Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 03.03.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:04 - 18:08 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i. V. f. Herrn RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Spineux (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD) ab 16.00 Uhr
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i .V. f. Frau RM Renkawitz
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Bolle (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion DIE LINKE)
Herr RM Stammnitz (Fraktion DIE LINKE) i. V. f. Herrn sB Lagoda


2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Halbsguth - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lente - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Sierau - 6/Dez bis 17.30 Uhr


Herr StR Steitz - 3/Dez. bis 16.45 Uhr
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Frau Beißner - 64/stv. AL
Frau Dr. Nienkemper-Hausmann - 65/stv. FBL bis 16.45 Uhr
Herr Frank - 65 bis 16.45 Uhr
Herr Keune - 66/AL
Herr Klüh - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Schließler - 69/AL
Herr Quante - 37 bis 15.30 Uhr
Frau Lüdeking - 6/Dez-Büro
Frau Brückner - 6/Dez-Büro

4. Gäste:

Herr Nieft - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 03.03.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.02.2010


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Feinstaub und Klimaschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00416-10)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -PHOENIX West- und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- Teil 1
hier: Verkleinerung des Änderungsbereiches zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches (BPlan), Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00018-10)

4.2 Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Beschluss der Aufhebung als Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00312-10)

4.3 Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 184 – Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße -
hier: Umstellung des Verfahrens, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00222-10)

4.4 Sachstandsbericht zum DFB-Fußballmuseum in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-09)



4.5 Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00192-10)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.02.2010 vor. -
Zweiter Bauabschnitt am Dortmunder Hauptbahnhof – Umbau der Verkehrsstation
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2010
(Drucksache Nr.: 00223-10)

4.6 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16017-09)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.12.2009 vor. -
Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Berichterstattung der Verwaltung zur Mittelverwendung aus dem investiven Energieeinsparprogramm
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 02.12.2009
(Drucksache Nr.: 16086-09-E1)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Verlegung von Glasfaserkabeln im öffentlichen Raum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12891-08-E3)

7.2 Universitätsstrasse Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00408-10)

7.3 Abwasserbeseitigungskonzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00405-10)


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Bericht Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00357-10)

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Arbeitsergebnisse des Amtes für Wohnungswesen im Geschäftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00285-10)


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00345-10)


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Überblick über die im Jahr 2009 realisierten Landschaftsplan-Maßnahmen
(II. - IV. Quartalsbericht 2009)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00033-10)

12.2 Bodenbelastungen im Umfeld von Strommasten, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00282-10)


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen

14.1 Straßenmarkierung von sogenannten "Fahrradschleusen"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00363-10)

14.2 Pkw-Verkehr in der öffentlichen Grünanlage an der Kieferstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00364-10)

14.3 Verwendung exotischer Pflanzen bei der Begrünung von Kreisverkehren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00380-10)


14.4 Wander- und Radwegeverbindung am Grotenbach von Persebeck nach Salingen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00389-10)

14.5 Bessere ökologische Durchgängigkeit am Rüpingsbach für Mensch und Tier
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00411-10)

14.6 Akute Gefährdung von Radfahrern durch die Pflasterung auf der Hansastraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00413-10)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Frank benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Es liegt ein Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Erweiterung der Tagesordnung per Dringlichkeit um das Thema „Osterfeuer“ (TOP 1.3.1, Drucksache Nr. 00536-10) vor.

Darüber hinaus schlägt RM Münch vor, im Wege der Dringlichkeit die Angelegenheit „Osterfeuer und Tierschutz“ (TOP 1.3.2, Drucksache Nr. 00547-10) einschließlich eines Antrags zur Beschlussfassung zu behandeln.

In Ergänzung der Tagesordnung liegt zur Sitzung außerdem die überarbeitete Vorlage „Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses“ vor (TOP 1.3.3, Drucksache Nr. 16485-09-E4). Es ist vorgesehen, über die Vorlage eine Empfehlung an den Rat auszusprechen. Beigefügt ist der durch den Rat am 14.01.2010 überwiesene Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 16485-09-E1) sowie die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Information (Drucksache Nr. 16485-09-E3).

Zudem legt die Verwaltung kurzfristig die Vorlage „Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg“ vor (TOP 1.3.4, Drucksache Nr. 00358-10). Es wird gebeten, die Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen und in der heutigen Sitzung einen Beschluss zu fassen.

RM Pisula spricht sich gegen die Anerkennung der Dringlichkeit aller vier Vorschläge zur Ergänzung der Tagesordnung aus.

Die Vorsitzende RM Reuter lässt über die Erweiterung der Tagesordnung einzeln abstimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt die Dringlichkeit für die Vorschläge „Osterfeuer“ (Drucksache Nr. 00536-10) sowie „Osterfeuer und Tierschutz“ (Drucksache Nr. 00547-10) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Die Dringlichkeit für die Vorlage „Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses“ (Drucksache Nr. 16485-09-E4) wird gegen die Stimmen der CDU-Fraktion anerkannt. Der Ausschuss wird sich unter TOP 3.2 mit der Angelegenheit befassen.

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, die Tagesordnung um die Vorlage „Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg“ (Drucksache Nr. 00358-10) zu erweitern, um die Angelegenheit diskutieren zu können. Die Beschlussfassung wird jedoch in die nächste Sitzung am 14.04.2010 geschoben. Die Befassung mit der Vorlage wird unter TOP 7.4 vorgesehen.

