Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 30.10.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:30 - 14:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Nordhoff (SPD) i. V. f. Frau RM Kleinhans Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Heitkamp (SPD) i. V. f. Herr RM Rüther
Herr RM Schmidt (SPD)

Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Frau RM Reigl (Die Linke & Piraten) i. V. f. Herr RM Gebel
Herr sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk


Frau Bürstingshaus - Integrationsrat i. V. f. Herr Aydogan
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Behler Polizeipräsidium Dortmund - i. V. f. Frau Rink
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Ehmanns - 65
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Frau Bertram - 68
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Heitkemper – 2/Dez.
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro


4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 30.10.2018, Beginn 13:30 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 11.09.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
Hinweis: Die dazugehörige Anlage wurde im Wege eines sog. reduzierten Versandes weitergeleitet.

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.10.2018

3.2 Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018

3.3 Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)

3.4 Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2018

3.5 Stadterneuerung City - Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche – Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11678-18)


3.6 Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11739-18)

3.7 Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11131-18)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Erneuerung der vorhandenen Wirtschaftsküche inkl. diverser Umbaumaßnahmen im Küchenbereich der TEK Osulfweg 44a - Dortmund Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11651-18)

4.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

4.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

4.4 Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

4.5 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12340-18)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11731-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018

5.2 Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11060-18)

5.3 Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11116-18)

5.4 Umbau der Kreuzung Flughafenstraße /Buschei/Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10329-18)

5.5 Querungshilfe Kurler Str. nördlich Flemerskamp - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11600-18)

5.6 Verkehrsberuhigung Bockenfelder Str. / Ecke Lütge Vöhde - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11694-18)

5.7 Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11683-18)

5.8 Tiefbaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2018 - 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11734-18)

5.9 Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-18-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 19.06.2018 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-18-E2)

5.10 Pilotprojekt "Eagle Eye" - Optimierung der Bestandsaufnahme der Straßeninfrastruktur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12453-18)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-18)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2018

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018

7.2 Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11593-18)

7.3 Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11640-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2018

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2018


7.4 Emscherallee

hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12451-18)

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12465-18)

8. Anfragen
nicht besetzt

9. Informationen der Verwaltung



Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:

Man einigt sich einstimmig darauf, folgende Vorlage nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen:

Als TOP 5.11

Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018 , Drucksache Nr.: 08581-17-E10), Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 12188-18)

Des Weiteren einigt man sich darauf, den TOP 7.4 „Emscherallee“ vor TOP 3.1 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird, mit der o. a. Ergänzung und Änderung, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 11.09.2018

Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 11.09.2018 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Die Geschäftsführung, Frau Klein, wies darauf hin, dass Änderungen zum Haushaltsplanentwurf bis zum 22.11.18 für die Beratung im Rat berücksichtigt werden können. Die Anzahl der Druckstücke für die Haushaltsberatung 2019 wurde abgefragt. Sie wies auf ein Exemplar hin, dass zur Einsicht bei der Geschäftsführung ausliegt und ggf. kurzzeitig ausgeliehen werden kann. Außerdem können Änderungswünsche/ Empfehlungen in der kommenden interfraktionellen Sitzung am 07.11.18 mitgeteilt werden.

Verschiedene Bezirksvertreter wiesen auf die fehlenden Druckstücke hin und dass diese für die Fraktionen benötigt werden. Für die zukünftigen Haushaltsberatungen wurden mehr Druckexemplare zugesagt.

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass einige Fehler im Haushaltsplanentwurf bestehen:
· An der Albert-Schweitzer-Realschule wird die Turnhalle nicht neu gebaut, sondern „nur“ saniert (vgl. TOP 8.1 „Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn- und Gymnastikhallen“ (S.4 Sanierungsfahrplan Zif.6 der Vorlage). Dementsprechend müssten auch die Beträge angepasst werden.
· Außerdem sei der Gesamthaushalt für die Gesamtverschuldung interessant. Die Einnahmesituation hat sich zwar verbessert, aber die Schulden sind weiterhin riskant und man hofft auf einen Überschuss.
· Die bezirkliche Zuordnung bezüglich der Olpketal-Grundschule ist falsch, sie gehört nicht zum Stadtbezirk Mengede.
· Bezüglich der Veränderungen des Seniorenbegegnungszentrums hat es noch keine Vorlage in der Bezirksvertretung Mengede gegeben.
· Die Kosten für zwei Aufzüge in zwei Kitas belaufen sich auf 150.000,-- €. Hierbei ist die Höhe nicht nachvollziehbar (ohne Beteiligung der Bezirksvertretung).
· Bezüglich der Verbesserung der Sozialbereiche ist die Spannweite zwischen 0,5 und 11,7 Mio. € sehr groß. Es sollten Unwägbarkeiten ausgeschlossen werden und eine stabile Basis geschaffen werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Gegenstimme (Frau Knappmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) und 9 Enthaltungen (Herr Kuckuk, Frau Feldmann / SPD-Fraktion, Herr Lichte und Herr McDevitt / Fraktion Die Linke / Piratenpartei, Frau Batzdorff, Herr Kuck und Herr Farnung / CDU-Fraktion sowie Herr Utecht und Herr Kunstmann / Fraktion B‘90/Die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis zu nehmen.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.

ABVG, 30.10.2018:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.



zu TOP 3.2
Pflege des Straßenbegleitgrüns durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11298-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt zur oben genannten Vorlage folgendes
Schreiben des Personalrates vor:

Der Personalrat hat Kenntnis davon erlangt, dass die im Betreff genannte Vorlage in den
politischen Gremien beraten werden soll. Danach beabsichtigt der Rat der Stadt Dortmund die
Verwaltung zu beauftragen, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag
abzuschließen.
Ziel der Vereinbarung soll sein, die Unterhaltspflege Straßenbegleitgrün ab 01.01.2019 in den
Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gem. § 4 Abs. l des vorgenannten
Vertrages aufzunehmen.
Bereits im Juni 2018 hatte sich der Personalrat mit der Maßnahme befasst und mit Zuschrift
vom 15.06.2018 eine Stellungnahme abgegeben.
Nunmehr liegt dem Personalrat eine modifizierte Vorlage für die politischen Gremien vor.
Auch hier erlaubt sich der Personalrat erneut wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Anlage l zur Ergänzungsvereinbarung ist zu entnehmen, dass die EDG als Ziel die
Unterhaltspflege einer Gesamtfläche in der Größenordnung von 4.432.000 qm übernehmen
soll. Die Vertragspartner stimmen überein, dass dieser Wert dynamisch ist und einer
ständigen Anpassung bedarf. Diese Formulierung lässt nur den Schluss zu, dass es bis heute
nicht gelungen ist, die genauen Flächen, die einer beabsichtigten künftigen Reinigung durch
die EDG unterliegen, zu ermitteln. Von daher wären bei einem weiteren Flächenzuwachs auch
die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund deutlich höher anzusetzen bzw. bei
einer kleinen Fläche die Haushaltsmittel EDG zu kürzen.
Das Tiefbauamt unterschied in der Vergangenheit nicht zwischen Straßenbegleitgrün und
ÖWG-Flächen. So beträgt die Gesamtfläche des Straßengrüns insgesamt 443 ha. Hierfür
wurden Gesamtkosten von rd. 6,1 Mio €/a veranschlagt. Die Grünfläche in Straßennähe
(=Straßenbegleitgrün) beträgt für den Geltungsbereich der STR-Satzung 186 ha mit einer
Pufferzone von130 ha. Die synergierelevanten Flächen im Straßenraum zur Reinigung und
Pflege belaufen sich auf 316ha.
Den Ausführungen zu Buchstabe b) ist zu entnehmen, dass sich der finanzielle
Gesamtaufwand der Stadt Dortmund mit dem bisherigen Leistungsvolumen auf 6.037.805
Mio. €/a. belauft.
Nicht umfasst von dieser Summe sind die bisher im Rahmen der Leistungserbringung
ergänzend eingesetzten AGH-Kräfte. Die Vertragspartner gehen insoweit von der Möglichkeit
der Fortführung der ergänzenden Einbeziehung einer gleichen Anzahl von AGH-Kräften im
Rahmen der zukünftigen Leistungserbringung durch die EDG aus. Sollte dies, gleich aus
welchem Grund nicht möglich sein, wird die aufgrund dessen erforderliche höhere
Personalkapazität bei der EDG ebenfalls gemäß den Regelungen dieses Vertrages
abgerechnet, wobei die Unterschiede in der Leistungsfähigkeit zwischen AGH-Kräften und
Fachpersonal angemessen zu berücksichtigen sind.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass das finanzielle Risiko für entstehende künftige
Personalkosten - sei es aufgrund von Flächenzuwächsen aber auch durch Wegfall von AGHKräften
- weiterhin bei der Stadt Dortmund verbleibt.
Unter Buchstabe c) wird beschrieben, dass die von der EDG zu erbringende Pflegeleistung
bei der Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns gem. Buchstabe a) zunächst entsprechend
der bisherigen Praxis des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund erfolgt. Im Zuge der Erstellung
des digitalen Flächenkatasters soll dann im Laufe des Jahres 2019 auch eine Neubestimmung
der auf den zu pflegenden Flächen zu erbringenden Pflegeleistungen durch die im
Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern vorzunehmende Erstellung von neuen
Pflegekonzepten erfolgen.
Hier wird quasi schon der Grundstein dafür gelegt, dass bei Kostensteigerungen ab dem
Jahre2020 ganz formal begründet werden kann, dass der Pflegestandard höher
festgeschrieben werden könnte.
Auch Änderungen in der Gestaltung sind nur in Absprache mit der EDG zulässig, wobei dann
vertraglich bereits festgelegt wird, dass der anfallende Mehraufwand kalkuliert und der Stadt
Dortmund in Rechnung gestellt werden würde.
Entgegen der ursprünglichen Ratsvorlage wird nicht mehr der Anschein erweckt, dass die
EDG die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlicher gestalten könnte, sondern ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass künftige Kostensteigerungen ausschließlich zu Lasten der
Auftraggeberin, nämlich der Stadt Dortmund, gehen.
Und wenn im gesamten Prozess bislang immer von Synergieeffekten gesprochen wurden,
reduzieren sich diese nunmehr auf die Erwirtschaftung der Umsatzsteuer, die bei der EDG
anfallen, sowie in einem zweiten Schritt in einer Leistungsanhebung.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass zum jetzigen Zeitpunkt das erforderliche
fachliche Know-how sowie die entsprechenden Gerätschaften und fachlichen Kenntnisse bei
der EDG nicht vorhanden sind und demgegenüber weiterhin Aufgaben der Grünpflege durch
Beschäftigte der Stadtverwaltung Dortmund wahrzunehmen sind.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass, sofern zusätzliche Haushaltsmittel dem Tiefbauamt zur
Verfügung gestellt würden, der Pflegestandard auch mit eigenem Personal nicht nur
sichergestellt, sondern darüber hinaus auch angehoben würde. Von daher ist es aus Sicht des
Personalrates verwunderlich, dass nunmehr Regelungen getroffen werden sollen, die dazu
führen, dass das unternehmerische und damit auch verbundene finanzielle Risiko trotz
Aufgabenverlagerung an einen externen Dritten bei der Stadtverwaltung Dortmund verbleiben
soll.
Darüber hinaus wird eine erneute Schnittstelle geschaffen, die mit entsprechenden
personellen Ressourcen bedient werden muss.
Ferner bittet der Personalrat noch um Aufklärung darüber, welche tatsächlichen Kosten
gemäß des öffentlichen Preisrechts (Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in
Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis) zugrunde gelegt werden. Was passiert mit
den Haushaltsmitteln, die zuviel der EDG zur Verfügung gestellt wurden?
Allen Beteiligten ist bereits jetzt schon klar, dass die Grünflächen mit den Budgetmittel
lediglich auf Basis des städtischen Standards zu pflegen und bereits ab 2020 mit finanziellen
Nachforderungen der EDG zu rechnen ist.
Der Personalrat steht dem gesamten geplanten Vorhaben weiterhin skeptisch gegenüber und
empfiehlt, die Aufgabenverlagerung nicht durchzuführen. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund, dass zurzeit organisatorische Überlegungen zur Gründung eines
Grünflächenamtes angestellt werden.
Der Personalrat wird die Mitbestimmungsvorlage „Privatisierung von Aufgaben der
Grünpflege" in seiner Sitzung am 11.10.2018 beraten und dem Gremium die Empfehlung
geben müssen, der beabsichtigten Maßnahme nicht zuzustimmen. Selbstverständlich stehen
wir für weitere Gespräche gerne zur Verfügung.
Der Personalrat bittet, die Stellungnahme allen Damen und Herren des Rates der Stadt
Dortmund zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Termingestaltung erlaubt sich der
Personalrat, die Stellungnahme unmittelbar dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personal
und Organisation, Herrn Ratsmitglied Schliff, zu übersenden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der
Verwaltung vor:

auf Grund einer Dienstreise kann ich bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und
Organisation am 11. Oktober nicht anwesend sein. Am 8. Oktober ist Ihnen eine ausführliche
Stellungnahme des Personalrates der Stadt Dortmund zugegangen, für die ich mich an dieser
Stelle ausdrücklich bedanke. In diesem Schreiben sind durch den Personalrat viele
Sachverhalte richtig dargestellt worden.
Ich habe mich entschieden mich mit dieser schriftlichen Nachricht an Sie zu wenden, um
einigen Missverständnissen, die sich aus dem Schreiben ergeben könnten, präventiv
entgegenzutreten.
Zunächst möchte ich mich noch einmal zu den Flächenformaten äußern. Die vertraglich
vorgesehene Klausel, nach der die Vertragspartner Stadt und EDG übereinstimmen, dass die
Fläche des Straßenbegleitgrüns ein dynamischer Wert sei, ist eine Beschreibung einer
Tatsache. Die Stadt Dortmund wächst sehr zur Freude des gesamten Rates beständig. Durch
die Neuerschließung von Baugebieten oder die Revitalisierung von großen
Konversionsflächen, wie der Westfalenhütte, entstehen ständig neue Straßenzüge mit
attraktiven Grünflächen und eben auch Straßenbegleitgrün. Durch die Belebung der
Investitionstätigkeit in den letzten Jahren werden darüber hinaus kontinuierlich Grünflächen
umgebaut. Aus diesen ständigen Veränderungen ergibt sich ein fortlaufender Prozess, der zur
Folge hat, dass die zu pflegenden Flächen sich in der Pflegeintensität und im
Flächenzuschnitt verändern.
Aus dieser Tatsache lässt sich nichts Weiteres schlussfolgern. Vor allem kann man daraus
nicht ableiten, dass es bis heute nicht gelungen wäre, Flächen zu ermitteln, die an die EDG
übergehen sollen. Zum Prozess der Flächenermittlung verweise ich auf die ausführliche
Darstellung in der Anlage 2 der Vorlage.
Es besteht zwischen der EDG und der Stadt mit Stichtagsdatum 31.08.2018 Einigkeit über 92
Prozent der übergehenden Flächen. Alle nunmehr zu klärenden Flächen haben Einzelgrößen
unterhalb von 1.000 m². Der Prozess der Abstimmung wird bei diesen Flächen bis mindestens
Ende 2019, ggf. auch noch darüber hinaus andauern.
Dieser Prozess der Flächenklärung ist unabhängig von der Frage, wer zukünftig welche
Grünflächen pflegen soll. Das Tiefbauamt hat die Politik in mehreren Beschlussvorlagen zur
Einführung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) darauf hingewiesen, dass dieser
Prozess in jedem Fall durchzuführen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei
allen Beschäftigten bedanken, die die Flächenaufmaße und Zuständigkeitsklärungen im
letzten halben Jahr intensiv vorangetrieben haben. Ich bin mit den erreichten Ergebnissen
hochzufrieden.
Darüber hinaus könnte man aus dem Schreiben herauslesen, dass der Personalrat versteckte
Kostensteigerungen vermutet. Aus Gründen der vollständigen Transparenz möchte ich hierzu
wie folgt Stellung nehmen:
Bei wesentlichen Flächenmehrungen, aufwändigen Umgestaltungen, die eine intensivere
Pflege zur Folge haben, bei tariflichen Personalkostensteigerungen oder dem Wegfall von
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gleich welcher Art steigen die Kosten für die Pflege von
Grünanlagen. Diese Tatsache korreliert nicht mit der Zuständigkeit für die Pflege von
Grünanlagen.
Zuletzt beschreibt der Personalrat die grundsätzliche Frage, ob die Pflege des
Straßenbegleitgrüns nicht in Zuständigkeit des Tiefbauamtes wirtschaftlicher erbracht werden
könnte. Die Zahlen, die die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Organisationsmaßnahme
belegen, bitte ich der Vorlage zu entnehmen. Zur Veranschaulichung möchte ich Ihnen ein
Bild mitgeben: Durch die Zusammenlegung der Straßenreinigung mit der
Straßenbegleitgrünpflege wird eine Synergie erzeugt, die sich im Straßenbild deutlich machen
wird. Mit Beschluss dieser Vorlage endet die Situation, dass zunächst ein Mitarbeiter der EDG
den Bürgersteig fegt und anschließend ein Mitarbeiter der Stadt die Sträucher beschneidet
und einige Reste des Heckenschnitts auf dem Bürgersteig liegen bleiben. Die Stadt Dortmund
strebt mit dieser Vorlage an, saubere Straßen und Wege aus einer Hand zu gewährleisten.
Durch eine Verlagerung zu unserer eigenen Beteiligung EDG verbleiben die Zuständigkeiten
bei der öffentlichen Hand und werden nicht, wie vor wenigen Jahren in Berlin gescheitert, an
reine Privatunternehmen vergeben. Die von der Stadt Dortmund vorgeschlagene
Organisationsform wird in vielen Städten Deutschlands seit Jahren gelebt und funktioniert.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.
Sie fragt, wie die 35 Mitarbeiter zukünftig eingesetzt werden, die nicht zur EDG wechseln wollen.
Herr Uhr (Stadtrat) teilt mit, dass im Tiefbauamt ein erheblicher Personalbedarf an
gärtnerischem/technischem Personal vorhanden sei. Wenn die vorliegende Vorlage beschlossen
werde, würde es dem Personal auf freiwilliger Basis freigestellt, den Arbeitgeber zu wechseln. Das
Personal, welches bei der Stadt Dortmund verbleiben wolle, könnte weiterhin die Grünflächen pflegen,
die in der Zuständigkeit der Stadt Dortmund verbleiben.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage zu schieben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass ein Votum des Personal und Organisationsausschusses
wünschenswert wäre. Seine Fraktion unterstütze die Vorlage und werde ihr zustimmen. Die
Synergieeffekte, die durch die Zusammenarbeit entstehen, ständen für seine Fraktion im Vordergrund.
Das Schreiben des Personalrates sei nachvollziehbar, aber es werde niemand gezwungen zur EDG
zu wechseln. Weiterhin werde den Beschäftigten, die wechseln, ein 2-jähriges Rückkehrrecht zur
Stadt gewährt. Die Interessen der betroffenen Beschäftigten seien in der Vorlage gewahrt. Er gehe
davon aus, dass das städtische Erscheinungsbild der Stadt ebenfalls profitieren werde, da die
Grünpflegeleistungen zukünftig aus einer Hand kämen. Dies sei für die Arbeitsabläufe und die Optik
der Stadt ein Gewinn.
Herr Markau (Personalrat) gibt an, dass der Personalrat von der ersten Minute an in den
entsprechenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema beteiligt gewesen sei und mitgearbeitet habe. Je
tiefer in die Arbeit eingestiegen wurde, umso mehr wurde ersichtlich, dass die finanziellen und
personellen Ressourcen des Tiefbauamtes nicht ausreichen werden würden, um ein
zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Die Synergieeffekte, die in der ersten Vorlage noch
einen hohen Stellenwert gehabt hätten, haben in der jetzt vorliegenden nur noch einen geringen
Stellenwert. Weiterhin vertritt der Personalrat die Meinung, dass wenn man rechtzeitig das Personal
und den Fuhrpark auf den neuesten Stand gebracht hätte, wäre es gar nicht erst zu den
Bürgerbeschwerden gekommen und die Aufgabe hätte weiter vom Tiefbauamt durchgeführt werden
können. Das notwendige Fachwissen über die Pflege des Straßenbegleitgrün sei im Tiefbauamt
vorhanden. Man müsse aus Sicht des Personalrates nur das Personal und den Fuhrpark passend
aufstocken, um die Leistung wieder auf einen ansehbaren Wert zu heben.
Das Argument, es sei dem Bürger schlecht zu erklären, warum die EDG um 7 Uhr reinigt und die
Stadt um 10 Uhr an derselben Stelle Äste schneidet und die Straße wieder verschmutzt, könne durch
eine organisatorische Lösung im Hinblick auf eine bessere Abstimmung mit der Tochtergesellschaft
entkräftet werden.
Wenn die Aufgabe an die EDG abgegeben werde, werde die Stadt auch ihre Ausbildungsplätze in
diesem Bereich verlieren.
Der Personalrat der Stadt Dortmund bittet die Ausschüsse und den Rat diese Vorlage nochmal zu
überdenken, da die Aufgabe aus Sicht des Personalrates beim Tiefbauamt verbleiben soll.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den beratungsbedarf der Fraktionen
respektiere. Seine Fraktion sei beschlussfähig und werde der Vorlage zustimmen.
Im Rahmen der Beratung über diese Vorlage dürfe man nicht vergessen, dass die EDG eine 100%tige
Tochter der Stadt Dortmund sei.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) fragt nach, wie die Bezahlung für die von der Stadt
Dortmund zur EDG wechselnden Beschäftigten aussehe? Die EDG sei nicht an den TVöD gebunden,
sondern zahle niedrigere Gehälter. Er würde gerne wissen, ob die Beschäftigten dann durch den
Wechsel zu EDG in einen untertariflichen Bereich rutschen würden?
Herr Balzer (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die EDG einen Haustarifvertrag mit Verdi habe, der durch
die Betriebsräte ausgehandelt und an den TVöD angelehnt sei.
Herr Markau berichtet, dass der Personalrat mit dem Betriebsrat der EDG bezüglich der Vergütung
gesprochen habe. Es sei ganz klar mitgeteilt worden, die Beschäftigten werden dort in EG 4
eingruppiert und dies sei Nähe TVöD. Bei den Fachkräften, die im Tiefbauamt in EG 6 beschäftigt
seien, wüsste man allerdings noch nicht, ob die EDG sich vorstellen könne, auch diese Beschäftigten
einzustellen.
Herr Schilff (Vorsitzender) bittet darum, die offenen Fragen zu beantworten und die Antwort den
folgenden Ausschüssen vorzulegen, um eine weitere Beratung zu ermöglichen.
Die Vorlage könne nur beschlossen werden, wenn alle Unklarheiten beseitigt seien.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der
Stadt Dortmund durchlaufen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme des Personalrates:

bei der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11. Oktober gab es eine
Nachfrage zu den tariflichen Arbeitsverhältnissen bei der Entsorgung Dortmund GmbH. In
dieser Frage habe ich Kontakt mit der Geschäftsführung aufgenommen. Ich beantworte die
Anfrage wie folgt:
Alle Beschäftigten, die für die Pflege des Straßenbegleitgrüns eingestellt werden, erhalten
Arbeitsverträge bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und nicht bei einer Tochtergesellschaft.
Es wird bei der zukünftigen Eingruppierung keine Unterscheidung zwischen ehemaligen Beschäftigten
des Tiefbauamtes und anderen Initiativbewerbern geben.
Das Entgelt für die neuen EDG-Beschäftigten sowie mögliche Zulagen und Erschwernisse
richten sich nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD sowie des TVöD-NRW.
So werden z. B.
• Grünflächenpfleger (Hilfsgärtner) in EG4 eingruppiert. Daneben erhalten diese Mitarbeiter
eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• Facharbeiter/Bediener von Maschinen in EG 5 eingruppiert. Auch diese Mitarbeiter
erhalten eine Zahlung nach EDG-Betriebsrecht.
• ausgebildete Gärtner in EG 6 eingruppiert.

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Tenbensel teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage nicht zustimmen werde, da man sie für keine gute Maßnahme halte. Des Weiteren würde man es auch arbeitsorganisatorisch für sinnvoll halten, wenn die Grünflächenbearbeitung in einer Hand bleiben würde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag vom 24.12.1991 / 16.09.2004 / 15.03.2018 mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH abzuschließen. Ziel der Vereinbarung ist es, die Unterhaltspflege des Straßenbegleitgrüns Im Stadtgebiet Dortmund ab dem 01.01.2019 im vertraglich definierten Umfang in den Straßenreinigungsvertrag als weitere Sonderreinigung gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsvertrages aufzunehmen.


zu TOP 3.3
Aktionsplan saubere Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12316-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Aktionsplan saubere Stadt zur Kenntnis.



zu TOP 3.4
Projekt "nordwärts": Sachstandsbericht zu den "nordwärts"-Teilprojekten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10710-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde:

„Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er begrüßt weiterhin grundsätzlich das Projekt
„Nordwärts“ und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die
Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu
werden.“

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Dudde fragt zu den Radverkehrsprojekten „schön und schnell“ (Projekt-Nr. 594) und „Güterbahnhof-Radweg“ (Projektnr. 871) nach, warum diese Projekte wegen anderer Prioritäten auf „ruhen“ gesetzt worden sind und um welche Prioritäten es sich hierbei handelt.

Diese Frage soll im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen durch die Verwaltung beantwortet werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstände der in der Anlage aufgeführten "nordwärts"-Teilprojekte zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Stadterneuerung City - Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche – Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 11678-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West genehmigt die folgende nach § 36 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 23 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene Dringlichkeitsentscheidung, das für den Umbau der östlichen Silberstraße zwischen der Hansastraße und dem Kreisverkehr Hövelstraße/Eisenmarkt zu einer Mischverkehrsfläche im Baubeschluss mit der DS-Nr. 10431-18 am 14.03.2018 beschlossene Gesamtvolumen in Höhe von 628.300 Euro um weitere 190.400 Euro auf nunmehr 818.700 Euro zu erhöhen.

Vom Gesamtvolumen entfallen 720.000 Euro auf Investitionen in den Jahren 2018 und 2019, sowie 86.400 Euro auf nicht zahlungswirksame aktivierbare Eigenleistungen und 12.300 Euro auf konsumtive Aufwendungen im Jahr 2018.

Der Umbau der östlichen Silberstraße, mit dem im Herbst 2018 begonnen werden soll, wird durch Bundes- und Landeszuwendungen i. H. v. insgesamt 361.863 Euro gefördert (Maximal-betrag lt. Förderbescheid). Sollte mit dem Straßenumbau erst Anfang 2019 begonnen werden, ist davon auszugehen, dass die nur bis Ende 2018 zur Verfügung stehenden Bundesmittel i. H. v. 149.269 Euro verfallen. In diesem Fall stünden nur noch Landesmittel i. H. v. insgesamt 212.594 Euro zur Verfügung. Ob bei einem tatsächlichen Mittelverfall die entstehende Deckungslücke durch Umschichtung anderer Fördergelder kompensiert werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlich Folgeaufwand i. H. v. 11.113,42 Euro, bestehend aus 20.160 Euro an Aufwendungen für Abschreibungen und 9.046,58 Euro an Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten.


zu TOP 3.6
Stadtumbau Rheinische Straße - Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne - Beschlusserhöhung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11739-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt, das für den „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ im Baubeschluss mit der DS-Nr. 08162-17 am 05.07.2018 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.310.000 Euro um 340.000 Euro auf insgesamt 1.650.000 Euro zu erhöhen.

Von den Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1,65 Mio. Euro entfallen auf das Haushaltsjahr 2018 ca. 150.000 Euro, auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 1,2 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 300.000 Euro.
Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 198.000 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.

Der „Umbau der Straßen Ritterstraße und Übelgönne“ wird durch Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 400.000 Euro gefördert. Der entsprechende Zuwendungsbescheid Nr. 02/024/15 der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor.

Zusätzlich werden Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in Höhe von ca. 634.524 Euro erhoben.

Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 813.476 Euro.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 24.636,90 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.



zu TOP 3.7
Soziale Stadt-Stadtumbau Hörde - Umbau der Faßstraße (E 5) - Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11131-18)

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Mader signalisiert die Ablehnung für seine Fraktion gegenüber dieser Vorlage.

Herr sB Schmidtke-Mönkediek teilt für seine Fraktion mit, dass man der Vorlage ebenfalls nicht zustimmen werde, da man nach wie vor erhebliche Bedenken gegenüber diesem Vorhaben habe.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, das für den Umbau der Faßstraße (E5) am 01.06.2017 (DS-Nr.: 07132-17) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.274.500,00 Euro um 2.925.500,00 Euro auf 7.200.000,00 Euro zu erhöhen.
Darin enthalten sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.200.000,00 Euro, wovon auf das Haushaltsjahr 2019 ca. 2.900.000,00 Euro, auf das Haushaltsjahr 2020 ca. 3.800.000,00 Euro und auf das Haushaltsjahr 2021 ca. 500.000,00 Euro entfallen. Zusätzlich entstehen aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von insgesamt 864.000,00 Euro, die nicht zahlungswirksam sind.

Der Umbau der Faßstraße wird nach den ursprünglich geplanten Auszahlungen und nach dem vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.291.573,60 Euro gefördert.

Es können voraussichtlich für die Parkbuchten und ein Teilstück der Geh- und Radwege KAG-Beiträge erhoben werden. Für die Fahrbahn werden keine Beiträge erhoben, da es sich um eine klassifizierte Straße handelt.

Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 3.908.426,40 Euro.

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 154.092,73 Euro in der städtischen Ergebnisrechnung.


4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Erneuerung der vorhandenen Wirtschaftsküche inkl. diverser Umbaumaßnahmen im Küchenbereich der TEK Osulfweg 44a - Dortmund Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11651-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen
in Höhe von 456.528 € die Erneuerung der Wirtschaftsküche inklusive
Umbaumaßnahmen in der TEK Osulfweg 44a (Ausführungsbeschluss).
Die Auszahlungen für die Erneuerung der Wirtschaftsküche erfolgen aus dem Budget
des Fachbereiches Jugendamt (FB 51) auf der Investitionsfinanzstelle

51U00601014077, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2015: 5.552,84 €
Haushaltsjahr 2016: 0,00 €
Haushaltsjahr 2017: 30.875,17 €
Haushaltsjahr 2018: 0,00 €
Haushaltsjahr 2019: 295.655,49 €
Haushaltsjahr 2020: 110.694,50 €
Gesamt: 442.778,00 €

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten
Finanzierung in Höhe von 13.750 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden und im Fachbereich 65 anfallen.
Hierbei sind in 2017 auf die bestehende Anlage im Bau 95000401 gebuchte
aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 3.292,30 € berücksichtigt.
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der
Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. erfolgt eine dem
Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs.
Die Investition bedingt ab 2020 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche
Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65)
in Höhe von 11.808,79 €.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung
(Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Erneuerung der Wirtschaftsküche inklusive
Umbaumaßnahmen der TEK Osulfweg 44a.
3. nimmt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12108-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.09.2018 zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF 2) in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11699-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den 1. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.09.2018).





zu TOP 4.4
Sachstand Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11065-18)

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Mader weist auf den in der Vorlage vermerkten Sanierungsfahrplan (Seite 4, Nr. 20 „Emschertal-GS) hin. Hierzu teilt er mit, dass die zwei Turnhallen nicht mehr saniert, sondern abgerissen werden und so dann eine neue Turnhalle entstehe.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zu dem Sporthallenprogramm und dem Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12340-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11731-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPDFraktion
(4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die
Stimmen der CDU-Fraktion (4) und Herrn Illmer/ parteilos, bei Enthaltung von der Fraktion
die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (SPD-Fraktion) einen Prüfauftrag an die
Verwaltung um zu klären, in wie weit die Parkhausbetreiber an den Kosten beteiligt werden
können.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat einstimmig mit folgender Ergänzung
wie folgt zu beschließen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht der Vorlage „Erneuerung Parkleitsystem
Innenstadt – Planungsbeschluss“ die Empfehlung mit dem Hinweis aus, in die empfohlene
Planung den in der Vorlage nicht erwähnten Park + Ride Parkplatz Manteuffelstraße
aufzunehmen und insbesondere für eine deutliche Hinweisbeschilderung zu sorgen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des
Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in
Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.

Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich
der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca.
5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca.
700.000,00 auf konsumtive Inhalte.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser
wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden
Baubeschlussvorlage dargestellt.

ABVG, 30.10.2018:

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung den o. a. Prüfauftrag (im ersten Absatz) prüfen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung der Erneuerung des Parkleitsystems in der Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen für die Planung in Höhe von 200.000,00 Euro zu vergeben.

Die derzeit geschätzten späteren Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 200.000,00 Euro nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 5.000.000,00 Euro. Davon entfallen ca. 4.300.000,00 Euro auf die Ersatzinvestition und ca. 700.000,00 auf konsumtive Inhalte.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 - Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 5.2
Fahrbahnerneuerung Kirchhörder Straße / Holtbrügge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11060-18)

ABVG, 30.10.2018:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Grunderneuerung der Kirchhörder Straße/Holtbrügge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 380.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014572 – FE Kirchhörder Str.-Wellingh. b. Brücke– mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017 2.021,34 Euro
Haushaltsjahr 2018 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 67.978,66 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 10.640,00 Euro.


zu TOP 5.3
Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße -Beschlusserhöhung-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11116-18)

ABVG, 30.10.2018:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für die Maßnahme „Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße“ im Baubeschluss mit der DS-Nr. 06935-17 am 24.05.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 800.000,00 Euro um 490.000,00 Euro auf 1.290.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014654 – Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2017: 2.647,15 Euro
Haushaltsjahr 2018: 97.352,85 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.190.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 32.182,50 Euro.


zu TOP 5.4
Umbau der Kreuzung Flughafenstraße /Buschei/Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10329-18)


ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Bartsch bittet die Verwaltung darum, eine Prioritätenliste zu erstellen, welcher Kreisverkehr wann in welchem Vorort errichtet wird.

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass es bereits eine solche Prioritätenliste zur Vorlage „Konzept für Kreisverkehre“ (Drucksache-Nr.: 11517-08) gäbe.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Umbau der Kreuzung Flughafenstraße/Buschei/Drosselweg zu einem „kleinen Kreisverkehr“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 850.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 - Kreisverkehr Flughafenstr. / Am Buschei- mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018 195.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 655.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 24.900,00 Euro.


zu TOP 5.5
Querungshilfe Kurler Str. nördlich Flemerskamp - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11600-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt das für die Querungshilfe nördlich Flemerskamp im Baubeschluss mit der DS-Nr. 04160-16 am 09.05.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 13.000,00 Euro um 26.000,00 Euro auf 39.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 39.000,00 Euro


Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.092,00 Euro.


zu TOP 5.6
Verkehrsberuhigung Bockenfelder Str. / Ecke Lütge Vöhde - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11694-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, das für die Verkehrsberuhigung Bockenfelder Straße/ Ecke Lütge Vöhde im Baubeschluss mit der DS-Nr. 06522-16 am 14.03.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 6.500,00 Euro um 8.500,00 Euro auf 15.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014002 – Verkehrsberuhigung in Wohngebieten - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 15.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 568,75 Euro.
zu TOP 5.7
Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11683-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, das für den Umbau der Einmündung Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Str. im Baubeschluss mit der DS-Nr. 06587-16 am 14.03.2017 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 100.000,00 Euro auf 230.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014604 – Umbau Leni-Rommel-Straße / Aplerbecker Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019 220.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 7.940,00 Euro.


zu TOP 5.8
Tiefbaumaßnahmen im Bereich Hörde/Aplerbeck 2018 - 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11734-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Baumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11249-18-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion):

„Den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün erreichen in der letzten Zeit vermehrt Beschlussvorlagen zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen. Allein in der Sitzung des Ausschusses am 19.06.2018 sollen für insgesamt 17 Lichtsignalanlagen die finanziellen Mittel hierfür bereitgestellt werden.

Die CDU-Fraktion erbittet daher von der Verwaltung eine Stellungnahme, inwieweit die Wartung von Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen auf Dortmunder Stadtgebiet, sofern sie in die Zuständigkeit der Dortmunder Stadtverwaltung fallen, organisiert ist.
1. Gibt es regelmäßig wiederkehrende Wartungsintervalle oder werden die Lichtsignalanlagen und Induktionsschleifen nur bei auftretenden Störungen gewartet?
2. Falls eine regelmäßige Wartung erfolgt: In welchen Intervallen erfolgt dies? Gibt es unterschiedliche Intervalle je nach Lage und verkehrstechnischer Bedeutung im Stadtgebiet oder werden alle Lichtsignalanalgen und Induktionsschleifen im gleichen Intervall gewartet?
3. Wie oft im Jahr melden Bürgerinnen und Bürger im Durchschnitt eine Störung an einer Lichtsignalanlage?
4. Wie lange dauert es im Durchschnitt, einen reparablen Schaden an einer Lichtsignalanlage zu beheben?
5. Welche Daten zur durchschnittlichen Lebenserwartung dieser Verkehrseinrichtungen liegen der Verwaltung vor? Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung?
6. Wie hoch waren die Kosten für angemietete temporäre Signalanlagen im Jahr 2017?“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (11249-18-E2):

„Die Fragen der CDU-Fraktion, mit denen sich das Tiefbauamt befasst hat, beantworte ich wie
folgt:

zu 1 und 2:
Grundsätzlich erfolgt alle sechs Monate eine Wartung, allerdings in jeweils unterschiedlichem
Umfang. Auf der Grundlage der DIN VDE 0832/3.90 werden Lichtsignalanlagenund
Induktionsschleifen wie folgt gewartet:
Im 6. und 18. Monat erfolgt eine „kleine“ Wartung, im zwischenliegenden 12. Monat eine
umfangreichere „mittlere“ und alle 24 Monate steht eine intensive „große“ Wartung an.

zu 3:
Jährlich erreichen uns im Schnitt 500 bis 600 Störungsmeldungen, zumeist aus der Bürgerschaft
und über verschiedene Zugangskanäle (Telefon, Mail, Mängelmeldung per Internet oder Büro
für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit).

zu 4:
Die Zeiten bis zum Beginn der Störungsbeseitigung sind unterschiedlich. Die Signalbaufirmen
halten nicht jederzeit einen Wartungstechniker im Stadtgebiet vor.
Eine Signalbaufirma betreut eine sehr große Anzahl von Lichtsignalanlagenund dementsprechend
ist der Stützpunkt der Wartungstechniker in Dortmund. Andere Signalbaufirmen kommen
hingegen eventuell aus Detmold bzw. Köln (abhängig von der Auslastung).
Im günstigsten Fall ist ein Techniker binnen einer halben Stunde vor Ort. Es kann aber auch zu
einer Wartezeit von einem Tag kommen, ebenfalls abhängig von der Art der Störung.
Sobald eine Lichtsignalanlage komplett ausgefallen ist oder ein schwerwiegender Fehler
vorliegt, wird der Entstörungsdienst auf die Dringlichkeitund zeitnahes Handeln hingewiesen.

zu 5:
Lichtsignalanlagen werden über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Zurzeit liegt das
Durchschnittsalter der Anlagen in Dortmund bei rund 12 Jahren. 19 % der Anlagen wurden vor
1999 gebaut (20 Jahre und älter).

zu 6:
Der Auf- und Abbau einer provisorischen Lichtsignalanlage kostet durchschnittlich 2.500,- bis
3-500,- €. Der Betrieb der Anlage wird in Regel für 40,-- bis 50,-- € pro Tag angeboten.
Wird eine bestehende Lichtsignalanlage erneuert (Umbauzeit 2 Wochen), entstehen somit
Kosten von rund 3.500,- bis 4.000,-€.
Eine Ersatzanlage für eine irreparabel ausgefallene stationäre Lichtsignalanlage ist im Regelfall
6 bis 9 Monate in Betrieb (Herbeiführung Beschluss (BV, ABVG), Ausschreibungsverfahren,
Neuplanung).
In 2017 sind überschlägig Kosten für provisorische Lichtsignalanlagen von 56.000,- €
entstanden.

Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Spies vom Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-
25719 zur Verfügung.“

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Mader bezieht auf die im Ausschuss vergangen Diskussionen bzgl. der Errichtung von provisorischen Lichtsignalanlagen, wo es immer hieße, dass dies mit großen Kosten verbunden sei. In der vorliegenden Stellungnahme sei nun im letzten Satz zu Ziffer 6 vermerkt, dass hierfür Kosten von 56.000€ entstanden seien. Dieser Betrag kommt ihm relativ gering vor und hätte nunmehr eine Erläuterung dazu von der Verwaltung.

Frau Uehlendahl teilt hierzu mit, dass provisorische Lichtsignalanlagen immer unterschiedlich seien und man immer genau überprüfen müsse, um welchen Knotenpunkt es sich handelt, da auch diese unterschiedlich seien. Die Summe von 56.000€ umfassen die Kosten, welche im Jahr 2017 tatsächlich angefallen seien. Hierbei müsse man u.a. berücksichtigen, dass aufwendige, derzeit laufende Maßnahmen noch nicht berücksichtigt worden seien, diese werden erst in den 2018er Kosten erfasst sein. Zudem müsse man auch beachten, dass man im Jahr 2017 nur kleinere Knoten- und Umbauknotenpunkte in der Umsetzung hatte, welche für nicht zu erheblich großen Kosten geführt haben. Sie fügt hinzu, dass in der Stellungnahme zudem auch die Kosten für eine Umbaumaßnahme, die Sätze für den Auf- und Abbau und der Tagessatz aufgeführt seien. Wenn man diese Kosten für eine sehr komplexe Kreuzung hochrechne, teilt sie mit, dass die Kosten erheblich steigen werden.
Sie macht so dann den Vorschlag, auch die 2018 angefallenen Kosten für die provisorischen Lichtsignalanlagen, nach Abschluss des Jahres 2018, dem Ausschuss entsprechend vorzutragen.

Herr Rm Mader teilt hierzu seine Zustimmung mit. Des Weiteren fragt er nach, was es kosten würde, wenn man als Stadt Dortmund eine provisorische Lichtsignalanlage auf Reserve kaufen anstatt mieten würde.

Hierzu führt Frau Uehlendahl an, dass sie für den Erwerb keine pauschalen Kosten beziffern könne. Sie teilt hierzu aber mit, dass ein Kauf einer solchen provisorischen Lichtsignalanlage keinen Sinn machen würde, da es eine Vielzahl von Modulen gäbe, die in solch einer Anlage verbaut seien und diese für jede Kreuzung auch noch unterschiedlich seien müssen. Zudem teilt sie mit, dass in jeder einzelnen Anlage auch noch unterschiedliche Programmierungen vorgenommen werden müssen. Dementsprechend halte man es u.a. aus diesen Gründen für Nichtwirtschaftlich eine solche Anlage zu kaufen. Sie teilt mit, dass die Verwaltung auch zu dieser Thematik entsprechend dem Ausschuss eine schriftliche Zusammenfassung vorlegen werde.

Herr Rm Mader signalisiert seine Zustimmung.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.10
Pilotprojekt "Eagle Eye" - Optimierung der Bestandsaufnahme der Straßeninfrastruktur
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12453-18)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 12453-18-E1):

„Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um eine umfassende Stellungnahme hinsichtlich des im Stadtbezirk Hombruch durchgeführten Pilotprojektes „Eagle Eye“ – Optimierung der Bestandsaufnahme der Straßeninfrastruktur.

Folgende Fragen sollten dabei u.a. auch beantwortet werden:
1. Ist das Pilotprojekt als Erfolg zu werten?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, ist eine Ausweitung der Bestandsaufnahme auf weitete Stadtbezirke oder sogar das gesamte Stadtgebiet geplant?
4. In welchem zeitlichen Rahmen würde eine stadtweite Einführung erfolgen?
5. Welche Kosten wären damit verbunden (Zusätzliches Personal? Zusätzliche Fahrzeuge? Zusätzliche Soft- und Hardware?) ?“


ABVG, 30.10.2018:

Frau Uehlendahl beantwortet die o. a. Fragen wie folgt mündlich:

Zu 1.:
Die in das Projekt gesteckten Erwartungen wurden erfüllt. Die visuell bildbasierte Zustandserfassung sowie die durchgeführte Laserscanmethode liefert genauere Ergebnisse, entlastet das schon umfangreiche Aufgabengebiet der Verkehrssicherheitskontrolleure (VKR) und stellt durch das einfache befahren und gleichzeitige Abscannen der Oberflächen mit dem Kfz - auch bei Tempo 50 - keine Verkehrsgefahr dar. Durch gute Scanergebnisse kann bei regelmäßiger Befahrung eine Zustandshistorie erfolgen, die dem Straßenunterhaltungsmanagement der Stadt Dortmund zu Gute kommt.

Zu 2.:
Beantwortung hat sich erübrigt – siehe Antwort zu 1.

Zu 3.:
Ja, im Jahr 2019 steht die regelmäßige Zustandserfassung/Bewertung gem. E EMI (bundesweit festgelegte Vorgehensweise) wieder an, diese erfolgt alle 5 Jahre. Es ist eine stadtweite visuell bildbasierte Zustandserfassung geplant. Derzeit werden die erforderlichen Unterlagen für eine Ausschreibung vorbereitet.

Zu 4.:
Der Beschluss soll im Dezember 2019 erfolgen, die Ausschreibung im Frühjahr 2019 und die Befahrung dann im Herbst 2019.

Zu 5.:
Rechnet man die Kosten des Pilotprojektes hoch auf das gesamte Straßennetz im Zuständigkeitsbereich der Stadt so kommt man auf rd. 450.000€.

Derzeit erfolgt im Tiefbauamt die Durchführung eines PQV (Prägqualifizierungsmanagement) zur Auswahl eines Infrastrukturmanagementsystems (IMS). Ziel dieses IMS ist es eine abgestimmte Straßendatenbank aufzubauen mit den Inhalten u.a. Straßenzustand (inkl. der Nebenflächen wie Geh- und Radwege), Zustandsentwicklung, Aufbruchverwaltung, Pflege des "Straßenmobiliars" wie, Sinkkasten, Verkehrszeichen, Lichtsignalanlage etc.. Die Daten aus der visuellen Zustandserfassung sollen direkt in das IMS einfließen.

Des Weiteren bittet Frau Uehlendahl darum, da die Bezeichnung „Eagle Eye“ ein Firmenbegriff sei, das Projekt mit der korrekten Bezeichnung „Visuelle Straßenzustandserfassung“ zu benennen.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die mündlichen Ausführungen zur Kenntnis.





zu TOP 5.11
Erreichung einer nachhaltigen Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes von nicht im städtischen Eigentum stehenden Brücken und verwahrloster Grundstücke
(Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushalt 2018, Drucksache Nr. 08581-17-E10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12188-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11923-18)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2019.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
Abwasserbeseitigungskonzept 2019-2024 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11013-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede

„Die Bezirksvertretung Mengede bat um Überprüfung bezüglich der Sanierung der
Wenemarstraße in Westerfilde in 2019 und des Kanalbaus in 2023. Die beiden Maßnahmen
sollten miteinander abgestimmt werden.
Außerdem sollte eine Planungssicherheit für die Anwohner im Erdbeerfeld bezüglich der
Abwassergebühren gegeben sein und diese Angelegenheit geklärt werden.
Somit ergeht folgende Empfehlung:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit der o. g. Anfrage dem Rat der Stadt
Dortmund das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung
der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck macht folgende Anmerkungen zur Vorlage der Verwaltung:
1. Die Nr. 187 gehört nicht zum Stadtbezirk Hombruch sondern zum Stadtbezirk
Aplerbeck.
2. Die Quelle Mardersiepen sowie die Offenlegung Appelbeke und Archenbecke fehlen.
3. Die Kanalerneuerung Untere Pekingstraße fehlt.
4. Zeitliche Verzögerungen sollten der Bezirksvertretung benannt werden.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g.
Anmerkung, das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Realisierung
der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen zu beschließen.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Abwasserbeseitigungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Realisierung der in diesem Konzept aufgelisteten Maßnahmen.


zu TOP 7.2
Abwassergebührensatzung 2019 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11593-18)

ABVG, 30.10.2018:

Herr Rm Tenbensel teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde, da man die Berechnung der Gebühren für nicht Bürgerfreundlich halte.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensat­zung der Stadt Dortmund.


zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan 2019 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11640-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt einstimmig – vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates der Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2019 in seiner Sitzung am 15.11.2018 – die
Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen bezirklicher Bedeutung
in ihrem jeweiligen Stadtbezirk.
Gleichzeitig empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel einstimmig den politischen Gremien zur
Sitzung des ABVG am 30.10.2018 bzw. zur Sitzung des Rates am 15.11.2018 die
Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sowie die bezirksübergreifenden Maßnahmen zu
beschließen.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch

Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, dass der geplante Kanalbau von Ostenbergstraße
50 bis Krückenweg 108 (Nr. 212 der Anlage der Vorlage seinem Eindruck) nach schon
wieder um ein Jahr geschoben worden sei. Er bittet die Verwaltung, dem Gremium belastbare
Termine für den Kanalbau auf der Ostenbergstraße mitzuteilen.
Zum Kanalbau der Straße „Am Hombruchsfeld“ von der Zillestraße bis zur Stockumer Straße
(Nr. 200 der Anlage der Vorlage) merkt er an, dass nach seiner Kenntnis geplant sei, den
Kanal auf dem Teilstück der Straße „Am Hombruchsfeld“ von der Lütgenholthauser Straße
bis zur Zillestraße auch zu erneuern. Der Kanalbau auf diesem Teilstück sollte vorrangig
angegangen werden, da der dortige Straßenbelag in desolatem Zustand sei. Erneuert werden
könne er erst, nachdem der Kanalbau durchgeführt worden sei. Er schlägt vor, die Verwaltung
um Prüfung zu bitten, ob der Kanalbau auf der Straße „Am Hombruchsfeld“ auf dem
Teilstück von der Lütgenholthauser Straße bis zur Zillestraße vorgezogen werden kann.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte seitens der Verwaltung die
Frage beantworten lassen, ob der Kanalbau mit der Bebauung des Geländes „Luisenglück“
koordiniert wird (Nr. 237 der Anlage der Vorlage)?
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Stadtentwässerung Dortmund
(Eigenbetrieb) vom 22.08.2018 zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig, vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates des Stadt Dortmund zum Wirtschaftsplan 2019 in seiner Sitzung am
15.11.2018, die Durchführung der in der Anlage aufgeführten Kanalbaumaßnahmen
bezirklicher Bedeutung im Stadtbezirk DO-Hombruch.
Gleichzeitig empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch den politischen Gremien zur Sitzung
des ABVG am 30.10.2018 bzw. zur Sitzung des Rates am 15.11.2018 einstimmig, die
Maßnahmen mit überbezirklicher Bedeutung sowie die bezirksübergreifenden Maßnahmen zu
beschließen.
Weiter bittet das Gremium einstimmig um Prüfung der oben aufgeführten Anregungen und
Beantwortung der Fragen.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2019ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 11594-18).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten)nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2019ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 11594-18). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022,
4. legt für 2019 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.894.141,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 137.304.269,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 43.572.314,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 43.572.314,- Euro
5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2019 auf 13.589.872,- Euro fest,

6. beschließt für 2019 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 13.589.872,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2019 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 6.554.159,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 10.015.236,- Euro fest,
8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 17.888.400,- Euro fest.

zu TOP 7.4
Emscherallee

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 12451-18-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet die Verwaltung um
eine umfassende Stellungnahme hinsichtlich der bereits eingeleiteten und/oder zukünftig
noch geplanten Umleitungsmaßnahmen aufgrund der Sperrung der Emscherallee in
Huckarde.
Insbesondere soll aus Sicht der Verwaltung auch dargestellt werden, ob die temporäre
Öffnung der Huckarder Allee, die in früheren Zeiten der Nord-Süd-Verkehr in Huckarde
aufnahm, eine Option wäre, die Umleitungsentfernungen möglichst gering zu halten.“

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/BL (DS-Nr.: 12426-18-E1):

„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wir bitten um einen Aktuellen Sachstandsbericht zu den Schäden der Emscherallee und deren Behebung.

2. Wir bitten insbesondere um eine Prognose bezüglich der entstehenden Kosten, sowie einem vorläufige Zeitplan für die Reparaturen.

3. Besteht die Gefahr einer eventuellen Ausweitung der Beschädigungen über den bisherigen Bereich hinaus?
Sind in dem Streckenabschnitt bzw. dem Nahbereich rund um den Schaden zukünftig mit weiteren
Schäden aufgrund des Alters und des Zustands des Netzes zu rechnen?

4. Drüber hinaus bitten wir um einen regelmäßigen Bericht zur Sachlage in den kommenden Sitzungen, bis zur vollständigen Behebung der Schäden.“

ABVG, 30.10.2018:

Herr Dr. Falk informiert per Powerpoint-Vortrag zur aktuellen Sachlage sowie der weiteren Vorgehensweise.

Herr Rm Mader teilt mit, dass sich der o. a. Antrag (DS-Nr.: 12451-18-E1) seiner Fraktion durch die heutigen Ausführungen des Herrn Dr. Falk erledigt habe.

Herr sB Schmidtke-Mönkediek teilt mit, dass sich die Punkte 1 bis 3 des o. a. Antrages (DS-Nr.: 12426-18-E1) seiner Fraktion ebenfalls erledigt hätten.

Zum Punkt 4 des Antrages wird vereinbart, dass die Verwaltung bei entscheidenden, neuen Erkenntnissen zur Sachlage, im Ausschuss Bericht erstatten werde.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Für die Abwehr der durch einen nicht vorhersehbaren großen Tagesbruch entstandenen Gefahren auf der Emscherallee und den darunter befindlichen öffentlichen Abwasseranlagen wird die Stadtentwässerung Dortmund ermächtigt, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Sicherung und Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Emscherallee einzuleiten und freihändig die Schadensbeseitigung gemäß § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und § 3 a Abs. 4 Nr. 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) zu vergeben.


8. Anfragen
- nicht besetzt -

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -




Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 14:50 Uhr.




Frebel Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin