlich darüber einig, ein neues Beratungskonzept partizipativ zu entwickeln. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde daraufhin neu formliert:
Absatz 1
entfällt

Absatz 2
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund einer eventuell veränderten Finanzierungssituation bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept zu entwickeln, mit dem eine zentrale Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund gesichert werden kann.

Absatz 3
entfällt

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen wird in der neu formulierten Fassung einstimmig angenommen.

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschuss:

Der Träger der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund erhält für 2000 einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 70 Tsd. DM.




zu TOP 2.4
Kommunale Seniorenpolitik 2000
hier: Verfahrensvorschläge zur Reform der Altenhilfestrukturen in Dortmund

Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein und betont, dass mit dieser Vorlage ein offener Diskussionsprozess in Gang gebracht werden soll, um den veränderten Verhältnissen im Rahmen der Altenhilfe konzeptionell zu begegnen.

Im Verlauf der Diskussion ergeben sich hinsichtlich der Besetzung der Arbeitsgruppe, der Zielsetzungen, des generellen Zeitplanes, der zeitnahen Ausschussbeteiligung und im Text der Vorlage Änderungswünsche.

Herr StR Pogadl ist der Auffassung, dass die Ausweitung der Befragung auf vier
Stadtbezirke - auch vor dem Hintergrund der Arbeitskapazitäten im Sozialamt und dem Institut für Gerontologie- quantitativ recht hoch ist. Der geplante Kostenrahmen müsste dann ebenfalls angepasst werden.

Der Ausschuss nimmt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 13.03.200 an.
Der Ausschuss nimmt einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Fachausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren der Sozialverwaltung unter Einbeziehung der folgenden Änderungen

a) die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen werden eingearbeitet,

b) die Besetzung der Arbeitsgruppe ist anzupassen,

c) die Verwaltung beginnt mit den Arbeitsgruppensitzungen 1 und 2,

d) dem Ausschuss wird seitens der Verwaltung nach 04/2000 ein Katalog der Zielsetzungen vorgelegt, der ggf. politisch zu korrigieren ist,

e) es erfolgt ein Zwischenbericht nach 06/2000

f) der 1. Absatz auf Seite 3 ist komplett zu streichen


zur Reform der Altenhilfestrukturen in Dortmund zu.


zu TOP 2.5
Bedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000

Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein. Er macht darauf aufmerksam, dass die Daten für den Pflegebedarfsplan zukünftig vom Landesamt für Statistik erhoben und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu befürchten, dass dadurch die Daten relativ spät und stark aggregiert zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Qualität der Datenauswertung darunter leidet.

Herr Steiner bedauert es, dass der Pflegebedarfsplan überwiegend auf die älteren Menschen abgestellt ist. Die jüngeren Menschen und insbesondere die jüngeren behinderten Menschen werden kaum berücksichtigt. Bei der weiteren Fortschreibung des Pflegebedarfsplan sollte dies beachtet werden.
Die verfahrensmäßige Abwicklung wird bemängelt. So konnten Veränderungen des Aktionskreises nicht mehr aufgenommen werden. Man verständigte sich darauf, die Unterlagen des Aktionskreises den Fraktionen für die weitere Beratung zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der kurzfristigen Zustellung des Pflegebedarfsplans 1999/2000 besteht noch weiterer Beratungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund faßt der Ausschuss einstimmig den Beschluss, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.


zu TOP 2.6
Aktualisierung des Dortmunder Behindertenplans
hier: Zum Aufbau und gegenwärtigen Bearbeitungsstand

Herr Pohlmann erläutert die Schwerpunkte der Vorlage und berichtet über den derzeitigen Bearbeitungsstand. Im Gegensatz zu früher, wird die Aktualisierung des Behindertenplans -ohne externe Unterstützung durch ein wissenschaftliches Institut- ausschliesslich von den Beschäftigten des Fachbereichs 50/5 durchgeführt, was ggf. zu Zeitverzögerungen führen kann.

Frau RM Unger lobt die geleistete Arbeit im Fachbereich 50/5. Angesichts der -schon häufiger bemängelten- knappen Personalressourcen ist das, was derzeit in den unterschiedlichen Handlungsfeldern (Alten-, Behinderten- und Pflegebedarfsplanung) erarbeitet wird, bewundernswert. Auch wenn der Beschlussvorschlag in der Vorlage dies nicht beinhaltet, plädiert sie für eine Aktualisierung des Behindertenplanes bis zum Ende des Jahres 2000.

