Niederschrift

über die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 08.06.2010
Saal der Partnerstädte



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:00 - 20:15 Uhr

Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Drolshagen
Frau Greskamp
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt
Herr Volkert
Herr Beckmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Dückering, Fraktion Die Linke
Frau Grollmann, CDU-Fraktion
Herr Mertens, Fraktion FDP/Bürgerliste
Frau Weyer, SPD-Fraktion

Beratende Mitglieder:
Frau Schobert, AG der Wohlfahrtsverbände
Frau Vollmer, Behindertenbeauftragte

Verwaltung:
Herr Stüdemann, Stadtkämmerer
Herr Spreen, Kämmerei
Herr Schulte, Tiefbauamt
Herr Süsshard, Sozialamt
Frau Becker, Sozialamt
Herr Zube, Sozialamt
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende, u.a.:
Herr Steltzer
Herr Müller
Herr Nieft
Frau Nieft
Herr Kaspzyck
Frau Szufla
Herr Jekosch
Frau Sudhoff
Herr Knoll
Frau Dr. Rogge
Herr Fuchs
Herr Kratzke
Frau Holtapel
Herr Hollhall
Frau Gialbas

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 08.06.2010, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 16.02.2010

2. Einwohner/innen-Fragestunde

3. Haushaltssituation der Stadt Dortmund und die Belange von Menschen mit Behinderungen
Gast: Stadtrat Jörg Stüdemann

4. Angelegenheiten des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
BE: Stefan Müller, beratendes Mitglied des Netzwerks im Ausschuss

4.1 Sachstand Bodenindikatoren Boulevard Kampstraße
(Drucksache Nr.: 01130-10)

4.2 Signet barrierefrei NRW
(Drucksache Nr.: 01131-10)

4.3 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)

4.4 Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00968-10)

5. Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit
BE: Rolf Steltzer, beratendes Mitglied des Netzwerks im Ausschuss

5.1 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen „Wohnen“ – Kooperationsvereinbarung der Stadt Dortmund mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00917-10)

5.2 Bericht aus dem Koordinierungsgremium
BE: Rainer Klein, Diakonisches Werk

5.3 Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00355-10)

5.4 Pflegestützpunkte und Behindertenfahrdienst; Bericht über den aktuellen Sachstand
(Drucksache Nr.: 16261-09-E2)

5.5 Selbsthilfefreundliche Praxis NRW
(Drucksache Nr.: 01128-10)

6. Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
BE: Petra Opitz, beratendes Mitglied des Netzwerks im Ausschuss

6.1 Kulturhauptstadt 2010
Mitteilung Geschäftsführung

8. Angelegenheiten des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
BE: Dagmar Greskamp, beratendes Mitglied für das Netzwerk im Ausschuss

9. Angelegenheiten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
BE: Christiane Rischer, beratendes Mitglied für das Netzwerk im Ausschuss

10. Angelegenheiten des Schulausschusses
BE: Friedrich-Wilhelm Herkelmann, stellvertretendes beratendes Mitglied des Netzwerks im Ausschuss

11. Angelegenheiten des Seniorenbeirates
BE: Siegfried Volkert, stellvertretendes beratendes Mitglied für das Netzwerk im Beirat

12. Angelegenheiten anderer Ausschüsse

12.1 Aktionsplan für Toleranz, Demokratie und Menschenrechte
(Drucksache Nr.: 01129-10)

13. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

13.1 "Was ist das Behindertenpolitische Netzwerk?" - Grundlage für die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(Drucksache Nr.: 01136-10)

13.2 Mitteilungen des Vorsitzenden

14. Verschiedenes



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.

Herr Herkelmann verabschiedet Frau Schobert, die zum letzten Mal als Vertreterin der AG der Wohlfahrtsverbände an einer Sitzung teilnimmt, dankt im Namen des Netzwerks ihr für ihr Engagement und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute. Wenn es einen Eisernen Reinoldus für soziales Engagement gäbe, hätte sie ihn verdient, so der Vorsitzende.

Herr Herkelmann begrüßt Herrn Niermann als neuen Vertreter im Netzwerk für die AG der Wohlfahrtsverbände und freut sich auf die Zusammenarbeit.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dückering benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der/Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Herkelmann weist auf die beiden vorliegenden Nachreichungen hin. Der schriftliche Bericht über die Arbeit des Koordinierungsgremiums könnte unter dem dafür vorgesehenen TOP 5.2 behandelt werden. Die Vorlage „Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010“ mit der Drucksache-Nr. 01208-10 behandele die Erhöhung des Eigenanteils des Behindertenfahrdienst. Herr Herkelmann schlägt dazu vor, diese Vorlage zunächst unter TOP 3 „Haushaltssituation der Stadt Dortmund und die Belange von Menschen mit Behinderungen“ zu behandeln. Mit diesen Veränderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 16.02.2010

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 16.02.2010 wurde genehmigt.

Herr Herkelmann weist auf folgende Entwicklungen zu Themen aus der letzten Sitzung hin:

Das Tiefbauamt hat sich mit dem Beschwerdeführer bezüglich fehlender Stufenmarkierungen in der City in Verbindung gesetzt.

Zum Hauptbahnhof ist mit dem Vorstand des Seniorenbeirates eine gemeinsame Veranstaltung verabredet worden, auf der alle Beteiligten ihre jeweiligen Vorhaben am HBF vorstellen und Anregungen und Kritik mitnehmen. Der neue Aufzug im HBF wurde heute eingeweiht.

Zum Sportplatz des ISC Viktoria Kirchderne wurden die Mitglieder des AK Barrierefreies Dortmund mit Mail um Anregungen befragt.

Ein Aufruf zur Wahlbeteiligung ist vor der Landtags-/OB-Wahl veröffentlicht worden.

Der neu gegründete AK Nutzbarkeit und Teilhabe hat bereits drei Mal getagt.

Die neu gegründete AG Öffentlichkeitsarbeit lässt sich über die Arbeit der städtischen Pressestelle und die DortmundAgentur informieren. Zur heutigen Sitzung bittet die AG um Unterstützung durch Verabschiedung eines gemeinsamen Verständnisses des Behindertenpolitischen Netzwerks. Das wäre dann die Grundlage des zu erarbeitenden Konzepts.

Berichte aus den Arbeitsgruppen sollten laut Beschluss der letzten Sitzung zukünftig auf der Tagesordnung erscheinen. Dem Vorstand erschien die heutige Tagesordnung dadurch zu lang. Herr Herkelmann bittet die Koordinator/innen der Arbeitsgruppen, einen Tagesordnungspunkt vorsehen zu lassen, wenn es etwas Berichtenswertes gibt. Ein schriftlicher Bericht zum Mitverschicken wäre sinnvoll.



zu TOP 2.
Einwohner/innen-Fragestunde

Herr Klein vom Diakonischen Werk berichtet, dass in NRW entgegen früherer Praxis der Berufsschulbesuch bei Menschen verweigert wird, die älter als 27 Jahre sein. Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen bräuchten jedoch oft länger, bis sie eine Ausbildung beginnen. Mit der Verweigerung des Berufsschulbesuchs geht dieser Personengruppe die Perspektive einer Ausbildung verloren. Das Diakonische Werk hat sich in dieser Angelegenheit an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. Frau Greskamp wird das Thema im AK Nutzbarkeit und Teilhabe auf die Tagesordnung nehmen.

Frau Sudhoff kritisiert die Gestaltung der Kreuzung Kampstraße /Hoher Wall. Hier fahren die Autos mit zu hoher Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich und gefährden damit Fußgänger/innen, die langsam sind, und Rollstuhlfahrer/innen. Sie regt an, hier einen Zebrastreifen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzurichten.

Ein weiterer Petent kritisiert die Kindergeldabzweigung für Eltern mit volljährigen behinderten Kindern. Herr Süsshardt, der stellvertretende Leiter des Sozialamtes, erläutert den Hintergrund und berichtet, dass aktuell 60 Klagen gegen die Kindergeldkasse anhängig seien. Das Dortmunder Sozialamt prüft jeden einzelnen Fall sorgfältig; eine tragfähige abschließende Lösung sei notwendig. Frau Weyer berichtet, dass auch beim LWL die Kindergeldabzweigung entsprechend gehandhabt werde.


zu TOP 3.
Haushaltssituation der Stadt Dortmund und die Belange von Menschen mit Behinderungen

Herr Herkelmann dankt Stadtrat Stüdemann für seine Bereitschaft, die Sorgen und Fragen der Menschen mit Behinderungen angesichts der Situation des städtischen Haushalts im Behindertenpolitischen Netzwerk zu besprechen. Er begrüßt auch Herrn Spreen von der Kämmerei.

Herr Stüdemann dankt den Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks für ihr Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Er berichtet, dass sich die Haushaltssituation in den letzten 15 Monaten um weitere 200 Mio. € verschlechtert habe. Ursachen seien Steuerausfälle und steigende Sozialausgaben. Der Gesamthaushalt der Stadt Dortmund außerhalb von Investition umfasst 1,8 Mrd. €. Die Haushaltslage in Dortmund und auch in fast allen anderen NRW-Kommunen sei so dramatisch wie noch nie nach 1945. Sein Ziel ist es, für den Haushalt als Stadt Dortmund selbst zuständig zu bleiben und nicht als Haushaltssicherungskommune alle Vorhaben mit der Kommunalaufsicht, der Bezirksregierung in Arnsberg abstimmen zu müssen. Ob das gelinge, sei aktuell noch unklar. Die harten Sparvorgaben, um die Haushaltssicherung zu vermeiden, programmiere Konfliktlagen in der Stadt vor. Letztendlich entscheidet der Rat auf Basis der Vorschläge der Verwaltung, welche Sparmaßnahmen wie umgesetzt werden.

Herr Stüdemann bietet an, nach dem Ratsbeschluss am 08.07.10 dem Behindertenpolitischen Netzwerk zu berichten, welche Wirkungen die Beschlüsse auf das Leben von Menschen mit Behinderungen in Dortmund haben werden.

Anschließend nimmt Herr Stüdemann Stellung zu den Themen, die ihm im Voraus seitens des Vorstandes des Behindertenpolitischen Netzwerks benannt worden waren.

Für sogenannte „Tacker-Ampeln“ (Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen) gibt es keinen gesonderten Haushaltsansatz. Für alle Ampel-Reparaturen stehen im Haushalt diesen Jahres 1,75 Mio. € zur Verfügung. Neue Ampeln sind grundsätzlich vorgerüstet und können mit geringem Aufwand als Tacker-Ampeln hergerichtet werden. Für neue Ampeln stehen 40.000 € zur Verfügung. Der größte Teil dieses Geldes ist aber bereits verplant. Neue Projekte werden in der aktuellen haushaltslosen Zeit nicht angegangen.

Herr Stüdemann trägt die geplante Zeitschiene für die Nachrüstung bestehender Haltestellen vor. Die Zusammenstellung ist der Anlage zu entnehmen.

Für die Fortbildung von Mitarbeiter/innen bezüglich Barrierefreiheit sind keine Mittel vorgesehen, Herr Stüdemann bittet um Rückmeldung, für welche Fachbereiche Fortbildungen erforderlich erscheinen.

Den Vorschlägen, zur Verbesserung der Arbeitsstrukturen des Behindertenpolitischen Netzwerks die Geschäftsführung um eine Sachbearbeitungsstelle aufzustocken und ein eigenes Budget einzurichten, erteilt Herr Stüdemann eine Absage. Die bisher vorhandenen Ansätze für kommunikative Unterstützung seien zur Haushaltskonsolidierung herangezogen und damit abgesenkt worden.

Zum Behindertenfahrdienst wurde im November letzten Jahres eine Aufwandsreduktion beschlossen. Damals gelang dieser Haushaltskonsolidierungsbeitrag ohne Auswirklungen für die Fahrdienst-Nutzer/innen. Im jetzigen Haushaltsbegleitbeschluss ist eine Erhöhung der Eigenbeteiligung über drei Jahre vorgesehen. Für alle Gebühren und Entgelte hat der Rat der Stadt eine jährliche Anpassung analog zur Lebenshaltungskostenentwicklung beschlossen. Diese Erhöhung ist dadurch eine unter vielen andere.

Die Behindertenkoordination im Sozialamt ist wie alle Personalausgaben zunächst von einer 2,5 %igen Kürzung der Personalkostenbudgets betroffen. Falls eine Wahrnehmung der hier liegenden Aufgaben gefährdet wäre, schließt Herr Stüdemann eine zentrale Nachsteuerung nicht aus.

Der Hebesatz für die Verbandsumlage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe blieb unverändert. Der städtische Beitrag sank dadurch von 1,615 Mrd. € auf 1,59 Mrd. €. Gleichzeitig steigen die Ausgaben z.B. im Bereich der Eingliederungshilfe um 5 Mio. € jährlich. Die Kommunen und auch die Stadt Dortmund erwarten vom LWL, dass auch dort im Interesse der Entlastung der Kommunen die Konsolidierungsbemühungen verstärkt werden.

Zum Ankauf einer transportablen FM-Anlage durch die Stadt bittet Herr Stüdemann um nähere Informationen zu den voraussichtlichen Kosten und signalisiert grundsätzlich Verständnis für die Notwendigkeit, solche Unterstützung auch stadtseitig vorzuhalten.

Zur fehlenden Zugänglichkeit der Becken im Freibad Froschloch regt Herr Stüdemann einen Termin mit dem Fachbereich Sport an. Er sagt einen Bericht über Sachstand und Planungen nach der Sommerpause zu.

Herr Schmidt bedauert, dass die frühere gute Praxis des Tiefbauamtes bei der Reparatur von Tackerampeln verloren gegangen ist. Er betont, dass es nicht um die Forderung nach Luxus-Gütern geht, sondern hier Leben und Gesundheit von blinden und stark sehbehinderten Menschen riskiert werden, die sich im öffentlichen Raum bewegen. Beim Haltestellenbestand wurden die Belange von sehbehinderten und blinden Menschen wie auch bei den neugebauten Haltestellen auf der Ost-West-Strecke vergessen.

Frau Vollmer unterstützt Herrn Schmidts Anliegen und weist auf die Notwendigkeit hin, städtische Mitarbeiter/innen über Fortbildungen zur Barrierefreiheit auch in die Lage zu versetzen, das Erforderliche zu planen und zu veranlassen. Herr Stüdemann bittet um eine Liste der reparaturbedürftigen Tackerampeln und wird erwägen, ob und wenn ja welche Form von Fortbildungen zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt sinnvoll ist.

Herr Beckmann dankt Herrn Stüdemann für die Bereitschaft, sich im Netzwerk über die Haushaltssituation auszutauschen und nach den Sommerferien auch den Sachstand zur Kenntnis zu geben. Er kritisiert die geplante Beratungsfolge der Vorlage zum Behindertenfahrdienst, die keine Möglichkeit einer Stellungnahme, geschweige denn einer Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks lasse. In der Beantwortung der Fragen des Netzwerks und des Sozialausschusses zum Behindertenfahrdienst sei zugesichert worden, dass alles beim Alten bleibe. Jetzt solle unvermittelt der Eigenanteil angehoben werden. Herr Beckmann schlägt vor, dass die geplante Anhebung des Eigenanteils bis zum Ende der Ratsperiode als unverändert Festgeschrieben wird.

Frau Schmidt stellt zur Vorlage zum Behindertenfahrdienst fest, dass sie sich „verarscht“ fühlt. Die Vorgehensweise der Verwaltung empfindet sie als „völlig daneben“. Das Behindertenpolitische Netzwerk hat bereits in der letzten Sparwelle angeboten, sich an der Suche nach Problemlösungen zu beteiligen, wenn keine interne Lösung ohne Auswirkungen auf die Nutzer/innen gefunden werde.

Frau Greskamp ergänzt dass es beim Fahrdienst um die Frage der Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen gehe. Dabei sei eher eine Erhöhung der Freifahrten für ehrenamtlich Engagierte geboten als die Anhebung des Eigenanteils. Auch Assistenz für ehrenamtlich Engagierte sei erforderlich.

Herr Süsshardt berichtet, dass der Behindertenfahrdienst zu 90 % aus öffentlichen Mitteln bezuschusst werde. Insbesondere im interkommunalen Vergleich erscheine die jetzige moderate Anhebung des Eigenanteils als sozial ausgewogene Maßnahme. Entscheiden werde letztendlich der Rat.

Herr Stüdemann bedauert das Verfahren, entschuldigt sich und erklärt die Beanstandungen für berechtigt. Die Vorschläge zum Haushaltsbegleitbeschluss seien in einer Nacht- und Nebelaktion zusammengetragen worden.

Frau Vollmer bedankt sich für die Einsicht, dass der geäußerte Unmut über das Verfahren berechtigt ist.

Herr Schmidt weist darauf hin, dass alle Informationen über kaputte Tacker-Ampeln im Tiefbauamt vorliegen, eine gesonderte Zusammenstellung erscheint ihm nicht notwendig. Aufgrund steigender Anzahl von Aufgaben stoßen aktuell sowohl die ehrenamtlich im Netzwerk Aktiven als auch die Geschäftsführung an Kapazitätsgrenzen. Die Verlagerung einer Sachbearbeitungsstelle zur Geschäftsführung des Behindertenpolitischen Netzwerks sei daher dringend geboten.

Herr Stüdemann schlägt eine entsprechende Initiative vom Oberbürgermeister vor, der gleichzeitig Personaldezernent ist.

Herr Dückering stellt einen Antrag zum Behindertenfahrdienst:

Das Behindertenpolitische Netzwerk lehnt die geplante Erhöhung des Eigenanteils der Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahrdienstes ab.

Begründung:

Es sieht in dieser Maßnahme die Gefahr, dass die soziale Teilhabe gerade der Menschen mit Behinderungen, die so stark beeinträchtigt sind, dass sie auf den Behindertenfahrdienst ausschließlich angewiesen sind, gefährdet wird. Nach der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen gehört ihre soziale Teilhabe zu den Menschenrechten, die nach der Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland unbedingt eingehalten werden müssen, so dass es staatliche Aufgabe ist, ihre soziale Teilhabe durch einen Behindertenfahrdienst oder andere wirksame Maßnahmen zu gewährleisten.

Das Behindertenpolitische Netzwerk ist einstimmig der Auffassung, Vorlage und Antrag zum TOP Behindertenfahrdienst zu behandeln.

Herr Herkelmann bedankt sich bei Herrn Stüdemann und Herrn Spreen für die Ausführungen und insbesondere für das Angebot, über die Auswirkungen der anstehenden Beschlüsse auf die Situation der Menschen mit Behinderungen in Dortmund direkt informiert zu werden.




zu TOP 4.
Angelegenheiten des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

Herr Müller berichtet vorab, dass die Bezirksvertretung Hombruch in der gerade beendeten Sitzung beschlossen habe, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen, wie die Becken im Freibad Froschloch für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich gemacht werden können.

Seit der letzten Netzwerk-Sitzung hat der AUSWI vier Mal getagt. Große Themen waren der Hauptbahnhof, das dfb-Fußballmuseum und die Kunst am Westfalen-Tower. Herr Nieft bekommt die Ausschuss-Unterlagen in für ihn wahrnehmbarer Form.


zu TOP 4.1
Sachstand Bodenindikatoren Boulevard Kampstraße
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01130-10)
Herr Schmidt hat den Tagesordnungspunkt nach dem Besuch der Landesbehindertenbeauftragten Frau Gemkow beantragt. Grundsätzlich findet er es positiv, dass ein ganzer Straßenzug mit Bodenindikatoren für blinde Menschen nutzbar gemacht wird. Es gibt jedoch kritische Punkte: 1. Doppelquerungen sollen kontrastreich gestaltet sein. 2. Alle vereinbarten Standards sollen konsequent umgesetzt werden. 3. Das doppelte Aufmerksamkeitsfeld, um es an die Verlagerung der Leitlinie anzuschließen, sollte als Dortmunder Erfindung rückgebaut werden. Herr Schule vom Tiefbauamt dankt für die freundlichen Worte und hält den Boulevard Kampstraße mit den Bodenindikatoren, die ja Neuland für die Stadt sind, für gut gelungen. Es handelt sich um einen andauernden Lernprozess. Die von Herrn Schmidt angemerkten Punkte werden voraussichtlich in der 26 KW nach den geäußerten Vorstellungen umgebaut. In diesem Standard soll der Boulevard Kampstraße/Brüderweg dann auch im weiteren Verlauf gehalten werden.

Zum Hinweis von Frau Sudhoff aus der Einwohner/innenfragestunde berichtet Herr Schulte, das die Abmarkierungen am Überweg ergänzt werden. Er wird klären lassen, ob ein Zebrastreifen vorgesehen werden kann.


zu TOP 4.2
Signet barrierefrei NRW
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01131-10)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt das Konzept zum Signet barrierefrei NRW zur Kenntnis.

Herr Herkelmann weist auf die Veranstaltung der LAG Selbsthilfe am 17.06.10 in Essen hin. Dort wird es um Verbesserungen des Verfahrens und der Materialien des Signets gehen.


zu TOP 4.3
Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00852-10)
Frau Schmidt wünscht sich eine Initiative für die barrierefreie Zugänglichkeit von Geschäften in der Nordstadt. Herr Beckmann möchte die Vorlage nicht empfehlen, da sie eine reine Bestandsaufnahme ist und keine Vision für die Nordstadt zeichnet. Frau Schobert berichtet von der kritischen Diskussion dieser Vorlage im Sozialausschuss. Herr Herkelmann schlägt vor, mit den für das Projekt Zuständigen ins Gespräch zu gehen, um über die notwendige Einbeziehung der Belange von Menschen mit Behinderungen zu reden,. Frau Grollmann unterstützt diesen Vorschlag.

Die Vorlage läuft durch.


zu TOP 4.4
Stadterneuerung; Jahresförderprogramm 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00968-10)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage und die laufenden Gespräche zur Herstellung von Transparenz über Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit

Herr Herkelmann bittet darum, bei der Vorlage zum Haushaltsbegleitbeschluss anschließend nur den Bereich des Behindertenfahrdienstes zu besprechen.

Herr Steltzer erneuert die bereits von Frau Schmidt, Frau Greskamp und anderen vorgetragene Verfahrenskritik bezüglich dieser Vorlage. Er hält das Freifahrtenkontingent für zu gering und regt eine Einzelfall-Prüfung an. Zudem bemängelt Herr Steltzer, dass er das Tischmikrophon nicht benutzen kann, weil die Schnur zu kurz ist.


zu TOP 5.1
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen „Wohnen“ – Kooperationsvereinbarung der Stadt Dortmund mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00917-10)

Beschluss
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie das Behindertenpolitische Netzwerk nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Herr Schmidt erfragt, ob mit der Abgabe von Planungskompetenz nach Münster noch ausreichend Einfluss aus Dortmund genommen werden kann. Frau Rischer stellt fest, dass es im Gesamtkontext nicht um eine Ausgabesenkung, sondern eine Dämpfung des Ausgabenanstiegs gehe. Nach wie vor kritisch ist die fehlende Betroffenenbeteiligung im Koordinierungsgremium. Frau Rischer fragt, wie der Betrieb der Kontakt- und Beratungsstellen in Dortmund sichergestellt werden kann. Herr Herkelmann bittet um Auskunft, wie zukünftig die Planungen für die Gruppe der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten mit den vorhandenen Planungsprozessen verknüpft werden soll.

Herr Süsshardt bedauert, dass die Anlagen 2 und 3 zur Vorlage fehlen. Dabei handelt es sich um die Verpflichtungen der Stadt innerhalb der Kooperation mit dem LWL und den regelmäßig eingebrachten Bericht des LWL über die Entwicklung in Dortmund. Die Stadt kann nach wie vor Einfluss auf Planungen nehmen, sowohl im Clearingverfahren, im Koordinierungsgremium und in den Regionalplanungskonferenzen.

Die Behindertenkoordination im Sozialamt wird sich mit dem Gesamt-Organisationsentwicklungsprozess verändern. Für folgende Aufgaben muss nach Einschätzung von Herrn Süsshardt die Behindertenkoordination erhalten bleiben: 1. Schnittstelle zur Behindertenbeauftragten, 2. Geschäftsführung des BeratungsNetzes, 3. Beratungstätigkeit und 4. Organisation der Regionalplanungskonferenzen. Frau Becker, die ihn begleitet, ist die Leiterin der Gruppe Pflege und Behinderung und Ansprechpartnerin für das Behindertenpolitische Netzwerk. Herr Herkelmann bedauert das Ausscheiden von Herrn Zube, der drei Jahrzehnte das Miteinander von Menschen mit Behinderungen und der Stadt mitgeprägt hat. Er zeigt sich erfreut, dass das von Herrn Zube wahrgenommene Aufgabenspektrum bei der Stadt erhalten bleiben wird.

Frau Schobert weist auf die nach wie vor bestehende Unterversorgung im stationären bereich hin. Sie informiert, dass eine Klage gegen den LWL wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeits-Gebot des Grundgesetzes angestrebt wird.



zu TOP 5.2
Bericht aus dem Koordinierungsgremium
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01359-10)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Verwaltungsstrukturreform NRW „Versorgungsverwaltung“
Festlegung einer dauerhaften Kooperation der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Bereich des Schwerbehindertenrechts – SGB IX – und des Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz – BEEG -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00355-10)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Ratsbeschluss zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte Zusammenarbeit der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes ( Schwerbehindertenrecht SGB IX und Bundeselterngeldgesetz/Elternzeitgesetz ) dauerhaft fortzuführen.





zu TOP 5.4
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)
Herr Dückering stellte bereits unter TOP 3 einen Antrag zum Behindertenfahrdienst:

Das Behindertenpolitische Netzwerk lehnt die geplante Erhöhung des Eigenanteils der Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahrdienstes ab.

Begründung:

Es sieht in dieser Maßnahme die Gefahr, dass die soziale Teilhabe gerade der Menschen mit Behinderungen, die so stark beeinträchtigt sind, dass sie auf den Behindertenfahrdienst ausschließlich angewiesen sind, gefährdet wird. Nach der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen gehört ihre soziale Teilhabe zu den Menschenrechten, die nach der Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland unbedingt eingehalten werden müssen, so dass es staatliche Aufgabe ist, ihre soziale Teilhabe durch einen Behindertenfahrdienst oder andere wirksame Maßnahmen zu gewährleisten.

Frau Weyer wird diesen Antrag ablehnen. Der Fahrdienst sei eine rein freiwillige Leistung der Stadt und in der aktuellen Hausaltssituation Abstriche in allen Bereichen erforderlich. Zur Vorlage wird sie sich enthalten, da die SPD-interne Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist.

Herr Schmidt wird dem Antrag Herrn Dückerings nicht zustimmen. Er sieht die Erhöhung des Eigenanteils als symbolischen Beitrag der Sozialverwaltung zur Haushaltskonsolidierung. Positiv sei, dass der Fahrdienst und die Freifahrt-Kontingente erhalten blieben.

Frau Schmidt kündigt an, sich zum Antrag Herrn Dückerings zu enthalten, da sie die Konsequenzen nicht abschätzen könne.

Herr Steltzer kündigt an, seine stellvertretende Mitgliedschaft im Behindertenpolitischen Netzwerk niederzulegen, wenn der Antrag Herrn Dückerings abgelehnt werde.

Frau Opitz erfragt die Einflussmöglichkeiten des Netzwerks und erfährt, dass der Rat der Stadt über diesen Vorschlag noch nicht beschlossen hat.

Herr Beckmann wird sich zur Vorlage und zum Antrag nicht beteiligen, weil seine Fraktion ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen hat.

Herr Drolshagen weist darauf hin, dass Behinderung ein Armutsrisiko darstellt und plädiert dafür, den Eigenanteil und seine Erhöhung einkommensabhängig zu gestalten. Frau Greskamp schließt sich diesem Vorschlag an. Herr Schmidt betrachtet den Behindertenfahrdienst als Nachteilsausgleich und spricht sich daher gegen eine Koppelung der Leistungsgewährung an die individuelle Einkommenssituation aus.

Herr Drolshagen stellt den Antrag, die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts einkommensabhängig zu gestalten.

Für den Antrag von Herrn Dückering gibt es eine Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk lehnt die geplante Erhöhung des Eigenanteils der Nutzerinnen und Nutzer des Behindertenfahrdienstes ab.

Begründung:

Es sieht in dieser Maßnahme die Gefahr, dass die soziale Teilhabe gerade der Menschen mit Behinderungen, die so stark beeinträchtigt sind, dass sie auf den Behindertenfahrdienst ausschließlich angewiesen sind, gefährdet wird. Nach der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen gehört ihre soziale Teilhabe zu den Menschenrechten, die nach der Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland unbedingt eingehalten werden müssen, so dass es staatliche Aufgabe ist, ihre soziale Teilhabe durch einen Behindertenfahrdienst oder andere wirksame Maßnahmen zu gewährleisten.

Für den Antrag von Herrn Drolshagen sprechen sich 7 Netzwerkmitglieder aus, 2 stimmen dagegen und 4 enthalten sich. Damit ist der Antrag von Herrn Drolshagen angenommen.

Herr Drolshagen stellt den Antrag, die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts einkommensabhängig zu gestalten.

Der Teil der Vorlage, die sich auf den Behindertenfahrdienst bezieht, wird vom Behindertenpolitischen Netzwerk nicht empfohlen.



zu TOP 5.4
Pflegestützpunkte und Behindertenfahrdienst; Bericht über den aktuellen Sachstand
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 16261-09-E2)
Zur Antwort der Verwaltung auf die Nachfragen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk nahm der Vorsitzende vorab Stellung. Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis.

Herr Süsshardt bietet an, in der September-Sitzung die Entwicklung der Pflegestützpunkte vorzustellen. Dazu kann auch ein eigener Termin angeboten werden.



zu TOP 5.5
Selbsthilfefreundliche Praxis NRW
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01128-10)
Herr Volkert hat mit der Projektleiterin gesprochen. Die dem Projekt zugrunde liegende Vereinbarung sei alt und das Projekt könne nicht um den Aspekt Barrierefreiheit erweitert werden. Frau Schobert berichtet, dass der Paritätische das von Herrn Volkert formulierte Anliegen in das Projektgeschehen einspeisen werde. Die Betroffenenbeteiligung sei über den Wittener Kreis, eine Selbsthilfeorganisation, gewährleistet. Dieser wirke an der Entwicklung von Qualitätskriterien mit, eines davon werde Barrierefreiheit sein


zu TOP 6.
Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit

-


zu TOP 6.1
Kulturhauptstadt 2010

Zu den Fragen des Behindertenpolitischen Netzwerks gibt es keine schriftliche Stellungnahme des Kulturhauptstadtbeauftragten, sondern das Angebot, innerhalb einer Arbeitskreissitzung dazu zu berichten. Frau Vollmer kritisiert den nachlässigen Umgang mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk und seinen Anliegen.


zu TOP 8.
Angelegenheiten des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

-


zu TOP 9.
Angelegenheiten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

-


zu TOP 10.
Angelegenheiten des Schulausschusses

Herr Drolshagen gab seinen Bericht schriftlich ab. Er ist dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 11.
Angelegenheiten des Seniorenbeirates

-


zu TOP 12.
Angelegenheiten anderer Ausschüsse

-


zu TOP 12.1
Aktionsplan für Toleranz, Demokratie und Menschenrechte
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01129-10)

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig wir folgt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor, im Aktionsplan ein Projekt zu verankern, in welchem behinderte Menschen ehrenamtlich an Schulen über ihr Leben berichten.

Das Behindertenpolitische Netzwerk schlägt vor innerhalb des Aktionsplans einen Selbstbehauptungskurs für Menschen mit Behinderungen durchzuführen.

Hintergrund/Begründung:

Die Heitmeyer-Studie hat gezeigt, dass auch Menschen mit Behinderungen zum Teil massiv von Vorurteilen betroffen sind. In Dortmund ist es in einigen Stadtteilen auffällig, dass insbesondere jüngere Menschen Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen haben. Diesen Tendenzen möchten wir entgegenwirken. Grundsätzlich sehen wir den gemeinsamen Besuch von Schulen, Kindergärten, Kitas, etc. als wirksamste Methode an, um Vorurteile nicht entstehen zu lassen. Da eine vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bildungswesen jedoch bislang nicht erreicht ist und Fortschritte in diesem Bereich sehr langsam sind, sehen wir dringenden Handlungsbedarf in der Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern nichtbehinderter Kinder für die Belange von Menschen mit Behinderungen.


Menschen mit Behinderungen sind aufgrund ihrer körperlichen und/oder sensorischen Behinderungen angreifbarer als nichtbehinderte Menschen. Hier gilt es Anzusetzen und Menschen mit Behinderungen in selbstbewusstem Auftreten zu trainieren und sie unterstützen damit sie nicht in eine Opferrolle gelangen.





13. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

zu TOP 13.1
"Was ist das Behindertenpolitische Netzwerk?" - Grundlage für die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 01136-10)

Mit einer Enthaltung stimmt das Behindertenpolitische Netzwerk der nachstehenden Definition zu und bittet die Arbeitsgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, auf dieser Grundlage mit der Arbeit fortzufahren.

Was ist das Behindertenpolitische Netzwerk?

Seit 2006 unterstützen Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderungen, der Ratsfraktionen und des Integrations- und Senioren­beirates den Rat der Stadt Dortmund dabei, die Belange der Menschen mit Behinderungen bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und die Behindertenbeauf­tragte beraten dieses Netzwerk. Alle Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks haben das Ziel, dass bei Entscheidungen die Belange von Men­schen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und von Menschen ohne Beeinträchtigungen berücksichtigt werden.

Das Behindertenpolitische Netzwerk tagt vier Mal im Jahr öffentlich. Um effizienter arbeiten zu können hat das BPN Arbeitsgruppen zu verschiede­nen Themenbereichen aufgebaut. Eine Mitarbeit ist in den verschiedenen Arbeitsgruppen möglich und erwünscht. Hier können auch eigene Ideen eingebracht werden. Mitglieder des Netzwerks beraten zusätzlich die Aus­schüsse der Stadt Dortmund dabei, die Interessen von Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk vermittelt zwischen Menschen mit Behinderungen und Menschen, die Entscheidungen treffen. Dazu werden Informationen so übersetzt, dass sie verständlich sind. Das Behinderten­politische Netzwerk prüft, ob und wie die Anliegen von Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen berücksichtigt werden. Das Netzwerk will Entscheidungen für Menschen mit Behinderungen beeinflussen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk trägt bei zu einer inklusiven Gesell­schaft. Es setzt sich ein für Barrierefreiheit, für ein gleichberechtigtes Zu­sammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen und gegen Diskriminierung.






zu TOP 13.2
Mitteilungen des Vorsitzenden

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zu TOP 14.
Verschiedenes

Der Vorsitzende bittet die Anwesenden. Termine im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Behindertenpolitisches Netzwerk vor Ort“ zu übernehmen. Bisher haben Gespräche in der Innenstadt, in Eving und in Hombruch stattgefunden.

Herr Herkelmann wird das Gespräch mit dem Integrationsrat suchen und dort das Behindertenpolitische Netzwerk vorstellen. Ziel ist, aus dem Integrationsrat Interessiert für eine Mitgliedschaft im Netzwerk zu werben.


(See attached file: 3.2 Bericht aus dem Schulausschuss für das Behindertenpolitische Netzwerk.pdf) (See attached file: Anlage NS Stellungnahme Stüdemann.pdf)