N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


am 22.06.2021
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:20 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Dr. Erich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Daniel Pawlak-Gast (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Prof. Frank Wilke (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Vertreter der LNU Nordrhein-Westfalen e.V.

Ulrich Cuypers (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Theodor Schulze Dellwig (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Rötger Frieg (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thorsten Herter (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)

Jörg Tigges (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Regener (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Volker Heimel (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
3. Verwaltung

Herr Dr. Rath (60/AL) anwesend bis 16.05 Uhr

Frau Terme (60/2, BL)

Frau Viets (60/2-2)

Frau Scheffel-Seeler (60/2-2, GF)
4.
Gäste

Andrea Lenke, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, RFA Ruhrgebiet












Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 22.06.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Raum Agora, Leopoldstr. 50 - 58, 44137 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)

2.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens von einem Regelverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), II. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über die Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, V. Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20455-21)

2.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19788-21)

2.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20955-21)

2.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20697-21)

2.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21042-21)

2.7 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20426-21)

2.8 Bauleitplanung; 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne InO 103, 183 und 192.
hier: I. Kenntnisnahme vom geänderten aktuellen städtebaulichen Konzept, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, IV. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 192, V. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne InO 103 und 183, VI. Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21211-21)

3. Berichte

3.1 Erneuerung Kreuzungsbauwerk Nette
Bericht

3.2 Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021 (Drucksache Nr.: 18882-20) - Bericht der Verwaltung
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen





Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Kretzschmar - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Cuypers benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht ohne Änderungswünsche einstimmig festgestellt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)

Zum Einstieg in die Beratung zu o.g. Tagesordnungspunkt erklärte Herr Dr. Rath auf Nachfrage, dass es unterschiedliche Möglichkeiten der Beschlussfassung, auch in der Beratungsfolge bzgl. der Verwaltungsvorlagen, gebe. Vorlagen können eingebracht oder zur Kenntnis genommen werden. Es kann auch eine Empfehlung abgegeben und letztlich der Beschluss gefasst werden. Bei den klassischen Verwaltungsvorlagen, z.B. in Bezug auf die Bauleitplanung, gebe es verfahrensleitende Beschlüsse. Hier werden die Beschlüsse von den Fachausschüssen oder der Satzungsbeschluss durch den Rat gefasst. Des Weiteren gebe es Beteiligungsvorschriften, die dann entsprechend der rechtlichen Grundlagen erfolgen. Die „Kenntnisnahme“ wäre die milde Form der Beteiligung. Die Beteiligung in Form der Kenntnisnahme ist eher als Information an das Gremium zu sehen. Das Gremium kann sich mit dem Thema befassen und auch eine Stellungnahme abgeben. Diese fließe ins Verfahren ein, u.a. wenn sich die Verfahren in einem frühen Stadium befinden. Die Stellungnahme wird weitergeleitet und in das Gremieninformationssystem eingepflegt. Nach Einstellung in das Gremieninformationssystem kann die Verwaltung diese entsprechend verarbeiten. Eine rechtliche Bindung hat diese Beteiligung jedoch nicht. Hierfür gibt es die Form der Empfehlung. Hier kann z.B. ein Fachausschuss an den Rat eine Empfehlung abgeben.

Herr Dr. Kretzschmar leitete nach den Erläuterungen von Herr Dr. Rath in die Beratung des Tagesordnungspunktes ein. Der Flächennutzungsplan wäre im Jahr 2004 beschlossen worden und es habe im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Änderungen des Flächennutzungsplanes gegeben. Durch die Neubekanntmachung solle jetzt eine Anpassung an den aktuellen Status vorgenommen und die Änderungen eingepflegt werden. Laut Herr Dr. Kretzschmar wäre dieses positiv zu sehen, da man als Folge auf ein aktuelles Planwerk zurückgreifen könne.

Herr Schreurs verwies in diesem Zusammenhang auf die, durch den Beirat im Jahr 2004 erstellte, Priorisierungsliste. Er bat diesbezüglich um Erörterungen mit der Verwaltung. Hier sollten die damaligen Vorschläge durch die Verwaltung entsprechend berücksichtigt werden. Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass man auf diese Liste nochmals hinweisen könne und diese von der Planungsverwaltung auch nach Möglichkeit genutzt werden sollte.

Die Tabelle und dazugehörende Karte stehen im Internet zur Verfügung:

https://www.bund-dortmund.de/fileadmin/dortmund/dortmund/bauleitplanung/FNP_Stellungnahme_NatSchV_Anlage1.pdf

https://www.bund-dortmund.de/fileadmin/dortmund/dortmund/bauleitplanung/FNP_Stellungnahme_NatSchV_karte.jpg

Frau Viets erläuterte bzgl. dieser Prioritätenliste, dass diese im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes abgewogen wurde. Hier wurden dann u.U. vorgeschlagene Hinweise nach dem Abwägungsprozess nicht berücksichtigt. Bei der hier vorliegenden Vorlage ginge es nur um die Aktualisierung des Flächennutzungsplanes.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und zusätzlich regt der Beirat die grundsätzliche Überarbeitung des Flächennutzungsplanes unter nachhaltigen Gesichtspunkten Biodiversität und Klimaschutz an. Hierbei sollten ökologisch kritische Bauflächen im Freiraum umgewandelt und die Priorisierung des Beirates aus dem Jahr 2004 berücksichtigt werden.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan VEP Lü 188 - Nahversorgungseinrichtung Marten -
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens von einem Regelverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), II. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, III. Entscheidung über die Stellungnahmen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, IV. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, V. Ermächtigung zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20455-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt ein. Hier solle im Zentrum von Marten ein Aldi-Markt neu gebaut werden. Über dem vorhandenen Sparkassengebäude existieren derzeit noch Wohnungen. Diese Wohnungen werden im Rahmen der Neuplanung verloren gehen. Aldi möchte jedoch, trotz Kritik, keine Wohnungen über seinem Markt einrichten. Die Fläche sei komplett überplant. Aus naturschutzfachlicher Sicht gebe es daher keine Bedenken, jedoch wäre es unverständlich, dass hier der Marktbetreiber die Möglichkeit Wohnraum zu schaffen verweigert.

Herr Tigges bemängelte, dass der Beirat keinen Einfluss mehr auf das Verfahren habe, daher wäre grundsätzlich eine Beteiligung des Beirates vor der Beschlussfassung erforderlich, um hier den entsprechenden Sachverstand des Beirates in das Verfahren einfließen zu lassen.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass die Errichtung im Geschosswohnungsbau für weniger Flächenverbrauch sorge und daher auch naturschutzrelevant wäre. Hier könne man z.B. auf dem Flachdach im Rahmen des Staffelwohnungsbaues Wohnungen unterbringen. Prüfen könnte man auch in diesem Bereich, ob eine Parkpalette über zwei Ebenen errichtet werden könne. Für das Bauvorhaben wäre vorgesehen, dass bei der Energieversorgung auf fossile Brennstoffe verzichtet werde, was im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden sollte.

Herr Dr. Kretzschmar stellte den u.g. Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Auf Nachfrage bzgl. der Beteiligung in Verfahren erklärte Herr Dr. Rath, dass auch der Fachausschuss Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sich mit der Thematik befasst habe. Der Fachausschuss ist interessiert am Votum des Beirates und möchte darüber informiert werden. Dies bedeute, dass bei den entscheidenden Beschlüssen, in denen es vor allem auch um Inhalte ginge der Beirat im Vorfeld eingebunden werden solle. Damit der Fachausschuss auch auf einer breiten Grundlage beraten und eine Empfehlung an den Rat oder die weiteren Gremien abgeben kann. Auf Grund der Taktung der Sitzungstermine des Fachausschusses im Vergleich zu denen des Beirates gelingt diese Beteiligung nicht in allen Fällen. Dies führe unter Umständen zur Aufschiebung der Verfahren bis alle Gremien beteiligt worden sind und die Informationen zusammengetragen werden konnten. Des Weiteren gebe es Beteiligungsverfahren, in denen der Beirat Empfehlungen abgegeben habe, und die Anregungen an die Planverwaltung weitergegeben worden sind. Diese würden dann im Rahmen einer dokumentierten Abwägung im Verfahren wieder zu finden sein. Dieses Abwägungsergebnis der Verwaltung würde dann im weiteren Verfahren dem Beirat „zur Kenntnis“ gegeben und könne nicht erneut diskutiert werden. D.h. bei einer frühzeitigen Beteiligung würde der Beirat mit einer Empfehlung beteiligt werden, diese fließe in das Planverfahren ein. Die Planverwaltung wird dann diese Empfehlung abwägen und im Weiteren den Beirat mit einer Kenntnisnahme dieses Ergebnisses beteiligen.
Hinsichtlich der Taktung der Sitzungstermine wird die Verwaltung diese nochmals überprüfen. Herr Dr. Kretschmar erklärte, dass die Terminierung in der nächsten Sitzung nochmals als Tagesordnungspunkte behandelt werden sollte. Herr Dr. Kretzschmar regte an, mindestens 6 Sitzungstermine und eine Exkursion zukünftig durchzuführen.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Der Beirat hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung des Nahversorgungszentrums. Er äußert jedoch sein Unverständnis, aus welchem Grund bei diesem Projekt vor Ort nicht für entsprechenden Ersatz von Wohnraum gesorgt wird.


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19788-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes ein. Hier sollen eine Kindertagesstätte und ein Behindertenwohnheim errichtet werden. Betroffen wäre eine kleine Grünfläche direkt am Zentrum von Lütgendortmund. Diese wäre in der Vergangenheit als parkähnliche Fläche für das anliegende Krankenhaus genutzt worden. Verloren ginge daher die Grünfläche als unverbauter Raum.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass das Vorhaben an sich zu begrüßen wäre. Die Fläche wäre jedoch laut Fachgutachten stark durch Lärmimmissionen belastet. Er habe Bedenken, dass hier Menschen - insbesondere Menschen mit Behinderungen, die unter Umständen mobilitätseingeschränkt und sehr stark auf Ihre Wohnung und ihr direktes Wohnumfeld angewiesen wären - einer Lärmbelastung aussetzt würden, welche beim zwanzigfachen des zulässigen Wertes lege. Auch nachts werden die zulässigen Werte um 16 dBA überschritten. Diese Belastung wäre gesundheitsschädlich. Daher habe er große Bedenken diesem Vorhaben an diesem Standort zuzustimmen. Sofern das Vorhaben nicht verhindert werden könnte, sollten folgende Anforderungen an das Bauvorhaben gestellt werden:
- Nutzung von Holzbauweise zur Verbesserung des Raumklimas, der Isolierung der Gebäude und zur Minderung des Energieaufwandes zur Erstellung der Gebäude
- Vermeidung der Energieversorgung mit fossilen Brennstoffen

Durch städtebauliche Verträge könnten diese Forderungen auch umgesetzt werden.

Herr Schreurs bemängelte, dass trotz umfangreicher Fällungen von Bäumen nur 6 Neupflanzungen dort angedacht wären. Auch für die Kinder wäre es von Vorteil, wenn im direkten Umfeld des Bauvorhabens die Neupflanzungen verwirklicht und nicht auf dem gesamten Stadtteil verteilt würden.

Auf Nachfrage teilte Herr Prof. Wilke mit, dass die Werte des Lärmgutachtens zum Zeitpunkt der Stellungnahme der Umweltverbände noch nicht vorgelegen hätten. Frau Viets erklärte kurz zu den Ausführungen von Herrn Prof. Wilke, dass die Zuständigkeit und der Fokus des Beirates in den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege legen. Die zwar berechtigten Ausführungen beträfen jedoch das Thema Schutzgut Mensch.

Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass es sich hier um Straßenlärm handele. Die Zahlen wären in der Vorlage aufgeführt und nachlesbar. Dies wurde im Abwägungsprozess laut Vorlage berücksichtigt. Hier habe man sich entschieden, dass durch Lärmschutzmaßnahmen baulicher Art die Lärmimmissionen aufzufangen. Laut Ansicht von Herrn Dr. Kretzschmar hätte der Beirat sich auf die Naturschutzbelange zu konzentrieren. Eine Kritik wäre jedoch angebracht und könnte entsprechend aufgenommen werden. Jedoch wäre zu bezweifeln, ob die Maßnahme auf Grund der Lärmimmissionen durch den Beirat abgelehnt werden könne.

Herr Dr. Kretzschmar verwies auf die Stellungnahmen der Naturschutzverbände, die keine grundsätzlichen Bedenken hätten, jedoch die Lärmbelastungen kritisch sehen. Hier sollten entsprechende bauliche Maßnahmen zum Lärmschutz ergriffen werden um diesen zu verbessern.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass Maßnahmen zum Lärmschutz hier nicht erfolgversprechend wären und plädierte für die Ablehnung des Vorhabens. Der Antrag auf Ablehnung des Vorhabens und der u.g. Beschluss von Dr. Kretzschmar wurde dem Beirat zur Abstimmung gestellt. Der Antrag auf Ablehnung des Vorhabens wurde mit drei Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt und u.g. Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Beirat beschließt unter 3 Enthaltungen wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Der Beirat äußert erheblichen Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes. Der Lärmschutz sollte daher durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen verbessert werden.

Nach einem weiteren Antrag wurde der Beschluss unter 4 Enthaltungen und einer Gegenstimme wie folgt erweitert:

Der Beirat regt den Einbau von Nisthilfen u.a. für Gebäudebrüter, die Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise sowie den Verzicht auf eine Energieversorgung durch fossile Brennstoffe an.



zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20955-21)
Herr Dr. Kretzschmar stellte kurz den o.g. Tagesordnungspunkt vor.

Herr Prof. Wilke erklärte, dass er grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben habe, jedoch sollten folgende Forderungen in den städtebaulichen Verträgen umgesetzt werden:
- Tiefgaragen sollten, wo möglich, verpflichtend festgesetzt werden, nicht nur empfohlen
- Nutzung des Baumateriales Holz auch für den Geschosswohnungsbau
- Verzicht von fossilen Brennstoffen
- Forderung der Erhöhung des Anteils der öffentlich geförderten Wohnungsbaus
- Umsetzung der Forderung der Fußwegeverbindung von der Schule zum Hallenbad durch Festsetzung des Fußweges im Bebauungsplan.

Frau Terme verwies auf Nachfrage hinsichtlich des Fehlens der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz im Umweltbericht auf die Begründung in der Vorlage (Seite 26 der Tabelle).

Auf Nachfrage von Herrn Tigges erklärte Frau Viets, dass die Hinweise zum Artenschutz insbesondere auch zu den Bauzeitenbeschränkungen in den Baugenehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt werden.

Bemängelt wurde von Herrn Dr. Kretzschmar die Baumpflanzliste auf Seite 70 des Umweltberichtes. Diese müsse dringend überarbeitet werden, da hier kaum heimische Bäume benannt werden.

Frau Viets erklärte auf Nachfrage, dass z.B. die Liste der Zukunftsbäume vom Grünflächenamt unter Mitarbeit der unteren Naturschutzbehörde erstellt worden sei. Hier werden die Bäume, die für den Innenbereich an Straßen auch bei sich häufenden Trockenperioden geeignet sind, benannt. Viele der heimischen Bäume, welche im Straßenbereich gepflanzt werden sollten, können den Stress des Straßenraumes nicht standhalten. Für den städtischen Außenbereich jedoch wäre die hier vorgestellte Pflanzliste nicht umsetzbar. Frau Terme wies daraufhin, dass auch bei den Zukunftsbäumen weitere Eigenschaften geprüft wurden, wie z.B. die Eignung als Nahrungsquelle für Insekten. Es gebe auch nicht heimische Bäume, die eine hohe ökologische Funktion wahrnehmen können. Hier müsse entsprechend abgewogen werden, ob auch die nicht heimische Baumart eine entsprechend ökologische Leistung unter den städtischen Bedingungen erbringen kann.

Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass es sich hier nicht um die Liste der Zukunftsbäume handelt, welche in der Vorlage zu finden sei. Er stellte den u.g. Beschlussvorschlag dem Beirat zu Abstimmung vor.

