Niederschrift

über die 8. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 19.05.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung


Sitzungsdauer: 15:00 - 20:00 Uhr



Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 87 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm UlrichCDU

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 21.04.2005

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01008-05)

3.2 Innenstadt-Nord: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Kulturwirtschaftliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung des Depot Immermannstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01537-05)

3.3 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg -
nach § 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01591-05)

3.4 Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -; hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 147. FNP-Änderung und Einstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, III. Satzungsbeschluss VEP Scha 134, IV. Beifügung einer Begründung, V. Auftrag zum Abschluss eines Nachtrages zum Durchführungsvertrag - Teil B -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01610-05)

3.5 Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01656-05)

3.6 63/2-1-31200
Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes Dortmund in Verbindung mit der Errichtung eines Shopping-, Freizeit- und Entertainmentcenters des Bahnhofsüberbaues mit einem Multifunktionalen Zentrum - 3do - auf dem Grundstück Königswall 15, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 446, 451, 472, 484, 486, 492, 493 sowie 423, 669 (Flur 40)
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01896-05)

3.7 „Max-von-der-Grün-Straße“
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02219-05)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Optimierung des Übergangs Schule und Beruf:
Projekt „Zeitgewinn“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01706-05)

6.2 Sozialticket
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02210-05)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01554-05)

8. Schule

8.1 Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I - zieldifferent
hier: Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Hauptschule Nette ab Beginn des Schuljahres 2005/06 (01.08.2005)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01650-05)

9. Kinder und Jugend

9.1 Vorbereitung der Fußball-WM 2006
Hier: Durchführung von Jugendcamps
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01494-05)

9.2 Familien-Projekt Dortmund - Regelung der Mittagsverpflegung an Offenen Ganztagsschulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01112-05)

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Verschmelzung der MK Net Telekommunikationsgesellschaft mbH auf die DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02115-05)

10.2 Gesellschaftsrechtliche Umgestaltung bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02122-05)

10.3 Raumnutzung Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02203-05)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Wahl der Delegierten für die Versammlungen der Abwasserverbände
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02053-05)

11.2 Benennung der vom Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 28.04.05 gewählten sachkundigen Einwohner/innen als beratende Mitglieder in Fachausschüssen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02191-05)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

12.1.1 Milli Görüs Moscheen in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02057-05)

12.1.2 Wähler mit doppelter Staatsbürgerschaft zur Landtagswahl 2005 und Kommunalwahl 2004
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02121-05)

12.1.3 Resolution des Rates gegen die NPD-Landtagskandidatur eines DVU-Ratsmitgliedes
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02193-05)

12.2 Anfragen PDS/Offene Liste

12.2.1 Anrechnung von Partnereinkommen auf ALG II-Ansprüche
Anfrage zur TO (PDS Offene Liste)
(Drucksache Nr.: 02200-05)

12.3 Anfragen DVU

12.3.1 Orientalisierung Dortmunds: Einrichtung eines Islam-Internates des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIZK)
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02213-05)

12.4 Anfragen Linkes Bündniss

12.4.1 Geschäft „Donnerschlag“, Rheinische Straße
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02222-05)

12.4.2 Kommunale Kosten und Aufwendungen für „3do“
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02223-05)

12.4.3 ÖPNV-Ticket zum Nulltarif für Nutzer/innen des Dortmund-Passes
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02224-05)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet. Teilweise übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brauer (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.1 Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt
Dortmund für das Haushaltsjahr 2005

10.4 Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund“

11.3 Verleihung des 14. Hörfunkpreises der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

erweitert.

Weiterhin verständigte sich auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Rat der Stadt darauf, den ursprünglich in der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vorgesehenen Punkt

10.1 Verschmelzung der MK Net Telekommunikationsgesellschaft mbH auf die DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH

im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, so dass diese Angelegenheit im öffentlichen Teil von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Weiterhin machte hinsichtlich des von Rm Münch mit Schreiben vom 28.04.2005 vorgelegten Dringlichkeitsantrages mit der Bezeichnung

Resolution des Rates gegen die NPD-Landtagskandidatur eines DVU-Ratsmitgliedes

OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung sich dafür ausgesprochen habe, sich nicht mit dieser Angelegenheit zu befassen.

Anschließend gab hinsichtlich der Tagesordnung Rm Branghofer (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

Herr Oberbürgermeister, Sie haben wiederum die Anfrage der Gruppe der Deutschen Volksunion „Orientalisierung Dortmunds: Einrichtung eines Islam-Internates des Verbandes Islamischer Kulturzentren im Nordstadtghetto“ gekürzt.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Ihre eigenen Spitzengenossen den Begriff „Parallelgesellschaft“ gebrauchen und von der Semantik her gesehen, sind diese beiden Begriffe „Ghetto“ und „Parallelgesellschaft“ deckungsgleich ...“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Herr Branghofer, ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass die Tagesordnung von mir aufgestellt wird und nicht von Ihnen. Und die Bezeichnung der einzelnen Tagesordnungspunkte liegt in meiner Zuständigkeit.“

Weiterhin gab Rm Stanko (DVU) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

für die Gruppe der Deutschen Volksunion im Rat der Stadt Dortmund beantrage ich im Wege der Dringlichkeit folgendes:

Und zwar wird der Rat aufgefordert, das undemokratische Vorgehen und Ansinnen des
Rm Münch gegen ein nach demokratischen Regeln und Verfahren gewähltes unbescholtenes Mitglied des Rates einer demokratisch legitimierten Partei

a) zurückzuweisen und ...“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Herr Stanko, ich habe den Eindruck, dass Sie gegen den gerade mit Nichtbefassung belegten Punkt reagieren. Insofern können wir uns mit diesem Sachverhalt jetzt gar nicht beschäftigen.“

Außerdem gab noch Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Mit großem Bedauern sehe ich, dass mein Antrag „Resolution des Rates gegen die NPD-Landtagskandidatur eines DVU-Ratsmitgliedes“ vom Ältestenrat mit windigen, mit fadenscheinlichen Gründen zur Nichtbefassung ...“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Zur Nichtbefassung gehört auch, Herr Münch, dass Sie jetzt zu dem Sachverhalt sich nicht äußern.“

Rm Münch:

„Ich habe den Antrag gestellt. Sie haben die Ausführungen des Ältestenrates dazu gegeben. Und ich kann hier schon ankündigen, Herr Oberbürgermeister, dass ich dies zur Kommunalaufsicht nach Arnsberg weitergeben werde, wenn Sie hier rechtswidrig nicht über den Antrag und auch über den Antrag auf Nichtbefassung abstimmen lassen.
Wir haben eine Resolution gegen rechtsextremistische Gewalt beschlossen und wir sollten heute auch diese Resolution ...“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Herr Münch, Sie haben zu diesem Sachverhalt nicht das Wort.“

Abschließend gab Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, warum entziehen Sie mir das Wort und lassen meinen Antrag mich nicht ausformulieren? Sie können ihn ja vom Rat abstimmen lassen und zurückweisen lassen, aber einfach mir das Wort zu entziehen, wobei ich weder unflätig noch ungewöhnlich mich verhalten habe, finde ich nicht in Ordnung und erwarte von Ihnen auch da eine entschuldigende Begründung. Danke schön!“

OB Dr. Langemeyer antwortete hierauf folgendes:

„Herr Stanko, eine Nichtbefassung heißt, man befasst sich mit einem Thema nicht. Und damit ist das nicht auf der Tagesordnung.“

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 21.04.2005

Bei Stimmenthaltung der DVU sowie des Linken Bündnisses genehmigt der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates der Stadt am 21.04.2005.


Anschließend übernahm Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2005

Auf der Grundlage der von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 13. Mai 2005 vorgelegten Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2005, die den Mitgliedern des Rates der Stadt vorlag, entwickelte sich im Nachgang zu der eigentlichen Haushaltsdebatte am 21.04.2005 eine Diskussion, die nochmals die konträren Positionen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bzw. der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste diesbezüglich deutlich machten.

In der Diskussion zeigte sich zunächst OB Dr. Langemeyer erfreut darüber, dass man mit der genannten Genehmigung nach drei Jahren vorläufiger Haushaltsführung die kommunalpolitische Handlungsfähigkeit zurückgewonnen habe. Erfreulich dabei sei – so OB Dr. Langemeyer weiter -, dass hierdurch die Bemühungen von Rat und Verwaltung, die Haushaltsprobleme konsequent und engagiert anzugehen, durch die vorliegende Genehmigung letztendlich von der Bezirksregierung anerkannt werden.

Weiterhin erläuterte OB Dr. Langemeyer die in dem oben genannten Genehmigungsschreiben enthaltenen Nebenbestimmungen, die für ihn den haushaltsrechtlichen Bestimmungen entsprechen, und von daher letztendlich keine wesentliche Beschränkung für die Stadt Dortmund darstellen.

Erfreulich dabei sei für ihn, dass der Beförderungsstopp aufgehoben wurde, so dass der hieraus resultierende Beförderungsstau möglichst bald sukzessiv abgebaut werden könne, was sicherlich im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein werde. Die Verwaltung werde von daher kurzfristig die entsprechenden Schritte einleiten.

Abschließend brachte OB Dr. Langemeyer zum Ausdruck, dass man trotz alledem den strikten Haushaltskonsolidierungskurs fortsetzen müsse und auch werde.

Auf Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte anschließend
Rm Schneckenburger deutlich, dass der von der Stadt Dortmund eingeschlagene Weg, der von ihrer Fraktion und der SPD-Fraktion unterstützt wurde, der richtige gewesen sei, um letztendlich die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund wieder zu stärken.

Für die CDU-Fraktion erklärte anschließend Rm Hengstenberg, dass er die verbreitete Euphorie hinsichtlich der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Dortmund nicht teilen könne, da sich seiner Meinung nach an der Struktur des Haushaltes sich nichts wesentliches verändert habe. Fakt dagegen sei für ihn, dass die Stadt Dortmund ohne ihre Töchter-Unternehmen keine wesentlichen Projekte auf den Weg bringen könnte. Von daher müsse seiner Meinung nach die finanzielle Eigenständigkeit zurückgewonnen werden.

Im weiteren Verlauf der Diskussion machte für die SPD-Fraktion Rm Prüsse deutlich, dass für ihn die vorliegende Genehmigung des Haushaltes sowie des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Dortmund Bestätigung dafür sei, dass der eingeschlagene Kurs der Haushaltskonsolidierung, trotz sicherlich schwieriger Rahmenbedingungen, der richtige sei, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund zu gewährleisten.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte anschließend Rm Dr. Littmann, dass ihre Fraktion trotz nun vorliegender Genehmigung bei ihrer ablehnenden Haltung hinsichtlich des Haushaltes der Stadt Dortmund verbleibe, da insbesondere das Haushaltssicherungskonzept auf Prognosen basiere, deren Eintreten ihrer Einschätzung nach recht unwahrscheinlich sei.

Aufgrund dieser Risiken sollte man deshalb auch nicht zu optimistisch sein und deshalb bei neuen Projekten, wie dem Dortmunder U, Zurückhaltung üben.

Desweiteren erklärte für die PDS/OL Rm Stammnitz, dass die nun vorliegende Genehmigung des Haushaltes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes nichts an den strukturellen Problemen des Haushaltes, so wie er dies bei der Haushaltsdebatte deutlich gemacht habe, ändere.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Also ich fand es ja richtig süß, Frau Dr. Littmann, wie Sie den armen Herrn Hengstenberg vor dem bösen Herrn Prüsse in Schutz genommen haben. Das sind ja ganz neue Verhältnisse, die sich hier auftun, aber sei es drum.

Meine Damen und Herren, wir haben einen genehmigten Haushalt. Ich habe diesem Haushalt zwar auch nicht zugestimmt, aber zumindest denke ich, ist das durchaus ein Erfolg ist, egal wie diese Genehmigung zustande gekommen ist.

Meine Damen und Herren, ich war einer der wenigen, die in der Haushaltsdebatte versucht haben, den Haushalt durch Änderungsanträge positiv im Sinne der Bürger zu beeinflussen.

Sie werden sich an meinen Antrag „Reduzierung der Mandatsträger – Einsparung von 2 Mio. Euro“ erinnern. Das ist alles abgelehnt worden. Selbst die Sanierung der Toilettenanlage der Olpketal-Grundschule ist auch von der CDU abgelehnt worden. Das war besonders pikant. Die Hombrucher CDU und die Hombrucher CDU-Ratsvertreter machen sich dafür stark und die Parteifreunde im Rat lehnen dann dieses CDU ureigene Thema dann ab. Das ist schon ein bisschen merkwürdig gewesen.

Und deshalb kann ich Frau Schneckenburger auch nur zustimmen. Was die FDP und die CDU zur Haushaltsdebatte gebracht haben, das war Arbeitsverweigerung. Sie meckern jetzt großartig, das gefällt ihnen alles nicht, aber statt eine vernünftige Alternative mal vorzuschlagen, da waren sie entweder intellektuell nicht in der Lage zu oder was weiß ich, vielleicht wollten sie sich auch nicht mehr Arbeit machen bis zur nächsten Wahl in 4 Jahren. Aber jetzt nur zu meckern. Das heißt, was wir brauchen, ist eine konstruktive Kritik und nicht einfach nur alles schlecht zu reden.

Und in der Tat, Frau Schneckenburger, hat es mir schon vorweggenommen. Also wenn die FDP jetzt wirklich Probleme thematisiert wie die Raumnutzung im Rathaus, da können die Bürger doch nur den Kopf schütteln, denen doch ganz andere Probleme an den Nägeln brennen. Da wird das mit Sicherheit nicht die Raumbesetzung im Rathaus sein.

Frau Dr. Littmann, seien Sie froh. Sie haben ja auch Räumlichkeiten und es hätte den Bürger vielleicht mehr interessiert, was Sie denn hätten dazu beitragen können von der FDP, um den Haushalt vielleicht auf andere, auf sicherere Beine zu stellen. Aber wie gesagt, da sind Sie dem Bürger eine Antwort schuldig geblieben und deshalb trifft das weiterhin zu mit der Arbeitsverweigerung und wenn das so weitergeht mit den FDP-Anträgen, na ja ich denke, dann weiß der Bürger in vier Jahren, dass die FDP zumindest hier in Dortmund so überflüssig ist wie ein Kropf.

Wir haben aber ein weiteres Problem. So sehr ich als guter Demokrat und Herr Knieling, Sie sicher auch, einen politischen Wechsel in unserem Land begrüße, das heißt in der Tat, Rot-Grün muss weg. Das ist gut für die Demokratie. Unabhängig von den Inhalten ist es immer mal wichtig, einen politischen Machtwechsel zu erhalten. Ich glaube zwar nicht, dass es mit Schwarz-Gelb besser wird, aber schlimmer geht es vielleicht nimmer.

Nur, und da muss ich dann tatsächlich Herrn Prüsse sehr ernst nehmen, wie sieht es dann aus für Dortmund? Bisher, und das mag der ein oder andere nicht sehr schätzen, hatten wir Dortmunder im Landtag und in der Landesregierung und auch bei der Bezirksregierung eine gute Lobby. Und das war gut für Dortmund. Wie sieht das jetzt aus mit einer schwarz-gelben Landesregierung? Wo ist dann noch Einfluss? Die einzige, die dann vielleicht noch Einfluss hat, wäre dann die gute Frau Middendorf. Und die gute Frau Middendorf hat sich ja hier in fünf Jahren eher durch politische Enthaltsamkeit hervorgetan als durch konstruktive politische Arbeit. Und wir bräuchten doch dort vielmehr politisches Rückgrat, politisches Format und eine politische Durchschlagskraft im neuen Landtag.

Denn sonst ist es in der Tat so, dass der Wunsch von Herrn Hengstenberg, Dortmund zurecht zu stutzen, in Erfüllung geht und deshalb denke ich, wird das ein Problem, wie es in Dortmund mit der Landesförderung auch weitergeht. Aber wir sollten vielleicht auch dort optimistisch in die Zukunft schauen und auch weiterhin auf unsere eigenen Stärkenvertrauen.

Was ich heute hier nur sehe, ist in der Tat ein Polittheater. Die Aggressivität, mit der Herr Hengstenberg heute hier auftritt, kann mit einer Nervosität für die nächsten drei Tage bis zur Landtagswahl nicht entschuldigt werden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns hier in Dortmund unsere Hausaufgaben machen und die Landtagswahl wird also dann auch schon dementsprechend stattfinden. Danke schön!“


Nach weiterer, zum Teil recht emotional, geführter Diskussion wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 16.45 Uhr bis 17.15 Uhr für eine Pause unterbrochen.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 - Feuerwache Nord - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über Anregungen; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer aktualisierten Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01008-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 5 des Bebauungs-planes Ev 110 vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 5 dieser Vorlage nicht zu folgen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) i. V. m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt die Änderung Nr. 5 für den unter Ziffer 1. genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB und § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

III. beschließt, der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ev 110 die Begründung vom
18.01.2005 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 3.2
Innenstadt-Nord: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Kulturwirtschaftliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung des Depot Immermann-straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01537-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW i. H. v. 58.500 € = 90 % einschließlich des dazugehörigen städtischen Eigenanteils i. H. v. 6.500 € = 10 % an den Depot e.V. zur umfassenden kultur- und betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und Beratung des Vereins in den Jahren 2005 und 2006. Ein Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde liegt vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

zu TOP 3.3
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 - Verkehrsfläche Vogelpothsweg - nach
§ 13 BauGB
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01591-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

I. die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 30.09.2004 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 151 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Scha 134 - Gleiwitzstraße/SB-Markt -; hier: I. Aufhebung des Änderungsbeschlusses zur 147. FNP-Änderung und Einstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, III. Satzungsbeschluss VEP Scha 134, IV. Beifügung einer Begründung, V. Auftrag zum Abschluss eines Nachtrages zum Durchführungsvertrag - Teil B -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01610-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den am 08.10.2003 gefassten Beschluss zur 147. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 aufzuheben und das Änderungsverfahren einzustellen

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße/SB-Markt - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 7.1 bis 7.5 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen bzw. teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

III. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße/SB-Markt - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 15.07.2004 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7. und Punkt 8. dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Scha 134 – Gleiwitzstraße/SB-Markt - die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 15.03.2005 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beauftragt die Verwaltung, einen Nachtrag zum Durchführungsvertrag – Teil B - entsprechend der Ausführungen unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage abzuschließen

Rechtsgrundlage:
§§ 10 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.5
Stellungnahme der Verwaltung zur Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete und zur Neuausweisung von Naturschutzgebietsflächen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01656-05)

Auf Seiten der CDU-Fraktion begründete Rm Pisula die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich der beabsichtigten Beschlussfassung.

Nach Meinung seiner Fraktion wäre es notwendig gewesen, diesbezüglich einfachere Regelungen zu treffen, die von den Bürgern akzeptiert werden. Andererseits sei es aber auch notwendig, in einem Ballungsgebiet wie Dortmund Bereiche zu schaffen, in denen sich die Menschen nach offeneren Regeln bewegen können. Dies sei seiner Meinung nach durch die vorliegende Beschlussfassung nicht gewährleistet.

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste machte Rm Becker deutlich, dass seine Fraktion ebenfalls die Beschlussfassung zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass Dortmund keine weitere Ausweitung der Naturschutzgebiete und der damit verbundenen Anleinpflicht für Hunde benötige.

Anschließend gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

also ich sage mal, den Unsinn, den ich gerade von der FDP gehört habe, den muss ich doch nun wirklich kommentieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Dortmunder können stolz darauf sein, dass wir
49 % Grün haben und 8 % der Stadtfläche ökologisch so wertvoll sind, dass die Landesanstalt für Ökologie, die das oberste Fachgremium in NRW darstellt, diese Flächen für naturschutzwürdig erachtet.

Das heißt, wir Dortmunder sind gut beraten, diese 8 % für künftige Generationen, seien das jetzt Generationen von Kröten oder seien es Generationen von Menschen, dauerhaft zu schützen. Und in der Tat auch vor freilaufenden Hunden zu schützen.

Und deshalb kann ich die CDU nicht verstehen. „Wir sind ja nicht gegen Naturschutz.“ Aber ihre Vorschläge für Naturschutzgebiete, ich kann mich aus der letzten Ratsperiode noch daran erinnern, „ja da haben wir doch einen Acker, machen wir da ein Naturschutzgebiet.“

Tja, meine lieben schwarzen Freunde, dass habt ihr dann nicht richtig verstanden. Wir machen hier keine Naturschutzpolitik, um 8 % zu erfüllen, sondern um die ökologisch wertvollen Flächen zu sichern. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, FDP/Bürgerliste, Hannes Fischer, was ist los? Es geht um den Stadtbezirk Brackel, der besonders durch Freiflächenfraß gebeutelt ist.

Und da willst Du als Brackeler Ratsvertreter der Ausweisung des Wickeder Holzes als Naturschutzgebiet nicht zustimmen? Es geht um die Sicherung der ökologisch wertvollen Flächen für die nächsten Jahrzehnte. Und die wollen wir den Hunden vorwerfen? Da hab ich kein Verständnis dafür.

Das heißt, die fachliche Seite ist einwandfrei. Nicht nur die Landesanstalt, auch der Landschaftsbeirat habe sich einhellig für diese Flächen ausgesprochen. Die Verhaltung hat bezüglich der Fachkompetenz diese Flächen soweit bewertet. Das ein oder andere Gebiet kann ja noch nachgebessert werden. Und deshalb ist es ein großer Tag heute für den Naturschutz, Flächen dauerhaft als Naturschutzgebiete für Tiere, seltene Pflanzen aber selbstverständlich und das bräuchte eigentlich gar nicht mehr erwähnt werden, da es einfach eine Selbstverständlichkeit ist, als Erholungsgebiete für die Menschen zu sichern. Und da muss ich doch wirklich fragen, Herr Becker, in welcher Wirklichkeit leben Sie eigentlich, Herr Pisula, in welcher Wirklichkeit leben Sie eigentlich? Alle Naturschutzgebiete, mit Ausnahme des Steinbruchs Schüren, werden als Erholungsgebiete genutzt. Und die sollen auch noch weiter als Erholungsgebiete genutzt werden. Aber sie sollen als ökologisch hochwertige Erholungsgebiete genutzt werden, dass man tatsächlich doch noch mal ein paar wilde Tiere erleben kann und deshalb der Status als Naturschutzgebiete.

Das heißt also, wer sich dem verschließt, meine Damen und Herren, ist in der Tat ein ökologischer Verräter nicht nur am Naturschutz sondern auch am Heimatschutz.

Deshalb kann ich die CDU auch gar nicht verstehen. Heimatschutz, Naturschutz war immer eine Domäne der Konservativen. Und deshalb verstehe ich nicht, dass sie hier nicht Flächen für kommende Generationen schützen wollen.

Meine Damen und Herren, diese Vorlage ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg in Dortmunds ökologische Zukunft. Und ich stimme Herrn Pisula nur in einer Sache zu, die Vereinheitlichung der Regelung. Und jetzt werden wir mal sehen, Herr Pisula, ob Sie das auch ernst meinen.

Denn ich stelle den Antrag, der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in allen Dortmunder Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht für Hunde einzuführen.

Für die Hunde natürlich, obwohl, Herr Sauer, Sie sollte man natürlich auch an die Leine nehmen, aber eine lange Leine natürlich. Und da bin ich mal gespannt, Herr Pisula, ob Ihre Fraktion jetzt diesem Antrag zustimmen wird. Denn Sie haben ja gerade gesagt, in Naturschutzgebieten wollen Sie tatsächlich die Anleinpflicht für Hunde haben und deshalb bin ich dann frohen Mutes, vielleicht gibt es ja auch noch ein paar grüne Basisökologen, die dem aus fachlicher Sicht auch zustimmen, dann hätten wir nämlich heute sogar eine Mehrheit dafür.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist der erste Part. Ich freue mich jetzt auch, Herr Prüsse, ich hatte lange eine sehr schlechte Meinung bezogen auf ihre ökologische Denkweise von Ihnen. Aber Sie haben mit diesem Antrag gezeigt, dass Sie lernfähig sind. Ganz im Gegenteil zu Ihrem schwarzen Pendant.

Sie haben in der Tat Fehler und ökologische Todsünden, die hier im Rat beschlossen worden sind, was die Bebauung ökologisch wertvoller Flächen angeht, mit Ihrem Antrag, der ja im Hauptausschuss so beschlossen worden ist, dass diese ökologisch wertvollen Flächen nicht weiter bebaut werden. Und deshalb freue ich mich, dass Sie hier den Groppenbruch, Achenbach, das Gewerbegebiet Asseln-Süd und weitere Flächen wie den Freiraumzug Klein-Holthausen aufgeführt haben und dauerhaft einer unsinnigen Bebauung entziehen wollen. Jetzt fehlt nur noch der Verzicht auf die in hohem Maße schädliche Bebauung von Wickede Nord. Das ist meiner Meinung nach auch besonders wichtig für Dortmund.

Es bringt uns nichts, wenn wir nach CDU-Manier alles grau asphaltieren oder betonieren. Dortmunder Lebensqualität, und das heißt die Attraktivität unserer Stadt, für Neubürger macht sich immer mehr am Freiraumschutz fest. Das heißt, bisher profitieren Gemeinden im Speckgürtel um Dortmund, die genügend Grünflächen haben, ökologisch intakte Bereiche, eine sehr viel höhere Anzahl von Naturschutzgebieten. Das heißt, die Menschen, die selbst entscheiden können, vor allem die Menschen, die aufgrund ihres hohen Einkommens gut entscheiden können, wo sie wohnen möchten, ziehen eine Wohnlage im Grünen im ökologisch intakten Umfeld vor.

Und deshalb passt das zusammen. Sicherung der ökologisch wertvollen Flächen und Verzicht auf den Bau von Beton und Asphalt in ökologisch wertvollen Bereichen. Und deshalb werde ich hier dieser Vorlage in der geänderten bzw. ergänzten Form zustimmen. Mit diesem Projekt und auch mit dem entsprechenden Antrag ist Dortmund auf einem guten Weg. Ich denke, dass sollte auch fraktionsübergreifend so gesehen werden. Danke schön!“

Nachdem Rm Harnisch (SPD) sowie Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des von ihren Fraktionen vorgelegten Antrages, der Bestandteil der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sei, begründet hatten, fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den oben angeführten Antrag von Rm Münch ab.

2. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2005:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Änderungsantrag zum Gebietsentwicklungsplan (GEP) zu folgenden Bereichen auf den Weg zu bringen:

1. Gewerbegebiet Groppenbruch
Die Darstellung als GIB (Gewerbe- und Industriegebiet) entfällt und wird durch die ursprüngliche Darstellung im GEP-Entwurf „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ ersetzt. Entsprechende textliche Anpassungen sind in Kap. 2.2.3 „Regional besonders bedeutsame Gewerbe- und Industriestandorte“ (Ziel 11 (3)) vorzunehmen.

2. Marina Achenbach
Die Darstellung „Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen- Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen“ entfällt und wird durch die ursprüngliche Darstellung im GEP-Entwurf „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ (bis nördlich zur Autobahn A 2) ersetzt. Eine entsprechende Änderung im Textteil (Kap. 2.5 „Großflächige Freizeiteinrichtungen“ - Ziel 15 (4)) ist vorzunehmen.

3. Gewerbegebiet Asseln-Süd
Die GIB-Darstellung wird zurückgenommen und entsprechend den Festsetzungen im FNP durch die Darstellung „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ ersetzt.

4. Verlängerung Stadtbahn nach DO-Lanstrop
Die Darstellung entfällt, da sie nicht mehr Ziel der Stadt Dortmund ist (nicht mehr im FNP Dortmund enthalten).

5. Darstellung einer Stadtbahnlinie über Phoenix-West
Analog zum FNP-Erläuterungsbericht (S. 234) wird ein Abzweig der Strecke 83 über Phoenix-West und Hörde Bf nach Berghofen dargestellt.

6. Freiraumzug Kleinholthausen (westlich Gotthelfstraße)
Die Darstellung „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ wird ergänzt um die Darstellung „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“.
Zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für die Naturschutzgebiete, bitten wir folgende Änderungsanträge beraten und abstimmen zu lassen:

1. Der bisherige Ge- und Verbotskatalog für die älteren Naturschutzgebiete bleibt
aus Gründen der Rechtssicherheit und des Bestandsschutzes bestehen.

2. Für die neuen (Wald-)Naturschutzgebiete ist in den folgenden zwei Jahren zu
prüfen, ob die in die Landschaftspläne übernommene Regelung des Landesforstgesetzes eingehalten wird und es zu keinen Konflikten mit den Nutzern des Waldes (Spaziergänger, Kindern, Jogger, Radfahrer) kommt.
Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1. nimmt den Bericht der Verwaltung über die Schutzwürdigkeit der Dortmunder Naturschutzgebiete zur Kenntnis;

2. beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme der Gebiete Wickeder Holz, Bodelschwingher und Westerfilder Wald, Bittermark und Niederhofer Holz als Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) in den GEP zu beantragen;

3. beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Landschaftsplan-Änderungsverfahren zur Neuaufnahme der unter 2. benannten Flächen als Naturschutzgebiete sowie zur Vereinheitlichung des Regelungskataloges für Naturschutzgebiete durchzuführen.

zu TOP 3.6
63/2-1-31200
Vorbescheid für den Umbau des Hauptbahnhofes Dortmund in Verbindung mit der Errichtung eines Shopping-, Freizeit- und Entertainmentcenters des Bahnhofsüberbaues mit einem Multifunktionalen Zentrum - 3do - auf dem Grundstück Königswall 15, Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstücke 446, 451, 472, 484, 486, 492, 493 sowie 423, 669 (Flur 40)
- Vorhaben gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01896-05)

Zunächst machte für die PDS/OL Rm Stammnitz die ablehnende Haltung hinsichtlich des Projektes „3do“ und des damit verbundenen Entertainment-Konzeptes deutlich. Hierbei wies er darauf hin, dass seiner Einschätzung nach dieses Projekt zum Scheitern verurteilt sei und damit ein sicherlich notwendiger und vernünftiger Bahnhofsneubau verhindert werde.

Für die Bürgerliste erklärte anschließend Rm H. Fischer, dass die Bürgerliste nach wie vor große Skepsis gegen dieses Projekt habe und es von daher ablehnen werde.

Nachdem Rm Hengstenberg (CDU), Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Harnisch (SPD) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen zu diesem Projekt erläutert hatten, machte für die FDP Rm Dingerdissen deutlich, dass man trotz großer Skepsis diesem Projekt zustimmen werde.

Weiterhin gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Es ist kein Geheimnis, dass das „Linke Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ“ das „3do“ und vorher das „ufo“ als Musterbeispiel privater Spekulation mit öffentlichem Raum und mit öffentlichem Geld grundsätzlich ablehnt. Dies kann über die Jahre rückverfolgt werden. Nach meinem Gedächtnis veröffentlichte die DKP Dortmund in ihrer Zeitung „HEISSE EISEN“ bereits 1997 die ersten Argumente gegen das Projekt unter dem frechen aber richtigen Titel „Der 800-Millionen-Schiss auf den Hauptbahnhof“, damals ging es noch um DM. Die Zahl rutschte dann schnell über die Milliardengrenze. Das Projekt war und ist unvernünftig in funktionaler, städtebaulicher, baukonstruktiver, ökologischer, ästhetischer und nicht zuletzt auch in ökonomischer Hinsicht. Es ist auch ein unsoziales Projekt, weil es öffentliches Geld kostet, das im sozialen Bereich gebraucht wird.

Das Vorhaben wurde nun ein weiteres mal geschoben, jetzt auf die Zeit nach der Fußballweltmeisterschaft – für die es eigentlich erfunden worden war und vor der es durchgeführt sein sollte. Da möchte man sich entspannt zurücklehnen und sagen, na siehste, da wird nix draus, Vernunft setzt sich doch durch. In dieser Situation soll nun der Rat der Stadt erneut in die Pflicht genommen werden und einem positiven Vorbescheid durch die Verwaltung zustimmen, die ganz auf der alten Unvernunft beruht. Das Arbeiten mit Sachzwängen, aus denen man nicht mehr heraus kann, soll ohne aktuelle Not weiter geführt werden. Der Rat sollte sich zu schade dafür sein.

Im einzelnen kann dem vorgelegten Vorbescheid aus meiner Sicht aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden – ich führe nur die wichtigsten auf:

1. Die in der Beschlussvorlage vorgelegten Änderungen am Flächennutzungsplan sind
keineswegs marginal und leicht tolerierbar oder gar positiv zu bewerten, wie es die Vorlage suggeriert. Baugrenzen und –linien müsste man nicht festlegen, wenn sie keine Bedeutung haben. Das Projekt ist in der langen Planungsphase gegenüber den öffentlich diskutierten Varianten inzwischen bis zur Unkenntlichkeit verändert und bedarf in der jetzigen Form einer grundsätzlichen Neubewertung in einem neuen Verfahren.

2. Das seinerzeit als die städtebaulich prägende „Landmarke“ vorgestellte Hochhaus mit
einer Nutzung als Viele-Sterne-Hotel ist so erklärtermaßen nicht mehr Gegenstand der Planungen – ersatzweise wird erwogen, die bereits vorhandene Überproduktion an Büroflächen hier weiter zu eskalieren. Die „Landmarke“ war ausschlaggebend für die Annahme des Entwurfs gewesen, für sie war eigens das Maß zulässiger baulicher Nutzung ausgeweitet worden. Ihr Wegfall nach Qualität und Inhalt signalisiert das Scheitern des städtebaulichen Projekts.

3. Die vorgelegte inhaltliche Ausrichtung des Projekts lässt weder die für die
Entertainment- und Verkaufsflächen vertraglich festgesetzten „hohen Qualitäten“ erkennen noch zeigen sich die aufgelisteten mittleren bis niedrigen Qualitäten selbst in irgendeiner Weise als gesichert. Das beigefügte „Gutachten“ eröffnet keinerlei ökonomische Perspektive für eine rentierliche Ausstattung des Projekts und die Zufalls-Beispiele für Entertainment-Möglichkeiten aus aller Welt beanspruchen keinen Nachweis einer qualitätvollen Machbarkeit an diesem Ort.

4. Die Erschließung des Projekts für die Lastverkehre der Ver- und Entsorgung erfolgt
trotz der inzwischen vorliegenden Erkenntnisse über die Feinstaubbelastung der Steinstraße weiterhin über die „Nordspange“ - über Steinstraße und Treibstraße. Auch die Verkehre zu und von den neuen Parkhäusern werden mindestens zur Hälfte hier eingefädelt und die Erschließung durch Busse im ÖPNV wird die Überlastung von Raum und Luft vervollständigen. Die Frage ist abzusehen: Wird das Schließen des „3do“ und des Hauptbahnhofs die letzte ratio sein?

5. Der entgrünte und versteinerte Platz auf der Nordseite des Hauptbahnhofs wird vom
LKW- und PKW-Verkehr extrem belastet und durch die Überbauung des Hauptbahnhofs zusätzlich von Durchlüftung abgeschnitten sein. Er wird nur noch gesundheitlich gefährdet begehbar sein. Die EU-Normen sowohl in der Feinstaub- als auch in der Lärmbelastung dürften zweifellos massiv überschritten werden. In der Sprache der Projektentwickler soll er aber ein Platz für „Events“ mit viel Publikum werden.

6. Die Zahl der Einstellplätze für das Großprojekt über dem Hauptbahnhof ist gegenüber
den der Beschlusslage zugrunde liegenden Zahlen offenbar um ein Drittel, ca. eintausend Plätze, verkleinert worden. Eine Rücknahme der erforderlichen Einstellplätze in solcher Dimension erscheint nicht zuletzt mit Blick auf erwartbare „Nachahmer/innen“ politisch und ökonomisch zweifelhaft, zumal die aktuelle Beschlussvorlage dafür keine Ersatzleistungen der privaten Investoren vorsieht. Eine weitere - heimliche - Millionen-Subvention?

Meine Sorge gilt nicht den Spekulanten – die springen schon rechtzeitig ab, wenn ihnen die Subventionen nicht reichen und die Sache ihnen nicht profitabel genug erscheint. Der Stadt bliebe damit der ganze Unsinn erspart. Sie könnte endlich einen richtigen Hauptbahnhof bekommen.

Meine Sorge gilt den Bürger/innen der Stadt und insbesondere denen der Nordstadt. Die Beschlussvorlage zeigt keinen Weg auf, wie die Fehler und Widersprüche des Vorhabens vor allem für die eh schon vielfach benachteiligten Bewohner/innen der Nordstadt und für die Kund/innen des Hauptbahnhofs aufgelöst werden können.

Heute hat es hier keine/n Redner/in gegeben, der/die nicht Bedenken, Fragen und Vorbehalte zu dem Projekt geäußert hat - trotzdem haben dann alle aus den drei großen Fraktionen ihre Zustimmung erklärt. Es heißt, man könne doch nach so langer Vorarbeit nicht mehr ‚aussteigen’ – dies ist die Falle der schrittweise aufgebauten Sachzwänge. Man kann immer aussteigen, wenn es notwendig ist.

Beauftragen Sie die Verwaltung, die erwartbaren Auswirkungen des zusätzlichen LKW-Verkehrs zur Ver- und Entsorgung des „3do“ und des zusätzlichen PKW-Verkehrs von und zu den Parkhäusern am „3do“ auf die Feinstaubbelastung und die Lärmbelastung nach den neuen EU-Richtlinien zu errechnen. Nur wenn dies zweifelsfrei erweisen kann, dass es nicht zum Überschreiten der Grenzwerte kommt, könnte überhaupt ein positiver Vorbescheid für das Vorhaben ausgesprochen werden. Abgesehen von den anderen skizzierten Problemen.

Lehnen Sie die Beschlussvorlage ab. Und verabschieden Sie sich endlich von diesem „Schiss auf den Hauptbahnhof.“

Außerdem wies Rm Utech (SPD) im Verlauf der weiteren Diskussion, in der u. a. auch
Rm Branghofer die ablehnende Haltung der DVU begründet hatte, darauf hin, dass durch dieses Projekt letztendlich der Eisenbahnknotenpunkt Dortmund und die damit verbundenen vielen Arbeitsplätze gesichert werden. Von daher sollte man seiner Meinung nach alles tun, um dieses Projekt zu unterstützen.

Außerdem fügte Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) hinzu, dass lediglich die eigentliche Bahnstation mit öffentlichen Geldern des Bundes und des Landes gefördert werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS/OL sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigte Entscheidung der Verwaltung, einen Vorbescheid unter Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 120 zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 3.7
„Max-von-der-Grün-Straße“
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02219-05)

In der kurzen Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt regte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an, künftig bei Straßenbeschilderungen immer eine Erläuterung zu der jeweiligen Person hinzuzufügen.

Außerdem sollte man generell einmal darüber nachdenken, ob man wie im vorliegenden Fall bei Straßennamen die Person mit Vornamen genannt werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, eine Straße oder einen Platz in Dortmund nach Max von der Grün zu benennen. Dazu soll die Verwaltung – in Abstimmung mit den für die Straßenbenennungen zuständigen Bezirksvertretungen – einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Anschließend übernahm wiederum Bm’in Jörder die Leitung der Sitzung.


4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Optimierung des Übergangs Schule und Beruf:
Projekt „Zeitgewinn“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01706-05)

Nachdem sich Rm Knieling (CDU) insbesonders hinsichtlich der nicht unerheblichen Kosten dieses Projektes kritisch geäußert hatte, machten Rm Diekneite (SPD) sowie Rm Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die zustimmende Haltung ihrer Fraktionen hinsichtlich des Projektes „Zeitgewinn“ deutlich.

Man brachte hierbei die Hoffnung zum Ausdruck, dass durch dieses Projekt der Übergang von Schule und Beruf optimiert werde und damit die Zukunftschancen von Jugendlichen verbessert werden können.

Auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Planungen zur Einrichtung des bereichsübergreifenden Projektes „Zeitgewinn“ zur Kenntnis. Die Zielvorgaben der Vorlage werden dabei mehrheitlich begrüßt. Die Verwaltung wird den politischen Gremien zu gegebener Zeit das in der Vorlage erwähnte und noch zu entwickelnde Kooperationskonzept vorlegen. Bei dieser Gelegenheit wird auch eine mögliche Zuständigkeit des Rates geprüft. Der Schulausschuss erwartet darüber hinaus einen jährlichen Erfahrungsbericht.


Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 6.2
Sozialticket
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02210-05)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit lagen den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Anträge vor:

a) Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom
03.05.2005:
Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), ein sogenanntes „Sozial-Ticket“ einzuführen, das ausschließlich von Beziehern von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld erwor­ben werden kann.

Das „Sozial-Ticket“ soll – analog dem Ticket 1000 - folgende Merkmale beinhalten:

- Gültigkeit im jeweiligen Stadtgebiet (ein oder zwei Tarifgebiete)
- nicht übertragbar
- Möglichkeit der kostenlosen Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kindern unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Das Sozial-Ticket soll gegenüber dem Ticket 1000 preislich ermäßigt abgegeben werden.
Die Einführung des Tickets soll keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

b) Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2005:
Um Lösungen zu finden, wie der ÖPNV in Dortmund für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld attraktiver gestaltet werden kann, spricht sich der Rat der Stadt Dortmund dafür aus, dass alle Beteiligten (Dortmunder Agentur für Arbeit, Dortmunder Stadtwerke AG, Verkehrsverbund Rhein Ruhr sowie ggf. eine Arbeitsloseninitiative) in Gespräche eintreten, die bestehenden Angebote analysieren und nach Lösungen innerhalb der vorhandenen Tarifstruktur suchen.

Auf der Grundlage der beiden oben angeführten Anträge entwickelte sich eine sehr ausführliche Diskussion zu der Thematik „Sozialticket“.

Hierbei brachten Rm Giese (SPD) sowie Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) bei der Begründung des gemeinsamen Antrages zum Ausdruck, dass das Hauptanliegen der Arbeitsmarktreform die Vermittlung von arbeitslosen Beschäftigten sei. Voraussetzung dafür sowie für die Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten sei für die Betroffenen ein gewisses Maß an Mobilität.

Von daher sei nach Auffassung der SPD-Fraktion sowie auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus die Abgabe eines ermäßigten Sozialtickets erforderlich.

Dagegen sei der diesbezüglich von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag eher hinderlich, da dieser zu einem nicht vertretbaren Zeitverzug führen würde. Letztendlich zeigte man sich jedoch im Verlauf der Diskussion bereit, beide Anträge miteinander zu verbinden.

Anschließend brachte seitens der CDU-Fraktion Bm Miksch zum Ausdruck, dass der von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus mit ihrem Antrag eingeschlagene Weg nicht der richtige sei.

Vielmehr sei es nach Auffassung der CDU-Fraktion erforderlich, mit den Verfahrensbeteiligten, sowie man dies beantragt habe, in Gespräche einzutreten, um letztendlich nach diesbezüglichen Lösungen innerhalb der vorhandenen Tarifstruktur zu suchen.

Weiterhin setzte sich Bm Miksch kritisch mit dem gemeinsam von der SPD-Fraktion bzw. von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag auseinander, der seiner Auffassung nach nicht geeignet sei, kurzfristig das angestrebte Ziel umzusetzen. Von daher sollte man seiner Meinung nach den von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag unterstützen.

Außerdem erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Reinbold, dass die Einführung eines Sozialtickets für die sozial schwächeren Menschen in Dortmund für sinnvoll erachtet werde. Im Verlaufe seiner weiteren Ausführungen regte Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) an, beide diesbezüglich vorgelegten Anträge miteinander zu koppeln.

Desweiteren zeigte sich im Verlauf der weiteren Diskussion Rm Konak (PDS/OL) erfreut darüber, dass die von der PDS/OL in die Diskussion gebrachte Initiative nun durch einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus aufgegriffen werde, dem man natürlich zustimmen werde.

Weiterhin gab Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Ich bin froh, dass das massive Eintreten des Sozialforums Dortmund und mit ihm gemeinsam auftretender Sozialverbände, Initiativen, kurz der Linken in der Stadt heute eine Folgerung findet.

Die Fraktionen SPD/Grüne machen nun einen billigen Vorschlag. Es erstaunt schon sehr, wie kalkuliert Sie Ihre Verantwortung in dieser Frage wegschieben – wenn Sie selbst nur nicht angegangen werden! Weg mit dem Bezug zum „Dortmund-Pass“ - wie befreiend wirkt da eine Bitte an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), ein „Sozial-Ticket“ einzuführen. Es soll für die Betroffenen möglichst billig sein und ihnen möglichst viel bieten. Und es soll keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben. Eine schöne Bitte.

In der VRR haben SPD/Grüne keine Mehrheit. Aber was dort auch immer beraten und beschlossen wird – erst einmal sind SPD/Grüne in Dortmund raus. Die Verantwortung liegt jetzt woanders. Das ist das Kalkül. Proteste mögen sich nun bitteschön dorthin richten.

Wie wird ein VRR-Angebot an die Betroffenen im besten Fall aussehen? Verhandlungsgeschick? Wer wird da verhandeln? Wird die Arbeitsgemeinschaft der ARGE'n ein „Firmen-Ticket“ für ihre Kund/innen abschließen? Wird die Versammlung der Kommunen und Kreise so etwas für ‚ihre’ Anspruchsberechtigten abschließen?

Wenn es solche Tickets eines Tages gibt - wer zahlt sie konkret? Doch nicht die Betroffenen selbst, oder? Mir scheint, Sie denken tatsächlich: Wenn es etwas billiger wird, wird der Markt es doch richten können! Die Freiheit der Bewegung im öffentlichen Raum soll aber gerade keine Frage des Marktzugangs sein. Deshalb bleibt mein Vorschlag als Änderungsvorschlag zu Ihrer Beschlussvorlage:

„ÖPNV-Tickets zum Nulltarif im Stadtgebiet Dortmund für Inhaber/innen des Dortmund-Passes und alle sonst Anspruchsberechtigten. Die Verwaltung wird beauftragt, ein verbilligtes Ticket mit dem VRR auszuhandeln und nach Möglichkeit zusätzlich Sponsoren einzuwerben (vgl. meine Anfrage zu den Dortmunder Stadtwerken). Die noch verbleibenden Kosten übernimmt der städtische Haushalt. Die kostenlose Ausgabe der Tickets erfolgt umgehend und unabhängig vom Erfolg der Verhandlungen.“

In der weiteren Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt beantragte außerdem noch Rm Stammnitz (PDS/OL), den letzten Satz des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.05.2005 zu streichen, da es seiner Meinung nach nicht zielführend wäre, sich bereits zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich festzulegen.

Die weitere Diskussion machte außerdem deutlich, dass eine Einigung hinsichtlich einer gemeinsamen Beschlussfassung beider zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Anträge, insbesondere aus Sicht der Vertreter der CDU-Fraktion, nicht möglich sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

a) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der PDS/OL sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Prof. Richter (Linkes Bündnis) ab.

b) Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der PDS/OL den oben angeführten Antrag von Rm Stammnitz (PDS/OL) ab.

c) Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 03.05.2005 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), ein sogenanntes „Sozial-Ticket“ einzuführen, das ausschließlich von Beziehern von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld erwor­ben werden kann.

Das „Sozial-Ticket“ soll – analog dem Ticket 1000 - folgende Merkmale beinhalten:

- Gültigkeit im jeweiligen Stadtgebiet (ein oder zwei Tarifgebiete)
- nicht übertragbar
- Möglichkeit der kostenlosen Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kindern unter 15 Jahren montags bis freitags ab 19.00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Das Sozial-Ticket soll gegenüber dem Ticket 1000 preislich ermäßigt abgegeben werden.
Die Einführung des Tickets soll keine direkten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben.

d) Der Rat der Stadt lehnt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 19.05.2005 ab:
Um Lösungen zu finden, wie der ÖPNV in Dortmund für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld attraktiver gestaltet werden kann, spricht sich der Rat der Stadt Dortmund dafür aus, dass alle Beteiligten (Dortmunder Agentur für Arbeit, Dortmunder Stadtwerke AG, Verkehrsverbund Rhein Ruhr sowie ggf. eine Arbeitsloseninitiative) in Gespräche eintreten, die bestehenden Angebote analysieren und nach Lösungen innerhalb der vorhandenen Tarifstruktur suchen.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Literaturpreis der Stadt Dortmund - Nelly-Sachs-Preis 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01554-05)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Literaturpreises der Stadt Dortmund Nelly-Sachs-Preis 2005

als Fachpreisrichter

Frau Iris Radisch

Herrn Thomas Steinfeld

Herrn Ulrich Moeske

in die Jury.

8. Schule

zu TOP 8.1
Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I - zieldifferent
hier: Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Hauptschule Nette ab Beginn des Schuljahres 2005/06 (01.08.2005)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01650-05)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) an der Hauptschule Nette ab dem Schuljahr 2005/06 (01.08.2005) eine Integrative Lerngruppe – als Teil der allgemeinen Schule – einzurichten.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Vorbereitung der Fußball-WM 2006
Hier: Durchführung von Jugendcamps
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01494-05)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung seitens
des Landes/Bundes bzw. der FIFA für dieses Projekt möglich erscheint. Darüber
hinaus wird gebeten, mit Werbe- oder sonstigen Partnern Gespräche hinsichtlich einer
möglichen Co-Finanzierung des Projektes aufzunehmen.

2. Der Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage ausdrücklich nur unter der Maßgabe zu,
dass die Finanzierung dieses Projektes gemäß Seite 4 der Beschlussvorlage nur über
eine Ausweitung des Budgets des Jugendamtes um 485.000 Euro erfolgt.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung von Jugendcamps für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006.

zu TOP 9.2
Familien-Projekt Dortmund - Regelung der Mittagsverpflegung an Offenen Ganztags-schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01112-05)

Seitens der DVU gab zunächst Rm Stanko folgende Erklärung zu Protokoll:

„Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, die Deutsche Volksunion kann diesem Vorschlag oder dem Beschluss nicht zustimmen, weil die Vorlage als solche sehr blauäugig formuliert ist. Wie ich auch schon im Schulausschuss zu Protokoll gab, sind die Probleme, die bei den geplanten „gemeinsamen Speisungen“ auftreten können, nicht nur die hier in der Vorlage genannten, in ihrer Anzahl, Vielfältigkeit und Tiefe gar nicht be- bzw. durchdacht.

Die vorgesehenen „gemeinsamen Speisungen“ würden z. B. beeinträchtigt durch Rücksichtnahmen auf religiöse Essens- und Speisegewohnheiten. Das ist überhaupt nicht differenziert beachtet worden. Diese Problembereiche würden wahrscheinlich, wenn man sie genauer bedenkt und berücksichtigt, konsequenterweise zu anderen Lösungen führen müssen, als sie in dieser Vorlage vorgesehen sind..

Weiterhin geht die Verwaltungsvorlage davon aus, dass es keine finanziellen Auswirkungen gibt, wenn dieser Beschluss gefasst wird. Das kann ja so nicht sein. Es gibt in einigen Dortmunder Einrichtungen, resp. Schulen, bekanntermaßen z. B. Probleme mit der zu differenzierenden Benutzung von Essgeschirren. Da ganz bestimmte Gruppen nur von ganz bestimmten Geschirren essen dürfen. Und wenn das also jetzt weiter ausdifferenziert wird, dass die eine Gruppe nur von rotem und die andere nur von blauem Geschirr und die eine von koscherem und die andere von nichtkoscherem Geschirr essen darf und sonst irgendetwas, dann wird das dazu führen, dass die Schulen bzw. deren Etat – dann ggfs. direkt oder indirekt auch der Gesamt- oder ein Einzeletat der Stadt Dortmund -, wie auch immer, zusätzlich zu bereitgestellten Mitteln weiter belastet werden wird.

Es hat also finanzielle Auswirkungen, wenn wir also auf ganz bestimmte Essensgewohnheiten Rücksicht nehmen müssen. Und deswegen müssen wir von der Deutschen Volksunion die Vorlage in dieser vorgelegten Form ablehnen. Danke schön!“

Anschließend sprach sich für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann dafür aus, eine Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage, sowie man dies auch beantragt habe, herbeizuführen. Nach Auffassung ihrer Fraktion sollte man Eltern als auch Kinder nicht zwingen, sowie dies im gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Grundlage für die vorliegende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ist, dargestellt sei, an der Mittagsverpflegung teilzunehmen.

Insofern forderte sie die Vertreter der SPD-Fraktion auf, zu ihrer ursprünglichen Linie zurückzukehren.

Für die CDU-Fraktion brachte anschließend Rm Knieling zum Ausdruck, dass seine Fraktion vom Grundsatz her für ein gemeinsames Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule sei. Man sollte von daher seiner Auffassung nach so verfahren, wie dies in der Verwaltungsvorlage dargestellt sei.

Rm Knieling (CDU) gab daher folgende Erklärung zu Protokoll:

„Wir stimmen der Verwaltungsvorlage ohne jeden Änderungszusatz zu. Der FDP-Antrag, der im Prinzip die Intention der Verwaltungsvorlage ausdrückt, findet dem gemäß auch unsere Zustimmung. Der Antrag der SPD und der Grünen wird von uns abgelehnt und ebenso der im HFA geänderte Beschluss findet eben auch unsere Ablehnung. Schönen Dank!“

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus bezeichnete anschließend Rm Frebel das Verhalten der CDU-Fraktion als eine Kehrtwende von 180 °. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus aus dem vergangenen Jahr.

Weiterhin fügte Rm Diekneite (SPD) hinzu, dass man durch den gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag im Vergleich zur Verwaltungsvorlage lediglich die Schwelle für die Nichtteilnahme an der Mittagsverpflegung höher gesetzt habe, da man diese als sehr wichtig erachte.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.05.2005 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das dargestellte Verfahren für eine einheitliche Regelung der Mittagsverpflegung an allen Offenen Ganztagsschulen in
Dortmund.

2. Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor:
1. Die Träger des jeweiligen Ganztagsangebots organisieren die Mittagsverpflegung in Abstimmung mit der Schule. Mit der Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule wird eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern der teilnehmenden Kinder über die Sicherstellung der Versorgung durch die verbindliche Anmeldung zur angebotenen Mittagsverpflegung getroffen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine schriftliche Vereinbarung über die Sicherstellung der Versorgung durch die Mitgabe einer Mahlzeit getroffen werden. Die dargestellten Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Härtefallregelungen bleiben unberührt. Die so geänderten Regelungen werden mit sofortiger Wirkung umgesetzt.

2. Darüber hinaus wird die Verwaltung wird aufgefordert, im Januar 2006 einen Erfahrungsbericht über die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich vorzulegen, der insbesondere auch die anerkannten Ausnahmefälle von der verbindlichen Teilnahme am Mittagessen darstellt. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Regelung der Mittagsverpflegung in Städten vergleichbarer Größenordnung eingegangen werden.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das dargestellte Verfahren für eine einheitliche Regelung der Mittagsverpflegung an allen Offenen Ganztagsschulen in Dortmund.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Verschmelzung der MK Net Telekommunikationsgesellschaft mbH auf die DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02115-05)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde zur Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

zu TOP 10.2
Gesellschaftsrechtliche Umgestaltung bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02122-05)

Der Rat nimmt die gesellschaftsrechtliche Umgestaltung bei der Dortmunder Eisenbahn GmbH und die Neugründung der Dortmunder Eisenbahn Infrastrukturgesellschaft mbH und Dortmunder Eisenbahn Transportgesellschaft mbH zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Raumnutzung Rathaus
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02203-05)

Hinsichtlich des mit Schreiben vom 09.05.2005 vorgelegten Stellungnahmenwunsches der Fraktion FDP/Bürgerliste nahm OB Dr. Langemeyer zunächst wie folgt Stellung:

„Frau Dr. Littmann, meine Damen und Herren,

ich halte diese Anfrage nahezu für peinlich.

Solche Dinge bespricht man normalerweise im Ältestenrat, aber ich habe auch keinen Grund, hier etwas unter der Decke zu halten.

Zunächst einmal ist Günter Samtlebe unser einziger Ehrenbürger, den wir gegenwärtig haben. In dieser Rolle nimmt er nach wie vor auch Funktionen für die Stadt Dortmund wahr, beispielsweise im sozialen Bereich. Ich finde es gut, dass sich Günter Samtlebe weiterhin engagiert. Ich erkenne die Lebensleistung von Günter Samtlebe voller Respekt an und habe deshalb, und das war meine persönliche Entscheidung, ihm die Möglichkeit gegeben, im Rathaus einen Schreibtisch und einen Raum zu benutzen. Selbstverständlich wird er auch unterstützt, wenn er aus seiner Rolle heraus Briefe bekommt – und das passiert noch häufig – dann wird auch für ihn die Möglichkeit gegeben zu schreiben.

Wer auch immer ehrenamtlich für die Stadt Dortmund tätig wird, kann auch nach einer Verwaltungsentscheidung einen Arbeitsplatz bekommen. Das ist die Rechtsgrundlage. Insofern sage ich noch mal. Das kommt aus meiner Organisationsgewalt.

Es wäre gut, wenn man auch diese Frage mal generell diskutieren würde im Ältestenrat unter der Frage, ob man nicht solche Verhaltensweisen generalisieren könnte. Denn ich weiß, dass in vielen Städten – auch in vielen Unternehmen – es Regelungen gibt, die dem entsprechen, was hier im Moment praktiziert wird.

Dann die Frage, für welchen Zeitraum ist diese Nutzung vereinbart. Ich sage es ganz klar und direkt, so lange Günter Samtlebe das gerne möchte, werde ich ihm das zur Verfügung stellen.

Und was die weiteren Vergünstigungen angeht, so gelten die Vergünstigungen, die vom Ältesten-rat festgelegt worden sind für Ehrenbürger, das sind freie Eintritte im Westfalenpark u. ä.“

Anschließend brachte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zum Ausdruck, dass die von ihrer Fraktion diesbezüglich aufgeworfenen Fragen letztendlich dazu dienen sollten, eine gewisse Transparenz in dieser Angelegenheit zu bringen.

Im Verlauf ihrer weiteren Ausführungen stellte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beschließt, mit dem Zimmer von Herrn Samtlebe offen und transparent umzugehen und dieses entsprechend mit einem Namensschild zu versehen. Außerdem soll eine entsprechende Darstellung im städtischen Telefonbuch erfolgen.“

Hinsichtlich der Ausführungen von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte OB Dr. Langemeyer folgendes:

„Also Frau Dr. Littmann, ich muss erst mal mit aller Schärfe hier zurückweisen, hier würde irgendwas verheimlicht. Das ist ja nahezu grotesk, was Sie hier in den Raum stellen.

Seit der Wahl 1999 – und bekanntlich hatte nach der Wahl 1999 die SPD nicht mehr die absolute Mehrheit – ist dieses Verhalten praktiziert worden. Jeder im Rathaus hat das gewusst. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass das als geheime Kommandosache oder Gott weiß wie behandelt worden wäre, ganz im Gegenteil. Man konnte Günter Samtlebe hier regelmäßig im Hause treffen. Man konnte sich mit ihm unterhalten. Man konnte auch mithelfen im Prinzip, dass er hier eine Möglichkeit hatte, zu bleiben.

Und ich bleibe dabei. Ich werde Günter Samtlebe diese Möglichkeit so lange zur Verfügung stellen, wie er das möchte.“

In der nachfolgenden Diskussion machte man seitens der SPD-Fraktion als auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus deutlich, dass man das Verhalten der Fraktion FDP/Bürgerliste in dieser Angelegenheit auf das schärfste missbillige.

Weiterhin gab Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) folgende Erklärung zu Protokoll:

„Kein Mensch in diesem Saal, schon gar keiner aus der Fraktion FDP/Bürgerliste hat irgendetwas gegen den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund gesagt und auch nicht gegen den ehemaligen Oberbürgermeister.

Ich gebe persönlich hier an, dass ich ein gutes Verhältnis zu dem früheren Oberbürgermeister Samtlebe hatte und habe. Mit ihm jederzeit spreche. Und ich überhaupt die Aufgeregtheit hier nicht verstehe. Ich verstehe folgendes nicht. Ich wäre an der Stelle der Sozialdemokraten in dieser Stadt stolz auf diesen ehemaligen Oberbürgermeister und Ehrenbürger und würde offensiv sagen, wer wo sitzt in diesem Hause und mit goldenen Lettern an die Tür schreiben, „hier ist unser Alt-Oberbürgermeister“, wenn ich stolz darauf wäre.

Und ich muss sagen, dass hat mich sehr misstrauisch gestimmt, dass man in diesem Haus das so hinterm Berg gehalten hat. Sie finden keine Textstelle, an der Frau Dr. Littmann oder andere unserer Fraktion irgendetwas ehrenrühriges über Herrn Samtlebe gesagt haben. Das bitte ich, hier ganz deutlich festzustellen. Und wenn Sie daraus eine wilde Polemik entwickeln und meinen, jemand verteidigen zu müssen, den keiner angegriffen hat, das ist peinlich für Ihr sehr kurzsichtiges Politverständnis.

Und ich sage noch mal, Herr Dr. Langemeyer, ich fand das ein ganz schlechtes Zeichen, dass Sie an der Stelle, wo jemand persönlich beleidigt wird in diesem Hause, nicht eingreifen. Das lässt für die Zukunft Schlimmes befürchten. Danke!“

Desweiteren brachte Rm Dr. Eiteneyer (CDU) zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion kein Problem damit habe, dass dem Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Dortmund ein Büro zur Verfügung gestellt werde.

Er hielte es jedoch für sinnvoll, wenn der Oberbürgermeister dem Ältestenrat generelle Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Ehrenbürgern, Alt-Oberbürgermeistern oder Alt-Bürgermeistern vorlegen würde, wenn sie nach wie vor Aufgaben für die Stadt Dortmund wahrnehmen.

Die weitere Diskussion wurde letztendlich durch einen von Rm Sauer (CDU) gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der einstimmig beschlossen wurde, beendet.

Abschließend erklärte hinsichtlich des mündlich gestellten Antrages von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) OB Dr. Langemeyer, dass es hierbei um eine Angelegenheit handele, die in seinen Regelungsbereich aufgrund der ihm obliegenden Organisationshoheit falle, so dass hierüber wegen mangelnder Zuständigkeit auch nicht abgestimmt werden könne.

zu TOP 10.4
Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungs-fonds Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01129-05)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Carl zum Ausdruck, dass seine Fraktion dem Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ nicht zustimmen werde, da letztendlich hierdurch die Verschuldung der Stadt Dortmund außerhalb des städtischen Haushaltes wiederum zunehme, um städtische Projekte zu finanzieren.

Nachdem StK Pehlke die von Rm Carl (FDP/Bürgerliste) geäußerte Kritik zurückgewiesen hatte, fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 16.000 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 10.000 T EUR festgesetzt.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Wahl der Delegierten für die Versammlungen der Abwasserverbände
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02053-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt die nachfolgend genannten Damen und Herren für die Wahlperiode 2005 bis 2010 zu Delegierten der Stadt Dortmund in die Verbandsversammlungen der Abwasserverbände, Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband.:

16 Delegierte für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
16 Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes
1 Delegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes

Im einzelnen werden gewählt:

Delegierte für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft

1. Rm Falkenstein-Vogler (SPD) 2. Rm Lührs (SPD)
3. Rm Ollech (SPD) 4. Rm Schnittker (SPD)
5. Rm Spieß (SPD) 6. Rm Menzebach (CDU)
7. Rm Mause (CDU) 8. Rm Frank (CDU)
9. Rm Reuter (B’90/Die Grünen) 10. Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste)
11. StD Klaus Fehlemann 12. Ltd. StBD Hubert Keune
13. LtD StVD Jürgen Wissmann 14. Ltd. StBD Dr. Wilhelm Grote
15. Dr. Christian Falk 16. Friederich Wilhelm Baumeister
Delegierte für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes

1. Rm Berndsen (SPD) 2. Rm Giese (SPD)
3. Rm J. Fischer (SPD) 4. Rm Sohn (SPD)
5. Rm Schilff (SPD) 6. Rm Dr. Eigenbrod (CDU)
7. Rm Weintz (CDU) 8. Rm Böhm (CDU)
9. Rm Reuter (B’90/Die Grünen) 10. Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste)
11 StD Klaus Fehlemann 12. Ltd. StBD Hubert Keune
13. Ltd. StVD Jürgen Wissmann 14. Ltd. StBD Dr. Wilhelm Grote
15. Dr. Christian Falk 16. Friederich Wilhelm Baumeister

Delegierte/er für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes

1. Rm Ollech (SPD)

zu TOP 11.2
Benennung der vom Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 28.04.05 gewählten sachkundigen Einwohner/innen als beratende Mitglieder in Fachausschüssen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02191-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat benennt die vom Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 28.04.05 gewählten und vorgeschlagenen sachkundigen Einwohner/innen für die folgenden Ausschüsse.

Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in:

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden:
Frau Marianne Geng Herr Elmar T. Uhrmann

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Herr Horst Kuhlmann Frau Elisabeth Brand

Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit:
Herr Horst-Erhardt Knoll Frau Eva von Germersheim

Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen:
Herr Theo Schröder Frau Ruth Wagner

Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung:
Herr Manfred Kujat Herr Willi Breuckmann

Ausländerbeirat:
Herrn Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze Herrn Dietrich Labenz

zu TOP 11.3
Verleihung des 14. Hörfunkpreis der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02227-05)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt,

1. in die Werbespot-Jury für die Vergabe des 14. Hörfunkpreises der Landesanstalt für
Medien Nordrhein-Westfalen 2005

Frau Rm Monika Lührs (SPD) als Mitglied zu entsenden;

2. zur Verleihung des Preises der Stadt Dortmund für die beste „Kommunale
Berichterstattung“ 2500 € zur Verfügung zu stellen.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Rm Münch

zu TOP 12.1.1
Milli Görüs Moscheen in Dortmund
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02057-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Wähler mit doppelter Staatsbürgerschaft zur Landtagswahl 2005 und Kommunalwahl 2004
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02121-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.3
Resolution des Rates gegen die NPD-Landtagskandidatur eines DVU-Ratsmitgliedes
Anfrage zur TO (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 02193-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen PDS/Offene Liste

zu TOP 12.2.1
Anrechnung von Partnereinkommen auf ALG II-Ansprüche
Anfrage zur TO (PDS Offene Liste)
(Drucksache Nr.: 02200-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.3 Anfragen DVU

zu TOP 12.3.1
Orientalisierung Dortmunds: Einrichtung eines Islam-Internates des Verbandes Islamischer Kulturzentren (VIZK)
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 02213-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.4 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.4.1
Geschäft „Donnerschlag“, Rheinische Straße
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02222-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.4.2
Kommunale Kosten und Aufwändungen für „3do“
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02223-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.

zu TOP 12.4.3
ÖPNV-Ticket zum Nulltarif für Nutzer/innen des Dortmund-Passes
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 02224-05)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 20.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister




Dr. Langemeyer Brauer
Ratsmitglied


Der Oberbürgermeister
in Vertretung




Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer