Niederschrift

über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 09.12.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:15 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm’in JörderSPD
Bm MikschCDU
SPD
Rm Brauer
Rm Diekneite
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Zupfer
CDU
Rm Dr. Eiteneyer
Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger
FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2004

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2004
(Drucksache Nr.: 00259-04)

2.1.2 dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in III/2004
(Drucksache Nr.: 00262-04)

2.1.3 Finanz- und Beschlusscontrolling für die Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 06811-04-ATS)

2.1.4 Gentechnik auf kommunalen Flächen
(Drucksache Nr.: 00492-04)

2.2 Finanzen

2.2.1 Finanzstatusbericht

2.2.2 Änderung der Hundesteuersatzung
(Drucksache Nr.: 00525-04)

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
(Drucksache Nr.: 06342-04)

3.2 Erlass einer Satzung über die Aufhebung der im Stadtgebiet Dortmund bestehenden Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung
(Drucksache Nr.: 07372-04)

3.3 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungs-sperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
(Drucksache Nr.: 07297-04)

3.4 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2005
(Drucksache Nr.: 07189-04)

3.5 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
(Drucksache Nr.: 07443-04)

3.6 Novelle des Baugesetzbuches 2004
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAGBau)
(Drucksache Nr.: 07465-04)

3.7 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 07362-04)

3.8 Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Durchführungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 07368-04)

3.9 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Fortführung des Projekts "Quartierszentrum Wichern" bis zum 31.12.2006
(Drucksache Nr.: 07198-04)

3.10 Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungs-pläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 07270-04)

3.11 Wohnungsmarktbericht Dortmund 2004 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2003
(Drucksache Nr.: 00026-04)

3.12 Neubau einer Turnhalle für den Vereins- und Schulsport an der Probstheidastraße in
Do-Eving
(Drucksache Nr.: 00034-04)

3.13 Urban II
Kinderspielplatz Blücherstraße
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00171-04)

3.14 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Fortführung des Projektes "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
(Drucksache Nr.: 00241-04)

3.15 Stadtbahn Dortmund
Änderungen Ost-West-Strecke
- Abschnitt "Bf. Lippestraße bis Bf. Heinrichstraße" mit Anschluss zum Borsigplatz,
- Abschnitt K-Nord von Bf. Stadtgarten bis Bf. Brunnenstraße
(Drucksache Nr.: 00286-04)

3.16 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
(Drucksache Nr.: 00291-04)

3.17 Bauleitplanung; 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 00274-04)

3.18 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 07395-04)

3.19 Beabsichtigte Einziehung der "Paul-Winzen-Straße"
(Drucksache Nr.: 00332-04)

3.20 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 – Schwanenwall/Weiherstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 13.10.2004
(Drucksache Nr.: 00070-04)

3.21 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 07272-04)

3.22 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im ver-einfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 09.11.2004
(Drucksache Nr.: 00301-04)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2003
(Drucksache Nr.: 00003-04)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung einer MST.factory auf Phoenix-West
(Drucksache Nr.: 00336-04)

4.3 Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00333-04)

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Honorarordnung zum 01.01.2005
(Drucksache Nr.: 00142-04)

6.2 Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Kostenbeiträge zum 01.01.2005
(Drucksache Nr.: 00139-04)

6.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
(Drucksache Nr.: 00297-04)

6.4 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00298-04)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Westfalenpark: Eintrittspreiserhöhung
(Drucksache Nr.: 00250-04)

7.2 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2005 für die Geschäftsbereiche Musikschule, Volkshochschule und Dietrich-Keuning-Haus und Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund.
(Drucksache Nr.: 00172-04)

7.3 Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00148-04)

7.4 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2005
(Drucksache Nr.: 00287-04)

7.5 Wirtschaftsplan 2005 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00147-04)

8. Schule

8.1 Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
(Drucksache Nr.: 00331-04)

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2002 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 00069-04)

10.2 Änderung des Wirtschaftsplans 2004 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00194-04)

10.3 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00501-04)

10.4 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2005
(Drucksache Nr.: 00366-04)

10.5 Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten, Beiräten u. ä.
(Drucksache Nr.: 00526-04)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
- unbesetzt -

12. Anfragen
- keine Anfragen -

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB
Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Zum Tagesordnungspunkt 10.1 übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Diekneite (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.23 Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen Grundschule, Adalmundstr. 1 in DO-Mengede

3.24 Erweiterung der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11 - 13

3.25 Verkehrssystem-Management
- Projekt „Ruhrpilot“ -

9.1 Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Eigenbetriebes (eigenbetriebsähnlichen Ein-richtung) „KIDO Kinderbetreuung Dortmund“

10.3 a Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“

10.6 Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund

10.7 Satzung zur vierten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
10.8 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

11.1 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Ver-waltungsgericht Gelsenkirchen

Die Dringlichkeit wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in allen Fällen festgestellt.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde der Punkt

2.2.1 Finanzstatusbericht.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss ein-stimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2004

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass sie sich in der letzten Sitzung bei der Abstimmung über die Vorlage zu TOP 2.1.6 enthalten habe. Dies sei in der Niederschrift nicht angegeben.

Mit dieser Änderung genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Niederschrift über die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2004.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in II/2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00259-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.2
dortmund-project;
Quartalsbericht zur Budget- und Personalsituation in III/2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00262-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 2.1.3
Finanz- und Beschlusscontrolling für die Bezirksvertretungen
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06811-04-ATS)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2004 vor, der in allen Bezirksvertretungen beraten worden war:

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, kurzfristig das bestehende Beschluss- und Finanzcontrolling für die Bezirksvertretungen zu vereinfachen und zu verbessern.
Die Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen werden dazu in die Lage versetzt, die Beschlussumsetzung und den Stand der Mittelverwendung im Rahmen von techni-
schen Informationsverfahren nachvollziehen zu können.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2005 haushaltstechnisch ein zen-trales Finanzbudget für die Maßnahmen der Bezirksvertretungen im Vermögens- und Verwaltungshaushalt bzw. im NKH bei den Bürgerdiensten anzusiedeln.
Die Bürgerdienste erhalten damit gegenüber den ausführenden Fachbereichen die Finanz-verantwortung über das Budget der Bezirksvertretungen.

Rm Starke (SPD) wies auf die breite Zustimmung in den Bezirksvertretungen hin, die mit dem Finanz- und Beschlusscontrolling eine weitere Stärkung erfahren würden.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Antrag der SPD Fraktion vom 06.07.2004.

zu TOP 2.1.4
Gentechnik auf kommunalen Flächen
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion; Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00492-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 22.11.2004 vor:

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlagen og. TOP für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.04 vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.04 folgende Beschlussempfeh-lung aus dem AUSW angenommen:

1. „Der AUSW spricht sich dafür aus, dass auf den Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen, keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.

2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf zu prüfen, inwieweit die Pächter bei der Neu-verpachtung und Verlängerung von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet werden können, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten und gegebenen-falls die entsprechende Vertragsgestaltung vorzunehmen.
Der Ausschuss erwartet, dass über die Ergebnisse dieser Prüfung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause berichtet wird.“

Die Ergebnisse der Prüfung durch die Verwaltung sind bisher nicht vorgelegt worden.
Die Verwaltung wird um eine umfassende Stellungnahme in der Haupt- und Finanzausschuss-
sitzung am 09.12.04 gebeten.

In einer Stellungnahme vom 06.12.2004 wurde von der Verwaltung zugesagt, den noch aus-stehenden Bericht Anfang 2005 vorzulegen.

Diese Information wurde zur Kenntnis genommen.

2.2 Finanzen

zu TOP 2.2.1
Finanzstatusbericht

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 2.2.2
Änderung der Hundesteuersatzung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00525-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2004 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund wie folgt zu ändern:

1. Es wird eine Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Tierheim Dortmund in einen Haushalt aufgenommen werden, von 12 Monaten gewährt.

2. Der Steuersatz für Hunde der Anlage 1 nach der Landeshundeverordnung NRW wird auf den normalen Steuersatz von 144 € gesenkt, wenn ein Haushalt mit den ent-sprechenden Erlaubnissen des Landeshundegesetzes NRW (Verhaltensprüfung und die Bescheinigung der Kastration) einen o.g. Hund aus dem Tierheim aufnimmt.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender gemeinsamer
Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
07.12.2004 vor:

Die Verwaltung wird beauftragt nachfolgende Fragestellungen zur Hundesteuersatzung zu
untersuchen und die Prüfergebnisse dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen:

1. Welche Steuerbefreiungstatbestände sind rechtlich zulässig?

2. Inwieweit kann die Erhebung der Hundesteuer an von den Haltern zu erfüllende Be-dingungen geknüpft werden?

3. Welche Auswirkungen hätte die Aufhebung der erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde für das Stadtbild und die öffentliche Sicherheit in Dortmund?