Beschluss

Der Beirat beschließt unter einer Enthaltung wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung folgender Vorschläge:
- Möglichkeiten für die Festsetzung von Tiefgaragen zur Minderung des Flächenverbrauches sollten genutzt werden.
- Möglichkeiten der Holzbauweise sollten genutzt werden.
- Auf den Einsatz fossiler Brennstoffe sollte weitestgehend verzichtet werden.
- Die Pflanzenvorschlagsliste ist bezüglich der Bäume dahingehend zu überarbeiten, dass vor allem heimische Arten und Zukunftsbäume berücksichtigt werden sollten.
- Die Möglichkeit der Erstellung der Fußwegeverbindung zwischen Schule und Hallenbad sollte nochmals geprüft werden.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20697-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Abstimmung zu den beiden zusammenhängenden Vorlagen unter TOP 2.5 und 2.6 ein. Frau Viets erläuterte den Zusammenhang zwischen den beiden Vorlagen. Insbesondere solle hier eine Entwidmung der Flächen als Bahnflächen vorgenommen werden und in der Folge im Flächennutzungsplan als Grünflächen festgesetzt werden.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21042-21)

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20426-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung zu der o.g. Vorlage ein. Auf der betreffenden Fläche wurden planungsrelevante Arten festgestellt, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Herr Prof. Wilke begrüßte grundsätzlich die Vorlage, da hier preiswerter Wohnraum geschaffen und auch die Versorgungslage durch die Schaffung des Sondergebietes verbessert werde. Hier sollen mit dem Eigentümer städtebauliche Verträge geschlossen werden. In diese Verträge sollte man seiner Meinung nach folgende Punkte aufnehmen:
- Erhöhung der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Favorisierung der Nutzung von Holzbauweise
- Ökologische Orientierung der Energie- und Wasserversorgung, nach Möglichkeit kein Einsatz von fossilen Brennstoff
- Verbreiterung der geplanten „Grünen Achse“ von 12 m auf 20 m
- Veränderung des Straßenprofiles der Planstraße A zugunsten eines baulich separaten Radweges

Er wies auch hier auf eine erhöhte Lärmbelastung hin und lobte jedoch die geschlossene Blockbauweise mit geplanten Tiefgaragen.

Auf Nachfrage bezüglich der Artenschutz- und Pflanzmaßnahmen erklärte Frau Viets, dass hinsichtlich der Prüfung der Umsetzung des Verbotes von Schotterflächen das Planungsamt vermutlich zuständig sei. Die Kontrolle könnte dann z.B. den städtischen Baukontrolleuren zufallen und die ggfls. den Verstoß gegen das Verbot als Ordnungswidrigkeit aufgreifen. Die Verfolgung dürfte jedoch schwierig werden, schon auf Grund fehlenden Personales für solche Kontrollen. Hinsichtlich der Artenschutzmaßnahmen gebe es gesetzlich festgesetzte Monitoringmaßnahmen. Die Aufgabe der Betreuung dieser Maßnahmen, die auf Dauer funktionieren müssen, fiele der unteren Naturschutzbehörde zu. Herr Dr. Kretzschmar wies daraufhin, dass mittel- und langfristig Pflegemaßnahmen der Artenschutzmaßnahmen für den Bestand der Mauereidechse und der Kreuzkröte gesichert werden müssten. Frau Viets teilte mit, dass diese Aufgabe zwei der neugeschaffenen Stellen zufiele.

Herr Dr. Kretzschmar stellte u.g. Beschluss unter der Berücksichtigung verschiedener Diskussionspunkte zur Abstimmung.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Realisierung der Wohnbaufläche.

Der Beirat bittet folgende Punkte im Verfahren zu berücksichtigen:
- Maßnahmen zur Umgestaltung des Straßennetzes in Richtung Umweltverbund
- Reduzierung des ruhenden Verkehrs zu Gunsten von Parkstreifen und Radwegen
- Verbreiterung der Radwege auf 20 m verbreitert werden
- Lärmschutzmaßnahmen
- Ökologische Bauweise sowie ökologisch orientierte Energie – und Wasserversorgung

Des Weiteren weist der Beirat nachdrücklich darauf hin, dass die Artenschutzmaßnahmen entsprechend begleitet und langfristig gesichert werden.

Ein größerer Anteil von öffentlich gefördertem Wohnraum ist wünschenswert.


zu TOP 2.8
Bauleitplanung; 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne InO 103, 183 und 192.
hier: I. Kenntnisnahme vom geänderten aktuellen städtebaulichen Konzept, II. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, III. Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InO 224n - DSW21-Gelände Deggingstraße -, IV. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 192, V. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne InO 103 und 183, VI. Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21211-21)

Herr Dr. Kretzschmar leitete in die Beratung des o.g. Tagesordnungspunktes ein.

Herr Prof. Wilke regte folgende Punkte an, die ggfls. in einem städtebaulichen Vertrag einfließen könnten:
- Erhöhung des Anteils an öffentlich geförderten Wohnungsbaus
- Förderung des Umweltverbundes durch Reduzierung des Stellplatzangebotes
- Einrichtung von Standorten für Caresharing
- Radwegebau
- Ökologische Bauweise durch Holzbau
- Hol- und Bringzone zur geplanten Grundschule und Kindertagesstätte fördern den Individualverkehr. Durch für Kinder sicher gestaltete Zuwegungen aus dem Wohngebiet könnten Kinder auch zu Fuß zu den Einrichtungen gehen.
- Vermeidung von fossiler Energieversorgung
- Vermeidung von Asphalterwärmung durch die Verwendung von besonderen hellen Dränasphalt.
- Vorschreiben von Fotovoltaik Anlagen auf allen Dächern

Diese Forderungen sollte man laut Prof. Wilke auch an die Teilnehmer*innen der weiteren noch ausstehenden Qualifizierungsverfahren weitergeben.

Herr Dr. Kretzschmar wies bezüglich der Vorlage darauf hin, dass der Beschluss bereits vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gefasst worden sei und hier lediglich nur noch eine Kenntnisnahme erfolgen könne. Jedoch stünde man bei dem Verfahren noch am Anfang dessen und stellte daraufhin u.g. Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Der Beirat behält sich jedoch weitere Stellungnahmen im Verfahren insbesondere zum Flächenverbrauch, zum Verkehrskonzept und zur ökologischen Baugestaltung und Energieversorgung vor.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Erneuerung Kreuzungsbauwerk Nette

Frau Viets stellte die Planung zu dem o.g. Tagesordnungspunkt vor. Hier gebe es ein Brückenbauwerk, welches auf Grund des Alters sowie der Sicherheit erneuert werden müsste. Hier wird es ein Planfeststellungsverfahren geben, welches jedoch noch nicht eingeleitet wäre. Derzeit befände man sich in der Vorabstimmung. Der betroffene Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet, daher werden entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund, benötigt. Auf Grund dessen wird auch die Zustimmung des Beirates benötigt. Vorbesprochen wurde die Maßnahme bereits in der vorherigen Wahlperiode des Beirates mit dem damaligen Vorsitzenden, der zwar seine grundsätzlich Zustimmung in Aussicht stellte, jedoch hier eine Beteiligung des Beirates wünschte.

Neben dem Eingriffsbereich des Brückenbauwerkes werden Zufahrten als auch Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt. In 2020 haben hier, laut Frau Viets, bereits Rodungen auf Grund von Verkehrssicherheitsmaßnahmen für den Bahnbereich stattgefunden. Auf dieser gerodeten Fläche könnten sich nun durch die entsprechenden geänderten Lichtverhältnisse Eidechsen angesiedelt haben. Dieses wird im weiteren Verfahren jedoch betrachtet werden.

Es sind verschiedene Maßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt worden:
- Fachliche Begleitung der Fällarbeiten
- Bauzeitenbeschränkung, in dem Zeitraum vom 01.03 – 30.09 dürfen keine Fällungen vorgenommen werden
- Kontrolle von Habitaten europäischer Vogelarten vor Baubeginn
- Kontrolle für die Zauneidechsen
- Potentiell nutzbaren Habitaten
- Boden- und Gewässerschutz
- Schutz vor Lärm und Erschütterung
- Schonung und Herstellung der Vegetation

Zudem wäre im Randbereich der betroffenen Flächen ein Nistplatz für den Star, als planungsrelevante Art, festgestellt worden. Dafür sollen im Nordosten zusätzlich Nistkästen installiert werden. Auch sollen Gebüschstreifen und Strauchreihen ersetzt werden. Einzelbaumbepflanzungen sollen ebenfalls getätigt werden. Grünlandflächen und die Saumstrukturen sollen wieder hergestellt werden. Im Grunde wird der betroffene Bereich wieder zurückgebaut. Des Weiteren teilte Frau Viets mit, dass keine weiteren planungsrelevanten Arten, wie z.B. Fledermausbestände unter dem Brückenbauwerk, in dem betroffenen Bereich gefunden worden sind. Die Baumaßnahme wäre für ein Jahr geplant und solle Anfang des Jahres auf Grund des Brutschutzes mit den Rodungen beginnen.
Für die weitere Anfahrt der betroffenen Flächen wird zudem hauptsächlich die Straße Mooskamp genutzt.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat stimmt einer beabsichtigten Befreiung der unteren Naturschutzbehörde für die Baumaßnahme zu.


zu TOP 3.2
Holzfällarbeiten im Dortmunder Stadtwald im Winterhalbjahr 2020/2021 (Drucksache Nr.: 18882-20) - Bericht der Verwaltung

Frau Terme berichtete unter Bezugnahme des zu o.g. Vorlage gefassten Beschlusses des Beirates zur Forderung einer Kartierung von Höhlenbäumen. Frau Terme erklärte, dass derzeit eine konstruktive Zusammenarbeit bzgl. der forstlichen Maßnahmen mit dem NABU für den Bereich des Artenschutzes existiere. Die Verwaltung möchte diese Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Naturschutz weiterführen. Die entsprechenden Forsteinschlags-/Forstbetriebspläne werden vorgestellt und hier auch erläutert. Zum Zeitpunkt der Eingriffe wird seitens der Forstverwaltung der ehrenamtliche Naturschutz nochmals beteiligt. Diese Aufgabe hat Frau Hötzel übernommen. Vor Beginn der durchzuführenden Maßnahmen werden diese nochmals abgesprochen. Geprüft wird dann, ob Höhlenbäume von den Maßnahmen betroffen sind. Hierfür trägt die Forstverwaltung Sorge. Die untere Naturschutzbehörde wird ebenfalls informiert. Sollten sich Höhenbäume in dem betroffenen Bereich befinden, werden die Bäume entsprechen markiert, so dass die Fledermaushabitate erkannt werden. Sollte ein Höhlenbaum auf Grund der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen, wird hierzu Frau Hötzel nochmals kontaktiert.

Frau Terme erklärte, dass die Verwaltung bei dieser Zusammenarbeit und dem Vorgehen in Bezug auf konkrete Maßnahmen Tierquartiere (u.a. Höhenbäume) zu prüfen und zu reagieren bleiben möchte. Es werde kein Gutachten zur Kartierung für eine entsprechend große Fläche für Zeiträume, die nicht zu überblicken sind in Auftrag gegeben, da nicht in jeder Forstbetriebseinheit eine direkte Bewirtschaftung stattfindet. Es fehle hier der zeitliche Zusammenhang.

Auf Nachfrage erklärte Frau Terme, dass entsprechendes für Horstbäume im Forstbereich gelte. Hinsichtlich der Ausbreitung von Horstbäumen im städtischen Innenbereich könnte das Thema im Biodiversitätskonzept aufgegriffen werden. Diesbezüglich müssten jedoch noch Strategien entwickelt werden, da hier andere Interessen berücksichtigt werden müssen wie im forstlich bewirtschafteten Bereich.

Herr Dr. Kretzschmar erklärte bzgl. der Zusammenarbeit, dass diese im Laufe der Jahre deutlich verbessert wurde. Jedoch ist der ehrenamtliche Naturschutz nicht in der Lage zu jedem Zeitpunkt sofort Stellung zu nehmen. Das Stadtgebiet der Stadt Dortmund ist hierzu viel zu groß für die Anzahl der in dem Bereich tätigen ehrenamtlichen Naturschützer.
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Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Befreiungen
Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass eine der Aufgaben des Beiratsvorsitzenden sei, tätig zu werden, wenn es um Befreiungen kleineren Ausmaßes ginge. Hier handele es sich z.B. um Anfragen, die zügig bearbeitet werden müssen. Das Gesetz erlaube dem Vorsitzenden diese Entscheidungen ohne Beiratsbeteiligung zu treffen, jedoch muss der Vorsitzende den Beirat über diese Befreiungen im Nachgang informieren. Seit Übernahme des Vorsitzes habe er über folgende Maßnahmen entschieden und entsprechenden Befreiungen zugestimmt:
- Erstellung von zwei kleineren Baugruben in Dortmund-Oespel
- Fällung von abgestorbenen Fichten aus Verkehrssicherungsgründen im Niederhofener Wald.
- Entfernung einer kurzgeschnittenen Hecke im Hoeschpark auf Grund von Bauarbeiten unter Beachtung besonderer Artenschutzbelange. Diese Hecke wird entsprechend durch heimische Gehölze ersetzt.

Prüfen werde er noch eine Anfrage auf Errichtung einer Vogelvoliere in einem Garten im Landschaftsschutzgebiet.

Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass in der nächsten Sitzung abgestimmt werden sollte, in welchem Rahmen der Beirat bei Befreiungen beteiligt werden möchte, hierzu sammle Herr Dr. Kretzschmar zunächst die Beteiligungen bis zur nächsten Sitzung.

Herr Dr. Kretzschmar berichtete, dass er jedoch mit Frau Scheffel-Seeler direkt vereinbart habe, dass Frau Scheffel-Seeler Anfrage bzgl. Hornissennestern entsprechend der gesetzlichen Regelungen selbstständig regeln solle.

Halde Ellinghausen (Holthausen-Lindenhorst)
Herr Westermann zeigte an, dass die Fläche der ehemaligen Kohlenreserve, welche als Ersatzmaßnahme umgestaltet worden ist, zur Zeit sehr durch Freizeitaktivitäten (u.a. Zelten, Fußball spielen etc.) belastet sei. Auch auf Grund der vorherrschenden Wetterbedingungen der letzten Zeit wurde hier der Kanal entsprechend von Bürgern genutzt. Herr Westermann schlug hier eine entsprechende räumliche Abtrennung, z.B. durch eine dichte und hohe Weißdornhecke, der Fläche zum Kanal vor. Frau Terme danke für die Anregung und erklärte, dass häufig solche Artenschutz- bzw. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Bürgern nicht wahrgenommen werden. Um das Schutzgut, auch entsprechend gesetzlicher Verpflichtungen, erhalten zu können, komme man anscheinend in manchen Fällen um Barrieren herum. Die Möglichkeit einer Pflanzung als Barriere werde man prüfen. Herr Dr. Kretzschmar erklärte, dass auch Hinweisschilder diesbezüglich auch aufklären könnten. Er wies darauf hin, dass sich auf der Fläche zwei Heidelerchenreviere gebildet hätten, jedoch wären die Amphibienschutzmaßnahmen hier nicht gelungen. Die Fläche könnte auf Grund der Artenschutzbelange und der Konfliktsituation hinsichtlich der Nutzung von Erholungssuchenden und Freizeitsportlern z.B. das Ziel einer Exkursion des Beirates sein.

Satzung für Schotterflächen
Auf Nachfrage erklärte die Verwaltung, dass es keine Satzung hierfür bei der Stadt Dortmund gebe. Herr Dr. Kretzschmar teilte mit, dass es jedoch einzelne Festsetzungen z.B. in Bebauungsplänen für Neubaugebiete hinsichtlich des Verbotes auf die Anlage von Schotterflächen gebe.





Dr. Kretzschmar Scheffel-Seeler Cuypers
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender