Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 15.12.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:05 - 13:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke - nicht anwesend -
Rm Prüsse - nicht anwesend -
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin - nicht anwesend -

B90/Die Grünen
Rm Frebel i. V. für Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer - nicht anwesend -


Rm Thieme (NPD) - nicht anwesend -
c) Verwaltung

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StD Stüdemann
Herr Mager
StOVR Feuler
StVR’in Skodzik







Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05611-11)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Satzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-11)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05627-11)

3.4 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 150 Burgweg, hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahren nach § 13 BauGB, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III: Beschluss, die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05740-11)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/ modifizierten Begründung vom 28.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05583-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 02.11.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05684-11)

3.7 Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04954-11)

3.8 Stadtumbau West "Rheinische Straße", Projekt "Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung"
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05327-11)

3.9 Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05592-11)

3.10 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05701-11)

3.11 Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05342-11)

3.12 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erschließungsanlagen Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße, Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks 2105 - zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19 - , Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße, Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05202-11)

3.13 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-11)

3.14 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05540-11)

3.15 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund, Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund
hier: Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05756-11)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2011

3.16 Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Dortmunder Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05842-11)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2012 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05358-11)

4.2 Wirtschaftsplan 2012 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05285-11)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Einrichtung eines "Verhütungsmittelfonds" für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05582-11)

5.2 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05631-11)

5.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05629-11)

5.4 Einführung eines alternativen Sozialtickets
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05909-11)

5.5 Hilfen für behinderte Menschen;
Förderung der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz" von MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05895-11)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05223-11)

6.2 Kulturzukunft Dortmund-
Partielle Neuprofilierung der städt. Kunst- und Kulturförderung für eine Stadtgesellschaft von morgen.
Absicherung der Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-11)

6.3 Änderung des Wirtschaftsplanes 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05506-11)

6.4 Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05530-11)

6.5 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; Bericht über das Geschäftsjahr 2011 und Perspektiven zur weiteren Arbeit des Eigenbetriebes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05861-11)

6.6 Bestellung des Geschäftsführers der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05679-11)

6.7 Preissystem für das Theater Dortmund ab der Spielzeit 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05856-11)

6.8 Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2012
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund
Erlass einer Entgeltordnung für das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und Kreativität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05597-11)

6.9 Dortmunder U
Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes, Anpassung der Betriebskosten und Fortschreibung der Organisationsstruktur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05751-11)

6.10 Wirtschaftsplan 2012 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05493-11)

7. Schule

7.1 Weitere Nutzung des Schulgebäudes Lange Str. 84 durch die Tremonia-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05483-11)

7.2 Errichtung eines Bildungsgangs an der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik am Robert-Schuman-Berufskolleg zum Schuljahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05576-11)

7.3 Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05588-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

7.4 Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05986-11)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
2. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05860-11)

8.2 Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05607-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 29.09.2011 vor.

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11-E6)

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04975-11)

9.1.1 Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderung der Maßnahme 50303-U aus den Konsolidierungsmaßnahmen „Haushalt 2010“ (Haushaltsplanung 2010)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05843-11)

9.1.2 Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05646-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

9.1.3 Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05241-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

hierzu -> Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 05241-11-E1)

9.2 Dortmunder Stadtwerke AG
hier: Unterstützung der unternehmerischen Selbstbindung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05722-11)

9.3 Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05677-11)

9.4 Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05719-11)

9.5 Festlegung der politischen Zielfelder im Rahmen des Zielfindungsprozesses zum wirkungsorientierten Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05304-11)

9.6 Genehmigung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen bei der Nachzahlung des Solidarbeitrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05867-11)

9.7 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05727-11)

9.8 Sachstandsbericht Flächenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05718-11)

9.9 Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05535-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

9.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05702-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

9.11 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05082-11)

9.12 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05869-11)

9.13 Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05590-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

9.14 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05847-11)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.01.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-11)

10.2 Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05104-11)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 24.11.2011 versandt.

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durchHerrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlagen erweitert:

- Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie

Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus, Empfehlung (Drucksache Nr.: 06058-11) als TOP 3.17

- Begegnungszentrum Kirche Deusen; Weiterleitung von Fördermitteln des Landes NRW an den Förderverein "Wir lassen die Kirche im Dorf e.V.", Empfehlung (Drucksache Nr.: 06039-11) als
TOP 3.18

- Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Westerfilde, Empfehlung (Drucksache Nr.: 06002-11) als TOP 7.5

- Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfreistellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend zum 01.08.2011, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05999-11) als
TOP 8.4 und

- Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW, Empfehlung (Drucksache Nr.: 06068-11) als
TOP 9.15.

Außerdem wurde die Vorlage unter

TOP 3.11 Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Empfehlung (Drucksache Nr.: 05342-11)

von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit diesen Erweiterungen und der Absetzung wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.



2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05611-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011



Der Hauptausschuss und Ältestenrat hatte folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag im Rahmen der Beratung der Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012 folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

15. Reduzierung von Leistungen

3. Der Rat geht davon, dass der Rückforderungsanspruch des Landes aufgrund der
Koppelung des Big Tipi mit der Förderung des umliegenden Gebäudekomplexes
und Außenanlagen verhandelbar ist. Der Rat ist der Auffassung, dass eine Sanierung
des Big Tipi unter den gegebenen Umständen nicht vorgenommen werden
sollte, bis die Ansprüche des Landes zweifelsfrei geklärt sind.

Diesem Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zugestimmt.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Satzungsbeschluss; II. Beschluss zur Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05452-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05627-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 150 Burgweg, hier: I. Beschluss zur Weiterführung des Verfahren nach § 13 BauGB, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III: Beschluss, die Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05740-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/ modifizierten Begründung vom 28.10.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05583-11)
- Auszug: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011




Die Bezirksvertretung Innenstadt-West legte folgenden Auszug aus seiner Sitzung am 22.11.2011 vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion weist auf einen redaktionellen Fehler der Vorlage auf Seite 3 Punkt 1 Abs. 3 letzter Satz hin, es muss heißen ...“der Bezirksvertretung Innenstadt-
West ....“ (nicht Nord).


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, und den Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-West an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 106/1 - Stadtquartier Ost -/Teilbereich Ost
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 02.11.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05684-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes 158 - Semerteichstraße / Im Defdahl - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04954-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.8
Stadtumbau West "Rheinische Straße", Projekt "Fassadengestaltung, Haus- und Hofbegrünung"
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05327-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.9
Beschluss über den Erlass einer Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05592-11)
- Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2011



Die Bezirksvertretung Scharnhorst hatte aus seiner Sitzung am 13.12.2011 folgende Empfehlung vorgelegt:

„Auf mündlichen Antrag des Herrn Carl (FDP-Fraktion) beschließt die Bezirksvertretung einstimmig, die Änderung des § 3, Abs. 1, letzter Satz, der Satzung dahingehend zu ändern:


***********
Eine Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur erteilt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

**********

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung mit obiger Änderung zu folgen.

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Erhaltungssatzung öffentlich ausgelegte Begründung vom 16.08.2011 zu aktualisieren.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der beigefügten Erhaltungssatzung für den unter Ziffer 1
dieser Vorlage beschriebenen Bereich des Wasserturmes in Dortmund- Grevel (Lanstroper Ei)
einschließlich der ebenfalls beigefügten aktualisierten Begründung vom 04.11.2011.


Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW).“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage und die Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.10
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05701-11)
- Auszug: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011



Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates hatten folgenden Auszug aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. § 3 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, der den Umfang der auf die Grundstückseigentümer und Erbauberechtigten übertragenen Reinigungs- und Winterwartungspflichten regelt, wird komplett gestrichen.

2. Die vorgesehene Ausweitung der Reinigungspflicht erfolgt nicht.
Begründung

§ 3 Absatz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung lautet derzeit:

An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.

Die Verwaltung beantragt eine Ergänzung um folgenden Text:

An gekennzeichneten Fußgängerüberwegen (Fußgängerampeln, sog. Zebrastreifen) sowie an allen für den Fußgängerverkehr eingerichteten Fahrbahnübergängen (Querungshilfen) müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- bzw. Abgang gewährleistet ist.

Beide Regelungen stellen eine unverhältnismäßige Verpflichtung der Grundstückseigentümer beim Winterdienst dar.

Für alle Eigentümer schreibt die Satzung derzeit detailliert vor, was zu reinigen ist, wie zu reinigen ist, wann zu reinigen ist, welche Streumittel verwendet werden dürfen und wie der Schnee entsorgt werden muss. Diese Regelungen sind notwendig und sollten nicht verändert werden.

Darüber hinaus überträgt jedoch § 3 Abs.3 den Anliegern von Haltestellen besondere Reinigungspflichten, die jetzt auch auf Anlieger von Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen ausgedehnt werden sollen.

Zwischenzeitlich hat sich DSW21 bereit erklärt, 200 Haltestellen, die eine besondere verkehrliche Bedeutung haben, auf Anforderung selbst zu reinigen, so dass diese faktisch aus der Reinigungspflicht herausgenommen worden sind. Dadurch hat sich eine Art „Dreiklassenrecht“ bei der Reinigungspflicht ergeben: keine besonderen Pflichten haben diejenigen, die keine Haltestelle vor der Tür haben. Ebenfalls keine besonderen Pflichten haben diejenigen, die von der DSW21-Reinigung profitieren. Somit bleiben nur diejenigen übrig, die eine Haltestelle mit verkehrlich untergeordneter Bedeutung vor der Tür haben. Dies ist nicht verhältnismäßig, da ihnen hiermit weitergehende Verpflichtungen auferlegt werden. Auch wenn diese Sonderregelungen durch höchstrichterliche Rechtsprechung für zulässig erklärt worden sein sollten, sind sie im Sinne einer Bürgerfreundlichkeit nicht länger hinnehmbar.

Das Gleiche gilt für die neu beantragte Übertragung der Reinigungspflicht von Zuwegen zu Fußgänger- und Fahrbahnüberwegen. Auch hier werden bestimmte Anlieger in besonderer Weise belastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit dem Auszug des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.11
Satzung der Stadt Dortmund zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05342-11)

Die Vorlage wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat unter TOP 1.3 – Feststellung der
Tagesordnung – abgesetzt.



zu TOP 3.12
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 2 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erschließungsanlagen Hiddingstraße von Flughafenstraße bis Einmündung Hiddingstraße / Hellingstraße, Hiddingstraße / Hellingstraße von Brackeler Hellweg bis nördliche Grenze des Flurstücks 2105 - zwischen den Grundstücken Hellingstraße 13 und 19 - , Hellingstraße von westl. Grundstücksgrenze Hellingstraße 13 bis Oesterstraße, Balsterstraße von Hellingstraße bis Oesterstraße (Gesamtmaßnahme)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05202-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.13
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05041-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.14
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05540-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.15
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Dortmund, Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 der Stadt Dortmund
hier: Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen von Windkraftanlagen auf Dortmunder Stadtgebiet
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05756-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2011



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

„hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/ Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04916-11-E1) – Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2011 vor –

Dieser Antrag hat sich durch die Vorlage erledigt.

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05756-11-E1):

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet darum, den Beschlussvorschlag zum
og. TOP wie folgt zu ergänzen:

Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden auf die späteren Windkraftbetreiber
umgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der o.a. Ergänzung des Antrages der SPD-Fraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Windkraftanlagen (sog. Konzentrations-zonen für Windkraftanlagen) mit einem Gesamtaufwand i.H.v. 50.000,00 € im Haushaltsjahr 2012.

Der Rat der Stadt ist über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.“


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.16
Änderung der Richtlinie zur Vergabe des Dortmunder Umweltpreises
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05842-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.17
Erneuerung der Diskussions-, Beschallungs- und Mikroportanlage sowie Austausch der Aufnahmegeräte im Rathaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06058-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 3.18
Begegnungszentrum Kirche Deusen
Weiterleitung von Fördermitteln des Landes NRW an den Förderverein "Wir lassen die Kirche im Dorf e.V."
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06039-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.



4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan und Produkt- und Leistungsplanung 2012 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05358-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2012 des "Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05285-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Einrichtung eines "Verhütungsmittelfonds" für bedürftige Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05582-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 5.2
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05631-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 5.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05629-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 5.4
Einführung eines alternativen Sozialtickets
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05909-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
Hilfen für behinderte Menschen;
Förderung der "Kontaktstelle Persönliche Assistenz" von MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05895-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die nachfolgende Empfehlung vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erhalten:

„Dem Ausschuss lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 06.12.2011 vor:

Herr Herkelmann begrüßt die Initiative der Stadt Dortmund zur Fortführung der Kontaktstelle Persönliche Assistenz von Mobile und erinnert an die Diskussion und entsprechende Forderung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk. Er wünscht eine über die jetzt einmalig beabsichtigte Förderung hinausgehende dauerhafte Absicherung des Angebots unter Beteiligung anderer Kommunen und des Landes.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro zunächst für das Jahr 2012. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Vereinbarung über die Fördermodalitäten abzuschließen und eine konzeptionelle Fortentwicklung mit dem Ziel zu unterstützen, die speziellen Beratungsleistungen auch anderen Kommunen in Westfalen gegen entsprechende Kostenbeteiligung anzubieten sowie eine mögliche Unterstützung des modellhaften Vorhabens durch das Land NRW auszuloten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Zuwendung in Höhe von 30.000 Euro zunächst für das Jahr 2012. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein eine entsprechende Vereinbarung über die Fördermodalitäten abzuschließen und eine konzeptionelle Fortentwicklung mit dem Ziel zu unterstützen, die speziellen Beratungsleistungen auch anderen Kommunen in Westfalen gegen entsprechende Kostenbeteiligung anzubieten sowie eine mögliche Unterstützung des modellhaften Vorhabens durch das Land NRW auszuloten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen. Beteiligungen und Liegenschaften, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, mit der Empfehlung an den Rat der Stadt weiter.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05223-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011
- Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2011

- Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2011


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen folgende Empfehlungen vor:

- Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01.12.2011:


„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende abweichende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.11:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (Die Linke.), den Ausführungen zur
Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms mit der unten aufgeführten Anmerkung
zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen
in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die
notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu
entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.
Anmerkung:
Die Sanierung des Sportplatzes Hinter Holtein in Dortmund-Hombruch sollte in Eigenregie
der dort nutzungsberechtigten Sportvereine in Abstimmung mit der städtischen Verwaltung
und den Freizeitbetrieben Dortmund, Geschäftsbereich Sport, wie bei den Sportplatzanlagen
des FC Brünninghausen und des Kirchhörder SC durchgeführt werden.

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.11:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt folgendem, mündlich von Herrn Balzer (SPDFraktion) gestelltem Antrag, einstimmig zu:

Beschluss
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt die Anlage „Am Hallenbad“ in Nette zusätzlich auf die Liste zu nehmen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms
zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in
einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen
Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die
Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch einstimmig ab, folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung der Ergänzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasen- sanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.“

- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.12.2011:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig folgenden Zusatz:

„Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der Jugendlichen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord hält die Bezirksvertretung eine Priorisierung des Umbaus von Sportplätzen zu Kunstrasenanlagen auf der Grundlage von Auslastungskriterien für nicht sachgerecht. Somit besteht aus Sicht der Bezirksvertretung ein Ungleichgewicht zu anderen Stadtbezirken.

Der Stadtbezirk Innenstadt-Nord soll in der Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert, dass der Sportplatz an der Eberstraße (SC Dortmund 97/08 e.V.) in der vorliegenden Neuauflage berücksichtigt wird. Es wird eine Gleichbehandlung der Stadtbezirke gefordert.“

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasen- sanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.““

- Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 14.12.2011:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig folgenden Zusatz:

„Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl der Jugendlichen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord hält die Bezirksvertretung eine Priorisierung des Umbaus von Sportplätzen zu Kunstrasenanlagen auf der Grundlage von Auslastungskriterien für nicht sachgerecht. Somit besteht aus Sicht der Bezirksvertretung ein Ungleichgewicht zu anderen Stadtbezirken.

Der Stadtbezirk Innenstadt-Nord soll in der Neuauflage des Kunstrasensanierungsprogramms berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert, dass der Sportplatz an der Eberstraße (SC Dortmund 97/08 e.V.) in der vorliegenden Neuauflage berücksichtigt wird. Es wird eine Gleichbehandlung der Stadtbezirke gefordert.“

Beschluss:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfehlen dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz wie folgt zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Ausführungen zur Neuauflage des Kunstrasen- sanierungsprogramms zu und beauftragt die Verwaltung, für die unter III aufgelisteten Sportanlagen in einem ersten Schritt Bauvorbescheide gemäß § 71 BauO NRW einzuholen, dann die notwendigen Einzelplanungen durchzuführen, jeweils einen Finanzierungsvorschlag zu entwickeln und die Ergebnisse zur Baubeschlussfassung vorzulegen.““


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01.12.2011, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 07.12.2011 und der Bezirksvertretung Eving vom 14.12.2011 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 6.2
Kulturzukunft Dortmund-
Partielle Neuprofilierung der städt. Kunst- und Kulturförderung für eine Stadtgesellschaft von morgen.
Absicherung der Festivals „Ruhrhochdeutsch“ und „Klangvokal“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2011



Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011 vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

im März dieses Jahres hat Oberbürgermeister Sierau der freien Kulturszene in Aussicht gestellt, den städtischen Zuschuss um eine Million Euro zu erhöhen. Diese Ankündigung wurde später dergestalt geändert, dass sich die Erhöhung auf die Haushaltsjahre 2012ff beziehen sollte.

Der Kulturdezernent kündigte an, durch Umschichtungen im Haushalt für die Umsetzung dieser Ankündigung zu sorgen und keine Finanzmittel des Kulturetats zur Gegenfinanzierung zu verwenden.

Angesichts der in den nächsten Jahren erkennbar angespannten Haushaltslage bitten wir um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:


1. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist der Auffassung, dass das gegenwärtige kulturelle Angebot des Kulturbüros bzw. des Eigenbetriebs Kulturbetriebe stetig den Wünschen und Anforderungen der Dortmunder Stadtgesellschaft angepasst wurde und finanziell weiterhin entsprechend auszustatten ist.

2. Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass die nicht etablierten, nicht kommerziellen Gruppen und Nachwuchskünstler bei der Vergabe zusätzlicher Fördermittel im Mittelpunkt stehen sollten.

3. Der Ausschuss sieht keine Notwendigkeit, „festivalartige“ Events (z. B. KlangVokal) und eher kommerziell ausgerichtete Angebote (z. B. „RuhrHOCHdeutsch“) durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus diesem Etatansatz zu fördern.

4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die gegenwärtig gewährten Mittel um 500.000 Euro zur Zukunftssicherung der freien Kultur- und Kunstvereine aufzustocken.

5. Der Kulturdezernent wird aufgefordert darzulegen, ob und wie eine Mittelaufstockung in Höhe von 500.000 Euro 2012 und in den Folgejahren finanziell gewährleistet werden kann.

6. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass die Bearbeitung von Förderanträgen durch das Kulturbüro erfolgt und für die Vergabe nachvollziehbare Kriterien entwickelt werden. Diese sind vorab dem Ausschuss vorzulegen. Außerdem ist am Jahresende dem Ausschuss über die Mittelvergabe zu berichten.

7. Bei der Entwicklung von Förderkriterien sollte die Stärkung der kulturellen Arbeit in den Sozialräumen besondere Berücksichtigung finden.

8. Der Ausschuss ist der Auffassung dass neben der Projektförderung auch strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung und Organisation von Gruppen und Einzelpersonen sowie Investitionen zur Instandsetzung von Räumen für Kulturschaffende förderfähig sein sollten.“




Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 6.3
Änderung des Wirtschaftsplanes 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05506-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan 2012 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05530-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2011



Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2011 erhalten:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion beantragt, folgende Ergänzungen zum Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe zu beschließen:
1. Der Rat hatte seinerzeit die Übertragung von 30% der Sportanlagen auf Vereine ( 210.000 €) und die Schließung des Freibades Stockheide ( 178.000 €) beschlossen. Diese Maßnahmen sind Zuschuss mindernd im Wirtschaftsplan umgesetzt, obwohl sie nicht realisiert werden können.
Beschlussvorschlag:
Bis zum Sommer 2012 sind die Beschlüsse auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen und die Auswirkungen auf den Zuschuss der Sport- und Freizeitbetriebe zu ermitteln, der dann ggf. anzupassen ist.
2. Die Sport- und Freizeitbetriebe sind bestrebt, möglichst kostengünstige Lösungen für die Übernahme zusätzlicher Geschäfte (hier: Olympiastützpunkt GmbH) zu finden, haben jedoch im Einzelfall Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung mit der Kernverwaltung.
Beschlussvorschlag:
Das Personalamt soll im Sinne einer engen Zusammenarbeit und kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung auf Wunsch der Eigenbetriebe die Personalbuchhaltung gegen entsprechendes Entgelt übernehmen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.5
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund; Bericht über das Geschäftsjahr 2011 und Perspektiven zur weiteren Arbeit des Eigenbetriebes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05861-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht über das Geschäftsjahr 2011 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 6.6
Bestellung des Geschäftsführers der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05679-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.7
Preissystem für das Theater Dortmund ab der Spielzeit 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05856-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.8

Änderung von Entgeltordnungen in den Kulturbetrieben Dortmund zum 01.01.2012
- Entgeltordnung der Museen der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Bibliotheken der Stadt Dortmund
- Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Dortmund
Erlass einer Entgeltordnung für das Dortmunder U – Zentrum für Kunst und Kreativität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05597-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 6.9
Dortmunder U
Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes, Anpassung der Betriebskosten und Fortschreibung der Organisationsstruktur
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05751-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2011



Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011 lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Sitzung vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende
Stellungnahme der Verwaltung vor:

die og. Beschlussvorlage enthält die erforderlichen Mietzahlungen an das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund (SV GVVF)“, die für die Dach- und Fachsanierung sowie für den Eigenanteil des Förderprojektes und für den weiteren nutzerspezifischen Endausbau erhoben werden müssen.
Die Mietberechnungen erfolgten auf der Grundlage folgender Investitionskosten im SV GVVF:

Dach- und Fachsanierung ca. 22,8 Mio. €

Eigenanteil Förderprojekt und Vorlaufkosten SV GVVF ab 2008
(z.B. Beratungsleistungen; Abschreibung für Winkelmann-Filmproduktion;
Vorfinanzierungen für Fördermittel etc.) ca. 28,2 Mio. €

Nutzerspezifischer Endausbau (Museum am Ostwall; Kino- und
Veranstaltungsbereich; 2. und 3. Etage; Inventar) ca. 3,5 Mio. €

Grundlage der Mietberechnungen sind folgende Parameter:


Zinssatz Fremdkapital 4,5 %
Laufzeit Fremdfinanzierung 25 Jahre
Abschreibung 50 Jahre
(anfängliche) Tilgung ca. 2,2 %
Mietvertrag 50 Jahre

Zusätzlich erhebt das SV GVVF Verwaltungskosten in Höhe von 1,38 qm/Jahr. Eine
Eigenkapitalverzinsungskomponente ist nicht enthalten.
Für die Instandhaltungsaufwendungen wird zusätzlich eine Pauschale – wie in der Vorlage dargestellt – erhoben.


Außerdem liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag 8 wird wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargestellten Kostenentwicklungen für den


Geschäftsbereich Dortmunder U einschließlich Museum Ostwall im U mit Befremden zur Kenntnis.

Die gegenüber dem Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 016178-09)auftretenden Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von 1,823 Mio. Euro in 2012 und dann weiteren 0,588 Mio. Euro ab 2013 für Mieten und Instandhaltung des U-Turms sowie die Mehrbelastungen in Höhe von 1,638 Mio. Euro ab dem Jahr 2012 für gestiegene Betriebskosten sind u.a. durch Flächenreduktionen im Gebäudebestand der Stadt strukturell zu kompensieren. Alternativ sind weitere Einsparungs- und Finanzierungsmodelle zu entwickeln und dem Rat darzustellen.

Der Rat der Stadt ist bis zum III. Quartal 2012 über die Ergebnisse des veränderten Flächenmanagements und den alternativen Modellen zu informieren.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

1. Der Ausschuss/Rat stellt fest, dass das Dortmunder U das Potenzial für ein über Dortmunds Grenzen bekanntes und überregional bedeutsames Zentrum für Kunst und Kreativität verkörpert.

2. Der Ausschuss/Rat kritisiert, dass auslösende Faktoren für die nunmehr bekannten Betriebskostensteigerungen keine frühzeitige und ausreichende Berücksichtigung gefunden haben. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die zuständigen Gremien nicht rechtzeitig vom Kämmerer über die explodierenden Kosten informiert wurden.

3. Der Ausschuss/Rat stellt fest, dass das ursprüngliche HSP-Gutachten nicht fortgeschrieben wurde, obwohl veränderte Rahmenbedingungen seit langem bekannt sind.

4. Der Ausschuss/Rat hält es für dringend geboten, die Betriebskostenzuschüsse dauerhaft zu senken und fordert die Verwaltung auf, Maßnahmen zur Verringerung der Betriebskosten um 10 % jährlich zu entwickeln und dem Fachausschuss entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

5. Die vorhandenen Möglichkeiten des U-Turms sollen umfänglich genutzt werden. Zusätzlich sollen durch besondere Events das Interesse potenzieller U-BesucherInnen gesteigert und Einnahmen generiert werden, die den städtischen Zuschuss auf die beschlossene Deckelung reduzieren.

6. Der Ausschuss/Rat beschließt, für die Besichtigung des U-Turms ein Eintrittsgeld in geringer Höhe für alle BesucherInnen zu erheben. Beim Besuch des Restaurants, kostenpflichtiger Veranstaltungen und Ausstellungsbesuchen im U-Turm wird dieses verrechnet. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss ein entsprechendes Modell für gestaffelte, sozialverträgliche Eintrittsgelder zur Entscheidung vorzuschlagen.

7. Der Ausschuss/Rat hält es für notwendig, die Eingangssituation für die BesucherInnen des U-Turms entsprechend zu optimieren und die Orientierung im Gebäude sowie den Zugang zu einzelnen Ausstellungsflächen durch ein geeignetes BesucherInnen-Leitsystem zu erleichtern.

8. Um die Aufenthaltsqualität der BesucherInnen zu erhöhen, wird die baldmögliche Nutzbarkeit des Cafés im Erdgeschoss angestrebt. Der Bedarf ergibt sich als Alternative zum „View“, das wegen „Geschlossener Gesellschaften“ häufiger für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.

