Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 28.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Claudia Plieth (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Uta Schütte-Haermeyer

RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Barbara Samuel (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Leonid Chraga
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Daniel Binder
Oliver Gernhardt
Elisabeth Hoppe
Florian Köppel
Daniel Pilz


Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz



4. Gäste

Marco Szlapka INSO
Deniz Greschner Multikulturelles Forum e. V.

Kenan Kücük Multikulturelles Forum e. V.
André Jockenhövel RPJ



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 28.09.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.06.2016


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

2.2 Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05204-16)

2.3 Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04158-16)

2.4 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05291-16)

2.5 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05290-16)

2.6 Dortmunder Haus des Jugendrechts - Sachstandsbericht und Kooperationsvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05337-16)

2.7 Sachstandsbericht Kulturbrücke - Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturbereich
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05402-16)

2.8 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2016/2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05196-16)

2.9 Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04690-16)

2.10 Informationsaustausch Arbeitsgemeinschaften (AG) § 78 SGB VIII in den Stadtbezirken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05215-16)

2.11 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05593-16)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Anlaufstelle Wegweiser
- mdl. Bericht -

3.2 Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05786-16)

3.3 Umgestaltungskonzept für das Außengelände des Kinder- und Jugendbereiches im Dietrich-Keuning-Haus (DKH)
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
(Drucksache Nr.: 04754-16)


3.4 Durchgängige Sprachbildung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05305-16)

3.5 Jugendring Dortmund - Arbeitsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter www.jugendring-do.de eingesehen werden)

3.6 Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05314-16)

3.7 Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

(Vorlage und Broschüre wurden bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt)
4. Anträge / Anfragen

4.1 Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05359-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05359-16-E1)

4.2 Verheiratete Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05774-16)

4.3 Elternbefragung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05775-16)

4.4 Anschaffung von Spielgeräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05777-16)

4.5 Besucherzahlen Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05790-16)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.
Anschließend gedachte er des verstorbenen ehemaligen Mitgliedes des damaligen Jugendhilfeausschusses, Herrn Horst Dippel.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Frau Annabelle Brandes


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Heidkamp benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, folgende Punkte vorzuziehen:

TOP 3.1 Anlaufstelle Wegweiser
- mdl. Bericht -
(vor 2.)

TOP 2.11 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 – 2020
Einbringung
Drucksache Nr.: 05593-16
(vor 2.1)

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um die Punkte:

TOP 2.12 Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Süggelberg, Dortmund-Eving
Beschluss
Drucksache Nr.: 05522-16


TOP 2.13 Qualitäts- und Gestaltungsoffensive Spielplätze
hier: Bolzplatzanlagen an und auf öffentlichen Spielplätzen
Beschluss
Drucksache Nr.: 02895-16


Mit diesen Änderungen / Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.06.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.06.2016 wurde einstimmig genehmigt.



zu TOP 3.1
Anlaufstelle Wegweiser
- mdl. Bericht -

Eingangs wurde das Multikulturelle Forum e. V. als Träger und das Präventionsprogramm „Wegweiser“ vorgestellt:
Die zentralen Aufgaben dieses Projektes zur Prävention von gewaltbereitem Salafismus sind, die Radikalisierung einzelner Personen zu verhindern bzw. zu stoppen, Familienangehörige und das soziale Umfeld zu beraten und zu unterstützen sowie Fachstellen und die breite Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren.
Von 57 Erstkontakten für die Beratung kamen 30 durch Fachstellen/Institutionen zustande, 20 durch Lehrer/-innen / Sozialarbeiter/-innen und 7 durch Familienangehörige. Jeder vierte Fall in der Beratung betrifft eine weibliche Person. Von den 57 Beratungen mündeten 29 im Fallmanagement. Des Weiteren wurden 19 Vorträge gehalten, es gab 27 Projektvorstellungen und 46 allgemeine Anfragen zu Vorträgen und Workshops sowie von der Presse.

Herr Sohn, Herr Grohmann, Frau Rabenschlag, Herr Roshol und Frau Plieth dankten herzlich für die Ausführungen und wünschten viel Erfolg bei der weiteren Arbeit.

Frau Plieth schlug vor, auch im Schulausschuss das Projekt vorzustellen.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.11
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05593-16)

Herr Szlapka führte in den Kinder- und Jugendförderplan ein (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für seine Darstellung.

Auf die Nachfrage von Frau Beckmann teilte Herr Szlapka mit, bei der Online-Befragung sei der Punkt „Behinderung“ kein Kriterium gewesen. Er wisse aber aus den Rückmeldungen aus den Arbeitsgruppen, dass Kinder/Jugendliche mit Behinderungen und auch ihre Organisationen dabei waren und sich eingebracht haben.

Frau Wächter ergänzte, in der Oberstufe der Fröbelschule hätten fast alle Kinder an der Befragung teilgenommen. Sie gehe davon aus, dass auch die anderen Förderschulen angeschrieben wurden und sich sicherlich ein hoher Prozentsatz der Schulen im Sek I-Bereich beteiligt habe.

Die Vorlage wurde als eingebracht angesehen. Die abschließende Beratung erfolgt in der Sitzung am 09.11.2016.


zu TOP 2.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

Herr Sohn schlug eingangs vor, aufgrund der momentan entspannten Situation nur noch im Bedarfsfall im Ausschuss berichten zu lassen.

Frau Schneckenburger berichtete:
Derzeit werden in der Woche zwischen 8 und 10 junge Menschen vorläufig in Obhut genommen. Der größte Teil dieser Jugendlichen wird dann durch die Landesverteilstelle in Köln an die aufnehmenden Kommunen verteilt. Die Verweildauer in Dortmund soll 7 Tage bis max. 4 Wochen betragen. Die Verteilung erfolgt derzeit so zügig, dass die 4 Wochen in Dortmund nicht erreicht werden.
Es gibt eine leichte Veränderung hinsichtlich der Nationalität (weniger syrische, etwas mehr afrikanische Jugendliche), die aber immer in Relation zu den absoluten Zahlen zu sehen ist (pro Woche 8 – 10 junge Menschen).
Ein Engpass wird sich perspektivisch auf dem Wohnungsmarkt ergeben für Jugendliche mit Erreichen der Volljährigkeit und dem Bezug einer eigenen Wohnung im Rahmen der Verselbständigung. Die Wohnungsunternehmen wurden gebeten, darauf zu achten, dass ggf. Wohnungen für diese Gruppe von Jugendlichen/jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gebe es derzeit nach Auskunft der Wohnungsunternehmen keine Wohnungen in diesem Segment.
Die Landesjugendämter sind derzeit nicht in der Lage, die Kostenerstattung zeitnah abzuarbeiten.
Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Hacheney wird zum Ende des Monats geschlossen, die EAE Buschmühle wird vorübergehend geschlossen und dann in Trägerschaft des Landes wieder eröffnet. Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg wurden bereits mit dem Ziel geführt, Verfahrensklärung auch unter den neuen Bedingungen herzustellen. So gibt es bereits die Zusage der Bezirksregierung Arnsberg, dass der Stadt Dortmund eine Platzkapazität in der EAE Buschmühle zur Altersfeststellung zur Verfügung gestellt wird. Weitere Teile des Verfahrens werden noch entsprechend abgeklärt.

Anschließend ging Frau Schneckenburger auf die Frage von Frau Rabenschlag ein:
Die Schließung der EAE Buschmühle soll Mitte des nächsten Jahres erfolgen (jetzt vorübergehende Schließung beim Übergang der Trägerschaft von der Kommune an das Land).
Unter der Voraussetzung (in Dortmund keine EAE mehr) werden sich – wenn die Lage so
bleibt – aller Wahrscheinlichkeit die Zugangszahlen nach Dortmund bei den vorläufigen Inobhutnahmen noch weiter verringern.

Die Landes-Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum soll lediglich die Funktion der Registrierung und Weitervermittlung haben (keine Übernachtungskapazitäten, nur geringe Aufenthaltsqualität). Dabei wurden einige Gesichtspunkte außer Acht gelassen (z. B. Rechtskreis SGB VIII). Zwischenzeitlich gibt es aber Gespräche zwischen den berührten Ministerien.

Auf die Nachfrage von Frau Plieth sagte Herr Burkholz zu, die Anzahl der Amtsvormundschaften und Einzelvormundschaften für UMF nachzuliefern.
Er wies darauf hin, dass die Einrichtung von Amts-/Einzelvormundschaften nur noch für die Altfälle bis zum 31.10.2015 gegolten hat. Das Jugendamt nehme jetzt nur noch vorläufig in Obhut und die Vormundschaften würden von der Kommune eingeleitet, auf die die UMF dann verteilt werden.
(Hinweis: Lt. Auskunft des Jugendamtes werden – Stand 01.10.2016 – vom Jugendamt 366 Vormundschaften für UMF geführt. Die Vormundschaftsvereine AWO und SKF Dortmund und Hörde führen 128 Vormundschaften für diesen Personenkreis. Weiterhin werden noch Vormundschaften durch ehrenamtliche Vormünder und vereinzelt auch Berufsvormünder geführt, hierzu können allerdings keine Zahlen geliefert werden – Schätzung ca. 70 - 90)

Herr Barrenbrügge zeigte sich einverstanden, nur noch bei Bedarf oder mindestens einmal jährlich berichten zu lassen.

Auch Herr Grohmann signalisiert Zustimmung zum Vorschlag von Herrn Sohn.

Herr Sohn stellte fest, dass sein Vorschlag allgemein Zustimmung finde, nur noch bei Bedarf berichten zu lassen.


zu TOP 2.2
Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05204-16)

Für Frau Dr. Tautorat wurde aus der Vorlage ersichtlich, dass eine Förderung auch ohne Anerkennung erfolgen könne, eine Anerkennung aber nur bei Nachweis entsprechender Erfahrungen. Sie erinnerte an die kontroverse Diskussion bei der Anerkennung eines Trägers Anfang 2016.

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit, dass die angekündigte Verfahrensanweisung in Arbeit sei und wahrscheinlich in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 09.11.2016 vorgelegt werden kann.
Zu den Ausführungen von Frau Dr. Tautorat teilte er mit, dass es zwar grundsätzlich in der Jugendhilfe nicht notwendig sei, ein anerkannter Träger zu sein, um auf dem Gebiet tätig zu werden. Allerdings müsse die Besonderheit des KiBiz berücksichtig werden. Um als Träger nach dem KiBiz die gesetzliche Förderung zu bekommen, sei eine der Voraussetzungen
– neben der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt – eine Anerkennung als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ohne Anerkennung könne keine Förderung nach KiBiz erfolgen und ohne diese sei kein Mensch in der Lage, eine Kindertageseinrichtung zu betreiben.

Auch Elterninitiativen würden über keinerlei Erfahrungen verfügen.

Frau Dr. Tautorat bedankte sich für die Klarstellung. Zukünftig werde aber sicherlich verstärkt auf die Voraussetzungen bei einer Anerkennung geachtet.

Herr Gora begrüßte vom Grundsatz her die Vorlage. Allerdings hätte er sich gewünscht, dass die Mitglieder eine Art Handreichung bekommen hätten, die sie in die Lage versetzt, mit größerer Sicherheit unter inhaltlichen Gesichtspunkten (z. B. über welche Erfahrungen verfügt der Träger, hat er die entsprechenden Kompetenzen und Infrastruktur) über eine Anerkennung entscheiden zu können. Auch er habe sich seinerzeit gefragt, ob die Anerkennung des Trägers letztlich richtig gewesen sei.

Nach Mitteilung von Herrn Burkholz könne zwar eine differenziertere Darstellung erfolgen, allerdings glaube er nicht, dass sie zielführend im Sinne der Ausführungen von Herrn Gora wäre.
Es wurde bisher kein Träger im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit anerkannt, der nicht die erforderlichen Erfahrungen und inhaltliche Voraussetzungen nachgewiesen hat.
Die Anerkennung im Kontext als Träger von Kindertageseinrichtungen wurde von Herrn Wawrzynek-Lukaschewitz dargestellt. Diese Träger könnten – sofern sie neu in diesem Segment tätig werden wollen - noch keine Erfahrungen vorweisen. In diesen Fällen werde seitens der Verwaltung auf die vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen zurückgegriffen (beispielsweise woher kommt der Träger, ist ggf. eine Aufnahme in den Paritätischen beantragt).
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung benötige eine gGmbH keine Anerkennung, um eine stationäre Einrichtung zu betreiben.
Abschließend sprach er sich dafür aus, wie bisher bei anstehenden Entscheidungen im Einzelfall zu diskutieren.

Auf die Anmerkung von Herrn Bahr teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit, dass seinerzeit nur die Anerkennung als Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschlossen wurde.
Selbstverständlich könne zukünftig eine detailliertere Darstellung in den Vorlagen erfolgen. Natürlich wurde bisher bereits die Gemeinnützigkeit des Trägers geprüft, entspricht die Satzung den gesetzlichen Rahmenbedingungen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten evtl. vorliegende verfassungsrechtliche Bedenken.

Herr Niermann stellte noch einmal kurz das Aufnahmeverfahren beim Paritätischen dar.

Herr Sohn hielt fest, dass es der Wunsch der Mitglieder sei, in den Vorlagen detaillierter darauf einzugehen, was geprüft wurde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Information zur Anerkennung nach § 75 SGB VIII zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04158-16)

Frau Dr. Tautorat dankte für die Vorlage und bat um Mitteilung, warum in einigen Stadtbezirken kein Jugendforum stattgefunden habe.

Auch Herr Grohmann zeigte sich verwundert darüber, dass in einigen Stadtbezirken Jugendforen stattfinden, in anderen nicht, aber dafür andere Aktivitäten. Bei der Einbringung des Kinder- und Jugendförderplanes wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Jugendforen um ein anerkanntes Demokratieformat in Dortmund handelt, das dezentral in die Stadtbezirke wirkt und die Jugendlichen zur Beteiligung auffordert. Gerade vor dem Hintergrund erscheine es wichtig, speziell das Jugendforum als solches 1 – 3 x jährlich stattfinden zu lassen – auch unter Berücksichtigung personeller Engpässe.

Herr Spangenberg stimmte seinen Vorrednern zu.
Er fand es sehr bedauerlich, dass gerade im Stadtbezirk Innenstadt-West 1 Jahr lang kein Jugendforum stattgefunden habe. Ob ein Personalwechsel dazu führen dürfe, dass ein ganzes Jahr nichts in dieser Hinsicht gemacht werde, wage er zu bezweifeln.
Bereits im vorigen Jahr wurde ihm auf Nachfrage verwaltungsseitig zugesichert, dass sich die Anzahl der Stadtbezirke ohne Jugendforen verringern soll. Jetzt müsse er feststellen, dass sie eher gestiegen sei. Dieser Trend müsse umgekehrt werden.
Abschließend wies er darauf hin, dass es sich bei dem „Schülerhaushalt“ um ein ureigenes Projekt der Stiftung Jugend und Demokratie handele. Mit Unterstützung der Stadtbezirke wurden lediglich die Schulen ausgewählt.

Herr Sohn berichtete, bei dem letzten zentralen Jugendforum seien mehr Mitarbeiter/innen des Jugendamtes anwesend gewesen als Jugendliche. Er regte an zu überlegen, ob das zentrale Jugendforum nach den vorliegenden Erkenntnissen noch der richtige Weg sei.

Frau Hoppe ging auf die Nachfragen/Anmerkungen von Frau Dr. Tautorat, Herr Grohmann und Herrn Spangenberg ein:
- Da in den Stadtbezirken zeitgleich 5 Fachreferentenstellen vakant waren, die auch erst mit einer Verzögerung von einem halben bis dreiviertel Jahr besetzt wurden, konnte in einigen Stadtbezirken kein Jugendforum stattfinden. Ein Fachreferent musste teilweise in 4 Stadtbezirken vertreten. Wenn in einem Regionalteam 1 Fachreferentenstelle nicht besetzt ist, kann ein anderer Fachreferent das sicherlich im Rahmen der Vertretung mitleisten. Wenn 4 – 5 ausfallen, wird das bei 12 Stadtbezirken schwierig.
Dazu kam noch erschwerend der Streik im vorigen Jahr.
Auch in den Bezirksvertretungen gebe es unterschiedliche Einstellungen zum Jugendforum und in den Stadtbezirken engagierte Jugendliche und solche, die motiviert werden müssten.
Die Jugendlichen, die bereits in den Stadtbezirken in den Beteiligungsformaten aktiv waren, wurden aufgefordert, sich an dem zentralen Jugendforum zu beteiligen. Bei den zentralen Jugendforen seien sicherlich auch die Themen entscheidend.
Selbstverständlich werde an einer Verbesserung der Situation weitergearbeitet.

- Sie kündigte für die nächste Sitzung des Ausschusses eine Vorlage an (Zwischenbericht Beteiligung in Jugendfreizeitstätten/selbstverwaltete Jugendzentren), in der auch auf die Fragestellung der Beteiligung generell eingegangen wird.
- Das Projekt „Schülerhaushalt“ wurde als Kooperationsveranstaltung ausgewiesen und nicht als Veranstaltung der Kinder- und Jugendförderung. Sie gehe davon aus, dass das auch weiterhin für 2016 eine gute Kooperationsveranstaltung sein und bleiben soll.

Herr Oppermann sah die Personalausfälle zwar als bedauerlich an. Aber wenn tatsächlich eine ernsthafte Beteiligung der Kinder und Jugendlichen eingefordert werde, setze das voraus, dass diese Strukturen eine gewisse Form von Verlässlichkeit mit sich bringen. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass das Jugendforum kontinuierlich durchgeführt wird. Dann könne man auch davon ausgehen, dass es ein größeres Interesse an der Beteiligung eines stadtweiten Jugendforums gebe.
Er begrüßte die Verweise auf die Kooperationen in den Stadtbezirken, die evtl. auch gewährleisten können, dass die Jugendforen kontinuierlich stattfinden.


Frau Schneckenburger teilte die Einschätzung von Herrn Grohmann hinsichtlich der Bedeutung der Beteiligung und von Herrn Oppermann hinsichtlich der erforderlichen Kontinuität. Sie schlug vor, den Prozess zu überprüfen, ob das bisherige Format das richtige ist und ob nicht ggf. Kooperationen verstärkend helfen können.

Herr Sohn ging davon aus, dass mit einem gewissen zeitlichen Abstand der Ausschuss über die entsprechenden Erkenntnisse informiert wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05291-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05290-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2016.


zu TOP 2.6
Dortmunder Haus des Jugendrechts - Sachstandsbericht und Kooperationsvereinbarung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05337-16)

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass das Feinkonzept derzeit noch erstellt wird.

Herr Prause berichtete kurz von der Eröffnung des Hauses des Jugendrechts. Erfreulich fand er die deutlichen Hinweise der beiden Minister, dass die Jugendkriminalität nicht mehr so problematisch ist.
Das werde auch durch die jährliche polizeiliche Kriminalstatistik belegt, nach der die Zahlen immer stabil bis rückläufig waren. Die öffentliche Wahrnehmung sei oft eine andere.
Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren – aus seiner beruflichen Sicht -, dass mit dem Haus des Jugendrechts eher das Sicherheitsgefühl verbessert werden solle. Die Jugendgerichtshelfer seien augenscheinlich sehr zufrieden mit der Zentralisierung, die ihnen die Arbeit erleichtert.
Ob das alles den finanziellen Aufwand wert ist, wage er nach wie vor zu bezweifeln. Zum Thema Beschleunigung berichtete er, dass ihm nach der Anforderung einer Stellungnahme von der Staatsanwaltschaft dort (nur 2 ½ Stellen) mitgeteilt wurde, die Übersendung zwischen der im Haus des Jugendrechts ansässigen Abteilung und dem Amtsgericht nehme jetzt eine längere Zeit in Anspruch.

Herr Spangenberg brachte sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass die Mitglieder des Ausschusses keine Einladung zur Eröffnung erhalten haben.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass die Stadt Dortmund nicht Herr des Verfahrens war und die kurzfristige Zusendung der Einladung nach ihrer Information den Schwierigkeiten bei der Abstimmung eines Termins zwischen den beteiligten Ministerien geschuldet war.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht und die Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Sachstandsbericht Kulturbrücke - Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturbereich
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05402-16)

Herr Barrenbrügge fand die Vorlage gut und schlüssig. Allerdings habe seine Fraktion leichte Zweifel daran, dass unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen dem Aspekt Kulturbrücke/integrationsfördernd tatsächlich Rechnung getragen werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht 2015 und
1. Halbjahr 2016, Kulturbrücke – Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturbereich zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2016/2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05196-16)

Auf die Nachfrage von Frau Plieth teilte Herr Wawrzynek-Lukaschwitz mit:

- Durch die Änderung in der Prioritätensetzung des Landes in den letzten Jahren sollen Familienzentren jetzt in den Bereichen entstehen, in denen benachteiligte Menschen leben und die Bedarfe zur Unterstützung der Familien hoch sind. Ursprünglich gab es keinerlei Regelung. So seien Familienzentren auch in Stadtbezirken und Bereichen entstanden, die heute nicht mehr in Betracht kämen.
Das sei der Hintergrund, warum es im Stadtbezirk Innenstadt-Ost nur wenige Familienzentren gebe.

- Wenn auf städt. Grundstücken Einrichtungen errichtet werden sollen, setze das eine intensive Prüfung vor allen Dingen durch die Liegenschaftsverwaltung voraus, die je nach Grundlage, Schwierigkeit und ggf. zu beteiligenden Stadtämtern gewisse Zeiträume in Anspruch nehme. Das sei auch bei der Kindertageseinrichtung Kinderkiste so, bei der es sich allerdings nicht um ein Familienzentrum handelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag (siehe
Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.



zu TOP 2.9
Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04690-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der kommunalen Ko-Finanzierung beider Mehrgenerationenhäuser in Dortmund für die Jahre 2017 bis 2020. Sowohl das Mütterzentrum e.V. in Dortmund-Dorstfeld als auch das Mehrgenerationenhaus des Sozialdienstes Kath. Frauen e.V. in Dortmund-Hörde sind bei der Gestaltung des demografischen Wandels und bei der Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis der Einrichtungen eingebunden.


zu TOP 2.10
Informationsaustausch Arbeitsgemeinschaften (AG) § 78 SGB VIII in den Stadtbezirken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05215-16)

Herr Roshol zeigte sich vom guten Funktionieren der Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII beeindruckt. Allerdings würde er sich eine stärkere Einbeziehung der Ehrenamtler wünschen.

Herr Sohn berichtete, dass die Beteiligung von Ehrenamtlern mit den Jahren immer mehr abgenommen hat. Einer der Gründe sei sicherlich, dass bei einem Ehrenamt häufiger ein Wechsel stattfindet und eine gewisse Kontinuität nicht immer gegeben ist. Gleichwohl sollte die Anregung von Herrn Roshol aufgegriffen werden.

Frau Plieth bewertete die Vorlage sehr positiv und schlug vor, sie auch an die Bezirksvertretungen weiterzuleiten.

Den Vorschlag, den Kreis für die Ehrenamtler zu öffnen, hielt Herr Barrenbrügge für bedenkenswert und gut. Er wisse aus seinem Stadtbezirk, dass es Absagen an Ehrenamtler gegeben habe. Ihm sei es ebenfalls ein großes Anliegen, diejenigen einzubeziehen, die produktiv und am Dienst der Sache orientiert mitarbeiten möchten.

Zu der Anmerkung von Herrn Sohn teilte Herr Burkholz mit, das Erfordernis eines eigenen Budgets der AG § 78 SGB VIII sehe er nicht. Sie müssten und sollten auf die „allgemein“ zur Verfügung stehenden Fördertöpfe zugreifen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05593-16)

TOP 2.11 wurde vor TOP 2.1 behandelt
zu TOP 2.12
Neubau und Neugestaltung von Kinder- und Jugendspielplätzen
hier: Neubau des Kinderspielplatzes Süggelberg, Dortmund-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05522-16)

Frau Dr. Tautorat teilte mit, sie habe mehrfach bei der Erstellung von Spielplätzen darauf hingewiesen, dass diese unter inklusiven Bedingungen gebaut werden sollen. Das verursache keine Mehrkosten.
Sie beantragte, den Beschlussvorschlag zu ergänzen um: „…. unter Berücksichtigung inklusiver Bedingungen …“

Herr Sohn unterstrich erneut das Erfordernis einer zeitnahen Errichtung von Spielplätzen in Neubaugebieten. Im Gegensatz zu Stellplätzen dauere die Fertigstellung der Spielplätze viel zu lang.

Herr Barrenbrügge konnte das Ansinnen von Frau Dr. Tautorat zwar nachvollziehen, allerdings gebe es verschiedene Formen von Behinderung/Beeinträchtigung. Daher müsste der Antrag eindeutiger formuliert werden.

Frau Dr. Tautorat erläuterte, es gehe z. B. um barrierefreie Zuwegungen, Rutschen, die von zwei Personen genutzt werden können, von Rollstuhlfahrern nutzbare Sandkästen. Das könne im Internet sehr gut abgerufen werden. Wenn das nicht bei einer Neuanlage von Spielplätzen berücksichtigt wird, dann frage sie sich, wann überhaupt.

Herr Binder sah den Hinweis in der Sache als berechtigt an und wies darauf hin, dass bei allen neuen Spielplätzen immer auch ein inklusiver Maßstab angelegt werde.
Bei diesem Spielplatz gebe es die Besonderheit, dass er erst nach 15 Jahren realisiert werden könne, da der Betreiber insolvent gegangen ist. Von der Planung her handele es sich um einen naturnahen Spielplatz.
Es werde natürlich sowohl bei der Wegeführung, der Umsetzung der Erdarbeiten und der Gestaltung des Spielplatzes als auch bei der Planung und Auswahl der Spielgeräte darauf geachtet, dass inklusive Aspekte berücksichtigt werden. Das gelte generell bei Neuanlagen. Es habe ein Beteiligungsverfahren gegeben, an dem auch Kinder mit Beeinträchtigungen beteiligt waren.

Frau Dr. Tautorat bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Binder. Sie bat um die deutliche Formulierung, dass inklusive Aspekte berücksichtigt werden.

Eine Abstimmung über den Antrag erfolgte nicht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt in Ergänzung zum Beschluss vom 09.04.2014, Drucksache Nr. 11828-14, den Neubau des Kinderspielplatzes Süggelberg mit einem erhöhten Gesamtinvestitionsvolumen von 142.333,90 €.


zu TOP 2.13
Qualitäts- und Gestaltungsoffensive Spielplätze
hier: Bolzplatzanlagen an und auf öffentlichen Spielplätzen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02895-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt im Grundsatz die Überprüfung der bestehenden Bolzplatzanlagen an und auf öffentlichen Spielplätzen. Die Ergebnisse dieser Bestandsüberprüfung werden den Gremien mit einem Beschlussvorschlag für ein Sanierungs- und Nutzungskonzept zum 3.Quartal 2017 vorgestellt.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Anlaufstelle Wegweiser
- mdl. Bericht -

TOP 3.1 wurde vor 2. behandelt.


zu TOP 3.2
Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05786-16)

Herr Grohmann zeigte sich angetan von den Berichten der Jusos, Jungen Union und Linksjugend. Er unterstrich das Erfordernis, die beiden fehlenden Berichte der Grünen Jugend und Julis nachzureichen und dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben. Wenn die politische Jugendarbeit finanziell unterstützt wird, sei es natürlich von Interesse zu erfahren, wofür diese Mittel verausgabt wurden.

Herr Sohn pflichtete Herrn Grohmann bei. Es sollte auch bei der Geschäftsführung des RPJ darauf geachtet werden, dass ein derartiger Jahresbericht nicht abgegeben wird. Dass sich zwei Jugendorganisationen der Berichterstattung enthalten, habe er bisher noch nicht erlebt.

Auch Frau Plieth äußerte Lob und Tadel. Die fehlenden Tätigkeitsberichte sollten unbedingt nachgefordert werden.

Herr Oppermann wies darauf hin, dass die Abgabe eines Tätigkeitsberichtes im Vertragswerk der Jugendverbände als Pflichtaufgabe aufgeführt ist. Es sei aus seiner Sicht auch das Normalste auf der Welt, dass für das zur Verfügung gestellte Geld ein Bericht eingefordert wird und das entsprechend Bestandteil des Vertragswerkes ist. Allerdings wisse er nicht, ob das beim RPJ auch festgeschrieben wurde.

Frau Hoppe teilte mit, dass im Bewilligungsbescheid die Berichte als Kann-Bestimmung aufgenommen wurden.

Herr Jockenhövel teilte mit, dass die Berichte von allen Mitgliedsorganisationen angefordert wurden. Bei den zwei Mitgliedorganisationen wurde nochmals nachgefragt, die Berichte sollten nachgereicht werden. Er sagte zu, sich um die Angelegenheit zu kümmern

Auf Vorschlag von Herrn Sohn nahm der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie den Rechenschaftsbericht ausdrücklich nicht zur Kenntnis und erwartet, dass die fehlenden Berichte der Grünen Jugend und der Julis nachgereicht werden.
Außerdem beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig, dass zukünftig in den Bewilligungsbescheid aufgenommen wird, dass Berichte vorgelegt werden müssen.


zu TOP 3.3
Umgestaltungskonzept für das Außengelände des Kinder- und Jugendbereiches im Dietrich-Keuning-Haus (DKH)
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016
(Drucksache Nr.: 04754-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Durchgängige Sprachbildung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05305-16)

Frau Dr. Tautorat sah näheren Erläuterungsbedarf hinsichtlich der in der Vorlage aufgeführten Qualitätsmerkmale bezüglich der Umsetzung in der Praxis. Sie würde es begrüßen, wenn eine dieser Partnerschaften vorstellen würde, wie das in der Praxis erfolgen soll.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz wies darauf hin, dass es sich um ein Konzept handele (es liegen noch keine Erfahrungen vor).
Mit der „wertschätzenden, systematischen Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ solle zum Ausdruck gebracht werden, dass man sich auf Augenhöhe begegnet und gegenseitig in seiner Professionalität respektiert.
Neu ist die Fokussierung auf die Sprachbildung (nicht Sprachförderung).
Mit dem Orientierungsrahmen wurde versucht, gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Kooperation Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ (KOKIGS) und anderen Beteiligten aus der Praxis einen Begleitrahmen zu erarbeiten, der jetzt über 3 Jahre erprobt werden soll. Nach Abschluss der Erprobung würden dann Erfahrungen vorliegen, über die auch im Ausschuss berichtet werden soll.

