Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 06.06.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 15:30 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Naumann ab 13:30 Uhr i.V. für Rm Balzer
Rm Schmidt i.V für Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Renkawitz
Rm Sohn bis 14:55 Uhr
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning ab 13:25 Uhr
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Uhlig i.V für Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau

Fraktion AfD

Rm Garbe i.V für Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Ünal – Integrationsrat i. V. für sE Tekin– Integrationsrat

c) Verwaltung



StR Uhr, 8/Dez.

Herr Zilian 10/FBL
Herr Müller, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Schulz, 3/BL
Frau Kieseier, FB 1 – Gleichstellungsbüro
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kehler, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund

Frau Bachmann, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Herr Bonan, 51/8
Herr Wilde, 6/Dez
Frau Linnebach, 67/FBL
Herr Thabe, 61/FBL
Herr Weber 65/1-5
Herr Kücük, 01/CIO
Herr Kruse, 33/FBL
Herr Rey, 37/1
Herr Limberg, 65/FBL
Herr Dank, 3/4




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 06.06.2019, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.05.2019


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfe"
Schreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14391-19)

3.1.2 Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

3.1.3 Sachstand zur Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Leistungsbereich des Jobcenters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14239-19)

3.1.4 Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14100-19)

3.1.5 Arbeitszeiterfassung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14487-19)

3.1.6 Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14455-19)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)

3.2.2 Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)

3.2.3 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)

3.2.4 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14358-19)

3.2.5 Baustellenkoordination
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14493-19)


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14292-19)

4.2.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

4.2.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

4.2.4 Aktueller Sachstand der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 10.12.2015 zum Haushaltsplan 2016 – hier: „Organisation der Dortmunder Stadtverwaltung“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14468-19)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Dr. Tödt benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Die Verwaltung bittet folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund
der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)
Es wird vorgeschlagen, die Vorlage unter TOP 3.2.6 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit dieser Erweiterung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.05.2019

Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.05.2019 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfe"
Schreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14391-19)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Sachstandsbericht „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen“

seit dem Jahr 2011 übernimmt die Stadt Dortmund in Vertretung für die Stadt Hagen alle
Aufgaben, die mit der Anerkennung und Festsetzung von Beihilfen nach der
Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang stehen. Über
die positiven Effekte dieser Zusammenarbeit für den Zeitraum Oktober 2011 bis
Dezember 2017, wurden Sie bereits mit Sachstandsbericht vom 12.06.2018 unterrichtet.
Im Kalenderjahr 2018 wirkt sich die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt
Hagen wie folgt aus. Es wurden insgesamt 8.571 Beihilfeanträge in Vertretung für die
Stadt Hagen bearbeitet. Die aus der Beihilfenbearbeitung resultierenden Erträge für die
Stadt Dortmund betrugen 229.702,80 €. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen
Personalaufwendungen sowie die Kosten des Arbeitsplatzes für zwei
Sachbearbeiter*innen des mittleren Verwaltungsdienstes, die mit der Aufgabenerledigung
betraut sind.
Neben der Beihilfenbearbeitung werden für die Stadt Hagen auch die Arzneimittelrabatte
nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzt (AMNOG) abgewickelt. Die sich hieraus
im Jahr 2018 ergebenen Erträge in Höhe von 10.014,86 € wirken sich ebenfalls positiv auf
den Haushalt der Stadt Dortmund aus.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass den hier genannten Erträgen gewisse Aufwände gegenüberstünden. Sie fragt nach, wie auskömmlich dies sei?

Herr Müller (FB11) teilt mit, dass dem genannten Ertrag zwei Planstellen gegenüberstünden. Diese entsprechen ca. 100.000 bis 120.000€. Weiterhin fallen Sach- und Raumkosten an, sodass das Verbot der wirtschaftlichen Betätigung beachtet würde. Gegenüber der Stadt Hagen werde die Kostenaufstellung offengelegt und von deren Seite nachgeprüft.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die stellenplanneutrale Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen im Dezernatsbüro für Bauen und Infrastruktur (7/Dez) zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.3
Sachstand zur Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Leistungsbereich des Jobcenters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14239-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht des Personal- und Organisationsamtes zur Frage der Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Leistungsbereich des Jobcenters zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.4
Sachstandsbericht zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14100-19)

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum, in einem Jahr einen erneuten Sachstandsbericht zu erhalten.

Die Verwaltung sagt dies zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.5
Arbeitszeiterfassung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14487-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14487-19-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des Antrages:
· Welche Systeme der Arbeitszeiterfassung werden aktuell bei der Stadt Dortmund eingesetzt?

· Wie wird die Arbeitszeit bei Außendienst bzw. Tele-/Heimarbeit verlässlich erfasst?

· Das derzeitige Zeiterfassungssystem wird als lästig, zeitraubend und wenig flexibel angesehen. Gäbe es bei Einführung einer modernen Zeiterfassung positive Effekte für die Beschäftigten und/oder die Stadtverwaltung? Wenn ja, welche?

· Die Rückstellungen für Urlaub, Überstunden/Mehrarbeit steigen seit Jahren an. Welche Maßnahmen im Sinne der Fürsorge ergreift die Verwaltung, um dem entgegenzuwirken und den Beschäftigten den notwendigen Erholungsurlaub und Freizeitausgleich zeitnah zu gewähren?

Beschlussvorschlag


Die Verwaltung wird gebeten, zukunftsorientierte und moderne Arbeits(zeit)modelle mit den dazugehörigen Modellen zur Erfassung der Arbeitszeiten zu entwickeln. Das Konzept ist dem Ausschuss für Personal- und Organisation mit dem nächsten Bericht zum „Masterplan Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ vorzulegen.

Begründung


Mit dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Richtlinien zur Arbeitszeiterfassung aufzustellen. Die Richtlinie ist somit zu erwarten und es stellt sich die Frage, wie die Stadt Dortmund hier aufgestellt ist.
Der Schutz der Arbeitnehmer*innen soll gestärkt werden. Es muss verlässlich sichergestellt werden, dass die Arbeitszeit 48 Stunden in der Woche nicht übersteigt und 11 Stunden Ruhezeit täglich eingehalten werden. Auch Heimarbeit und Tätigkeiten im Außendienst müssen nach dem Urteil zukünftig erfasst werden. In der Stadtverwaltung Dortmund erfolgt die Arbeitszeiterfassung noch mittels Stechuhr. Arbeiten 4.0 und Digitalisierung bestimmen den Arbeitsalltag, aber Beginn, Pausen und Ende werden wie zur Industrialisierung mittels simpler Stechuhr festgehalten.


Herr Uhr (Stadtrat) schlägt dem Antragsteller vor, die Fragen in der Vorlage zum Masterplan Digitale Verwaltung zu beantworten. Die Vorlage sei für die Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation im Oktober geplant. Ein Teil der Vorlage würde sich mit den Themen Arbeitszeit, Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeiterfassung befassen, sodass die Fragen in diesem Zusammenhang abgedeckt werden.

Die SPD-Fraktion ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist auf das im Antrag benannte Urteil des EuGH hin. Seine Fraktion verstünde dies als Anspruch. Bei der Umsetzung dürften die Arbeitnehmer*innen nicht außer Acht gelassen werden. Es sei nicht vorauszusetzen, dass jeder Bedienstete den Anspruch auf Arbeitszeiterfassung tatsächlich wahrnehmen möchte. Er bitte darum auch Modelle zu berücksichtigen, die nicht nur mit der reinen Zeiterfassung zu tun haben, wie z.B. Vertauensarbeitszeit und Arbeitspensum, das in Heimarbeit geleistet werden könne.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Klarstellung, ob der enthaltene Antrag, bis zur Beantwortung der Fragen zurückgestellt sei? Ihre Fraktion würde erst auf Grundlage der angefragten Informationen abstimmen wollen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass man in Bezug auf das EuGH-Urteil berücksichtigen müsste, ob es sich bei den Verträgen um Arbeitsverträge oder Werkverträge handele. Er bitte die Verwaltung die Antworten zusammenzustellen und in der Oktobersitzung auf Grundlage dessen über den Antrag seiner Fraktion zu beraten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung des Antrages in die übernächste Sitzung (31.10.2019).


zu TOP 3.1.6
Neubenennung eines Beisitzers der Einigungsstelle seitens der Verwaltung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14455-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt als Ersatz für den ausgeschiedenen Beisitzer der Einigungsstelle nach dem LPVG NW den folgenden Beigeordneten:

Ø Für Herrn Martin Lürwer: Herrn Arnulf Rybicki



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14007-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 14007-19-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 06.06.2019 wird der Fachausschuss aufgefordert, eine Empfehlung für den Rat der Stadt auszusprechen.
Der Personalrat begrüßt ausdrücklich die Einführung des „Fachstandards plus“ sowie die Zurverfügungstellung von 4,0 vzv Planstellen ab dem Haushaltsjahr 2020.
Auch der Personalrat erhofft sich durch die Einführung des fachlichen Standards, der erfolgreich in einem Modellversuch erprobt wurde, die Optimierung der vorhandenen Schnittstellen, aber auch die weitere Steigerung der Beschäftigtenzufriedenheit einhergehend mit dem erforderlichen Erhalt von Fachwissen.
Für alle am Prozess Beteiligten ist damit mittelfristig die hohe Erwartungshaltung verbunden, die Jugendhilfedienste personell zu stärken und die personelle Kontinuität sicherzustellen.
Wir möchten Sie bitten, diese Stellungnahme den Mitgliedern des Ausschusses für Personal und Organisation zur Verfügung zu stellen.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schließt sich der Stellungnahme des Personalrates an und erklärt, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) merkt kritisch an, dass man heute die Einrichtung von 4 Stellen beschließe, die Gesamtevaluation des Projektes erfolge allerdings erst im ersten Halbjahr 2020.

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die Gefährdungsbeurteilung erfolgt sei und wie das Ergebnis ausgefallen sei?

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße und ihr zustimmen werde.

Herr Bonan (FB51) teilt mit, dass der Personalbedarf anhand der mit Arbeitszeit hinterlegten Prozesse in Bezug auf die vorliegenden Fallzahlen errechnet wurde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es Schnittmengen mit den Fallzahlen zur Übernahme der existenzsichernden Leistungen für die Bewohner*innen der Wohneinrichtungen/ Neuordnung BOT gäbe, sodass Kapazitäten entstehen, die man nutzen könne?

Herr Uhr (Stadtrat) erklärt in Richtung Herrn Ossau, dass er sich möglicherweise auf das Bundes- und Teilhabegesetz im Bereich der Eingliederungshilfe beziehe. Dies seien ganz unterschiedliche Bereiche, aus denen sich keine Schnittmengen ergeben.

Herr Dr. Suck fragt nach, ob sichergestellt sei, ob sich nach Vorlage des Evaluationsergebnisses im Jahr 2020 kein weiterer Personalbedarf daraus ergebe. Könne man das heute zusagen?

Herr Bonan gibt an, dass kein weiteres Personal benötigt werde, wenn kein Fallzahlenzuwachs stattfände.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dritten Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung und Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfediensten zur Kenntnis.
2.) Der Rat beschließt, die im evaluierten Qualitätshandbuch zusammengefassten fachlichen Standards auf alle Jugendhilfedienste zu übertragen. In den kommenden Monaten sollen alle Jugendhilfedienste mit den fachlichen Standards vertraut und diese verbindlich eingeführt werden.
3.) Das Modellprojekt endet wie vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen am 31.12.2019 und ein Bericht zur Gesamtevaluation wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Halbjahr 2020 vorgelegt.


zu TOP 3.2.2
Internationale Gartenausstellung 2027 - Einrichtung von neuen Planstellen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14426-19)

Nach einleitenden Worten durch Herrn Stadtrat Wilde stellt Frau Linnebach (67/FBL) die Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 1) vor.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass bei der befristeten Einrichtung der Planstellen kein Enddatum angegeben sei. Sie fragt nach, was geplant sei, wenn man nicht ausreichend Personal für die Stellen gewinnen könne? Die IGA sei eine große Herausforderung.

Frau Linnebach erklärt, dass die Planstellen der Projektgruppe bis 2029 befristet seien. Bezüglich der Besetzung dieser Planstellen mache sie sich derzeit noch keine Sorgen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt in Bezug auf den ersten Absatz der Begründung der Vorlage folgende Frage: Dort seien eintrittspflichtige Leistungsschauen benannt, die in Dortmund stattfinden werden. Er bittet darum genauere Informationen zu erhalten, welche Zahlen prognostiziert würden.

Frau Linnebach sagt zu, die derzeit vorliegenden Prognosen dem Protokoll beizufügen (Anlage 2).


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in zeitlicher Staffelung der Jahre 2019 bis 2021 zur Vorbereitung und Koordination der Internationalen Gartenausstellung 2027 – IGA 2027 – in Dortmund
die Einrichtung von 7,5 vollzeitverrechneten Planstellen
im Amt für Stadterneuerung – StA 67 –.



zu TOP 3.2.3
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die ersten Teilmaßnahmen
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019
(Drucksache Nr.: 13819-19-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13819-19-E2)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 13818-19-E1):

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.

Begründung
Die in der Drucksachennummer 13819-19 genannten Maßnahmen zur Verbesserung des
Radverkehrs benötigen seitens der Verwaltung umfangreiche Planungs- und Umsetzungsarbeiten.
Zwar wurden mit dem Grundsatzbeschluss zur Emissionsfreien Innenstadt
und dem Zwischenbericht die personellen Auswirkungen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt beschlossen, jedoch verteilen sich diese auf das Gesamtprojekt. Da die Maßnahmen des Projekts Emissionsfreie Innenstadt innerhalb von 3 Jahren abgearbeitet wer-
den müssen, können durch die oben genannten zusätzlichen Stellen entsprechende Planungen für den Bereich Fahrradverkehr konsequent vorgenommen und umgesetzt werden.
Zudem ergeben sich Einsatzmöglichkeiten dieses Personal über das Projekt Emissionsfreie
Innenstadt hinaus.“


AUSW, 15.05.2019:

Herr Rm Waßmann gibt für seine Fraktion zur Vorlage zu Protokoll,
dass man bezüglich der Ausarbeitung für den Fahrradverkehr (auf dem betroffenen Stück Ostwall/Schwanenwall) wünsche, dass die Interessen des Handels und der Stadt mit berücksichtigt werden und es somit möglichst nicht zu Einschränkungen (Wegfall von Fahrbahnen) an der Stelle kommen werde. Man habe diese Diskussion bereits geführt und hierbei darauf hingewiesen, dass man Sorge habe, dass das zu Problemen führen würde. Man habe hierzu auch auf die Wegeführung an der Faßstraße verwiesen.
Weiter begrüße man, dass ein weiterer Teil für den Rest des Walls den gesamten Wall aufgreife, um diesen neu zu überplanen, um zu sehen, wie man die Verkehrsträger dort einbauen könne. Darin liege eine große Chance, um auch eine faire Gestaltung hinzubekommen. Darüber hinaus werde man die Vorlage aber empfehlen.
Herr sB Kühr führt an, dass seine Fraktion diese Vorlage nicht empfehlen werde. Den Zusatz-/Ergänzungs werde man ebenso ablehnen, weil nicht nachvollziehbar sei, hier 8 Planstellen zu
schaffen, die sich rein mit den Belangen von Fahrradfahrern beschäftigen. Dies halte er für eine unverantwortliche Verschwendung von Steuermitteln und er bitte die SPD um Aufklärung, was „dahinterstecke“.
Frau Rm Lührs begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion damit, dass man ja in der Vergangenheit bereits häufig darüber gesprochen habe, dass diese Radverkehrswegeplanung immer zu kurz komme.
Man habe natürlich hierbei berücksichtigt, dass das zusätzliche Personal hier nicht nur im Zusammenhang mit der „Emissionsfreien Innenstadt“ arbeiten solle sondern auch darüber hinaus.
Herr Rm Dudde gibt für seine Fraktion zu Protokoll, dass man froh darüber sei, dass es jetzt endlich zu einer ganzheitlichen Betrachtung des Verkehrs komme und nicht nur zu einer einseitigen Fokussierung des motorisierten Individualverkehrs und dass nun endlich auch Schritte eingeleitet würden, damit auch der Radverkehr als eigenständiger Verkehr auf dem Wall seinen Raum und seinen Platz bekäme. Insofern werde man der Vorlage heute zustimmen.
Dem o. a. SPD-Antrag werde man heute ebenfalls zustimmen. Hierzu verweise er aber darauf, dass seine Fraktion bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen einen gleichlautenden Antrag gestellt habe, zu dem sich die SPD enthalten habe.
Herr Rm Waßmann teilt zum SPD-Antrag mit, dass man sich darüber gewundert habe, dass dieser in diesem Ausschuss aufschlage. Er glaube nicht, dass der AUSW hier abschließend, alleine über Stellenthematiken befinden sollte. Daher schlage er vor, diesen Antrag, zu welchem seine Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit auch noch keine Gelegenheit gehabt habe, sich hierzu zu beraten, zunächst als eingebracht zu betrachten und auch die vom Thema hierzu zu beteiligenden Ausschüsse (APO und ABVG) mit einzubeziehen.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD heute zustimmen werde. Man habe auch dem Antrag von B‘90/Die Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen zugestimmt. Er gehe davon aus, dass hierzu zumindest schon mal mit der Verwaltung gesprochen wurde, um die Bedarfe „abzuklopfen“. Der Einwand seines Vorredners, dass sich auch der Personalausschuss (APO) damit befassen solle, sei natürlich nicht von der Hand zu weisen. Diesem könne man aber mit einer entsprechenden Empfehlung aus diesem Ausschuss an den APO nachkommen. Die Verwaltungsvorlage finde man gut, da sich hierin schöne Projekte befänden. Eine „Durchgrünung“ der Gebietskulisse finde man natürlich neben anderen Thema wie z. dem Radverkehr prima, da man bei den Haushaltsanträgen auch einen vorgelegt hätte, womit man bestimmte Baumwollpflanzungen gefordert habe.
Herr sB Kühr möchte bezüglich des SPD-Antrages wissen, was denn diese 8 Stellen kosten würden.
Es wäre schön, wenn die Verwaltung dies einmal quantifizieren könnte und zusätzlich eine Aussage dazu getätigt würde, ob diese 8 Stellen für diese konkret vorgegeben Zuständigkeit überhaupt als notwendig erachtet würden. Vielleicht könnten es auch weniger Beschäftigte sein und vielleicht könnten diese dann ja auch ggf. auch für andere Projekte zur Verfügung stehen und nicht nur für den Fahrradverkehr.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man sich nun darauf geeinigt habe, den Antrag auch an den anderen, zu beteiligenden Ausschüsse, möglichst in Form einer Empfehlung, zukommen zu lassen.
Herr Rm Waßmann bittet darum, dass Verwaltung im Fall einer Weiterleitung an den APO, dort auch darstellen möge, wie der Stellenplan in diesen Bereichen (Planungsamt und Tiefbauamt) aussehe (Soll/Ist-Vergleich). Er würde daher eine solche Weiterleitung an den APO befürworten. Wenn man heute bereits hierzu einen Beschluss fassen wolle, würde man dem Antrag nicht zustimmen.

Herr Thabe antwortet auf die gestellten Fragen wie folgt:
Man habe im Stellenplan derzeit eine Stelle beim Planungs-und Bauordnungsamt, die sich mit Fuß-und Radverkehr beschäftige. Vergleichbare Städte hätten ein Vielfaches. Es würde sich hier wirklich lohnen sich dafür einzusetzen und Geld hierfür zu investieren, dass man 2 zusätzliche Stellen bekommen könnte, weil im Radverkehr für die Lebensqualität der Stadt viele Chancen lägen. Wenn man mit der heute bereits vorhandenen Stelle dann 3 Stellen hätte, könne man den RS1 besser umsetzten, die Zuwegung zum RS1 ausbauen und auch konzeptionelle das ganze Thema Radverkehr weiterdenken. Das Planungs-und Bauordnungsamtes erledige hierbei die vorbereitenden Arbeiten, danach seien dann die MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes mit der Ausbauplanung beschäftigt. Er habe Verständnis dafür, wenn man nun noch den APO und den ABVG beteiligen wolle. Man könne hierzu gerne einmal eine entsprechende Übersicht darüber erstellen, auch einmal Vergleichswerte aus anderen Städten aufzeigen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter hält hierzu fest, dass der Ausschuss sich demnach heute zu dem SPD -Antrag verhalten werde, um diesen anschließend zur weiteren Befassung an den ABVG und den APO weiterzuleiten.
Herr Rm Waßmann macht hierzu geltend, dies dann aber auch unter Berücksichtigung der o.a. Bitte seiner Fraktion zu machen, dass darzustellen ist, wie die Stellensituation hierzu aussehe.

Danach erfolgt eine getrennte Abstimmung:

1. Zum Zusatz-Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 13819-19-E1):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.
Der Ausschuss stimmt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu und überweist diesen mit der Bitte um weitere Befassung an den Ausschuss für Bauen Verkehr und Grün (ABVG) sowie an den Ausschuss für Personal und Organisation (APO).
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zu den Sitzungen dieser Gremien, in Form eines Soll/ Ist/Vergleichs darzustellen, wie der Stellenplan in diesen Fachbereichen (Planungs-und Bauordnungsamt und Tiefbauamt) aussieht.

2. Zur Vorlage:
Unter Berücksichtigung der o. a., zur Vorlage gemachten Anmerkungen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C1.1&C1.3 Emissionsfreier Lieferverkehr
C2 Mobilitätsmanagement für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt
A2.1 Fußgängerachsen
W1.2 Verkehrsuntersuchung für den Wallring
W2.1 Grüner Wall – Grüne City
Q2 Elektromobilität bei Dienstleistern und Handwerkern im Quartier
Q3.1-Q3.4 Mobilitätsmanagement für Kitas und Schulen
QS1 Marketing
QS2 Öffentlichkeitsbeteiligung
QS3 Evaluation
mit einer Gesamtsumme von 2.661.000 € in den Haushaltsjahren 2019, 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass abweichend von der Dienst- und Geschäftsanweisung für die Vergabe von grafischen Dienstleistungen für die Stadt Dortmund vom 19.04.2005, grafische Dienstleistungen und Druck- und Weiterverarbeitungsaufträge aufgrund des Förderprojektes grundsätzlich extern ausgeschrieben werden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu dem oben genannten Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die beiden geforderten Stellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sind bereits im
Personal- und Organisationsentwicklungskonzept für den Zeitraum 2019-2023 bzw. jetzt im
Rahmen der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses enthalten (siehe hierzu Vorlage Nr.
13832-19).
Im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt existiert derzeit lediglich eine Planstelle, von der alle
Koordinierungs- und Planungsarbeiten sowie Einzelstellungnahmen zum Radverkehr zu bearbeiten sind. Dazu gehört die Betreuung AGFS-Mitgliedschaft, Antragsstellung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung und Standortplanung des Fahrradverleihsystems Metropolradruhr (mrr), Betreuung des Teilkonzeptes Radverkehr & Verkehrssicherheit des Masterplan Mobilität 2030, die Netzplanung (Hierarchisierung des Radverkehrsnetzes), Begleitung des Regionalen Radverkehrsnetzes des RVR, Teilnahme an Arbeitskreisen zum RS1 und des mrr, Berichterstellung zur Rezertifizierung der Mitgliedschaft der Stadt Dortmund in der AGFS, Betreuung der Umsetzung des Hauptroutennetzes, konkrete Ingenieurplanung von Einzelmaßnahmen, Erstellung/ Aktualisierung des Fahrradstadtplanes, Stellungnahmen zu Eingaben und Anträgen aus den Gremien und der Bürgerschaft, u.a.m. . Ohne eine personelle Verstärkung in diesem Bereich ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung der o.g. Arbeitsfelder nicht mehr möglich. Hinzu kommen eine Reihe politischer Beschlüsse, die momentan überhaupt nicht bearbeitet werden können:
- Radwegekonzept Deusen, DS. Nr. 02759-15
- Überregionale Anbindung des Radwegenetzes Mailoh-Siedlung, DS. Nr. 05040-16
- Entwicklung eines Fahrradstraßenkonzeptes für den Stadtbezirk Mengede, DS. Nr.
08716-17
- Rad- und Fußweg Kreisstr. Holzen/Höchsten, DS. Nr. 11886-18-E
- Möglichkeiten der Einrichtung geschützter Radstreifen, DS. Nr. 12054-18
- Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost, DS. Nr. 12026-18
- Radwegekonzept für den Stadtbezirk Lütgendortmund, DS. Nr. 10659-18
Die ingenieurmäßige Bearbeitung (Erstellung von Straßenentwürfen) des Straßenzuges Grüne Straße, Treibstraße, Steinstraße, Heiligegartenstraße (BV InN, 30.11.2016, DS. Nr. 06420- 16), des Hauptroutennetzes, sowie die Umsetzung des regionalen Radwegenetzes sind derzeit ebenfalls nicht möglich. Nach Fertigstellung des Teilkonzeptes „Fahrradverkehr und Verkehrssicherheit“ des Masterplan Mobilität 2030 steht die Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmenkataloge an. Dies bindet erneut auf Jahre hinaus erhebliche Personalkapazitäten. Die planerische Bearbeitung des Projektes RS1 erfolgt derzeit aufgrund der mangelnden Personalausstattung ebenfalls schleppend.

Andere deutsche Großstädte haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Radverkehrsplanung erheblich verstärkt. Die Ergebnisse einer Kurzumfrage über den deutschen Städtetag bei einigen ausgewählten Großstädten Deutschlands sind der Anlage 1 zu entnehmen (Stand: Januar 2019). Im Ergebnis weisen sie auf ein erhebliches Missverhältnis hin.
Die personelle Verstärkung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt muss zwingend von einer
adäquaten Personalaufstockung im Tiefbauamt begleitet werden, um sicherzustellen, dass
die Projekte zeitnah umgesetzt werden. Derzeit verfügt das Tiefbauamt lediglich über drei
Stellen im Bereich Fuß- und Radverkehr – eine im Bereich der Planung von Radverkehrsanlagen und zwei für die Wahrnehmung der Aufgaben des Radfahrer- und Fußgängerbeauftragten. Der nun zusätzliche gesehene Bedarf wird derzeit mit 8 Vollzeitstellen abgeschätzt, die sich wie folgt darstellen und begründen:

Im Bereich der Straßenverkehrsbehörde (66/2) fallen vor allem im Kontext straßenverkehrsrechtlicher Belange, dauerhafter Anordnungen und Baustellen in Hinblick auf die besonderen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs Aufgaben im Umfang einer Stelle an.

Für die Planung (66/3) sind insgesamt vier Stellen notwendig. Diese umfassen schwerpunktmäßig insbesondere die Rad- und Fußwegeplanung, aber auch die Öffentlichkeitsarbeit sowie die qualifizierte Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen aus der Bürgerschaft, den Verbänden und der Politik.

Im Bereich des Straßenbaus (66/4) bedarf es für die Umsetzung der zuvor geplanten Maßnahmen auch für den Bau von Rad- und Fußwegen zweier zusätzlicher Stellen.

Der Straßenunterhaltungsbetrieb (66/6) benötigt eine zusätzliche Stelle ausschließlich für die
kurzfristige Umsetzung insbesondere kleinerer konsumtiver Maßnahmen wie z.B. die Instandhaltung der Rad- und Fußwege, aber auch für das Aufstellen von Fahrradbügeln.

Von der Schaffung einer neuen Organisationseinheit zur Bewältigung der Radverkehrsaufgaben rät die Verwaltung ab. Zwischen den betroffenen Fachbereichen gibt es keinerlei Schnittstellenprobleme.
Eine neue Organisationseinheit schafft neue Schnittstellen und muss zudem
erst eingeübt werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die vorhandenen und zusätzlichen Personale im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in einer eigenständigen Arbeitsgruppe mit
ausschließlicher Zuständigkeit für Radverkehrsplanung zusammenzufassen. Die Zuständigkeiten im Tiefbauamt sind differenzierter zu betrachten und müssen nach den konkreten Aufgaben strukturiert, wie oben dargestellt, den Fachabteilungen angegliedert werden.


Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den im AUSW gestellten Antrag seiner Fraktion. Aus Personalsicht sei nochmal kritisch zu hinterfragen, ob die Anzahl der Stellen erforderlich sei. Hier seien 6+2 Stellen gefordert. Dankenswerterweise läge heute auch die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellen vor. Die 2 Stellen für den Planungsbereich sind bereits eingearbeitet, sodass nur noch die von seiner Fraktion geforderten, 6 Stellen im Tiefbauamt zur Diskussion ständen. Wenn man dem gegenüber stelle, welches die künftigen Aufgaben im Bereich Fahrrad seien, erscheint dieser Personalbedarf aus fachlicher und personeller Sicht nachvollziehbar. Weiterhin sei das Personal im Tiefbauamt so ausgelastet, dass eine reine Aufgabenverlagerung nicht sinnvoll sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt für seine Fraktion, dass das Verfahren dieses gestellten SPD-Antrages unglücklich sei. Dem Ausschuss läge unter TOP 3.2.6 eine Vorlage vor, die sich ebenfalls mit Stellen zur Radverkehrsplanung befasse. Es müsse geklärt werden, welche Bedarfe tatsächlich bestehen um Überschneidungen zu vermeiden.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der vorliegenden Stellungnahme die Bedarfe ordentlich aufgeführt seien und ihre Fraktion den Antrag mittrage.

Herr Tölch macht deutlich, dass man mit Hinblick auf TOP 3.2.6 nur noch 6 Stellen im Tiefbauamt fordere. Die 2 Stellen im Planungsbereich seien in der Vorlage „Einrichtung von Planstellen im Stadtplanung- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 (Drucksache Nr.: 13832-19)“ enthalten und somit erledigt.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass ihm hier eine konkrete Aufstellung, was für Stellen, mit welchen genauen Aufgaben, fehle. Handele es sich hier um einen Bedarf an Verwaltungsfachangestellten? Darüber geben der Antrag, sowie das Schreiben der Verwaltung keinen Aufschluss. Weiterhin seien die entstehenden Personalkosten nicht ersichtlich. Seine Fraktion werde den Antrag mangels hinreichender Informationen ablehnen.

Herr Schilff (Vorsitzender) schlägt bezüglich der Wortmeldung von Herrn Tölch vor, folgenden Halbsatz des 2. Satzes „…2 Stellen im Planungsamt und…“ im SPD-Antrag zu streichen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass im SPD-Antrag 6 Stellen im Tiefbauamt gefordert würden. Die Stellungnahme der Verwaltung hingegen weise einen Bedarf von 8 Stellen in diesem Bereich aus. Wie hoch sei denn nun der tatsächliche Bedarf? Seriös wäre es, wenn man hierzu eine entsprechende Vorlage vorliegen würde, so wie es für den Bereich des Stadtplanung- und Bauordnungsamt erfolgt sei. Darin würden nachvollziehbar die finanziellen Auswirkungen und die Aufgaben für die kommenden Jahre aufgestellt. Weiterhin verweist er auf einen ordentlichen Gremienlauf und die Beteiligung aller zuständigen Gremien hin. Weiterhin habe der APO schon mehrmals kritisiert, dass nicht alle Vorlagen mit personellen Auswirkungen diesen Ausschuss auch erreichen. Einen solchen Antrag aus strategischen Gründen im AUSW zu stellen halte seine Fraktion für fragwürdig, denn auch die Fraktionen sollten sich bemühen, sich nicht selbst so zu verhalten, wie man es bei der Verwaltung kritisieren würde.
Vom Verfahren her lege seine Fraktion großen Wert darauf hier eine entsprechende Vorlage des Tiefbauamtes zu erhalten.

Frau Stackelbeck teilt mit, dass genug Zeit verstrichen sei und der Bedarf an Stellen durch die Verwaltung dargelegt wurde. Man könne vor diesem Hintergrund und der vorangegangenen Beratung im AUSW die hier geforderten 6 Stellen beschließen. Ihre Fraktion werde dem Antrag in der modifizierten Form zustimmen.

Herr Ossau macht nochmal deutlich, dass trotzdem eine vernünftige Verwaltungsvorlage verfasst und beraten werden müsse. Den Handlungsbedarf sehe seine Fraktion ebenfalls, allerdings müsse das Verfahren korrekt sein.

Herr Waßmann hebt hervor, dass das Demonstrieren vor Rathäusern nicht die seriöse Arbeit des Rates ersetze. In Summe gehe es hier um Millionenbeträge. Eine derartige Ausweitung des Haushaltes 2019, ohne Vorlage als Grundlage einer seriösen Beratung, könne seine Fraktion nicht vertreten. In der Sache sei man sich einig, aber das Verfahren sei untragbar für den Rat der Stadt Dortmund.

Herr Wilde (Stadtrat) erklärt, dass ein Ausschreibungsverfahren für die hier genannten Stellen ca. ein ¾ Jahr in Anspruch nehmen, bis die Stelle tatsächlich besetzt sei. Eine Vorlage im Beratungsgang nach der Sommerpause würde bedeuten, dass die Stellen frühestens in einem Jahr besetzt sein könnten. In Anbetracht der Situation und des erkennbaren Defizites sei dieser Weg viel zu lang. Er schlage in Anbetracht der Zeit vor, durch den SPD-Antrag das Tiefbauamt zu bitten, die Stellenbesetzung der 6 Stellen in Gang zu bringen und gleichzeitig eine dezidierte Vorlage für den Beratungsgang nach der Sommerpause vorzubereiten. Er garantiere, dass das Personal sinnvoll eingesetzt werde.

Herr Tölch teilt mit, dass seine Fraktion eine detaillierte Vorlage ebenfalls begrüße, allerdings seien die inhaltlichen Argumente aus der vorliegenden Stellungnahme bereits überzeugend genug um heute den Antrag zu beschließen. Er gehe davon aus, dass sich die reinen Personalkosten auf einen mittleren 6-Stelligen Betrag belaufen. Zu den weiteren Kosten gebe er zu bedenken, dass diese zum Teil durch das Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ gedeckt würden.

Herr Dr. Suck begründet nochmal, dass es seiner Fraktion wichtig sei, geregelte Verfahrensabläufe einzuhalten. Eine ordentliche Vorlage habe eine andere Qualität als eine Stellungnahme der Verwaltung. Das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen sei nicht ersichtlich und auch das Qualifikationsniveau der einzurichtenden Stellen gehe aus dem Schreiben nicht hervor. Weiterhin sei es aus zeitlicher Sicht durchaus möglich, eine Vorlage in 3 Wochen im AFBL vorzulegen und in 4 Wochen im Rat zu beschließen. Diese könnte der APO nachträglich zur Kenntnis nehmen. Dieses Verfahren hätte man in Anschluss an die Beratung im AUSW am 15.05.2019 schon längst anstoßen können. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit dem hier gehandhabten Verfahren nicht einverstanden sei. Seine Fraktion lehne das Thema insgesamt ab und das Argument der Förderung dürfe nicht dazu verleiten, unzählige Stellen einzurichten. Die vermeintlichen Horden, die sich zukünftig auf Fahrrad stürzen würden um in die Innenstadt zu fahren, habe seine Fraktion noch nicht identifiziert. Die Realität sehe zurzeit noch anders aus.

Herr Dr. Suck bittet folgende Fragen durch die Verwaltung im Nachgang an die Sitzung zu beantworten:
Kann der APO angesichts der finanziellen Auswirkungen, die diese 6 Stellen mit sich bringen, den im Antrag geforderten Beschluss fassen, oder ob es hierzu eines Beschlusses im AFBL bzw. Rat bedürfe?
Weiterhin bitte er um eine Ausführung der Verwaltung für die Notwendigkeit der 8 Stellen. Was sind die 2 Stellen, die von dem SPD-Antrag nicht abgedeckt seien und somit auch nicht besetzt werden?

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem geänderten (fett/kursiv) Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

„Die SPD-Fraktion bittet den Ausschuss um Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf weitere
Stellen zur Planung und Umsetzung der Verbesserung des Fahrradverkehrs im Stadtgebiet
Dortmund einzurichten. Hierzu sollen kurzfristig 2 Stellen im Planungsamt und 6
Stellen im Tiefbauamt geschaffen und möglichst zeitnah besetzt werden. Aus diesen geschaffenen Stellen soll ein Team entstehen, das sich primär um die Verbesserung der
Fahrradverkehre kümmert.




zu TOP 3.2.4
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14358-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt nachträglich folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass sich die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Konsortialführung gemeinsam mit den Städten Herne, Schwerte und Witten als Modellregion bewirbt (Antragstellung muss bis zum 17.05.2019 erfolgen). Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung 2019-2021) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2021-2026).

Mit der Antragstellung und als Fördervoraussetzung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss bis zum 24.06.2019 von allen beteiligten Städten.

Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit in Form von Absichtserklärungen der beteiligten Städte vereinbart.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Dortmund:

· im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten
· einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln
· die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten
· den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen
· sich am modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen
· kommunale Infrastrukturen im definierten Erprobungsraum zur Umsetzung der in Phase 1 (Strategieentwicklung) des Modellprojektes entwickelten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen

und beauftragt im Falle einer Förderung die Verwaltung mit der Umsetzung und der Gesamtkonsortialführung des Vorhabens.



zu TOP 3.2.5
Baustellenkoordination
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 14493-19)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
In der öffentlichen Sitzung des Ausschuss‘ für Personal und Organisation am 26.04.2018 wurde die Einrichtung von 2,0 vzv. Planstellen im Tiefbauamt zur Konzeption und Einführung einer stadtweiten Baustellenkoordination sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 empfohlen (Drucksache Nr.: 10140-18). Die Beschlussfassung hierzu erfolgte turnusgemäß in der Ratssitzung am 17.05.2018. In der Fachdiskussion wurden u.A. Notwendigkeit und Modalitäten einer künftigen Berichterstattung behandelt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurden die benannten Vollzeitstellen zwischenzeitlich besetzt? Falls ja: wurde eine interne Besetzung ermöglicht?

2. Wurde eine Berichterstattung in einem Fachausschuss und/oder in betroffenen Bezirksvertretungen mdl. oder schriftl. geleistet? Falls ja: welche Berichte zur stadtweiten Baustellenkoordination wurden bei zuständigen, bzw. betroffenen Stellen gegeben? Falls nein: Warum wurde auf eine Berichterstattung verzichtet?

3. In der Anlage 1 „Künftige Baustellenkoordination in Dortmund zur Gewährleistung des Verkehrsflusses“ wird die Arbeitsweise der künftigen Baustellenkoordination insbesondere im Hinblick auf stadtweite Abstimmungsrunden zur Optimierung des Verkehrsflusses vorab beschrieben. Wie viele solcher stadtweiten Abstimmungsrunden haben bisher stattgefunden?

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um eine Einschätzung der Verwaltung zur Wirksamkeit der stadtweiten Baustellenkoordination angesichts der stadtweiten, durch Baumaßnahmen erheblich und dauerhaft beeinträchtigten Verkehrssituation in Dortmund.

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.








zu TOP 3.2.6
Einrichtung von Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aufgrund der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13832-19)

Nach einleitenden Worten durch Herrn Stadtrat Wilde stellt Herr Thabe (61/FBL) die Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 3) vor.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er sich heute enthalten werde, da seine Fraktion erst die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen abwarten möchte.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) fragt nach, ob darüber nachgedacht wurde, die juristische Begleitung der Bebauungspläne extern zu vergeben, wenn sich kein passender Bewerber finde?

Herr Thabe teilt mit, dass er sehr optimistisch sei, die Stelle besetzen zu können.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 18 Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, um die Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2019 umsetzen zu können. Hiervon sind im Jahr 2019 zwölf Planstellen und im Jahr 2020 weitere sechs Planstellen einzurichten. Zudem beschließt der Rat die Besetzung der Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2020/2021. Falls interne Besetzungen nicht erfolgen können, beschließt der Rat die externe Besetzung der Stellen.




4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Strategische Schwerpunkte 2019 -2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14397-19)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 14397-19-E1)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
zum Tagesordnungspunkt „Strategische Schwerpunkte 2019-2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund“ sowie zu den beabsichtigten Beschlussvorschlägen möchte ich Ihnen und den Ausschussmitgliedern im Namen des Personalrates folgende Stellungnahme zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, (zunächst) die drei beschriebenen Schwerpunkte umzusetzen. Dafür sollen fünf zusätzliche Stellen im StA 10 geschaffen werden. U.a. sollen sog. „Digitalisierungs- Projektmanager*innen“ die nachhaltige, effektive und rechtssichere Implementierung der Digitalisierungsprojekte sicherstellen und unterstützend begleiten.

Der Personalrat unterstützt die geplante Vorgehensweise mit folgenden Anmerkungen:
Fünf zusätzliche Stellen werden für die Umsetzung der drei beschriebenen Strategie- Schwerpunkte (Digitale Bürgerservices / Mitarbeiterorientierung / Infrastruktur) hilfreich sein. Sie kompensieren aber keinesfalls den bestehenden Personalmangel und den darüber hinaus erforderlichen Personalmehrbedarf im StA 10. Denn neben neuen Aufgabenfeldern gilt es vordringlich, ältere Baustellen im Bereich Basis- Infrastruktur abzuschließen.
Im Rahmen der „DOgitalen Verwaltungskonferenz“ stellte ein Gastredner aus Leipzig am 22.05.19 dar, dass dort für übergeordnete Digitalisierungsprojekte 12 zusätzliche Stellen geschaffen wurden und sechs weitere Stellen aus der Verwaltung in ein „Digitalisierungsteam“ überführt wurden. Eine interessante Vergleichskennzahl!

An mehreren Stellen wird in dieser Ratsvorlage zu Recht darauf hingewiesen, dass die personellen und technischen Ressourcen der Verwaltung nicht ausreichen,
a) alle noch bestehenden „Infrastruktur- Baustellen“ kurzfristig abarbeiten zu können,
b) weitere wünschenswerte Infrastrukturmaßnahmen kurzfristig zur Verfügung zu stellen,
c) weitere Digitalisierungsprojekte „nebenbei“ aufzugreifen bzw. zu realisieren.
Die skizzierte Drei-Jahres-Strategie mit den drei Schwerpunkten kann somit nur ein vorsichtiges Angebot darstellen. Das wird „Ungeduldige“ enttäuschen, da andererseits viele Ideen und Möglichkeiten (u.a. im Rahmen des Masterplan Digitale Verwaltung) auf ihre Umsetzung warten. Dieses Angebot ist unseres Erachtens seriös und realitätsnah. Denn unsere Verwaltung leidet unter finanziellen und personellen Ressourcenmängeln.
Aus den Erfahrungen mit früheren Verwaltungsreformen sehen wir folgende Konfliktsituation erneut entstehen:
Ø eine notwendige, ehrliche Bestandsanalyse und Aufarbeitungsphase wird zu früh beendet bzw. abgewürgt (wo stehen wir und was brauchen wir um gut aufgestellt weitere Digitalisierungsphasen beginnen zu können?).

Ø es werden zeitgleich mehrere neue Digitalisierungsprojekte gestartet. Dies hat allerdings keine bzw. nur geringe Aussicht auf Erfolg, da die erforderliche Infrastruktur und Personalressourcen fehlen, Rahmenbedingungen oder rechtliche Bestimmungen nicht passen.
Die in der Ratsvorlage vorgestellten Handlungsfelder sind aus unserer Sicht ebenfalls nur beispielhaft skizzierte Gestaltungsansätze. Insbesondere das Handlungsfeld „Bring Your Own Device (BYOD)“ (S. 12 der Vorlage) ist schwierig umzusetzen, wenn ein Mehrwert für Beschäftigte bei zeitgleicher Gewährleistung von IT-Sicherheit entstehen soll.
Kritisch steht der Personalrat folgenden aktuellen Entwicklungen gegenüber:

„Dezentrale Implementierung von Digitalisierungs- Projektmanagern“
Mit der Einrichtung von dezentralen Digitalisierungsmanagement- Stellen könnte sich im Zusammenspiel mit den Aufgaben von und Erwartungen an die IT-Koordinatoren*innen ein Problem ergeben. Derzeit laufen viele Bestrebungen, die IT-Koordination (ITKO) in den Fachbereichen zu stärken. Auf unterschiedlichen Ebenen wird über erwartete Kompetenzen, zielgerichtete Qualifizierungen, Qualitäts- und Aufgabenstandards, Wissenstransfer untereinander, sowie einer verbesserten und verbindlicheren Korrespondenz mit dem Dortmunder Systemhaus diskutiert. Als technisch-organisatorische Multiplikatoren*innen in den Fachbereichen soll die ITKO einerseits Bindeglied zu 10/dosys (bzw. den dort entwickelten, gesamtstädtischen Standards) sein. Andererseits soll die ITKO im Fachbereich selbst zur treibenden Kraft für technische Optimierungen und Digitalisierungsvorhaben werden.
Sollten nun fachbereichseigene „Projekt-Manager“ mit dem Schwerpunkt einer ebenfalls fachbereichsinternen (isolierten) Digitalisierungsstrategie parallel zu den ITKO-Stellen eingerichtet werden, könnte das die oben beschriebenen Potentiale hemmen. Eine strukturierte Aufgaben- und Kompetenzabstimmung gerät ggf. durcheinander. Sowohl ein verantwortungsbewusstes Rollenverständnis, als auch die persönliche Motivation könnten darunter leiden, wenn sich ITKOs nicht zum Digitalisierungs-Projekt-Manager weiterentwickeln können und eine weitere Abstimmungsebene /Hierarchiestufe eingebaut wird.
Der ganzheitliche, gesamtstädtische Ansatz sollte mehr in den Vordergrund rücken - über die Fachbereichsgrenzen hinaus. Das kann unserer Erfahrung nach nur durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch, Beteiligung und gemeinsam abgestimmte Vorgehensweisen – insbesondere mit dem zentralen IT- Dienstleister 10/dosys - funktionieren.

Alles, was digitalisiert werden kann, wird auch digitalisiert.
Eine problematische Aussage, die so und sinngemäß während der o.g. Verwaltungskonferenz am 22.05.19 mehrfach in den Raum gestellt wurde.
Natürlich wird es weltweit und gesellschaftlich immer wieder Akteure geben, die versuchen, Digitalisierungspotentiale auszuloten, u.U. auch unabhängig von Sinnhaftigkeit oder Ethik. Meist steht ein Vermarktungswunsch oder ein konkretes Geschäftsmodell dahinter. Die Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft sollten sich nicht blind auf jegliche, digitale Neuerungen stürzen, "nur weil es geht"*. Im Sinne unserer öffentlichen Verantwortung und der für unsere Verwaltungsprozesse abgestimmten Strategie wäre folgende Zielformulierung besser:
Alles, was einen Mehrwert für Beschäftigte, Bürger*innen und Stadtgesellschaft bringt, wird digitalisiert, wenn es zudem wirtschaftlich und rechtskonform ist.

Fazit
Die Ratsvorlage „Strategische Schwerpunkte 2019-2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund“ sollte durch weitere Strategieplanungen und Zielformulierungen in Zusammenarbeit mit dem Personalrat und anderen zu beteiligenden Stellen präzisiert werden, um weiterhin sagen zu können: „Wir sind auf einem guten Weg!“
Ausfertigungen dieses Schreibens erhalten Herr Oberbürgermeister Sierau, Herr Stadtrat Uhr, Herr Plätz (11/AL) und Herr Zilian (10/AL).
*Siehe dazu die „Charta Digitales Dortmund 2018-2030“


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt, dass es im Rahmen des Masterplans „Digitale Verwaltung-Arbeiten 4.0“ eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachpolitikern gäbe. Diese habe schon einige Zeit nicht mehr getagt. Sie fragt nach, wie es damit weiter gehe?

Herr Uhr (Stadtrat) erklärt, dass die Arbeitsgruppe selbstverständlich weiter geführt werde. Derzeit befände man sich in der Vorbereitung den Jahresbericht zum Masterplan fertig zu stellen. Sobald der erste Entwurf fertig gestellt sei, werde er die Arbeitsgruppe einladen und den Entwurf mit der Berichterstattung verbinden.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt hervor, wie wichtig es sei, sich thematisch -auch personell- auf die neu auf die Verwaltung zukommenden Aufgaben im Bereich der Digitalisierung vorzubereiten. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, da es wichtig sei sich diese Kernkompetenz anzueignen, um sicher eigene Lösungsmöglichkeiten zu finden und umzusetzen.
Man müsse sich allerdings auch die Frage stellen, was veraltet ist und man mittel- bis langfristig nicht mehr unterstützen wolle. Es wäre wünschenswert, bei den zukünftigen Vorlagen ein ganzheitlicheres Bild über die Kosten-/Nutzenrechnung zu bekommen, wo z.B. Systeme für Restlaufzeiten extern betrieben werden sollen und die dadurch frei gewordenen Mitarbeitenden für neue Aufgaben fit zu machen. Weiterhin bittet er darum mal darzustellen, wo es für das Dortmunder Systemhaus innerhalb der Stadtverwaltung hingehen soll. Welche Rolle stellt man sich innerhalb der Verwaltung vor? Sieht man sich als reiner Basisdienstleister, oder will man auch Kompetenzen aufbauen, die sich in Organisationsdingen unterstützend festmachen in den Fachbereiche und den Projekten?

Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zitiert die Stellungnahme des Personalrates: “… Fünf zusätzliche Stellen werden für die Umsetzung der drei beschriebenen Strategie- Schwerpunkte (Digitale Bürgerservices / Mitarbeiterorientierung / Infrastruktur) hilfreich sein. Sie kompensieren aber keinesfalls den bestehenden Personalmangel und den darüber hinaus erforderlichen Personalmehrbedarf im StA 10…“
Dazu würde er gerne wissen, ob ein Personalmangel bestehe und ob eine Analyse nach §5 ArbSchG durchgeführt wurde?

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, zukünftig auch den Aspekt der Nachwuchsakquise zu benennen. Es werden Kompetenzen benötigt, um diese Entwicklung zu gestalten. Diese wird es brauchen, um mittel- und langfristig überhaupt mithalten zu können. Diese Kompetenzen sollten nicht nur in Menschen seiner Generation oder darüber verankert sein, sondern an die jüngeren weitergegeben werden.

Herr Uhr (Stadtrat) erläutert, dass die Stadt Dortmund sich in der Digitalisierung und für die Digitalisierung aufstellen müsse und werde. Es müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen über die Haushaltsbegleitbeschlüsse geschaffen werden, um dies entsprechend umsetzen zu können. Er hebt hervor, dass der Digitalisierungsprozess nur gemeinsam gelingen könne. Bezüglich der Anmerkung von Herrn Gurowietz erklärt er, das die Ausrichtung erörtert werde, wo das Dortmunder Systemhaus zukünftig stehen werde und wo man an Grenzen stoße, an denen man das Know-how durch externe Lösungen sicherstellen müsse.

Herr Zilian (FB 10) gibt an, dass beabsichtigt sei, die strategische Ausrichtung gegen Ende des Jahres dem Ausschuss und dem Rat vorzulegen. Weiterhin würden die P+O Konzepte regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert, sodass die im Schreiben des Personalrates benannten Bedarfe dort aufgeführt seien. Im Bereich der Nachwuchsarbeit versuche man derzeit, auch über das Angebot eines dualen Studiengangs „Bachelor of Science“, sich breiter aufzustellen. Hier werde um Ostern 2020 der erste Azubi seine Abschlussprüfung absolvieren und in den Jahren darauf jeweils vier. Zudem bilde man Fachinformatiker aus, sodass man sich derzeit für die Weitergabe der Kompetenzen an die Nachwuchskräfte gut aufgestellt fühle.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Schwerpunkte 2019 – 2021 zur weiteren Digitalisierung der Stadtverwaltung Dortmund umzusetzen und die benötigten Aufwendungen und Investitionen zu tätigen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Einrichtung von 5 Planstellen zur Durchführung der strategischen Schwerpunkte zur Digitalisierung.
3. Die Verwaltung berichtet dem Rat und dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über den Sachstand der Umsetzung der strategischen Schwerpunkte im Rahmen der Berichtspflicht des Masterplans „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14292-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.



zu TOP 4.2.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13987-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.04.2019 zur Kenntnis.



zu TOP 4.2.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13993-19)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.04.2019).



zu TOP 4.2.4
Aktueller Sachstand der Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 10.12.2015 zum Haushaltsplan 2016 – hier: „Organisation der Dortmunder Stadtverwaltung“
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14468-19)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet die Verwaltung um einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltsbegleitantrages der CDU-Fraktion vom 26.11.2015 (DS-Nr. 02461-15-E7), unter dem Punkt 1. „Organisation der Dortmunder Stadtverwaltung“.
Mehrheitlich hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen:
a. Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und Sondervermögen) mit dem Ziel der Hebung von Effizienzgewinnen und der Vorbereitung auf die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025.

b. Die Organisationsuntersuchungen sind von Personen mit ausgewiesener Expertise über Organisationsuntersuchungen in kommunalen öffentlichen Verwaltungen durchzuführen. Hierfür sind 3 Stellen vorzusehen und mittels öffentlicher Stellenausschreibung zeitnah zu besetzen. Die Besetzung der 3 Stellen ist stellenplanneutral vorzunehmen.

c. Organisatorisch sind die Stellen direkt der Leitung des Dezernats 2 zuzuordnen.

d. In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt sind die Folgen

des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene
bis 2025 aufzuarbeiten, daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen zu entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
e. Der Ausschuss für Personal und Organisation begleitet die Umsetzung der vorgenannten Beschlusspunkte. Aus diesem Grund ist dem Ausschuss für Personal und Organisation vierteljährlich laufend mit einem entsprechenden Bericht über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen zu berichten. Ein erstmaliger Bericht hat in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016 zu erfolgen.


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.



5. Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage „DS-Nr.: 14353-19 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 – 2030“ personelle Auswirkungen enthalte, allerdings in der Beratungsfolge der Ausschuss für Personal und Organisation nicht vorgesehen sei. Er bitte darum, die Vorlage dem APO in seiner Sitzung am 05.09.2019 nachträglich vorzulegen.




Schilff Dr. Tödt Mundhenke
Vorsitzender sachkundiger Bürger Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 KurzpräsentationAPO06_06_2019_IGA 2027.pdf)
(See attached file: Anlage 2 APO Anfrage IGA 2027_6DEZ.pdf)
(See attached file: Anlage 3 Vortrag 06.06.2019 Personalentwicklung StA61.pdf)