9. Der Ausschuss/Rat erwartet, dass die noch beabsichtigten Planstellen für den Verwaltungsbereich, den Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Stärkung des Fachtechnischen Dienstes und KuBi 2012 nicht extern ausgeschrieben werden, sondern mit städtischen MitarbeiterInnen besetzt werden. Gegebenenfalls werden interessierte MitarbeiterInnen durch Qualifikationsmaßnahmen auf ihre jeweiligen Aufgabenbereiche vorbereitet. Ausnahmen von dieser Regelung werden in den zuständigen Fachausschüssen beraten.

10. Der Ausschuss/Rat fordert die Verwaltung auf, zur möglichen Reduzierung der laufenden Betriebskosten die Bildung eines Pools studentischer Kräfte, die im Bereich BesucherInneninformation qualifiziert sind, zu prüfen. Diese sollten im Falle von personellen Engpässen zur Übernahme von Bewachungs- und Beratungsaufgaben herangezogen werden.

11. Der Ausschuss anerkennt die Notwendigkeit einer gezielten regionalen und bundesweiten Vermarktung des U-Turmes und fordert die Verwaltung auf, u. a. in Kooperation mit dem RVR die Vermarktung zu verbessern.

12. Vor einer Entscheidung über die zukünftige Rechtsform für den Betrieb des U-Turms sind den zuständigen Ausschüssen/dem Rat die jeweiligen fiskalischen und organisatorischen Vor- und Nachteile einer gGmbH und der Beibehaltung bestehenden Organisationsform detailliert darzustellen.

13. Der Ausschuss/Rat empfiehlt, schnellstmöglich eine geeignete Persönlichkeit als NachfolgerIn für den Gründungsdirektor zu suchen, die die hohen Anforderungen an eine organisatorische Gesamtleitung, ein betriebliches Management und das erfolgreiche Einwerben von Drittmitteln/Sponsorenmitteln erfüllt. Die zukünftige Leitung des Hauses soll das Dortmunder U als einzigartige „Kunst- und Kulturmarke“ entwickeln und über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit sowie über einen integrativen Führungsstil verfügen, um die einzelnen AkteurInnen des U-Turms im Sinne einer produktiven und Synergien erzeugenden Zusammenarbeit im Haus zusammenzubringen.



Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt nach Einzelabstimmung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die Verwaltung aufgrund der Ermächtigung durch Ratsbeschluss vom 30.11.2010 in die Prüfung zur Überführung des Dortmunder U in eine Stiftung eingetreten ist. Das seinerzeit erklärte Ziel - die Überführung in die Strukturen einer Stiftung - wird nach Prüfung durch die Stiftungs- und Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg aufgegeben. Das Dortmunder U wird bis zu einer Ratsentscheidung über eine neue Betriebsform in 2012 weiterhin als Geschäftsbereich in den Kulturbetrieben Dortmund geführt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, jetzt notwendige Prozessoptimierungen und Anpassungen der personellen Ausstattung - basierend auf den Erfahrungen des ersten vollständigen Betriebsjahres 2011 - in der bestehenden Organisationsform vorzunehmen.

3. Der Rat hebt den Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 16178-09) auf, dass der begründete personelle Zusatzbedarf für das Dortmunder U von der städt. Arbeitsagentur der Einrichtung haushaltsneutral zugewiesen wird, da es nicht möglich war, rund 2/3 für den Betrieb des Dortmunder U notwendigen zusätzlichen Personals aus anderen Bereichen der Verwaltung kostenneutral bereitzustellen.

4. Der Rat hebt seinen Beschluss von 25.06.2009 (DS-Nr. 15136-09) auf, der dopro Beteiligung GmbH eine jährliche Zuwendung von 250 T€ für die Gestellung des künstlerisch-wissenschaftlichen Leiters des Dortmunder U zu gewähren. Die dafür eingesetzten Finanzmittel in Höhe von 250 T€ verbleiben im Teilwirtschaftsplan des Dortmunder U zur Finanzierung der gestiegenen Personal- und Sachaufwendungen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer gemeinnützige GmbH – gGmbH – zum Betrieb des Dortmunder U und die Gründung einer Förderstiftung vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen; Terminziel für die Betriebsaufnahme der gGmbH ist - in Abhängigkeit vom Abschluss der Bautätigkeiten im Dortmunder U und notwendiger organisatorischer Vorbereitungen - der 01.07.2012 oder der 01.01.2013.

6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf zur Betriebsaufnahme der gGmbH eine Leitung bestellt wird.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie das Technische Immobilienmanagement (bislang wahrgenommen durch TZM) in die neue Organisationsstruktur einer gGmbH übernommen wird.

8. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargestellten Kostenentwicklungen für den Geschäftsbereich Dortmunder U einschließlich Museum Ostwall im U zur Kenntnis und beschließt, im Haushaltsplan 2012 städtische Haushaltsmittel in Höhe von 9.599.549 Euro einzustellen. Für die Finanzplanjahre 2013 – 2015 sind strukturell 10.187.549 Euro zu veranschlagen. Die gegenüber dem Beschluss vom 25.03.2010 (DS-Nr. 016178-09) auftretenden Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von 1,823 Mio. Euro in 2012 und dann weiteren 0,588 Mio. Euro ab 2013 für Mieten und Instandhaltung des U-Turms sind durch Flächenreduktionen im Gebäudebestand der Stadt strukturell zu kompensieren. Der Rat der Stadt ist bis zum III. Quartal 2012 über die Ergebnisse des veränderten Flächenmanagements zu informieren.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 13.12.2011, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, weiter an den Rat der Stadt.


zu TOP 6.10
Wirtschaftsplan 2012 für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05493-11)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Weitere Nutzung des Schulgebäudes Lange Str. 84 durch die Tremonia-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05483-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.2
Errichtung eines Bildungsgangs an der Fachschule für Wirtschaft, Fachrichtung Betriebswirtschaft, Schwerpunkt Logistik am Robert-Schuman-Berufskolleg zum Schuljahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05576-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.3
Priorisierung nicht finanzierter Schulbaumaßnahmen nach einer Nutzwertanalyse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05588-11)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 7.4
Stellenausweitung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05986-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 7.5
Errichtung einer Sekundarschule am Schulstandort Westerfilde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06002-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.



8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2011
2. Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05860-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht über die laufende Umsetzung der Maßnahmen im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe – nach dem Stand vom 31.10.2011 zur Kenntnis.

zu TOP 8.2
Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05607-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 8.3
- unbesetzt -


zu TOP 8.4
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Beitragsfreistellung von Kindern ein Jahr vor der Einschulung sowie weiterer Kinder rückwirkend zum 01.08.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05999-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11)

Außerdem lagen vor:
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11-E6)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011 (Drucksache Nr.: 04868-11-E6)

- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2012“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04868-11-E23)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit allen vorliegenden Unterlagen ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04975-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.1.1
Haushaltsplanentwurf 2012: Finanzielle Veränderung der Maßnahme 50303-U aus den Konsolidierungsmaßnahmen „Haushalt 2010“ (Haushaltsplanung 2010)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05843-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.1.2
Haushaltsplanentwurf 2012;
hier: Anpassung im Teilfinanzplan Schulverwaltungsamt Amt 40 / Investitionsmaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05646-11)


Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.1.3
Mehrbedarf für die Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zum Haushalt 2012 ff.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05241-11)
- Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 05241-11-E1)



Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag folgende Beantwortung der Anfrage von Frau StR’in Bonekamp (Drucksache Nr.: 05241-11-E1) vor:

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

ergänzend zu der Beschlussvorlage vom 27.09.2011 gebe ich folgende Erläuterung:
Die erste Anpassung der Mindestunterhaltssätze nach der Unterhaltsrechtsreform erfolgte
durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages und somit der UV-Leistungen zum 01.01.2010.
Der aufgrund dieser Erhöhung prognostizierte Mehrbedarf lag bei ca. 900.000 € und sollte
durch die in den Vorjahren festgestellten positiven Ist-Abweichungen kompensiert werden.
Die tatsächliche Kostenentwicklung im UV-Bereich führte allerdings dazu, dass dieser
Kompensationseffekt nicht eintrat.

Dies hat dazu geführt, dass das Rechnungsergebnis des Jahres 2010 einen Mehrbedarf in
Höhe von rund 900.000 € auswies.

Aufgrund langjähriger Erfahrungswerte, nach denen im Turnus von ca. 2 Jahren die
Kindesunterhaltssätze und damit auch die daran gekoppelten UV-Leistungen um ca. 10 %
regelmäßig stiegen, war die nächste Erhöhung der UV-Leistungen zum 01.01.2012 zu
erwarten. Deshalb waren die Planwerte um weitere 900.000 € zu erhöhen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung mit der Beantwortung der Anfrage an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.2
Dortmunder Stadtwerke AG
hier: Unterstützung der unternehmerischen Selbstbindung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05722-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.3
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05677-11)
- Redaktionelle Änderungen (Drucksache Nr.: 05677-11-E1)


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag das Schreiben des Herrn OB Sierau vom 15.12.2011 zu redaktionellen Änderungen (Drucksache Nr.: 05677-11-E1) vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dortmund sind versehentlich
zwei redaktionelle Änderungen im Besonderen Teil des Tarifes beim Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt – StA 61 - nicht vorgenommen worden.

Auf der Seite 6 des Tarifes muss es bei der Gebührenposition 23.9.1 richtig heißen:

„Ausstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes (Planungs- und Gutachtenleistungen
sind vom Vorhabenträger auf dessen Kosten zu erbringen),“ ....

Auf Seite 7 des Tarifes muss es bei der Gebührenposition 23.9.5 richtig heißen:

„Aufstellung von Vorhaben bezogenen Bebauungsplänen nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Planungs- und Gutachtenleistungen sind vom Vorhabenträger auf dessen Kosten
zu erbringen),“ ....

Um entsprechende Einbeziehung in die Beschlussfassung zu TOP 9.3 wird gebeten.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit dem Schreiben zu den redaktionellen Änderungen (Drucksache Nr.: 05677-11-E1), ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.4
Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05719-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011



Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01./08.12.2011 erhalten:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Umsetzung einer Neuorganisation der Abwasserbeseitigung der Stadt Dortmund für das nachfolgend beschriebene Modell bestehend aus der Gründung eines Eigenbetriebs und der Einbindung eines strategischen Fachpartners unter Berücksichtigung nachfolgend genannter Prämissen zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Dortmund bis zur Sommerpause 2012 zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorzulegen:
- Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen,

- Besitzstandswahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum Eigenbetrieb Abwasser wechseln,

- Das Anlageeigentum verbleibt vollständig bei der Stadt Dortmund,

- Satzungs- und Gebührenhoheit müssen zu 100 % unter öffentlich-rechtlicher Regie bleiben

- Der kommunale Einfluss in der Betriebsführungsgesellschaft liegt bei mindestens 51 %,

- Der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein (monetäre Effekte sind zu quantifizieren),

- Der Fachpartner soll im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt werden,

- Zieldatum für die Umsetzung der Neuorganisation ist der 01. Januar 2013.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen externen Berater für die Konzepterarbeitung zu beauftragen, der insbesondere über entsprechende Erfahrung in einschlägigen Verfahren im Abwasserbereich und der Ausschreibung solcher Modelle verfügt.

3. Aufgrund der Komplexität einer solchen Modellerarbeitung und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Arbeiten soll schon bei der Erarbeitung des Modells externe Beratung hinzugezogen werden, die auf die Durchführung solcher Neuorganisationsverfahren spezialisiert ist. Die Inanspruchnahme externer Beratungsdienstleistungen bei derartigen Verfahren ist auch bei anderen Kommunen üblich und führt zu einer rechtssicheren und objektiven Umsetzung der Neuorganisation. Die erforderlichen Beratungsleistungen sollen sich zunächst auf die Begleitung bei der Modellentwicklung beschränken.
4. Der AFBL und der AUSWI werden kontinuierlich über den Fortgang der Konzepterarbeitung unterrichtet.

Begründung

Der Rat begrüßt die Überlegungen zur Neuorganisation der Abwasserentsorgung. Wie das aktuelle Branchenbild der deutschen Wasser- und Abwasserwirtschaft belegt, sind nur noch 12 % der Abwasserbeseitigungsunternehmen im Regiebetrieb organisiert. Es ist davon auszugehen, dass diese Quote in Großstädten noch geringer ist. Angesichts des Zustandes des Dortmunder Kanalnetzes und der angespannten Haushaltssituation soll daher auch in Dortmund diese Betriebsform überprüft und auf Verbesserungspotentiale untersucht werden. Ziel einer Neuorganisation muss sein, das Kanalanlagevermögen nicht nur zu erhalten, sondern den Zustand langfristig durch eine optimierte Investitionssteuerung zu verbessern und für die Dortmunder Bürger eine sichere Abwasserbeseitigung bei stabilen Gebühren zu gewährleisten. Mit dem Ziel, die Vorteile, die mit der Neuorganisation der Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebs verbunden sind (wie z. B. größere Flexibilität bei der Investitionstätigkeit), umfänglich umsetzen zu können, muss dem Abwasserbereich bei einer Neuorganisation allerdings tatsächlich mehr Eigenverantwortung übertragen werden. Hierzu gehört insbesondere die eigenständige Budget- und Personalverantwortung.


Aus Sicht des Rates ist die Gründung eines solchen Abwassereigenbetriebs allerdings nur der erste Schritt in die Richtung einer verbesserten Abwasserbeseitigung in Dortmund. Erfahrungen aus Nachbarkommunen zeigen, dass sich wesentliche Optimierungspotentiale im Bereich der Investitionssteuerung und der haushalterischen Ertragsmöglichkeiten für Dortmund heben lassen, wenn die Gründung eines Eigenbetriebs oder einer AöR in der Folge mit der Einbindung eines strategischen Fachpartners verknüpft wird. In einem solchen Modell können die Vorteile sowohl öffentlichrechtlichen als auch privatrechtlichen Wirtschaftens in bestimmten Teilbereichen der kommunalen Abwasserbeseitigung optimal genutzt werden. Dies ist möglich, ohne die vom Rat gesetzten Prämissen für eine Neuorganisation: „Kein Verkauf des Kanalnetzes / Besitzstandwahrung für die Mitarbeiter / Beibehaltung des städtischen Einflusses auf die Abwasserbeseitigung“ aufzugeben.

Vergleichbare Modelle belegen, dass erhebliche Vorteile privatrechtlichen Wirtschaftens insbesondere in den Bereichen des Betriebs und der Investitionssteuerung / -durchführung bei den Kanalnetzen liegen. Diese Bereiche sollen auch in Dortmund bestmöglich organisiert werden.

Es sollte daher ein spezialisierter Fachpartner eingebunden werden, der den künftigen Eigenbetrieb ausschließlich bei der technischen und kaufmännischen Betriebsführung und der Investitionsdurchführung unterstützt. Hierfür ist es nicht erforderlich, Dritten das Anlageeigentum am Kanalnetz zu übertragen. Dies soll vielmehr zu 100 % bei der Stadt verbleiben. Mit einer so gestalteten Einschaltung eines Fachpartners sind keine Einbußen oder arbeitsrechtliche oder -vertragliche Änderungen für die städtischen Mitarbeiter verbunden. Die Mitarbeiter bleiben weiterhin Beschäftigte der Stadt und werden vom Fachpartner in die Durchführung der Betriebsführung umfänglich einbezogen. Der kommunale Einfluss der Stadt auf die Durchführung der Abwasserbeseitigung lässt sich zum einen über das mit dem Fachpartner abzuschließende Vertragsverhältnis abbilden. Noch größerer Einfluss – wie auch wirtschaftliche Vorteile für die Stadt – lassen sich erzielen, wenn die Beauftragung des Fachpartners über eine gemeinsam zu gründende Betriebsführungsgesellschaft erfolgt, an der die Stadt mit mindestens 51 % beteiligt ist. Mit dem Ziel, für die Bürger stabile Gebühren zu gewährleisten und neuordnungsbedingte Gebührenerhöhungen auszuschließen, ist es erforderlich, einen solchen Fachpartner im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zu ermitteln. Ein solches Verfahren gewährleistet die marktgerechte Ermittlung der Preise.

Der Rat befürwortet daher den Vorschlag der Verwaltung zur Neuorganisation der Abwasserbeseitigung durch Gründung eines Eigenbetriebs. Durch die Einbindung eines Fachpartners über den Weg einer zu gründenden Betriebsführungsgesellschaft soll diese Neuorganisation jedoch erweitert werden. Mit dem Ziel, die Vorteile einer Neuorganisation optimal zu nutzen und den hiermit verbundenen Aufwand zu reduzieren, soll ein Modell „aus einem Guss“ angestrebt werden, das beide Elemente berücksichtigt. Danach erfolgt die Gründung des Eigenbetriebs unmittelbar nachdem im Wege der Ausschreibung der Fachpartner für die Betriebsführung gefunden wurde. Zieldatum für die Umsetzung der Neuorganisation soll der 01. Januar 2013 sein. Dies ist zeitlich möglich, wenn die Vorbereitungen für die Gründung eines Eigenbetriebes mit der Vorbereitung für die Ausschreibung der Beauftragung eines Fachpartners verbunden werden.

Die Verwaltung wird daher beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, das beide Elemente berücksichtigt und das Konzept einschließlich der sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen bis zur Sommerpause 2012 dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Diesem Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Rahmen der Beratung der Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012 folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

2.2 Neue Betriebsform Kanalnetz

Der Rat begrüßt die Überlegungen zur Neuorganisation der Abwasserentsorgung. Zur
Zeit sind deutschlandweit nur noch 12 % der Abwasserbeseitigungsunternehmen als
Regiebetrieb organisiert. Diese Betriebsform muss daher auch in Dortmund hinterfragt
werden. Eine Neuorganisation der Abwasserbeseitigung in Form eines Eigenbetriebs
oder einer AöR ist aus Sicht des Rates mit dem Ziel verbunden, dem Abwasserbereich
mehr Eigenverantwortung zu übertragen inkl. der Budget- und Personalverantwortung.
Ziel muss es sein, die Vermögenssubstanz des Kanalnetzes zu erhalten und mittelfristig
Investitionen in Höhe der kalkulatorischen Abschreibungen vorzunehmen. Um die
Investitionssteuerung bestmöglich zu optimieren und das haushalterische Ertragspotential
zu steigern, erwartet der Rat im Rahmen einer externen Organisationsuntersuchung
ergänzend die Prüfung alternativer Betriebsformen zur Organisation der Abwasserentsorgung.
Die Prüfung soll sich auf die Einbindung eines Dritten ausschließlich in
die Betriebsführung (technisch und kaufmännisch) beziehen, das Anlageeigentum am
Kanalnetz soll zu 100 % bei der Stadt Dortmund verblieben. Die Prüfung soll unter folgenden
Prämissen erfolgen:
Ausschluss neuordnungsbedingter Gebührenerhöhungen
Besitzstandswahrung für alle städtischen Mitarbeiter, die zum neuen Eigenbetrieb
Abwasser wechseln
Satzungs- und Gebührenhoheit muss zu 100 % bei der Stadt Dortmund bleiben
Kommunaler Einfluss in der Betriebsgesellschaft bei mindestens 51 %
Der haushalterische Effekt muss über die Vertragslaufzeit positiv sein (monetäre
Effekte sind zu quantifizieren)
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat bis Ende Juni 2012 ein Konzept zur öffentlichen
Ausschreibung einer Beteiligung an der Betriebsgesellschaft, unter Wahrung der
genannten Prämissen, vorzulegen. Sowohl die Gründung und Übertragung des Kanalnetzes
in einen Eigenbetrieb, als auch die mögliche Einbindung eines Dritten in die Betriebsgesellschaft
sollen operativ zum 1. Januar 2013 erfolgen soll unter externer Begleitung zeitnah geprüft werden. Die Ergebnisse sollen zur Haushaltsberatung für das Jahr 2013 vorliegen.

Diesem Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (einschließlich der durch- und unterstrichen kenntlich gemachten Änderung/Ergänzung) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Rahmen der Beratung der Fraktionsanträge zum Haushaltsplanentwurf 2012 folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

in Ergänzung des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion (DS-Nr. 04868-11
E8) zu Punkt 2.2 (Kanalnetz) wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden
Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem Prüfauftrag unter der Maßgabe zu, dass die städtischen
Investitionskredite im Falle einer (Teil-)Privatisierung des Kanalnetzes im Umfang
der jährlichen Investitionen der letzten Jahre in das Kanalnetz reduziert
werden.
Begründung
Um den Konsolidierungsprozess nicht zu konterkarieren ist es erforderlich,
dass die künftigen investiven Kreditbelastungen den positiven Effekten aus einer
strukturellen Änderung des Kanalnetzes angepasst werden.

Diesen Antrag hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der beiden Anträge der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Dortmund“ gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW i.V.m. den Vorschriften der EigVO NRW zum 01.01.2013 vorzubereiten. Der Ausführungsbeschluss ist dem Rat der Stadt zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen.““


Der Hauptausschuss und Ältestenrat leitete die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.5
Festlegung der politischen Zielfelder im Rahmen des Zielfindungsprozesses zum wirkungsorientierten Haushalt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05304-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.6
Genehmigung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen bei der Nachzahlung des Solidarbeitrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05867-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.7
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05727-11)
- Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2011


Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 01./08.12.2011 folgende Empfehlung bekommen:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2012:


Ø Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. (490 v. H. ab 2012) auf 540 v.H.

Ø Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer unverändert bei 468 v. H.


Darüber hinaus behält sich der Rat vor, mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 die Hebesteuersätze für die Realsteuern der Jahre 2014 ff. erneut zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:



Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem 01.01.2012:
- Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. ( 490 v.H. ab 2012) auf 540 v. H.

- Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer unverändert bei 468 v. H..
-
Darüber hinaus beschließt der Rat, im Jahr 2013 vor dem Hintergrund der dann vorliegenden Orientierungsdaten die Realsteuerhebesätze für die Jahre 2014ff. so anzupassen, dass bei Bedarf eine Ertragsverbesserung von 7,7 Mio. Euro pro Jahr eintritt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion und des Antrages der SPD-Fraktion (einschließlich unterstrichen kenntlich gemachtem Zusatz) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Anhebung der Hebesätze ab dem
01.01.2012:
· Hebesatz Grundsteuer B von 480 v. H. ( 490 v.H. ab 2012) auf 580 v. H.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 245 v. H. und für die Gewerbesteuer
unverändert bei 468 v. H..“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.8
Sachstandsbericht Flächenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05718-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den vorgelegten Sachstandsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 9.9
Verlagerung von Haushaltsmitteln zur Kompensation der Budgetüberschreitung im Rahmen des Budgets von StA 66
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05535-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.10
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen beim Dortmunder Systemhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05702-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.11
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2011 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05082-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.12
Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" für das Jahr 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05869-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.

zu TOP 9.13
Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2011 gem. § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05590-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 9.14
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Jugendamt für das Jahr 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05847-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.15
Genehmigung über-/ außerplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06068-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.01.2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05500-11)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.01.2012 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Budgetmittel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05104-11)
- Verfahrensvorschlag (Drucksache Nr.: 05104-11-E1)



Folgender Verfahrensvorschlag des Herrn OB Sierau vom 09.12.2011 (Drucksache Nr.: 05104-11-E1) lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates vor:

„Vorlage „ Stadtbezirksmarketing, künftige Struktur und Verwendung der Mittel“,
Drucksache Nr. 05104-11
hier: Ergebnisse des bisherigen Beratungsgangs

Sehr geehrte Damen und Herren,

die oben genannte Vorlage beinhaltet einen Verfahrensvorschlag, wie der Verein „StadtbezirksMarketing e. V.“ ab dem Jahr 2012 die Zuwendung von 240.000,00 € für seine satzungsgemäßen Aufgaben verwenden soll. Dabei ist vorgesehen, dass der seit 2011 erhöhte Betrag von 100.000,00 € für Projekte bereit gestellt wird, die für die Stadtbezirke besondere Bedeutung haben. Zur Beurteilung, welche Projekte aus diesen Mitteln gefördert werden, sind vorab Kriterien zu erarbeiten, die zur Entscheidung der Mittelvergabe heran gezogen werden (z. B. Nachhaltigkeit des Projektes). Außerdem ist vorgesehen, dass durch den Verein zur Vergabe dieser Mittel eine gesonderte Kommission eingesetzt wird.

Die Vorlage hat inzwischen alle Bezirksvertretungen durchlaufen und Zustimmung hinsichtlich der Erhöhung der Zuwendung und hinsichtlich der Aufteilung und Verwendung der Mittel erfahren. Bezüglich der Vergabe der Projektmittel durch eine gesonderte Kommission haben die Bezirksvertretungen unterschiedliche Auffassungen:
- fünf Bezirksvertretungen stimmen der Vorlage ohne Änderungswünsche zu (Ev, Hu, In-
Nord, In-West, Lü),
- zwei Bezirksvertretungen empfehlen dem Rat, die Vorlage dahingehend abzuändern, dass
die Entscheidung über die Vergabe der zusätzlichen Mittel in der Mitgliederversammlung
erfolgen soll (Br, Hom),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Entscheidung dem Vorstand des Vereins zu überlassen
(Mg),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass ein
Entscheidungsgremium überwiegend aus Vereinsmitgliedern bestehen sollte (Ap),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass die
Entscheidung über die Vergabe der zusätzlichen Mittel im Verein bzw. im Vorstand erfolgen
sollte (In-Ost),
- eine Bezirksvertretung empfiehlt, die Vorlage mit der Maßgabe zu beschließen, dass keine
externe Kommission entscheiden sollte (ohne Hinweis, wer stattdessen über die Vergabe
der zusätzlichen Mittel entscheiden sollte) (Scha),
- die BV Hörde hat die Behandlung der Vorlage mehrfach, zuletzt am 06.12.2011 verschoben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat
keine Empfehlung abgegeben.

Ich bitte Sie, in der Sitzung am 15.12.2011 über die Vorlage zu entscheiden, da der Verein
ohne die Beschlussfassung nicht handlungsfähig hinsichtlich der Vergabe der Projektmittel ist
und daraus resultierende Projekte für 2012 erst sehr spät gestartet werden könnten.
Mein Vorschlag ist weiterhin, zur Bedeutung des Stellenwerts des Stadtbezirksmarketings der
Vorlage entsprechend eine gesonderte Kommission einzusetzen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage zusammen mit dem Verfahrensvorschlag, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.



11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:10 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Lars Rettstadt
Ratsmitglied




Beate Skodzik
Schriftführerin