Die Tagesordnung wird mit den vorgenannten Ergänzungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.02.2010

RM Kowalewski teilt Änderungsbedarf mit. Er bittet darum, in der Niederschrift vom 03.02.2010 nachzutragen, dass seine Fraktion Beratungsbedarf zu TOP 3.3 „Situation in der Nordstadt“ mitgeteilt hätte. Dem sei der Ausschuss jedoch nicht gefolgt. Die Anträge sind zur Abstimmung gestellt worden. Er merkt an, dass das Abstimmungsverhältnis zu TOP 3.3 nicht korrekt wiedergegeben worden sei. Die Fraktion DIE LINKE habe die Anträge der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 00024-10-E1) sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 00024-10-E5) abgelehnt.

Herr Müller - Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes - macht darauf aufmerksam, dass er die Verwaltung unter TOP 4.1 „Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 145 [...]“ gebeten habe, die Arbeitsgruppe Sport und Menschen mit Behinderung des Behindertenpolitischen Netzwerkes in die Planung des Sportplatzes Husen-Kurl mit einzubeziehen. Er möchte sichergestellt wissen, dass dies auch umgesetzt wird.

Die Niederschrift über die 3 Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 03.02.2010 wird mit den vorgenannten Ergänzungen einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Feinstaub und Klimaschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00416-10)

Folgende Bitte um Stellungnahme einschließlich von Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt vor (Drucksache Nr. 00416-10-E1):

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Teilaspekten des Themas „Energie und Klimaschutz“:

1. Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Energiekonzeptes für die Fläche „Westfalenhütte“ darzulegen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zu den vom Umweltbundesamt
geförderten Projekten
- Handlungsprogramm Klimaschutz
- Dienstleistungszentrum Energieeffizienz
- Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien
abzugeben.
3. Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Auskunft, ob und inwieweit die Komplementärfinanzierung für das mehrjährige Landesprojekt „Energieeffizienzquartier Rheinische Straße“ sichergestellt werden kann.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wann eine vollständige Umrüstung der
städtischen Fahrzeugflotte und der Flotte der Verkehrsbetriebe mit Partikelfiltern erreicht ist.
5. Der Ausschuss bittet die Verwaltung zu erläutern, welche Maßnahmen vorgesehen
sind, um eine Minderung von Schadstoffemissionen durch die Förderung des ÖPNV zu erreichen?
6. Der Ausschuss bittet die Verwaltung um Auskunft, wie der Sachstand zur Überarbeitung
von klimarelevanten Festlegungen in der kommunalen Bauleitplanung ist? - Wann wird diese angekündigte Überarbeitung dem AUSWI/dem Rat zur Beratung vorgelegt?
7. Die Stadt Dortmund wird von den Auswirkungen des Klimawandels nicht verschont
bleiben. Ein erstes Indiz hierfür sind die Zunahmen von extremen Wetterlagen mit
Starkregenereignissen auf der einen Seite und länger anhaltenden Hitzeperioden auf der anderen Seite. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, mit welchen Konzepten durch städtebauliche Maßnahmen (Erhalt und Schaffung von Frischluftschneisen, stärkere Durchgrünung der hoch verdichteten Innenstadtbereiche, Entsiegelungsprogramme etc.) auf diese absehbaren Entwicklungen reagiert werden soll.



Darüber hinaus wird um Beratung und Abstimmung folgender Anträge gebeten:

1. Der Ausschuss/Rat stellt fest, dass die bisher durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung
der Feinstaubbelastung insbesondere im Hinblick auf den seit Anfang des Jahres gültigen EU-Grenzwert für Stickoxide (NOX) nicht ausreichend sind.
2. Der Ausschuss/Rat setzt sich deshalb für eine zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet ein. Sollte diese nicht realisiert werden, prüft die Stadt die Einrichtung einer stadtweiten Umweltzone.
3. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sich an dem Landesprojekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ zu beteiligen.
4. Der Ausschuss/Rat beschließt zu prüfen, inwieweit bei kommunalen Baumaßnahmen
der Einsatz von Baumaschinen mit Russfiltern durchgesetzt werden kann bzw. inwieweit dies bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen zum verpflichtenden Bestandteil von Auftragserteilungen gemacht werden kann.
5. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, den Einsatz von Dachpfannen zu prüfen,
die in der Lage sind, Stickoxide umzuwandeln und bei der DOGEWO bereits zum
Einsatz kommen.
6. Vor dem Hintergrund umfangreicher Vorarbeiten in der letzten Wahlperiode fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, einen Sachstandbericht zur Erarbeitung von Agenda-
Kriterien für die nächste Sitzung des AUSWI vorzulegen.“

RM Pisula regt eine Einzelabstimmung über die Anträge an. Die Antragspunkte 3, 5 und 6 würden die Zustimmung seiner Fraktion erhalten. Für die Punkte 1, 2 und 4 teilt er Ablehnung mit.

RM Kowalewski gibt die Zustimmung seiner Fraktion zu den Anträgen zu erkennen.

RM Harnisch teilt Beratungsbedarf mit und bittet, die Abstimmung über die Anträge in die nächste Sitzung am 14.04.2010 zu schieben. Er stellt aber heute schon in den Raum, dass sich das Neubaugebiet Wickede-West für die Einrichtung einer Klimaschutz-Siedlung eignen könnte.

RM Kaeder bittet um Überarbeitung der Anträge zur nächsten Sitzung. Beispielsweise müsste die Begrifflichkeit „Russfilter“ unter Antragspunkt 4 durch „Partikelfilter“ ersetzt werden.

Dr. Grote räumt ein, dass die Bitte um Stellungnahme aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorlage nicht zur heutigen Sitzung schriftlich beantwortet werden konnte.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beratung der Anträge in die nächste Sitzung am 14.04.2010. Die Bitte um Stellungnahme wird ebenfalls zur nächsten Sitzung beantwortet.


zu TOP 3.2
Sportanlagen des Ausbildungszentrums der Feuerwehr Dortmund; Erweiterung des Baubeschlusses (Drucksache Nr. 16485-09-E4)
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16485-09-E1)

Es liegt vor:
- Vorlage (Drucksache Nr. 16485-09-E4)
- Dringlichkeitsschreiben zur Erweiterung der Tagesordnung (Drucksache Nr. 16485-09-E5)
- überwiesener Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 16485-09-E1) aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 14.01.2010
- zur Information: Beantwortung der Bitte um Stellungnahme an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (Drucksache Nr. 16485-09-E3)

Herr Quante (Feuerwehr Dortmund) fasst die vorgelegte Beantwortung der Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr. 16485-09-E3) mündlich zusammen.

RM Tönnes sieht Beratungsbedarf und spricht sich dafür aus, die Angelegenheit durchlaufen zu lassen.

RM Kaeder plädiert ebenfalls dafür, die Vorlage einschließlich des überwiesenen Zusatz-/Ergänzungsantrages seiner Fraktion (Drucksache Nr. 16485-09-E1) ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage (Drucksache Nr. 16485-09-E4) einschließlich des überwiesenen Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 16485-09-E1) ohne Abgabe einer Empfehlung durchlaufen.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -PHOENIX West- und Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- Teil 1
hier: Verkleinerung des Änderungsbereiches zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches (BPlan), Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00018-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsbereich zur 10. Änderung des Flächen-nutzungsplanes um den nachfolgenden Bereich zu verkleinern:

Bei dem wegfallenden Bereich handelt es sich um die bisherige Teilfläche 2. Diese Teilfläche umfasste vorhandene Büro- und Verwaltungsgebäude nördlich der Nort-kirchenstraße und östlich der B 54. Im Norden wird der Bereich durch einen vor-handenen und bewaldeten Schutzwall begrenzt. Die östliche Grenze beinhaltet die Westseite des Grundstücks Nortkirchenstraße 63 (Flurstücke 866 und 932; beide Flur 4, Gemarkung Hacheney). Der reduzierte Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungs- planes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die aktualisierte Begründung vom 18.12.2009 erneut öffentlich auszulegen (Öffentlich-keitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf Hö 253 -PHOENIX West- geprüft und beschließt,

- den Stellungnahmen unter dem Punkt 20.1 dieser Vorlage insoweit zu folgen, als dass der Bereich zunächst aus dem Planbereich ausgeklammert wird.

- die Stellungnahme unter dem Punkt 20.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen, weil sie bezugnehmend auf die Stellungnahme des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens gegenstandslos geworden ist. Ein regelmäßiges Monitoring wird die Maßnahmen überprüfen und weitere Handlungserfordernisse festlegen.

- der Stellungnahme unter dem Punkt 20.3 dieser Vorlage nicht zu folgen, weil der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde die Umwelt- und Artenschutzbelange im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens als gewährleistet ansieht. Ein regelmäßiges Monitoring nach Realisierung der Maßnahmen wird diese überprüfen und weitere Handlungserfordernisse festlegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, das im Bebauungsplan gelegene Baugebiet nördlich der Gebäude Hochofenstraße 1 bis 31 bis zur südlichen Straßenbegrenzungslinie der sogenannten Südspange zunächst aus dem Planbereich herauszunehmen und zu einem späteren Zeitpunkt als Satzung zu beschließen. Der reduzierte Planbereich ist unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschrieben (siehe auch Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Hö 253 „PHOENIX West“ - Teil 1 - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage be-schriebenen räumlichen Geltungsbereich und der aktualisierten Begründung vom
02.02.2010 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbetei- ligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd -
hier: Beschluss der Aufhebung als Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00312-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292 - Am Bahnhof Tierpark Süd - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich die offengelegene Begründung vom 05.11.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 9 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 292- Am Bahnhof Tierpark Süd- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1, § 12 Abs. 2 und 6 in Verbindung mit § 3 Abs.2 und § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lü 184 – Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße -
hier: Umstellung des Verfahrens, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00222-10)

Hierzu liegt vor:
- ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zum Thema „Natur auf Zeit“ (Drucksache Nr. 00222-10-E1)

RM Neumann begrüßt, dass das Einkaufszentrum nicht an die Bövinghauser Straße angeschlossen werden soll. Seine Fraktion wird dem Gesamtvorhaben zustimmen. Er betont aber ausdrücklich, dass die in Rede stehende Erschließungsstraße für das südliche Neubaugebiet auf dem Stadtgebiet von Castrop-Rauxel über die Bövinghauser Straße nach wie vor abgelehnt wird. Ergebnis eines Ortstermins im November unter Teilnahme aller Fraktionen in der Bezirksvertretung Lütgendortmund war, dass bereits heute der Parkdruck auf der Bövinghauser Straße zu hoch ist und sich Rückstau bildet. Vor dem Hintergrund der erfolgten Baumfällungen auf der Grünfläche bittet er um Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass der Durchgang für Fußgänger und Radfahrer zwischen der geplanten Stellplatzanlage der Lebensmittelmärkte und der Park & Ride-Anlage ermöglicht wird und die Befahrbarkeit dieser Verbindung für Kraftfahrzeuge gleichzeitig ausgeschlossen wird. Außerdem möchte er wissen, welche Planungen für den Grünbereich in Zusammenhang mit dem Weiterbau der S4 anstehen.

RM Kowalewski bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur fußläufigen Erreichbarkeit der Nahversorger insbesondere für ältere Menschen. Ihn interessiert zudem, ob sich kleinere Geschäfte im Umfeld halten werden können.

Herr Wilde versichert, dass die P & R-Anlage nur gebaut wird, wenn der S-Bahn-Haltepunkt dorthin verlegt wird. Bis dahin liegt der Zustand „Natur auf Zeit“ vor. Die Fläche wird sich im Laufe der Zeit selbst begrünen oder durch Dritte begrünt. Weitere Schritte werden erst in die Wege geleitet, wenn die P& R-Anlage benötigt wird. Herr Wilde stellt sich vor, dass Nachpflanzungen oder technische Einrichtungen wie z. B. Bordsteine die Grünfläche vor Überfahrung durch Kraftfahrzeuge sichern werden. Eine Gefährdung anderer Ortsteilzentren oder des Stadtbezirkszentrums sieht er trotz der räumlichen Nähe zum Nahversorger auf der Südseite der Bövinghauser Straße nicht. Der Einkaufsmarkt auf der Nordseite versorgt überwiegend das Einzugsgebiet auf Castroper Seite.

Stadtrat Sierau ist die Akzeptanz der Planungen in der Bevölkerung vor Ort sehr wichtig. Er ist zuversichtlich, dass eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Situation geschaffen werden kann. Auf die Verkehrssituation der Bövinghauser Straße wird besonderes Augenmerk gelegt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Fortführung des VEP Lü 184 –Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße- als Bebauungsplanverfahren.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 184 –Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße- (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 15 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Planbereich um das Flurstück Gemarkung Bövinghausen, Flur 2, Nr. 492 sowie um den Einmündungsbereich der geplanten Verkehrsfläche östlich des Sondergebietes in die Bövinghauser Straße zu erweitern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Lü 184 –Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 25.01.2010 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte, hier Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 184 tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 3 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).


VI. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Lü 184 –Einkaufszentrum (EKZ) nördlich Bövinghauser Straße- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.



zu TOP 4.4
Sachstandsbericht zum DFB-Fußballmuseum in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16453-09)

Am 05.02.2010 endete die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb zur szenografischen und konzeptionellen Planung, Erarbeitung und Umsetzung der Museumsinhalte für das DFB-Museum. RM Märkel möchte wissen, wie viele Bewerber teilgenommen haben. Sie bittet um Angabe, ob es bis Ende April bereits ein vorläufiges Konzept geben wird, welches dann die Grundlage für den weiteren Architekturwettbewerb darstellen wird. Eine Einbindung der Ortspolitik bei der Besetzung des Fachbeirates oder des Kuratoriums hält sie für wünschenswert. RM Märkel bittet außerdem um Zuleitung des Gesellschaftsvertrages.

Herr Müller befürchtet einen Nutzungskonflikt für die Rollstuhlfahrer an der Rampe Katharinenstraße, sofern der Eingangsbereich für das DFB-Museum ebenfalls in diesem Bereich installiert wird. Er bittet daher um Einbindung des Arbeitskreises „Barrierefreies Dortmund“ und Zuleitung der Planunterlagen, sobald diese verfügbar sind.

Stadtrat Sierau hebt hervor, dass er sich für die Benennung des Herrn Friedrich-Wilhelm Herkelmann als sachkundiger Bürger im Gestaltungsbeirat ausgesprochen hat, um eine stärkere Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerkes für Dortmund zu erreichen. Das DFB-Museum ist ein national und europaweit relevantes Objekt, welches für das Stadtbild und die Qualität der Architektur in Dortmund von besonderer Bedeutung ist, womit sich der Gestaltungsbeirat befassen wird. Die Einfügung in die örtlichen Rahmenbedingungen wird natürlich auch unter Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderung erfolgen. Insgesamt 24 Agenturen haben sich im Rahmen des Wettbewerbs zur szenografischen und konzeptionellen Planung beworben. Nach Abgleich des Anforderungsprofils mit den Leistungsprofilen sind 6 Kandidaten/Innen übrig geblieben, von denen 5 zur Konzeptpräsentation eingeladen worden sind. Aus heutiger Sicht kann der Zeitplan eingehalten werden. 3 Bewerber/Innen haben nun noch die Gelegenheit, Ihre Konzepte vorzustellen. Ende April wird aller Voraussicht nach ein Ergebnis vorliegen, auf dessen Grundlage der Architektenwettbewerb gestartet werden kann. Die vertraglichen Vereinbarungen aus der Gesellschafterversammlung werden den Ausschussmitgliedern zugeleitet, aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben erfolgt dies eventuell in nichtöffentlicher Sitzung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Verzögerung der Sanierung des Hauptbahnhofes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00192-10)

Folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00192-10) liegt vor:

„Im Rahmen einer Stellungnahme der Verwaltung wird um Auskunft darüber gebeten, in welchem Umfang die Planungen für den RRX als Nachfolger des Metrorapidprojektes den kompletten Umbau des Hauptbahnhofs verzögern können und welche Informationen ihr von der Bahn AG vorliegen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten darzulegen, welche Schritte sie unternehmen wird, um den Drück auf die Bahn AG zu erhöhen, dass eine Grundsanierung des Dortmunder Hauptbahnhofes zügig vorgenommen wird.“

Des Weiteren liegt folgende Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 16.02.2010 vor (Drucksache Nr. 00223-10):

„Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Rat den folgenden Beschluss zu empfehlen:

Der Rat der Stadt Dortmund wünscht einen zeitnahen Umbau der Verkehrsstation am Dortmunder Hauptbahnhof. Die Stadt Dortmund setzt sich für die Einhaltung von Förderzusagen und die Sicherstellung der Finanzierung bei Bund und Land ein.

Der Umbau der Verkehrsstation soll von den Planungen zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) abgekoppelt werden. Auf Basis einer verbindlichen Aussage dazu, welcher Abschnitt des Hauptbahnhofs von den Planungen für den RRX betroffen sein wird, soll der Umbau des anderen Teils der Verkehrsstation beginnen, sobald die Finanzierung sichergestellt ist.

Ziel ist es, den Dortmunder Hauptbahnhof im Interesse der Kund/innen und als Visitenkarte der Stadt schnellstmöglich in allen seinen Teilen barrierefrei zu gestalten.“

RM Tönnes unterstützt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes. Aufgrund der defekten Rolltreppen und fehlender Aufzüge spricht er von einem untragbaren Zustand, der für Menschen mit Behinderung eine hohe Belastung darstellt. Er bezeichnet die Sanierung des Bahnhofs im ersten Bauabschnitt als „Pinselsanierung“. Hintergrund für die Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung ist ein Bericht im Landtag, wonach das Land NRW der Deutschen Bahn AG die Frist zur Vorlage der Planung für die weitergehende Sanierung des Hauptbahnhofes im zweiten Bauabschnitt um ein Jahr verlängert hat bis zum 31.12.2011. Bedenklich erscheint ihm, dass ein enger Bezug zu den Planungen des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX) hergestellt wird. Er möchte wissen, welche Auswirkungen die Umsetzungspläne des RRX auf die Gesamtsanierung des Hauptbahnhofes haben.

Herr Wilde nimmt vorweg, dass die Stadt Dortmund an der Verlängerung der Frist gegenüber die DB AG nicht beteiligt gewesen ist. Er kündigt zur nächsten Ausschusssitzung einer Vorlage an, die auf die Bitte um Stellungnahme Bezug nimmt. Momentan liegt noch keine belastbare Aussage der DB AG vor, welche zeitlichen Auswirkungen sich für den Umbau der Bahnstation aufgrund der Fristverlängerung und der Pläne für den RRX ergeben. Die DB AG hatte der Stadt Dortmund vor Umsetzung des ersten Bauabschnittes die Gelegenheit gegeben, sich als Trägerin öffentlicher Belange zu den Planentwürfen zu äußern. Der Rat hat sich am 14.05.2009 damit befasst. Den Vorschlägen der Stadt hinsichtlich der Ausgestaltung der Empfangshalle ist die DB AG gefolgt. Die Planvorstellungen für die Seitengebäude haben keinen Zuspruch bei der Deutschen Bahn gefunden.

Stadtrat Sierau entgegnet RM Tönnes, dass man bei einer Sanierung in einer Höhe von 25 Mio. kaum von einer „Pinselsanierung“ sprechen könne. Neben der Optik des Empfangsgebäudes ist in Brandschutzvorkehrungen, in Energieeffizienz sowie in technische Anlagen investiert worden. Nichtsdestotrotz habe er sich für Dortmund eine andere Form der Gesamtsanierung gewünscht. Er sieht ebenfalls dringenden Klärungsbedarf über die zeitliche Realisierung, aufgrund dessen hat er Reiner Latsch von der DB AG kürzlich gebeten, sich zum Fortgang des zweiten Bauabschnittes schriftlich zu äußern.

RM Kowalewski erhebt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes formell zum Antrag.

Herr Müller - Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes - informiert über die Diskussion in der Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 16.02.2010 über das Bahnhofleitsystem. Er verdeutlicht, dass das Leitsystem über Bodenindikatoren nicht über die äußeren der fünf Türen (Türen 1 und 5) des Haupteingangs geführt werden soll, sondern vereinbarungsgemäß über die Türen 2 und 4, um die geradlinige Wegeführung beizubehalten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Empfehlung des behindertenpolitischen Netzwerkes zu beschließen.

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird durch die Verwaltung im Rahmen einer Vorlage schriftlich zur nächsten Ausschusssitzung am 14.04.2010 beantwortet. Die Befassung des Rates mit der Vorlage ist für die Sitzung am 27.05.2010 vorgesehen.


zu TOP 4.6
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau der Hellingstraße und der Hiddingstraße in Dortmund-Brackel nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16017-09)

Hierzu liegt vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel vom 14.01.2010

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Brackel vom 14.01.2010 im Nachgang zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Berichterstattung der Verwaltung zur Mittelverwendung aus dem investiven Energieeinsparprogramm
Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 02.12.2009
(Drucksache Nr.: 16086-09-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt eine Stellungnahme der Verwaltung zur Mittelverwendung aus dem investiven Energieeinsparprogramm mit Datum vom 17.02.2010 vor (Drucksache Nr. 16086-09-E2).

RM Tönnes bittet die Verwaltung um genaue Angabe, warum und für welchen Zweck knapp 5 Mio. € der ursprünglich 9,5 Mio. € zur Verfügung gestellten Mittel für andere Finanzierungszwecke durch die Kämmerei abgezogen worden sind. Darüber hinaus wird um Mitteilung gebeten, wann und in welcher Form der Rat über den Wegfall der Mittel informiert worden ist.

Eine Beantwortung der offen gebliebenen Fragen soll zur nächsten Ausschusssitzung am 14.04.2010 schriftlich erfolgen.



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Verlegung von Glasfaserkabeln im öffentlichen Raum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12891-08-E3)

RM Frank bedankt sich für den Sachstandsbericht der Verwaltung. Ihn interessiert, ob auch die städtische Energieversorgung in der Form kontrolliert wird.

RM Harnisch ist der Auffassung, dass eine zukünftige Auftragsvergabe an die Telekom AG aufgrund des hohen und teilweise noch andauernden Zeitverzuges bis zur mängelfreien Fertigstellung überdacht werden sollte.

RM Pisula könnte sich vorstellen, dass die Vermietung von Leerrohren eine lohnende Einnahmequelle für die Stadt darstellen könnte, sofern diese bei städtischen Baumaßnahmen gleich mit verlegt werden würden.

Herr Keune führt an, dass die vertragsgemäße Erfüllung im Falle der Beauftragung von Unternehmen grundsätzlich genau nachgehalten wird. Die Zusammenarbeit mit der für die Energieversorgung beauftragte städtische Tochtergesellschaft DEW21 bezeichnet er als sehr gut. Hier sind keine Missstände zu erkennen. Da ein Anspruch der Telekom AG auf Leistungsvergabe nach dem Telekommunikationsgesetz vorliegt, scheidet eine Nichtbeauftragung aus. Herr Keune hebt hervor, dass Leerrohre bereits jetzt verlegt und vermarktet werden, insbesondere in Erschließungsgebieten werden diese standardmäßig vorgesehen. Die Einnahmen aus der Vermietung von Leerrohren bezeichnet er als durchaus ergiebig, die genaue Zahl wird er nachliefern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Universitätsstrasse Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00408-10)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Vorschlag zur Tagesordnung zurück.





zu TOP 7.3
Abwasserbeseitigungskonzept
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00405-10)

Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wird schriftlich zur nächsten Ausschusssitzung am 14.04.2010 beantwortet (Drucksache Nr. 00405-10-E1).


zu TOP 7.4
Bau einer Lärmschutzwand am Brackeler Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00358-10)

Die Ausschussmitglieder haben sich unter Feststellung der Tagesordnung darauf geeinigt, die Vorlage im Wege der Dringlichkeit in der heutigen Sitzung zu behandeln. Aufgrund der Kurzfristigkeit der vorgelegten Vorlage und erheblichen Beratungsbedarfs soll die Beschlussfassung erst in der nächsten Sitzung am 14.04.2010 erfolgen.

RM Tönnes bittet um Auskunft, warum die Wand durch die Stadt und nicht durch den Vorhabenträger errichtet wird. Er würde es begrüßen, wenn die Ansichten auf die Lärmschutzwand vom Brackeler Hellweg aus dreidimensional visualisiert werden könnten. Ein Beschattungsplan sollte ebenfalls vorgelegt werden. Eventuell wäre in Brackel eine öffentliche Bürgerbeteiligung ratsam.

RM Weyer schließt sich ihrem Vorredner an. Sie stellt außerdem die Überlegung an, ob die extreme Wandhöhe reduziert werden könnte und stattdessen in den oberen Etagen der naheliegenden Wohnbebauung Schallschutzfenster installiert werden könnten. Eine Tunnelwirkung durch die städtische Lärmschutzwand auf der einen Seite sowie durch die weitere Lärmschutzwand des Vorhabenträgers auf der anderen Straßenseite sollte vermieden werden. RM Weyer interessiert, mit welchen zusätzlichen Kosten für die Baulasteintragungen gerechnet werden muss.

RM Kowalewski zu bedenken, dass sich eine Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des ansässigen Unternehmens und gegen den Bau der Lärmschutzwand gebildet hat. Zudem wird ein Eigentümer den Grundstücksverkauf seines Wissens ablehnen. Die Anwohner sollten vor einer Entscheidung noch einmal gehört werden.

Für die Errichtung der Lärmschutzwand spricht sich RM Barrenbrügge aus, um die Arbeitsplätze am Standort zu erhalten. Die Gefahr einer Überschattung der angrenzenden Grundstücke sieht er nicht. Die Schatten werden durch eine vorhandene Baumreihe aufgefangen.

Herr Wilde erläutert, dass es für die Errichtung der Wand keine Alternative gibt, sofern man eine Weiterexistenz und Entwicklung der Betriebe am Standort erreichen möchte. Mit der Betriebserweiterung ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in vierstelliger Höhe und die Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen in beträchtlicher Höhe verbunden. Das ansässige Unternehmen nimmt bereits jetzt erhebliche betriebliche Einschränkungen beim Nachtfahrtverkehr auf dem Betriebsgelände in Kauf und errichtet freiwillig weitere Lärmschutzwände zum Schutz der Anwohner. Das Vorhaben liegt im Interesse der Stadt Dortmund. Positiver Nebeneffekt der Wand ist auch der erzielte Lärmschutz für die vorgesehene Erweiterung der Stadtbahnlinie zu einer Zweigleisigkeit. Für den Vorhabenträger bestand ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Lärmschutzwand kann in Form von drei Alternativen errichtet werden. Herr Wilde bietet an, Detailfragen sowie die genaue Ausgestaltung der Lärmschutzwand in den Fraktionssitzungen vorzustellen, wenn hierzu der Bedarf seitens der politischen Vertreter gesehen wird. Animationen zur Ausgestaltung der Lärmschutzwände liegen vor, diese könnte er bei der Gelegenheit präsentieren, ebenso könnte er die Ergebnisse der Immissionsschutzuntersuchungen darstellen, welche die Festlegung der Wandhöhe beeinflusst haben. Die Entscheidung für eine der drei Varianten ist abhängig von der Zustimmung der Grundstückseigentümer. Er hofft auf einen Abschluss der Verhandlungen mit den Eigentümern bis zur nächsten Sitzung. Über die Höhe der Kosten für die Baulasteneintragungen kann er keine konkrete Aussage treffen. Erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten für die Wand sind jedoch nicht zu erwarten. Die Überschattung wurde bereits geprüft. Die anliegenden Gebäude werden in keiner Jahreszeit durch Schattenwurf beeinträchtigt. Die Bezirksvertretung Brackel hat sich bereits mehrfach mit dem Vorhaben beschäftigt, zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung am 14.01.2010. Seitens der Mandatsträger in Brackel wurde überwiegend Zustimmung für die Lärmschutzwand signalisiert. Die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung lag darin begründet, dass auch die Stadt Dortmund als Kaufinteressent einzelner Grundstücke auftritt und Grundstückspreise thematisiert worden sind. Die Bezirksvertretung hat ihr Einverständnis mitgeteilt, eine Bürgerversammlung durchzuführen, sobald die Entscheidung für eine Alternative gefallen ist und die Ausführungsplanung vorgestellt werden kann.

Rückblickend erwähnt Stadtrat Sierau, dass sich Dortmund bei der Standortfrage zur Unternehmenserweiterung gegenüber Hamm durchgesetzt hat. Die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen hat einen hohen Stellenwert. Der Weiterbetrieb am Standort und die Unternehmenserweiterung soll natürlich städtebaulich und umweltverträglich erfolgen. Der Anlieferungsverkehr wird anwohnerfreundlich geregelt. Die Lärmschutzwand wird als bepflanzbare Substrat-Wand hergestellt, die mittels Verwendung unterschiedlicher Vegetationsformen der befürchteten Eintönigkeit optisch vorbeugen kann. Stadtrat Sierau fügt ergänzend hinzu, dass sich der Gestaltungsbeirat in seiner nächsten Sitzung mit dem Vorhaben befassen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Beschlussfassung über die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf in die nächste Sitzung am 14.04.2010.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Bericht Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00357-10)

Herr Müller - Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes - bittet die Verwaltung, den jährlichen Bericht zukünftig auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk im Beratungsgang zur Kenntnis weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Berichterstattung zu den Fördermaßnahmen des Stadtbahnbaus 2009 zur Kenntnis.




9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Arbeitsergebnisse des Amtes für Wohnungswesen im Geschäftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00285-10)

Herr Punge - Vertreter des Mieter und Pächter e. V. - lobt die im Verhältnis zu anderen Kommunen hohe Summe an abgerufenen Landeswohnungsbaudarlehen in Dortmund. Dies bestätigt die guten Leistungen des Amtes für Wohnungswesen. Insgesamt steht für Kommunen im Land NRW ca. 1 Milliarde an Wohnraumfördermitteln zur Verfügung. Er bemängelt jedoch die geringen Eingriffsmöglichkeiten der kommunalen Wohnungsaufsicht und bezeichnet diese als ein „schwaches Schwert“. Das Hauptproblem für Dortmund sieht er in der Vielzahl von Wohnungen, die im Eigentum von ausländischen Fondsgesellschaften stehen, welche die Immobilien verwahrlosen lassen (Stichwort „Schrottimmobilie“) und die für die Wohnungsaufsicht nicht greifbar sind. Einen Lösungsweg sieht er in der Verschärfung der landesgesetzlichen Eingriffsregelungen. Darüber hinaus schlägt er eine engere Zusammenarbeit des Amtes für Wohnungswesen mit der Sozialverwaltung vor, um über Mietkürzungen bei Sozialwohnungen Druck auf die Eigentümer ausüben zu können.

RM Pohlmann-Rohr bezeichnet das Handlungskonzept Wambel der DOGEWO21 als gelungenes Projekt mit Vorbildcharakter. Für Westerfilde möchte sie wissen, ob für die Immobilie der Firma Janssen & Helbing, für die sich die DOGEWO21 interessiert, ebenfalls die Vorkaufssatzung zum Tragen kommen kann. Sie möchte zusätzlich wissen, ob sich die 58 Mängelanzeigen auf Wohnungen in Westerfilde beziehen.

Um die Fehlentwicklung bei den Sozialwohnungen sorgt sich RM Kowalewski. Laut Prognose wird sich die Zahl an geförderten Wohnungen im Jahr 2019 um 50 % auf 18.000 reduziert haben. Er rechnet jedoch nicht mit einem Bedarfsrückgang.

RM Frank weist darauf hin, dass die in der Vorlage genannten 295 geförderten Wohnungen für Familien auf 205 korrigiert werden müsste (TOP 2.2). Er bittet die Verwaltung konkret um Mitteilung, ob ein zusätzlicher Bedarf für geförderten Wohnraum insgesamt vorliegt oder ob der Bedarf derzeit gedeckt ist.