Herr Pohlmann avisiert die Fertigstellung des Behindertenplanes noch in diesem Jahr.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fordert die Sozialverwaltung auf, die Aktualisierung des Behindertenplanes zum Abschluss zu bringen.


zu TOP 2.7
Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund

Frau RM Unger fragt zu Punkt 4 (Betreuung von Flüchtlingen, AsylbewerberInnen und SpätaussiedlerInnen) auf Seite 3 der Vorlage an, wie es denn nach dem 30.06.2000 weitergehen soll.

Herr Evers führt aus, dass sich in der 2. Jahreshälfte bei der Anzahl der zu betreuenden Personen voraussichtlich Veränderungen ergeben werden. Deshalb wird in einem Ende März stattfindenden Gespräch mit den Verbänden geklärt, wie eine Unterstützung für die Zeit nach dem 01.07.2000 aussehen kann.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3
Angelegenheiten des Gesundheitsamtes


zu TOP 3.1
Sachstandsbericht Methadonambulanz

Frau Dr. Ullrich erläutert die wesentlichen Daten und Fakten der Vorlage. Unbefriedigend ist derzeit leider noch das Ergebnis der beruflichen Integration. Hier soll demnächst eine Integrationsmassnahme im beruflichen Trainigszentrum auf den Weg gebracht werden.

Herr RM Böhm bedankt sich bei der Verwaltung für diesen Bericht, der einen guten Überblick über die Drogenpolitik in Dortmund gibt.

Herr RM Giese ist überrascht von dem hohen Beikonsum der Drogenabhängigen.

Frau Dr. Ullrich schildert die Hintergründe/Zusammenhänge zwischen der Methadonsubstitution und dem Beikonsum. Ein gewisser Beikonsum wird bei dem niederschwelligen Auffangprogramm toleriert.


zu TOP 3.2
MTA-Lehranstalt

Frau Dr. Düsterhaus geht davon aus, dass die Zukunft der MTA-Lehranstalt nunmehr gesichert ist. Ein Landeszuschuss von 193.000,-- DM wurde kurzfristig mit Wirkung zum 01.01.2000 gestrichen. Für dieses Jahr gibt es eine Überbrückungsspende.

Für die Zukunft wurde zwischen den Städt. Kliniken, dem Johannes-Hospital und der Stadt Dortmund vereinbart, gemeinsam für die MTA-Lehranstalt Fach- und Finanzverantwortung tragen. Weiterhin wurden Verhandlungen mit den Krankenkassen aufgenommen, mit dem Ziel, die Finanzierung der Lehranstalt dauerhaft zu sichern (Refinanzierung durch den Pflegesatz).

Noch vor der Sommerpause wird es hierzu eine Vorlage geben.


zu TOP 3.3
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes; Einrichtung eines Druckraums in Dortmund
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000
Stellungnahme der Verwaltung gem § 14 (1) der GeschO vom 28.02.2000

Herr RM Böhm ist der Meinung, dass die Einrichtung von Druckräumen oder Fixerstuben das tatsächliche Drogenproblem nicht verbessern wird. Um sich einen besseren Eindruck zu verschaffen, sollte die Entscheidung über den Antrag bis nach der drogenpolitischen Rundreise vertagt werden.

Seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mit dem Antrag lediglich der erste Schritt zur weiteren Unterstützung des Drogenhilfeystems in Dortmund getan, d. h., die Verwaltung erhält zunächst Arbeitsaufträge.


Herr StR Pogadl nimmt Stellung zu den Fragen im Antrag vom 28.02.2000:

zu Frage 1
Hierzu kann derzeit nicht viel gesagt werden. Sobald die Gesetzesänderung mit den zusätzlichen Informationen vorliegen, können diese selbstverständlich dem Ausschuss zugeleitet werden.

zu Frage 2
Die Verwaltung erwartet eigentlich eine 1/3-Förderung (1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune). Dies wird vermutlich jedoch nicht zustande kommen. Die endgültige Förderung ist insofern noch unklar.

zu Frage 3
Am 29.01.1998 wurde beschlossen, dass in Dortmund Druckräume eingerichtet werden sollen, wenn die Voraussetzungen vorliegen (geltendes Recht, Finanzierungskonzept).

zu Frage 4
Die Verwaltung wird Vorschläge zum Standort eines solchen Druckraumes vorlegen, da z. B. der Zugang sicherlich von besonderer Bedeutung sein wird. Sobald der Verwaltung konkrete Informationen (z. B. Qualitätsstandards) vorliegen, können hierzu und zur weiteren Vorgehensweise Vorschläge erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt werden.


Der Ausschuss beschliesst mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000








Schneckenburger Böhm Kruse
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführer



zu TOP 2
Angelegenheiten des Sozialamtes

Im Vorfeld zum TOP 2.1 erläutert die Vorsitzende, Frau Schneckenburger, die aus Ihrer Sicht schlechte Informationspolitik des Sozialdezernenten Herrn Pogadl (Anlage 1).

Herr StR Pogadl erklärt, dass von der Fachtagung Handaufzeichnungen gefertigt wurden, die nicht erkennbar als Protokoll gewertet werden können. Hierbei handelt es sich lediglich um Arbeitsmaterial, dass für die weiteren Gespräche mit den Frühförderstellen und zur Erstellung der vorliegenden Vorlage benötigt wurde. Die Tatsache, dass man den Frühförderstellen diese Unterlage zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt hat zeigt, dass nichts versteckt oder zurückgehalten werden sollte. So werden die Handaufzeichnungen selbstverständlich auch den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Verfügung gestellt. Sofern die Möglichkeit besteht, an die Fachvorträge zu gelangen, sollten diese ebenfalls verteilt werden.


zu TOP 2.1
a) Frühförderung - Fachtagung vom 09.12.1999 "Hilfen für Kinder mit Handicaps"
b) Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2000 zum Thema "Frühförderung"

Herr StR Pogadl führt in die Vorlage ein. Die Vorlage spiegelt das Ergebnis der Diskussion der Fachtagung vom 09.12.99, verbunden mit den Gesprächen der Frühförderstellen, wieder.

Herr Evers erläutert aus Sicht der fachlichen Dienststelle die Schwerpunkte der Vorlage mit der konzeptionellen Vorgehensweise.

Frau Dr. Düsterhaus berichtet einerseits über die organisatorische Veränderung im Gesundheitsamt, wodurch man sich im Kinder- und Jugendereich noch mehr Fachlichkeit und eine verbesserte Bearbeitungszeit verspricht. Zum anderen weist sie darauf hin, dass man sich darauf verständigt hat, bei eindeutiger Aktenlage -und damit dem Vorliegen einer Behinderung- keine weiteren Untersuchungen durchzuführen, sondern dem Sozialamt kurzfristig eine Mitteilung hierüber zukommen zu lassen. Die Untersuchungsverfahren und Test sollen zudem mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) abgestimmt werden, um so verstärkt Gutachten auf Basis der Aktenlage fertigen zu können.

Herr RM Giese macht deutlich, dass die Vorlage viele Punkte enthält, die zu wesentlichen Verbesserungen in dem Bereich der Frühförderung führen werden. So wird auf der Grundlage dieser Vorlage jedes Kind was Förderung braucht, diese Förderung auch zeitgerecht bekommen.

Herr Rupa und Frau Rabenschlag begrüssen in einigen Punkten (Bearbeitungszeiten, Qualitätsveränderung im Gutachterverfahren, etc.) die Vorlage. Vertreten allerdings bei der rechtlichen Würdigung die Auffassung, dass in diesen Fällen der Rechtsanspruch ausschliesslich im BSHG liegt, andere Kostenträger also nicht infrage kommen.

Herr RM Hengstenberg begründet den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion/Bündnis 90 Die Grünen und erläutert die drei wesentlichen Forderungen des Antrages.

Frau RM Unger unterstreicht für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Notwendigkeit zur Einführung des im Antrag formulierten Berichtwesens.

Herr Steiner vertritt bezüglich der Kostenträgerschaft dieselbe Auffassung wie Herr Rupa und Frau Rabenschlag von den Wohlfahrtsverbänden. Die zurückliegenden, langen Bearbeitungszeiten werden bemängelt; in der Hoffnung, dass sich dies bei Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zukünftig ändert.

Zur Frage der Nachrangigkeit wird von Herrn Evers eindeutig Position bezogen. Besteht für ein konkreten Sachverhalt ein Leistungsanspruch nach welchen sozialgesetzlichen Regelungen auch immer, dann geht dieser Leistungsanspruch dem Anspruch nach dem BSHG vor. Dies ist seit 1962 ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Nach Meinung von Frau Dr. Düsterhaus sind in Dortmund die Hilfesysteme leider noch nicht genügend miteinander verzahnt, insbesondere wenn es um Hilfen für Kinder und andere chronisch Kranke geht. In anderen Städten ist es durchaus schon üblich, dass Frühförderstellen multiprofessionell arbeiten, also medizinische Hilfen und pädagogische Hilfen unter einem Dach gewährt werden.

Herr StR Pogadl macht darauf aufmerksam, dass, sollte der Ausschuss dem 1. Spiegelstrich des gemeinsamen Antrages zustimmen, dies voraussichtlich rechtlich nicht haltbar und insofern ggf. zu beanstanden ist.

Herr RM Hengstenberg stellt klar, dass der Antrag nicht dazu dient, das Subsidiaritätsprinzip außer Kraft zu setzen, es aber speziell bei der heilpädagogischen Frühförderung keine vorrangigen Kostenträger gibt.

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beschließt mit 11 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen.


zu TOP 2.2
Übergangseinrichtungen in Stadtsiedlungen
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 09.03.2000

Frau RM Unger erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr StR Pogadl macht den Vorschlag, wenn die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einverstanden ist, diesen Antrag zunächst als eingebracht zu betrachten. Die Verwaltung hat dann die Gelegenheit, das Thema -auch in der Historie- aufzuarbeiten und dem Ausschuss hierüber zu berichten. Diese Vorlage könnte dann als Basis für die weiteren Beratungen und Diskussionen dienen.

Frau RM Unger bittet darum, auch eine kurze Stellungnahme der Verbände, die diese Einrichtungen betreuen, in die Vorlage aufzunehmen.

Die Fraktionen sind sich einig, den Antrag als eingebracht zu betrachten und noch vor der Sommerpause 2000 als TOP wieder aufzurufen.




zu TOP 2.3
Beratung nach dem Landespflegegesetz NRW
hier: Förderung der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2000

Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein. Darüber hinaus teilt er mit, dass die Pflegekassen signalisiert haben, ab 2001 sich nicht mehr an der Finanzierung beteiligen zu wollen. Auch das Land NW beabsichtigt, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen und erwartet, dass zukünftig andere tragfähige Finanzierungskonzepte entwickelt werden. Ausserdem ist bei der Überprüfung des Landespflegegesetzes nicht auszuschliessen, dass der Zuschuss des Landschaftsverbandes an die Kommunen (für Dortmund derzeit rd. 800.000,-- DM) reduziert wird.

Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ausgiebig diskutiert. Es besteht Einvernehmen darüber, dass insbesondere die Pflegekassen, die von der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung enorm profitieren, in weiteren Gesprächen dazu bewegt werden müssen, sich auch zukünftig an der Finanzierung zu beteiligen. Ebenso ist man sich grundsätzlich darüber einig, ein neues Beratungskonzept partizipativ zu entwickeln. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde daraufhin neu formliert:
Absatz 1
entfällt

Absatz 2
Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund einer eventuell veränderten Finanzierungssituation bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept zu entwickeln, mit dem eine zentrale Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund gesichert werden kann.

Absatz 3
entfällt

Der Antrag der Bündnis 90/Die Grünen wird in der neu formulierten Fassung einstimmig angenommen.

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschuss:

Der Träger der zentralen Beratungsstelle für Wohnraumanpassung älterer und behinderter Menschen in Dortmund erhält für 2000 einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 70 Tsd. DM.




zu TOP 2.4
Kommunale Seniorenpolitik 2000
hier: Verfahrensvorschläge zur Reform der Altenhilfestrukturen in Dortmund

Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein und betont, dass mit dieser Vorlage ein offener Diskussionsprozess in Gang gebracht werden soll, um den veränderten Verhältnissen im Rahmen der Altenhilfe konzeptionell zu begegnen.

Im Verlauf der Diskussion ergeben sich hinsichtlich der Besetzung der Arbeitsgruppe, der Zielsetzungen, des generellen Zeitplanes, der zeitnahen Ausschussbeteiligung und im Text der Vorlage Änderungswünsche.

Herr StR Pogadl ist der Auffassung, dass die Ausweitung der Befragung auf vier
Stadtbezirke - auch vor dem Hintergrund der Arbeitskapazitäten im Sozialamt und dem Institut für Gerontologie- quantitativ recht hoch ist. Der geplante Kostenrahmen müsste dann ebenfalls angepasst werden.

Der Ausschuss nimmt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion vom 13.03.200 an.
Der Ausschuss nimmt einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.

Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Fachausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren der Sozialverwaltung unter Einbeziehung der folgenden Änderungen

a) die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen werden eingearbeitet,

b) die Besetzung der Arbeitsgruppe ist anzupassen,

c) die Verwaltung beginnt mit den Arbeitsgruppensitzungen 1 und 2,

d) dem Ausschuss wird seitens der Verwaltung nach 04/2000 ein Katalog der Zielsetzungen vorgelegt, der ggf. politisch zu korrigieren ist,

e) es erfolgt ein Zwischenbericht nach 06/2000

f) der 1. Absatz auf Seite 3 ist komplett zu streichen


zur Reform der Altenhilfestrukturen in Dortmund zu.


zu TOP 2.5
Bedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen
hier: Pflegebedarfsplan der Stadt Dortmund 1999/2000

Herr Pohlmann führt in die Vorlage ein. Er macht darauf aufmerksam, dass die Daten für den Pflegebedarfsplan zukünftig vom Landesamt für Statistik erhoben und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Es ist zu befürchten, dass dadurch die Daten relativ spät und stark aggregiert zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Qualität der Datenauswertung darunter leidet.

Herr Steiner bedauert es, dass der Pflegebedarfsplan überwiegend auf die älteren Menschen abgestellt ist. Die jüngeren Menschen und insbesondere die jüngeren behinderten Menschen werden kaum berücksichtigt. Bei der weiteren Fortschreibung des Pflegebedarfsplan sollte dies beachtet werden.
Die verfahrensmäßige Abwicklung wird bemängelt. So konnten Veränderungen des Aktionskreises nicht mehr aufgenommen werden. Man verständigte sich darauf, die Unterlagen des Aktionskreises den Fraktionen für die weitere Beratung zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der kurzfristigen Zustellung des Pflegebedarfsplans 1999/2000 besteht noch weiterer Beratungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund faßt der Ausschuss einstimmig den Beschluss, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.


zu TOP 2.6
Aktualisierung des Dortmunder Behindertenplans
hier: Zum Aufbau und gegenwärtigen Bearbeitungsstand

Herr Pohlmann erläutert die Schwerpunkte der Vorlage und berichtet über den derzeitigen Bearbeitungsstand. Im Gegensatz zu früher, wird die Aktualisierung des Behindertenplans -ohne externe Unterstützung durch ein wissenschaftliches Institut- ausschliesslich von den Beschäftigten des Fachbereichs 50/5 durchgeführt, was ggf. zu Zeitverzögerungen führen kann.

Frau RM Unger lobt die geleistete Arbeit im Fachbereich 50/5. Angesichts der -schon häufiger bemängelten- knappen Personalressourcen ist das, was derzeit in den unterschiedlichen Handlungsfeldern (Alten-, Behinderten- und Pflegebedarfsplanung) erarbeitet wird, bewundernswert. Auch wenn der Beschlussvorschlag in der Vorlage dies nicht beinhaltet, plädiert sie für eine Aktualisierung des Behindertenplanes bis zum Ende des Jahres 2000.

Herr Pohlmann avisiert die Fertigstellung des Behindertenplanes noch in diesem Jahr.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fordert die Sozialverwaltung auf, die Aktualisierung des Behindertenplanes zum Abschluss zu bringen.


zu TOP 2.7
Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Dortmund

Frau RM Unger fragt zu Punkt 4 (Betreuung von Flüchtlingen, AsylbewerberInnen und SpätaussiedlerInnen) auf Seite 3 der Vorlage an, wie es denn nach dem 30.06.2000 weitergehen soll.

Herr Evers führt aus, dass sich in der 2. Jahreshälfte bei der Anzahl der zu betreuenden Personen voraussichtlich Veränderungen ergeben werden. Deshalb wird in einem Ende März stattfindenden Gespräch mit den Verbänden geklärt, wie eine Unterstützung für die Zeit nach dem 01.07.2000 aussehen kann.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3
Angelegenheiten des Gesundheitsamtes


zu TOP 3.1
Sachstandsbericht Methadonambulanz

Frau Dr. Ullrich erläutert die wesentlichen Daten und Fakten der Vorlage. Unbefriedigend ist derzeit leider noch das Ergebnis der beruflichen Integration. Hier soll demnächst eine Integrationsmassnahme im beruflichen Trainigszentrum auf den Weg gebracht werden.

Herr RM Böhm bedankt sich bei der Verwaltung für diesen Bericht, der einen guten Überblick über die Drogenpolitik in Dortmund gibt.

Herr RM Giese ist überrascht von dem hohen Beikonsum der Drogenabhängigen.

Frau Dr. Ullrich schildert die Hintergründe/Zusammenhänge zwischen der Methadonsubstitution und dem Beikonsum. Ein gewisser Beikonsum wird bei dem niederschwelligen Auffangprogramm toleriert.


zu TOP 3.2
MTA-Lehranstalt

Frau Dr. Düsterhaus geht davon aus, dass die Zukunft der MTA-Lehranstalt nunmehr gesichert ist. Ein Landeszuschuss von 193.000,-- DM wurde kurzfristig mit Wirkung zum 01.01.2000 gestrichen. Für dieses Jahr gibt es eine Überbrückungsspende.

Für die Zukunft wurde zwischen den Städt. Kliniken, dem Johannes-Hospital und der Stadt Dortmund vereinbart, gemeinsam für die MTA-Lehranstalt Fach- und Finanzverantwortung tragen. Weiterhin wurden Verhandlungen mit den Krankenkassen aufgenommen, mit dem Ziel, die Finanzierung der Lehranstalt dauerhaft zu sichern (Refinanzierung durch den Pflegesatz).

Noch vor der Sommerpause wird es hierzu eine Vorlage geben.


zu TOP 3.3
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes; Einrichtung eines Druckraums in Dortmund
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000
Stellungnahme der Verwaltung gem § 14 (1) der GeschO vom 28.02.2000

Herr RM Böhm ist der Meinung, dass die Einrichtung von Druckräumen oder Fixerstuben das tatsächliche Drogenproblem nicht verbessern wird. Um sich einen besseren Eindruck zu verschaffen, sollte die Entscheidung über den Antrag bis nach der drogenpolitischen Rundreise vertagt werden.

Seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mit dem Antrag lediglich der erste Schritt zur weiteren Unterstützung des Drogenhilfeystems in Dortmund getan, d. h., die Verwaltung erhält zunächst Arbeitsaufträge.


Herr StR Pogadl nimmt Stellung zu den Fragen im Antrag vom 28.02.2000:

zu Frage 1
Hierzu kann derzeit nicht viel gesagt werden. Sobald die Gesetzesänderung mit den zusätzlichen Informationen vorliegen, können diese selbstverständlich dem Ausschuss zugeleitet werden.

zu Frage 2
Die Verwaltung erwartet eigentlich eine 1/3-Förderung (1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Kommune). Dies wird vermutlich jedoch nicht zustande kommen. Die endgültige Förderung ist insofern noch unklar.

zu Frage 3
Am 29.01.1998 wurde beschlossen, dass in Dortmund Druckräume eingerichtet werden sollen, wenn die Voraussetzungen vorliegen (geltendes Recht, Finanzierungskonzept).

zu Frage 4
Die Verwaltung wird Vorschläge zum Standort eines solchen Druckraumes vorlegen, da z. B. der Zugang sicherlich von besonderer Bedeutung sein wird. Sobald der Verwaltung konkrete Informationen (z. B. Qualitätsstandards) vorliegen, können hierzu und zur weiteren Vorgehensweise Vorschläge erarbeitet und dem Ausschuss vorgestellt werden.


Der Ausschuss beschliesst mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.03.2000








Schneckenburger Böhm Kruse
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführer