Niederschrift (öffentlich)

über die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 11.05.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:33 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende


RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Olaf Schlösser i. V. für RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)


Regina Büchle i. V. für Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Alexander Sölter i. V. für Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Stefanie Machein i. V. für Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jana Göbel (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Thorsten Funck
Sandra Fischer


Oliver Gernhardt
Kordula Leyk
Jan Hendrik Schröder
Lisa Schulz
Stefan Woßmann


4. Gäste

Kerstin Heidler FB 1
Laura Berndt FB 1


5. Geschäftsführung

Sabine Weber


Nicht anwesend waren:

Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 11. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 11.05.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.03.2022


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.0 Aktuelle Berichterstattung zur Lage Corona und Ukraine
Mündlicher Bericht

2.1 Antrag auf öffentliche Anerkennung des Turn- und Sport-Club Eintracht von 1848/95 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24299-22)

2.2 Beschlusserhöhung zum Umbau des Bolzplatzes Westhusener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24077-22)

2.3 Sachstandsbericht über die Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und in der Kindertagespflege (KTP)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24325-22)

2.4 Sachstandsbericht "Lotsendienste in Dortmunder Geburtskliniken"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24267-22)

2.5 1. Sachstandsbericht über das Rahmenkonzept „Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund auf Grundlage des §16 SGB VIII“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24240-22)

2.6 Dritter Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24277-22)

2.7 Temporäre Spielstraßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24296-22)

2.8 Sachstandsbericht zur Fachstelle 35 a
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24035-22)

2.9 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum 01. September 2021 bis 31. März 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24271-22)

2.10 Ganzheitliches Beteiligungskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23910-22-E1)

2.11 Städtische Förderung des Jugendring Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24107-22)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

3.1 Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24509-22)
3.2 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

3.3 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

3.4 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

3.5 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

3.6 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)

3.7 Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)

3.8 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

3.9 Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2021
Kenntnisnahme (Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter "https://arbeitsbericht.jrdo.de/jahr2021/ "eingesehen werden)

3.10 Kunstrasen
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 23816-22-E1)

4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

4.1 Bildung einer „Kinderkommission“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Lag bereits zur Sitzung 30.03.2022 vor
(Drucksache Nr.: 23541-22-E5)

4.2 Tagespflegepersonen
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2022
(Drucksache Nr.: 24092-22-E1)

4.3 Beschwerdemanagment und Ombudsstelle
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24565-22)

4.4 Digitalisierung in der Jugendförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24593-22)

4.5 Bolzplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24594-22)

4.6 Zusage-Fenster TEK-Plätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24599-22)

4.7 Schattenfamilien
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24091-22-E1)

5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Jana Göbel und Alexander Sölter als beratende und stellvertretende beratende Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Schütte-Haermeyer benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Biskoping und Frau Kaiser werden weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.11 „Städtische Förderung des Jugendring Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2022“ teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion Linke+ zieht den TOP 4.4 „Digitalisierung in der Jugendförderung“ zurück.

Die Verwaltung zieht den TOP 2.1 „Anerkennung auf öffentliche Anerkennung des Turn- und Sport-Club Eintracht von 1848/95 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII“ zurück.
Die Tagesordnungspunkte 3.1 „Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission“ und der TOP 4.1 „Bildung einer Kinderkommission“ sollen zusammen nach TOP 2.0 behandelt werden.

Der Tagesordnungspunkt 3.4 „Entwicklung von zwei Modellstandorten Kindercampus und Entwicklung einer Servicestelle Bildungspartnerschaften“ soll nach TOP 3.1/4.1 behandelt werden.

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.03.2022

Frau Beckmann bat um folgende Ergänzung zu TOP 3.4 „Masterplan Digitale Bildung“:

Frau Beckmann bat darum, dass das Behindertenpolitische Netzwerk die Jahresberichte zur Kenntnisnahme bekommt.

Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.03.2022 wurde mit dieser Ergänzung einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.0
Aktuelle Berichterstattung zur Lage Corona und Ukraine

Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Lage Corona und die Flüchtlinge aus der Ukraine.


Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 4.1 wurden vorgezogen und zusammen behandelt

zu TOP 3.1
Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24509-22)
Hierzu: Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2022

zu TOP 4.1
Bildung einer „Kinderkommission“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Lag bereits zur Sitzung 30.03.2022 vor
(Drucksache Nr.: 23541-22-E5)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/ Die Grünen, (Drucksache Nr.: 23541-22-E5)
aus der Sitzung vom 30.03.2022 vor, der zusammen mit der Vorlage behandelt wird:

…die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschluss des nachfolgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Kinderkommission“ als Ratskommission im Sinne des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Ziel der Kommission ist es, die ganzheitliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen, Chancengerechtigkeit zu fördern, ein armutsfreies und nachhaltiges Aufwachsen zu ermöglichen und Impulse für eine Stadtentwicklung zu geben, die sich an den Interessen von Kindern orientiert.
Aufgabe der Kommission ist es zusätzlich, die Bildungslandschaft zu stärken, ihr Potenzial für die ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und chancengerechte Zugänge zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in der Schule, aber auch im Stadtteil zu ermöglichen.
2. Die Kommission setzt sich zusammen aus
- den von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Mitgliedern, wobei jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet.
- den stimmberechtigten externen Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- der/dem zuständigen Beigeordneten für das Dezernat für Schule, Jugend und Familie
- noch zu benennende ExpertInnen und AkteurInnen der Jugendhilfe und Bildungslandschaft.
Die Kommission kann zu einzelnen inhaltlichen Themen zusätzliche ExpertInnen einladen.
3. Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Rates am 12. Mai 2022
a) einen Besetzungsbeschluss im Sinne von Ziffer 2 dieses Antrages vorzulegen sowie
b) den Entwurf einer Geschäftsordnung für die „Kinderkommission“ im Sinne des § 36 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich…..


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Empfehlung des Schulausschuss vom 04.05.2022 vor:

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 30.03.2022
vor:
(Antrag siehe oben)

Frau Gövert begründete kurz den o. g. gemeinsamen Antrag, der dem Schulausschuss kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.
Die Vorlage enthalte einige Punkte, die auch im Antrag angeführt sind. Es sei allerdings eine Ratskommission nach § 36 der Geschäftsordnung des Rates gewünscht. Der Vorsitz sollte beim Vorsitz des AKJF liegen, die Verwaltung solle eine Geschäftsordnung für die Kinderkommission vorlegen.
Die Besetzungsvorschläge seien in Ordnung. Die Federführung solle allerdings nicht im Fachbereich 1 liegen. Die Kompetenz liege im Dezernat 4, also sei die Ansiedlung der Kinderkommission hier gefordert.
Frau Gövert bittet um Befürwortung des schriftlichen Antrages mit den mündlich geforderten Änderungen (fett), um dann auch der Vorlage zuzustimmen.

Herr Barrenbrügge erklärte, die Antragstellenden Fraktionen gäben die Zielrichtung vor. Die Fachlichkeit sei im Dezernat bzw. AKJF gegeben. Der Antrag und die Vorlage sollten fusioniert werden, der AKJF die Federführung übernehmen.

Herr Spieß monierte die kurzfristige Einstellung des Antrages für den Schulausschuss. So sei eine Befassung und Abstimmung nicht möglich. Lt. einer Stellungnahme der Verwaltung für den AKJF am 30.03.2022 wurde mitgeteilt, warum die Kinderkommission nicht nach § 36 eingesetzt wurde. Darauf werde im Antrag nicht eingegangen. Unter Punkt 2 des Antrages sei die Kommission mehr als der Vorschlag des Oberbürgermeisters in der Vorlage.
Seine Fraktion sehe keinen Sinn in den Forderungen unter Punkt 1 und Punkt 2 des Antrages. Der AKJF habe den Antrag in der letzten Sitzung auch ohne Abstimmung in die nächste Sitzung geschoben.


Frau Gövert stimmte zu, dass der Antrag sehr kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wurde. Im AKJF habe aber die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt, den Antrag ohne Diskussion in die nächste Sitzung zu schieben. Da jetzt die Verwaltungsvorlage auf der Tagesordnung sei, habe die Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen den Antrag dazu genommen, um beides gemeinsam zu besprechen und abzustimmen.

Frau Dr. Goll betonte den Hinweis in der Vorlage, dass Vertretungen aus dem AKJF und dem Schulausschuss benannt werden sollen.

Frau Schneckenburger präzisierte, dass die Vorlage durch den Antrag geändert sei und abgestimmt werden müsse.

Nach Diskussion über Abstimmungsmodalitäten und Zuständigkeiten erklärte Frau Schneckenburger kurz, dass der Oberbürgermeister bestimmen könne, welche Form die Kommission habe. Nach § 36 GO des Rates kann der Rat eine Kommission einsetzen, dann liege die Verantwortung und Zuständigkeit allerdings beim Rat der Stadt.

Herr Spieß erklärte, dass genau das in der Stellungnahme der Verwaltung deutlich gemacht worden ist. Der Oberbürgermeister wolle keine Kommission nach § 36, sondern eine Kommission eigener Art mit besonderer fachlicher Beratung des OB.

Frau Schneckenburger erklärte, es sei eine Alternativ-Abstimmung für die Vorlage oder für den Antrag.

Frau Dr. Goll bestätigte eine gewisse Gegensätzlichkeit in der Vorlage und dem Antrag. Der Ausschuss sei der Meinung, dass die Dinge, die in Vorlage und Antrag nicht gegensätzlich sind, übernommen werden. Das, was im Antrag geändert wird, sollte in die Vorlage übernommen werden. Dadurch ändere sich die VL in einigen Bereichen.

Frau Gövert fasste die Änderungswünsche zusammen:
- Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates nach § 36 der GO des
Rates.
- Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
- Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (B’90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE+) und 7 Nein (SPD, AFD), folgenden geänderten Beschluss (fett) zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung
Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus
den in der Begründung genannten Personen zusammen.
b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.
c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.


AKJF 11.05.2022:

Herr Barrenbrügge (CDU) erinnerte an die Diskussion im Schulausschuss, die zu den Änderungen des Beschlusses geführt haben und appellierte an die Mitglieder, dem Beschluss des Schulausschuss zu folgen, da damit die wichtigen Punkte des Antrages berücksichtigt seien.

