Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt


am 18.11.2021
Westfalenhallen, Halle 2



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 80 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Meyer (SPD)
Rm Schlienkamp (SPD)
Rm Spaenhoff (SPD)
Rm Dsicheu Djine (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Tietz (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Becker (CDU)
Rm Bohnhof (AfD)
Rm Helferich (AfD)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Rates der Stadt,
am 18.11.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 23.09.2021
- wird nachversandt -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22607-21)

3.2 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 19881-21)

3.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 3.11) vor.

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 3.12) vor.

3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)

3.6 Mieterstrom und Photovoltaikausbau
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22092-21)


3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)

3.8 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17473-20)

3.9 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)

3.10 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22241-21)

3.11 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20365-21)

3.12 Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

3.13 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21529-21)

3.14 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21608-21)

3.15 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22319-21)

3.16 Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22271-21)

3.17 Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21626-21)

3.18 Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21836-21)

3.19 Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21849-21)

3.20 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 19863-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.9.21 (TOP 3.22) vor.

3.21 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)
Das Thema stand in der Sitzung am 24.06.21 (TOP 3.26) auf der Tagesordnung.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 24.6.21 (TOP 5.2) und 23.9.21 (TOP 5.3) vor.

5.2 Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21614-21)

6.2 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11)

6.3 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21664-21)

7. Schule

7.1 Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

7.2 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21139-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22783-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22279-21)

9.2 Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22396-21)

9.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22129-21)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22315-21)

9.5 Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22410-21)

9.6 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2021 - Informationstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22295-21)

9.7 Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21290-21)

9.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22550-21)

9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22661-21)

9.10 Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22384-21)

9.11 Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

9.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22677-21)

9.13 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22683-21)

9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)

9.15 Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22401-21)

9.16 Dortmunder Flughafen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22283-21-E1)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 23.9.21 (TOP 9.18) vor.

9.17 Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22867-21)

9.18 RWE-Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22868-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

10.2 Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22320-21)

10.3 Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22421-21)

10.4 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21791-21)

10.5 Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22329-21)

10.6 Benennung von Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 (Videokonferenz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22515-21)

10.7 Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22672-21)

10.8 Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22478-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

10.10 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22504-21)

10.11 Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22331-21)

10.12 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22758-21)

10.13 Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

10.14 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19420-20-E3)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 10.5) vor.

10.15 Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)
Die Unterlage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 10.14) vor.

10.16.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22840-21)

10.16.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22863-21)

10.17 Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)

10.18 Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21)

10.19 Beamtenbesoldung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22872-21)

10.20 Tarifverhandlungen bei der ServiceDO gGmbH
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22873-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 11.1.1) vor.

11.1.2 Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 „Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)

11.2.2 Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)

11.2.3 Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin. Er bittet um Beachtung.

Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Bonde (SPD-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Westphal als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterung zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:

Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Überweisung aus dem AWBEWF v. 17.11.21
(Drucksache Nr.: 22846-21) als TOP 4.1

Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)


3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
(Drucksache Nr.: 21778-21)


9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 22002-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
(Drucksache Nr.: 21678-21)


Rm Dr. Suck zieht den angemeldeten Vorschlag zur Tagesordnung zurück:

10.17 Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU- Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.

Rm Rüther (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Perlick (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 23.09.2021

Rm Klösel (SPD) merkt an, der TOP 9.19 Wirkungsmonitor sei nicht in der Niederschrift enthalten und bittet um Prüfung.

OB Westphal sichert die Überprüfung der Niederschrift und ggf. eine Korrektur zu.
(Hinweis: Eine Prüfung der Niederschrift hat ergeben, dass TOP 9.19 auf Seite 76 aufgeführt ist.)

Rm Garbe (AfD) erklärt für seine Fraktion, die Niederschrift nicht genehmigen zu wollen. Das erkrankte Rm Bohnhof habe Einwände gegen die Niederschrift.

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt vom 23.09.2021 wird am 18.11.2021 gegen die AfD-Fraktion mit den o.g. Einwände genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
-unbesetzt-

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22607-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Ost vom 09.11.2021:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig unter Berücksichtigung des nachstehenden Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

Die Verwaltung stellt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags eine rechtlich gesicherte, direkte Zuwegung für den Rad- und Fußverkehr aus dem geplanten Quartier zum Westfalendamm und zum ÖPNV-Haltepunkt Lübkestraße sicher.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 14.10.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage
§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund auf der Grundlage der unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage genannten Regelungen zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.


V. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.“

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKUSW und fasst unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktion Die Partei nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 14.10.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage
§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund auf der Grundlage der unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage genannten Regelungen zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.
V. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung stellt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags eine rechtlich gesicherte, direkte Zuwegung für den Rad- und Fußverkehr aus dem geplanten Quartier zum Westfalendamm und zum ÖPNV-Haltepunkt Lübkestraße sicher.

zu TOP 3.2
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19881-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktion Die Partei bei Enthaltung durch Rm Lemke (Die Linke+) nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beauftragt die Verwaltung, das Projekt weiter zu qualifizieren und zur Projektfortführung notwendige planerische und gutachterliche Leistungen zu beauftragen (siehe Punkt 1.3 der Vorlage), um zu gegebener Zeit den erforderlichen Ratsbeschluss zur Realisierung des Projektes herbeiführen zu lassen,

2. beschließt die Beauftragung der Leistungen Projektsteuerung und juristische Beratung für das Projekt,

3. beauftragt die Verwaltung, die Struktur der Projektträgerschaft weiter zu untersuchen und dem Rat der Stadt im ersten Halbjahr 2022 ein Konzept hierfür vorzulegen,

4. beschließt den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 und §141 Abs. 1 in Verbindung mit §141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Hauptbahnhof – Umfeld Nord“, um die notwendigen Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes und/oder Entwicklungsbereiches zu gewinnen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan vom 20.09.2021 dargestellt,

5. beschließt die Veranschlagung des Budgets im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. mit Gesamtaufwendungen i.H.v. 146.704 € in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in der städtischen Ergebnisrechnung und mit Gesamtauszahlungen i.H.v. 1.675.979 € in den Haushaltsjahren 2022 (801.907 €) und 2023 (874.072 €) in der städtischen Finanzrechnung.


zu TOP 3.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel (BV Brackel) vom 04.11.2021:

Die SPD-Fraktion legt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag vor, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

„Die BV Brackel priorisiert die Ortskernsanierung (Umbau) der Vororte Brackel und Wickede und wünscht eine zeitnahe Realisierung.
Um die Mobilität zu verbessern und kurzfristig Wirkung zu erzielen, unterstützt die BV Brackel den Bau von Teilstücken, wie z. B. den RS1 von „Nußbaumweg“ bis „Kahle Hege“.“

Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages empfiehlt die BV Brackel bei 2 Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke./Die Partei) dem Rat einstimmig, dem Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.

AKUSW, 10.11.2021:
Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der BV Brackel zum Antrag.

Diesem Antrag wird einstimmig, Enthaltungen (CDU-Fraktion) zugestimmt.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der BV Brackel vom 04.11.2021 empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE + und Die FRAKTION /DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.“

Rm Waßmann (CDU) kündigt für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage und die Enthaltung zur im AKUSW zum Antrag erhobenen Empfehlung der BV Brackel an.

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die LINKE+, der Vorlage und dem Antrag aus dem AKUSW nicht zustimmen zu wollen. Gründe finden sich u.a. in den Aussagen zum Flughafen, zur OW IIIa, die Weiterverfolgung der Gewerbegebiete Buddenacker und Wickede-West.

Der Rat stimmt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der CDU-Fraktion für die folgende -im AKUSW zum Antrag erhobene- Empfehlung der BV Brackel vom 04.11.2021:

Die BV Brackel priorisiert die Ortskernsanierung (Umbau) der Vororte Brackel und Wickede und wünscht eine zeitnahe Realisierung.
Um die Mobilität zu verbessern und kurzfristig Wirkung zu erzielen, unterstützt die BV Brackel den Bau von Teilstücken, wie z. B. den RS1 von „Nußbaumweg“ bis „Kahle Hege“.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.

zu TOP 3.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage. Zugleich werde aber der Weiterbau der Semerteichstraße abgelehnt.

Der Rat beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion Die Partei:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.

zu TOP 3.5
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.6
Mieterstrom und Photovoltaikausbau
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22092-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
„... die SPD-Fraktion im AKUSW bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest: Klimaschutz ist auch im kleinen Raum möglich: In der Nachbarschaft, im Quartier, im Stadtbezirk. Für die Gebäude in Dortmund besteht dabei erhebliches Potential, durch gewerbliche Photovoltaikanlagen den betrieblichen Strombedarf zu senken, durch Überdachung von Parkplatzflächen Elektroautos zu laden oder durch Mieterstrom auf Wohngebäuden im Quartier die Wohnnebenkosten klimaneutral und sozial gerecht zu senken. Die Produktion von regenerativem Strom und Eigenstrom durch Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Gebäuden, Dachflächen und versiegelten Flächen soll daher weiter vorangetrieben werden.

2. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen ein Konzept zu entwickeln, die Gebäude der kommunalen Wohnungsbauunternehmen mit Photovoltaikanlagen in einem für die Mieter, die Stadt und den Anlagenbetreiber wirtschaftlich tragbaren Mieterstrommodell oder einem wirtschaftlich tragbaren Model für Mieterstrom im Quartier auszurüsten. Generell ist es wünschenswert, wenn im Neubau der kommunalen Wohnungsbauunternehmen eine entsprechende Anlage verbaut wird. Die Verwaltung soll dazu anregen, Bestandsimmobilien nachzurüsten. Das entwickelte Mieterstrommodell soll dabei auf private Vermieter*innen übertragbar sein.

3. Bei privaten Wohnimmobilienbesitzer*innen soll für die Errichtung einer PV-Anlage im Bestand und im Neubau stärker als bislang aktiv geworben werden und auch die Möglichkeiten für ein Mieterstrommodell oder die Vergabe an Dritte (z.B. Dachpacht und Volleinspeisung) dargelegt werden. Das Beratungsangebot (z.B. durch das dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen weiter auszubauen.

4. Für Neubauten von Gewerbeimmobilien soll, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar, eine PV-Anlage verpflichtend in den Bebauungsplänen und über städtebauliche Verträge festgeschrieben werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, soweit möglich, auf Gewerbebetriebe zuzugehen, um für die Errichtung einer PV-Anlage auf Bestandsimmobilien zu werben. Die Errichtung von PV-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen der Gewerbebetriebe soll hierbei ebenfalls beworben werden.

5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Errichtung von PV-Anlagen bei den Gewerbebetrieben mit dem geplanten Dortmund-Fonds verknüpft werden kann. Hierdurch soll eine Förderkulisse entstehen, die die Errichtung einer PV-Anlage für die Gewerbebetriebe attraktiver macht.

6. Die städtischen Parkplätze sind, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, mit einer PVAnlage mittels einer Überdachung, auszurüsten. Zu überlegen ist hier, ob diese Anlagen in einem Modell mit Bürgerbeteiligung errichtet werden können.

7. Die kommunalen Gebäude sind im Bestand und Neubau mit einer PV-Anlage, in ihrer installierten Leistung dem Stromverbrauch der Liegenschaft angemessen, auszurüsten.

Begründung
Die Nutzung der Energieerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist für die Energiewende von besonderer Bedeutung. Allerdings sind große Teile der Potentiale für Photovoltaikanlagen in Dortmund bislang ungenutzt. Der Ausbau soll nun weiter vorangetrieben werden und ungenutzte Potentiale bei den kommunalen Wohnungsbauunternehmen, Gewerbe, privaten Wohnungsimmobilienbesitzern*innen und größeren versiegelten Flächen (z.B. Parkplätzen) aktiviert werden. Hierbei sollen bei Mietshäusern auch die Mieter*innen vor Ort von Mieterstrommodellen und Mieterstrommodellen im Quartier profitieren, nachdem im vergangenen Jahr durch die Überarbeitung des Erneuerbaren Energiegesetzes die Bedingungen hierfür verbessert worden sind. Nach Möglichkeit sollen auch die Dortmunder Bürger*innen durch Modelle der Bürgerbeteiligung profitieren können. Auch sollen nach Möglichkeit neue Entwicklungen der Technik berücksichtigt werden, wie z.B. faltbare Solardächer, die die technische Umsetzbarkeit einer PV-Anlage an bestimmten Standorten verbessern. Die bestehenden Beratungsangebote (z.B. dlze) sollen ausgebaut werden.

AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Waßmann macht zum letzten Satz des Punktes 2. folgenden Ergänzungsvorschlag:
Das entwickelte Mieterstrommodell soll dabei als Angebot auf private Vermieter*innen übertragbar sein.

Frau Rudolf signalisiert das Einverständnis ihrer Fraktion hierzu.

Unter Berücksichtigung der o. a. Ergänzung zu Punkt 2. empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/DIE PARTEI sowie Fraktion AfD)) folgenden Beschluss zu fassen:
- s. unten - “
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest: Klimaschutz ist auch im kleinen Raum möglich: In der Nachbarschaft, im Quartier, im Stadtbezirk. Für die Gebäude in Dortmund besteht dabei erhebliches Potential, durch gewerbliche Photovoltaikanlagen den betrieblichen Strombedarf zu senken, durch Überdachung von Parkplatzflächen Elektroautos zu laden oder durch Mieterstrom auf Wohngebäuden im Quartier die Wohnnebenkosten klimaneutral und sozial gerecht zu senken. Die Produktion von regenerativem Strom und Eigenstrom durch Photovoltaikanlagen auf städtischen und privaten Gebäuden, Dachflächen und versiegelten Flächen soll daher weiter vorangetrieben werden.
2. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen ein Konzept zu entwickeln, die Gebäude der kommunalen Wohnungsbauunternehmen mit Photovoltaikanlagen in einem für die Mieter, die Stadt und den Anlagenbetreiber wirtschaftlich tragbaren Mieterstrommodell oder einem wirtschaftlich tragbaren Model für Mieterstrom im Quartier auszurüsten. Generell ist es wünschenswert, wenn im Neubau der kommunalen Wohnungsbauunternehmen eine entsprechende Anlage verbaut wird. Die Verwaltung soll dazu anregen, Bestandsimmobilien nachzurüsten. Das entwickelte Mieterstrommodell soll dabei als Angebot auf private Vermieter*innen übertragbar sein.
3. Bei privaten Wohnimmobilienbesitzer*innen soll für die Errichtung einer PV-Anlage im Bestand und im Neubau stärker als bislang aktiv geworben werden und auch die Möglichkeiten für ein Mieterstrommodell oder die Vergabe an Dritte (z.B. Dachpacht und Volleinspeisung) dargelegt werden. Das Beratungsangebot (z.B. durch das dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen weiter auszubauen.
4. Für Neubauten von Gewerbeimmobilien soll, sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll und darstellbar, eine PV-Anlage verpflichtend in den Bebauungsplänen und über städtebauliche Verträge festgeschrieben werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, soweit möglich, auf Gewerbebetriebe zuzugehen, um für die Errichtung einer PV-Anlage auf Bestandsimmobilien zu werben. Die Errichtung von PV-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen der Gewerbebetriebe soll hierbei ebenfalls beworben werden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Errichtung von PV-Anlagen bei den Gewerbebetrieben mit dem geplanten Dortmund-Fonds verknüpft werden kann. Hierdurch soll eine Förderkulisse entstehen, die die Errichtung einer PV-Anlage für die Gewerbebetriebe attraktiver macht.
6. Die städtischen Parkplätze sind, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, mit einer PVAnlage mittels einer Überdachung, auszurüsten. Zu überlegen ist hier, ob diese Anlagen in einem Modell mit Bürgerbeteiligung errichtet werden können.
7. Die kommunalen Gebäude sind im Bestand und Neubau mit einer PV-Anlage, in ihrer installierten Leistung dem Stromverbrauch der Liegenschaft angemessen, auszurüsten.

zu TOP 3.7
Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.8
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17473-20)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 26.10.2021 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021(Drucksache Nr. 17473-20):

Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2 Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie Zugänge dringend benötigen.


Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo erhöhen.

Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät 1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan. Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 08.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):

Frau Brückel (CDU-Fraktion) hält die Liste der Bushaltestellen für unvollständig. Eine Haltestelle in Deusen fehle in der Aufstellung. Darüber hinaus kritisiert sie die mutmaßliche Dauer des barrierefreien Ausbaus.


Herr Keller (SPD-Fraktion) vermisst Aussagen über die von der Bezirksvertretung geforderte grundlegende Sanierung des Huckarder Bushofes.

Der Bezirksbürgermeister schlägt vor, einen Referenten der zuständigen Fachverwaltung zur nächsten Sitzung einzuladen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde stellt die Behandlung der Vorlage zurück und bittet um Einladung eines Referenten zur Thematik.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):

Herr Müller (Bündnis ‘90/die Grünen) monierte, dass eine Umsetzung des Projektes, bei Beibehaltung des jetzigen Tempos 40 Jahre daure und forderte hier ein höheres Tempo bei der Umsetzung durchzusetzen. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass die Haltestellen der Stadtteilzentren ebenfalls eine höhere Priorität erhalten. Es mache keinen Sinn, wenn mobilitätseingeschränkte Personen zwar barrierefrei einsteigen können, aber in den Stadtteilzentren dann nicht aussteigen können.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.“

Weiter liegt dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Der Ausschuss für AFBL hat in seiner Sitzung am 16.09.21 beschlossen, die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung zu behandeln.

Dem AFBL liegt erneut folgende AMIG aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)

- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -
Weiterhin liegt dem Ausschuss für AFBL erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor AMIG vom 07.09.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Der AKUSW vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt erneut die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute die folgende Empfehlung des AMIG aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
s.o

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021(Drucksache Nr. 17473-20):
s. o.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 08.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -

AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig, in der Fassung der Empfehlung des AMIG und damit mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.“

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.

zu TOP 3.9
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.21 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, unter 3.2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Beschluss zu fassen:

3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Außerdem bittet der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Bezirksvertretungen in den Beratungsgang einzubinden.

Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 04.11.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.
1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen.
2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
Begründung
1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert. Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.
2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen B‘90/Die Grünen/ CDU)
(Drucksache Nr.:22397-21-E2):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen. Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht. 10.
Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.

Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.
Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen
Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU)
(Drucksache Nr.:22397-21-E3):
...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

AKUSW, 10.11.2021:
Der AKUSW einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDUFraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.

Der AKUSW empfiehlt den folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis
zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AKUSW bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion.“

Rm Lögering (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion das Handlungsprogramm für Klimaschutz in Dortmund. Sie sieht in der Senkung der städtischen Emissionen einen hervorgehobenen Auftrag für die kommenden 10 Jahre. Die Kommunen müssen als kleinste Handlungseinheit für die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele eintreten, da Bund und Länder dies vernachlässigen. Den gemeinsamen Weg von Politik und Zivilgesellschaft hebt sie hervor. Hier ist es wichtig zu hören, was die Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft sagen. Sie sieht einen Zielkonflikt und hält das Handlungsprogramm mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahre 2045 für nicht ausreichend ambitioniert. Ihre Fraktion schlägt vor, dass Ziel „netto null Emissionen“ auf 2035 zu konkretisieren. Die Handlungsmaßnahmen dürfen keine reinen Willenserklärungen bleiben. Sie fordert daher, jetzt in die Umsetzung zu gehen. Dazu wird ein Monitoring benötigt, Sofortmaßnahmen sind zu identifizieren und eine Fehlerkultur notwendig. Die Debatte im Handlungsfeld „Mobilität“ auf den Masterplan Mobilität zu verschieben, verhindert nicht die Debatte. Aber der Masterplan ist noch nicht finalisiert und wurde nicht im Kontext zum Klimaschutz erstellt. Im nächsten Gremienlauf bedarf es der Debatte über Einzelmaßnahmen, etwaige Nachschärfungen und den Masterplan „Integrierte Klimafolgeanpassungen“. Heute soll – mit einigen Anpassungen – der Klimabeirat beschlossen werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht den deutschen Beitrag zum Klimaschutz als Bundesentscheidung. Entscheidend für die Realisierung von beschlossenen Maßnahmen sei die tatsächliche benötigte Dauer für eine Umsetzung. Die Stadt Dortmund soll statt Ziele zu verschärfen, die Umsetzung der beschlossenen Ziele angehen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) erläutert die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW), den Klimabeirat auf den Weg bringen zu wollen, gleichzeitig jedoch die anderen Punkte der Vorlage in den vorberatenden Gremien zu diskutieren. Auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Gremiums wird von ihrer Fraktion positiv gesehen.

Rm Waßmann (CDU) möchte heute den Klimabereit mit den beantragten Anpassungen hinsichtlich der Zusammensetzung auf den Weg bringen. Die inhaltlichen Diskussionen der Ziffern 1 und 2 der Vorlage erfolgen in den Fachausschüssen.

Rm Perlick (AfD) stellt seine Sicht auf den Klimabeirat so dar, dass der Beirat, wenn er denn möchte, alle Entscheidungen obsolet machen kann.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Einrichtung des Klimabeirats.

Rm Waßmann (CDU) verweist zum Beitrag des Rm Perlick auf die Vorlage. Danach hat der Beirat ausschließlich beratende Funktion.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie die Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU (DS Nr. 22397-21-E3):

Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird

a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:

b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie die Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.

zu TOP 3.10
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22241-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck“

zu TOP 3.11
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20365-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 26.10.2021 vor:

AMIG, 26.10.2021:
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem Hinweis, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor AMIG vom 26.10.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des AMIG empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung des AMIG einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für
2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.
4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.“

Rm Weber erklärt seine Befangenheit und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt fasst gemäß Empfehlung des AFBL und unter Einbeziehung des Hinweises, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für
2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.
4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.13
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21529-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt den vorgezogenen Bau der Pfeilerachse 20 und Gründung in Widerlagerachse 10 sowie den Rückbau des alten Widerlagers als Vorsorgemaßnahme für den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.400.000 Euro.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 19.270.000 Euro (inklusive der Kosten für die Vorsorgemaßnahme).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 - Erschließung Westfalenhütte (Nordspange) - Hildastraße - Straßenüberführung - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020 127.622,79 Euro
Haushaltsjahr 2021 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 4.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 5.280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026 2.592.377,21 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2027 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 128.131,43 Euro.

zu TOP 3.14
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21608-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erneuerung der Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie die Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014692 – Planetenfeldstr. Erneuerung – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020 15.229,80 Euro
Haushaltsjahr 2021 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 2.530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 854.770,20 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 39.716,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 854.770,20 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023.

Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 3.15
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22319-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 22319-2-E1) vor:
„… in seiner Sitzung am 26.10.2021 hat der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darum gebeten, die Örtlichkeiten der Stadtbahnmaßnahmen zu ergänzen.

Da die in der Anlage zur Vorlage enthaltenen Finanzierungstabellen eine entsprechende Ergänzung nicht zulassen, hat das Tiefbauamt eine ergänzende Übersicht über die Maßnahmen im Eigentum der Stadt Dortmund erstellt.

Ich bitte Sie, die gewünschte Ergänzung in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 unter dem Tagesordnungspunkt "Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen" aufzunehmen.

Anlage: Tabelle“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 22319-21-E1) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen in Höhe von 115.886.000 Euro. Die Maßnahme wird mit 40 % aus dem Programm Kommunale Schiene NRW gefördert.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014154 - Kommunale Schiene NRW – Erneuerungsinvestition Stadtbahn - (Finanzposition 780 820) mit folgenden seitens DSW21 prognostizierten Jahresauszahlungen:
Haushaltsjahr 2022: 24.483.000 Euro
Haushaltsjahr 2023: 32.065.000 Euro
Haushaltsjahr 2024: 17.777.000 Euro
Haushaltsjahr 2025: 8.643.000 Euro
Haushaltsjahr 2026: 3.997.000 Euro
Haushaltsjahr 2027: 5.817.000 Euro
Haushaltsjahr 2028: 4.090.000 Euro
Haushaltsjahr 2029: 10.580.000 Euro
Haushaltsjahr 2030: 8.434.000 Euro

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Anpassung/Ausweitung des Budgets für den Stadtbahnbau im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.
2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die DSW21 zu beauftragen, als Generaldienstleister die Erneuerungsinvestitionen in die städtischen Stadtbahnstrecken und –anlagen durchzuführen und die dafür nötigen Vertragsverhandlungen aufzunehmen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Bereitstellung der erforderlichen investiven Finanzmittel anstatt durch die Aufnahme herkömmlicher Kredite für Investitionen auch durch die Begebung nachhaltiger Finanzierungsinstrumente erfolgen kann.

zu TOP 3.16
Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22271-21)

Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass das Grundkonzept zum PKW-Verkehr in Stadionnähe schon nicht mitgetragen wurde.

Rm Kowalewski (Die Linke+) fehlt die Radfahrplanung in der Vorlage, so dass seine Fraktion nicht zustimmt.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung des ersten Abschnittes der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile von der Wittekindstraße bis zum Kreuzungspunkt Im Rabenloh / Strobelallee mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 7.662.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014691 - Messe- u. Eventmeile Strobelallee - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 515.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 .858.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 2.858.800,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 1.429.400,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 245.942,67 Euro.

zu TOP 3.17
Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21626-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Herstellung der Erschließungsstraße "Südspange" (vgl. Drucksache Nr. 22438-21), den Bau der Südspange Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.540.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB66) aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014425 - Südspange Hörde - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 83.967,25 Euro
Haushaltsjahr 2021: 345.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.861.032,75 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 24.570,30 Euro.

Die Maßnahme steht unter dem Genehmigungsvorbehalt eines verlängerten Durchführungszeitraumes über das Jahr 2021 hinaus.

zu TOP 3.18
Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21836-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe über 5.000.000 € pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage „Kanalbaumaßnahmen 2022 ff der Stadtentwässerung Dortmund“ (Drucksache-Nr. 21651-21). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.
2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023-2025.
3. legt für 2022 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 157.152.490 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen 141.415.054 €

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 48.703.231 €
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 48.703.231 €
4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2022 auf 15.737.436 € fest.
5. beschließt für 2022 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 15.737.436 € an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2022 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 8.463.991 € wieder zugeführt werden.
6. legt den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 20 Mio. € und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten im Jahr 2022 in Höhe von 14.658.887 € fest.
7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 34.910.785 € fest.

zu TOP 3.19
Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21849-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.20
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor:
„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2 besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch überschreiten.

Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).

Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
· a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
· b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
· c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung

Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend war oder nicht.
Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht ausschließt.
Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.

§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.
Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).

In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.
Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen, befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).

Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“
Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Thema „Fuß- und Radwegeverbindung durch das Westfalenhallengelände“ zur Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag

1) Der Rat nimmt die Beschlüsse des Beirates für Nahmobilität zur Kenntnis, der die Radwegeverbindung als eine wichtige Route im Dortmunder Radwegeplan ansieht.

2.1) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund vereinbarte Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung auch weiterhin umzusetzen.

2.2) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund verankerten Verkehrssicherungspflichten für den Fuß und Radweg wahrzunehmen.

2.3) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die gutachterlich festgestellten Sicherheitsmängel abzustellen und eine gefahrenfreie Nutzung des Fuß- und Radweges sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll eine Umgestaltung der fraglichen Be- und Entladezone geprüft werden. Sichtbeschränkungen sind aufzuheben.

2.4) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH im Rahmen der allfällig anstehenden Umbaumaßnahmen auf, eine weitgehende Verlegung der Logistikverkehre sowie der Be- und Entladung für den Messebetrieb an anderer Stelle zu organisieren und somit Fuß-/Radverkehr auf der einen Seite und Be- und Entladung auf der anderen Seite zu entzerren.

Begründung erfolgt mündlich:“


Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.11.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21-E7) vor:

„… in der vorgennannten Angelegenheit übersende ich Ihnen in der Anlage einen Vermerk des
Rechtsamtes zur deliktischen Haftung.

Rechtlicher Vermerk:


Ergänzende Information zur Drucksache Nr.: 19863-21
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen

Im Nachgang zur Stellungnahme der Verwaltung vom 16.09.2021 zu etwaigen Haftungsfragen zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlags sind noch Fragen aufgetreten, die nachfolgend beantwortet werden.

Die Beschlussvorlage sieht in Ziffer 1 vor, „dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 grundsätzlich offen bleibt.“ Dieser Grundsatz erhält in Ziffer 3 des Beschlussvorschlags eine Einschränkung dahingehend, „dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach aktuellem Stand an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.“

Hintergrund dieses Teils des Beschlussvorschlags ist, dass der Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 bislang eine beliebte Verbindungsachse zwischen der westlichen Innenstadt und der Strobelallee sowie darüber hinaus der Bolmke darstellt und gemäß eines zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe (kurz: Westfalenhallen) geschlossenen Pachtvertrages für den Fuß- und Radverkehr uneingeschränkt offen stehen soll.

Dieser Form der Nutzung steht jedoch entgegen, dass der Weg Teil des Betriebsgeländes der
Westfalenhallen und dementsprechend nicht als öffentliche Wegefläche gewidmet ist. Die
Verkehrssicherungspflicht obliegt dementsprechend den Westfalenhallen.

Zudem bildet der Verbindungsweg eine zentrale Achse des Betriebsgeländes über die wesentliche Teile der Lieferverkehre für den Messe- und Veranstaltungsbetrieb abgewickelt werden. Dies bedingt gleichermaßen temporär erhebliche Liefer- und Rangierverkehre mit LKW wie auch mit Gabelstaplern.

Eine von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene arbeitssicherheitstechnische Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass an den Belieferungstagen auch mit einer hohen Intensität an Sicherungspersonal und technischen Einrichtungen die durch den Liefer- und Rangierverkehr verursachten Gefahrenstellen nicht auszuschließen sind, so dass der Verbindungsweg an diesen Tagen für den öffentlichen Verkehr zu schließen ist. Nach dem momentanen Stand der Veranstaltungsplanung treffe dies auf ca. 30 Tage im Jahr zu.

Ziffer 3 des Beschlussvorschlags ist so formuliert, dass diese keine feste Anzahl von Tagen vorgibt, an denen der Verbindungsweg aus betrieblichen Gründen geschlossen werden soll, sondern die tatsächlichen Schließungstage ausschließlich von der tatsächlichen betrieblichen Notwendigkeit abhängig gemacht werden. Dies ist im vergangenen Jahr an deutlich weniger als 30 Tagen der Fall gewesen und kann bei einer Wiederaufnahme des originären Messe- und Veranstaltungsgeschäfts auch an mehr als 30 Tagen im Jahr der Fall sein.

Nachfolgend wird auf mögliche Fallgestaltungen eingegangen, aus denen sich etwaige Haftungsfragen ergeben könnten.

1. Mögliche Haftung bei Schadensereignissen infolge von Liefer- und Rangierarbeiten
Soweit der Verbindungsweg bei Liefer- und Rangierarbeiten für die Allgemeinheit geschlossen wird, ist die Unternehmensführung grundsätzlich ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber Fußgängern und Radfahrern nachgekommen.

a. Haftung der Geschäftsführung der Westfalenhallen
Die Geschäftsführung der Westfalenhallen hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG). Hierzu zählt ihre Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände befinden, vor Schäden zu bewahren. Wird ein Fußgänger oder Radfahrer, der sich während Liefer- oder Rangierarbeiten auf dem offen gehaltenen Verbindungsweg aufhält, beispielsweise durch einen Unfall mit einem LKW oder Gabelstapler verletzt, besteht zunächst ein Haftungsverhältnis zwischen dem Geschädigten
und dem Schädiger.

Darüber hinaus kann aber auch eine Haftung der Geschäftsführung bestehen.
Die von einer GmbH zum Schutz von Rechtsgütern zu beachtenden Pflichten gelten auch für ihren Geschäftsführer in einer Garantenstellung aus den ihm übertragenen organisatorischen Aufgaben (vgl. BGH, U. v. 5.12.1989 - VI ZR 355/88). Eine Garantenstellung bedeutet hier, dass diejenige Person, die eine Gefahrenquelle eröffnet auch dafür Sorge zu tragen hat, dass kein Dritter durch die Gefahrenquelle geschädigt wird (vgl. BeckOK BGB, 59. Edition, Stand 1.08.2021, § 823 Rn. 103). Eine solche Garantenstellung der Geschäftsführung ergibt sich insbesondere aus Gefahrenquellen, die die GmbH selbst eröffnet hat und zum Aufgabenfeld des Geschäftsführers gehören (vgl. BGH, U. v. 5.12.1989 – VI ZR 335/88, in NJW 1990, 976).

In der vorliegenden Konstellation hat die Geschäftsführung den Lieferverkehr auf diesem Weg eröffnet, obwohl ihr bekannt war, dass sie den Weg der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen muss.

Somit hat die Geschäftsführung der GmbH die haftungsbegründende Gefahrenquelle geschaffen. Die Pflicht ergibt sich aus der Öffnung des Weges (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 210). Geschützte Personen sind im Grunde diejenigen, zu deren Gunsten der Verkehr eröffnet ist und mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 47). In der vorliegenden Konstellation besteht die Pflicht gegenüber allen, die diesen Weg bestimmungsgemäß nutzen dürfen (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230), das heißt, sowohl gegenüber Fußgängern, Radfahrern usw. aber auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230) und auch gegenüber den Lieferanten (vgl. OLG Brandenburg, U .v. 19.12.2018 – 7 U 133/17), die den Weg benutzen.


Ausgeschlossen hingegen sind grundsätzlich Personen, die sich unbefugt verhalten oder sich unzulässiger Weise in einen Gefahrenbereich begeben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013).

Ausnahmen sind wiederum dort zu machen, wo der Pflichtige bspw. mit einem Fehlverhalten Dritter rechnen muss. Das ist z. B insbesondere bei Kindern der Fall (vgl. BGH, VersR 95, 672).

Insoweit würde auch bei einer Abwägung unter Berücksichtigung eines umsichtig handelnden Menschen eine Schranken- oder Ampelanlage den Anforderungen an die Sicherstellung der
Verkehrssicherungspflicht nicht gerecht werden.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann zu einer Haftung der Geschäftsführung führen, wenn die Verletzung kausal für den eingetretenen Schaden ist.

Dabei ist dann danach zu differenzieren, wie sich der Schadensfall im Detail ereignet hat. Grundsätzlich besteht zunächst ein Haftungsverhältnis zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten. Wenn sich der Schaden aber nur deswegen ereignete, weil die Vorgaben der
Geschäftsführung zur Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend waren, kann eine Haftung der Geschäftsführung bestehen. Je nach den Umständen kann sich dann aber auch noch eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten ergeben. Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem verständigen Menschen obliegt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. OLG Hamm, NJW- RR 2015, 475). Derjenige, der sich bewusst und ohne Not in eine Gefahr begibt, verletzt in hohem Maße die erforderliche Sorgfalt (vgl. BGH, NJW 1985, 482). Das ist der Fall, wenn er bspw. Den öffentlichen Weg verlässt und die Bereiche betritt, die ausschließlich dem Lieferverkehr dienen. So gilt z.B eine besondere Vorsicht bei dem Betreten von unbekannten Geländen (vgl. Vers 64, 781). Auch muss ein Fußgänger auf den Weg achten und Gefahrenquellen, wenn sie erkennbar sind, ausweichen oder bspw. ein Radfahrer seinen Fahrstil anpassen, wenn er eine glitschige, mit vermoderten Laub bedeckte Straße befährt (vgl. NJW-RR 2018, 923). Beim Benutzen eines Weges, der sich in dem Bereich von Liefer- und Rangierverkehren befindet, auf den hingewiesen wird, dürfte sich eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei den Nutzern ergeben,
vor allem, wenn ersichtlich ist, dass dort gerade Lade- und Lieferverkehr o.ä. stattfindet.
Wenn der Unfall aber kausal aus einer fehlerhaften Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht
der Geschäftsführung resultiert, kann zusätzlich eine Haftung der Geschäftsführung
vorliegen. Der Umfang der Haftung hängt dann von den konkreten Umständen ab (vgl. NJWRR
15, 1509).

b. Haftung des Aufsichtsrates
Für den Aufsichtsrat könnte bei einem Schadensfall infolge von Liefer- und Rangierarbeiten ebenfalls ein Haftungsrisiko bestehen. Kardinalpflicht des Aufsichtsrates ist die Bestellung eines leistungsfähigen Vorstandes und dessen laufende Überwachung.

In dem vorliegenden Fall obliegt dem Aufsichtsrat gemäß § 12 II des Gesellschaftsvertrages die Überwachung der Geschäftsführung. Diese Pflicht ergibt sich auch aus § 111 AktG, der über § 52 GmbHG auch bei einer GmbH Anwendung findet (vgl. auch § 12 III des Gesellschaftsvertrages). Eine Haftung des Aufsichtsrates gegenüber außenstehenden Dritten dürfte aber nur selten in Betracht kommen, weil der Aufsichtsrat grundsätzlich nicht im Außenverhältnis für die Gesellschaft agiert (vgl. Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 5. Auflage, 2019, § 116 Rn. 84).
Allerdings kann sich eine Haftung auch ohne aktive Mitwirkung ergeben (vgl. Wellhöfer/Peltzer/Müller, Die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, 1. Auflage, 2008, § 20 Rn. 179).

Dies wäre im konkreten Fall denkbar, wenn ein Schadensereignis aufgrund eines Organisations- oder Überwachungsfehler der Geschäftsführung eintritt, und dieses Fehlverhalten der Geschäftsführung bezüglich der Wahrung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Weg seitens des Aufsichtsrates nicht beanstandet oder geduldet würde. Eine Haftung könnte sich somit ergeben, wenn der Weg seitens der Geschäftsführung nicht zumindest an den notwendigen Tagen geschlossen würde.

Wenn die Geschäftsführung aber die Schließungen an den notwendigen Tagen, an denen ein erhöhtes Risiko vorliegt, anordnet, ist eine Haftung des Aufsichtsrates bzgl. Dieser Thematik ausgeschlossen.

In dem Zusammenhang möchte ich auch auf einen Beschluss des OLG Braunschweig hinweisen, wonach Aufsichtsratsmitglieder darüber hinaus auch eine Garantenstellung i. S. d. § 13 StGB inne haben (vgl. OLG Braunschweig, B. v. 14.6.2012 – Ws. 44/12, Ws. 45/12).

Garant ist, wem aufgrund der Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen Sicherungspflichten gegenüber jedermann obliegen (vgl. BGH in NJW 2003, 525).

Eine solche Verantwortlichkeit ergibt sich u.a. aus der Verkehrssicherungspflicht.
Erlangt der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflicht Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen, besteht eine Garantenpflicht, zumindest faktisch auf die Geschäftsführung einzuwirken, um den Pflichtverstoß zu verhindern. Kommt das Aufsichtsratsmitglied dieser Pflicht nicht nach, kann es sich auch strafbar machen, wenn eine Straftat zugelassen wird (ohne eigene aktive Handlung).

Eine Haftung wäre vorliegend aber ausgeschlossen, wenn der Weg, wie vorgeschlagen,
an den notwendigen Tagen geschlossen wird.

c. Haftung des Rates
Ratsmitglieder machen sich bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung haftbar (vgl. § 43 Abs. 4 a GO NRW).

Würde der Rat der Vorlage in Ziffer 3 nicht folgen würde, kann sich eine Haftung der Ratsmitglieder ergeben, wenn die Schließung des Durchgangs auch während der Liefer- und Rangierverkehre während des Messebetriebs nicht beschlossen wird und hierdurch ein Schadensereignis eintritt. Dies würde auch dann gelten, wenn der Beschluss durch den Hauptverwaltungsbeamten beanstandet würde, aber vor einer erneuten Befassung Schäden eintreten.

Im vorliegenden Fall ist den Ratsmitgliedern durch die Vorlage bekannt, dass ein Gutachten vorliegt, das feststellt, dass der Weg an den notwendigen Tagen (oder einer darüber hinausgehenden Anzahl an Tagen) zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu schließen ist.

Eine Haftbarkeit des Rates bestünde nicht, wenn dieser dem Beschlussvorschlag in Ziffer 3 der Drucksache 19863- 21 folgt und beschließt, dass der Weg an den notwendigen Tagen zu schließen ist oder sogar über den Beschlussvorschlag hinausgeht. Denn die Ratsmitglieder können sich auf die Verwaltungsvorlagen verlassen und sind nicht verpflichtet, diese anzuzweifeln (vgl. Müller, Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV GO, in NVwZ 2017, 1829).

2 a. Verletzung von Winterdienstpflichten der Westfalenhallen
Bei einer Verletzung der Winterdienstpflichten könnte sich eine Haftung der Westfalenhallen ergeben. Laut § 9 des Pachtvertrages und § 20 I b des Erbbaurechtsvertrages obliegt die Verkehrssicherungspflicht den Westfalenhallen. Diese Pflicht umfasst auch die Winterdienstpflicht. Bei Gebäuden und Grundstücken erstreckt sich die Pflicht auf den zugelassenen Verkehr.

Auch hier sind die geschützten Personen diejenigen, zu deren Gunsten der Verkehr eröffnet ist und mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 47). In der vorliegenden Konstellation besteht somit auch diese Pflicht gegenüber allen, die diesen Weg bestimmungsgemäß nutzen dürfen (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230); das bedeutet, sowohl gegenüber Fußgängern, Radfahrern usw. aber auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230) und auch gegenüber den Lieferanten (vgl. OLG Brandenburg, U .v. 19.12.2018 – 7 U 133/17), die den Weg benutzen.

Ausgeschlossen sind grundsätzlich Personen, die sich unbefugt verhalten oder sich unzulässigerweise in einen Gefahrenbereich begeben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013, 1362). Das heißt, dass bspw. Personen, die den zulässigen Bereich des Weges verlassen und zu Schaden kommen, nicht mehr unter den Schutzkreis der Winterdienstpflicht fallen.

Ausnahmen sind wiederum dort zu machen, wo der Pflichtige bspw. mit einem Fehlverhalten Dritter rechnen muss. Das ist z. B insbesondere bei Kindern der Fall (vgl. BGH, VersR 95, 672). Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, was in den Umständen des Einzelfalls zur Sicherung des Verkehrs erforderlich und dem Pflichtigen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zumutbar ist (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 211). Gehflächen sind erfasst, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet. Auf Bürgersteigen ist in der Regel ein schnee- und eisfreier Streifen, auf dem zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeikommen, freizuhalten (vgl. BGH, NJW 2003, 3622).

Somit kann sich bei einem Unfall, der aus der Verletzung der Winterdienstpflicht resultiert, eine Haftung der Geschäftsführung ergeben, da die Wahrung der Verkehrssicherung Aufgabe der GmbH ist.

Auch hier ist ein mögliches Mitverschulen der Geschädigten gemäß § 254 BGB zu berücksichtigen. Ein Fußgänger muss sich ein Mitverschulden bspw. anrechnen lassen, wenn er einen erkennbar glatten Weg ohne zwingenden Grund benutzt; insbesondere wenn die Benutzung eines anderen Weges möglich und zumutbar war (vgl. OLG Celle, NJW-RR 89, 1419). Jemand, der einen eisglatten Weg 7 Tage rügelos nutzt, trifft bei einem späteren Unfall ein überwiegendes Mitverschulden (vgl. NJW-RR 89, 735). Auch die Nichtbeachtung eines Warnschildes begründet eine Mithaftung (NJW-RR 86,1404).

Zudem könnte der Aufsichtsrat in einem solchen Fall haften, wenn es zu Schäden kommt, die auf einem massiven (Organisations)-Fehler der GmbH beruhen, welcher dem Aufsichtsrat bekannt ist und dieser nichts dagegen untergenommen hat. In allen Fällen hängt die Haftung aber vom jeweiligen Einzelfall ab, insbesondere davon, wie der konkrete Schadensablauf war (vgl. Palandt, 80.Auflage, § 254 Rn. 27).

Solange die Westfalenhallen der Erfüllung ihrer Verkehrssicherheitspflicht einschließlich der Winterdienstpflicht regelmäßig nachkommen, besteht kein Haftungsrisiko.

2 b. Verletzung durch einen ausfahrenden PKW
Grundsätzlich besteht auch hier primär ein Haftungsverhältnis zwischen der geschädigten Person und dem ausfahrenden PKW je nach Verursachungsbeitrag. Dort kommt es dann auf den konkreten Ablauf des Unfallgeschehens an. Grundsätzlich müssen alle Schadensbeteiligten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten. „Tun“ sie das nicht, obliegt ihnen die Verantwortung für das Unfallgeschehen.

Auch hier könnte sich aber im Einzelfall eine (anteilige) Haftung der Geschäftsführung ergeben, wenn bspw. bezüglich der Verkehrsführung auf dem Gelände ein Fehler besteht, der kausal zu dem Unfall geführt hat (bspw. eine unzureichende Beschilderung).

3. Anpassung des Pachtvertrages
Die Westfalenhallen GmbH ist nach § 1 des zwischen der Stadt Dortmund und ihr bestehenden Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 als Fuß- und Radwegeverbindung offen zu halten. Gleichzeitig obliegt der Westfalenhallen GmbH nach § 9 des Vertrages die Verkehrssicherungspflicht.

Soweit der Rat entsprechend der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages der Vorlage 19863-21 beschließt, dass diese den Verbindungsweg (zumindest) an den notwendigen Tagen schließen darf, empfiehlt es sich, den bisherigen Pachtvertrag hiermit korrespondierend anzupassen.

Diese Vertragsanpassung ist gleichwohl nicht zwingend.

Durch die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen GmbH bereits verpflichtet, den Weg immer dann (temporär) geschlossen zu halten, wenn sie anderweitig diese bereits gesetzliche Pflicht nicht einhalten könnte.

Insoweit muss der Grundsatz „pacta sunt servanda“ in dieser Konstellation zurücktreten.

Unabhängig davon erscheint die Vertragsanpassung aus deklaratorischen Gründen sinnvoll.“
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.20.21 vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 16.09.21 entschieden, die Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu schieben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der geplante Weg mindestensum 10 Meter verbreitert werden müsste. Wenn auf lange Sicht der Zulieferverkehr über die B1 abgewickelt würde, ist dieser Weg für einen solchen Verkehr nicht mehr relevant. Das müsste schon jetzt mit eingeplant werden, um somit in der Ganzheit die Attraktivität des Bereiches zu steigern. Man fragt sich an dieser Stelle, warum nicht bei der Rahmenplanung für das Gelände anders geplant und gehandelt werden kann.
Wenn es im Interesse der Stadt Dortmund liegt, die Strobelallee als Eventmeile entstehen zu lassen, dann kann es nicht im Interesse aller liegen, die Verbindung zwischen den Hallen derart einzuschränken. Ein eventueller Fluchtweg würde mit der geringen Wegbreite als zu eng empfunden und würde dem nicht gerecht werden.
Die Verwaltungsvorlage lässt Alternativen vermissen, die hier überdacht werden sollten. Die Befürchtung, dass eine zunächst ausgesprochene Sperrung für 30 Tage, Zug um Zug und beliebig erhöht werden könnte, steht ebenfalls im Raum. Bis möglicherweise hin zu einer Gesamtsperrung des Weges. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte dem vorbeugen und lehnt ein Konzept in der Gestalt ab. Es müssen die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt werden, da der Weg von Spaziergänger*innen sowie Radfahrer*innen Richtung Süden sehr stark frequentiert ist. Eine Führung des Weges um die Rosenterrassen herum ist hier keine adäquate Alternative.
Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Schließung bei BvB Spielen erkennen lässt, wo hier die Priorität liegt, und die Interessen von Bürger*innen, nicht dazugehören zu scheinen.
Herr Stadtrat Rybicky entgegnet, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen ein Kompromiss entwickelt werden musste. Seines Erachtens sei die Westfalenhalle das einzige Messegelände, dass nicht Herr über sein Gelände sein könne. Daher müsse man mit dem 30 Tage Kompromiss zufrieden sein. Diese 30 Tage Sperrung des Weges schränke die Möglichkeit Messen zu planen, die einem immensen Aufwand und Aufbauarbeiten erfordern, deutlich ein. Auch die Westfalenhallen seien mit dem Kompromissvorschlag nicht wirklich zufrieden und sähen eine gesamte Sperrung des Weges lieber.
Dass die Öffnung bei BvB Spielen berücksichtigt wird, ist lediglich der Anzahl der Menschen geschuldet, die mit geschätzten 35.000 durch den Weg zwischen Halle 3 und 4 strömen.
Die Partei Die PARTEI regte an, die geplante Rampe westlich des Eissportzentrums lieber geradeaus zu führen. Herr Stadtrat Rybicki erklärte, das sei wegen des starkenGefälles baulich nicht möglich.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, die PARTEI und AfD) gegen 2 Ja Stimmen (CDU) dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss nicht zu fassen:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.21 (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr. 19863-21-E1):

….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30 Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie Umwege zeitlich einplanen können?

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 19863-21-E2)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.

2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.

3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete Wegeverbindung entschieden.

4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen. Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.

Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3 und 4
an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden und
insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußballspielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und
Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden
müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “UmsteiGERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstand, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.

AMIG, 07.09.2021:

Herr Rm Frank deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung um eine Stellungnahme zu den haftungsrechtlichen Risiken für Mandatsträger bei der Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage unter Inkaufnahme möglicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Wegeführung über Eissportzentrum zu den
Rosenterrassen favorisiert (Ziffer 5 der Vorlage).

Herr Wilde kündigt an, dass die Frage nach den haftungsrechtlichen Risiken bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung geklärt wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3), der Stimme von Herrn Höfer (FDP), bei
Enthaltung der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (4), der Stimme von Frau Selzer
(Die Linke) gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) und der Stimme von der Partei
„Die Partei“ dem Rat der Stadt Dortmund, den in der Vorlage vorgeschlagenen Beschluss ohne die Punkte 3und 6 zu fassen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
07.09.2021:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache 19863-21-E2)
Siehe oben!

AMIG, 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann deklariert weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte
Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
AFBL 16.09.21:

Herr Mader (CDU-Fraktion) regt an, die Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen zu lassen, seine Fraktion sei im Rat beschlussfähig.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es gestern im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch weitere Fragen zur Haftung und zum Wegerecht gegeben hätte. Ebenso zum Pachtverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Da gab es die Bitte, die Informationen bis zum Rat nachzuliefern. In diesem Fall dann nichtöffentlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass auch seine Fraktion diskutiert hätte, ob es sich um Betriebsgelände handele oder nicht. Auch er bittet um Aufklärung, was angemietet sei. Im gestrigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sei zugesagt worden, dass heute jemand anwesend sei, der zu diesem Thema sprechfähig sei.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, diese Antwort und die weitere Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schieben und dort die Empfehlung auszusprechen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage mit allen o. g. Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.21 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor:

„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden
muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich
größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2
besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch
überschreiten.
Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten
Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde
infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet
daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten
Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).

Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung

Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend
war oder nicht.

Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von
Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des
Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht
ausschließt.

Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer
Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.
§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden
sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.

Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber
ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den
Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.

Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten
haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen,
befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den
Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die
vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu
beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn.191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der
Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“

Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Thema
„Fuß- und Radwegeverbindung durch das Westfalenhallengelände“ zur Beschlussfassung zu
stellen.

Beschlussvorschlag

1) Der Rat nimmt die Beschlüsse des Beirates für Nahmobilität zur Kenntnis, der die Radwegeverbindung als eine wichtige Route im Dortmunder Radwegeplan ansieht.

2.1) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund vereinbarte Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß und Radwegeverbindung auch weiterhin umzusetzen.

2.2) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund verankerten Verkehrssicherungspflichten für den Fuß und Radweg wahrzunehmen.

2.3) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die gutachterlich festgestellten Sicherheitsmängel abzustellen und eine gefahrenfreie Nutzung des Fuß- und Radweges sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll eine Umgestaltung der fraglichen Be und Entladezone geprüft werden. Sichtbeschränkungen sind aufzuheben.

2.4) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH im Rahmen der allfällig anstehenden Umbaumaßnahmen auf, eine weitgehende Verlegung der Logistikverkehre sowie der Be- und Entladung für den Messebetrieb an anderer Stelle zu organisieren und somit Fuß-/Radverkehr auf der einen Seite und Be- und Entladung auf der anderen Seite zu entzerren.

Begründung erfolgt mündlich:“

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab, da fraktionsübergreifend insbesondere zur Haftung / Verkehrssicherungspflicht Beratungsbedarf besteht.
Aufgrund der notwendigen fachlichen Diskussion in den Fachausschüssen erfolgt eine Überweisung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

Eine abschließende rechtliche Würdigung soll für die Beratung in den Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E8) vom 28.10.21 vor:
in der vorgennannten Angelegenheit übersende ich Ihnen in der Anlage einen Vermerk des
Rechtsamtes zur deliktischen Haftung.

Rechtlicher Vermerk:
Ergänzende Information zur Drucksache Nr.: 19863-21
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen

- siehe Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E7), siehe oben -
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor (Die Angelegenheit ist irrtümlich nichtöffentlich behandelt worden):
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 23.09.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 19863-21-E1)….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19863-21-E2)
Siehe oben!

AMIG, 26.10.2021:
Unter Hinweis auf die Protokollierung unter TOP 3.21 (Drucksache Nr.: 22755-21) im öffentliche Teil der heutigen Sitzung leitet der AMIG die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung dauerhaft offen zu halten. Die Schließung des Weges vom 24.10.21 ist sofort aufzuheben.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet die Verwaltung auf die Westfalenhallen GmbH einzuwirken, so dass der Weg unverzüglich geöffnet wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH (Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund) die Schließung des Weges zu verhindern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Rat der Stadt Dortmund den Pachtvertrag zwischen der Westfalenhallen GmbH und Stadt Dortmund, der die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung regelt, nicht zu verändern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Einsicht des nichtöffentlichen Gutachtens, so dass der Wunsch der Westfalenhallen GmbH überprüfbar und nachvollziehbar gemacht wird. Die Einsichtnahme kann in einer nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West erfolgen.
Dieser Antrag wurde bereits im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 durch den Bezirksbürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern der Bezirksvertretung beschlossen.

Frau Cramer (Bündnis90/Die Grünen) bemerkt zum Thema folgendes:

„Enttäuschend ist, dass in der Gesamtsituation nicht mal ansatzweise versucht wurde, alternative Lösungsvorschläge umzusetzen. Zwischen Laissez-faire und der kompletten Schließung des Weges liegen viele Eskalationsstufen, die hier einfach übersprungen werden. Warum kann ein einzelner Mensch, der die Absperrung durchschreiten will, mit 7 Sicherheitskräften gestoppt werden, aber nicht versucht werden, durch Kommunikation einzelne Spaziergänger*innen zu bitten, wegen des Rangierens eines LKW kurzfristig zu warten, oder den Umweg zu nehmen? Es ist aber nicht nur die inhaltliche Problematik, die schon skandalös genug ist. Es entsteht ein nicht unerheblicher Schaden, wenn Entscheidungen weder transparent im Vorfeld kommuniziert werden, noch in Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung stattfinden. Es geht nicht um einen politischen Beschluss, bei dem man mal auf der Gewinner- und mal auf der Verliererseite steht. Das muss man im demokratischen Prozess respektieren und aushalten. Wenn aber ein gewinnorientiertes Unternehmen einfach Fakten schafft, indem es vertraglich vereinbarte Vorgaben missachtet und dann sogar Mitglieder des Verwaltungsvorstandes dieses Verfahren gutheißen, dann frage ich mich, welches Demokratie- und Rechtsverständnis dem zugrunde liegt. Wenn ich als Bürgerin der Stadt Dortmund einfach mache, was ich will und mich dabei weder an Regeln noch an Verträge oder an Gesetze halte, muss ich die Konsequenzen tragen. Welche Konsequenzen trägt die Westfalenhallen Unternehmensgruppe? Des Weiteren möchte ich nochmal um die Veröffentlichung des DEKRA-Gutachtens bitten. Ein Rechtsgutachten ist nicht gleich geltendes Recht. Um in eine juristische Debatte eingehen zu können, müssen wir jedoch den Inhalt des Gutachtens kennen. Der Bezirksbürgermeister möge prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte für uns als Gremium möglich sind.“

Herr Tigges von der CDU Fraktion merkt an, dass ihm die Formulierung in dem vorgelegten Antrag zu weit ginge. Es müssen zunächst geeignete und konzeptionelle Lösungen gefunden werden, die unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht und der damit verbundenen Haftungsfrage, die Interessen aller Beteiligten abbilden. Solange kein Konzept vorliegt, unterstützt er nicht die Forderung nach der „ohne Einschränkung dauerhaften Öffnung“ des Weges.

Frau Bernert-Leushacke ( Fraktion Die Linke) schlägt in diesem Zusammenhang einen Zusatz zum Wortlaut des Antrages vor, der ergänzt„ unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.

Frau Eberle, von der Fraktion Die Linke bemerkt, dass es unmöglich anmutet, dass einfach Fakten geschaffen werden und man sich auf ein Gutachten beruft, was nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Man müsse sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, da anscheinend hier lediglich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, und nicht die Interessen von Bürger*innen.

Rm Herr Bonde … (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seines Wortbeitrags im Internet nicht zugestimmt.)

Herr Stoltze von der SPD Fraktion appelliert an eine klare politische Willensbekundung. Man solle sich nicht auf eine rechtliche Diskussion einlassen, die Westfalenhallen GmbH soll eine Lösung vorschlagen. Im Übrigen haben sie im Rahmenverkehrsplan versprochen dass die Erschließung demnächst anders erfolgen soll, und eine Sperrung des Weges nicht mehr notwendig macht.

Auf die Anmerkung von Herrn Dr. Link, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, ob es überhaupt eine Unfallstatistik für diesen Bereich gibt, und ob dort jemals ein Vorfall stattgefunden hat, antwortet EPHK Großmann, von der Polizei Dortmund folgendes:

Aus der Erinnerung heraus, ohne vorherige Auswertung, sei ihm kein Unfall polizeilich bekannt. Allerderdings erfasst das Straßenverkehrs- und Unfallstatistikgesetz lediglich Unfälle die sich im fließenden Verkehr ereignet haben. Sollte sich also an der Stelle beim Be– und Entladen ein Unfall ergeben haben, würde das nicht in einer Statistik erfasst werden.
Der Bezirksbürgermeister stellt den og. Antrag mit dem Zusatz „unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“ zur Abstimmung.

Die Passage des Antrages lautet demnach nun vollständig:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung, unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht, dauerhaft offen zu halten.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig, mit einer Enthaltung (AfD) die nachträgliche Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 (zur Drucksache Nr.: 2275521!) vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22755-21)

…..wir bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o. g. Tagesordnungspunktes in der öffentlichen Sitzung am 26.10.2021. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die
betreffende Wegeverbindung für die Woche vom 24. bis 29. Oktober 2021 für den öffentlichen Fuß und Radverkehr gesperrt wurde, obwohl dazu ein Ratsbeschluss nicht erfolgt ist.

Wir bitten um einen aktuellen Sachstand und die mündliche Beantwortung folgender Fragen:

- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
- Wer hat die Sperrung veranlasst?
- Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
- Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
- Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und
abgestimmt werden?

AMIG, 26.10.2021:
Herr Stadtrat Dahmen beantwortet mündlich die o.a. Fragen wie folgt:

1.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist nach § 1 des mit der Stadt bestehenden
Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 offen zu halten.
Zugleich ist ihr nach § 9 dieses Vertrages die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände übertragen.
Die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH trifft hierbei die Pflicht nach § 43 GmbHG in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden. Hierzu zählt auch die Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände aufhalten, vor Schäden zu bewahren. Aus dieser Verantwortung erwächst auch die Pflicht, bei der Durchführung von Anliefer- und Logistikverkehren die notwendige Sorge dafür zu tragen, dass Dritte, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die den Weg grundsätzlich nutzen dürfen, auch bei diesen Verkehren nicht zu Schaden kommen. Dies ist gemäß dem Sachverständigengutachten der DEKRA nur durch eine temporäre Schließung während der entsprechenden Zeiten möglich.

2.) Wer hat die Sperrung veranlasst?
Die Sperrung wurde von der Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe aufgrund ihrer Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht veranlasst.
3.) Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
Auch ohne einen Ratsbeschluss ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe verkehrssicherungspflichtig. Ein Untätigbleiben wäre zugleich eine Verletzung der auf diese übertragenen Verkehrssicherungspflicht.

4.) Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
Die aktuelle Sperrung der Stichstraße wurde seit dem 20.10.2021 mittels Ausschilderung auf dem Gelände für die Zeit vom 25.10. – 29.10.2021 und am 21.10.2021 auch für den 24.10.2021
angekündigt. Darüber hinaus ist gestern über die Öffnung zum DFB-Pokalspiel über die folgenden Kanäle informiert worden:

• Pressemitteilung an die RN
• Pressegespräch mit Radio 91.2 sowie Versand der Pressemitteilung
• Onlinestellung der Pressemitteilung auf der Website der Westfalenhallen
• Facebook, Instagram und LinkedIn

5.) Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?

Weiter kündigt er an, dass die gewünschte ergänzende rechtliche Stellungnahme den Folgegremien umgehend zugeleitet wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zur eigentlichen Vorlage, Drucksache Nr.: 22755-21 sowie allen dem AMIG heute irrtümlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3.2 vorliegenden Vorgänge einigt man sich darauf, diese heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Weiterhin liegt heute dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E9) vom 02.11.21 vor:
Anfrage der Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
vom 30.08.2021, DS-Nr. 19863-21-E1

zu o.g. Nachfrage teilte mir Frau Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH, am 02.11.2021 Folgendes mit:

Zu 1)
„Laut aktuellem Stand ist eine Sperrung für die nachfolgend genannten Messen geplant:
Veranstaltungen für 2021:
- DKM
- Intermodellbau
- Signal Iduna Cup
- German Comic Con: Winter Edition
Veranstaltungen für 2022:
- BOE International
- Jagd und Hund / Fisch und Angel
- Pumps & Vales / Recycling / Solids
- Motorräder
- Creativa
- Maintenance
- Intermodellbau
- German Comic Con: Spring Edition
- Empack / Logistics
- Hund & Katz
- WM
- InterTabac / InterSupply
- Hund & Pferd
- DKM
- Signal Iduna Cup
Auch diese Auflistung ist bitte nach wie vor nicht als final zu verstehen. Wir müssen uns hier Änderungen und Anpassungen vorbehalten. Das Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist mitunter sehr schnelllebig. Es kann somit zu Änderungen der Sperrtage z.B. aufgrund von Neuveranstaltungen, Veranstaltungsabsagen oder sonstigen externen Einflüssen kommen. Jegliche Sperrungen werden aber frühzeitig kommuniziert und der Öffentlichkeit mitgeteilt.“

Zu 2)
„Wie erfolgt die Kommunikation?

Über temporäre Sperrungen der Verbindungsstraße zwischen den Dortmunder Messehallen 3 und 4 wird frühzeitig über folgende Kanäle informiert:

- Startseite und im Newsbereich auf der Website der Westfalenhallen Unternehmensgruppe (westfalenhallen.de: Messe Dortmund, Kongress,Westfalenhalle)

- Bei Messe-Veranstaltungen zusätzlich auf der jeweiligen Messe-Website (z.B. intermodellbau.de)
- Auf den Social-Media-Kanälen der Unternehmensgruppe (Facebook, LinkedIn, Instagram)
- Auf den Social-Media-Kanälen der jeweiligen Messeformate oder der Westfalenhalle
- Kurze Pressemitteilung/Ankündigung vorab an die Lokalpresse
- Zusatzinfo in der Newsletter-Kommunikation der jeweiligen Veranstaltungsformate (hier informierte die Westfalenhalle schon erfolgreich in der Vergangenheit über Anreisehinweise bei Terminüberschneidungen mit BVB-Spielen)
- Beginn der Kommunikationsmaßnahmen: ca. eine Woche vor Beginn der Sperrung“
Weiterhin liegt heute dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19863-21) lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor-:
Siehe oben!

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Rechtlicher Vermerk) ( Drucksache Nr.: 19863-21- E8) (siehe Anlage zur Niederschrift):
Siehe oben!
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 22755-21):
Siehe oben!

Hierzu Empfehlungen aus dem AMIG vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) IN West vom 26.10.2021:
Siehe oben!

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 19863-21- E9):
Siehe oben!

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:19863-21-E10):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss der untenstehenden Zusatz- und Ergänzungsanträge:

1. Sofern die Kompromisslösung für die temporären Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen der Wegverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 an bis zu 30 Tagen beschlossen wird, bitten wir um eine Evaluation der Auswirkungen dieses Beschlusses, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, nach 2 Jahren ab Beginn der Umsetzung.

2. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH wird aufgefordert, die Planungen zur Weiterentwicklung des Messegeländes, hier insbesondere die Logistikplanung, zu überarbeiten, damit eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung ermöglicht werden kann.

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21- E11):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.

Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.

Begründung:
Bei der Entscheidung zur weiteren öffentlichen Nutzung der Durchwegung zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 spielt das Gefährdungsgutachten der DEKRA eine entscheidende Rolle. Dennoch liegt den Ratsmitgliedern bisher nur eine von den Westfalenhallen erstellte Zusammenfassung dieses Gutachtens vor. Als Teil der Entscheidungsgrundlage und zur umfassenden Bewertung der Sachlage muss den Ratsmitgliedern Aufgabenstellung an die DEKRA und die daraus resultierende Bewertungsgrundlage jedoch in Gänze bekannt sein.

Das Anliegen der Geschäftsführung der Westfalenhallen, die Verkehrssicherheit für Radfahrenden und Fußgänger*innen zu gewährleisten und sowohl die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat rechtlich bei Haftungsfragen abzusichern, ist nachvollziehbar und geboten. Dennoch müssen aufgrund der Bedeutung des Weges für die Öffentlichkeit und die bestehende vertragliche Verpflichtung zur Offenhaltung des Weges Alternativen zur (temporären) Sperrung im Rat diskutiert werden können. Solche Alternativen sollten vorher rechtssicher geprüft werden, um eine dem Verkehrsrisiko und bestehenden Ansprüchen an die Wegeverbindung angemessene Entscheidung zu treffen.


AKUSW, 10.11.2021:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) enthalten werde, da man rechtliche Bedenken dazu habe, die gewünschten Informationen öffentlich zu machen.

Herr Witte (Rechtsamt) informiert den Ausschuss diesbezüglich über die rechtlichen Möglichkeiten der Veröffentlichung.

Unter Vorbehalt der rechtlichen Möglichkeiten fasst der Ausschuss zum o. Zusatz-
/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

...der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.

Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.

Ansonsten leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Zudem liegt den Ratsmitgliedern folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21-E14) vor:
„… in seiner Sitzung am 10.11.2021 bat der AKUSW die Verwaltung, bei den Westfalenhallen eine Konkretisierung der Ankündigung zu erfragen, über beabsichtigte Sperrungen „frühzeitig“ informieren zu wollen.

Die Geschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH bestätigte ihre schon zur letzten Sitzung durch die Verwaltung an den AKUSW übermittelte Aussage, geplante Sperrung in der Regel eine Woche vor Beginn der Sperrung, nach Möglichkeit auch früher,über die bereits genannten Kanäle bekannt zu geben.“
Weiter liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21-E13) vor:
„… Bezug nehmend auf den Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.11.2021 zu der Ratsvorlage „Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen – Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen“ (DS-Nr. 19863-21), welche eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.11.2021 vorsieht, reiche ich Ihnen die Stellungnahme der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH nach.

Stellungnahme der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH:



Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) legt den Schwerpunkt auf die Ziffern 3 und 6 der Vorlage. Sie stellt fest, dass die Westfalenhallen ein Verkehrsrisiko in der Wegeverbindung zwischen Halle 3 und 4 -die eine wichtige Achse für den Fuß- und Radverkehr darstellt- ausgemacht hat. Ein von der Dekra erstelltes Gutachten zum Umgang bleibt unveröffentlicht. Darauf basiert aber nur die bis zu 30 Tage Sperrung/Jahr. Die Punkte 3 und 6 der Vorlage werden von ihrer Fraktion abgelehnt. Hintergrund ist die mangelnde Beteiligung der Bevölkerung. Auch der Umgang mit den politischen Gremien, die ohne die vollständige Informationen zu kennen, nun zu beschließen haben, einschließlich des Hinweises auf die persönliche Haftung. Auch seien augenscheinlich keine alternativen Maßnahmen geprüft worden. Für die Zukunft kündigt sie einen Antrag, der auf die Entwicklung alternative Möglichkeiten mit dem Ziel der vollständigen Öffnung des Weges zielt, an.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) bittet um separate Abstimmung der einzelnen Punkte der Verwaltungsvorlage und gibt die Abstimmung für seine Fraktion frei.

Rm Lemke (Die Linke+) verweist auf den Antrag ihrer Fraktion zum Thema und erklärt, die Fraktion Die Linke+ werde gegen die Vorlage stimmen. Sie gibt auch den Hinweis, dass aus ihrer Sicht der Weg nicht nur Wirtschaftsfläche, ist sondern auch eine wichtige Verbindung im Nahverkehr. Mit Blick auf die beschlossene Verkehrswende sei der Nahverkehrsaspekt, so Rm Lemke, nicht ausreichend gewürdigt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt die Bedeutung der Westfalenhallen für Dortmund heraus. Die zentrale Lage berge aber auch Probleme, z.B. als Barriere zwischen Stadt und Stadion, Bolmke, etc. Der Weg besitzt große Bedeutung, besonders für die Dortmunder*innen. Die Bedürfnisse der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einerseits und der Messe als Wirtschaftsunternehmens andererseits sind bekannt. Sie stellt die Verkehrssicherungspflicht und den Schutz der Mitarbeitenden als ebenfalls schützenswerte Güter heraus. Daher ist ein Kompromiss nötig, den sie in der Vorlage sieht. Dazu ergänzend hat ihre Fraktion einen Zusatz-/Ergänzungsantrag vorgelegt, der das Ziel ihrer Fraktion beschreibt. So müssen sich zukünftige Planungen an der Nutzung des Weges orientieren und auch eine Evaluation gehört dazu. Vor dem Gesamthintergrund wird die SPD-Fraktion der Antrag der Fraktion Die Linke+ ablehnen.

Rm Dr. Suck (CDU) bewertet die Diskussionen in den Ausschüssen positiv. Damit ist heute die Entscheidungsbasis besser. Die Verwaltungsvorlage ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen. Seine Fraktion wird der Verwaltungsvorlage zustimmen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) geht auf die sicherheitsrelevanten Aspekte der Vorlage ein. Der Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion zielt genau auf diese Stelle und möchte die Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gewährleisten. Gerade wenn ihre Fraktion dafür eintritt, dass der Weg geöffnet bleibt, muss sie natürlich die Sicherheit berücksichtigen. Für die Zukunft formuliert sie die Erwartungshaltung, dass bei Umplanungen und Neuordnungen am Standort die vollständige Öffnung des Weges angestrebt wird. Weiterhin wünscht sie zwei Jahre nach Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen eine Evaluation mit dem Ziel, auch andere Möglichkeiten mit einer möglichst kompletten Öffnung und Gewährleistung der Sicherheit zu erschließen.

Rm … (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Namens, der Parteizugehörigkeit und des Wortbeitrags im Internet nicht zugestimmt.)

Rm Garbe (AfD) hält die Vorlage für ausgewogen. Sowohl die Nutzung durch die Öffentlichkeit als auch die kommerziellen Anforderungen wurden trotz Komplexität berücksichtigt. Die Westfalenhallen müssten zur Sicherung Schließungen vornehmen können.

Rm Kowalewski (Die Linke+) blickt auf den Abschluss des Pachtvertrages, in welchem steht, dass der Weg geöffnet sein muss. Seither sind zahlreiche bauliche Änderungen erfolgt. Dies habe letztendlich erst dazu geführt, dass die -nach dem unveröffentlichten Gutachten- Gefahren nun vorliegen. Er stellt die Frage, ob sich die Westfalenhallen hier vertragsgerecht verhalten haben. Der von seiner Fraktion vorgelegte Zusatz-/Ergänzungsanträge als auch der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen würde die Situation verändern und eine rechtlich neue Ausgangslage schaffen.

Rm Waßmann (CDU) stellt mit Blick auf die pandemiebedingt schwierige wirtschaftliche Situation der Westfalenhallen fest, dass die aktuelle Diskussion dem Ruf des Messestandorts schadet. Gute Lösungen für Radfahrende werden aus seiner Sicht nicht in der Diskussion berücksichtigt, genau wie die Tatsache, dass es sich um Betriebsgelände handelt. Zu den Öffnungsszenarien wird er sich enthalten.

Aus Sicht des Rm Garbe (AfD) werde nach dem Beschluss für die Menschen nichts Einschneidendes spürbar.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht im Umgang mit dem Rat die unterschiedlichen Stellungnahmen des Rechtsamtes und die Weigerung, das Gutachten zu veröffentlichen, kritisch.

Rm Rüther (SPD) erklärt zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, die SPD-Fraktion werde nur den Punkt hinsichtlich der Überprüfung nach zwei Jahren zustimmen. Die anderen Punkte reichen seiner Fraktion in Sachen Sicherheit nicht. Daher kann nur eine Ablehnung erfolgen.

Der Rat lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der SPD- Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19863-21-E10).

Der Rat lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 19863-21-E2) in der Fassung des AMIG mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) ab.

Antragsgemäß wird über die Punkte der Verwaltungsvorlage einzeln abgestimmt.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU):

1. dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 grundsätzlich offen bleibt.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU):

2. dass sukzessive eine gestalterische Aufwertung des vorhandenen Verbindungsweges im Zuge der Überplanung und Modernisierung der Hallen erfolgt, soweit dies baulich/ technisch und insbesondere unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und haftungsrechtlicher Fragestellungen möglich ist.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, den Rm Joest und Kauch (beide FDP/Bürgerliste) sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Rm Happe und Rm Schmidtke-Mönkediek (beide FDP/Bürgerliste):

3. dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/ Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach aktuellem Stand an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung des Rm Waßmann (CDU):

4. eine Nutzung der Wegeverbindung ist anlässlich von Spielen des BVB im Signal-Iduna-Park zu gewährleisten.

Der Rat beschließt einstimmig:

5. den Bau einer weiteren Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen zur Ergänzung des vorhandenen Fuß- und Radwegenetzes.

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, den Rm Joest und Kauch (beide FDP/Bürgerliste) sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Rm Happe und Rm Schmidtke-Mönkediek (beide FDP/Bürgerliste):

6. die Rahmenplanung entsprechend des dargestellten Lösungs-/ Kompromissvorschlags anzupassen.

zu TOP 3.21
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

„Dem AFBL liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.21 vor:
Der Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:
- Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.“
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2)

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des folgenden zusätzlichen Punktes:

g) Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“

Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.

Rm Mader (CDU-Fraktion) sagt, die CDU stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber. Dem Vorschlag des Rm Dudde würde die CDU-Fraktion folgen.

Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an, wünscht aber auch die Beratung im AMIG.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) sagt, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften habe sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.

Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese bei AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird - so seine Wahrnehmung - positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.


Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und -da es sich um Mobilität etc. handelt- der AMIG zu beteiligen ist. Ansonsten stimmt die SPD-Fraktion der Beratung in den Fachausschüssen zu.

Rm Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.

Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bekräftigt für ihre Fraktion die Befassung der Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.

OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.

Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).
Weiterhin liegt dem AFBL erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion „Die LINKE & Piraten“ vom 12.03.20 (Drucksache Nr.: 16968-20) vor:
die Deutsche Kohlekommission hat den Einstieg in eine Wasserstoffstrategie als Kernstück der Energiewende in Deutschland empfohlen. Die Bundesregierung hat inzwischen einige Ideen dazu entwickelt und auch projektbezogene Fördergelder zur Verfügung gestellt. Auch international wird die Erzeugung und der Einsatz von Wasserstoff als möglicher Zwischenspeicher für erneuerbare Energien als Zukunftstechnologie betrachtet. Die Nutzung/Verbrennung von Wasserstoff erzeugt keine weiteren schädlichen Emissionen, so dass er sich auch zur Nutzung innerstädtisch anbietet, um die Belastungen für die Bevölkerung weiter zu reduzieren.

DSW haben im vergangenen Jahr im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dargestellt, dass die Nutzung von Wasserstoff ohne Erzeugungsquelle in unmittelbarer Nähe von Dortmund für die Busflotte von DSW nicht in Betracht kommt. Die ökologischen Transportkosten beispielsweise durch mit Diesel betriebene Tankwagen würden den Nutzen wieder aufzehren. Für eine emissionsfreie Nutzung von Wasserstoff im Rahmen des neuen Nahwärmenetzes von DEW gilt ähnliches. Hinweise auf STEAG-Aktivitäten in Völklingen helfen also für die Nutzung in Dortmund nicht ernsthaft weiter.

DIE LINKE & PIRATEN hatte daher den Antrag gestellt (DS 14739-19-E1) den genehmigten aber stillgelegten Kraftwerksstandort der STEAG in Lünen für eine solche Erzeugungsplattform zu nutzen. Der AFBL hat sich diesem Prüfwunsch seinerzeit angeschlossen.
Eine Antwort der STEAG ergab, dass eine Nutzung des Standortes Lünen zwar möglich und sinnvoll sei, dies aber Investitionen der öffentlichen Hand erfordern würde, um die Voraussetzung für eine Nutzung als Wasserstoffhub zu schaffen. Eine Bitte unserer Fraktion an die Dortmunder Verwaltung sich mit der Verwaltung der Stadt Lünen zu beraten, inwieweit es möglich ist, diese Voraussetzungen zu schaffen, blieb aber ergebnislos.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Welche Strategie zur Nutzung und ggf. Produktion von Wasserstoff verfolgt die Stadt Dortmund?
2) Wie will die Stadt Dortmund verhindern, bei dieser künftigen Schlüsseltechnologie abgehängt zu werden?
3) Welches Potenzial sieht die Wirtschaftsförderung durch die Nutzung und potenzielle Produktion eines neuen modernen Energieträgers für eine Region, die früher unter anderem durch die Produktion des Energieträgers Kohle geprägt war (Stichworte Strukturwandel / Energiewende)?
4) Für wann ist eine politische Befassung mit den städtischen Planungen für eine Wasserstoffstrategie vorgesehen?
Zu der o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion „DIE LINKE & PIRATEN liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die im Rahmen der o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Welche Strategie zur Nutzung und ggf. Produktion von Wasserstoff verfolgt die Stadt Dortmund?
Unsere strategische Annahme ist, dass innerhalb der Stadt Dortmund durch zahlreiche Unternehmen und Forschungsinstitute große technologische Kompetenz vorhanden ist, um als Forschungs- und Wirtschaftsstandort Dortmund eine führende Rolle bei der Entwicklung von Wasserstofftechnologien einzunehmen. Von einer lokalen, großskaligen Herstellung von Wasserstoff auf dem Dortmunder Stadtgebiet wird aufgrund eines aktuell geringen Potentials zur Produktion von regenerativem Strom derzeit noch abgesehen.

Unsere Zielsetzung ist die Entwicklung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Dortmund hin zu einer Zulieferregion für die Wasserstoffwirtschaft, um so wesentlicher Teil der Wertschöpfungskette zu sein. Dazu soll Dortmund als Technologiestandort vor allem auf die Forschung und Entwicklung von Wasserstofftechnologien sowie auf die am Standort in Wirtschaft und Wissenschaft vorhandene (Energie-)Systemkompetenz setzen. Dazu werden die beiden Leuchtturmprojekte „CleanPort“ (DS-Nr.: 00836-15 – Errichtung des CleanPorts) und „Energiecampus“ (DS-Nr. 19970-21 – Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes) parallel vorangetrieben.

Unsere Umsetzung zur Erarbeitung einer umfassenden Strategie stützt sich auf mehrere Ansätze. Zum einen wird das Thema im Masterplan Energiezukunft bearbeitet, dessen Fertigstellung sich unter Corona-Bedingungen bis voraussichtlich Ende September 2021 verzögern wird. Parallel wird auf das Thema im „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ eingegangen, welches im November 2021 beschlossen werden wird. Final ist die Mitwirkung von StA 1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO erforderlich.

Darüber hinaus stellt die Stadt Dortmund unter Federführung des Sondervermögens Technologiezentrum einen Förderantrag im Rahmen von „HyExpert“ (BMVI; Juni 2021). Liegt der positive Bescheid vor, wird in diesem Förderprogramm eine umfängliche, sektorübergreifende Wasserstoffstrategie erarbeitet, welche auf die spezifischen Bedingungen der Stadt Dortmund zugeschnitten ist. Dadurch wird es gelingen, existierende Initiativen stärker zu verflechten und weitere Akteure zu aktivieren. Mit den damit verbundenen Beratungsleistungen wird ein Wasserstoffökosystem in Dortmund aufgebaut werden und der sektorübergreifende Einsatz des Energieträgers Realität werden.

2) Wie will die Stadt Dortmund verhindern, bei dieser künftigen Schlüsseltechnologie abgehängt zu werden?
Die Stadt Dortmund strebt an, einen repräsentativen Ansatz für Ballungsräume zu erarbeiten. Dieser Ansatz verfolgt für den Technologiestandort Dortmund zwei konkrete Schwerpunkte:

Erstens die Implementierung von Wasserstofftechnologien in verschiedenen Sektoren insbesondere in der Mobilität und Logistik. Vor allem die Nutzung von Wasserstoff im ÖPNV, Flughafen- und Hafenbetrieb steht im Fokus, da hier ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung lokaler CO2, Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen geleistet werden kann.

Zweitens die Ansiedlung von Technologieunternehmen und Start-Ups zur Entwicklung und Produktion relevanter Komponenten für Wasserstofftechnologien als Chance im Kontext des Strukturwandels in der Region. Dabei werden existierende Initiativen weiterentwickelt und übertragbare Konzepte zur Nutzung von Industrieflächen erarbeitet. Diese können als Blaupause dienen, um alte Industrieflächen zur Technologieentwicklung nutzen zu können.

Da von einer großskaligen Wasserstoffproduktion im Stadtgebiet derzeit abgeraten wird, sollte der Fokus auf die Förderung von Forschung und Entwicklung gelegt werden, um die Nutzung und den Transport von Wasserstoff durch Dortmunder Technologie zu ermöglichen und zu verbessern.

Durch die Großprojekte „CleanPort“ und „Energiecampus“ mit deren Umsetzung das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund beauftragt ist, werden wesentliche Impulse für den Standort gesetzt. Beide Projekte bilden dabei eine Symbiose entlang der Wertschöpfungskette: Während der „CleanPort“ einen Fokus auf die Erzeugung, Transport und konkrete Anwendung von Wasserstoff in Industrie und Mobilität setzt, liefern Forschung und Entwicklung auf dem Energiecampus den technologischen Fortschritt beim Thema Wasserstoff auf den Gebieten Strom, Wärme, und Verkehr. Aus diesem Grund sollen beide Projekte gleichermaßen vorangetrieben werden, um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen und für Dortmund und die Region einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.

Um weitere Grundlagen für die Dortmunder Wasserstoffstrategie zu schaffen, wird voraussichtlich im November 2021 eine kommunale Wasserstoffkonferenz in Dortmund organisiert. Bei der Konferenz werden regionale Akteure aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammengebracht. Ziel ist es, ein Netzwerk für Kooperationen und Projekte aufzubauen sowie konkrete Vorhaben einzuleiten.

3) Welches Potenzial sieht die Wirtschaftsförderung durch die Nutzung und potenzielle Produktion eines neuen modernen Energieträgers für eine Region, die früher unter anderem durch die Produktion des Energieträgers Kohle geprägt war (Stichworte Strukturwandel / Energiewende)?
Wasserstoff, Brennstoffzelle und Hydrolyse sind Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts innerhalb der Energieerzeugung und der wesentlichen Energieverbrauchssektoren, von der Mobilität über die industrielle Nutzung bis hin zur Wärme- und Stromerzeugung in Gebäuden. Innovative Technologien „Made in Dortmund“ unterstützen die Dekarbonisierung in der Energiewende. Angebote wie der „CleanPort“ oder der „Energiecampus“ stellen den Nukleus für Unternehmen und insbesondere auch Startups dar, erfolgreich am Wachstum dieses Marktes zu partizipieren. Als Technologiestandort kann Dortmund zusammen mit der Region die komplette Wertschöpfungskette der Wasserstoffwirtschaft nachhaltig stärken und international wettbewerbsfähig gestalten.

4) Für wann ist eine politische Befassung mit den städtischen Planungen für eine Wasserstoffstrategie vorgesehen?
Eine politische Befassung mit der Thematik wird erforderlich, wenn die Rückmeldung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Förderprogramms „HyExpert“ als Antwort auf die eingereichte Projektskizze vorliegt.


Der AFBL nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Außerdem liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG)aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:

Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 (Drucksache Nr. 21510-21):
– siehe oben –

AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Gebel gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (hier: Punkt 3g) wird abgelehnt.

Die o.a. angeführten Anträge wurden wie folgt abgestimmt:

1. Zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1):
Der AMIG empfiehlt unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion DIE LINKE+ dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
– siehe oben –

2. Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2):
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) die Aufnahme folgenden zusätzlichen Punktes:
– siehe oben –
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:
Dem AWBEWF liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 24.6.21 vor:
– siehe oben –

Der AWBEWF nimmt den Auszug aus der Ratssitzung ohne weitere Beratung zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.21:
– siehe oben –

Hierzu liegt vor Empfehlung des AMIG vom 07.09.2021:
– siehe oben –

AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Kowalewsi folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung

Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Danach erfolgt folgende Abstimmung zu den beiden o.a Anträgen:
Zum CDU-Antrag:
Der AKUSW empfiehlt unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion DIE LINKE+ dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den Beschluss laut Antrag zu fassen.

Zum FDP-Antrag:
Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt diesen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion DIE LINKE+) zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Der AFBL folgt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, der o. g. Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung vom 15.09.21, einschließlich des Abstimmungsverhaltens von der Fraktion DIE LINKE+.

Rm Garbe (AfD) bezweifelt die Sinnhaftigkeit der Wasserstoffstrategie und lehnt diese ab.

Rm Kowalewski (Linke+) gibt für seine Fraktion folgendes Abstimmungsverhalten zu den Anträgen von CDU (Drucksache Nr. 21510-21-E1) und FDP (Drucksache Nr. 21510-21-E2) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (hier: Punkt 3g) wird abgelehnt.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält neben der Elektromobilität die Weiterentwicklung der Wasserstoffstoffstrategie -auch für Dortmund- für notwendig. Aus Sicht seiner Fraktion geht der Antrag nicht weit genug. Daher wurde der Antrag hinsichtlich der Sicherstellung von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge gestellt.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst unter Berücksichtigung des o.a. Stimmverhaltens der Fraktion Die Linke+ mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.
Nachfolgender Buchstabe g) wird als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben:
g) Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2021
(Drucksache Nr.: 22846-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungs-förderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus seiner Sitzung am 17.11.2021 vor:

„Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke+ sowie von Die FRAKTION Die PARTEI vor (Drucksache Nr.: 22846-21-E1).

sB Dr. Klug erklärt, dass seine Fraktion der Resolution nicht zustimmen werde. Dies geschehe nicht, weil man die Frauenförderung nicht für wichtig erachte, sondern weil es darum gehe, die Aufgabe mit europäischen Fördergeldern fortführen zu wollen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

„... die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, CDU, DIE Linke+ und Die FRAKTION – Die PARTEI im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung schließen sich der Forderung der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände an und bitten um Beratung und Empfehlung der folgenden Resolution an den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert:

1. Die nahtlose Weiterführung der Arbeit der Kompetenzzentren für Frau und Beruf im Sinne von Nachhaltigkeit. Diese Arbeit ist wichtiger denn je angesichts der Tatsache, dass sich die Erwerbssituation durch die Corona-Pandemie deutlich verschlechtert hat.

2. Die Stärkung der lokalen Strukturen, um die Netzwerke zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft weiterzuentwickeln und das Beratungsprogramm für Unternehmen auszubauen, anstatt es zu verringern.

3. Wenn Veränderungen an Aufbau, Struktur und Qualität vorgesehen sind, dann darf dies auf keinen Fall dazu führen, vorhandene Strukturen aufzulösen, geförderte Stellenanteile zu verringern oder finanzielle Unterstützung abzubauen – gerade in der aktuellen Situation ist ein Mehr an Förderung geboten.

