Niederschrift

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 13.04.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Frau RM Menzebach (CDU) i. V. f. Herr RM Spineux (CDU) bis 18:25 Uhr
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff (SPD) bis 18:02 Uhr
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen) bis 17:40 Uhr
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen) bis 17:43 Uhr
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 18:10 Uhr


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat ab 15:40 Uhr
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde ab 15:41 Uhr
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Löchle - 1
Herr Ellerkamp - 8/stv. GF
Herr Klüh - 6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Müller (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Dr. Kurtenacker (Firma Taberg-Ingenieure)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 13.04.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.03.2011


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Berichterstattung zum aktuellen Sachstand

Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03796-11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03156-11-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.02.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03156-11-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03156-11-E5)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03428-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03428-11-E2)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.12.2010 vor -

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02774-10-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 15.12.2010 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2011

(Drucksache Nr.: 02774-10)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011

(Drucksache Nr.: 02774-10)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2011

(Drucksache Nr.: 02774-10)

hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2011

(Drucksache Nr.: 02774-10)


3.2 Umlegungsanordnung für den Bebauungsplan Br 183 Hiddingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03335-11)


3.3 Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03691-11)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 23.09.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03326-11)

4.2 Bauleitplanung,
Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten -Forstblick Grävingholz-;
hier: Beschluss, das Bebauungsplanverfahren für einen Vorhaben- und Erschließungsplan - Forstblick Grävingholz -nicht einzuleiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03047-11)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03317-11)

4.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03539-11)

4.5 Installation von Leihstationen im Rahmen des ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems metropolradruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03470-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2011

(Drucksache Nr.: 03470-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2011

(Drucksache Nr.: 03470-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2011

(Drucksache Nr.: 03470-11)
4.6 Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße / Heiligegartenstraße
hier: Beschluss zur Prüfung von Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03540-11)

4.7 Bauleitplanung; 38. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gartenäcker-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (38. Änderung); II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03119-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor, wurde vertagt -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 15.02.2011

(Drucksache Nr.: 03119-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

4.8 Bauleitplanung;
Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung „Westlich Wellinghofer Straße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273
hier: Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung, Beschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplans Hö 111)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03029-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.02. und 02.03.2011 vor, wurde vertagt -
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2011 (Drucksache Nr.: 03029-11)

4.9 Beseitigung Bahnübergang Husener Str.
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03479-11)

4.10 Dreigleisiger Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn
Antrag der H-Bahn-Gesellschaft mbH auf Plangenehmigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00382-10-E6)

4.11 Programmschwerpunkte des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03248-11)

4.12 Seniorenheime
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03848-11)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2011

(Drucksache Nr.: 03291-11)

hierzu -> Schreiben des Rechtsbeistands der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1-Initiative Dortmund e. V. vom 24.03.2011

7.2 Kanalerneuerung Asselner Hellweg 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02629-10)

7.3 Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03648-11)

7.4 Fahrbahnerneuerung Sölder Straße -Beschlusserhöhung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03297-11)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Wohnungspolitik
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 26.01.2011
(Drucksache Nr. 03058-11-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03772-11)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Umweltfreundliche Busklimatisierung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03426-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03426-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03426-11-E3)

12.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Halbjahresbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03810-11)

12.3 Chancen von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02413-10-E2)

12.4 Kanalstraße 25 und Hafenumfeld - Grundwasseruntersuchungen, Gemüseuntersuchungen, Schwermetalluntersuchungen, Fischuntersuchungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03806-11)

12.5 Umweltzonen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03849-11)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- nicht besetzt -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

15. Anfragen

15.1 Rechtswidriges Reiten in den Waldgebieten von Eichlinghofen, Salingen und Großholthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03409-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03409-11-E1)

15.2 Wildfraß an den Obstbäumen im NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03410-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03410-11-E1)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Neumann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:
Auf Antrag der CDU-Fraktion werden TOP 3.1 (Lokale Agenda 21) und TOP 7.1 (Ganztägiges LKW-Verbot...auf der B1) in die nächste Sitzung (11.05.2011) geschoben, da hierzu noch Beratungsbedarf gesehen wird.

Auf Antrag der SPD-Fraktion soll die Vorlage zu TOP 7.1, noch vor Behandlung in der Ratssitzung am 26.05.2011 an alle bisher nicht beteiligten Bezirkvertretungen zwecks Beratung überwiesen werden.

Auf Wunsch des Umweltamtes wird die unter TOP 12.4 aufgeführte Vorlage vorgezogen und unter TOP 2.1 (PCB-Belastung) mit behandelt.

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.03.2011

Zu TOP 4.4 (Seite 17, erster Beitrag) macht RM Rohr auf die hier stattgefundene Namensverwechslung aufmerksam und bittet um folgende Änderung des Namens: RM Rohr

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 02.03.2011 wird mit der vorgenanten Korrektur genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03796-11)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03156-11-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.02.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03156-11-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor und wurde zur Kenntnis genommen -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (ergänzende Stellungnahme aufgrund der Konkretisierung
der noch offenen Fragen durch der Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03156-11-E5)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03428-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.03.2011 vor und wurde in der Sitzung durch Herr Dr. Mackenbach
Mündlich beantwortet. Diese Ausführungen wurden in der nachfolgenden Stellungnahme aufgegriffen
und ergänzt -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03428-11-E2)

hierzu-> Informationsvorlage des Umweltamtes: Kanalstr.25 und Hafenumfeld
Grundwasseruntersuchungen, Gemüseuntersuchugen, Schwermetalluntersuchungen,
Fischuntersuchungen (Drucksache Nr.: 03806-11)

Zunächst erfolgt eine mündliche Berichterstattung (siehe Anlage) durch Herrn Dr. Kurtenacker
von der Firma Taberg - Ingenieure zu den Themen:

ENVIO Recycling GmbH & Co. KG (Halle 1, Halle 51 (westlicher Teil), Halle 55 (südlicher Teil),
Außenlager )
• Beräumung der Hallen: Lagergüter, Bestandsübersicht, Sanierung- und Entsorgungskonzept
• Hallen und Verwaltungsgebäude: Untersuchung der Bausubstanz, Reinigungs- und
Sanierungskonzept

Gesamtgelände Kanalstraße 25
• Hallen und Verwaltungsgebäude: Untersuchungsergebnisse, Reinigungs- und Sanierungskonzept

Verständnisfragen hierzu werden durch Herrn Dr. Kurtenacker beantwortet.

RM Märkel äußert aufgrund des aktuell vorliegenden PROGNOS-Gutachtens noch mal deutlich ihren Unmut darüber, dass insbesondere durch nicht funktionierende Genehmigungsverfahren das Fehlverhalten der Fa. ENVIO überhaupt erst möglich war. Ihre Kritik richtet sich hierbei deutlich gegen die Bezirksregierung Arnsberg. Die in dem Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen hält sie für geeignet, damit sich ein Vorfall wie bei der Fa. ENVIO nicht wiederholen wird.

RM Kowalewski erläutert, warum der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 03156-11-E2) trotz der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung nach wie vor aktuell ist.

RM Münch nimmt zu der vorliegenden Informationsvorlage des Umweltamtes Stellung und fordert in diesem Zusammenhang erneut die Verwaltung dazu auf, das Angelverbot aufzuheben und anstelle dessen Verzehrempfehlungen herauszugeben.

RM Märkel bitte die anwesenden Vertreter der Bezirksregierung, zu dem in dem PROGNOS –Bericht als sehr ungewöhnlich bezeichneten Notifizierungsverfahren - Kasachstan eine Einschätzung abzugeben.

Herr Schmitz-Ebert (Arbeitsschutz, Bezirksregierung Arnsberg) nimmt zu den durch RM Kowalewski aufgeworfenen Fragen hinsichtlich einer etwaigen Belastung von LKW-Fahrern Stellung.

Herr Dr. Grote erläutert wiederholt, dass kein Angelverbot existiert und verweist auf die bisher von ihm gemachten Erläuterungen während der letzten Ausschusssitzungen zu dieser Angelegenheit, die im Internet eingestellten Informationen und die heute vorliegende Informationsvorlage des Umweltamtes.

Herr Schmied (Bezirksregierung Arnsberg) klärt über den Ablauf und die Folgen des Notifizierungsverfahrens - Kasachstan auf.

RM Tönnes möchte wissen, welche Maßnahmen zukünftig von Seiten der Aufsichtsbehörden zur Vermeidung etwaiger Fälle wie der der Fa. ENVIO unternommen werden.

Herr Müller (Bezirksregierung Arnsberg) geht auf erneut aufgeworfene Fragen zum Thema Notifizierungsverfahren - Kasachstan ein und erläutert, dass man hinsichtlich zukünftiger Maßnahmen u. a. daran denkt, die Personalausstattung der Aufsichtsbehörden zu verbessern, welche durch Sparmaßnahmen in den vergangenen Jahren immens abgebaut wurde. Neben der Verbesserung im Bereich Beschwerdemanagement, der Installation einer zukünftig landesweit tätigen Arbeitsgruppe in Sachen Arbeitsschutz führt er noch einige neue Überprüfungsmethoden, sowie ein noch zu erstellendes landesweit ausgelegtes Konzept an, welches zur Vermeidung von vielfältigen Gefährdungen führen soll, als zukünftige Maßnahmen an.

RM Reuter hält abschließend fest, dass der Hauptverursacher hier die Firma ENVIO war und dass man nun hofft, dass durch zukünftige Maßnahmen aller Beteiligten ähnliche Vorfälle vermieden werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht des
Herrn Dr. Kurtenacker, die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen, die Informationsvorlage
des Umweltamtes sowie alle o. a. schriftlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Zusatz-
/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 03156-11-E2) mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke ab.

Der Zusatz- /Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03428-11-E1)
hat sich laut RM Kaeder durch die Stellungnahme der Verwaltung und die entsprechenden
Untersuchungen erledigt.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Lokale Agenda 21: Dortmunder Nachhaltigkeitsindikatoren (DOX33)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02774-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02774-10 E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02774-10-E3)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02774-10-E4)
hierzu -> Stellungnahme des Dortmunder Agenda-Verein e. V.
(Drucksache Nr.: 02774-10-E5)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt auf Antrag der CDU-Fraktion die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 11.05.2011.


zu TOP 3.2
Umlegungsanordnung für den Bebauungsplan Br 183 Hiddingstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03335-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ordnet für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Br 183 Hiddingstraße eine Umlegung nach § 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) an.


zu TOP 3.3
Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03691-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Variante 1 B (Stadtweiter Sperrbezirk und Schließung des Straßenstrichs in Dortmund)

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg eine entsprechende Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen. Zusätzlich zum bestehenden Sperrbezirk erfolgt die Erweiterung des Sperrbezirks - nur für Straßenpros- titution gemäß Art. 297 EGStGB - für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet. Die Verwaltung wird aufgefordert, zur Ratssitzung am 29.09.2011 einen Bericht über die Auswirkungen der neu festgesetzten Sperrbezirksverordnung vorzulegen. Gegebenenfalls erforderlicher Änderungsbedarf ist zu definieren.

2. Der Rat beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund (OBVO) dahingehend gemäß Anlage 1, Variante a. oder b. zu ändern, dass durch Einfügung einer Verbotsnorm die Kontaktaufnahme zu Prostituierten im Sperrbezirk zur Vereinbarung sexueller Handlungen gegen Entgelt untersagt wird.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den verwahrlosten Häusern in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Marktintervention über den Einsatz städtebaulicher Instrumente und den Ankauf von Immobilien zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Konzeption zur Prostituiertenhilfe weiter zu entwickeln.

6. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht des Jugendamtes zu den erforderlichen Maßnahmen zum Kinderschutz sowie die Ausführungen zur Migrationsproblematik im schulischen Bereich zur Kenntnis.

7. Der Rat nimmt die Intensivierung der Arbeit der Sicherheitskonferenz zur Kenntnis und beschließt die Einbindung der Stadtbezirksöffentlichkeit.

8. Der Rat nimmt die Bildung des „Aktionskreises Sicherheit, Ordnung und soziale Betreuung in der Nordstadt“ zur Kenntnis.

9. Gemeinsam mit Akteuren und Akteurinnen auf der europäischen Ebene und im Heimatland sollen Initiativen ergriffen werden, um die Lebensbedingungen in den Abwanderungsländern zu verbessern.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 231 - Bornstraße Ost - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 23.09.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03326-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan
In N 231 – Bornstraße Ost – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu dem Punkt 7 dieser Beschlussvorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. beschließt den Bebauungsplan In N 231 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.11.2010 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem Bebauungsplan In N 231 die Begründung vom 23.09.2010 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.








zu TOP 4.2
Bauleitplanung,
Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan im Stadtbezirk Dortmund-Eving, Ortsteil Brechten -Forstblick Grävingholz-;
hier: Beschluss, das Bebauungsplanverfahren für einen Vorhaben- und Erschließungsplan - Forstblick Grävingholz -nicht einzuleiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03047-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt,

das Bebauungsplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP – Forstblick Grävingholz –für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich aus den unter Punkt 4 dieser Vorlage genannten Gründen nicht einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW

Begründung:


1. Kurzfassung der Vorlage
Der Antragsteller versucht seit geraumer Zeit, sein o.g. Grundstück einer Bebauung zuzuführen. Hierzu hat er im Laufe der Jahre mehrfach Anträge gestellt, die das zuständige Bauordnungsamt abgelehnt hat. Auch seine dagegen eingelegten Rechtsmittel haben nicht zum Erfolg geführt.
Letztmalig hat der Antragsteller am 24.06.2003 einen Antrag auf Vorbescheid beim Bauordnungsamt gestellt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid von 29.09.2003 abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung zusammengefasst damit, dass das Antragsgrundstück dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen und eine ausreichende Erschließung nicht gesichert ist. Weiterhin wurde angeführt, dass das Antragsgrundstück im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes Dortmund-Nord liegt und dort mit dem Entwicklungsziel 6 - Temporäre Erhaltung der derzeitigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch die Bauleitplanung – gekennzeichnet ist.
Da das Bauen im Außenbereich vom Gesetzgeber streng reglementiert ist, müssen zudem entgegenstehende öffentliche Belange, wie Erschließungsaufwand, Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft, geordnete städtebauliche Entwicklung etc., berücksichtigt werden. Auch wenn der Flächennutzungsplan einen Teil des Antragsgrundstücks als Wohnbaufläche darstellt, kann daraus kein Rechtsanspruch auf Bebauung abgeleitet werden.
Im Anschluss an einen gerichtlichen Erörterungstermins am 08.07.2006 hat der Antragsteller nach Erörterung der Sach- und Rechtslage seine Klage zurückgezogen. Damit hat der negative Vorbescheid des Bauordnungsamtes vom 29.09.2003 Bestandskraft erlangt.
In der Folge hat der Antragsteller durch seinen Architekten am 17.08.2006 beim Stadtplanungsamt einen Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes „Forstblick Grävingholz“ gestellt.
Mit Schreiben vom 13.09.2006 hat das Stadtplanungsamt dem Antragsteller - auch mit Hinweis auf den in dieser Angelegenheit schon seit Jahren und umfangreich geführten Schriftverkehr - mitgeteilt, dass kurzfristig nicht beabsichtigt ist, den beantragten Bereich „Forstblick Grävingholz“ als Wohngebiet (Bauland) zu entwickeln. Die Stadt Dortmund ist bei Überprüfung Ihres Antrages auf Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu der rechtlichen Einstufung gelangt, dass es sich bei Ihrem Grundstück um „Außenbereich“ gem. § 35 BauGB handelt. Mit Bescheid vom 21.03.2007 wurde der
Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahren für einen Vorhaben- und Erschließungsplan abgelehnt, der Widerspruchsbescheid erging am 22.06.2007.
Daraufhin wurde seitens des Antragstellers Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass für eine ermessengerechte Ablehnung eines Antrages auf Einleitung eines „VEP-Verfahrens“ der Fachausschuss (Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)) zuständig ist.
Die Ablehnung des o.g. Antrages soll daher vom zuständigen Fachausschuss bestätigt werden.

2. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ergibt sich aus § 41 Abs. 1 Buchstabe g der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung derBekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Ziffer 1 Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 27.06.2008(Dortmunder Bekanntmachungen - Amtsblatt der Stadt - vom 04.07.2008).
Die Anhörung der Bezirksvertretung erfolgt auf der Grundlage des § 37 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 20 Abs. 4 Buchstabe c der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

3. Personal

Keine personellen Auswirkungen.


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135 -Hacheney- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03317-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan We 135 -Hacheney- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 9).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414; BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135
-Hacheney- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.02.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung vor Rechtskraft der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes We 135- Hacheney- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03539-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk vermisst in der Vorlage Aussagen zur Barrierefreiheit, insbesondere zum barrierefreien Zugang vom Nordausgang des Hauptbahnhofes aus. Er bittet die Verwaltung darum, dieses Thema verstärkt anzugehen und dafür zu sorgen, dass zeitgleich mit dem Ausbau des ZOB diese Zugangsmöglichkeit neu geregelt wird.

RM Prof. Richter spricht sich grundsätzlich gegen die Verlagerung des ZOB auf die Nordseite des Hauptbahnhofs aus, wegen der damit einhergehenden zusätzlichen Belastung für die Nordstadt und da man außerdem mit dem ZOB an diesem Standort eine weitere Absperrung der Nordstadt schafft.

RM Märkel hält den Standort aus mehreren Gründen, z.B.: wegen der zusätzlichen Verkehrsbelastung, der erneuten Versiegelung einer Fläche und der Tatsache, dass erneut Bäume gefällt werden, für ungeeignet.

Herr Wilde sagt zu, dass der Standort barrierefrei sein wird. Dies kann er allerdings nicht für den Zugang vom Nordausgang des Hauptbahnhofs tun, da dies in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn fällt, welche angekündigt hat, ab 2015 ihre technische Station entsprechend umzubauen, was dann voraussichtlich den gewünschten barrierefreien Zugang mit sich bringen wird.
Er klärt weiter darüber auf, dass die aktuelle Vorlage lediglich dazu dienen soll, um das notwendige Planrecht zu schaffen und in diesem Zusammenhang selbstverständlich sowohl Lärm-, Luft,- und Verkehrsbelastung gutachterlich aufbereitet werden.
Herr Wilde erinnert noch mal daran, dass es sich hierbei nicht um den endgültigen Standort handelt und man weiterhin den Alternativstandort auf Gleisniveau, dort wo heute der Güterschuppen ist, auf Tauglichkeit hin überprüft.
Eine tatsächliche Verlegung wird in Abhängigkeit von der Umbaudauer der DB allerdings erst frühestens in 8-10 Jahren möglich sein, so dass man zunächst mit dem derzeit geplanten Provisorium leben muss.

RM Pisula spricht sich deutlich für den Standort in der Nordstadt aus.

RM Dr. Hetmeier spricht sich für die geplante Verlagerung des ZOB aus und sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative mehr. Sie betont, dass es wichtig ist, dass der Standort -auch wenn er ein Provisorium darstellt- vernünftig ausgestattet ist.

RM Tönnes zeigt sich irritiert darüber, dass hier ein Eilverfahren angestrebt wird und möchte außerdem wissen, wie hoch die Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen ausfallen werden.

Herr Wilde verweist bezüglich der voraussichtlich entstehenden Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen zunächst auf die in der entsprechenden Vorlage deklarierten Kosten in Höhe von 845.000€ und erläutert, dass diese Summe erst dann fällig wird, wenn alle ggf. Anspruchsberechtigten von dem Angebot Gebrauch machen.

RM Münch sieht in der geplanten Standortwahl eine eindeutige Umweltverschlechterung und stellt folgenden Antrag: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der ZOB an den Alternativstandort „Remydamm“ verlegt werden kann“.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag von RM Münch mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

I. beschließt, für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich den Bebauungsplan InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs InN 232 und der Begründung vom 24.02.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 4.5
Installation von Leihstationen im Rahmen des ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems metropolradruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03470-11)
Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung die Veränderungswünsche der Bezirkvertretungen mit aufnehmen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlungen der Bezirksvertretungen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Installation der 2. Welle der Leihstationen im Rahmen des ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ zu.

Empfehlung der Bezirksvertretung-Lütgendortmund:

Auf Bitte der SPD-Fraktion und mit Einverständnis der übrigen BV-Mitglieder wurde
StA 61 gebeten, die Fahrradstation in Oespel, nicht wie in der Vorlage angegeben an der
Schleife Oespel (Steinsweg), sondern am ZOB Oespel zu installieren. Mit dieser
Änderung empfahl die BV Lütgendortmund dem AUSWI einstimmig, folgenden
Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Installation
der 2. Welle der Leihstationen im Rahmen des ruhrgebietsweiten Fahrradverleihsystems
„metropolradruhr“ zu.


Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

Die SPD-Fraktion macht deutlich, dass sie für die Stadtbezirke in der Zuständigkeit einen
Beschluss für die Bezirksvertretungen erwartet und darüber hinaus die Nennung der
Ergebnisse der Versuche erwartet hätten.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West nehmen folgende Beschlussfassung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mit der Anmerkung der
SPD-Fraktion zur Kenntnis:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der
Installation der 2. Welle der Leihstationen im Rahmen des ruhrgebietsweiten
Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ zu.“


Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

Die CDU-Fraktion bittet um Mitteilung, ob bereits bei den angeschafften und aufgestellten
Fahrrädern Diebstähle zu verzeichnen sind.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig, das Brunnenstraßenviertel für
die Installation von Leihstationen aufzunehmen.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nehmen folgende Beschlussfassung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien unter Berücksichtigung
des oben genannten Zusatzes zur Kenntnis:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der
Installation der 2. Welle der Leihstationen im Rahmen des ruhrgebietsweiten
Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ zu.“


Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Vorlage der Verwaltung auf die Sitzung am
24.05.11. Die Verwaltung wird gebeten detaillierte Standortkarten vorzulegen. Weiterhin
werden die Fraktionen eigene Vorschläge bis zum 09.05.11 einreichen.


zu TOP 4.6
Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße / Heiligegartenstraße
hier: Beschluss zur Prüfung von Maßnahmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03540-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beauftragt die Verwaltung, bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans InN 232 die unter Pkt. 4 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße / Heiligegartenstraße verwaltungsintern auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen, hinsichtlich ihrer Kosten abzuschätzen und hieraus konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorzuschlagen.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 38. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gartenäcker-; hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (38. Änderung); II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03119-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Immobilien und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Immobilien und Wohnen beschließt:

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (38. Änderung),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023);

II. die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung –38. Änderung des Flächennutzungsplanes –Gartenäcker- frühzeitig zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung;
Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung „Westlich Wellinghofer Straße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273
hier: Beschluss zur Erarbeitung der Rahmenplanung, Beschluss zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplans Hö 111)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03029-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig unter Einbeziehung der Einschränkung der Bezirksvertretung Hörde nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den
Entwurf des vorliegenden Rahmenplanes „Westlich Wellinghofer Straße“ für die
weitere Erarbeitung als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung zu Grunde zu legen
und die Ziele der Rahmenplanung mit dem aufzustellenden Bebauungsplanes
umzusetzen.
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den
Entwurf des Rahmenplanes im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung
vorzustellen und zu erörtern.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den
Flächennutzungsplan vom 31.12. 2004 für den unter der Ziffer 8 dieser Vorlage
beschriebenen Bereich im Parallelverfahren zu ändern (39. Änderung).


Einschränkung der Bezirksvertretung Hörde:

Die Fachverwaltung wird aufgefordert, in den nächsten 6 Monaten den zu favorisierenden
Einzelhandelstandort „Teutonenstraße“ zu überprüfen und mit den Eigentümern
entsprechende Gespräche zur Schaffung des notwendigen Standortes zu führen und das
Ergebnis in einem halben Jahr der Bezirksvertretung Hörde mitzuteilen. Der in der Vorlage
formulierte „Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ wird solange
zurückgestellt.“


zu TOP 4.9
Beseitigung Bahnübergang Husener Str.
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03479-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

„die CDU-Fraktion bittet darum, o.g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses am 13.04.2011 vorzusehen.

Im Rahmen einer Stellungnahme erbitten wir von der Verwaltung Auskunft zu folgendem Sachverhalt:

Die Verwaltung hat Ende 2010 in der Beantwortung der CDU Anfrage im AUSWI vom 30.11.2010 zum Sachstand "Beseitigung Bahnübergang Husener Str." mitgeteilt, dass sie in der Sache eine Verfahrenskonzentration nach § 78 (I) VwVfG NRW für geboten hält, da die Planungen der Straße und der Bau von zwei neuen Eisenbahnüberführungen inhaltlich und technisch zusammenhängen. Die in der Beantwortung ausgeführte Argumentation kann nach Auffassung der Verwaltung nur zum Erfolg führen, wenn sie gegenüber dem Eisenbahnbundesamt (EBA) schlüssig und belastbar nachgewiesen wird.

Nach dem die Verwaltung gegenüber dem AUSWI ausführte, dass sie dem EBA ihre Rechtsauffassung mitgeteilt habe, bitten wir um einen aktuellen Sachstand in der Angelegenheit.

Nach Aussage der Verwaltung, können Gespräche mit der DB Netz AG über das gemeinsame Vorgehen entweder nach § 75 (I) VwVfG NRW oder nach § 78 (I) VwVfG NRW erst aufgenommen werden, wenn Einigkeit zwischen Stadt und EBA über die Durchführung eines einzigen Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben erzielt werden konnte.

Insbesondere bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist diese Einigkeit erzielt worden?

2. Hat es Gespräche mit dem EBA und der DB Netz AG gegeben und wer hat daran teilgenommen?

3. Welche Ergebnisse haben Gespräche oder alternative Kontakte seit der letzten Beantwortung unserer Anfrage der Verwaltung an den AUSWI gebracht ?“

„für Ihre Zuschriften vom 18.03.2011 danke ich. Die o.g. Anfrage hat zu einer Befassung im
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Geschäftsbereich Mobilitätsplanung geführt. Es ist dazu
folgendes mitzuteilen:
Nachdem die Stadt im November 2010 mit Vorschlägen auf das Eisenbahn-Bundesamt
(EBA) zugegangen ist, die darauf abzielten, das von der DB Netz AG vorbereitete
Planfeststellungsverfahren weiterzuführen, hat das EBA zwischenzeitlich den Wunsch der
Stadt Dortmund nach einer gemeinsamen Erörterung des Sachverhaltes kategorisch abgelehnt.
Aufgrund einer verschärften Strukturreform innerer Arbeitsabläufe führt das EBA keine
Vorgespräche mit Kommunen über Entscheidungen in allen Angelegenheiten der
Planfeststellung mehr durch.
Der einzige Weg zu der angestrebten Klärung ist eine erneute Einreichung der
Planfeststellungsunterlagen durch die DB Netz AG, die – so das EBA – darauf einen
ablehnenden Bescheid bekommen würde. Im Gegensatz zu dem Ablehnungsschreiben vom
10.09.2009 ist der Bescheid kostenpflichtig.
Inhaltlich bestehe für das EBA daran kein Zweifel, weil gleiche Sachverhalte bei BÜ -
Maßnahmen an der Betuve-Linie mehrfach geprüft und ebenso wie in Dortmund beschieden
wurden. Aus diesem Grunde würde die DB Netz AG den Antrag auch gar nicht erneut
einreichen.
Die Stadt hat keine Möglichkeit, direkt mit dem EBA zu verhandeln – geschweige denn,
Anträge einzureichen. Aufgrund eines einschlägigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes
kann das EBA nur Anträge von Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes annehmen.
Die Verwaltung hat deshalb das EBA aufgefordert, sich gegenüber der Stadt Dortmund
erstmals schriftlich zur Zurückweisung des Planfeststellungsantrages zu äußern und
verbindlich zu erklären, ob ein gemeinsames Vorgehen der Stadt mit der DB Netz AG nach §
75 (I) VwVfG NRW oder nach § 78 (1) VwVfG NRW aus der Sicht des EBA möglich ist,
wenn seitens der Stadt Dortmund schlüssig nachgewiesen wird, dass die Umfahrungsstraße
eine zwingende Folgemaßnahme der Bahnübergangsbeseitigung ist (§75), bzw. eine
Verfahrenskonzentration (§78) vorliegt.
Eine Antwort auf dieses Schreiben liegt der Stadt noch nicht vor.“

RM Waßmann kündigt an, dass man die Angelegenheit weiter verfolgen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
Dreigleisiger Ausbau der Haltestelle Campus Süd der H-Bahn
Antrag der H-Bahn-Gesellschaft mbH auf Plangenehmigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00382-10-E6)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lag folgendes Schreiben vor:

Betreff: Ausdehnung der Betriebszeiten der H-Bahn an Samstagen und Sonntagen
Bezug: 13. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch, am 25.01.2011, TOP 11.3
13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien, am 02.02.2011, TOP 4.15
(Drucksache Nr.: 00382-10-E4)
hier: Antwortschreiben der DSW21 vom 25.02.2011

für Ihre Zuschriften vom 26.01.2011 bzw. vom 03.02.2011 danke ich. Die Anträge wurden
an DSW21 weitergeleitet. Das ausführliche Antwortschreiben des Vorstands vom 26.02.2011
gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis. (siehe Anlage)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt das Antwortschreiben der DSW 21 zur Kenntnis.




zu TOP 4.11
Programmschwerpunkte des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03248-11)

Herr Wilde führt an, dass es sich bei dem vorliegenden Programm lediglich um Schwerpunkte handelt und verweist in diesem Zusammenhang auf den vorangeschrittenen Personalabbau.

RM Reuter möchte wissen, nach welchen Kriterien, die Projekte in die Warteliste gekommen sind.

Laut Herrn Wilde gibt es hierfür keine festgeschriebenen Kriterien. Er erläutert, dass zunächst laufende Projekt und solche, die für die Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung sind, in die Warteliste aufgenommen wurden.

Und Lürwer betont, dass er es vor dem Hintergrund der gesamten Haushaltssituation für richtig hält, perspektivisch Personal einzusparen. Zu der Vorlage erläutert er, dass es hier darum geht, transparent darzustellen, was dies in der Praxis bedeutet und dass man sich nun auf das Wesentliche konzentrieren muss. Gleichzeitig verbindet er hiermit den Appell an Politik, zukünftig gut zu überlegen, welche Aufträge an die Verwaltung erteilt werden, da hierdurch auch jeweils Personal gebunden wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Programm-schwerpunkte des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 2011 - einschließlich Warteliste - zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Seniorenheime
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03848-11)

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zu nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt –










7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Ganztägiges LKW-Verbot für den Durchgangsverkehr auf der B 1
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03291-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung
mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 11.05.2011. Auf Antrag der SPD-Fraktion sollen
noch vor der nächsten Ratsitzung am 26.05.2011 alle Bezirksvertretungen beteiligt werden.





zu TOP 7.2
Kanalerneuerung Asselner Hellweg 1. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02629-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund beschließt die Kanalerneuerung Asselner Hellweg, 1. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 270.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66B01104014033 – Kanalerneuerung Asselner Hellweg – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 170.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. 4.280,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.3
Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03648-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt das für die Baumaßnahme Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 00796-10 am 14.04.2010 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 780.000 Euro um 445.000,00 Euro auf 1.225.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014330 – Lärmschutzwand Brackeler Hellweg –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Bis zum Haushaltsjahr 2010: 40.342,29 Euro
Haushaltsjahr 2011: 1.084.657,71 Euro
Haushaltsjahr 2012: 100.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 56.750,00 Euro.




zu TOP 7.4
Fahrbahnerneuerung Sölder Straße -Beschlusserhöhung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03297-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt das für die Baumaßnahme Fahrbahnerneuerung Sölder Straße im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 01718-10 am 04.11.2010 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 320.000 Euro um 180.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014246 – Fahrbahnerneuerung Sölder Straße –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 310.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 190.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 15.675,00 Euro.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Wohnungspolitik
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund vom 26.01.2011
(Drucksache Nr. 03058-11-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03772-11)
RM Neuman-Lieven führt an, dass die Beantwortung unbefriedigend ist und macht Verbesserungsvorschläge zu evtl. Eingriffs- bzw. Regelungsmöglichkeiten.

Herr Neuhaus geht auf diese Verbesserungsvorschläge ein und erklärt, am Berliner Beispiel, dass wohnungspolitisch keine weiteren Engriffsmögklichkeiten bestehen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Umweltfreundliche Busklimatisierung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03426-11)

hierzu->: Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/ Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03426-11-E1)

„seit Sommer letzten Jahres fahren in Berlin sieben Linienbusse mit umweltfreundlichen
Klimaanlagen auf Basis des natürlichen Kältemittels CO2. Es ersetzt
das extrem klimaschädliche Kältemittel R134a, das bislang in Fahrzeugklimaanlagen
weitgehend verwendet wird und dessen Klimawirkung das 1.430-
fache von CO2 betragen soll.
Die BVG ist das erste Verkehrsunternehmen weltweit, das diese Technik zum
Einsatz bringt. Bislang gibt es für Busse keine EU-Verordnung, die das Kältemittel
R134a in den Klimaanlagen verbietet. Auch andere Verkehrsunternehmen
interessieren sich für die neue Technologie und planen Schritte in Richtung
Klimaschutz. Umweltbundesamt (UBA) und Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) plädieren seit Jahren für die
Verwendung des natürlichen Kältemittels CO2. Die Technik kommt bereits in
unterschiedlichen Bereichen zur Anwendung und hat sich im Einsatz bewährt.
Vor diesem Hintergrund wir die Verwaltung um einen Sachstandbericht zu diesem
Themenbereich gebeten, in dem insbesondere zu folgenden Fragen
schriftlich Stellung genommen werden soll:

1. Wie viele Busse werden derzeit von der DSW 21 im Öffentlichen Personennahverkehr
eingesetzt?

2. Welches Kältemittel wird aktuell in den im Öffentlichen Personennahverkehr
von der DSW 21 eingesetzten Bussen verwendet?

3. Welche Anforderungen an die Busklimatisierung stellt die Verwaltung an
die von der DSW 21 eingesetzten Busse?

4. Welche Vorteile bietet das aktuell in den Bussen verwendete Kältemittel
zur Busklimatisierung gegenüber der Verwendung von CO2 als Kältemittel?

5. Welche finanziellen Belastungen würde ein Wechsel des aktuell verwendeten
Kältemittels hin zu CO2 bewirken? Wie hoch wären die zu erwartenden
finanziellen Belastungen für die DSW 21?

Sollten mit der Beantwortung Interessen Dritter berührt sein, sind wir mit einer
teilweisen Beantwortung in nicht öffentlicher Sitzung einverstanden.“


hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung vom 17.03.2011 DS-Nr. 03426-11-E3

„die oben genannte Bitte um Stellungnahme habe ich zur Beantwortung an DSW21 weitergeleitet.
DSW21 hat nachstehende Auskunft erteilt:

„Bisher wird in allen Fahrzeugklimaanlagen das chemische Kältemittel R-134a verwendet. R-134a ist
ein Kohlenwasserstoff und wird damit den klimaschädlichen Treibhausgasen zugeordnet.
Ab dem 01.01.2011 schreibt die EU-Richtlinie 2006/40/EU vor, dass für alle neuen PKW-Typen das
Kältemittel R-134a in Klimaanlagen verboten ist. Der Verband der Automobilindustrie hatte sich bis
2007 für Anlagen mit CO2 als Kältemittel ausgesprochen, hält jetzt aber das Kältemittel R-1234yf für
die geeignete Lösung.
Der Einsatz dieses Kältemittels wird von Experten eher als kritisch angesehen da es toxische Eigenschaft
aufweist und leicht entzündlich ist (d.h. wenn es auf heiße Teile tropft, weil eine Undichtigkeit
vorhanden ist, können giftige Gase – Fluorwasserstoff – freigesetzt werden und es kann Flusssäure
entstehen).
Wir halten es für bedenklich, diese Mittel im Personenverkehr zu verwenden und würden lieber das
umweltfreundlichere CO2 einsetzen. Wir befinden uns allerdings im folgenden Dilemma:
Die neue EU-Richtlinie gilt nicht für Busse. Daraus resultiert, dass die Bushersteller zurzeit gar keine
Alternative zu R-134a anbieten.

Die Berliner Verkehrsbetriebe haben im Sommer 2010 die Klimaanlagen von sechs Bussen versuchsweise
auf das Kältemittel CO2 umrüsten lassen. Wir beobachten diesen Versuch. Sollte er erfolgreich
abgeschlossen werden oder sollten die Hersteller neue umweltfreundliche Kältemittel anbieten,
werden wir dies auch für unsere neuen Busse vorschreiben. Solange keine erprobten und vom
Hersteller zugelassenen Alternativen bestehen, müssen wir bei dem bisher verwendeten Kältemittel
bleiben.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Halbjahresbericht 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03810-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Chancen von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02413-10-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.4
Kanalstraße 25 und Hafenumfeld - Grundwasseruntersuchungen, Gemüseuntersuchungen, Schwermetalluntersuchungen, Fischuntersuchungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03806-11)

Die Vorlage wurde unter TOP 2.1 thematisiert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 12.5
Umweltzonen

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03849-11)

Herr Lürwer kündigt hierzu an, dass zur nächsten Sitzung eine ausführliche Ratsvorlage zum Thema „Luftreinhalteplan“ vorliegen wird, worin als ein Punkt auch das Thema „Umweltzonen“ behandelt wird.


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- nicht besetzt -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

15. Anfragen

zu TOP 15.1
Rechtswidriges Reiten in den Waldgebieten von Eichlinghofen, Salingen und Großholthausen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03409-11)
das rechtswidrige Reiten in den Eichlinghofer und Salinger Waldgebieten sowie in der
Großholthauser Mark am Schalkenbergssiepen hat mittlerweile unerträgliche Ausmaße
angenommen, wovon zerstörte Waldwege ein beredtes Zeugnis ablegen.

Wann wird die Verwaltung endlich ihre „Politik der gutgemeinten Ratschläge“ an die Reiter
aufgeben und mit Ordnungsmaßnahmen vorgehen?
Wann wird die Verwaltung endlich an den besonders prekären Stellen der Waldeingänge
entsprechende Reiterverbotsschilder aufstellen?


hierzu- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03409-11-E1)


„zur Anfrage der Freien Bürger Initiative teile ich Ihnen Folgendes mit:

Unter der Drucksache Nr. 02876-10 hatte die Freie Bürger Initiative am 29.11.2010 eine
weitgehend identische Anfrage an den Rat der Stadt gestellt, welche die Verwaltung mit
Schreiben vom 10.12.2010 beantwortet hat. Die Antwort ist als Anlage beigefügt. Ergänzen
möchte ich, dass das dort erwähnte Merkblatt über das Reitrecht in Dortmund mittlerweile
gedruckt ist und an alle Reiterhöfe und Reitplaketteninhaber sukzessive verteilt wird. Ein
Exemplar des Faltblatts habe ich diesem Schreiben ebenfalls beigefügt(wurde bereits zur Sitzung des AUSWI am 13.94.2011 versandt).“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 15.2
Wildfraß an den Obstbäumen im NSG Hallerey
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03410-11)
„warum sind die Obstbäume im NSG Hallerey an der Straße Am Roten Haus nicht besser
gegen Wildfraß geschützt worden?
Was wird die Verwaltung unternehmen, um ein Absterben der Bäume zu verhindern.“

hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 03410-11-E1)

„zu der Anfrage der Freien Bürger Initiative teile ich Folgendes mit:
An den Bäumen der ca. 10 Jahre alten Streuobstwiese sind erstmals Wildfraßschäden
aufgetreten. Verursacher der jetzigen Verbissschäden sind wahrscheinlich Kaninchen, die im
Dezember bei der hohen Schneelage nur wenig Futter fanden. Dafür spricht, dass auch die
Rinde des auf dem Komposthaufen liegenden Astwerks abgeschält war.
Die geschädigten Bäume werden kurzfristig mit einem Schutzanstrich versehen zur
Vermeidung von Sonnenbrand. Darüber hinaus wird Kaninchendraht an den Stämmen
befestigt.
Ob Bäume infolge des Verbisses absterben werden, lässt sich erst in der zweiten
Vegetationsperiode nach dem Verbiss zweifelsfrei feststellen. Die Verwaltung wird die Wiese
deshalb weiter beobachten.
Ich mache darauf aufmerksam, dass eine Anfrage der FBI ähnlichen Inhalts zur Ratssitzung
am 31.03.2011 wortgleich beantwortet wurde (Drucksache Nr. 03715-11).“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung wird um 18.10 Uhr beendet.



Reuter Neumann Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

ZU TOP 2.1 : PCB-Belastung /Präsentation Dr. Kurtenacker/Firma Taberg Ingenieure(See attached file: ~6579586.pdf)


Zu TOP 4.10: (See attached file: Vorstand-Schreiben DSW21 H-Bahn.pdf)