4. Wie würde sich die Aufhebung der erhöhten Hundesteuer auf die Unterbringungssi-tuation im Tierheim Dortmund auswirken?

5. Wie setzen andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen Hundesteuersatzungen um und wie verfahren sie mit gefährlichen Hunden?

6. Kann durch Halterprüfungen, Wesenstests und Verhaltensprüfungen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen werden?

Nachdem Rm Reppin (CDU), Rm Zupfer (SPD) und Rm Schneckenburger (Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) die Anträge ihrer Fraktionen begründet hatten, machte Rm Dr.
Littmann (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass sie zwar mit dem Antrag der CDU-Fraktion sym-
pathisiere, allerdings sollte eine Entscheidung erst nach der von SPD und Grünen beantragten
Prüfung durch die Verwaltung erfolgen.

StK Pehlke führte aus, er müsse aus formalrechtlichen Gründen empfehlen, den CDU-An-
trag nicht zu beschließen, da nur eine Befreiung für einen begrenzten Kreis von Tieren, näm-
lich die aus dem Dortmunder Tierheim, vorgesehen werde. Dabei handele es sich um einen
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz mit der Folge, dass die Hundesteuersatzung rechts-
widrig sein könnte.

Rm Hengstenberg (CDU) ergänzte den Antrag seiner Fraktion dahingehend, dass der Begriff
„Tierheim Dortmund“ zu erweitern sei um die Formulierung „und andere Tierschutzorgani-
sationen“. In der Begründung des Antrages solle die Erwähnung des Tierheimes Dortmund
als Beispiel zu verstehen sein.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2004 mit
den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und
der Fraktion FDP/Bürgerliste ab. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-
Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.2004.

2.3 Personal
- keine Vorlagen -

2.4 Kommunalwirtschaft
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06342-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 Kenntnis.

zu TOP 3.2
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der im Stadtgebiet Dortmund bestehenden Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07372-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung aller Satzungen der Stadt Dortmund über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzungen rechtsverbindlichen Bebauungspläne in Dortmund. Der Geltungsbereich der Satzung ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

II. hebt seine Beschlüsse zum Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungs-genehmigungen für folgende zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Europarechtsan-passungsgesetzes noch nicht rechtsverbindliche Bebauungspläne auf:
- Mg 159 - Logistikzentrum Ellinghausen -
- In W 123 – Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage
Ardeyblick –
- Lü 123 – Ortskern Oespel

III. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Aufhebung der Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmi-gung entstehen der Stadt Dortmund keine Kosten.

Rechtsgrundlage
§ 244 Abs. 5 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) zuletzt geändert durch EAG-Bau vom 24.06.2004 (BGBl I, S. 1359/BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verände-rungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07297-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung-. Der Geltungsbereich der
Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm Rm Pisula (CDU) nicht teil.

zu TOP 3.4
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07189-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2005.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzu-nehmen.

zu TOP 3.5
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07443-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag eine Änderung der Wahlliste vor.

Mit dieser Änderung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Land-schaftsbehörde.

Der Rat beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.6
Novelle des Baugesetzbuches 2004
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAGBau)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07465-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07362-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.8
Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Durchführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07368-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Förderung eines Wasserwanderrastplatzes mit einem Volumen von 104.400 €. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2005 im Teilfinanzplan des Amtes 61 unter „nicht ergebniswirksamen Einzahlungen/Auszahlungen“.
zu TOP 3.9
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Fortführung des Projekts "Quartierszentrum Wichern" bis zum 31.12.2006
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-04)

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bat, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen und den Tagesordnungspunkt auch im nichtöffentlichen Sitzungsteil vorzusehen. Er habe dazu einige Fragen im Zusammenhang mit einer Diskussion in einer Sitzung des Rechnungs-prüfungsausschusses.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.10
Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungs-pläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07270-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 159 n – Drei Morgen Nord – geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 9 dieser Vor-lage nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 1 und § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Neufas-sung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begrün-dung vom 26.07.2004 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 05.10.2004 dem Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 159 n einschließlich der unter der Ziffer 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Aus-gleichsfläche als Satzung (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Geschützter Landschaftsbestandteil - Nr. 101 - Meilengraben westlich Hauert" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 159n tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 17 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

zu TOP 3.11
Wohnungsmarktbericht Dortmund 2004 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00026-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Neubau einer Turnhalle für den Vereins- und Schulsport an der Probstheidastraße in
Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00034-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:

Neubau einer Einfachturnhalle für den Vereins- und Schulsport auf den Flächen des Eckey-stadions, Probstheidastr. in Do-Eving mit Gesamtkosten von 1.422.000,00 € (brutto).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauf-tragt.

zu TOP 3.13
Urban II
Kinderspielplatz Blücherstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00171-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau des Kinderspielplatzes Blücherstraße nach neuesten ökologischen und pädagogischen Erkenntnissen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 220.000,00 Euro.

zu TOP 3.14
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Fortführung des Projektes "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00241-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 mit einem Volumen von 124.000,00 € fortzuführen.

zu TOP 3.15
Stadtbahn Dortmund
Änderungen Ost-West-Strecke
- Abschnitt "Bf. Lippestraße bis Bf. Heinrichstraße" mit Anschluss zum Borsigplatz,
- Abschnitt K-Nord von Bf. Stadtgarten bis Bf. Brunnenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00286-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Ost-West-Strecke zur Tunnelinbetriebnahme
- an das geänderte Fahrzeugkonzept anzupassen und
- mit Brandschutzeinrichtungen auszurüsten.

zu TOP 3.16
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00291-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof“ (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 385 tlw., 387, 389, 390, 391 und 393) und „Platz von Netanya" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück 573).

zu TOP 3.17
Bauleitplanung; 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorst-feld-West –
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss,
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00274-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - vorgebrachten Anregungen geprüft und be-schließt, der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage genannten Anregung aus den dort ge-nannten Gründen zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 13. Änderung des Be-
bauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, jedoch mit der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Textsatzung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 – Standort-zentrum Dorstfeld-West - die modifizierte Begründung vom 02.11.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.18
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07395-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Ordnungsbehördliche Ver-ordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.19
Beabsichtigte Einziehung der "Paul-Winzen-Straße"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00332-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Einziehung der „Paul-Winzen-Straße“ (Gemarkung Dortmund, Flur 40) wird gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einge-leitet.

zu TOP 3.20
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall / Weiherstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 13.10.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00070-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 – Schwanenwall/Weiher- straße – für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.06.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit
§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III / FNA 213 – 1).

II. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 die aktualisierte/modi-fizierte Begründung vom 13.10.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.21
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07272-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 15.03.2004 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im ver-einfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 09.11.2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00301-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 – Körne-Südwest – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Be-schluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 26.05.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 – Körne-Südwest – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 09.11.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.23
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00317-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Herr RM Harnisch macht den Vorschlag, die vorliegende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und die Vorlage mit diesem Hinweis zu beschließen.

Herr RM Münch stellt den mündlichen Antrag, der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zu folgen

Dieser Antrag wird mit Mehrheit abgelehnt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der DVU dazu auf, folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zu überprüfen:

Der in der Planung vorgesehene Standort des Parkplatzes soll zwischen dem alten Schulgebäude und dem Ehrenmal errichtet werden. Die Zufahrt zum Parkplatz kann dann von der Adalmund-straße oder der Jonathanstraße erfolgen.
Auf der freiwerdenden Fläche soll ein Schulgarten mit Obstbäumen errichtet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Hinweis auf diesen Prüfauftrag einstimmig bei Enthaltung der Stimme DVU dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede mit Gesamtkosten von 2.418.600,00 € (Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.

zu TOP 3.24
Erweiterung der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11 - 13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00185-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11 - 13 in DO-Westerfilde auf ein dreizügiges Raumprogramm mit Gesamtkosten von 2.200.000,00 €.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.25
Verkehrssystem-Management
- Projekt "Ruhrpilot" -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00474-04)

Rm Pisula (CDU) führte aus, seine Fraktion werde die Vorlage ablehnen, da eine erfolgreiche Entwicklung des Projektes nicht erkennbar sei und sich die Kosten erheblich erhöht hätten.

Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hielt es dagegen für sinnvoll, die Kooperation mit Ruhrgebiets-Städten fortzusetzen, wobei allerdings Schwerpunkt der Arbeit eine stärkere Verknüpfung des öffentlichen Personennahverkehrs sein sollte.

Rm Harnisch (SPD) machte deutlich, dass die Verkehrssysteme insgesamt miteinander verknüpft und bestimmte Strecken, wie beispielsweise die B 1, entlastet werden sollten. Man werde der Vorlage zustimmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Teilnahme der Stadt Dortmund am Projekt "Ruhrpilot" genehmigt der Rat den gestie-genen Bedarf an Eigenmitteln von 144.557,-- € auf 231.400,-- € und ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen und die weiteren Schritte durchzu-führen.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00003-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2003 des Sonderver-
mögens fest.

● Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 2.099.430,09 € mit der Kapital-
rücklage zu verrechnen.
● Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
● Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

2. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung als zuständiger Ausschuss für das Sondervermögen “Verpachtung Technologiezentrum Dortmund” schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne den Wirtschaftsprüfer Herrn Andreas Beyer aus dem Hause NKPS als Jahresabschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2004 vor.

zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung einer MST.factory auf Phoenix-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00336-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung des zweiten Bauabschnittes der MST.factory
und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Er-richtung der MST.factory beträgt 41,3 Mio. EUR.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Investition in den zweiten Bauabschnitt in Höhe von
18,9 Mio. EUR.

3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils für die gesamte Investitionsmaßnahme in Höhe von rd. 14,4 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

4. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitions-zuschusses bis zu einer Höhe von 26,9 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

5. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb der MST.factory not-wendigen Verträge abzuschließen.

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00333-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 19.392 TEURO aufzu-nehmen.

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Honorarordnung zum 01.01.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00142-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Anpassung der Honorarordnung im Bereich der offenen Seniorenarbeit der Stadt Dortmund zum 01.01.2005.

zu TOP 6.2
Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Kostenbeiträge zum 01.01.2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00139-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Anpassung der Kostenbeiträge im Bereich der offenen Seniorenarbeit der Stadt Dortmund zum 01.01.2005.

zu TOP 6.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00297-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

zu TOP 6.4
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00298-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Westfalenpark: Eintrittspreiserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00250-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.2004 vor:

In Abänderung des Beschlussvorschlages beschließt der Haupt- und Finanzausschuss,

- die Eintrittspreise für den Westfalenpark für Tageskarten ab dem 01.03.2005 und für Jahreskarten ab dem 01.01.2005 gemäß der Anlage 1 und 2 anzupassen.

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2004 vor:

Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Vorlage zurück. Er spricht sich dafür aus, dass die Eintrittspreise auf dem jetzigen Niveau beibehalten werden.

Die Großelternregelung für Familienkarten wird jedoch beibehalten unter der Vorraussetzung, dass die Familiendauerkarte für Großeltern ab dem 01.01.2005 und die Familientageskarte für Großeltern ab dem 01.03.2005 gültig ist.

Rm Sohn (SPD) und Rm Monegel (CDU) begründeten zunächst die vorliegenden Anträge.

StR Stüdemann vertrat die Ansicht, dass die Attraktivität des Westfalenparks in den letzten Jahren gesteigert worden sei. Er gehe davon aus, dass die angestrebte moderate Erhöhung der Eintrittspreise vom Publikum mitgetragen werde. Trotz Kostensteigerungen habe es in den vergangenen Jahren keine Anpassungen gegeben. Bei der Preisgestaltung finde man sich im Mittelfeld vergleichbarer deutscher Freizeitparks.

Dagegen bezweifelte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) unter Hinweis auf die Anlage 3 der Vorlage, dass eine Vergleichbarkeit des Westfalenparks mit dem Palmengarten in Frankfurt möglich sei. Klammere man Frankfurt aus der Liste aus, liege Dortmund zumindest bei den Jahreskarten im oberen Bereich der Tarife. Deshalb halte sie die Vorlage für problematisch.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.2004.

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2004 ab. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 07.12.2004 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

- die Eintrittspreise für den Westfalenpark für Tageskarten ab dem 01.03.2005 und für Jahreskarten ab dem 01.11.2005 gemäß der Anlage 1 und 2 anzupassen.
- den Gültigkeitsbereich der Familienkarten zu erweitern. Zusätzlich zu den Eltern mit Kind(ern) können auch Großeltern mit Kind(ern) Familienkarten nutzen.
- Großkunden ab 100 Jahreskarten einen Rabatt von 20% einzuräumen (s. Anlage 3).

zu TOP 7.2
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2005 für die Geschäftsbereiche Musikschule, Volkshochschule und Dietrich-Keuning-Haus und Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00172-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- die Entgeltordnung der Musikschule (Anlage 1),
- die Schulordnung der Musikschule (Anlage 2),
- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 3),
- die Entgeltordnung für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund (Anlage 4) und
- die Änderung des Entgelttarifes zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-Keuning-Haus der Stadt Dortmund (Anlage 5)

zum 01.01.2005.

zu TOP 7.3
Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00148-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe ab 01.01.2005.

zu TOP 7.4
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00287-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2005 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung.

zu TOP 7.5
Wirtschaftsplan 2005 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00147-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

den Wirtschaftsplan 2005 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2005 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2005 (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan (Anlage 1)
- den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche (Anlage 1)

sowie der Produkt- und Leistungsplanung 2005 (Anlage 4).

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahren 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Betriebsmittel im Rahmen eines sogenannten Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr bereitzustellen.

8. Schule

zu TOP 8.1
Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00331-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

der Entscheidung der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) vom 14.07.2004 zu folgen und den wegen der Nutzungsmöglichkeit des SchokoTickets für sonstige Angebote des öffentlichen Nahverkehrs („Freizeitfahrten“) festgesetzten monatlichen Eigenanteil für nach der Verordnung zur Ausführung des § 7 Schulfinanzgesetz (Schülerfahr-kostenverordnung – SchfkVO -) anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zum 01.01.2005
von 8,00 € auf 8,50 € für jede(n) volljährige(n) anspruchsberechtigte(n) Schüler(in) und für die/den 1. minderjährige(n) anspruchsberechtigte(n) Schüler(in) einer Familie

anzuheben.

Darüber hinaus wird der Eigenanteil in den kommenden Jahren in der Höhe erhoben, wie er zuvor jeweils von der Zweckverbandsversammlung des VRR festgelegt wird.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Eigenbetriebes (eigenbetriebsähnlichen Einrich-tung) "KIDO Kinderbetreuung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00529-04)

Rm Liedschulte (CDU), Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Sohn (SPD) erklärten für ihre Fraktionen übereinstimmend, dass man noch erheblichen Be-ratungsbedarf habe und die Vorlage deshalb zunächst im Januar 2005 im Fachausschuss behan-delt werden sollte.

StK Pehlke machte deutlich, dass die Verwaltung möglichst zeitnah eine Grundsatzentscheidung benötige, damit die Vorbereitungen für die Einrichtung des Eigenbetriebes im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2005 getroffen werden könnten.

OB Dr. Langemeyer schlug vor, den Beschlussentwurf folgendermaßen zu modifizieren:

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, einen Eigenbetrieb „KIDO Kinderbetreuung Dortmund“ einzurichten und die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten.
Damit werde dokumentiert, dass der Politik das Vorhaben präsentiert worden sei. Außerdem könne die Verwaltung bei den internen Vorbereitungen für den Haushalt 2005 entsprechende Planungen vornehmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend dem Vorschlag von OB Dr. Langemeyer zu be-schließen.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2002 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00069-04)

Die Leitung der Sitzung wurde von Bm’in Jörder übernommen.

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Rechnungs-prüfungsausschusses vor:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungs-prüfungsausschuss unter Einbeziehung des Neuen Kommunalen Haushalts geprüfte Jahres-rechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2002 mit dem in der Rechnung ausge-wiesenen Sollabschlussergebnis unter Berücksichtigung der im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 getroffenen Feststellungen gemäß § 94 I 1 GO. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2002.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu beschließen.

An der Behandlung der Angelegenheit nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Zu TOP 10.2 übernahm OB Dr. Langemeyer wieder die Leitung der Sitzung.

Auf Vorschlag von OB Dr. Langemeyer wurden die Tagesordnungspunkte 10.2, 10.3 und 10.3 a im Zusammenhang behandelt.

zu TOP 10.2
Änderung des Wirtschaftsplans 2004 des Sondervermögens "Grundstücks- und Ver-mögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00194-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.3
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00501-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.12.2004 vor:

Um zukünftig eine zeitnahe Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das je-weilige Wirtschaftsjahr zu erhalten, wird die Verwaltung aufgefordert, dem Haupt- und Finanz-ausschuss den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ in seiner Sitzung im April 2005 vorzulegen.

Darüber hinaus geht der Haupt- und Finanzausschuss davon aus, dass der Wirtschaftsplan 2005 in der Januarsitzung 2005 eingebracht wird.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.3.a
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00502-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.4
Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00366-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2005.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 5.200 T€ zur Finanzierung der Investitionen entsprechend dem Vermögensplan 2005 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 T€ festgesetzt.

zu TOP 10.5
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten, Beiräten u. ä.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00526-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.12.2004 vor:

Der Rat empfiehlt, sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungsregelungen mit Ausnahme der Konzerthaus Dortmund GmbH einzusetzen. Eine Gleichstellung des Aufsichtsrates der Konzerthaus GmbH gegenüber den Aufsichtsräten anderer Gesellschaften erfolgt, wenn ein schlüssiges Konsolidierungskonzept der Konzerthaus GmbH vorliegt.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründete den vorliegenden Antrag. Er hob hervor, dass eine Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsrat des Konzerthauses erst dann in Betracht kommen solle, wenn ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Gesellschaft vorliege.

Nach Ansicht von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) müsse die Vorlage als problematisch angesehen werden. Eine maßvolle Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung könne z. B. kosten-neutral dadurch erreicht werden, dass die Aufsichtsräte verkleinert und größere Fraktionen auf Sitze zugunsten der beiden kleineren Fraktionen im Rat verzichten würden. Die Begründung des vorliegenden Antrages sei ihrer Erachtens nicht schlüssig, da es auch andere städtische Gesell-schaften gäbe, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befänden.

Rm Hengstenberg (CDU) kündigte an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung über den gemeinsamen Antrag enthalten werde, da man nicht eine Gesellschaft aus der vorgesehenen Regelung herausnehmen wolle. Dies sei nicht sachgerecht, weil man sich an der zu leistenden Arbeit der Aufsichtsräte orientieren müsse und nicht an der momentanen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) erläuterte, die Situation beim Konzerthaus sei eine andere als bei anderen städtischen Beteiligungen. Während das Klinikum z. B. ein Zukunfts-konzept vorgelegt habe, das derzeit abgearbeitet werde, und die Flughafen GmbH aufgrund der vorgenommenen Investitionen einen erheblichen Abschreibungs- und Zinsbedarf habe, müsse das Konzerthaus erst noch ein Wirtschaftskonzept vorlegen. Dies sei für Januar 2005 angekün-digt. Man wolle deshalb jetzt nicht noch zusätzliche Ausgaben schaffen, die das Konzept weiter belasteten.

Entsprechend äußerte sich auch Rm Prüsse (SPD). Er machte zudem deutlich, dass mit dem vor-liegenden Antrag Aufsichtsratsvergütungen für das Konzerthaus nicht ausgeschlossen würden, sondern lediglich der Zeitpunkt verschoben werde.

Rm Schneckenburger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) führte aus, dass die Zahlung von Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder beim Konzerthaus bisher nicht stattgefunden habe und man es nicht für angebracht halte, in der jetzigen Situation der Gesellschaft die Grundlagen zu verändern.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) begründete am Beispiel der Dortmunder Stadt-werke AG, dass eine Verkleinerung der Aufsichtsräte eine sachgerechte Ausübung der Aufgaben seines Erachtens in Frage stellen würde.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/
Bürgerliste und bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 08.12.2004.

Unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 08.12.2004 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat empfiehlt den Vertretern der Stadt in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterver-sammlungen oder ähnlichen Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften sich für die Um-setzung der dargelegten Vergütungsregelungen in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen.
zu TOP 10.6
Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00277-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Ver-waltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.7
Satzung zur vierten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00459-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Ände-rung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.8
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00442-04)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Ver-waltungsgericht Gelsenkirchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00557-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 96 Personen werden in die Vor-schlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 16.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Diekneite
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
in Vertretung





Jörder Weber
Bürgermeisterin Schriftführer