Begründung:
Die Kompetenzzentren Frau und Beruf leisten einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, für mehr Frauen in Führungsfunktionen, für die Umsetzung von Vereinbarkeitsmodellen in Unternehmen, für das Aufbrechen von Stereotypen bei der Berufswahl, zur Förderung des Unternehmerinnentums und zur Unterstützung für Gründerinnen. Die in den Kompetenzzentren arbeitenden Menschen haben erfolgreiche Netzwerke mit Unternehmen und Multiplikator*innen etabliert und sich in den Regionen und darüber hinaus zu einer zuverlässigen Anlaufstelle gemacht. Die Kompetenzzentren in NRW sind zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Wirtschaft unverzichtbar. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Prognos AG in ihrem Gutachten.

Doch diese erfolgreiche Arbeit ist nun in Gefahr. Die Landesregierung plant die Förderung der Kompetenzzentren nach der im April 2022 auslaufenden EFRE-Förderung in dieser Form nicht weiter fortzusetzen, da eine weitere Förderung aus EFRE-Mitteln nicht möglich ist. Dies wäre das Aus für eine über Jahrzehnte gewachsene frauenpolitische Infrastruktur, die sich nachweislich bewährt hat – auch in Dortmund. Es wäre fatal, die wertvolle Arbeit dieser Institution nicht fortzusetzen oder auch nur eine Lücke zwischen der auslaufenden Förderphase und einem neuen Förderprogramm entstehen zu lassen.“

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) zeigt sich besorgt über die Beendigung der Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf durch das Land NRW mit Ende der EFRE-Förderung. Dabei leisten die Kompetenzzentren einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, Frauen in Führung und die Umsetzung von Modellen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Laut Prognos AG sind die Kompetenzzentren unverzichtbar. Die Dortmunder Frauenverbände haben bereits eine Resolution initiiert. Die Landesregierung möge dieses erfolgreiche Projekt weiter finanzieren und die Kosten nicht auf die Kommunen abwälzen. Denn dann würde manche, durch Corona finanziell gezeichnete Gemeinde sich gegen eine Finanzierung entscheiden und das Kompetenzzentrum aufgeben. Dies ginge immer auf Kosten der Frauen in der jeweiligen Kommune.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erinnert an die in Relation zu Land und Bund gesehen niedrige Frauenerwerbsquote und die vergleichsweise geringe Zahl von Frauen in Führung. Dabei besteht ein Defizit an Fach- und Führungskräften. Auch die IHK hat die Arbeit im Kompetenzzentrum begrüßt und möchte gern am Format festhalten. Die gute Arbeit, sowohl was die Expertise der dortigen Beschäftigten als auch die entwickelten Formate betrifft, soll unbedingt fortgesetzt werden. Auch wenn die EU-Förderung entfällt, kann das Kompetenzzentrum -ggf. unter einem anderen Namen- fortgeführt werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Antragstellenden dahingehend, dass nach Ende der Förderung keine Bereitschaft vorliegt, diese Einrichtung auf eigene Kosten zu verstetigen. Dazu müssten müssten entsprechende Mittel im Rahmen der Haushaltsberatung eingeplant werden. Seine Fraktion werde sich enthalten, da die Fortführung der Kompetenzzentren zwar positiv gesehen werde, die Forderung der Weiterfinanzierung durch das Land aber nicht.

OB Westphal weist auf den kommunalen Eigenanteil, der in diesen Projekten zu leisten ist, hin.

Rm Garbe (AfD) kritisiert die Finanzierungsforderung an das Land. Wenn man es für wichtig halte, könne man es selbst finanzieren und fortführen. Er spricht sich gegen die Fortführung aus. Denn aus seiner Sicht gibt es genügend Angebote und Formate, die diese Themen abdecken.

Laut Rm Reppin (CDU) endet die Förderung am 31.08.2022. Der städt. Anteil beträgt 10 Prozent. Gemessen am Gesamthaushalt ist der daraus resultierende Betrag überschaubar. Eine Fortführung vom Land zu fordern, sei legitim. Fördert das Land nicht weiter, ist aus seiner Sicht vertretbar, den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2022 aus dem städt. Haushalt zu finanzieren. Er gibt den Hinweis, dass die Fortführung durch das Land ggf. nicht konform zu EU-Recht ist.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Resolution:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert:

1. Die nahtlose Weiterführung der Arbeit der Kompetenzzentren für Frau und Beruf im Sinne von Nachhaltigkeit. Diese Arbeit ist wichtiger denn je angesichts der Tatsache, dass sich die Erwerbssituation durch die Corona-Pandemie deutlich verschlechtert hat.

2. Die Stärkung der lokalen Strukturen, um die Netzwerke zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft weiterzuentwickeln und das Beratungsprogramm für Unternehmen auszubauen, anstatt es zu verringern.

3. Wenn Veränderungen an Aufbau, Struktur und Qualität vorgesehen sind, dann darf dies auf keinen Fall dazu führen, vorhandene Strukturen aufzulösen, geförderte Stellenanteile zu verringern oder finanzielle Unterstützung abzubauen – gerade in der aktuellen Situation ist ein Mehr an Förderung geboten.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 24.06.2021 folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der Sitzung am 15.06.2021 vor:
„Dem ASAG liegt folgende Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion vor:

… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 15.06.2021, um Beantwortung der Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Wie viele öffentlich zugängliche, städtische Gebäude und Sportanlagen im Stadtgebiet sind insgesamt mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
2. Welche öffentlich zugänglichen, städtischen Gebäude und Sportanlagen sind mit Defibrillatoren zur Laienreanimation ausgestattet?
3. Wie wird auf vorhandene Defibrillatoren hingewiesen (Hinweisschilder, interaktive Karte, o.Ä.)?

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung:

1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.

b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.

c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).

d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.

Begründung
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland: Nach Schätzungen des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. versterben hieran bundesweit jedes Jahr rund 70.000 Menschen (Quelle: DZHK 2019). Das sind etwa 20 Prozent aller durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachten Todesfälle. Bei einem Herzstillstand werden die individuellen Überlebenschancen und anschließenden Rehabilitationsperspektiven entscheidend dadurch beeinflusst, wie schnell mit geeigneten Wiederbelebungsmaßnahmen (Laienreanimation) begonnen wird: Jede Minute des Herzstillstandes verringert die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa 10 Prozent. Gleichzeitig steigt minütlich das Risiko irreversibler hypoxischer Hirnschäden, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer weitgehenden Rehabilitation im Falle des Überlebens drastisch sinkt.

Im Ernstfall kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes neben den klassischen Erste-Hilfe-Maßnahmen (Notruf, Herzdruckmassage, usw.) insbesondere der Einsatz von Defibrillatoren zu einer deutlichen Verbesserung der Notfallversorgungskette beitragen. Viele Defibrillatoren sind heutzutage speziell für die Nutzung durch Laienhelfer konzipiert und dank optimierter Benutzerfreundlichkeit (z.B. Schritt-für-Schritt Video- oder Sprachanleitung) auch ohne spezielles Fachwissen oder praktische Vorkenntnisse in der Ersten Hilfe anwendbar.

Eine flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation könnte neben der zuletzt beschlossenen Einführung des Systems der „Mobilen Retter“ (Drucksache Nr.: 20195-21) einen wichtigen Baustein zur weiteren Optimierung der Notfallversorgung in Dortmund darstellen.

Frau Zoerner regt an, die Bitte um Stellungnahme inkl. Antrag der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt zu überweisen, da es sich um die flächendeckende Ausstattung öffentlicher Gebäude handelt und hierfür der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht zuständig ist, auch wenn das Vorhaben durchaus positiv bewertet würde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Antrag zu beschließen und überweist die Bitte um Stellungnahme mit Antrag an den Rat der Stadt Dortmund.“

Der Rat der Stadt Dortmund beschloss am 24.06.2021 einstimmig gemäß der Überweisung des ASAG wie folgt:
- die Beantwortung folgender Fragen:
s.o. -
- den folgenden Antrag an die Verwaltung:
s.o. -

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21304-21-E1) vor:
„… zur Beantwortung Ihrer Anfrage wurde eine gesamtstädtische Abfrage der Defibrillatoren in allen städtischen Dienstgebäuden, Betriebsstätten und Einrichtungen der Fachbereiche und Eigenbetriebe vorgenommen. Hierbei wurden sowohl angemietete, als auch im Eigentum der Stadt Dortmund befindliche Objekte berücksichtigt. Die als Anlage 1 beigefügte Tabelle gibt Aufschluss über die organisatorische Zuordnung der Betriebsstätten und Dienstgebäude, über deren Adresse bzw. Ort, die genaue Position der Defibrillatoren im Hause, sowie übermögliche Hinweisschilder.

Anlage: Tabelle“
Rm Wallrabe (CDU) merkt an, dass der Prüfauftrag nicht erfüllt sei und die Fraktion weiter auf einer umfänglichen Auskunft bestehe. Ziel des Antrags bleibt die möglichst lückenlose Ausstattung städt. Gebäude und Sportanlagen. Er kritisiert die Stellungnahme der Verwaltung hinsichtlich der zusammengefassten Darstellung der Schulen in einer Zeile der Anlage. Er bittet, dem Prüfauftrag zuzustimmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21304-21-E1) zur Kenntnis und beschließt einstimmig gemäß der Empfehlung des ASAG folgenden Prüfauftrag:
1. Eine flächendeckende und möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation zu prüfen.
2. Dem Fachausschuss die Ergebnisse des Prüfauftrages bis zum 3. Quartal 2021 vorzustellen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
a. Aktuelle Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit Defibrillatoren zur Laienreanimation unter Angabe des genauen Standortes.

b. Darstellung von „weißen Flecken“ bzw. unterversorgten Bereichen, insbesondere im Innenstadtbereich.

c. Darstellung des finanziellen Aufwandes, der durch eine möglichst lückenlose Ausstattung städtischer Gebäude und Sportanlagen mit geeigneten Defibrillatoren zur Laienreanimation entstehen würde (Erreichbarkeit in max. 3 Minuten).

d. Darstellung des Wartungsaufwandes bei verschiedenen Modellen (Manuelle Wartung, Fernwartung, etc.) inklusive der finanziellen Auswirkungen.

zu TOP 5.2
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21)

Dem Rat der Stadt liegen nachfolgende Unterlagen vor:

- Zusatz-/Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E1):
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den fortgeschriebenen „6. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021“ des Landes NRW unverzüglich umzusetzen und in Ergänzung und Unterstützung des laufenden Impfgeschehens in den Arztpraxen die dezentralen öffentlichen Impfangebote möglichst wohnortnah und niedrigschwellig auszubauen, um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen, da diese grundsätzlich allen Personen angeboten werden können, die dies nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen und mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen ist. Über die Impfangebote ist die Öffentlichkeit fortlaufend im Rahmen einer Informations- und Aufklärungskampagne aufmerksam zu machen.

2. Die Dortmunder Weihnachtsstadt wird ab dem 18. November 2021 täglich wieder Tausende von Besuchern in die Dortmunder City locken. Die Verwaltung wird zur Förderung des Impfgeschehens beauftragt, an geeigneten Standorten auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt mit den Impfbussen ein Impfangebot für Erst- und Auffrischungsimpfungen zu schaffen.



Darüber hinaus erbitten wir zu folgenden Punkten eine Stellungnahme der Verwaltung:

3. Wie den Medien zu entnehmen ist, unterstützt die Verwaltung die Forderung des Städtetages nach einer landesweiten 2G-Regelung. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, auf welche Lebensbereiche das 2G-Modell Anwendung finden soll.

4. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat der Stadt Dortmund im rechtlich zulässigen Rahmen über das Ergebnis der im Oktober durchgeführten Abfrage des Impfstatus von städtischen Beschäftigten in sensiblen Bereichen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu informieren.


Begründung


Eine Begründung des Antrages erfolgt ggf. mündlich.“
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E3):
„… die aktuelle Welle der Pandemie nimmt immer mehr an Fahrt auf. Derzeit liegt die Verdoppelungszeit der 7-Tage-Inzidenz deutschlandweit bei 13,8 Tagen (Stand 17.11.). Damit gehen auch vermehrte Krankheitsfälle, Hospitalisierungen bis hin zur Notwendigkeit der künstlichen Beatmung einher, und in immer mehr Fällen steht auch der Tod am Ende der Infektion. Die Dynamik der Zahl der Todesfälle folgt, wie auch bereits bei früheren Wellen zu beobachten, zeitlich versetzt mit 14 Tagen Abstand der Dynamik der 7-Tage-Inzidenz.

Der Großteil der seit der 5. KW übermittelten COVID-19-Fälle war nicht geimpft. Der Anteil vollständig Geimpfter unter den Meldefällen ist jedoch in den letzten Wochen deutlich gestiegen und liegt mittlerweile in der Altersgruppe ≥60 Jahre bei über 60 %. Die sogenannte Impfeffektivität liegt für den Gesamtbeobachtungszeitraum 5. bis 43. KW für die Altersgruppe 18-59 Jahre bei ca. 82 % und für die Altersgruppe ≥60 Jahre bei ca. 81 % (Wochenbericht des RKI vom 4.11.).

Diese Zahlen des RKI sagen vor allem aus, dass der Schutz vor einer Infektion durch die Impfungen zwar gegeben ist und Impfungen daher auch einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten, aber dass die Impfungen leider auch nur einen relativen Schutz darstellen. Das Verhalten der Menschen ist immer noch entscheidend für die Pandemieentwicklung. Bereits 4 Monate (Astra Zeneca) bzw. 6 Monate (Biontech, Moderna) nach einer Impfung sinkt zudem die Immunantwort der Menschen signifikant ab, so dass immer mehr Impfdurchbrüche zu erwarten sind.

Die Politik in Land und Bund, sowie einige Teile der Gesellschaft, unterliegen aber dem Trugschluss, dass alleine durch die Impfungen die Pandemie besiegt werden kann und das eigene Verhalten nicht mehr an die Lage angepasst werden muss. Private Feiern, Diskothekenbesuche, Konzerte, Menschenaufläufe beim Karneval oder bei Fußballspielen und möglicherweise auch auf dem Weihnachtsmarkt werden lediglich anhand der 2GRegeln durchgeführt. Solche Großveranstaltungen sind aber bekanntermaßen Pandemietreiber.

Dies ist auch in der Landesregierung inzwischen angekommen. Ministerpräsident Wüst ließ am 17.11 verlautbaren: „Dort, wo das Infektionsrisiko besonders hoch ist, wird eine Teilnahme nur noch für Geimpfte und Genesene unter Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests möglich.“

Beschlussfassung:
Wie bereits bei früheren Wellen der Pandemie wird zusätzlich zu den 2G-Regeln eine pflichtige aktuelle Testung mit Hilfe von Schnelltests für die Teilnahme an Großveranstaltungen vorgeschrieben und auch kontrolliert. Angebote Schnelltests beim Einlass durchzuführen sind entsprechend vorzuhalten. Dies gilt auch für den Dortmunder Weihnachtsmarkt.
Entsprechende Vorbereitungen sind schnellstmöglich zu treffen.“

Rm Bahr (CDU) stellt die Aktivitäten der Stadt Dortmund und die steigende Zahl der Geimpften in der Stadt fest. Er erkennt aus Warteschlangen an Impfstellen einen gestiegenen Bedarf. Der Antrag zielt darauf ab, weitere Impfmöglichkeiten zu schaffen. Es sollten in der City an unterschiedlichen Stellen Impfangebote erfolgen. Auch ist für die Politik wichtig zu wissen, wie der Impfstand bei den städtischen Beschäftigten, besonders mit Blick auf durch die Pandemie besonders geforderte Berufsgruppen, ist.

Rm Kowalewski (Die Linke+) merkt zum Antrag seiner Fraktion an, dass neben den Impfungen auch Testungen wichtig sind, um Impfdurchbrüchen zu begegnen. Diese Tests können den Besuch, hier z.B. des Weihnachtsmarktes, sicherer machen. Den Antrag der CDU trägt seine Fraktion mit, möchte aber auch diesen weitergehenden Schritt tun.

Rm Giebel (SPD) erklärt, die Verwaltung berichte regelmäßig. Die landespolitischen Entscheidungen haben Auswirkung auf die Kommunen. Daher fordert er für seine Fraktion von der Landesregierung die ausreichende Finanzierung der Kommunen zwecks Aufbau weiterer mobiler Impfteams und eines dezentralen Systems von Impfstationen. Weiterhin soll das Land für die Haushaltsberatungen 2022 dafür sorgen, dass die isolierten Kosten der Gemeinden zur Pandemiebekämpfung nach dem COVID-19-Isolierungsgesetz durch das Sondervermögen des Landes zur Krisenbewältigung vollständig ausgeglichen werden. Sonst kämen ab 2025 große Probleme auf die Kommunen zu.

Rm Perlick (AfD) sieht in den Impfungen keinen Weg aus der Pandemie. Er meint, dies funktioniere bei Atemwegsinfektionen nicht.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum CDU-Antrag, wünscht sich zugleich einen Sachstand zu den Planungen seitens der Verwaltung. Dann würde klar, an welchen Punkten der Antrag über die existierenden Planungen hinausgeht. Auch möchte er wissen, wie sich die Stadt zur aktuellen STIKO-Empfehlung bei Boosterimpfungen positioniert. Zum Antrag der Fraktion Die Linke+ hält er es für sinnvoll, auf das neue Infektionsschutzgesetz und die neue Verordnung des Landes zu warten. Erst dann sind die Spielräume für zusätzliche Maßnahmen klar.

Rm Bahr (CDU) sagt zum Antrag der Fraktion Die Linke+, hier werde 2G+ (Anmerkung: Genesen oder Geimpft und mit aktuellem Test) gefordert. Dies ist keine Sache, die kommunal entschieden werden soll. Wenn dies jede Gemeinde unterschiedlich regle, gäbe dies einen kaum erklärbaren Flickenteppich. Seine Fraktion lehnt den Antrag daher ab.

OB Westphal stellt mit Blick auf den ersten Absatz des CDU-Antrags klar, dass die Verwaltung die rechtlichen Vorgaben unverzüglich umsetzt. Er verweist beispielhaft auf das Engagement im Impfzentrum.

Rm Worth (SPD) sagt zum Antrag der Fraktion Die Linke+, ihre Fraktion begrüße diesen, sofern der Satz, welcher den Weihnachtsmarkt in die Testpflicht einschließt, gestrichen wird. Hintergrund dieses Ansinnens ist die Verteilung über die ganze Innenstadt und das Hygienekonzept der Schaustellenden.

Rm Thomas (AfD) stellt eine Diskrepanz zwischen der Behandlung von geimpften Personen einerseits und Ungeimpften mit negativem Test andererseits fest. Er spricht sich daher für die 3G+-Regelung aus.

Rm Langhorst (FDP/Bürgerliste) findet den Linke+-Antrag grundsätzlich richtig und teilt die Ansichten. Er sieht aber vor der in Kürze folgenden neuen Coronaschutzverordnung Unwägbarkeiten. Erst wenn hier Klarheit herrscht, könne darauf aufgebaut werden. Mit Blick auf den Weihnachtsmarkt bedürfe es zahlreicher individueller Klärungen. Daher tue sich seine Fraktion damit schwer, für Veranstaltungen im Stadtgebiet die 2+-Regelung zu beschließen. Seine Fraktion werde sich hier eher enthalten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt für seine Fraktion, auf den Satz „Dies gilt auch für den Dortmunder Weihnachtsmarkt.“ im Antrag zu verzichten.

Die Schließung des Impfzentrums, so OB Westphal, erfolgte nach Maßgabe des Landes NRW. Die Boosterimpfungen sind nun schneller als ursprünglich erwartet nötig. Ergebnis daraus ist nun, dass für die Impfbusse, eingesetzt um dezentral Erst- und Zweitimpfungen zu verabreichen, schnell die Kapazitätsgrenzen erreicht sind. An dem Punkt ist die Stadt gerade. Daher müssen die Kapazitäten im Zusammenspiel mit dem Land und den niedergelassenen Ärztinnen*Ärzten ausgebaut werden. Allein kann dies eine Kommune nicht schaffen. Für Impfbuseinsätze auf dem Weihnachtsmarkt und an weiteren Orten existieren Planungen, die auch am 16.11.21 über die Presse transportiert wurden.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke+ bittet er um Korrektur und Anpassung des Vorschlags zur 2G+-Regelung an die Landesregelungen. So wie der Text formuliert sei, ist es nicht realisierbar.


StR’in Zoerner beschreibt den Einsatz der Impfbusse in den kommenden Tagen. Weiterhin gebe es weitere dezentral Impfangebote (Thier-Galerie, Jobcenter). In der 47. KW soll eine weitere Impfstelle in der Innenstadt mit erhöhter Kapazität öffnen. Weitergehende Planungen, auch was die administrative Abwicklung betrifft, gibt es. Über die vorgezogene Boosterimpfung gemäß Empfehlung der STIKO entscheidet die*der jeweilige Ärztin*Arzt. Auch habe man dazu aufgerufen, die Boosterimpfungen vorrangig älteren Menschen zu ermöglichen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt zum Antrag seiner Fraktion, es sei wichtig, Vorbereitungen für die jeweiligen Regelungen - wie im letzten Satz des Antrags dargestellt - zu treffen, um Vorlaufzeiten zu verringern.

OB Westphal stellt den Appellcharakter des von Rm Kowalewski betonten Satzes fest. Die nötigen Teststellen kann aber nicht die Stadt Dortmund stellen, sondern sie kann unterstützen. Dazu sind Rahmen von Land und Bund nötig, denn die Abrechnung erfolgt auch über diese Systeme.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E1):

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den fortgeschriebenen „6. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021“ des Landes NRW unverzüglich umzusetzen und in Ergänzung und Unterstützung des laufenden Impfgeschehens in den Arztpraxen die dezentralen öffentlichen Impfangebote möglichst wohnortnah und niedrigschwellig auszubauen, um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen, da diese grundsätzlich allen Personen angeboten werden können, die dies nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen und mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen ist. Über die Impfangebote ist die Öffentlichkeit fortlaufend im Rahmen einer Informations- und Aufklärungskampagne aufmerksam zu machen.

2. Die Dortmunder Weihnachtsstadt wird ab dem 18. November 2021 täglich wieder Tausende von Besuchern in die Dortmunder City locken. Die Verwaltung wird zur Förderung des Impfgeschehens beauftragt, an geeigneten Standorten auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt mit den Impfbussen ein Impfangebot für Erst- und Auffrischungsimpfungen zu schaffen.


Darüber hinaus erbitten wir zu folgenden Punkten eine Stellungnahme der Verwaltung:

3. Wie den Medien zu entnehmen ist, unterstützt die Verwaltung die Forderung des Städtetages nach einer landesweiten 2G-Regelung. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, auf welche Lebensbereiche das 2G-Modell Anwendung finden soll.

4. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat der Stadt Dortmund im rechtlich zulässigen Rahmen über das Ergebnis der im Oktober durchgeführten Abfrage des Impfstatus von städtischen Beschäftigten in sensiblen Bereichen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu informieren.



Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, Die Partei, einigen Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E3) verbunden mit dem Hinweis, dass Vorkehrungen für eine schnellstmögliche Umsetzung zu treffen sind. Eine unverzügliche Umsetzung ist zu gewährleisten, sobald eine landesrechtliche Regelung erlassen wird:

Wie bereits bei früheren Wellen der Pandemie wird zusätzlich zu den 2G-Regeln eine pflichtige aktuelle Testung mit Hilfe von Schnelltests für die Teilnahme an Großveranstaltungen vorgeschrieben und auch kontrolliert. Angebote Schnelltests beim Einlass durchzuführen sind entsprechend vorzuhalten. Dies gilt auch für den Dortmunder Weihnachtsmarkt. Entsprechende Vorbereitungen sind schnellstmöglich zu treffen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21614-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund die bisherige Regelung zum 01.01.2022 ersetzt.

zu TOP 6.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21619-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E11) vor:

„… es wird wie folgt Stellung genommen:

Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.

Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem positiven Ratsentscheid erfolgen.

Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4 Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen) hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.

Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits geschädigten Konstruktion.“

Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.

Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegen.“
Folgende Empfehlungen liegen dem Rat der Stadt außerdem vor:

- des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 11.11.2021:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:

..Dem AKSF liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im AKSF bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem AKSF folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:

Die SPD-Fraktion im AKSF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der AKSF stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.

Der AKSF bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.

Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.

Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:

- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.

- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.

Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.

- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.

- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Barrierefreiheit und der wohnortnahen Versorgung von Frei- und Hallenbädern sowie des Antrags der SPD-Fraktion und den Ausführungen von Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk), folgenden Beschluss zu fassen:

- siehe Beschlussvorschlag –.
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.2021:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des AKSF aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:
Dem AKSF liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im AKSF bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem AKSF folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):

Die SPD-Fraktion im AKSF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der AKSF stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der AKSF bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.

Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Dem AKJF liegt folgende Empfehlung des AKSF aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:

siehe oben!

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.

Der AKJF schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des AKSF.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor: (einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
Hierzu liegt vor -> Empfehlung: AKSF vom 05.102021
siehe oben!

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.

Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)

die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante mit untersucht.

Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig zu prüfen.

AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den AFBL zu überweisen.

In Kenntnis der Empfehlung des AKSF empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Dem Ausschuss für AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen

Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender Abänderungen der Vorlage:

1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten
mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach
dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau
des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.

2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.

Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.

3. Ergänzung

Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.

Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.

Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!
Dem AFBL liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):
- siehe oben -
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021: siehe oben!

Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
siehe oben!

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
siehe oben!

Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Fraktion B‘90/Die Grünen:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.

Begründung

Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“



SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):

„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Begründung

Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“



Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept integriert wird.

Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.

Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.

Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.

Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.

Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.

Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.

Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert wird.

Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

siehe oben!
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen
Dem Ausschuss für AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
siehe oben!

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
siehe oben!

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:
Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.
Siehe oben!
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.

Das BPN möge daher beschließen:

Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.

1. Beschlussvorlage

Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:

Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:

· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang

· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts

· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs

· Zugang ins Wasser


Begründung:

Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.

Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.

Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:

Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/Stellungnahme zur Kenntnis:

- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom 27.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!

AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Der AFBL lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.

Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 22808-21-E2) vor:
„… die oben genannte Bitte um Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021
wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN in die Sitzung des AFBL am 12.11.2021 eingebracht. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Ratssitzung am 18.11.2021
kann somit nur als Tischvorlage erfolgen.

Zu den Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

Frage 1:
Die Verwaltung steht mit keinem Planungsbüro in Kontakt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung.

Frage 2:
Bis zur Sitzung des Rates am 12.05.2022.

Frage 3:
Die von der DSBG bzw. Krieger Architekten vorgestellte Ideenskizze für ein Familienbad war Bestandteil des ursprünglichen Auftrags zur Erarbeitung des Bäderleitplanes.
Einzelkosten lassen sich hier nicht definieren.

Frage 4:
Der Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung des Masterplanes Sport ist am 13.12.2018 (DS-Nr.:
11874-18) gefasst worden. Unter anderem sollte die Bestandsaufnahme der Sportinfrastruktur, das Aufzeigen von Handlungsempfehlungen/Visionen ermittelt werden. Übergeordnetes Ziel sollte lauten, Rahmenbedingungen (Räume und Angebote) zu schaffen, die möglichst viele Dortmunder*innen zur Bewegung und zum Sport anregen. Mit der Vorlage des 1. Zwischenberichtes (DS-Nr.: 16354-19) ist als wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in 2020 die Erarbeitung des Bäderkonzeptes benannt worden. Auf der Grundlage der Datenerhebungen und der Vorarbeiten in der AG Bäder ist die Arbeit der ersten Phase des Masterplanes Sport fortgesetzt worden.
Die vorgezogene Berichterstattung des Bäderkonzeptes im Rahmen einer Informationsveranstaltung beruht auf der Diskussion im AKSF vom 20.04.2021 zu einem später zurückgezogenen Antrag der SPD-Fraktion. In diesem Antrag wurde noch vor der
Sommerpause um eine Vorstellung des Bäderkonzeptes gebeten, verbunden mit einer „ersten Aussage zu den abgängigen Bädern der Nordstadt“. Dies wurde von der Verwaltung zugesagt.
In dem Einladungsschreiben von Frau Stadträtin Zoerner vom 14.06.2021 für den 28.06.21
wurde auf diese Zusage verwiesen.

Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses und auf Grundlage der Ergebnisse des Ziele-Workshops am 18.05.21 wurde die DSBG beauftragt, die Variante „Familien-Kombibad“ mit
Bündelung aller Wasserflächenbedarfe als Ideenskizze für eine Präsentation am 28.06.21
vorzubereiten.

Weitere Konzeptstudien für die Dortmunder Bäder liegen nicht vor.

Fragen 5 - 9:
Die Beantwortung der hier formulierten Fragen ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses der noch zu beauftragenden Machbarkeitsstudie. Hier bedarf es deutlich tiefergehender Betrachtungen als bisher in der Ideenskizze vorgestellt.

Frage 10:
Die Flächenauswahl ist durch die notwendige Größe für ein Familien-Kombibad deutlich eingeschränkt. Für die bekannte Ideenskizze wurde aufgrund der Kurzfristigkeit nur der aufgegebene Sportplatz an der Lindenhorster Straße (Einfahrt zur Mende-Sportanlage) als geeignet eingestuft. Auch hier ist es Aufgabe der Machbarkeitsstudie, in Abstimmung mit der Planungs- und Liegenschaftsverwaltung weitere geeignete Flächen im Stadtbezirk zu finden
und nach ihrer sozialräumlichen und verkehrstechnischen Eignung zu bewerten.

Frage 11:
Die Sanierungsplanung für die Dortmunder Bäder mit einem Finanzierungskonzept und
einem zeitlichen Plan wird z. Z. – wie in der Vorlage DS-Nr.: 21619-21 angekündigt – mit
den Badbetreibern erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Auch erhält der Rat der Stadt folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vorgelegt:

- den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E20):

„die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

1. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sind nur die beiden folgenden Optionen zu
prüfen:

Option 1 – Sanierung des Nordbads und des Freibads Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Sanierung des Bestandbaus des Nordbades oder Neubau des Nordbads am gleichen Standort oder in direkter Umgebung. Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sanierung des Bestandbaus des Nordbads untersucht werden.

Option 2 – Neubau des Nordbads (Hallenbad) neben dem sanierten Freibad Stockheide
- Erhalt und Sanierung des Freibads Stockheide im Hinblick auf die Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zum Integrations-, Gesundheits- und Sport- und Freizeitpark.
- Neubau eines Hallenbades in direkter räumlicher Nähe zum Freibad Stockheide. Das Hallenbad soll über 25m-Wasserbahnen, Kinderbecken und einen Sprungturm verfügen.

2. Die Machbarkeitsstudie soll die Bäder über ihren gesamten Lebenszyklus unter allen denkbaren Aspekten betrachten. Dazu zählen u. a.: Finanzen; Betriebskosten (sachlich und personell, inklusive ggf. entstehender Synergieeffekte); Ressourcenverbrauch; räumliche Anbindung an die verschiedenen Verkehrsträger; Nachnutzung des Nordbad-Grundstücks für den Fall des Neubaus am Standort Stockheide; der temporäre Wegfall der Nordbad-Schwimmfläche für den Fall der Sanierung des Bades; Nachhaltigkeit; Ökologie; Energieeffizienz; Denkmalschutz, usw.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“



- den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 17.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E21):
„…. die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Neubauvariante des Nordbades auch einen Vorschlag zur weiteren Nutzung des aktuellen Baukörpers Nordbad zu machen. Insbesondere ist hier die Variante "Neues Lehrschwimmbecken" zu prüfen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Fachbesichtigung unter Beteiligung eines Gutachters für das Nordbad und das Freibad Stockheide für die Ratsmitglieder durchzuführen.

Begründung:
Die Variante "Sanierung des Nordbades" könnte nach den Erfahrungen mit der Sanierung des Südbades mit einem bis zu dreijährigen Nutzungsausfall verbunden sein, ohne dass es insbesondere für das Schul- und Vereinsschwimmen aber auch die Schwimmbedarfe der Öffentlichkeit eine Alternative für diesen Zeitraum gibt. Gerade für das Schulschwimmen haben die Erhebungen im Rahmen des Bäderkonzeptes gezeigt, dass stadtweit ein erheblicher Mangel an Wasserflächen für die Schwimmausbildung besteht. Das gilt auch für die Schwimmausbildung der Vereine. Daraus abgeleitet ist die Verwaltung gehalten, neue Standorte für zusätzliche Lehrschwimmbecken vorzuschlagen. Dafür bietet sich die Fläche des jetzigen Nordbades an, die zudem auch dem Dietrich-Keuning-Haus eine Entwicklungsperspektive bieten würde.“

Rm Kowalewski (Die Linke+) regt an, die Vorlage einschließlich der -teilweise sehr kurzfristigen- Anträge und Stellungnahmen zwecks Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen. Hier könnten dann auch Fragen zur Förderkulisse erörtert werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) plädiert für eine Abstimmung, da aus seiner Sicht keine neuen Aspekte erwartbar sind.

Bm‘in Mais (CDU) hält im Sinne der Sache eine Diskussion -vorzugsweise im Ausschuss- für wichtig.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste den Beschluss, die Vorlage einschließlich der dazu vorliegenden Anträge zwecks weiterer Beratung in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.

zu TOP 6.3
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21664-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
„Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 06.102021 vor, die die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 enthält:

Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des AKSF aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.


Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des o.a. Hinweises des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig bei Enthaltung der AFD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
- siehe Beschlussvorschlag -
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des AKSF aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem BPN folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Ergänzung der Machbarkeitsstudie um folgende Aspekte:

Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für

· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen.
Begründung:
Unter Barrierefreiheit wird oftmals – auch in der Verwaltung Dortmund – die Barriere-freiheit unter Gesichtspunkten der Erreichbarkeit bzw. Mobilität betrachtet. Menschen mit Behinderungen sind aber nicht nur Zuschauer*innen, sondern in der Mitte unserer
Gesellschaft. Die öffentliche Verwaltung hat deshalb die besondere Verantwortung, wenn sie aus öffentlichen Mitteln plant und baut, Maßnahmen nicht nur aus der Sicht von
Menschen ohne Behinderung zu konzipieren, sondern aus der Sicht von allen.
Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose –investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.

Die Machbarkeitsstudie wird um folgende Aspekte ergänzt:

Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für
· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen“

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des BPN einstimmig nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
4. Die Machbarkeitsstudie wird um folgende Aspekte ergänzt:

Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für
· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen

7. Schule

zu TOP 7.1
Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen des FB 40 zur Förderung im Rahmen des innovativen Schulprojektes „Starke Bildung in Dortmund“ im Schuljahr 2021/2022 zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 05.10.2021 vor:
„Frau Mais (CDU-Fraktion) hat in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.08.2021 darum gebeten, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat daraufhin einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 01.09.2021 vor:

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage, teils im Zusammenhang mit dem TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) -.

Frau Dr. Goll erklärte, dem fachlichen Inhalt beider Vorlagen zustimmen zu wollen. Die Einrichtung der 4 Planstellen möchte sie jedoch in die Haushaltsberatungen schieben.

Zu TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT stimmte die Mehrheit des Ausschusses dem nicht zu.

Frau Schneckenburger erklärte zu TOP 2.5, dass hier bereits eine Stelle durch Ratsbeschluss eingerichtet sei, für die Koordination des Schulgärtenprozesses. Der Verein schulinndo sei beauftragt worden, die Koordination der Entwicklung des Programms durchzuführen. Dafür seien Sachmittel für eine Personalstelle zur Verfügung gestellt worden.
Sollten nicht zwei Personalstellen für BNE gewünscht sein, müsste die vorgenannte Stelle zur Disposition gestellt werden.
Die Stadt Dortmund habe sich beim Land um die Teilnahme im BiNaKom-Netzwerk beworben, ein Netzwerk des Bundesbildungsministeriums, um in den Kommunen das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung anzuschieben durch eine Qualifizierungsstrategie. Es ist leider nicht mit Fördergeldern hinterlegt, sondern mit einem Qualifizierungsangebot. Es richtet sich an 51 Kommunen in Deutschland, diese werden in 3 Regionen in das Bildungsnetzwerk aufgenommen. Die Koordinierungsstelle für Dortmund ist in Osnabrück.
Bei Beteiligung der Stadt Dortmund werden folgende Aufgaben dazu gehören:
- Etablierung eines verwaltungsinternen Netzwerks, das geführt werden muss
- Strategie-Entwicklung
- Begrenzung der Zielgruppe auf 0-27 Jahre mit dem Ziel, Akteure*innen in Dortmund
zusammen zu binden und ein gemeinsames Zukunftsbild zu etablieren
- Akteure*innen auf unterschiedlichen Ebenen zu vernetzen und dieses Netzwerk zu
pflegen
- Prozesskoordination zu übernehmen
- Ansprechpartner*in im Regionalen Bildungsbüro als BNE-Servicestelle
- Handlungskoordination im Berichtsrahmen nachhaltige Kommunen
- Interkommunaler Austausch im Rahmen von BiNaKom
- Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung mit Partnern*innen der Bildungslandschaft
- Erstellung einer Gesamtübersicht und Einrichtung einer Expertengruppe zur Begleitung
Dafür soll die zusätzliche Personalstelle eingerichtet werden.

Herr Klösel dankte für die Ausführungen und äußerte Zustimmung zur Vorlage.

Frau Dr. Goll stimmte ebenfalls zu unter Berücksichtigung der Ausführungen von Frau Schneckenburger.

Die Vorsitzende bat ebenfalls um Zustimmung zu beiden Vorlagen, da die Inhalte der Vorlagen top seien und damit gut gearbeitet werden könne.
Herr Spieß, Frau Lögering und Frau Dresler-Döhmann stimmten ebenfalls zu.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Nein (AfD) und 1 Enthaltung (FDP-Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Schulausschusses unter Berücksichtigung der dort gemachten Anmerkungen an.“

Rm Gülec (BVT) stellt heraus, dass Demokratieprojekte im Rahmen Bildung für nachhaltige Entwicklung von Bedeutung für friedliches Zusammenleben, gesellschaftlichen Zusammenhalt und politische Teilhabe sind. Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auch im Kontext von Migration wichtig. Konflikte mit kulturellem Hintergrund treten u.a. auch in der Schule auf. Daher ist die Bereitschaft zum Dialog eine wichtige Voraussetzung, um den Mehrwert kultureller Diversität zu erfahren. Daher sollen sich die Schulen diesem Bildungsfeld verstärkt widmen. Politische Bildung und Demokratielernen sollen daher als wichtige Bausteine in der Gesamtstrategie berücksichtigt werden.

Der Rat der Stadt fasst unter Beachtung der Empfehlung des Schulausschusses mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22783-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung für das stimmberechtigte Mitglied Christoph Gehrmann – Caritas Verband - folgende persönliche Vertreterin:

- Gudrun Entrup

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22279-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. §83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs in Höhe von 1,9 Millionen Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderauszahlungen im Bereich der geplanten „Auszahlungen, für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten aus Vorjahren“ zu decken.

zu TOP 9.2
Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22396-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Erwerb von weiteren 24,9 % der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH sowie den in der anliegenden Übersicht dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der DOREG Dortmunder Recycling GmbH zu und ermächtigt die Geschäftsführung der EDG Holding GmbH zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung. Die Zustimmungen erfolgen vorbehaltlich der beanstandungsfreien Bestätigung der Anzeige des Erwerbs bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 115 Abs.1 GO NRW.

zu TOP 9.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22129-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS).


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22315-21)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 98.004.535,34 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

zu TOP 9.5
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22410-21)

Der Rat der Stadt fast einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2020 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig verringert sich durch den Ratsbeschluss der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag des Sonderhaushalts Grabpflegelegate durch den Jahresabschluss 2020.


Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung auf OB Westphal übertragen.

zu TOP 9.6
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2021 - Informationstechnik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22295-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2021 zur Kenntnis und schließt sich den inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung für die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung Arnsberg abzugebende Stellungnahme an.

zu TOP 9.7
Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21290-21)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) zeigt seine Befangenheit an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Dies gilt ebenfalls für die weiteren anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse.

Der Rat der Stadt fast einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW in voller Höhe der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.


Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung auf OB Westphal übertragen.

zu TOP 9.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22550-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Grünflächenamtes in Höhe von 2.964.000 Euro.

zu TOP 9.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22661-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehraufwendungen 2021 aus Niederschlagungen und Erlassen von Steuerforderungen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. Euro und die Deckung durch entsprechende Mehrerträge bei der Auflösung von Einzelwertberichtigungen und Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.

zu TOP 9.10
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22384-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 9.11
Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass lt. Ratsbeschluss ab 2020 jeweils 200 T Euro für die „Beleuchtungsmodernisierung zur Reduzierung von Angsträumen“ (in der Anlage dieser Vorlage lfd. Nr. 58) zur Verfügung gestellt wurden. Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden habe es unter der Drucksachen Nr.: 21518-21, 68 Möglichkeiten gegeben, die die Bezirke angemeldet hätten, mit der Aussage der Fachverwaltung, dass dafür kein Geld zur Verfügung stehe. Er bittet um eine Antwort bis zur Ratssitzung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet die Verwaltung ebenfalls um einen Sachstandsbericht zu den Wasserstellen in den Parkanlagen“ (in der Anlage dieser Vorlage lfd. Nr: 102)

Der AFBL bittet die Verwaltung dazu um einen aktuellen Sachstandsbericht bis zur Ratssitzung.

Der AFBL nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.“

Rm Mader (CDU) merkt an, mit der Darstellung der Verwaltung nicht ganz zufrieden zu sein und verweist auf die Wortbeiträge im AFBL. Bei noch nicht ausreichend abgearbeiteten Beschlüssen werden entsprechende Anträge gestellt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.

zu TOP 9.12
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22677-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Der Jahresabschluss 2020 des Deponiesondervermögens zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 224.108.878,51 € und einem Jahresgewinn von 25.577.672,63 € wird festgestellt und der Lagebericht zur Kenntnis genommen.

2. Aus dem Jahresüberschuss von 25.577.672,63 wird der Betrag von 25.297.172,63 Euro der Gewinnrücklage/Kapitalrücklage zugeführt und der verbleibende Betrag in Höhe von 280.500,00 Euro an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Prüfung des Jahresabschluss 2021 die HLB AuditTeam Dortmund AG, Dortmund, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Betriebsleitung zu beauftragen.

zu TOP 9.13
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22683-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 494.726,90 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 201.000,00 €.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und 24.06.2021 genehmigten Deckungen bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Schulen in Höhe von 422.933,00 € und im Bereich Tiefbau in Höhe von 1.495.000,00 € für das Haushaltsjahr 2022.

zu TOP 9.14
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 9.15
Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22401-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund
- nimmt zur Kenntnis, dass von dem Corona-Sonderzuschuss des Jahres 2020 der Betrag von 180.884,18 € nicht verbraucht wurde und stimmt der Übertragung in das Jahr 2021 zu.
- beschließt, dass der Revierpark Wischlingen GmbH aufgrund des durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehrbedarfs im Jahr 2021 ein Sonderzuschuss i.H.v. 313.300 € gewährt wird.
- genehmigt überplanmäßige Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.H.v. 313.300 €.


zu TOP 9.16
Dortmunder Flughafen
Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22283-21-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 23.09.2021 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vor:
„… die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um einen aktuellen Sachstand zum Ratsbeschluss vom 11. Februar 2021 (DS-Nr.: 19353-20-E1). Die Verwaltung wurde beauftragt,

„Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023) […] gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Der Ausschreibungstext für diese Studie soll den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorgelegt werden.“


Begründung:
Entsprechend einem EU-Urteil zum Beihilferecht dürfen die negativen Betriebsergebnisse des Dortmunder Flughafens nur noch bis maximal Ende 2023 durch einen Verlustausgleich der DSW21 gedeckt werden. Um im Sinne des im Februar gefassten Ratsbeschlusseses gerüstet zu sein, sollte die gutachterliche Bewertung möglicher Nachfolgeszenarien spätestens Ende 2022 vorliegen. Der Prozess zur Abstimmung des Ausschreibungstextes und die sich daran anschließende Ausschreibung sowie die Vergabe eines Gutachtens müssen deshalb entsprechend zeitnah erfolgen.“

Hierzu hat der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 22283-21-E3) erhalten:
„… die o.g. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

Mit Ratsbeschluss vom 11. Februar 2021 haben Sie die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren. Dabei sollen die Fragen der Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung besondere Berücksichtigung finden.

Grundlage möglicher Nutzungsszenarien ist zunächst die Zusammenstellung der wesentlichen Rahmenbedingungen und Restriktionen. Hierzu zählen unter anderem verkehrliche Aspekte, stadtklimatische Auswirkungen, technische Infrastruktur, Bestandsbebauung, Bodenschutz, Entwässerung sowie Artenschutz. Diese werden aktuell von den unterschiedlichen Fachbereichen zusammengetragen und bewertet. Im Anschluss daran werden mögliche Nutzungsszenarien entwickelt sowie die Basis für die geplante gutachterliche Betrachtung erarbeitet (Leistungsverzeichnis und Leistungsumfang). Die entsprechende Beschlussvorlage soll Ihnen vor der gutachterlichen Betrachtung nach derzeitigem Stand im 1. Quartal 2022 vorgelegt werden.“

Rm Sauer (CDU) merkt an, dass bei der Nennung vielfältiger Themen die Sicherung von Arbeitsplätzen fehlt.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 22283-21-E3) zur Kenntnis.

zu TOP 9.17
Dortmunder Hafen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22867-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22867-21-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die beabsichtigte Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ als neuer multimodaler und innovativer Logistik-Drehscheibe am Standort des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hamm und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Logistikknoten am Dortmunder Hafen eine Wettbewerbssituation schafft, die für die Dortmunder Hafen AG und die Container Terminal Dortmund GmbH eine große Herausforderung bedeutet.

Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung,

a. sich eindeutig zur im Oktober zwischen Land NRW, Stadt Hamm und DB Cargo AG sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft unterzeichneten Absichtserklärung zur Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ zu positionieren und die weitere Unterstützung der Logistik-Drehscheibe Dortmunder Hafen durch Bund, Land und Deutsche Bahn zu sichern.

b. in Abstimmung mit der Dortmunder Hafen AG und der Container Terminal Dortmund GmbH ein externes Gutachten zur künftigen Wettbewerbssituation für die KV-Anlage Dortmund und der daraus abzuleitenden Unternehmensstrategie einzuholen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit Blick auf den Entschluss der Deutschen Bahn, auf brachliegenden Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Westfaliastraße ein ICE-Instandhaltungswerk mit bis zu 500 Arbeitsplätzen zu errichten, aber auch vor dem Hintergrund des angekündigten „Multi Hub Westfalen“, zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Hafengebietes in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn die für die Realisierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa notwendigen Flächen zu sichern.

Begründung

Erfolgt ggf. mündlich.“


Rm Waßmann (CDU) nennt als Hintergrund die Regionalplanung und die Gespräche der Stadt Hamm mit der Deutschen Bahn AG über den dortigen ehemaligen Rangierbahnhof, die auch die Planungen zur Entwicklung des Dortmunder Hafens tangieren. Die CDU äußere daher Besorgnis im Antrag. Sie möchte aber gleichzeitig die Verwaltung und alle beteiligten Gremien auffordern, die berechtigten Interessen und Planungen im Abgleich zum „Multi Hub Westfalen“ zu vertreten. Erkennbar ist, dass der Prozess in Hamm schon fortgeschritten ist und er bittet heute um einen Beschluss.

Rm Goosmann (SPD) teilt die inhaltlichen Darstellungen des Rm Waßmann. Besonders den Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa hält er für einen wichtigen Aspekt. Seine Fraktion trägt den Antrag mit.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erkennt eine richtige Intention im Antrag. Problematisch sieht ihre Fraktion lediglich das Gutachten zu Ziffer 1b des Antrags. Dieses Gutachten sollte vom Dortmunder Hafen in Auftrag gegeben werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) schließt sich Rm Reuter an. Zum Gutachten könnte die CDU den Antrag nacharbeiten. Der Vollanschluss der Westfaliastraße ist für die Verkehrssituation zwingend notwendig.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hätte sich den Antrag zunächst im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) gewünscht und beantragt die Überweisung in den Ausschuss. Auch sollten die Themen im Aufsichtsrat der Gesellschaft beraten werden.

Rm Waßmann (CDU) möchte vor dem zeitlichen Hintergrund keine Überweisung in den AFBL. Hinsichtlich des Gutachtens gibt es Konsens mit der SPD-Fraktion. Der Rat möge das Signal hinsichtlich einer gewünschten Begutachtung geben, DSW21 kann mit der Tochtergesellschaft die Beauftragung abstimmen. Dies möchte die CDU mit zur Abstimmung stellen.

Der Rat lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste auf Überweisung in den AFBL ab.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Rm Deyda (Die Rechte) aufgrund des Zusatz-/Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22867-21-E1) und unter Berücksichtigung der Einlassungen des Rm Waßmann zur Begutachtung folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die beabsichtigte Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ als neuer multimodaler und innovativer Logistik-Drehscheibe am Standort des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hamm und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Logistikknoten am Dortmunder Hafen eine Wettbewerbssituation schafft, die für die Dortmunder Hafen AG und die Container Terminal Dortmund GmbH eine große Herausforderung bedeutet.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung,

a. sich eindeutig zur im Oktober zwischen Land NRW, Stadt Hamm und DB Cargo AG sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft unterzeichneten Absichtserklärung zur Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ zu positionieren und die weitere Unterstützung der Logistik-Drehscheibe Dortmunder Hafen durch Bund, Land und Deutsche Bahn zu sichern.

b. in Abstimmung mit der Dortmunder Hafen AG und der Container Terminal Dortmund GmbH ein externes Gutachten zur künftigen Wettbewerbssituation für die KV-Anlage Dortmund und der daraus abzuleitenden Unternehmensstrategie einzuholen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, mit Blick auf den Entschluss der Deutschen Bahn, auf brachliegenden Flächen des ehemaligen Güterbahnhofs Westfaliastraße ein ICE-Instandhaltungswerk mit bis zu 500 Arbeitsplätzen zu errichten, aber auch vor dem Hintergrund des angekündigten „Multi Hub Westfalen“, zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Hafengebietes in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn die für die Realisierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa notwendigen Flächen zu sichern.


zu TOP 9.18
RWE-Aufsichtsrat
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22868-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22868-21-E1) vor:

„… in der Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 hat u. a. die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund unter dem Tagesordnungspunkt 9.13 „Vertretung der Stadt Dortmund im RWE Aufsichtsrat“ um eine Stellungnahme zur Frage gebeten, ob im konkreten Fall des RWE-Aufsichtsratsmandates des ehemaligen Oberbürgermeisters nach § 66 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtenVG NRW) die Voraussetzungen einer Anrechnung der Aufsichtsratsvergütung auf die Versorgungsbezüge von Herrn Sierau gegeben sind. Es wurde ausdrücklich um eine Stellungnahme für die nächste Sitzung des Rates gebeten, was die Erwartung ausdrückt, dass die Antwort der Verwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt wird.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, zu erläutern, warum dies unterblieben ist und die erbetene Stellungnahme der Verwaltung stattdessen erst im Nachgang zur letzten Ratssitzung (23.9.2021) - an der Tagesordnung vorbei - per E-Mail am 7. Oktober 2021 verschickt wurde.“
Dem Rat der Stadt liegt zur Sitzung nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22868-21-E2) vor:
„… möchte ich wie folgt Stellung nehmen.

Im Regelfall werden Anfragen vom Oberbürgermeister in der folgenden Ratssitzung beantwortet.
So sieht es die Geschäftsordnung des Rates vor.

Zur Sitzung des Rates am 23.09.2021 lag die Beantwortung noch nicht vor. Um den Mitgliedern
des Rates schnellstmöglich die Beantwortung zukommen zu lassen, wurde sie nach Eingang
mit Mail vom 07.10.2021 verschickt. Alternativ wäre die Behandlung in der Ratssitzung
am 18.11.2021 erfolgt. Ein Zuwarten bis zu dieser Sitzung erschien jedoch angesichts des bisherigen Zeitverlaufs nicht zumutbar.“
Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion habe die Erwartung habt, dass die Beantwortung sowohl per E-Mail erfolgt als auch das Thema in die Tagesordnung aufgenommen wird.

Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22868-21-E2) zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Fußballeuropameisterschaft UEFA EURO 2024 in Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22320-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu dem Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“ zur Kenntnis und beschließt, dass die Umstellung auf SAP S/4HANA unter nachfolgenden Prämissen, welche auf Empfehlungen aus einer Roadmap der Firma best practice consulting AG (bpc) beruhen, erfolgen soll:
· Bei der Umstellung ist ein Greenfield-Ansatz zu verfolgen, so dass ein oder mehrere SAP-Systeme neu aufzubauen sind. Sinnvolle Einstellungen und notwendige Daten aus den bisherigen SAP-Systemen werden selektiv übernommen.
· Bei der Umstellung sind Möglichkeiten zur Systemkonsolidierung und zur Nutzung von SAP-Standardfunktionen vorrangig zu prüfen bzw. umzusetzen, wenn dadurch die fachliche Aufgabenerledigung gleichermaßen erfüllt werden kann.
· Eine Integration des Immobilienmanagements in den städtischen Haushalt wird untersucht und umgesetzt, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen. Bei der Umstellung sind Chancen zur Optimierung zu nutzen, wobei die Erfüllung pflichtiger Anforderungen Vorrang hat.
· Die Umstellung auf SAP S/4HANA ist spätestens vor dem Auslaufen der Wartungs- und Supportzusagen der Firma SAP (derzeit bis 2027) vorzunehmen.

zu TOP 10.3
Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22421-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde am 10.10.2021.

zu TOP 10.4
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21791-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.201 vor:
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor
Der APOD appelliert an die Verwaltung, dass wohlwollend geprüft wird, ob die Person, die die Stelle bekommt, nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden kann.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der APOD dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des APOD und empfiehlt dem Rat der Stadt mit diesem Hinweis, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 10.5
Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22329-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Organisation, Prozesssteuerung und Maßnahmenbegleitung der Cityentwicklung die Einrichtung von 2 vollzeitverrechneten Planstellen im Amt für Stadterneuerung -StA 67-.

zu TOP 10.6
Benennung von Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 (Videokonferenz)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22515-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksache Nr.: 22515-21-E1) vor:
1. Rm De Marco (SPD)

2. Rm Lögering (Bündnis 90/Die Grünen)
3. Bm’in Mais (CDU)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW

1. Rm De Marco (SPD)
2. Rm Lögering (Bündnis 90/Die Grünen)
3. Bm’in Mais (CDU).

zu TOP 10.7
Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22672-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West am 05.12 2021.

zu TOP 10.8
Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22478-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1. stimmt der vorgeschlagenen Satzungsänderung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens zu und
2. ermächtigt den/die Vertreter/in der Stadt in der Mitgliederversammlung der Feuerschadengemeinschaft, der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen.

zu TOP 10.9
Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 10.10
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22504-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.11
Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22331-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die einmalige Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze für den Einstellungsjahrgang 2022

sowie

2. die Berücksichtigung der unter dem Punkt „finanzielle Auswirkungen“ genannten Personal- und Sachaufwendungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses für die Jahre 2022ff.

zu TOP 10.12
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22758-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt benennt folgende Delegierte für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt.

1. Thomas Westphal Oberbürgermeister

2. Cüneyt Karadas SPD

3. Christina Alexandrowiz SPD

4. Christian Gebel Die Linke+

zu TOP 10.13
Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West am 07.11.2021.

zu TOP 10.14
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vorliegen:
„Der AFBL hat in seiner Sitzung am 16.09.21 beschlossen, die Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu schieben.

Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor

Dem AKJF liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem AKJF folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb - auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.

Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben.

Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.

Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der AKJF lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem AFBL erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor
Dem APOD liegt folgende Empfehlung aus dem AKJF aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
siehe oben!

Dem APOD Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten
Niederschrift des AKJF vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den APOD empfohlen wird.

Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die
Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund
ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen,
die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben
bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.

Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder
die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte
durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.

Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb
unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen.
Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat
durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden
Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.

Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich
anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.

Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien
bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.

Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.

Der APOD lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der AFBL lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen

Dem AFBL liegt heute folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.21 vor:
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des AFBL aus seiner Sitzung am 16.09.21 vorliegen:
Siehe oben!
Siehe oben!

Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
,,. die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.
Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.
Begründung

Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische Mitarbeiterinnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem ,,Betriebskindergarten" unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABiDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 Mitarbeiterinnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.
Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.
Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren."

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende aktualisierte Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 23.09.2021 vor:
Siehe oben!

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Die Vorsitzende erklärte, dass zu dieser Vorlage noch der Antrag der Fraktion Linke+ aus der letzten Sitzung des AKJF und der Antrag der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der heutigen Sitzung (der den aus der letzten Sitzung ersetzt) aktuell seien.

Frau Bornemann vom Jugendamt erläuterte, dass bei der Erstellung des Konzeptes, in Zusammenarbeit mit FABIDO und dem Personalamt, die Überlegung war, wie man am schnellsten Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung schaffen könne. Die Möglichkeiten seien eine eigene Kita zu bauen, Großpflegestellen einzurichten oder Bestandsplätze zu nutzen. Die schnellste Möglichkeit sei, in den zwölf Stadtbezirken jeweils 5 vorhandene Plätze in den FABIDO Einrichtung zu nutzen, um. zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres direkt 60 Plätze für Beschäftigte der Stadt Dortmund zur Verfügung stellen zu können. Es gab ebenfalls Überlegungen, eine Großpflegestelle einzurichten. Das gehe aber nicht so kurzfristig, da man zuerst 2-3 Tagespflegepersonen finden müsse, die sich in Selbständigkeit dem Konzept stellen und die nötigen Qualifikationen vorweisen. Des Weiteren müsste ein geeignetes Objekt im Bereich der Kernverwaltung gefunden werden. Dieses müsste für 9 Kinder mind. 72m² haben, über Schlaf- und Aufenthaltsraum, Büroecke, feststehenden Wickelraum und eine ausreichend große Küche, die den Anforderungen des Veterinäramtes entspricht, verfügen und sich im Erdgeschoss befinden. Wenn dieses gefunden sei, müsse eine Nutzungsänderung beantragt und umgebaut werden. Den Erfahrungen zufolge gehe man von 12 -18 Monaten aus, bis eine Großpflegestelle an den Start gehe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass ein weiterer Aspekt das Kindesinteresse sei, da die dezentralen Plätze für eine Versorgung der Kinder im Wohnbereich sorgen würden.

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Mais (CDU) kann die Bedenken der Verwaltung verstehen, findet es aber nicht gut, wenn etwas im Vorfeld schlecht geredet würde. Das erwecke den Eindruck, dass es nicht gewollt sei. Sie sei der Meinung, dass eine Großpflegestelle schneller eingerichtet werden könne. Man müsse es probieren und nicht gleich ausschließen, da man so Plätze für Eltern erhalten könne. Wenn das trotz Versuch nicht möglich sei, könne sie das akzeptieren.

Herr Kaminski (SPD) schlug vor, die Einrichtung einer Großpflegestelle zu versuchen und die Platzzahl vorübergehend auf 69 zu erhöhen.

Herr Kassem (JAEB) kritisierte, dass es eine Ungerechtigkeit für die Eltern sei, wenn in den Stadtbezirken 60 Plätze wegfallen würden. Er findet es ebenfalls besser, wenn versucht würde, eine Großpflegestelle mit zusätzlichen Plätzen einzurichten. Man müsse langfristig Lösungen finden, die den Eltern vermittelbar seien und bat darum den Jugendamtselternrat in die Planungen mit einzubeziehen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach bedankte sich für die Rückmeldungen und erklärte, dass das Jugendamt keinesfalls die Einrichtung einer Großpflegestelle verweigern würde und bedauert, dass der Eindruck entstanden sei. Die Ausführungen von Frau Bornemann sollten den Weg zur Erstellung des Konzeptes und der Entscheidungsfindung mit allen Vorgaben verdeutlichen. Bezüglich der Großpflegestelle informierte sie, dass die nur für U3 Kinder sei. Bei der Entscheidungsfindung habe man den Zeitfaktor berücksichtigt und dass man in den bereits vorhandenen Einrichtungen qualifiziertes Personal für U3 und Ü3 Betreuung im Wohnquartier der Kinder habe.

Herr Schade-Homann (EK) wies darauf hin, dass es für pädagogisches Personal der Einrichtungen auch eine Vereinbarung, bezüglich Betreuungsplätze, mit dem Jugendamt gebe.

Herr Bahr (CDU) zeigte sich erstaunt. Die kleinteilige Erklärung der Probleme beim Eirichten einer Großpflegestelle, habe auch bei ihm den Eindruck erweckte, dass sie nicht gewollt sei. Man habe doch ursprünglich Großpflegestellen eingerichtet, da es einen deutlichen Mangel an Kita´s gab und das würde sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet, dass man kurzfristig mit den vorhandenen Plätzen beginnen könne und mittelfristig eine Großpflegestelle einrichten. Die langfristige Lösung wäre eine Betriebskita, bei der man jetzt schon mit den Planungen beginnen müsste.

Herr Kassem appellierte noch einmal, aus Sicht der Eltern, über eine langfristige Lösung nachzudenken.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass Sie den Antrag Ihrer Fraktion zurückziehe wenn er missverständlich sei, da das Ergebnis, das sich aufgrund der Diskussion abzeichne ihren Zielen entspreche. Weiterhin signalisierte sie Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, findet es aber wichtig, dass bei Punkt 2 und 3 ergänzt wird, dass eine„jährliche Evaluation stattfinde“.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das dann auch für Punkt 1des Antrages der CDU-Fraktion gelten würde.

Sie erklärte zum Verfahren, dass sie erst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen lassen würde (mit der oben genannten Ergänzung zu Punkt1), wenn der Antrag beschlossen würde, wäre damit der Punkt 3 des Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen erledigt. Bei Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion gebe es, aufgrund der Diskussion, die Ergänzung, dass der Standort „geprüft und wenn möglich“ eingerichtet wird.

Der Antrag der Fraktion Linke+ wurde zurückgezogen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der CDU-Fraktion (siehe oben) mit den folgenden Änderungen (fett):

1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe oben) mit folgender Änderung (fett). Der Punkt 3 des Antrages ist bereits beschlossen (gestrichen).

2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Dies wird nach 1 Jahr evaluiert.

3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anträge einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
Der AFBL nimmt heute sowohl die Überweisung aus dem Rat der Stadt, als auch die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der Sitzung vom 27.09.21 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus dem AKJF (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.

Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2021 (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.

Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.


Begründung

Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.

Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.

Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.“


Auch liegt dem Rat der Stadt eine Überweisung des AKJF aus der Sitzung am 27.10.2021 vor:

„Dem AKJF liegt folgende aktualisierte Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 23.09.2021 vor:

…Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des AFBL aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:

Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des AKJF aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme
umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen
der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:

…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.
Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben. Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.

Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der AKJF lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.

Weiterhin liegt dem AFBL des APOD aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:

Dem APOD liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:

siehe oben!

Dem APOD liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat
der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.

Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen, die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.

Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.

Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen. Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.

Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.

Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.

Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.

Der APOD lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der AFBL lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:

„… die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

3. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.

4. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.

Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.


Begründung

Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische MitarbeiterInnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem „Betriebskindergarten“ unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABIDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 MitarbeiterInnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.

Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.

Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren.“



Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.
3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.
4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Die Vorsitzende erklärte, dass zu dieser Vorlage noch der Antrag der Fraktion Linke+ aus der letzten Sitzung des AKJF und der Antrag der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der heutigen Sitzung (der den aus der letzten Sitzung ersetzt) aktuell seien.

Frau Bornemann vom Jugendamt erläuterte, dass bei der Erstellung des Konzeptes, in Zusammenarbeit mit FABIDO und dem Personalamt, die Überlegung war, wie man am schnellsten Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung schaffen könne. Die Möglichkeiten seien eine eigene Kita zu bauen, Großpflegestellen einzurichten oder Bestandsplätze zu nutzen. Die schnellste Möglichkeit sei, in den zwölf Stadtbezirken jeweils 5 vorhandene Plätze in den FABIDO Einrichtung zu nutzen, um. zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres direkt 60 Plätze für Beschäftigte der Stadt Dortmund zur Verfügung stellen zu können. Es gab ebenfalls Überlegungen, eine Großpflegestelle einzurichten. Das gehe aber nicht so kurzfristig, da man zuerst 2-3 Tagespflegepersonen finden müsse, die sich in Selbständigkeit dem Konzept stellen und die nötigen Qualifikationen vorweisen. Des Weiteren müsste ein geeignetes Objekt im Bereich der Kernverwaltung gefunden werden. Dieses müsste für 9 Kinder mind. 72m² haben, über Schlaf- und Aufenthaltsraum, Büroecke, feststehenden Wickelraum und eine ausreichend große Küche, die den Anforderungen des Veterinäramtes entspricht, verfügen und sich im Erdgeschoss befinden. Wenn dieses gefunden sei, müsse eine Nutzungsänderung beantragt und umgebaut werden. Den Erfahrungen zufolge gehe man von 12 -18 Monaten aus, bis eine Großpflegestelle an den Start gehe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass ein weiterer Aspekt das Kindesinteresse sei, da die dezentralen Plätze für eine Versorgung der Kinder im Wohnbereich sorgen würden.

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Mais (CDU) kann die Bedenken der Verwaltung verstehen, findet es aber nicht gut, wenn etwas im Vorfeld schlecht geredet würde. Das erwecke den Eindruck, dass es nicht gewollt sei. Sie sei der Meinung, dass eine Großpflegestelle schneller eingerichtet werden könne. Man müsse es probieren und nicht gleich ausschließen, da man so Plätze für Eltern erhalten könne. Wenn das trotz Versuch nicht möglich sei, könne sie das akzeptieren.
Herr Kaminski (SPD) schlug vor, die Einrichtung einer Großpflegestelle zu versuchen und die Platzzahl vorübergehend auf 69 zu erhöhen.

Herr Kassem (JAEB) kritisierte, dass es eine Ungerechtigkeit für die Eltern sei, wenn in den Stadtbezirken 60 Plätze wegfallen würden. Er findet es ebenfalls besser, wenn versucht würde, eine Großpflegestelle mit zusätzlichen Plätzen einzurichten. Man müsse langfristig Lösungen finden, die den Eltern vermittelbar seien und bat darum den Jugendamtselternrat in die Planungen mit einzubeziehen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach bedankte sich für die Rückmeldungen und erklärte, dass das Jugendamt keinesfalls die Einrichtung einer Großpflegestelle verweigern würde und bedauert, dass der Eindruck entstanden sei. Die Ausführungen von Frau Bornemann sollten den Weg zur Erstellung des Konzeptes und der Entscheidungsfindung mit allen Vorgaben verdeutlichen. Bezüglich der Großpflegestelle informierte sie, dass die nur für U3 Kinder sei. Bei der Entscheidungsfindung habe man den Zeitfaktor berücksichtigt und dass man in den bereits vorhandenen Einrichtungen qualifiziertes Personal für U3 und Ü3 Betreuung im Wohnquartier der Kinder habe.

Herr Schade-Homann (EK) wies darauf hin, dass es für pädagogisches Personal der Einrichtungen auch eine Vereinbarung, bezüglich Betreuungsplätze, mit dem Jugendamt gebe.

Herr Bahr (CDU) zeigte sich erstaunt. Die kleinteilige Erklärung der Probleme beim Eirichten einer Großpflegestelle, habe auch bei ihm den Eindruck erweckte, dass sie nicht gewollt sei. Man habe doch ursprünglich Großpflegestellen eingerichtet, da es einen deutlichen Mangel an Kita´s gab und das würde sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet, dass man kurzfristig mit den vorhandenen Plätzen beginnen könne und mittelfristig eine Großpflegestelle einrichten. Die langfristige Lösung wäre eine Betriebskita, bei der man jetzt schon mit den Planungen beginnen müsste.

Herr Kassem appellierte noch einmal ,aus Sicht der Eltern, über eine langfristige Lösung nachzudenken.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass Sie den Antrag Ihrer Fraktion zurückziehe wenn er missverständlich sei, da das Ergebnis, das sich aufgrund der Diskussion abzeichne ihren Zielen entspreche. Weiterhin signalisierte sie Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen, findet es aber wichtig, dass bei Punkt 2 und 3 ergänzt wird, dass eine „jährliche Evaluation stattfinde“.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das dann auch für Punkt 1des Antrages der CDU-Fraktion gelten würde.
Sie erklärte zum Verfahren, dass sie erst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen lassen würde (mit der oben genannten Ergänzung zu Punkt1), wenn der Antrag beschlossen würde, wäre damit der Punkt 3 des Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen erledigt. Bei Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion gebe es, aufgrund der Diskussion, die Ergänzung, dass der Standort „geprüft und wenn möglich“ eingerichtet wird.

Der Antrag der Fraktion Linke+ wurde zurückgezogen

Der AKJF beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der CDU-Fraktion (siehe oben) mit den folgenden Änderungen (fett):
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.

Der AKJF beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe oben) mit folgender Änderung (fett). Der Punkt 3 des Antrages ist bereits beschlossen (gestrichen).
2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Dies wird nach 1 Jahr evaluiert.
5. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

Der AKJF empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anträge einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023
insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von
Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere
Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.“
Bm‘in Mais (CDU) erklärt für ihre Fraktion, der Vorlage in der Fassung des AFBL zuzustimmen. Den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 17.09.2021 (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) zieht sie im Namen der Fraktion zurück, da er sich erledigt hat.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.

zu TOP 10.15
Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme verbunden mit einem Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22058-21) vor:

„… das Thema der Reinigungsleistungen wird seit Jahren in Dortmund mit sehr unterschiedlichen Intentionen und Wahrnehmungen diskutiert. Daher möchte die Fraktion DIE LINKE+ sich des Themas annehmen und Verbesserungen erreichen.

Derzeit gibt es laut Beschluss des Rates eine Regelung, dass 50% des Personals bei der Stadt beschäftigt sind und 50% bei privaten Reinigungsfirmen als Auftragnehmer der Stadt tätig sind. Dazu stellen wir zunächst die nachfolgenden Fragen, deren Beantwortung wir sowohl im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung diskutieren wollen als auch im Rat zur Kenntnis nehmen möchten.

1) Der Rat hat am 08.12.2020 beschlossen, das Thema „Gute Arbeit“ zum Teil der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu machen. Der Oberbürgermeister hat im Rat die kommunale Arbeitsmarktstrategie zur Chefsache erklärt. Wie bewertet die Verwaltung die bei der Stadt vorhandenen Stellen im Reinigungsbereich einerseits und die bei Privatfirmen vorhandenen Stellen für Reinigungskräfte unter dem Aspekt der „Guten Arbeit“?

2) Wie beurteilt die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit der beiden Varianten des Einsatzes von Reinigungspersonal in Bezug auf eigenes Personal und Fremdvergaben von Reinigungsleistungen in der jetzigen Organisationsform?

3) Der Personalrat weist immer wieder auf Schlechtleistungen im Bereich der Reinigung im Rahmen der Fremdvergaben hin. Wie beurteilt die Verwaltung die Reinigungsqualität durch eigenes Personal und bei Fremdvergaben von Reinigungsleistungen?

4) Für die Frage einer möglichen Rekommunalisierung der Reinigungsleistungen lassen sich mehrere Varianten für eine Umsetzung diskutieren. Zum einen ließe sich eine Aufstockung des Stellenplans innerhalb der Verwaltung denken (kleine Lösung), zum anderen ließe sich auch die Gründung einer städtischen Servicegesellschaft ggf. auch unter Einbeziehung von Fragestellungen wie den Problematiken bei ServiceDo oder den Sicherheitsdienstleistungen im Stadtkonzern diskutieren (große Lösung). Wir möchten die Verwaltung bitten, für die kleine und große Lösung eine Variantenbetrachtung durchzuführen und der Politik vorzustellen.“

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2021 (Drucksache Nr.: 22058-21-E1) vor:
„… zu der o.g. Anfrage nehme ich nach erfolgter Abstimmung mit der Städtischen Immobilienwirtschaft wie folgt Stellung.

Zu 1)
Für den Bereich der Eigenreinigung ist sichergestellt, dass alle tariflichen Regelungen des TVöD und die allgemeingültigen Rechtsnormen des Arbeitsrechts eingehalten werden. Im Bereich der Fremdreinigung gilt der Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk. In den Vergabeverfahren verpflichten sich die Bieter, das geltende Arbeits- und Tarifrecht einzuhalten. Etwaige Abweichungen von diesen Regelungen werden als Vertragsstörung von Seiten der Verwaltung behandelt und ggfls. sanktioniert.
Zu 2)
Auf Basis der Daten des Jahres 2020 ergibt sich für die Fremdreinigung ein niedrigerer Preis pro m² realer Reinigungsfläche, als für die Eigenreinigung.
Zu 3)
Aktuell gibt es dazu keine belastbaren Auswertungen. In der Vergangenheit haben sich bei Umfragen, die über den Fachbereich Statistik durchgeführt wurden, keine signifikanten Unterschiede bei der Kundenzufriedenheit zwischen den Leistungen der Eigen- und der Fremdreinigung ergeben.
Zu 4)
Es gibt aktuell erste Überlegungen Sicherheits- und Servicegesellschaft durch die DSW21. Wir erwarten hier erste Ergebnisse zu Beginn des nächsten Jahres. Sobald diese konkret sind, wird die Verwaltung eine Sachstandvorlage den politischen Gremien vorlegen.“
Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung vom 18.11.2021 (Drucksache Nr.: 22058-21-E1) zur Kenntnis.

zu TOP 10.16.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22840-21)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt am 17.11.2021 folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22840-21-E1):

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Frau Susanne Bartholomé wird neue sachkundige Bürgerin.
Frau Susanne Bartholomé wird stellv. Mitglied im ASAG.
Frau Claudia Schneiders wird stellv. Mitglied im RPA.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Umbesetzungsantrag.

zu TOP 10.16.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22863-21)

Die SPD-Fraktion beantragt mit Antrag vom 16.11.2021 folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22863-21-E1):
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschluss des folgenden Antrages:
1. Herr RM Rüdiger Schmidt scheidet aus dem Integrationsrat aus.
2. Frau Silvya Ixkes-Henkemeier wird zum neuen Mitglied im Integrationsrat benannt.“

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Umbesetzungsantrag.

zu TOP 10.16.c
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22840-21-E2)

Dem Rat der Stadt liegt ein Umbesetzungsantrag der AfD-Fraktion vom 18.11.2021 (Drucksache Nr.: 22840-21-E2) vor:

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erklärt, seine Fraktion werde sich nicht an der Abstimmung beteiligen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) den Umbesetzungsantrag.

zu TOP 10.17
Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)

Der Rat der Stadt setzt den Vorschlag der CDU-Fraktion zur TO unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – gemäß des von Rm Dr. Suck im Namen der CDU-Fraktion formulierten Wunsches ab.

zu TOP 10.18
Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E1) vor:

„… in der Ausgabe vom 26. Oktober 2021 gehen die Ruhr Nachrichten unter der Überschrift „Kritik an Facebook-Aktivitäten von OB Thomas Westphal“ u. a. den Fragen nach, ob Dortmunds Oberbürgermeister Steuermittel zur Selbstvermarktung nutzt und die Verwendung der Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“ im Rahmen privater Social-Media-Accounts möglicherweise als unzulässige Ausnutzung der verliehenen Amtsautorität problematisch ist. Anlass für die Berichterstattung sind die mit städtischen Ressourcen produzierten Videos zur sogenannten „Sommertour 2021“. Diese sind nach dem RN-Bericht nicht nur auf Homepage und Facebook-Seite der Stadt Dortmund zu betrachten, sondern auch auf dem privaten Facebook-Account des Oberbürgermeisters veröffentlicht. Dieser trägt den Untertitel „Oberbürgermeister der Stadt Dortmund und stellv. Vorsitzender der Dortmunder SPD“.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie um eine Stellungnahme zu der im RN-Artikel vom 26. Oktober 2021 betrachteten Frage der Zulässigkeit Ihrer privaten Öffentlichkeitsarbeit unter
- Nutzung des Amtstitels
- Veröffentlichung von Inhalten, die mit Ressourcen der Stadt Dortmund entstanden sind.“

Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rates am 16.12.2021:
zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021


Rm Nienhoff (CDU) merkt an, dass seine Wortmeldung zu TOP 10.18 fehlt.

OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird zu TOP 10.18 wie folgt ergänzt:
„Rm Nienhoff (CDU) konkretisiert, dass sich aus Sicht seiner Fraktion die Trennung zwischen beruflichem und privatem Account (bei Facebook, Instagram und Twitter) nicht so darstellt, wie es das Zitat in den Ruhnachrichten nahelegt. Als Beispiel benennt er die Verwendung von Bildern der DortmundAgentur am 5.November vom Besuch des Wochenmarktes und vom 3. März über eine mögliche Kooperation zur digitalen Infrastruktur mit Abu Dhabi.“

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird mit Mehrheit der Stimmen genehmigt.

Der Rat der Stadt wird die Beantwortung voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 16.12.2021 erhalten.

zu TOP 10.19
Beamtenbesoldung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22872-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende/r Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22872-21-E1) vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ setzt sich für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ein–das gilt selbstverständlich auch für die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und damit ebenso für Beamtinnen und Beamte. Doch Fakt ist: In Deutschland ist die Bezahlung für die exakt gleiche Arbeit von Beamtinnen und Beamten sehr unterschiedlich. Das Beispiel eines Feuerwehrbeamten zeigt eine Differenz von 1.000 Euro vom "besten" Bundesland zum "schlechtesten". So kommt es zum Abwerben von Beamtinnen von Bundesland zu Bundesland, von Kommune zu Kommune mit dem Anreiz der besseren Besoldung und Alimentation. Dem ist entgegenzuwirken durch die Schaffung eines modernen und transparenten Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts.
Aus diesem Grunde bittet die Fraktion DIE LINKE+ um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution.

Resolution:
1. Die Arbeitsbedingungen für Beamte sollen einheitlich geregelt werden und gleichmäßig bezahlt sein. Eine Konkurrenz um die besten Köpfe zwischen einzelnen Bundesländern wird abgelehnt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert daher an das Land NRW, sich länderübergreifend für eine bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einzusetzen. Es sollte eine Angleichung an die Besoldung des Bundes erfolgen. Hierzu ist erforderlich, das Separieren der Tarifrunden auf a) Bund-Kommune und b) Land wieder zurückzuführen in eine gemeinsame Verhandlungsrunde.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Land und Bund auf, ein funktions- und leistungsbezogenes Besoldungs- und Vergütungssystems zu schaffen und schnellstmöglich vollständig die Unterschiede bei der Besoldung und Versorgung (nicht nur im Vergleich mit den alten und neuen Bundesländern) aufzuheben.“

Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) sieht im Antrag einen Appell an die Landesregierung, die Besoldung landesübergreifend zusammenzuführen. Die deutlichen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern sorgt -besonders bei technischen und sozialen Berufen- für Abwerbung durch die Privatwirtschaft und auch länderübergreifend zwischen öffentlichen Arbeitgeber*innen. Daher möge sich das Land NRW in den übergreifenden Gremien für mehr Fairness in diesem Bereich einsetzen.

Rm Vogeler (CDU) sieht im Rat das falsche Gremium für dieses Thema. Seine Fraktion wird sich daher der Resolution nicht anschließen.

Rm Heymann (SPD) beantragt, die Resolution zwecks Klärung und Diskussion in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zu überweisen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) hält das Thema für tiefgehender als auf den ersten Blick erkennbar. Insbesondere bei der Betrachtung unterschiedlicher Lebensverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik. Sie wünscht für ihre Fraktion ebenfalls die Überweisung in den APOD.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf das Recht der Länder, im Föderalismus die Besoldung der Beamt*innen zu regeln. Neben den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten sind aus seiner Sicht zur Deckung bestimmter Bedarfe mancherorts auch Zulagen nötig. Daher hält er den Antrag nicht für sinnvoll.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste die Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22872-21-E1) zwecks weiterer Beratung in den APOD.

zu TOP 10.20
Tarifverhandlungen bei der ServiceDO gGmbH
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22873-21)

Dem Rat der Stadt liegen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

- der SPD-Fraktion vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22873-21-E1):

„… die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Stadt Dortmund als Gesellschafterin der Klinikum Dortmund gGmbH wird gebeten, ihren Einfluss auf die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH zu nutzen, damit ein Tarifvertrag zwischen den Tarifvertragsparteien bei der ServiceDO gGmbH schnellstmöglich erzielt werden kann.

Begründung
Die ServiceDO gGmbH ist ein Dienstleister im Gesundheitswesen und existiert seit über 15 Jahren. Das Unternehmen beschäftigt 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist das letzte kommunale Unternehmen ohne Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag verbessert grundsätzlich auch die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Beschäftigten und dieser Tarifvertrag bei der ServiceDO gGmbH wird auch das soziale Gefüge in dieser Stadt weiter stärken.“
- der Fraktion Die Linke+ vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22873-21-E2):
„… wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu nachstehender Entschließung.

1) Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Kliniktochter ServiceDo GmbH der letzte kommunale Betrieb in Dortmund ist, der keinem gültigen Tarifvertrag unterliegt.
2) Der Rat anerkennt die wichtige Arbeit der Beschäftigten von ServiceDo, ohne die das Klinikum Dortmund gar nicht funktionsfähig wäre. Ohne die Beschäftigen von ServiceDo im Bereich der Desinfektion kann keine einzige Operation am Klinikum Dortmund stattfinden. Die Patient*innen werden von den Beschäftigten von ServiceDo mit Diätnahrung nach den jeweiligen medizinischen Erfordernissen versorgt. Die Reinigung des Klinikums ist ohne die Beschäftigten der ServiceDo gar nicht möglich. Saubere Wäsche und gereinigte Betten werden ebenfalls von den Beschäftigten der ServiceDo bereitgestellt.
3) In der Coronapandemie kommt den Beschäftigten der ServiceDo eine Schlüsselrolle im Klinikum zu, um eine Verbreitung der Pandemie im Klinikum durch sachgerechte Desinfektionsmaßnahmen und peinlich sauberes Arbeiten zu unterbinden.
4) Der Rat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der Tariflosigkeit der ServiceDo viele Beschäftigte trotz ihrer großen Verantwortung auf zusätzliche Sozialtransfers angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
5) Der Rat solidarisiert sich daher mit den Beschäftigten der ServiceDo und fordert die Leitung des Klinikums Dortmund auf in den aktuellen Tarifverhandlungen den tariflosen Zustand der ServiceDo zu beenden.“

Rm Spieß (SPD) stellt den Wert der Arbeit der Beschäftigten der ServiceDO gGmbH heraus. Ziel des Antrags seiner Fraktion ist die Würdigung der Leistungen durch einen angemessenen Tarifvertrag, nicht der Eingriff in die Tarifautonomie. Vor diesem Hintergrund wurde im Antrag auch auf Formulierungen wie „Anweisung an die Geschäftsleitung“ und dgl. verzichtet. Daher kann die SPD-Fraktion auch der Ziffer 5 im Antrag der Fraktion Die Linke+ nicht folgen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) beschreibt die Situation der Beschäftigten seit der Ausgründung mit der einhergehenden Tariflosigkeit. Viele der dort tätigen Menschen sind auf ergänzende Sozialleitungen angewiesen. Es ist der letzte kommunale Betrieb ohne Tarifbindung, seine Fraktion hält das für untragbar. Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der Fraktion Die Linke+ im Vergleich zum SPD-Antrag auch fordernder formuliert. Einen Eingriff in die Tarifautonomie sieht er nicht.

Rm Mader (CDU) lagen die Gründe der Ausgründung in wirtschaftlichen Fragen, bei denen es u.a. um den Fortbestand des Klinikums ging. Dies sei seinerzeit mit breiter Mehrheit beschlossen worden. Es kann natürlich ein Tarifvertrag geschlossen werden. Die Auswirkungen sollten dann aber im Beirat Kommunalwirtschaft diskutiert werden. Aus seiner Sicht ist nicht der Tarifvertrag das Hauptziel sondern die Erhaltung der Gesellschaft.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) sieht auch die strukturellen Probleme, die in der Vergangenheit zur Ausgliederung führte. Seine Fraktion fand dies nicht gut, sah aber gleichzeitig eine Notwendigkeit. Nun habe sich das Klinikum entwickelt. Ein Signal des Rates Richtung Klinikum hinsichtlich der Tarifbindung aller Beschäftigten sei wichtig. Er verweist auf die Erfahrungen im Trägerausschuss des Jobcenters, in welchem wiederkehrend die Reduzierung der Aufstocker*innen thematisiert werde, man gleichzeitig bei der ServiceDO diese aber akzeptiere.

Rm Dr. Suck (CDU) erklärt, die Anträge abzulehnen. Er formuliert die Erwartung, dass das Thema einschließlich der finanziellen Auswirkungen im Beirat für Kommunalwirtschaft durch Verwaltung und Geschäftsführung aufbereitet wird. Er bemängelt, dass in dieser Diskussionen die Kosten ausgeblendet wird, wenngleich er die Emotionalität des Themas nachvollziehen kann.

OB Westphal merkt an, dass die Geschäftsführung Tarifverhandlungen vorbereitet. Im letzten Wahlkampf habe es zum Tarifvertrag bei ServiceDO auch Diskussionen bei einer ver.di-Veranstaltung gegeben. Dort habe er sich über die grundsätzlich positiv hinsichtlich des Sinns eines Tarifvertrags geäußert. Nun sei es an den Tarifvertragsparteien, entsprechend zu handeln. Eine Beschlussfassung hier wäre durchaus ein positives Signal an die Agierende. Der Erwartung hinsichtlich der Thematisierung im nächsten Beirat der Kommunalwirtschaft kann OB Westphal nicht entsprechen, denn dies hänge von der Dauer der Tarifverhandlungen ab. Danach kann dies mit der Geschäftsführung entsprechend besprochen werden.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22873-21-E1):

Die Stadt Dortmund als Gesellschafterin der Klinikum Dortmund gGmbH wird gebeten, ihren Einfluss auf die Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH zu nutzen, damit ein Tarifvertrag zwischen den Tarifvertragsparteien bei der ServiceDO gGmbH schnellstmöglich erzielt werden kann.

Hinsichtlich des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22873-21-E2) erfolgt eine getrennt Abstimmung über die Ziffer 5 des Antrags.
Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) die Ziffer 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22873-21-E2) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) die Ziffern 1-4 des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22873-21-E2):

1) Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Kliniktochter ServiceDo GmbH der letzte kommunale Betrieb in Dortmund ist, der keinem gültigen Tarifvertrag unterliegt.
2) Der Rat anerkennt die wichtige Arbeit der Beschäftigten von ServiceDo, ohne die das Klinikum Dortmund gar nicht funktionsfähig wäre. Ohne die Beschäftigen von ServiceDo im Bereich der Desinfektion kann keine einzige Operation am Klinikum Dortmund stattfinden. Die Patient*innen werden von den Beschäftigten von ServiceDo mit Diätnahrung nach den jeweiligen medizinischen Erfordernissen versorgt. Die Reinigung des Klinikums ist ohne die Beschäftigten der ServiceDo gar nicht möglich. Saubere Wäsche und gereinigte Betten werden ebenfalls von den Beschäftigten der ServiceDo bereitgestellt.
3) In der Coronapandemie kommt den Beschäftigten der ServiceDo eine Schlüsselrolle im Klinikum zu, um eine Verbreitung der Pandemie im Klinikum durch sachgerechte Desinfektionsmaßnahmen und peinlich sauberes Arbeiten zu unterbinden.
4) Der Rat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der Tariflosigkeit der ServiceDo viele Beschäftigte trotz ihrer großen Verantwortung auf zusätzliche Sozialtransfers angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
„Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.2
Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 11.2.3
Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.



OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr.




Thomas Westphal Norbert Bonde Sebastian Kaul
Ratsmitglied Schriftführer