Frau Dr. Tautorat erwiderte, auch in einen Konzept könnten schon konkretere Schritte beschrieben werden. Sie bat darum, dem Ausschuss nach 1 Jahr einen ersten Erfahrungsbericht/Zwischenbericht zukommen zu lassen.

Herr Gora begrüßte es, dass es gelungen ist, eine Vielzahl von Akteuren in dem Gesamtbereich zusammenzubringen und die weitgehende Vereinbarung zu erreichen, sich diesem Thema zuzuwenden.
Auch er würde einen Zwischenbericht begrüßen.

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, sich in 1 Jahr einen Erfahrungsbericht vorlegen zu lassen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur durchgängigen Sprachbildung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Jugendring Dortmund - Arbeitsbericht 2015
Kenntnisnahme


Herr Sohn wies darauf hin, dass die technischen Möglichkeiten hinsichtlich der Lesbarkeit des Berichtes bei einigen Mitgliedern etwas eingeschränkt waren.

Herr Spangenberg teilte mit, dass zukünftig darauf Rücksicht genommen werde und stellte
– soweit Bedarf vorhanden – USB-Sticks mit einer entsprechenden Datei zur Verfügung.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Arbeitsbericht 2015 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05314-16)

Frau Plieth betonte, ihre Fraktion halte die Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen für eine notwendige und wichtige Arbeit und begrüße die Vorlage ausdrücklich.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Broschüre „Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements“ zur Kenntnis.




4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Kindertagespflege
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05359-16)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05359-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung am 28.09.2016 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele vollzeitverrechnete Mitarbeiter stehen im Jugendamt für den Bereich Kindertagespflege zur Verfügung?

2. Warum ist es in Dortmund nicht zulässig, Kindertagespflegeperson zu sein, ohne an einen Träger gebunden zu sein, obwohl das in anderen NRW-Kommunen so praktiziert wird?

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist es in Dortmund nicht zulässig, dass Tagespflegepersonen mehr als fünf Betreuungsverträge abschließen können, obwohl das KIBIZ acht zulässt?

4. Wie setzt das Jugendamt der Stadt Dortmund den jährlichen Landeszuschuss (KIBIZ) von 758 € pro Kind fachlich oder inhaltlich ein?“

Dazu lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.08.2016 wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele vollzeitverrechnete Mitarbeiter stehen im Jugendamt für den Bereich der Kindertagespflege zur Verfügung?

Im Jugendamt werden in zwei Bereichen Mitarbeiter/-innen für den Bereich der Kindertagespflege beschäftigt.

In der Arbeitsgruppe 51/1-5 Beitragswesen werden zur Erhebung der Elternbeiträge für Kindertagespflege und zur Zahlung der Pflegegelder an die Tagespflegepersonen aktuell 3,88 Mitarbeiter planmäßig und 1,0 Mitarbeiter überplanmäßig beschäftigt. Eine Aufstockung auf bedarfsgerechte 5,03 planmäßige Stellen befindet sich derzeit in der Umsetzung.

Im Bereich 51/3 Förderung von Tagesbetreuung für Kinder werden aktuell 1,5 Mitarbeiter/-innen für den Bereich der Kindertagespflege beschäftigt. Für die Sachbearbeitung der Pflegeerlaubnisse stehen 0,5 Stellen zur Verfügung. Für die Fachberatung und Förderung der Träger, die Erteilung der Pflegeerlaubnisse und die investiven Förderungen steht 1 Stelle zur Verfügung. Mit dieser Stelle wird auch die quantitative Weiterentwicklung der Familienzentren und die Geschäftsführung des Arbeitskreises Kooperation Kindergarten und Grundschule (KoKiGs) wahrgenommen.

2. Warum ist es in Dortmund nicht zulässig, Kindertagespflegeperson zu sein, ohne an einen Träger gebunden zu sein, obwohl das in anderen NRW-Kommunen so praktiziert wird?

Grundsätzlich kann eine Tagespflegeperson mit einer gültigen Pflegeerlaubnis in Dortmund, auch ohne an einen Träger gebunden zu sein, frei der Kindertagespflege nachgehen.

Allerdings fordert das Jugendamt bei einer öffentlich geförderten Kindertagespflege aus Gründen der Qualitätssicherung die Bindung an einen der sechs öffentlich geförderten Träger der Kindertagespflege in Dortmund, die vertragsgemäß die Qualifizierung der Tagespflegpersonen übernehmen, die fachliche Begleitung der Pflegeverhältnisse gewährleisten und im Rahmen ihrer Platzkontingente die öffentlich geförderten Plätze in der Kindertagespflege vermitteln.

3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ist es in Dortmund nicht zulässig, dass Tagespflegepersonen mehr als fünf Betreuungsverträge abschließen können, obwohl das KIBIZ acht zulässt?

Das Kinderbildungsgesetz regelt hierzu:

§ 4
Kindertagespflege
(1) Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig
anwesenden Kindern. Die Erlaubnis kann im Einzelfall zur Betreuung von maximal acht
fremden Kindern erteilt werden. Sollen sechs oder mehr Kinder gleichzeitig oder insgesamt
mehr als acht fremde Kinder von einer Tagespflegeperson betreut werden, so findet § 45 SGB
VIII Anwendung.

(2) Wenn sich Tagespflegepersonen in einem Verbund zusammenschließen
(Großtagespflege), so können höchstens neun Kinder gleichzeitig und insgesamt durch
höchstens drei Tagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Tagespflegepersonen bedarf
einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege. Ist die vertragliche und pädagogische
Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson nicht gewährleistet
oder sollen zehn oder mehr Kinder gleichzeitig oder insgesamt betreut werden, so handelt es
sich um eine Tageseinrichtung und § 45 SGB VIII findet Anwendung.

Die Regelungen des §4 des Kinderbildungsgesetzes stellt es mit seiner Kannbestimmung zur maximal möglichen Betreuung von 8 fremden Kindern durch eine Tagespflegeperson, wovon maximal 5 Kinder gleichzeitig anwesend sein dürfen, in das Ermessen des Jugendamtes von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

Aus Gründen der Qualitätssicherung und um z.B. praktikable Vertretungsregelungen im Urlaubs- und Krankheitsfall durch die Träger gewährleisten zu können, ist in Dortmund in Abstimmung mit den Trägern der Kindertagespflege bei der Erteilung der Pflegeerlaubnisse die maximale Anzahl der zu betreuenden Kinder auf 5 Kinder beschränkt.

4. Wie setzt das Jugendamt der Stadt Dortmund den jährlichen Landeszuschuss (KIBIZ) von 758 € pro Kind fachlich oder inhaltlich ein?

Die Landeszuschüsse nach § 22 Kinderbildungsgesetz für Kinder in Kindertagespflege werden vom Jugendamt voll zur anteiligen Finanzierung der Geldleistungen an die Tagespflegepersonen und die Träger der Kindertagespflege in Dortmund eingesetzt. Sie sind als geplante Erträge für den Bereich der Kindertagespflege Bestandteil des Budgets des Jugendamtes.“

Herr Barrenbrügge dankte für die schnelle Erledigung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Verheiratete Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05774-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele verheiratete Jugendliche sind in Dortmund wohnhaft bzw. gemeldet?
2. Wie viele dieser Jugendlichen sind unter 16 bzw. 14 Jahren alt; bitte jeweils nach Geschlechtern getrennt auflisten?

3. Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Personen?


4. In welcher Weise nimmt sich das Dortmunder Jugendamt dieser jungen Minderjährigen an?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 09.11.2016.


zu TOP 4.3
Elternbefragung
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05775-16)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

„ …die CDU-Fraktion stellt zur nächsten Sitzung am 28.09.2016 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes Dortmund eine aktuelle Elternbefragung zwecks Ermittlung des Kinderbetreuungsangebots für die unter 6-jährigen umgehend durchzuführen. Die Ergebnisse sowie die daraus resultierenden Handlungsansätze sind den Gremien zeitnah vorzustellen.



Begründung

Die letzte Dortmunder Elternbefragung stammt aus dem Jahr 2012. Deutlich veränderte Einwohnerzahlen, neue Gerichtsurteile bezüglich der Zumutbarkeitsregelungen für eine Kita als auch eine verstärkte Nachfrage deuten darauf hin, dass die Planungszahlen in Dortmund nicht mehr zeitgemäß sind; die letzte Verwaltungsvorlage zu diesem Thema hatte einen zeitlichen Horizont bis 2015.“



Herr Barrenbrügge begründete eingangs den Antrag seiner Fraktion.

Herr Grohmann fand den Antrag zwar vom Grundsatz her nicht schlecht. Er könne sich auch schon das – keinen überraschende – Ergebnis einer Befragung vorstellen, das einen weiteren Ausbau untermauert. Allerdings halte er in der derzeitigen Phase der Umstrukturierung des Jugendamtes eine Bindung von personellen Ressourcen für eine Befragung für nicht angemessen. Er glaube auch nicht, dass es große Veränderungen in Bezug auf die letzte Befragung in 2012 geben würde. Von daher könne seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Für Frau Plieth stellte sich die Frage des Erkenntnisgewinns einer neuen Befragung. Dortmund sei insgesamt recht gut aufgestellt und der Prozess laufe. Die Anmeldelisten würden zeigen, welche Wünsche die Eltern haben. Von daher könne sie dem Antrag momentan keine positiven Aspekte abgewinnen. In einigen Jahren könne man sicherlich einmal nachfragen, ob sich die Bedarfe verändert haben, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt.

Herr Schade-Homann äußerte seine Skepsis gegenüber der vorgeschlagenen Elternbefragung. Bei der ev. Kirche müssten ca. 35.000 – 40.000 Personen befragt werden. Der Erkenntnisgewinn aus der folgenden Auswertung sei nach seine Ansicht nicht so gravierend. Es gebe bereits von namhaften Personen klare Untersuchungen, in welche Richtung sich die Bedarfe bewegen. Es sei allen bekannt, dass ein weiterer Ausbau notwendig ist. Eine breit angelegte Elternbefragung sollte nach seiner Ansicht nur alle 10 – 15 Jahre gemacht werden.

Frau Dr. Tautorat ging davon aus, dass durch die Anmeldung der Eltern bei den Trägern bzw. dem Jugendamt die Bedarfe im Prinzip bereits erfasst werden.

Herr Barrenbrügge ging noch einmal auf den Antrag seiner Fraktion ein.
Die Befragung diene nicht einem Selbstzweck. Auch die Kosten (2012 waren es 29.000 €) halte er unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens des Jugendamtes für nicht zu erheblich.
Der Ausbau sei wichtig. Aber es müsse auch feststehen, in welche Richtung und mit welcher Quote ausgebaut wird. Ohne ein Ziel zu kennen, könne man nicht loslaufen.
Außerdem müsse zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, dass sich die Gerichtsurteile hinsichtlich der Zumutbarkeitsregelung zu Ungunsten der Kommunen verschoben haben.
Er könne die ablehnende Haltung der Mitglieder nicht nachvollziehen. Ohne eine zahlenmäßig belastbare Basis könne nicht vernünftig agiert werden. Es sei nicht ausreichend, so weiter zu machen wie bisher – ohne klare Zielvorgabe. Das halte er für unprofessionell.

Frau Schneckenburger begrüßte die übereinstimmende Auffassung, dass es sich bei Kindertagesbetreuung um frühkindliche Bildung mit einem hohen Stellenwert im Gesamtangebot der Stadt sowohl was Jugendhilfe als auch Bildung anbelangt handele.
29.000 € halte sie auch unter Berücksichtigung des Gesamtbudgets des Jugendamtes für eine nicht zu vernachlässigende Größe.
Es gebe im Verwaltungsvorstand, im Liegenschaftsdezernat und auch in der Kämmerei die Bereitschaft, Grundstücke verfügbar zu machen. Eine schnellere Bereitstellung sei nicht möglich, weil zum räumlichen Bedarf passende Grundstücke nicht zur Verfügung stehen. Insofern wäre ihre Empfehlung, seitens der Politik alles dafür zu tun, dass bei Entscheidungen beispielsweise im Rahmen der Prioritätenliste oder im Zusammenhang mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz derartige Bauvorhaben Vorrang haben.
Wenn die beschlossenen Ausbauziele in Reichweite sind, wäre der richtige Zeitpunkt, sich über die nächste Etappe Gedanken zu machen. Aus ihrer Sicht wäre es im Moment das falsche Signal auch an die Eltern, weil es suggerieren würde, dass das gesamte Verfahren durch eine politische Entscheidung beschleunigt werden könnte.

Herr Schade-Homann bestätigte, dass die Träger der freien Jugendhilfe entsprechende Listen führen würden, die zum Teil auch – soweit möglich – mit anderen Einrichtungen abgeglichen werden. Das ändere aber nichts daran, dass es eine Mangelverwaltung gebe. Um noch eine stärkere Durchsichtigkeit in der Struktur zu haben, gebe es Überlegungen, sich an dem Online-Anmeldeverfahren des Jugendamtes zu beteiligen.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz führte aus, mit dem geplanten Online-Anmeldeverfahren werde das erreicht, was mit einer Elternbefragung beabsichtigt ist, nämlich die Erfassung, welche Eltern aktiv Plätze nachfragen (unabhängig von der einzelnen Datenaufnahme vor Ort). Das Problem bei dem derzeitigen Anmeldeverfahren sei, dass man Mehrfachanmeldungen nicht nachvollziehen könne.
Unprofessionelles Handeln könne er nicht sehen. Es habe 2 Elternbefragungen in 10 Jahren gegeben, deren Ergebnisse nicht sehr weit auseinanderlagen (2001 – 45 %; 2012 – 41 %). Diese Ergebnisse spiegeln die Nachfrage der Familien wider, die sich aktiv an der Befragung beteiligen. Andere Zielgruppen, z. B. Eltern von Flüchtlingskindern oder Kindern aus SOE, beteiligen sich garantiert nicht an solchen Befragungen.
Die Anregung von Herrn Barrenbrügge nach mehr Personal nehme er gern auf. Bereits seit Jahren bestehe auch an dieser Stelle ein Mangel, zumal auch die lfd. Aufgaben in Bezug auf Kindertageseinrichtungen (z. B. Trägeranerkennungen, Trägerbegleitung, Sprachbildung) ebenfalls in entsprechender Qualität wahrgenommen werden.
Die Grundstückssuche sei immer sehr aufwendig. Neben der Suche nach städt. Grundstücken gemeinsam mit der Liegenschaftsverwaltung gebe es noch Angebote von Investoren mit eigenen Grundstücken. In diesen Fällen ist das Jugendamt nur mit einschätzender Unterstützung der anderen Fachbereiche tätig.
Es gebe konkrete Planungen, um die Versorgungsziele von 35 % für U 3 und 100 % für 3 - 6 Jahre in absehbarer Zeit zu erreichen, auch wenn die Quoten durch gestiegene Kinderzahlen zwischenzeitlich stagnieren bzw. etwas zurückgehen. Insgesamt werden die Verfahren schneller, weil auch in der Liegenschaftsverwaltung die Personalkapazitäten für diesen Bereich erhöht werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lehnte mehrheitlich (3 Ja – CDU -, 8 Nein, 2 Enthaltungen – Herr Gora und Herr Spangenberg -) folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

„Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes Dortmund eine aktuelle Elternbefragung zwecks Ermittlung des Kinderbetreuungsangebots für die unter 6-jährigen umgehend durchzuführen. Die Ergebnisse sowie die daraus resultierenden Handlungsansätze sind den Gremien zeitnah vorzustellen.“
zu TOP 4.4
Anschaffung von Spielgeräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05777-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… aus den Medien war zu entnehmen, dass in Hombruch auf einem Spielplatz beschädigte Spielgeräte abgebaut, die Installation der neuen Ersatz-Spielgeräte aber laut Tiefbauamt erst für 2017 in Aussicht gestellt wurde.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung schriftlich die einzelnen Schritte aufzuzeigen – vom Auftrag der Bezirksvertretung bis hin zur Installation der Spielgeräte – und darzustellen, welche Ämter bei welchem Arbeitsschritt tätig werden. Des Weiteren bitten wir um Darstellung des dazu benötigten Zeitaufwandes.“

Herr Burkholz wies darauf hin, dass für eine der nächsten Sitzungen eine entsprechende Vorlage geplant ist, in der dargestellt wird, wie perspektivisch bei der Beschaffung von Spielgeräten vorgegangen wird. Damit wäre dann auch die Bitte um Stellungnahme erledigt.


zu TOP 4.5
Besucherzahlen Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05790-16)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05790-16-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungahme vor:

„… die Verwaltung wird gebeten darzulegen, welche Besucherzahlen - ausschließlich bei den regelmäßigen Öffnungszeiten - der städtischen Jugendfreizeitstätten zwischen dem 01.01.2016 und dem 30.06.2016 festzustellen waren.
Wir bitten um eine monatsweise Aufschlüsselung.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die nächst Sitzung des Ausschusses am 09.11.2016.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen können keine Informationen vorgelegt werden.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Information hin:

- Dortmunder Kinderstuben – Komplementäres Tagesbetreuungsangebot – Abschlussbericht einer wissenschaftlichen Untersuchung
(Broschüre wurde den Mitgliedern übersandt)




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19:10 Uhr.




Sohn Heidkamp Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: AKJF am 28.09.2016.pdf)