Niederschrift

über die 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 16.09.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 15:05 Uhr


Anwesend waren:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Dr. Langemeyer
Bm Miksch CDU
Bm'in Wendzinski SPD
CDU
Rm Böhm
Rm Hengstenberg
Rm Hovermann
Rm Leniger
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Reppin
SPD
Rm Diekneite
Rm Fischer
Rm Giese
Rm Harnisch
Rm Jörder
Rm Prüsse
Rm Sohn
Rm Starke
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Schneckenburger

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Rm BranghoferDVU
c) Verwaltung
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2004

2. 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)

3. 1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund

I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003))

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))

III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)


Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reppin (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde in der vorliegenden Fassung vom Haupt- und Finanzausschuss ein-stimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2004

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.07.2004.

zu TOP 2.
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen ein Schreiben der Verwaltung vom 24.08.2004 mit Korrekturen zur Vorlage, abweichende Voten von am Verfahren beteiligter Gremien sowie folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Zu Beginn der Diskussion weist Herr Rm Jostes darauf hin, die Bezirksvertretung Mengede habe telefonisch mitgeteilt, dass aufgrund eines Antrages über die Vorlage und das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer vom 24.08.2004 zu dieser Beschlussvorlage getrennt abgestimmt wurde. Das Schreiben des Herrn OB Dr. Langemeyer wurde von der Bezirksvertretung Mengede mehrheitlich abgelehnt, die Vorlage dagegen mit Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Rm Knieling zieht den Antrag der CDU-Fraktion vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATC) zurück und verweist auf den gemeinsamen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion (Drucksache-Nr. 07414-04).

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07178-04-ATB) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus abgelehnt.

Rm Münch stellt mündlich den Antrag, Punkt 3 des in der Bezirksvertretung Brackel vorgelegten Antrages mit folgendem Wortlaut zu folgen:

“Die Ausweitung von Naturschutzgebieten wird begrüßt. Es gilt weiterhin die generelle Anlein-pflicht für Hunde.“

Dieser Antrag wird einstimmig bei drei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Rathaus abgelehnt.

Der AUSW beschließt einstimmig mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion bei Enthal-tung durch die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus folgenden gemein-samen Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion vom 14.09.2004 (Drucksache-Nr. 07414-04):

„Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah nach dem Inkrafttreten der geänderten Landschafts-pläne folgende Regelungen zu überprüfen:

- Ausweisung bzw. Abgrenzung der Naturschutzgebiete sowie
- ergebnisoffene, inhaltliche und einheitliche Ausgestaltung der Naturschutzgebiete.
Aufgrund der Prüfergebnisse behält sich der Rat der Stadt vor, die rechtsverbindlichen Landschaftsplansatzungen in einem ordentlichen Verfahren (wenn erforderlich mit Anpassung des FNP) ggf. erneut zu ändern.“

Unter Berücksichtigung dieses Antrages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

a) nimmt die im als Anhang beigefügten „Abwägungsband“ aufgelisteten vorgebrachten Bedenken und Anregungen der Nachbargemeinden und -kreise, der Träger öffentlicher Belange, der Bürgerinnen und Bürger, der politischen Gremien sowie des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis und beschließt, dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zu folgen und zwar aus den im Abwägungsband (Anhang) genannten Gründen;

b) beschließt nach § 16 Abs. 2-4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG) in Verbin-dung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd als Satzung;

c) beschließt, den textlichen Darstellungen und den textlichen Festsetzungen der 1. Ände-rung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd den „Erläuterungsbericht“ beizufügen;

d) ermächtigt die Verwaltung, für die Veröffentlichung und den Druck der 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd redaktionelle Änderungen, die nicht den Inhalt der Darstellungen und Festsetzungen betreffen (z. B. Korrektur von Schreibfehlern), vorzunehmen.

Ergänzend wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadtge-gestaltung und Wohnen auch die abweichenden Empfehlungen der anderen am Verfahren beteiligten Gremien vorgelegen hätten, der Ausschuss diesen aber nicht gefolgt sei.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Einbeziehung der Korrekturen der Verwaltung vom 24.08.2004 zu beschließen.

zu TOP 3.
1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund

I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003))

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der

- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung

(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004))

III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Belange und Anregungen

- im Rahmen der öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.03 entsprechend den in den „Abwägungsergebnissen zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03“ (Abwägungsband 2003) formulierten Entscheidungs-vorschlägen der Verwaltung und

- der erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis 23.07.04 entsprechend den in den „Abwägungsergebnissen zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 05.07. bis 23.07.04“ (Abwägungsband 2004) einschließlich der Korrekturen zum Abwägungsband 2003 formulierten Entscheidungsvorschlägen der Verwaltung geprüft und beschließt:
a) den Belangen und Anregungen entsprechend den in den jeweiligen Abwägungsergebnis-
bänden einschließlich Korrekturliste formulierten Stellungnahmen der Verwaltung zu folgen, teilweise zu folgen bzw. nicht zu folgen;

b) den Flächennutzungsplan (Hauptplan und Teilplan Technische Ver- und Entsorgung) mit Erläuterungsbericht und stellt diesen fest.

Rechtsgrundlage

3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung
§§ 2 Abs. 1, 3, 4 und § 5 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.05 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister






Dr. Langemeyer Reppin
Ratsmitglied









Weber
Schriftführer