Frau Beißner vom Amt für Wohnungswesen teilt mit, dass die Bestände von Janssen & Helbing in Westerfilde (Gerlachweg und Speckestrasse) durchaus im Einzugsgebiet der Vorkaufssatzung liegen. Die 58 Fälle, in denen Mängel verfolgt worden sind, liegen auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet. In Westerfilde handelte es sich um 2-3 Fälle. Das am 02.12.2009 durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien in Auftrag gegebene Konzept für die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts und Schaffung einer Auffanglösung im Falle der Veräußerung herunter gewirtschafteter Wohnungen (Drucksache Nr. 16310-09-E1) wird derzeit erarbeitet. Aufgrund der Komplexität der Thematik wird die Präsentation der Ergebnisse aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine umfangreiche gutachterliche Prüfung wird in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt, dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, der Kämmerei sowie mit der Bezirksregierung vorgenommen. Im Augenblick reicht der Bestand an gefördertem Wohnraum noch aus. Jedoch wird sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren gesehen voraussichtlich ein Defizit an verfügbaren Sozialwohnungen herausbilden. Sie hofft aber, dem durch neue Bindungen und weiterhin bereitgestellte Landesmittel entgegen wirken zu können. Im Jahr 2009 ist die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum leicht gestiegen. Die Zahl der Wohnraumsuchenden in Höhe von 1.233 stellt den Bedarf zum Stichtag 31.12.2009 dar, der sich durch Neuanmeldungen und zeitnahe Bedarfsdeckungen aber ständig verändert. Mit Mietkürzungen wird bei mangelbehafteten Wohnungen, die durch die ARGE oder das Sozialamt bezahlt werden und für die auch der Mieterbund ein Einschreiten empfiehlt, bereits gearbeitet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Arbeitsergebnisse des Amtes für Wohnungswesen im Geschäftsjahr 2009 zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00345-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Überblick über die im Jahr 2009 realisierten Landschaftsplan-Maßnahmen
(II. - IV. Quartalsbericht 2009)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00033-10)

RM Münch sieht die Notwendigkeit, in Dortmund weitere Feuchtgebiete und Tümpel zum Erhalt der Kreuzkröte anzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Ver-
waltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.2
Bodenbelastungen im Umfeld von Strommasten, 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00282-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


14. Anfragen

zu TOP 14.1
Straßenmarkierung von sogenannten "Fahrradschleusen"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00363-10)

RM Münch fragt nach, warum an der Stockumer Straße/Baroper Bahnhofstraße bislang noch keine „Fahrradschleuse“ hergestellt worden ist.

Herr Keune erwidert, dass das Linksabbiegen in stark befahrenen Kreuzungsbereichen zusammen mit dem Pkw-Verkehr immer ein gewisses Risiko darstellt. Die Verwaltung wägt genau ab, ob die Verkehrssituation die Einrichtung einer Fahrradschleuse zulässt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Anfrage des RM Münch zur Kenntnis.


zu TOP 14.2
Pkw-Verkehr in der öffentlichen Grünanlage an der Kieferstraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00364-10)

Die Anfrage des RM Münch wird schriftlich zur nächsten Sitzung am 14.04.2010 beantwortet.


zu TOP 14.3
Verwendung exotischer Pflanzen bei der Begrünung von Kreisverkehren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00380-10)

RM Münch bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, warum die heimische Fauna nicht gestört ist.

Herr Keune erläutert, dass bei einer bereits asphaltierten Verkehrsfläche, die zu einem Kreisverkehr umfunktioniert wird, keine Zerstörung der heimischen Fauna vorliegt. Bei der Neuanlage von Kreisverkehren auf Grünflächen wird eine Flächenberechnung durchgeführt und ein Ausgleich zusammen mit dem Umweltamt geschaffen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Anfrage des RM Münch zur Kenntnis.



zu TOP 14.4
Wander- und Radwegeverbindung am Grotenbach von Persebeck nach Salingen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00389-10)

RM Münch möchte wissen, warum das Regenrückhaltebecken nicht durch einen befahrbaren Damm getrennt werden kann.

Herr Keune führt an, dass die Emschergenossenschaft die Einrichtung eines Fuß- und Radweges im Bereich des Grotenbaches in Persebeck aus wasserrechtlichen Gründen abgelehnt hat. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bezirksvertretung und der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien werden vor Abschluss des Verfahrens beteiligt.

Herr Dr. Mackenbach ergänzt, dass es im Bereich des Grotenbaches natürliche Retentionsflächen gibt, die per gesetzlicher Vorgabe erhalten werden müssen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Anfrage des RM Münch zur Kenntnis.


zu TOP 14.5
Bessere ökologische Durchgängigkeit am Rüpingsbach für Mensch und Tier
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00411-10)

Die Anfrage des RM Münch wird schriftlich zur nächsten Sitzung am 14.04.2010 beantwortet.


zu TOP 14.6
Akute Gefährdung von Radfahrern durch die Pflasterung auf der Hansastraße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 00413-10)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Beantwortung der Anfrage des RM Münch zur Kenntnis.


Sonstige Informationen
Die Vorsitzende RM Reuter weist darauf hin, dass die ursprünglich um 16.00 Uhr geplante Ausschusssitzung am 02.06.2010 auf 15.00 Uhr vorverlegt worden ist.

Die Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.08 Uhr.




Reuter Frank Lüdeking
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin