Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung
des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 21.02.2001, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse

Wegen der inhaltliche Bezüge wurden die Tagesordnungspunkte 4 und 7 gemeinsam unter TOP 4 behandelt.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 10 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Herr Neugebauer bat um nachstehende Änderung von TOP 9 der Niederschrift der 9. Sitzung:
“Herr Neugebauer forderte, dass im Rahmen der Gestaltung der Pferdewiese nördlich des Dorneywaldes die dort vorhandenen Mulden geschützt und nicht zugeschüttet werden dürften, da dort gewachsener Kalk zu Tage tritt.”
Der Beirat stimmte der Niederschrift zur 9. Sitzung mit dieser Änderung zu.

Zu TOP 4: Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwicklungsplanes für den Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
IV. Umweltplan

Herr Finger vom Planungsamt erläuterte die Grundsätze des neuen Flächennutzungsplanes, dessen Neuaufstellung angesichts der 120 Änderungen seit 1985 dringend erforderlich sei. Die Erarbeitung solle in Stufen über sog. “Integrierte Stadtbezirks-Entwicklungskonzepte” (ISEK) erfolgen. In der 1. Stufe geschehe die Beteiligung und Einbeziehung der Fachverwaltung und der Gremien, in der 2. Stufe die der Öffentlichkeit. Sukzessive zu den Integrierte Stadtbezirks-Entwicklungskonzepten solle der Gesamtplan entstehen. (s. Anlage).

Zum Thema Gebietsentwicklungsplan merkte Herr Finger an, dass dieser von der Bezirksregierung aufgestellt würde. Günstig sei die zeitgleiche Erarbeitung beider Pläne; die Stadt stünde deshalb im engen Kontakt zur Bezirksregierung.


Im direkten Anschluss beschrieb Herr Höing den Umweltplan, dessen Erarbeitung an ein Planungsbüro vergeben worden ist. Er verstünde den Umweltplan als stadtökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan, der alle verfügbaren Unterlagen zum Naturhaushalt in die Betrachtung einbezöge und diese entsprechend interpretiere und bewerte. Dadurch sei er im Hinblick auf die Naturfaktoren ein wichtiges Auskunftsinstrumentarium für den FNP, der damit auch zum Bestandteil eines Agenda-Prozesses würde. Zum Umweltplan werde es eine Auftaktveranstaltung geben, in die Politik, Verbände und Bürger einbezogen seien. Die Verwaltung werde den Beirat über den Stand der Erarbeitung auf dem Laufenden halten.

Herr Büscher fragte, inwieweit die Landschaftsplanung bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) berücksichtigt würde. Er bat in diesem Zusammenhang darum, die im Blana-Katalog formulierten Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Auffassung, dass es s. E. sinnvoller sei, zunächst dem Landschaftsplan Dortmund-Süd zur Rechtskraft zu verhelfen, bevor eine neuer (Umwelt-)Plan erarbeitet wird. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Klimaplan, der nach seiner Auffassung bisher noch nicht berücksichtigt worden sei.
Herr Quittek verlas dazu Auszüge aus dem Protokoll der Beiratssitzung vom 15.02.00:

Herr Quittek erläuterte, dass aufgrund der demographischen Entwicklung in der Stadt Dortmund (abnehmende Bevölkerungszahl) der Flächenutzungsplan (FNP) nach dem Grundsatz der "Nachhaltigkeit" aufgestellt werden solle. Dem FNP sollte zur Verwirklichung dieses Zieles eine "Plan-UVP" vorgeschaltet werden. Es müsse deutlich werden, dass eine Flächenhaushaltspolitik auch für die Freiraumplanung (und nicht nur für Gewerbe und Wohnen) erforderlich ist. Aus der Sicht des Freiraumschutzes sollte der FNP
1. Ausschlussflächen,
2. Konfliktflächen und
3. Ausgleichsflächen
festsetzen.

Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung (AUSW-Beschlussvorlagen vom 14.4.1997 und 4.9.1997) sind fortzuführen und flächenmäßig zu konkretisieren. Hierzu verweist der Beirat auf die Beschlussvorlage vom 4.9.1997. Dort heißt es:

"Sie (die Verwaltung) wird darüber hinaus die Umweltqualitätsziele an einzelnen Fallbeispielen bis auf die Maßnahmenebene herunterbrechen, die Projektergebnisse im regionalen Verbund zur Diskussion stellen und die UQZ zur Freiraumentwicklung über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit auch der Bürgerschaft erläutern."

Diese Zusage ist bis heute nicht erfüllt worden. Der Beirat hält es für dringend erforderlich, die UQZ stadtweit flächenmäßig zu konkretisieren und verbindlich vom Rat zu verabschieden sowie im neuen Flächennutzungsplan und in die Landschaftspläne einzuarbeiten (Festlegung von Tabuzonen). Hierzu wird es auch erforderlich sein, ein Konzept für ein stadtweites Biotopverbundsystem (Konkretisierung der UQZ, hier z.B. auch Berücksichtigung zu sperrender Straßen) zu entwickeln. Der ehrenamtliche Naturschutz (Landschaftsbeirat und Naturschutzverbände) ist einzubeziehen.

Ferner sind die Stellungnahmen des Beirates zur Aufstellung des alten FNP aus dem Jahr 1984 und zur Wohnbauflächenentwicklung aus 1997 sowie die Vorschläge des "Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskataloges für die Stadt Dortmund" zu berücksichtigen.
Ausgleichs- und Ersatzflächen sind primär in das zu entwickelnde Freiraumsystem (ökologische Vorrangräume) einzubauen. Kompensationsflächen sollten in diesem Sinne schon vor Aufstellung und Realisierung konkreter Bauvorhaben (Bauleitplanung) festgelegt werden....

...Der Beirat geht davon aus, dass er frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung des FNP einbezogen wird.

Die Vorlage wurde vom Beirat zur Kenntnis genommen.

Herr Quittek bekräftigte den alten Beiratsbeschluss und fragte, ob für die Neuaufstellung des FNP im Hinblick auf das "Hineingehen" in die Freiräume Grenzen des Wachstums vorgesehen seien.

Herr Sierau erläuterte im Anschluss die Eckpunkte des neuen Flächennutzungsplanes, die er wie folgt charakterisierte:
- Der FNP solle alle Raumansprüche, auch die Belange der Umwelt, einbeziehen.
- Das Aufstellen der ISEKs und der Masterpläne gewährleiste einen hohen Qualitätsstandard für den folgenden Gesamtplan.
- Die vorhandene Daten zu Natur und Landschaft flößen in den Umweltplan ein und würden damit auch den neuen FNP prägen.
- Durch Freiraumrückgewinnung großen Stils (Phönix-See, Westfalenhütte, natürliche Landschaftsentwicklung auf dem Gelände der ehem. Kokerei Hansa) sehe er die ökologische Bilanz des neuen FNP insgesamt eher positiv.
- Wegen der großen Flächenverfügbarkeit (Auflassung alter Montanflächen) bestünde eine einmalige Chance des Umbruchs. Wenn Dortmund erst einmal umstrukturiert sei, würden die räumlichen Spielräume wieder enger.
- Die “Agenda” habe neben Umwelt aber auch Soziales und Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Die Erarbeitung des FNP über die ISEKs gewährleiste eine Bearbeitung von unten nach oben und eine breite Beteiligung der Betroffenen am Erarbeitungsprozess.
Herr Sierau forderte den Beirat und die Verbände auf, sich intensiv am FNP-Prozess zu beteiligen, da nur so gewährleistet werden könne, dass die Naturschutzanliegen und Forderungen Berücksichtigung fänden.
Herr Quittek dankte Herrn Sierau für die klaren Worte.
Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die bisherigen Konfliktsituationen zwischen FNP und Landschaftsplanung durch den Umweltplan ausgeräumt würden und der Landschaftsplanung somit eine größere Bedeutung zukäme.
Herr Sierau betonte, dass s. M. nach, auch wenn dies rechtsdogmatisch strittig sei, der FNP aus der Landschaftsplanung entwickelt werden müsse und nicht umgekehrt.

Herr Neugebauer begrüßte die Aufstellung des neuen FNP und hielt auch die Erarbeitungsreihenfolge "Umweltplan – FNP – GEP" für gerechtfertigt. Problematisch sei seines Erachtens jedoch die Erstellung des Umweltplanes durch eine externe Firma. Es könne hier, da die Firma seiner Kenntnis nach keine eigenen Erhebungen machen werde, zu Informationsdefiziten kommen. Er bat die Verwaltung daher, bereits jetzt den Informationsbedarf anzumelden, damit die Verbänden ausreichend Zeit hätten die gewünschten Informationen zu liefern.
Herr Dr. Grote sah die Informationslage bei Boden, Luft und Wasser als gut an. Bei Natur und Landschaft seien dagegen gewisse Defizite festzustellen. Gleichwohl seien die vorhandenen Daten als Arbeitsgrundlage verwendbar. Ergänzende Informationen der Naturschutzverbände seien jedoch selbstverständlich gewünscht und willkommen.
Herr Kaleck bezweifelte, dass sich die Bürger für die neuen Visionen interessieren. Vielmehr sei zu beklagen, dass die vorhandenen Planwerke, wegen des permanenten Stellenabbaus im Umweltbereich, nicht mit Leben gefüllt werden könnten und ein zunehmender Flächenverbrauch festzustellen sei.
Herr Quittek betonte noch einmal die Bedeutung des Blana-Katalogs und bat, da das Werk vergriffen sei, um dessen Digitalisierung und Einarbeitung in den Umweltplan.
Herr Höing sagte dies zu.
Herr Büscher forderte, dass bei den Planungen Sukzessionsstandorte auf Industriebrachen berücksichtigt würden.
Herr Sierau sagte, dass er grundsätzlich von der Notwendigkeit solcher Flächen überzeugt sei. Er verwies jedoch auf die, legitimen, Interessen der Grundstückseigentümer hin. Hier sei Überzeugungsarbeit notwendig. Er werde sich dafür einsetzen, dass weitere Flächen anlog zur ehemaligen Kokerei Hansa entwickelt würden.

Der Beirat nahm die Vorlagen zur Kenntnis.

Zu TOP 5: Fachbeitrag "Naturschutz und Landschaftspflege – Teil Biotop und Artenschutz"

Herr Hübschen von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) berichtete über den Fachbeitrag, der im vermittelnden Maßstab 1:25.000 vorläge (FNP und Landschaftsplan 1:10.000, GEP 1:50.000). Insgesamt bestünde der Fachbeitrag aus den Teilen
- Biotop- und Artenschutz,
- Ressourcenschutz (Boden – Wasser – Luft) sowie
- Kulturlandschaftsschutz,
von denen aber nur der erste Teil erarbeitet worden sei.
Nach der Datenerhebung würden Leitbilder formuliert und diese auf die unterschiedlichen Landschaftsräume bezogen. Die räumliche und kartenmäßige Konkretisierung erfolge dann in Form von Biotopverbundsystemen.
In Dortmund befänden sich 24% der Fläche in einem Biotopverbund. 1% der Verbundfläche habe eine landesweite Bedeutung, 6 weitere Prozent seien naturschutzwürdig und 17% landschaftsschutzwürdig.
Auf Nachfrage teilte Herr Hübschen mit, dass – abhängig von der Arbeitskapazität der LÖBF – an eine Erarbeitung der Teile Ressourcenschutz und Kulturlandschaftsschutz erst gedacht sei, wenn dieser von den “Kunden” nachgefragt würde.

Der Beirat nahm die Ausführungen von Herrn Hübschen zur Kenntnis und forderte die Verwaltung auf, einen entsprechenden Auftrag an die LÖBF zu erteilen.

Zu TOP 6: Biotopkataster

Zum Thema Biotopkataster führte Herr Hübschen aus, dass dieses die aktuell schutzwürdigen Biotope enthalte. Im Gegensatz dazu umfasse das Biotopverbundsystem auch planerische Gesichtspunkte, räumliche Verbindungen und Korridore zwischen den Biotopen, um das erforderliche Umfeld zu schaffen.
Herr Quittek vertrat die Auffassung, dass das Landesbiotopkataster veraltet sei. Er bat daher um Auskunft, wann diese Daten aktualisiert werden.
Herr Hübschen teilte mit, dass die LÖBF immer bemüht sei, das Kataster zu aktualisieren. Die FFH- und § 62 Landschaftsgesetz-Kartierungen hätten jedoch sehr viel Personalkapazitäten gebunden, so dass die Aktualisierung nicht immer zeitgemäß erfolgt sei.
Er schlug daher vor, den Naturschutzverbänden das Biotopkataster zur Verfügung zu stellen und deren Feststellungen zum Ende des Jahres in das Kataster einzuarbeiten. Hierzu sei es jedoch unabdingbar, dass die gelieferten Daten verifizierbar (namentliche Nennung des Beobachters) seien.

Zu TOP 7: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

· Herr Dr. Grote gab einen kurzen Sachstandsbericht zum Thema FFH-Gebiete.Das Umweltamt sei zunächst davon ausgegangen, dass in Dortmund keine Fläche die Kriterien für eine Aufnahme in die Gebietskulisse erfüllen würde. Die Naturschutzverbände hätten eine andere Auffassung vertreten und daher eine sogenannte “Schattenliste” erarbeitet. Diese Liste sei direkt in Brüssel bei den zuständigen Gremien eingereicht worden. Eine Entscheidung über eine evtl. Berücksichtigung dieser Gebiete stünde jedoch noch aus. Das Umweltministerium in Düsseldorf habe daher, um Präzedenzfälle zu vermeiden, den Städten aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, auch für diese Flächen die FFH-Schutzbestimmungen anzuwenden. Ziel sei, den speziellen Schutzzweck der potentiellen FFH-Gebiete nicht zu zerstören. In Dortmund seien deshalb nun alle Naturschutzgebiete (Ausnahme "Im Siesack") und die größeren Waldgebiete (wie Kurler Busch) unter FFH-Kriterien zu betrachten. Das Umweltamt wird den politischen Raum und den Beirat per Vorlage weiter unterrichten. Herr Quittek verwies auf die Entstehungsgeschichte der Schattenliste. Hierzu hätte ein Abgleich zwischen den Biotoptypen nach FFH und dem Biotopkataster stattgefunden. Nur bei Überschneidung seien dann die Gebiete in die Schattenliste aufgenommen worden. So sei zu erklären warum das Naturschutzgebiet "Im Siesack" in der Schattenliste nicht auftauche. Hier sei nämlich kein FFH-Biotoptyp feststellbar gewesen. Herr Quittek forderte die Verwaltung auf, die acht vom Beirat benannten Gebiete einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Herr Dr. Grote wies auf die ungewisse Entscheidungslage in Brüssel hin. Die Stadt Dortmund werde daher der Empfehlung des Umweltministeriums folgen und alle in der Schattenliste erwähnten Gebiete überprüfen.
· Herr Dr. Gelmroth bat um einen Sachstandsbericht zum Thema Bebauung Rombergpark. Herr Dr. Grote gab an, dass für das Hotel im Rombergpark ein Interessent vorhanden sei, der dort und auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine "Wellness-Klinik" errichten wolle. Näheres sei zur Zeit jedoch nicht bekannt. Der Beirat werde jedoch zur gegebenen Zeit weiter unterrichtet.
· Herr Neugebauer bat um einen Sachstandsbericht zu den Maßnahmen am Rüpings-/Tiefenbach. Herr Dr. Marks sagte diesen Bericht für die nächste Sitzung zu.
· Herr Dr. Marks berichtete anschließend über den Sachstand bei diversen Beiratsanfragen:
- Nisthilfe für Wanderfalke: Die Nisthilfe ist am Hoesch-Gasometer installiert.
- Lichtverschmutzung: Die Beleuchtung entlang der Straße Hallerey wird gegen umweltfreundliche “gelbe” Lampen ausgetauscht. Zusätzlich wird der Vorschlag von Herrn Dr. Gelmroth geprüft, die Beleuchtung in den zentralen Nachtstunden ganz abzuschalten.
- Die sog. “Pferdewiese” in Kley (nördlich Dorney-Wald) werde von Kindern im Rahmen eines Schulprojektes umgestaltet.
- Der Landschaftsplan Dortmund-Süd liegt im Druck vor und wird Mitte Februar erneut dem Verwaltungsvorstand vorgelegt.
· Herr Büscher bat um Informationen zur geplanten Umgestaltung des Hoeschparks. Herr Quittek schlug vor, diesen Punkt im Rahmen einer Schwerpunktsitzung zum Thema Industrieflächen zu behandeln. Dieser Vorschlag wurde vom Beirat angenommen.

· Herr Quittek teilte dem Beirat mit, dass in der nächsten Sitzung das Thema "Limbecker Postweg" behandelt werden soll. Hierzu seien als Gäste Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde und der Anwohnerschaft zu erwarten. Herr Dr. Marks ergänzte, dass dies aus einem Wunsch der Bezirksvertretung sowie einer Zusage von Herrn Quittek in der Bürgerversammlung zur Schließung des Limbecker Postweges resultiere. Erst nach der Beiratssitzung wolle die Bezirksvertretung endgültig entscheiden.
· Herr Quittek bat um einen Sachstandsbericht zum Thema Hafen/Marina Hafen. Herr Dr. Grote führte aus, dass sich dieses Projekt nur rechne, wenn es "Wohnen am Wasser" beinhalte. Die Bezirksregierung Arnsberg sei jedoch der Auffassung, dass in diesem Gebiet kein Wohnraumschwerpunkt zu sehen sei. Das Umweltamt sehe die Planungen, wegen der angrenzenden Naturschutzgebiete und der zu erwartenden Verkehrsströme, ebenfalls kritisch. Der Verwaltungsvorstand wolle die Bezirksregierung in weiteren Gesprächen gleichwohl von der Notwendigkeit des Projekts überzeugen. Der Beirat beschloss, das Thema vertiefend in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 10. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 21.02.2001, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse

Wegen der inhaltliche Bezüge wurden die Tagesordnungspunkte 4 und 7 gemeinsam unter TOP 4 behandelt.

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 10 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NRW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Herr Neugebauer bat um nachstehende Änderung von TOP 9 der Niederschrift der 9. Sitzung:
“Herr Neugebauer forderte, dass im Rahmen der Gestaltung der Pferdewiese nördlich des Dorneywaldes die dort vorhandenen Mulden geschützt und nicht zugeschüttet werden dürften, da dort gewachsener Kalk zu Tage tritt.”
Der Beirat stimmte der Niederschrift zur 9. Sitzung mit dieser Änderung zu.

Zu TOP 4: Bauleitplanung
I. Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund
II. Aufstellen eines neuen Gebietsentwicklungsplanes für den Teilabschnitt Dortmund/Unna/Hamm durch die Bezirksregierung Arnsberg
III. Erarbeiten von integrierten teilräumlichen Entwicklungskonzepten für alle Stadtbezirke
IV. Umweltplan

Herr Finger vom Planungsamt erläuterte die Grundsätze des neuen Flächennutzungsplanes, dessen Neuaufstellung angesichts der 120 Änderungen seit 1985 dringend erforderlich sei. Die Erarbeitung solle in Stufen über sog. “Integrierte Stadtbezirks-Entwicklungskonzepte” (ISEK) erfolgen. In der 1. Stufe geschehe die Beteiligung und Einbeziehung der Fachverwaltung und der Gremien, in der 2. Stufe die der Öffentlichkeit. Sukzessive zu den Integrierte Stadtbezirks-Entwicklungskonzepten solle der Gesamtplan entstehen. (s. Anlage).

Zum Thema Gebietsentwicklungsplan merkte Herr Finger an, dass dieser von der Bezirksregierung aufgestellt würde. Günstig sei die zeitgleiche Erarbeitung beider Pläne; die Stadt stünde deshalb im engen Kontakt zur Bezirksregierung.


Im direkten Anschluss beschrieb Herr Höing den Umweltplan, dessen Erarbeitung an ein Planungsbüro vergeben worden ist. Er verstünde den Umweltplan als stadtökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan, der alle verfügbaren Unterlagen zum Naturhaushalt in die Betrachtung einbezöge und diese entsprechend interpretiere und bewerte. Dadurch sei er im Hinblick auf die Naturfaktoren ein wichtiges Auskunftsinstrumentarium für den FNP, der damit auch zum Bestandteil eines Agenda-Prozesses würde. Zum Umweltplan werde es eine Auftaktveranstaltung geben, in die Politik, Verbände und Bürger einbezogen seien. Die Verwaltung werde den Beirat über den Stand der Erarbeitung auf dem Laufenden halten.

Herr Büscher fragte, inwieweit die Landschaftsplanung bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) berücksichtigt würde. Er bat in diesem Zusammenhang darum, die im Blana-Katalog formulierten Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Auffassung, dass es s. E. sinnvoller sei, zunächst dem Landschaftsplan Dortmund-Süd zur Rechtskraft zu verhelfen, bevor eine neuer (Umwelt-)Plan erarbeitet wird. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Klimaplan, der nach seiner Auffassung bisher noch nicht berücksichtigt worden sei.
Herr Quittek verlas dazu Auszüge aus dem Protokoll der Beiratssitzung vom 15.02.00:

Herr Quittek erläuterte, dass aufgrund der demographischen Entwicklung in der Stadt Dortmund (abnehmende Bevölkerungszahl) der Flächenutzungsplan (FNP) nach dem Grundsatz der "Nachhaltigkeit" aufgestellt werden solle. Dem FNP sollte zur Verwirklichung dieses Zieles eine "Plan-UVP" vorgeschaltet werden. Es müsse deutlich werden, dass eine Flächenhaushaltspolitik auch für die Freiraumplanung (und nicht nur für Gewerbe und Wohnen) erforderlich ist. Aus der Sicht des Freiraumschutzes sollte der FNP
1. Ausschlussflächen,
2. Konfliktflächen und
3. Ausgleichsflächen
festsetzen.

Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung (AUSW-Beschlussvorlagen vom 14.4.1997 und 4.9.1997) sind fortzuführen und flächenmäßig zu konkretisieren. Hierzu verweist der Beirat auf die Beschlussvorlage vom 4.9.1997. Dort heißt es:

"Sie (die Verwaltung) wird darüber hinaus die Umweltqualitätsziele an einzelnen Fallbeispielen bis auf die Maßnahmenebene herunterbrechen, die Projektergebnisse im regionalen Verbund zur Diskussion stellen und die UQZ zur Freiraumentwicklung über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit auch der Bürgerschaft erläutern."

Diese Zusage ist bis heute nicht erfüllt worden. Der Beirat hält es für dringend erforderlich, die UQZ stadtweit flächenmäßig zu konkretisieren und verbindlich vom Rat zu verabschieden sowie im neuen Flächennutzungsplan und in die Landschaftspläne einzuarbeiten (Festlegung von Tabuzonen). Hierzu wird es auch erforderlich sein, ein Konzept für ein stadtweites Biotopverbundsystem (Konkretisierung der UQZ, hier z.B. auch Berücksichtigung zu sperrender Straßen) zu entwickeln. Der ehrenamtliche Naturschutz (Landschaftsbeirat und Naturschutzverbände) ist einzubeziehen.

Ferner sind die Stellungnahmen des Beirates zur Aufstellung des alten FNP aus dem Jahr 1984 und zur Wohnbauflächenentwicklung aus 1997 sowie die Vorschläge des "Bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskataloges für die Stadt Dortmund" zu berücksichtigen.
Ausgleichs- und Ersatzflächen sind primär in das zu entwickelnde Freiraumsystem (ökologische Vorrangräume) einzubauen. Kompensationsflächen sollten in diesem Sinne schon vor Aufstellung und Realisierung konkreter Bauvorhaben (Bauleitplanung) festgelegt werden....

...Der Beirat geht davon aus, dass er frühzeitig und umfassend in die Erarbeitung des FNP einbezogen wird.

Die Vorlage wurde vom Beirat zur Kenntnis genommen.

Herr Quittek bekräftigte den alten Beiratsbeschluss und fragte, ob für die Neuaufstellung des FNP im Hinblick auf das "Hineingehen" in die Freiräume Grenzen des Wachstums vorgesehen seien.

Herr Sierau erläuterte im Anschluss die Eckpunkte des neuen Flächennutzungsplanes, die er wie folgt charakterisierte:
- Der FNP solle alle Raumansprüche, auch die Belange der Umwelt, einbeziehen.
- Das Aufstellen der ISEKs und der Masterpläne gewährleiste einen hohen Qualitätsstandard für den folgenden Gesamtplan.
- Die vorhandene Daten zu Natur und Landschaft flößen in den Umweltplan ein und würden damit auch den neuen FNP prägen.
- Durch Freiraumrückgewinnung großen Stils (Phönix-See, Westfalenhütte, natürliche Landschaftsentwicklung auf dem Gelände der ehem. Kokerei Hansa) sehe er die ökologische Bilanz des neuen FNP insgesamt eher positiv.
- Wegen der großen Flächenverfügbarkeit (Auflassung alter Montanflächen) bestünde eine einmalige Chance des Umbruchs. Wenn Dortmund erst einmal umstrukturiert sei, würden die räumlichen Spielräume wieder enger.
- Die “Agenda” habe neben Umwelt aber auch Soziales und Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Die Erarbeitung des FNP über die ISEKs gewährleiste eine Bearbeitung von unten nach oben und eine breite Beteiligung der Betroffenen am Erarbeitungsprozess.
Herr Sierau forderte den Beirat und die Verbände auf, sich intensiv am FNP-Prozess zu beteiligen, da nur so gewährleistet werden könne, dass die Naturschutzanliegen und Forderungen Berücksichtigung fänden.
Herr Quittek dankte Herrn Sierau für die klaren Worte.
Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die bisherigen Konfliktsituationen zwischen FNP und Landschaftsplanung durch den Umweltplan ausgeräumt würden und der Landschaftsplanung somit eine größere Bedeutung zukäme.
Herr Sierau betonte, dass s. M. nach, auch wenn dies rechtsdogmatisch strittig sei, der FNP aus der Landschaftsplanung entwickelt werden müsse und nicht umgekehrt.

Herr Neugebauer begrüßte die Aufstellung des neuen FNP und hielt auch die Erarbeitungsreihenfolge "Umweltplan – FNP – GEP" für gerechtfertigt. Problematisch sei seines Erachtens jedoch die Erstellung des Umweltplanes durch eine externe Firma. Es könne hier, da die Firma seiner Kenntnis nach keine eigenen Erhebungen machen werde, zu Informationsdefiziten kommen. Er bat die Verwaltung daher, bereits jetzt den Informationsbedarf anzumelden, damit die Verbänden ausreichend Zeit hätten die gewünschten Informationen zu liefern.
Herr Dr. Grote sah die Informationslage bei Boden, Luft und Wasser als gut an. Bei Natur und Landschaft seien dagegen gewisse Defizite festzustellen. Gleichwohl seien die vorhandenen Daten als Arbeitsgrundlage verwendbar. Ergänzende Informationen der Naturschutzverbände seien jedoch selbstverständlich gewünscht und willkommen.
Herr Kaleck bezweifelte, dass sich die Bürger für die neuen Visionen interessieren. Vielmehr sei zu beklagen, dass die vorhandenen Planwerke, wegen des permanenten Stellenabbaus im Umweltbereich, nicht mit Leben gefüllt werden könnten und ein zunehmender Flächenverbrauch festzustellen sei.
Herr Quittek betonte noch einmal die Bedeutung des Blana-Katalogs und bat, da das Werk vergriffen sei, um dessen Digitalisierung und Einarbeitung in den Umweltplan.
Herr Höing sagte dies zu.
Herr Büscher forderte, dass bei den Planungen Sukzessionsstandorte auf Industriebrachen berücksichtigt würden.
Herr Sierau sagte, dass er grundsätzlich von der Notwendigkeit solcher Flächen überzeugt sei. Er verwies jedoch auf die, legitimen, Interessen der Grundstückseigentümer hin. Hier sei Überzeugungsarbeit notwendig. Er werde sich dafür einsetzen, dass weitere Flächen anlog zur ehemaligen Kokerei Hansa entwickelt würden.

Der Beirat nahm die Vorlagen zur Kenntnis.

Zu TOP 5: Fachbeitrag "Naturschutz und Landschaftspflege – Teil Biotop und Artenschutz"

Herr Hübschen von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) berichtete über den Fachbeitrag, der im vermittelnden Maßstab 1:25.000 vorläge (FNP und Landschaftsplan 1:10.000, GEP 1:50.000). Insgesamt bestünde der Fachbeitrag aus den Teilen
- Biotop- und Artenschutz,
- Ressourcenschutz (Boden – Wasser – Luft) sowie
- Kulturlandschaftsschutz,
von denen aber nur der erste Teil erarbeitet worden sei.
Nach der Datenerhebung würden Leitbilder formuliert und diese auf die unterschiedlichen Landschaftsräume bezogen. Die räumliche und kartenmäßige Konkretisierung erfolge dann in Form von Biotopverbundsystemen.
In Dortmund befänden sich 24% der Fläche in einem Biotopverbund. 1% der Verbundfläche habe eine landesweite Bedeutung, 6 weitere Prozent seien naturschutzwürdig und 17% landschaftsschutzwürdig.
Auf Nachfrage teilte Herr Hübschen mit, dass – abhängig von der Arbeitskapazität der LÖBF – an eine Erarbeitung der Teile Ressourcenschutz und Kulturlandschaftsschutz erst gedacht sei, wenn dieser von den “Kunden” nachgefragt würde.

Der Beirat nahm die Ausführungen von Herrn Hübschen zur Kenntnis und forderte die Verwaltung auf, einen entsprechenden Auftrag an die LÖBF zu erteilen.

Zu TOP 6: Biotopkataster

Zum Thema Biotopkataster führte Herr Hübschen aus, dass dieses die aktuell schutzwürdigen Biotope enthalte. Im Gegensatz dazu umfasse das Biotopverbundsystem auch planerische Gesichtspunkte, räumliche Verbindungen und Korridore zwischen den Biotopen, um das erforderliche Umfeld zu schaffen.
Herr Quittek vertrat die Auffassung, dass das Landesbiotopkataster veraltet sei. Er bat daher um Auskunft, wann diese Daten aktualisiert werden.
Herr Hübschen teilte mit, dass die LÖBF immer bemüht sei, das Kataster zu aktualisieren. Die FFH- und § 62 Landschaftsgesetz-Kartierungen hätten jedoch sehr viel Personalkapazitäten gebunden, so dass die Aktualisierung nicht immer zeitgemäß erfolgt sei.
Er schlug daher vor, den Naturschutzverbänden das Biotopkataster zur Verfügung zu stellen und deren Feststellungen zum Ende des Jahres in das Kataster einzuarbeiten. Hierzu sei es jedoch unabdingbar, dass die gelieferten Daten verifizierbar (namentliche Nennung des Beobachters) seien.

Zu TOP 7: Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

· Herr Dr. Grote gab einen kurzen Sachstandsbericht zum Thema FFH-Gebiete.Das Umweltamt sei zunächst davon ausgegangen, dass in Dortmund keine Fläche die Kriterien für eine Aufnahme in die Gebietskulisse erfüllen würde. Die Naturschutzverbände hätten eine andere Auffassung vertreten und daher eine sogenannte “Schattenliste” erarbeitet. Diese Liste sei direkt in Brüssel bei den zuständigen Gremien eingereicht worden. Eine Entscheidung über eine evtl. Berücksichtigung dieser Gebiete stünde jedoch noch aus. Das Umweltministerium in Düsseldorf habe daher, um Präzedenzfälle zu vermeiden, den Städten aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, auch für diese Flächen die FFH-Schutzbestimmungen anzuwenden. Ziel sei, den speziellen Schutzzweck der potentiellen FFH-Gebiete nicht zu zerstören. In Dortmund seien deshalb nun alle Naturschutzgebiete (Ausnahme "Im Siesack") und die größeren Waldgebiete (wie Kurler Busch) unter FFH-Kriterien zu betrachten. Das Umweltamt wird den politischen Raum und den Beirat per Vorlage weiter unterrichten. Herr Quittek verwies auf die Entstehungsgeschichte der Schattenliste. Hierzu hätte ein Abgleich zwischen den Biotoptypen nach FFH und dem Biotopkataster stattgefunden. Nur bei Überschneidung seien dann die Gebiete in die Schattenliste aufgenommen worden. So sei zu erklären warum das Naturschutzgebiet "Im Siesack" in der Schattenliste nicht auftauche. Hier sei nämlich kein FFH-Biotoptyp feststellbar gewesen. Herr Quittek forderte die Verwaltung auf, die acht vom Beirat benannten Gebiete einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Herr Dr. Grote wies auf die ungewisse Entscheidungslage in Brüssel hin. Die Stadt Dortmund werde daher der Empfehlung des Umweltministeriums folgen und alle in der Schattenliste erwähnten Gebiete überprüfen.
· Herr Dr. Gelmroth bat um einen Sachstandsbericht zum Thema Bebauung Rombergpark. Herr Dr. Grote gab an, dass für das Hotel im Rombergpark ein Interessent vorhanden sei, der dort und auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine "Wellness-Klinik" errichten wolle. Näheres sei zur Zeit jedoch nicht bekannt. Der Beirat werde jedoch zur gegebenen Zeit weiter unterrichtet.
· Herr Neugebauer bat um einen Sachstandsbericht zu den Maßnahmen am Rüpings-/Tiefenbach. Herr Dr. Marks sagte diesen Bericht für die nächste Sitzung zu.
· Herr Dr. Marks berichtete anschließend über den Sachstand bei diversen Beiratsanfragen:
- Nisthilfe für Wanderfalke: Die Nisthilfe ist am Hoesch-Gasometer installiert.
- Lichtverschmutzung: Die Beleuchtung entlang der Straße Hallerey wird gegen umweltfreundliche “gelbe” Lampen ausgetauscht. Zusätzlich wird der Vorschlag von Herrn Dr. Gelmroth geprüft, die Beleuchtung in den zentralen Nachtstunden ganz abzuschalten.
- Die sog. “Pferdewiese” in Kley (nördlich Dorney-Wald) werde von Kindern im Rahmen eines Schulprojektes umgestaltet.
- Der Landschaftsplan Dortmund-Süd liegt im Druck vor und wird Mitte Februar erneut dem Verwaltungsvorstand vorgelegt.
· Herr Büscher bat um Informationen zur geplanten Umgestaltung des Hoeschparks. Herr Quittek schlug vor, diesen Punkt im Rahmen einer Schwerpunktsitzung zum Thema Industrieflächen zu behandeln. Dieser Vorschlag wurde vom Beirat angenommen.

· Herr Quittek teilte dem Beirat mit, dass in der nächsten Sitzung das Thema "Limbecker Postweg" behandelt werden soll. Hierzu seien als Gäste Mitglieder der Bezirksvertretung Hörde und der Anwohnerschaft zu erwarten. Herr Dr. Marks ergänzte, dass dies aus einem Wunsch der Bezirksvertretung sowie einer Zusage von Herrn Quittek in der Bürgerversammlung zur Schließung des Limbecker Postweges resultiere. Erst nach der Beiratssitzung wolle die Bezirksvertretung endgültig entscheiden.
· Herr Quittek bat um einen Sachstandsbericht zum Thema Hafen/Marina Hafen. Herr Dr. Grote führte aus, dass sich dieses Projekt nur rechne, wenn es "Wohnen am Wasser" beinhalte. Die Bezirksregierung Arnsberg sei jedoch der Auffassung, dass in diesem Gebiet kein Wohnraumschwerpunkt zu sehen sei. Das Umweltamt sehe die Planungen, wegen der angrenzenden Naturschutzgebiete und der zu erwartenden Verkehrsströme, ebenfalls kritisch. Der Verwaltungsvorstand wolle die Bezirksregierung in weiteren Gesprächen gleichwohl von der Notwendigkeit des Projekts überzeugen. Der Beirat beschloss, das Thema vertiefend in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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Word-Dokument:
(See attached file: Niederschrift über die 10. Sitzung am 21.02.01.doc)