Frau Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte dem zu und warb ebenfalls dafür, der Empfehlung des Schulausschusses zu folgen, da es wichtig sei, wer die Führung habe, damit die Kinderkommission auf sichere Beine gestellt sei.

Frau Heidler (FB 1) erklärte, dass die Änderungen organisatorischer Art seien und der Fachbereich 1 damit keine Probleme habe.

Herr De Marco (SPD) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem geänderten Beschluss.

Frau Göbel (JAEB) würde es begrüßen, wenn auch ein Vertreter des JAEB in der Kommission vertreten wäre.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) wies darauf hin, dass es schwierig sei, die Diskussion des Schulausschusses nachzuvollziehen, die als Tischvorlage vorliegt. Sie erklärte, dass es dem Verband der Wohlfahrtsverbände wichtig sei, dass die stimmberechtigten Mitglieder des AKJF, wie im Antrag vorgesehen, in der Kommission vertreten seien.

Frau Gövert berichtete, dass das nicht beschlossen wurde und in der Vorlage nicht explizit ausgeführt sei. Deshalb sollte man das als weiteren Punkt mit abstimmen lassen.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die stimmberechtigten Mitglieder des AKJF auch die der Fraktionen seien und bat darum, es eindeutiger zu formulieren.

Die Vorsitzende fasste nach weiterer Diskussion den Beschlussvorschlag zusammen: Die Punkte a. bis d. bleiben wie in der Empfehlung des Schulausschusses. Die Empfehlung wird ergänzt um den Punkt e. Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB) und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung
Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus
den in der Begründung genannten Personen zusammen.

b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.

c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.

d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.

e) Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB)
und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.



Der Tagesordnungspunkt 3.4 wurde vorgezogen und nach TOP 3.1/4.1 behandelt

zu TOP 3.4
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Hier:Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 04.04.2022 vor:

..Frau Gövert äußerte Zustimmung zur Vorlage und bat um Antwort auf folgende Fragen:
- welche Qualifikation erfordern die drei Planstellen?
- gebe es zusätzlich die Servicestelle oder werde diese durch die Planstellen abgedeckt?
Sie bat zudem um eine halbjährliche Berichterstattung im Ausschuss.

Herr Hagedorn führte aus, dass die Ausschreibung der drei Planstellen von deren Genehmigung abhängig sei. Es werde versucht, die Konzepte von bestehenden Förderkulissen wie z. B. Familien-Grundschul-Zentren einzubeziehen.
Im Rahmen des Corona-Exit-Programms sei mit externen Mitteln eine Stelle eingerichtet worden, die jetzt die Grundlage bilde für den Aufbau einer Servicestelle zwischen den drei beteiligten Ämtern.
Die Berichterstattung im Ausschuss werde regelmäßig erfolgen.

Frau Dr. Goll bat darum, die Vorlage zu schieben, wie es auch der APOD getan habe. Der APOD habe einige Vorlagen geschoben, in denen es um Stellen ging. Es habe einen Grundsatzbeschluss gegeben, Klärung über eine Struktur der unterjährigen Stellenvergabe herbeizuführen; dass Stellen nicht nur zum Haushalt, sondern ggfs. zu einem anderen festen Zeitpunkt ausgegeben werden. Sollte dem Antrag auf Schieben nicht entsprochen werden, werde ihre Fraktion gegen die Vorlage stimmen.

Frau Dressler-Döhmann sah die Vorlage kritisch. Es gebe bereits mehrere Projekte in der Schullandschaft in Dortmund. Die Ausstattung mit drei Personalstellen halte sie in diesem Fall für nicht notwendig. Sie äußerte Zustimmung zum Schieben der Vorlage.

Frau Joest schloss sich den Ausführungen von Frau Dressler-Döhmann an. Sie äußerte Kritik an der Darstellung der Vorlage, die sehr unübersichtlich sei. Außerdem würde sie sagen, dass bei den gewählten Standorten eigentlich Sozialarbeiter nötig seien, die jedoch nicht so hoch eingruppiert sind.

Herr Spieß fragte nach: Schieben in die Ratssitzung? Dann jedoch ohne Diskussion dort.

Herr Jansen würde sich dem ebenfalls anschließen. Nur würde sich in der kurzen Zeit bis zur Ratssitzung an der Vorlage nichts ändern.

Die Vorsitzende wies darauf hin, es gebe immer mal die Notwendigkeit von Stellenvergaben außerhalb der Haushaltsverhandlungen. Darauf müsse man sich einstellen.

Frau Schneckenburger hielt fest, dass der Ausschuss keinen konzeptionellen Gesprächsbedarf bzw. zur Ausrichtung der Vorlage habe. Es gebe eine kritische Sichtweise auf die Eingruppierung der vorgesehenen Stellen, den formulierten Umfang und das Verfahren der Vergabe. Diese Fragen sollen untereinander geklärt werden.

Die Vorsitzende ging auf den von Frau Dr. Goll angesprochenen Grundsatzbeschluss ein, sah aber die Notwendigkeit von Diskussionen über Stellenbesetzungen und/oder Neu-Einstellungen in den Fachausschüssen, wenn es um bestimmte Vorhaben wie in diesem Zusammenhang gehe.

Frau Dr. Goll stimmte den Ausführungen von Frau Schneckenburger zu. Sie halte es allerdings für zielführend, wenn der APOD eine Richtlinie zur Stellenvergabe vorgebe.
Sie fragte nach, wie sie sich die Rhythmisierung (s. S. 5 der Vorlage) inhaltlich und organisatorisch vorzustellen habe.

Frau Schneckenburger erklärte, dass der Offene Ganztag in Dortmund Erlasslage des Landes NRW sei. Rhythmisierung bedeute in diesem Fall, dass Kinder Zeit haben zum Essen, Hausaufgaben erledigen, Sport, Musik o. ä.

Der Schulausschuss schiebt die Vorlage nach kurzer Diskussion ohne Empfehlung in den Rat.


AKJF 11.05.2022

Herr Barrenbrügge (CDU) bat darum, die Vorlage in die nächste Sitzung des AKJF zu schieben, da seine Fraktion bei der Problematik der unterjährigen Vergabe von Stellen grundsätzlichen Klärungsbedarf habe.

Frau Gövert (Bündnis90/Die Grünen) zeigte sich besorgt, ob es wegen der Verschiebung dann für manche Bereiche zeitkritisch werden könnte. Und fragte nach den Auswirkungen.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) zeigte sich enttäuscht, dass der Kommission nichts anderes einfällt, als zwei weitere Koordinierungsgremien zu vereinbaren. Es gebe bereits sehr viele Vernetzungsstellen in der Stadt. Man benötige „Ruderer“ und nicht noch mehr „Steuermänner/frauen in E14.

Frau Schneckenburger erklärte, wenn die Vorlage erst im Juni abgestimmt würde und die Verwaltung anschließend in das öffentliche Ausschreibungsverfahren ginge, hielte sie es mit Blick auf den Schuljahresbeginn 01.08.2022 für nicht realistisch, dass die Stellen bis dahin besetzt werden könnten. Auf die Frage von Frau Dr. Tautorat antwortete sie, dass es vorgesehen sei, dass die Campusmanager*innen vor Ort arbeiten und das Campusmodell dort verankern.

Frau Dr. Tautorat ist der Meinung, dass das abgeschaffte gut funktionierende Hortsystem, zugunsten der günstigeren OGS ohne Fachpersonal, zu Problemen geführt habe und man mit zahlreichen Projekten und Vernetzungen, wie auch dieses, versuche etwas zu reparieren.

Frau Beckmann (BPN) bat darum, die Vorlage auch dem BPN zur Kenntnis zu geben.

Herr Oppermann (Humanistischer Verband) befürchtet, dass das Projekt in der effektiven Arbeit nicht wirklich etwas bewirke, sondern eine Überstruktur geschaffen werde. Da sollte man überlegen, ob man das Projekt wirklich bis 2026 laufen lasse, oder einen vorzeitigen Abbruch in Erwägung ziehe.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass es einen anderen begleitenden Prozess durch das Land NRW geben werde, da es einen Rechtsanspruch auf offenen Ganztag gibt. Da würden dann auch qualitative Ausgestaltungen für den offenen Ganztag gesetzt. Diese müssten vom Land NRW kommen. Auch die Eckpunkte wie z.B. der Fachkräfteschlüssel, das Qualitätsmonitoring und die Finanzierung des offenen Ganztages müsse das Land vorgeben. Die Kommune könne nur einen Beitrag dazu leisten, vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses, die Angebote des offenen Ganztages in Dortmund besser zu justieren. Das sei der Gedanke des Projektes.

Frau Gövert ist es wichtig, dass alle Kinder von den Angeboten partizipieren. Viele OGS seien gut vernetzt im Quartier, aber noch nicht alle.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) wies darauf hin, dass eine OGS-Koordinatorin nach ein paar Jahren als Erzieherin in SD 8 eingruppiert sei, diese übergebe dann ihre Netzwerke und Kontakte an die Campusmanager*in und diese übernehme dann die Tätigkeit für SD 18. An beiden Standorten treffe man auf eine gut ausgebaute Struktur, da beide Stadteile mit besonderem Erneuerungsbedarf waren und ein Quartiersmanagement hatte bzw. haben. Das zu übernehmen sei einfach und wenn es von jemandem mit SD 18 übernommen werde, mit einer Projektleitung in EG 14 sei das schwer nachzuvollziehen.

Die Vorsitzende fasste zusammen, dass es keine Widersprüche gebe, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben und gehe davon aus, dass die Vorlage im Rat ebenfalls geschoben werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung des AKJF am 22.06.2022


zu TOP 2.1
Antrag auf öffentliche Anerkennung des Turn- und Sport-Club Eintracht von 1848/95 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24299-22)

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Verwaltung zurückgezogen.


zu TOP 2.2
Beschlusserhöhung zum Umbau des Bolzplatzes Westhusener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24077-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die Mehrkosten in Höhe von 176.000 Euro beim Umbau des Bolzplatzes Westhusener Straße mit einem Gesamt­investitionsvolumen von 376.000 €.


zu TOP 2.3
Sachstandsbericht über die Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und in der Kindertagespflege (KTP)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24325-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Weiterentwicklung der flexiblen Betreuungszeiten gemäß § 48 KiBiz zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Sachstandsbericht "Lotsendienste in Dortmunder Geburtskliniken"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24267-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht „Lotsendienste in Dortmunder Geburtskliniken“ zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
1. Sachstandsbericht über das Rahmenkonzept „Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund auf Grundlage des §16 SGB VIII“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24240-22)

Frau Brenker fragte, für wen die Broschüren gedacht seien, wo die ausgelegt würden und wie viele Kontakte es in den Büros gab.

Frau Leyk antwortete, dass die Broschüren der Lotsendienste für die Babylotsen und die Kliniken sei, die Familienbildungsbroschüre ist ebenfalls für das Fachpublikum und die Broschüre des Netzwerk INFamilie sei für alle Netzwerkpartner. Die Daten zu den Kontakten werden nicht erhoben, deshalb könne sie die Frage nicht beantworten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Sachstandsbericht über das Rahmenkonzept „Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund auf Grundlage des §16 SGB VIII“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Dritter Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24277-22)

Frau Gövert hob besonders das Projekt Sprachschatz hervor, bei dem sprachauffällige Kinder ohne Kitaplatz an der Delphin 4 Testung teilnahmen und besonders gefördert wurden. Sie fragte, wie nicht Kita-Kinder erreicht werden können, um an der Testung teilzunehmen.

Frau Leyk antwortete, dass das Jugendamt durch die Schulverwaltung eine Auflistung aller Kinder erhält, die in dem Testzeitraum vier Jahre alt sind. Diese Auflistung werde mit den Daten von Kindern, die in einer Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagesbetreuung sind abgeglichen. Übrig blieben die Kinder, die nicht in einer institutionellen Einrichtung sind. Diese würden dann zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die Liste sei ebenfalls Basis für die Schulverwaltung, um die Kinder anzuschreiben und zur Delphin4-Testung aufzufordern.

Auf die Frage von Frau Schulte, inwieweit Förderschulen eingebunden seien, antwortete Frau Leyk, dass Förderschulen im Netzwerk seien, welche und in welchen Stadtteilen müsste sie für das Protokoll nachreichen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
In den Netzwerken INFamilie in Eving und Scharnhorst bestehen Verbindungen zu den dortigen Förderschulen. Die Beteiligung erfolgt auf freiwilliger Basis, die Schulleitung der Paul-Dohrmann-Schule in Scharnhorst ist Mitglied in der Steuerungsgruppe des Netzwerks INFamilie Scharnhorst. Das Netzwerk INFamilie in Eving hat in der Vergangenheit mit der Max-Wittmann-Schule punktuell kooperiert.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den dritten Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Temporäre Spielstraßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24296-22)

Frau Gövert findet, dass die Vorlage noch viele Fragen offen lässt. Sie sei aber froh, dass ein Modellversuch auf den Weg gebracht wird und möchte wissen, wie man z. B. Veranstalter finden will. Zusätzlich stellte sie den Antrag, dass das Jugendamt und das Rechtsamt sich mit den Städten Trier und Berlin austauschen, da dort ein Leitfaden erstellt wird und man eine Bewertung der rechtliche Grundlagen treffen könne. Im Oktober oder November könnte dann eine neue Vorlage in den AKJF eingebracht werden, mit den ersten Bewertungen des Modellversuches und den Ergebnissen des Austausches.

Herr Oppermann findet es in der Vorlage irritierend, dass das Stadtamt 30 der Meinung sei, dass der Anspruch auf Spielen nicht unter den § 8 des Grundgesetzes fällt und man sich nicht versammeln dürfe, um Spielräume zu fordern. In der Vorlage fehle der Sinn und Zweck des Modellprojektes, hier müsse man deutlich formulieren, dass es darum gehe für Anwohner in Kooperation eine Form zu finden, die ihnen ermöglicht, relativ problemlos Spielstraßen durchführen zu können. Eine Sondernutzungserlaubnis mit dem Ordnungsamt zu vereinbaren sei eine hochkomplexe Angelegenheit und da müsse man Wege finden, ohne eine aufwändige Beantragung durch die Anwohner. Das sei die große Herausforderung des Modellprojektes.

Frau Schütte-Haermeyer findet den Evaluationszeitraum, der bereits in sechs Wochen beginne, nicht realistisch. Es gebe noch keine Flyer und die Verfahren seien noch nicht eingespielt. Man müsse erst Eltern zur Durchführung werben und das Verfahren beim Ordnungsamt klären, das auch einen zeitlichen Vorlauf benötige. Sie findet eine Verlängerung des Evaluationszeitraumes auf ein Jahr zielführender.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es bei dem Modellversuch nicht auf Masse sondern auf Konstellationen ankomme. Was die Problemlagen bei praktischer Umsetzung seien, in welchen Stadtbezirken größeres Interesse bestehe und in welchen weniger. Bei dem Spielstraßenprojekt gehe es auch darum, Eltern kleinräumig zusammen zu bringen. Mit dem Modellprojekt sei geplant, Bürger und Veranstalter*innen zu beraten, welche Möglichkeiten bestehen, wie das Verfahren ablaufe und wer die Ansprechpartner seien. Ansprechpartner könnten z.B. Mieterbeiräte, Initiativen, Jugendverbände oder Spielplatzpaten seien, die im Quartier zur Verfügung stehen. Das Jugendamt hilft bei der Beantragung und recherchiert die Haftpflichtversicherung für die Veranstalter. Die Kosten seien nicht hoch und das Budget stände zur Verfügung. Der Evaluationszeitraum reiche aus, da die Veranstaltungen nur in den Sommermonaten stattfinden würden. Es bliebe immer noch die Option, den Zeitraum nachträglich zu verlängern, wenn man der Meinung sei, nicht ausreichend Material für eine Evaluation zu haben.

Herr De Marco fragt sich, warum man das Verfahren nicht ganz über die Beantragung einer Demonstration plane.

Frau Schneckenburger antwortete, dass sie das für einen Missbrauch des Versammlungsrechtes halte.

Frau Frenzke-Kulbach kündigte eine Vorlage zur Entwicklung einer Spielplatzleitplanung an, die der Frage nachgehe, was man an öffentlichen Plätzen und Spielplätzen für Kinder auch U3 brauche und wie diese für verschiedene Altersgruppen ausgestattet sein müssten. Dabei nehme man bekannte Spielflächen aber auch andere Potentialflächen in den Blick. Die Vorlage sei als Versuch des Ausprobierens zu verstehen, um zu sehen, ob das Vorgehen praktikabel sei.

Frau Gövert betonte, dass es wichtig sei, dass das Projekt jetzt starte und nicht im Herbst mit dem Evaluationszeitraum endet. Das sei der Hintergrund der Zusatzanträge zum Austausch mit anderen Kommunen, die Spielstraßen mit Blick auf den §45 der StVO durchführen.

Die Vorsitzende fasste den Zusatzantrag zusammen:

Für den Modellversuch nimmt die Verwaltung Kontakt zu Kommunen, die Spielstraßen bereits erprobt haben und Leitbilder entwickeln (Beispielsweise Berlin und Trier) auf und geht in den Austausch. Die Ergebnisse der Erfahrungen und eine Darstellung der bisherigen Modelphase werden im November im AKJF vorgestellt.
Das Modelprojekt soll nicht zwangsweise 31.10.2022 enden, sondern unter Berücksichtigung der Erfahrungen fortgeführt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig den dargestellten Verfahrensweg mit der Ergänzung des Zusatzantrages.


zu TOP 2.8
Sachstandsbericht zur Fachstelle 35 a
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24035-22)

Frau Beckmann erklärte, dass die Zahlen zur Schulbegleitung nicht nachvollziehbar seien. Sie bat die Verwaltung für das Schuljahr 2022/23 Daten zu erheben, die aussagen wieviel Bestandsfälle weitergeführt wurden, bei wie vielen es keine erneute Antragstellung gab, wurden welche beendet wegen eines unvollständigen Antrages und wurden seitens der Fachstelle Anträge abgelehnt. Dies sollte auch für die Neuanträge erhoben werden. Sie fände es gut, wenn die Daten vierteljährlich erhoben würden und dem Ausschuss regelmäßig ein Bericht über den Qualitätsentwicklungsprozess vorgelegt würde.

Frau Schütte-Haermeyer berichtete, dass aus den Reihen der Wohlfahrtsverbände der Wunsch bestünde, dass die Fachstelle sich eng in die Steuerungsgruppen der AG78 einbindet und mit den Hilfen zur Erziehung weiter zu entwickeln.

Herr Barrenbrügge fragte bezüglich der Ausführungen von Frau Beckmann wer antragsberechtigt sei, solche Aufträge zu stellen.

Frau Frenzke-Kulbach wies darauf hin, dass es ein Fallmonitoring gebe, sie wisse aber nicht ob auch Zahlen über unvollständige Anträge und Ablehnungen erhoben würden. Es wäre jedoch möglich darzustellen, wie viele Bestands- und Neufälle es gebe. Bezüglich der AG78-Anbindung erklärte sie, dass die Gründung einer AG78 Inklusion, zur Umsetzung der Anforderungen der SGB VIII Reform, geplant sei. Man habe im Blick, dass Inklusion und HzE nicht getrennt betrachtet werden könnten.

Frau Beckmann ergänzte zu der Datenerhebung, dass es mit SoPart kein Problem sein sollte eine Statistik zu erheben. Die von ihr geforderten Daten seien aussagefähiger, da man einen Überblick bekomme wie viele Ablehnungen es gäbe und warum. Sie betonte dass sie durchaus Anträge stellen könnte, denke aber, dass man sich so entgegen kommen könnte, die Zahlen mathematisch so aufzubereiten, dass man die Bestandsfälle tatsächlich herausfiltern könne.

Die Vorsitzende erklärte, dass die stimmberechtigten Mitglieder Anträge stellen könnten. Da Frau Frenzke-Kulbach signalisiert habe, die zusätzliche Daten zur Verfügung stellen zu können, wäre es möglich, dies als leistbaren Wunsch mitzunehmen.

Frau Frenzke-Kulbach stimmte zu, dass man viel in SoPart darstellen und für die Zukunft abrufen könne. Der Aussage, dass Hilfen wegen unvollständiger Anträge nicht installiert werden könnten widersprach sie. Es sei die Aufgabe der Verwaltung, die Eltern so zu beraten, dass keine Hürden aufgebaut würden. Die Anträge würden nach gesetzlichen Vorgaben, nach einer ICD 10-Diagnose geprüft und die sei relativ hochschwellig. Deshalb sei die Fachstelle auch in der Erziehungsberatungsstelle angesiedelt, dessen Leitung eine approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeutin sei.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden nach einem weiteren Sachstandsbericht erklärte Frau Frenzke-Kulbach, dass die Zahlen nachgeliefert werden könnten.

Frau Beckmann fühlte sich missverstanden, da sie nicht von alten Daten sprach, sondern Ihre Ausführungen sich auf das neue Schuljahr 2022/23 beziehen.

Auf die Frage von Frau Göbel, ob es Nachbesserungen in der Diagnose der Dyskalkulie gebe, antwortete Frau Frenzke-Kulbach, dass dies auch nach der ICD10 Diagnose, nach gesetzlichen Vorgaben diagnostiziert werde und festgestellt würde, ob eine Gefährdung der Teilhabe gegeben sei.

Die Vorsitzende schlug vor, dem Ausschuss im nächsten Jahr einen Sachstandsbericht vorzustellen, wie es läuft, wo nachgesteuert werden müsste und der auch die Fragestellungen von Frau Beckmann mit aufgreife.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Fachstelle 35 a zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum 01. September 2021 bis 31. März 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24271-22)

Frau Beckmann zeigte sich enttäuscht, dass ihre Anmerkungen der letzten Jahre, zum Thema Inklusion keine Berücksichtigung gefunden haben und fragte wie das zukünftig Berücksichtigung finde.

Herr Woßmann berichtete, dass das Respekt-Büro ein Angebot der außerschulischen, politischen Jugendbildung sei und Inklusion nicht im Vordergrund stehe. Die Zielrichtung sei es jungen Menschen zu ermöglichen, mit vielfältigen Perspektiven auf diese Welt zu schauen und wahrzunehmen, dass Menschen unterschiedliche Voraussetzungen der Teilhabe an der Gesellschaft haben. Zu der Frage von Frau Beckmann erklärte er, dass es keine Workshops spezifisch für das Thema Inklusion und dessen Umsetzung gebe, aber das Thema würde sehr intensiv im Bereich der Kinder- und Jugendförderung bearbeitet.

Auf die Frage von Frau Brenker, ob zukünftig beabsichtigt sei, direkt in die Schulen zu gehen und sich dort zu engagieren antwortete Herr Woßmann, dass das Respekt-Büro oft für Projektwochen an Dortmunder Schulen angefragt werde.

Frau Schulte erklärte, dass die Förderschule in der sie beschäftigt sei, schon länger mit dem Respekt-Büro gut zusammen arbeite. Das Respekt-Büro leiste großartige Unterstützung bei dem Thema Demokratieerziehung, für die sie sich bedankte.

Frau Beckmann lobte die Arbeit des Respekt-Büros ebenfalls und regte an, zukünftig vielleicht auch in einer Förderschule für Menschen mit intellektueller Einschränkung tätig zu werden.

Zum Ausblick berichtete Herr Woßmann, dass das Respekt-Büro mit der der Durchführung der eigenen Kampagne „Cancel Racism“, in Kooperation mit dem Multikulturellen Forum beschäftigt sei. Dabei sollen die unterschiedlichsten Zielgruppen angesprochen werden

Die Arbeit des Respekt-Büros erhielt großes Lob aller Fraktionen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.03.2022 zur Kenntnis


zu TOP 2.10
Ganzheitliches Beteiligungskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23910-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgenden Stellungnahme der Verwaltung vor:

….zu den Fragen aus der letzten Sitzung des AKJF vom 30.03.2022 wird wie folgt Stellung genommen:
1. Welche Ziele werden mit der Erstellung des Beteiligungskonzepts verfolgt?
In einer demokratischen Gesellschaft müssen die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen
berücksichtigt werden. Damit dies auch für Kinder und Jugendliche gelingt, müssen Formate
entwickelt werden, die sich an ihren Bedürfnissen orientieren. Sie müssen vielfältig, abwechslungsreich
und inklusiv sein. Gleichzeitig müssen aber auch Politiker*innen und Verantwortliche
in der Verwaltung für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert
werden, damit Beteiligung kein Lippenbekenntnis wird, sondern zu einem echten demokratischen Gestaltungsinstrument einer modernen Stadtgesellschaft.
Alle Beteiligten in Politik und Gesellschaft, die die Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen gestalten und prägen, werden aufgefordert, sich aktiv für die Umsetzung dieses Beteiligungskonzeptes einzusetzen.
Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan 2021 -2025 ist formuliert: „… Das Thema Demokratieförderung ist fest in den Strukturen der freien und öffentlichen Träger und der Jugendverbandsarbeit verhaftet und ist unabdingbar gekoppelt an die Entwicklung und Implementierung von Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen in allen sie betreffenden Bereichen.
Unterschiedliche und altersgerechte Formate von Beteiligung, die sich ergänzen, spiegeln die
Vielfalt unserer Stadtgesellschaft wider. Beteiligungsformate für Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene müssen zielgruppengerecht, attraktiv und niederschwellig sein. Um die
Zielgruppe auch zukünftig passgenau, ehrlich und fair an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, müssen verstärkt digitale Formate entwickelt und umgesetzt werden. …
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund …
· erfahren die Wertevermittlung einer vielfältigen und offenen Gesellschaft,
· kennen ihre demokratischen Rechte und nehmen sie wahr,
· werden an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt. …“
(Dortmunder Berichte, Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2021 - 2025, S.
63f.)
Mit dem Beteiligungskonzept soll eine breitere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
erreicht werden. Es sollen unterschiedliche Formate entwickelt werden vom direkten Lebensumfeld bis zur gesamtstädtischen Ebene.
2. Wer sind die teilnehmenden Personen bzw. Institutionen der Projektbegleitgruppe
und der Koordinierungsgruppe?
Welche Aufgaben/Kompetenzen hat die Projektarbeitsgruppe und die Projektlenkungsgruppe
und wie arbeiten diese zusammen?
Im Zuge der Projektplanung sollen die einzelnen Organisationseinheiten umbenannt werden.
Die Koordinierungsgruppe soll nun den Titel Projektlenkungsgruppe tragen und besteht aus
folgenden Mitgliedern:
Herr Hoffmann – Jugendlicher / Mitglied im Kinder- und Jugendrat NRW
Frau Lejmi – Jugendliche aus dem Nordstadtforum
Herr Schaffeldt – Jugendring Dortmund
Frau Golda-Langner – Jugendring Dortmund
Herr Ihlau – Jugendring Dortmund
Herr Susen – Fachbereich Schule / Schulsozialarbeit
Frau Kohls - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Frau Forde - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Herr Woßmann - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Herr Ruhrmann - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Die Projektbegleitgruppe ist zukünftig die Projektarbeitsgruppe. Dort sind bisher vertreten:
Herr Hoffmann – Jugendlicher / Mitglied im Kinder- und Jugendrat NRW
Frau Lejmi – Jugendliche aus dem Nordstadtforum
Herr Şirin– Nordstadtforum (Planerladen)
Herr Jagnow – AWO Dortmund
Frau Siwek – AGOT Dortmund
Herr Staubach - Planerladen
Herr Austmann - Falken Bildungs- und Freizeitwerk Dortmund
Herr Schaffeldt – Jugendring Dortmund
Frau Golda-Langner – Jugendring Dortmund
Herr Ihlau – Jugendring Dortmund
Frau Brinkmann – StadtSportBund Dortmund
Frau Forde – Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Herr Woßmann - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Herr Ruhrmann - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Frau Kohls - Jugendamt / Kinder- und Jugendförderung
Frau Rasche - Städt. Behindertenbeauftragte, Geschäftsführung Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Beckmann – Vertreterin Behindertenpolitisches Netzwerk
Frau Freitag – Klimabündnis Dortmund
Frau Schmidt – PSG Gender Bildungsstätte JaM
Herr Toker – Verbund der sozial- kulturellen Migrantenselbstorganisationen in Dortmund
Herr Wiens – Schüler*innensprecher Geschwister-Scholl-Gesamtschule
Herr Averbeck – Fachbereich Schule / Offener Ganztag
Herr Susen – Fachbereich Schule / Schulsozialarbeit
Die Projektlenkungsgruppe legt den Verlauf des Prozesses fest. Die Projektarbeitsgruppe setzt
einzelne Schritte und Maßnahmen um. Es ist ein monatlicher Sitzungsrhythmus vereinbart.
Die Projektlenkungsgruppe koordiniert die Projektarbeitsgruppe.
Darüber hinaus soll ein Beirat eingerichtet werden, der als Schnittstelle zwischen dem AKJF
und den Akteuren des Projektes fungieren soll. Im Beirat sollen die Vorsitzende des AKJF,
das Jugenddezernat, die Fachbereichsleitung, ein/e Vertreter*in der Projektlenkungsgruppe
und die Projektleitung vertreten sein.
3. Wie wurden die Mitglieder der Gruppen ausgewählt, weil zum Beispiel keine Vertreter*
innen der Migrantenselbsthilfeorganisation vertreten seien?
Die Vertreter*innen der Projektarbeitsgruppe wurden über die stadtweite Trägerkonferenz
gewonnen. Aus der Projektarbeitsgruppe hat sich eine Projektlenkungsgruppe gebildet, die
geschäftsführend den Entwurf des Konzepts entwickelt. Es ist das Ziel, im weiteren Verlauf
des Prozesses andere Gruppen, wie zum Beispiel aus dem Bereich der Migranten*
innenselbstorganisationen, in die Konzeptentwicklung mit einzubinden.
4. In welchem Rahmen sind Jugendliche an der Projektbegleitgruppe und der Koordinierungsgruppe
beteiligt?
Die in den Organisationseinheiten beteiligten Jugendlichen sind gleichberechtigte Mitglieder.
Im Verlauf der Konzeptentwicklung ist eine kleinschrittige und durchgängige Beteiligung von
jungen Menschen vorgesehen.
5. Wann und mit welchem Auftrag werden externe Expert*innen in das Projekt eingebunden?
Zur Entwicklung eines gemeinsamen Partizipationsverständnisses werden Workshops für die
Projektarbeitsgruppe und für Vertreter*innen der Politik und Entscheidungsträger*innen aus
der Verwaltung durchgeführt. Hierzu werden externe Expert*innen verpflichtet. Im Projektverlauf wird weitere fachliche Expertise anlassbezogen initiiert.
6. Welche Personalressourcen werden von Seiten des Jugendamtes für die Konzeptentwicklung
bereitgestellt?
Zurzeit wird der Prozess, neben dem Bereichsleiter der Kinder- und Jugendförderung, von
dem Leiter des Respekt-Büros sowie dem Fachreferenten für Demokratieförderung und Partizipation gesteuert. Zusätzlich sind Fachreferent*innen in den Stadtbezirken und weitere Einrichtungsleitungen eingebunden.
Ein zusätzlicher Personaleinsatz ist nicht vorgesehen. Im Sinne der Prioritätensetzung werden andere Aufgaben zurückgestellt.
7. Ist eine Steigerung der Personalressourcen im Projektverlauf geplant?
Je nach Projektverlauf ist mit einem zusätzlichen Personaleinsatz zu rechnen.
8. Ist eine personelle Kompensation im Respekt-Büro geplant?
Einzelne Aufgaben müssen auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden. Die Demokratieförderung ist ein wesentlicher Schwerpunkt in der Arbeit des Respekt-Büros. Diese Kompetenz wird für die Konzeptentwicklung genutzt.
9. Gibt es einen Austausch mit dem Dietrich-Keuning-Haus?
Im Verlauf der Konzeptentwicklung sind Schnittstellengespräche, u.a. mit dem Dietrich-
Keuning-Haus, Teil des Prozesses.
10. Wird bei der stadtweiten Kinder- und Jugendkonferenz das Kinder- und Jugendparlament
als Schwerpunkt thematisiert?
In der Entwicklung des „Konzepts Partizipation für Kinder und Jugendliche“ ist für Herbst
2022 die Durchführung einer Kinder- und Jugendkonferenz geplant. Einerseits soll es ein Forum für Kinder und Jugendliche sein, um ihre Themen zu platzieren, und andererseits sollen verschiedene Partizipationsformate vorgestellt werden. Unter anderem sollen mögliche stadtweite Formate wie ein Kinder- und Jugendparlament behandelt werden. Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen hierbei einfließen.
11. Welche Beteiligungsformate sind für den Zeitraum von März bis August geplant
bzw. wurden bereits Beteiligungsaktionen durchgeführt?
Wie stellt sich die Finanzierung dieser Projekte dar?
Aus der aktuellen Projektplanung hat sich ergeben, dass zuerst der beschriebene Workshop
durchgeführt werden muss, um dann zielgerichtet projektorientierte Formate auszuprobieren
und zu entwickeln.
Neben der Ausrichtung werden aktuell die bekannten Beteiligungsformate in den Einrichtungen und Stadtbezirken angeboten. Hierzu gehören u.a. Jugendforen in den Stadtbezirken, Mikroprojekte etc.
Ein entsprechendes Budget in Höhe von € 20.000,00 ist beim Jugendamt hinterlegt und eingeplant.
Der Projektplan, welcher am 11.05.2022 bei der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend
und Familie vorgestellt wird, dokumentiert einen umfangreichen Beteiligungsdialog mit unterschiedlichen
Gruppen und Organisationen. Um dem Anspruch an Partizipation gerecht zu
werden, braucht es Zeit für Verstehensprozesse, Aushandlungen und Diskussionen. Ein so
umfangreiches Konzept kann in dem vorgegebenen Zeitrahmen bis Sommer 2023 nicht entwickelt werden. Erste Ergebnisse können im Sommer 2023 vorgestellt werden. Mit einem
Konzeptabschluss ist vor 2024 nicht zu rechnen…..

Herr Woßmann berichtete ausführlich über den „Projektstrukturplan des „Ganzheitlichen Beteiligungskonzeptes der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift).

Frau Gövert fragte in welcher Form das Jugendparlament in der Kinder- und Jugendkonferenz behandelt würde. Da der Konzeptabschluss erst 2024 sei, würde sie es begrüßen in dem Zeitraum auch Formate wie z. B. das Jugendparlament auszuprobieren, um zum Konzeptabschluss Aussagen darüber machen zu können.

Herr Niermann schlug vor, dass im Beirat nicht nur die Vorsitzende, sondern auch die stellvertretende Vorsitzende vertreten sein sollte, für den Vertretungsfall.

Herr Oppermann findet es schade, dass für das Projekt nicht genug personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um sowohl das Konzept zu entwickeln und das Respekt-Büro ohne Einschränkungen weiter arbeiten zu lassen.

Herr Woßmann erklärte, dass bei der Kinder- und Jugendkonferenz mit den Kindern und Jugendlichen über Beteiligung gesprochen werden solle, auch über das Jugendparlament. Nach Auswertung der Konferenz werde man festlegen, welche Formate dann schon erprobt werden sollten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach wies ergänzend darauf hin, dass der Prozess ergebnisoffen, mit einem hohem Beteiligungsgrad sei.

Herr Gernhardt führte zu der Anmerkung von Herrn Oppermann aus, dass das Projekt im Respekt-Büro angesiedelt sei, da dort die Kompetenz in Fragen der Demokratieförderung sei. Das Respekt-Büro soll durch die Fachreferenten in den Stadtbezirken unterstützt werden.

Die Vorsitzende wies auf den Punkt 7 der Stellungnahme hin, dass man je nach Verlauf auch die personellen Ressourcen erweitern müsste und das dann dem AKJF vorgelegt würde. Sie schlug vor, dass sich der Beirat mit der Projektlenkungsgruppe und Projektarbeitsgruppe vernetzt, um einen gleichen Stand zu haben und zeitnah die politischen Vertreter mit einzubeziehen.

Herr Niermann lobt die Auswahl der Teilnehmer des Projektes.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Städtische Förderung des Jugendring Dortmund und der anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24107-22)

Frau Gövert findet, dass bei dem Verteilungsschlüssel, der sich an der Mitgliederanzahl orientiert, den kleineren Organisationen die Mittel fehlen, um mehr Mitglieder zu generieren. Kleinere Organisationen würden vielleicht viele Kinder- und Jugendliche erreichen, die nicht Mitglied seien, wie z.B. der ADFC. Sie schlug vor, sich für den nächsten Förderzeitraum ab 2025 rechtzeitig zusammen zu setzen und gegebenenfalls über eine Ausdehnung der Projektförderung nachzudenken, um möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen.

Herr Oppermann ist der Meinung, dass gerade die Basisförderung in der Jugendverbandsarbeit wichtig sei und der Verteilerschlüssel des Jugendrings dies garantiere. Damit könne die Grundarbeit gesichert werden und die Projekte seien „on Top“.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2022


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe

zu TOP 3.1
Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24509-22)
Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2022
(Drucksache Nr.: 24509-22)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 4.1 nach TOP 2.0 behandelt


zu TOP 3.2
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

Frau Beckmann bat darum, die Vorlage auch dem BPN zur Kenntnis zu geben.

Herr De Marco bat darum, die Vorlage dem Integrationsrat ebenfalls zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits nach TOP 3.1/4.1 (vor. TOP 2.1) behandelt.


zu TOP 3.5
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vor:

…Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.

Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.

Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.

OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.

Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.

OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.


Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.

Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.

Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.


Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.

Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.

Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 31. März 2022:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
a. dass die Zukunft der Dortmunder City ein Querschnittsthema ist, das wegen seiner Vielschichtigkeit in vielen Fachausschüssen Thema ist.
b. dass sich die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Dortmunder Innenstadt steht, aber nur mit einer ganzheitlichen Betrachtung bewältigen lassen werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt deshalb die Bildung einer fachausschussübergreifenden
„Kommission zur Zukunft der Dortmunder City“.
Die Kommission hat eine rein beratende Funktion. Aufgabe der Kommission ist die gemeinsame Entwicklung politischer Ideen für die Zukunft der Dortmunder Innenstadt in allen Facetten.
Dabei werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses des City Managements miteinbezogen. Die Kommission soll politische Initiativen, die über die jeweils zuständigen Fachausschüsse eingebracht werden, vorbereiten.
3. Die Zahl der Kommissionssitze wird auf 31 festgelegt. Die Fraktionen entsenden proportional zu ihrer Fraktionsgröße im Rat die entsprechenden fachpolitischen Vertreter aus den die City betreffenden Fachausschüssen wie bspw. AKUSW, AWBEWF, AMIG, AKSF, ASAG und ABöOAB.
4. Den Vorsitz der Kommission führt die/der Vorsitzende des AKUSW, den stellv. Vorsitz führt die/der Vorsitzende des AWBEWF.
5. Die erste Sitzung der Kommission findet im April 2022 statt.
6. Der Ausschuss kann Gäste zwecks Berichterstattung einladen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Der Rat der Stadt überweist den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt den Antrag in die nächste Sitzung.


zu TOP 3.7
Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)

Der Immobilien Management-Bericht wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 3.8
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.
3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Jugendring Dortmund Arbeitsbericht 2021

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Arbeitsbericht 2021 des Jugendring Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Kunstrasen
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 23816-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vor:

….Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung vom 08.03.2022 vor:
bereits im Jahr 2016 warnte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem entsprechenden Antrag (Drucksache Nr.: 06078-16, Antwort der Verwaltung DS-Nr.: 06932-
17) vor möglichen Risiken beim Einsatz von Granulat auf Kunstrasenplätzen. Die Stadt
Dortmund ließ hingegen über Ihre Pressestelle verlautbaren „Granulat auf Kunstrasenplätzen:
Kein Grund zur Besorgnis.“ (Nr. 2187). Nun kündigte die Stadt jedoch an, aufgrund
von Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auf Granulat zu verzichten und
alle Kunstrasenplätze durch einen Untergrund von Kork und Sand auszutauschen. Unsere
Fraktion begrüßt diese überfällige Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Darstellung aller Kunstrasenplätze
anhand folgender Merkmale: Baujahr, Verwendetes Material, Zeitpunkt der letzten PAKGrenzwertmessung,Ergebnis der PAK-Grenzwertmessung.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Inwiefern und seit wann hat die Stadt Dortmund ihre Grundhaltung zum Einsatz von
Granulat auf Kunstrasenplätzen verändert?

2. Welche möglichen Gefährdungen bestehen derzeit auf den Kunstrasenplätzen?

3. Wie sehen die Pläne der Verwaltung zum Austausch der Materialien sowohl bei den
städtischen als auch bei den Kunstrasenplätzen in Vereinshand aus? Mit welchen
Einschränkungen ist für den Schul- und Vereinssport in Dortmund zu rechnen?

Begründung:
Am 25.01.2022 wies der städtische Sportdirektor, Hr. Knoche, gegenüber Radio 91.2 darauf
hin, dass alle Kunstrasenplätze in Dortmund nun auf Alternativen aus Sand und Kork
umstellen. Als Grund nannte er die Belastung durch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Ab 2010 galt ein EU-weiter Grenzwert für PAK-haltige Weichmacheröle in Autoreifen. Eine Ergänzung der REACH-Verordnung trat am 27.12.2013 in Kraft. Damit sind Erzeugnisse mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg eines der acht krebserregenden PAK seit dem 27.12.2015 verboten (für Kinderspielzeug sogar schon bei 0,5
mg/KG; deshalb ist es entscheidend, welche Werte tatsächlich auf den Dortmunder Sportplätzen gemessen wurden). Die Beschränkung gilt auch für Importartikel. Hersteller und
Importeure müssen seit 2015 sicherstellen, dass die neuen Grenzwerte eingehalten werden.
Dazu sei erwähnt, dass die REACH-Verordnung nur PAK-Grenzwerte für Autoreifen
angibt, die dann so auch für das daraus hergestellte Folgeprodukt „Kunststoffgranulat“
Geltung haben. Dies ist bei den meisten Kunstrasenplätzen in Dortmund der Fall.

Herr Senga (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat in der Sitzung am 08.03.22 darum gebeten, die o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu konkretisieren:
- Kann es auf Kunstrasenplätzen durch Bildung von Hitzeinseln gefährlich werden?
- Gibt es Kunstrasenplätze, die die Fläche so stark verdichten, dass bei Starkregen eine Gefahr durch Überschwemmung droht?
- Auf welchem Kunstrasenplatz wurde leicht entflammbares Material verwendet?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1
Die Stadt Dortmund hat ihre Grundhaltung zum Einsatz von Granulat in den letzten Jahren
nicht verändert. Im Jahr 2016 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Reihe von Fragen zur Verwendung von Kunststoffgranulat als Füllmaterial für Kunstrasenplätze - insbesondere mit dem Hintergrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung für die Sportlerinnen und Sportler - aufgeworfen.
Dazu hat die Verwaltung in ihrer Antwort (DS-Nr. 06932-17-E1) in der Sitzung des AKSF
am 14.02.2017 ausführlich Stellung genommen. Die Verwaltung hatte zudem angekündigt,
zukünftig beim Neubau von Kunstrasenplätzen auf den Einsatz von Kunststoffgranulat aus
Recyclingmaterial (SBR) zu verzichten, obwohl eine Gesundheitsgefährdung der
Nutzer*innen aus umweltmedizinischer Sicht als sehr unwahrscheinlich eingestuft wurde.

Frage 2
Die 2017 formulierte Einschätzung zu einer Gesundheitsgefährdung hat weiterhin Bestand.
Der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt – insbesondere über Verwehung und
Auswaschung – ist aber als problematisch anzusehen. Auch aus diesem Grund wird die
Verwaltung zukünftig auf Kunststoffgranulat als Füllmaterial verzichten.

Frage 3
Durch die Entwicklung neuer Kunststofffasern in Kombination mit den Füllmaterialien Kork
und Sand bestehen inzwischen gute Alternativen zum Kunststoffgranulat. So wurde seit 2018,
bis auf den Platz an der Mendeanlage, bei allen neu gebauten oder sanierten Plätzen Kork als
Füllmaterial verwendet. Die Sanierung des Platzes in Wickede erfolgt in diesem Jahr unter
der Verwendung von Sand.
Ein letzter Neubau (Umwandlung von Asche in Kunstrasen) könnte noch am Standort
Buschei - in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum „Sportpark
Scharnhorst“- anstehen. Ansonsten erfolgt der Austausch von Füllmaterial dann, wenn der
Verschleiß eines Platzes auch den Austausch der Kunstrasendecke notwendig macht. Eine
Einschränkung für den Vereinsbetrieb bzw. die Schulnutzung ist nicht zu erwarten.
Die Kosten für eine Sanierung ohne Austausch der Tragschicht liegen bei rd. 200.000 €.
Der als Anlage beigefügten Liste der Dortmunder Sportplätze stellt sowohl das Baujahr, als
auch den Zeitpunkt der Umwandlung in einen Kunstrasenplatz sowie das verwendete
Füllmaterial dar. PAK-Grenzwertmessungen haben außerhalb der bereits 2017 dargestellten
Ergebnisse nicht mehr stattgefunden.

Zu den ergänzenden Fragen des sachkundigen Bürgers Roman Senga wird wie folgt Stellung
genommen:

Frage 1
Zu einer Gefährdung durch die Bildung von „Hitzeinseln“ auf Kunstrasenplätzen liegen keine
Erkenntnisse vor – weder von Seiten der Sportler*innen noch von Seiten der Hersteller. Die
aktuell verwendeten Materialien besitzen sogar UV-reflektierende Elemente. Mittlerweile
sind auch Produkte verfügbar, die aufgrund besonderer technischer Eigenschaften
selbstkühlende Effekte haben. Auch die Bewässerung eines Platzes hat einen deutlichen
Kühleffekt.

Frage 2
Anders als bei Ascheplätzen sind Verdichtungen bei Kunstrasenplätzen nicht bekannt. Zudem
wird beim Bau eines Kunstrasenplatzes von Seiten der Hersteller immer eine ausreichend
große Drainage mit eingeplant. Trotzdem können bei besonderen Starkregenereignissen
Überflutungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Frage 3
Das auf den Dortmunder Kunstrasenplätzen verwendete Material entspricht der Brandklasse
CFL-S1 und ist nicht nur schwer entflammbar sondern auch selbstlöschend.
(Siehe auch DIN 4102 – Brandklasse B1)
Das in der Sitzung vom sachkündigen Bürger Roman Senga genannte Beispiel betrifft
offensichtlich einen der sogenannten Bolzplätze. Diese Plätze liegen in der Verantwortung
des Jugendamtes. Bei den Sport- und Freizeitbetrieben liegen keine Erkenntnisse über die dort verwendeten Materialien vor.








Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die die Angelegenheit an den Ausschuss für Kinder, Jugend zur Familie zur Kenntnisnahme.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen

zu TOP 4.1
Bildung einer „Kinderkommission“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Lag bereits zur Sitzung 30.03.2022 vor
(Drucksache Nr.: 23541-22-E5)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 3.1 nach TOP 2.0 behandelt


zu TOP 4.2
Tagespflegepersonen
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2022
(Drucksache Nr.: 24092-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.04.2022 vor:

…. in der Sitzung am 30.03.2022 wurde unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 4.8 „Tagespflegepersonen“ die Verwaltung gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten.
Die Fragestellungen werden wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Tagespflegepersonen in Dortmund haben seit Anfang 2020 bis heute ihre Tätigkeit aufgegeben?
Im Januar 2020 gab es in Dortmund 866 tätige Kindertagespflegepersonen, im Januar 2022 hingegen 829. Darin enthalten sind allerdings auch die in diesem Zeitraum neu qualifizierten Kindertagespflegepersonen, sodass davon auszugehen ist, dass diejenigen, die ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum aufgegeben haben, bei mehr als 37 liegt.
2. Wie bewertet die Verwaltung die Gefahr, dass absehbar weitere Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben werden?
Die Aufgabe der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson stellt in gewissem Ausmaß einen „natürlichen Prozess“ wie in anderen Berufen auch dar, weil insbesondere der eigene Familienzuwachs und die Aufgabe der Tätigkeit aus Altersgründen regelmäßig zur Beendigung oder zumindest Unterbrechung der Tätigkeit führen. Insbesondere der Träger FABIDO geht davon aus, dass aufgrund des relativ hohen Altersdurchschnittes der mit FABIDO kooperierenden Kindertagespflegepersonen, absehbar mehr Kindertagespflegepersonen die Tätigkeit beenden werden als geeignete Interessierte akquiriert und qualifiziert werden können. In den letzten beiden Jahren wurde als Begründung für die Aufgabe der Tätigkeit zudem die eigene Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder die Zugehörigkeit eines Haushaltsangehörigen zu dieser Risikogruppe angeführt. Vor dem Hintergrund, dass die Kindertagespflege überwiegend im häuslichen Umfeld stattfindet, stellt die durch den Beruf bedingte Infektionsgefahr in Zeiten der Coronapandemie hier ein besonderes Risiko dar.
3. Wie viele Tagespflegepersonen konnten seit Anfang 2020 hinzu gewonnen werden?
Diese Gesamtzahl konnte bis zur Fertigstellung dieser Stellungnahme nicht vollständig ermittelt werden. Eine aktuelle Nachfrage unter den Trägern ergab, dass seit 01.01.2020 durch vier von sechs Trägern 63 Kindertagespflegepersonen durch Qualifizierung oder Zuzug bzw. Tätigkeitsverlagerung nach Dortmund gewonnen werden konnten.
4. Was unternimmt die Stadt, um möglichst viele Tagespflegepersonen in ihrem Berufsfeld zu halten bzw. was unternimmt die Stadt, um neue Tagespflegepersonen zu gewinnen?
Durch die Übertragung der Aufgaben der gesetzlich verankerten Fachberatung an insgesamt sechs Träger stellt die Stadt Dortmund sicher, dass Kindertagespflegepersonen neben den Eltern der Betreuungskinder ihren Anspruch auf Beratung in allen das Betreuungsverhältnis betreffenden Fragen erhalten. Diese Trägervielfalt stellt im interkommunalen Vergleich eine Besonderheit dar und ermöglicht den Kindertagespflegepersonen eine freie Wahl des mit ihnen kooperierenden Trägers.
In finanzieller Hinsicht ermöglicht die Stadt Dortmund neben der stundenweisen Vergütung die Übernahme von Mietkosten in geeigneten angemieteten Räumen von bis zu 500 € mtl. pro Kindertagespflegeperson und gewährt den selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen jeweils 20 Kranken- und Urlaubstage.
Durch den Ratsbeschluss Drucksache Nr. 19659-21-E1 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Kindertagespflegepersonen während der Pandemie aufgrund coronabedingter Ausfallzeiten ohne Anrechnung auf die Krankheitstage weiter zu finanzieren. Hiervon macht die Stadt Dortmund weiterhin Gebrauch.
Die Akquise, Vorauswahl und Qualifizierung zukünftiger Kindertagespflegepersonen oblag bislang den Trägern. Im Zuge der KiBiz-Reform wird ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 für Kindertagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen, ein höherer Qualifizierungsstandard auf Grundlage des Qualifizierungshandbuchs (QHB) gesetzlich vorgeschrieben. Aus diesem Grund wurde das evangelische Bildungswerk mit der Durchführung eines ersten QHB-Kurses beauftragt, dieser wird seit September 2021 durchgeführt. Darüber hinaus wurde für die Qualifizierungen von Kindertagespflegepersonen innerhalb der nächsten vier Jahre ein europaweites Vergabeverfahren beauftragt. Mit den hierfür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln kann bei großzügiger Auslastung der Kurse in den nächsten vier Jahren die Qualifizierung von rd. 290 neuen Kindertagespflegepersonen sichergestellt werden. Um möglichst viele geeignete Interessierte zu gewinnen, wird eine einheitliche Werbekampagne zwischen den Trägern, dem zukünftigen Bildungsträger und dem Jugendamt abgestimmt.
5. Wie werden aktuell Tagespflegepersonen bzw. ihre Interessenvertretungen (wie z.B. Berufsvereinigung der Kindertagespflege e.V.) in die Diskussion und Erarbeitung von Erneuerungen/Änderungen im Bereich der Kindertagespflege in Dortmund mit einbezogen? Wie könnte man die Beteiligung hier verbessern?
Die Kindertagespflegepersonen werden über je zwei gewählte Sprecher*innen pro Träger in ihren Interessen vertreten. Planmäßige Sitzungen der Sprecher*innen mit Vertreter*innen des Jugendamtes finden zweimal jährlich statt, darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme bei Bedarf. Eine Veränderung ist aktuell nicht geplant. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Bereitschaft, sich im letzten Jahr zum/zur Sprecher*in wählen zu lassen eher gering war, sodass die Kindertagespflegepersonen eines Trägers mit nur einer Sprecherin vertreten sind.
6. Hat die AG 78 „Kindertagesbetreuung“ bereits ihre Arbeit aufgenommen? Wenn ja, wie ist die AG konkret besetzt? Wie bewertet die Verwaltung eine Beteiligung an der AG 78 durch Interessenvertretungen der Kindertagespflege (z.B. Berufsvereinigung der Kindertagespflege e.V.)?
Die konstituierende Sitzung der AG § 78 SGB VIII „Kindertagesbetreuung“ fand am 06.07.2021 statt, seitdem hat die AG zwei weitere Male getagt und wurde in der Zwischenzeit in AG § 78 SGB VIII „Frühkindliche Bildung“ umbenannt. Die verabschiedete Geschäftsordnung der AG sieht eine Mitgliedschaft für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, anerkannte und geförderte Träger, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind sowie deren Einrichtungen und Dienste vor und orientiert sich damit eng am Gesetzestext des SGB VIII. Konkret bedeutet dies, dass neben Vertreter*innen des Jugendamtes (FBL, BL 51/9, Geschäftsführungen der AG) die Geschäftsführungen der Träger Mitglieder der AG sind. Darüber hinaus gehören zu der AG verschiedene Facharbeitsgruppen zu bestimmten Themen der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege sowie Entwicklungswerkstätten, die zu bestimmten pädagogischen Schwerpunkthemen für eine begrenzte Zeit beauftragt werden können. Die Facharbeitsgruppen sind mit je einem/r Sprecher*in des öffentlichen und des freien Trägers vertreten. Mit Beschluss der AG können laut Geschäftsordnung weitere Einrichtungen und relevante Partner*innen der Stadtgesellschaft in die AG aufgenommen werden. Hiervon hat die AG bereits Gebrauch gemacht und den Vorsitz des Jugendamtselternbeirates mit Beschluss als Mitglied aufgenommen.
§ 78 SGB VIII sieht eine Beteiligung beruflicher Interessenvertretungen nicht vor, insofern ist eine Aufnahme der in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene tätigen Berufsvereinigung der Kindertagespflege e.V., welche die Interessen von Kindertagespflegepersonen vertritt, nicht vorgesehen……

Auf die Nachfrage von Frau Brenker, weshalb die Tagespflegepersonen ausgeschieden sind, antwortete Herr Schröder, dass es sich überwiegend um Altersfluktuation handeln würde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Beschwerdemanagment und Ombudsstelle
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24565-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion bittet um Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Familie und Jugend (AKJF) am 11. Mai 2022.

Bereits in der Sitzung des AKFJ am 30. Januar 2019 hatte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung zur Einführung einer eines Beschwerdemanagements/einer Ombudsstelle im Dortmunder Jugendamt gestellt (Drucksache Nr. 13181-19).
In der damaligen Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 13181-19-E1) heißt es, dass die Einführung einer Beschwerde- bzw. Ombudsstelle im Dortmunder Jugendhilfebereich „grundsätzlich zu bejahen ist“. Gleichzeitig wird jedoch auch davon gesprochen, dass sich das Beschwerdemanagement in der Weiterentwicklung befinde und ein entsprechendes Konzept dem AKJF noch im Jahr 2019 vorgelegt werden soll (vgl. Protokoll der AKJF-Sitzung vom 11. März 2019).

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung eines Beschwerdemanagements im Dortmunder Jugendamt?
2. In welcher Form werden Kritik und Beschwerden derzeit beim Jugendamt aufgegriffen und behandelt?
3. Gibt es ein standardisiertes Beschwerdemanagement-Verfahren im Jugendamt? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht?
4. Hat sich die grundsätzliche Haltung der Verwaltung zur Einrichtung einer Ombudsstelle beim Dortmunder Jugendamt seit 2019 geändert?....

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.4
Digitalisierung in der Jugendförderung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24593-22)

Der TOP wurde von der Fraktion Linke+ zurückgezogen.


zu TOP 4.5
Bolzplätze
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24594-22)
Bolzplätze
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24594-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen.

1) Wie viele in der Verantwortung des Jugendamtes betriebene Bolzplätze gibt es aktuell an welchen Stellen in der Stadt?
2) Welche Materialen sind bei der Erstellung der Bolzplätze verwendet worden?
3) Auf wie vielen der Bolzplätze ist dabei Granulat verwendet worden?
4) Wie viele der Bolzplätze stehen zur Sanierung an?
5) Welche Pläne hat die Verwaltung hinsichtlich des Austauschs von Granulat als Füllmaterial?
6) Gibt es Pläne für neue Bolzplätze? Wenn ja, wo?
7) Ist gewährleistet, dass bei der Erstellung neuer Bolzplätze bzw. der Sanierung von Bolzplätzen zukünftig auf Granulat als Füllmaterial verzichtet wird?
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 26. April hat die Sportverwaltung mitgeteilt, dass bei der Erstellung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen vorrangig aus Umweltgründen kein Granulat mehr verwendet, sondern durch Kork und Sand ersetzt wird. Die Bolzplätze für Kinder und Jugendliche liegen im Verantwortungsbereich des Jugendamtes. …

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.6
Zusage-Fenster TEK-Plätze
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24599-22)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

…die Eltern in Dortmund warten nicht selten sehr lange auf eine Zu- oder Absage für einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Gerade für berufstätige Eltern ist diese Zeit der Ungewissheit mit großen Belastungen verbunden, da die Planungen für einen Wiedereinstieg in den Beruf so erschwert werden. Problematisch ist darüber hinaus, dass die Rückmeldefristen für die Kitas in Dortmund derzeit nicht einheitlich geregelt zu sein scheinen.

Nach Meinung der CDU-Fraktion ist es wünschenswert, konkrete, einheitliche Rückmeldefristen festzulegen, bis zu denen die Eltern spätestens eine Information bekommen sollen, ob für ihr Kind ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht oder nicht. Das Kindergartenjahr ist schließlich auch trägerübergreifend einheitlich vom 1. August bis zum 31. Juli festgelegt.

Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in Absprache mit den Trägern der einzelnen TEK, das Zusage-Fenster für die Elternhäuser weiter nach vorne zu verschieben, da derzeit der Prozess nicht vor der 8. KW eines Kalenderjahres startet?
2. Gibt es ein einheitliches, verbindliches Datum, bis zu dem spätestens die Zusagen erfolgt sein müssen? Falls ja, ist es auch gier möglich das Datum nach vorne zu verschieben?
3. Ist bei der Zusage von Betreuungsplätzen bei Tagespflegepersonen auch der Prozess der finalen Zusage zeitlich optimierbar?...

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 4.7
Schattenfamilien
Stellungnahme der Verwaltung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24091-22-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.07.2022 vor:

…die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
1. Welche Informationen liegen der Verwaltung über die Anzahl sogenannter
Schattenfamilien in Dortmund vor?
Dem Jugendamt liegen keine Informationen bezüglich der Anzahl sogenannter
Schattenfamilien vor. Dem Fachbereich 40 (Schulverwaltungsamt) liegen ebenfalls keine
gesicherten Daten vor, da Entscheidungen über das Ruhen der Schulpflicht nicht erhoben
worden sind.
2. Wie bewertet die Verwaltung die Situation dieser Familien während der
Pandemie?
Hier ist keine pauschale Beantwortung der Fragestellung möglich. Sogenannte
„Schattenfamilien“ sind Familien, in denen ein Mitglied vorerkrankt ist und aus diesem
Grund ein erhöhtes Risiko besteht, schwer an Covid-19 zu erkranken oder gar daran zu
versterben. Dies kann beispielsweise bei Vorerkrankungen wie Diabetes, Krebs, aber auch
Herzleiden sowie Autoimmun- oder Lungenkrankheiten oder Beeinträchtigungen wie
Chromosomenanomalien (beispielsweise Trisomie 21) vorkommen. In Zeiten des „Lernen auf
Distanz“ waren die Familien dahingehend entlastet, dass Ansteckungsrisiken durch den
Besuch der Schule nicht gegeben waren. Spätestens aber zu Beginn des Präsenzunterrichtes
hat sich die Situation dieser Familien im Hinblick auf die Ansteckungsrisiken wieder
verschärft.
Schon in Zeiten von Wechselunterricht war es an vielen Schulen nicht möglich Hybrid-
Unterricht durchzuführen. Dies wäre eine Möglichkeit, chronisch kranken Kindern eine
Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.
Sollte es nun zu weiteren Lockerungen im Bereich Schule kommen, wird es bei steigenden
Infektionszahlen den Eltern zunehmend weniger möglich sein, ihre Kinder vor
Ansteckungsgefahren zu schützen. Letztlich verschärft sich durch die Lockerungen die
Situation der sogenannten Schattenfamilien.
3. Welche aktuellen Auswirkungen sieht die Verwaltung insbesondere auf die
Situation der betroffenen Kinder?
Die Isolation der Kinder wirkt sich im Allgemeinen negativ auf die kindliche Entwicklung
aus. Die Ergebnisse der zweiten Befragung der sogenannten COPSY-Studie (Corona und
Psyche), die Forschende des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführt
haben, weisen darauf hin, dass die Lebensqualität und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sich in Deutschland im Verlauf der Corona-Pandemie weiter verschlechtert haben. Fast jedes dritte Kind leidet ein knappes Jahr nach Beginn der Pandemie unter psychischen Auffälligkeiten. Sorgen und Ängste haben noch einmal zugenommen, auch depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden sind verstärkt zu beobachten.
Erneut sind vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen oder mit
Migrationshintergrund betroffen.
Durch die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts war es den Kindern wieder möglich,
gemeinsam zu lernen. Hierbei waren nicht nur das fächerspezifische Lernen, sondern vor
allen Dingen das soziale Lernen von Bedeutung. Soziales Lernen bezieht sich auf den
systematischen Erwerb von sozialen und emotionalen Kompetenzen, die dem
Heranwachsenden nach der Schulzeit ein angemessenes und kritisch reflektiertes Verhalten in
der Gesellschaft ermöglichen. Es geht also um die Herausbildung von grundlegenden
Reflexions-, Regulations- und Verhaltenskompetenzen, die das Fundament des
gesellschaftlichen Miteinanders ausmachen und ihren verantwortungsvollen Einsatz. Der
Begriff soziales Lernen hebt ausdrücklich den sozialen Aspekt des Lernprozesses hervor und
verweist darauf, dass individuelles Lernen grundsätzlich eine soziale Voraussetzung hat, denn
niemand kann allein lernen, jeder Schüler und jede Schülerin ist auf Lernhilfen – in welcher
Form auch immer – angewiesen (Stangl, 2022)
Mit strengen Hygienekonzepten konnte einem Teil dieser Kinder die Möglichkeit eingeräumt
werden, die Schule weiterhin zu besuchen.
4. Welche Unterstützungsangebote für Schattenfamilien gibt es in Dortmund?
Die zwölf dezentralen Beratungsstellen (acht in städtischer und vier in freier Trägerschaft)
erfüllen den gesetzlichen Auftrag des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) in vielfältigen
Beratungsformaten.
Hierzu gehört die Einzelfallberatung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung
junger Menschen gemäß § 16 Abs. 2 SGB VIII. Weiterhin inkludiert sind die Beratung,
Therapie und Hilfeplanung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Familien und
das erzieherische Umfeld gemäß §§ 28, 35a, 36, 41 SGB VIII und die Mitwirkung bei der
Erziehungsplanung im Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII.
Die Beratungsstellen bieten mittlerweile sämtliche Beratungsleistungen auch in digitaler
Form an.
Eine ähnliche Anfrage wurde auch bereits dem Schulausschuss vorgelegt. Der Fachbereich 40 verwies in diesem Zusammenhang auf die im Schulausschuss am 01.09.2021 eingebrachte
Gremienvorlage „Stark aus der Krise“ – Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung
für Kinder, Jugendliche und Familie in Dortmund (Drucksache Nr.: 21680-21).
5. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit der „Schule für Kranke“ und des
Hausunterrichts für Kinder in Schattenfamilien?
Die Schule für Kranke unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die in einem
Schulverhältnis stehen und in der Behandlung von Krankenhäusern und medizinischtherapeutisch vergleichbaren Einrichtungen sind. Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke sind vorrangig langfristig Erkrankte, die für einen ärztlich prognostizierten Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Das Schulverhältnis zur Stammschule bleibt dabei bestehen. Ein Schulwechsel selbst findet nicht statt.
Ziel der Schule für Kranke ist es, kranke Schülerinnen und Schüler individuell so zu
stabilisieren und zu fördern, dass auch bei längerer Abwesenheit von der Schule die Rückkehr
oder der Übergang in die Beschulung ohne Brüche erfolgen können. Sie bietet eine
Perspektive für die Zeit während der Erkrankung und nach der Erkrankung. Die Schule für
Kranke unterstützt in ihrem unterrichtlichen Angebot den Willen zum Gesundwerden und die
Akzeptanz der Erkrankung. Der angebotene Unterricht bildet die Grundlage, trotz Erkrankung unterstützt und erfolgreich zu lernen. Für erkrankte Kinder und Jugendliche ist es besonders wichtig, Erfolgserlebnisse zu haben und Angebote des schulischen Alltags wahrnehmen zu können.
Für die Zielgruppe ergibt sich aus den Informationen, dass die Kinder sich in einer
Behandlung im Krankenhaus oder einer medizinisch-therapeutischen Einrichtung befinden
müssen, um einen Anspruch auf eine Beschulung in dieser Form zu haben.
Die Kinder in den sogenannten Schattenfamilien fallen jedoch nicht in diese Zielgruppe, da
sie sich nicht in einer stationären Behandlung befinden.
Zu der Form des Hausunterrichtes kann ausgeführt werden, dass einen Anspruch auf
Hausunterricht Schülerinnen und Schüler haben, die wegen einer Krankheit länger als sechs
Wochen ihre Schule nicht besuchen können. Auch Schülerinnen und Schüler, die wegen einer
lange andauernden Erkrankung den Unterricht ihrer Schule an mindestens einem Tag in der
Woche langfristig und regelmäßig versäumen müssen, haben Anspruch auf Hausunterricht.
Ebenso können schwangere Schülerinnen vor und nach der Geburt in den Fristen
entsprechend dem Mutterschutzgesetz Hausunterricht erhalten bzw. auch während der
Schwangerschaft, soweit sie nach ärztlicher Bescheinigung die Schule nicht besuchen können.
Eltern können unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens Hausunterricht bei der bisher
besuchten Schule beantragen. Das Schulamt entscheidet über diesen Antrag und den Umfang
des Hausunterrichts und bestimmt in der Regel die bisher besuchte Schule zur Erteilung des
Hausunterrichts.
Für den Hausunterricht kommt die Lehrerin oder der Lehrer zur kranken Schülerin oder zum
kranken Schüler nach Hause und erteilt dort den Unterricht nach den Bestimmungen der §§
43 bis 46 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF). Der Unterricht
richtet sich nach den Vorgaben für den Unterricht der Stammschule. In der Regel beschränkt
er sich auf die Fächer, die in der Schule mit mindestens drei Wochenstunden unterrichtet
werden (Kernfächer) oder ein Fach einer Prüfung sind.
Am Ende eines Schuljahres und bei Beendigung des Hausunterrichts erstellen die Lehrerinnen und Lehrer, die den Hausunterricht erteilt haben, eine zusammenfassende Beurteilung über den Bildungsstand und die Leistungsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers. Kehren die Schülerinnen und Schüler in die bisher besuchte Schule zurück, so nehmen sie in der Regel probeweise bis zum nächsten Zeugnistermin am Unterricht der Jahrgangsstufe teil, nach deren Anforderungen sie oder er im Hausunterricht zuletzt unterrichtet worden ist. Nach der Probezeit entscheidet die Versetzungskonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler erfolgreich in der Klasse mitarbeiten kann.
Der Hausunterricht könnte eine Möglichkeit sein, um Kindern in sogenannten
Schattenfamilien den Unterrichtsstoff zu vermitteln. Hier bleiben jedoch letztlich wichtige
andere Prozesse der Entwicklung (wie oben beschrieben) unberücksichtigt.
In beiden Fällen bleibt die Situation der Kinder außer Betracht, die aufgrund eines chronisch
erkrankten Elternteils die Schule nicht besuchen können, ohne Gefahr zu laufen, die Infektion
in die Familie zu tragen. Grundsätzlich muss dem Recht der Kinder auf Teilhabe an Bildung
ganzheitlich Rechnung getragen werden. Aus psychologischer Sicht müsste in einer
Übergangsphase über eine Form des Hybridunterrichts nachgedacht werden, in denen es den
Kindern aus den Schattenfamilien ermöglicht wird, auf der einen Seite den Schulstoff
aufnehmen und erarbeiten zu können, auf der anderen Seite auch mit Mitschülern weiterhin
im Unterrichtsgeschehen gemeinsam lernen zu können…

Frau Gövert findet, dass die Beantwortung deutlich zeigt, dass es ein großes Problem gebe und das Thema eine Bedeutung habe, bei der die Zuständigkeit jedoch beim Land liege. Trotzdem stelle sich ihr die Frage, was kann die Kommune leisten und wie kann der AKJF darauf hinwirken.

Frau Beckmann machte darauf aufmerksam, dass es ein allgemeines Problem sei, keinerlei Zahlen ermitteln zu können, bei wie vielen Kindern die Schulpflicht ruhe bzw. wieviel Kinder teilweise vom Schulunterricht ausgeschlossen seien.

Frau Schneckenburger erklärte, dass diese Fragestellungen nicht vom Jugendamt beantwortet werden könnten, sondern an das Land oder die Bezirksregierung gerichtet werden müssten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden

-unbesetzt-



Frau Schneckenburger bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Vorsitzende verabschiedete Frau Schneckenburger im Namen des Ausschusses und wünschte ihr alles Gute für die neue Aufgabe im Städtetag.




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:33 Uhr








Spaenhoff Schütte-Haermeyer Weber
Vorsitzende Schriftführerin


(See attached file: Anlage 1 TOP 2.10 Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Dortmund_09.05.pdf)