Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 18.03.2021
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Uwe Wallrabe (CDU) i. V. für sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Britta Gövert (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Hanna Sassen (B`90/Die Grünen) i. V. für Rm Dr.Christoph Neumann (B 90/ DieGrünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Ralf Rüddenclau – 20/1
Martin Pütz – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Markus Kollmann – Dez 1
Jürgen Krause – 1/GB 1

Jörg Zilian – 10/AL
Simone Hülsmann – 11/1
Stefan Klebs – 10/T2
Andreas Gerke – 10/T1
Nicole Willeke – 40/4-1
Dr. Uwe Rath – 60/FBL

Hendrikje Spengler – 41/GBL
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Frank Schulz – FB /AL
Sören Spoo – FB 3/1
Norbert Enters – 51/Stab

3. Gäste:


./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 18.03.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)


3. Finanzen

3.1 Fördermittelmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21)

3.2 Finanzielle Unterstützung des Landes bei den Ausgaben für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20289-21)

3.3 Gewerbesteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20288-21)

3.4 Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21)

3.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20107-21)

3.6 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

3.7 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

3.8 Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19920-21)

3.9 Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16593-20)

3.10 Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18528-20)

3.11 Priorisierung und Stellenbedarfe der Digitalisierungsprojekte des Masterplans Digitale Verwaltung "Arbeiten 4.0"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19967-21)


4. Beteiligungen

4.1 Zukunft Flughafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)

4.2 Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20287-21)

4.3 Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 17.12.2020 und 11.2.2021 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21)






4.4 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten. Die Vorlage wurde bereits zur Kenntnis genommen.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18778-20-E3)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 04.02.21 erhalten.

4.5 Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20121-21)

4.6 Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19461-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2021

4.7 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18435-20)

4.8 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

4.9 Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19458-20)

4.10 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)


5. Liegenschaften

5.1 Leerstand städtischer Immobilien
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)
Die Unterlagen haben Sie zur Sitzung am 10.12.2020 erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19327-20-E2)


5.2 Grundstückssituation für den Kita-Bau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21)

5.3 Beschlusskontrolle Nordstadt-Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21)

5.4 Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19833-21)


6. Sondervermögen
- nicht besetzt -


7. Sonstiges

7.1 Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)

7.2 Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2020 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20004-21)

7.3 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)

7.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

7.5 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.





1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Erstfeld benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Deutsches Fußballmuseum – Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Drucksache Nr.: 20199-21

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.11 behandelt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet folgenden Vorschlag zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:
Insolvenz der Greensill Bank
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20375-21)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.12 aufgerufen,
die Stellungnahme der Verwaltung wird unter TOP 3.4 im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Auf Bitte der Fraktion FDP/Bürgerliste werden die Tagesordnungspunkte 4.3 und 4.10 in der nächsten Sitzung behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021 wird genehmigt.







2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Unterstützung der Hallenbadbetreibenden unter Coronabedingungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19784-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den betroffenen Hallenbädern - analog zur Regelung für Schulbusunternehmen - ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung bzw. Verrechnung mit vorrangig in Anspruch zu nehmenden Hilfsleistungen des Bundes oder des Landes NRW eine Zahlung in Höhe von 50 % der monatlichen Pauschalen bzw. eines monatlichen Durchschnittswerts der spitz Pro-Kopfabrechnung für das Schulschwimmen gewährt. Die Regelung soll übergangsweise gelten vom 01.01.2021 bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der reguläre Schwimmbetrieb wieder zulässig ist.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
Fördermittelmanagement
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20285-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen mündlichen Sachstandsbericht, welche Maßnahmen im Nachgang des Fördermittelverfalls beim Boulevard Kampstraße in der Verwaltung ergriffen wurden, um eine Wiederholung eines solchen finanziellen Schadens für die Stadt zu verhindern.

Wir bitten konkret auch um Informationen,

1. welche zentrale Stelle es für das Fördermittelmanagement gibt,

2. wie sichergestellt wird, dass die Fristen für Mittelabruf, Durchführung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Nebenbedingungen aus Förderbescheiden eingehalten werden,

3. ob die Informationen digital und tagesaktuell abgerufen werden können,

4. wie dies mit der generellen Verbesserung interner Kontrollsysteme verknüpft wird (siehe letzter Rechnungsprüfungsausschuss).


Die Verwaltung sagt eine – ausdrücklich von Herrn Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gewünschte schriftliche! Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.2


Finanzielle Unterstützung des Landes bei den Ausgaben für Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20289-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20289-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
im Dezember 2020 sind die Verhandlungen mit der Landesregierung über eine Verbesserung der Flüchtlingsfinanzierung zu einem Abschluss gekommen. Ausgaben der NRW-Städte für die Unterbringung und Versorgung geduldeter Flüchtlinge werden vom Land künftig für längere Zeit als bisher übernommen. Außerdem wird die jährliche Pauschale erhöht, welche die Kommunen vom Land für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im normalen Asylverfahren erhalten. So erhöht sich die neu angepasste Pauschale für Personen, die sich im Asylverfahren befinden, für kreisfreie Städte wie Dortmund auf jährlich 13.500 Euro (zuvor: 10.400 Euro).

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um einen Bericht zu den Auswirkungen der Verbesserungen der Flüchtlingsfinanzierung auf den Haushalt der Stadt Dortmund.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
gerne beantworte ich die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wie folgt:
Die Erstattungspauschale des Landes für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen (sog. FlüAG-Pauschale) liegt derzeit bei 866 Euro pro Leistungsbezieher*in (LB) und Monat. Die Zahlung der FlüAG-Pauschale entfällt je LB dabei entweder im Monat der Anerkennung als Flüchtling oder drei Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht (sog. Geduldete).
Seit mehreren Jahren wurde seitens des Landes stets angekündigt, die FlüAG-Pauschale zu erhöhen und sich hierbei am Gutachten zur Auskömmlichkeit der FlüAG-Pauschale aus September 2018 zu orientieren. Aufgrund dessen erfolgte für den Doppelhaushaltsplan 2020/2021 ff. eine Orientierung am Mittelwert des im Gutachten benannten Korridors einer angemessenen FlüAG-Pauschale für kreisfreie Städte in Höhe von 1.229 Euro pro LB und Monat.
Laut der aktuellen „Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden (KSV) in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Nordrhein-Westfalen“ vom 21.12.2020 wird beabsichtigt, die FlüAG-Pauschale rückwirkend ab dem Jahr 2021 auf den unteren Wert des vorgenannten Korridors und somit auf 1.125 Euro pro LB und Monat anzuheben. Folglich würde die Vereinbarung zu einer Verbesserung gegenüber dem Status quo, jedoch nicht gegenüber der bisherigen Veranschlagung im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 ff. führen.
Bezogen auf die dort geplanten Fallzahlen in Höhe von durchschnittlich 2.926 LB pro Monat und davon 1.591 erstattungsfähige LB, würden sich folgende finanzielle Auswirkungen im städtischen Haushalt für das Jahr 2021 sowie für die Folgejahre mit Blick auf die FlüAG-Pauschale ergeben:
FlüAG-Pauschale
Ertrag im städt. Haushalt p. a.
Gemäß Status quo (866 Euro)
16,5 Mio. Euro
Gemäß Planung (1.229 Euro)
23,5 Mio. Euro
Erwartet aus Umsetzung der Vereinbarung (1.125 Euro)
21,5 Mio. Euro


Folglich würde sich anhand der vereinbarten Anhebung der FlüAG-Pauschale zwar eine Verbesserung ergeben, diese fällt jedoch schlechter aus als bisher erwartet. Der Städtetag NRW trägt die Vereinbarung nach eigener Aussage mit, da nun nach vielen Jahren des Verhandelns endlich eine Einigung erzielt werden könne. Dennoch seien die aus dieser Einigung erzielten Verbesserungen weiterhin nicht kostendeckend. Daher sollte auch weiterhin die Forderung gegenüber dem Land nach einer kostendeckenden Pauschale für alle LB aufrechterhalten werden.

Für die bisher nicht erstattungsfähigen LB bzw. die Geduldeten würde sich eine deutliche Verbesserung der Finanzierung ergeben. Mit einer Pauschale je Zugang einer geduldeten Person in Höhe von 12.000 Euro würde sich anhand der geplanten Fallzahlen zum Stand des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 ff. eine Verbesserung in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 sowie für die Folgejahre ergeben. Eine Kostendeckung könnte jedoch ebenfalls nicht erreicht werden.

Die aktuelle Entwicklung weist eine geringere Anzahl an LB gegenüber der bisherigen Planung aus, weshalb mit entsprechenden Minderaufwendungen bzw. -erträgen zu rechnen ist und auch weiterhin eine Reduzierung der Kapazitäten im Bereich der Unterbringung angestrebt wird. Dennoch stellt sich die derzeitige Verschiebung der Personenkreise problematisch dar. Dem Rückgang an erstattungsfähigen LB steht ein größerer Zuwachs an nicht erstattungsfähigen LB als geplant gegenüber.

Für die Bestandsgeduldeten ist vorgesehen, jeweils 175 Mio. Euro in den Jahren 2021 und 2022 sowie mindestens jeweils 100 Mio. Euro in 2023 und 2024 an alle NRW-Kommunen als Kostenausgleich zu zahlen. Eine Verständigung auf einen konkreten Verteilschlüssel konnte bisher nicht erzielt werden.

Weitere Informationen und konkrete Auswirkungen aus der vorgenannten Vereinbarung für die Haushaltsbewirtschaftung 2021 sowie für die Haushaltsplanung 2022 ff. werden derzeit ermittelt und innerhalb der kommenden Wochen aufbereitet. Diese werden Ihnen im Rahmen der Managementberichte sowie mit dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff. zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Gewerbesteuer
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20288-21)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20288-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung unter dem oben genannten Tagesordnungspunkt um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele aktive Gewerbesteuer-Signale liegen der Stadt Dortmund für den Veranlagungszeitraum 2018 vor?
2. Wie viele Unternehmen haben auf der Grundlage dessen im Veranlagungszeitraum 2018 tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt?
3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der von den 25 größten Gewerbesteuerzahlern in Summe geleisteten Gewerbesteuerzahlungen am gesamten Gewerbesteueraufkommen für den Veranlagungszeitraum 2018?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zu der Anfrage der CDU-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

Grundlage für die Beantwortung der Fragen sind die übermittelten Daten der Finanzverwaltung bis zum 28.02.2021, die am 01.03.2021 durch das Steueramt in die städtische Veranlagungssoftware übernommen worden sind.
1. Wie viele aktive Gewerbesteuer-Signale liegen der Stadt Dortmund für den Veranlagungszeitraum 2018 vor?
2. Wie viele Unternehmen haben auf der Grundlage dessen im Veranlagungszeitraum 2018 tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Es sind insgesamt 33.995 aktive Gewerbesteuerpflichtige in der Veranlagungssoftware
erfasst, davon sind 24.111 Gewerbesteuerpflichtige (=71%) mit einem Soll von 0,00 Euro
erfasst.

Die verbleibenden 9.882 Gewerbesteuerpflichtige sind mit einem Gesamtvolumen von 378.046.933 Euro erfasst.
Bei 9.478 Gewerbesteuerpflichtigen (=95,91%) liegen Festsetzungen vor, so dass sich hier grundsätzlich Veränderungen nur noch im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren oder
Betriebsprüfungen ergeben könnten. Die aktuell endgültig festgesetzte Gewerbesteuer für 2018 beträgt 367.752.318 Euro.
Bei 404 Gewerbesteuerpflichtigen liegen in Höhe von 10.294.615 Euro bislang nur Vorauszahlungsbuchungen vor.
Hierzu erfolgen Nachfragen seitens des Steueramtes bei den Finanzämtern über den Sachstand.


Wie groß ist der prozentuale Anteil der von den 25 größten Gewerbesteuerzahlern in Summe geleisteten Gewerbesteuerzahlungen am gesamten Gewerbesteueraufkommen für den Veranlagungszeitraum 2018?

Die 25 größten Gewerbesteuerpflichtigen sind in Höhe von 143.334.037 Euro berücksichtigt. Dies entspricht einem Anteil von 37,91% an dem o.g. Gesamtvolumen von 378.086.167 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20294-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Auswirkungen der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für die Stadt Dortmund und für Anlieger*innen, die von Straßenbaumaßnahmen seit dem 1. Januar 2018 betroffen sind.

1. Die Landesförderung ist für alle Maßnahmen ab dem 01.01.2018 zugesagt. Wie viele Straßenbaumaßnahmen ab 2018 haben schon eine Schlussrechnung und sind so förderberechtigt?

2. Wie wird mit von Anlieger*innen schon gezahlten und möglicherweise förderfähigen Kommunalabgaben verfahren?

3. Geht die Verwaltung von einer für die Stadt kostenneutralen Umsetzung des KAG durch die Gesetzesnovelle aus?

4. Wenn nein, wie stellt sich in dem Fall die Kostenverteilung zwischen Land, Anlieger*innen und Kommune dar? Mit welchen zusätzlichen jährlichen Belastungen rechnet die Verwaltung?

Begründung:
Die Erneuerung kommunaler Straßen hat in Dortmund immer wieder für Auseinandersetzungen gesorgt, wenn sich Anlieger*innen mit teils erheblichen Beiträgen daran beteiligen müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich 2018 gemeinsam mit SPD und CDU in einer Resolution (DS-Nr.: 13004-18-E1) für eine komplette Übernahme der Straßenausbaukosten durch das Land NRW, wie zum Beispiel in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern, eingesetzt. Jetzt wurde die Anliegerbeteiligung in NRW zwar novelliert, aber lediglich um einen förderfähigen Anteil reduziert. Demnach können Anlieger*innen bei den Straßenbaugebühren, die nach dem 01.01.2018 durch ein politisches Gremium beschlossen wurden und nach Landesrecht abgerechnet werden, eine Förderung von 50 Prozent erhalten. Die Mindereinnahmen für die Kommunen sollen durch das Land NRW übernommen werden. Allerdings sind die Ausgleichsmittel des Landes auf jährlich 65 Mio. Euro gedeckelt.

Die Verwaltung sagt eine Antwort zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20107-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2020 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von
19.940.477,91 €
sowie

Mehrauszahlungen in Höhe von
4.911.089,58 €


zu TOP 3.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Rates vom 11.02.21 und damit die Dringlichkeitsentscheidung nachträglich zur Kenntnis.



zu TOP 3.7
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19544-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehrauszahlungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe
von 2.398.407 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms (Modulbaupaket 3) in Höhe von 25.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe verwendet.

Darüber hinaus genehmigt der Rat der Stadt Dortmund die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 81.340.913 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff..

zu TOP 3.8
Strategische Ausbauplanung Kindertagesbetreuung 2021 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19920-21)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die in der Vorlage enthaltenen Ausbauziele unterstütze. Dennoch gäbe es, aufbauend auf die Erfahrungen in der Vergangenheit, eine gewisse Skepsis, bezogen auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Trägerpluralität in der Stadt sei seiner Fraktion sehr wichtig, ebenso die pädagogische Vielfalt. Die Vorlage sei hier zu wenig auf freie gemeinnützige Träger ausgerichtet, deshalb enthalte sich heute seine Fraktion.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2021 – 2025 mit dem Ziel, mindestens eine 50 % Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren sicherzustellen.

zu TOP 3.9
Einrichtung von drei befristen Planstellen für das Projekt "Digitalisierung in der Gefahrenabwehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16593-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 12.12.2019 (DS 15415-19 E6) die Einrichtung und Besetzung von drei befristeten Planstellen für das Projekt „Digitalisierung in der Gefahrenabwehr“ sowie die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

zu TOP 3.10
Einrichtung von Planstellen im Umweltamt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18528-20)

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob aus finanzpolitischer Sicht an anderer Stelle Planstellen reduziert werden könnten und wie eine entsprechende Gegenfinanzierung in Zukunft geplant werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass bei Mehrbedarfen im Personalbereich, die durch Gesetzgebungsverfahren ausgelöst worden seien, gäbe es nicht automatisch die Chance eine kompensatorische Budgetveränderung vorzunehmen. Der Personalkostenansatz sei im letzten Jahr gewachsen und gelte auch für das Umweltamt. Das Personalamt habe die Personalbedarfe angezeigt, bemessen und für richtig bekannt.

Herr Kauch gibt an, dass die Stellen sinnvoll seien, aber nicht alle seien „Pflichtaufgaben“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von insgesamt 14 Planstellen im Umweltamt.

zu TOP 3.11
Priorisierung und Stellenbedarfe der Digitalisierungsprojekte des Masterplans Digitale Verwaltung "Arbeiten 4.0"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19967-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt aufgrund der notwendigen beabsichtigten Umsetzung der Digitalisierungsprojekte, im Vorgriff auf die zu erstellende Roadmap zum Masterplan Digitale Verwaltung „Arbeiten 4.0“, die Einrichtung und Besetzung von 9,5 Planstellen im Personal- und Organisationsamt (FB 11) sowie 31 Planstellen beim Dortmunder Systemhaus (StA 10) im laufenden Jahr 2021.

Darüber hinaus sind im Rahmen des Masterplans Digitale Verwaltung „Arbeiten 4.0“ auch fachbereichsexterne Beratungsleistungen vorzusehen, die derzeit noch geprüft und in einer gesonderten Vorlage vorgelegt werden.







zu TOP 3.12
Insolvenz der Greensill Bank
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20375-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gehört die Stadt Dortmund (inkl. Eigenbetriebe und Beteiligungen) zu den von der Insolvenz des Bremer Geldinstituts Greensill betroffenen Kommunen?

2. Wenn ja:

a) welche Gelder wurden dort angelegt und in welcher Höhe?
b) Auf welchen Verlust stellt sich die Stadt Dortmund ein?
c) Inwieweit sind die angelegten Gelder über einen Einlagensicherungsfonds abgesichert?

3. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass BaFin die Greensill Bank AG in der vergangenen Woche geschlossen hat. Jetzt wurde in den Medien über die Insolvenz des Bremer Geldinstituts und die Auswirkungen auf eine Vielzahl betroffener Kommunen berichtet.
Mit einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wären wir einverstanden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Angelegenheit unter 3.4 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Zukunft Flughafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 11.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
hierzu->Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E2)
hierzu->Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der Sitzung vom 11.02.21 vor:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

zu TOP 3.15.1
Zukunft Flughafen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)


Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen,
CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):

…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten
Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2. Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen
Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher
Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU
gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche
Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu
identifizieren.

Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer
möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab
zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet
um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den
Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen
können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den
Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung
des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der
aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund,
erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des
Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den
Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und
der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die
Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen
des Flugbetriebs führen können.

AKUSW, 03.02.2020:

Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion
B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie
folgt:
Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten
Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen
könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter
Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also
heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle
europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen
könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in
Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine
Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn
nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass
sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere
Landebahnen benötigen würden.
Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur
betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als
Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon
schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser
zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären
bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier
frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt
zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große
Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus
anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo
man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.

Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau
sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a.
gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man
indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht
mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in
keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der
Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere
Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die
hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder
Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder
Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für
fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen
schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon
eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es
auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man
habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend
erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch,
dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende
doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so
ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man
die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des
vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen
auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln
wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die
Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen
Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man
auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil sich diese sich derzeit
aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen
Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen.
Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden,
könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig
richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte.
Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu
Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für
angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.

Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn
und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen
am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei,
wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die
Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der
Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die
Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es
handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle.
Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt
bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte
er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen
auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da
werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten
Jahren rechnen müssen.

Herr sB Jäskelainen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle
im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub
vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu
kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer,
bekennender Fan von Fernreisen aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren.
Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch
Probleme bekommen werde, wenn man keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er
denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander
setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man
tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und
andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah
am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die
Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber
nachzudenken.

Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn
mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor
der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit
einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches
Signal. Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen,
dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch
verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen
gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.

Rau Rm Ruddolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont,
dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen
Antrag im Rat zu fassen.

Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD
anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon
prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen
würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre.
Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2.
ablehnen.

Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht
darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur
darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer
Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner
Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem
Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im
Rat getroffen werden müsse.

Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik
möchte. Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute
hier oder im Rat fällen werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei
Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den
Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite
Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur
nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt,
den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem
Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion
B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion
FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert,
folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der
asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.

2.Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen
Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher
Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU
gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche
Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens
zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer
möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.

3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL
vorab zur Beratung vorgelegt.

4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt
bereitgestellt.

Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2)
einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst
zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den
Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.

Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 19469-20-E4) vom 11.02.2021 vor:

„…die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind
insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den
Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen
insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist
es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den
dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors
einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“

Rm Neumann-Lieven (SPD) wiederholt, dass die SPD-Fraktion keinen Bedarf für einen Ausbau des Flughafens sehe. Sehr wohl sehe man aber, wie wichtig er für die Metropole Dortmund sei. Dies konterkariere der gemeinsame Antrag. Sie beschreibt nachdrücklich die Konsequenzen, die sich für die Stadt ihrer Ansicht nach ergäben und damit auch zur Ablehnung des Antrags durch die SPDFraktion führten.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) möchte auch hier die Ausschussdebatte über den Antrag nicht
wiederholen, die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens halte man jedoch für fragwürdig. Der
Antrag sei kein Schließungsantrag, vielmehr sei es im Sinne einer klugen vorausschauenden Politik,Szenarien zu entwickeln. Zum SPD-Antrag habe man auch bereits im Ausschuss gesprochen und überlegt, dass es Sinn mache die angesprochenen Fragen noch einmal in den Verkehrsausschuss und in weitere Ausschüsse zu schicken und zu einem späteren Zeitpunkt im Rat zu behandeln.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der gemeinsame Antrag seiner Ansicht nach in die
vollkommen falsche Richtung ginge. Daher stimme er den Ausführungen der SPD-Fraktion zu, dass ein solcher Antrag den Flughafen am Markt torpediere. Man setzte damit aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten der Beteiligung der Stadt, ein völlig falsches Signal. Den SPDAntrag unterstütze seine Fraktion mit der Ausnahme, dass man den Flughafenverbund für keine tragfähige Lösung halte.

Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass die Absichten des gemeinsamen Antrags auch bei den Beschäftigten des Flughafens Empörung, Wut und Unverständnis hervorgerufen habe. Die Pandemie würde hier als Vorwand genommen und parteipolitisch genutzt, um gegen das sehr erfolgreiche Unternehmen Dortmunder Flughafen vorzugehen. Die Passagierzahlen der vergangenen Jahre unterstrichen die Nachfrage, die sichere Jobs und Steuereinnahmen für die Stadt und die Region schafften.

Rm Dr. Suck (CDU) klärt auf, dass sich im gemeinsamen Antrag die Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung für die kommunalen Unternehmen wiederfinde. Wesentliche unternehmerische Abhängigkeiten würden darin beleuchtet und begutachtet. Zur Frage mit dem Umgang des SPDAntrages, habe sich der AKUSW entsprechend verhalten und dies würde man auch im Rat vorschlagen, wenn der Antrag jedoch abgestimmt werden sollte, werde die CDU-Fraktion ihn ablehnen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) drückt sein Erstaunen darüber aus, dass hier etwas medial hochgezogen werde, was es so gar nicht gebe und man sich dann darüber beklage, dass es dem Flughafen schade.Dies sei Populismus. Im Antrag stehe nicht, dass der Flughafen geschlossen werde, sondern dass die Landebahn nicht weiter verlängert werden solle und weiter, dass man sich Gedanken darüber mache, was passiere, wenn der Flughafen tatsächlich einmal schließt. Bezüglich des SPD-Antrags plädiere seine Fraktion auch für eine weitere Befassung in den Ausschüssen.

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man nicht einfach mit einer optimistischen
Grundhaltung abwarten könne, die seiner Ansicht nach nicht begründet sei. Natürlich sei man auch besorgt darum, Arbeitsplätze zu erhalten und habe in Dortmund immer wieder die Lage solche Herausforderungen stemmen zu müssen. Man stecke auf der anderen Seite aber viel Geld in den Flughafen und mit diesem Geld könne man viele andere Arbeitsplätze schaffen.

Rm Berndsen (SPD) zeigt sich erstaunt über die Diskussion und erinnert daran, dass in den
Wahlprogrammen der Parteien, die nun angeben nicht für eine Schließung des Flughafens zu sein stände, dass sie für eine Schließung stünden. Insbesondere über die Kehrtwende der CDU-Fraktion sei man enttäuscht. Seiner Meinung nach stände der Flughafen auch für Familienzusammenführung.
Die SPD stünde genau wie die IHK zu diesem Flughafen und er werbe dafür wieder alles dafür zu tun, damit er sich entwickeln könne. OB Westphal klärt auf, dass es nicht so sei, dass diese Frage jetzt medial hochgezogen worden sei. Das Datum sei vielmehr der 23. September gewesen. Der Tag an dem „Grün“ und „Schwarz“ ein
Bündnis zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eingegangen sei und diese Vereinbarung getroffen habe. Herr van Bebber habe im Ältestenrat für Fragen bereit gestanden und Auskunft gegeben über die Situation des Flughafens, auch bezogen auf das EU-EBITDA. Aus den Informationen, die Herr von Bebber an der Stelle übermittelt habe, könne man erkennen, dass die Geschäftsführung des Flughafens ein Risikomanagement betreibe und eine Risikomatrix verfolge. Und genau dies mache die Formulierung des gemeinsamen Antrags so problematisch. Weil sie im Grunde unterstellt, dass die Geschäftsführung diese Risiken nicht sähe. Und darauf gebe es laut OB Westphal keine Hinweise. Auch auf die Folgewirkung solcher Formulierungen habe Herr van Bebber im Ältestenrat hingewiesen.Darüber hinaus kritisiere OB Westphal, dass man damit etwas tue, was eigentlich nicht getan werden dürfe, nämlich die Geschäftsführer unserer Unternehmen im Regen stehen zu lassen.

Nach weiterer Diskussion gibt Rm Neumann-Lieven an, dass ihre Fraktion mit dem Schieben des Antrags der SPD-Fraktion einverstanden sei.

Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr. 19353-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).
Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19469-20-E4) zur weiteren Behandlung in den Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:
Hierzu liegt vor  Überweisung des AKUSW vom 03.02.2021 (in u. a. Überweisung des Rates
enthalten)
Hierzu liegt vor  Überweisung des Rates vom 11.02.2021:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:

siehe oben!

AMIG, 09.03.2021:

Herr Rm Frank gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zu Protokoll:
Zum heute zur Abstimmung anstehenden Antrag der SPD-Fraktion werde man den Punkten 1, 3 und 4 zustimmen. Zu Punkt 2 werde man dem ersten Satz zustimmen und den zweiten Satz ablehnen.

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der
Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke+, Die Fraktion Die Partei, Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des
Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des
Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür
einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und
geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil
an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den
Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei
sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.

Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat
insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn
die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550
Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind
insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den
Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen
insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist
es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den
dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors
einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.21 vor:
Weiter liegt zur Sitzung des AKUSW am 17.03.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke+) Drucksache Nr.: 19353-20-E3):

….wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten Gespräche aufzunehmen, um den Willen der Beteiligten zur Entwicklung eines Flughafenverbundsystems zusammen mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zu erkunden. Ziel der Gespräche ist es einerseits, die Wirtschaftlichkeit des Flughafen Dortmunds zu verbessern und damit die Dortmunder Stadtwerke zu entlasten. Andererseits sind die berechtigten Interessen der Anwohner*innen in Dortmund und Unna nach einer gesunden lärmarmen Wohnumgebung in die Überlegungen einzubeziehen. Dem Ausschuss ist zeitnah Bericht zu erstatten.

Begründung

Die damalige Fraktion „Die Linken im Rat“ hatte bereits im Jahr 2009 ein Exposé des bekannten Flughafenbauers Faulenbach da Costa von der fdc airport consulting dem Rat vorgelegt. Der Titel der Untersuchung lautete: „Potenziale des Flughafens Dortmund und Möglichkeiten eines kostendeckenden Flugbetriebes“. Das politische Ziel der Untersuchung war es das auch damals bereits sehr große Defizit des Flughafens zu begrenzen. Das Ergebnis der Studie gipfelte in dem Vorschlag, ein Flughafenverbundsystem aus den Flughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt zu entwickeln, das die bisherige Konkurrenzsituation der drei Regionalflughäfen auflöst und zu einer Aufteilung der Geschäftsfelder führt.

Das Thema der Defizitsenkung ist auch heute noch genauso aktuell wie im Jahr 2009. Der Flughafen Dortmund belastet die Bilanz der Dortmunder Stadtwerke über den Gewinnabführungsvertrag einerseits und die Übernahme von Pensionsrückstellungen andererseits mit mehr als 20 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der finanziellen Notwendigkeiten der Verkehrswende mit einem geplanten Ausbau des ÖPNV mit großen Anforderungen an die Dortmunder Stadtwerke gewinnt die Idee eines Flughafenverbundsystems aktuell wieder an Aufmerksamkeit.


AKUSW, 17.03.2021:

Beschluss zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E3):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke *) Drucksache Nr.: 19353-20-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke + sowie Die Faktion Die Partei) ab.


Beschluss zum Zusatz- /Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) und (Drucksache Nr.: 19353-20-E4) (beide textgleich) :

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke+, Die Fraktion Die Partei) sowie Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.

4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.
AFBL 18.03.21:

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, den 2. Satz des 2. Punktes separat abzustimmen und damit den anderen Ausschussempfehlungen zu folgen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Empfehlung des AKUSW dem nachkommt und schlägt vor, dieser Empfehlung zu folgen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion ablehnen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 17.03.21 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE +, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Partei, den Beschluss wie in der Empfehlung des AKUSW zu fassen.

zu TOP 4.2
Aufgaben und Befugnisse von fakultativen Aufsichtsräten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20287-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

bei der jüngst auf den Weg gebrachten Einrichtung eines Aufsichtsrates bei der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH stellte sich die Frage nach den Aufgaben und Befugnissen des Aufsichtsrates im Verhältnis zu anderen Gesellschaftsorganen. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um die Erstellung einer Synopse der Aufgaben und Befugnisse aller fakultativen Aufsichtsräte im Konzern Stadt Dortmund.
Eine Stellungnahme der Verwaltung ist für die Sitzung am 14.05.21 zugesagt.

zu TOP 4.3
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 17.12.2020 und 11.2.2021 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20181-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt keine Konkretisierung des Vorschlages zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.

Das Thema wird erneut in der nächsten Sitzung behandelt.

zu TOP 4.4
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18778-20-E3)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den Beschluss zu o. g. Drucksachen-Nr. zur Kenntnis genommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.02.21 die Beratung und Beschlussfassung des u. g. Antrages der Fraktion DIE LINKE + und die u. g. rechtliche Würdigung der Antwort der Verwaltung in seine Sitzung am 18.03.21 geschoben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut zusätzlich zur Beschlussvorlage, folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vom 01.12.2020 vor:

Wir bitten anlässlich der Neukonstituierung des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrages.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund weist die Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH an, den § 10, Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ersatzlos zu streichen. Damit sollen die Informationsrechte des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH wiederhergestellt werden.


Begründung

In § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages heißt es: „Die in § 52 GmbHG genannten Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf den Aufsichtsrat keine Anwendung“.

In § 52 GmbH Gesetz heißt es wiederum: „Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 105, 107 Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4, §§ 110 bis 114, 116 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes, § 124 Abs. 3 Satz 2, §§ 170, 171, 394 und 395 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist.“

Die im GmbH Gesetz angesprochenen Passagen regeln die Informationsrechte des Aufsichtsrates. Durch die derzeitige Nichtanwendung dieser Passagen unterliegt die Geschäftsführung keinerlei Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat und seinen Mitgliedern.

So heißt es in dem von der durch den Gesellschaftsvertrag von der Anwendung ausgeschlossenen § 90 Abs. 3. des Aktiengesetzes: „Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, über ihre rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über geschäftliche Vorgänge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können. Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen.“

Und in § 90 Abs. 4 heißt es weiter: „Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Sie sind möglichst rechtzeitig und, mit Ausnahme des Berichts nach Absatz 1 Satz 3, in der Regel in Textform zu erstatten.“

So geht es entsprechend in den weiteren ausgeschlossenen Passagen weiter. Einer demokratischen Kontrolle eines wichtigen Tochterunternehmens der Stadt Dortmund steht die Versagung dieser wichtigen Informationsrechte im Aufsichtsrat entgegen. Dieser Zustand ist zu korrigieren.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Antwort der Verwaltung vom 31.01.2021 mit der rechtlichen Überprüfung der Verwaltung vor:
In der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich zu dem Zusatzantrag der Fraktion DIE LINKE+ wie folgt Stellung:

Gemäß § 52 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sind dann, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen ist, verschiedene Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) über den Aufsichtsrat entsprechend anzuwenden, soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist.

Im Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH ist in diesem Sinne etwas anderes bestimmt. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages regelt, dass die in § 52 GmbHG genannten Vorschriften des Aktiengesetzes auf den Aufsichtsrat keine Anwendung finden. Der Verzicht auf die Anwendung von § 52 GmbHG war bereits bei der Gründung der Gesellschaft im ersten Entwurf des Gesellschaftsvertrages enthalten und anschließend ebenfalls Bestandteil des Ratsbeschlusses der Stadt Dortmund (DS-Nr. 01031-01).

Damit ist für die Klinikum Dortmund gGmbH auch die entsprechende Anwendung mehrerer Vorschriften des AktG über die Ausübung von Informationsrechten durch den Aufsichtsrat ausgeschlossen. Im Einzelnen betrifft dies § 90 Abs. 3 AktG (Bericht des Vorstandes an den Aufsichtsrat auf dessen jederzeitiges Verlangen), § 90 Abs. 4 AktG (Anforderungen an den Inhalt der Berichte), § 90 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AktG (Recht der Aufsichtsratsmitglieder, von den Berichten Kenntnis zu nehmen und diese auf Verlangen übermittelt zu bekommen) sowie § 170 Abs. 1 AktG (Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts an den Aufsichtsrat). Die übrigen aktienrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 52 Abs. 1 GmbHG, deren Anwendung durch den Gesellschaftsvertrag ebenfalls ausgeschlossen ist, betreffen keine Informationsrechte des Aufsichtsrates.

Es bleibt allerdings festzuhalten, dass der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH gleichwohl an verschiedenen Stellen durchaus eine Information des Aufsichtsrates vorsieht. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages ist die Geschäftsführung verpflichtet, dem Aufsichtsrat spätestens zwei Monate vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres eine detaillierte Unternehmensplanung zur Kenntnis zu bringen. § 16 Abs. 3 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet die Geschäftsführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfers unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Insoweit begründet die letztgenannte Bestimmung des Gesellschaftsvertrages dieselbe Vorlagepflicht wie der gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages nicht anwendbare § 170 Abs. 1 AktG (in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GmbHG).

Zudem sind in § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH insgesamt sieben Tatbestände ausdrücklich geregelt, bei denen die Geschäftsführung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf, sofern diese über den laufenden Geschäftsverlauf hinausgehen und nicht bereits im Wirtschaftsplan enthalten sind (z. B. Grundstücksgeschäfte, Kreditaufnahmen). In diesen Fällen ist eine Information des Aufsichtsrates über diese Sachverhalte immanenter Bestandteil der Entscheidungskompetenz. Diesen Zustimmungsentscheidungen muss immer eine Information des Aufsichtsrates über diese Sachverhalte vorhergehen.

Inhaltlich bedingt die gesellschaftsrechtliche Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrates, dass auch einem fakultativen Aufsichtsrat die Informations- und Berichtsrechte durch den Gesellschaftsvertrag nicht vollständig entzogen werden können.

Daher besteht im Ergebnis aufgrund der in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags geregelten Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH im erforderlichen Umfang ein Informationsrecht gegenüber der Geschäftsführung, auch wenn dieses bei und seit Gründung der Gesellschaft nicht im Gesellschaftsvertrag konkretisiert wurde.

Darüber hinaus erfolgt in den Aufsichtsratssitzungen der Klinikum Dortmund gGmbH, die gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages in regelmäßigen Abständen mindestens viermal jährlich stattfinden, jeweils eine ausführliche Berichterstattung durch die Geschäftsführung mit der Möglichkeit der Fragestellung durch den Aufsichtsrat. Eine Aufsichtsratssitzung ist bereits auf Antrag von einem Viertel der Aufsichtsratsmitglieder einzuberufen. Die Berichtspflicht nach § 90 Abs. 3 AktG kann ebenfalls nur durch den Aufsichtsrat als Kollektivorgan in Anspruch genommen werden. Nach § 90 Abs.3 S.2 AktG kann ein einzelnes Mitglied seinen Berichtsbedarf nur vor dem Aufsichtsrat kundtun. Damit ist die Berichtsmöglichkeit über die Einberufung einer Aufsichtsratssitzung mit dem Recht nach § 90 Abs. 3 AktG gleich zu setzen.

Aus Sicht der Verwaltung ist danach eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nicht notwendig und würde unnötigerweise Kosten verursachen (notarielle Beurkundung). Wie im Vorstehenden erläutert räumt der Gesellschaftsvertrag der Klinikum Dortmund gGmbH dem Aufsichtsrat ausreichend Informationsrechte ein.

Die vorzitierten Bestimmungen des GmbHG und des AktG sind zu Ihrer Information als Anlage beigefügt.


Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet, nachdem festgestellt worden sei, dass der Antrag seiner Fraktion rechtlich in Ordnung sei, dem Antrag zuzustimmen.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag unterstütze.

Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Auffassung der Verwaltung folge.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 4.5
Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20121-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Änderung/Anpassung des Gesellschafts­vertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur erstmaligen Implemen­tierung eines fakultativen Aufsichtsrats zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Umbenennung und Öffnung des städtischen Kunstarchivs
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19461-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.21 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom
25.02.2021 vor:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet
um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zu erarbeiten, auf welchem Wege
eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte.
Dabei ist auch zu erarbeiten, welche Kunstwerke– vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer – für
eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollen zum erneuten
Kunstankauf eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder
U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet
werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.

Begründung

Mit der heutigen Vorlage empfiehlt der Ausschuss, dass künftig im städtischen Kunstarchiv -
welches umbenannt werden soll in „Kunst Aus(leihe) Dortmund“ - die vorhandenen Werke
allen BürgerInnen Dortmunds zur Ausleihe zur Verfügung stehen. Um die BürgerInnen
grundsätzlich auf die Kunstwerke aufmerksam zu machen, wäre eine eigene Kunstausstellung
für Kunstwerke von Dortmunder KünstlerInnen eine zu begrüßende Maßnahme, um auch den
Bekanntheitsgrad – sowohl von KünstlerInnen, als auch der Ausstellung selbst – zu erhöhen.
Da nur knapp 30% der angekauften Werke bisher durch städtische MitarbeiterInnen
ausgeliehen werden und somit 70% der Kunstwerke eine Vernachlässigung erfahren, wäre
auch eine Kunstauktion für einige dieser Werke eine Möglichkeit, um der breiten Öffentlichkeit
ein Gefühl von „Sotheby’s“ für den kleineren Geldbeutel zu bieten. Die dadurch
eingenommenen Gelder können wiederum für erneute Kunstankäufe eingesetzt werden.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion mit den ggf. noch aufkommenden Fragen einer rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsamt zu unterziehen.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage begrüße. Sie fände es auch gut, dass die Kunst für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich würde. Sie beantragt mündlich, dass mit Blick auf die Digitalisierung ab dem nächsten Kunstankauf die Bilder, die angekauft werden, fotografisch festgehalten und digitalisiert werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, eine Ausleih-App zu installieren.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt einstimmig, dass der CDU-Antrag
eingebracht ist und ergänzt den Antrag wie folgt (fett/kursiv):

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einen Vorschlag zu erarbeiten, auf welchem Wege
eine Versteigerung von einem Teil der Werke Dortmunder KünstlerInnen erfolgen könnte.
Dabei ist auch zu erarbeiten, welche Kunstwerke– vielleicht aufgrund ihrer Lagerdauer – für
eine Versteigerung geeignet sind. Die dadurch generierten Einnahmen sollen zum erneuten
Kunstankauf eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung eruieren, ob in Dortmunder Museen (bspw. im Dortmunder
U) Kunstausstellungen der Werke von Dortmunder KünstlerInnen temporär eingerichtet
werden können – sofern Räumlichkeiten in den Museen dies hergeben.

Mit Blick auf die Digitalisierung werden ab dem nächsten Kunstankauf die Bilder, die
angekauft werden, fotografisch festgehalten und digitalisiert, damit zu einem späteren
Zeitpunkt die Möglichkeit besteht, eine Ausleih-App zu installieren.

Die Verwaltung wird gebeten, den Antrag der CDU-Fraktion mit den Fragen aus dem
Diskussionsverlauf einer rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsamt zu unterziehen und über den Antrag und das Ergebnis der rechtlichen Überprüfung in einer der nächsten
Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zu beraten und abzustimmen.
Der Antrag der CDU-Fraktion ist losgelöst von folgenden Votum des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Beschlussvorlage zu betrachten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei
Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, dass das städtische Kunstarchiv umbenannt wird in „Kunst Aus(leihe) Dortmund“und die dort vorhandenen Werke allen Bürger*innen Dortmunds zur Ausleihe zur Verfügung steht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18435-20)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) weist auf ein differenziertes Abstimmungsverhalten hin, er werde zustimmen, Frau Lemke werde sich enthalten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig bei Enthaltung von Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung des Tunnels „Ardeystraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202015058 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 33.674,05 Euro.

zu TOP 4.8
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19913-21)

Herr Mader (CDU-Fration) weist noch einmal darauf hin, dass aus Sicht seiner Fraktion die Bezeichnung „Stockheide“ verkehrt sei, auch wenn es aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“
(DS-Nr. 11517-19) um 1.249.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 4.997.592 € auf insgesamt 6.246.592 €.


Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der aktuellen Erhöhung wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der Erhöhung der Zuwendung auf insgesamt 5.621.932,80 € steigt der Betrag des städtischen Eigenanteils von bisher 499.759,20 € um 124.900 € auf 624.659,20 €. Ohne Refinanzierung sind die Mehrkosten von 1.249.000 € zu 100 % seitens der Stadt zu tragen.

zu TOP 4.9
Brückenschlag B 54, barrierefreie Wegeverbindung zwischen dem Botanischen Garten Rombergpark, PHOENIX West und dem Westfalenpark sowie barrierefreier Zugang zur Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19458-20)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:
Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/die Grünen) möchte die Vorlage nicht
empfehlen, aber auch nicht ablehnen.
Herr Preuss (Fraktionssprecher der CDU-Fraktion) möchte die Vorlage unter der
Maßgabe empfehlen, dass die Maßnahme mit mindestens 80% Fördermittel
mitfinanziert wird.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung-Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom
23.02.2021 zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit 12 Ja-Stimmen
(Fraktionen der CDU und SPD, FDP) bei 5 Enthaltungen (Fraktion B90/Die
Grünen) , wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der zwei Fußgängerbrücken
über die Nortkirchenstraße und die B 54 sowie den barrierefreien Zugang zur
Stadtbahn Haltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von
12.310.000,00 Euro.
Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die Förderung der Maßnahme angemeldet
wurde, der Förderbescheid aber noch nicht vorliegt. Der Beschluss steht deshalb
unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördermittelgeber.

Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn mindestens 80% durch den
Fördermittelgeber mitfinanziert werden.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66O01202015053 - Brücke B 54 / Rombergpark -
(Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 5.821,31 Euro
Haushaltsjahr 2021: 294.178,69 Euro Haushaltsjahr 2022: 3.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.550.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 3.960.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 76.740,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in
Höhe von 3.500.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres
2022, 4.500.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 3.960.000,00
Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im
Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten
Minderbedarfe verwendet.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, wie mit den Zusagen des ehemaligen Oberbürgermeisters im Rat, umgegangen werde. Es handele sich um die Radwegeführung im Rombergpark und um die Überprüfung des Anfangspunktes der Brücke auf Phoenix-West und um die Frage, ob diese richtig positioniert sei, weil die Entfernung zu WILO relativ groß sei. Er bittet um Auskunft, ob das noch in die Planung aufgenommen wurde und wie der aktuelle Stand sei.

Frau Uehlendahl (Amtsleitung Tiefbauamt) erläutert, dass das Radfahren im Rombergpark im Nachgang thematisiert und verwaltungsintern heftig diskutiert worden sei. Es habe nicht das Ergebnis gegeben, dass der Rombergpark grundsätzlich für Radfahrer freigegeben werde, aber momentan gäbe es die politische Diskussion „Radfahren in Grünanlagen“ erneut und es werde entsprechend ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet. Das Ergebnis bezogen auf den Rombergpark könne sie jedoch nicht vorweg nehmen.
Die Lage der Brücke wurde erneut überprüft, mit dem Ergebnis, dass sie dort richtig platziert sei und auch vor dem Hintergrund, dass das riesige Erdbauwerk vor Ort schon da sei und alles an Veränderung bewirken würde, alles, auch das Erdbauwerk und die Verkehrsflächen umzubauen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) und bei Enthaltung der Stimme von Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der zwei Fußgängerbrücken über die Nortkirchenstraße und die B 54 sowie den barrierefreien Zugang zur Stadtbahn Haltestelle Rombergpark, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 12.310.000,00 Euro.

Der Rat nimmt hierbei zur Kenntnis, dass die Förderung der Maßnahme angemeldet wurde, der Förderbescheid aber noch nicht vorliegt. Der Beschluss steht deshalb unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördermittelgeber.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202015053 - Brücke B 54 / Rombergpark - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 5.821,31 Euro
Haushaltsjahr 2021: 294.178,69 Euro Haushaltsjahr 2022: 3.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 4.550.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 3.960.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 76.740,00 Euro.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 3.500.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 4.500.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 3.960.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

zu TOP 4.10
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.11
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20199-21)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Die zugesagten Gespräche, hätten nicht stattgefunden, deshalb sei der Vertrauensvorschuss jetzt verbraucht.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, er sei allerdings der Auffassung, dass dies nicht mehr ab 2022 gelten könne und wenn bis dahin kein tragfähiges Geschäftsmodell vorläge, müsse man die Beteiligung an diesem Museum überdenken.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass auch seine Fraktion der Meinung sei, dass die Frage der Gesellschafterzusammensetzung und des Lastentragens getrennt werden müsse. Seine Fraktion gehe davon aus, dass, wenn eine gemeinschaftliche Lastenverteilung erreicht sei, der Wirtschaftsplan entsprechend angepasst werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE +, der AfD-Fraktion und der Fraktion der Partei, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage des Deutschen Fußballmuseums zur Kenntnis und beschließt, überplanmäßige Mittel bis zu einer Höhe von 1.152.000 € gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bereit zu stellen.

5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Leerstand städtischer Immobilien
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19327-20-E2)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Angelegenheit am 04.02.21 in seine Sitzung am 18.03.2021 verschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus seiner Sitzung vom 10.12.2020 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
ich beziehe mich auf die oben genannte Anfrage, in der Sie um einen aktuellen
Sachstandsbericht zu leerstehenden städtischen Gebäude bitten.
Die angeforderte Auflistung der betreffenden Gebäude mit Informationen über die
Dauer des Leerstandes, den Gebäudezustand und die mögliche Weiternutzung ist
diesem Schreiben als Anlage beigefügt.





Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Grundstückssituation für den Kita-Bau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20119-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:


der Finanzausschuss hatte wiederholt festgestellt, dass das sogenannte Investorenmodell im Vergleich zur Eigenerstellung von Kitas unwirtschaftlicher ist. Dieses kreditähnliche Geschäftsmodell wird dennoch verfolgt, weil ein Geschwindigkeitsvorteil bei der Erstellung postuliert wird. Gleichzeitig klagen kommunale Unternehmen darüber, dass sie nicht in hinreichendem Umfang Zugang zu geeigneten Grundstücken finden. Es wird allerdings kolportiert, dass Private eigenständig Grundstücke einbringen.

Daraus ergeben sich die folgenden Fragen zum Zeitraum der letzten 3 Jahre:

1) Wie viele Grundstücke im Besitz der Stadt Dortmund wurden für den Bau von KITAS eingesetzt?

2) Wie viele dieser Grundstücke wurden eigenen Einrichtungen (z.B. Fabido, DOGEWO, DSG…) zur Verfügung gestellt?

3) Wie viele Grundstücke wurden an private Unternehmen mit der Zweckbindung KITA veräußert?

4) Inwieweit war das Sondervermögen in das Geschäft mit den KITA-Grundstücken eingebunden? Welche finanzielle Bilanz weist das Sondervermögen speziell in Bezug auf die KITA-Grundstücke auf?

5) Wie viele KITAS wurden ohne Mithilfe der Stadt bei der Grundstücksbeschaffung gebaut?
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung zugesagt.

zu TOP 5.3
Beschlusskontrolle Nordstadt-Toiletten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20209-21-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:


im Dezember 2017 hat der Finanzausschuss mit einer übergroßen Mehrheit von SPD, CDU, Grünen und der damaligen Fraktion LINKEN & PIRATEN beschlossen, die Anträge der LINKEN zum Thema der Nordstadttoiletten im Rahmen der Hausdebatte für das Jahr 2018 zu unterstützen. Der Rat der Stadt Dortmund hat diese Beschlusslage mit der Verabschiedung des Haushaltes nachvollzogen.

Im Einzelnen handelte es sich um den Auftrag, die Toilette am Nordmarkt zu sanieren sowie eine zweite öffentliche Toilette in der Nordstadt einzurichten. Hintergrund der damaligen Antragslage waren Klagen der Schulen und Kitas darüber, dass ihre für Kinder gedachten Außenanlagen vermehrt für die Notdurft von Menschen ohne Obdach oder drogenkranken Menschen zweckentfremdet wurden.

Seitdem gab es lediglich einige Schönheitsreparaturen an der Toilette am Nordmarkt anlässlich des Kirchentages. Eine Umsetzung der Anträge durch die Verwaltung steht weiterhin aus. Die Anträge werden auch weiterhin als noch ausstehend in der Beschlusskontrolle der Verwaltung geführt, die dem Finanzausschuss jedes Jahr vorgelegt wird.

Infolge der Corona-Pandemie stehen Gaststätten über lange Zeiträume nicht als Ausweichtoiletten zur Verfügung („Nette Toilette“). Für die beschriebene Klientel ist dies ohnehin kaum eine Alternative. Erschwerend kommt nun hinzu, dass aufgrund des schlechten Zustandes die Nordmarkttoilette wegen nötiger Reparaturen wiederkehrend außer Betrieb gesetzt werden muss. Es gibt unter diesen immer wieder eintretenden Voraussetzungen dann also in der gesamten Nordstadt keine einzige öffentliche Toilette mehr. Inzwischen behelfen sich die Menschen, indem sie immer wieder auftretende Sperrmüllhaufen als Sichtschutz einsetzen und hinter solchen Müllhaufen ihre Notdurft verrichten mit allen hygienischen Folgen.

Daraus ergeben sich die folgenden Fragen um deren Beantwortung wie bitten:

1) Welche Hindernisse bestehen, die es der Verwaltung bisher unmöglich gemacht haben, eine so kleine Maßnahme wie die in den Anträgen beschriebeneToilettensanierung und Toiletteneinrichtung zur Umsetzung zu bringen?

2) Bis zu welchem Stichtag plant die Verwaltung den nun 3 ½ Jahre alten Ratsbeschluss endlich abgearbeitet zu haben?

3) Ist es richtig, dass es am Phoenixsee im betrachteten Zeitraum sehr wohl neue öffentliche Toilettenanlagen eingerichtet wurden, während die Menschen in der Nordstadt diesbezüglich als Menschen zweiter Klasse behandelt werden?

Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur nächsten Sitzung zugesagt.

zu TOP 5.4
Denkmalgerechte Sanierung der Fassade des Saalbaus Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19833-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.21 vor.
Die Bezirksvertretung Mengede sieht auf jeden Fall die Notwendigkeit der Maßnahme.
Dennoch stellt sich die Frage, ob die Maßnahme zu ausfallenden Veranstaltungen und damit
auch zu Ausfällen von Einnahmen beim Kulturverein. Auf der Internetseite des Kulturvereins
ist ab Sommer nur noch eine Saalbuchung unter Vorbehalt möglich. Auch ein ortsansässiger
Turnverein wäre von einem Nutzungsausfall betroffen. Allerdings wird sich die Sanierung
positiv auf die Nutzung auswirken.

Frau Klein weist darauf hin, dass der Betrag für die Betriebskosten in der Vorlage nach der
Sanierung gleichbleibt. Daher schlägt sie vor, dass die Bezirksvertretung den Hinweis in die
Empfehlung mitaufnimmt, dass die Absetzung für die Abnutzung nicht zu Lasten der Mittel
der Bezirksvertretung gehen darf.

Diesem Vorschlag stimmt die Bezirksvertretung zu. Darüber hinaus wird sie zur nächsten
Sitzung eine Anfrage zur Interims-Nutzung gestellt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den
gemachten Anmerkungen und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Absetzung für die
Abnutzung nicht zu Lasten der Bezirksvertretung geht,

1. auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der
Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.664.195,00 € die
weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4–8 HOAI) der denkmalgerechten
Fassadensanierung des Saalbau Mengede zu beschließen.

2. die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft zu beschließen.

3. die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven
Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 1.013.083,17 € und für das Jahr 2023 in Höhe
von 311.718,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. zu beschließen.

4. gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW und § 83 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.013.083,17 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2022 und 311.718,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung
erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter Punkt „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellten Verpflichtungsermächtigungen zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.664.195,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4–8 HOAI) der denkmalgerechten Fassadensanierung des Saalbau Mengede.

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mehrbedarfe für das Jahr 2022 in Höhe von 1.013.083,17 € und für das Jahr 2023 in Höhe von 311.718,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

4. beschließt gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW und § 83 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.013.083,17 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 und 311.718,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter Punkt „Finanzielle Aus­wirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.


6. Sondervermögen
- nicht besetzt -

7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Jahresarbeitsprogramm 2021 des Grünflächenamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19824-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.21 vor:
aussieht, als sei die Planung für den Eingangsbereich des Volksgartens bereits abgeschlossen.
Dies ist nicht akzeptabel und auch in der Vergangenheit nicht so vereinbart worden.
Eigentlich wurde vom Grünflächenamt auch ein Konzept zum Volksgarten zugesagt. Zudem
verständigt sich die Bezirksvertretung darauf, dass die Kenntnisnahme mit dem Hinweis
erfolgt, dass die Pläne zu den Einzelmaßnahmen aus der Vorlage der Bezirksvertretung vor
einer Ausführung vorgelegt werden.

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des
Grünflächenamtes mit den gemachten Anmerkungen und insbesondere mit dem Hinweis, dass
die Pläne zu den Einzelmaßnahmen ebenfalls der Bezirksvertretung Mengede vorgelegt
werden, zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und

das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Grünflächenamtes zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen für das Jahr 2020 und Vorjahre
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20004-21)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19852-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2021

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.21 vor:
Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um
Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die
Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen
beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten
Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen
Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.

Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings
ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass
Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.

Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.

Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):

Empfehlung

1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:

siehe oben
AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.21 vor:
Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 03.03.2021:

-In der u.a. Empfehlung des AMIG vom 09.03.2021 enthalten-

Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 09.03.2021:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 03.03.2021:

Die Fraktion Die Linke bezeichnet die Vorlage als überflüssig, da es sich um
Unterhaltsleistungen der Verwaltung handelt. Zudem möge man prüfen, inwieweit die
Beleuchtung nicht auch eine Art Lichtverschmutzung (Insekten, Pflanzen
beeinträchtigt) darstellt. Auch soll geprüft werden, ob Laternen nicht an geeigneten
Stellen mit Solarzellen zur Stromerzeugung ausgestattet werden können.
Zudem fehlt das aktuelle Lagebild – dies fehlt in der Vorlage. Obdachlosen sollen
Angebote gemacht werden, und nicht in der Vorlage über diese „gejammert“ werden.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD wollen die Vorlage empfehlen, allerdings
ohne die Beleuchtung. Auch sollte zur Kenntnis genommen werden, dass
Obdachlosigkeit kein kosmetisches sondern ein gesellschaftliches/soziales Problem
darstellt und entsprechend angegangen werden muss.
Die CDU-Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Über den weitestgehenden Antrag der CDU-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
FDP, AfD) gegen 14 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
nicht, die Vorlage uneingeschränkt auszusprechen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, Die Partei)
gegen 4 Nein Stimmen (CDU-Fraktion, FDP, AfD), folgenden Beschluss zu fassen
und bittet zudem die Verwaltung, oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten
(Stellungnahme):
Empfehlung
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt
Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche
finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen. Davon ausgenommen
und nicht gewünscht wird die Beleuchtung von Bäumen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur
Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen
zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung
der Maßnahmen zu gewährleisten.

AMIG, 09.03.2021:

Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Beschluss lt. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Mit dieser Ergänzung und in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1):

…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:


1. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.

2. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.

4. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.


Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissionsärmer gestaltet werden.


Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:



Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.

Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.

AKUSW, 17.03.2021

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West und unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen :

Beschluss
1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt Maßnahmen, die aus den bestehenden Budgets der betroffenen Fachbereiche finanziert werden können, mit Priorität umzusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkreten Beschlussvorlagen zur Personalbeschaffung und Finanzierung der nicht budgetierten Maßnahmen zeitnah zur Entscheidung des Rates vorzulegen, um eine rasche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Ergänzung:
Einer punktuellen Beleuchtung von Bäumen bei Veranstaltungen wird zugestimmt. Hierbei soll Lichtverschmutzung möglichst verhindert werden.

Zu den beiden o.a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen gab es folgende Einigung:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) einigt man sich darauf, diesen heute nur als eingebracht zu betrachten und in der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aufzurufen und zu beraten.

Zum nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) einigt man sich mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) darauf, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:

1. Im Rahmen des geplanten stadtweiten Programms "Steuerung 2027" wird für die Erneuerung der Sonderleuchten (inkl. dekorative Beleuchtung, Anstrahlungen) ein Konzept erstellt, welches im besonderen Maße die Reduktion von Lichtemissionen in der Innenstadt berücksichtigt.

2. Bei der Entscheidung für den Ersatz der Leuchttype „Kugelleuchte“ soll die Vermeidung von Lichtemissionen (keine Abstrahlung nach oben, Farbtemperaturen unter 3000 Kelvin, Sensorikausstattung) berücksichtigt werden.
Dies gilt insbesondere auch für das derzeit in Arbeit befindliche Beleuchtungskonzept für Parkanlagen.

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Vermeidung von Lichtemissionen im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags für die Grunderneuerung der Straßenbeleuchtung berücksichtigt wird, bzw. noch berücksichtigt werden kann.

4. Die den bestehenden und geplanten Beleuchtungskonzepten zugrunde liegenden Leitlinien werden dem AKUSW vorgestellt.


Begründung:
Derzeit wird an verschiedenen Stellen in der Verwaltung das Thema Beleuchtung bearbeitet. Aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes sollte bei allen Planungen - neben der Energieeffizienz - die Vermeidung von Lichtemissionen eine Zielsetzung sein. Lichtverschmutzung hat nachweislich negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und insbesondere auf nachtaktive Tierarten. Dabei kann künstliche Beleuchtung im öffentlichen Raum mit einfachen Mitteln (warmweißen Lichtfarbe, abgeschirmte Leuchten, Lichtlenkung, zeitliche und smarte Steuerung auf Plätzen und in Nebenstraßen) deutlich emissinsärmer gestaltet werden.
AFBL, 18.03.21:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, in der Fassung der Empfehlung des AKUSW zu empfehlen, dort sei gestern ausführlich diskutiert worden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 17.03.21 und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss wie in der o.g. Empfehlung des AKUSW zu fassen.

zu TOP 7.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße - Hafen
Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19907-21)

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, ob die beiden Parkhäuser, die dort entstehen sollen, bereits in den Kosten erhalten seien.

Frau Uehlendahl (Amtsleitung Tiefbauamt) erklärt, dass die Parkhäuser in den Kosten für die öffentliche Infrastruktur Straße, nicht enthalten seien.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Baukostenerhöhung zur Durchführung der Teilmaßnahme „Gestaltung des öffentlichen Raumes Speicherstraße“ (DS-Nr. 15300-19)
um 856.000 €. Damit steigt die Projektsumme der Teilmaßnahme von bisher 5.293.000 €
auf insgesamt 6.149.000 €.

Die Teilmaßnahme wird durch Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes-NRW
(mit insgesamt 90 % der bisher zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 5.293.000 €)
gefördert. Die bisher bewilligte Förderung der Maßnahme beträgt insgesamt 4.763.700 €.

Für die aktuelle Baukostenerhöhung über 856.000 € wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg
ein weiterer Förderantrag eingereicht. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewilligung würden sich die Zuwendungen um weitere 770.400 € auf insgesamt 5.534.100 € erhöhen.
Der städtische Eigenanteil würde dadurch von bisher 529.300 € um weitere 85.600 € auf insgesamt 614.900 € ansteigen.







zu TOP 7.5
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Herr Mader (CDU-Fraktion) meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Man müsse zu einer neuen Ratskultur finden, was auch im Wesentlichen bedeute, die Öffentlichkeit in angemessener Weise und zeitgemäß zu beteiligen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage, ebenso wie die Umfrage bei den anderen Städten, für einen sehr positiven Ansatz halte. Nicht so positiv sei, da es sich hier um eine Frage des Selbstorganisationsrechtes des Rates handele, dass die Fraktionen aus Presseerklärungen von der Absicht des Rates erfahren hätten. An dieser Stelle sei der Umgang zwischen Rat und Verwaltung etwas fragwürdig und die Kommunikation sei optimierungsbedürftig. Auch seine Fraktion habe noch Beratungsbedarf.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion bereits entscheidungsfähig sei und der Vorlage positiv gegenüber stehe.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion ebenso Beratungsbedarf habe, bittet aber um Schieben in die nächste Sitzung dieses Ausschusses.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für gut, das Thema im Rat mit einer breiten Mehrheit zu entscheiden. Er appelliert, das Thema vielleicht doch in der nächsten Ratssitzung zu beraten und zu entscheiden.

Herr Mader weist darauf hin, dass es sich hier nicht um ein einfaches Thema handele und befürwortet es, wenn das Thema ausdiskutiert ist und sich daraus eine breite Mehrheit ergäbe.

Herr Berndsen erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich zustimmen werde.

Herr Kauch hält es aufgrund der klaren Botschaften für legitim, den Fraktionen, die noch Beratungsbedarf haben, auf der Zeitschiene entgegen zu kommen.
Es sei noch zu diskutieren, inwieweit Punkte, die für Übertragungen interessant würden, zusammengefasst werden könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage – gegen die Stimme AfD-Fraktion – in seine nächste Sitzung.





Dr. Suck Erstfeld Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin